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BueWa_06_2025_low

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Inhalt

40 Skipostenlauf 2026 des Bündner Forstpersonals 7 Abschauen erlaubt – Waldstrassenbau und -pflege der Schwyzer und Bayern

Die Walderschliessung in Graubünden – Umfeld und Bedeutung 12

Sammelprojekt Instandsetzung Erschliessungen (SIE) Grundsätze –Ziele – Umsetzung in der Praxis 16

Stellungnahme der SELVA zur Walderschliessung in Graubünden 19

Walderschliessung: «Heute sind in der Regel acht Amtsstellen mit involviert» 2 2

Walderschliessung aus Sicht des Forstunternehmers 28

Erstellung des Löschwasserteichs Trochenbach für die Gemeinde Klosters 3 2

Ausbau der Waldwege Bergzone Ost für Domat/Ems 34

Wald-Wild-Weiterbildung 2026

37

Forstliche Erschliessung Artugl – Plaun da Plaids in Breil/Brigels 38 Forstliche Erschliessung Rezgia Tinizong – Sur Sarons 40

Eine Holz-Beton-Verbundbrücke für Tinizong .

Instandsetzung und Sicherung übersteiler Strassenböschung Caschlings .

42

44

Ertüchtigung und Verbesserung der Wasserentnahmestelle (WES) Beverin 46

Instandsetzung der Gerinnequerung in der Val Grond nach Unwetterereignissen 48

Titelbild: Bobbahnstrasse Davos. (Bild: Matthias Zubler, AWN)

54

Innovationen im Bau von Brücken im Wald 50 Gesamtkonzepte für Walderschliessungen .

Lebensraum-Potenzial von Forststrassen für gefährdete Arten & Biotoptypen 59

Vorschau «Bündner Wald» Februar 2026 .

63

(Bild: Andreas Meier, AWN)

Mustergültige Waldstrasse in Says, Gemeinde Trimmis, kurz nach Fertigstellung im Jahr 2018. Fahrbahnbreite 3,30 m, bergseitige Längsentwässerung, talseitiges Bankett 0,5 m, Fahrbahnentwässerung mit Verschleissschicht und Ablaufrinnen aus Stahl, Tragfähigkeit 40 Tonnen. Multifunktional und optimal dem Gelände angepasst erschliesst sie Schutzwälder, Mähwiesen und die Maiensäss-Siedlung Spundätscha. Erstellt im Rahmen der Gesamtmelioration Says als Gemeinschaftswerk von Forst und Landwirtschaft und unterstützt mit forstlichen Beiträgen von Bund und Kanton.

Editorial

Beim Thema «Walderschliessung» scheiden sich die Geister. Für die einen gibt es längst zu viele Strassen und Wege im Wald, andere wünschen sich mehr davon. Klar ist, für die unabdingbare Waldpflege und zum Schutz sämtlicher Waldfunktionen braucht es eine effiziente und sichere Erschliessung. Diese muss vielleicht punktuell noch etwas ausgebaut, sicher aber stetig instand gehalten werden. Diese Ausgabe des «Bündner Wald» schafft eine Übersicht über den Ist-Zustand, die angepeilten Ziele sowie über Kosten, Nutzen und Chancen der Erschliessung in den Bündner Wäldern.

Andreas Meier, Bereichsleiter beim AWN Graubünden, hat den Grossteil seines Berufslebens der Walderschliessung in Graubünden gewidmet. Bei ihm und seinem Team laufen praktisch alle Fäden zusammen, und er kennt wie wohl kein Zweiter die Waldstrassen, Jeepwege, Werkhöfe und Löschwasserinfrastrukturen in den Bündner Wäldern. Ein Liedlein singen kann er auch von den komplexen Genehmigungsverfahren, die heute nur mit viel Wissen um die unterschiedlichsten Interessen, mit weiser Voraussicht, viel Fingerspitzengefühl, Beharrlichkeit und Teamfähigkeit zum Ziel führen. Bevor er im Mai 2026 in Pension geht, blickt er im Interview nochmals zurück.

Wie vielseitig die Aufgaben rund um die Walderschliessung sein können, zeigen die Beispiele aus der Praxis der fünf Bündner Waldregionen. Wir lesen, wie der Neubau des Löschwasserteichs Trochenbach zwischen Saas i. P. und Mezzaselva eine Lücke im Netz der Löschwasserentnahmestellen schliessen und gleichzeitig eine ökologische Nische für Amphibien schaffen konnte. Der Ausbau der von vielen Interessengruppen genutzten Waldwege in der Bergzone Ost von Domat/Ems ist auf zehn Jahre ausgelegt … und hatte schon manche Widrigkeiten zu meistern. Die forstliche Erschliessung oberhalb von Breil/Brigels erforderte aus Quellschutzgründen die Verlegung eines Strassenabschnitts. Der Bau der neuen Waldstrasse Rezgia Tinizong – Sur Sarons, erstmals auf Bündner Waldstrassen mit ei-

ner Beton-Einbaumaschine erstellt, erweitert massiv das Einzugsgebiet für den Holztransport und brachte die neue schöne Holz-Beton-Verbundbrücke für Tinizong mit sich. Wie viel baulicher Aufwand notwendig ist, übersteile Strassenböschungen langfristig zu sichern und damit wichtige Infrastruktur zu schützen, macht das Beispiel Caschlings in der Gemeinde Surses deutlich. Zwei Beispiele aus dem Engadin: Mit mehreren baulichen Massnahmen wurden die Wasserentnahmestellen im Bach Beverin verbessert, was für die Prävention und im Falle eines Waldbrandes entscheidende Vorteile bringen kann. Um die zwei Querungen der Waldstrasse in der Val Gronda vor grösseren Schäden durch Murgang zu schützen, wurden Niederwasserfurten erstellt.

Sehr erbaulich liest sich der Beitrag aus Österreich über Forststrassen als Lebensraum-Potenzial für gefährdete Arten und Biotoptypen, welcher die Erkenntnisse aus dem Projekt «Forststrassen als Lebensraum» (2017–2019) unter der Leitung der Österreichischen Bundesforste zusammenfasst. Was Walter Krättli in seinem Artikel am Heftanfang betreffend Waldstrassenbau und -pflege empfiehlt, gilt auch für diesen letzten Beitrag im Heft: «Abschauen bei Berufskollegen ist erlaubt.»

Frohe Festtage und auf dass wir uns auf guten Wegen auch im 2026 wieder treffen!

Susi Schildknecht, Redaktorin

40. Skipostenlauf 2026 des Bündner Forstpersonals

Datum und Ort

Samstag, 31. Januar 2026, St. Peter, Hochwang

Veranstaltung

Riesenslalom und Postenarbeit

Zeit

8.00 bis 9.00 Uhr

Startnummernausgabe Talstation Fatschél

9.00 bis 10.00 Uhr

Besichtigung Riesenslalom 10.15 Uhr

Start Riesenslalom und Postenarbeit

Ab circa 15.00 Uhr

Rangverkündigung; anschliessend Festwirtschaft mit Barbetrieb und Unterhaltung

Kategorien und Startgelder

Damen und Herren: CHF 15.–

Lernende: CHF 8.–Kinder: gratis

(wenige Nachmeldungen an der Tageskasse sind möglich, jedoch + CHF 5.–)

Preis für spezielle Tageskarte

CHF 18.– für Jugendliche unter 16 Jahren

CHF 27.50 für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren

Zugelassene Sportgeräte Alle, die einem Ski ähnlich sehen.

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist am Dienstag, 13. Januar 2026. Es werden ausschliesslich Anmeldungen über das Online-Formular erfasst. Einzelne Meldungen an der Tageskasse (+ CHF 5.–) sind möglich.

Hier gehts zur Anmeldung:

Abschauen erlaubt – Waldstrassenbau und -pflege der Schwyzer und Bayern

In der Schule gilt bei Lernzielkontrollen wohl heute noch die Regelung, Lösungen abschauen und nachmachen, ist verboten. – Ganz anders im Berufsalltag. Anlässlich zweier diesjähriger Weiterbildungsanlässe bot die Fachstelle forstliche Bautechnik Einblicke in die Arbeitsweise bei Bau- und Unterhalt von Waldstrassen unserer Schwyzer und Bayerischen Berufskollegen. Zwei Aspekte scheinen besonders wertvoll, da sie nach Erfahrung der Gastgeber, langfristig betrachtet den Werkeigentümern enorme Einsparungen bescheren.

Einschichtig grobkörniger Oberbau und Bombierung

Im Kanton Schwyz wird im Waldstrassenbau neben bekanntem Vorgehen situativ auch eine spezielle Bauweise realisiert. Ein ungebundener Oberbau, einschichtig aus grobem Tragschichtmaterial (UG 0/125, nicht normiert) mit gebrochener Kornform und mit bombiertem Abflussprofil. Seitengraben und entsprechende Querableitung mit grosszügigen Durchlässen (min. dn 300, i. d. R. grösser) und Ein- und Auslaufbauwerke sowie abfallende, sicher nicht überstehende Bankette zeichnen die Bauweise aus. Durch die Einschichtigkeit ist die Erstellung des Oberbaus kostengünstig. In Gegenden des instabilen Flysch wird der Baugrund kalkstabilisiert, so auch grössere Schüttungen.

Die Bauweise genügt sehr gut den Nutzungsanforderungen der Forst- und Landwirtschaft und erfüllt die Bedürfnisse der üblichen Freizeitaktivitäten im

Wald. Für den PW-Verkehr ist das Befahren etwas weniger komfortabel, aber möglich. Die Lenker fahren langsamer und wählen ihre Linie gezielter, was dem Erhalt des Fahrbahnzustandes zuträglich ist. Bestechend ist denn auch der geringe Unterhaltsaufwand, welcher die Bauweise mit sich bringt. Durch das bombierte Profil ist Fahrbahnwasser schnell im Seitengraben und seitlich zufliessendes Oberflächenwasser aus dem Gelände bleibt im Graben. Das so gesammelte Wasser wird über die situativ angeordneten, grosszügigen Durchlässe zur Talseite durchgeleitet. Sollte dennoch auf dem Strassenkörper fliessendes Wasser auftreten, kann dies am groben Oberflächenmaterial nicht genügend Schleppkraft entwickeln, sodass es zu nennenswerten Materialverlagerungen kommt.

Die Frequenz aller notwendigen Unterhaltsarbeiten dehnt sich durch diese Bauweise aus, worin die niedrigen Betriebskosten begründet sind. Der be-

Abb. 1: Normalprofil der vorgestellten Schwyzer Bauweise in Lockergestein. (Grafik: Annen Forstingenieurbüro)

2: Fahrbahn und Bankette, direkt nach der Fertigstellung.

triebliche Unterhalt auf die Fahrbahn bezogen beschränkt sich praktisch auf Kontrollen und je nach Umgebung, die Reinigung. Denn das schadenstiftende Wasser fliesst zuverlässig ab. Ein Verlust von Feinanteil durch Abschwemmen oder Staub geschieht praktisch nicht. In der Folge ist der bauliche Unterhalt, insbesondere das kostspielige Ergänzen von Oberbaumaterial wesentlich später notwendig. – Wo also keine speziellen Anforderungen an den Fahrkomfort gestellt werden, ist die Schwyzer Bauweise eine betriebs- und volkswirtschaftlich sehr interessante.

Abb. 3: Die grobe Gesteinskörnung ist erkennbar, ebenso die grosszügigen Einlaufbauwerke. (Bild: fobatec)

Hochfrequenter Wegeunterhalt mittels

R2-Technik

Der Wegkörper der Bayern ist ebenfalls bombiert mit Seitengraben und unterscheidet sich vom hier vorgestellten Schwyzer eigentlich nur im Oberbau. Dieser ist zweischichtig mit einer feineren Deckoder Verschleissschicht, also wie sehr verbreitet in der ganzen Schweiz. Die Gestaltung der Durchlässe zur Ableitung des Grabenwassers bergseits ist jedoch sehr einfach gehalten. Es gelangen alte Pipeline-Stahlrohre mit mindestens dn 600 zum Einsatz, ohne jegliche Einlaufbauwerke.

4: Regelquerschnitt für die Kategorie Hauptweg, der Bayerischen Staatsforsten. (Grafik: BaySF)

Abb.
(Bild: fobatec)
Abb.

Während die Schwyzer Bauweise die Notwendigkeit für betrieblichen Unterhalt durch Widerstandsfähigkeit der Fahrbahnoberfläche minimiert, gehen die Bayern in eine entgegengesetzte Richtung. Sie betreiben betrieblichen Unterhalt in hoher Frequenz, jedoch komplett maschinell und daher sehr günstig. Dies vorwiegend zur Pflege der Deckschicht. Mit sogenannten Wegepflegegeräten wird entweichendes, loses Material mit in Fahrtrichtung negativ ausgerichteten Schürfleisten vom Rand zurückgeholt und das ursprüngliche Profil wieder hergestellt. Durch den negativen Anstellwinkel wird nur geschabt und verdichtetes Fahrbahnmaterial bleibt unangetastet. An Stellen kleiner Verformungen setzt sich das rückgewonnene Material wieder ab. Laub wird fortlaufend verrieben und weggewindet. Folgender Verkehr drückt den Grossteil des losen Materials wieder an. Während der Vegetationszeit werden in den Bayerischen Alpen vier Pflegedurchgänge gefahren, wobei ein Durchgang je nach Gerät zwei (mehrscharige) oder drei (einscharige) Durchfahrten mit ca. 15 km/h bedeuten. Diese Methode führt zu einer ständig hohen Fahrbahnqualität und dem Erhalt von Deckschichtmaterial über sehr lange Zeit. Ergo, die Zeit zwischen teuren Instandsetzungsmassnahmen mit Materialergänzung wird so sehr stark gestreckt. In der Schweiz wird zur Zeit die Umstellung des Forstbetriebes Sigriswil auf hochfrequenten Unterhalt nach R2-Technik mit einem Projekt der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften der Berner Fachhochschule begleitet. Das Projekt wird Erfahrungen der Anwendung unter Schweizer Verhältnissen aufzeigen. Wie ein einschariges Wegepflegegerät konkret eingesetzt wird, ist aus diesem Projekt auf einem ersten Merkblatt (siehe QR-Code) festgehalten. Weitere Erkenntnisse werden folgen – wir berichten.

Abb. 5: QR-Code zum erwähnten Merkblatt.

Wegepflegegerät

Abb. 8: Einschariges Wegepflegegerät «R2015» und Nachfolgermodell des ursprünglichen R2-Gerätes. (Bild: Forstbetrieb Sigriswil)

Abb. 6: Mehrschariges
«Roadkeeper», gesehen in Bayern. (Bild: fobatec)
Abb. 7: Spezieller Grabenlöffel, der hydraulisch in jeglichen Winkeln angepasst werden kann. (Bild: fobatec)

Bad Tölz, Vereineralm, Hirzeneck Rothenthurm

Jahresniederschlag

Erschliessungswirkung

Wald (830 ha), Alpen/Landwirtschaft (~50 ha), Freizeit (Wanderer, Biker, Jagd)

Wald (55 ha), Alpen/Landwirtschaft (~50 ha), Freizeit (Wanderer, Biker)

Wald (80 ha), Alpen/Landwirtschaft (16 ha), Freizeit (Dezember–März Schlittelweg)

Wald (179 ha), Alpen/Landwirtschaft (Weiderechte auf der ganzen Fläche 217 ha, real extensiv auf kleiner Teilfläche), Freizeit (gelegentlich Jogger, Biker, Reiter, da Sackgasse und mit Barriere)

Wald (~420 ha), Alpen/Landwirtschaft (~100 ha), Freizeit (Wanderer, Monti, Biker, Zugang SAC-Hütte)

Tabelle 1: Vergleich der Rahmenbedingungen der gesehenen Objekte mit drei beliebigen Bündner Objekten.

Was ist wo nötig, ist am entscheidendsten und steht am Anfang

Beide vorgestellten Ansätze haben ihre grossen Kostenvorteile, jedoch nicht zur Befriedigung in jeder erdenklichen Situation. Wo vorwiegend Land- und Forstwirtschaft die Nutzer sind und keine spezifischen Freizeitnutzungen stattfinden, ist die Schwyzer Bauweise sehr bestechend. Wo neben den primären Nutzern auch starker PW-Verkehr, hohe Freizeitansprüche oder allgemein hohe Verkehrsfrequenz besteht, ist die bayerische Bauweise sehr spannend. – Wie salopp formuliert «zerscht studiara, denn handla», ist es auch beim Bau und Unterhalt der Walderschliessung. – Was hat man

an Bestand, wo welche Bedürfnisse und wie können wir das im Rahmen vertretbarer Kosten optimal übereinstimmend entwickeln? Abschauen und Nachmachen ist eine der grundlegendsten Lernstrategien. Zum Glück gibt es aber immer wieder auch mutige, innovative Pioniere, die Ideen und zuweilen Spinnereien ausprobieren, hin und wieder auf die Nase fallen und weiterentwickeln. Sie gehen voran und ermöglichen den anderen das ebenso wertvolle Nachmachen. – Zu welchen gehörst du?

Walter Krättli ist Leiter der Fachstelle forstliche Bautechnik, fobatec.ch, in Maienfeld.

Die Walderschliessung in Graubünden – Umfeld und Bedeutung

Welche Bedeutung hat die Walderschliessung im Kanton

Graubünden, wer sorgt für deren Erhaltung und den erforderlichen Ausbau, auf welchen Grundlagen basiert die Walderschliessung und was ist besonders zu beachten?

Neben der eigentlichen Walderschliessung mit Waldstrassen, Maschinen- oder Jeepwegen gehören auch Forstwerkhöfe und Löschwasserbecken oder -teiche für die Waldbrandbekämpfung zur baulichen Infrastruktur, die für die Bewirtschaftung der Wälder und damit für die Erhaltung der gewünschten Waldfunktionen erforderlich sind. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) sorgt dafür, dass die Aufgaben der Waldgesetzgebung bei der forstlichen Infrastruktur umgesetzt werden können.

Bedeutung und Vergleich

In einem Gebirgskanton wie Graubünden hat die Walderschliessung eine grosse Bedeutung. Waldstrassen sind die Grundlage für alle Transportvorgänge im Wald. Sie ermöglichen die Aufbereitung, Lagerung und den Transport des geernteten Holzes sowie den Zugang zu vielen Schutzbauten und sind eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Waldbrandprävention und -bekämpfung. Ohne eine moderne, den aktuellen Anforderungen einer effizienten Bewirtschaftung genügenden Erschliessung ist die Erfüllung der gewünschten Waldfunktionen nicht möglich. Das Wegenetz umfasst auch die Holzabfuhrachsen ausserhalb des Waldes bis zum Anschluss ans überge-

ordnete Gemeinde- oder Kantonsstrassennetz. Seit 2018 sind 6 km Waldstrassen neu erstellt und 84 km Waldstrassen ausgebaut worden. Diese sind in untenstehender Tabelle enthalten. Zum Vergleich: Das Netz der kantonalen Hauptstrassen (537 km), der kantonalen Verbindungsstrassen (822 km) und der Nationalstrassen im Kanton Graubünden (222 km) beträgt insgesamt 1581 km.

Und noch ein Vergleich: Das Landesforstinventar (LFI 4) weist für Graubünden eine Strassendichte der Waldstrassen mit Tragfähigkeiten >=18t und Breiten >=2,5 m von 10,5 m/ha Wald aus. Das ist nach dem Kanton Tessin mit 4,9 m/ha und dem Kanton Uri mit 7,6 m/ha der dritttiefste Wert der Schweiz. Weiter folgen dann die Kantone Glarus mit 10,8 m/ha, Obwalden mit 13,8 m/ha, Appenzell i. R. mit 13,9 m/ha und Wallis mit 14,1 m/ha. Am anderen Ende der Skala finden sich die Kantone Zürich mit 72,4 m/ha und Aargau mit 8 2,8 m/ha. Der Durchschnittswert über die ganze Schweiz beträgt 25,4 m/ha.

Grundlagen und Ziele

Die Walderschliessung ist in die behördenverbindliche, kantonale Waldentwicklungsplanung (WEP

Umfang des Waldwegnetzes im Kanton Graubünden.

(Quelle: Waldentwicklungsplan GR 2018, aktualisiert, Stand 2024, Angaben in km)

2018+) eingebunden und damit planerisch breit abgestützt und legitimiert. Neben den Objektblättern Schutzwald, Holznutzung, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Weidwald und Wald-Wild-Jagd wird die Erschliessung in einem eigenen Objektblatt im WEP ausführlich behandelt und mit den übrigen Bereichen koordiniert. Zur Beurteilung der Erschliessungssituation wurde mittels einer Modellierung für die gesamte Waldfläche die Erschliessungsgüte ermittelt (vgl. dazu den Artikel von Leo Bont und Janine Schweier ab Seite 55 in diesem Heft). Es wurden drei Güteklassen definiert und die entsprechenden Waldflächenanteile ermittelt:

– Güteklasse 1, erfüllt die Anforderungen an den Stand der Technik: 38 % der Waldfläche oder rund 75 000 ha.

– Güteklasse 2, bedingt tauglich für eine effiziente Bewirtschaftung: 35 % der Waldfläche oder rund 70 000 ha.

– Güteklasse 3, keine effiziente Bewirtschaftung möglich: 27 % oder rund 55 000 ha. Aufbauend auf den modellierten Güteklassen sowie unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen und von den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen wurden im WEP für den ganzen Kanton rund 90 prioritäre Erschliessungsgebiete mit Optimierungspotenzial festgelegt. Ziel ist es, in diesen Gebieten mit einem Ausbau der bestehenden Erschliessung oder allenfalls mit einem Neubau das Erschliessungsdefizit zu beheben, bzw. die Erschliessungsgüte zu verbessern. So soll bis ins Jahr 2030 die Waldfläche, die den Anforderungen an den Stand der Technik betreffend Holzernte- und Transportsystemen (Tragfähigkeit) genügt, um 15 00 0 ha (1250 ha/Jahr) erhöht werden. Ausserhalb der prioritären Erschliessungsgebiete ist davon auszugehen, dass die Erschliessung grundsätzlich die Anforderungen erfüllt oder zumindest bedingt tauglich ist. Hier soll die erforderliche Erschliessung periodisch, bzw. bei Bedarf instandgesetzt werden, sodass sie langfristig ihren Zweck erfüllen kann.

Bei der täglichen Arbeit im Bereich Erschliessung sind viele weitere Grundlagen zu beachten, wie beispielsweise das Projekthandbuch Erschliessungen und Schutzbauten, verschiedene Vorlagen und Pflichtenhefte, Normalien für Waldstrassen und Maschinenwege oder für Holz–Stahl-Brücken, das Waldbrandpräventionskonzept und der Leitfaden für den Bau von Löschwasserbecken und -teiche, das Handbuch für Forstwerkhöfe, die einschlägige Gesetzgebung im Wald- und Umweltbereich und betreffend Beschaffungswesen, Geodaten von Kanton und Bund oder die einschlägigen Normen von VSS, SIA und weiteren Fachorganisationen.

Was wird unterstützt?

Eine erste Zwischenbilanz nach Inkrafttreten des WEP zeigt, dass mit den ausgeführten Massnahmen die Ziele erreicht werden können, sofern das Investitionsvolumen gehalten werden kann. Von den jährlichen 12,9 km Aus- und Neubauten sind nur rund 0,8 km Neubauten. Der Rest sind Ausbauten von bestehenden Wegen, die wegen ungenügender Breite und Tragfähigkeit den Anforderungen an den Holztransport nicht genügen. Das zeigt, dass das forstliche Wegnetz im grossen Ganzen besteht und nur noch punktuell erweitert wird. Mehr als die Hälfte der Investitionen betrifft die Instandsetzung der vorhandenen Walderschliessung – sowohl im Sinne der Erhaltung und periodischen Wiederinstandsetzung wie auch zur Wiederherstellung infolge von Unwetterereignissen. Es zeigt sich, dass die Instandsetzung der Walderschliessung, die seit 2008 systematisch im Rahmen der jährlichen Sammelprojekte (SIE) durchgeführt wird, eine Daueraufgabe mit grosser Bedeutung darstellt (vergleiche dazu auch den Artikel von Kasper Scherrer ab Seite 16 in diesem Heft).

Die Beteiligten oder die Macher und Macherinnen

Forstliche Projekte erfolgreich umzusetzen bedingen eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und Klarheit über Zuständigkeit und Verantwortung. Zu

Massnahmen, die in den Jahren 2018 bis 2024 durchschnittlich pro Jahr im Bereich Erschliessung realisiert wurden.

diesem Zweck hat das Amt für Wald und Naturgefahren Ablaufdiagramme für das Projektgenehmigungsverfahren aufgezeigt und auf Basis des SIA-Normenwerks (insbesondere SIA 101 und 103) in detaillierten Pflichtenheften die Aufgaben und Leistungen für die folgenden Funktionen definiert:

– Bauherrschaft

– Genehmigung / Subventionierung

– Projektleitung

– Fachplanung

– Bauleitung

Bei der Abwicklung der Projektvorhaben nimmt das Amt für Wald und Naturgefahren seit jeher eine zentrale Rolle ein. Naheliegend ist, dass das AWN massgebend das Genehmigungsverfahren durchführt, die Abrechnungen prüft und die Subventionierung gewährleistet. Zusätzlich übernimmt in den meisten Fällen das AWN mit den regionalen Erschliessungsspezialisten und technischen Sachbearbeitern im Auftrag der Bauherrschaft auch die zentrale Aufgabe der Projektleitung. Die Übernahme der Projektleitung durch das AWN basiert auf einer gesetzlichen Grundlage (Art. 25 Abs. 2 des kantonalen Waldgesetzes) und wird für jedes Projekt mittels

Vereinbarung zwischen Bauherrschaft und AWN schriftlich geregelt.

Ganz entscheidend beteiligt am Gelingen eines Erschliessungsvorhabens sind selbstverständlich die beauftragten Unternehmungen. Graubünden verfügt über erfahrene Bauunternehmungen, die in der Lage sind, in Zusammenarbeit mit den Bau- und Projektleitern für die Bauherrschaften Waldstrassen in der geforderten Qualität zu erstellen.

Herausforderungen – und wie man darauf reagieren kann

In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat im Bereich der forstlichen Infrastrukturen sowohl bei der Walderschliessung wie auch bei den Schutzbauten eine enorme Entwicklung stattgefunden. Die Bedürfnisse der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer an die Verbesserung der Walderschliessung konnten weitgehend abgedeckt werden. Erforderliche Ergänzungen und Ausbauten und insbesondere die unabdingbare Instandsetzung der Bauten zur langfristigen Nutzung konnten realisiert werden. Dies insbesondere dank der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und speziell auch mit dem Bund.

Zur Erhaltung der nötigen Infrastrukturen sind jedoch konstante Investitionen erforderlich. Um das zu gewährleisten, stellen sich einige Herausforderungen für die Zukunft:

– Zunehmender Aufwand zur Erhaltung der Waldstrassen im Zuge des Klimawandels und damit verbundener Extremwetterereignissen.

– Gesellschaftliche Akzeptanz ist nur mit geeigneter Information zu erreichen.

– Genügend finanzielle Mittel bei Bauherrschaften, Bund und Kanton.

– Sicherung der Qualität in allen Projektphasen, Weiterentwicklung und Anwendung von spezifischen Normen und Vorgaben.

– Fachkräftemangel bei Ingenieuren, Planern, Bauleitern und Bauunternehmungen. Dem kann teilweise begegnet werden mit Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen.

– Befahren der Waldstrassen mit Motorfahrzeugen und – teilweise damit zusammenhängend – die Störungsproblematik durch zunehmende, unkontrollierte Freizeitaktivitäten. Mit einer Sensibilisie-

rung der Nutzer und geschickter Lenkung könnten viele Konflikte entschärft werden.

– Fordernde, teilweise langdauernde Genehmigungsverfahren, die nur mit sorgfältiger Planung und frühzeitigem Erkennen von Konflikten, Einbezug der direkt Betroffenen und zuständigen Fachstellen und transparenter Kommunikation bewältigt werden können.

– Der Umgang mit verschiedenen Inventaren. Es ist zum Beispiel eine Interessenabwägung bei Ausbauten von bestehenden Wegen in geschützten Inventaren angezeigt.

Eine den aktuellen Anforderungen genügende Erschliessung ist für die Waldpflege und Erfüllung der Waldfunktionen unabdingbar. Die gestellten Herausforderungen an die Projektierung und Realisierung sind und bleiben zentral für das kantonale Fachamt und für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.

Andreas Meier ist Forstingenieur ETH und beim AWN Graubünden Leiter des Bereichs Erschliessung. Siehe auch Interview in diesem Heft ab Seite 22.

Die Waldstrasse als sicherer Arbeitsplatz. Das Aufrüsten und Sortieren des Holzes aus einem Seilschlag erfolgt auf der Waldstrasse. Molinis, Gemeinde Arosa. (Bild: Jann Brosi, AWN)

Sammelprojekt Instandsetzung Erschliessungen (SIE) Grundsätze –

Ziele – Umsetzung in der Praxis

«Wald

und Wege brauchen Pflege»

Unsere Wälder erfüllen viele Aufgaben – sie schützen, liefern Holz, bieten Lebensraum und Erholung. Doch all das funktioniert nur, wenn wir sie erreichen können. Ohne ein intaktes Wegenetz ist eine nachhaltige Waldbewirtschaftung schlicht unmöglich. Im Kanton Graubünden durchzieht ein beeindruckendes Netz von rund 5000 Kilometern an Forstwegen die Landschaft. Diese Wege bilden das Rückgrat für Pflege, Nutzung und Schutz des Waldes. Besonders in den sensiblen Schutzwaldgebieten ist eine funktionierende Grunderschliessung unverzichtbar. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Schutzwälder ihre Aufgaben erfüllen können – heute und in Zukunft.

Kasper Scherrer

Wie alles begann – und warum das SIE heute so wichtig ist

Infolge wiederholter Unwetterereignisse in den 2000er-Jahren waren zahlreiche Erschliessungswege beschädigt. Zur effizienten Schadensbewältigung wurden sogenannte Sammelprojekte ins Leben gerufen. Diese bildeten die Grundlage für das heutige Sammelprojekt Instandsetzung Erschliessungen (SIE) – ein zentraler Baustein für die strukturierte Wiederherstellung forstlicher Wege in Graubünden. Das Ziel ist klar: Die vorhandenen Waldstrassen, Maschinen- und Jeepwege sollen gezielt und fachgerecht instandgesetzt werden – insbesondere nach Naturereignissen. Im Fokus stehen dabei zwei Dinge: die Wiederherstellung der Funktionalität und die Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

Klare Regeln, klare Linie

Das SIE orientiert sich am Waldentwicklungsplan Graubünden 2018+ sowie an den geltenden bundes- und kantonalen Rechtsgrundlagen. Während regelmässige Unterhaltsarbeiten (laufender Unterhalt) nicht beitragsberichtigt sind, stehen Instandsetzungen und begrenzte Anpassungen im Zentrum des SIE. Die Systematik folgt den Begriffsdefini-

tionen gemäss SIA-Norm 4 69, welche zwischen Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung und Umbau differenziert. Diese methodische Differenzierung bildet die Grundlage für die Abgrenzung förderfähiger Massnahmen.

Was wird gefördert – und was nicht?

Das Sammelprojekt finanziert gezielt die Instandsetzung bestehender Wege. Neu- oder Ausbauten fallen nicht darunter. Auch Anpassungen sind nur förderfähig, wenn sie notwendig sind, um die ursprüngliche Funktion wiederherzustellen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Beitragsberechtigt sind insbesondere Waldstrassen, Maschinen- und Jeepwege, die Schutzwald erschliessen oder für dessen Pflege erforderlich sind. Ebenfalls forstlich bedeutsame Wege ohne direkten Schutzwaldbezug. Unter anderem auch Bauwerke gemäss aktuellem Waldstrassenkataster GR und punktuelle Anpassungen, zum Beispiel Ausweichstellen, Bankett, Tragschicht oder auch Asphaltierungen mit besonderen Auflagen zum Schutz einer Quelle sowie Schäden infolge Unwetterereignissen. Grössere Gesamterneuerungsprojekte können über mehrere SIE-Etappen abgewickelt werden, sofern alle Etappen zu Beginn dokumentiert und

Kriterium SIE (Sammelprojekt)

Zweck Instandsetzung bestehender Anlagen – Wiederherstellung der Funktionalität –Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Projektverfahren Verfahren gemäss kWaG Art. 23

Kategorienwechsel erlaubt? Nein

Einzelprojekt (Aus-/Neubau)

Aus- und Neubauten – Kategorienwechsel

Vollständiges Genehmigungsverfahren

Ja Planungskomplexität Mittel (bewertungspflichtig, aber reduziert)

Mitwirkung Dritter Fallweise

Hoch (Vorstudie, Varianten, Öffentlichkeitsverfahren)

Obligatorisch

Beispiele Bankett, Entwässerung, Unwetterschädenneue Linienführung, durchgehende Verbreiterung

Tabelle 1: Differenzierung zwischen SIE und Einzelprojekt

die Voraussetzungen für das Sammelprojekt durchgehend erfüllt werden.

Folgende Massnahmen sind im Rahmen des SIE beitragsberechtigt:

– Ersatz/Erneuerung von Deckschichten/Querabschlägen (nach ca. 20 Jahren Nutzung)

– Sanierung oder Ersatz von Entwässerungsanlagen, Stützmauern und Kunstbauten

– Verbreiterung von Kurven, Engstellen, Wendeplatten und Ausweichstellen

– Erneuerung der Tragschicht

– Wiederherstellung nach Unwettern

Nicht förderfähig und nicht Teil des SIE sind Ausund Neubauten. Ebenso wenig berücksichtigt werden Infrastrukturarbeiten wie regelmässige Unterhaltsarbeiten, Massnahmen infolge unsachgemässer Nutzung oder unzureichenden Unterhalts (etwa nach Holzschlag) sowie Projekte, die auf einen Wechsel der Nutzungskategorie abzielen, wie etwa von einem Maschinenweg zu einer Lkw-Strasse.

SIE oder Einzelprojekt? Eine klare Trennung

Die Abgrenzung zwischen einem SIE-Projekt und einem Einzelprojekt (z. B. bei Ausbau oder Neubau) folgt klaren Kriterien. Während das SIE die Instandsetzung im bestehenden Rahmen fördert, erfordert

ein Ausbauprojekt ein vollumfängliches Bewilligungsverfahren – insbesondere, wenn ein Kategorienwechsel oder eine durchgehende Verbreiterung geplant ist (Abb. 1).

Projektorganisation und SIE-Projektablauf

Das Sammelprojekt folgt einem strukturierten Jahreszyklus: Die Einreichung erfolgt durch die Regionen bis zum 31. Juli (Projektantrag, Kostenschätzung Kartenausschnitte, Bewertung). Bis Anfang August wird der Beitragssatz festgelegt und der Grundsatzentscheid durch die AWN-Zentrale in Chur gefällt. Folglich sind die Unterlagen bis Ende Jahr vollumfänglich einzureichen. Für die Umsetzung des jeweiligen Projekts sind zwei Bausaisons mit Abschluss der Arbeiten und Abrechnung bis spätestens Ende Februar des übernächsten Jahres vorgesehen. Die Priorisierung der Projekte erfolgt regional unter Berücksichtigung des Zustands (Gebrauchstauglichkeit, Verkehrssicherheit), des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, beispielsweise im Hinblick auf mögliche Folgeschäden bei Verzögerung.

SIE – ein starkes Fundament für starke Wälder Mit dem Sammelprojekt Instandsetzung Erschliessungen (SIE) verfügt der Kanton Graubünden über

Abb. 1: Darstellung verschiedener Massnahmen zur Erhaltung einer Strasse.

ein wirkungsvolles Instrument zur langfristigen Sicherung seiner forstlichen Infrastruktur. Es ermöglicht eine gezielte, effiziente und rechtskonforme Instandsetzung bestehender Wege – dort, wo sie gebraucht wird, und genau dann, wann sie gebraucht wird. Die klare Abgrenzung zu Aus- und Neubauten, der strukturierte Ablauf sowie die bedarfsgerechte Finanzierung machen das SIE zu einem wichtigen Pfeiler der nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Das heutige System SIE stellt sicher, dass unsere Wälder – insbesondere die Schutzwälder – auch in Zukunft gepflegt, genutzt und erhalten werden können.

Kasper Scherrer, Amt für Wald und Naturgefahren GR, Bereich Erschliessung.

Stellungnahme der SELVA zur Walderschliessung in Graubünden

Die SELVA als Waldeigentümerverband vertritt die Interessen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und setzt sich für eine zweckmässige, effiziente und nachhaltige Walderschliessung ein. Dabei müssen Chancen und Risiken einer Erschliessung differenziert betrachtet werden.

Der Wald im Kanton Graubünden ist ein zentraler Bestandteil unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Er erfüllt eine Vielzahl von Funktionen: Er schützt Siedlungen und Infrastrukturen vor Naturgefahren, liefert den nachwachsenden Rohstoff Holz, speichert CO² und ist ein wertvoller Lebensraum für eine grosse Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Gleichzeitig ist er Erholungsraum für die Bevölkerung und Gäste. Die Erschliessung der Wälder durch Waldstrassen ist eine wichtige Voraussetzung, um die nachhaltige Nutzung und Pflege dieser Wälder sicherzustellen. Die SELVA setzt sich für eine zweckmässige, effiziente und nachhaltige Walderschliessung ein. Dabei müssen Chancen und Risiken einer Erschliessung differenziert betrachtet werden.

Bedeutung einer guten Walderschliessung

1. Nutzung des Rohstoffes Holz

Eine zweckmässige Walderschliessung ist die Grundlage für eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung des Waldes. Nur wenn Waldbestände rationell und kostengünstig erschlossen werden können, ist die Bewirtschaftung für die Eigentümer aus wirtschaftlicher Sicht tragbar.

Transport und Holzbringung: Waldstrassen und Wege erlauben eine moderne und sichere Holzbringung und den effizienten Abtransport des Holzes zu Sägewerken und anderen Verarbeitungsbetrieben.

Förderung der regionalen Wertschöpfung: Die Nutzung des Holzes stärkt das lokale Gewerbe, schafft Arbeitsplätze und trägt zur Energie- und Materialversorgung in Graubünden bei.

Nachhaltigkeit: Nur ein erschlossener Wald kann kontinuierlich gepflegt werden mit positiven Effek-

ten für Stabilität, Biodiversität und Schutzfunktionen.

2. Bewältigung von Extremereignissen Gerade in Zeiten des Klimawandels mit häufigeren Stürmen und längeren Trockenperioden ist eine gute Walderschliessung entscheidend.

Sturmholzaufarbeitung: Nach Stürmen muss Holz rasch geräumt werden, um Folgegefahren zu minimieren und Wertverluste zu verhindern.

Bekämpfung von Kalamitäten: Eine schnelle Erreichbarkeit der betroffenen Bestände ist Voraussetzung, um befallene Bäume zu entnehmen und eine Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern.

Bekämpfung von Waldbränden: Eine schnelle Erreichbarkeit der betroffenen Bestände ist Voraussetzung, um rasch die Gefahr einzudämmen und zu eliminieren.

Prävention: Gut erschlossene Wälder können regelmässig kontrolliert und im Notfall effizient bearbeitet werden.

Klimaresiliente Bestände: Eine zweckmässige Erschliessung ermöglicht eine gezielte und dem Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung.

Risiken einer Übererschliessung

So wichtig die Erschliessung ist, eine übermässige oder unkoordinierte Erschliessung kann für die Wälder und ihre Eigentümer auch erhebliche Nachteile mit sich bringen.

1. Hohe Unterhaltskosten

Jede Waldstrasse verursacht langfristige Kosten für den Unterhalt, die zu grossen Teilen von den Waldeigentümern zu tragen sind.

Eine übermässige Dichte an Wegen bedeutet unverhältnismässig hohe finanzielle Belastungen und einen hohen personellen Ressourcenbedarf. Unterlassener Unterhalt wiederum kann zu Erosionsschäden, Hanginstabilität und erhöhtem Unfallrisiko führen.

2. Belastung des Lebensraumes Wald

Mit jeder neuen Erschliessung steigt die Zugänglichkeit des Waldes für die breite Bevölkerung. Das ist einerseits wünschenswert im Sinne der Erholung, kann jedoch in Bezug auf die Störung des Lebensraums auch negative Folgen haben.

Aufgrund des veränderten Verhaltens werden die Wälder durch die komfortablen Erschliessungen heute ganzjährig und auch während empfindlicher Randzeiten wie zum Beispiel in der Dämmerung begangen.

Dadurch wird der Erholungssuchende zum Störfaktor in sensiblen Lebensräumen und verringert wichtige Rückzugsräume von Wildtieren. Werden Wildtiere durch menschliche Aktivitäten immer wieder vertrieben, konzentrieren sie sich in bestimmten, schwer zugänglichen Waldbereichen. Dort steigt die Gefahr von übermässigem Verbiss an der Waldverjüngung, was die Schutz- und Nutzfunktion des Waldes gefährdet.

3. Zerschneidung des Waldes

Ein dichtes Wegnetz fragmentiert Lebensräume, beeinträchtigt die natürliche Dynamik des Waldes und kann negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben.

Dies widerspricht den Bestrebungen im Hinblick auf einen naturnahen, klimaresistenten und vielfältigen Wald.

Balance zwischen Erschliessung und Schutz

Die zentrale Herausforderung besteht darin, eine ausgewogene Balance zwischen einer zweckmässigen Erschliessung und dem Schutz der ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes zu finden.

Leitlinien aus Sicht der SELVA

Bedarfsorientierte Planung

Neue Erschliessungen sollen nur dort erfolgen, wo ein klarer waldbaulicher und betrieblicher Nutzen besteht.

Die vorhandene Erschliessung muss den heutigen und zukünftigen Ansprüchen der Waldbewirtschaftung dienen. Die vor Jahrzehnten erstellten Wege müssen instand gestellt werden, sodass sie für den heutigen Maschinenpark nutzbar bleiben.

Kosteneffizienz sicherstellen

Der Unterhalt bestehender Wege muss Vorrang haben.

Subventionen und Beiträge von Bund und Kanton sollen stärker auf Werterhalt statt auf Neubau ausgerichtet werden.

Rücksicht auf Natur- und Lebensraum

Bei jeder Erschliessung sind die ökologischen Auswirkungen zu prüfen.

Besondere Rücksicht ist auf Wildruhezonen, Brutgebiete und sensible Lebensräume zu nehmen.

Koordination mit anderen Interessen

Die Planung neuer Waldwege soll in enger Abstimmung mit Gemeinden, Drittinteressierten wie Landwirtschaft oder Tourismus und Jagd- und Naturschutzinteressen erfolgen.

Integration in regionale Wald- und Schutzkonzepte

Regionale Unterschiede im Wegebau sind deutlich erkennbar; die Erschliessungen sind im WEP (Waldentwicklungsplan) dargestellt.

Die Finanzkraft von Gemeinden und Waldeigentümern beeinflusst wesentlich die Umsetzung der Planungen.

Verzögerungen entstehen vor allem durch sehr langsame Bearbeitungsprozesse in den zuständigen Ämtern. Strassenprojekte ziehen sich teilweise über zehn Jahre oder länger, wodurch bei der Umsetzung oft eine Neuplanung nötig wird.

Trotz bestehender Planung im WEP fehlt eine klare Priorisierung seitens der kantonalen Verwaltung. Anstatt kontinuierlich neue, vermeintlich einfachere Projekte zu bevorzugen, sollten die tatsächlich im WEP ausgewiesenen Handlungsfelder konsequent umgesetzt werden.

Schlussfolgerung

Die Walderschliessung im Kanton Graubünden ist von entscheidender Bedeutung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Gut erschlossene Wälder ermöglichen die effiziente Holznutzung und sind eine Voraussetzung für die schnelle Reaktion auf Schadereignisse wie Borkenkäferbefall oder Sturmholz oder die Bekämpfung von Waldbränden. Damit sichern sie nicht nur die wirtschaftliche Basis der Waldeigentümer, sondern auch die vielfältigen Funktionen des Waldes für Gesellschaft und Natur.

Gleichzeitig darf nicht übersehen werden, dass eine Übererschliessung des Waldes erhebliche Risiken birgt. Hohe Unterhaltskosten, Störungen des Wildes, zunehmender Freizeitdruck und die Zerschneidung von Lebensräumen können die langfristige Stabilität des Ökosystems gefährden.

Die SELVA setzt sich deshalb für eine kluge, ausgewogene und bedarfsorientierte Walderschliessungsplanung ein. Der Fokus liegt auf der Sicherung und Optimierung bestehender Infrastrukturen, kombiniert mit einer sorgfältigen Abwägung ökologischer und sozialer Aspekte bei neuen Erschliessungen. Nur so können wir gewährleisten, dass der Wald im Kanton Graubünden auch in Zukunft seine vielfältigen Funktionen erfüllt: als Schutzwald, als Lebensraum und Erholungsort sowie als Lieferant des nachhaltigen Rohstoffes Holz.

Alain Schmid ist Geschäftsführer des Bündner Waldeigentümerverbandes SELVA.

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Walderschliessung: «Heute sind in der Regel acht Amtsstellen mit involviert»

Andreas Meier leitet den Bereich «Erschliessung» beim AWN Graubünden. Seit er 1989 zur Sektion «Bauwesen» des damaligen Forstinspektorats stiess, haben sich die Aufgaben und Anforderungen an Waldstrassen vervielfacht. Den Ruhestand per Ende Mai 2026 vor Augen blickt er zurück.

Schilderst du uns in Kürze deinen beruflichen Werdegang?

Ich stamme aus dem thurgauischen Fruthwilen, einem kleinen Dorf am Untersee. Nach der Matura in Kreuzlingen 1980 habe ich an der ETH in Zürich Forstingenieur studiert und 1986 abgeschlossen. Eine meiner Praktikumsstellen war in Graubünden, und seither besteht meine feste Verbindung zu unserem schönen Kanton. Forstingenieur war schon früh mein Wunschberuf. Zwar riet man uns am ersten Tag an der ETH ausdrücklich davon ab. Es hiess, wir würden ohnehin keine Anstellung finden. Diese Warnung vermochte damals nur zwei von 35 Studienanfängern abzuschrecken, wir andern folgten unserer Berufung. Und ich habe das nie bereut.

Schon als Kind ging ich gerne in den Wald, sei es aus Abenteuerlust oder für Beobachtungen in der Natur. Später habe ich in einem Forstbetrieb in der Nähe mitgearbeitet. Der Wald interessierte und faszinierte mich also schon immer. Ebenso reizte mich die breit gefächerte Ausbildung zum Forstingenieur ETH, die sowohl technische, waldbauliche, ökologische, botanische, aber auch rechtliche und forstpolitische Aspekte mit sich brachte. Dazu liebe ich Holz als Werkstoff, also das, was wir im Wald produzieren.

Und stellenlos bliebst du auch nicht?

Nach meinem Studienabschluss 1986 waren tatsächlich nicht sehr viele Stellen ausgeschrieben. Im Ingenieurbüro Tuffli in Chur gelang mir der berufliche Einstieg, auch wenn es dort nicht sehr viel um forstliche Aufgaben ging. 1989 suchte das Forstinspektorat (das heutige AWN) einen Mitarbeiter für die Sektion «Bauwesen», ich bewarb mich und wurde als Nachfolger von Magnus Rageth eingestellt. Bis 2005 befasste ich mich in erster Linie mit Waldbauprojekten, also mit Schutzwaldpflege, Jungwaldpflege und Integralprojekten. In diesen wurden neben Schutzwaldpflege auch Erschliessungen, Verbauungen, Wald-/Weideausscheidungen, also die ganze forstliche Palette, zusammengefasst. Gemeinsam mit meinem Chef Peder Spinatsch bearbeiteten wir diese Projekte mit allem, was dazugehört, also Genehmigungen, Subventionierungen, Kontakte zum Bund etc. Wir hatten auch mit Waldreservaten zu tun, mit Abklärungen zu Waldschäden und der Subventionierung forstlicher Massnahmen.

Ab 2005 wurden die Bereiche teilweise neu organisiert, und ich stiess zum Bereich «Naturgefahren». Die Erschliessung zur Pflege des Schutzwaldes diente ja immer schon (auch) dem Schutz vor Naturgefahren. Ich war als Produktverantwortlicher «Schutzwald» tätig, was auch die Abwicklung von Subventionen von Bund und Kanton an die Gemeinden bei den Sammelprojekten Schutzwald, bei den Waldreservaten und bei den Waldschäden umfasste. Der Schwerpunkt meiner Arbeit war aber seit Mitte 2005 die Erschliessung mit all den Genehmigungsverfahren und der Abwicklung der Projekte. Dazu kamen die Werkhöfe und später die Löschwasserbecken. Den offiziellen Bereich «Erschliessung» gibt es beim AWN jedoch erst seit 2019, den ich leite und zusammen mit Kasper Scherrer betreue.

In unseren fünf Waldregionen gibt es je einen Spezialisten für Erschliessung, in vier Regionen werden diese noch von je einem technischen Sachbearbeiter, bzw. einer Sachbearbeiterin unterstützt, welche die Projekte vor Ort umsetzen. Gemeinsam sind wir also ein Team von zwölf Personen. Unsere Aufgabe ist es, für die Erschliessungen, die Forstwerkhöfe und die Löschwasserbecken die Genehmigungsverfahren durchzuführen, die Projekte zu realisieren und die Abrechnung und Subventionierung zu gewährleisten. Dies im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft.

Wie hat sich das Thema Erschliessung im Laufe der Zeit verändert? Das ganze Umfeld hat sich geändert. Der administrative Aufwand ist viel grösser geworden. Wenn ich zurückdenke, wie schlank früher die

Genehmigungen durchgingen, sprich ohne Mitwirkung von anderen Amtsstellen oder der Öffentlichkeit … das ist heute undenkbar. Das Amt, zusammen mit der Bauherrschaft und dem Bund, hat sich der Sache angenommen und das Vorhaben erledigt, selbstverständlich schon damals unter Berücksichtigung von Umwelt- und privaten Anliegen. Alle waren froh. Und was auch einmal gesagt werden darf: Es kam auch gut! Heute sind die Rahmenbedingungen ganz anders, die Projektgenehmigungsverfahren sind recht aufwendig. Erschliessung diente früher wie auch heute in erster Linie dazu, die Schutzfunktion des Waldes sicherzustellen. Mindestens zwei Drittel unserer Bündner Wälder sind bekanntlich Schutzwälder, die periodisch und regelmässig gepflegt werden müssen. Pflege heisst Holznutzung. Es ging und geht also bei den Waldstrassen um Holztransport und um Arbeitsplätze

Andreas Meier kennt die Waldstrassen Graubündens ganz genau.
(Bild: AWN)

im Wald. Natürlich wird Holz auch in Wäldern genutzt, die keine Schutzfunktion ausüben. Da stehen dann die reine Holzproduktion oder die Förderung der Biodiversität im Vordergrund. Die Prozesse waren schon früher standardisiert, aber eben schlanker. Heute sind in der Regel neben dem AWN sieben Amtsstellen mit involviert, die standardmässig mitreden: ANU (Amt für Natur und Umwelt), AJF (Amt für Jagd und Fischerei), ALG (Amt für Landwirtschaft und Geoinformation), Denkmalpflege (etwa betreffend Ortsbilder und historische Verkehrswege), Archäologischer Dienst (zum Beispiel bei Kalkbrennöfen oder archäologischen Fundstellen), Amt für Raumentwicklung und das Tiefbauamt. Diese Amtsstellen werden fallweise zur Vorprüfung beigezogen und in jedem Fall zur Vernehmlassung eingeladen. Die Aufgabe dieser Amtsstellen ist es, zu überprüfen, bzw. sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben aus ihren Fachgebieten in den Projektunterlagen berücksichtigt sind. Dazu werden zahlreiche Auflagen formuliert, die dann bei der Realisierung des Projekts, je nach Erwägung der Regierung i. R. der Projektgenehmigung, entsprechend umzusetzen sind.

Werden neue Erschliessungen oder Verbreiterungen von Waldstrassen heute vermehrt hinterfragt?

Waldstrassen an sich werden grösstenteils gut akzeptiert. Was hingegen häufig kritisiert wird, ist die Nutzung, vor allem die Fremdnutzung durch Touristen, Jäger und andere Freizeitgruppen. Da fühlen sich einzelne Personen schon gestört, oder sie stören sich daran, dass die Natur gestört werde. Diesbezügliche Beschwerden haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Was auch vorkommt, sind unrealistische Kritiken, man solle die Natur sich selber überlassen, dann brauche es keine Waldstrassen etc.

Wer sind klassischerweise «Verbündete», wenn es um neue Waldstrassen oder Instandstellungen geht?

Da sind vor allem die Gemeinden mit ihren Forstbetrieben zu nennen, die in der Regel die Erschliessung wünschen und anregen. Im Weiteren ist auch das Amt für Landwirtschaft meist mit im Boot, viele Strassen dienen ja gleichzeitig der Waldpflege und der Landwirtschaft. So haben wir denn auch regelmässig kombinierte Projekte, oft im Rahmen von Gesamtmeliorationen, die wir in sehr guter Zusammenarbeit bewältigen. In so einem Fall gibt es eine gemeinsame Genehmigungsphase, gefolgt von je einer forstlichen und einer landwirtschaftlichen Genehmigung. Realisierung, Abrechnung und Subventionierung erfolgen dann getrennt.

Und welches sind die potenziellen «Gegner»?

Obwohl man hier wohl sofort an die Naturschutzorganisationen denkt, dürfen wir von einem sehr guten Einvernehmen mit diesen sprechen. Wir versuchen, sie abzuholen und ihre berechtigten Anliegen zu berücksichtigen. Es gibt laufend Kontakt, sei es über gemeinsame Begehungen oder halt über Einsprachen. Mir ist es wichtig, dass wir uns gegenseitig nicht als «Gegner» betrachten. Sie haben ihre Aufgaben, wir unsere, das sind die Spielregeln. Naturschutzanliegen werden in allen Planungsgrundlagen und Projektunterlagen im Detail untersucht und thematisiert. Man macht Kartierungen, etwa von besonders schützenswerten Standorten, und bei potenziellen Konflikten schlagen wir Lösungen vor. Danach erfolgt die öffentliche Auflage des Projektes, bei welcher die Naturschutzorganisationen natürlich genau hinschauen.

In der öffentlich zugänglichen interaktiven Karte «Walderschliessung» sind acht

Typen Waldstrassen aufgelistet. Verschiebt sich da etwas?

Ja, da gibt es Veränderungen. Viele dieser Waldstrassen-Typen sind nicht geeignet für Holztransporte. Vor allem wegen ungenügender Tragfähigkeit, welche für Holztransporte mindestens 18 Tonnen betragen sollte. Wenn in eine bestehende Erschliessung investiert wird, ist das eine Instandsetzung oder ein Ausbau. Bei einer Instandsetzung bleibt der Typ, bzw. die Wegkategorie unverändert. Bei einem Ausbau hingegen resultieren breitere Wege mit höherer Tragfähigkeit, sodass sie als Lastwagenstrassen benutzt werden können. Auf der interaktiven Karte figurieren jedoch auch Jeep-Wege. Diese sind für die Waldbewirtschaftung ebenfalls nützlich und wertvoll.

Gehören Seilkraneinrichtungen auch zur Walderschliessung?

Ja. Die häufigste und bewährte Waldpflegemethode ist immer noch, dass man das Holz mit mobilen Seilkrananlagen auf die nächstgelegene Waldstrasse transportiert. Die Seilbahnen werden für die Holzschläge aufgestellt und anschliessend wieder abgebaut. Im Gegensatz zu den Waldstrassen oder den Forstwerkhöfen oder den Löschwasserteichen und -becken gehören die Seilkrananlagen rechtlich nicht zu den forstlichen Bauten und benötigen deshalb auch kein Projektgenehmigungsverfahren.

Gibt es einen Wert für das Verhältnis zwischen Waldstrassenmetern und Waldfläche?

Laut LFI-Erhebungen der WSL beträgt die Wegdichte in Graubünden durchschnittlich rund 10,5 Meter lastwagentaugliche Waldstrasse pro Hektar Wald. Der vergleichbare Wert im Schweizer Alpenraum beträgt rund 12,7 Meter. Im Mittelland liegt dieser bei rund 60 Metern,

es gibt dort also viel mehr Waldstrassen. Bei uns wäre das schlicht unmöglich.

Wenig umstritten dürften die Löschwasserbecken und weitere Infrastruktur zur Bekämpfung von Waldbränden sein, oder?

Jedes Becken ist Teil eines Mosaiks, eines Gesamtkonzepts zur Waldbrandprävention in Graubünden. Das wird in der Regel problemlos akzeptiert, auch weil der Nutzen dieser Infrastruktur im Ernstfall eines Waldbrandes enorm hoch ist. Es kann aber recht anspruchsvoll sein, die Löschbecken am richtigen Standort zu planen. Zum einen müssen wir alle möglichen Konflikte – etwa betreffend Wasserzufuhr und -abfluss – im Auge behalten, zum andern muss das Becken im Brandfall natürlich funktionieren, sprich zugänglich sein für Helikopter, Löschfahrzeuge, Mannschaften.

Ist das AWN auch zuständig, wenn es um die Verbesserung von touristisch nutzbaren Wegen im Wald geht?

Nein, forstfremde Infrastruktur wie Wanderwege oder Biketrails haben die Gemeinden zu erstellen und zu unterhalten. Allerdings kommt das Thema spätestens dann auf uns zu, wenn etwa Jäger sich über die Störungen des Wildes durch Biker, Wandernde, Joggende, Hundehalter und viele mehr auf den Waldstrassen beklagen. Grundsätzlich dürfen Wald und Waldstrassen von Privaten begangen werden. Und meist sind diese Freizeitnutzungen heute noch in einem tolerierbaren Ausmass. Allerdings treten vermehrt Befürchtungen auf, dass eine weitere Zunahme sich negativ aufs Wild oder sensible Arten wie etwa das Auerhuhn auswirken könnte. In diesem Zusammenhang geraten vielerorts die teilweise sehr liberalen Regelungen der Gemeinden über das Befahren der Waldstrassen mit Motorfahrzeugen unter Beschuss.

Was sind eure Aufgaben oder Herausforderungen beim Thema Naturschutz?

Oft wird vom Amt für Natur und Umwelt verlangt, Projekte wie Neu- oder Ausbauten mit Umweltbaubegleitung abzuwickeln. Dann sind während der Ausführung entsprechende Spezialisten mit dabei, damit sensible Stellen geschont werden oder Ersatzmassnahmen geleistet werden. Wenn beispielsweise ein Flachmoor tangiert ist, kann der Wasserhaushalt nach dem Bau verbessert werden. Sind Trockenwiesen betroffen, kann eine andere, möglichst nahe gelegene Trockenwiese aufgewertet werden, etwa durch Freilegen eingewachsener Flächen. Wird ein Wildwechsel durch eine Waldstrasse «durchschnitten», haben wir für die Tiere auch schon Treppenstufen in Blocksteinmauern eingebaut.

Was wünschen sich die Forstbetriebe punkto Walderschliessung?

Forstbetriebe wollen ihren Wald natürlich effizient und sicher bewirtschaften können. Sie möchten ihr Holz aus dem Wald transportieren können, und das mit möglichst grossen Lastwagen mit Anhängern, sprich mit 32- oder 40-Tönnern. Ein sehr wichtiger Punkt ist auch die Arbeitssicherheit. Schliesslich ist die Waldstrasse der Arbeitsplatz, etwa zum Aufrüsten des Holzes mit grossen Maschinen oder zum Asten mit der Motorsäge. Ganz klar, je weniger die Arbeiter dabei im Steilhang stehen müssen, desto sicherer ist ihre Tätigkeit.

Gibt es neue Trends oder innovative Vorgehen im Bau von Waldstrassen?

Eine Waldstrasse muss in erster Linie tragfähig sein, sie muss sicher befahrbar sein, Wasser muss abfliessen können … das sind eigentlich konservative Anliegen. Innovationen gibt es punktuell natürlich im Brückenbau oder bei Stützwerken etc.

Was tut sich punkto Digitalisierung beim Thema Walderschliessung?

Das AWN Graubünden ist am Aufbauen eines Walderschliessungskatasters (WEK). Dieser ist ein georeferenziertes Informationssystem, das die Walderschliessung in ihrer Gesamtheit abbilden soll (siehe Artikel im «Bündner Wald» vom Oktober 2025, Seiten 28–31). Unsere bewährten heutigen Karten listen zwar die Eigenschaften jeder Waldstrasse auf, etwa Breite, Steilheit, Tragfähigkeit und Art des Belags. In Zukunft will man jedoch alle Informationen zu jeder Waldstrasse vereint haben, aktualisierbar und als vielseitige Grundlage für Analysen.

Ende Mai 2026 gehst du in Pension. Was wünschst du deinem Nachfolger im Amt?

Die Durchführung der Projektgenehmigungsverfahren und die Projektleitung von Erschliessungen liegen in der Regel beim AWN. Beides ist anspruchsvoll. Gefordert wird Teamarbeit mit sehr vielen und unterschiedlichen Beteiligten. Diese Art von Zusammenarbeit ist spannend, braucht aber auch diplomatisches Geschick, eine dicke Haut, Offenheit, Durchsetzungskraft und gleichzeitig Fingerspitzengefühl. Ich wünsche ihm also all das, dazu Zeit und Geduld, um entsprechend wertvolle Erfahrungen sammeln zu können.

Bleibst du dem Wald und der Branche verbunden?

Beruflich schliesse ich ab. Ich werde mich aber sicher weiterhin gerne im Wald bewegen, zu Fuss und mit dem Velo. Auch den Kontakt zu Kollegen und Kolleginnen werde ich pflegen und die Geschehnisse mit Interesse verfolgen. Ansonsten wird meine Familie vermehrt im Zentrum stehen. Darauf freue ich mich.

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Walderschliessung aus Sicht des Forstunternehmers

Walderschliessung mit ihren Chancen und Gefahren.

Nur eine gute Aufklärung und Verständnis der verschiedenen Nutzergruppen führen zu einem reibungslosen Einsatz bei der Holzernte.

Ausgangslage

Der Bündner Wald ist ein echtes Multitalent – er erfüllt zahlreiche Funktionen gleichzeitig. Damit er diese Aufgaben auch künftig wahrnehmen kann, sind eine nachhaltige Pflege und Nutzung unerlässlich. Bei dieser Pflege fällt ein wertvoller Rohstoff an: Holz.

Das Holz gewinnt in der Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Es ist ebenfalls ein Multitalent und spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels in der CO²-Bilanz. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir den Rohstoff Holz möglichst effizient und sinnvoll für uns einsetzen.

«Für uns» bedeutet, dass Verarbeitung, Veredelung und Nutzung des Holzes möglichst regional erfolgen sollen – so bleibt die Wertschöpfung in unserem Kanton. Mit dem Projekt «Resurses» konnte die Rückgewinnung dieser regionalen Wertschöpfung bereits deutlich gesteigert werden. Doch die gesamte Veredelungskette ist noch nicht vollständig in der Region verankert – daran wird derzeit intensiv gearbeitet.

Auf der einen Seite steigt die Nachfrage nach Holz stetig, auf der anderen Seite steht der Wald, den wir pflegen und nutzen. Um das Holz effizient und wirtschaftlich ernten zu können, braucht es eine gut ausgebaute und zweckmässige Erschliessung.

Gerade in einem Bergkanton wie Graubünden ist eine solide Basiserschliessung mit LKW-Strassen für Fahrzeuge von 28 bis 40 Tonnen die Hauptschlagader der modernen Forstwirtschaft. Nur so können moderne Erntemaschinen effizient eingesetzt und die Holzabfuhr kosteneffizient durchgeführt werden. Im Vergleich zu den Voralpen oder dem Mittelland verfügt Graubünden jedoch über deutlich

weniger Laufmeter Waldstrasse pro Hektar Wald – bedingt durch die anspruchsvolle Topografie und die hohen Baukosten (siehe auch Interview mit Andreas Meier in diesem Heft).

Kanton, Bund und Waldbesitzer investieren jedes Jahr hohe Millionenbeträge in die Instandstellung und den Ausbau bestehender Strassen, um deren Tragfähigkeit zu verbessern. Diese Investitionen sichern nicht nur die Holzernte, sondern gewährleisten auch den raschen Zugang bei Sturmereignissen, Bränden oder anderen Kalamitäten.

Abb. 1: Kombiseilgerät Syncrofalke 4 t. (Bilder: Solèr Holz AG)

Moderne Waldwirtschaft und Basiserschliessung

Die heutigen Erntemaschinen und Transportfahrzeuge – ob in der bodengestützten Holzernte, der Seilkranbringung, der Biomasseaufarbeitung oder beim Rundholztransport – sind grösser und schwerer geworden. Diese Entwicklung dient vor allem der Arbeitssicherheit und der Effizienz.

Ein moderner Mobilseilkran mit Prozessor (Kombiseilgerät siehe Abb. 1) erreicht heute Einsatzdistanzen von über einem Kilometer und wiegt rund 40 Tonnen. Dank der technischen Entwicklung konnten diese Einsatzdistanzen stetig vergrössert werden – auch, weil ein umfassender Neubau von Basiserschliessungen kaum realisierbar ist. In vielen Regionen des Kantons stellen die Vortransportkosten – also der Transport des Holzes bis zur 40 ­t­Strasse oder zum Umschlagplatz – einen erheblichen Anteil der Erntekosten dar, teils bis zu einem Drittel. Das führt dazu, dass auf diesen Abschnitten doppelt so viele Fahrbewegungen notwendig werden.

Nutzergruppen und Konfliktpotenzial

Als Tourismuskanton zählen wir viele unterschiedliche Nutzergruppen, die Waldstrassen und Wege für

Freizeitaktivitäten nutzen. Dadurch entsteht eine hohe Nutzungsintensität, insbesondere in der Vegetationszeit, in der die Waldpflegearbeiten in höheren Lagen stattfinden müssen.

Diese Überschneidungen erschweren eine rationelle und kostengünstige Holzernte, da eine vollständige Sperrung der Strassen (Abb. 2) während der Arbeiten selten möglich ist. Es kommt daher immer wieder zu Wartezeiten oder Umleitungen.

Um Konflikte zu vermeiden, ist eine frühzeitige Holzschlagplanung entscheidend. Nur so können die betroffenen Nutzergruppen über verschiedene Kommunikationskanäle frühzeitig informiert werden.

Für die Sicherheit aller Beteiligten ist es wichtig, die ausgeschilderten Regeln beim Passieren von Arbeitsplätzen strikt zu befolgen. Vielen Leuten ist nicht bewusst, welche Gefahren von modernen Forstmaschinen ausgehen. Aufarbeitungsplätze sind signalisiert und oft mit Informationstafeln versehen. Diese weisen auf die Gefahren hin und erklären das richtige Verhalten (Abb. 3).

Eine sichere Passage ist nur in Absprache mit dem Bedienpersonal möglich – das Fachpersonal entscheidet, wann ein gefahrloses Passieren möglich ist. Besonders bei Seilkrananlagen dürfen Passagen

Abb. 2: Sperrung Waldstrasse.
Abb. 3: Infotafel.

nur unter klaren Sicherheitsvorgaben oder baulichen Schutzmassnahmen erfolgen.

Bei Aufarbeitungsmaschinen bestehen erhebliche Gefahren durch herabrollende Stämme, unvorhersehbare Bewegungen oder wegschleudernde Kettenteile. Aus gutem Grund verlangen die Hersteller Sicherheitsabstände von bis zu 90 Metern!

Deshalb gilt: Bitte die Anweisungen auf den Informationstafeln befolgen und Arbeitsplätze nur auf Aufforderung des Personals passieren.

Wenn offizielle Wanderwege betroffen sind, werden diese gemäss Vorschrift über die kantonale Fachstelle für Wanderwege gemeldet, gesperrt (Abb. 4a/b) und publiziert. Nutzer sollten ihre Routen deshalb vorgängig – etwa über die App «SchweizMobil» –überprüfen. Sperrungen und Umleitungen sind unbedingt zu beachten, da diese Bereiche meist nicht vom Fachpersonal überwacht sind.

Wünsche aus Sicht des Forstunternehmers Ausbau der Basiserschliessung: Ein möglichst hoher Anteil an 40-t-Strassen, damit moderne Erntetechnik eingesetzt und die Abfuhr effizient ohne Vortransporte erfolgen kann.

Temporäre Erschliessungen: Der Kanton sollte praktikable und rasch umsetzbare Lösungen für

temporäre Zufahrten mit Rückbaupflicht anbieten – idealerweise mit vereinfachten Bewilligungsverfahren.

Frühzeitige Planung: Vonseiten der Waldbesitzer sind eine frühzeitige Holzschlagplanung und Ausschreibung wünschenswert, um alle Nutzergruppen rechtzeitig einzubeziehen.

Toleranz und Rücksicht: Alle Nutzergruppen sollen sich respektvoll und regelkonform verhalten.

In einem Kanton, der stark vom Tourismus geprägt ist, darf dies nicht dazu führen, dass Pflegeoder Holznutzungsmassnahmen – insbesondere im Schutzwald – während der Feriensaison nicht ausgeführt werden können. Ein funktionierender Schutzwald ist die Grundlage dafür, dass in unserem Gebirgskanton Leben und Freizeitaktivitäten überhaupt möglich bleiben.

Michèl Deflorin ist Mitinhaber und Mitglied der Geschäftsleitung der Solèr Holz AG in Bonaduz.

Abb. 4a: Absperrung Wanderweg.
Abb. 4b: Infos zur Wanderwegsperrung.

Erstellung des Löschwasserteichs Trochenbach für die Gemeinde Klosters

Praxisbeispiel aus der Region 1

Das Projekt «Waldbrandprävention 2030» hat aufgezeigt, dass im Schutzwald auf der orographisch rechten Seite der Landquart zwischen Saas i. P. und Mezzaselva Lücken und Handlungsbedarf in Bezug auf die Verfügbarkeit von Löschwasser für die Waldbrandbekämpfung vorliegen.

Aufgrund fehlender Helikopter-Entnahmestelle besteht die Gefahr, dass bei einem Waldbrand die Schutzfunktion des Waldes stark eingeschränkt oder sogar gänzlich zerstört wird und unter anderem Saas i. P. und Mezzaselva, die Nationalstrasse N28, die Verbindungsstrasse (Saaserstrasse Nr. 726.41) sowie die Bahnlinie der Rhätischen Bahn AG dadurch nicht mehr ausreichend vor Naturgefahren geschützt sind.

Mit der Erstellung des Löschwasserteichs Trochenbach wurde diese Lücke nun geschlossen.

Objektbeschrieb

Das Löschwasser wird in einer Bachfassung im Trochenbach gefasst. Um eine Verschmutzung der Zuleitung durch Moos und geschnittenes Gras zu verhindern, wurde ein Geschwemmselgitter in der Fassung installiert. Die Menge des zugeleiteten Wassers wird über einen Schieber reguliert. Die Fassung verfügt über einen Grundablass, somit kann diese periodisch gereinigt werden. Die Zuleitung zum Löschwasserteich erfolgt durch ein Rohr. Das Löschwasser strömt in den Flachwasserbereich des

Matthias Zubler
Gesamtansicht des Löschwasserteichs Trochenbach. (Bild: Matthias Zubler, AWN)

Löschwasserteichs ein. Dieser dient als ökologische Nische für Amphibien. Aus diesem Bereich strömt das Wasser beruhigt in den Löschwasserteich. Über einen Überlauf strömt das Wasser durch einen offenen Kanal, ein Tosbecken und Wildbachschalen zurück in den Trochenbach. Der Löschwasserteich wird somit laufend mit Frischwasser durchströmt. Dies soll das Bilden von Algen und ein mögliches Gefrieren des Wassers verhindern. Ob dies ausreicht, wird sich in den kommenden Wintern zeigen.

Das Objekt liegt in der Gewässerschutzzone 3. Dies erforderte eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung. Grabarbeiten waren nicht erlaubt. Somit wurde der gesamte Löschwasserteich im Auftrag erstellt. Es wurden 5000 m³ aufgeschüttet.

Matthias Zubler ist Regionalleiter und Spezialist Erschliessung beim AWN-Regionalzentrum in Landquart.

Flachwasser. (Bild: Matthias Zubler, AWN)

Kennziffern Projektperimeter

Perimeterfläche: 1257 ha

Nichtwald: 694 ha, 55 %

Wald: 563 ha, 45 %

Nicht Schutzwald: 172 ha, 31%

Schutzwald: 390 ha, 69%

Schutzwald A: 347 ha, 89%

Schutzwald B: 8 ha, 2%

Schutzwald C: 35 ha, 9%

Höhe: 1170 m

Zufahrt: 4 0 t

Eigentum

öffentlich: 403 ha, 72%

privat: 160 ha, 28%

Kennziffern Objekt

Tiefe: 3,75 m

Durchmesser : 17m

Volumen: 320 m³

Zustrom: min. 170 l/min

Böschungsneigung: 1:2

Total Schüttung: 5000 m³ zugeführtes Schüttmaterial: 4800 m³

Schutzvlies Sytec PPW 8 00: 800 m²

Abdichtung Sytec Bentofix BFG 5 000: 800 m²

Kiesüberschüttung UG 0/30 30cm: 125 m³

Stabilisierung Geogitter Sytex LS8 0: 800 m²

Gemeinde: Klosters

Bauherrschaft: Gemeinde Klosters

Koordinaten: 2’781’655/331’197’885

Baukosten: CHF 450 0 00.–

Ausführung: Herbst 2024–Frühling 2025

Projektleitung: Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos

Projektierung: tur gmbh, Davos

örtliche Bauleitung : tur gmbh, Davos

Ausbau der Waldwege Bergzone Ost für Domat/Ems

Praxisbeispiel aus der Region 2

Das Projekt «Ausbau Waldwege Bergzone Ost, Domat/Ems» umfasst die Verbesserung der forstlichen Erschliessung in der Bergzone Ost der Gemeinde Domat/Ems.

Projektbeschrieb

Das Projektgebiet umfasst die steilen bis sehr steilen Einhänge des Einzugsgebiets der Val Mulin zwischen 600 und ca. 1900 m ü. M. Die Hauptexposition ist Nord bis Nordost. Im südlichen Bereich liegt das Gebiet der Alp Urtgicla. Ebenfalls im Projektgebiet liegen das Maiensässgebiet und die Waldungen der Gebiete Culms da Domat, Sum Crap, Samun, Zeus und Spingas. Das Gelände ist zwischen 20 und 100% geneigt, wobei Neigungen um die 50% dominieren. Die Wälder in diesem Gebiet sind von grosser Bedeutung für die Region, sowohl in Bezug auf die Holzproduktion

als auch auf ihre Schutzfunktion gegen Naturgefahren wie Lawinen, Rutschungen und Hochwasser. Die bestehenden Waldwege genügen bezüglich Breite, Tragfähigkeit und Sicherheit nicht mehr den heutigen Anforderungen. Zudem fehlen geeignete Seilkran-Installationsplätze für die Holzernte. Dadurch sind Holzernte und Holztransport aufwendig und können nicht mehr wirtschaftlich durchgeführt werden. Ziel des Projekts ist es daher, eine leistungsfähige und nachhaltige Erschliessung zu gewährleisten, die den Einsatz moderner Holzerntemethoden ermöglicht und die Zufahrt zu landwirtschaftlich ge-

Abb. 1: Projektgliederung Waldwege Bergzone Ost.

nutzten Gebieten, Alpbetrieben und Schutzbauten sicherstellt.

Wegausbau

Bis auf die Neubaustrecke in der Valaulta wurden in diesem Projekt ausschliesslich bestehende Wege ausgebaut und die ursprüngliche Linienführung beibehalten. Da diese Wege über weite Strecken ein Längsgefälle von 15% aufweisen und eine relativ starke Nutzung durch die Forst­ und Landwirtschaft sowie auch durch private Maiensässbesitzer aufweisen, ist eine Befestigung der Fahrbahn unumgänglich.

Im Teilabschnitt Valaulta wurden die untersten 2170 m als Betonstrasse ausgebaut. Der Ausbau der nachfolgenden 8 50 m erfolgte als Naturstrasse, und der letzte Neubau­Abschnitt von 6 00 m ins Val Muling (Richtung Juchs) wurde ebenfalls als Naturstrasse realisiert.

Der Wegabschnitt Culms Bels ist komplett als Betonstrasse erstellt worden.

Die Abschnitte Zeus und Anschluss Feldis werden als Naturstrasse realisiert. Einzig im Abschnitt Zeus werden ca. 200 m als Betonstrasse erstellt, dies infolge einer Quellschutzzone (S2).

Bauablauf und Herausforderungen

Der Baubeginn erfolgte im Jahr 2019. Bis heute wurden folgende Teilabschnitte realisiert:

– Valaulta (2019 – 2021)

– Culms Bels (2020 – 2022)

– Behebung von Unwetterschäden 2022 (2022/2024)

Der Baustart für die Abschnitte Zeus und Anschluss Feldis erfolgte im 2025, die Arbeiten werden voraussichtlich bis im 2027 fertiggestellt.

Das Projekt war mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, die zu Mehrkosten und Verzögerungen führten. Die Hauptfaktoren für diese sind nachfolgend aufgelistet:

– Konkurs der ersten beauftragten Baufirma

– Projektanpassungen zum Vor­/Auflageprojekt

Abb. 2: Neubaustrecke Valaulta.

Gemeinde: Domat/Ems

Bauherrschaft: Gemeinde Domat/Ems

Schwerpunktkoordinaten: 2’754’000/ 1’187’200

Kostenvoranschlag: CHF 10 317 00 0.– (inkl. CHF 2,977 Mio. Nachtragskredit vom 9. September 2024)

Hauptmasse

Weglänge Gesamtprojekt: 9380 m

Neubaustrecke: 600 m

Valaulta: 600 m

Ausbaustrecke: 8780 m

Valaulta: 3020 m

Culms Bels: 2400 m

Zeus: 2510 m

Anschluss Feldis: 850 m

Oberbau

Betonbelag: 4740 m

Naturstrasse: 4540 m

(Detailprojekt, Systemwechsel bei der Entwässerung, zusätzliche technische Verbauungen)

– Teuerung

– Unwetterschäden infolge Starkniederschlägen

– Anpassungen entlang privater Liegenschaften

Um die Fertigstellung des Projekts zu sichern, haben die Gemeinde Domat/Ems und der Kanton Graubünden im Herbst/Winter 2024/25 einen Nachtragskredit in Höhe von CHF 2 97 7 00 0 bewilligt.

Geplante Massnahmen und Ausblick

In den Jahren 2025–2027 werden die Teilabschnitte Zeus und Anschluss Feldis realisiert. Dabei werden Massnahmen zur Kostenreduktion umgesetzt, wie beispielsweise der Verzicht auf eine Betonfahrbahn im unteren Teil Zeus und die Reduktion der geplanten Fahrbahnbreite von 3,3 m auf 3,0 m. Der Projektabschluss ist für das Frühjahr 2028 geplant.

Weitere Hauptmassen

Abtrag/Aushub: 47 15 0 m3

Koffermaterial: 13 5 00 m3

Planiematerial: 30 80 m3

Entwässerungsleitungen: 3900 m

Querabschläge: 180 Stk.

Durchlasse/Brücken: 12 Stk.

Larssenwände: 3565 m²

TerraMur: 970 m²

Blocksteinmauern: 1265 t

Betonfahrbahn: 18 5 00 m² /3330 m3

Ausführungszeitpunkt: 2019–2028 (geplanter Abschluss im Frühjahr 2028)

Örtliche Bauleitung: Enzler Bauleitungen AG, Chur

Projektierung: Grünenfelder und Partner AG, Domat/Ems

Projektleitung: Jann Brosi­Hofmann, Amt für Wald und Naturgefahren, Region Rheintal/ Schanfigg

Mit dem Ausbau der Waldwege Bergzone Ost wird eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige und wirtschaftliche Waldwirtschaft in Domat/Ems geschaffen. Das Projekt trägt dazu bei, die Schutzfunktion des Waldes zu erhalten, die Holzproduktion zu sichern und die Erreichbarkeit von Alpbetrieben und Maiensässgebieten zu verbessern.

Jann Brosi-Hofmann ist Erschliessungsspezialist beim AWN GR, Region Rheintal/Schanfigg.

Wald-Wild-Weiterbildung 2026

Waldbauliche Massnahmen zur Reduktion des Wildeinflusses: Möglichkeiten und Grenzen.

Arbeitsgruppe für Wald und Wildtiere des Schweizerischen Forstvereins

Titel Waldbauliche Massnahmen zur Reduktion des Wildeinflusses: Möglichkeiten und Grenzen

Trägerschaft Schweizerischer Forstverein SFV

Leitung

Arbeitsgruppe für Wald und Wildtiere des Schweizerischen Forstvereins

Organisation BFH-HAFL Zollikofen/ibW Bildungszentrum Wald

Datum/Ort Mittwoch, 21. Januar 2026 in Zollikofen (BFH-HAFL)/Donnerstag, 22. Januar 2026 in Chur (ibW)

Thema Die Wald-Wild-Situation in der Schweiz stellt vielerorts eine Herausforderung für die natürliche Waldverjüngung dar. Zur Lösung von Wald-Wild-Problemen ist ein integrales Vorgehen erforderlich, welches die regionalen Rahmenbedingungen punkto Wald- und Wildtiersituation berücksichtigt. Zentrale Massnahmen umfassen die Waldbewirtschaftung und die Jagd.

An der diesjährigen Weiterbildung wird auf die waldbaulichen Massnahmen fokussiert: Welche Auswirkungen hat die Waldbewirtschaftung auf den Wildeinfluss? In welchen Fällen kann ein angepasster Waldbau die Situation entscheidend verbessern? Wann sind waldbauliche Zusatzanstrengungen nur in Kombination mit steigenden Abschusszahlen sowie weiteren Begleitmassnahmen erfolgversprechend? Gibt es Situationen, in denen eine Intensivierung der Waldpflege kontraproduktiv wäre?

Ziele Fachleute aus dem In- und Ausland zeigen auf, welche Rolle waldbauliche Massnahmen bei der Lösung von Wald-Wild-Problemen spielen können. Es werden sowohl positive wie auch wenig erfolgreiche Fallbeispiele vorgestellt.

Publikum Die Veranstaltung richtet sich an Fachpersonen und PraktikerInnen aus der Verwaltung, aus Forst und Jagd, Naturschutzorganisationen, Ökobüros und Forschung, welche sich mit der Wald-WildThematik befassen.

Die Beiträge in Chur werden auf Deutsch präsentiert, in Zollikofen auf Deutsch und Französisch.

Kosten CHF 100.– inkl. Verpflegung

Anmeldung Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; die Reihenfolge der Anmeldung ist entscheidend für die Teilnahme.

Anmeldeschluss ist der 6. Januar 2026.

Für den Kurs in Chur (via Online-Plattform):

Kontakt bei Fragen: ibW Bildungszentrum Wald Maienfeld, 7304 Maienfeld Tel. 081 403 33 56, E-Mail: patrick.insinna@ibw.ch

Für den Kurs in Zollikofen (via Online-Plattform):

Kontakt bei Fragen:

BFH-HAFL Zollikofen, Valentin Brühwiler, Länggasse 85, 3052 Zollikofen Tel. 031 848 58 92, E-Mail: waldwild.hafl@bfh.ch

Forstliche Erschliessung Artugl–Plaun da Plaids in Breil/Brigels

Praxisbeispiel aus der Region 3

Der Waldweg Artugl – Plaun da Plaids hatte seine Lebensdauer erreicht. Insbesondere die Strassenbreite und die Tragfähigkeit genügten heutigen Bedürfnissen an die Waldbewirtschaftung nicht mehr. Die neue Erschliessung erforderte auch die Verlegung eines Abschnitts aus einer Quellschutzzone S1 in die Quellschutzzone S2.

Projektbeschrieb

Das genaue Erstellungsjahr der Erschliessung Artugl–Plaun da Plaids ist nicht bekannt. Die Anlage war Bestandteil des Waldbauprojektes «Cuolms da Runs» vom Juli 1989. In Plaun las Steilas und vor Plaun la Lenna sollte das Wegtrassee etwas verlegt und verlängert werden, damit das vorschriftsgemässe Gefällsmaximum nirgends überschritten würde. Der Abschnitt von Pt. 14 56 (eingangs Cuolms da Runs) bis Val da Plaunca sollte wegen des unstabilen Baugrundes zumindest vorläufig nur für einen Teilausbau (Traktor) vorgesehen werden. Die geplante Neubaustrecke Grep da Plaids wurde nicht realisiert. Wohl aus diesem Grund wurde auf eine Verlegung des Wegtrassees in Plaun las

Steilas und Plaun la Lenna verzichtet. Damit bestand in diesem Bereich weiterhin das ungünstige Längsgefälle.

Der Waldweg Artugl–Plaun da Plaids wurde für Transporte bis max. 18 Tonnen realisiert. Oberbau, Kunstbauten und Entwässerung des Waldwegs hatten ihre Lebensdauer erreicht. Insbesondere die Strassenbreite und die Tragfähigkeit genügten heutigen Bedürfnissen an die Waldbewirtschaftung nicht mehr.

Den kantonalen Amtsstellen wurde am 7. Juli 2023 das Projekt zur Vernehmlassung unterbreitet. Die öffentliche Projektauflage beim AWN sowie in der Gemeinde Breil/Brigels erfolgte vom 14. Juli bis 14. August 2023. Es gingen keine Einsprachen ein.

Durch zeitnahen Einbau der verwendeten Rasenziegel lässt sich der Landschaftseingriff minimieren.

Neu erstelltes Trassee vor Einbau der Verschleissschicht bei Plaun da Plaids. (Bilder: AWN)

Verlegung der bestehenden Waldstrasse (links im Bild) aus der Quellschutzzone S1 in die Quellschutzzone S2 bei Plaun las Steilas.

Der Projektperimeter erstreckt sich über das Gebiet Plaun las Steilas – Plaun la Lenna – Plaun da Plaids. Der Weg erschliesst nebst Waldareal die Quellfassungen «Plaun las Steilas» und «Cuolms da Runs» der Wasserversorgung der Gemeinde Breil/Brigels sowie Alpweiden und diverse Maiensässe mit landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Die bestehende Waldstrasse wurde ab Artugl Richtung Plaun da Plaids auf einer Strecke von ca. 2140 m ausgebaut. Das Normalprofil wurde gemäss Erschliessungskategorie Nr. 1 (vgl. Normalien AWN) festgelegt: Fahrbahnbreite 3,30 m, maximale Tonnage 40 t.

Im Bereich Plaun las Steilas wurde die Strasse aufgrund der Quellschutzzone S1 auf einer Länge von ca. 240 m neu erstellt und aus der Quellschutzzone S1 in die Quellschutzzone S2 bergwärts verlegt. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse war keine andere Lösung möglich. Die Bereiche in der Quellschutzzone S2 (Plaun las Steilas und Plaun la Purteglia) wurden mit einer Betonfahrbahn versehen. Die Querneigung wurde bergseits ausgebildet, um das anfallende Oberflächenwasser mittels einer Wasserschale ausserhalb der Schutzzone ableiten zu können.

Beim Ausbau wurde die Moorhydrologie des Flachmoors von regionaler Bedeutung (FM-1693 gemäss

Erstellung einer bergseits geneigten Betonfahrbahn inkl. Wasserschale zur Ableitung des Strassenabwassers aus der Quellschutzzone S2 bei Plaun la Purteglia.

Biotop- und Landschaftsinventar Graubünden) in Spunda da Plaids verbessert. Die vorgefundene bergseitige Entwässerungsleitung wurde aufgelöst. Der Wasserhaushalt wurde durch Sickergeröll sichergestellt.

Renaldo Lutz ist Regionalleiter und Spezialist Erschliessung beim AWN GR, Region Surselva.

Gemeinde: Breil/Brigels

Bauherrschaft: Gemeinde Breil/Brigels Koordinaten Projektanfang:

2’722’754/1’181’424 Koordinaten Projektende:

2’721’046/1’180’539 Baukosten: ca. CHF 2’000’000.–(Kostenvoranschlag)

Ausführung: Frühling 2024–Herbst 2025

Projektleitung: Amt für Wald und Naturgefahren, Region Surselva Projektierung: BAP Ingenieure AG, Summaprada örtliche Bauleitung: Cavigelli Ingenieure AG, Ilanz

Forstliche Erschliessung Rezgia Tinizong – Sur Sarons

Praxisbeispiel aus der Region 4

In den Jahren 2024 bis 2025 entstand in der Gemeinde Surses eine bedeutende Waldstrasse. Erstmals im Kanton Graubünden kam dabei im forstlichen

Strassenbau eine selbstfahrende Einbaumaschine für die Erstellung des Betonbelags zum Einsatz.

Die Idee, die beiden ehemaligen Gemeindesägereien von Tinizong und Savognin im Gebiet Sur Sarons durch eine Waldstrasse auf der orographisch linken Seite des Surses zu verbinden, besteht bereits seit Jahrzehnten. Im Jahr 2020 wurde eine Vorstudie zur Erneuerung und zum Ausbau des Waldstrassennetzes im Gebiet God Grond bei Tinizong abgeschlossen. Ein zentrales Anliegen war dabei die Zusammenführung der Walderschliessungen der beiden ehemaligen Gemeinden Savognin und Tinizong sowie die Schaffung einer gut ausgebauten Verbindung zum übergeordneten Strassennetz. Als optimale Lösung erwies sich die bereits früher diskutierte Idee einer neuen Verbindung zwischen den Gebieten Rezgia in Tinizong und Sur Sarons am Fusse des God Grond.

Die neue Waldstrasse Rezgia Tinizong–Sur Sarons erschliesst im God Grond über 600 Hektar Wald, wovon etwa ein Drittel als Schutzwald eingestuft ist. Zudem ermöglicht sie eine direkte Verbindung von Tinizong ins Val Nando und erweitert das Einzugsgebiet für den Holztransport bis zu den Wäldern im Gebiet Tigignas und oberhalb von Parsonz. Über diese Verbindung können jährlich rund 4000 Tfm Holz abtransportiert werden. Neben der forstwirtschaftlichen Nutzung leistet die Strasse auch einen bedeutenden Beitrag für die Land- und Alpwirtschaft.

Eine wesentliche Voraussetzung für die geplante Walderschliessung ist der Bau der neuen Gelgiabrücke. Die Waldstrasse schliesst unmittelbar an die

Maschinenzug beim Einbau der Betonfahrbahn. Fertiggestellte Waldstrasse mit Betonfahrbahn. (Bilder: AWN)

Brücke an und hat eine Länge von rund 1,6 km. Der Ausbaustandard entspricht der Kategorie 1 gemäss den Normen des AWN (LKW-Strasse STANDARD) mit einer minimalen Fahrbahnbreite von 3,30 m. Bei der Wahl der Deckschicht stand die Dauerhaftigkeit im Vordergrund. Als Haupterschliessungsstrasse für die Waldbewirtschaftung ist sie hohen Gewichtsbelastungen und starker Beanspruchung ausgesetzt. Aufgrund dieser Anforderungen und des hohen Längsgefälles von knapp 13% wurde die Ausführung mit einer Betonfahrbahn beschlossen. Grundlage für Projektierung und Ausführung bildeten die Normen des ALG.

Anfangs bestand gegenüber der maschinellen Einbaumethode eine gewisse Zurückhaltung, da im Waldstrassenbau wenig Erfahrung damit vorlag. Auf Vorschlag der Bauunternehmung und in Absprache mit der Bauerschaft wurde dieses Verfahren dennoch gewählt, da es die Arbeiten für das Baustellenpersonal erheblich erleichtert und die Einbauzeit deutlich verkürzt.

In nur vier Tagen – vom 14. bis 17. Juli 2025 – wurde die gesamte Fahrbahn über 1585 m erstellt und rund 1000 m³ Beton eingebaut. Die Wetterbedingungen waren trocken und mässig warm, somit nahezu ideal. Der Beton wurde vom nahegelegenen Werk per Kipper-Lastwagen angeliefert und mit einem Raupenbagger in die Einbaumaschine verfüllt.

Die Fahrbahnstärke beträgt 18 cm und als Bewehrung wurden Kunststofffasern im Beton beigemischt. Als Unterbau für die Betonfahrbahn wurde eine 20 cm starke Schicht aus Kiessand 0/45 erstellt. Die Querneigung wurde bereits beim Planum berücksichtigt und mit der Kiessandschicht final hergestellt. Für das Befahren mit der Einbaumaschine wurden die Fahrbahnränder genau eingemessen und markiert.

Die Maschine erlaubt eine stufenlose Einbaubreite zwischen 2,8 und 5,2 m, s odass die Fahrbahn durchgehend gemäss Projektvorgaben erstellt werden konnte. Betonsporen im Untergrund wurden vorab erstellt und mit Anschlusseisen versehen. Die

Bauherrschaft: Gemeinde Surses

Baukosten: CHF 1 9 00 0 00.– (Kostenvoranschlag)

Ausführung: Frühling 2024 – Herbst 2025

Bauunternehmung: Luzio Tiefbau AG, Savognin

Subunternehmer Betonfahrbahn: Knupp

Bau AG, Eich

Projektleitung: Amt für Wald und Naturgefahren, Region Mittelbünden/Moesano

Projektierung und Bauleitung: Planisaziun

Sonder SA, Saluof

Rundstahldübel für die Kontraktionsfugen wurden vor dem Befahren mit der Einbaumaschine mittels Distanzhaltern auf die erforderliche Höhe über der Kiesplanie platziert. Direkt nach dem Einbau wurde die Fahrbahnoberfläche mittels Besenstrich aufgeraut sowie mit einem Verdunstungsschutzmittel besprüht. Die Querabschläge wurden in den Frischbeton eingebaut, und am Ende jeder Tagesetappe wurde eine durchgehende Dilatationsfuge angelegt.

Nach einer Sperrfrist von zehn Tagen konnte die Strasse für den Verkehr freigegeben werden. Dank des grosszügigen Trasses und des für Gebirgsverhältnisse sanften Geländes eignete sich dieser Strassenabschnitt gut für den maschinellen Einbau. Weil Kunstbauten und Felsböschungen nur auf einer ganz kurzen Strecke vorkamen, konnte die vorbereitete Planie gleichmässig und sicher befahren werden. Die fertige Fahrbahn zeigt sich optisch homogen und lässt sich gleichmässig und ruhig befahren. Durch den maschinellen Einbau konnte die Bauzeit um rund fünf Wochen verkürzt werden, was eine Kostenersparnis von schätzungsweise CHF 100 0 00.– ermöglichte.

Bruno Roussette ist Regionalforstingenieur AWN und Spezialist Erschliessungen des Regionalzentrums Tiefencastel.

Projektkontext

für Tinizong

Praxisbeispiel aus der Region 4

In Tinizong wurde vor einem Jahr eine neue Holz-BetonVerbundbrücke dem Verkehr übergeben. Die effiziente Konstruktionsweise vereint Nachhaltigkeit und Akzeptanz durch den Einsatz einheimischer Baustoffe am richtigen Ort.

Das Projekt Walderschliessung Gôt Grond beabsichtigt den Ausbau des Waldwegnetzes im Gôt Grond auf der linken Talseite zwischen Rezgia Tinizong und Sur Sarons. Die baulichen Massnahmen sind in verschiedenen Etappen geplant. Der Ausbaustandard entspricht einer LKW-Strasse mit einer Gewichtsbeschränkung von 40 t und einer min. Breite von 3,3 m. Die bestehende Brücke bei der Sägerei aus dem Jahr 1965 mit einer Spannweite von 24 m ist gemäss Unterlagen auf 16 t ausgelegt.

Im Weiteren plant das ewz eine Aufwertung der Gelgia zwischen der Schaltanlage Zentrale Tinizong und der bereits 2015 renaturierten Strecke nach der Mündung des Ragn d’Err in die Gelgia. Dieses Projekt sieht eine Aufweitung des Gewässerraums bis 60 m mit einem Brückenersatz vor.

Variantenentscheid

In einem ersten Schritt hat die Ingenieurgemeinschaft Widmer Ingenieure AG/Fanzun AG durch ein Variantenstudium den optimalen Brückentyp ermittelt. Die Brücke hat eine Gesamtlänge von 38 m und eine nutzbare Breite von 4,50 m. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wurden nur untenliegende Tragwerke untersucht. Als statisches System wurde ein Zweifeldträger gewählt, um die Spannweite und somit die erforderliche statische Höhe zu reduzieren und die geforderten gewässerbaulichen Anforderungen einzuhalten.

Als Bestvariante wurde eine Holz-Beton-Verbundbrücke gewählt. Der Einsatz von einheimischem

Holz für die Holzträger sowie die von einem lokalen Unternehmer ausgeführte Betonplatte waren entscheidend. Durch den sinnvollen Einsatz der Baustoffe kann eine dauerhafte Konstruktion geschaffen werden, die einen starken Bezug zur Umgebung aufweist und sich gut in die Landschaft integriert. Zudem wird durch den Verzicht auf ein Lehrgerüst ein effizienter Bauablauf ermöglicht.

Durch den Einsatz von Holz ist der ökologische Fussabdruck der Brücke möglichst klein gehalten.

Brückenaufbau

Die Brücke besteht aus zwei blockverleimten Brettschichtholzträgern von jeweils 38 m Länge. Die Träger weisen eine variable Querschnittshöhe von 0,65 bis 0,95 m sowie eine Breite von 1,70 m auf. Durch diskontinuierlich angeordnete Kerven wird der Verbund mit der Betonfahrbahnplatte gewährleistet. Die vierlagig schlaff bewehrte Betonplatte hat ein Dachgefälle und eine Dicke von 25 bis 28 cm. Durch diese wird die Brücke vor Niederschlag geschützt. Die Betonplatte wird mit einer Polymerbitumenabdichtung versehen und ist durch vier Abläufe zusätzlich entwässert. Die Holzträger werden mit einer Lärchenlamelle auf der sichtbaren Seite versehen, die sie sowohl vor Umwelteinflüssen schützt als auch optisch aufwertet. Die Brücke hat ein Lärchenholzgeländer, welches von der nebenliegenden Sägerei erstellt wurde. Die Krafteinleitung von den Holzträgern in die Betonwiderlager und -mittelstütze funktioniert über Querträger aus Stahl sowie verschiedene Lager. Einseitig ist eine Dilatationsfu-

ge vorgesehen, damit die Brücke längsverschieblich bleibt und keine Zwängungen entstehen können. Die Widerlager sind flach fundiert und weisen jeweils zwei Flügelwände auf, welche die Verkehrsteilnehmer zur Brücke einladen. Das Mittelauflager wurde aus wasserbautechnischer Sicht optimiert und so tief fundiert, dass dieses durch die Kolkwirkung nicht ausgewaschen werden kann.

Ausführung

Nach der konventionellen Herstellung der Mittelstütze und der Widerlager wurden die vorgefertigten Brettschichtholzträger eingehoben. Das Versetzen der Auflager bedingte eine detaillierte Planung und Ausführung mit sehr wenig Spielraum. Dafür wurden die Lager zuerst provisorisch positioniert. Der Transport der beiden jeweils 30 Tonnen schweren BSH­Träger aus dem Leimwerk in Bremgarten erfolgte während der Nacht mit einem Spezialtransport (Sattelschlepper). Die Träger wurden bereits mit den montierten Stahlteilen in den Kerven geliefert. Vor dem Einheben der Träger wurden seitlich Konsolen für die Schalung der Betonfahrbahnplatte montiert. Die Träger wurden sorgfältig nacheinander eingehoben und passten perfekt auf die zuvor erstellten Ortbetonelemente. Nach der Positionierung auf provisorischen Abstützungen wurden die Lager mit SikaGrout untergossen. Anschliessend konnte

Daten und Fakten

Länge: 38 Meter

Nutzbare Breite: 4,50 m

Traglast: 40 Tonnen (LM1)

Holzträger: 2 Stück

Höhe: 65 bis 95 cm

Breite: 170 cm

Baustart: 2023

Bauende: 2024

Projektbeteiligte

Bauherrschaft: Gemeinde Surses

Gesamtprojektleitung: Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)

Planer: INGE Widmer Ingenieure AG und Fanzun AG

Projekt- und Bauleitung: Widmer Ingenieure AG, Chur/Tinizong

Tragwerksplanung: Fanzun AG, Chur

Baumeister: Battaglia Bau AG, Savognin

Holzbauer: Uffer AG, Savognin

die Betonfahrbahnplatte geschalt und bewehrt werden. Im Bereich des Mittelauflagers weist die Betonfahrbahnplatte einen sehr hohen Bewehrungsgrad auf. Hierbei wurde besonders auf eine sorgfältige Verlegung der Bewehrung geachtet. Die Betonage der Fahrbahnplatte erfolgte gleichmässig von der Mitte nach aussen, um die Holzträger gleichmässig zu belasten. Der verschiebliche Fahrbahnübergang auf der Waldseite wurde in einer separaten Etappe montiert und ausbetoniert. Nach der abschliessenden Montage des Holzgeländers und dem Einbau des Asphaltbelags war die Brücke fertiggestellt und konnte der Gemeinde übergeben werden.

Gian Jegher, dipl. Bauingenieur FH/SIA, Geschäftsführer der Widmer Ingenieure AG Chur/Tinizong.

Valerio Plozza, MSc ETH Bauingenieur, Senior Projektleiter bei Fanzun AG, Chur.

Die schön in die Landschaft integrierte neue Brücke.

Instandsetzung und Sicherung übersteiler Strassenböschung Caschlings

Praxisbeispiel aus der Region 4

Bei der Erschliessung Caschlings in der Gemeinde Surses führten Hangwasser in einer übersteilen, bergseitigen Strassenböschung zu Rutschungen, die zum langfristigen Schutz der Waldstrasse und der unterhalb verlaufenden Nationalstrasse mit umfangreichen Massnahmen gesichert wurden.

Nördlich der Ortschaft Cunter in der Gemeinde Surses liegt die Walderschliessung Caschlings. Der in den 1910er-Jahren erstellte Weg verbindet das Dorf Cunter mit der Maiensässsiedlung Promastgel und erschliesst die Schutzwälder oberhalb der Nationalstrasse N29. Mit dem Neubau der südöstlich verlaufenden Strasse in den frühen 90er-Jahren verlor der Weg die landwirtschaftliche Bedeutung und dient seither ausschliesslich der Bewirtschaftung des Schutzwaldes.

Im Jahr 2015 wurde der Weg zu einer Waldstrasse STANDARD ausgebaut. Dabei wurden verhältnismässig steile, bergseitige Strassenböschungen angelegt.

Bereits während der Ausbauphase kam es zu einer ersten Hangrutschung, die das Strassentrassee bei Pare digl Laresch beschädigte. In der Folge wurden

Erdmaterial abgetragen, ein Hangrost erstellt und Wasseraufstösse aus dem Hang mittels Steinpackungen entwässert. Unterstützend wurden Weiden, Sanddorne und Erlen gepflanzt. Dies allerdings aufgrund des ausserordentlich trockenen Standorts mit bedingtem Anwuchserfolg.

Im Dezember 2023 ereignete sich gleichenorts erneut eine spontane Rutschung, welche die bestehenden Holzverbauungen teilweise mitriss sowie die Waldstrasse beeinträchtigte. Als Auslöser der Rutschung wird ein erhöhter Wasserdruck im Boden vermutet. Die instabile und rutschgefährdete Böschung musste zum Schutz der Walderschliessung sowie der darunter verlaufenden Nationalstrasse erneut mit baulichen Massnahmen gesichert werden. Als Hauptziel des Projekts wurde der langfristige Erhalt der Erschliessung und der Fahrsicherheit de-

Situation im Juni 2024.
Situation am 25. September 2025. (Bilder: Iris Castelberg)

finiert. Dazu sollten weitere Rutschungen verhindert, lose Sturzkörper gesichert oder entfernt und erosionsanfällige Steilbereiche mit einem flexiblen Böschungsstabilisierungssystem geschützt und begrünt werden.

In einem ersten Schritt wurde zum Schutz der Nationalstrasse vor herabrollenden Steinen beim talseitigen Strassenrand eine Schutzwand aus Stahlträgern mit Holzausfachung erstellt. Anschliessend wurde mit einem Schreitbagger die Anrisskante abgetragen, das abgerutschte Material aus der Böschung bis zur Waldstrasse geräumt und die beschädigten Holzverbauungen entfernt. Einzelne Bäume im Bereich der Anrisskante wurden aus Sicherheitsgründen vorgängig entfernt.

Die Sicherung des übersteilen, potenziell tiefgründigen Gleitbewegungen unterliegenden Böschungsfusses entlang der Waldstrasse erfolgte durch eine permanente Ankerwand aus Spritzbeton. Der Aushub und die Gunitierarbeiten für die 1,6 m hohe, rückverankerte Ankerwand erfolgten im Pilgerschrittverfahren in Etappen von jeweils 5 m. Alle Anker wurden mindestens 4 m tief im Fels verankert. Entgegen der Erwartung, dass Wasser aus dem Boden austreten könnte, blieben die Bohrlöcher trocken. Dennoch wurden in regelmässigen Abständen Entwässerungsrohre in der Ankerwand verlegt. Nach Fertigstellung des Ankerriegels wurden aufgrund mehrerer Starkniederschläge und erneuter Erosionserscheinungen die Arbeiten am Netzverspann der übersteilen Böschungsbereiche der geplanten bergseitigen Blocksteinmauer vorgezogen. Insgesamt wurden rund 600 m², verteilt auf zwei Flächen, im oberen Böschungsbereich gesichert. Die letzte Bauetappe beinhaltete das Errichten der Blocksteinmauer. Um sicherzustellen, dass allfällige Wasseraufstösse das Bauwerk nicht beeinträchtigen, wurde die Hinterfüllung mit Sickerbeton ausgeführt. Aufgrund beengter Platzverhältnisse und der Arbeitsweise «vor Kopf» war das gleichzeitige Anliefern zweier unterschiedlicher Betonsorten kaum möglich. Daher wurde auf Fugenbeton verzichtet.

Gemeinde: Surses

Bauherrschaft: Gemeinde Surses Schwerpunktkoordinaten: 2’765’10/1’165’223 Kostenvoranschlag: CHF 675 00 0.–Hauptmasse: rückverankerter Betonriegel 25 m¹, Blocksteinmauer 14 0 m², Netzverspann 6 00 m², Bepflanzung 15 00 m², Wildschutzzaun 120 m¹

Ausführung: Frühling 2024 bis Herbst 2025 Örtliche Bauleitung: InfraGeo AG, Chur, Marcel Züger; Forstdienst Surses, Jules

Weibel

Bauunternehmung: Luzio Tiefbau AG, Savognin; Gall Josef Forstunternehmung AG, Berschis

Projektleitung: AWN Region Mittelbünden/Moesano; Iris Castelberg

Dies bedingte, dass die Mauerfugen möglichst klein ausgebildet, mit kleinen Steinen ausgefacht und soweit erforderlich mit Sickerbeton ergänzt wurden. In Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz wurde rund um die gesicherte Erosionsfläche ein Wildschutzzaun erstellt. Dieser soll verhindern, dass die auf einer Fläche von rund 1500 m² neu eingesetzten, klimafitten Pflanzen nach Abschluss der Bauarbeiten verbissen werden oder neue Erosionsschäden entstehen.

Dank der Umfahrungsmöglichkeit über die südöstlich verlaufende Strasse nach Promastgel konnte die Erschliessung Caschlings für jeglichen Verkehr gesperrt werden, sodass die Bauarbeiten entsprechend uneingeschränkt ausgeführt werden konnten. Im Oktober 2025 wurden die projektierten Sicherungsmassnahmen abgeschlossen und der Gemeinde Surses übergeben.

Iris Castelberg ist technische Sachbearbeiterin beim AWN, Region Mittelbünden/Moesano.

Ertüchtigung und Verbesserung

der Wasserentnahmestelle (WES) Beverin

Praxisbeispiel aus der Region 5

Im Nachgang des Waldbrandes am Crasta Mora in Bever von 1996 wurde ein Waldbrandkonzept erarbeitet, welches mehrere organisatorische und bauliche Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden vorsieht.

Im Nachgang des Waldbrandes am Crasta Mora in Bever von 1996 wurde ein Waldbrandkonzept erarbeitet, welches mehrere organisatorische und bauliche Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden vorsieht.

Eine bauliche Massnahme besteht aus einer hangsenkrechten Wasserleitung von der Waldgrenze hinunter in den Schutzwald. An mehreren Stellen besteht die Möglichkeit zur Wasserentnahme für die terrestrische Waldbrandbekämpfung. Die Was-

Mittels Balken gestauter Bach.
(Bild und Skizze: Roberto Paravicini, AWN)

serleitung wird durch eine Quellfassung gespiesen, kann im Falle von Wassermangel aber auch durch einen Helikopter mit Löschwasser-Aussenlastbehälter beschickt werden.

Eine weitere bauliche Massnahme besteht aus der Möglichkeit zur Stauung des Baches Beverin. Durch eine Stauung des Wassers im kanalisierten Flussabschnitt im Bereich Resgia kann auch bei niedrigerem Abfluss eine ausreichende Schöpfmenge sichergestellt werden, die ansonsten nicht immer gewährleistet wäre. Die erste Vorrichtung sah zwei einfache Führungen aus Beton an den Uferverbauungen vor. Mittels seitlich gelagerten Balken, die mit einem Kranarm oder mit Beihilfe eines Helikopters in die Führungen versetzt werden, wird der Bach im Brandfall auf ganzer Breite gestaut. Neben kleineren Schäden an den Führungen hat sich im Übungsfall gezeigt, dass die Balken auf der unbefestigten Bachsohle uneben auflagen. Bei grösseren Unebenheiten führte dies zu einem beachtlichen Wassersog unter dem untersten Balken. Ausser der ineffizienten Stauung hatte dies einen gefährlichen Sog am faltbaren Wasserbehälter (Bambi Bucket) des Löschhelikopters zur Folge. Zudem führten die Anschlag-Seile, die zwischen den Balken liegen blieben, zu unerwünschtem Verlusten an Staukapazität,

Gemeinde: Bever

Bauherrschaft: Gemeinde Bever

Schwerpunktkoordinaten:

2’786’880/1’158’570

Baukosten: CHF 70’000.–

Ausführung: Frühling 2025

Örtliche Bauleitung: ARX Gruppe AG, St. Moritz; Dominik Hool

Projektleitung: AWN Region Südbünden; Sandro Cathomen, Roberto Paravicini

ein Umstand, der sich zwar nur bei wenig Abfluss bemerkbar macht, aber dann umso schwerwiegender zu tragen kommt.

Im Rahmen des Bauprojektes wurden die seitlichen Führungen instandgesetzt und ertüchtigt. Im Bereich der Auflage der Balken wurde die Bachsohle auf einer Länge von rund 3 m mit in Beton versetzten, flachen Steinplatten gesichert. Die glatte Oberfläche im gleichen Neigungswinkel der Bachsohle führt zu einer höheren Abflussgeschwindigkeit in diesem Bereich und soll verhindern, dass sich Steine und Blöcke ablagern. Die sich so bildende ebene Fläche mit möglichst wenig Ablagerungen bietet eine ebene Auflage für den untersten Balken. Ein Kantenschutz aus Metall soll die Lebensdauer der Sohlensicherung erhöhen. Die Fischgängigkeit über die Sohlensicherung hinweg wurde durch eine Vertiefung sichergestellt. Die Anschlag-Seile wurden neu so gestaltet, dass sie sich bei sehr niedrigen Abflüssen nach dem Einsetzen der Balken entfernen lassen. So kann eine bessere Auflage von Balken zu Balken gewährleistet und der Wasserverlust minimiert werden. Ebenfalls im Rahmen dieses Projektes wurde verschiedenes Material (Anschlagseile, Sandsäcke etc.) in einer wetterfesten Kiste beschafft, die vor Ort aufbewahrt wird.

Roberto Paravicini ist Regionalforstingenieur und Spezialist Erschliessung beim AWN-Regionalzentrum Zuoz.

Skizze der baulichen Massnahmen im Bach.

Instandsetzung der Gerinnequerungen in der Val Grond nach Unwetterereignissen

Praxisbeispiel aus der Region 5

Die Val Gronda verfügt über zwei Querungen der Waldstrasse, welche in den vergangenen zwei Jahren vermehrt von Murgängen beschädigt wurden.

Das Projekt wurde ursprünglich durch die Anmeldung zur Ertüchtigung zweier Wasserentnahmestellen mittels Motorspritzen im unteren und oberen Teil der Val Gronda im Sommer 2024 initiiert. Die bestehende Gerinnequerung im unteren Teil war ein Betonrohr, welches unter der Strasse eingelegt war. Im oberen Teil wurde das Gerinne bereits über eine Niederwasserfurt gequert. Nach starken Regenfällen im Sommer 2024 kam es zu einem Murgang, wobei die Gerinnequerung im unteren Teil der Val Gronda komplett zerstört wurde und im oberen Teil

die Hölzer der Niederwasserfurt mitgerissen und Teile der Flügelmauern zerstört wurden.

Vor Ort mit dem Revierförster wurde entschieden, die obere Niederwasserfurt instand zu setzen und im unteren Bereich ebenfalls eine Niederwasserfurt zu bauen, jedoch grösser dimensioniert. Der Systemwechsel erlaubt in Zukunft mehr Durchfluss, und im Falle eines erneuten Murgangs sollten nur die Hölzer mitgerissen werden und die betonierten Blocksteinwiderlager unbeschädigt bleiben. So wäre die Waldstrasse nach einem Ereignis schneller wieder befahrbar

Betonrohr unter der Strasse bei der unteren Querung der Val Gronda zum Zeitpunkt der Projektinitiierung. (Bilder: AWN)

Zustand der neu gebauten Niederwasserfurt im unteren Bereich der Val Gronda nach dem Ereignis am 24. Juli 2025. Die Hölzer sind weg, und die Krone des Widerlagers wurde leicht beschädigt.

Fertige Niederwasserfurt mit Holzfahrbahn und Zaun.

Im Frühsommer 2025 wurde mit den Arbeiten an der neuen Niederwasserfurt begonnen. Die Bauarbeiten konnten erfolgreich abgeschlossen werden, und die Niederwasserfurt wurde am 30. Juni 2025, kurz nach Abschluss der Bauarbeiten, durch einen erneuten Murgang getestet. Wie vorgesehen wurden die Holzbalken herausgehoben, und den beto-

Gemeinde: Valsot

Bauherrschaft: Gemeinde Valsot

Schwerpunktkoordinaten: 2’829’808/ 1’196’741

Baukosten: CHF 200 0 00.–

Ausführung: Sommer 2025

Örtliche Bauleitung: Revierförster, Valsot; Rino Regensburger

Projektleitung: AWN Region Südbünden; Sandro Cathomen, Roberto Paravicini

nierten Blocksteinwiderlagern wurde nur geringer Schaden durch Abrieb zugefügt. Wie es sich gehört, wurden die Balken so rasch wie möglich ersetzt, damit die Waldstrasse wieder befahrbar ist. Knapp einen Monat später, am 24. Juli 2025, kam es erneut zu einem Murgang, und die Hölzer waren wieder weg. Dieses Mal hatte die Wucht des mitgeführten Materials die Krone der Niederwasserfurt beschädigt, welche daraufhin instand gestellt werden musste.

Bei all diesen Ereignissen wurde der weiter unten im Tal liegende Geschiebesammler gefüllt und musste anschliessend entleert werden. Weiter musste auch ein Teil der Bewohnerinnen und Bewohner von Martina temporär aus ihren Häusern evakuiert werden. In Folge der vermehrten Murgangaktivität in der Val Gronda wurde im Sommer 2025 entschieden, die Niederwasserfurt im oberen Bereich auch zu vergrössern. Hierfür wird das orografisch rechte Widerlager abgebrochen und als Blocksteinmauer mit Betonzwischenlage wiederaufgebaut. Diese Entscheidung wurde getroffen, weil sich der Durchfluss des bestehenden Bauwerks doch als zu klein erwiesen hat und es schnell zu einer Verklausung kam, wobei das gesamte Geschiebe darüber hinausfloss.

Sandro Cathomen ist technischer Sachbearbeiter beim Amt für Wald und Naturgefahren im Regionalzentrum Zuoz.

Innovationen im Bau von Brücken im Wald

Holz-UHFB-Verbundbrücken eröffnen neue

Perspektiven für den nachhaltigen und wirtschaftlichen Brückenbau im Wald.

1. Ausgangslage

Das «naheliegende» Baumaterial Holz wird im Wald höchstens für den Bau untergeordneter Brücken verwendet. Beim Bau von Schwerlastbrücken oder von Brücken mit grösserer Spannweite fällt die Wahl hingegen meist auf Beton. Ästhetik, Nachhaltigkeit, aber auch Unterhalt im Betrieb sind untergeordnete Kriterien beim Variantenentscheid. Häufig werden die Brücken auch ungenügend geschützt. Mit dem Baustoff UHFB (Ultra-Hochleistungs-Faserverbund-Baustoff) steht heute ein Material zur Verfügung, welches sich ideal mit Holz verbinden lässt und den Bau dauerhafter und nachhaltiger Holzbrücken für Schwerlasten mit kleinen und grossen Spannweiten ermöglicht.

2. Holz und UHFB – ein neuer Stellenwert im Brückenbau

UHFB (geregelt nach SIA 2052) ist wie Beton ein zementgebundener Baustoff. UHFB und Beton haben aber komplett unterschiedliche Eigenschaften und Anwendungsgebiete. UHFB ist kein Beton! Beton weist immer Risse auf, während UHFB im Gebrauchszustand rissfrei bleibt.

UHFB besteht aus Zement, feinem Quarzsand mit einer maximalen Korngrösse von 1 mm und anderen Feinstoffen sowie Stahlfasern von 15 mm Länge und 0,2 mm Durchmesser. Aufgrund eines tiefen Wasser-Zement-Werts entstehen keine Kapillarporen. Die Karbonatisierung, die im Betonbau für viele Korrosionsschäden verantwortlich ist, ist beim UHFB kaum messbar [1]. Die Druckfestigkeit des im Brückenbau hauptsächlich verwendeten UHFB beträgt über 120 MPa und die Zugfestigkeit über 12 MPa. Diese Zugfestigkeit ist höher als die beim Abbinden auftretenden Schwindspannungen. Dadurch

ist UHFB wasserdicht – auch unter Zugspannungen! Die Abriebfestigkeit ist gegenüber Beton rund zehnmal höher [2].

Diese Eigenschaften gewährleisten eine hohe Dauerhaftigkeit gegenüber klimatischen Einflüssen und die hohe Festigkeit ermöglicht den Bau schlanker Bauteile.

Wie Andreas Müller im VSVI-Journal 2023 [3] festhält, hat Holz im Brückenbau in den letzten Jahren «wieder einen neuen Stellenwert erreicht». Nach der Renaissance der 1980er-Jahre und der Einführung quervorgespannter Fahrbahnplatten ist heute der Holz-UHFB-Verbund die logische Weiterentwicklung im Bau von Holzbrücken.

Anders als Holz-Beton-Verbundbrücken mit einer massiven Brückenplatte, die mit einer Abdichtung und einem Asphaltbelag geschützt werden muss,

Abb. 1 Vergleich UHFB und Beton.

(Bild: ASTRA-Dokumentation 82022)

ist eine Holz-UHFB-Verbundbrücke eine Leichtbaukonstruktion. Die im Verbund wirkende, schlanke UHFB-Platte führt zu einer signifikanten Erhöhung der Tragfähigkeit. Dank ihrer Wasserdichtigkeit schützt sie das Holztragwerk und sie ist aufgrund der hohen Abriebfestigkeit direkt befahrbar. Die hohe Frost-Tausalz-Beständigkeit führt zusammen mit den nicht vorhandenen Kapillarporen dazu, dass der dem Wetter ausgesetzte UHFB, analog einer Betonwand in einem trockenen Raum, kaum Alterungsprozessen unterliegt. Man erhält eine Holz-UHFB-Gesamtkonstruktion, deren Nutzungsdauer kaum eingeschränkt ist.

3. Die Fruttli-Brücke und die Rigiaa-Brücke Mit den beiden auf Verkehr mit 40-Tonnen-Lastwagen ausgelegten Brücken an der Rigi, der Fruttli- und Rigiaa-Brücke, ist eine neue Generation von Waldbrücken entstanden. Sie zeigen, dass moderne Holzbrücken heute Schwerlasten tragen, kostengünstig erstellt werden und zugleich höchste ökologische Anforderungen erfüllen können.

Im Jahr 2020 musste die alte Betonbrücke über den Rotenfluebach bei Rigi Fruttli ersetzt werden. Gemeinsam mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Schwyz liess die Unterallmeind Korporation Arth zwei Ersatzvarianten prüfen – eine konventionelle, direkt befahrbare Betonplattenbrücke ohne Ab-

(Alle weiteren Bilder: Ingenieurbüro Edgar Kälin AG)

dichtung (!) und eine Holz-UHFB-Verbundkonstruktion. Ausschlaggebend für Letztere waren neben der Verwendung von Holz die geringeren Kosten, die kürzere Bauzeit, die höhere Dauerhaftigkeit und die deutlich bessere Ökobilanz.

Der 10,5 m lange Überbau der Fruttli-Brücke besteht aus vier 52 cm hohen Brettschichtholzträgern, die über HEB-Stahlprofile auf die bestehenden Widerlager aufgesetzt wurden. Auf die BSH-Träger wurde eine 8,6–14 cm starke UHFB-Platte vor Ort gegossen. Zur Minimierung des UHFB-Verbrauchs und als verlorene Schalung der Brückenplatte wurden in den Mittelfeldern 3-Schicht-Platten auf die Träger aufgelegt. Die Brückenplatte ist direkt befahrbar, wirkt als Abdichtung und schützt das Holz mit den seitlichen Auskragungen dauerhaft vor Witterung.

Die Verbindung zwischen Holz und UHFB erfolgt über das GSA®-HBV-System – eingeklebte Stahlstäbe, die den Schub kraftschlüssig übertragen. Damit wird ein steifer Verbund erzielt, bei dem das Holz die Zug- und der UHFB die Druckkräfte aufnehmen. Die Bauzeit für den gesamten Überbau betrug nur eine Woche, nach einer weiteren Woche betrug die Druckfestigkeit des UHFB bereits über 100 MPa und die Brücke konnte freigegeben werden.

Im Vergleich zur ursprünglich geplanten Betonbrücke konnten die Umweltauswirkungen (CO²-Aus-

Abb. 2: Querschnitt der Fruttli-Brücke.
Abb. 3: Ansicht der Fruttli-Brücke kurz nach dem Bau.

Abb. 4: Fruttli-Brücke, die fertig gegossene Brückenplatte.

stoss und Ressourcenverbrauch) deutlich reduziert werden. Zusätzlich speichert das verbaute Holz dieselbe Menge CO², die bei der UHFB-Herstellung freigesetzt wurde [4].

Nur wenige Hundert Meter talaufwärts entstand 2021 die Rigiaa-Brücke, ebenfalls als Holz-UHFBVerbundkonstruktion. Mit 16 m Spannweite, drei 1,28 m hohen BSH-Trägern und einer analogen Brückenplatte weist sie eine ähnliche Konstruktion wie die Fruttli-Brücke auf.

Abb. 5: Die Untersicht der Fruttli-Brücke, sichtbar sind in der Brücke verbleibenden 3-Schicht-Platten.

Die äusseren Holzträger erhielten hier zusätzlich einen seitlichen Witterungsschutz aus sägerohen Brettern, die das Holz vor seitlichem Schlagregen schützen.

Während bei der Fruttli-Brücke zur Gewährleistung der Rutschsicherheit in die UHFB-Oberfläche Längsrillen eingefräst und die dadurch hervorstehenden Stahlfasern abgeflämmt wurden, wurde bei der Rigiaa-Brücke ein zweischichtiger Aufbau der UHFB-Platte gewählt: Über einer Schicht aus kon-

Abb. 6: Globales Erderwärmungspotenzial (GWP) und Ressourcenverbrauch (UBP), Vergleich der Fruttli-Brücke mit einer Beton- und einer reinen UHFB-Brücke [4].

Abb. 7: Transport der drei BSH-Träger der Rigiaa-Brücke. Die Schalung für die auskragende Brückenplatte ist bereits an den äusseren Trägern vormontiert.

ventionellem UHFB wurde eine 1,5 cm starke, befahrbare Schicht aus Splittmatrix-UHFB eingebracht.

4. Fazit und Ausblick

Die Fruttli- und die Rigiaa-Brücke sind weltweit die ersten Schwerlast-Brücken in Holz-UHFB-Verbundbauweise. Sie zeigen, dass Holzbrücken preislich mit konventionellen Konstruktionen konkurrieren können, bei grossen Vorteilen bezüglich Bauzeit, Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit.

Holzbrücken sind heute im Strassenverkehr kaum präsent. Die beiden Brücken haben sich aber gegen konventionelle Konstruktionen durchsetzen können. Sie sind beispielgebend für weitere, deutlich grössere Strassenbrücken und haben auch die «Machbarkeitsstudie Schwerlastbrücken in Holz» der Berner Fachhochschule direkt beeinflusst [5]. Dank des Einsatzes von Holz eignet sich die innovative Konstruktion insbesondere für den Bau von Waldbrücken.

Für kleinere Spannweiten oder bei geringeren Nutzlasten ist auch die Verwendung von Schnittholz anstelle von BSH-Trägern denkbar, was die Nachhaltigkeit weiter verbessert.

Wie Richard Dietrich in einem Artikel in der «Deutschen Bauzeitung» [6] festhält, ist «Beton kein Baustoff für Brücken». Mit Holz und UHFB gibt es

Abb. 8: Ansicht der Rigiaa-Brücke.

bessere Baustoffe für den Brückenbau – der Wald ist dazu prädestiniert, dieser Entwicklung zum Durchbruch zu verhelfen.

Edgar Kälin, dipl. Bauingenieur ETH/SIA, Ingenieurbüro Edgar Kälin AG, Einsiedeln.

Eine etwas ausführlicher bebilderte Version gibt es auf www.buendnerwald.ch.

[1] Andrade, Carmen; Torres, Julio (2013): LONG TERM CARBONATION OF UHPC

[2] Brühwiler, Eugen (2024): Bauwerke im und über dem Wasser erhalten mit der neuartigen UHFB-Technologie. In: Bundesanstalt für Wasserbau (Hrsg.): Erhaltung gestalten. Karlsruhe: Bundesanstalt für Wasserbau. S. 21–26.

[3] Müller, Andreas (2023): In: VSVI Journal 2023. S. 6–13

[4] Bertola, Numa; Küpfer, Célia; Kälin, Edgar; Brühwiler, Eugen (2021): Assessment of the Environmental Impacts of Bridge Designs Involving UHPFRC

[5] Franke, Steffen; Franke, Bettina; Pfindel, Constantin; Gkesouli, Vasiliki; Sigrist, Christophe (2024): Machbarkeitsstudie zu Schwerlastbrücken in Holz für Schweizer National- und Kantonsstrassen. Berner Fachhochschule

[6] Dietrich, Richard J. (2016): Beton ist kein Baustoff für Brücken. In: Deutsche Bauzeitung

Gesamtkonzepte für Walderschliessungen

In der Schweiz bilden rund 37 000 km Waldstrassen das Rückgrat der Walderschliessung und sind entscheidend für eine effiziente

Bewirtschaftung. Viele dieser Strassen stammen jedoch aus den 1950er- bis 1980er-Jahren und entsprechen oft nicht mehr heutigen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Gesamtkonzepte zur Walderschliessung helfen, Lücken und Ineffizienzen im bestehenden Netz zu erkennen und Anpassungen gezielt zu planen. Dabei wird möglicher Handlungsbedarf aufgrund der Erschliessungsgüte und der ökonomischen Effizienz hergeleitet, um mittels Reengineering mögliche Massnahmen vorzuschlagen und zu bewerten, sodass langfristig kosteneffiziente und umweltschonende Lösungen gefunden und entwickelt werden.

In der Schweiz gibt es gemäss LFI 4 rund 37 00 0 km lastwagenbefahrbare [1] Waldstrassen (einschliesslich Waldrandstrassen und Verbindungen zu übergeordneten Strassen). Sie sind das Rückgrat der Walderschliessung und damit zentral für die Pflege und Bewirtschaftung der Wälder. Viele dieser Waldstrassen wurden in den 1950er- bis 1980er-Jahren und unter anderen technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen als heute gebaut. Dennoch ist es nicht einfach, die Walderschliessung an heutige Bedürfnisse anzupassen, insbesondere aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten. Selbst bei günstigen Baukosten von rund CHF 250.– pro Meter Strasse ergibt sich ein Wiederbeschaffungswert von CHF 7,5 Mrd. (ca. CHF 6000.–/ha). Der Strassenunterhalt kostet die Forstbetriebe gemäss TBN jährlich rund CHF 80 Mio. bzw. CHF 20.– pro geerntetem Festmeter Holz [2]. Schliesslich kommt hinzu, dass die Walderschliessung auch massgeblich bestimmt, ob ein effizientes Holzernteverfahren eingesetzt werden kann: etwa, wenn eine Strasse den Einsatz eines Seilkranes statt eines Helikopters ermöglicht.

Diese Zahlen zeigen, dass Strategien zur Weiterentwicklung der Walderschliessung lohnenswert sind. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Methoden zur Erarbeitung von Gesamtkonzep-

ten für Walderschliessungen. Dabei sind vor allem folgende Aspekte wichtig:

1. Analyse der Güte der Erschliessung: Wo sind Lücken in der Erschliessung?

2. Wirtschaftliche Analyse der Erschliessung: Ist die Erschliessung ökonomisch effizient?

3. Reengineering: Ist eine Anpassung der bestehenden Erschliessung an heutige Verhältnisse erforderlich?

Güte der Walderschliessung

Die Güte gibt Aufschluss darüber, ob eine Waldparzelle nach dem Stand der Technik bewirtschaftet werden kann. Dies beinhaltet sowohl den Abtransport des Holzes auf der Strasse als auch die Wahl des Fäll- und Rückemittels im Bestand. Für eine gute Klassierung («Güte 1» bzw. «Erfüllt Anforderung an den Stand der Technik») muss das Strassennetz eine Befahrbarkeit mit 4-/5-Achs-Lastwagen zulassen und der Bestand mit boden- oder seilgestützten Verfahren (Mobilseilkran, Gebirgsharvester) bewirtschaftet werden können. Die genaue Ausgestaltung der Kriterien hängt jedoch auch von lokalen Gegebenheiten ab. Für Graubünden wurde das Schema gemäss Tabelle 1 erarbeitet. Detailliertere Klassifikationen sind auch möglich und kommen beispielsweise im Kanton Bern zur Anwendung.

Gewichtslimite beim Abtransport < 18 t >= 18 t & < 28 t >= 28 t

Erntesystem

KSK > 1500 m

Tabelle 1: Güte der Erschliessung im Kanton Graubünden. Güteklassen: [1] erfüllt Anforderung an den Stand der Technik, [2] bedingt tauglich für eine effiziente Bewirtschaftung, [3] keine effiziente Bewirtschaftung möglich. MSK: Mobilseilkran, KSK: Konventioneller Seilkran.

Abb. 1: Gütekarte der Erschliessung für die Region Schiers/Schraubach (GR).

Die Methode ist geeignet, Gebiete mit ungenügender Erschliessung auf einheitliche Art und Weise zu identifizieren, was insbesondere für die Alpen und Voralpen aufgrund der schwierigen Topografie der Wälder von grosser Relevanz ist (Abb. 1). Für Gebiete mit schlechteren Güteklassen kann jedoch nicht automatisch ein Handlungsbedarf abgeleitet werden. In solchen Fällen kann es gut sein, dass z. B. aufgrund der geringen anfallenden Holzmenge oder von hohen Ausbaukosten eine Investition in die Erschliessung nicht wirtschaftlich ist (siehe dazu Abschn. Reengineering). Im Kanton Graubünden flossen die Ergebnisse der Analyse der Erschliessungsgüte in den Waldentwicklungsplan (www.wep.gr.ch) ein und dienen als objektives In-

strument, um Prioritäten bei der Weiterentwicklung der Erschliessung zu setzen.

Ökonomische Bewertung

Durch die Analyse der Erschliessungsgüte wird also festgestellt, ob ein Waldstück nach dem Stand der Technik erschlossen ist. Diese Klassierung erlaubt jedoch keine Aussagen darüber, ob ein Waldstrassennetz auch ökonomisch effizient gestaltet ist. Beispielsweise kann eine Waldparzelle gut erschlossen, aber wirtschaftlich dennoch ineffizient sein, etwa wenn das Strassennetz zu dicht ist. Dieses Beispiel ist kein Einzelfall: Viele Strassennetzwerke des mittleren 20. Jahrhunderts sahen eine direkte Rückung des Holzes vom Bestand auf die Strasse vor, ohne zusätz-

Abb. 2: Karte der Strassendichten [m’/ ha] für einen Ausschnitt im Kanton Bern, dargestellt auf Ebene der Feinerschliessungseinheiten.

liche Feinerschliessung wie Rückegassen oder Maschinenwege, weshalb im Mittelland und Jura Strassendichten von 60 –100 m/ha angestrebt wurden. Dem ökonomischen Aspekt der Erschliessung trägt die Hinweiskarte zur Erschliessungsdichte Rechnung (Abb. 2). Sie stellt in lokalem Massstab dar (auf Ebene Feinerschliessungseinheit), wie viele Meter lastwagenbefahrbare Erschliessung pro Hektare Wald für die Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Grundsätzlich kann dabei davon ausgegangen werden, dass sich aus forstlicher Sicht das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Strassenkosten und erleichterter Holzbringung in befahrbarem Gelände ab 40 m/ha deutlich verschlechtert. Bei sehr hohen Strassendichten von 60–100 m/ha stellt sich deshalb oftmals die Frage, welche Strassen eines bestehenden Erschliessungsnetzes weiterhin als Basiser-

schliessung verwendet und somit auch unterhalten werden sollen.

Um zu beurteilen, welche Strassen ausgebaut bzw. herabgestuft werden sollten, empfehlen wir, in Gebieten mit Handlungsbedarf den Zustand der Strassen vor Ort zu beurteilen. Dies geschieht z. B. indem die Koffertiefe und -breite per Locheisen ermittelt werden. Darauf aufbauend kann über die Weiterverwendung der einzelnen Strassensegmente entschieden werden. Der Entscheid sollte sich dabei an den folgenden Richtlinien/Zielen orientieren:

– Sackgassen vermeiden (ungünstig für Holzabtransporte)

– Unterhalt gering halten (optimale Strassensteigung 3 – 6 %, rechte Winkel an Kreuzungen vermeiden)

Abb. 3: Beispiel einer modellgestützten Optimierung eines bestehenden Erschliessungsnetzes für das Gebiet Brandchnubel bei Schüpfheim (Kanton Luzern).

– Abstimmung mit anderen Nutzungen

– Querneigungen bevorzugen

– Weite Kurvenradien wählen

– Trockenes Gelände wählen

In den meisten Fällen ist es wohl nicht sinnvoll, bestehende Strassen aufwendig rückzubauen, sondern sie beispielsweise zu Maschinen- oder Rückewegen herabzustufen. Dies senkt die Unterhaltskosten, weil auf eine Deckschicht verzichtet werden kann. Zudem fördert es bei guter Planung die Bodenschonung, da Holzerntearbeiten bei ungünstiger Witterung von diesen zurückgestuften Strassenabschnitten aus durchgeführt werden können.

Reengineering: Anpassung an heutige Verhältnisse

Wurde entweder eine schlechte Erschliessungsgüte oder eine ökonomisch ineffiziente Erschliessung identifiziert, sollte eine Anpassung bzw. Überarbeitung der Erschliessung geprüft werden. Dies kann klassisch (von Hand) oder modellgestützt erfolgen, jedoch sollten dazu die Transportbedürfnisse bekannt sein. Aus forstlicher Sicht ist dabei die wichtigste Frage: Wo fällt über den ganzen Lebenszyklus, also rund 50 Jahre, wie viel Holz an? Das Ziel der Überarbeitung sollte ein Strassennetzwerk sein, welches die gesamten Kosten der Holzbereitstellung (Fällung, Bringung, Geländetransport, Strassentransport) sowie der Investitionen in die Strassen (Neubau, Ausbau, Unterhalt) über den Lebenszyklus minimiert. Zudem sollte darauf geachtet werden, sensible Bereiche wie Naturschutzgebiete oder Wildlebensräume möglichst wenig zu berühren. Bisher bestand das klassische Vorgehen bei der Erschliessungsplanung darin, Varianten vorzuschlagen und anhand von Indikatoren zu bewerten. Da das Ausarbeiten einer Variante ressourcenintensiv ist, wurden in den meisten Fällen nur eine oder zwei Varianten erstellt. Dabei wurden teilweise auch die Ziele der Varianten nicht genau definiert und auf die Prüfung verschiedener Szenarien (Sensitivitäts-

analyse) verzichtet. Bei einer modellgestützten Lösungssuche kann aus einer fast unendlichen Anzahl von Kombinationen innert kurzer Zeit zielgerichtet eine theoretisch optimale Lösung berechnet werden (Abb. 3). Ziele und Rahmenbedingungen können abgeändert und somit auch die Robustheit einer Lösung geprüft werden. Dies ermöglicht es zum Beispiel auch, genau zu quantifizieren, welche Zusatzkosten bestimmte Leistungen verursachen, etwa wenn eine Waldstrasse aus Gründen unterhalten wird, die über die reine Holzproduktion hinausgehen.

Für diese Optimierung von Erschliessungs-Layouts wurden die mathematischen Grundlagen bzw. ein Prototyp entwickelt. Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, in einem nächsten Schritt ein benutzerfreundliches Tool für die Praxis zu entwickeln, welches von Spezialisten in der Verwaltung oder in Ingenieurbüros bedient werden könnte.

Dr. Leo Bont, Forstingenieur ETH, ist Mitarbeiter in der WSL Forschungsgruppe Nachhaltige Forstwirtschaft.

Er befasst sich u.a. mit Themen der Waldplanung, Erschliessung, Engineering, Waldinventur und Statistik, räumliche Optimierung und Holzernte.

Dr. Janine Schweier leitet die Gruppe und beschäftigt sich mit forstlicher Verfahrenstechnik, der Schnittstelle Wald und Holz sowie Nachhaltigkeit.

[1] Tragfähigkeit mind. 18 t, Breite mind. 2,5 m.

[2] Bei einer Nutzung von 4,9 Mio. m³ Holz in 2023.

Lebensraum-Potenzial von Forststrassen für gefährdete

Arten & Biotoptypen

Einen genaueren Blick auf die ökologischen Auswirkungen von Forststrassen zu werfen, zahlt sich aus:

Das geförderte Naturraummanagement-Projekt «Forststrassen als Lebensraum» der Österreichischen

Bundesforste befasste sich intensiv mit diesem Thema –und lieferte teils überraschende Ergebnisse.

Für die Forstwirtschaft gehört die Walderschliessung zu den Grundvoraussetzungen der zeitgemässen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Durch Forststrassen werden kleinflächige Waldnutzungsformen in Richtung strukturreicherer Wälder weg von grossflächigen Kahlschlägen ermöglicht. Das ist im Alpenstaat Österreich insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung stabiler Schutzwaldbestände von grosser Bedeutung. Aus Naturschutz­Sicht werden Forststrassen jedoch oftmals problematisch gesehen, da sie die Wälder als durchgängige Lebensräume zerschneiden und das Landschaftsbild verändern. Über die Biodiversität an Österreichs Forststrassen per se war jedoch relativ wenig bekannt. Antworten dazu brachte das Projekt «Forststrassen als Lebensraum», das im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014–2020 mit Mitteln von Bund, Ländern und Europäischer Union in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt wurde. Unter der Projektleitung der Österreichischen Bundesforste wurden gemeinsam mit Expertinnen und Experten wissenschaftliche Biodiversitätsdaten der Projektpartner ÖKOTEAM − Institut für Tierökologie und Naturraumplanung sowie grünes handwerk − Büro für angewandte Ökologie erhoben. Die statistische Auswertung führte V.I.N.C.A. – Institut für Naturschutzforschung und Ökologie GmbH durch. Das Ziel war, das Wissen über die Wirkung von Forststrassen auf die Biodiversität in bewirtschafteten Wäldern zu vertiefen und Massnahmen zur Förderung von Sonderstandorten und zur Minimierung negati­

ver Effekte im Rahmen von Planung, Bau und Pflege von Forststrassen zu erarbeiten.

Dazu wurden in fünf verschiedenen Regionen Österreichs (Wienerwald, Günser Gebirge, Fischbacher Alpen, Salzkammergut und Lungau) 126 Forststrassenabschnitte à 100 m in bewirtschafteten Wäldern der Österreichischen Bundesforste untersucht und Vergleichserhebungen im Wald durchgeführt. Es wurden verschiedene Tiergruppen (Schnecken, Weberknechte, Heuschrecken, Tagfalter, Libellen, Lurche, Kriechtiere, Auerhuhn, Schalenwild), gefährdete und geschützte Pflanzenarten, invasive Neophyten und alle Biotoptypen entlang der Abschnitte und in den Vergleichsflächen kartiert. Die regionale Differenzierung der Artengemeinschaften und deren Ausprägung in den verschiedenen Bereichen der untersuchten Forststrassen (Ober­ und Unterböschung, oberer und unterer angrenzender Wald) wurde anschliessend statistisch ausgewertet. Im Rahmen der Erhebungen wurden 83 verschiedene Biotoptypen im Bereich der untersuchten Forststrassen vorgefunden. 47% der identifizierten Biotoptypen sind in der Roten Liste als in unterschiedlichem Ausmass gefährdet eingestuft. Weiters wurden 172 Tierarten dokumentiert, wovon 48 Arten in den österreichischen Roten Listen zu finden sind. Zudem wurden 70 wertgebende Pflanzenarten und sieben (potenziell) invasive Neophyten an den Erhebungsstandorten nachgewiesen. Neozoen wurden kaum nachgewiesen und spielten im Vergleich zu Neophyten eine untergeordnete Rolle.

Gebirgsweberknecht

Untersuchte Organismengruppen, Anzahl nachgewiesener Arten und die am häufigsten gefundenen Vertreter im Zuge des LE-Projektes «Forststrassen als Lebensraum». Vögel und Säugetiere sind in dieser Übersicht nicht berücksichtigt, da von ihnen nur Einzelarten bearbeitet wurden.

Grosse standörtliche Unterschiede zeigten sich zwischen oberer und unterer Forststrassenböschung. So war beispielsweise hangaufwärts mehr Beschattung, Laubstreu, Feuchtigkeit und ein höherer Anteil der lückigen Krautschicht, jedoch gleichzeitig weniger Block/Schutt und Totholz zu finden. Die Steilheit des Hanges und die Seehöhe hatten zusätzlich eine Auswirkung auf die Ausprägung: Je steiler der Hang, desto mehr anstehender Fels trat an der Oberböschung und desto mehr Block/Schutt an der Unterböschung auf. Je höher die Forststrasse gelegen war, desto weniger Beschattung, Totholz und Laubstreu und desto mehr Nadelstreu war vorhanden. Diese standörtlichen Unterschiede wirkten sich unmittelbar auf die Ausprägung der Artengemeinschaften an den Standorten aus. Unterschiede bezüglich der Lage innerhalb und ausserhalb eines Schutzgebietes konnten nicht nachgewiesen werden. Grundsätzlich ist bemerkenswert, dass die Anzahl nachgewiesener naturschutzfachlich besonders wertvoller Tier­ und Pflanzen­Arten sowie stark gefährdeter Biotoptypen auf den Forststrassen­Begleitflächen deutlich grösser war als im angrenzenden Wald. Eine den naturschutzfachlichen Zielvorstellungen entgegenstehende Verfälschung der Lebensgemeinschaft des Waldes konnte in den untersuchten Flächen nicht

nachgewiesen werden. Vielmehr gehen die beteiligten Fachexpertinnen und ­experten davon aus, dass Forststrassen die Strukturvielfalt und die Biodiversität ähnlich erhöhen können, wie dies etwa bei natürlichen Erdrutschen und anderen Wald­Sonderstandorten der Fall ist. Jedoch wurden auch Neophyten – so wie naturschutzfachlich wertvolle Pflanzenarten – vermehrt an Oberböschungen nachgewiesen. Je offener das Kronendach über der Forststrasse war, desto mehr verschiedene Biotoptypen wurden dort gefunden. Aber auch Neophyten­Vorkommen wurden an diesen weniger beschatteten Bereichen verstärkt vorgefunden. Organismengruppe

Durch Forststrassen entsteht ein komplexes Gefüge von Einzeleffekten auf die Biodiversität. (Bild: © ÖBf AG)

Es kann festgehalten werden, dass durch Forststrassen ein komplexes Gefüge vorteilhafter, ambivalenter und nachteiliger Einzeleffekte auf die Pflanzen- und Tierwelt entsteht. Folgend sind diese beispielhaft angeführt:

– Konkret profitieren laut Aussage der Studie vor allem Tiergruppen mit überwiegend licht- und wärmebedürftigen Vertretern wie beispielsweise Heuschrecken, Tagfalter, Libellen oder Eidechsen sowie an Kleingewässer gebundene Amphibien von Forststrassen und den damit einhergehenden Strukturen. Neben ausbreitungsstarken und ökologisch flexiblen Arten waren unter den profitierenden Tiergruppen zum Teil auch Habitatspezialisten zu finden, die in der Kulturlandschaft ausserhalb des Waldes zunehmend unter Druck geraten. Auch bei den angetroffenen Pflanzenarten herrschten entlang der untersuchten Forststrassen Arten des Offenlandes vor, die nachweislich aus umliegenden Kulturlandschaften einwanderten. Reine Waldarten traten stark zurück.

– Auf Schalenwildarten und waldbewohnende Raufusshühner wirken sich Forststrassen ambivalent aus: Zum einen verbessert sich für diese Tiergruppen u.a. das Nahrungsangebot und die Durchwanderbarkeit dichter Waldbestände. Zudem ergibt sich durch Forststrassen eine Erleichterung von auerwildfreundlichen Bewirtschaftungsmassnahmen. Zum anderen bringen Forststrassen für diese Gruppen jedoch auch Störungen wie Lärm sowie ein erhöhtes Prädationsrisiko mit sich.

– Negative Auswirkungen haben Forststrassen insbesondere für ausgeprägte Waldbewohner, wie es beispielsweise viele Schnecken und Weberknechte sind. Teilweise können ganze Artengruppen – wie z.B. die kurzbeinigen Brettkanker –Forststrassenbereiche kaum bis nicht überwinden, wodurch die Populationen voneinander getrennt werden. Durch Einlaufschächte, Weideroste und auch Pfützen auf stark frequentierten Forststrassen können zudem Lebensraum-Fallen für wan-

dernde Amphibien entstehen. Mittels geeigneter Massnahmen kann diesen Zerschneidungs- und Fallen-Effekten jedoch aktiv gegengesteuert werden.

Im Rahmen des Projektes wurde nach der eingangs erläuterten Analyse ein Handlungsleitfaden erstellt, der praxisorientierte Tipps für die Forststrassenplanung enthält: In einer «dualen Planung» wird das Forststrassenprojekt sowohl als technisches als auch ökologisches Projekt betrachtet. Dabei wird das Projektgebiet bereits in der Planungsphase hinsichtlich besonders anspruchsvoller und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Biotoptypen untersucht.

– Auf Basis der Erhebungsergebnisse werden in der Planung anschliessend Bereiche mit Erhaltungspriorität (naturschutzfachlich hochwertige, sensible Bereiche) und Entwicklungspriorität (wenig naturnahe Standorte mit Potenzial zur

Schematische Darstellung zur Anlage von Waldrandbuchten entlang von Forststrassen. (Bild: © ÖBf AG)

Entwicklung von ökologisch hochwertigeren Sonderstandorten) ausgewiesen. In Bereichen mit Erhaltungspriorität sollten die Herstellung des Lebensraumkontinuums zumindest durch Massnahmen wie Totholzanreicherung neben der Strasse, Mittelstreifenbegrünung oder Erhalt des Kronenschlusses geplant oder diese Bereiche in der Trassenführung gänzlich umfahren werden. In Bereichen mit Entwicklungspriorität sollten die Anlage von Strukturen wie z.B. Waldrandbuchten, Kleingewässer neben Forststrassen, offenen Böschungsbereichen mit rauer Oberfläche und die Einbringung von Totholz in die Planungen miteinfliessen (siehe Abbildung/Illustration). In der Planungsphase werden auch potenzielle Lebensraum-Fallen identifiziert und Vermeidungsmassnahmen (z. B. Vermeidung von Wasserpfützen in den Fahrspuren durch Bombierung, Aufstiegshilfen aus Weiderostkästen oder Alternativen ohne Fallen-Potenzial) erarbeitet.

– In der Bauphase ist bei sensiblen Forststrassenprojekten die Beiziehung einer Bauaufsicht sinnvoll. In Zusammenarbeit mit der bauausführenden Firma behält sie auch die biodiversitätsrelevanten Ziele im Blick. Neben dem zeitlichen Ablauf des Baus (z.B. Fällungen ausserhalb der Hauptbrutzeit von Vögeln) hat diese auch die Entschärfung potenzieller Fallenwirkungen oder Zerschneidungseffekte (z.B. durch Mittelstreifenbegrünung, für Wasserorganismen durchwanderbare Wasserdurchlässe) sowie die Vermeidung der Einbringung von Neophyten durch Baustellenfahrzeuge im Blick.

– In der längsten Phase, der Pflegephase, sollte berücksichtigt werden, dass Böschungen laut der Studie teils naturschutzfachlich besonders wertvolle Biotoptypen aufweisen können. Manche davon benötigen Pflege, die im laufenden Betrieb mit berücksichtigt werden sollte. Eine Einsaat mit standortfremdem Saatgut zur Böschungsbefestigung (z.B. Lupinen) ist hingegen kontraproduktiv.

Neben dem umfassenden Best-Practice-Handlungsleitfaden zur Biodiversität an Forststrassen bei Planung, Bau und Pflege wurde auch eine Broschüre «Aktiv für biologische Vielfalt an Forststrassen» mit Praxis-Tipps erstellt. Diese Unterlagen sind frei erhältlich und können digital und analog über die Webseite der Österreichischen Bundesforste bezogen werden.

Angelika Waibel, MA ist Biologin und seit 2020 bei den Österreichischen Bundesforsten im Naturschutz und Naturraummanagement tätig.

Publikationen der Österreichischen Bundesforste. Best Practice Handlungsleitfaden der Österreichischen Bundesforste.

Quellen

Brunner, H., Friess, T., Schwantzer, M., Plattner, G., Ressel, M., Drapela-Dhiflaoui, J. (2020): Biodiversität an Forststrassen bei Planung, Bau & Pflege. Best-Practice-Handlungsleitfaden. Österreichische Bundesforste AG. Purkersdorf.

Brunner, H., Schwantzer, M. (2020): Aktiv für biologische Vielfalt an Forststrassen. Tipps für Land- und Forstwirte, Planer und Umsetzer. Österreichische Bundesforste AG. Purkersdorf. Österreichische Bundesforste AG (2019): Tagungsbericht «Forststrassen als Lebensraum?» 11. ExpertInnenforum des Naturraummanagements. https://www.bundesforste.at/fileadm in/naturraummanagement/naturraummanagement/pdf_ expertinnenforum/Expertinnenforum-2019-Forststrassen/ Tagungsbericht_21.11.2019_Forststrassen_als_Lebensraum_ final.pdf

Österreichische Bundesforste AG (2020): Lebensraum Forststrasse – Bringt Potenzial für viele Rote Liste-Arten und -Biotoptypen. Naturraummanagement-Fachjournal 01/2020 https:// www.bundesforste.at/fileadmin/publikationen/naturraum/ OeBf_NRM_Journal_1_2020_screen.pdf

Vorschau «Bündner Wald»

Februar 2026

Vorschau auf die nächsten Nummern:

April 2026: Versammlung Graubünden Wald

Redaktion: Laura Brunner

Redaktionsschluss: 6. Februar 2026

Juni 2026: Unwetter Misox

Redaktion: Susi Schildknecht

Redaktionsschluss: 10. April 2026

Holzkette

Quo vadis? Wohin geht die Branche, was läuft oder läuft nicht in Graubünden? Die Februar-Ausgabe wirft einmal mehr einen Blick auf die Holz- und Wertschöpfungskette. Vom Wald über die verarbeitenden Unternehmen bis zum Holzbau, Energieholz, Vermarktung, aber auch Aus- und Weiterbildung: Interdisziplinäres Vorgehen und Kooperationen sind Gebote der Stunde, Muni Max hats vorgelebt.

Redaktion: Susi Schildknecht

Termin vormerken: 8. Mai 2026: Generalversammlung Graubünden Wald, Thusis

Herausgegeben von Graubünden Wald und der SELVA | AWN-Ausgabe

Verlag: © Somedia Production AG, CH-7007 Chur Sekretariat: SELVA, Bahnhofplatz 1, CH-7302 Landquart, Telefon + 41 (0) 81 300 22 44, buendnerwald @ selva-gr.ch Redaktion: Susi Schildknecht, susi.schildknecht@bluewin.ch, Laura Brunner, redaktion@buendnerwald.ch. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern. Herstellung: communicaziun.ch, 7130 Ilanz. Erscheint sechsmal jährlich. Auflage: 1300

Exemplare Inserate: Somedia Promotion AG, Telefon + 41 (0) 81 650 00 70, thusis @ somedia.ch Abonnementspreise: CHF 70.– ( inkl. MwSt. für Mitglieder Verein Graubünden Wald)

Abonnemente/Adressänderungen: Telefon 0844 226 226, mutationen@graubuendenwald.ch, www.buendnerwald.ch Für Inseratetexte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung, auch muss die Meinung der Beiträge nicht mit der Ansicht der Redaktion übereinstimmen. Schreibende, die zu oben stehenden Themen publizieren möchten, sind herzlich eingeladen, ihre Vorschläge der Redaktion einzureichen.

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