

Bündner Wald

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Problematische Auswirkungen von invasiven Neophyten auf den Wald 8
Revidierte Freisetzungsverordnung und gebietsfremde Arten in der Schweiz 13
Neobiotamanagement Graubünden – Strukturen und Prioritäten 16
Das Kudzu-Tilgungsprojekt im Kanton Tessin 22 Strategien, Probleme, mögliche Massnahmen 26
Invasive gebietsfremde Baumarten in den Nordalpen: «Wehret den Anfängen!» 30
Neophyten im Wald aus Sicht der SELVA
36
Strategie zur Götterbaumkontrolle im Moesano 40
Biologische Bekämpfung des Götterbaums mittels Ailantex® 52
Invasive Neophyten in der forstlichen Aus- und Weiterbildung . 56
Corsin Flepp, ehemaliger Revierförster Medel/Lucmagn, bezieht nun Rente 58
Dankeschön, Cristina Fisler! 60
Die SELVA intensiviert die Sensibilisierung für Wald und Wild 62 Vorschau «Bündner Wald» August 2025 63


Titelbild: Die Wurzelbrut des Götterbaums durchwächst mit einer ungeheuren Wuchskraft die dichte Bodenvegetation.
(Bild: AWN, Jürg Hassler)



Der Essigbaum kann sich in wärmeren Gefilden auch im Wald etablieren. Eine Entfernung der sprossfähigen Wurzeln gestaltet sich dort besonders schwierig.
(Bild: Sascha Gregori, ANU Graubünden)
Editorial
Invasive Neophyten mit Schadenpotenzial für den Wald … Dieses Heft handelt von den Neuankömmlingen in Graubünden, wobei «neu» relativ ist, da manche sich schon seit Jahrzehnten aus Gärten und Parks in Richtung Wald verbreiten. Auch «invasiv» ist ein Begriff, der Klärung verlangt. Die hier gemeinten Eroberer schaden dem Wald, indem sie einheimische Gewächse verdrängen oder wortwörtlich in den Schatten stellen. Und Schadenpotenzial? Davon können unsere Tessiner Berufskolleginnen und -kollegen ein Liedlein singen, in das die Südbündner zunehmend einstimmen.
Die Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe teilen ihre Erfahrungen mit diversen Bekämpfungsmassnahmen. Meist sind diese mechanischer Natur und eine Sisyphusarbeit! Wo beginnen? Sascha Gregori vom Amt für Natur und Umwelt Graubünden schreibt, wie die Massnahmen gegen invasive Neobiota unter Berücksichtigung der verschiedenen Schutzgüter priorisiert werden können. Alain Schmid von der SELVA zeigt die Bedeutung der Neophyten für die Waldbesitzer auf.
Auch wenn gegen die invasiven Götterbäume hierzulande offenbar noch kein Kraut gewachsen ist, so gibt es doch einen Pilz, der es richten könnte, den Welkepilz Verticillium nonalfalfae. Das Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz (IFFF) der Universität für Bodenkultur Wien hat in achtjähriger Forschung eine biologische Methode auf Basis dieses raffinierten Gegenspielers entwickelt, um Ailanthus nachhaltig zu bekämpfen. Oliver Maschek und seine Mitautoren berichten in ihrem Artikel, wie der 2011 in der Südoststeiermark an welkenden Götterbäumen gefundene Pilz isoliert werden konnte und zur Basis eines Pflanzenschutzmittels wurde.
Im Artikel von Marco Vanoni und Jürg Hassler vom AWN Graubünden ist nachzulesen, welche invasiven Neophyten die Gesundheit des Waldes und seine Funktionen beeinträchtigen können. Was in der Schweiz heute verbindlich gilt, steht in der revidierten Freisetzungsverordnung (FrSV) und in der
BAFU-Publikation über gebietsfremde Arten. Basisdokumente für die Branche! Klar ist, die Neophyten mit Schadenpotenzial für den Wald verlangen ein branchenübergreifendes und koordiniertes Vorgehen. Es gilt, aus Fehlern zu lernen, Erfahrungen und Wissen weiterzugeben, konsequent Aufklärungsarbeit zu leisten, das Prinzip «Wehret den Anfängen!» hochzuhalten und … dranzubleiben!
Redaktorin Susi Schildknecht















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Problematische Auswirkungen von invasiven Neophyten auf den Wald
Die Anzahl von invasiven Neophyten und deren Häufigkeit steigen seit Jahren an. Während bestimmte Arten einfach nur lästig sind, verursachen andere Arten tatsächliche Schäden und einen massiven Aufwand, um sie zurückzudrängen oder wieder auszurotten.
Marco Vanoni, Jürg Hassler
Neophyten, wörtlich übersetzt «neue Pflanzen», sind Pflanzenarten, die nach der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 durch menschliche Aktivitäten in neue Regionen eingeführt oder eingeschleppt wurden. Diese Pflanzen werden in der Schweiz nicht als heimisch betrachtet, sondern stammen ursprünglich aus anderen Kontinenten. Viele dieser Arten wurden bewusst als Zier- oder Nutzpflanzen eingeführt, während andere unbeabsichtigt, beispielsweise durch verunreinigtes Saatgut oder als «blinde Passagiere» an Fahrzeugen oder in Schiffen, in die Schweiz gelangten. Als invasiv
1. Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)
Der Kirschlorbeer, auch Lorbeerkirsche genannt, ist eine beliebte Heckenpflanze, die wegen ihrer immergrünen Blätter und ihres dichten Wuchses geschätzt wird. Sie ist jedoch invasiv und kann sich in Wäldern stark ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen. Die Pflanze ist giftig, und ihre Blätter sind schwer kompostierbar. Seit September 2024 ist der Kirschlorbeer in der Schweiz mit einem Inverkehrbringungsverbot belegt, um seine Ausbreitung durch den Menschen zu stoppen.

werden Neophyten in der Schweiz dann bezeichnet, sobald sie Schäden anrichten. Diese Arten erweisen sich oft als sehr konkurrenzstark, weil sie hier keine natürlichen Feinde haben und Nischen besetzen, in denen sie unseren einheimischen Arten überlegen sind. Die Beurteilung der Invasivität erfolgt durch das BAFU und findet sich in der Publikation «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» (BAFU 2022, vgl. Artikel in dieser Ausgabe).
Invasive Neophyten stellen auch eine erhebliche Bedrohung für die Waldökosysteme dar. Sie behindern oder verdrängen die Verjüngung einheimischer
2. Runzelblättriger Schneeball (Viburnum rhytidophyllum)
Der Runzelblättrige Schneeball ist ein beliebter Zierstrauch, der in Gärten und Parks häufig angepflanzt wird. Er ist bekannt für seine attraktiven Blüten und Beeren, die Vögel anziehen. Allerdings kann er sich auch invasiv verhalten und heimische Pflanzenarten verdrängen sowie beim Umgang zu allergischen Reaktionen führen.

(Bild: Françoise Alsaker, via InfoFlora)
(Bild: AWN, Jürg Hassler)
Arten, indem sie die Bodenvegetation unterdrücken und die natürliche Waldverjüngung hemmen. Immergrüne Arten, wie der Kirschlorbeer, verdunkeln die Bestände und verhindern das Wachstum einheimischer Bäume und Sträucher. Die invasiven Pflanzen können auch die Nährstoffverfügbarkeit im Boden verändern, was das Wachstum heimischer Pflanzen weiter beeinträchtigt. Die Ausbreitung invasiver Neophyten führt zunächst zu einer Verringerung der Biodiversität, da sie heimische Pflanzenarten verdrängen und die Lebensräume für einheimische Tierarten zerstören. Dies kann zu einem Rückgang der Artenvielfalt führen, das ökologische Gleichgewicht stören und somit die Leistungen des entsprechenden Ökosystems mindern. Invasive Neophyten bieten oft weniger geeignete Lebensräume für spezialisierte einheimische Tierarten, was deren Überleben gefährden kann.
Die Schutzfunktion des Waldes können invasive Neophyten erheblich beeinträchtigen. Schutzwälder, die eine wichtige Rolle beim Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen, Steinschlag und Erosion spielen, sind besonders anfällig für die negativen Auswirkungen invasiver Neophyten, weil etwa die Verjüngung verhindert wird. Dies kann die langfristige Funktionsfähigkeit des Schutzwaldes gefährden und die Sicherheit der darunterliegenden Siedlungen und Infrastrukturen beeinträchtigen. Die Bekämpfung invasiver Neophyten in Schutzwäldern erfordert deshalb langfristige Strategien und ein konzeptionelles Vorgehen. Es ist wichtig, die Ausbreitung dieser Pflanzen frühzeitig zu erkennen und gezielte Massnahmen zu ergreifen, um ihre Verbreitung zu verhindern. Dies kann nur durch regelmässiges Monitoring und eine konsequente Bekämpfung erfolgen. Die Förderung einheimischer Pflanzenarten und die Wiederherstellung natürlicher Waldstrukturen sind ebenfalls entscheidend, 3. Götterbaum (Ailanthus altissima)
Der Götterbaum stammt ursprünglich aus China und Vietnam und wurde als Parkbaum in Europa eingeführt. Er ist sehr robust und anpassungsfähig und führt dadurch zu Schäden, was ihn zu einer invasiven Art macht. Der Götterbaum hat längliche, ganzrandige Fiederblättchen mit 2 bis 4 Drüsen an der Basis, die Zucker absondern und Ameisen anlocken, weshalb er auch «Drüsiger Götterbaum» genannt wird. Für den Götterbaum gilt seit 2024 ein Umgangsverbot.

4. Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum)
Der Riesenbärenklau ist eine invasive Pflanze, die ursprünglich als Zier- und Nutzpflanze (Bienen) eingeführt wurde. Er bildet dichte Bestände und verdrängt heimische Arten. Der Saft der Pflanze kann auf der Haut in Kombination mit UV-Strahlung schwere Verbrennungen verursachen. Er ist seit 2009 mit einem Umgangsverbot belegt.

(Bild: Andrina Rosselli)
(Bild: AWN, Jürg Hassler)
um die Widerstandsfähigkeit des Schutzwaldes gegen invasive Neophyten zu erhöhen.
Invasive Neophyten können auch die wirtschaftlichen Leistungen des Waldes erheblich beeinträchtigen. Sie hemmen das Wachstum einheimischer und wertvoller Holzarten und erhöhen die Kosten für die Waldpflege. Öffnungen im Altbestand oder Schürfungen zur Einleitung der Verjüngung können durch Neophyten besiedelt werden, was den eigentlichen Zweck des Eingriffs zunichtemacht und die Naturverjüngung verhindert. Lichte Wälder und offene Kulturlandschaften werden oft von invasiven Neophyten besiedelt, wodurch sie eine ökologische Aufwertung dieser Gebiete verhindern. Dies kann die Biodiversität und den Naturwert dieser Lebensräume erheblich verringern. Auch hier erfordert die Bekämpfung invasiver Neophyten ein regelmässiges Monitoring und gezielte Massnahmen, was erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen bindet. Diese Mittel könnten anderweitig für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität und die nachhaltige Waldbewirtschaftung eingesetzt wer-
5. Kermesbeere (Phytolacca americana)
Die Kermesbeere bildet dichte Bestände, die das Aufkommen von Bodenvegetation erschweren. Ihre Wurzeln und Samen sind giftig. Sie wurde zur Bekämpfung von Schnecken eingesetzt, da ihre unreifen und reifen Beeren als Schneckenmittel verwendet werden können.

den. Einige invasive Neophyten, wie der Riesenbärenklau, stellen zudem eine direkte Gefahr für den Menschen dar. Diese Pflanzen können Hautreizungen verursachen.
Zu den invasiven Neophyten, die im Wald konsequent bekämpft werden sollten, gehören Kirschlorbeer, Runzelblättriger Schneeball, Götterbaum, Riesenbärenklau, Kermesbeere, Drüsiges Springkraut, Essigbaum, Blauglockenbaum, Chinesische Hanfpalme und Asiatische Knöteriche. Auch die Goldrute, insbesondere an Waldrändern und Krautsäumen, kann an diesen Orten bekämpft werden, um ihre weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Bekämpfung invasiver Neophyten sollte koordiniert und strategisch erfolgen. Isoliert auftretende und somit einfach zu bekämpfende Arten sollten zuerst angegangen werden, um schnelle Erfolge zu erzielen. Die Bekämpfungsmassnahmen müssen zum richtigen Zeitpunkt und kontinuierlich durchgeführt werden, um eine vollständige Tilgung zu erreichen. Entscheidet man sich für die Bekämp-
6. Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera)
Das Drüsige Springkraut, auch Indisches Springkraut genannt, wurde als Zier- und Bienenpflanze aus dem Himalaja eingeführt. Es verwildert leicht und bildet flächige, dichte Bestände, die die einheimische Vegetation verdrängen und zudem die Bildung der Mykorrhizapilze hindern. Es gilt ein Umgangsverbot.

(Bild: AWN, Jürg Hassler)
(Bild: Erwin Jörg via InfoFlora)
fung der Neophyten auf einem Standort, sollten die Massnahmen konsequent und wiederkehrend durchgeführt werden, bis die Pflanze vollständig verschwunden ist. Halbherzige Bekämpfungsversuche führen oft zu einer erneuten Ausbreitung der invasiven Arten und sind daher ineffektiv. Es gibt bisher kaum einheimische Tierarten, die zur Bekämpfung invasiver Neophyten eingesetzt werden können. Ziegen fressen beispielsweise den Riesenbärenklau, aber die meisten einheimischen Schalenwildarten meiden Neophyten als Nahrungsquelle. Daher sind manuelle Bekämpfungsmassnahmen oft unerlässlich.
Die Robinie ist ein Beispiel für eine Pflanze, die sowohl positive als auch negative Eigenschaften aufweist. Sie befindet sich in der Verordnung über forstliches Vermehrungsgut und darf somit im Wald unter gewissen Bedingungen eingesetzt werden. Sie gehört gemäss der Publikation des BAFU «Gebietsfremde Arten in der Schweiz» zur Liste der Arten, die «nachweislich Schäden verursachen», wird
7. Essigbaum (Rhus typhina)
Der Essigbaum ist eine invasive Pflanze, die durch ihre weitreichenden Wurzelausläufer rasch grosse Dominanzbestände bilden kann. Diese Bestände behindern das Wachstum anderer Arten und verdrängen lichtliebende Pflanzen. Alle Teile der Pflanze, ausser den Blüten, sind schwach giftig. Es gilt ein Umgangsverbot.

jedoch in der revidierten Freisetzungsverordnung nicht verboten (vgl. Artikel Vanoni zu den beiden Listen). Einerseits ist sie hitze- und dürretolerant und kann stickstoffarme Böden verbessern, was sie zu einer potenziellen Alternative für die Waldbewirtschaftung im Klimawandel macht. Andererseits kann sie sich invasiv verhalten und heimische Pflanzenarten verdrängen, was ihre Verwendung kontrovers macht. Auf der Alpensüdseite wurde mittlerweile ein Umgang mit der Robinie gefunden, der ihre negativen Auswirkungen einigermassen unter Kontrolle halten kann. Es ist auch wichtig, die langfristigen Auswirkungen neuer Baumarten auf die Waldökosysteme sorgfältig zu prüfen, bevor sie grossflächig eingesetzt werden. Im Projekt Testpflanzungen der WSL wurde deshalb beispielsweise sehr sorgfältig abgewogen, welche fremdländischen Baumarten zur Ergänzung des einheimischen Baumartenspektrums berücksichtigt werden sollen und dürfen.
8. Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa)
Der Blauglockenbaum ist eine beliebte Zierpflanze in Städten und Gärten. Er produziert jährlich etwa 20 Millionen Samen pro Baum, die durch Wind und Wasser weit verbreitet werden können. Dies führt zu einer starken Ausbreitung der Pflanze, die heimische Arten verdrängen kann. Für den Blauglockenbaum gilt ein Inverkehrbringungsverbot.

(Bild: Sascha Gregori)
(Bild: Laura Torriani via InfoFlora)
Für den Umgang mit invasiven Neophyten im Bündner Wald ist ein abgestimmtes Vorgehen nötig, das sowohl die ökologischen als auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Durch gezielte Bekämpfungsmassnahmen, die Förderung einheimischer Arten und die sorgfältige Überwachung der Waldökosysteme kann die Biodiversität und die natürliche Regenerationsfähigkeit der Wälder erhalten werden. Die Revision der Freisetzungsverordnung 2024 ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, da sie die Ausbreitung invasiver Neophyten über das sogenannte Inverkehrbringungsverbot für ausgewählte Arten zusätzlich reduziert und die natürlichen Lebensräume schützt. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei aus unserer Sicht den Schutzwäldern und den Wäldern gelten, in denen ökologische Massnahmen umgesetzt wurden. Sie spielen alle-
9. Chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei)
Die Chinesische Hanfpalme ist eine robuste und winterharte Palmenart, die in Gärten und Parks häufig angepflanzt wird. Sie ist bekannt für ihre fächerförmigen Blätter und ihre Anpassungsfähigkeit an verschiedene Klimabedingungen. Unter den klimatischen Bedingungen der Alpensüdseite kann sie sich invasiv verhalten. Sie dunkelt die Unterschicht aus und verdrängt die Bodenvegetation sowie die Verjüngung heimischer Baumarten. Es gilt ein Inverkehrbringungsverbot.

samt eine entscheidende Rolle beim Schutz vor Naturgefahren und für das gesamte Waldökosystem, und deren Funktionsfähigkeit kann durch invasive Neophyten erheblich beeinträchtigt werden.
Marco Vanoni leitet den Bereich Schutzwald & Waldökologie, Jürg Hassler arbeitet in den Bereichen Waldökologie und Waldinformation im Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
10. Asiatische Knötericharten (Reynoutria spp. inkl. Hybride)
Die Asiatischen Knötericharten sind invasive Pflanzen aus Ostasien, die sich durch starke Rhizome schnell ausbreiten und dichte Bestände bilden. Sie gedeihen besonders gut auf feuchten, nährstoffreichen Böden. Der Japanknöterich etwa kann Infrastrukturen wie Gleisanlagen und Uferbefestigungen beschädigen und verdrängt heimische Pflanzen. Diese Pflanzen sind wegen ihrer Wuchskraft und der Rhizome äusserst schwer zu bekämpfen. Schon die kleinsten Pflanzenteile können sich wiederbewurzeln. Es gilt ein Umgangsverbot.

(Bild: AWN, Jürg Hassler)
(Bild: AWN, Jürg Hassler)
Revidierte Freisetzungsverordnung und gebietsfremde Arten in der Schweiz
Die revidierte Freisetzungsverordnung (FrSV) und die Publikation des Bundesamts für Umwelt (BAFU) über gebietsfremde Arten sind zentrale Dokumente im Zusammenhang und für den Umgang mit gebietsfremden Arten in der Schweiz. Sie sind wichtige Eckpfeiler für den Schutz der Biodiversität und die Erhaltung natürlicher Lebensräume. Im Folgenden wird ein Überblick über die wesentlichen Aspekte dieser beiden Publikationen gegeben.
Marco Vanoni
Revidierte Freisetzungsverordnung
Die Freisetzungsverordnung regelt die Bedingungen und Verfahren für die Freisetzung von Organismen in die Umwelt. Mit der Revision im Jahr 2024 wurden die bestehenden Vorschriften an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Standards angepasst. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu bewahren und die negativen Auswirkungen gebietsfremder Arten auf heimische Ökosysteme zu minimieren. Die Revision beinhaltet folgende Neuerungen und Änderungen:
– Verschärfte Vorgaben: Die revidierte Verordnung führt strengere Vorgaben für das Inverkehrbringen von Organismen ein, insbesondere für solche, die als invasiv oder potenziell invasiv gelten und daher ein hohes Risiko für die einheimische Flora und Fauna darstellen.
– Überwachung und Kontrolle: Die Verordnung sieht verstärkte Massnahmen zur Überwachung und Kontrolle vor, um frühzeitig auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren zu können.
– Vereinfachte Überarbeitung: Wenn neue Erkenntnisse über die Invasivität bestimmter Arten vorliegen, können die Anhänge 2 1 und 2 2 nach Anhörung der Betroffenen durch das UVEK rascher angepasst werden.
Die revidierte Freisetzungsverordnung enthält zwei Anhänge, die spezifische Verbote für den Umgang und das Inverkehrbringen von bestimmten Arten regeln:
– Anhang 2.1: Umgangsverbot: Dieser Anhang enthält Arten, für die ein Umgangsverbot gilt und
beinhaltet auch ein Inverkehrbringungsverbot. Das bedeutet, dass der Umgang mit diesen Arten gänzlich verboten ist, erlaubt ist im Prinzip nur die Bekämpfung. Dieses Verbot zielt darauf ab, die Ausbreitung dieser Arten zu verhindern und ihre negativen Auswirkungen auf die Biodiversität zu minimieren. Wichtige Arten dieser Liste sind z. B. Götterbaum, Asiatische Knötericharten (inkl. Hybride) oder Riesenbärenklau.
– Anhang 2 2: Inverkehrbringungsverbot: Dieser Anhang listet Arten auf, deren Inverkehrbringen, also der Handel und die Verbreitung, inklusive Verkauf und Verschenken, verboten ist. Diese Arten stellen ein erhebliches Risiko für die Umwelt dar und dürfen daher nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot soll sicherstellen, dass diese Arten weder bewusst noch unkontrolliert in die Umwelt gelangen und Schäden verursachen. Wichtige Arten dieser Liste sind z. B. Blauglockenbaum, Kirschlorbeer oder Chinesische Hanfpalme.
Publikation des BAFU über gebietsfremde Arten
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU, 2022) hat eine umfassende Publikation über gebietsfremde Arten herausgegeben. Diese Publikation bietet einen tiefen Einblick in die Problematik invasiver Arten und deren Auswirkungen auf die Biodiversität in der Schweiz. Die Kerninhalte der Publikation sind: – Definition und Klassifikation: Die Publikation definiert gebietsfremde Arten und klassifiziert sie

nach ihrem invasiven Potenzial, um die Risiken besser einschätzen und gezielte Massnahmen ergreifen zu können.
– Einfluss auf Ökosysteme: Es wird detailliert beschrieben, wie gebietsfremde Arten heimische Ökosysteme beeinflussen können, einschliesslich der Verdrängung einheimischer Arten, Veränderungen in Nahrungsnetzen und der Beeinträchtigung von Lebensräumen.
– Fallstudien und Beispiele: Anhand konkreter Fallstudien werden die Auswirkungen bestimmter gebietsfremder Arten in der Schweiz dargestellt, was die Problematik veranschaulicht und mögliche Lösungsansätze aufzeigt.
– Präventions- und Bekämpfungsstrategien: Die Publikation stellt verschiedene Strategien zur Prävention und Bekämpfung invasiver Arten vor, darunter Massnahmen zur Früherkennung, Eindämmung und Kontrolle.
Die Publikation enthält zwei wichtige Anhänge, die Listen von Arten umfassen, welche entweder nachweislich Schäden verursachen oder von denen ein Schaden ausgehen könnte:
– Liste der Arten, die nachweislich Schäden verursachen (invasive Arten): Diese Liste umfasst gebietsfremde Arten, deren negative Auswirkungen auf die Umwelt wissenschaftlich belegt sind. Diese Arten stellen eine unmittelbare Bedrohung für die Biodiversität dar und erfordern besondere Aufmerksamkeit und Massnahmen. Wichtige Arten dieser Liste sind z. B. Götterbaum, Kirschlorbeer oder Robinie.
– Liste der Arten, bei denen von einem Schaden auszugehen ist (potenziell invasive Arten): Diese Liste enthält Arten, die zwar noch keine nachweislichen Schäden verursacht haben, bei denen jedoch aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften und ihres Verhaltens ein hohes Risiko besteht, dass sie in
Zukunft Schäden anrichten könnten. Präventive Massnahmen sind hier besonders wichtig, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Wichtige Arten dieser Liste sind z. B. Blauglockenbaum, Lotuspflaume oder Runzelblättriger Schneeball.
Fazit
Die revidierte Freisetzungsverordnung und die Publikation des BAFU über gebietsfremde Arten sind wichtige Instrumente und Schritte im Umgang mit invasiven Arten in der Schweiz. Sie tragen dazu bei, die biologische Vielfalt zu schützen und die negativen Auswirkungen gebietsfremder Arten auf die Umwelt zu minimieren. Durch strengere Regulierungen und umfassende Informationen, einschliesslich der detaillierten Artenlisten in den Anhängen, wird ein wesentlicher Beitrag zum Naturschutz und zur Sicherung der Waldfunktionen geleistet.
Links
Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV): www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2008/614/de
Gebietsfremde Arten in der Schweiz: www.bafu. admin.ch/bafu/de/home/themen/biodiversitaet/ publikationenstudien/publikationen/gebietsfremdearten.html
Waldrelevante Schadorganismen (siehe Priorisierung von waldrelevanten Schadorganismen und Liste der bewerteten waldrelevanten Schadorganismen): www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/ wald/fachinformationen/belastungen im schweizerwald/gefaehrlicheschadorganismenfuerdenwald.html
Marco Vanoni leitet den Bereich Schutzwald & Waldökologie im Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.
Übersicht der waldrelevanten Schadorganismen
Neben invasiven Neophyten gibt es weitere Schadorganismen wie Insekten oder Pilze, die für den Wald eine Bedrohung darstellen. In den meisten Fällen handelt es sich ebenfalls um invasive Arten. Diese waldrelevanten Schadorganismen stellen oftmals sehr spezifisch nur für den Wald eine Gefährdung dar und sind deshalb auf nationaler Ebene nicht über die Umweltschutzgesetzgebung (USG), sondern über die Waldgesetzgebung (WaG) geregelt. Für eine Übersicht zu diesen Organismen und den Gefährdungen oder Beeinträchtigungen, die von ihnen für die Nutz , S chutz , Wohlfahrts un d Biodiversitätsfunktion des Waldes ausgehen, wurde im Jahr 2017 erstmals eine gesamtheitliche Übersicht erstellt. Diese Übersicht wird durch die KOK Arbeitsgruppe Waldschutz in Zusammenarbeit mit dem BAFU und der WSL in regelmässigen Abständen überarbeitet und aktualisiert. Die neuste Version stammt aus dem Jahr 2024 und enthält total 102 bewertete Arten, von denen rund ein Fünftel einheimische Arten sind. Bei 40 Arten auf der Liste handelt es sich um Pflanzen, meist um invasive Neophyten.
Neobiotamanagement Graubünden – Strukturen und Prioritäten
Um Schäden durch invasive gebietsfremde Arten zu verhindern, müssen Bekämpfungsmassnahmen umgesetzt werden. Der Beitrag beschreibt die organisatorischen Strukturen in der kantonalen und kommunalen Verwaltung und erläutert, wie die Massnahmen gegen invasive Neobiota unter Berücksichtigung der verschiedenen Schutzgüter priorisiert werden können.
Sascha Gregori
Ausgangslage
Die Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) schreibt den Kantonen u. a. die Organisation und Koordination der Bekämpfung invasiver gebietsfremder Pflanzen vor. Mit dem Regierungsbeschluss vom 31.5.2011 (Prot. Nr. 514) wurde das Amt für Natur und Umwelt (ANU) als Vollzugsstelle für die FrSV bestätigt.
2009 hat das ANU in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wald und Naturgefahren und in Rücksprache mit der Fachstelle Pflanzenschutz des Plantahofs die strategischen Ziele entsprechend der revidierten FrSV überarbeitet. Diese Ziele haben heute noch ihre Gültigkeit. Im Folgenden wird erläutert, wie die kantonalen und kommunalen Stellen in Bezug auf das Neobiotamanagement organisiert sind und wie die Priorisierung der Massnahmen erfolgt.
Strukturen und Informationsaustausch
Auf kantonaler Ebene erfolgt die Koordination der Massnahmen und der Informationsfluss zwischen den Dienststellen über die Arbeitsgruppe invasive Neophyten Graubünden (AGIN GR). Die Leitung der Arbeitsgruppe liegt beim ANU. Abbildung 1 zeigt die Struktur und die beteiligten Dienststellen.
Die AGIN GR trifft sich nicht regelmässig. Es sind vielmehr die Ansprechpersonen, welche sich bei Bedarf austauschen. Jede Gemeinde verfügt über eine Ansprechperson für invasive Neophyten (KAFIN). Sie ist primäre Ansprechperson sowohl für die Gemeindeverwaltung als auch für die Bevölkerung. Bei Bedarf unterstützt das ANU die KAFIN bei ihren Tätigkeiten beispielsweise mit Unterlagen, Know-how und rechtlichen Abklärungen.
Arbeitsgruppe invasive Neophyten
Graubünden (AGIN GR)
– Amt für Natur und Umwelt (ANU)
– Tiefbauamt (TBA)
– Hochbauamt (HBA)
– Amt für Wald und Naturgefahren (AWN)
– Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG)
– Amt für Jagd und Fischerei (AJF)
– Amt für Gemeinden (AFG)
– Bündner Naturmuseum (BNM)
– Plantahof Kommunikation

Während der Wintermonate fällt der immergrüne Kirschlorbeer im Unterholz besonders auf. Dort wo der Samendruck aus der Nachbarschaft gross ist und die Temperaturen genügend hoch sind, beginnt er seine Invasion auch im Wald. Im Bild ein Beispiel im Sonderwaldreservat des Domat/Emser Tuma Platta. (Bilder: Sascha Gregori, ANU Graubünden)
Tätigkeitsbereiche ANU
Das ANU berät bei Fragen zu invasiven Neobiota, organisiert und koordiniert Überwachungs-, Präventions- und Bekämpfungsmassnahmen, führt Weiterbildungen und Informationsveranstaltungen durch, ist die kantonale Anlaufstelle für räumliche Neobiota-Datenbanken (GIS) und führt Kontrollen bezüglich der Einhaltung der FrSV durch. Neben den oben genannten Tätigkeitsfeldern beteiligt sich das ANU auch an nationalen Arbeitsgruppen wie z. B. dem Cercle Exotique (CE). Die Arbeits-
Abb. 1: Schematische Darstellung der Kommunikationswege zum Thema Neobiota in Graubünden. Die kommunalen Ansprechpersonen für invasive Neophyten (KAFIN) sowie das Amt für Natur und Umwelt bilden die Verbindung bzw. die Kontaktpunkte zwischen den Gemeinden und den kantonalen Dienststellen.
gruppe Neophytenmanagement des CE wird durch einen Vertreter des ANU geleitet und behandelt die Priorisierung und Bekämpfung von invasiven Neophyten sowie den Umgang mit biologisch (durch Neophyten) belastetem Boden. Das Ziel des CE ist es, die Kantone und Gemeinden im Vollzug der FrSV mit Empfehlungen, Wegleitungen und Merkblättern zu unterstützen.
Kommunales Neophytenmanagement
Der Kanton Graubünden setzt sich 2025 aus 100 Gemeinden zusammen. Jede Gemeinde verfügt über eine KAFIN. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Kontrolle von Bauparzellen auf Neophyten im Rahmen des kommunalen Baubewilligungsverfahrens, Umsetzung von Massnahmen im Rahmen eines kommunalen Neophytenmanagementkonzepts sowie Beratung und Hilfestellung bei
Anfragen aus der Bevölkerung. Mittlerweile verfügen 50 % der Gemeinden über ein solches Konzept. Das ANU unterstützt die Gemeinden sowohl in der Erarbeitung der Konzepte als auch bei der Umsetzung der Massnahmen; sei es durch Beratung vor Ort oder das Bereitstellen von Vorlagen und Unterlagen (Empfehlungen, Merkblätter, Formulare).
Gemeinden, welche ein Managementkonzept erarbeitet haben, wissen, wann und wo sie ihre Ressourcen einsetzen (Massnahmenplan). Die Prioritäten werden dabei regelmässig entsprechend der aktuellen Ausbreitung der Neophyten angepasst. Ein solches Vorgehen ist sowohl für den Gemeindevorstand als auch für die Bevölkerung transparent und nachvollziehbar. Im Folgenden wird aufgezeigt, auf welche Art und Weise man die Massnahmen gegen invasive Arten priorisieren kann.
Priorisierung der Bekämpfungsmassnahmen gegen invasive Neobiota
Um alle invasiven Arten sofort und überall bekämpfen zu können, fehlen bei Weitem die personellen und finanziellen Mittel. Deshalb geht es bei der Bekämpfung darum, im Sinne der Verhältnismässigkeit Prioritäten zu setzen und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Es ist von Vorteil, wenn man durch ein Monitoring bereits schon weiss, wo ungefähr welche Arten vorkommen. Der aktuelle Stand der Verbreitung der Neophyten kann über den QRCode am Ende dieses Artikels eingesehen werden. Erste spontane Vorkommen in einer Geländekammer sollen immer so rasch wie möglich eliminiert werden («Wehret den Anfängen!»). Einige invasive, gebietsfremde Arten sind jedoch in Graubünden bereits so weit verbreitet, dass eine Eliminierung in weiten Teilen unrealistisch und unverhältnismässig geworden ist. Entsprechend ist es wichtig, sowohl die Arten, als auch die Gebiete bezüglich der Massnahmen, wie beispielsweise Überwachung oder Bekämpfung, zu priorisieren.
Die leitende Frage bei der Priorisierung lautet: Welcher Schaden liegt vor oder kann entstehen? In
Graubünden wurden hinsichtlich der Bedrohung durch Neobiota folgende prioritäre Schutzgüter definiert:
– Menschliche und tierische Gesundheit und Lebensqualität
– Biodiversität
– Investitionen und Infrastruktur (z. B. Strassen, Revitalisierungen, Schutzwald)
– Land- und forstwirtschaftliche Produktion Für den Erhalt der Schutzgüter können unterschiedliche Stakeholder (z. B. kantonale Dienststellen) zuständig sein. Zudem muss zwischen einem Schaden und einer Bedrohung unterschieden werden.
So ist beispielsweise für den Erhalt der landwirtschaftlichen Produktivität in erster Linie die Landwirtschaft selbst verantwortlich; daher geht aus der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV; SR 910.91) sowie aus der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR 910.13) eine Pflicht zur Bekämpfung von Problempflanzen hervor; Neophyten müssen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) bekämpft werden. Zudem kann die Verbreitung von einer Strasse, welche unmittelbar neben einer LN verläuft, durch einen angepassten Unterhalt bzw. eine Bekämpfung der Neophyten innerhalb dieser Strassenabschnitte verhindert werden. Eine gesetzliche Vorschrift dazu fehlt jedoch gänzlich. Solche Arbeiten werden daher von den kommunalen und kantonalen Diensten freiwillig geleistet.
Priorisierung der gebietsfremden Arten nach Schutzgütern
Die durch das ANU am höchsten priorisierten Arten und Lebensräume werden im Folgenden bezüglich der entsprechenden Schutzgüter konkretisiert. Dazu gilt es zu beachten, dass andere Dienststellen, wie beispielsweise das AWN, jede Neophytenart in ihrem Zuständigkeitsbereich anders priorisieren kann. Dies ist absolut legitim und widerspricht sich in der Praxis nicht, da die Schutzgüter ebenfalls unterschiedlich gewichtet werden und die gesetzlichen Aufträge verschieden sind.

Als Pionierart besiedelt das Drüsige Springkraut rasch Uferbereiche, Waldränder und -lichtungen. In Zonen mit geringem Störungsintervall (z. B. Hochwasser) kann die natürliche Sukzession durch gezielte Eingriffe unterstützt werden und das Springkraut verliert seine Dominanz.
Menschliche und tierische Gesundheit
Einige Pflanzen stellen eine unmittelbare Gefährdung für die menschliche und/oder tierische Gesundheit dar. In Graubünden werden daher die folgenden Pflanzenarten im Rahmen der Bekämpfung als prioritär betrachtet: Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia), Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens), Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus).
Als Beispiel für eine Bedrohung der menschlichen Gesundheit durch ein invasives gebietsfremdes Insekt sei hier die Tigermücke (Aedes albopictus) erwähnt. Sie kann über 20 verschiedene Arboviren übertragen.
Das Ziel bei diesen gesundheitsgefährdenden Arten ist eine dauerhafte Dezimierung bis hin zu einer Tilgung. Die Bestände dieser Arten tief zu halten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern, hat oberste Priorität.
Biodiversität
In trockenen Habitaten wie beispielsweise Trockenwiesen und -weiden (TWW, Biotopinventarflächen) finden sich in Graubünden hauptsächlich das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis), das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus), die Robinie (Robinia pseudoacacia) sowie Amerikanische Goldrutenarten (Solidago spp.).
In den tendenziell feuchten bzw. wassernahen Lebensräumen, also auch innerhalb der vier Biotopinventartypen Amphibienlaichgebiet, Auengebiet, Hoch- und Flachmoor, finden sich hauptsächlich die Asiatischen Staudenknötericharten (Reynoutria spp.), der Sommerflieder (Buddleja davidii), die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera), der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum), die Robinie (Robinia pseudoacacia) sowie im Misox der Götterbaum (Ailanthus altissima).
Die Zielsetzung in diesen Arealen ist eine regelmässige Pflege zur Reduktion der negativen Einflüsse dieser Arten auf den jeweiligen Biotoptyp und seine Ökosystemleistungen.
Investitionen und Infrastruktur
Durch invasive Neophyten verursachte Auswirkungen wie Wurzeldruck, Erosion oder Überwucherung auf Infrastrukturanlagen oder nach Revitalisierungen können den Wert beziehungsweise die Funktionalität von Investitionen senken oder höhere Unterhaltskosten verursachen.
In Graubünden erfolgen diese Schäden hauptsächlich durch Asiatische Staudenknötericharten (Reynoutria spp.), Götterbaum (Ailanthus altissima) und Sommerflieder (Buddleja davidii). Grundsätzlich gilt es auf Bauwerken etc., die Ansiedlung dieser Arten von Beginn an zu verhindern, bis sich eine standortgerechte Vegetation etabliert hat. Regelmässige Kontrollen werden auch nach Erstellung noch empfohlen.
Japanknöterich bietet einen schlechten Erosionsschutz und verbreitet sich besonders oft entlang von Fliessgewässern. Der Erhalt von Uferböschungen benötigt deshalb zusätzlichen Aufwand.
Durch eine Störung der Sukzession (Verzögerung und Einfluss auf Arten) kann in Graubünden die Präsenz von Sommerflieder (Buddleja davidii) im Schutzwald für den Forst einen erheblichen Mehraufwand bedeuten.
Beim Götterbaum (Ailanthus altissima) gibt es Anzeichen, dass er in Alpentälern die Schutzwirkung von Wäldern gegen Naturgefahren verringern kann, weil seine Stämme mit zunehmendem Alter von innen her durch Fäulepilze geschwächt werden. Problematisch zeigt sich der Götterbaum (Ailanthus altissima) ebenfalls in Autobahnmittelstreifen. Sein schnelles Wachstum führt dazu, dass dessen Äste kurze Zeit nach einem Pflegeeingriff wieder in die Überholspur ranken können. Solche Bestände werden durch den betrieblichen Unterhalt regelmässig zurückgeschnitten und, wo möglich, gerodet.
Land- und forstwirtschaftliche Produktion Für den Vollzug und Massnahmen rund um die landund forstwirtschaftliche Produktion sind in erster Linie andere Dienststellen zuständig (Amt für Landwirtschaft und Geoinformation [ALG], Plantahof und AWN). Da die meisten Organismen aber auch ausserhalb dieser Landnutzungen vorkommen, werden sie vom ANU bei der Priorisierung berücksichtigt. Durch die Verdrängung von qualitativ besseren Futter- oder Kulturpflanzen verursachen einige Neophyten Ertragsausfälle in der Landwirtschaft. Dazu gehören in Graubünden das Orientalische Zackenschötchen (Bunias orientalis), das Einjährige Berufkraut (Erigeron annuus) und die Vielblättrige Lupine (Lupinus polyphyllus).
Mit grosser Aufmerksamkeit wird die Ausbreitung des Schmalblättrigen Greiskrauts (Senecio inaequidens) beobachtet. Dessen Potenzial in Graubünden ist in weiten Teilen der Höhenlagen bis circa 1500 m ü. M. noch in keiner Weise ausgeschöpft. Aufgrund der giftigen Inhaltsstoffe kann es in der Landwirtschaft zu grossen Schäden führen.
Die Bekämpfung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wird durch die landwirtschaftlichen Gesetzgebungen gefordert. Entsprechend findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem ALG als Vollzugsstelle dieser Gesetzgebungen, dem Plantahof mit seinem landwirtschaftlichen Beratungsdienst und der Pflanzenschutzfachstelle sowie dem ANU statt. Auch gebietsfremde Insekten gehören zum Teil zu den hoch prioritären Arten. So wird der Japankäfer beispielsweise über die Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV; SR 916.201) als Quarantäneorganismus eingestuft, da sein Speiseplan und sein grosser Appetit auf über 300 Wirtspflanzen zu enormen Schäden in der Land- und Forstwirtschaft führen können.
Priorisierung nach Gebieten
Neben den oben erwähnten Lebensräumen, welche aufgrund der wertvollen hohen Biodiversität oder zum Erhalt von Investitionen und Schutzfunktio-

Es gibt Bestände des Japanischen Staudenknöterichs, die nur durch illegale Materialablagerungen (Grünabfälle oder Erdmaterial) erklärt werden können.
nen priorisiert werden, können einzelne Geländekammern und Regionen auch pauschal von Neophyten freigehalten werden. Entsprechend wird in solchen Geländekammern jede gebietsfremde Art bekämpft, da beispielsweise der Aufwand für eine Eliminierung noch verhältnismässig gering ist. Diese Strategie kann in einer Region auch nur einzelne Arten betreffen, welche ein Potenzial haben, sich weiter auszubreiten. Bei der Bekämpfung über ein gesamtes Gebiet sollte jedoch möglichst vollständig und koordiniert vorgegangen werden. Alle betroffenen Stakeholder sind in das Vorgehen einzubeziehen und müssen diese Strategie mittragen.
Fazit und Ausblick
Die Erfahrung nach 16 Jahren Neobiotamanagement zeigt: Regelmässig drängt sich eine neue Art in Graubünden ins Rampenlicht. Derzeit werden die Ankunft des Japankäfers und die ersten Meldungen der Asiatischen Hornisse erwartet. Gleichzeitig ist
zu befürchten, dass sich die Tigermücke im Churer Rheintal zumindest saisonal etablieren kann. Idealerweise tritt dies nicht bereits alles in diesem Jahr ein. Aber eines ist sicher: Alle drei Arten werden sich früher oder später im Churer Rheintal begegnen, was das Neobiotamanagement nicht vereinfachen wird. Im Gegenteil: Die Priorisierung und Umsetzung von Massnahmen werden um eine weitere Komplexitätsstufe erhöht.
Karte zur aktuellen Verbreitung und Erfassung von Neophytenstandorten.
Sascha Gregori hat 2009 den Master in Geografie abgeschlossen und kümmert sich seither beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) um das Neobiotamanagement.
Das Kudzu-Tilgungsprojekt im Kanton Tessin
Die aus Südostasien stammende Liane Kudzu (Pueraria lobata) gilt als eine der invasivsten Pflanzen weltweit. Die alles überdeckende und erstickende Wuchskraft hat grosse negative Auswirkungen auf die Biodiversität, die Schutzfunktion von Wäldern sowie die Infrastrukturerhaltung. In der Schweiz wächst der Kudzu nur auf der Alpensüdseite. Seit sieben Jahren bekämpft das Tessiner Kantonsforstamt die Pflanze systematisch und erfolgreich.
Andrina Rosselli
Ein üppiger grüner Teppich überwuchert Stützmauern, Seeufer, Gärten, Waldränder oder Waldlichtungen. Der äusserst schnellwachsende Kudzu bedeckt rasch und vollständig grosse Flächen und erstickt die darunterliegende Vegetation. Im Wald ist jegliche Verjüngung verunmöglicht, die Wurzeln stabilisieren den Boden nur ungenügend, herabrollende Steine werden kaum gebremst und die im Winter trockenen und herabhängenden Lianen erhöhen die Waldbrandintensität, indem sich das Feuer vereinfacht vom Boden zu den überwachsenen Baumkronen ausbreiten kann. Nicht zuletzt entstehen hohe Unterhaltskosten für Strassenböschungen, Infrastrukturen und Gebäude. Einzig im Entstehungsgebiet von Steinschlag oder Erosion kann das

Kudzu-Geflecht eine festigende Wirkung haben. Aufgrund der überwiegenden negativen Auswirkungen vor allem im und nahe dem Schutzwald hat das Tessiner Kantonsforstamt im Merkblatt zum «Umgang mit invasiven Neophyten zur langfristigen Erhaltung der Waldfunktionen» [1] den Kudzu als prioritäre Art definiert, für den kantonsweit das Ziel der Tilgung gilt. Im Februar 2019 wurde im «Bündner Wald» auf die Notwendigkeit eines kantonalen Bekämpfungsprojekts hingewiesen. Ein solches ist mittlerweile koordiniert und erfolgreich in Umsetzung und wird in dieser Ausgabe vorgestellt.
Verbreitung
Seit der Ersterhebung im Jahr 2006 mit 21 Vorkommen (15 29 0 m²; Pron 2006) wurden stetig neue Vorkommen entdeckt, bis auf 60 Vorkommen (42 143 m²) im 2018 und momentan 70 Vorkommen (53 770 m²), bezogen auf die ursprünglich erfasste maximale Ausdehnung. Alle Vorkommen befinden sich im Kanton Tessin, bis auf eines bei San Vittore (GR), welches jedoch bereits 2010 getilgt wurde. Bei einem Vorkommen kann es sich um eine Einzelpflanze von wenigen Quadratmetern Fläche handeln bis zu einer komplett überwucherten Strassenböschung mit über 9000 m² undurchdringlichem Kudzu (Abb. 1). 16 Vorkommen sind grösser als 1000 m² und bei 33 Vorkommen wurden Blüten beobachtet, allerdings nur an vier Standorten auch Keimlinge.
Abb. 1: Grösstes Kudzu-Vorkommen im Tessin (2019). (Bilder: Andrina Rosselli)
Bekämpfungsmethode
Auf Versuchsflächen von maximal 15 m² wurden zwischen 2012–2017 mechanische und chemische Bekämpfungsmethoden erfolgreich getestet (Morisoli et al. 2018), wobei aus ökologischen Gründen wo immer möglich die mechanische Methode bevorzugt wird. Diese besteht aus dem sogenannten Wurzelhalsschnitt (Abb. 2), einer unterirdischen Trennung der potenziell wiederaustreibenden Liane mit dem Wurzelhals vom darunterliegenden Reserveorgan, welches aufgrund von teilweise bedeutungsvollen Dimensionen und Gewichten von bis zu 40 kg auf diese Weise nicht ausgegraben werden muss. Bei einem dichten Kudzu-Teppich ist vorgängig eine Säuberung der Fläche erforderlich, um auf dem nackten Boden die in die Erde reichenden Kudzu-Pflanzen vereinfacht entdecken zu können. Der Wurzelhals mit den schlafenden Knospen wird in der Kehrichtverbrennungsanlage entsorgt. Auf die Bäume kletternde Lianen werden circa 1 m ab Boden abgeschnitten und vertrocknen von selbst. Kontrollen auf Wiederaustriebe sind ein- bis viermal jährlich nötig. In 13 Vorkommen ausserhalb der Verbotsgebiete gemäss Anhang 2.5 der ChemRRV (ChemikalienRisikoreduktions-Verordnung, RS 814.81) wurden bei einzelnen Eingriffen der Wirkstoff Triclopyr (120 g/l) auf die Blätter gesprüht.

In Spezialfällen (zwei Vorkommen), wo eine chemische Bekämpfung verboten und der Wurzelhals unzugänglich war (zum Beispiel in einer Trockenmauer oder Felsspalte), wurde die Ritze grosszügig mit Zementmörtel verschlossen. Ernüchternderweise trieben Kudzu-Pflanzen im Folgejahr oft nebendran wieder aus, aber zumindest wurde die Samenbildung verhindert.
Das Tilgungsprojekt Für eine Kostenabschätzung hat das Kantonsforstamt während einer Probephase im Jahr 2018 die Methode des Wurzelhalsschnitts in 15 Vorkommen (7160 m²) grossflächig getestet. Infolgedessen wurde das Tilgungsprojekt für die Vorkommen im Wald und in Waldesnähe aufgegleist, welches bis im Jahr 2023 54 Vorkommen (33 325 m²) integrierte. Weitere Vorkommen ausserhalb des Waldes wurden von verschiedenen Akteuren (Umweltschutzamt in Zusammenarbeit mit den Sozialwerken Caritas und Orto, SBB, Gemeinden, Unterhaltskorporationen oder Privatpersonen) bekämpft. Seit letztem Jahr stehen alle bekannten Vorkommen unter dem Monitoring und der Finanzierung des Kantonsforstamts, um eine koordinierte und kosteneffiziente Überwachung der Bekämpfung langfristig zu garantieren. Der Bund beteiligt sich an den Kosten im Rahmen der Programmvereinbarungen. In Vorkommen mit hoher Kudzu-Dichte oder wo Seilarbeiten nötig sind, werden die Arbeiten von Forstunternehmen durchgeführt. Ansonsten wird der Kudzu von den Kantonsforstmitarbeitern ausgerissen. Wo nötig wurden parallel zum Kudzu auch andere Neophytenarten wie Götterbaum oder japanischer Staudenknöterich bekämpft, welche vom Kudzu überdeckt waren und durch die Säuberung der Fläche wieder aufkamen oder sich ansamen konnten. Zudem wurden stellenweise Einzelpflanzungen mit einheimischen Baumarten realisiert, um die Schutzwaldwirkung schnellstmöglich wiederherzustellen. In zwei Vorkommen war sogar die Erstellung eines kostspieligen Schutznetzes notwendig, da durch die
Abb. 2: Die mechanische Bekämpfung mittels Wurzelhalsschnittes.

3 a/b: Das
Entfernung des Kudzu das Risiko für Steinschlag und Erosion anstieg. Das Belassen des Kudzu wurde nicht erwägt, da die Vorkommen samenbildend waren.
… und es funktioniert
Die Anzahl der entfernten Wurzelhälse und der Stundenaufwand sind zahlenmässig beeindruckend (Tab. 1). Die angewendeten Bekämpfungsmethoden erwiesen sich jedoch als äusserst effizient. Nach einem aufwendigen Ersteingriff nahmen der Stundenaufwand und die entfernten Wurzelhälse stark ab (Abb. 3 a/b; Abb. 4). In Bezug auf die Vorkommen

der
unter Finanzierung des Kantonsforstamts kostet ein Ersteingriff (Säuberung der Fläche, Wurzelhalsschnitt, Entsorgung) 15–25 CHF/m² (ohne Berücksichtigung der Vorkommen mit teuren Seilarbeiten). Die Kontrollen auf Wiederaustriebe kosten in den Folgejahren 0.60–2.50 CHF/m². Momentan gelten 14 Vorkommen als getilgt (keine Wiederaustriebe für fünf Jahre in Folge) und 25 Vorkommen auf dem Weg zur Tilgung (seit mindestens einem Jahr keine Lianen mehr). In 30 Vorkommen wurden im letzten Jahr noch Lianen entdeckt. In einem Vorkommen (und gleichzeitig dem grössten) sind Bekämpfungseingriffe auf über der Hälfte in Ausführung und wer-
Abb. 4: Beispiel zu den entfernten Wurzelhälsen und dem Stundenaufwand im Kudzu-Vorkommen in Morcote.
Abb.
Kudzu-Vorkommen in Morcote (1150 m2) vor
Bekämpfung (2019, a) und nachher (2023, b).
Gesamt
Tab. 1: Zusammenfassung der jährlichen Tilgungseingriffe nach Auftraggeber. Die Angaben zum Stundenaufwand (inkl. Parallelmassnahmen) und den entfernten Wurzelhälsen bei «Andere Akteure» sind nicht vollständig. Einige Vorkommen wurden teilbekämpft und sind daher bei der Anzahl mehrfach aufgeführt.
den in den nächsten Jahren etappenweise auf die Gesamtfläche erweitert. Angesichts der möglichen dauerhaften Samenbank im Boden werden alle Vorkommen auch in den kommenden Jahren auf Wiederaustriebe kontrolliert.
Zusammenfassung
Der Kudzu verursacht erhebliche negative Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf den Schutzwald. Dank konstant angewendeten, wirksamen und praktikablen Bekämpfungsmethoden wird die Tilgung des Kudzu im Tessin immer realistischer. Kontinuierliche und koordinierte Bekämpfungseingriffe und Kontrollen stellen auch in Zukunft sicher, dass die bisher unternommenen Anstrengungen nachhaltig sind – ein Grundsatz, der im Allgemeinen für die Neophytenbekämpfung gilt.
Literatur
Morisoli, R. et al. (2018). Stratégie de lutte envers une néophyte envahissante – exemple de la puéraire. Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 169 2: 102–109.
Pron, S. (2006). Ecologia, distribuzione e valutazione della liana esotica Pueraria lobata (Willd.) Ohwi, Fabaceae, in Ticino. Tesi di laurea al Politecnico federale (ETH) Zurigo. 55 p. + 6 allegati.
Andrina Rosselli arbeitet beim Tessiner Kantonsforstamt in Bellinzona als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Waldschutz.
[1] https://www4.ti.ch/fileadmin/DT/temi/forestali/boschi_foreste/documenti/Gestione_neofite_ invasive_in_bosco_Foglio_per_la_pratica_V2.pdf
Strategien, Probleme, mögliche Massnahmen
Die Bekämpfung von Neophyten erfordert eine
Vielzahl von Ansätzen und Methoden, die je nach Pflanzenart und Ausmass des Befalls variieren können, auf jeden Fall aber die Zusammenarbeit verschiedener Akteure erfordert.
Invasive Neophyten sind Pflanzenarten, die sich ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets ansiedeln und sich dort stark ausbreiten. Meist handelt es sich um Arten, die im Zusammenhang mit den ersten Entdeckungsreisen auf andere Kontinente (ca. ab 1500) aktiv nach Europa eingeführt wurden. Das Ziel war einerseits die «Beweisführung», dass man «neues Land» gefunden hatte und andererseits die Sicherung der Ernährung der rasch wachsenden Bevölkerung in Europa.
Viele der in Europa eingeführten Pflanzen wie Mais, Kartoffeln, verschiedene Kürbisarten und Gurken trugen tatsächlich zum erhofften Ziel bei. Andere Arten hatten Probleme mit unserem Klima in Europa, und wieder anderen «fehlten» die Fressfeinde oder Krankheiten, weshalb sie sich ungehindert ausbreiten konnten.
Auch später noch führte man Pflanzenarten ein, weil sie die Häuser und Gärten zieren sollten und weil sie sehr «pflegeleicht» wuchsen und man sie einfach vermehren konnte.
Doch bald merkte man, dass ihre Anwesenheit erhebliche negative Auswirkungen auf die einheimische Flora und Fauna hatte, insbesondere in sensiblen Ökosystemen wie Wäldern und seltenen Biotopen (Trockenwiesen, Böschungen etc.)
Doch noch nicht genug, denn zusammen mit den forstlichen Problemen im Zusammenhang mit der Klimaveränderung wird vor allem die Pflege der Wälder durch die Anwesenheit invasiver Neophyten zu einer schier unlösbaren Herausforderung für die Waldeigentümer. (Ich verzichte jeweils auf die Wiederholung des Wortzusatzes «invasiv».)
Strategien zur Bekämpfung von Neophyten
Die Bekämpfung von Neophyten erfordert eine Vielzahl von Ansätzen und Methoden, die je nach Pflanzenart und Ausmass des Befalls variieren können. Für alle Arten gelten aber folgende Punkte:
1. Früherkennung
Sehr wichtig ist die Früherkennung und schnelle Reaktion (Bekämpfungsmassnahmen), so dass invasive Arten bereits in einem frühen Stadium ihrer Ausbreitung erkannt und identifiziert werden und sofort Massnahmen ergriffen werden können, um ihre weitere Verbreitung zu verhindern. Je früher Massnahmen einsetzen, desto günstiger ist die Bekämpfung.
2. Mechanische Bekämpfung
Die mechanische Bekämpfung beinhaltet das physische Entfernen von Neophyten durch Methoden wie Ausreissen, Ausgraben, Ringeln oder Fällen. Diese Methoden sind oft arbeitsintensiv, sind aber, richtig angewandt, meist das Effektivste.
3. Chemische Bekämpfung
Der Einsatz von Herbiziden ist in den Schweizer Wäldern nicht erlaubt. Zudem würde es nicht nur die Neophyten zum Absterben bringen, sondern vor allem die ohnehin empfindlicheren einheimischen Arten. Das würde den Neophyten weitere Vorteile bieten, da ihre Konkurrenz eliminiert würde.
4. Biologische Bekämpfung
Die biologische Bekämpfung, zum Beispiel durch den Einsatz natürlicher Feinde, wie Insekten oder
Andreas Weber
Pilze, ist leider noch eher Wunschdenken, da die Neophyten in Graubünden und insbesondere im Wald kaum Fressfeinde haben.
5. Wiederansiedlung einheimischer Pflanzen
Nach der Entfernung von Neophyten ist es wichtig, dass die einheimischen Pflanzenarten wieder Überhand gewinnen und ihren Lebensraum übernehmen. Dies fördert nicht nur die Biodiversität, sondern hilft auch, die erneute Ansiedlung und Ausbreitung der invasiven Arten zu verhindern. Schnellwachsende einheimische Strauch- und Baumarten wie Weiden oder Erlen sollen die wärmeliebenden Neophyten abdunkeln und so ihre Verbreitung hemmen.
6. Nachkontrollen
Nachkontrollen und -bekämpfungen ca. nach 1–2 Monaten und im Spätsommer tragen wesentlich zur Dezimierung der Neophytenbestände zu.
Probleme und Erfolgsfaktoren der Neophytenbekämpfung in Bündner Wäldern
Gemeinden als Waldbesitzer
Die Bünder Wälder sind zu 86 % in öffentlichem Eigentum. Mangels Kostendeckung durch die klassische Waldbewirtschaftung (Holzernte/-verkauf), wird die Waldpflege via Steuergelder von Bund, Kanton und Gemeinden mitfinanziert. Die Neophytenbekämpfung im Wald wird leider (noch) nicht über forstliche Beiträge unterstützt. Die Kosten der Neophytenbekämpfung sind/wären bei allen Gemeinden sicher ein kleiner Teil in den kommunalen Budgets. Meist werden aber die Prioritäten des Einsatzes der Steuergelder anders gewichtet. Ob die Neophytenbekämpfung Teil des kommunalen forstlichen Budgets (HRM 8200) sein soll oder des Arten- und Landschaftsschutzes (7500) sei den einzelnen Gemeinden überlassen. Da einzelne Neophytenarten wie das schmalblättrige Greiskraut oder der Riesenbärenklau eine indirekte oder gar direkte Gesundheitsgefährdung für

Der stark wüchsige Riesen-Bärenklau, ursprünglich als Zier- und Bienenpflanze aus dem Kaukasus eingeführt, verdrängt einheimische Flora und verursacht bei Hautkontakt schwere Verbrennungen. (Bild: Andreas Weber)
den Menschen darstellen, wäre auch eine Verbuchung in einem 4000er-Konto (Gesundheit) nicht abwegig. Wichtig wäre in jedem Fall die Transparenz gegenüber der Bevölkerung, was die Gemeinde unternimmt und was dieser Einsatz kostet. Dies birgt aber auch die Gefahr bei Budgetproblemen/-kürzungen, dass dieser Budgetposten gekürzt wird («ist ja nicht mehr so schlimm wie früher», «wegen der paar Blumen …»).
Landwirtschaft
Oft gr enzen landwirtschaftliche Flächen an den Wald. Diese bestehen meist aus kleinen Parzellen

diverser Eigentümer, die das Land zur Nutzung und Pflege an Landwirte verpachtet haben. Eine Neophytenbekämpfung mit dem eigenen «Betriebspersonal» ist schlicht unmöglich, da die Landwirtschaftsbetriebe im besten Fall noch aus einem Ehepaar und allenfalls schulpflichtigen Kindern bestehen.
Zudem sind die gut gemeinten Puffer-, Schutz- und Blumenstreifen um und zwischen den Feldern oft Tummelflächen diverser Neophyten und versamen sich wieder in die angrenzenden Felder und Wälder.
Eine Bekämpfung der Neophyten zur besten Bekämpfungszeit ist oft auch nicht möglich aufgrund anderer saisonal-gebundener Arbeiten in der Landwirtschaft.
So können sich die Neophyten immer wieder in den Wald ausbreiten.
Andere öffentliche Grundeigentümer Verkehrswege sind ideale Verbreitungswege für die Neophyten. Durch den Fahrtwind der Fahrzeuge werden auch Samen der Neophyten mitgeschleppt. Eine Zusammenarbeit und/oder Absprache mit dem Tiefbauamt und der RhB ist zu empfehlen. Beide
Grundeigentümer sind offen für eine gemeinsame Strategie der Neophytenbekämpfung und stellen auch Personal für die Sicherheit der Bekämpfer, wenn man frühzeitig die Einsatzorte und -zeiten abspricht.
An Autobahn- und SBB-Böschungen ist ein Einsatz schwieriger, aber punktuell nicht unmöglich. Da auch in den Stromleitungs-Trassen aus Sicherheitsgründen ein Aufkommen von Bäumen und Sträuchern verhindert werden muss, verbreiteten sich dort Neophyten ebenfalls. Da auch die Kraftwerksbetreiber/-eigentümer der Freileitungen das Problem erkannten, haben sie in ihrem Hoheitsgebiet ebenso mit der Bekämpfung begonnen oder Gemeindebetriebe oder Spezialfirmen damit beauftragt.
Private Grundeigentümer
Mein Garten, mein Reich! Hier mache ich, was ICH will!
Jein … Noch werden Gartenbesitzer in ihren Gärten tatsächlich verschont. Mit der Freisetzungsverordnung könnte man auch die Gartenbesitzer in die
Sommer- oder Schmetterlingsflieder, schön fürs Auge, aber im Wald unerwünscht. Seit dem 1. September 2024 ist der Verkauf des invasiven Neophyts in der Schweiz verboten. (Bild: Andreas Weber)
Pflicht nehmen, dass sie die Versamung oder das «auf die Nachbarparzelle Wuchern» verhindern müssten.
Mit dem Verbot des Verkaufs der invasivsten Arten ab 1.9.2024 wurden wichtige Weichen gestellt. Es wäre nicht angebracht, von heute auf morgen den Besitz von gewissen Pflanzen zu verbieten, welche in jedem zweiten Garten stehen, sonst wäre die halbe Schweiz «kriminell»!
Aber das Verkaufsverbot ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg, das Neophytenproblem schweizweit anzugehen und das Bewusstsein in der Bevölkerung zu verbreiten, dass wir auch in unseren Gärten auf ökologisch wertvollere Pflanzen setzen sollten!
Unabsichtliche Verbreitung
Der Strassen- und Böschungsunterhalt wird beim Tiefbauamt, der RhB und in den meisten Gemeinden mechanisch ausgeführt. Mit Mähen und Mulchen verbreiten sich die Samen der Neophyten via Mäh- und Mulchaggregat, aber auch als «blinde Passagiere» auf den Boden-Schutzplatten unter den Maschinen auf dem ganzen Wegnetz. Etwas besser wären Mäher mit Absaugeinrichtungen. Weiter kann eine Verschleppung der Neophyten in höhere Lagen durch konsequentes Mulchen/Mähen «von oben nach unten» verhindert werden. Es gilt, die Bekämpfung in Absprache mit diesen Mitbesitzern auszuführen, sowohl beim Tiefbauamt als auch bei der RhB.
Auch über Fliessgewässer verbreiten sich die Neophyten, indem Samen oder Pflanzenteile mitgeschwemmt werden. Dieser Umstand ist bei den Kontrollgängen zu berücksichtigen.
Richtige Entsorgung
Viele Gemeinden haben noch klassische Deponien für «Gartenabfälle», Schnittgut, Erd-, Aushub- und Wischgut. In Letzteren hat es nicht nur Neophytensamen, sondern auch jede Menge Weggeworfenes, vor allem hochgiftige Zigarettenstummel und an-
dere Rauchutensilien. Es ist daher ratsam, das Sammelgut der Verbrennung oder speziellen Deponien zuzuführen.
Ausführendes Personal
Wichtig ist es, dass das ausführende Personal befähigt ist, die Bekämpfung fachgerecht und sicher auszuführen (Unfallprävention wie zum Beispiel Sonnenschutz, Schutzbekleidung, gutes Schuhwerk), Artenkenntnis hat und strategisch vorgeht.
Ausblick und zukünftige Herausforderungen Obwohl erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von Neophyten erzielt wurden, bleiben viele Herausforderungen bestehen. Der Klimawandel und die zunehmende Globalisierung tragen zur weiteren Verbreitung invasiver Arten bei.
Daher ist es unerlässlich, die Überwachung und die Bekämpfung zu verbessern.
Fazit
Die Bekämpfung von Neophyten in Wäldern ist eine komplexe und fortlaufende Aufgabe, die eine Vielzahl von Ansätzen und die Zusammenarbeit verschiedener Akteure erfordert. Durch die Anwendung bewährter Strategien und die erfolgreiche Umsetzung von Massnahmen konnte jedoch bereits viel erreicht werden. Die fortgesetzte Anstrengung zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Gesundheit unserer Wälder bleibt von höchster Bedeutung.
Andreas Weber wohnt im Safiental (Versam), ist ausgebildeter Förster (IBW Maienfeld und Forstmanagement an der Berner Fachhochschule) und hat von 1988 als Förster im Safiental gearbeitet und später die Gemeindebetriebe Bonaduz/Rhäzüns geführt (Forst-, Werk- und Liegenschaften). Er ist Präsident der Prüfungskommission der Försterschule Maienfeld und Mitglied im Gemeindevorstand Safiental. Er hat über 30 Jahre Erfahrung mit invasiven Neophyten im In- und Ausland und bietet angepasste Neophyten-Bekämpfungskonzepte für ihre Gemeinde oder ihren Betrieb an.
Invasive gebietsfremde Baumarten in den Nordalpen: «Wehret
den Anfängen!»
Die ersten Vorkommen von invasiven gebietsfremden Baumarten sind oft unscheinbar. Die Problematik wird erst augenfällig, wenn deren Verbreitung bereits fortgeschritten ist. Dabei ist die Bekämpfung umso einfacher, günstiger und erfolgversprechender, je früher man damit beginnt. Der Leitsatz «Wehret den Anfängen» zahlt sich aus. Der Kanton Tessin hat in Zusammenarbeit mit dem BAFU in einem Merkblatt Empfehlungen für den situationsspezifischen Umgang mit diesen Arten erarbeitet.
Andrina Rosselli, Samuel Zürcher und Luca Plozza
In den vergangenen Jahren immer häufiger auftretende biotische (Krankheiten oder Schädlinge) oder abiotische (Windwurf, Sommertrockenheit) Störungen verursachen Lücken im Wald, welche geeignete Ansamungsbedingungen für lichtbedürftige Neophytenarten wie den Götterbaum (Ailanthus altissima) oder den Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) bieten. Auch waldbauliche Eingriffe sind Eintrittspforten für invasive Pionierbaumarten.
Schattentolerante Neophytenarten wie die chinesische Hanfpalme (Trachycarpus fortunei) oder der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) können sich im Unterholz von geschlossenen Beständen verbreiten,

sofern die Samenverfügbarkeit und die klimatischen Bedingungen gegeben sind. Diese und andere gebietsfremde invasive Gehölze wirken sich nachteilig auf die Biodiversität und verschiedene Waldleistungen aus (siehe Artikel Vanoni/Hassler ab Seite 8 in diesem Heft). Zudem führt deren Bekämpfung zu hohen Kosten.
Bereits sehr präsent sind invasive gebietsfremde Baumarten auf der Alpensüdseite, im Tessin und im Misox (Abb. 1b). In den Nordalpen sind die NeophytenVorkommen bisher deutlich kleiner und verstreuter (Abb. 1a); deren Tilgung ist folglich noch vielerorts mit geringem Aufwand möglich. Von den

Abb. 1a/b: Unterschiedliche Ausbreitungsgrade des Götterbaums: Vom einzelnen Götterbaum an der Autobahn bei Chur (GR) zum Reinbestand in Melano (TI). (Bilder: Sascha Gregori [a] und Andrina Rosselli [b])
1. Invasive Neophytenarten
2. Ausbreitungsgrad
Identifizierung der vorkommenden Arten
Aktuelle Verbreitung und Ausbreitungsphase
3. Umgangsform
Tilgung Eindämmung
Schadensbegrenzung
Differenzierter Waldbau
2: Strategisches Schema zum Umgang mit invasiven Neophyten.
bisherigen Erfahrungen im Umgang mit diesen Arten sollte auf der Alpennordseite profitiert werden. In diesem Beitrag stellen wir ein Praxismerkblatt aus dem Kanton Tessin (Rosselli, 2023) vor, welches dabei wertvolle Unterstützung bieten kann (Abb. 2). Der Fokus des Artikels liegt auf invasiven Baumarten, ohne dabei in Frage zu stellen, dass auch andere invasive gebietsfremde Pflanzenarten genauso problematisch sein können.
Mit einer klaren Strategie zum Ziel
Es ist sehr wichtig, dass der Umgang mit einer Neophytenart einer klaren und regional einheitlichen Strategie folgt. Diese muss festlegen, welche Arten mit welcher Priorität bekämpft werden sollen. Eine
4. Massnahme
Differenzierte
Massnahmen je nach Situation
weitere zentrale Voraussetzung für die Festlegung einer zielführenden Bekämpfungsstrategie in einer Region sind detaillierte Kenntnisse der aktuellen Verbreitung einer Art. Im Kanton Graubünden werden die invasiven Neophytenarten in der NeoMap (Pollenn) erfasst. In Abhängigkeit des Ausbreitungsgrades (Einzelpflanzen, kleinere Gruppen, grössere Vorkommen mit Samenträgern, Reinbestände) und in Anlehnung an die Invasionskurve von gebietsfremden Organismen (BAFU, 2020; Abb. 3) werden vier verschiedene Umgangsformen definiert: Tilgung, Eindämmung, Schadensbegrenzung oder differenzierter Waldbau (Abb. 4). Die jeweilige Umgangsform sollte realistisch und ökonomisch nachhaltig verfolgt werden können und

Abb. 3: Grundsätzliche Befallsdynamik eines invasiven gebietsfremden Organismus (BAFU, 2020).
Abb.
Tilgung Eindämmung Schadensbegrenzung Differenzierter Waldbau

Abb. 4: Schematische Darstellung der verschiedenen Umgangsformen. Schwarzer Kreis = aktuelles Vorkommen; schwarze Pfeile = Ausbreitungspotenzial über das aktuelle Vorkommen hinaus; rote Markierungen = Zielsetzung.
soll für jede Art kartografisch festgehalten werden (Abb. 5). Dabei ist es wichtig, dass grossflächiger als auf Ebene einzelner Gemeinden oder Forstreviere koordiniert wird, wo welche Umgangsformen angewendet werden.
Im Kanton Tessin ist es für mehrere prioritäre Neophytenarten mit der heutigen Situation (sehr grosses Samenangebot, hohe Mortalität der einheimischen Baumarten, mildes Klima, Topographie, Kostenaufwand, gesetzliche Grundlagen) nicht mehr realistisch, die Art wieder weitestgehend aus der Landschaft zu eliminieren. In diesen Gebieten sind Schadensbegrenzung oder eine (temporäre) Integration dieser Arten in einen differenzierten

Waldbau angezeigt. Wo es aber noch realistisch erscheint, verfolgt der Kanton Tessin das Ziel der Tilgung oder zumindest der Eindämmung.
Auf der Alpennordseite ist die Situation – zumindest was invasive gebietsfremde Baumarten betrifft – noch grösstenteils grundlegend anders. In den allermeisten Regionen der Schweiz ist die Tilgung weiterhin umsetzbar. Noch kann mit moderatem Aufwand Befallsfreiheit erzielt werden. Erfahrungen aus anderen Gegenden zeigen jedoch eindrücklich, dass sich dies sehr rasch ändern kann (siehe Artikel Schmid/Plozza ab Seite 40 in diesem Heft).
Der Kanton Graubünden beginnt 2025 mit der Erarbeitung einer kantonalen Strategie.
a b

Abb. 5a/b: Beispielskarte des Kantons Tessin für den Götterbaum (a) und die chinesische Hanfpalme (b) mit den Zonen der Umgangsformen Tilgung (rot), Eindämmung (orange), Schadensbegrenzung (hellgrün) und differenzierter Waldbau (dunkelgrün).
Weitere Grundsätze für die Bekämpfung
Folgende weitere Faktoren sind wichtig:
– Priorität auf Samenbäume. Götterbaum und Blauglockenbaum beispielsweise bilden sehr viele Samen, welche mit dem Wind weit verbreitet werden. Die Samenproduktion beginnt bereits im Alter von drei bis fünf Jahren. Der Götterbaum ist zweihäusig (männliche und weibliche Individuen).
– Bekämpfung auch ausserhalb des Waldes, insbesondere im Siedlungsgebiet. Oft geht die Ausbreitung von einzelnen Bäumen im Siedlungsgebiet aus. Deren Entfernung ist oft entscheidend für den Bekämpfungserfolg. Solange solche Bäume weiterhin Samen produzieren, ist die Bekämpfung in den angrenzenden Waldflächen nur Sisyphus-Arbeit. Nach Art. 27a Abs. 2 Bst. c des Waldgesetzes sind Bekämpfungsmassnahmen auch ausserhalb des Waldareals mit forstlichen Geldern möglich.
– Übermässiger Wildeinfluss fördert die Ausbreitung von Neophyten. Erfahrungen aus dem Kanton Tessin und dem Misox zeigen, dass bei starkem Verbissdruck der Konkurrenzvorteil der invasiven Neophytenarten verstärkt wird, da das Schalenwild bevorzugt einheimische Arten angeht. Oft sind Neophyten-Probleme daher auch Wild-Probleme (Gehring et al 2025). Die Reduktion des

Wildeinflusses ist dann auch für die NeophytenBekämpfung zentral.
– Waldbauliche Eingriffe an die Neophyten-Risiken anpassen. Beispielsweise kann es wirksam sein, vor der Schaffung grösserer Verjüngungsöffnungen ausreichend Vorverjüngung einheimischer Arten zu etablieren. Zudem zahlt es sich aus, die Samenbäume invasiver Neophyten mindestens ein bis zwei Jahre vor dem waldbaulichen Eingriff zu eliminieren, um den Samendruck möglichst gering zu halten.
– Verstärkte Kontrollen in den ersten Jahren nach Verjüngungsschlägen. Keimlinge und junge Pflanzen können einfacher bekämpft werden (Ausreissen).
Spezifische Bekämpfungsmethoden
Die sorgfältige Wahl und Anwendung der geeigneten Methode gewährleistet eine erfolgreiche Bekämpfung von invasiven Neophyten. Je nach Situation sind unterschiedliche Methoden zielführend, Details sind dem Merkblatt aus dem Tessin zu entnehmen. So hat sich beispielsweise für Neophyten mit Pioniercharakter (Götterbaum, Blauglockenbaum oder Essigbaum [Rhus typhina]) die klassische Ringelung auf rund 1 m Höhe bewährt, das heisst die Entfernung der Rinde über den ganzen Stamm-

Abb. 6a/b: Die klassische Ringelung als effiziente Bekämpfungsmethode für Götterbäume im Wald (a) oder das hohe Fällen auf 1 m in unmittelbarer Nähe von Wegen, Strassen oder Siedlungen (b). (Bilder: Andrina Rosselli)
durchmesser mit dem Gertel (Abb. 6a). Die Samenproduktion wird unterbunden und der Baum stirbt innerhalb von drei Jahren langsam ab, ohne dass sich viel Wurzelbrut bildet. Die Stockausschläge müssen danach mehrere Jahre lang mindestens zweimal jährlich entfernt werden. Bei sehr dicker Rinde kann anstatt der klassischen Ringelung auch eine Ringelung mit drei Ringen mit der Motorsäge ausgeführt werden (Knüsel et al. 2020). Wo stehende tote Bäume ein Sicherheitsrisiko darstellen (entlang von Wegen und Strassen oder in Siedlungsnähe), kann ein hohes Fällen auf 1 m Höhe in Betracht gezogen werden (Abb. 6b), welches im Gegensatz zu einem bodennahen Absägen deutlich weniger Wurzelbrut bildet. Aufgrund des hohen Lichteinfalls sind jedoch häufigere Nachkontrollen der Stockausschläge einzuplanen. Bei Verjüngung bis ca. 3 cm BHD ist das Ausreissen sinnvoll. Ausserhalb des Waldareals kann unter Beachtung aller gesetzlichen Auflagen allenfalls auch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verhältnismässig sein. Bei jeder Bekämpfungsmassnahme ist es zwingend, dass über mehrere Jahre zuverlässig Nachkontrollen durchgeführt und bei Bedarf Folgemassnahmen ergriffen werden.
Fazit
Auf der Alpensüdseite ist die tägliche Auseinandersetzung mit invasiven Baumarten schon heute Realität. Bereits in wenigen Jahren könnte sie es auch in der Nordschweiz sein. Die Neophyten-Ausbreitung kann sehr schnell erfolgen. Aktuell ist die Tilgung in den allermeisten Wäldern der Alpennordseite noch ein realistisches Ziel. Dazu muss jedoch ab sofort sehr konsequent gehandelt werden. Gute Strategien sowie die korrekte, konsequente und kontinuierliche Umsetzung der Monitoring- und Bekämpfungsmassnahmen sind entscheidend für den Erfolg. Dazu ist neben artenspezifischem Fachwissen entscheidend, dass genügend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.
Andrina Rosselli arbeitet beim Tessiner Kantonsforstamt in Bellinzona als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Waldschutz. Samuel Zürcher ist Leiter der Fachstelle Gebirgswaldpflege in Maienfeld. Luca Plozza ist Regionalforstingenieur der Region 4 in Roveredo.
Literatur & Links
maps.pollenn.ch/de/gr/neomap
BAFU (2020). Vollzugshilfe Waldschutz Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 1. Aktualisierung 2020. Erstausgabe 2018. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1801
Gehring, E., Conedera, M., Somaini, Z. (2025). Schutzzäune belegen tiefgreifende Wildeinflüsse auf die Verjüngung der Kastanienwälder. Schweiz Z Forstwes 176 (3): 168–170. doi.org/10.3188/ szf.2025.0168
Rosselli, A. (2023). Umgang mit invasiven Neophyten zur langfristigen Erhaltung der Waldfunktionen. Merkblatt für die Praxis. Version 1.0. 23 S.
www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wald/fachinformationen/belastungen-imschweizer-wald/gefaehrliche-schadorganismenfuer-den-wald.html
Eine aktualisierte Version 2.0 (2025) ist auf Italienisch verfügbar.
www4.ti.ch/dt/da/sf/temi/boschi-e-foreste/boschi-e-foreste/ specie-invasive/neofite-invasive
Knüsel, S., Wunder, J., Moos, C., Dorren, L., Schwarz, M., Gurtner, D., Conedera, M. (2020). Der Götterbaum in Schweizer Wäldern – Ökologie und Managementoptionen. Merkblatt für die Praxis 66. Birmensdorf: Eidg. Forschungsanstalt WSL. 12 S. www.wsl.ch/de/publikationen/der-goetterbaum-in-derschweiz-oekologie-und-managementoptionen/


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Neophyten im Wald aus Sicht der SELVA
In zahlreichen Waldgebieten breiten sich aus aller Welt eingeführte Pflanzen aus, auch bekannt als Neophyten. Es ist erforderlich, diese Schädlinge konsequent zu bekämpfen, da sie das Ökosystem des Waldes negativ beeinflussen und zu einem Nährboden für weitere unerwünschte Ausbreitung werden. Neophyten stellen für die Waldeigentümer eine bedeutende Belastung dar, die mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.
Alain Schmid
Die Flora, die nach der Ankunft von Kolumbus in Amerika in die Schweiz eingeführt wurde, wird unter dem Begriff «Neophyten» subsumiert, was im übertragenen Sinne «neue Pflanzen» bedeutet. So beispielsweise die Kartoffel. Es sind jedoch nicht diese, die Schwierigkeiten bereiten, sondern ausschliesslich jene Spezies, die invasive und unkontrollierte
Ausbreitungen in natürlichen Lebensräumen wie Wäldern oder entlang von Gewässern vornehmen.
Gärten und Vogelfutter
Viele von ihnen verbreiten sich aus privaten Gärten oder Parkanlagen. Sommerflieder, Kanadische Goldrute oder der Kirschlorbeer sind prominente

Der Götterbaum breitet sich in Schutzwäldern aus.
(Bilder: WaldSchweiz)

Beispiele. Eine häufige und oft unterschätzte Quelle ist Vogelfutter, das Samen gebietsfremder Arten enthält und dann durch die Vögel weiträumig verbreitet wird – auch in unseren Wald.
Gartenabfälle schaden der Waldgesundheit
Exotische Zierpflanzen bereichern unsere Gärten. Geraten sie in den Wald, kann das fatale Folgen haben. Dort führen sie sich nämlich auf wie Elefanten im Porzellanladen
Was manche Gartenbesitzer nicht wissen: Auch wenn sie noch so schön sind, von einigen als Zierpflanzen von weit hergeholten Gewächsen geht eine ernst zu nehmende Gefahr aus. Sie haben bei uns keine natürlichen Konkurrenten, breiten sich leicht über den Gartenzaun hinaus aus und verdrängen wertvolle heimische Arten oder verschleppen Krankheiten und Schädlinge. Besonders betroffen ist der Wald.
Fatal ist, wenn solche Pflanzen, sogenannte Neophyten, mit Gartenabfällen direkt ins Ökosystem
Wald gelangen. Einmal ausgewildert, ist es für Waldeigentümer und Forstprofis schwierig und teuer, die wuchernden Fremdlinge wieder zu stoppen – mancherorts sogar unmöglich. Unkontrolliert wachsen sie zu neuen, dichten Beständen heran und nehmen anderen Pflanzen, besonders jungen Bäumchen, den Platz und das Licht weg. Damit stören sie die Naturverjüngung, wie sie in vielen Wäldern praktiziert wird, also das eigenständige Nachwachsen der verschiedenen heimischen Baumarten. Dies ist aber wichtig für einen gesunden, starken und klimafitten Wald, der all seine Leistungen erbringen kann. Deshalb gehören Gartenabfälle nicht in den Wald. Auch wenn sich der Rückschnitt der Hecke vielleicht optisch wenig unterscheidet vom Astmaterial der letzten Holzerei oder es sich nicht um Neophyten handelt, sondern um einfachen Rasenschnitt oder Topfballen der verblühten Balkondeko. Denn auch solches Grüngut schadet der Waldgesundheit, weil auf diese Weise Nährstoffe, Düngerreste oder frem-
Goldrute, unerwünscht in Gärten und erst Recht im Wald.

de Kleinorganismen wie Viren, Bakterien oder Pilze ins Ökosystem eingetragen werden.
Ausgangspunkt Waldwege
Waldwege und Strassen sind typische Verbreitungsgebiete für Neophyten. Zum einen gelangt das Samengut an Fahrzeugen haftend auf diesen Achsen in den Wald, zum anderen bieten die oft lichten und sonnigen Strassenböschungen ideale Wuchsbedingungen für die meisten Neophyten. Ein angemessenes Erschliessungsnetz im Wald ermöglicht aber gleichzeitig auch die Kontrolle und die Bekämpfung von fremdländischen invasiven Pflanzen.
Schadenspotenzial
Die Bekämpfung der verschiedenen Neophyten ist unterschiedlich schwierig, aufwendig und erfolgsversprechend. Dadurch können hohe Kosten auf Forstbetriebe und Waldeigentümer zukommen, die
sie zwar nicht verursacht, aber dennoch zu tragen haben. Nicht zu vernachlässigen, aber kaum abzuschätzen, ist zudem der volkswirtschaftliche Schaden von invasiven Arten in Schutzwäldern, Naturwaldreservaten oder in Grundwasserschutzzonen. Dort verdrängen sie die natürlich vorkommende Vegetation und verursachen ein Ungleichgewicht. Unstabile Schutzwälder oder überwucherte Naturwaldreservate könnten die Folge sein.
Die SELVA nimmt die Problematik der Neophyten für die Waldeigentümer sehr ernst und fordert daher, folgende Punkte umzusetzen:
1. Informationsvermittlung und Bewusstseinsbildung: Es ist von entscheidender Bedeutung, Waldeigentümer und die Öffentlichkeit über die Risiken, die von Neophyten ausgehen, aufzuklären. Es ist empfehlenswert, Informationsveranstaltungen abzuhalten und entsprechende Materialien zur Verfügung zu stellen, um das Bewusstsein der Bevölkerung für die Problematik zu erhöhen.
Bambus-Kirschlorbeer, auch diese bei Gartenbesitzern beliebte Pflanze gehört zu den invasiven Neophyten.

Unerwünscht im Wald!
2. Im Rahmen der Bekämpfung invasiver Pflanzenarten sollten in den betroffenen Gebieten spezifische Massnahmen zur Entfernung und Dokumentation von Neophyten ergriffen werden. Die Durchführung erfolgt mittels mechanischer, chemischer oder biologischer Verfahren unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit. Es ist von Bedeutung, dass die Standorte sowie die Entfernungen akkurat dokumentiert werden.
3. Neophyten stellen auch in privaten Gärten eine Herausforderung dar. Es besteht bei vielen Gartenbesitzern eine Unkenntnis hinsichtlich der Auswirkungen, die ihre Wahl an Pflanzen mit sich bringt. Der Verband der Waldeigentümer richtet einen Appell an die Gemeinden, die Verankerung eines Verbots auf gesetzlicher Ebene zu unterstützen. Es wird empfohlen, dass Gemeinden Beratungsdienste für Gartenbesitzer einrichten, um diese hinsichtlich der Risiken von Neophyten aufzuklären und sie bei der Auswahl einheimischer Pflanzen zu unterstützen. Zur Steigerung der Verwendung ein
heimischer Pflanzen in privaten Gärten könnten Anreize in Form von Förderprogrammen oder Wettbewerben geschaffen werden.
Die Koordination von gemeinschaftlichen Massnahmen zur Entfernung von Neophyten in privaten Gärten und öffentlichen Flächen trägt dazu bei, das Bewusstsein zu schärfen und die Zusammengehörigkeit der Gemeinschaft zu stärken. Der Waldeigentümerverband engagiert sich aktiv für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wälder.
Die Bekämpfung invasiver Neophyten erfordert eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern, kommunalen Behörden und der breiten Öffentlichkeit. Die Bewahrung und der Schutz der Biodiversität unserer Landschaften erfordern eine kooperative Herangehensweise sowie eine umfassende Aufklärung.
Alain Schmid ist Geschäftsführer der SELVA, des Verbands der Waldeigentümer Graubündens.
Strategie zur Götterbaumkontrolle im Moesano
Bilanz der Zwischenresultate nach der Bekämpfung 2009–2024
Luca Plozza / Lorenzo Schmid
1. Einleitung
Der Götterbaum (Ailanthus altissma) ist eine sommergrüne zweihäusige Baumart, welche in Europa aus Ostasien (China) eingeschleppt wurde. Er kann bis zu 30 m hoch werden und gehört zu den schnellwachsenden Baumarten. Die Ausbreitung kann sowohl generativ erfolgen durch die geflügelten Samen (Samara), welche auch längere Distanzen fliegen können, als auch vegetativ durch Stockausschlag, Wurzelbrut und aus kleinen Holzstücken mit Rinde [1]. Die Ausschläge wachsen in der Regel viel schneller als die Sämlinge. Diese Baumart bildet ein sehr starkes und effizientes Wurzelnetz, dank welchem sie sich an Standorten mit relativ schlechten Bodenbedingungen (z. B. extrem trockene Standorte) ansiedeln und überleben kann, wobei häufig monotone Reingruppen bis -bestände (0,5 ha) entstehen. Wenn der Stamm des Götterbaums gefällt oder beschädigt wird, bildet der Baum zahlreiche Austriebe (Wurzelbrut und Stockausschlag). Zudem ist das jährliche Wachstum dieses Neophyten beträchtlich, zuerst in der Höhe (1 bis 2 m pro Jahr) und dann auch in der Dicke (Jahrringbreite durchschnittlich 2 bis 4 mm), und kann durch die Freisetzung allelopathischer Stoffe das Wachstum anderer Baumarten hemmen. Dadurch können die einheimischen Baumarten vom Götterbaum rasch überwachsen werden.
Zudem, gemäss der jahrelangen Erfahrung des lokalen Forstdienstes in Bezug auf die natürliche Waldverjüngung vor Ort, kann man aussagen, dass der Götterbaum – angesichts des Verbissdrucks auf den vom Wild bevorzugten einheimischen Baumarten –stark profitiert, erfolgreicher wachsen und sich etablieren kann.
Die obgenannten Eigenschaften machen den Götterbaum zu einer invasiven Art mit einer markanten
Ausbreitung in diversen Weltregionen. In Europa ist er schon seit längerer Zeit eingebürgert, und in der Schweiz hat er sich besonders auf der Alpensüdseite stark ausgebreitet.
Der Götterbaum kann ökonomische Schäden verursachen, beispielsweise im Wald und in der Landwirtschaft, wo erhöhte Unterhaltungs- bzw. Pflegekosten entstehen. Häufig kann sich der Götterbaum in Biotopen und Naturschutzgebieten (z. B. Auengebiete, Trockenwiesen) ansiedeln, wo das Überleben von seltenen Arten, die Biodiversität und das Gleichgewicht des Ökosystems in Frage gestellt werden kann [2].
Endlich, mit der Revision der Freisetzungsverordnung (FrSV) per 1. September 2024, ist auch für den Götterbaum das direkte Verwenden in der Umwelt verboten worden, wie es für andere problematische invasive Neophyten (z. B. japanischer Staudenknöterich, amerikanische Goldruten) schon mit der früheren Version 2008 der Verordnung der Fall war. Vor diesem Zeitpunkt durfte der Götterbaum in der Schweiz noch verkauft und angepflanzt werden.
2. Götterbaumstrategie auf nationaler Ebene Als Empfehlungen für die Umsetzung von massgerechten Strategien im Rahmen der Götterbaumbekämpfung hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Richtlinien zum Umgang mit dem Götterbaum im 2020 erarbeitet [3]. In diesen wird betont, dass jeder gebietsfremde Organismus mit invasivem Potenzial dieselben, in Abb. 1 dargestellten Phasen der Ausbreitung durchlaufen kann, welche bei der Erarbeitung einer umfassenden Bekämpfungsstrategie berücksichtigt werden sollen. Die unterschiedlichen Massnahmen sollen sich auf diese Erkenntnisse und auf lokale Rahmenbedingungen stützen. Gemäss diesen Richtlinien sind «die Übergänge zwischen den Phasen nicht im Voraus definierbar, sondern

Abb. 1: Grundsätzliche Befallsdynamik eines invasiven gebietsfremden Organismus [3] (Grafik auf Seite 31 grösser dargestellt).
müssen im Rahmen von landesweiten oder regionalen bis lokalen Güterabwägungen festgelegt werden» [3]. Allgemeines Ziel der Abwehrmassnahmen ist, die exponentielle Verbreitung (Phasen IV und V) vorzubeugen oder möglichst weit in die Zukunft zu verschieben.
3. Bekämpfungsstrategie im Moesano 3.1 Anfangssituation
Der Sommer 2003 war durch sehr mangelhafte Niederschläge bzw. eine verlängerte Dürreperiode gekennzeichnet. Danach und in den Folgejahren hat der Forstdienst Moesano eine regelmässige Verbreitung des Götterbaums sowohl im Auengebiet in San Vittore als auch im Schutzwald im unteren Tal fest-

gestellt. Deshalb hat das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) sofort veranlasst, die Situation zu beobachten, die Folgen einer weiteren Verbreitung zu untersuchen und eine Bekämpfungsstrategie zu erarbeiten [4].
Der Ursprung der Götterbaum-Bestände im Moesano kann auf die Pflanzung einzelner Exemplare im unteren Tal (Leggia, San Vittore) als Schattenquelle, Zierpflanze bzw. als Ersatz von Maulbeerbäumen für die Seidenproduktion Anfang des 20. Jahrhunderts zurückgeführt werden. Nach dem Schlag einzelner Exemplare in 2009–2010 konnten die älteren Pflanzen datiert werden: 50er-Jahre (San Vittore) und 60er-Jahre (Leggia). Dies bestätigt eine jahrzehntelange Latenz der Art und deren plötzlichen Verbreitung erst seit 2003. Bereits kurze Zeit später konnte eine massive Verbreitung des Götterbaums nicht nur auf offenen Flächen (Landwirtschaft, Ruderalstandorte), sondern auch im Wald, am Waldrand und nach Holzschlägen (gestörte Flächen) festgestellt werden. Auf der rechten Bergflanke oberhalb San Vittore, ähnlich wie in anderen Gebieten der Alpensüdseite vor allem an trockeneren Standorten, hat die Trockenheit des Sommers 2003 eine systematische Erhöhung der Mortalität der Kastanienbäume verursacht, welche die Hauptbaumart auf der kollinen Stufe ist. Diese Voraussetzungen, zusammen mit

Abb. 2: Links: Götterbaum-Jungwuchs in einem stark geschädigten Kastanien-Niederwald (hohe Kastanienmortalität wegen verlängerter Dürreperiode 2003). Rechts: Bestand an einem felsigen Standort.

Abb. 3: Bekämpfungsstrategie im Moesano. Regionen in unterschiedlichen Befallsphasen im 2010: San Vittore (5 = exponentielles Wachstum bereits stattgefunden, stabile Population), Leggia (4 = exponentielles Wachstum), übrige Gemeinden von Roveredo bis Lostallo (3 = Auftreten einzelner Herde).
der Toleranz des Götterbaums gegenüber extremen Bedingungen, haben die Besiedlung des Neophyten auf der Bergflanke begünstigt [5].
Nach einigen Jahren, in denen ausschliesslich qualitative Bewertungen des Phänomens erfolgten, hat das AWN im 2009/2010 die ersten systematischen Feldaufnahmen der Götterbaumbestände durchgeführt, welche mittels eines geografischen Informationssystems (GIS) digital erfasst wurden. Betrachtet man das Schema der Entwicklung der invasiven Neophyten (Abb. 1), so lässt sich feststellen, dass im Moesano auf regionaler Ebene der Götterbaum die Naturalisierungsphase bereits überstanden hat und sich zurzeit in der exponentiellen Befallsphase befindet (Phase IV). Die Erhebungen haben eine inhomogene Verteilung des Götterbaums im Moesano gezeigt, wo in unterschiedlichen Zonen lokal differenzierte Befallsphasen vorkommen (Abb. 3 und 4).

Abb. 4: Entwicklung der Götterbaumbestände 2010 (links) bis 2016 (Mitte), 2024 (rechts).
Im südlichen Gebiet des Moesano (San Vittore, Befallsphase IV-V) ist der Götterbaum sehr weit im Wald und im Waldrandbereich verbreitet, insgesamt auf einer Fläche von mehr als 35 Hektaren. In vielen Fällen handelt es sich um monotone und monospezifische Bestände; es wurden mehr als 1000 Samenbäume (BHD[a]>15 cm) geschätzt, wovon einige aus den 50er-Jahren stammen (BHD ca. 70 bis 80 cm). Die meisten Bestände befinden sich in tieferen Lagen (unterhalb 900 m ü. M), obwohl vereinzelte Pflanzen entlang der Forststrasse auch an höheren Standorten beobachtet wurden (vermutlich wurde die Ausbreitung hier durch Böschungsmähmaschinen und Fahrzeuge gefördert).
Im 2010 wurden in Leggia (Befallsphase III-IV) Tausende von Sämlingen und kleinen Pflanzen erfasst, welche aus der massiven Samenproduktion von ca. 100 Samenbäumen entstanden sind, wovon einige

beträchtlich gross sind (die ältesten wurden 1965 datiert). Die Verbreitung umfasste ca. zehn Hektaren und war hauptsächlich in gestörten und halboffenen Flächen anzutreffen (wiederhergestellte Kastanienselve, Schlagflächen, Ufer von Fliessgewässern).
Andernorts im tiefen und mittleren Tal (Roveredo, Grono, Castaneda, Verdabbio, Lostallo) wurden hauptsächlich einzelne kleine Bäume und Bestände mit beschränkter Grösse erhoben (Befallsphase III). Somit kann das ganze Tal (abgesehen von San Vittore) als «Gebiet mit einem starken regionalen GötterbaumAuftreten, aber lokal beschränkt auf einzelne Bestände und Einzelbäume» definiert werden.
3.2 Definition der strategischen Ziele im 2009 hat das AWN in Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur und Umwelt (ANU) für den Bereich Naturschutzgebiete und Biotope ein Pilotprojekt mit dem Ziel «Tilgung des Götterbaums» erarbeitet. Dieses Projekt wurde aber durch den Bund abge

lehnt, da Problematiken im Rahmen der Bundesgesetzgebung bestanden.
Das AWN hat deswegen neu eine Strategie «Götterbaum Moesano» erarbeitet, welche den Befallsphasen bzw. den Bekämpfungsansätzen, die im Leitfaden des Bundes beschrieben sind (Abb. 1, [3]), mehr oder weniger entsprechen und auf lokaler Skala wie in der Abb. 3 angewendet werden können. Die abgeleiteten operativen Ziele wurden wie folgend festgelegt:
– Tilgen aller Götterbäume nördlich von San Vittore (erste Priorität).
– Verhindern der vertikalen Ausbreitung auf den Bergflanken (in San Vittore, zweite Priorität).
– Auengebiet von nationaler Bedeutung von Götterbäumen befreien und den Ausbreitungsdruck in deren Umgebung vermindern (dritte Priorität).
Wegen der markanten Ausbreitung im Gebiet von San Vittore wird seit 2011 eine flächendeckende Bekämpfung zur totalen Tilgung sowohl aus ökonomischen Gründen als auch aufgrund technischer

Schwierigkeiten als nicht praktikabel eingeordnet. Deshalb wurden auf der bereits befallenen Fläche keine speziellen Massnahmen geplant, sondern ausschliesslich gezielte Eingriffe, um die Verbreitung im Schutzwald auf den höheren Stufen zu verhindern.
Für die übrigen Gemeinden im Moesano, in denen die Verbreitung noch relativ tief war, wurde das mittelfristige Ziel der Tilgung festgelegt.
Im Auengebiet von nationaler Bedeutung in San Vittore wurde zwischen 2009 und 2011 eine gezielte Bekämpfung des Götterbaums durch das ANU vorgenommen. Nachher wurde diese aber aufgegeben, da das ganze Areal im Rahmen des Projekts der ökologischen Ausgleichsmassnahmen für die Umfahrung A13 in Roveredo unter die Zuständigkeit des Bundes (ASTRA) gestellt wurde.
3.3 Umgesetzte Massnahmen
3.3.1 Bekämpfung 2009–2010
Im 2009 wurden in San Vittore und Leggia alle wesentlichen Samenquellen (Samenbäume) innerhalb und ausserhalb des Waldes in Zusammenarbeit mit dem ANU entfernt.
In San Vittore umfasste die Bekämpfung im 2010 das Ringeln aller Samenbäume unterhalb 500 m ü. M. (Brusthöhendurchmesser > 10 cm) und Fällen aller Samenbäume oberhalb 500 m ü. M., um die weitere
Verbreitung zu verhindern. Im Auengebiet von nationaler Bedeutung (Ai Fornas, Objekt 158) wurden 2009–2010 alle Samenbäume gefällt und im 2011 alle Ausschläge bekämpft.
In den übrigen Gemeinden des Moesano nördlich von San Vittore (Cama, Castaneda, Grono, Leggia, Lostallo, Roveredo, Verdabbio) wurden bereits seit 2009–2010 alle Samenbäume und alle bekannten Bestände systematisch bekämpft. Die Kosten der ersten Eingriffe betrugen ca. 11 00 0 Franken.
3.3.2 Bekämpfung und Kontrolle 2011–2024
Das AWN führt seit 2011 im Moesano jährlich eine flächendeckende Kontrolle aller Bestände und die Bekämpfung gemäss der erarbeiteten Strategie durch.
Während der Kontrollen werden jährlich alle bereits befallenen Flächen und alle anfälligen Standorte nördlich von San Vittore nachkontrolliert; insbesondere handelt es sich um gestörte Flächen, Holzschläge, Waldlichtungen, Kastanienselven und Ruderalstandorte. Alle Flächen werden mindestens einmal pro Jahr gründlich untersucht, um jeden einzelnen Götterbaum zu erwischen. Diese punktuellen Eingriffe haben das Ziel, die Entwicklung neuer samenbildender Pflanzen zu verhindern und somit die Verbreitung einzudämmen.
Abb. 5: Entwicklung der Anzahl der Götterbaumindividuen im Moesano (ohne San Vittore).

Abb. 6: Entwicklung der Anzahl Götterbaumbestände im Moesano (ohne San Vittore).
Die Kosten der Kontrollen und Bekämpfung des Götterbaums betrugen von 2011 bis 2024 jährlich 6000 bis 12 00 0 Franken, wobei in den letzten Jahren eine durchschnittliche Erhöhung der Kosten stattgefunden hat. Man kann die zwei Leistungen nicht trennen, da Kontrolle und Bekämpfung in der Regel gleichzeitig durch Fachleute durchgeführt werden. Beim Gesamtbetrag kann man zwischen «Kontrolle und Bekämpfung nördlich von San Vittore» (ca. 95 % der Kosten) und punktuelle Eingriffe in San Vittore, mit dem Ziel «Verbreitung in der Höhe verhindern» (5 % der Kosten), unterscheiden.
4 . Resultate
4.1 Resultate der Bekämpfung im Moesano 2009–2024
Dank der konsequenten und systematischen Bekämpfung kann im Jahr 2024 die Situation als gut bezeichnet werden, da die Verbreitung des Götterbaums nördlich von San Vittore erfolgreich eingedämmt werden konnte (Abb. 4). In der Tat konnten die Bestände und insbesondere die Individuen im Laufe der Jahre und im Vergleich zum Anfangszustand stark reduziert werden (mehr als 1600 Pflanzen im 2010, weniger als 150 im 2016, Abb. 5). Obwohl anfänglich, also nach den ersten fünf bis sieben Jahren der Umsetzung der aktiven Bekämp-
fung, eine starke Abnahme der Individuen im Götterbaumbestand beobachtet wurde, hat man in den folgenden Jahren trotz regelmässiger Bekämpfungsarbeiten eine leichte Zunahme festgestellt (ca. 550 Individuen im 2024). Auch in den letzten Jahren wurden einzelne kleine Götterbäume beobachtet, welche sehr wahrscheinlich aus Samen und Ausschlägen von früher geschlagenen Samenbäumen stammen.
Die Anzahl der Götterbaumbestände zeigt eine ähnliche Entwicklung wie die Anzahl Individuen (49 im 2010, 21 im 2016, 28 im 2024; Abb. 6). In vielen Beständen wurde der Götterbaum definitiv getilgt. In anderen Fällen ist er auf weiträumiger befallenen Flächen noch vorhanden, obwohl er nur vereinzelt wächst und die Gesamtanzahl Exemplare stark abgenommen hat. In den letzten Jahren wurden auch einzelne Neufunde an noch nicht befallenen Standorten festgestellt (zum Beispiel bei Holzschlägen). In mehreren Fällen wurden einzelne Jungpflanzen festgestellt, die mehr als 2 km entfernt von den potenziellen, im 2009–2010 gefällten Samenbäumen wuchsen. Diese Beobachtungen weisen auf die Möglichkeit einer Verbreitung über längere Distanzen im Vergleich zu den Angaben in der Literatur hin (100 bis 200 m, nur selten bis 5 00 m [1]).
4.2 Entwicklung der Samenbäume (Stand 2016)
Gemäss der Zwischenevaluierung im Jahr 2016 hat die Anzahl Samenbäume allgemein abgenommen, nicht nur nördlich von San Vittore, wo diese ganz eliminiert worden sind, sondern auch in San Vittore selber (Abb. 7). Hier sind viele Samenbäume einige Jahre nach dem Ringeln abgestorben. Wegen der fehlenden aktiven Bekämpfung in San Vittore in den Folgejahren ist neuerdings der Zuwachs und die Entstehung von ganz vielen Samenbäumen in den bereits bestehenden Beständen und an neuen Standorten hauptsächlich an der unteren Höhenstufe zu beobachten. Nach 2016 wurden die Samenbäume in San Vittore nicht mehr genau erfasst. Aufgrund des Verzichts auf Bekämpfung kann man aber ruhig behaupten, dass sich die Situation verschlimmert hat und an den meisten Standorten heutzutage über 50 Samenbäume vorhanden sind.
4.3 Fallbeispiel Leggia: Gebiet mit zahlreichen Beständen und Samenbäumen
Im Allgemeinen war das Moesano im 2013 nach vier Jahren Bekämpfung noch relativ stark befallen, insbesondere in Leggia (Abb. 8), obwohl in einzelnen Beständen bereits ein Rückgang der Anzahl Exemplare festgestellt wurde. In Leggia war die Situation betreffend des Götterbaums anfänglich mit «stark befallen» zu bezeichnen. Götterbäume traten hauptsächlich in den Kastanienselven auf, welche an Landwirtschaftsflächen grenzen (Ortschaft Tec) und oberhalb des Dorfes (Ria de Val), wo in den ersten Folgejahren nach dem Fällen der Samenbäume (ca. 100 Bäume) zahlreiche Götterbaum-Pflänzchen aufgetaucht sind. Dank der regelmässigen Bekämpfung hat die Anzahl Individuen im 2016 stark abgenommen (Rückgang des Samenvorrats und der Stockvitalität). Inzwischen wurde Leggia leicht zunehmend von Götterbaum-Jungpflanzen besiedelt. Im Jahr 2024 wurden in dieser Dorffraktion (ehemalige Gemeinde) ca. 180 Pflanzen gezählt, obwohl die Anzahl und die Fläche der Bestände relativ niedrig geblieben sind.

Abb. 7: Auftreten von Götterbaum-Samenbäumen im 2010 (grün) und im 2016 (rot). Die Abwesenheit eines roten Ringes bedeutet, dass die Samenbäume im betroffenen Gebiet verschwunden sind.
In diesem Gebiet wurden während der vergangenen Bekämpfungsperiode regelmässig einzelne neue Bestände erfasst, und zwar genau dort, wo hauptsächlich dank den forstlichen Eingriffen am Talboden und auf der kollinen Stufe ideale Bedingungen für den Götterbaum entstanden sind. Nebst Holzschlägen und Waldlichtungen wurden alte verwilderte Kastanienselven wiederhergestellt (lichte Wälder); diese konnten anfänglich durch den Götterbaum schnell befallen werden, da der Samenvorrat dank den (gefällten) Samenbäumen in der Umgebung bereits vorhanden war.
5. Diskussion
5.1 Götterbaum-Bekämpfungsstrategie Aus den Erfahrungen während der Erarbeitung der Götterbaum-Bekämpfungsstrategie, die eventuell auch auf andere Neophyten angewendet werden kann, können folgende Aspekte abgeleitet werden: – Die Strategie muss sich bewusst auf die Kenntnisse bezüglich der Verbreitung, der potenziellen Entwicklung und der möglichen Folgen des Göt-




Abb. 8: Entwicklung der Götterbaumbestände in der Umgebung von Leggia im 2010, 2013, 2016 und 2024.
terbaums innerhalb eines bestimmten Gebiets abstützen (sowohl im und ausserhalb des Waldes). Die Ziele müssen klar definiert werden und sowohl technisch als auch ökonomisch realisierbar sein;
– Die regelmässige Kontrolle der Verbreitung des Götterbaums ist sehr wichtig, um den Entwicklungstrend zu verstehen, eventuelle neue Bestände frühzeitig zu erwischen und die Ziele und Strategie an neue Situationen entsprechend anzupassen (Flexibilität);
– Die Festlegung der Ziele/der Strategie und der Bekämpfungsbeginn müssen so früh wie möglich geplant werden, insbesondere in relativ wenig stark befallenen Gebieten. Rechtzeitig durchgeführte Eingriffe ermöglichen meistens eine Absenkung der Kosten und eine Optimierung der Resultate (vgl. cap. 4 2);
– Sehr wichtig ist die Wahl der geeigneten und effizienten Bekämpfungsmethode;
– Die Bekämpfung muss systematisch und konsequent durchgeführt werden (jedes Jahr, inklusive Kontrolle der gestörten Flächen innerhalb und ausserhalb des Waldes).
5.2 Tilgung oder Eindämmung des Götterbaums in Gebieten mit einem starken regionalen Auftreten, aber lokal beschränkt auf einzelne Bestände und Einzelbäume
In Gebieten mit einem starken regionalen Auftreten, aber lokal beschränkt auf einzelne Bestände und Einzelbäume (Befallsphase III-IV, z. B. nördlich von San Vittore), können in Bezug auf die hier aufgeführten Zwischenresultate der Bekämpfung folgende Aspekte aufgelistet werden:
– Der Götterbaum kann sehr effizient und mit beschränkten Jahreskosten eingedämmt werden, falls die Problematik frühzeitig erkannt und eine systematische Bekämpfung mit geeigneten Mitteln angewendet wird; – Im Fall von einzelnen Exemplaren oder kleinen Beständen kann die komplette Tilgung praktikabel und relativ billig sein;
– Die hier beschriebene Erfahrung hat gezeigt, dass der Götterbaum auch in einem weiträumigeren Gebiet theoretisch eliminiert werden könnte; obwohl im konkreten Fall nördlich von San Vittore wegen der exponentiell wachsenden Populationen mit Tausenden von Samenbäumen im nahegelegenen Gebiet und dem daraus folgenden Ausbreitungsdruck eine grossräumige Tilgung des Götterbaums nicht erreicht wurde.
Zufriedenstellende Resultate setzen die Wahl einer geeigneten Strategie voraus, welche konsequent und durch ausgebildete Fachleute angewendet werden muss (vgl. Kap. 4.1).
5.3 Götterbaum-Bekämpfung in sehr stark befallenen Gebieten
In sehr stark befallenen Gebieten (Befallsphase IV-V, z. B. San Vittore) ist eine vollständige Tilgung sowohl aus technischen als auch aus ökonomischen Gründen nicht praktikabel. Unter diesen Rahmenbedingungen sind Zielsetzungen und die Erarbeitung einer erfolgreichen Strategie besonders schwierig. Die Waldfunktionen, die Naturschutzgebiete, die landwirtschaftliche Nutzung und andere Ansprüche sind massgebend für die Wahl der Strategie. Mögliche Entscheidungen können beispielsweise sein, ganz auf die Götterbaumbekämpfung zu verzichten oder sich auf die Eindämmung des Götterbaums (z. B. neue gestörte Fläche verhindern) zu beschränken.
Im Schutzwald, welcher Siedlungsgebiete oder Verkehrswege gegen Naturgefahren (Steinschlag, Erosion, Rutschungen, Murgänge, Lawinen usw.) schützt, kann das Auftreten des Götterbaums unter Umständen als Risikofaktor bezeichnet werden. Mit dem Klimawandel steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mittel- bis langfristig Reinbestände oder von Götterbäumen dominierte Mischbestände entstehen. In der Tat hat der Götterbaum in der hier betrachteten Region den Temperaturanstieg und das häufigere Auftreten von Dürreperioden besser ertragen als die einheimischen Baumarten (Entwicklung bereits beobachtet im Schutzwald oberhalb San
Vittore – vgl. Kap. 2.1). Die Baumartenvielfalt muss aber auch in stark befallenen Waldbeständen so lange wie möglich gewährleistet werden, so dass eine bessere Verteilung des Forstschutz-Risikos langfristig auch unter Einbezug der Klimaerwärmung erhalten werden kann. Andere Lösungsansätze, wie die Bewirtschaftung des Götterbaums in Niederwäldern mit einem Turnus von 20 bis 30 Jahren, wären rein theoretisch machbar, aber ökologisch sehr problematisch. Wenn auf Tilgung verzichtet wird, muss die Forstwirtschaft mit dem Götterbaum arbeiten, wobei aber monospezifische Waldbestände verhindert werden und so gut wie möglich standortgerechte einheimische Baumarten gefördert werden müssen (Baumartenvielfalt). Die Strategie muss das Ziel «Götterbaumdruck vermindern» anstreben. Die Methoden für die Eindämmung des Götterbaums können sowohl technisch (Eliminierung der Samenbäume) als auch forstwirtschaftlich (Regulierung des Mischungsgrads, Waldverjüngungsart) sein.
6. Schlussfolgerungen
Die hier berichtete Erfahrung im Moesano zeigt für das Gebiet nördlich von San Vittore gute Ergebnisse zu relativ beschränktem Jahresaufwand, und das sogar in einem Gebiet mit anfänglich grösserem Auftreten von Götterbaum-Samenbäumen (z. B. Leggia). Da aber in den nahegelegenen Gebieten (Gemeinde San Vittore GR, Kanton Tessin) keine aktive und systematische Bekämpfung stattfindet und folglich ständig neue Samenbäume entstehen, nimmt der Ausbreitungsdruck auf dem behandelten Gebiet zu, hauptsächlich in unmittelbarer Nähe. Deswegen muss die Entwicklung auch in Zukunft kontinuierlich nachkontrolliert werden bzw. die Massnahmen angepasst werden.
Der Parco Val Calanca wird ab 2025 ein Neophytenmanagement-Konzept umsetzen, bei welchem auch der Götterbaum zu den prioritär zu behandelnden Arten zählt. Und dies obwohl bis jetzt innerhalb des Parkperimeters nur sehr sporadisch und vereinzelte Individuen festgestellt worden sind. Die
Herausforderung besteht darin, genau wie in den übrigen Gemeinden des Misox (nördlich von San Vittore), die Ausbreitung dieses Neophyten aus den stark befallenen Gebieten möglichst zu verhindern. Im Gebiet San Vittore, wo in den letzten Jahrzehnten keine dauernde Bekämpfung stattgefunden hat, ist die Götterbaumverbreitung ständig anwachsend (Anzahl Stöcke und Bestände), vor allem auf den bereits befallenen Flächen sowie zunehmend auch auf neuen Standorten. Obwohl nach den ersten Arbeiten anfänglich viele grosse Samenbäume (BHD 40 bis 80 cm) abgestorben sind, hat der Nachwuchs dank des schnellen Wachstums fortpflanzungsfähiger Götterbäume in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Situation in diesem Gebiet sieht so schlimm aus, dass der Forstdienst hier einen «Wanderweg der Götterbäume» taufte. In diesem Gebiet wird gegenwärtig ein Pilotprojekt mit biologischer Götterbaum-Bekämpfung ausserhalb des Waldes unter Anwendung des natürlichen Pilzgegenspielers Verticillium nonalfalfae (Handelsname Ailantex ®) von einer privaten Firma (durch BAFU genehmigt) durchgeführt. Siehe dazu den Artikel von Dr. Oliver Maschek ab Seite 54 in diesem Heft. In Anbetracht der tiefen und relativ stabilen Entwicklung der Götterbaumbestände im Gebiet nördlich von San Vittore und des erhöhten Ausbreitungsdrucks durch Samenquellen in der nahegelegenen südwestlichen Zone ist von einem kompletten Verzicht auf Bekämpfung abzuraten. Eine punktuelle Kontrolle der alten Standorte und der neuen gestörten Flächen (z. B. Holzschläge), was zurzeit relativ mit tiefem Aufwand (1–2 Kontrolle(n)/Jahr) durchgeführt werden kann, ist deshalb eine notwendige Voraussetzung, um die vorherigen Bemühungen nicht zunichtezumachen.
Man kann folglich aussagen, dass auch eine sehr invasive Art wie der Götterbaum unter Umständen sehr erfolgreich bekämpft werden kann. Es müssen aber wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Man muss eine an die örtlichen Rahmenbedingungen optimierte Strategie erarbeiten und die Bekämpfung

muss professionell, konsequent und längerfristig durchgeführt bzw. gewährleistet werden.
Das AWN wird im 2025 eine kantonale Strategie erarbeiten und ist im Austausch mit dem Kanton Tessin, welcher eine Praxishilfe in Bezug auf den Waldbau veröffentlicht hat [7].
Luca Plozza ist Forstingenieur ETH und Regionalforstingenieur der AWNRegion 4 in Roveredo. Lorenzo Schmid ist Umweltwissenschaftler ETH und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Naturpark Parco Val Calanca.
7. Literatur
[1] Kowarik, I., Säumel, I. 2007. Biological flora of Central Europe: Ailanthus altissima (Mill.) Swingle. Perspectives in Plant Ecology, Evolution and Systematics 8. 207–237.
[2] www.infoflora.ch/ [3] BAFU. 2020. Vollzugshilfe Waldschutz Richtlini-
en zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes. 1. Aktualisierung 2020. Erstausgabe 2018. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1801.
[4] Plozza, L., Schmid, L. 2012. Der Götterbaum im Misox – Problematik im Schutzwald. Bündnerwald 65 (3): 37–40.
[5] Wunder, J. Nobis, M, Conedera, M. 2014. Der Götterbaum – Eine Gefahr für den Schweizer Wald? Wald und Holz 6/14.
[6] Gehring, E., Pezzati, G. B., Conedera, M, Plozza, L. 2024. Uno strumento pianificatorio supplementare per gestire le neofite legnose invasive. Forestaviva n. 95.
[7] Oncelli, A., Rosselli, A. 2025. Foglio per la pratica: Gestione delle neofite invasive per il mantenimento sostenibile delle funzioni del bosco. Versione 2.0. Repubblica e Cantone Ticino – Sezione forestale.
[a] BHD = Brusthöhendurchmesser (1,3 m Höhe)
Götterbaum Ailanthus altissima.
(Bild: Andrina Rosselli)

Biologische Bekämpfung des Götterbaums mittels
Das Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz (IFFF) der Universität für Bodenkultur
Wien hat in 8-jähriger Forschung eine biologische Methode auf Basis des Welkepilzes Verticillium nonalfalfae (nachfolgend kurz Vna genannt) entwickelt, um Ailanthus nachhaltig zu bekämpfen. Es funktioniert.
Oliver Maschek, Erhard Halmschlager, Thomas Kirisits, Benjamin Dauth
Der Götterbaum als Problemart
Der Götterbaum Ailanthus altissima ist eine aus China stammende invasive Art, die sich in Österreich –von den städtischen Wärmeinseln ausgehend – seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts massiv entlang von Bahn-, Strassen- und Leitungstrassen, auf Brachflächen, in Wäldern, in Nationalparks sowie in Natur- und Landschaftsschutzgebieten ausbreitet. Mechanische Bekämpfungsmassnahmen zeigten sich bislang als weitgehend wirkungslos, chemische Massnahmen sind in vielen Bereichen entweder gesellschaftlich unerwünscht oder gar rechtlich verboten (z. B. Nationalparks).
Auf diesen sensiblen Flächen bedurfte es somit einer alternativen Bekämpfungsmöglichkeit, weswegen am Institut für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz (IFFF) der Universität für Bodenkultur Wien in 8-jähriger Forschung eine biologische Methode auf Basis des Welkepilzes Verticillium nonalfalfae (nachfolgend kurz Vna genannt) entwickelt wurde, um Ailanthus nachhaltig zu bekämpfen. Der Pilz konnte 2011 in der Südoststeiermark (AT) an welkenden Götterbäumen gefunden und isoliert werden (Maschek & Halmschlager 2016). Ein auf Vna basierendes Pflanzenschutzmittel gegen Ailanthus wird mittlerweile unter dem Markennamen Ailantex® vertrieben.
Verticillium nonalfalfae – der Wirkstoff in Ailantex®
Innerhalb der Gattung ist Vna eine taxonomisch junge Art, die aufgrund neuer molekularbiologischer Analysen erst 2011 entdeckt wurde und die – zu-
sammen mit den beiden anderen Arten Verticillium alfalfae und Verticillium albo-atrum sensu stricto –aus der bis dahin bekannten Art Verticillium albo-atrum sensu lato hervorging (Inderbitzin et al. 2011).
Diese Aufspaltung ist im Hinblick auf die Wirtsspezifität wichtig: Im Gegensatz zum häufig vorkommenden Verticillium dahliae, das, je nach zurate gezogener Literatur, ein stolzes Wirtsspektrum von 200–400 Arten aufweist, hatte bereits die vormalige Art Verticillium albo-atrum s. l. ein dramatisch schmäleres Wirtsspektrum. Mit der 2011 umgesetzten taxonomischen Aufspaltung dieser vormaligen Art hat sich aber natürlich auch das damals schon schmälere Wirtsspektrum weiter auf die drei neuen Arten Verticillium nonalfalfae, Verticillium alfalfae und Verticillium albo-atrum s. s. aufgeteilt! Hinzu kommt, dass bei Verticillium-Arten seit Langem bekannt ist, dass sie sogenannte «Vegetative Kompatibilitätsgruppen» (VCGs) ausbilden, die zusätzlich innerhalb der Verticillium-Arten ein sehr spezifisches Wirtsspektrum aufweisen. Zusammenfassend konnte also bereits in der Theorie sehr früh in unserer Forschung davon ausgegangen werden, dass ein speziell an Götterbaum gefundener Vna-Stamm ein äusserst schmales Wirtsspektrum haben wird!
Genau im Hinblick darauf wurde 2011 explizit nach einem Vna-Stamm aus welkenden Götterbäumen gesucht – und glücklicherweise eben auch gefunden. Dieser ursprüngliche Stamm bzw. Isolat wurde jahrelang durch oftmalige Götterbaum-Passagen weiter geschärft und mittlerweile an ca. 60 Gehölzpflanzen (Nicht-Ziel-Organismen) hinsichtlich einer unerwünschten Wirkung erfolgreich getestet. Diese

Entwicklung eines mit Ailantex® behandelten Götterbaum-Nests über den Zeitraum 2013 bis 2019 (Inokulation am 19.7.2013). Sechs Jahre nach Behandlung zeigt der Standort seine ursprüngliche Wiesenvegetation.
(Bilder: Oliver Maschek, BOKU)
Versuche fanden nicht nur an Topfpflanzen auf der universitären Versuchsfläche in Wien statt, sondern mittlerweile auch auf über 30 Freilandversuchsflächen. Einzelne ausgewählte Versuchsflächen werden bis heute aufgesucht, um etwaige Langzeitfolgen bzw. die Sukzession zu dokumentieren (Abb. 1).
Anwendung und Ausbreitung im Bestand Vna ist ein bodenbürtiger Ascomyzet, der sich ausschliesslich asexuell durch Klonung (Abschnürung
der Sporen an speziellen Sporenträgern) vermehrt. Er bildet somit keine klassischen Fruchtkörper, wie man sie vom «Schwammerl» kennt und wo die Verbreitung üblicherweise über den Wind erfolgt. Die Verbreitung von Vna erfolgt im Götterbaumbestand vorrangig über Wurzelverwachsungen, was bei dieser Baumart besonders gut funktioniert, da sich der Götterbaum in Waldbeständen zu über 90 % vegetativ über Wurzelbrut vermehrt (Kowarik 1995).
Diese Eigenschaft von Götterbaumbeständen macht man sich auch bei der Anwendung zu Nutze: Ailantex® wird mittels Hohleisen und Hammer direkt ins Splintholz (der Götterbaum hat 2–3 wasserführende Jahrringe) appliziert. Essenziell ist hierbei, dass diese Art der Applikation nur möglich ist, wenn die Blätter zumindest teilweise ausgetrieben sind und somit Saftdruck aufgrund der Transpiration anliegt. Nach Applikation verteilen sich die Sporen im Wasserleitungssystem des Baumes (beim Götterbaum hat der aufsteigende Saftstrom ca. eine Geschwindigkeit von 20–25 m/h), die Sporen setzen sich fest, keimen und bilden lokale Myzelherde aus. Hat sich der Pilz über diese Myzelherde etabliert, bildet er Toxine und Enzyme, die in weiterer Folge die Zellwände zerstören und Bruchstücke aus den Wasserleitungsbahnen herauslösen. Diese Bruchstücke werden mitgespült, verstopfen an Engstellen (z.B. Tüpfel) die Leitungsbahnen und nachgelagerte Pflanzenteile werden nicht mehr wasserversorgt. Die ausbleibende Wasserversorgung führt zu Blattwelke und schlussendlich zum Blattfall, die Transpiration stoppt und somit reisst auch der Saftdruck vollständig ab.
Da der unbehandelte Nachbarbaum, der ja im klonalen Götterbaumbestand durch Wurzelverwachsungen mit dem behandelten und nun welkenden Götterbaum direkt in Kontakt steht, aber noch aufrechten Saftdruck aufweist, saugt der unbehandelte Baum die Sporen vom behandelten Baum an und infiziert sich somit direkt über die Wurzelverwachsung. So konnten wir beispielsweise am Standort Niederweiden (NÖ), einer Versuchsfläche, die im August 2011 begründet wurde, nachweisen, dass sich der

Pilz innerhalb des Götterbaumbestands mind. 30 m/ Jahr ausbreitete, bis er 2019 am Ende des Bestands angelangt ist.
Die Anwendung erfolgt an heissen, sonnenexponierten Standorten idealerweise ab Mitte April bis spätestens Anfang Juni, oder dann erst wieder ab September bis zum Ende der Vegetationsperiode. An Standorten, wo der Stamm beschattet ist (wie z. B. im forstlichen Umfeld), kann die Anwendung auch im Sommer stattfinden. Falls es sich nicht vermeiden lässt, kann man im Sommer auch sonnenexponierte Bäume auf der NW und der NOSeite des Stammes beimpfen. Diese Empfehlung hat den Grund, weil Vna sein Temperaturoptimum bei ca. 22 °C Splintholztemperatur hat und ab 27 bis 3 0 °C das Wachstum so lange einstellt, bis es wieder kühler ist.
Folgt man aber dieser Empfehlung, kann man an günstigen Standorten erste Welkeerscheinungen nach 10–14 Tagen beobachten; die vollständige Entlaubung tritt dann meist nach drei bis fünf Wochen ein. Je nach Fitness stirbt der Baum damit bereits ab, oder aber er kann Reservestoffe aktivieren und es kommt in weiterer Folge zu partiellem, oftmals büscheligem Neuaustrieb (Abb. 2). Dieser
Neuaustrieb welkt dann aber in aller Regel bereits kurze Zeit später.
Ailantex® in der Schweiz
Auch in der Schweiz gab es Versuchsflächen, die in Zusammenarbeit mit Gunter Adolph, Laura Hochuli und Walter Räss der SBB angelegt wurden und wo im sonnenexponierten Gleisbereich die Wirkung von Ailantex® an Glyphosatvorbehandelten (Basel, 2019) und Glyphosatunbehandelten (Lausanne, 2021) Götterbäumen erforscht wurde. Die Ergebnisse zeigten, dass sich Vorbehandlungen mit Glyphosat negativ auf den Erfolg einer Ailantex®Applikation auswirken. Zieht man auf derart vorbehandelten Flächen eine Ailantex®Behandlung in Betracht, sollte man mindestens drei Jahre abwarten, bis Glyphosat am Standort so weit abgebaut worden ist, dass es keine negative Wirkung mehr auf Vna hat. Im Gegensatz dazu verdeutlicht Abb. 3, wie effektiv das Mittel bei korrekter Anwendung auf Glyphosatunbehandelten Flächen sein kann: Die Applikation erfolgte hier Anfang Mai 2021, und der Standort in Lausanne zeigte sich drei Jahre später götterbaumfrei. Lediglich im unmittelbaren Gleisbereich zeigte sich 2024 eine letzte Gruppe junger Götterbäume.
Rechtliche Situation von Ailantex®
Ailantex® wird in Österreich seit 2019 im Rahmen einer jährlich wiederkehrenden Notfallzulassung über die Firma biohelp vertrieben. Behandelt werden darf im Forst, Nichtkulturland, Strassen und Gleisbereich, Zierpflanzen, Wein und Obstbau. Notfallzulassungen bestehen ausserdem für Frankreich, Griechenland und Tschechien, wo Götterbäume bereits in den Gärten des Präsidentenpalastes in Prag erfolgreich behandelt wurden. Für die Slowakei und Kroatien sind die Notfallzulassungen für 2025 noch ausständig.
Parallel dazu wurde im Jänner 2022 die Zulassung auf EUEbene beantragt und aktuell prüft die Europäische Zulassungsbehörde (EFSA) das positive
Büscheliger Neuaustrieb ca. sechs Wochen nach Inokulation mit Ailantex®. (Bild: Oliver Maschek, BOKU)

Abb. 3: Entwicklung der Versuchsfläche in Lausanne. Das oberste Foto zeigt den Standort vor Projektanbahnung, die Inokulation fand am 4.5.2021 statt. 2024 zeigt sich der Standort fast götterbaum-frei, lediglich im unbehandelten unmittelbaren Gleisbereich hat noch eine Gruppe überlebt.
(Bilder 1 + 3: Walter Raess, SBB; Bild 2: Oliver Maschek, BOKU)
Gutachten der Österreichischen Behörden (AGES). Die Zulassung für den Wirkstoff wird im Idealfall für 2026 erteilt, woraufhin ein weiteres Verfahren für die Produktzulassung startet, das vermutlich weitere ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Hier ist davon auszugehen, dass es sich um ein verkürztes bzw. vereinfachtes Verfahren handelt, da die AGES den Pilzstamm aufgrund seiner österreichischen Herkunft als sogenannten «low-risk-organism» eingestuft hat.
In der Schweiz wurde 2021 und 2022 von der Andermatt Biocontrol Suisse AG (mit Unterstützungsschreiben) eine Notfallzulassung bei den Schweizer Behörden (BLV) beantragt, die beide Male abgelehnt wurde. 2022 wurde dann das Zulassungs-Dossier eingereicht, das seitdem in Evaluation ist. Erfahrungsgemäss dauern diese Bewertungen zwei bis drei Jahre und es ist davon auszugehen, dass die Schweizer Behörden dabei auch das EU-Zulassungsverfahren genau beobachten. Die Wirkstoffund Produktzulassung in der EU steht hierbei aber eigentlich so gut wie ausser Zweifel – die zuständige Österreichische Behörde signalisierte bereits im Erstgespräch sehr deutlich, dass sie eine EU-Zulassung für Ailantex® wünscht, da man seitens der EU den chemischen Pestiziden den Kampf angesagt hat (Europäische Kommission 2022).
Alle Autoren sind Mitarbeiter des Instituts für Forstentomologie, Forstpathologie und Forstschutz (IFFF) des Departements für Ökosystemmanagement, Klima und Biodiversität (OEKB) der Universität für Bodenkultur Wien.
Literatur
Europäische Kommission, 2022: Neue EU-Regeln: Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel wird einfacher. https://germany.representation.ec.europa.eu/ news/neue-eu-regeln-einsatz-biologischer-pflanzenschutzmittel-wird-einfacher-2022-08-31_de (abgefragt am 29.4.2025)
Inderbitzin P., Bostock R.M., Davis R.M., Usami T., Platt H.W., Subbarao K.V., 2011: Phylogenetics and taxonomy of the fungal vascular wilt pathogen Verticillium, with the descriptions of five new species. PLoS One 6:e28341.
Kowarik I., 1995: Clonal growth in Ailanthus altissima on a natural site in West Virginia. Journal of Vegetation Science, 6, pp. 853–856.
Maschek O. & Halmschlager E., 2016: A rapid, reliable and less-destructive method for stem inoculations on trees. Forest Pathology, 46, pp. 171–173.
Invasive Neophyten in der forstlichen Aus- und Weiterbildung
Invasive Neophyten stellen eine wachsende Herausforderung für heimische Ökosysteme dar. Verstärkt durch den Klimawandel breiten sie sich unkontrolliert aus und verdrängen heimische Pflanzen – auch im Wald.
Dieser Bericht zeigt auf, wie und wo das wichtige Thema in der forstlichen Aus- und Weiterbildung zum/zur
Förster/-in oder Forstwart-Vorarbeiter/-in behandelt und vermittelt wird.
Beat Bürzle
Unter dem Begriff Neobiota werden Organismen zusammengefasst, die sich in einem Gebiet etablieren, in dem sie vorher nicht vorkamen. Neobioten können Pflanzen (Neophyten), Tiere (Neozoen) oder Pilze (Neomyceten) und Mikroorganismen sein. Somit sind invasive Neophyten nicht heimische Pflanzenarten, die sich in unserer Region ausbreiten. Sie profitieren von fehlenden natürlichen Feinden, Parasiten und Krankheitserregern. Ihre Präsenz hat negative Auswirkungen auf das Ökosystem, da sie heimische Pflanzen verdrängen können. Die Dynamik der Neophyten wird durch den Klimawan-
del bestimmt nicht verlangsamt, sondern eher beschleunigt.
Deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass Naturfachleute – zu denen das Forstpersonal zweifellos gehört – für dieses Thema sensibilisiert und mit den neuesten Erkenntnissen vertraut gemacht werden. So wird das Thema auch in der Weiterbildung zum Forstwartvorarbeiter, im Modul D09 «Waldpflege» im Rahmen der praktischen Ausbildung zum Beispiel bei der Waldrandpflege oder Lebensraumpflege aufgegriffen und behandelt. In der Försterausbildung zieht sich das Thema der Neophyten durch den

Abb. 1: Befallsdynamik eines invasiven gebietsfremden Organismus, Vollzugshilfe Waldschutz Richtlinien zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes, BAFU 2020.

Ph. Wenzinger und A. Döbeli erklären den Klassenkameraden die Bedeutung der Neophyten. (Bild: BZWM)
gesamten Lehrgang Dipl. Förster/in HF hindurch und wird in verschiedenen Lernfeldern behandelt: Standortskunde: Im Rahmen der Standortskunde werden die Pflanzenkenntnisse vertieft. Im Umgang mit Neophyten ist das frühe Erkennen in der Natur entscheidend, um die richtigen Massnahmen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ergreifen zu können.
Ökologie: In der Ökologie werden die Zusammenhänge von Lebensgemeinschaften behandelt. Da neuankommende, konkurrenzstarke Pflanzen eine Lebensgemeinschaft erheblich verändern können, wird im Ökologieunterricht das Verständnis für die Auswirkungen solcher Veränderungen vermittelt. Waldschutz: Ziel des Waldschutzes ist es, Störungen im Ökosystem Wald möglichst klein zu halten. Am Beispiel der «Vollzugshilfe Waldschutz Richtlini-
en zum Umgang mit Schadorganismen des Waldes» des BAFU werden Strategien und Massnahmen im Umgang mit Neophyten aufgezeigt. Naturschutz und Lebensraumaufwertung: Um seltene oder vom Aussterben bedrohte Pflanzenarten zu schützen, kommt dem Umgang mit invasiven Neophyten eine wichtige Rolle zu. Im Rahmen von praktischen Übungen wird anhand von konkreten Objekten und Merkblättern von WSL, BAFU, Praxishilfen der Kantone etc. der Umgang mit Neophyten thematisiert. Es wird auch aufgezeigt, dass der Umgang mit Neophyten eine Daueraufgabe ist und mit grosser Kontinuität erfolgen muss. Es ist fatal, wenn aufgrund des politischen Spardruckes Massnahmen nicht ausgeführt werden können. Abwarten verursacht ein Mehrfaches an Kosten in der Zukunft. Der Förster ist in diesen Bereichen ein wichtiger Ratgeber der politischen Entscheidungsträger.
Waldbau: Die waldbaulichen Massnahmen können die Verbreitung von Neophyten stark beeinflussen. Daher wird das Thema je nach Standort auch bei den Übungen zum Waldbau behandelt. So werden zum Beispiel während der Vertiefungswoche «Gebirgswaldbau» Objekte mit Neophyten besucht und diskutiert.
Mit den vermittelten Grundlagen ist das Fachpersonal im Wald gut auf den Umgang mit invasiven Neophyten vorbereitet. Es kann bei gezielten Massnahmen in der Planung und bei der Umsetzung zur Bekämpfung von Neophyten unterstützen. Selbstverständlich muss dieses Wissen kontinuierlich aktualisiert und durch neue Erkenntnisse ergänzt werden. Mit dem vermittelten Wissen und den aktuellen Merkblättern des Bundes und der Kantone können die Fachleute aus dem Wald die richtigen Schlüsse ziehen und so ihren aktiven Beitrag zur Eindämmung der invasiven Neophyten leisten.
Beat Bürzle ist Förster und Fachlehrer am ibW Bildungszentrum Wald in Maienfeld.
Corsin Flepp, ehemaliger Revierförster Medel/Lucmagn, bezieht nun Rente
Corsin Flepp hat bereits Ende Februar 2021 seine berufliche
Tätigkeit als Revierförster Medel/Lucmagn niedergelegt –vorzeitig. Seine komplette Rente bezieht er nun seit Ende Januar 2025 mit Erreichung seines 65sten Lebensjahres. Ein Rückblick auf sein berufliches Leben!
Renaldo Lutz
Während 37 Jahren hat Corsin Flepp die Forstgeschicke der Gemeinde Medel/Lucmagn gelenkt und geprägt. Im Jahre 1984, als 24-jähriger junger Forstmann, hat er diese Aufgabe von seinem seligen Vater, Sigisbert Flepp, übernommen. Dieser war seinerseits bereits während 38 Jahren in gleichem Dienste bei der Gemeinde Medel/Lucmagn – ein wertvolles Erbe, das Corsin sehr geschickt und engagiert weiterzuführen wusste. Während 75 Jahren also wurden die forstlichen Belange der Gemeinde Medel/Lucmagn durch Vater und Sohn Flepp geprägt – aus menschlicher Sicht eindrücklich, aus waldbaulicher Sicht wertvoll.

In den Anfängen seiner beruflichen Tätigkeit durfte Corsin die während der Amtszeit seines Vaters aufgegleisten forstlichen Projekte weiterführen und zum Teil abschliessen. Hierzu gehörte insbesondere das grosse Verbauungsprojekt Crap Stagias, das die Lawinenanrissgebiete oberhalb der Kantonsstrasse zwischen Curaglia und Platta sichert. Das Projekt wurde im Jahre 1971 begonnen, die letzten Werke wurden im Jahre 2008 erstellt. Unterhalts- und Instandstellungsarbeiten reichten bis zum Ende seiner Amtszeit.
Als Betriebsleiter war Corsin zuständig für die Organisation des Forstbetriebes mit eigener Forstgruppe und eigenen Forst- und Baumaschinen, die Waldpflege sowie den Holzverkauf. Etliche Forstwartlehrlinge hat Corsin während seiner Amtszeit erfolgreich ausgebildet und dadurch den jungen Forstleuten sein berufliches Wissen und seine wertvolle Erfahrung weitergegeben.
Der Orkan Vivian im Februar 1990 hat Corsin in ganz anderer Manier herausgefordert. Eine nie da gewesene Schadmenge durch Zerstörung des wichtigsten Schutzwaldes oberhalb Curaglia verlangte in kurzer Zeit einen ausserordentlichen Einsatz. In Zusammenarbeit mit den ebenfalls durch den Orkan betroffenen Nachbargemeinden Disentis/Mustér und Tujetsch gelang es, in kurzer Zeit die Schadflächen aufzuräumen und aufzuforsten sowie die Schutzwirkung des Schutzwaldes mit technischen Massnahmen wiederherzustellen. In diese Zeit fällt auch der Beginn der Zusammenarbeit mit dem Bergwaldprojekt, welche noch heute anhält. Höchst wertvolle Arbeit wurde geleistet. Konsequente Kontrolle und Pflege der Schadflächen führten diese zu einer zu-
Corsin Flepp. (Bild: zVg)
kunftsfähigen Waldstruktur. Grosses wurde geleistet – ein Verdienst auch von Corsin. Corsin war während seiner Amtszeit Revierförster durch und durch. Er stand ein für die Forstund Waldbelange. Er bekannte Farbe, so auch zur Wald-Wild-Thematik. Er war geradlinig und scheute keine Diskussion. In dieser Art und Weise wurde er geschätzt.
Als Kollege war Corsin ein Vorbild. Sein Wissen aus langjähriger Berufserfahrung gab er sehr gerne den jungen Berufskollegen weiter. Und Corsin liebte die Geselligkeit: Die jährlichen Treffen unter den Försterkollegen bleiben in sehr guter Erinnerung. Kontakt und Gesellschaft waren und sind für Corsin noch heute sehr wichtig.
Ende Februar 2021 – genau 31 Jahre nach Vivian – ging Corsin frühzeitig in Pension. In bester Gesundheit und in Begleitung seiner Frau Brigitt hat er zahlreiche und vielfältige neue Ideen angepackt
und in gewohnter Manier erfolgreich umgesetzt. Die Bewirtung aktuell der Oberaarjochhütte SAC ist eine davon. Mit ilforester.ch ist er allerdings zumindest bis heute seinem forstlichen Ursprung treu geblieben. Ab Februar 2025 bezieht Corsin nun endgültig seine wohlverdiente Rente. Als ehemaliger Regionalforstingenieur, welcher Corsin während 15 Jahren seiner Amtszeit begleiten und erleben durfte, nehme ich die Gelegenheit wahr, ihm für so viel Geleistetes und für so viel kollegiale und freundschaftliche Zusammenarbeit zu danken. Ich wünsche Corsin einen wunderbaren Lebensabend und hoffe zusammen mit seinen ehemaligen Försterkollegen, dass seine Gesundheit ihm noch lange erhalten bleibt, sodass er seine Ideen realisieren und seine Ziele erreichen kann. Engraziel fetg per tut e sin bien seveser!
Renaldo Lutz ist Regionalleiter und Regionalforstingenieur beim AWN Graubünden, Region Surselva.



Dankeschön, Cristina Fisler!
Cristina Fisler ist Regionalforstingenieurin beim Amt für Wald in der Region Mittelbünden und ist – wie so viele gleicher Herkunft – trotz Arbeitsort im Exil «una vera Poschiavina» geblieben. Nach der Matura in Zuoz absolvierte Cristina das Forstingenieurstudium an der ETH in Zürich, bevor sie als Mitarbeiterin bei der CIPRA, der Dachorganisation für den Schutz und die Nachhaltige Entwicklung der Alpen in Liechtenstein ins Arbeitsleben einstieg. 2002 wurde Cristina von der Regierung als erste Regionalforstingenieurin in Graubünden gewählt. Sie trat am 1. Mai 20 02 ihre Stelle an und betreute zunächst die Gemeinden des ehemaligen Forstkreises Lenzerheide, ab April 2004 dann die Gemeinden im Gebiet Schams-Avers-Rheinwald.
Cristina wurde 2014 im Schams, was auch heute noch ihrem beruflichen Zuständigkeitsgebiet entspricht, in den Vereinsvorstand gewählt. Mit dem damaligen neuen Präsidenten Mario Riatsch und dem neuen Beisitzer Orlando Lerch musste sich der stark erneuerte Vorstand wohl erst etwas orientieren.
Cristina übernahm sogleich die Leitung der Redaktionskommission des «Bündner Wald» und wurde auch zur Vizepräsidentin des Vereins gewählt. Der «Bündner Wald» liess sie bis dato nicht mehr los. Denn unsere Vereinszeitschrift lag und liegt ihr sehr am Herzen.
In den elf Jahren in der Redaktionskommission leitete Cristina die Zeitschrift durch einige ungewisse Phasen. So bewältigte sie erfolgreich Wechsel in der Redaktion oder bei der Geschäftsführung, bei der Finanzierung und bei der Trägerschaft. Die in ihre Zeit in der Redaktionskommission fallenden Diskussionen um redaktionelle Unabhängigkeit und Meinungsäusserung im «Bündner Wald» waren für Cristina nicht einfach. Sie, die als Person sehr stark ihre fachliche Meinung kundtut und dafür einsteht, fand dennoch einen konstruktiven Weg, mit diesen Spannungen umzugehen. Die strukturellen Änderungen in der Trägerschaft helfen heute, diese wichtigen Grundsätze entspannter umzusetzen. In den inhaltlich wiederkehrenden Diskussionen um mehr

Aktualität und weniger Schwerpunktprägung setzte sie sich stets für die Thementiefe ein, die letztlich wesentlich für die fachliche Qualität Bedingung ist. Zu guter Letzt begleitet Cristina nun auch noch die Digitalisierung des Gesamtbestands des Bündner Wald und verhilft so der Fachwelt zu zeitgemässem Zugriff auf einen reichen Schatz an Bündner Forstwissen und -geschichte.
Die ARGE Alpenländische Forstvereine, vielmehr der Austausch mit den Berufskolleginnen und -kollegen aus unseren umliegenden Ländern, schätzt Cristina wohl ungemein. An den zweimal im Jahr stattfindenden Treffen der ARGE kommt ihre Neugier in beruflicher, aber mehr noch persönlicher Hinsicht zum Tragen. Denn Cristina ist auch un’amica del amicizia, del benessere e delle feste.
Cristina ist eine Verfechterin der Vereinsanlässe und sieht diese als «Kitt der Branche». So trifft man sie an Waldtagen, auf Vereinsreisen, am Skipostenlauf,
Cristina Fisler freut sich über das handfeste Dankesgeschenk.

Anita Zuidema übernimmt die Leitung der «Bündner Wald»-Redaktionskommission.
an Lehrabschlussfeiern oder an Holzhauereimeisterschaften. Und dennoch bewegt sie sich fast immer im Hintergrund. Denn Auftreten im Scheinwerferlicht ist nicht ihr Steckenpferd. Viel lieber leistet sie als stille Schafferin im Hintergrund und im direkten Austausch Ausserordentliches. In ihrer gesamten Vorstandszeit verkörperte sie wohl die Vereinserinnerung in Person. Die vielen kleinen Dinge, welche nicht vergessen werden dürfen, holte Cristina zeitig ans Tageslicht und erledigte diese häufig gleich selbst.
Vielen herzlichen Dank, liebe Cristina, für deine sehr grosse, jahrelang geleistete Arbeit!
Im Namen des Vorstands und des ganzen Vereins Graubünden Wald
Walter Krättli
Die SELVA intensiviert die Sensibilisierung für Wald und Wild
106. Generalversammlung vom 16. Mai 2025 in Jenaz: Im Jahr 2024 stärkte die SELVA ihre Präsenz in zentralen Gremien und vertrat ihre Anliegen mit Nachdruck. Zwei neue Vorstandsmitglieder wurden gewählt.
Im Fokus standen 2024 die verstärkte Präsenz in Gremien (Wahl von Geschäftsführer Alain Schmid in den Vorstand von Graubünden Holz, Wahl von Präsidentin Anna Giacometti in den Zentralvorstand von WaldSchweiz) und das wichtige Anliegen einer guten Zusammenarbeit im Bereich der Jagd. Dank Treffen mit dem Bündner Jägerverband BKPJV und einer gemeinsamen Baumpflanzaktion konnte die Zusammenarbeit intensiviert werden. In der kantonalen Jagdkommission vertrat Kenneth Danuser die Anliegen der Waldeigentümer mit Nachdruck.
Fachkurse und Öffentlichkeitsarbeit
Mit Kursen zu Drohneneinsatz, digitalen Hilfsmitteln und Rundholz-Einmessungen förderte der Ver-

V.l.n.r.: SELVA-Geschäftsführer Alain Schmid und die Vorstandsmitglieder Davoser Landrätin Claudia Bieler, Churer Stadtrat Simon Gredig, Präsidentin/Nationalrätin Anna Giacometti. (Bild: Rolf Giger)
band Wissenstransfer und Innovation. Beziehungen wurden gepflegt und Synergien aktiv genutzt. An Veranstaltungen informierte die SELVA umfassend über Entwicklungen und Ziele und sprach sich für eine Förderung der Wertschöpfungskette Holz in Form von weiteren Sägewerken mit Zweitveredlungsschritten aus. Im Bereich FSC-Zertifizierung übernahm die SELVA Audits und sicherte die Qualität der FSC-Standards bei den Forstbetrieben. Die breite Öffentlichkeitsarbeit umfasste unter anderem Stellungnahmen zu Wildeinfluss auf die Waldverjüngung, geplante Wildschutzzäune, Auswirkungen der nicht erreichten Abschusszahlen bei der Sonderjagd sowie Beiträge zum Nationalen Waldkongress. Die SELVA veröffentlichte ebenso regelmässig Holzmarktberichte.
Zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt
Die Mitgliederanträge «Einführung verbindliche Zwischenbilanzen der Wald-Wild-Berichte» und «Forderung an das Amt für Wald und Naturgefahren im Rahmen der Strategie Lebensraum Wald-Wild 2021» wurden gutgeheissen. Mit Freude konnten die vakanten Vorstandssitze mit Claudia Bieler, Landrätin von Davos, sowie Simon Gredig, Stadtrat von Chur und Bündner Grossrat, für eine Amtszeit von drei Jahren neu besetzt werden. Die SELVA gratuliert herzlich zur Wahl und bedankt sich bereits heute für das Engagement. Ebenfalls bedankt sich die SELVA ausdrücklich und herzlich bei beiden zurückgetretenen Vorstandsmitgliedern Marco Casanova und Daniel Bürgi für ihr engagiertes Wirken und die konstruktive Zusammenarbeit im Vorstand. Für weitere drei Jahre im Amt des Vorstands bestätigt wurden Kenneth Danuser (Vizepräsident) und Livio Zanetti.
Vorschau «Bündner Wald» August 2025

Vorschau auf die nächsten Nummern: Oktober 2025: GIS
Redaktion: Susi Schildknecht
Redaktionsschluss: 8. August 2025
Dezember 2025: Walderschliessung
Redaktion: Susi Schildknecht
Redaktionsschluss: 10. Oktober 2025
Korrigenda: In der letzten Ausgabe wurde das Impressionenbild fälschlich als Lago di Saoseo bezeichnet. Tatsächlich zeigt es den Lago di Val Viola. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Waldbrand
Was sind Waldbrände und welche Massnahmen sind erforderlich? Durch den Klimawandel sehen wir uns mit neuen Herausforderungen konfrontiert, zu denen auch das Thema Waldbrand gehört. Welche Instrumente und Konzepte liegen vor und wie können sich Förster waldbaulich darauf vorbereiten? In der nächsten Ausgabe werden «brennende» Artikel zu diesem Thema erscheinen.
Redaktion: Laura Brunner
Herausgegeben von Graubünden Wald und der SELVA
Verlag: © Somedia Production AG, CH-7007 Chur Sekretariat: SELVA, Bahnhofplatz 1, CH-7302 Landquart, Telefon + 41 (0) 81 300 22 44, buendnerwald @ selva-gr.ch Redaktion: Susi Schildknecht, susi.schildknecht@bluewin.ch, Laura Brunner, redaktion@buendnerwald.ch. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern. Herstellung: communicaziun.ch, 7130 Ilanz. Erscheint sechsmal jährlich. Auflage: 1300
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«I fahra da Hirsch nid durch d’Stuba.»

Isch jo logisch!
Genauso logisch ist es, Respekt und Toleranz im Wald zu fördern.
Mehr dazu, was Fairtrail dafür macht:

