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Wald

Jahrgang 66 | Dezember 2013

Naturgefahrenmanagement in Graub端nden

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Inhalt

Naturgefahrenmanagement in Graubünden

NaiS in der Praxis...................................... 36

Editorial...................................................... 4

Gefahrenhinweiskarte Überflutung

Vom Götterblick zum Expertengutachten..... 5

Prättigau und Landschaft Davos................ 41

Aktualitäten aus Bundesbern....................... 8

Comic Theo & Heinz.................................. 48

Sicher unterwegs im Bündnerland

Verabschiedung Edi Taverna...................... 49

Reduziertes Lawinenrisiko......................... 12

Verabschiedung Jürg Brunold..................... 51

Interview mit Christian Wilhelm................. 15

Gehla 2013 – Sonderschau

POLYCOM – Unterstützung bei

Graubünden Holz...................................... 53

Naturereignissen....................................... 21

31. Skipostenlauf für das Bündner

Val Parghera – ein Ausmass wider

Forstpersonal............................................ 55

Erwarten................................................... 24

Protokoll GR Wald.................................... 57

Solaranlagen und

Korrigenda................................................ 62

Lawinenverbauungen................................ 28

Vorschau «Bündner Wald»........................ 63

Titelbild: Weihnachten bringt auch dieses Jahr wieder einige Menschen nach Graubünden – die Verkehrsträger sollen hierfür höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. (Bild:Sandro Krättli) Bild Inhaltsverzeichnis: Val Parghera beschäftigt die Behörden das ganze Jahr 2013. (Bild: Andreas Huwiler) Bündner Wald 6 /2013 3

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Editorial

Neulich erklärte mir ein fleissiger Pensionär, der gerade dabei war, seine Futterraufe neu zu beschindeln, dass er noch nie in seinem Leben krank gewesen sei. Seine Erklärung für dieses Glück war genau so simpel wie einleuchtend. Er trage nämlich, bei allen Monaten mit «R», lange Unterhosen. Das Kind in mir war geweckt – dies muss ein Superheld sein: Nur Männer wie Superman tragen immer ihre Strumpfhosen. Ein weiterer Pensionär erklärte mir unmittelbar nach dem Unterhosenerlebnis von schier Übermenschlichem. In den Achtzigerjahren konnte er einen Lawinenniedergang und die gesamte Kette der Auslösung mitverfolgen. Selbst von der Lawine erfasst, erkannte er nach der Befreiung die Ursache für das Unglück und konnte detailliert berichten. Kürzlich erinnerte mich meine Mutter daran, dass ich als Kind ein «Hösi» war. Als Mimose träumte ich davon, einmal ein Superheld zu werden: Fähig, alle und alles vor Widrigkeiten zu beschützen. Von solchen Widrigkeiten las ich im Wissenschaftsmagazin «National Geographic»: die Folgen des Klimawandels und die direkten Gefahren für küstennahe Städte. Schmilzt das ganze Eis, steht die Freiheitsstatue bis zum Schritt im Wasser. Die Amerikaner sind bezüglich Naturgefahrenprävention, beispielsweise im Vergleich zu den Niederlanden, relativ fahrlässig. Vielleicht verlassen sie sich einfach auf Superman. Mich persönlich beeindruckte Batman ohnehin mehr. Dieser Maskenmann, der ohne Superkräfte immer wieder aufs Neue die Welt vor dem Bösen rettet. Nur sein Mut und seine spektakulären Gerätschaften machen ihn zum Helden. Damals habe ich verklärt ignoriert, wie einfach Geld diese unerklärlichen Superkräfte ersetzt. Hier, beim Kanton, wurde ich gehüllt in funktionale rote Jacken, motorisiert mit einem geländegängigen Subaru Forester,

welcher voll gestopft mit praktischen Gerätschaften ist. Ich wurde bestückt mit Polycom-Funkgerät, habe einen GIN-Zugang und sehe damit Gewitterzellen früh voraus. Wir sind allzeit bereit – wie Batman – ob es rutscht, brennt oder stürzt. Man stelle sich nun aber vor, es gibt einen gigantischen Bergsturz und niemand merkt es – das ist blöd. So geschehen Ende 2011 im Bergell am Piz Cengalo. Einzig die NZZ berichtete davon. Das Schweizer Fernsehen sprang auf. Die Sensation war perfekt. Die Schlagzeilen saftig. Die Helikopter flatterten. Nur, wo waren die Superhelden? Ich kann beruhigen, als Kenner der Superhelden-Szene weiss ich, dass hier zwei Varianten möglich sind. A) Da ja keine Menschenleben gefährdet waren, musste keiner ausrücken, oder B) Ein selbstloser Ritter bewahrte uns vor weit Schlimmerem – ist aber nach vollendeter Tat in der Dunkelheit der Nacht wieder verschwunden. Das Naturgefahrenmanagement hat gerade in Graubünden in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht, dies zeigt diese Ausgabe eindrücklich. Naturgewalten werden aber nie vollkommen vorhersehbar sein. Im Ereignisfall sind wir angewiesen auf klare Zuständigkeiten und kompetente Spezialisten mit bestmöglichen Grundlagen. Die Superhelden sind nämlich in den USA oder kommen langsam ins Alter. Während ich bei Naturgewalten, trotz Ausrüstung wie Batman, ein «Hösi» geblieben bin.

Sandro Krättli, Redaktor Bündner Wald Sagastägstr. 96, CH-7220 Schiers sandro.kraettli@awn.gr.ch

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Vom Götterblick zum Expertengutachten Wer erinnert sich noch? Das kantonale Forstgesetz 1963 und das Raumplanungsgesetz 1973 enthielten die gesetzlichen Grundlagen zur Erarbeitung von Gefahrenzonenplänen in Graubünden. Die ersten Richtlinien zur Ausarbeitung von Gefahrenzonenplänen wurden vom Forstinspektorat GR 1971 herausgegeben. Der mit den Örtlichkeiten bekannte Forstdienst erarbeitete die Gefahrenzonenpläne, die vor allem die Lawinengefahren erfassten. Chroniken und Schadenkataster sowie Befragung von lokal erfahrenen Vertrauenspersonen ergänzten die Kenntnisse der jeweiligen Kreis- und Revierförster. Es wurden drei Gefahrenkommissionen gebildet, je bestehend aus – Obmann – ständigem Mitglied – örtlich zuständigem Kreisförster. Die Führung dieser Kommissionen und des Fachgebietes Naturgefahren in der Zentrale lag beim Forstadjunkten. Mein Einsatz in der Gefahrenkommission 2 Auf den Sommer 1988 wurde ich zusammen mit dem neuen Obmann Hermann Klöti als ständiges Mitglied in die Gefahrenkommission (GKo) 2 gewählt. Unser Einsatzgebiet umfasste die Surselva und Mittelbünden. Im 1. Halbjahr habe ich für diese neue Tätigkeit rund zweieinhalb Tage aufgewendet. In den folgenden Jahren beanspruchte diese Zusatzaufgabe 4 – 10 Arbeitstage pro Jahr, wobei ich ab 1991 auch in anderen GKo Stellvertretungsaufgaben wahrnahm, wenn im Aufsichtsgebiet eines Kommissionsmitglieds Gefahrenzonen zu beurteilen waren. In dieser Zeit gab es jährlich eine Arbeitssitzung der Gefahrenkommissionen, um aktuelle Fälle zu besprechen und eine einheitliche Beurteilung zu gewährleisten.

Arbeitssitzung der Gefahrenkommissionen, 2006. (Bild: Andrea Guler)

Teilweise wurden zu diesen Sitzungen auch die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt, das Amt für Raumplanung, Andri Bischoff vom Tiefbauamt, Abteilung Flussund Wildbachverbauungen, sowie das eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung eingeladen. Nach der Regionalisierung des kantonalen Forstdienstes wurden aus den Mitgliedern der Gefahrenkommissionen Spezialisten Naturgefahren ( SNG ). Als SNG der Region 4 bildete ich nun mit Christian Wilhelm, dem Leiter des neu geschaffenen Fachbereichs Naturgefahren, die neue GKo 2, die nun für die Waldregion Mittelbünden/Moesano zuständig war. In meinen letzten Arbeitsjahren habe ich jeweils mindestens 40 % der produktiven Arbeitszeit für die Arbeit als SNG aufgewendet. Bündner Wald 6 /2013 5

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Gefahrenbeurteilung 2007 in Davos (Bild: Christian Wilhelm)

Neues Konzept Gefahrenbeurteilung in Graubünden Mitte der Neunzigerjahre wurden aufgrund des neuen Waldgesetzes neue Grundlagen für die Gefahrenzonenplanung verlangt: Durch Aufträge an Ingenieurbüros, vermehrte Arbeitssitzungen und Pilotprojekte wurde die Umsetzung der neuen Anforderungen unter Forstadjunkt Hanspeter Nold vorbereitet. Am 15. Dezember 1998 wurde das neue Konzept für die Gefahrenbeurteilung in Graubünden von der Regierung genehmigt. Wesentliche Neuerungen: – Die ursprünglich häufig ganze Gemeindegebiete umfassenden Gefahrenzonenpläne wurden im Laufe der Zeit nur noch bis zur oberen Waldgrenze ausgeschie-

den. Neu werden sie nur noch innerhalb der neu eingeführten Erfassungsbereiche ausgeschieden, wodurch sich das zu beurteilende Gebiet auf weniger als 10 % der Kantonsfläche reduziert. – Gefahrenabklärungen für Bauten ausserhalb von Bauzonen müssen nicht mehr mittels Ausscheidung von Gefahrenzonen in diesem Bereich, sondern können als auf das Gebäude bezogene Einzelbeurteilungen erfolgen. – Anstelle der individuell festgehaltenen Naturgefahrenereignisse wird der einheitliche Ereigniskataster StorMe eingeführt, in der Zwischenzeit auch für die RhB und das kantonale Tiefbauamt. – D ie bisher häufig gutachtlich festgelegten Gefahrenzonen basieren neu auf prozessgetrennten, nach Bundeskriterien ausgearbeiteten Gefahrenkarten und dem Ereigniskataster. Damit wird der Gefahrenzonenplan nachvollzieh- und überprüfbar. Meine Erfahrungen – Den Mitgliedern der GKo steht heute das «Handbuch für GKo» zur Verfügung, das die Arbeitsgrundlagen aktuell zusammenfasst. – Die «alten» Gefahrenzonenpläne haben die beurteilten Gefahrenprozesse zum grossen Teil sehr gut abgebildet, was dem Prozessverständnis und der Ortskenntnis unserer Vorgänger ein sehr gutes Zeugnis ausstellt. – Die SNG in den fünf Waldregionen müssen die von privaten, spezialisierten Büros ausgearbeiteten Gefahrenkarten zuerst fachlich beurteilen, bevor sie deren Umsetzung in Gefahrenzonen in Angriff nehmen können. – Einfachere Gefahrenkarten können durch Mitglieder der GKo aus bisherigen Gefah-

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renzonenplänen retrospektiv bzw. aufgrund von Richtwerten auch aktiv erstellt werden. – Die oft schwierige Abgrenzung zwischen roten und blauen Gefahrenzonen kann aufgrund von Modellrechnungen viel genauer erfolgen als gutachtlich. – Der Einsatz der SNG zur Bewältigung von Naturgefahrenereignissen wurde durch den nach den Unwettern 2002 erarbeiteten Ordner mit Unterlagen zur Krisenbewältigung vereinfacht. – A ndreas Huwiler, der erste vom Amt für Wald und Naturgefahren angestellte

Geologe, bietet vor allem bei Sturz- und Rutschereignissen und bei der Beurteilung von Gefahrenkarten dieser Prozesse eine willkommene Hilfe.

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Aktualitäten aus Bundesbern Wie schützen wir uns vor Naturgefahren? – Strategische Vorgaben und Hilfsmittel für die Umsetzung Im Jahr 1997 hat der Bundesrat die ausser­ parlamentarische Kommission «Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT» gegrün­ det. Diese setzt sich aus 18 Experten und Expertinnen aus Verwaltung, Forschung, Versicherungen, Privatwirtschaft und Fach­ verbänden zusammen. Im Auftrag des Bundesrats erarbeitete die PLANAT im Jahr 2003 die Strategie Sicherheit vor Naturgefahren. Diese Strategie fordert eine Abkehr von der reinen Gefahrenab­ wehr hin zu einer gelebten Risiko­kultur. So soll nicht mehr die Einstellung vorherrschen, dass drohende Gefahren mit allen Mitteln aus der Welt geschafft werden können. Vielmehr muss sich neu die Erkenntnis durchsetzen, dass es keinen hundertprozentigen Schutz vor Naturgefahren geben kann und darum vielmehr die Frage im Zentrum steht, welcher Schutz zu welchem Preis erreicht werden soll. Die schweizerische Strategie strebt das inte­ grale Risikomanagement beim Umgang mit Naturgefahren an. Damit ist gemeint, dass alle Arten von Naturgefahren berücksichtigt werden und alle Beteiligten gemeinsam da­ Positive Würdigung von vorbeugenden Massnahmen. (Bild: PLANAT )

für sorgen, dass Risiken überprüft, bewertet und notfalls gemindert werden. Das integrale Risikomanagement richtet sich nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Alle Arten von Massnahmen werden in die Massnahmen­ planung einbezogen und aufeinander abge­ stimmt. Bekanntheit und Umsetzung der Strategie Erstmals wurde in der Schweiz flächen­ deckend überprüft, inwiefern die Strategie Sicherheit vor Naturgefahren bei den zu­ ständigen Akteuren in der Schweiz bekannt ist und umgesetzt wird. Die Überprüfung erfolgte mittels schriftlicher Befragung so­ wie Experten-Workshops. Befragt wurden Naturgefahren-Fachstellen von Bund und Kantonen, Gemeindebehörden, Versiche­ rungen, Fachverbände, Planungsbüros so­ wie wissenschaftliche Institutionen. Die Projektergebnisse zeigen, dass die Stra­ tegie und damit die Ansätze des integralen Risikomanagements bei den Experten und Eypertinnen sowie bei den zuständigen Mitarbeitenden öffentlicher Verwaltun­ gen nicht nur bekannt, sondern auch an­ erkannt und gut verankert sind. Mit Blick auf die Naturgefahren Sturm, Hagel sowie Erdbeben sind diesbezüglich jedoch noch Defizite auszumachen. Die klare und ziel­ gerichtete Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten ist sehr wichtig. Überdies lässt sich schliessen, dass in den letzten Jahren in allen Bereichen des inte­ gralen Risikomanagements grosse Fort­ schritte erzielt worden sind – dies sowohl was die wissenschaftlichen und prakti­ schen Methoden des Umgangs mit Natur­ gefahren als auch die dadurch eingeleiteten Massnahmen anbelangt. Die erste flächendeckende Überprüfung der Strategie lieferte gute Grundlagen und

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Meiden neuer inakzeptabler Risiken

Risiko nach Massnahmen

heutiges Risiko Risiko prüfen

erreichte Sicherheit

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mehr Sicherheit schaffen

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Risiko

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Schutzziel

angestrebtes Sicherheitsniveau

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erreichte Sicherheit halten

Vorgehen, um das angestrebte Sicherheitsniveau zu erreichen und zu halten. (Bild: PLANAT ) – Risiken erfassen und prüfen: durch die periodische Überprüfung der Risiken wird festgestellt, ob Handlungsbedarf besteht. – Mehr Sicherheit schaffen: Massnahmen werden integral mit den anderen Akteuren geplant und umgesetzt, um damit das Risiko zu reduzieren. – Erreichte Sicherheit halten: Die erreichte Sicherheit wird langfristig durch alle Akteure gemeinsam erhalten.

vielfältige Hinweise zur weiteren Stärkung und Verbreitung der Strategie. Neue Empfehlung zur angestrebten Sicherheit Da es keine hundertprozentige Sicherheit vor Naturgefahren geben kann, müssen gewisse Risiken in Kauf genommen werden. Mit der Publikation Sicherheitsniveau für Naturgefahren hat die PLANAT erstmals eine Empfehlung herausgegeben, welches Sicherheitsniveau im Umgang mit Naturgefahren in der ganzen Schweiz angestrebt werden soll, wer dieses festlegen soll und wie dabei vorgegangen wird. Beim Schutz vor allen Naturgefahren soll ein schweizweit vergleichbares Sicherheitsniveau angestrebt werden, das ökologisch vertretbar, ökonomisch verhältnismässig und

sozial verträglich ist. Alle Verantwortungsträger tragen gemeinsam dazu bei, dass die angestrebte Sicherheit erreicht wird. Wird festgestellt, dass ein bestehendes Risiko nicht akzeptabel ist, müssen die Beteiligten gemeinsam Massnahmen planen, um das Risiko zu reduzieren. Die PLANAT hat Empfehlungen für die angestrebte Sicherheit für folgende Schutzgüter formuliert: Personen, Gebäude, Infrastrukturen, Objekte mit erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung oder Tragweite, Lebensgrundlagen, Kulturgüter und Umwelt. Wie sage ichs den Betroffenen? – Praktische Hilfsmittel zum Risikodialog Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren können nur dann optimal wirken, wenn die betroffenen Personen sich der Risiken beBündner Wald 6 /2013 9

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mit Naturgefahren wurde erarbeitet. Eine Checkliste mit praktischen Beispielen und Empfehlungen soll die Planung der Kommunikationsmassnahmen vereinfachen. Onlinedatenbank Bevölkerungsinformation: Eine Sammlung mit bestehenden Informations- und Kommunikationsmitteln wurde in einer Onlinedatenbank zugänglich gemacht. Checkliste Projektinformation: Projekte sind ideale Gelegenheiten, um ein Anliegen ins Gespräch zu bringen. Eine Checkliste liefert Hinweise über den Zeitpunkt, die Ansprechpersonen und den Umfang der Projektkommunikation. Machen Sie Gefahren sichtbar! (Bild: PLANAT )

wusst sind und aktiv beim Schutz vor Naturgefahren mithelfen. Darum müssen alle Beteiligten frühzeitig und auf verständliche Weise informiert werden. Es ist nicht nur wichtig, mit den richtigen Leuten zur richtigen Zeit Kontakt aufzunehmen, sondern auch eine klare und lösungsorientierte Kommunikationsstrategie im Umgang mit Naturgefahren zu verfolgen. Die PLANAT hat sich intensiv mit der Kommunikation im Umgang mit Naturge­fahren auseinandergesetzt. Daraus resultierten wesentliche Hilfsmittel zum Risikodialog, welche im Internet zum Download verfügbar sind. Diese liefern wertvolle Informationen und Hinweise zur Kommunikation in Naturgefahrensituationen. Nachfolgend werden einige wichtige Hilfsmittel kurz vorgestellt. Informations- und Dialogmassnahmen: Eine Liste mit allgemeinen Tipps und Ratschlägen zur Kommunikation im Umgang

Checkliste Ansprechpartner: Eine Übersichtsliste möglicher Ansprechpartner sowie eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen sollen den Austausch mit und unter den Ansprechpartnern verbessern und erleichtern. Übersetzungshilfen: Damit Situationen von allen Beteiligten richtig und gleich verstanden werden und um die Kommunikation zu erleichtern, werden «Übersetzungshilfen» zur Verfügung gestellt, welche die Brücke bilden zwischen den technischen Konzepten und dem Alltagsverständnis von Naturgefahren. Bilder: Um das Verständnis komplexer Situationen zu fördern, wurden Illustrationen von verschiedenen Naturgefahrensituationen in unterschiedlichem Gelände angefertigt. Mögliche Schutzmassnahmen wurden mit detaillierten Zeichnungen bildlich dargestellt.

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Präsentation: Eine Powerpoint-Präsentation liegt im Internet zum Download bereit. Darin werden die wichtigsten Aspekte im Umgang mit Naturgefahren erklärt. Die Präsentation kann beispielsweise bei einer Informationsveranstaltung für die Bevölkerung eingesetzt werden. Lesehilfe Gefahrenkarten: Die tägliche Arbeit von vielen Naturgefahrenfachleuten in der Schweiz hat gezeigt, dass das Thema «Gefahrenkarte» in der Kommunikation eine besondere Herausforderung darstellt. Aus diesem Grund wurde eine «Lesehilfe Gefahrenkarten» ausgearbeitet.

Weiterbildung: Es wurden Konzepte und Inhalte für Schulungs-Workshops zum Thema Risikodialog Naturgefahren erstellt. Die Workshops sollen Behördenvertretern und Naturgefahrenspezialisten aufzeigen, wie im Risikodialog optimal kommuniziert werden kann.

Astrid Leutwiler Informationsbeauftragte der PLANAT 3003 Bern www.planat.ch

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Sicher unterwegs im Bündnerland Reduziertes Lawinenrisiko

Detektierter Lawinenabgang Val da Föglia/ Samnaunerstrasse (Bild: Tiefbauamt Graubünden)

Was gibt es Schöneres als eine Autofahrt durch das romantische Unterengadin? 89 Kilometer vom Feinsten! Herrliche Ausblicke, schöne alte Dörfer am Wegrand, Schluchten, die sich der wilde Inn gräbt, vorbei an Steilhängen und Seen bis nach Maloja: Eigentlich ist dieses Erlebnis nicht zu vergleichen und bleibt jedem, der dies schon einmal gemacht hat, gerne in Erinnerung. Damit diese Fahrt auch im Winter ein positives Erlebnis bleibt, helfen eine ganze Menge an Menschen und Technik mit. Das kantonale Tiefbauamt des Unterengadins betreut ca. 240 km Strassen mit rund 200 risikoreichen Stellen, an denen Lawinen abgehen können. Deshalb hat man 2001 mit der Berner Oberländer Firma Wyssen Avalanche Control ein Pilotprojekt gestartet, um deren Technik im Lawinenschutz

zu testen. Es wurden anfangs drei Sprengmasten aufgestellt, um das Auslaufgebiet der gefürchteten Gonda-Lawine sicherer zu machen. Durch ferngesteuert ausgelöste Lawinen wurde innerhalb kurzer Zeit bewiesen, dass mit einem berechneten und gezielten Lawinenabgang die Kantons­ stras­se und die RhB-Linie wesentlich besser vor Lawinenrisiken geschützt werden kann als vorher. Und nicht nur die Sicherheit des fahrenden Autoverkehrs, sondern auch die Zuverlässigkeit, mit der die Lawinen ausgelöst werden konnten, wurde sehr geschätzt. «Das über Fernsteuerung funktionierende System kann zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung bedient werden, es löst ausserdem gezielt kleinere Lawinen aus, was weniger Schäden mit sich bringt», erklärt Peder Caviezel, Chef Lawinendienst im Bezirk 4 des Tiefbauamts Graubünden. Es gab plötzlich viel weniger Sperrzeiten und der Strassenverkehr konnte durchlässig gewährleistet werden. Aufgrund dieses Erfolges wurden 2009 weitere fünf Sprengmasten installiert. Insgesamt schützen somit insgesamt acht Anlagen diese sehr schöne, aber auch sehr lawinengefährdete Strecke. Beim Laden der Magazine im Oktober konnte Caviezel noch eine weitere Neuheit verraten: «Wir testen heuer ein Lawinenradar von Wyssen, um eine noch höhere Sicherheit auf der Engadiner Strasse zu gewährleisten. Durch die Detektion von spontanen Lawinen einerseits und der Bestätigung gezielt ausgelöster Lawinen andrerseits, haben wir noch mehr Möglichkeiten, die Naturgefahren auf dieser Strecke zu beherrschen. In Zukunft soll jede ferngesteuert ausgelöste und spontane Lawine durch das Radar bestätigt werden können und dadurch Gewissheit schaffen, dass die Strasse sicher ist.»

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Magazine des Sprengmasten zum Aufsetzen per Helikopter (Bild: Wyssen)

Und wenn wir von romantischen, aber lawinengefährdeten Strassen im Unterengadin sprechen, dann gehört ja wohl die Paradestrecke nach Samnaun dazu. Diese äusserst enge und unübersichtliche Strasse, die vorbei an felsigem Gelände mit wunderschönen Aussichtspunkten hinauf nach Samnaun führt, ist jeher bei weniger geübten Autofahrern gefürchtet. Hier wurden zur Sicherheit ebenso vier Wyssen-Sprengmasten installiert, um bessere Kontrolle über diese Romantikstrasse zu bekommen. Immerhin 70 einzelne Lawinenzüge begleiten einen auf dem Weg hinauf. Da muss die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme ganz oben stehen. Immerhin fahren hier im Jahr ca. 308 896, an Spitzentagen an die 1800 Autos (laut Zusammenstellung Verkehrsaufkommen 2011, Tiefbauamt Graubünden vom 5.  8.  2012). «Durch den Einsatz der Wyssen-Sprengmasten sinkt das Restrisiko durch spontane Lawinen massiv», sagt Caviezel und wartet dieses Jahr schon fast sehnsüchtig auf die ersten grossen Schneefälle. Das Tiefbauamt Graubünden beteiligt sich auch am Unterhalt und Betrieb von 30 Sprengmasten, die durch die Gemeinde Samnaun erstellt wurden. Bei einigen Lawi-

nenzügen ist der Kanton und die Gemeinde an der Sicherung beteiligt. Die Frage «Wo gefährden Lawinen, Steinschlag, Hochwasser und Erdrutsche Personen und erhebliche Sachwerte?» stellt sich in Graubünden auch das Amt für Wald und Naturgefahren. Dr. Christian Wilhelm erarbeitet fundierte Entscheidungsgrundlagen, die zur Sicherung von Strassen, Bahnstrecken und Siedlungsgebieten notwendig sind. Die Gefahrenkommissionen seines Amtes ist mit der Gefahrenbeurteilung betraut. Darauf bauend werden Gefahrenzonen beurteilt, Sofortmassnahmen getätigt und Prioritäten für bauliche Schutzmassnahmen gesetzt. 15 bis 20 Siedlungen in Graubünden werden so von ihm und seinem Team vor Lawinenabgängen bestmöglich geschützt, indem sie die Schneesituation genauestens beobachten und mit den Ergebnissen der Wyssen Sprengmast im Val Gonda (Bild: Wyssen)

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Schnee- und Windmessstationen vergleichen. Diese 20 Messstationen liefern genaue und aktuellste Daten, die wesentliche Grundlage der Entscheidung über weiterführende Massnahmen sind. Wobei Dr. Wilhelm erklärt: «Siedlungsgebiete sind mit der grössten Vorsicht zu behandeln. Hier ist es sehr wichtig, möglichst alle Faktoren und Eventualitäten einzukalkulieren, bevor man Massnahmen setzt. Sind doch immer viele Menschen und deren Häuser betroffen.» Klosters und Davos zählen schon seit Jahren auf die zuverlässige Prognose vom Amt und den Schutz durch gezielte Lawinenauslösung mit den Wyssen-Sprengmasten aus Reichenbach. Ebenso werden die wichtigen Verkehrsstrecken im Amt für NaturgefahANZEIGE

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ren beurteilt und dann in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt die entsprechenden Massnahmen umgesetzt. Hier sind die ferngesteuerten Lawinenabgänge ein sicherheitsförderndes Mittel, um den Verkehr im Winter durchgängig zu garantieren. Die vielen Skigebiete sind schon lange treue Partner und Fans von den gezielten Lawinenauslösungen. Sie können so in kürzester Zeit Hänge entschärfen und die Sicherheit der Skifahrer bestmöglich garantieren. Grosser Vorzug der Sprengmasten ist die Möglichkeit, bei jeder Wettersituation auslösen zu können. Früher mussten Pisten lange gesperrt werden, bis man die Lage beurteilen oder entschärfen konnte. Schon lange vertrauen die Graubündner auf die Schweizer Technik und die Erfahrungswerte des Teams um Sam Wyssen. Er ist stolz, einen so wesentlichen Beitrag zur Sicherheit vor Lawinen beitragen zu können: «Der Kanton Graubünden ist mit seinen über 40 Sprengmasten zur Sicherung von Strassen und Bahnlinien unser grösster Kunde. Wenn ich die Anlagen der Gemeinden und Skigebiete dazu zähle, kommen wir auf über 100 Anlagen im Kanton. Es erfüllt uns mit gros­ ser Genugtuung, dass wir ein so hohes Vertrauen bei den verantwortlichen Personen erfahren dürfen. Das gibt uns den Antrieb, die verantwortungsvolle Aufgabe, dass die Systeme zuverlässig laufen, mit grösster Sorgfalt zu erfüllen und stets nach innovativen und für die Lawinendienste brauchbaren neuen Lösungen zu suchen.»

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Interview mit Christian Wilhelm

«Natürlich leben wir nicht an einem absolut sicheren Ort, aber Naturereignisse gehören zur wilden Natur Graubündens.» (Bild: AWN)

Der Name allein zeigt schon, in welche Richtung es geht: Amt für Wald und Naturgefahren. Schliesslich sind Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag, Hochwasser und Rutschungen bedeutende Gefahren im Kanton Graubünden. Während der letzten zwölf Jahre wurde der Fachbereich Naturgefahren beim Amt für Wald etabliert und bedarfsgerecht ausgebaut. Dieser Ausbau bis zur Anlaufstelle betreffend Naturgefahren innerhalb der kantonalen Verwaltung ist nicht zuletzt auch dem meist stillen, aber grossen Engagement des Bereichsleiters und Naturgefahrenmanagers Christian Wilhelm zu verdanken. Der «Bündner Wald» hat sich mit ihm über Meilensteine in der Entwicklung seines Bereichs «Schutz vor Naturgefahren» unterhalten – vielen Dank an dieser Stelle für das interessante Gespräch. «Bündner Wald»: Seit zwölf Jahren prägt der Name Christian Wilhelm nun schon den Bereich Naturgefahren beim Amt für Wald des Kantons Graubünden – wie kam es dazu und was war die erste grosse Hürde? Ich war als Forstingenieur bereits knapp zehn Jahre beim Schnee- und Lawinenforschungs-

institut SLF in Davos mit Forschungsarbeiten über Risikomanagement und Wirtschaftlichkeit von Schutzmassnahmen beschäftigt, als ich im 2001 die Stellenausschreibung als Fachstellenleiter Naturgefahren beim Amt für Wald Graubünden entdeckte. Diese machte mich ausgesprochen neugierig, umschrieb die Stellenausschreibung doch eigentlich meinen Traumjob. Andererseits gefiel mir meine Arbeit beim SLF ebenfalls sehr – trotzdem, ich habe den Sprung gewagt und die Stelle bekommen. Die erste grosse Hürde war sicher die Organisation der Fachstelle als der der Reorganisation des öffentlichen Forstdienstes. Diese bestand bei meinem Stellenantritt bereits auf Papier, aber es war ein weiter Weg bis sie umgesetzt und gelebt wurde. Rückblickend haben sich der Aufwand und die Umstellung gelohnt, denn heute kann bedeutend fachorientierter und effizienter gearbeitet werden. Welche Änderungen und Schwerpunkte fachlicher Natur standen neben der Reorganisation auf dem Programm? Bereits 2002 begannen wir mit dem StorMe Ereigniskataster – damit wurden erstmals kantonsweit sämtliche Ereignisse mit einem vereinheitlichten Aufnahmeverfahren erfasst. Das Ganze wurde neu organisiert und alle Revierförster des Kantons einheitlich instruiert. Gleichzeitig fiel der Startschuss für die Erstellung von Gefahrenkarten. Diese erforderten intensive Bearbeitung, aber bildeten den nötigen fachlichen Unterbau zum bereits bestehenden guten System mit Gefahrenzonen. Kaum waren diese beiden Schwerpunkte im 2002 auf operativer Ebene bestens angelaufen, kam es sogleich zum grossen Unwetter in der Surselva. Rund 65 Gemeinden waren Bündner Wald 6 /2013 15

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davon betroffen und stellten eine riesige Herausforderung für den noch jungen Fachbereich dar. Es mussten Prioritäten gesetzt und vorerst konnte nur das Allerwichtigste bearbeitet werden. Als Glücksfall erwies sich zu diesem Zeitpunkt die intensive Zusammenarbeit mit der Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes Graubünden. In diesem Sinn bedeutete das Unwetter 2002 für unseren Bereich auch eine Chance. Nachdem die Reorganisation beim Unwetter 2002 ein erstes Mal auf die Probe gestellt wurde, konnten weitere Ereignisse aber bestimmt zeigen, dass das Amt – und insbesondere die Fachstelle Naturgefahren – auf dem richtigen Weg ist? Ja, ein solches Ereignis liess nicht lange auf sich warten. Das Unwetter 2005 führte vor allem in Klosters zu grossen Schäden, zeigte aber klar, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Viele der Sachrisiken wurden bei Erstellung der Gefahrenkarte richtig erkannt und entsprechend in Gelb gekennzeichnet – einem Paradebeispiel gleich widerspiegelte die Gefahrenkarte die Schadenssituation fast punktgenau. Das fachliche Grundwissen zu haben und entsprechend umzusetzen ist das eine, diese als Tatsache nach einem solchen Unwetter aber annehmen zu können, das ist eine ganz andere Geschichte. So schlimm es für die Betroffenen nach einem solchen Ereignis auch ist, hilft diese Feststellung nicht auch für eine konsequente Umsetzung der Gefahrenkarten in anderen Gemeinden? Ganz klar hilft es für die Akzeptanz, auch in anderen Gemeinden, wenn nach einem Ereignis klare Übereinstimmungen mit den entsprechenden Planungsgrundlagen festgestellt werden können. Überhaupt hilft

das Erleben eines solchen Primärereignisses vor der eigenen Haustüre der Gesellschaft, die Naturkräfte besser zu akzeptieren. Diese Akzeptanz hat enorm an Wichtigkeit gewonnen. Der Umgang mit Risiken hat in der wahrgenommenen Wirklichkeit, welche insbesondere auch über die Medien vermittelt wird, nämlich einen schweren Stand. Leben wir hier im Kanton Graubünden denn gefährlich? Natürlich leben wir nicht an einem absolut sicheren Ort, aber Naturereignisse gehören zur wilden Natur Graubündens. Das Ereignis in der Val Parghera ist beispielsweise nicht lebensgefährlich. Aber natürlich können auch tragische Ereignisse vorfallen, wie z.  B. in jüngster Vergangenheit das tödliche Ereignis bei einem Felssturz in der Val Cama. Es gibt keine genaue Linie, auf der metergenau gesagt werden kann: «Links von der Linie ists gefährlich, rechts davon nicht.» Obwohl es sich in der Natur immer um Übergänge handelt, muss auf dem Papier bzw. Plan schlussendlich doch irgendwo eine Linie gezogen werden. Der Umgang damit ist in den letzten Jahren bedeutend schwieriger geworden, nicht nur aufgrund dieser stark medial geprägten Wahrnehmung. Die Juristerei hat stark zugenommen und es wird immer nach einem Schuldigen gesucht. Das Paradoxe dabei ist, dass trotz der vielen Informationen heutzutage immer weniger Verständnis dafür aufgebracht wird. Unser Weg dabei ist, die fachlichen Standards einzuhalten und möglichst transparent zu kommunizieren. Nur so kann verstanden werden, dass nicht alles auch aufs letzte Komma berechnet werden kann, insbesondere wenn’s um Naturgefahren geht. Eine gewisse Eigenverantwortung muss in der Gesellschaft wachsen und sie muss Grenzen

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akzeptieren lernen. Schlussendlich leben wir jetzt bedeutend sicherer als früher! War es demzufolge eine logische Schlussfolgerung, die Fachstelle Naturgefahren weiter auszubauen und das Amt umzubenennen in Amt für Wald und Naturgefahren? Für das Amt war es mittelfristig ein wichtiger, richtungsweisender Schritt. Durch die Neubezeichnung konnte die Zuständigkeitsordnung auch für Aussenstehende klar ersichtlich gemacht werden. Somit tritt bei Fragen von aussen eindeutig erkennbar eine Anlaufstelle betreffend Naturgefahren in der kantonalen Verwaltung auf, und nicht einfach das Amt für Wald. Durch diese klare Stellung – auch anderen Ämtern gegenüber – hat unsere Arbeit einerseits mehr Gewicht bekommen, aber die Erwartungen sind ebenfalls entsprechend gestiegen. Wenn wir von Veränderungen in der Wahrnehmung von Naturgefahren und im Umgang mit ihnen sprechen, müssen wir auch Veränderungen des Gefahrenpotenzials berücksichtigen. Wie stehts dabei um den Begriff Klimawandel? Der Klimawandel hat nicht direkt fatale Folgen – der Gletscherschwund aber beeindruckt mich persönlich enorm. Wenn es so weitergeht, werden in 50 – 60 Jahren viele unserer kleinen Gletscher im Bündnerland verschwunden sein. Das ist auch landschaftlich ein Jammer! Sicherlich wird es in Zukunft vermehrt schnee- und eisfreie Gebiete geben und damit potenziell mehr Geschiebe und Steinschlag. Die Veränderungen des Permafrostes beurteilen wir parallel zu den regelmässigen Gletschermessungen visuell. Zudem werden konkrete Vorfälle im Ereigniskataster StorMe erfasst und allenfalls speziell

darauf untersucht. Bisher sind im Kanton Graubünden aber noch keine grösseren Probleme in Siedlungsgebieten aufgetaucht. Die Veränderungen des Gefahrenpoten­zials sind dabei schwierig abzuschätzen. Man weiss nicht wirklich, ob es mehr Geschiebetransporte deswegen geben wird, und wenn ja, in welchem Ausmass. Wahrscheinlich werden wir diesbezüglich einige «AHA-Erlebnisse» haben. Gewisse Prozesse werden aber bestimmt auch abnehmen wegen der Wiederbewaldung und der Stabilisierung durch bereits getätigte Verbauungen. Oft wird Klimawandel gleichgesetzt mit Zunahme von Naturgefahren, obwohl dies für Graubünden definitiv nicht bestätigt werden kann. Man kann von allfälligen VerschieANZEIGE

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nen in den Gemeinden ausgebildet werden, die bereits über gute Lokalkenntnisse verfügen. Es handelt sich in der Regel um Revierförster, Werkmeister oder private Sachverständige, die bereits beruflich mit Naturgefahren beschäftigt sind. Als Fachpersonen versuchen sie, die Führungs- und Einsatzkräfte zeitgerecht vor drohenden Naturereignissen zu warnen, und sie beraten die verantwortlichen Behörden. Die sachgerechte Anwendung von Gefahren- und Interventionskarten und der Einbezug von aktuellen Informationen befähigt den lokalen Naturgefahrenberater, ein Glied in der Kette für mehr Sicherheit vor Naturgefahren zu werden.

bungen der Gefahren und manchmal auch von grösseren Unsicherheiten sprechen, aber nicht partout von einer Zunahme.

Das scheint fast ein Schritt zurück in Richtung Kreisförster zu sein? Nein, nicht ganz. Klar sind in solchen Situationen gute Lokalkenntnisse gefragt. Wichtig für die Gemeinden aber scheint vor allem der Aspekt, dass der lokale Naturgefahrenberater eine Person aus ihren eigenen Reihen und organisatorisch in den Gemeindeführungsstab eingebunden ist. Dabei unterstützen wir die Gemeinden in einer guten Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Zivilschutz.

Unwetterschäden könnten oft begrenzt werden, wenn vor Ort frühzeitig und richtig gehandelt wird. Werden nun tatsächlich lokale Naturgefahrenberater ausgebildet, um diese Dienstleistung bei den Gemeinden sicherzustellen? Ja, das stimmt, im Oktober wurde ein erster Kurs zur Ausbildung lokaler Naturgefahrenberater durchgeführt. Aufgrund einer Umfrage bei den Gemeinden entspricht dies einem grossen Bedürfnis. Als lokale Naturgefahrenberater sollen Perso-

Wechseln wir von der Beurteilung zu den eigentlichen Massnahmen gegen Naturgefahren – den Verbauungen. Hat sich diesbezüglich ebenfalls einiges geändert? In gewissen Gebieten ist es nach wie vor nötig, technische Massnahmen wie Verbauungen anzuwenden, insbesondere oberhalb der Waldgrenze. Heute wird aber häufiger hinterfragt, ob etwas wirklich notwendig ist oder ob nicht organisatorische oder planerische Massnahmen besser geeignet sind. Vor allem wird auch der teure Unterhalt frühzei-

Fundierte Fachkenntnisse und die gelebte Interdisziplinarität geben dem AWN genau die Glaubwürdigkeit im technischen Bereich, die es braucht! (Bild: Selva)

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tig miteinbezogen in die Beurteilung eines Projektes. Grundsätzlich sind die besten Systeme diejenigen, die so naturnah wie möglich sind. Insbesondere bei den Prozessen Wasser und Murgängen heisst es besser «raffiniert faul sein». Bei Lawinen hingegen ist die Situation ganz anders – hier kann der Schnee nur mit Verbauungen oben gehalten werden. Paradoxerweise stellt sich die Frage bei verblüffend vielen Projekten, ob durch eine Verbauung auch langfristig eine Verbesserung der Situation gewährleistet ist oder nur eine kurzfristige Sicherheit dadurch entsteht. Je nach Lokalität ist der Handlungsspielraum grösser oder kleiner – wenn wie bei der Val Parghera Siedlungsgebiete und wichtige Verkehrsinfrastrukturen betroffen sind, ist der Spielraum entsprechend kleiner und der Druck seitens der Bevölkerung grösser. Wiederum ist das Stichwort Val Parghera gefallen – ist bei solchen Ereignissen klar Druck von aussen spürbar? Und von wem wird er ausgeübt? Druck wird von den Medien, der Gesellschaft und der Politik ausgeübt, das ist ab und zu auch bei kleineren Ereignissen spürbar. Das ist der Sache selbst aber überhaupt nicht dienlich und verschlimmert die Situation oftmals zusätzlich. Die Medien spielen heute eine entscheidende Rolle im Risikodialog und sie sind zum Teil entscheidend, ob eine Ereignisbewältigung als gelungen wahrgenommen wird. Die Gemeinden arbeiten einerseits gerne mit dem Kanton zusammen, da sie meistens Unterstützung finanzieller Art und Ressourcen bekommen. Andererseits würden sie manches lieber alleine entscheiden, ohne Mitspracherecht anderer Institutionen und des Kantons.

Planungsbüros und Unternehmer wollen verständlicherweise Arbeit für sich selbst generieren. Im Kanton Graubünden gibt es momentan etwa 20 Ingenieurbüros, welche sich auch mit Naturgefahren beschäftigen. Mit ihnen pflegen wir guten Austausch, eine gewisse Distanz wird aber bewusst gewahrt – das macht vieles einfacher. Und dann wären da noch die verschiedenen Forschungsinstitute, welche immer an Fragen und Anwendungen aus der Praxis interessiert sind. Keine Diskussion, es braucht Forschungsarbeit, vor allem auch im Bereich der Naturgefahren – aber manchmal ist es schwierig, dann tatsächlich auch einen direkten Nutzen für die Praxis daraus generieren zu können. Wenn es um die Ausführung von konkreten Projekten geht, sind im Kanton Graubünden selbst genügend Ressourcen und geeignete Firmen vorhanden? Die Verfügbarkeit von mehr geeigneten Baufirmen wäre durchaus wünschenswert, würde dann doch die Konkurrenz vermehrt spielen, insbesondere bezüglich Qualität und Preis. Eine grössere Abdeckung über den Kanton zu haben, wäre auch betreffend Reparaturen und Unterhalt von Verbauungen vernünftiger. Bei der Vergabe der Arbeiten allerdings ist klar das Ausschreibungsverfahren massgebend, wobei das Submissionsgesetz des Kantons Graubünden einen sehr guten Ruf geniesst. Das Amt für Wald und Naturgefahren versucht auch diesbezüglich ein konstanter Partner zu sein, was langfristig eine gute Zusammenarbeit mit Gemeinden und Unternehmern gewährleistet. Fachkompetenz und damit die Einbindung von ausgewiesenen Fachleuten sind insbesondere im Umgang und der Bündner Wald 6 /2013 19

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Beurteilung von Naturgefahren äusserst wichtig. Wie hat sich die Bildungslandschaft der Schweiz diesbezüglich verändert? Grundsätzlich finde ich die heutigen Wechselmöglichkeiten absolut faszinierend. Selber habe ich auch zuerst den Beruf des Elektronikers erlernt, bevor ich mein Forststudium an der ETH begonnen habe. Die Ergänzung der Bildungslandschaft mit dem Forstingenieur FH ist meines Erachtens absolut positiv. Die neuen Studienabgänger der ETH verfügen zwar über eine breite akademische Ausbildung, sind aber je länger je weniger ausgewiesene Waldfachleute – das klassische Waldbauwissen beispielsweise hat stark abgenommen, ebenso

wie die Fachkompetenz für den forstlichen Strassenbau. Die diversen Kombinationsmöglichkeiten sowie eine möglichst breit abgestützte Fachausbildung auf allen Stufen sind definitiv eine Chance. Diese echte Interdisziplinarität gibt dem Amt für Wald und Naturgefahren nicht zuletzt genau die Glaubwürdigkeit im technischen Bereich, die es braucht!

Nina Gansner SELVA Bündner Waldwirtschaftsverband Bahnhofplatz 1, 7302 Landquart nina.gansner@selva-gr.ch

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POLYCOM – Unterstützung bei Naturereignissen Der Kanton Graubünden hat am Montag, 3. September 2012, das neue Sicherheitsfunknetz POLYCOM Graubünden in Betrieb genommen. Damit geht eine zehnjährige Planungs- und Aufbauphase zu Ende. Mit der Inbetriebnahme von POLYCOM in Graubünden bricht für den Kanton eine neue Kommunikationsära an.

Was ist POLYCOM ? POLYCOM ist das nationale Funksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit ( B ORS ), das in der Schweiz schrittweise aufgebaut wird. Es ermöglicht den Funkkontakt innerhalb und zwischen den verschie-

tung fünf verschiedene Funknetze genutzt ( Stützpunktfeuerwehren, Tiefbauamt, Amt für Jagd und Fischerei und Zivilschutz  ) oder gar selbst betrieben ( Kantonspolizei ). Die Rettungsdienste der Regionalspitäler und das Grenzwachtkorps nutzten weitere Funksysteme beziehungsweise Funknetze. Schliesslich sind noch weitere Organisationen mit eigenen Frequenzen zu erwähnen (  zum Beispiel Elektrizitätswerke, Werkdienste der Gemeinden etc.), deren Mitwirken zum Schutze der Bevölkerung je nach Ereignis unumgänglich ist. Mit diesen unterschiedlichen Funksystemen konnten die eingesetzten Kräfte nur beschränkt miteinander kommunizieren. Zudem war dieser Funkverkehr ohne Probleme von Dritten mitzuhören.

denen Organisationen Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstliches Rettungswesen, technische Betriebe, Gemeinden, Zivilschutz, Grenzwacht und unterstützende Verbände der Armee. Ziel des Projekts ist es, dass sämtliche Partner des Bundes, der Kantone und der Gemeinden Funkgespräche über eine einheitliche und homogene Infrastruktur übertragen können. Die Kantone erstellen die Teilnetze unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz eigenständig nach ihren Bedürfnissen. Der Bund beteiligt sich massgeblich an den Investitionen und am Unterhalt. Weitere Informationen unter: – www.polycom.admin.ch – www.polycom.gr.ch

Bedeutung von POLYCOM für Graubünden Bis zur Inbetriebnahme von POLYCOM wurden alleine in der kantonalen Verwal-

Basis ist ein eigenes Funknetz Mit POLYCOM sind 92 Prozent der Kantonsfläche funktechnisch erschlossen und dies unabhängig vom öffentlichen Mobilfunknetz. Um diese hohe Abdeckung sicherzustellen, wurden 90 Basisstationen realisiert. Auch in 29 Tunnels entlang der Kantons- und Nationalstrassen ist der Funkempfang sichergestellt worden. Durch dieses Funknetz konnten mehrere kommunale, kantonale und bundeseigene Funknetze abgelöst werden. Dies optimiert den Betrieb und reduziert entsprechend die Kosten für den Unterhalt des Systems. Betrieben wird POLYCOM vom Kompetenzzentrum Funk der Kantonspolizei Graubünden. Die Funkkommunikation in diesem Sicherheitsfunknetz ist mehrstufig verschlüsselt. Es ist somit nicht möglich, ein Gespräch auf dem Übertragungsweg abzuhören. Das mit allen beteiligten Organisationen gemeinsam erarbeitete Funkkonzept gewährleistet jedoch, dass im Ereignisfall bedarfsgerecht miteinander kommuniziert werden kann. Bündner Wald 6 /2013 21

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den einzelnen Einwohner entfallen damit 145 Franken. In Anbetracht des mit dem Sicherheitsfunknetz POLYCOM verbundenen Nutzens ist dieser bescheidene Betrag gut investiert.»

POLYCOM-Masten (Bild: Kantonspolizei Graubünden)

145 Franken pro Einwohner Der definitive Startschuss zum Projekt POLYCOM in Graubünden erfolgte im Januar 2004, als die Bündner Regierung mit einem Regierungsbeschluss die Verantwortlichkeiten, die Projektorganisation und die Grobtermine festlegte. Am 23. April 2009 stimmte der Grosse Rat mit 93 zu 0 Stimmen einem POLYCOM -Verpflichtungskredit über 55 Millionen Franken zu. Damit war der Grundstein für die Realisierung des Sicherheitsfunknetzes im Kanton gelegt. Trotz der langen Projektdauer von zehn Jahren sind die bewilligten Nettoausgaben von 27,5 Millionen Franken nicht überschritten worden. Regierungsrat Dr.  Christian Rathgeb hat anlässlich der Inbetriebnahme folgende Aussage gemacht : «Auf die einzelne Einwohnerin und

Durch gemeinsame Kommunikation zu mehr Sicherheit Mit der Einführung des Sicherheitsfunknetzes POLYCOM Graubünden wird im Kanton Graubünden ermöglicht, dass alle Partner der Bevölkerungsschutzes (  K antonspolizei, Feuerwehr, Rettungskräfte, technische Dienste, Zivilschutz, Grenzwacht, Armee ) erstmals mit einem einzigen System miteinander kommunizieren können. Aber nicht bloss das Kommunizieren über dasselbe System wird dadurch ermöglicht ; vielmehr können die bei einem Ereignis eingesetzten Partner jederzeit den Funkverkehr der übrigen Partner mitverfolgen und sind dementsprechend permanent über das Geschehen informiert. So können beispielsweise bei einem Verkehrsunfall auf der A13 Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Care-Teams und der Strassendienst dank der Ausrüstung mit dem Funksystem miteinander kommunizieren und damit ihre Einsatzkräfte aufeinander abstimmen. Gerade ein Kanton wie Graubünden, der einerseits über ein ausgedehntes Strassennetz verfügt und exponierte Landschaften sein eigen nennt, ist in hohem Ausmass auf eine funktionierende Kommunikation zwischen den Partnern des Bevölkerungsschutzes angewiesen. Ein funktionierendes POLYCOM Funknetz stellt dementsprechend einen wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und zur schnellen und koordinierten Hilfeleistung für die von einem Ereignis betroffene Bevölkerung dar.

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Unterstützung bei Naturereignissen Aber auch bei Naturereignissen kann das Sicherheitsfunknetz POLYCOM entscheidende Unterstützung leisten, indem die betroffenen Gemeindebehörden trotz Ausfall von Telefon- und Mobiltelefonnetzen mit den anrückenden Hilfskräften in Kontakt treten und diese zielgerichtet an die Orte dirigieren können, wo ihr Einsatz am dringlichsten gefragt ist. Mit dem System POLYCOM lassen sich zudem auch schnell und einfach die Verbindungen zu anderen POLYCOM-Nutzern, seien dies andere Kantone oder der Bund, herstellen. Damit kann bei Grossereignissen, die den Einsatz ausserkantonaler Hilfskräfte erfordern oder die über die Kantonsgrenze hinausreichen, sichergestellt werden, dass die eingesetzten ausserkantonalen Hilfskräfte und Hilfskräfte des Bundes ohne zeitliche Verzögerung in die Kommunikation der Hilfskräfte vor Ort eingebunden werden. Dies ist gerade in solchen Situationen von immenser Bedeutung. Jede Gemeinde verfügt über zwei POLYCOM -Funkgeräte. Im Katastrophenfall ist die Kommunikation mit dem Führungsstab des Kantons sichergestellt. Selbstverständlich können die Funkgeräte auch täg-

POLYCOM-Set (Bild: Kantonspolizei Graubünden)

lich durch die Forst- oder Werkgruppe etc. genutzt werden. Bei Anwender- oder technischen Fragen, ist das Amt für Militär und Zivilschutz Graubünden zu kontaktieren.

Hans Gasser Amtsleiter Amt für Militär und Zivilschutz Schlossweg 4, 7023 Haldenstein hans.gasser@amz.gr.ch

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Val Parghera – ein Ausmass wider Erwarten Frühling: Der Berg verflüssigt sich Ereignisse und Prozessablauf Die Bilder der Ereignisse im Frühjahr sind noch in guter Erinnerung. Ein randvoller Ge­ schiebesammler und anhaltende Murschü­ be, welche über die Kantonsstrasse zwischen Chur und Domat/Ems fliessen und diese für mehrere Tage unpassierbar machen. Auslö­ ser der bis zum heutigen Tag andauernden Murgangaktivität in der Val Parghera ist eine seit mehreren Jahren bestehende Rutschung im östlichen Tobel, in der vorderen Val Par­ ghera (siehe Abbildung 1 und 2). Toni Jäger, Revierförster der Stadt Chur, beobachtete die Rutschung schon seit geraumer Zeit und nahm schliesslich im November 2012 mit dem zuständigen Spezialisten Naturgefah­ ren Kontakt auf. Anlässlich einer Begehung noch vor Wintereinbruch veranlassten die

verantwortlichen Entscheidungsträger die Leerung des Geschiebefangs im unteren Bereich des Schwemmkegels. Gerade noch rechtzeitig, denn Schneeschmelze und Nie­ derschläge führten im Frühjahr 2013 zur Beschleunigung der Rutschbewegungen. Insgesamt kam es Mitte April (siehe Bild 3) und Ende Mai zu zwei ausserordentlichen Murgangereignissen. Bis Ende Juni gelang­ ten rund 150 000 Kubikmeter Schlammma­ terial in die Auffangräume. Sofortmassnahmen Da die Kapazität des bestehenden Ge­ schiebefangs nicht ausreichte, mussten dringlich neue Auffangräume bereitge­ stellt werden. Die verantwortlichen Ent­ scheidungsträger vor Ort beschlossen, die Murschübe auf Churer Seite über die

1) Einzugsgebiet Val Parghera (Planherstellung: Selina Jäckle, AWN)

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2) Rutschfront, 27. November 2012  ( Bild: Andreas

3) Ereignis Mitte April 2013: kontrollierte

Huwiler, AWN)

Ausleitung der Murgangschübe über die Kantonsstrasse (Bild: Andreas Huwiler, AWN)

Kantonsstrasse in die vormals landwirt­ schaftlich genutzten Geländekammern zu leiten (siehe Bild 3). Nur wenige Tage nach dem Ereignis von Mitte April begann das Tiefbauamt mit dem Bau einer Notbrücke, dank der die Kantonsstrasse seit Mitte Mai wieder passierbar ist (siehe Bild 5). Die Installation einer Kamera auf der Schön­ egg, die stündlich eine Aufnahme des Rutschgebietes macht, einer Meteosta­ tion für Temperatur- und Niederschlags­ messung sowie einem Pegelradar, ermög­ lichte die Überwachung der Rutsch- und Gerinneaktivität. Zudem wurden im Unterlauf Beobachtungsposten eingerichtet, an denen Zivilschutzleistende rund um die Uhr im Einsatz waren. Ausserdem musste die Frage der Schlammentsorgung eben­ falls umgehend geklärt werden. Die sehr grossen Materialkubaturen erforderten einen neuen Deponiestandort, der nach umfangreichen Abklärungen im Gebiet Plarenga gefunden werden konnte. Die Deponie Plarenga (siehe Bild 5) befindet sich auf Emser Boden und ist eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Zone. Sommer: Ereignisbewältigung Aufgrund des trockenen Sommers beruhig­ te sich Mitte Juni die Lage in der Val Par­

ghera. Diese «Verschnaufpause» nutzen die Projektverantwortlichen, um das Über­ wachungssystem auszubauen und Geschie­ bebewirtschaftungsmassnahmen zu imple­ mentieren (siehe Abbildung 4). Insgesamt fünf Pegelradare und neun Kameras um­ fasst das ausgebaute Überwachungssys­ tem in der Val Parghera. Die zusätzlichen Instrumente wurden an Schwachstellen im Ablagerungsbereich installiert. Mithilfe der Kameras und Pegelradarmessungen kön­ nen die Projektverantwortlichen die Mur­ gangaktivität im Gerinne überwachen und allfällige Auflandungen und Gerinneaus­ brüche frühzeitig erkennen (siehe Bild 6). Bezüglich der Bewältigung der Schlamm­ massen bei kommenden Ereignissen wurde folgende Strategie entwickelt: 1. Es soll so viel Material wie möglich in den Rhein geleitet werden. Dazu wird mit Hil­ fe einer Wasserpumpe (siehe Bild 5) das Material mit Rheinwasser verdünnt, um Auflandungen im Abflusskanal und in der Folge Übermurungen im Bereich des In­ dustriegebiets sowie der Verkehrsträger zu verhindern. 2. Für die Geschiebemassen wurde zusätz­ licher Auffangraum bereitgestellt mit dem Ziel, das restliche, feste Material Bündner Wald 6 /2013 25

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5) Massnahmen: Bau einer Notbrücke über die Kantonsstrasse zwischen Chur und Domat/Ems, aufgrund einer Gefällsabnahme kommt es zu Auflandungen unter der Brücke, das Material muss mit Bulldozern in die Geländekammer 1 befördert werden (Bild: TBA) 4) Massnahmen: Mithilfe von insgesamt neun Kameras, fünf Pegelradarstationen und einer Meteostation für Temperatur- und Niederschlags-

fall), ist vorgesehen, weitere Gelände­ kammern unterhalb der Kantonsstrasse kontrolliert zu überfluten.

messung wird die Val Parghera rund um die Uhr überwacht. Am Fusse des Schwemmkegels wurden zusätzliche Ablagerungsräume für die Schlammmassen bereitgestellt.  (Planherstellung: Selina Jäckle, AWN).

abzulagern und geordnet auf Deponi­ en zu entsorgen. Das Auffangvolumen des Geschiebefangs wurde beinahe ver­ doppelt: Oberhalb der Kantonsstrasse können heute bis zu 35 000 Kubikmeter Schlammmassen zurückgehalten werden (siehe Verweis am Ende des Abschnitts und Bild 5). In den zwei Geländekam­ mern unterhalb der Kantonsstrasse ste­ hen weitere 50 000 – 80 000 Kubikmeter Auffangvolumina zur Verfügung. Damit kann die Gefährdung der Verkehrsträger und des Industriegebietes unterhalb der Kantonsstrasse mittelfristig vermindert werden. 3. Für den Fall, dass die bestehenden Auf­ fangräume nicht ausreichen (Überlast­

Herbst: Und wie gehts weiter? Aktuelle Gefahrensituation und Prognosen Mit der Zunahme von Niederschlag sowie dem ersten Schneefall bzw. der anschlies­ senden Schmelze «rumpelt» es wieder in der Val Parghera. Seit Anfang September hat sich der Geschiebesammler erneut ge­ füllt. Eine Reaktivierung grösseren Aus­ masses ist im nächsten Frühling mit der Schneeschmelze zu erwarten. Gemäss Ab­ schätzungen Ende Juni betrug die verblei­ bende Rutschmasse im Einzugsgebiet rund 350 000 Kubikmeter, wobei es zu berück­ sichtigen gilt, dass im Herbst bereits wieder Material mobilisiert wurde. Projektorganisation Die besondere Herausforderung bei der Rüfe Val Parghera besteht darin, dass es eine «latente» Gefahrenentwicklung zu bewäl­ tigen gilt. Die bei anderen Naturgefahren­

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­ ewilligungsverfahren für eine ordentliche B Weiterführung der Deponie Plarenga.

Selina Jäckle AWN Rheintal/Schanfigg Reichenauerstrasse 61, 7015 Tamins selina.jaeckle@awn.gr.ch 6) Standbild der Überwachungskamera beim Auslaufbauwerk des Geschiebesammlers oberhalb der Kantonsstrasse: Mithilfe der Kameras können

Magnus Rageth

Murschübe im Gerinne überwacht und Auflandun-

AWN Rheintal/Schanfigg

gen bzw. Gerinneausbrüche frühzeitig erkannt

Bündnerwald 2012 / 70*100 farbig Tamins Reichenauerstrasse 61, 7015 Ausgabe Juni 2012 / Dezember 2012

werden. Auch nachts werden Infrarotaufnahmen

magnus.rageth@awn.gr.ch

gemacht. (Bild: AWN)

ereignissen bekannten Phasen der Intervention, Wiederherstellung und Projektierung «fliessen» hier ineinander über. Deshalb wurde aus organisatorischen Gründen, trotz anhaltender Murschübe, beschlossen, die Interventionsphase am 31. August zu beenden. Seit dem 1. September liegt die Gesamtprojektleitung beim Amt für Wald und Naturgefahren (Region 2 Rheintal/Schanfigg, Magnus Rageth). Momentan läuft die sogenannte Betriebsphase. Sie umfasst die Bewältigung der derzeitigen sowie künftigen Murschübe aus der Val Parghera, die sich noch vor der Fertigstellung der definitiven Schutzbauwerke ereignen. Im Rahmen der Betriebsphase wurde ein Frühwarn- und Alarmierungssystem basierend auf den bereits installierten Überwachungsinstrumenten implementiert. Im Ereignisfall müssen Interventions- und Materialräumungsarbeiten durchgeführt werden. Das Ziel ist es, mittelfristig einen stabilen Betrieb mit wenig Personalaufwand sicherzustellen. Parallel dazu laufen die Projektierung der definitiven Schutzbauwerke sowie das

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Solaranlagen und Lawinenverbauungen Solarkraftwerke auf Lawinenverbauungen – was ist bezüglich Schnee und Lawinen zu beachten? Einleitung In der Schweiz gibt es mehr als 500 km La­ winenverbauungen, die sich mehrheitlich an orten strahlungstechnisch günstigen Stand­ befinden. Solarstromproduzenten kontak­ tierten uns im Jahr 2006 zum ersten Mal mit der Idee, Lawinenverbauungen als Träger von Solarmodulen zur Stromproduktion zu nutzen. In den letzten Jahren, insbesondere nach der Nuklearkatastrophe von Fukushi­ Abblidung 1: Stützwerk mit Solarmodulen in der Lawinenverbauung in Bellwald im Winter 2012. Die Solarmodule der Versuchsanlage sind an den Trägern der Stützwerke befestigt. Bei dieser Anordnung ist ungünstig, dass der Stützrost von den Solarmodulen überragt wird. (Bild: R. Baumann; Projekt: EnAlpin AG/Visp/Schweiz)

ma in Japan, hat der Bundesrat beschlossen, aus der Kernenergie auszusteigen. Die Idee Solarmodule auf Lawinenverbauungen zu montieren, wurde sodann stark weiterent­ wickelt. Ab 2011 wurden erste Testanla­ gen in Bellwald (Abbildung 1), Amden und St. Antönien (Abbildung 2 und 3) realisiert. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für das Solarkraftwerk in St. Antönien hat sich auch der Kanton Graubünden mit der The­ matik beschäftigt. Grundsätzlich wurde die Idee von der Regierung begrüsst, insbeson­ dere weil bestehende Infrastrukturen und Anlagen sowie einheimische erneuerbare Ressourcen genutzt werden. Der «Solartou­ rismus» wie im Fall von St. Antönien kann als Beitrag zur Erhaltung einer dezentralen Besiedelung gesehen werden. Die Regierung hat aber verlangt, dass neben der Prüfung der Umweltauswirkungen einer solchen An­ lage auch die uneingeschränkte Funktions­ fähigkeit der beanspruchten Lawinenver­ bauungen gewährleistet bleiben muss. Lawinenverbauungen werden zum Schutz von Personen und erheblichen Sachwerten erstellt und können von Bund und Kanton subventioniert werden. Unter bestimmten Bedingungen können Lawinenverbauungen bei der Gefahrenzonierung berücksichtigt werden, das heisst, dank ihrer Wirkung werden die gefährdeten Gebiete kleiner. Deshalb ist entscheidend, dass Solarkraftan­ lagen die Funktionsweise der Lawinenver­ bauungen nicht beeinträchtigen und nicht zu einer Reduktion der Sicherheit führen. Da diese Thematik die gesamte Schweiz be­ trifft, hat sich die Expertenkommission La­ winen- und Steinschlag EKLS eingeschaltet und 2012 eine entsprechende Empfehlung ( EKLS, 2012) herausgegeben, die eine Hilfe für Bewilligungsbehörden und Planer von Solarkraftanlagen auf Lawinenverbauungen darstellt.

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Abbildung 2: Versuchsanlage mit vier Solarmodu-

Abbildung 3: Bei der Versuchsanlage in St. Antö-

len in der Lawinenverbauung Chüenihorn in

nien sind die Solarmodule an den Rostbalken

St. Antönien. Die Versuchsanlage misst die auf die

befestigt. Die Solarmodule überragen den Stütz-

Solarmodule wirkenden Kräfte und die Wetter-

rost nicht und haben einen genügend grossen

parameter. Eine automatische Kamera dokumen-

Bodenabstand. (Bild: S. Margreth; Projekt:

tiert das Einschneiverhalten. (Bild: S. Margreth;

energiebüro ag/Zürich/Schweiz – für Solarkraft-

Projekt: energiebüro ag/Zürich/Schweiz – für

werke)

Solarkraftwerke)

Potenzial von Solarkraftwerken auf Lawinenverbauungen Solarkraftwerke nutzen die Sonnenenergie aktiv, indem Solarzellen das Sonnenlicht in elektrische Energie umwandeln. Der produzierte Gleichstrom wird mittels Wechselrichter und Transformatoren in Wechselstrom umgewandelt und anschliessend ins öffentliche Netz eingespiesen. Die Menge des produzierbaren Stromes hängt u. a. direkt von der Fläche der angebrachten Solarmodule ab. Die Effizienz von Solarzellen ist stark von der Sonneneinstrahlung und der Lufttemperatur abhängig. Im alpinen Gelände kann man im Vergleich zum Mittelland eine bedeutend bessere Effizienz erwarten, weil die Sonneneinstrahlung bis zu 50  % grösser ist, das Sonnenlicht im Winter zusätzlich am Schnee reflektiert wird und die Solarzellen bei tiefen Temperaturen mehr Strom produzieren. Solarkraftwerke auf Lawinenverbauungen haben den Vorteil, dass kein zusätzlicher Landverbrauch auftritt. Die WSL (Carmen und Buchecker,

2013) hat die Wahrnehmung und Akzeptanz des Solarkraftwerkes auf den Lawinenverbauungen bei Bellwald untersucht. Die Umfrage zeigte, dass die Mehrheit der lokalen Bevölkerung und der Gäste die Anlage als überaus positiv und schön wahrnehmen. Das Gesamtpotenzial von Solarkraftanlagen auf Lawinenverbauungen wurde von den Solarstromproduzenten in einer ersten Euphorie recht optimistisch eingeschätzt. Von den in der Schweiz geschätzten 500 bis 600 km bestehenden Stützwerken wurden rund 50 % als für die Befestigung von Solarmodulen geeignet betrachtet. Das Amt für Wald und Naturgefahren kommt zum Schluss, dass von den im Kanton Graubünden bestehenden 140 km Stützwerken infolge ungünstiger Standortbedingungen (Steinschlag, Exposition, Topografie, Distanz zur nächsten Trafostation) oder ungeeigneter Werktypen nur rund 40 km, d. h. knapp 30 % tatsächlich für die Befestigung von Solarmodulen geeignet sind. Damit würde die jährliche Stromproduktion rund 15 GWh betragen, was in etwa dem VerBündner Wald 6 /2013 29

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brauch von knapp 4000 Haushalten entspricht oder der Leistung von vier grossen Windenergieanlagen respektive 1% der Gesamtleistung des AKW Gösgen. Was sind die Risiken von Solarkraftwerken auf Lawinenverbauungen? Die Nutzung von bestehenden Lawinenverbauungen als Träger von Solarmodulen ist auf den ersten Blick sehr vielversprechend und begrüssenswert. Die fachgerechte Umsetzung ist aber nicht so einfach, wie es auf Anhieb erscheinen mag. Die langjährige Erfahrung mit der Entwicklung und dem Bau von Lawinenverbauungen zeigt, dass sowohl für Solarmodule wie auch für Lawinenverbauungen Risiken bestehen. Lawinenverbauungen befinden sich im alpinen Gelände und sind regelmässig grossen Schneeansammlungen, Steinschlag, Wind, Lawinenabgängen und weiteren Naturgefahren ausgesetzt. Die Bemessung von Lawinenverbauungen nach der technischen Richtlinie Lawinenverbau im Anbruchgebiet (Margreth, 2007) beruht auf einem jahrzehntelangen Lern- und Verbesserungsprozess. An Fundation und Oberbau wurden zahlreiche Optimierungen vorgenommen, damit mit möglichst geringen Kosten eine grosse Wirkung erzielt werden kann. Aus den Erfahrungen mit der Entwicklung der Lawinenverbauungen ist davon auszugehen, dass auch an den Solarkraftwerken mit jährlichen Schäden und Reparaturen – bei extremen Wintern sogar mit beträchtlichen Schäden – gerechnet werden muss. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Problempunkte zusammen, die sich infolge von Schnee und Lawinen ergeben können. – Schneedruckschäden an Solarmodulen: Solarmodule können eingeschneit und infolge von Schneedruckeinwirkungen beschädigt oder zerstört werden. Die Werk-

Abbildung 4: Lawinenverbauung Chüenihorn in St. Antönien im Februar 1999. Zahlreiche Werkreihen sind überschneit und Lawinenabgänge sind sichtbar. In dieser Situation wären Schäden an auf Stützwerken befestigten Solarmodulen mit grosser Wahrscheinlichkeit aufgetreten. (Bild: SLF)

höhe von Stützwerken wird auf eine extreme Schneehöhe mit einer Wiederkehrdauer von 100 Jahren ausgelegt, wobei meistens keine lokalen Messungen der Schneehöhen vorliegen. Etwa jeden fünften Winter werden die Stützwerke zu mehr als zwei Drittel eingeschneit (Abbildung 4). An süd­exponierten Standorten – ideal für Solarkraftwerke – sind infolge Schneegleitens die Schneedruckkräfte bedeutend grösser als an Schattenhängen. Der Schneedruck auf ein 3,5 m hohes Stützwerk beträgt rund 17 kN/m2. Dieser Druck übersteigt die zulässige Flächenlast eines Solarmoduls um rund den Faktor drei. – Lawinenaufprall auf Stützwerke: Stützwerke sollen das Anbrechen von Lawinen verhindern oder entstehende Schneebewegungen, die nicht vollständig unterbunden werden können, auf ein unschädliches Mass beschränken. Trifft eine Lawine auf ein mit Solarmodulen bestücktes Stützwerk, wird einerseits das Solarmodul stark belastet und andererseits wird auch die Aufprallkraft auf das Stützwerk erhöht, da dessen Angriffsfläche grösser ist.

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Abbildung 5: Stützwerke wurden 2013 durch Stein-

Abbildung 6: Schneeverteilung auf einer der vier

schlag stark beschädigt respektive zerstört. Ein sol-

Versuchsanlagen in St. Antönien im Winter 2012.

cher Standort ist trotz der Südlage für das Erstellen

Auf dem Stützrost hinter den Solarmodulen hat

eines Solarkraftwerkes nicht geeignet.

sich mehr Schnee abgelagert.

(Bild: S. Margreth)

(Bild und Projekt: energiebüro ag/Zürich/ Schweiz – für Solarkraftwerke)

– Stützwerkschäden: Stützwerke werden mit zwei Lastmodellen und definierten Standortfaktoren bemessen. In der Natur treten erfahrungsgemäss aber auch Schneedruck- oder Lawineneinwirkungen sowie auch Steinschläge auf (Abbildung 5), die das Bemessungsereignis übertreffen können. In schneereichen Wintern, die oft mit starkem Schneegleiten verbunden sind, können z. B. ausgeknickte Stützen nicht ausgeschlossen werden. Bei älteren Stützwerken, deren Bemessung nicht den heutigen Richtli­ nien entspricht, werden häufiger Schäden auftreten. Die Wahrscheinlichkeit eines Stützwerkschadens wird durch ein nicht fachgerechtes Anbringen der Solarmodule erhöht, da z. B. die Angriffsfläche der Stützen vergrössert wird. Stützwerkschäden werden auch zu Folgeschäden an den Solarmodulen führen. Sofern die Solarmodule nicht eingeschneit sind, stellen sie ein geringes Sicherheitsrisiko für die Stützwerke dar. – Schneeansammlungen infolge Solarmodule: Stahlschneebrücken und Schneenetze haben durchbrochene Stützflächen,

um ein verfrühtes Einschneien zu verhindern. Grossflächige Hindernisse, wie durchgehend angeordnete Solarmodule, beeinflussen die Windverhältnisse und somit die Schneeverfrachtung und -ablagerung in komplexer Weise. Diese Erfahrungen werden seit Jahrzehnten bei Verwehungsverbauungen genutzt. Bei den Versuchswerken in St.  Antönien wurde beobachtet, dass auf dem Stützrost hinter den Solarmodulen mehr Schnee abgelagert wurde (Energiebüro, 2012, Abbildung 6). Die grössere Schneeablagerung auf dem Stützrost erfolgt vermutlich insbesondere dann, wenn die Solarmodule durch das sukzessive Anwachsen der Schneedecke von unten her eingeschneit werden. Dadurch vermindert sich die Wirkungshöhe der Stützwerke und deren Funktionsfähigkeit wird beeinträchtigt. Dies ist ein absolut unerwünschter Effekt. – Abrutschen des Schnees von den Solarmodulen: Die Beobachtungen in den Versuchsverbauungen zeigen, dass während einer Niederschlagsperiode Schnee auf den Solarpanels haften bleibt und dann Bündner Wald 6 /2013 31

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bei nachfolgender Erwärmung plötzlich abrutscht. Das Abrutschen des Schnees oder quasi die «Selbstreinigung» ist für die Stromproduktion vorteilhaft (Abbildung 7). Wenn Solarmodule aber über grössere Distanzen zu einer Fläche verbunden werden, ist das gleichzeitige Abrutschen grosser Flächen wahrscheinlich. Durch den Aufprall der Schneemassen auf die Schneedecke können bei ungünstigem Schneedeckenaufbau durchaus Lawinen ausgelöst werden. Was ist bei der Planung und Bewilligung zu berücksichtigen? Eine mögliche Beeinflussung der Funktionsfähigkeit von Stützwerken durch So-

larmodule generell und speziell in einem Extremwinter konnte anhand der bisherigen Beobachtungen bei den bestehenden Versuchsanlagen nicht ausgeschlossen werden. In der Tabelle 1 auf Spalte 1 werden die wichtigsten technischen Kriterien aufgelistet, die unbedingt einzuhalten sind. In Spalte 2 wird begründet, wie damit die Funktionsfähigkeit von Lawinenverbauungen weniger beeinträchtigt sowie mögliche Schäden an Solarmodulen minimiert werden. Die Kriterien betreffen insbesondere die Bemessung und Werkhöhe der Stützwerke, die Positionierung, Abmessung und Befestigung der Solarmodule sowie Grabarbeiten für die Stromleitungen (Abbildung 8).

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Abbildung 7: Während eines Schneefalls im Winter 2012 bleibt der Schnee auf den Solarmodulen haften. Sobald sich die Solarmodule erwärmen, rutscht der Schnee ab.  (Versuchsanlage in St. Antönien; Bild und Projekt: energiebüro ag/Zürich/Schweiz – für Solarkraftwerke)

Weiter sind auch finanzielle und organisatorische Aspekte bei der Bewilligung von Solarkraftanlagen auf Stützwerken wichtig. Der Bau und die Instandhaltung von Lawinenverbauungen werden mit öffentlichen Geldern subventioniert. Die Montage und der Betrieb von Solarkraftwerken auf Lawinenverbauungen verfolgt jedoch ein privatwirtschaftliches Ziel. Mittels Stromerzeugung soll ein maximaler Gewinn bei möglichst geringem Aufwand erzielt werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Betrieb von Solarkraftwerken Risiken, Schäden und Folgekosten verursacht. Diese Kosten dürfen nicht auf die Allgemeinheit respektive den Eigentümer der Lawinenverbauungen überwälzt werden, sondern müssen von den Eigentümern der Solarkraftwerke getragen beziehungsweise rechtlich geregelt werden. Die Lebensdauer der Solarkraftwerke ist wesentlich kürzer als die geplante Lebensdauer der Stützwerke von 80 Jahren. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass während der Nutzungsphase einer Lawinenverbauung das Solarkraftwerk erneuert oder rückgebaut wird. Die entsprechenden finanziellen Mittel für einen Rückbau sind vorgängig vertraglich sicherzustellen.

Folgerungen Die Idee, Solarmodule auf bestehende «Träger» zu montieren, ist auf den ersten Blick zu begrüssen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung mit der Entwicklung und dem Bau von Stützwerken beurteilen wir die grossflächige Montage von Solarmodulen auf Lawinenverbauungen aber kritisch. Die Abbildung 8: Technische Vorgaben und Kriterien zur Montage von Solarmodulen auf Lawinenverbauungen. (Bild: EKLS, 2012)

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Kriterien für Stützwerke und Solarmodule

Begründung

1. Stützwerke, an denen Solarmodule befestigt werden, müssen gemäss der technischen Richtlinie (Margreth, 2007) bemessen sein.

Ältere Stützwerke wie z. B. VOBAG-Werke sind oft zu schwach bemessen, sodass zusätzliche Einwirkungen zu verhindern sind.

2. Die Werkhöhe der Stützwerke muss der am Standort zu erwartenden 100-jährlichen Schneehöhe entsprechen.

Bei zu kleinen Werkhöhen besteht für die Stützwerke und die Solarmodule ein erhöhtes Schadensrisiko.

3. Solarmodule dürfen den Stützrost in vertikaler Richtung nicht überragen. In Längsrichtung sind ca. 30 cm tolerierbar.

Überragt das Solarmodul die Rostfläche des Stützwerkes, können grosse Lawinenresp. Schneedruckeinwirkungen auftreten.

4. Solarmodule resp. Anlageteile dürfen nicht an den Stützen befestigt werden.

Die Stütze ist in der Regel das schwächste Bauteil eines Stützwerkes.

5. Die maximale Höhe eines Solarmoduls darf nicht grösser sein als 50 % der Werkhöhe und der Abstand zwischen dem Boden und dem Solarmodul muss mehr als 80 % der extremen Schneehöhe betragen.

Durch die Begrenzung der Modulgrösse können die auf das Stützwerk einwirkenden Kräfte eingeschränkt werden. Der vorgegebene Bodenabstand schützt das Modul vor verfrühtem Einschneien.

6. Solarmodule sind über eine Sollbruchstelle am Stützwerk zu befestigen, die bei einer Flächenlast von 6 kN/m2 aktiviert wird.

Die Sollbruchstelle schützt das Stützwerk z. B. bei einem Lawinenaufprall vor einer Überlastung.

7. Die zusammenhängende Breite von Solarmodulen ist auf 10 m zu begrenzen und an der untersten Werkreihe dürfen keine Module befestigt werden, falls unverbaute Anrissgebiete folgen.

Ein grossflächiges Abrutschen des Schnees (ca. 100 kg pro Meter), verbunden mit einer durch den Aufprall auf die Schneedecke ausgelösten Lawine, soll verhindert werden.

8. Grabarbeiten entlang von Verankerungen sind nicht erlaubt. Weiter sind die Grabarbeiten fachgerecht auszuführen.

Dadurch soll eine Schwächung der Verankerungen und Bodenerosion verhindert werden.

Tabelle 1: Kriterien für Stützwerke und Solarmodule (siehe auch Abbildung 8).

Funktionsweise der Lawinenverbauungen und damit auch die Sicherheit von Personen und Sachwerten kann beeinträchtigt werden. Weiter muss wegen den extremen Umweltbedingungen an den Solarkraftwerken mit jährlichen Schäden und Reparaturen, bei extremen Wintern sogar mit beträcht-

lichen Schäden gerechnet werden. Bei der Planung solcher Anlagen ist die Förderung von erneuerbaren Energien, verbunden mit einer regionalen Wertschöpfung, auch den Risiken und Folgekosten gegenüberzustellen. Im Rahmen einer Gesamtinteressensabwägung müssen die technischen Rand-

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bedingungen strikte eingehalten werden. Die Lawinenverbauung muss dauernd und uneingeschränkt «funktionieren». Strahlungstechnisch günstige Standorte sind nicht zwingend auch wirtschaftlich geeignet. Die von der EKLS (2012) formulierten technischen Kriterien und finanziellen Vorgaben stellen eine Planungshilfe dar, um die Beeinträchtigung der Funktionsweise der Verbauungen sowie mögliche Schäden an Solarmodulen auf ein vertretbares Mass zu reduzieren. Diese Kriterien und Vorgaben sollen deshalb als Auflagen im Planungs- und Bewilligungsverfahren für Solarkraftwerke verwendet werden. Weil es weder wissenschaftliche Studien noch langjährige Experimente zu dieser Thematik gibt, ist es empfehlenswert, zuerst kleinräumige Testanlagen, die wissenschaftlich begleitet werden, zu realisieren. Eigentümer von Lawinenverbauungen, Betreiber von Solaranlagen, Bewilligungsbehörden und Subventionsgeber sind gefordert, verantwortungsvoll mit dem Bau von Solarkraftwerken auf Lawinenverbauungen umzugehen. Literatur EKLS, 2012. Montage von Solaranlagen auf Lawinenverbauungen. Beurteilung und Empfehlung der Expertenkommission Lawinen und Steinschlag EKLS. – 6. September 2012. Energiebüro, 2012. Solarkraftwerk auf den Lawinenverbauungen von St.  Antönien. Zwischenbericht der Testanlagen, Winter 2011/2012. Projekt: energiebüro ag/Zürich/

Schweiz – für Solarkraftwerke (unveröffentlicht) – 22. Juli 2012. Graf, C., und Buchecker, M., 2013. Photovoltaikanlagen an Lawinenverbauungen – Wahrnehmung und Akzeptanz verschiedener Bevölkerungsgruppen. Wasser, Energie und Luft. 105. Jg., Heft 3, S. 231–235. Margreth, S., 2007. Lawinenverbau im An­bruchgebiet. Technische Richtlinie als Vollzugshilfe. Umwelt-Vollzug Nr. 0704. Bundesamt für Umwelt, Bern, Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL sowie Eidgenössisches Institut für Schneeund Lawinenforschung SLF, Davos. 101 S.

Stefan Margreth WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung SLF 7260 Davos Dorf margreth@slf.ch

Christian Wilhelm Amt für Wald und Naturgefahren 7000 Chur christian.wilhelm@awn.gr.ch

Reto Baumann BAFU, Abteilung Gefahrenprävention 3003 Bern reto.baumann@bafu.admin.ch

Aktuelles zur Projektidee in St. Antönien Solarkraftwerk St. Antönien sucht neue Geldgeber. Anfang November wurde bekannt, dass St. Antönien aus dem S­ pezialfonds für Pilotprojekte des Bundes keinen Beitrag an das geplante Solarkraftwerk erhält. Die Projektpartner suchen nun andere Geldquellen.

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NaiS in der Praxis Die Schutzwaldpflege ist eine wichtige Aufgabe des Forstdienstes. Damit die Schutzwälder ihre Aufgaben nachhaltig erfüllen können, müssen sie dementsprechend gepflegt werden. Neben den Planungsinstrumenten Waldentwicklungsplan und Betriebsplan steht dem Forstdienst seit 2005 ein weiteres Instrument, die Wegleitung für Pflegemassnahmen in Wäldern mit Schutzfunktion «Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald (NaiS)», zur Verfügung. Anlässlich von Kursen und Exkursionen ist der Forstdienst laufend mit NaiS geschult worden. In den Schutzwäldern des Forstreviers La Punt Chamues-ch/Madulain wird seit etlichen Jahren erfolgreich mit diesem Planungsinstrument gearbeitet. Die Vorbereitung für die konkrete NaiSAnwendung in der Praxis erfolgt im Büro! Welche Flächen behandelt werden, ist meistens bekannt und vereinfacht die Vorbereitungen. Diese Angaben liefert der Betriebsplan mit der Holznutzungsplanung nach Dringlichkeit und der dazugehörenden Massnahmenplanung. Unterlagen, welche für die Aufnahmen im Wald vorbereitet werden: – Waldplan: Kopie erstellen und die vorgesehene Pflegefläche grob einzeichnen. – Holznutzungsplan: Kopie erstellen für die Detailaufnahme im Wald – Waldstandortskarte: Kopie der vorgesehenen Fläche erstellen. Falls die genauen Waldstandorts-Typen bekannt sind, ist das weitere Vorgehen einfach. Falls nicht, müssen diese zuerst im Wald aufgenommen werden. Im Forstrevier La Punt Chamuesch/Madulain sind einige Streifenkartierungen von Dr. Monika Frehner und weitere Standortstypen-Aufnahmen vorhanden. Diese Aufnahmen sind im Gelände ge-

macht worden und berücksichtigen die unterschiedlichen Standorte sehr gut. Im ganzen übrigen Gebiet fehlen konkrete Standortstypen-Aufnahmen. Als Hilfsmittel dient hier die Karte des Amts für Wald und Naturgefahren, welche jedoch sehr grossflächige Aufnahmen der Standortstypen beinhaltet und lediglich dazu dient, den «ungefähren» Standortstypen herauszufinden. Diese Karten berücksichtigen die kleinflächigen Gegebenheiten vor Ort zu wenig und können somit nicht für die weiteren Planungen verwendet werden. In diesen Gebieten ist eine StandortstypenAufnahme im Wald unerlässlich. Diese nimmt viel Zeit in Anspruch. Zudem kann der genaue Standortstyp, trotz dem Besuchen etlicher Kurse, den guten Hilfsmitteln Waldstandortskarte mit Streifenkartierungen und Standortstypen-Aufnahmen im Gebiet Arvins – Drosa. (Bild: AWN, Chur)

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Das Minimalprofil und die Naturgefahren werden aus dem NaiS-Ordner übertragen. Die restlichen Spalten bleiben leer. Für jeden Standortstypen wird ein separates Blatt erstellt. (Bild: Ralf Fluor)

und dem Üben im Gelände, nicht immer eindeutig herausgefunden werden. – Wenn die Standortstypen bekannt sind, kann das Formular 2 «Herleitung Handlungsbedarf» aus der NaiS-CD geöffnet und die «Anforderungen minimal» pro Standortstyp eingefügt werden. Anforderungen, die aus der Naturgefahr hervorgehen, werden in die gleiche Spalte übertragen (aus Ordner NaiS). Der restliche Teil des Formulars bleibt leer und dient der konkreten Aufnahme im Wald. Die NaiS-CD beinhaltet fünf Formulare. Für die Herleitung des Handlungsbedarfs wird in der Regel lediglich das Formular 5 benötigt. Die Formulare 1 und 4 dienen vor allem der Aufnahme von Weiserflächen, und das Formular 5 «Wirkungsanalyse» dient der Analyse der erzielten Wirkung einige Jahre nach dem Eingriff. Wenn die Standortstypen bekannt sind, sind mit diesen Vorbereitungen die Arbeiten im Büro bereits abgeschlossen und nehmen wenig Zeit in Anspruch. – Wenn die Standortstypen nicht bekannt sind, muss eine zusätzliche Begehung vor Ort erfolgen, um die genauen Standort-

stypen bestimmen zu können. Im NaiSOrdner sind die jeweiligen Ökogramme pro Höhenstufe enthalten. Um im Wald möglichst rasch die Standortstypen bestimmen zu können, wird im Büro eine Vorauswahl gemacht. Pro Ökogramm werden 15 bis 25 Standortstypen unterschieden. Eine Auswahl von zirka fünf Standortstypen kann aufgrund der Standortskenntnisse bereits im Büro erfolgen und erleichtert die Arbeit im Wald stark. Diese Waldstandortstypenblätter werden aus dem NaiS-Ordner kopiert und dienen der genauen Bestimmung des Standortstyps vor Ort. Aufnahmen im Gelände: Falls die Standortstypen nicht bekannt sind, ist eine separate Begehung im Gelände zur Erfassung der Standortstypen nötig. Ökogramm subalpine Höhenstufe: Eine grobe Einteilung der zu erwartenden Standortstypen erfolgt bereits im Büro nach den Kriterien «sauer bis basisch» und «nass bis dürr». (Bild: NaiS-Ordner)

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–K opie des Holznutzungsplanes, um die Holzentnahme zu planen (Seillinien, Rücken usw.). – Waldstandortstypenplan – NaiS-Wegleitung Graubünden (NaiS-Handy GR) – NaiS-Formular 2 pro Standortstyp mit eingetragenem Minimalprofil Mit den vorbereiteten NaiS-Formularen 2 werden die einzelnen Waldflächen begangen. Das Minimalprofil ist bereits im Formular enthalten. Für jede Fläche wird der «Zustand heute» erfasst. Danach wird das Formular 2 den Spalten entlang ausgefüllt. Der «Zustand heute» wird bei «Entwicklung» mit einem Punkt erfasst und dann die zu erwartende Entwicklung ohne Eingriffe in zehn Jahren (senkrechte Striche) oder in 50 Jahren (wagrechte Striche) mit einem Pfeil eingetragen. Der Vergleich zwischen dem «Minimalprofil», dem «Zustand heute» und der «Entwicklung» ergibt den Handlungsbedarf. Neben den Anforderungen sind im NaiSOrdner auch die Ökologie und der Waldbau pro Standortstyp beschrieben. Standortstyp festlegen mit Hilfe der Beschreibung

NaiS- Formular 2 «Herleitung des Handlungsbe-

aus dem NaiS-Ordner. (Bild: NaiS-Ordner)

darfs» mit dem vorbereiteten Minimalprofil. Der «Zustand heute» wird im Wald erfasst. Danach

Dazu nötige Unterlagen: – NaiS-Wegleitung Graubünden (NaiS-Handy GR) – Kopien der möglichen Standortstypen aus dem NaiS-Ordner – Flora Helvetica (Buch oder App auf dem Handy) für die Pflanzenbestimmung Wenn die Standortstypen bekannt sind, werden mit einer einzigen Begehung der Waldfläche alle nötigen Aufnahmen gemacht. Dazu nötige Unterlagen: – Kopie des Waldplanes, um die zu pflegenden Flächen im Detail einzuzeichnen.

werden die Spalten der Reihe nach ausgefüllt. (Bild: Ralf Fluor)

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Ökologie und Waldbau

Verjüngungsschlitz, ausgeführt nach NaiSVorgaben mit jungen Arven, Fichten und Lärchen. (Bild: Ralf Fluor)

Insbesondere die Informationen und Ratschläge bezüglich den limitierenden Faktoren und dem Waldbau sind für die Praxis sehr wertvoll. Ganz ähnlich einem Koch, der für die Herstellung eines Menüs sein Kochbuch benützt, können diese Informationen über Ökologie und Waldbau für die unterschiedlichen Standortsansprüche angewendet werden. Für die Aufnahmen und den Gebrauch von NaiS im Wald hat das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden eine Kurzversion erarbeitet (NaiS-Handy GR). Nach diesen Aufnahmen im Gelände sind alle nötigen Angaben für die Nachhaltigkeit im Schutzwald vorhanden. Nun erfolgt die gewöhnliche Holzernteplanung im Detail (Seillinien, Holz-Anzeichnung, Sortimentsliste, Notfallplanung und Schlagskizze), unabhängig der Waldfunktion. Aktenablage und Wirkungsanalyse Die erfassten Formulare, die kopierten Pläne und weitere Hilfsblätter werden pro Jahr in den separaten Ordner «Schutzwald» abgelegt. Die Analyse der erzielten Wirkung ist sehr wichtig. Weil diese erst viele Jahre nach dem Eingriff erfolgt, wird sie meistens nicht

Baumarten im Naturwald: Fichte, dazu oft Lärche. Maximale Bestandeshöhe: 20 - 25 m Bemerkungen: Der Schlussgrad ist locker bis räumig. Rottenstruktur. Die Bestände sind steil und oft mit Felsbändern durchzogen. Limitierende Faktoren: Austrocknung: Auf Moder (trockene Ausbildung) verhindert die Austrocknung die Keimung weitgehend, falls der Kleinstandorte direkt überschirmt oder stark besonnt ist. Schneegleiten: Es verhindert das Aufkommen der Verjüngung in offenen Flächen ohne Schutz durch Baumstrünke, Steine etc. Frosttrocknis und Spätfröste: An Stellen mit wenig Schnee und früher Ausaperung gefährdet sie die Verjüngung. Bodenvegetation: In aufgelichteten Beständen entwickeln sich mässig üppige Reitgrasrasen. Waldbau: Verjüngungsgünstige Stellen sind nicht überschirmt. Der Niederschlag muss ungehindert auf den Boden gelangen können. Auf Kleinstandorten mit organischer Auflage (v. a. Xeromoder) und starker Besonnung sind die Ansamungsbedingungen besonders ungünstig. Mineralerde ist günstig für die Ansamung. Ein Reitgrasrasen kann die Verjüngung erschweren. An schattigeren Stellen mit weniger starker Austrocknung kann auch Moderholz verjüngungsgünstig sein. Für den Aufwuchs der Fichte sind im Juni mindestens 2 h Sonne pro Tag notwendig, bei der Lärche mindestens 4 h. Die Verjüngung von Fichte und Lärche kann mit Bodenschürfungen (bis auf Mineralerde, nicht unter Schirm) um Baumstrünke herum oder an anderen verjüngungsgünstigen Stellen eingeleitet werden. Zur Förderung der Verjüngung sind kleine schlitzförmige Öffnungen günstig. Achtung: zuviel Sonne (v. a. mittags) verursacht Trockenheit, was zu grossen Ausfällen bei der Fichtenverjüngung führen kann. Für die Lärche sind grössere Eingriffe notwendig als für die Fichte. Fichten verjüngen sich relativ gut im Bereich der Wurzelanläufe von alten Lärchen. Ist der Anwuchs gesichert, so wachsen sie rasch in die Kronen der Lärchen und schädigen diese oder sich selbst. In diesen Fällen muss schnell reagiert werden. Diffuse Eingriffe sind zu vermeiden, da sich sonst das Reitgras so üppig entwickelt, dass es die Verjüngung erschwert. Naturgefahren: Lawinen: Die Wälder liegen oft im potentiellen Entstehungsgebiet von Lawinen. Rutschungen: Oft sind Stellen mit Oberflächenerosion vorhanden, teilweise sogar oberflächliche Rutschungen. Steinschlag: Oft Entstehungs- oder Transitgebiet von Steinschlag Wildbach/Hochwasser: Klasse 4, waldbaulicher Einfluss sehr gering

Ökologie und Waldbau aus dem NaiS-Ordner

mit wertvollen Informationen für die Umsetzung im Wald. (Bild: NaiS-Ordner)

gemacht und geht vergessen. Damit das nicht passiert, werden die entsprechenden Formulare 2 und 5 in den Ordner «Schutzwald», im Register mit dem richtigen Jahr, abgelegt (z. B. ausgeführte Arbeit 2008, Überprüfung in zehn Jahren, Ablage im Schutzwaldordner, Register 2018). Bisherige Erfahrungen mit NaiS Die bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung der NaiS-Unterlagen in der Praxis sind positiv. Speziell wertvoll sind die waldbaulichen und ökologischen Hinweise pro Standortstyp. In den Schutzwäldern des Forstreviers La Punt Chamues-ch/Madulain wird seit etlichen Jahren nach NaiS gepflegt. Die ersten Zielüberprüfungen haben bereits stattgefunden. An diesen Orten stimmen die Hinweise bezüglich Lichtanspruch, Bodenvegetation und limitierenden Faktoren erstaunlich gut. An Orten ohne Verjüngung stellt sich diese wie geplant ein; dort wo zu viel Wärme Bündner Wald 6 /2013 39

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zu Austrocknung führt, werden Bäume als Schattenspender stehen gelassen, und dort wo Wärmemangel der limitierende Faktor ist, wird vermehrt Sonnenlicht auf den Boden gebracht. In jeder Pflegeeinheit kommen unterschiedliche Standortsansprüche vor. Mit der konsequenten Anwendung von NaiS werden diese berücksichtigt. NaiS hat bei der Umsetzung der Massnahmen im Wald dazu geführt, dass die unterschiedlichen Standortsansprüche besser berücksichtigt werden. Leider fehlen mit Ausnahme der wenigen Streifenkartierungen genaue Waldstand­­ort­s­t ypen-Karten. Die Standortstypenaufnahme im Gelände ist aufwendig und benötigt mehr Zeit als die ganze übrige Planung.

Das Fehlen von genauen StandortstypenKarten in Graubünden wird der Hauptgrund sein, dass NaiS in der Praxis noch zu wenig eingesetzt wird. Literaturverzeichnis: – Nachhaltigkeit und Erfolgskontrolle im Schutzwald, Monika Frehner, Brächt Wasser und Raphael Schwitter, Bern 2005 –N aiS Handy Graubünden, AWN Chur Ralf Fluor Revierförster Via Cumünela 43, 7522 La Punt Chamues-ch forestel@lapunt.ch

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Gefahrenhinweiskarte Überflutung Prättigau und Landschaft Davos Die Gefahrenkarte Wasser, welche in den meisten Gemeinden im Kanton Graubün­ den vorliegt, enthält detaillierte Informatio­ nen zur Überflutungsgefährdung. Die Karte beschränkt sich jedoch auf die Siedlungs­ räume, die in Graubünden als Erfassungs­ bereiche ausgeschieden wurden. Werden Informationen zur Gefährdungslage aus­ serhalb der Erfassungsbereiche benötigt, sei das für Baugesuche ausserhalb der Bau­ zone, für Umzonungen oder zur Beurtei­ lung der Gefährdung wichtiger Infrastruk­ turen und Verkehrsträger, fehlen detaillierte Aussagen über die Überflutungsgefahr. Die GHK Überflutung, wie sie für das Pilotge­ biet Prättigau und Landschaft Davos erstellt wurde, füllt diese Lücke. Eine Ausdehnung auf die ganze Kantonsfläche wird geprüft. Einleitung Die Überschwemmungen der vergangenen Jahre (1987, 2002, 2005) haben auch in Graubünden deutlich gezeigt, dass Ausufe­ rungen von kleineren und grossen Flüssen zu massiven Schäden führen können. Im Nachgang zu diesen Ereignissen wurden ei­ nerseits Verbauungsmassnahmen ergriffen und andererseits konzeptionelle Projekte in Angriff genommen (Aufbau eines Unwet­ ter-Warnsystems, Revision des kantonalen Wasserbaugesetzes, Ausbildung von loka­ len Naturgefahrenberatern). Dabei werden Grundlagen zur Gefahrensituation, insbe­ sondere im Zusammenhang mit Wasserge­ fahren, benötigt. Für weite Teile des Kantonsgebietes liegen heute Gefahrenkarten vor, die auch die Überflutungsgefährdung zeigen, doch be­ schränken sich diese Gefahrenbeurteilun­ gen normalerweise auf die Siedlungsgebie­ te. Diese Perimeter werden in Graubünden als Erfassungsbereiche bezeichnet und sie umfassen rund zehn Prozent der Kantons­

fläche. Für die übrigen Gebiete, und somit für bedeutende Teile des Kantonsgebietes, liegen keine Angaben zur Gefährdungssi­ tuation durch Überflutung vor. Werden Informationen zur Gefährdungs­ lage ausserhalb der Erfassungsbereiche benötigt, sei das für Baugesuche ausser­ halb der Bauzone, für Umzonungen oder zur Beurteilung der Gefährdung wichtiger In­ frastrukturen und Verkehrsträger, feh­ len de­taillierte Aussagen über die Überflu­ tungsgefahr. Verschiedentlich hat sich bei der Bewältigung von grossen Unwettern auch gezeigt, dass Hinweise zur Erreich­ barkeit von Schadensgebieten oder zur Gefährdung von noch nicht betroffenen Gebieten sehr hilfreich wären. Am meisten Schäden sind bei der Gebäudeversicherung GVG durch Hochwasser verzeichnet. Mit den georeferenzierten Gebäudedaten der GVG und der GHK Überflutung lassen sich aber die wesentlichen Risiko-Hotspots mo­ dellieren, allenfalls auch mit Szenarien der Klimaänderung. Damit zeigt sich, dass das Amt für Raumentwicklung, das Tiefbau­ amt, die Rhätische Bahn, die Gebäudever­ sicherung, der kantonale Führungsstab und natürlich die Gemeinden Nutzniesser einer GHK Überflutung wären. Ende 2008 wurde vom Bundesamt für Um­ welt (BAFU) die Überflutungskarte, die im Rahmen des Projektes Aquaprotect aus­ gearbeitet wurde, veröffentlicht. Sie zeigt schweizweit die Überflutungsgefährdung bei 50-, 100-, 250- und 500-jährlichen Ereignissen. Die Karte dient dem Zweck, die Verteilung der Bundesmittel für den Wasserbau auf eine objektive Basis abzu­ stützen. Sie kann jedoch nach Aussagen des BAFU eine Gefahrenhinweiskarte nicht ersetzen. Erste eigene Analysen, aber auch Reaktionen aus anderen Kantonen, bestä­ tigen diese Aussage. Bündner Wald 6 /2013 41

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Abbildung 1: Ausschnitt aus der GHK Überflutung Prättigau und Landschaft Davos im Bereich von Klosters-Serneus (Entwurf). Die blaue Fläche entspricht dem überfluteten Bereich bei sehr seltenen Ereignissen. Das Rechteck umgrenzt den Ausschnitt, welcher in Abbildung 2 vergrössert dargestellt ist. (Quelle Kartenhintergrund: Übersichtsplan Kanton Graubünden).

Aus diesen Gründen hat das Amt für Wald und Naturgefahren entschieden, eine Ge­ fahrenhinweiskarte Überflutung auszuar­ beiten. Die geo7 AG hat die beschriebenen Arbeiten durchgeführt. Die Gefahrenhinweiskarte (GHK) Überflutung Prättigau und Landschaft Davos Die GHK Überflutung ist eine Übersichtskar­ te der Überflutungsgefährdung im Massstab 1:25 000. Die auf der Karte dargestellten Überflutungsflächen bilden die Umhüllen­ de aller möglichen, seltenen Überflutungs­ ereignisse (vgl. Abbildung 1). Schutzbauten sind berücksichtigt, soweit sie im digitalen Höhenmodell ( DTM ) abgebildet sind. Auf­ grund der detaillierten Geländeinformatio­ nen und dem ausgeklügelten Simulations­

verfahren wird bei der GHK Überflutung eine Genauigkeit erreicht, die grösser ist, als bei den gängigen Gefahrenhinweiskar­ ten. Sie liegt jedoch unter der Genauigkeit einer Gefahrenkarte, da u.a. keine Aussagen zur Prozessintensität möglich sind. Angaben zur Überflutungstiefe sind jedoch möglich. Diese werden analog zu den Intensitäts­ karten der Gefahrenkarten in die drei Klas­ sen < 0,5 m, 0,5 – 2 m und > 2 m unterteilt (vgl. Abbildung 2). Die GHK Überflutung steht auch in digitaler Form zur Verfügung. Im Datenmodell der digitalen Karte ist jeder Schwachstelle die entsprechende Überflu­ tungsfläche zugeordnet und separat gespei­ chert. Jede Schwachstelle ist ihrerseits einem Gewässer zugeordnet (vgl. Abbildung 2). Einsatzmöglichkeiten Mit dem Konzept, jede Überflutungsfläche einer Schwachstelle zuzuweisen und sepa­ rat abzuspeichern, bietet das Produkt «Ge­ fahrenhinweiskarte Überflutung» vielfäl­ tige Anwendungsmöglichkeiten, ohne dass spezifische Neu-Simulationen durchgeführt werden müssen. Dazu einige Beispiele: In Gebieten ausserhalb der Erfassungs­ – bereiche gibt die GHK Überflutung einen detaillierten Hinweis auf eine potenzielle Überschwemmungsgefahr. Somit erleich­ tert sie die Beurteilung von Baugesuchen ausserhalb des Siedlungsgebietes. – Bei der Bewältigung von grossflächigen und länger dauernden Unwettern kann die GHK Überflutung wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit von Schadensgebieten oder zur Gefährdung von noch nicht be­ troffenen Gebieten liefern. – Die GHK Überflutung kann als Grundla­ ge für die Definition des Überlastfalles bei Wasserbauprojekten dienen. – Dank der Zuordnung der Überflutungs­ flächen zu Schwachstellen ist eine erste

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Abbildung 2: Detail der GHK Überflutung auf dem Gebiet der Gemeinde Klosters-Serneus (Entwurf). Um den Bezug von Überflutungsflächen und Schwachstellen darzustellen, wurde die Überflutungsfläche, welche aus der rot umkreisten Schwachstelle resultiert, pink eingefärbt. (Quelle Kartenhintergrund: Übersichtsplan Kanton Graubünden)

Grobabschätzung der Wirkung von Massnahmen möglich. – Die GHK Überflutung bietet die Grundlage für grossräumige Risikoabschätzungen und Hotspot-Analysen. Vorgehen Die Ausarbeitung der GHK Überflutung kann grob in die vier Schritte DTM-Aufbereitung, Schwachstellen-Definition, Überflutungssimulation und Datennachbearbeitung unterteilt werden (vgl. Abbildung 3). DTM-Aufbereitung Eine wichtige Grundlage für die Gefahrenhinweiskarte Überflutung bildet das Höhenmodell swissALTI3D. Fehler und Ungenauigkeiten im DTM wirken sich jedoch direkt auf die Modellergebnisse aus. Insbesondere im Bereich von Flüssen weist das DTM teilweise grosse Fehler auf. Deshalb werden, soweit vorhanden, Gerinnequerprofil-Daten vom

BAFU – und allenfalls auch des Kantons – für

die Verbesserung des DTM miteinbezogen. Weitere Korrekturen betreffen Schluchtstrecken, bei denen das Höhenmodell teilweise keinen durchgängigen Abflussweg aufweist. Zusätzlich erfolgt eine Glättung des DTM. Damit kann das Rauschen, das bei Laserscan-DTM typisch ist, eliminiert werden. Bei der Glättung wird darauf geachtet, dass die Höhenabweichung nicht grösser als 20 cm ist und wichtige Leitstrukturen wie erhöhte oder eingetiefte Wege erhalten bleiben. Abbildung 4 zeigt einen Vergleich zwischen den Ausgangsdaten vom DTM (links) und dem für die Modellierung aufbereiteten Höhenmodell (rechts). Im aufbereiteten DTM wird unter anderem die Gerinnesohle der Landquart deutlich besser abgebildet. Definition von Schwachstellen Ursprung für jede Überflutungsfläche in der GHK Überflutung bildet eine Schwachstelle. Bündner Wald 6 /2013 43

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tieren, werden die Schwachstellen mittels Vergleich der Wasserspiegellage und der Höhe der seitlichen Dämme ermittelt. Im Pilotgebiet war das für die Lanquart unterhalb von Küblis der Fall. An den übrigen Gewässern werden Schwach­ stellen unterschieden nach «Brücken und Durchlässe», «Eindolungen» sowie «reliefbedingte Ausbruchstellen» ausgeschieden (Abbildung 1 und 2). Brücken und Durchlässe werden mittels Überlagerung des Gewässernetzes mit dem Strassenbzw. Bahnnetz ausgeschieden. Eindolungen werden aufgrund der Attribute im SwissTLM3D ermittelt. Die reliefbedingten Ausbruchstellen werden mithilfe einer DTMAna­lyse ausgeschieden. Alle 50 Meter wird dafür ein Querprofil generiert und darin die Höhendifferenz zwischen dem Gewässer und dem Umland analysiert (vgl. Abbildung 5). Sämtliche Schwachstellen wurden vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden ( AWN ) plausibilisiert. Abbildung 3: Überblick über das Vorgehen zur Erstellung der GHK Überflutung.

Die Ausscheidung erfolgt nach zwei verschiedenen Ansätzen. Für grössere Gewässer, für die Staukurvenberechnungen exis-

Einfache Hydrologie für Schwachstellen Für die Simulation der Überflutungsflächen müssen die hydrologischen Parameter für die definierten Schwachstellen berechnet werden. Diese umfassen den Spitzenabfluss, die

Abbildung 4: DTM Aufbereitung. Vergleich des ursprünglichen Höhenmodells, swissALTI3D (links) und des neu berechneten Höhenmodells mit integrierten Gerinnequerprofil-Daten der Landquart (rechts). (Quelle Grundlagedaten: Bundesamt für Landestopografie, Bundesamt für Umwelt)

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Abbildung 5: Querprofilanalyse zur Detektion von reliefbedingten Schwachstellen. In Abhängigkeit des Gerinnegefälles werden die sechs Abtastpunkte (grün, rot) in unterschiedlichen Abständen gesetzt. Die gelben Punkte zeigen detektierte reliefbedingte Schwachstellen (Hillshade des aufbereiteten DTM). (Quelle Grundlagedaten:

Simulationsstrategie Für die Berechnung der Überflutungsflächen wird das Simulationsmodell FloodArea der Firma geomer GmbH eingesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsbereiche basiert in diesem Modell auf einem hydrodynamischen Ansatz. Die flächige Wasserspiegellage wird mithilfe der Fliessformel nach Manning-Strickler berechnet. Die Simulationsstrategie verfolgt das Ziel, für die ca. 3000 Schwachstellen im Prättigau und der Landschaft Davos Überflutungsflächen zu generieren, welche voneinander unabhängig sind. Die Unabhängigkeit der Überflutungsflächen wird mit mehrfachen Simulationsdurchgängen von weit auseinan-

Bundesamt für Landestopografie) ANZEIGE

Dauer der Ausuferung und das Ausbruchvolumen. Der Spitzenabfluss wird nach dem Ansatz von Kürsteiner (Bundesamt für Wasser und Geologie, 2003), welches den Abfluss aus einem Einzugsgebiet über dessen Grösse und einen Parameter «c» bestimmt, berechnet. Der c-Wert wird jedoch nicht aus Gebietseigenschaften (Hangneigung) abgeleitet. Sondern er wird aus der Extremwertstatistik an Abflussmessstationen und berechneten Spitzenabflüssen aus Gutachten unter Einbezug der Einzugsgebietsgrösse für die Beobachtungspunkte zurückgerechnet. Mittels Interpolation der Punktwerte wird eine c-Wertkarte für das ganze Modellgebiet berechnet. Mit der c-Wertkarte kann jeder Schwachstelle ein c-Wert zugeordnet und damit unter Einbezug der Einzugsgebietsgrösse der Spitzenabfluss für ein sehr seltenes Ereignis abgeschätzt werden. Aus dem Spitzenabfluss und der berechneten Ereignisdauer wird für jede Schwachstelle die Ganglinie der Ausbruchwassermenge abgeschätzt. Bündner Wald 6 /2013 45

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derliegenden Schwachstellen gewährleistet. Für die Selektion der in einem Simulationsdurchgang abzuarbeitenden Schwachstellen wurde ein ausgeklügeltes Auswahlverfahren entwickelt, das neben der Distanz die Gewässerdefinition und die Ereignisdauer berücksichtigt. Zur Erstellung der GHK Überflutung Prättigau und Landschaft Davos wurden gesamthaft 275 Simulationen durchgeführt. Das bedeutet, dass pro Simulationsdurchgang durchschnittlich elf Schwachstellen, verteilt über das ganze Pilotgebiet simuliert wurden. Das Modell erlaubt jedoch die gleichzeitige Simulation von bis zu 500 Schwachstellen, verteilt über das ganze Gebiet des Kantons Graubünden. Nachbearbeitung In der Nachbearbeitung werden die Simulationsresultate zusammengeführt und generalisiert, die Überflutungstiefen klassiert und die verschiedenen Überflutungsflächen zu einer Karte aggregiert. Anschliessend werden die Daten in das vordefinierte Datenmodell abgefüllt.

Vergleich GK Wasser und GHK Überflutung Wie eingangs erläutert, sind in vielen Gemeinden für die begrenzten Siedlungsgebiete Gefahrenkarten (GK) Wasser vorhanden. Sie beinhalten Angaben zu den Prozessarten Erosion, Murgang und Überschwemmung. Die flächendeckende Modellierung der Gefahrenhinweiskarte GHK Überflutung, die «nur» den Reinwasserabfluss berücksichtigt, bildet eine wichtige räumliche Ergänzung. Die GHK Überflutung wird in Siedlungsbereichen aber sicher auch mit der GK Wasser verglichen. Dabei ist Vorsicht geboten und fachmännische Interpretation gefordert. Es gibt Gebiete, wo sich die Ausdehnung der GHK Überflutung möglichst gut mit den Gefahrengebieten rot, blau und gelb decken sollte, und es gibt Gefahrenstellen, wo sich eine Differenz sogar einstellen muss. Eine erwartete Murgangablagerung führt in der Gefahrenkarte Wasser zu möglichen Verklausungen mit umliegenden Überschwemmungsgebieten, die in der GHK Überflutung aber nicht abgebildet werden.

Abbildung 6: Gefahrenkarte Wasser (links) für den Siedlungsbereich in Conters und Saas und für den gleichen Perimeter die Gefahrenhinweiskarte Überflutung (rechts [Entwurf] ) flächendeckend zum Vergleich. Dabei sind Übereinstimmungen vorherrschend und Abweichungen fachlich erklärbar. (Quelle Kartenhintergrund und Geodaten: Kanton Graubünden)

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In Abbildung 6 sind vom gleichen Gebiet die Gefahrenkarte Wasser (links) und die Gefahrenhinweiskarte Überflutung (rechts) dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass die GK Wasser nur im Siedlungsgebiet erarbeitet wurde, die GHK Überflutung jedoch flächendeckend vorliegt. Weiter zeigt sich, dass die GK Wasser dank detaillierter Beurteilung und Einbezug des Geschiebes zu einer begründet abweichenden Ausdehnung kommt. Die modellierte GHK Überflutung darf nicht in jedem Fall, und für die Wassergefahren generell, herangezogen werden. Fachwissen der Anwender, wie zum Beispiel der lokalen Naturgefahrenberater in Gemeinden, ist für den verantwortungsvollen Einsatz dieses Instruments gefordert. Schlussbetrachtung Im Pilotprojekt konnte die GHK Überflutung für das Gebiet Prättigau und Landschaft Davos erarbeitet werden. Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt zeigen, dass die bestehenden Grundlagendaten geeignet sind, um die Überflutungsflächen in einem für eine Gefahrenhinweiskarte hohen Detailierungsgrad auszuscheiden. Der Vergleich der Gefahrenkarte Wasser und der Gefahrenhinweiskarte Überflutung zeigt vielerorts grosse Übereinstimmung. Dort, wo Abweichungen sichtbar sein müssen (die GHK Überflutung berücksichtigt z. B. weder Geschiebe noch Murgänge), braucht es aber auch Fachleute, um die Abweichungen richtig zu interpretieren. Die Kosten belaufen sich für das Pilotgebiet auf rund 50 000 Franken. Das Verfahren erlaubt eine effiziente Bearbeitung auch wesentlich grös­ s erer Gebiete. Ende Jahr wird beim AWN entschieden, ob die GHK Überflutung für das ganze Gebiet des Kantons Graubünden erstellt werden soll. Wir danken Markus Stadler vom AWN

für die Verifikation vieler Schwachstellen und den Ingenieurbüros tur und Hunziker, Zarn&Partner für das Bereitstellen von Hydrologiedaten. Literatur Bundesamt für Wasser und Geologie (2003): Hochwasserabschätzung in schweizerischen Einzugsgebieten, Berichte des BWG, Serie Wasser, Bern, S. 118. Mani, P., Liener, S., Caduff, U., Roth, H. P. (2013): Gefahrenhinweiskarte Überflutung des Kantons Bern. Wasser Energie Luft, Heft 3/2013, Baden, S. 221 – 224.

Dr.  Andy Kipfer geo7 AG Neufeldstrasse 5 – 9, 3012 Bern andy.kipfer@geo7.ch

Dorian Böhringer geo7 AG Neufeldstrasse 5 – 9, 3012 Bern dorian.boehringer@geo7.ch

Peter Mani geo7 AG Neufeldstrasse 5 – 9, 3012 Bern peter.mani@geo7.ch

Dr. Christian Wilhelm Amt für Wald und Naturgefahren Loëstrasse 14, 7000 Chur christian.wilhelm@awn.gr.ch

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Comic Theo & Heinz

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Verabschiedung Edi Taverna Edi Taverna hat nach knapp 26 Jahren das Amt für Wald und Naturgefahren per Ende Februar 2013 verlassen und ist vorzeitig in Pension gegangen. Edi Taverna ist im Kanton Thurgau aufgewachsen, er hat dort die Primar- und Sekundarschule absolviert und in Winterthur die C-Matura gemacht. Das Studium der Forstwirtschaft an der ETH Zürich hat er 1976 mit dem Diplom als Forst­ingenieur ETH abgeschlossen. Die Wählbarkeit erlangte er mit Wählbarkeitspraxen in Winterthur und Glarus. Seine berufliche Karriere startete er als Assistent an der Professur für forstliches Ingenieurwesen. Diese sieben Jahre bei Professor V. Kuonen bedeuteten Edi Taverna sehr viel und prägten sein weiteres berufliches Wirken massgeblich, Edi blieb immer ein «Kuonen-Jünger»! Das Ziel, in die Praxis zu wechseln und Kreisförster zu werden – als Bürger von Küblis und Davos natürlich im Kanton Graubünden – verlor er aber nie aus den Augen. Den ersten Schritt in diese Richtung machte er als freierwerbender Forstingenieur mit Standort Maienfeld. Nach nur zwei Jahren wurde Edi Taverna bereits zum Kreisforstingenieur des Forstkreises 16, Oberhalbstein, gewählt. Bei dieser Wahl setzte er sich insbesondere dank seinen vertieften Kenntnissen im forstlichen Ingenieurwesen gegen namhafte «echte» Bündner Mitbewerber durch. (Zitat Kantonsforstinspektor A. Florin im Auswahlverfahren: Seine Hauptausbildung «forstliches Ingenieurwesen» kann er im zu besetzenden Forstkreis gut einsetzen, da dort ein Nachholbedarf besteht.) Edi Taverna stand dem Forstkreis 16 resp. der Subregion Surses von Anfang Juni 1986 bis Ende Februar 2013 vor. Edi war Kreisförster mit Leib und Seele, er hat seine

Edi Taverna mit seinem Nachfolger beim Studium einer Gefahrenkarte, letzter Arbeitstag. (Bild: AWN)

Revierförster und auch seine Waldbesitzer mit starker Hand, aber auch mit viel Einfühlungsvermögen geführt; es wird behauptet, dass im Oberhalbstein kein forstlicher Fünfer umgedreht wurde, ohne dass Edi dazu seinen «Segen» gab! Neben der Sicherung der Forstbetriebe hat sich Edi besondere Verdienste bei der Verbesserung der forstlichen Infrastruktur wie Werkhöfe und vor allem bei der Erschliessung der Wälder im Oberhalbstein gemacht. Dabei haben ihm neben seinen fachlichen Qualitäten sein offenes, souveränes Auftreten und vor allem sein forstpolitisches Gespür und Denken geholfen. Der Titel «Strassen-Edi» kam nicht von ungefähr und war eigentlich von «Freund und Feind» nur positiv gemeint! Bündner Wald 6 /2013 49

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Diese Eigenschaften befähigten ihn auch, im Team der Region spezielle und heikle Aufgaben wie Wald-Weide-Ausscheidungen oder Ähnliches zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Ergebnis zu führen. Die Reorganisation des kantonalen Forstdienstes verbunden mit dem Bezug des «Nichtraucher-»Regionalzentrums in Tiefencastel war auch für Edi Taverna ein einschneidender Moment. Er hat diese Veränderung aber solidarisch und positiv mitgetragen. Als Teammitglied und Stellvertreter des Regionalleiters hat er massgeblich zum Aufbau der neuen Organisation in der Region Mittelbünden/Moesano beigetragen. Vor und nach der Reorganisation hat Edi Taverna als Mitglied und Obmann der Gefahrenkommission 2 sowie als Spezialist den Bereich Naturgefahren beim Amt für Wald und Naturgefahren massgeblich geprägt und den Aufbau mitentwickelt. Zusätzlich zu seiner Arbeit beim kantonalen Forstdienst hat sich Edi Taverna auch in seiner Freizeit für die Belange der Bündner Wald- und Forstwirtschaft eingesetzt; er darf als Wegbereiter der Fusion der beiden forstlichen Vereine, dem Bündner Forstver-

ein und dem Bündner Revierförsterverband zum Verein Graubünden Wald, welchem er als erster Präsident von 2004 – 2007 vorstand, bezeichnet werden. Edi Taverna ist dreiundsechzigjährig vorzeitig in Pension gegangen. Nicht, dass er nicht mehr gerne gearbeitet hätte, nein, er wollte einfach mehr Zeit für seine Familie haben, seine Enkel geniessen und sein geliebtes Maiensäss in Schuss bringen sowie sicher auch mehr und längere Reisen unternehmen. Für den «Unruhestand» wünsche ich Edi Taverna alles Gute und danke ihm an dieser Stelle noch einmal herzlich für seinen Einsatz zugunsten des Bündner Waldes, für die gute und kameradschaftliche Zusammenarbeit sowie nicht zuletzt auch für seine Freundschaft.

Christian Barandun Regionalleiter Mittelbünden/ Moesano Veia Dalmeras 13, 7450 Tiefencastel christian.barandun@awn.gr.ch

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Verabschiedung Jürg Brunold Nach über 33 Jahren beim Kanton wird Jürg Brunold das Amt für Wald und Naturgefahren Ende Dezember 2013, drei Jahre früher als gewohnt, verlassen, um in der Privatwirtschaft eine neue Herausforderung anzunehmen. Jürg’s forstliche Karriere begann nach dem Studium der Forstwirtschaft an der ETH im Herbst 1976, wie damals üblich, als sogenannter freierwerbender Forstingenieur in Graubünden. Etwas Arbeit gab es in den Bereichen Projektwesen und Forsteinrichtung. So projektierte Jürg von seinem Wohnsitz in Davos aus einerseits Waldwege, Lawinenund Bachverbauungen und andererseits beschrieb er im Sommer Waldbestände, um in den Wintermonaten daraus einen Wirtschaftsplan bzw. Betriebsplan zu schreiben. Der Start ins Berufsleben war zu jener Zeit nicht ganz einfach, denn die begehrten Kreisförsterstellen waren äusserst rar. Dies beweist auch folgende Begebenheit. Das erste Mal tauchte der Name Jürg Brunold am 30. Juni 1976 in einer Akte des damaligen Bündner Forstinspektorates auf. Zusammen mit drei Mitunterzeichnenden erkundigte er sich damals beim zuständigen Departementsvorsteher Regierungsrat Dr. Giachen Giusep Casaulta nach Arbeitsmöglichkeiten im Kanton. Die Mitunterzeichnenden waren Sandro Lardi, Curdin Mengelt und Paul Barandun. In ihrem Schreiben erwähnten die «Interpellanten», dass «nach Darstellung von Forstinspektor Conradin Ragaz genügend Arbeit vorhanden sei, aber nicht genügend finanzielle Mittel». Als Beispiele für solche forstlichen Arbeiten zählte Conradin Ragaz folgende Tätigkeiten auf: – Steuertaxation im Privatwald – Forsteinrichtung (Wirtschaftspläne) – Forstliche Planung – das war damals die Planung von generellen Wegnetzen, forstlichen Projekten und Waldkataster

Jürg Brunold anlässlich einer Begehung in Pagig. (Bild: Christian Jenny)

–U nd – man höre und staune – Vegetationskartierung! Die vier angehenden Bündner Forstleute munkelten zudem, dass «die Arbeitsbelastung des oberen Forstpersonals sehr gross und teilweise kaum zu bewältigen sei». Heute noch keine unbekannten Aussagen. Auf jeden Fall erhielten die vier jungen und mutigen Kollegen eine abschlägige, aber auch höfliche und zuversichtliche Antwort. Man habe Personalstopp, meinte Giachen Giusep Casaulta, und es gelte deshalb, die kreditrechtlichen Voraussetzungen für privatrechtliche Anstellungen zu schaffen. Nun, die vier arbeitswilligen, jungen Kollegen wanderten nicht in andere Kantone aus, sondern gingen weiter ihrer Arbeit als freierwerbende Forstingenieure in Graubünden nach. Im Juni 1980 trat Jürg eine Stelle als akademischer Mitarbeiter beim Forstinspektorat in Chur an und war in den Bereichen Bündner Wald 6 /2013 51

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Forsteinrichtung und Walderhaltung tätig. Neben der Bearbeitung von Rodungsgesuchen war er mitverantwortlich für die Planung der Waldbewirtschaftung. In dieser Funktion koordinierte und kontrollierte er sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den Revisionen der Wirtschaftspläne, den heutigen Betriebsplänen. Es dauerte nicht lange, und Jürg konnte die Leitung eines Forstkreises übernehmen. Am 1.  Januar 1983 trat er die Nachfolge von Gaudenz Bavier als Kreisforstingenieur des Forstkreises 3, Plessur, mit Dienstort Chur, an. Dieser wurde auf Antrag von Jürg drei Monate später nach Maladers verlegt. Jürg setzte sich im Auswahlverfahren gegen acht Mitbewerber durch. In der Anstellungsbegründung hiess es: «...Brunold hat auf allen Gebieten die ihm übertragenen Arbeiten mit bemerkenswertem Geschick, sehr speditiv zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt. Er ist ehrlich, offen und angenehm im Verkehr mit Mitarbeitern. Seine gewinnende, zuvorkommende und tolerante Art lässt eine gute Zusammenarbeit mit Gemeinden, Revierförstern und dem Forstinspektorat erwarten.» Von Anfang 1980 bis Ende Dezember 2013 hat Jürg eine klassische Bündner Kreisförsterkarriere durchlaufen. Er hat sich in den über 33 Jahren für unser Amt, für den Wald und die Menschen, die von diesem Wald in verschiedener Hinsicht abhängig sind, stets mit grossem Fachwissen und viel Energie sowie starkem Engagement eingesetzt. Jürg hat mit seiner Arbeit nicht nur das Waldbild seines Aufsichtsgebietes, sondern auch das Landschaftsbild wesentlich mitgeprägt. Die Waldpflege beginnt mit dem Waldwegbau, war und ist eines seiner Leitsätze. Deshalb ist Jürg die zweckmässige und qualitativ hochwertige Erschliessung der Wälder ein besonderes Anliegen. Wege wohlgemerkt, die nicht nur dem Wald zugutekamen, sondern,

ganz unserer Philosophie entsprechend, immer mehreren Interessen dienten. Im Schanfigg werden, wie in der Vergangenheit, noch viele Kubikmeter Holz aus der Schutzwaldpflege über Waldwege abtransportiert, die Jürg initiiert und mitgestaltet hat. Vor längerer Zeit soll einer unserer Vorgänger das Schanfigg spasseshalber als «Perpetuum tobeli» bezeichnet haben. Wahrlich, an Bächen und Tobeln mangelt es im Schanfigg nicht. Zusammen mit der Geologie ärgern manche davon immer wieder die Bewohner des Schanfiggs. Auch in diesem Bereich hat Jürg Spuren hinterlassen. Zahlreiche kleinere und grössere Bäche und Rutschungen sind mittels Bachverbauungen und Stützkonstruktionen, zum überwiegenden Teil aus Holz, stabilisiert worden. In all diesen Jahren hat sich Jürg sehr stark mit dem Schanfigg und seinen Menschen identifiziert. Seine Arbeit, nicht nur jene, die er als Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren «in seinem Tal» ausgeführt hat, war von der ersten Minute an davon geprägt. Jürg wird sich aber nicht ganz vom Berufsleben verabschieden. Er nimmt ab 2014 eine Anstellung in einem privaten Büro an, wo er im weiten Gebiet des forstlichen Bauwesens, seiner grossen Leidenschaft, tätig sein wird. Im Namen des Amtes für Wald und Naturgefahren danke ich Jürg für seinen grossen Einsatz und seine wertvolle Arbeit während über 33 Jahren und wünsche ihm in Beruf und Familie alles Gute.

Magnus Rageth Regionalleiter Region Rheintal/Schanfigg Reichenauerstrasse 61, 7015 Tamins magnus.rageth@awn.gr.ch

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Gehla 2013 – Sonderschau Graubünden Holz

Der LIGNUM-Messestand war der Eyecatcher der Sonderschau Graubünden Holz. (Bild: Graubünden Holz)

Vom 30. August bis zum 8. September 2013 erlebten rund 60 000 BesucherInnen die Jubiläumsausgabe der Bündner Herbstmesse Gehla. Graubünden Holz war zusammen mit seinen Mitgliederorganisationen mit einer Sonderschau zum Thema Wald und Holz vertreten. Die Sonderschau «Graubünden Holz» zeigte den Besucherinnen und Besuchern eindrücklich auf, wie bedeutend der moderne, ökologische und ökonomische Roh- und Werkstoff Holz ist, wie der Wald gepflegt, genutzt und das Holz möglichst wertschöpfend eingesetzt wird und wie die Wertschöpfungskette Holz in unserem Kanton funktioniert. Die rund 340 m2 grosse Ausstellungsplattform der Holzkette setzte sich aus drei Hauptkomponenten zusammen. Das zentrale Element und zugleich der Eyecatcher des Holzkettenstandes bildete der LIGNUM Messestand, eine begehbare Holzskulptur aus mehrschichtigen Massivholzplatten, welche unmittelbar erfahrbar machte, welche Möglichkeiten heute in der architektonischen Gestaltung mit Holz liegen. Zwanzig Schichten aus 50  mm starken Fünfschichtholzplatten wurden alternierend mit 130 mm hohen Distanzelementen aus demselben Material aufeinanderge-

stapelt, so dass eine organisch geformte Skulptur entstand, welche die MessebesucherInnen in Form einer «räumlichen Acht» empfing. Auf den sieben in die Holzskulptur integrierten Monitoren wurden Filme und Präsentationen zu verschiedenen Bereichen der Wald- und Holzwirtschaft präsentiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Sonderschau «Graubünden Holz» bildeten die Wanderausstellung Prix LIGNUM 2012, Region Ost, und der «Graubünden Holz»-Sonderpreis «Holzhandwerk 2012» inkl. der Ausstellung Laubholzwettbewerb 2011. Die BesucherInnen wurden durch die rund 100 m2 grosse Wanderausstellung geleitet und konnten sich über die eingereichten Objekte aus den ANZEIGE

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Kantonen AI, AR, GL, GR, SG, TG und dem Fürstentum Liechtenstein informieren. Zusätzlich zur Wanderausstellung wurden die ausgezeichneten Arbeiten des durch den Aktionsplan Holz geförderten Wettbewerbs Laubholz 2011 ausgestellt. Die dritte Hauptkomponente bestand aus einzelnen Themenbereichen entlang der Wertschöpfungskette Holz. Die BesucherInnen hatten die Möglichkeit, sich über Themen wie Wald, Holzverarbeitung, Holzenergie und Schulung/Weiterbildung zu informieren und sich mit entsprechendem Infomaterial einzudecken. Fazit: In kurzer Planungs- und Vorbereitungszeit und mit minimalem Budget ist es der Bündner Holzkette gelungen, einen at-

traktiven und ansprechenden Messeauftritt auf die Beine zu stellen. An dieser Stelle möchten wir allen Helferinnen und Helfern, die vor, während und nach der Messe zu diesem durchwegs gelungenen Auftritt der Bündner Holzkette an der Gehla 2013 beigetragen haben, herzlich danken.

Christian Felix Projektleiter, Graubünden Holz Bahnhofplatz 1, CH-7302 Landquart Tel. +41 (0) 81 300 22 38

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31. Skipostenlauf

für das Bündner Forstpersonal

Datum und Ort: Samstag, 15. März 2014, Bivio Veranstaltung: Riesenslalom und Postenarbeit Zeit: 9.00 – 10.00 Uhr, Startnummernausgabe beim Skilift Tua Bivio 10.30 Uhr, Start Zirka 14.30 Uhr, Rangverkündigung Zugelassene Sportgeräte: Alle Arten von Snowsport-Geräten – alles, was einem Ski ähnlich sieht. Wettkampfbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind alle im Bündner Forstdienst oder bei Forstunternehmern tätigen Personen und deren Frauen, Männer, Freund(-innen) und Kinder.

Kategorien: Damen, Herren, Lehrlinge, Kinder Anmeldung: Mit Anmeldetalon bis am 7. März 2014 an: Revierforstamt Surgôt Tga communabla 7456 Sur Fax: 081/684 57 26 oder per E-Mail: rfa.surgot @ bluewin.ch Nachmeldung an der Tageskasse mit 5.– Zuschlag. Startgeld: Damen und Herren Fr. 15.–, Lehrlinge Fr. 7.–, Kinder gratis. Bezahlung des Startgeldes sowie spezielle Tageskarte bei der Startnummernausgabe. Unter Tel.-Nr. 1600 wird am Vorabend ab 17.00 Uhr informiert, ob der Anlass durchgeführt wird oder nicht.

✂ Anmeldetalon «31. Skipostenlauf Bündner Forstpersonal» Name: Vorname: Ort: Jahrgang: Kategorie: Sportgerät: Ort/Datum: Unterschrift: mit Tageskarte

ohne Tageskarte

Bis 7. März 2014 an: Revierförster Pascal Murbach, Tga communabla, 7456 Sur, Fax 081 684 57 26, Mail: rfa.surgot@bluewin.ch Bündner Wald 6 /2013 55

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1769 bis 2560 m ü. M. Pistenplan der Bivio Sportanlagen AG SOS

Der Pisten- und Rettungsdienst der Bivio Sportanlagen AG ist von Seilbahnen Schweiz anerkannt

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1769 m ü. M.

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Skipisten (Gesamtlänge: 30 km)

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1.9 km

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2.1 km

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1.7 km

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Wohnmobilplatz

SAVOGNIN

Sanität

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Beschneite Piste

Standart Valetta Crap – Fess Tua Culman – Ets (Slow Slope) Pustiva Columban Slalom-Hang

Funpark Schlittelbahn Schweizer Schneesportschule Touristische Infostelle Bivio

rechte Seite côté droite lato destro right side

linke Seite côté gauche lato sinistro left side

leicht mittel schwer

Allgemeine Orientierung Der Pisten- und Rettungsdienst überwacht und kontrolliert nur die markierten und geöffneten Pisten.

Piste beidseits markiert Piste balisée de chaque côté Pista demarcata da entrambi di lati Piste marked on both sides

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Protokoll GR-Wald Traktandenliste 1. Eröffnung durch den Präsidenten 2. Wahl der Stimmenzähler 3. Protokoll der GV vom 1. Juni 2012 in Maienfeld 4. Jahresbericht des Vorstandes und Kommissionsberichte 5. Jahresrechnung 2012 und Revisorenbericht 6. Budget 2014 und Festsetzung der Mitgliederbeiträge 7. Wahlen 8. Tagungsort 2014 9. Ernennung von Ehren- und Freimitgliedern 10. Anträge 11. Tätigkeitsprogramm 2013 und Mitteilungen 12. Europäische forstliche nordische Skiwettkämpfe ( EFNS ) 2015 13. Holzereiweltmeisterschaft (World Logging Championship WLC ) 2014 14. Neugestaltung Website Bündner Wald 15. Aktuelles aus Bern 16. Varia 1. Eröffnung durch den Präsidenten Präsident Beat Philipp eröffnet die 9. Generalversammlung von Graubünden Wald in Maienfeld und heisst 57 Vereinsmitglieder willkommen. Einen speziellen Gruss richtet er an die anwesenden Ehrenmitglieder, Andrea Florin, Nicola Luzzi, Peter Philipp und Peder Spinatsch sowie an die Ehrengäste Gemeindepräsident Robert Giger, SELVA-Präsident Leo Thomann, GRHolz-Präsident Markus Fischer, GRHolz-Geschäftsführer Michael Gabathuler, alt Kantonsförster und alt SELVA-Präsident Andrea Florin, Waldfachchef Jürg Gasser, Regionalleiter AWN GR Region Rheintal/Schanfigg Magnus Rageth, Regionalforstingenieurin Miriam

Schneider und Vorstandsmitglied VSF Arnold Denoth. Es sind viele Entschuldigungen eingegangen, unter anderem Departementsvorsteher Mario Cavigelli, Kantonsförster Reto Hefti, Präsident der Bündner Forstunternehmer Livio Zanetti und SELVA-Geschäftsführer Paul Barandun, Nationalrat und Vorstandsmitglied Josias Gasser sowie Vorstandsmitglied Mirko Beti. Robert Giger, Gemeindepräsident, überbringt die Grussworte der Gemeinde Haldenstein. In seiner Ansprache appelliert er an die öffentliche Hand zur vermehrten Verwendung von Schweizer Holz. Er wünscht allen Anwesenden einen interessanten und schönen Tag. In seiner Ansprache stellt der Präsident fest, dass wir uns immer mehr mit inneren Reibungen beschäftigen, anstatt uns den gemeinsamen Herausforderungen zu stellen. Mit etwas mehr Geduld und Toleranz sollte es möglich sein, mit unterschiedlichen Auffassungen umzugehen und eine konstruktive Auseinandersetzung zu führen, um einen Weg zu finden, der zum gemeinsamen Ziel führt. Schlussendlich wollen wir alle das Gleiche, nämlich uns gemeinsam für die Anliegen des Waldes und der Waldwirtschaft mit all seinen Akteuren einsetzen. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgte statuten- und termingerecht durch den Versand der Bündner Wald Nr. 2/2013. Die Generalversammlung ist damit beschlussfähig. Die Abwicklung der Geschäfte wird gemäss Traktandenliste vorgenommen. Unter Traktandum zehn «Anträge» wird ein Antrag des Förstervereins Viamala behandelt. 2. Wahl der Stimmenzähler Andreas Meier wird einstimmig als Stimmenzähler gewählt. Bündner Wald 6 /2013 57

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3. Protokoll der GV vom 1. Juni 2012 in Breil/Brigels Das Protokoll der 8. GV in Maienfeld wurde in der Bündner Wald Nr. 5/2012 und auf der Homepage von Graubünden Wald (www. graubuendenwald.ch) publiziert. Es wird – unter Verdankung an den Protokollführer Arno Kirchen – einstimmig genehmigt. 4. Jahresbericht des Vorstandes und Kommissionsberichte Der Jahresbericht 2012 wurde in der Bünd2/2013 veröffentlicht. Der ner Wald Nr.  Vorstand hat auf eine erneute Wiedergabe des Berichts und der Kommissionsberichte an der GV verzichtet. Er ist nur auf allfällige Fragen eingegangen. Markus Fischer, GRHolz-Präsident, spricht ein dickes Lob an die Adresse der Bündner-Wald-Redaktion aus. Aufgrund von Abstimmungsproblemen zwischen unserer Liste und jener, welche die Südostschweiz Presse und Print AG für den Versand unserer Vereinszeitschrift führt, kann im Moment keine genaue Zahl genannt werden. Seit 2008 sind infolge Gemeindefusionen 35 Gemeinden weniger als Kollektivmitglieder gemeldet. Bei 44 Adressen ist unklar, ob die Mitglieder bewusst ausgetreten sind. Seit der letzten Versammlung konnten folgende Neumitglieder aufgenommen werden: Orlando Lerch, Dalin, Miriam Schneider, Chur, Tobias Spescha, Rueun, Benno Niedermann, Zürich, Andreas Lipp, Untervaz, Men Dellagiovanna, Geotest AG, Davos. Leider sind seit der letzten Versammlung auch fünf Todesfälle zu beklagen: Hans Flütsch, alt Revierförster, St. Antönien, Lorenz Koch, alt Revierförster, Domat/Ems, Wilfried Kuhn, alt Oberforstmeister, Andelfingen, Hans Wilhelm, alt Revierförster

Schiers, Hansruedi In der Gand, Forstingenieur, Sion. Die Versammlung erhebt sich zum Andenken an die Verstorbenen. Die bereinigte Mitgliederliste wird so bald wie möglich auf der Website aufgeschaltet. Die Bemühungen zur Mitgliederwerbung fruchten nur mässig. Das Ziel zwanzig Neumitglieder pro Jahr ist offenbar zu hoch. Es wäre schön, wenn unsere Mitglieder etwas mithelfen könnten, um den Nachwuchs zu fördern. Weitere Tipps, um dem Verein neuen Schwung zu verleihen, nimmt der Vorstand gerne entgegen. Der Präsident Beat Philipp bedankt sich bei seinen Vorstandskollegen und bei allen, die in irgendeiner Form zum Wohle unseres Vereins beigetragen haben. Ein spezieller Dank geht an Kantonsförster Reto Hefti, die Organisatoren der GV 2012 in Breil/Brigels, die Organisatoren des Skipostenlaufs in Scuol sowie an die Swiss Helicopter für die grosszügige Unterstützung des Skipostenlaufs mit Speis und Trank. Der Jahresbericht von Graubünden Wald wird einstimmig angenommen. 5. Jahresrechnung 2012 und Revisorenbericht Hanspeter Weber erläutert die Rechnung 2012, welche in der Bündner Wald Nr.  2/2013 publiziert worden ist. Sie schliesst mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 15 830.20. Neu beträgt das Vermögen am 31. Dezember 2012 Fr. 81 981.55. Die Mehrausgaben sind hauptsächlich auf die nicht budgetierte Neugestaltung der Homepage und auf die Lehrabschluss-Feier zurückzuführen. Maurus Frei will wissen, ob die Kosten für den Bündner Wald gestiegen sind? Infolge weniger Mitglieder und eines neuen Kostenverteilers zwischen Graubünden

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Wald, der Selva und dem AWN GR verbleiben unserem Verein deutlich höhere Restkosten – Tendenz zunehmend. Die Revisoren Christoph Schaffer und Peter Janutin haben am 22. Februar 2013 in der Sommerau in Chur die Buchführung geprüft. Der Revisor Christoph Schaffer verliest den Revisorenbericht. Der Vorstand muss sich in naher Zukunft Gedanken über die Mitgliederbeiträge und die Auflage des Bündner Waldes machen. Der Revisor empfiehlt der Versammlung, die Rechnung zu genehmigen und dem Kassier sowie dem Vorstand Decharge zu erteilen. Die Versammlung stimmt einstimmig zu. 6. Budget 2014 und Festsetzung der Mitgliederbeiträge Der Kassier Hanspeter Weber erläutert das Budget 2014. Das Budget 2014 rechnet bei Einnahmen von Fr. 43 500.– und Ausgaben von Fr. 57 000.– mit einem Ausgabenüberschuss von Fr. 13 500.–. Dieser Ausgabenüberschuss basiert auf den momentan gültigen Mitgliederbeiträgen. Giachem Bott will wissen, woher die Einnahmen für die Ausgaben im Bereich Berufsbildung generiert werden? Die Leistungen werden im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit dem AWN GR beschrieben und entschädigt. Der Vorstand hat zwei Tendenzen festgestellt: Einerseits werden weniger Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen der Kollektivmitglieder generiert (Gemeindefusionen), anderseits sinkt die Auflage des Bündner Waldes gefährlich. Deshalb schlägt der Vorstand vor, die Mitgliederbeiträge für Einzelmitglieder auf Fr. 60.– zu belassen, diejenigen für Kollektivmitglieder von Fr.  80.– auf Fr.  150.– zu erhöhen sowie gleichzeitig die Kollektivmitglieder jeweils

mit zwei Exemplaren des Bündner Waldes zu beliefern. Mit diesen Massnahmen könnten Mehreinnahmen von Fr. 6000.– pro Jahr generiert werden (Fr. 40.– pro Kollektivmitglied). Die Auflage des Bündner Waldes würde zudem um 150 Exemplare erhöht. Nach kurzer Diskussion wird der Antrag – mit grossem Mehr bei zwei Gegenstimmen und drei Enthaltungen – angenommen, den Kollektivmitglieder-Beitrag von Fr. 80.– auf Fr. 150.– zu erhöhen und diese mit zwei Exemplaren des Bündner Waldes zu beliefern. Um der Gefahr entgegenzuwirken, dass einige Kollektivmitglieder ihre Mitgliedschaft deswegen kündigen, ist es enorm wichtig, dass diese durch die Förster frühzeitig informiert werden. 7. Wahlen Graubünden Wald geht in die vierte Amtsperiode. Der Vorstand muss für die nächsten drei Jahre gewählt werden. Es sind folgende Demissionen eingereicht worden: – Hanspeter Weber, Kassier – Peter Janutin, Revisor – Chrigel Schaffer, Revisor Die übrigen Vorstandsmitglieder (Beat Philipp, Stefan Becker, Mirko Beti, Renaldo Lutz, Josias Gasser und Arno Kirchen) stellen sich weiterhin zur Verfügung. Während der nächsten Amtsperiode ist jedoch vorgesehen, den Vorstand gestaffelt zu erneuern. Für die frei werdenden Chargen schlägt der Vorstand folgende Kandidaten vor: – Gisep Rainolter, Revierförster Valsot, als Kassier – Mattiu Cathomen, Revierförster in Tamins, als Rechnungsrevisor – Pascal Murbach, Revierförster Surgôt, als Rechnungsrevisor Andere Vorschläge werden von der Versammlung nicht gemacht. Bündner Wald 6 /2013 59

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Der Vizepräsident Stefan Becker führt die Wahl des Präsidenten durch. Beat Philipp wird einstimmig als Präsident gewählt. Der übrige Vorstand inkl. Gisep Rainolter wird in globo einstimmig gewählt. Als neue Revisoren werden Mattiu Cathomen und Pascal Murbach einstimmig gewählt. Als Revisor-Stellvertreter wird Jakob Mani einstimmig gewählt. 8. Tagungsort 2014 Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre macht der Vorstand den Vorschlag, grundsätzlich nur noch eintägige Versammlungen mit einem Nachmittagsprogramm durchzuführen. Bei genügend Anmeldungen können zusätzlich alle zwei Jahre ein Abendprogramm und eine Exkursion am nächsten Tag angeboten werden. Der Vorschlag wird in einer konsultativen Abstimmung von der Versammlung einstimmig angenommen. Thomas Voneschen, Präsident Försterverein Viamala, schlägt vor, die GV 2014 in der Region Schams-Avers-Rheinwald abzuhalten. Der Vorschlag wird von der GV einstimmig angenommen. 9. Ernennung von Ehren-Freimitgliedern Jürg Hartmann wird mit Applaus zum Freimitglied ernannt. 10. Anträge Der Antrag des Förstervereins Viamala wird von Thomas Voneschen vorgetragen. Der Försterverein Viamala beantragt, dass die Forstpersonalkommission beauftragt wird, mindestens alle zwei Jahre einen «Förstertag» zu organisieren. Diese Tagung soll speziell auf die Bedürfnisse und Anliegen der Revierförster bzw. Revier- und Forst-

betriebsleiter zugeschnitten sein. Die Forstpersonalkommission kann bei Bedarf gezielt nur Revierförster bzw. Revier-/Betriebsleiter zu solchen Zusammenkünften einladen. Das Thema der ersten Tagung: – Gründe für die schlechte Beteiligung im Verein! – Wo drückt der Schuh bei den Bündner Forstbetriebsleitern? Dem Antrag wird von der Versammlung mit grossem Mehr bei vier Enthaltungen stattgegeben. 11. Tätigkeitsprogramm 2013 und Mitteilungen Am 2. März 2013 fand der Skipostenlauf in Pontresina/Diavolezza statt. – Die ARGE-Forsttagung zum Thema «Nachhaltige Forstwirtschaft im Hochgebirge» findet am 27./28. Juni 2013 in Bad Reichenhall (Bayern) statt. – Am 16. August 2013 findet der Bündner Tag an der Forstmesse Luzern statt. – Die DV des VSF wird am 20. September 2013 in der Region Lausanne abgehalten. – Die Vorstandssitzung der ARGE Alpenländischer Forstvereine findet am 25. Oktober 2013 in St. Gallen statt. Das Tätigkeitsprogramm wird von der Versammlung einstimmig gutgeheissen. Mitteilungen: – Die Verleihung des Alpinen Schutzwaldpreises 2013 findet am 17. Januar 2014 in St. Gallen statt. – Die Leistungsvereinbarung zwischen Graubünden Wald und dem AWN GR wurde erneuert. – Es hat noch Taschenmesser im Shop. – Die Forstpersonalkommission hat ein Positionspapier zum Thema «Gemeindezusammenlegungen und Bestrebungen zur Vergrösserung der Bewirtschaftungs-

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einheiten in den Bündner Forstbetrieben» erarbeitet. Dieses Papier wird demnächst an die Gemeindevorstände, an die waldfachverantwortlichen Behördenmitglieder sowie an die Leiter der öffentlichen Forstbetriebe verteilt. 12. Europäische forstliche nordische Skiwettkämpfe (EFNS) 2015 Seit der letzten Versammlung gibt es nicht viel Neues zu berichten. Die Biathlon Arena wird derzeit gebaut. Bis im August soll das Organisationskomitee bestimmt sein. Aus Sicht Graubünden Wald muss der Wettkampf kostenneutral durchgeführt werden. Das Budget wird nicht zusätzlich belastet. 13. Holzereiweltmeisterschaft (World Logging Championship WLC) 2014 Die Vorbereitung für die Holzereiweltmeisterschaft 2014 laufen auf Hochtouren. Der VFS hat ein Sponsoring-Konzept erarbeitet. Graubünden Wald wird diese Veranstaltung unterstützen, ohne Geld in die Hand zu nehmen. 14. Neugestaltung Website Bündner Wald Renaldo Lutz orientiert über die Neugestaltung der Website vom Bündner Wald. Es standen drei Varianten im Gespräch, wobei man sich für die minimale Variante entschieden hat. Der Vorteil einer neuen Homepage besteht vor allem in der Möglichkeit, zeitgerechte Beiträge auf dieser zu veröffentlichen. Zudem gibt es wesentliche Verbesserungen für die Archivierung des Bündner Waldes. Aus seiner Sicht ist das noch eine Baustelle ohne Profile.

15. Aktuelles aus Bern In Stellvertretung vom entschuldigten Josias Gasser orientiert Maurus Frei über verschiedene aktuelle Themen in Bundesbern. Unter anderem über die Waldpolitik 2020, die parlamentarische Initiative von Von Siebental zur finanziellen Förderung der Wald­erschliessung (Neu- und Ausbau) auch ausserhalb der Schutzwaldfläche sowie über die Motion von NR Binder zur Aufforderung, bei in der Schweiz geerntetem Holz die Legalität und Nachhaltigkeit mittels Staatsgarantie zu attestieren. 16. Varia Arnold Denoth überbringt die Grüsse des Vorstandes vom VFS. Mittlerweile wurde die ausgeschriebene Stelle der Geschäftsführung im Mandat an Patrick Hofer in Luzern vergeben. Auch der schweizerische Verband kämpft mit finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb appelliert Arnold Denoth an alle, sich aktiv auf die Suche nach Nachwuchs zu machen. Persönlich findet Arnold die neue Homepage von Graubünden Wald sehr gut. Im Anschluss an die Worte von Arnold Denoth verabschieden unser Präsident und die Versammlung die scheidenden ChargenTräger mit einem kleinen Präsent und dem Dank für ihr Engagement. Präsident Beat Philipp bedankt sich bei den Versammlungsteilnehmern für ihr ErscheiGV des Vereins nen und schliesst die 9.  Graubünden Wald um 11.35 Uhr. Ramosch, 10. Juni 2013 Für das Protokoll Arno Kirchen

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Korrigenda

Korrigenda «Finanzen und Waldeigentümer» Beim Artikel «Finanzen und Waldeigentümer» im « Bündner Wald», Ausgabe Oktober 2013, wurde bei der zweiten Grafik auf Seite 38 eine fehlerhafte Legende abgedruckt. Irrtümlicherweise wurden in der Legende sämtliche Kosten- und Erlöspositionen mit «Verwaltung» betitelt. Nachfolgend drucken wir die korrigierte Grafik mit dem dazu passenden Textauszug aus dem Artikel ab: Kosten Waldbewirtschaftung Innerhalb der Waldbewirtschaftung werden die Kosten nochmals nach Unterhalt – 1. Produktionsstufe, 2. Produktionsstufe, übrige Tätigkeiten und Verwaltung – aufgeteilt. Den grössten Einfluss auf die Höhe und die jährlichen Schwankungen der Kosten hat dabei die 2. Produktionsstufe (Holzernte, Transport und Aufsicht dieser Arbeiten). Die steigende Nutzung (2008 – 2012

von 2,59 Fm/ha auf 2,91 Fm/ha), der Zwangsnutzungsanteil sowie der Ort des Holzanfalls (Transportwege) müssen bei der Interpretation ebenfalls berücksichtigt werden. Der Kostenanstieg in der Holzernte in den Jahren 2009 und 2012 kann teilweise auf die Zunahme der Zwangsnutzungen zurückgeführt werden. Warum in den Jahren 2010 und 2011 die Kosten nicht wieder gesenkt werden konnten, kann nicht geklärt werden. Die Kosten für den Unterhalt von Strassen und die 1. Produktionsstufe nehmen leicht ab. Die Ausgaben für die Verwaltung und die übrigen Tätigkeiten bleiben konstant.

Kosten und Erlös des Bereichs Waldbewirtschaftung von 53 Bündner Forstbetrieben mit ForstBAR. (Darstellung: ARGE ForstBAR)

Waldbewirtschaftung Fr./Fm Fr./Fm 180

Kosten

160

Verwaltung

140

übrige Tätigkeiten 2. PS

120

1. PS

100

Unterhalt

80

Erlös

60

übrige Erlöse Beiträge

40

Holzerlös

20

0

2008

2009

2010

2011

2012

62

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Vorschau «Bündner Wald» Bündner

Wald

Das Redaktionsteam dankt im Namen der Trägerschaft der gesamten Leserschaft für die Treue und wünscht besinnliche Festtage und ein glückliches und erfolgreiches 2014. (Bild: Sandro Krättli)

Februar 2014: Bäumige Originale in Graubünden (Redaktion: Sandro Krättli) Versammlungsnummer Donat (Redaktion: Jörg Clavadetscher) April 2014: Juni 2014: Waldschutz (Redaktion: Sandro Krättli und Jörg Clavadetscher) Herausgegeben von Graubünden Wald, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden und der SELVA. Verleger: Südostschweiz Presse und Print AG, Südostschweiz Print, CH-7007 Chur Sekretariat: SELVA, Christophe Trüb, ­Bahnhofplatz 1, CH-7302 Landquart, Telefon + 41 (0) 81 300 22 44, buendnerwald @  selva-gr.ch Redaktoren: Jörg Clava­ detscher, Revier forestal da Val Müstair, CH-7535 Valchava, Telefon + 41 (0) 81 858 58 21, forestal-muestair @ bluewin.ch. Sandro Krättli, AWN GR, Sagastägstrasse 96, CH-7220 Schiers, Telefon + 41 (0) 81 300 24 11, sandro.kraettli @ awn.gr.ch. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern Druckvorstufe (Satz, Lithos, Belichtung) : Südostschweiz Presse und Print AG, Südostschweiz Print, Antonin Friberg Druck: Südostschweiz Presse und Print AG, Süd­ostschweiz Print, Postfach 508, Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Telefon + 41 (0) 81 255 51 11, Fax + 41 (0) 81 255 52 89. Erscheint sechsmal jährlich. Auflage 1700 Exemplare Inserate: Südostschweiz Publicitas AG, Neudorfstrasse 17, CH-7430 Thusis, Telefon + 41 (0) 81 650 00 70, Fax + 41 (0) 81 650 00 74, thusis@so-publicitas.ch ­Abonnementspreise: CHF 60.– (für Mitglieder Verein Graubünden Wald) Abonnemente/Adressänderungen: Südostschweiz Presse und Print AG, ­Südostschweiz Presse, Postfach 508, Administration, Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Telefon + 41 (0) 81 255 50 50, www.buendnerwald.ch Für Inseratetexte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung, auch muss die Meinung der Beiträge nicht mit der Ansicht der Redaktoren übereinstimmen. Autoren, die zu obenstehenden Themen publizieren möchten, sind herzlich eingeladen, ihre Vorschläge der Redaktion einzureichen.

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