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Agrarbericht 2021

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Begriffe und Methoden

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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MENSCH

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MENSCH > EINLEITUNG

Einleitung Der Bund fördert die bäuerlichen Betriebe, das hält Artikel 104 der Bundesverfassung fest. Dementsprechend prägen bäuerliche Betriebe, also die Bauernfamilien, unsere Landwirtschaft. Vielfältig und unterschiedlich sind ihre Aufgaben. Bei allen steht aber die Selbständigkeit und die Arbeit in der Natur und mit Tieren im Vordergrund. Und der Bauernhof ist dabei das verbindende Element von Beruflichem und Privatem. In dieser Berichterstattung steht darum die Situation der Bauernfamilien im Zentrum: • Die Lebensqualität der landwirtschaftlichen Bevölkerung ist konstant, wie eine Umfrage von gfs-zürich im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft aufzeigt. • Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen sind von langen Arbeitszeiten, Wochenendarbeiten und wenigen Ferientagen geprägt. Das zeigt die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung des Bundesamts für Statistik. • Die aktuelle Situation der Bauernfamilien bei Sozialversicherungen und Sozialleistungen sind aus den Spezialauswertungen der beiden Bundesämter für Statistik und Sozialversicherungen zu entnehmen. • Im Weiteren erörtert die Projektleiterin von Agroscope spannende Erkenntnisse aus einer Vorstudie zu «Wahrnehmung der Digitalisierung durch Landwirte». • Ergänzend zeigt die Berichterstattung, welche Projekte das Bundesamt für Landwirtschaft im Jahr 2020 rund um das Thema «Bauernfamilie» finanziell unterstützte. Die Bevölkerung hat zahlreiche und verschiedenartige Anliegen an die Landund Ernährungswirtschaft. Sie wünscht sich Nahrungsmittel von hoher Qualität, Versorgungssicherheit, landschaftliche Vielfalt, weniger Umweltbelastung und dass es den Tieren gut geht. In dieser Berichterstattung interessiert daher auch die Sicht der Gesellschaft. • In einem Artikel über das Einkaufsverhalten von Konsumentinnen und Konsumenten werden interessante Resultate einer online-Befragung von DemoSCOPE aufgezeigt. • Und mit einem Artikel über das Kompetenzzentrum Boden wird erläutert, wie Bund und Kantone den Boden nachhaltig nutzen und wirksam schützen.

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Lebensqualität Die landwirtschaftliche Bevölkerung sieht sich eher als Gewinnerin aus der COVID-19-Pandemie. Und für sie ist die Gesundheit am wichtigsten. Dies und mehr zeigt die neuste telefonische Befragung zur Lebensqualität, bei der die bäuerliche Bevölkerung mit der übrigen Bevölkerung verglichen wurde. Das Markt- und Sozialforschungsinstitut gfs-zürich führt seit 2001 alle vier Jahre im Auftrag des BLW eine telefonische Umfrage durch. Ziel ist es, die Lebensqualität der bäuerlichen Bevölkerung mit derjenigen der übrigen Bevölkerung (Referenz) zu vergleichen, die entweder in Agglomerationen oder in Landgemeinden wohnhaft ist. Die neuste Umfrage wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt.

Was und wer wurde gefragt? Nebst der Zufriedenheit mit und der Wichtigkeit von 12 vorgegebenen Lebensbereichen wurden Einschätzungen zu positiven und negativen Seiten des Bauernberufs erhoben. Zudem wurde eine Frage zu Corona gestellt. Für die landwirtschaftliche Bevölkerung wurde eine repräsentative Stichprobe aus der Liste der direktzahlungsberechtigten Betriebe gezogen, 286 Bauern und 215 Bäuerinnen befragt und anschliessend gewichtet. Bei der Referenzbevölkerung wurden 252 Männer und 253 Frauen interviewt. Da bei den Ergebnissen kaum geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen, werden jeweils nur die beiden Gruppen «Landwirtschaft» und «Referenz» aufgeführt.

Gesundheit am wichtigsten Bei der Frage nach der Wichtigkeit der 12 Lebensbereiche zeigen die beiden Bevölkerungsgruppen ähnliche Prioritäten: Die «Gesundheit» steht an erster Stelle, das «kulturelle Angebot» an letzter.

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Bei der bäuerlichen Bevölkerung hat sich die Einschätzung der Wichtigkeit der Lebensbereiche im Zeitvergleich 2005 bis 2021 nur wenig verändert (max. +/- 0,4 Punkte).

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Zufriedenheit konstant Bei der Einschätzung der Zufriedenheit mit den 12 Lebensbereichen sind sowohl die bäuerliche als auch die übrige Bevölkerung mit der «Familie» am zufriedensten. Am unzufriedensten ist die bäuerliche Bevölkerung mit den «stabilen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen», die Referenzbevölkerung mit dem «kulturellen Angebot».

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Bei der bäuerlichen Bevölkerung ist die Rangfolge der Zufriedenheit mit den Lebensbereichen während den letzten 20 Jahren weitgehend gleichgeblieben, mit Ausnahme von «Einkommen» (+0,5 Punkte) sowie «kulturelles Angebot» (-0,4).

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Berechnung des Lebensqualitätsindexes Umcodierung Wichtigkeit sehr wichtig

Umcodierung Zufriedenheit 1

sehr zufrieden

+3

wichtig

0,8

zufrieden

+1,5

unbestimmt

0,6

unbestimmt

0

unwichtig

0,4

unzufrieden

-1,5

eher unwichtig

0,2

sehr unzufrieden

-3

Der Lebensqualitätsindex ist die Summe der Produkte über alle 12 Lebensbereiche: Zuerst wird der jeweilige Wert für die Einschätzung der Wichtigkeit eines Lebensbereiches mit dem jeweiligen Wert für die Einschätzung dessen Zufriedenheit multipliziert und anschliessend werden diese 12 Ergebnisse addiert. Basierend auf der gewählten Skalierung kann der Lebensqualitätsindex Werte zwischen –36 und 36 annehmen.

Weitere Annäherung des Lebensqualitätsindexes Der Lebensqualitätsindex der landwirtschaftlichen Bevölkerung lag 2021 im Mittel bei 13,4. Dabei war er in der Deutschschweiz höher (14,1) als im Tessin (13,0) und in der Westschweiz (12,3). Die Referenzbevölkerung hatte 2021 mit 15,4 einen höheren Lebensqualitätsindex.

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MENSCH > BAUERNFAMILIE Da der Lebensqualitätsindex zwischen -36 und 36 betragen kann, sind alle diese Werte grundsätzlich als positiv zu bewerten. Im Zeitvergleich ist beim Lebensqualitätsindex eine leichte Abnahme und ab 2013 eine Annäherung der Gruppen «Landwirtschaft» und «Referenz» festzustellen: Die Differenz bei der Einschätzung der Lebensqualität von der landwirtschaftlichen Bevölkerung und der Referenzbevölkerung ist dabei 2021 am kleinsten.

Bauernberuf hat mehr Vor- als Nachteile 2021 werden am häufigsten Image-Probleme von der bäuerlichen Bevölkerung als negativer Aspekt genannt, gefolgt von den langen Arbeitszeiten, was am häufigsten von der Referenzbevölkerung genannt wird.

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Wie bereits in den früheren Erhebungen werden von beiden Gruppen die Selbständigkeit und das Arbeiten in der Natur als besonders positive Seiten des Bauernberufs genannt.

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Gewinner der Corona-Krise Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wurde eine entsprechende Zusatzfrage gestellt. In der landwirtschaftlichen Bevölkerung sehen mehr Personen sich bzw. ihren – systemrelevanten – Betrieb als Gewinner der Corona-Krise (32 %; Referenz: 22 %). Allerdings sehen sich in beiden Bevölkerungsgruppen die meisten Befragten weder als Verlierer noch als Gewinner der CoronaKrise (Landwirtschaft: 49 %; Referenz: 53 %).

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Link auf gesamten BerichtAgrarbericht 2017 Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation

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Arbeitsbedingungen Die Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung der Jahre 2018, 2019 und 2020 zeigen, dass der grösste Unterschied zwischen den in der Landwirtschaft tätigen Frauen und Männern und den Vergleichsgruppen bei den Ferien und der Wochenendarbeit besteht. Bei der Arbeitszeit und der Ausbildung sind klare geschlechtsspezifische Unterschiede festzustellen. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) ist eine der grössten Befragungen des Bundesamts für Statistik (BFS): Bei dieser telefonischen Stichprobenerhebung beantworten über 100 000 Personen jedes Jahr viele Fragen rund um ihre Arbeit. » Steckbrief Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Wer wird mit wem verglichen? Selbständige Frauen und Männer einschliesslich mitarbeitende Familienmitglieder, die in der Landwirtschaft tätig sind, werden mit anderen Selbständigen verglichen: Zum einen mit «Gewerbetreibenden des zweiten Sektors», das sind etwa Schreiner oder Bäcker, zum anderen mit «Übrige Selbständige», wie zum Beispiel Ärzte und Anwälte. Bei den Arbeitnehmenden werden «Landwirtschaftliche Arbeitnehmende» sowie «Übrige Arbeitnehmende» verglichen. Nachfolgend ist die Anzahl Befragte der kumulierten Jahresdaten der SAKE 2018, 2019 sowie 2020 aufgeführt: • Landwirte/Bäuerinnen (1384 Männer und 754 Frauen); • Gewerbetreibende des zweiten Sektors (1098 Männer und 131 Frauen); • Übrige Selbständige (8170 Männer und 6820 Frauen); • Landwirtschaftliche Arbeitnehmende (120 Männer und 84 Frauen);

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MENSCH > BAUERNFAMILIE • Übrige Arbeitnehmende (49 615 Männer und 50 378 Frauen). Die Stichproben bei den landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden sind sehr klein. Daher sind vergleichende Aussagen statistisch nur bedingt zuverlässig.

Wie lange arbeiten Landwirte und Bäuerinnen? Zwei Drittel der Landwirte arbeiteten 50 und mehr Stunden pro Woche, bei den Bäuerinnen waren es ein Viertel: Die durchschnittliche Arbeitszeit lag zwischen 34 (Bäuerinnen) und 54 (Landwirte) Stunden pro Woche. Bei den Gewerbetreibenden waren es 43 Stunden (Männer) bzw. 28 Stunden (Frauen) wöchentlich.Anmerkung: Bei der Arbeitszeit pro Woche wurden einzig die Stunden der Haupterwerbstätigkeit berücksichtigt («Normalarbeitsstunden», falls mehrere Tätigkeiten vorliegen) – Haushaltsarbeiten wurden nicht angerechnet.

Haben Landwirte und Bäuerinnen freie Wochenenden? Zwei Drittel der Landwirte und 59 % der Bäuerinnen arbeiteten normalerweise samstags und sonntags, bei den Gewerbetreibenden waren es weit weniger (Männer: 5 %, Frauen: 11 %). Nie an Wochenenden arbeiteten bei den «Landwirte/Bäuerinnen» nur 5 % (Männer) bzw. 9 % (Frauen) Bei den Gewerbetreibenden war dieser Anteil deutlich höher: Männer 47 %; Frauen 44 %.

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Wie sieht’s mit Ferien aus? Durchschnittlich bezogen die Landwirte neun Tage und die Bäuerinnen gut sieben Tage Ferien pro Jahr. Verglichen mit den anderen Gruppen ist das sehr wenig. Gewerbetreibende Männer machten im Schnitt 21 Tage Ferien pro Jahr, Frauen 19 Tage. Für Bauernfamilien, insbesondere für jene mit Nutzvieh, ist es aufwendig, vom Betrieb vorübergehend wegzugehen. 20 % der Landwirte bzw. 28 % der Bäuerinnen hatten gar keine Ferien.

Sind Landwirte und Bäuerinnen gut ausgebildet? Zu sagen ist: Frauen weisen generell weniger höhere Ausbildungsabschlüsse als Männer auf, so auch in der Landwirtschaft. Bei den Bäuerinnen haben insgesamt 15 % eine höhere Berufsbildung (bei den 25- bis 39-jährigen Bäuerinnen sind es 27 %), bei den Landwirten

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MENSCH > BAUERNFAMILIE ein Drittel. Im Vergleich mit den Gewerbetreibenden können mehr Landwirte eine höhere Berufsbildung vorweisen.

Und wie steht’s um die berufliche Weiterbildung? Zwischen 5 und 14 % der drei untersuchten Gruppen von Selbständigen haben mindestens einen Kurs in den letzten vier Wochen besucht (Landwirte 11 %, Bäuerinnen 6 %). Demgegenüber haben rund 17 % der übrigen Arbeitnehmenden, sowohl Männer als auch Frauen, mindestens einen Kurs in den letzten vier Wochen besucht.

Wie alt sind Landwirte und Bäuerinnen?

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MENSCH > BAUERNFAMILIE Durchschnittlich waren die befragten Landwirte und Bäuerinnen um die 51 Jahre alt, also etwas älter als die beiden anderen Gruppen von Selbständigen. Die Arbeitnehmenden hingegen waren im Schnitt rund zehn Jahre jünger.

Frühere Auswertungen zu den Arbeitsbedingungen sind auch im Agrarbericht 2007, 2011 sowie jährlich ab 2015 zu finden. Arbeits- und Lebensbedingungen Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluation

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Sozialversicherungen und Sozialleistungen Sozialversicherungen und Sozialleistungen bieten den Menschen einen Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht alleine bewältigen können, oder sie gewähren einen Lastenausgleich. In der Landwirtschaft gibt es etwa die Familienzulagen. Seit Jahren zeigen diese eine abnehmende Tendenz und betrugen im Berichtsjahr noch 91 Millionen Franken. » Sozialversicherungen Bei den Sozialversicherungen und -leistungen lassen sich nur folgende nach Berufskategorie unterscheiden: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Familienzulagen in der Landwirtschaft und Sozialhilfe.

Familienzulagen Familienzulagen sind neben Steuererleichterungen das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs: So sollen die durch Geburt und Erziehung verursachten Kosten teilweise ausgeglichen werden. » Familienzulagen in der Landwirtschaft

Monatliche Ansätze von Familienzulagen in der Landwirtschaft

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Art der Familienzulage

Ansatz Fr.

Kinderzulage1 (Kinder bis 16 Jahren)

200

1

Ausbildungszulage (Kinder von 16 bis 25 Jahren)

250

Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende

100

1

Berggebiet: um 20 Fr. höherQuelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen der allgemeinen Familienzulagen. Einzig im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher – um wirtschaftlich benachteiligte, kinderreiche Bergbauern finanziell zu unterstützen.

Bezug von Familienzulagen in der Landwirtschaft 2020 nach FLG* Bezüger/innen

Jährliche Zulagen

Durchschnittliche Zulagen (pro Jahr)

Anzahl

Mio. Fr.

Fr.

8 213

2 110

Kinderzulagen

8 000

14,281

1 785

Ausbildungszulagen

2 360

4,979

2 110

Haushaltungszulagen

7 679

7,825

1 019

Landwirtschaftliche Arbeitnehmende

Landwirte/ Landwirtinnen

11 848 Kinderzulagen

19 631

44,660

2 275

Ausbildungszulagen

8 112

20,063

2 473

20 061

91,808

Total

* FLG: Bundesgesetz über die Familienzulagen in der LandwirtschaftMit Älpler und FischerPro Kind wird nur eine Zulage ausgerichtet.Quelle: BSV

Die Höhe der ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen hat in den letzten Jahren wegen dem Rückgang der Anzahl Landwirtschaftsbetriebe und einer Gesetzesänderung (mit der Folge, dass immer mehr Bauernfamilien die allgemeinen Familienzulagen beziehen) abgenommen: 2009 beliefen sich die ausbezahlten landwirtschaftlichen Familienzulagen auf 150 Millionen Franken, 2020 waren es noch 91 Millionen Franken.

Sozialhilfe Jeder Mensch in der Schweiz hat Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Zuständigkeit und Vollzug sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert. » Sozialhilfe

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MENSCH > BAUERNFAMILIE Bei der Spezialauswertung der Sozialhilfeempfängerstatistik des BFS sind folgende Dossiers erfasst: Die antragstellende Person war bei Gesuchstellung in der Landwirtschaft erwerbstätig und ist dies geblieben. 1 Sozialhilfe-Bezug von Erwerbstätigen in der Landwirtschaft 2019

Dossiers

Unterstützte Personen (Erwachsene und Kinder)

Anzahl

Anzahl

Selbständig

53

77

Regelmässig Angestellte

215

385

Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten

332

545

Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen

30

30

Total Erwerbstätige

630

1037

1

Spezialauswertung: Erwerbstätige Sozialhilfedossiers in der Landwirtschaft nach Erwerbssituation. Die Angaben zur Branche Landwirtschaft in der Sozialhilfeempfängerstatistik sind mit Unschärfen behaftet (hoher Anteil fehlender Werte). Die hier präsentierten Angaben sind als Annäherung zu verstehen.Grundgesamtheit: Personen in Dossiers (Fälle), in denen die Antrag stellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist.Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS); die Resultate der Sozialhilfeempfängerstatistik basieren seit 2009 auf einer Vollerhebung in allen Kantonen.

Im Jahr 2019 wurde an 630 Dossiers aus der Landwirtschaft, mit 1037 unterstützten Personen, Sozialhilfe gewährt (erste Spezialauswertung 2013: 490 Dossiers mit 945 Personen). Weil die Branche «Landwirtschaft» einen hohen Anteil fehlender Werte aufweist, sind die Angaben als Annäherung zu verstehen. Die jährlichen Ausgaben pro Sozialhilfebeziehende belaufen sich auf ca. 10 400 Franken (Durchschnitt für alle Sozialhilfebeziehende). Somit liegen die Sozialhilfeausgaben für Personen aus der Landwirtschaft schätzungsweise bei 10 Millionen Franken pro Jahr.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Die AHV leistet einen Beitrag zum Existenzbedarf, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt. Nachfolgend werden aber nicht die AHV-Renten betrachtet, sondern die AHV-pflichtigen Einkommen, also eine Grundlage für die Berechnung der Renten. » AHV Die aktuellste AHV-Einkommensstatistik stammt aus dem Jahre 2017. Sie umfasst 5,7 Millionen selbständig und unselbständig Erwerbstätige sowie nicht-erwerbstätige Personen. Unter den rund 5,2 Millionen Erwerbstätigen sind 48 400 Selbständige aus der Landwirtschaft, Frauen und Männer. Bei rund drei Vierteln der Landwirte (32 000) und Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen (4800) ist das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit am höchsten, unabhängig davon, ob sie eine andere Erwerbstätigkeit haben oder nicht. Rund die Hälfte hat auch ein Einkommen aus einer nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeit.

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AHV-pflichtiges jährliches Einkommen von Selbständigen in der 2 Landwirtschaft 2017 (Personen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren) AHV-Einkommen 2016

Anzahl

Total mittleres AHV-pflichtiges Einkommen (arithmetisches Mittel)

davon aus landwirtschaftlicher Tätigkeit

davon aus anderer Erwerbstätigkeit3

Mittleres Alter

Fr.

Fr.

Fr.

Jahre

Männer

42 200

77 200

57 400

19 800

48,6

Frauen

6 300

43 600

31 300

12 300

48,8

Total bzw. Mittelwert (gerundet)

48 400

72 900

54 000

18 900

48,6

1

Spezialauswertung2 Erwerbstätige im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHVAlter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.Wegen verzögerter Meldung der AHV-Einkommensdaten einiger Ausgleichskassen ist die Anzahl beitragszahlender Landwirte im Jahr 2017 um rund 1'000 bis 1'500 Personen unterschätzt. Die Auswirkungen auf das Niveau und die Entwicklung der Einkommen sind dabei vernachlässigbar.3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Mittelwert-Berechnung wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand April 2021

Im Jahr 2017 waren 6300 Frauen als Selbständige in der Landwirtschaft erwerbstätig (2000: 3400): Ihr Einkommen aus dieser Erwerbstätigkeit hat sich seit 2000 annähernd verdoppelt von 16 400 auf 31 300 Franken pro Jahr. Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluation

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Wahrnehmung der Digitalisierung durch Landwirte und Landwirtinnen Die Digitalisierung ist eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, die auch vermehrt auf die Landwirtschaft zukommt. Eine Befragung von Agroscope aus dem Jahr 2019 zeigt: Digitale Technologien werden in der Schweizer Landwirtschaft häufig genutzt, wenn Landwirte und Landwirtinnen einen konkreten Nutzen davon haben und der Entwicklung gegenüber positiv eingestellt sind. In der Landwirtschaft werden schon heute einzelne digitale Technologien wie der Melkroboter häufig genutzt. Der Umgang mit digitaler Technik wird jedoch immer mehr fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Das heisst, der Beruf des Landwirts wandelt sich, neue Kompetenzen sind nötig. Das wirft Unsicherheiten auf und löst Skepsis aus. Technische Innovationen verändern die landwirtschaftlichen Praktiken. In den letzten Jahren hat sich die Digitalisierung zu einem Megatrend entwickelt. Verschiedene Begriffe werden dafür verwendet, wie «Landwirtschaft 4.0», «Smart farming», «Precision farming» und andere. Häufig hat es mit Vernetzung und mit Automatisierung zu tun.

Die Entwicklung von Technologien, Analyseoptionen, Wissen sowie gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen Veränderungen und Einflüssen. Das führt auch dazu, dass sich die Definition der Digitalisierung in der Landwirtschaft und das Verständnis der einzelnen Akteure wandelt.

Zum Begriff «Digitalisierung» Die Ergebnisse aus einer schriftlichen Befragung und einer Gruppendiskussion aus dem Jahr 2019 durch Agroscope zeigen, was Schweizer Landwirte und Landwirtinnen unter «Digitalisierung in der Landwirtschaft» verstehen und was sie damit in Verbindung bringen.

«Was fällt Ihnen ein, wenn Sie „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ hören?»

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Quelle: Reissig 2020 (schriftliche Befragung von Betriebsleitern (n = 34) von landwirtschaftlichen Betrieben in der deutschsprachigen Schweiz)Je grösser gezeichnet, desto häufiger wurde dieser Punkt erwähnt; farbliche Unterscheidungen dienen der besseren Lesbarkeit.

Die Wortwolke zeigt: Nach der Erwähnung digitaler Technologien, verwendeter Software und digitaler Aufzeichnungen wurde am dritthäufigsten das Thema «Kontrolle, Rückverfolgbarkeit und Verknüpfung» erwähnt. Dies legt nahe, dass die Landwirte und Landwirtinnen zunächst die einzelnen Technologien, aber auch den vernetzten Charakter der Digitalisierung in der Landwirtschaft wahrnehmen.

Welche Technologien nutzen die Landwirte und Landwirtinnen? Digitale Technologien / Software allgemein

Digitale Technologien auf die Landwirtschaft bezogen

Landwirtschaftliche Software

Handy / SmartphoneDesktop TränkeautomatFütterungsautomatGPSE-Feldkalender IPSSmart ComputerLaptopGPSKamerasPhotovoltaikgesteuerter CowAgateKantonale TraktorSpurführsystemeMelkroboterBrunfterkennungHerdenmanagementsystemDrohne Anlagen DatenerhebungBehandlungsjournalBeef BiogasanlagenSoftwareAppsEDJI Mavic(Viehbeobachtung NetAgroTwinStrukturdatenerhebungTierverkehrsdatenbankZeitauf BankingEder Alp)Präzise Steuerung von und MailWhatsAppSensorenRoboterInternetDatenaustauschPapierloses AusbringmengenEinstreuenDigitale LeistungserfassungReservationssysteme BüroDaten Wetterstation im Obstbau Quelle: Reissig 2020 (aus schriftlicher Befragung und Gruppendiskussion); Kategorien der Antwort von „Welche digitalen Technologien verwenden Sie?»

Rund 70 % der Befragten verwenden digitale Technologien auf dem Betrieb, etwa 40 % planen neue oder zusätzliche anzuschaffen. Die meisten Landwirte und Landwirtinnen nutzen ein Mobiltelefon und fühlen sich daher an der Digitalisierung der Landwirtschaft beteiligt. Einzelne nutzen komplexere Anwendungen wie Melk- oder Fütterungsroboter. Die Digitalisierung in der Landwirtschaft kann sich also auch langsam und Schritt für Schritt in die eigene Betriebsarbeit integrieren.

Positive Einstellung und Technikaffinität erleichtern Einstieg und Nutzung Rund 50 % der Landwirte und Landwirtinnen stehen der Digitalisierung positiv gegenüber (vgl. folgende Abbildung). Technikaffinität fördert hierbei eine positive Einstellung, dies ist verbunden mit einer häufigeren Nutzung digitaler Technologien.

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Einstellung der Landwirte und Landwirtinnen gegenüber der Digitalisierung in der Landwirtschaft

Das deutet darauf hin, dass eine positivere Einstellung gegenüber den digitalen Technologien einen Einstieg erleichtern kann.

Gründe für und gegen die Nutzung und Anschaffung digitaler Technologien Gründe dafür

Gründe dagegen

PersonalmangelWirtschaftlichkeitVereinfachungArbeitserleichterungZeitersparnisBessere Mehr Zeitaufwand als ohneÄrger weil es nicht AufzeichnungenWenn einfache Bedienung möglich funktioniertHohe InvestitionskostenFehlende istWenn EINE BetriebsApp für allesEs ist eine normale KompetenzUnerwünschte Änderung des EntwicklungEffizienzsteigerungPflanzenschutzmitteleinsparungenFreude BerufsbildesVorhandene Technik nicht an TechnikVerständnis für digitale TechnologienReiz des abgeschriebenFehlende DatensicherheitTechnik NeuenGesundheitliche Gründe nicht ausgereiftAbhängigkeitAlterUnpassender BetriebstypAbhängigkeit von gutem ServicepersonalBerührungsängsteFehlendes VertrauenNutzen nicht sichtbarBringt mehr Stress Quelle: Reissig 2020

Die befragten Landwirte und Landwirtinnen haben leicht mehr Gründe gegen als für die Nutzung digitaler Technologien erwähnt. Neben den objektiven Gründen spielen auch Einstellungen und Haltungen eine Rolle. Für die eher technikbegeisterten Landwirte und Landwirtinnen scheint der Einstieg leichter und naheliegender. Für andere liegt das Argument nahe, dass die Digitalisierung in der Landwirtschaft gar nicht von ihnen gewünscht oder benötigt wurde. Fakt ist: Die technische Entwicklung geht weiter. Sich selbstbestimmt dem Thema Digitalisierung in der Landwirtschaft zu nähern, kann den eigenen Handlungsspielraum vergrössern. Es lohnt sich. Linda Reissig, Agroscope

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Forschung und Beratung rund um die Bauernfamilie Das Bundesamt für Landwirtschaft unterstützt die Forschung und Beratung in der Landwirtschaft mit Fokus Bauernfamilie. Im Berichtsjahr waren es Projekte zu ganz unterschiedlichen Themen, wie etwa Ehescheidung, Hofübergabe oder Burnout-Prävention. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt die Forschung und Beratung in der Landwirtschaft unter anderem, indem es: • Beiträge an Forschungsprojekte gewährt, • Forschungsaufträge vergibt und • Beratungsprojekte im Rahmen der wettbewerblichen Vergabe unterstützt.

Nachfolgende Übersicht zeigt, welche Projekte und Studien mit Fokus Bauernfamilie im Jahr 2020 abgeschlossen wurden oder am Laufen waren:

Forschungs- und Beratungsprojekte rund um die Bauernfamilie im Jahr 2020

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Abgeschlossene Projekte

Ausführende

Inhalt

Laufzeit

Beitrag BLW

Ehescheidung in der Landwirtschaft

HAFL Das Projekt sammelte Wissen und Erfahrungen über Ehescheidungen in der Landwirtschaft. Die daraus gewonnenen neuen Erkenntnisse wurden in einer Publikation (Sonderbeilage UFA-Revue) für landwirtschaftliche Familien und Ehepaare verfügbar gemacht. Mehr zum Projekt.

10/2017 – 04/2020

42 000 Fr.

Innovative Ansätze zur ganzheitlichen Planung und Durchführung der Hofübergabe (Hofübergabe 360)

HAFL

Das Projekt erforschte den Hofübergabeprozess anhand von konkreten Erfahrungen von Bauernfamilien. Auf diesen aufbauend wurden neue Ansätze und interaktivpartizipative Tools für die Bauernfamilien und die Beratung entwickelt (Hofnachfolgespiel «Parcours» mit Website).Mehr zum Projekt.

07/2017 – 06/2020

130 000 Fr.

Lebensqualität in der Milchproduktion (MilkQualiLife)

HAFL / AGRIDEA

Beim Projekt wurde untersucht, wie Bauernfamilien, die Milchkühe halten, ihre Lebensqualität wahrnehmen. Diese subjektive Wahrnehmung wurde dann mit einer objektiven, von aussen gesehenen Einschätzung der Lebensqualität auf den Betrieben verglichen. Insbesondere interessierten auch die Strategien, welche die Familien zur Verbesserung ihrer Lebensqualität entwickelt haben.Mehr zum Projekt.

08/2017 – 06/2020

133 400 Fr.

Laufende Projekte

Ausführende

Inhalt

Stärkung systemischer Beratungskompetenz zur Unterstützung von Bauernfamilien in Krisenzeiten Bundesamt für Landwirtschaft BLW

HAFL

Die systemische Beratung beachtet das jeweilige «soziale System» und hilft, dass in einem Selbstreflexionsprozess eigene Lösungen entstehen. Mit diesem Projekt sollen systemische Beratungskompetenzen

Laufzeit Beitrag BLW 02/2020 – 06/2022

60 000 Fr.


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MENSCH > BAUERNFAMILIE Quelle: BLW, eigene Darstellung

Nebst diesen Projekten unterstützt das BLW aktuell auch ein Projekt, bei welchem die Sicht der Bauernfamilien eine Rolle spielt, die Fragen dazu aber nicht im Zentrum stehen. So geht es auch darum, herauszufinden, was Bauernfamilien davon abhält und was ihnen helfen würde, Milchkühe länger zu halten. Das Projekt trägt den Titel «Erhöhung der Nutzungsdauer schweizerischer Milchkühe: Einflussfaktoren, Zukunftsszenarien und Strategieentwicklung», wird von FiBL, AGRIDEA und HAFL ausgeführt und läuft von 2020 bis 2025. Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation

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Einkaufsverhalten Die neuste Befragung über das Einkaufsverhalten zeigt, dass das Vertrauen in die Schweizer Landwirtschaft hoch ist. Oft entscheidet sich die Bevölkerung für Schweizer Landwirtschaftsprodukte, weil sie damit die inländische Produktion unterstützen will. Die COVID-19-Krise dürfte diese Ergebnisse beeinflusst haben. Das Marktforschungsinstitut Demoscope führt alle zwei Jahre im Auftrag des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) eine repräsentative Online-Erhebung zum Thema Einkaufsverhalten durch. Die neuste fand im Februar 2021 statt. Insgesamt wurden 1074 Personen befragt.

Wie wurde die Befragung durchgeführt? Die Befragten erhielten eine Liste mit verschiedenen Landwirtschaftsprodukten präsentiert. Zielsetzung war, herauszufinden, welche dieser Produkte sie in den letzten 12 Monaten eingekauft haben, bei welchen sie auf die Herkunft geachtet und bei welchen sie Schweizer Produkten den Vorzug gegeben haben. Ausserdem wurde nach dem Hauptgrund für den Kauf von Schweizer Produkten gefragt, und auch, wie die Eigenschaften der Schweizer Landwirtschaft beurteilt werden.

Bei Eiern wird am meisten auf die Herkunft geachtet Wie in der letzten Erhebung wurde auch 2021 bei den Eiern am häufigsten darauf geachtet, woher sie kommen: 77 % der Befragten kreuzten das Feld «immer / fast immer» an. Bei vielen Produkten wurde im Vergleich mit den Daten von 2019 eine klare Zunahme bei der Kategorie «immer / fast immer» verzeichnet: So etwa bei Kartoffeln (+11 Prozentpunkte), Wurstwaren und Getreideprodukten (je +9 Prozentpunkte), Fleisch (+ 8 Prozentpunkte) oder Gemüse (+7 Prozentpunkte). Der einzige Rückgang bei «immer / fast immer» war beim Wein festzustellen (-6 Prozentpunkte). Verschiedene Faktoren dürften diese Entwicklungen beeinflusst haben, so auch die COVID-19-Krise.

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Am liebsten Schweizer Eier Die Befragten gaben 2021 an, insbesondere bei Eiern (78 %) Schweizer Produkte zu bevorzugen. Deutlich über 50 % waren die Anteile auch bei Milch und Frischmilchprodukten (64 %), Kartoffeln (61 %) und Fleisch (59 %). Im Vergleich mit den Ergebnissen von 2019 gab es bei den meisten Produkten eine Zunahme bei «immer / fast immer»: Insbesondere bei Wurstwaren (+9 Prozentpunkte) sowie bei Fleisch und Kartoffeln (je +8 Prozentpunkte). Rückläufig war die Bevorzugung von Schweizer Produkten einzig bei Topfpflanzen und Spirituosen (je -2 Prozentpunkte).

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Hauptgrund für den Kauf von Schweizer Produkten: Schweizer Bauern unterstützen Unter der Thematik «Grund für den Kauf von Schweizer Produkten» wurde nach dem wichtigsten, spontan genannten Grund für den Kauf von Schweizer Landwirtschaftsprodukten gefragt. Mit Abstand am häufigsten nannten die Befragten «Schweizer Bauern unterstützen» (22 %; 2019; 24 %), gefolgt von «Hohe Qualität» (13 %; 2019: 15 %) und «Ökologie/Umweltschutz/Bio/Nachhaltigkeit» (13 %; 2019: 10 %). Die Veränderungen gegenüber 2019 sind gering (+/- 4 Prozentpunkte).

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Die Schweizer Landwirtschaft ist vertrauenswürdig 41 % der Befragten erachteten 2021 die Schweizer Landwirtschaft als «vertrauenswürdig», gefolgt von «konsumentennah» (39 %) sowie «zeitgemäss» (27 %). Am wenigsten Zustimmung erhielt die Eigenschaft «konkurrenzfähig» (15 %). Im Vergleich mit den Zahlen von 2019 war bei allen Eigenschaften eine Zunahme zu verzeichnen, insbesondere bei «konsumentennah» (+6 Prozentpunkte) sowie bei «zeitgemäss» (+5 Prozentpunkte). Einzig «Konkurrenzfähig» blieb unverändert.

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Artikel im Agrarbericht 2019 Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation, Evaluation

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Das Kompetenzzentrum Boden Voraussetzung für einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden ist die Verfügbarkeit von verlässlichen Bodeninformationen. In der Schweiz ist dies nicht flächendeckend der Fall. Mit dem Kompetenzzentrum Boden hat der Bund 2019 eine nationale Beratungsund Servicestelle für Bodeninformationen geschaffen, die diese Wissenslücken durch fachliche Unterstützung und Koordination schliesst. Im Jahr 2020 beteiligte sich das KOBO an zahlreichen Projekten zur Vereinheitlichung und Weiterentwicklung von Methoden und technischen Standards für die Bodenkartierung. In den letzten Jahren ist der Umgang mit Böden stärker ins Bewusstsein von Politik und Öffentlichkeit getreten. Die Notwendigkeit, wertvolles Kulturland als Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion zu erhalten, wurde erkannt. Ebenso die Dringlichkeit, weitere für Mensch und Natur unverzichtbare Bodenfunktionen – beispielsweise als Lebensraum und zur Regulierung des Wasserkreislaufs – zu schützen. Sind Böden einmal geschädigt, lässt sich dies kaum mehr oder nur mit grossem technischen und finanziellen Aufwand wieder beheben.

Qualitative Bodeninformationen fehlen weitgehend Wer die Ressource Boden wirksam schützen und nachhaltig nutzen will, ist auf umfassende Informationen über den Aufbau des Bodens, seine chemischen, physikalischen und biologischen Eigenschaften sowie seine Qualität und Nutzungseignungen angewiesen. Die Grundlagen dazu werden in Bodenkartierungen erhoben. In der Schweiz liegen Bodeninformationen lediglich für einen kleinen Teil der Fläche in ausreichender Qualität vor.

Kompetenzzentrum Boden: Aufgaben Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei das nationale Kompetenzzentrum Boden (KOBO). Der Auftrag zu dessen Gründung geht auf eine Motion zurück, welche im Jahr 2015 vom Parlament angenommen wurde. Das KOBO ist an der Hochschule für Agrar-, Forst und Lebensmittelwissenschaften HAFL in Zollikofen angesiedelt und hat seinen Betrieb 2019 aufgenommen. Als nationale Beratungs- und Servicestelle für Bodeninformationen nimmt es im Auftrag von Bund und Kantonen folgende Aufgaben wahr: • Einheitliche methodische Grundlagen für die Bestimmung von Bodeneigenschaften bereitstellen;

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MENSCH > GESELLSCHAFT • die schweizweite Erhebung von Bodeninformationen (Bodenkartierung) unterstützen und koordinieren; • Bund, Kantonen und Privaten den Zugang zu den erhobenen Bodeninformationen gewährleisten sowie • den Behörden fachliche Grundlagen und Hilfsmittel für die Vollzugsaufgaben im Bodenschutz im Bereich Schutz und nachhaltige Nutzung der Böden zur Verfügung stellen. Das KOBO arbeitet partnerschaftlich mit verschiedenen Schweizer Forschungsinstitutionen zusammen.

Aktivitäten 2020 Das KOBO konnte im Berichtsjahr seine umfangreiche Fachkompetenz vor allem in folgenden Bundesprojekten einbringen: Revision der Bodenklassifikation und der Bodenkartieranleitung der Schweiz sowie beim Konzept für eine schweizweite Erfassung von Bodeninformationen. Es wurden dabei neue Methoden geprüft, um eine Kartierung in kürzerer Zeit und mit weniger finanziellem Aufwand realisieren zu können.

Wozu werden Bodeninformationen in der Landwirtschaft verwendet? Zum Beispiel…… als Grundlage für die Planung von Bewässerungen: Mit dem Klimawandel wird dies für die Landwirtschaft in Zukunft immer wichtiger. Die Wasserressourcen müssen aber sparsam und sinnvoll eingesetzt werden. Informationen zum Bodentyp, der Gründigkeit und dem Wasserspeichervermögen sind – nebst dem Klima, der angebauten Kultur und Sorte – ein wichtiger Faktor zum Bestimmen des Bewässerungsbedarfs und Voraussetzung zur Planung einer effizienten Bewässerung an geeigneten Standorten.… zur Vermeidung von Schäden durch Bodenerosion und Bodenverdichtung: Auf Ackerland gehen durch Erosion laufend Feinerde und Humus verloren. Detaillierte Kenntnisse der Böden sind nötig, um das Erosionsrisiko durch standortgerechte Kulturen und Bodenbearbeitung zu minimieren. Auch Bodenverdichtung lässt sich so vermeiden: Angaben zum Ton- und Wassergehalt dienen dazu, das Bodenverdichtungsrisiko beim Einsatz landwirtschaftlicher Fahrzeuge zu berechnen. … für eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion: Aus Bodenkarten lassen sich anwenderbezogene Karten zur Filter- und Pufferfunktion, dem Nährstoffspeichervermögen und weiteren Eigenschaften der jeweiligen Bodentypen generieren, die als Planungsgrundlagen für eine standortangepasste Landwirtschaft dienen können. Auf diese Weise kann beispielsweise die Düngung optimiert werden, was dazu beiträgt, den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer zu minimieren. Irene Roth, BLW, Fachbereich MeliorationenMichael Zimmermann, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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BETRIEB

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BETRIEB > EINLEITUNG

Einleitung Die Strukturentwicklungen und die wirtschaftliche Lage in der Landwirtschaft sind Themen der Hauptrubrik Betrieb. Die Berichterstattung fokussiert einerseits auf die Anzahl der Betriebe und deren Grössenverhältnisse, die Anzahl Beschäftigte, die landwirtschaftliche Nutzfläche und den Tierbestand. Im Jahr 2020 gab es in der Schweiz insgesamt 49 363 Landwirtschaftsbetriebe; dies sind 1,3 % weniger als im Vorjahr, was einer geringeren prozentualen Entwicklung des Strukturwandels im Vergleich zu den Vorjahren entspricht. Anderseits wird über die wirtschaftliche Lage des Gesamtsektors und der Einzelbetriebe Bericht erstattet. Auf Sektorebene wird das Nettounternehmenseinkommen im Jahr 2021 auf 2,856 Milliarden Franken geschätzt. Gegenüber 2020 nahm es um 321 Millionen Franken ab. Einzelbetrieblich betrug das landwirtschaftliche Einkommen im Jahr 2020 im Mittel rund 79 200 Franken je Betrieb. Gegenüber dem Vorjahr stieg es um 6,7 %.

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BETRIEB > STRUKTUREN

Betriebe Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 49 363 Landwirtschaftsbetriebe gezählt, 1,3 % weniger als im Vorjahr. Ein immer grösserer Teil dieser Betriebe wendet sich dem biologischen Landbau zu. Im Berichtsjahr waren es bereits 15 %. Die Tierbestände entwickelten sich im 2020 unterschiedlich: Die Zahl der Milchkühe ging um 1,5 % weiter zurück, beim Geflügel setzte sich hingegen die Zunahme mit 5,2 % fort. Rückgang der Betriebe flacht ab Die strukturelle Veränderung der Schweizer Landwirtschaft setzte sich im Berichtsjahr fort. Die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe sank gegenüber 2019 um 1,3% auf 49 363 Einheiten. Der Rückgang lag unter dem Mittelwert der letzten fünf Jahre (-1,5 %). Mit 21,15 Hektaren pro Betrieb hat sich die durchschnittliche Fläche innerhalb von 30 Jahren nahezu verdoppelt. Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe gehen zum biologischen Landbau über. 2020 wurde mit 7561 Bio-Betrieben ein Plus von 3,8 % verzeichnet.

Landwirtschaftsbetriebe nach Grössenklassen

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BETRIEB > STRUKTUREN

Grössenklasse

2019

2020

Veränderung

Anzahl

Anzahl

%

weniger als 1 ha

2 073

2 064

-0,4

1 bis weniger als 3 ha

3 130

3 139

0,3

3 bis weniger als 5 ha

2 519

2 408

-4,4

5 bis weniger als 10 ha

6 520

6 284

-3,6

10 bis weniger als 20 ha

14 382

14 005

-2,6

20 bis weniger als 30 ha

10 462

10 287

-1,7

30 bis weniger als 50 ha

8 015

8 114

1,2

50 ha und mehr

2 937

3 062

4,3

Total

50 038

49 363

-1,3

Quelle: BFS

Familienbetriebe bleiben Grundpfeiler der Schweizer Landwirtschaft Insgesamt waren im Berichtsjahr 149 500 Personen in einem Landwirtschaftsbetrieb beschäftigt (2019: 150 100). 12 % davon waren ausländische Staatsangehörige. Rund 60 % der Arbeitskräfte war teilzeitbeschäftigt und mehr als drei Viertel waren Familienmitglieder. Letztere bleiben somit ein wichtiger Grundpfeiler der Schweizer Landwirtschaft.

Beschäftigte in der Landwirtschaft nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad

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BETRIEB > STRUKTUREN

Geschlecht

2019

2020

Veränderung

Anzahl

Anzahl

%

Vollzeit (=>75%)

54 523

53 965

-1,0

Teilzeit (=>50% < 75%)

14 757

14 538

-1,5

Teilzeit (<50%)

26 539

26 749

+0,8

95 819

95 252

-0,6

Vollzeit (=>75%)

12 430

12 368

-0,5

Teilzeit (=>50% < 75%)

15 641

15 382

-1,7

Teilzeit (<50%)

26 243

26 519

+1,1

Total

54 314

54 269

-0,1

Total

150 133

149 521

-0,4

Männer

Beschäftigungsgrad

Total Frauen

Quelle: BFS

Überproportionale Zunahme der grossen, von Frauen geleiteten Betriebe Von den rund 54 300 in Landwirtschaftsbetrieben beschäftigten Frauen im Jahr 2020 waren 6 % als Betriebsleiterinnen tätig. Sowohl die Anzahl der von Frauen geleiteten Betriebe als auch die Anzahl Betriebe nahmen im Berichtsjahr insgesamt leicht ab. Dabei war der Rückgang der von Frauen geleiteten Betriebe im Mittel etwas höher als jener der Betriebszahl insgesamt. Im Vergleich zur Betriebsentwicklung insgesamt nahm die Zahl der von Frauen geleiteten Betriebe über 30 Hektaren überproportional zu.

Von Frauen geleitete Betriebe nach Grössenklassen Grössenklasse

2019

2020

Veränderung

Anzahl

Anzahl

%

weniger als 1 ha

221

210

-0,5

1 bis weniger als 3 ha

462

444

-3,9

3 bis weniger als 5 ha

365

355

-2,7

5 bis weniger als 10 ha

735

706

-3,9

10 bis weniger als 20 ha

872

866

-0,7

20 bis weniger als 30 ha

361

367

1,7

30 bis weniger als 50 ha

220

225

2,3

50 ha und mehr

53

60

13,2

3 289

3 233

-1,7

Total Quelle: BFS

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BETRIEB > STRUKTUREN

Sojafläche in zehn Jahren verdoppelt 2020 umfasste die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) 1 044 034 Hektaren. 58 % davon waren Naturwiesen und Weideland, auf 38 % der LN wurde Ackerbau betrieben. Die restlichen 4 % der LN bestanden u.a. aus Rebland und Obstanlagen. Die Kulturen entwickelten sich 2020 unterschiedlich. Während die Getreide-, Silomais- und Zuckerrübenfläche eine leichte Zunahme verzeichneten, nahmen die Kartoffel-, Reb- und Obstanlagefläche leicht ab. Stark zugelegt mit knapp 20 % haben die Sojakulturen. Innert zehn Jahren hat sich ihre Fläche verdoppelt.

Hauptkulturen Kulturen

2019

2020

Veränderung

ha

ha

%

Naturwiesen und Weiden (ohne Sömmerungsweiden)

605 703

604 647

-0,2

Kunstwiesen

126 738

125 393

-1,1

Getreide

141 445

142 226

+0,6

Silomaïs

46 692

46 847

+0,3

Raps

22 697

24 509

+8,0

Sonnenblumen

5 903

4 504

-23,7

Soja

1 721

2 032

+18,0

Kartoffeln

10 981

10 956

-0,2

Zuckerrüben

17 555

17 602

+0,3

Gemüsekulturen

12 362

12 618

+2,1

Rebland

13 425

13 391

-0,2

Obstanlagen

7 027

6 994

-0,5

Andere Kulturen

31 480

32 315

+2,7

1 043 729

1 044 034

0,0

Total Quelle: BFS

Rindviehbestand im Wandel, Geflügel weiter auf dem Vormarsch Die Entwicklung beim Rindviehbestand setzte sich 2020 fort. Sowohl die Zahl der Milchkühe als auch diejenige der Betriebe mit Milchkühen gingen um 1,5 % bzw. 2,6 % zurück. Diese Rückgänge erfolgten hauptsächlich zugunsten der auf Fleischproduktion ausgerichteten Mutterkuhhaltung. Der in den letzten Jahren beobachtete Rückgang im Bereich der Schweinefleischproduktion setzte sich auch im Berichtsjahr in etwas abgeschwächter Form fort. Der Geflügelbestand nahm dagegen 2020 wie in den letzten Jahren zu (+4,9 %). Bei den Lege- und Zuchthühnern wuchs der Bestand um 10,6 %, was dem stärksten Anstieg seit 2010 entspricht.

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BETRIEB > STRUKTUREN

Tierbestände Tierart

2019

2020

Veränderung

Total

Total

%

1 524 820

1 515 123

-0,6

davon: Milchkühe

554 588

546 479

-1,5

übrige Kühe

128 270

131 384

2,4

Pferdegattung

80 690

80 072

-0,8

Schafe

343 581

343 528

0,0

Ziegen

80 469

79 562

-1,1

Schweine

1 359 684

1 348 306

-0,8

Geflügel

11 828 869

12 428 660

5,1

davon: Lege-, Zuchthühner

3 485 657

3 854 017

10,6

Mastpoulets

7 101 146

7 424 990

4,6

übrige Hühner

1 242 066

1 149 953

-7,4

Rinder

Quelle: BFS

Weitere Informationen zu den landwirtschaftlichen Strukturen (Tabellen, Daten, Publikationen): Landwirtschaft | Bundesamt für Statistik (admin.ch) Conrad Widmer, BLW, Fachbereich Agrarpolitik und Bundesratsgeschäfte

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Entwicklung der Anzahl Beschäftigten in der Landwirtschaft

Kategorie

Betriebsleiter

Männer Frauen Andere Familieneigene Männer Frauen Familieneigene total Familienfremde Männer Schweizer/innen Frauen Ausländer/innen Männer Frauen Familienfremde total Beschäftigte total

Vollzeitbeschäftigte 2019 2020 % 31 628 31 041 -1.9 1 295 1 293 -0.2 7 497 7 360 -1.8 7 152 6 964 -2.6 47 572 46 658 -1.9 7 716 7 833 1.5 1 631 1 702 4.4 7682 7731 0.6 2352 2409 2.4 19 381 19 675 1.5 66 953 66 333 -0.9

Quelle: BFS

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Teilzeitbeschäftigte 2019 2020 % 15 121 15 089 -0.2 1 994 1 940 -2.7 17 828 17 628 -1.1 32 824 32 532 -0.9 67 767 67 189 -0.9 3 867 4 033 4.3 3 853 4 166 8.1 4 480 4 537 1.3 3 213 3 263 1.6 15 413 15 999 3.8 83 180 83 188 0.0

2019 46 749 3 289 25 325 39 976 115 339 11 583 5 484 12 162 5 565 34 794 150 133

Total 2020 46 130 3 233 24 988 39 496 113 847 11 866 5 868 12 268 5 672 35 674 149 521

%

-1.3 -1.7 -1.3 -1.2 -1.3 2.4 7.0 0.9 1.9 2.5 -0.4


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BETRIEB > STRUKTUREN

Sömmerungsbetriebe Die Anzahl gesömmerter Tiere ist über die Jahre betrachtet insgesamt stabil. Allerdings gab es in den vergangenen Jahren bei der Schafsömmerung markante Verschiebungen in den Weidesystemen. Dies als Folge des Herdenschutzes, der angesichts der verstärkten Präsenz von Grossraubtieren nötig wurde. Im Berichtsjahr wurden denn auch rund ein Viertel weniger Schafe gegenüber dem Jahr 2000 gesömmert. Im Gegenzug nahm jedoch in der gleichen Zeitspanne die Anzahl gealpter Ziegen um 20 % zu. Die ausgedehnten Alplandschaften in der Schweiz werden seit jeher durch die Nutzung mit Weidetieren stark geprägt. Nur durch eine angepasste Nutzung kann diese Kulturlandschaft gepflegt und erhalten werden. Damit kann das Sömmerungsgebiet seine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit, für die Ökologie und für die Gesellschaft weiterhin erfüllen.

Grundlegende und allgemeine Informationen zur Sömmerung sind auf der BLW-Webseite unter den folgenden Adressen zu finden: • Sömmerungsbetriebe: www.blw.admin.ch > Instrumente Voraussetzungen/Begriffe > Sömmerungsbetriebe

>

Direktzahlungen

>

• Sömmerungsbeitrag: www.blw.admin.ch > Instrumente Kulturlandschaftsbeiträge > Sömmerungsbeitrag

>

Direktzahlungen

>

Direktzahlungen

>

• Alpungsbeitrag: www.blw.admin.ch > Kulturlandschaftsbeiträge > Alpungsbeitrag

Instrumente

Entwicklung der Sömmerungsbetriebe

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>


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BETRIEB > STRUKTUREN Die Grösse eines Sömmerungsbetriebs wird in Normalstössen gemessen. Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer Raufutterverzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen. Er entspricht somit der Menge Gras, um eine Kuh während 100 Tagen zu füttern. Graswachstum und Futterbedarf der Tiere sollen auf einer Alp so gut wie möglich im Gleichgewicht sein; dafür wurde für jeden Sömmerungsbetrieb ein Normalbesatz festgelegt. Zwischen 2003 und 2020 hat sich die Anzahl Sömmerungsbetriebe von 7472 auf 6672 reduziert. Der gesamte Normalbesatz blieb in der gleichen Zeitspanne aber ziemlich stabil. Da bestehende Betriebe fusionierten oder durch den Nachbarbetrieb übernommen wurden, sind die Sömmerungsbetriebe tendenziell grösser geworden.

Bewirtschaftungsverhältnisse Bewirtschaftende von Sömmerungsbetrieben sind meistens natürliche Personen und einfache Gesellschaften (Geschwister-Gesellschaft, Mehr-Generationen-Gesellschaft, usw.); diese Rechtsformen sind auch für Ganzjahresbetriebe üblich. Als Besonderheit kommen bei der Sömmerung aber weitere Rechtsformen häufig vor, wie privatrechtliche Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese Rechtsformen haben ihre Wurzeln einerseits in der Tradition, andererseits in der Wirtschaftlichkeit. Denn die kollektive Bewirtschaftung weist wirtschaftliche Vorteile auf.

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BETRIEB > STRUKTUREN

Entwicklung des Tierbestands im Sömmerungsgebiet Insgesamt war der Tierbesatz auf den schweizerischen Alpen zwischen 2000 und 2020 relativ stabil mit jährlichen Fluktuationen je nach Witterungsverhältnissen. Milchkühe und Rinder (Kategorie «Anderes Rindvieh») haben in dieser Periode um je rund 10 % abgenommen. Gleichzeitig verdreifachte sich die Zahl der Mutterkühe. Diese Verschiebung ist eine Folge der Entwicklungen auf den Ganzjahresbetrieben im Tal- und Berggebiet. Im Vergleich mit 2000 wurden 2020 rund 25 % weniger Schafe und Pferde, aber rund 20 % mehr Ziegen gesömmert. Die Schafsömmerung ist aufgrund des Herdenschutzes relativ aufwändig. Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Entwicklung des Bestandes gesömmerter Tiere nach verschiedenen Tierkategorien (in Normalstössen).

Entwicklung der Schafsömmerung Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige

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BETRIEB > STRUKTUREN Behirtung und für Umtriebsweiden werden einerseits die höheren Kosten dieser Systeme berücksichtigt, andererseits wird der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten oder eine Hirtin mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind. Durch die vermehrte Präsenz von Grossraubtieren steigt der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung. Dies hat die Schafsömmerung in den letzten Jahren massiv beeinflusst. Die Anzahl der Schafe auf übrigen Weiden hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert; die Anzahl der Schafe unter ständiger Behirtung hat in derselben Zeitspanne entsprechend zugenommen. Dieser Trend setzte sich auch 2020 fort.

Auslastung der Sömmerungsbetriebe Die Auslastung der Sömmerungsbetriebe durch Nutztiere kann mittels des Anteils der effektiven Bestossung am verfügten Normalbesatz berechnet werden. Insgesamt lag die Auslastung der Alpen, ohne Schafalpen, im Jahr 2020 bei 95 %. Die Auslastung der zwei grössten Sömmerungskantone BE und GR entsprach etwa diesem Wert. Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Auslastung pro Kanton.

Folgende Grafik gibt einen Überblick über die Auslastung pro Sömmerungsbetrieb.

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BETRIEB > STRUKTUREN

Markus Wildisen, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Gesamtrechnung Die Schweizer Landwirtschaft dürfte 2021 eine Bruttowertschöpfung von 4,1 Milliarden Franken generieren, was einem Minus von 6,6% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Gesamtproduktion ist rückläufig, die Produktionskosten befinden sich hingegen im Aufwärtstrend. Der Pflanzenbau wurde von der Witterung beeinträchtigt, während die tierische Produktion weiter zunimmt. Ausgehend von den ersten Schätzungen rechnet das Bundesamt für Statistik (BFS) damit, dass sich die Gesamtproduktion der Schweizer Landwirtschaft im Jahr 2021 auf 11,2 Milliarden Franken belaufen wird. Das sind 2,1% weniger als 2020. Die Ausgaben für Vorleistungen (Futtermittel, Energie, Dünger, Unterhalt und Reparaturen usw.) betragen 7,0 Milliarden Franken und sind damit 0,7% höher als im Vorjahr. Die Bruttowertschöpfung, die sich aus der Differenz zwischen dem Produktionswert und den Vorleistungen ergibt, erreicht 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber 2020 einer Verringerung von 6,6% entspricht. Bei einem geschätzten Rückgang des Arbeitsvolumens um 0,8% geht die Arbeitsproduktivität zwischen 2020 und 2021 um 6,3% zurück, ist aber dennoch 26% höher als im Jahr 2000.

Wert Pflanzenbau nimmt ab Der kalte Frühling und ein verregneter Sommer haben dem Pflanzenbau zugesetzt. Dessen Produktionswert verringert sich gegenüber 2020 um 9,0% auf geschätzte 3,8 Milliarden Franken. Beim Steinobst, insbesondere bei den Aprikosen und Pflaumen, wurde eine der schwächsten Ernten der vergangenen zwei Jahrzehnte verzeichnet. Die Getreideernte verzögerte sich, wodurch der Produktionswert des Getreides um 13% sinkt. Der Produktionswert der Kartoffeln ist ebenfalls rückläufig (-15%) und auch die Zuckerrüben, deren Anbaufläche leicht zurückgegangen ist, haben gelitten (-14%). Trotz hoher Nachfrage ist auch der Produktionswert von Gemüse witterungsbeding rückläufig (-5%). Auch dem Weinbau hat

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION das regnerische Wetter, das Pilzkrankheiten bei Reben begünstigte, zugesetzt. Als Folge davon dürfte der Produktionswert von Trauben und Wein im Vergleich zu 2020 um 17% zurückgehen.

Tierische Produktion steigt weiter an Die tierische Produktion wächst im Jahr 2021 gegenüber 2020 um 2,1% auf geschätzte 5,9 Milliarden Franken. Der Wert der Milchproduktion wird auf 2,6 Milliarden Franken beziffert (+5,5%), wobei die Produktionsmenge leicht zunimmt (+0,3%) und der Durchschnittspreis seinen Aufwärtstrend fortsetzt (+5,2%). Auch die Preise des Schlachtviehs ziehen weiter an, die Nachfrage bleibt konstant hoch und das Angebot begrenzt. Entsprechend steigt auch der Wert der Rindviehproduktion um 4,7% auf 1,6 Milliarden Franken. Umgekehrt sinkt der Wert der Schweineproduktion um 10,4% auf 0,9 Milliarden Franken, was daran liegt, dass die Zahl der Schlachtungen 2021 weiter zunimmt und die sinkende Nachfrage die Preise drückt. Schliesslich setzt sich der seit 2006 beobachtete starke Aufschwung der Geflügelhaltung auch 2021 fort. Sie erreicht voraussichtlich einen Produktionswert von 0,7 Milliarden Franken (+5,0%), was insbesondere auf den zunehmenden Konsum von Geflügel und Eiern aus der Schweiz zurückzuführen ist.

Staatsbeiträge als wichtiger Einkommensbestandteil Die Staatsbeiträge bleiben gegenüber 2020 praktisch unverändert. Mit 2,9 Milliarden Franken machen sie 2021 rund 21% der Einnahmen der Schweizer Landwirtschaft aus und bilden damit einen wichtigen Bestandteil des Einkommens des Agrarsektors.

Produktionskosten steigen 2021 steigen die Produktionskosten (Vorleistungen, Abschreibungen, Löhne, Pachten, Schuldzinsen und Produktionsabgaben) gegenüber 2020 um 0,7% an. Die Zunahme der Vorleistungen (7,0 Mrd. Franken, +0,7%) hat zwei Hauptursachen. Zum einen erhöhen sich die Ausgaben für Futtermittel aufgrund der zunehmenden Schweine- und Geflügelproduktion und der durchzogenen Qualität des Raufutters. Zum anderen zeigt der Erdölpreis seit Anfang des Jahres wieder nach oben. Die leicht höheren Abschreibungen (2,1 Mrd. Franken, +0,6%) erklären sich durch den Preisanstieg der Investitionsgüter (Gebäude, Maschinen usw.), der durch die Abnahme des produktiven Vermögens (Aktiven) der Schweizer Landwirtschaft nur teilweise kompensiert wird. Die Löhne der Angestellten (1,3 Mrd. Franken, +0,6%) werden leicht höher geschätzt als 2020, während die Entwicklung der Pachten (0,5 Mrd. Franken, +1,3%) den Preisanstieg und das Wachstum der gepachteten Landwirtschaftsfläche widerspiegelt.

Das sektorale Einkommen der Schweizer Landwirtschaft geht zurück 2021 nehmen die Einnahmen (Produktionswert, Staatsbeiträge und Habenzinsen) um 1,7% bzw. knapp 243 Millionen Franken auf rund 14,1 Milliarden Franken ab. Die Ausgaben (Vorleistungen, Abschreibungen, Löhne, Pachten, Schuldzinsen und Produktionsabgaben) steigen um knapp 79 Millionen Franken (+0,7%) auf rund 11,3 Milliarden Franken. Der Saldo, d.h. das Nettounternehmenseinkommen der Schweizer Landwirtschaft (sektorales Einkommen), wird somit für das Jahr 2021 auf knapp 2,9 Milliarden Franken geschätzt. Dies entspricht einem Minus von 10,1% (-321 Mio. Franken) gegenüber 2020. Dieses Einkommen, das hauptsächlich die Arbeit und das produktive Vermögen (Kapital und Boden) sämtlicher Bauernfamilien in der Schweiz entschädigt, liegt damit nahezu 5,4% unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Hauptergebnisse der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, zu laufenden Preisen, in Millionen Franken 2018

20191

20202

20213

Produktionswert zu Herstellungspreisen

10 958

11 409

11 413

11 170

- Vorleistungen

6 844

7 172

6 985

7 033

Bruttowertschöpfung

4 113

4 237

4 428

4 137

- Abschreibungen

2 059

2 073

2 059

2 072

Nettowertschöpfung

2 054

2 164

2 369

2 065

- sonstige Produktionsabgaben

135

147

134

140

+ sonstige Subventionen

2 940

2 945

2 942

2 943

Faktoreinkommen

4 860

4 962

5 177

4 868

Arbeitnehmerentgelt

1 313

1 318

1 335

1 344

Nettobetriebsüberschuss / Selbständigeneinkommen

3 547

3 644

3 841

3 524

- Gezahlte Pachten

440

474

514

520

- Gezahlte Zinsen

150

161

160

156

8

8

8

8

2 965

3 018

3 177

2 856

+ Empfangene Zinsen Nettounternehmenseinkommen (sektorales Einkommen)4

Die Zahlen werden auf- oder abgerundet, wodurch die Summe der Komponenten gegenüber der Totale oder Salden 2 3 4 abweichen kann.1 Halbdefinitiv Provisorisch Schätzung wird in der Literatur und in der Eurostat-Methodik als Nettounternehmensgewinn bezeichnetQuelle: BFS - Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Weitere Informationen zum Einkommen in der Schweizer Landwirtschaft (Tabellen, Daten, Publikationen:Landwirtschaftliche Gesamtrechnung | Bundesamt für Statistik (admin.ch) Conrad Widmer, BLW, Fachbereich Agrarpolitik und Bundesratsgeschäfte

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Einzelbetriebe Das landwirtschaftliche Einkommen ist 2020 gegenüber 2019 um 6,7 Prozent auf durchschnittlich 79 200 Franken pro Betrieb gestiegen. Hauptgründe sind die Erholung des Schweinemarktes, die hohe inländische Nachfrage nach Schweizer Lebensmitteln wegen COVID-19 und das für den Pflanzenbau gute Wetter. Der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro Vollzeit-Familienarbeitskraft betrug 58 600 Franken. Landwirtschaftliches Einkommen steigt um 6,7 Prozent Gemäss der Zentralen Auswertung von Buchhaltungsdaten bei Agroscope stieg das landwirtschaftliche Einkommen 2020 gegenüber 2019 um 6,7 Prozent. Es betrug im Mittel 79 200 Franken je Betrieb. Das landwirtschaftliche Einkommen wird sowohl für Einzelunternehmen als auch Betriebsgemeinschaften – das sind Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Betrieben – erhoben. Es entspricht der Differenz zwischen den Erträgen und Aufwänden aus landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Tätigkeiten wie z. B. der Biogasproduktion.

Dem Einkommensanstieg liegen hauptsächlich drei Faktoren zugrunde: Die Preise und Produktionsmengen für Schlachtschweine stiegen, daher nahmen die Verkaufserlöse zu. Die COVID-19-Pandemie wirkte sich trotz Turbulenzen an den Agrarmärkten grundsätzlich positiv auf die inländische Nachfrage nach Lebensmitteln Schweizer Herkunft aus. Davon profitierten besonders Rind- und Geflügelfleisch, Eier, Milch, Frischgemüse und Frischobst. Dadurch stiegen die Preise oder die Absatzmengen, was zu höheren Verkaufserlösen für die Landwirtschaftsbetriebe führte. Zudem war während der Pandemie eine Verschiebung zwischen den Absatzkanälen, zugunsten der Direktvermarktung ab Hof, zu beobachten. Die Witterungsbedingungen haben den Pflanzenbau mehrheitlich begünstigt. Es waren grössere Ernten zu verzeichnen, insbesondere bei Gemüse, Obst, Raps und Getreide. Diese positiven Entwicklungen kompensierten die kleineren Ernten im Weinbau und bei Zuckerrüben, die durch die Pandemie verschärften Absatzprobleme auf dem Weinmarkt sowie die gestiegenen Aufwände.

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Durchschnittliches landwirtschaftliches Einkommen je Betrieb Gesamte Schweiz

Jahr

Franken

Schweiz

2019

74 200

2020

79 200

2019

91 700

2020

98 800

2019

66 800

2020

70 800

2019

56 600

2020

59 500

Tal

Hügel

Berg

Quelle: Agroscope, Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

In allen drei Regionen (Tal-, Hügel- und Bergregion) stieg das landwirtschaftliche Einkommen. Der Einkommenszuwachs fiel in der Talregion (+7,8 %) etwas stärker aus als in der Hügelund Bergregion (+6,0 bzw. +5,3 %). Auch wenn die regionalen Unterschiede hinsichtlich Einkommensentwicklung teilweise aus einem Stichprobeneffekt resultieren, kann festgehalten werden, dass die Bergregion etwas weniger stark von der guten landwirtschaftlichen Konjunktur profitierte.

Jede Familienarbeitskraft verdiente im Durchschnitt 58 600 Franken Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb arbeiteten 2020 durchschnittlich 1,35 familieneigene Arbeitskräfte (-0,7 Prozent gegenüber 2019). Dazu zählen unter anderem der/ die Betriebsleiter/in, der/die Ehepartner/in und allfällige auf dem Betrieb arbeitende Verwandte wie Eltern oder Kinder im Erwerbsalter. Der landwirtschaftliche Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft (Vollzeit-Äquivalent) stieg um 7,5 Prozent auf 58 600 Franken. In der Talregion nahm der Arbeitsverdienst pro Familienarbeitskraft um 8,6 Prozent auf 75 100 Franken zu, in der Hügelregion um 6,1 Prozent auf 53 000 Franken und in der Bergregion um 6,6 Prozent auf 42 200 Franken.

Durchschnittlicher Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Region

Jahr

Franken

Gesamte Schweiz

2019

54 600

2020

58 600

2019

69 200

2020

75 100

2019

50 000

2020

53 000

2019

39 600

2020

42 200

Tal

Hügel

Berg

Quelle: Agroscope, Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

Arbeitsverdienst tiefer als im Industrie- und Dienstleistungssektor Im Dreijahresmittel von 2018 bis 2020 erzielten die Familienarbeitskräfte in der Landwirtschaft tiefere Löhne als Arbeitnehmende im zweiten und dritten Sektor. Der Median des Arbeitsverdienstes je Familienarbeitskraft betrug in der Tal-, Hügel- und Bergregion im dreijährigen Mittel jeweils 85 %, 64 % bzw. 56 % des Vergleichslohnes.

Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft (FJAE) und Vergleichslohn, Dreijahresmittel 2018−2020 Talregion

Hügelregion

Bergregion

Arbeitsverdienst1 (Median) Fr./FJAE

63 600

45 400

36 900

Vergleichslohn2 (Median) Fr./FJAE

75 200

70 500

66 000

*Quellen: 1) Agroscope, Zufallsstichprobe «Einkommenssituation», 2) Lohnstrukturerhebung von 2018 (BFS, 2020) und Schweizerischer Lohnindex des Bundesamtes für Statistik (BFS, 2021).

Der Anteil der Betriebe, die Arbeitsverdienste über dem Vergleichslohn ausweisen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION

Das Gesamteinkommen pro Haushalt betrug 108 800 Franken Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen wird für die Betriebsgemeinschaften nicht erhoben. Somit kann das Gesamteinkommen nur für die Einzelunternehmen (ohne Betriebsgemeinschaften) berechnet werden. Im Jahr 2020 betrug das ausserlandwirtschaftliche Einkommen 33 700 Franken. Es ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,3 % angestiegen. Die Zunahme des Gesamteinkommens um 5,7 % auf 108 800 Franken ist überwiegend auf den Zuwachs des landwirtschaftlichen Einkommens zurückzuführen. Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen machte im Durchschnitt 31 % des Gesamteinkommens aus. In der Talregion beträgt das Gesamteinkommen 128 000 Franken, in der Hügelregion sind es 102 900 Franken und in der Bergregion 88 200 Franken. Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen hat in der Hügel- und Bergregion mit einem Anteil am Gesamteinkommen von 34 % eine grössere Bedeutung als in der Talregion mit 28 %.

Durchschnittliches landwirtschaftliches, ausserlandwirtschaftliches und Gesamteinkommen (ohne Betriebsgemeinschaften) Region

Jahr Landwirtschaftliches Ausserlandwirtschaftliches Einkommen Einkommen

Schweiz

2019

70 600

32 300

102 900

2020

75 100

33 700

108 800

2019

86 100

34 100

120 200

2020

91 900

36 100

128 000

2019

64 200

33 500

97 600

2020

68 200

34 700

102 900

2019

55 600

29 000

84 600

2020

58 500

29 700

88 200

Tal

Hügel

Berg

Quelle: Agroscope, Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

Betriebsergebnisse: Alle Regionen

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Gesamteinkommen


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BETRIEB > WIRTSCHAFTLICHE SITUATION Betriebsergebnisse Talregion Betriebsergebnisse: Hügelregion Betriebsergebnisse: Bergregion Weitere Informationen zum Einkommen in der Schweizer Landwirtschaft (Tabellen, Daten, Publikationen: www.einkommensstatistik.ch www.statistiquedesrevenus.ch www.statisticadeiredditi.ch Conrad Widmer, BLW, Fachbereich Agrarpolitik und Bundesratsgeschäfte

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

HODUFLU Datenauswertung Die Applikation HODUFLU dient dazu, Nährstoffverschiebungen in Form von Hof- und Recyclingdünger zu verwalten. 2020 nahm die verschobenen Menge sowie die Anzahl Lieferscheine nach leichten Abnahmen zwischen 2017 und 2019 wieder leicht zu. Die 2019 neu eingeführten Produkte Ernterückstände und Gemüserüstabfälle wurden nicht oder kaum verwendet. Auch im 2020 erfolgten grosse Nährstoffverschiebungen vor allem innerhalb und zwischen acht Kantonen. Kurzer Überblick Um Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft in die Umwelt zu verringern, hat das BLW unter anderem, HODUFLU eingeführt. Die Applikation dient dazu, die Nährstoffverschiebungen, die von jedem Betrieb in seiner «Suisse-Bilanz» zu verbuchen sind, zu verwalten. Alle Verschiebungen von Hof- und Recyclingdüngern werden anhand von Lieferscheinen erfasst. Da so alle Daten zentral gespeichert werden, ermöglicht HODUFLU Transparenz und Kontrollen der Umverteilung von Nährstoffen.

Entwicklung der gelieferten Menge Nährstoffe aus Hof- und Recyclingdüngern Die gelieferten Mengen an Nährstoffen (Nges; P2O5) aus Hof- und Recyclingdüngern folgten einem langsamen Aufwärtstrend und erreichten 2017 einen Höchststand. Nach einer Abnahme bis 2019, zeichnete sich jedoch 2020 wieder ein leichter Aufwärtstrend ab. Die Entwicklung der Anzahl Lieferscheine verlief ähnlich. Vor allem die Anzahl Hofdünger-Lieferscheine nahm deutlich zu (+7 %). Hof- und Recyclingdünger wiesen über die Jahre ähnliche Tendenzen auf.Im Jahr 2014 stammten rund 20 % der Nährstoffe aller Düngerarten aus industriellen und gewerblichen Vergärungs- und Kompostieranlagen. Dieser Anteil vergrösserte sich bis 2015 leicht auf 26 %. Seitdem blieb er relativ stabil.

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

Neu eingeführte Produkte Im Jahr 2020 wurden erstmals die «Gemüserüstabfälle» sowie «Ernterückstände» in den Recyclingdüngern mitaufgenommen. Interessant zu beobachten ist, dass die Kategorie Gemüserüstabfälle nie in HODUFLU erfasst wurde. 106 Lieferscheine wurden mit dem Produkt Ernterückstände erfasst. Lediglich 4 Kantone machten von der neuen Kategorie gebrauch: Freiburg, Luzern, St. Gallen und Zürich wobei letzterer mit 99 Lieferscheinen der grösste Verschieber von Ernterückständen war.

Gebrauch des neu eingeführten Produkts ‘Ernterückstände’ im 2020

Pro Lieferschein Total

Menge [t]

Nges [kg]

P2O5 [kg]

80

264

72

8 492

28 022

7 643

Entwicklung der Anzahl Lieferscheine sowie der gelieferten Stickstoffund Phosphormenge Seit der Einführung des Systems war die Stickstoffmenge, die zwischen den Betrieben verschoben wurde, jedes Jahr rund doppelt so gross wie die Phosphormenge. Die höchste erfasste Menge pro Lieferschein belief sich 2017 auf 226 kg für Phosphor und auf 441 kg für Stickstoff. Ihren tiefsten Stand erreichten die erfassten Phosphor- und Stickstoffmengen 2019 mit einem Durchschnittswert von 183 kg pro Lieferschein, während die durchschnittliche Stickstoffmenge 379 kg betrug. Die Menge an Nährstoffen und die Anzahl Lieferscheine nahm von 2017 und bis 2019 leicht ab und stieg 2020 wieder leicht an. Die Anzahl Lieferscheine hat sich bei rund 50 000 Stück eingependelt. Die totale Menge an Nährstoffen stieg 2020 leicht an, die Menge an Nährstoffen pro Lieferschein blieb jedoch konstant.

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

Verschiebungen auf Ebene der Kantone In acht der 26 Schweizer Kantonen wurden 2020 mehr als 1 500 Lieferscheine für die Annahme oder Abgabe von Hof- und Recyclingdüngern ausgefüllt. Dies waren die Kantone Aargau, Bern, Freiburg, Luzern, St. Gallen, Thurgau, Waadt und Zürich.

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

In diesen Kantonen wurden die grössten Hof- und Recyclingdüngerflüsse innerkantonal verzeichnet. Mengenmässig wurde innerhalb des Kantons Luzern am meisten Hof- und Recyclingdünger verschoben (469 000 t), der Kanton Bern lag mit 464 000 t innerkantonaler Verschiebungen nur knapp dahinter. Die grössten Abnehmer 2020 waren die Kantone Zürich (194 000 t), Aargau (155 000 t) und Bern (154 500 t). Auch in den Kantonen Thurgau, Waadt und Freiburg wurden mehr Hof- und Recyclingdünger Importe als Exporte verzeichnet. Total (Verschiebung innerkantonal + Export + Import) wurde 2020 im Kanton Aargau am meisten Hof- und Recyclingdünger verschoben (826 000 t).

Bilanz der Hof- und Recyclingdünger 2020 Die hier angegebenen Zahlen sollten unter folgendem Vorbehalt betrachtet werden: Die Nährstofflieferungen zu und von den Methanlagen werden in HODUFLU doppelt gezählt. Das rührt daher, dass die Düngerinputs in Form von Hofdünger derzeit nicht von den Outputs in Form von Recyclingdünger abgezogen werden können. Beatrice Künzi, BLW. Fachbereich Direktzahlungsprogramme, beatrice.kuenzi@blw.admin.ch

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

«Meine Agrardatenfreigabe» Seit Januar 2021 stellt das BLW über das Portal agate eine neue Applikation zur Verfügung, die es Landwirtinnen und Landwirte erlaubt, die eigenen Betriebsdaten einfach und kontrolliert an Dritte weiterzugeben. Mit dieser administrativen Vereinfachung wird die aufwändige, mehrfache Eingabe von Angaben zum Betrieb spürbar reduziert. Die Bewirtschaftenden gewinnen so mehr Zeit für die eigentliche Hofarbeit. Seit dem Januar 2021 ist die Applikation «Meine Agrardatenfreigabe» (MAF) für alle Landwirtinnen und Landwirte der Schweiz über das Portal agate.ch verfügbar. In dieser Applikation können Bewirtschaftende Datenanfragen (z. B. für Angaben zum Betrieb) von Datenbezügern (z. B. Label-Organisationen) einsehen und Einwilligungen zur Datenfreigabe jederzeit bearbeiten. Damit wird nicht nur die Weitergabe der eigenen Daten vereinfacht, auch die mehrfache Erfassung von Agrardaten zum Betrieb wird dadurch reduziert.

Einfach bedienbare Freigabeapplikation Die Bedienung der Applikation im Portal agate.ch ist sehr einfach und schnell erledigt. Eine Aufstellung der eingewilligten Datenfreigaben erleichtert die Übersicht. Neu eintreffende Datenanfragen werden hervorgehoben. Zu jeder Anfrage erhält der Bewirtschaftende eine Beschreibung der angeforderten Daten und die Angabe der Verwendung dieser Daten durch den Datenbezüger. Der Bewirtschaftende kann jederzeit zu den Datenanfragen die eigenen Daten auch selbst über die Applikation beziehen. Er hat auch jederzeit die Möglichkeit, in der Applikation seine Einwilligung zu ändern.

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BETRIEB > DATENMANAGEMENT

Linkes Bild: Zugang zur Applikation über das agate-Portal; rechtes Bild: Startseite der Applikation

Nach einer erfolgreichen Pilotphase, die im November und Dezember 2020 im Kanton Freiburg durchgeführt wurde, konnte die Lösung ab 2021 über agate für sämtliche Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter in der Schweiz zugänglich gemacht werden. Weiterführende Angaben zum Datenbezug sind auf der Webseite des BLW unter Agate verfügbar.

Ausblick und Weiterentwicklung Die Freigabeapplikation soll sich weiterentwickeln. Daten aus weiteren Bereichen der Primärproduktion wie z. B. Bio-Kontrollen werden von potenziellen Datenbezügern wie z.B. Label-Organisationen angefragt. Für die Ausgestaltung zukünftiger Datenpakete findet eine regelmässige Abstimmung mit Datenbezügern und Vertretern der Bewirtschaftenden (z. B. Schweizer Bauernverband, weitere) statt. Gemeinsam wird so die Zukunft zur einfachen und sicheren Datenweitergabe gestaltet. Bengt Gade, Manfred Tschumi, BLW, Fachbereich Agrarinformationssysteme

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PRODUKTION

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PRODUKTION > EINLEITUNG

Einleitung Produktionsmittel Dünger, Futtermittel, Saat- und Pflanzgut sowie Pflanzenschutzmittel dienen der landwirtschaftlichen Produktion: • So dienen Dünger der Pflanzenernährung und fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. • Futtermittel sind zur Verfütterung an Nutztiere und Heimtiere bestimmt und erhalten die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutztiere und die Qualität tierischer Produkte. • Um Kulturpflanzen vor Schadorganismen zu schützen und so zu einer ertragreichen Ernte beizutragen, werden Wirkstoffe chemischer oder biologischer Natur als Pflanzenschutzmittel eingesetzt. • Qualitativ hochwertiges pflanzliches Vermehrungsmaterial wie Saatgut, Kartoffelpflanzgut sowie Edelreiser, Unterlagen und Jungpflanzen von Obstarten und Weinreben trägt wesentlich zu einer nachhaltigen Produktion in der Schweiz bei. Produktionsmittel verhelfen der Landwirtschaft zu beträchtlichen Ertrags- und Qualitätssteigerungen, bergen aber auch ein Potenzial für unerwünschte Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt. Deshalb muss das Inverkehrbringen und die Verwendung von Produktionsmitteln geregelt werden. Dafür kommen verschiedene Gesetzesbestimmungen zur Anwendung, die die Zulassung, Anforderung an die Produkte und ihre Produktion, Etikettierung, Verwendungsweisen, Meldepflichten, die Aufführung landwirtschaftlicher Pflanzen im Sortenkatalog und die Zertifizierung beim Saatgut regeln.

Pflanzliche und tierische Produktion Die Grundlagen für die Produktion von Rohstoffen und Nahrungsmitteln sind Kulturpflanzen und landwirtschaftliche Nutztiere. Ihr Anbau und ihre Haltung hängen wesentlich vom Boden als Produktionsstandort und seiner Fruchtbarkeit sowie vom Wasser zur Deckung der Bedürfnisse von Kulturpflanzen und Nutztieren ab. Der Bund fördert die Nachhaltigkeit der Nutzung dieser Produktionsfaktoren sowie die Erhaltung der Gesundheit und der genetischen Vielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren.

Produktionssicherheit Die Primärproduktion als erstes Glied der Lebensmittelkette «vom Feld auf den Teller» sieht sich mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Die ausgeklügelten, modernen Produktionssysteme folgen der Entwicklung des wirtschaftlichen, klimatischen und gesellschaftlichen Umfelds und erfordern ein gutes Risikomanagement bei der Lebensmittelproduktion. Beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sind das Risikomanagement im Zusammenhang mit der Primärproduktion und die Koordination der entsprechenden Kontrollen an einer Stelle zusammengefasst. Diese arbeitet eng mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen, das für die Sicherheit der Lebensmittel zuständig ist bis diese an die Konsumentinnen und Konsumenten gelangen. Die Bundeseinheit für die Lebensmittelkette (BLK), die von BLW und BLV gemeinsam geführt wird, ist eine sehr wichtige Partnerin, da diese Stelle – gestützt auf Verordnungen beider Ämter – mit der Erarbeitung des nationalen Kontrollplans der Lebensmittelkette und

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PRODUKTION > EINLEITUNG dem entsprechenden Jahresbericht sowie mit der Aufsicht über die kantonalen Kontrollen beauftragt ist.

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL

GVO in importierten Futtermitteln Seit Jahren werden Futtermittel auf Spuren von gentechnisch veränderten Organismen streng kontrolliert. Im Jahr 2020 zeigte die Importstatistik, dass Futtermittel nach wie vor GVO-frei sind. Bei Untersuchungen wurden vereinzelt GVO-Spuren festgestellt, insbesondere bei Vogelfutter. Das Vorkommen von GVO in Futtermitteln ist in der Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln (Futtermittel-Verordnung, SR 916.307) geregelt. Futtermittel, welche mehr als 0,9 % bewilligte GVO enthalten, sind als gentechnisch verändert zu kennzeichnen. Kontrolliert werden proteinreiche Kraftfuttermittel auf der Basis von Mais, Soja und Raps, weil bei diesen Arten die weltweit angebaute GVO-Fläche sehr gross ist. Alle in der EU zugelassenen GVO-haltigen Futtermittel können in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. Obwohl es diese Möglichkeit gibt, wurden auch im Jahr 2020 keine GVO in die Schweiz importiert (vgl. folgende Tabelle).

Import von Futtermittel Jahr

Gesamtmenge

GVO-haltige Futtermittel

GVO-haltige Futtermittel

In t

In t

In %

2015

493 491

0

0

2016

521 497

0

0

2017

506 000

0

0

2018

479 565

0

0

2019

476 321

0

0

2020

463 423

0

0

Quellen: BLW, OZD Agroscope führt im Auftrag des BLW die Futtermittelkontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden gesamthaft 183 Marktproben erhoben und untersucht. Bei drei davon stellte man Mängel fest, die beanstandet wurden (vgl. folgende Tabelle).

Untersuchungen von Nutztierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL

Zollproben

Falsche Angaben

Marktproben

Falsche Angaben1

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

2015

60

0

340

1

2016

60

0

312

0

2017

61

0

307

0

2018

47

0

323

0

2019

0

0

220

0

2020

0

0

183

3

Jahr

1

Falsche Angaben heisst, dass die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.Quelle: Agroscope

Bei Heimtierfuttermitteln für Vögel stellte man 2020 bei drei untersuchten Proben Mängel fest, die beanstandet wurden. Dies weist darauf hin, dass insbesondere nicht alles Vogelfutter für Heimtiere den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Untersuchungen von Heimtierfuttermitteln auf GVO-haltige Bestandteile Kontrollierte HeimtierFuttermittel

Falsche Angaben1

Anzahl

Anzahl

2015

0

0

2016

4

0

2017

56

1

2018

19

5

2019

2

0

2020

24

3

Jahr

1

Falsche Angaben heisst, dass die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.Quelle: Agroscope

Markus Hardegger, BLW, Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, markus.hardegger@blw.admin.ch

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL

Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung Mit der «Strategie Pflanzenzüchtung 2050» hat der Bund 2016 die Grundlage für die Züchtung neuer Pflanzensorten in den kommenden Jahrzehnten gelegt. Saat- und Pflanzgut von standortund marktgerechten Sorten sind nämlich eine Voraussetzung für die Entwicklung einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft. In der Strategie ist auch das Förderungskonzept festgelegt, nach dem öffentliche Mittel zugeteilt werden. Für die Jahre 2020 bis 2024 sind rund 13 Millionen Franken vorgesehen. Öffentliches Züchtungsportfolio Die Züchtung von Nutzpflanzensorten erfolgt hauptsächlich von einem der Landwirtschaft vorgelagerten und auf internationale Märkte ausgerichteten privaten Unternehmenssektor. Zu den strategisch relevanten Nutzpflanzenarten der Schweiz werden daher bei Agroscope öffentliche Zuchtprogramme geführt, die Lücken im Sortengebot schliessen. Heute umfassen diese die Ackerkulturen Weizen und Soja, zahlreiche Futterpflanzenarten, Medizinal- und Aromapflanzenarten sowie die Spezialkulturen Apfel, Birne, Aprikose und Reben. Die Weiterentwicklung dieses öffentlichen Züchtungsportfolios steht im Zentrum der Strategie Pflanzenzüchtung 2050.

Luzerne als neue Leguminose in Schweizer Futterbaumischungen

Projektportfolio 2020-2024 Das Bundesamt für Landwirtschaft startete im Frühjahr 2020 einen branchenweiten Projektaufruf zur Förderung der Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung in den nächsten fünf Jahren. Insgesamt wurden Finanzbeiträge in Höhe von 19 Millionen Franken für 47 Projekte von 21 verschiedenen Organisationen beantragt. Die Organisationen beziehen darüber hinaus noch zahlreiche weitere Partner und Dritte in die Projektorganisation ein. Für die Ausrichtung von Finanzbeiträgen wurden die Projekte entsprechend einer Prioritätenordnung beurteilt und ausgewählt. Die ausgewählten Projekte verfolgen züchterische Zielstellungen bzw. etablieren Versuche zur Beschreibung der Anbau- und Verwendungseignung von Pflanzensorten im Sinne einer nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft.

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL Zuchtziele: Widerstandsfähige Sorten gegenüber Schadinsekten, wie dem Erdfloh, dem Rapsglanzkäfer oder -stängelrüssler, gegenüber Pilzkrankheiten, wie beispielsweise der Ährenfusariose und dem Stein- oder Zwergbrand bei Weizen, der Anthraknose der Lupine, der Brennfleckenkrankheit der Erbse, der Kraut- und Knollenfäule der Kartoffel, dem Mehltau, Grau- und Schwarzschimmel der Rebe und gegenüber Bakteriosen und Virosen, wie der virösen Vergilbung oder der «Syndrome des basses richesses» (SBR) der Zuckerrübe sind das Hauptziel der Züchtungsaktivitäten und Anbauversuche des Projektportfolios. Einen weiteren Schwerpunkt bilden marktspezifische Produktqualitäten bei den Acker- und Futterpflanzen sowie Obst, Beeren und Reben. Züchterisch sollen bspw. die sensorische Fruchtqualität und Lagerfähigkeit von Apfel, Himbeere, Brombeere und Zucchini, der Bitterstoffgehalt der Lupine und die Backeigenschaften von Triticale und Dinkel im Vergleich zum Weizen erfasst und bearbeitet werden. Schliesslich stellt die Standortanpassung von Soja, Luzerne, Süssmais und Arnika ein wichtiges Zuchtziel im Zusammenhang mit der Etablierung dieser Kulturpflanzen in der Schweiz dar.

Finanzielle Mittel für die nächsten fünf Jahre In den Jahren 2020 bis 2024 sind Finanzbeiträge in Höhe von 12,9 Millionen Franken für 27 Projekte von 15 Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung vorgesehen (vgl. untenstehende Tabelle). Agroscope ist an 18 Projekten beteiligt und nimmt im Förderprogramm eine zentrale Funktion für den Aufbau und Transfer von Wissen und Züchtungskompetenzen ein. Hierfür werden vorhandene Ressourcen aus den bestehenden Zuchtprogrammen von Agroscope eingebracht und zusätzlich 5,5 Millionen Franken im Rahmen des 5-jährigen Förderprogramms beansprucht. Insgesamt ist das zur Verfügung stehende Budget von jährlich 3 Millionen Franken bereits ab dem Jahr 2021 zu 90 % beansprucht worden und in den darauffolgenden Jahren vollständig ausgeschöpft.

Geplante Finanzbeiträge an Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung und Agroscope für Projektvorhaben zur Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung in den Jahren 2020-2024

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL

Nutzpflanzenart / kategorie

Finanzbeitrag für Pflanzenzüchtung und Sortenprüfung (in Fr.) Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung

Agroscope1

Gesamt

Getreide

1 831 449

1 058 058

2 889 507

Weizen

1 179 629

589 202

1 768 831

Dinkel

463 870

439 296

903 166

Triticale

187 950

29 560

217 510

Öl- und Faserpflanzen

261 888

740 244

1 002 132

Raps

41 300

459 580

500 880

Soja

220 588

280 664

501 252

Futterpflanzen

450 432

2 573 127

3 023 559

Erbse

1 370 823

222 380

1 593 203

Lupine

985 984

Luzerne

216 320

228 052

444 372

Hackfrüchte

798 844

1 368 300

2 167 144

Kartoffel

600 579

661 800

1 262 379

Zuckerrübe

198 265

706 500

904 765

Obst

570 440

1 289 845

1 860 285

Beeren

217 175

502 177

719 352

Reben

654 459

654 459

Gemüse

417 200

417 200

Medizinal- und Aromapflanzen

13 850

110 253

124 103

7 338 432

5 519 309

12 857 741

Gesamt 1

985 984

dargestellt ist der zusätzliche Budgetbedarf von Agroscope im Rahmen des Förderprogramms

Paul Mewes, BLW, Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten

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PRODUKTION > PRODUKTIONSMITTEL

GVO in importiertem Saatgut Die Kontrollkampagne 2020 wurde durch die Covid-19-Pandemie empfindlich gestört. Statt durchschnittlich zwanzig Proben, konnten bei Mais nur deren vier gezogen werden. Keiner der analysierten Saatgutposten wies jedoch Spuren von gentechnisch veränderten Organismen auf. Seit dem 1. Januar 2020 ist für Getreide und Ackerfrüchte zur Aussaat keine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) mehr nötig. Das betrifft die Einfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle. Importeure müssen also Saatgutposten von Mais, Soja, Raps, Rübsen und Rüben für eine mögliche Probenahme zur Analyse von GVO-Verunreinigungen nicht mehr melden. In Absprache mit der Branche werden jedoch Importe weiterhin dem BLW gemeldet (vgl. Artikel 14a Vermehrungsmaterial-Verordnung, SR 916. 151). Die Probenahmen für die Kampagne 2020, insbesondere während der Maisimportsaison im Frühjahr, konnten nicht wie üblich durchgeführt werden. Sie wurden durch die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stark beeinträchtigt. Anstelle der durchschnittlich 20 offiziellen Proben konnten bei Mais nur deren viergezogen werden. Keiner der Posten der fünf untersuchten Pflanzenarten wurde positiv auf GVO getestet.

Zusammenfassung der Kontrollen 2020 Mais

Raps

Soja

Rübe

Luzerne/ Straussgras

Anzahl gemeldeter Posten

306

78

19

11

7

Anzahl kontrollierter Posten

4

6

0

3

7

Anzahl positiver Posten

0

0

0

0

0

Quelle: BLW

BLW, Fachbereich Genetische Ressourcen und Technologien, genres@blw.admin.ch

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Flächennutzung Während die Fläche des offenen Ackerlandes 2020 zugenommen hat, ist die Kunstwiesenfläche gesunken. So verzeichneten Getreide und Ölsaaten grössere Flächenzuwüchse. Die Fläche der Reben und Strauchbeeren hielt sich in etwa gleich wie im Vorjahr. Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) setzt sich zusammen aus den Ackerkulturen, den Dauerkulturen ausserhalb des Ackerlandes, den Naturwiesen und Weiden, sowie den Flächen anderer Nutzung inklusive Streue- und Torfland. Durch die kontinuierliche Ausdehnung von Infrastruktur- und Siedlungsflächen setzt sich der sinkende Trend der LN fort.

Ackerkulturen Das offene Ackerland nahm im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu (+4420 ha, +1,6 %), die totale Ackerfläche stieg ebenfalls leicht an (+3080 ha, +0,8 %). Grössere Flächenzuwüchse verzeichneten Getreide und Ölsaaten, während die Kunstwiesenfläche sank.

Dauerkulturen Im Jahr 2020 wurde die Datenerhebung der Obstanlagen vom Bundesamt für Landwirtschaft neu organisiert. Die Übersicht der Ergebnisse der Datenerhebung 2020 nach Kulturen, Sorten und die Gegenüberstellung mit den Vorjahresdaten ist verfügbar unter: Flächenstatistik Obstanlagen der Schweiz 2020. Aufgrund des Systemwechsels können die Flächenunterschiede der beiden Jahre 2019 und 2020 nicht unbedingt als Flächenzuwachs beziehungsweise Flächenrückgang interpretiert werden. Die Fläche der mehrjährigen Beeren belief sich im Berichtsjahr auf 443 Hektaren und blieb somit nahezu gleich wie im Vorjahr (2019: 442 ha).

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION Die Schweizer Rebfläche zur Weinproduktion umfasste 2020 14696 Hektaren. Sie hat gegenüber 2019 nur unwesentlich abgenommen (-8 ha, -0,05 %). Die mit weissen Rebsorten bepflanzte Fläche betrug knapp 6427 ha (+41 ha), jene mit roten Rebsorten 8269 (-49 ha). Der Flächenanteil weisser Rebsorten entsprach 2020 44 % der Gesamtfläche (2019: 43 %), jener der roten Rebsorten 56 % (2019: 57 %).

Unter «übrige Dauerkulturen» sind z. B. Baumschul- und Zierpflanzen, Christbäume, nachwachsende Rohstoffe wie Chinaschilf sowie mehrjährige Gewürz- und Medizinalpflanzen zusammengefasst.

Links auf die BLW-HomepageNachhaltige Produktion: Obst - Statistiken Obst (https:// www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/obst/ statistiken-obst.html) Nachhaltige Produktion: Weine und Spirituosen – Weinwirtschaftliche Statistik (https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzlicheproduktion/weine-und-spirituosen/weinwirtschaftliche-statistik.html) Marianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, marianne.glode@blw.admin.chHans-Ulrich Tagmann, BLW Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

Produkt

2000/02

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Getreide Brotgetreide Weizen Dinkel Emmer, Einkorn Roggen Mischel von Brotgetreide Futtergetreide Weizen Gerste Hafer Mischel von Futtergetreide Körnermais Triticale Hirse Hülsenfrüchte Futtererbsen (Eiweisserbsen) Ackerbohnen Lupinen Hackfrüchte Kartoffeln (inkl. Saatgut) Zuckerrüben Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) Ölsaaten Raps Sonnenblumen Soja Ölkürbisse Nachwachsende Rohstoffe Raps Sonnenblumen Andere (Kenaf, Hanf, usw.) Freilandgemüse Silo- und Grünmais Grün- und Buntbrache Übrige offene Ackerfläche Offenes Ackerland Kunstwiesen Übrige Ackerfläche Ackerland Total Obstbaumkulturen2 Reben Mehrjährige nachwachsende Rohstoffe Naturwiesen, Weiden Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland Landwirtschaftliche Nutzfläche

ha 178 576 96 527 91 045 1 878 46 3 518 39 82 049 – 42 916 4 342 311 22 280 12 201 – 3 514 3 165 294 55 34 229 13 799 17 886 2 544 18 535 13 126 4 389 989 32 1 304 1 137 35 132 8 489 40 652 3 392 1 770 290 462 117 671 2 427 410 560 6 913 15 053 257 627 938 10 410 1 071 131

ha 141 417 81 827 75 931 3 907 67 1 890 32 59 590 6 381 27 986 1 556 192 15 322 8 090 63 5 016 4 355 556 105 31 180 10 891 19 759 530 29 769 23 432 4 568 1 719 50 181 116 44 21 10 865 45 904 3 014 5 630 272 816 125 060 477 398 353 6 297 14 793 142 612 901 16 992 1 049 478

ha 144 721 83 062 76 312 4 607 134 1 985 24 61 659 7 408 28 641 1 684 221 14 912 8 721 72 5 314 4 553 646 115 30 594 10 995 19 095 504 27 687 20 979 4 885 1 765 58 198 106 40 52 11 435 46 259 3 113 3 554 272 698 125 561 436 398 695 6 318 14 780 119 611 573 17 587 1 049 072

ha 142 838 82 688 75 541 4 978 153 2 004 12 60 150 6 377 28 088 1 899 245 15 192 8 523 186 5 263 4 109 1 039 115 30 905 11 276 19 135 494 27 433 20 419 5 258 1 695 61 255 135 52 68 12 127 47 865 3 162 4 107 273 955 123 782 447 398 184 6 298 14 748 99 609 042 17 738 1 046 109

ha 143 506 83 253 75 713 5 367 284 1 855 34 60 253 6 612 27 898 1 628 222 15 700 7 960 233 5 057 3 891 1 003 163 30 133 11 107 18 578 448 30 060 22 811 5 386 1 801 62 359 187 46 126 12 127 47 003 3 169 4 025 275 439 122 222 478 398 139 6 304 14 712 93 603 830 21 898 1 044 976

ha 141 240 81 684 73 619 5 692 430 1 905 38 59 556 6 715 26 853 1 713 266 16 015 7 683 311 4 714 3 550 1 002 162 28 970 10 981 17 555 434 30 404 22 697 5 903 1 721 83 240 97 49 94 11 876 46 692 3 086 4 834 272 056 126 248 490 398 794 6 240 14 704 86 601 850 21 989 1 043 663

ha 143 748 76 609 68 510 5 933 330 1 798 38 67 139 9 613 27 808 1 793 256 19 972 7 457 240 4 740 3 573 957 210 28 972 10 956 17 602 414 30 979 24 391 4 472 2 031 85 238 117 31 90 12 128 46 847 3 109 3 688 274 449 125 393 2 030 401 872 6 055 14 696 82 600 686 20 658 1 044 034

1

1

2000/02 – 2018/20 % -20.0 -17.0 -20.0 202.0 657.0 -47.0 -6.0 -24.0

p rovisorisch Die Datenerhebung des BLW für Obstbaumkulturen erfolgte 2020 nach einem neuem System. Aus diesem Grund weichen die Daten liefernden Betriebe im 2020 gegenüber 2019 leicht voneinander ab. Die Flächenunterschiede von 2020 zu 2019 können folglich nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden. Quellen: Obstbaumkulturen, Reben: BLW (Flächenstatistik/obst.ch, Weinjahr); andere Produkte: SBV, BFS 2

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-36.0 -61.0 -20.0 -23.0 -37.0 38.0 16.0 235.0 224.0 -14.0 -20.0 0.0 -83.0 64.0 77.0 19.0 87.0 142.0 -79.0 -88.0 20.0 -22.0 42.0 15.0 -8.0 136.3 -6.0 6.0 -59.0 -3.0 -10.0 -2.0 -66.0 -4.0 107.0 -3.0


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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Pflanzengesundheit Gesunde Pflanzen sind essenziell für unser Leben. Pflanzen produzieren den Sauerstoff, den wir atmen, und den Grossteil unserer Nahrung. Durch den stetig steigenden internationalen Warenhandel werden unabsichtlich und immer häufiger neue Schädlinge und Krankheiten von Pflanzen in die Schweiz eingeschleppt, die grossen Schaden in der Landund Ernährungswirtschaft verursachen können. Ein neuer, gefährlicher Schädling, der sich 2020 im Tessin festgesetzt hat, ist der Japankäfer. Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein neuer gefährlicher Schädling, welcher Anfang des 20. Jahrhunderts aus Japan verschleppt wurde. Seitdem breitet er sich weltweit aus und konnte sich im Sommer 2020 auch im Südtessin etablieren. Der Japankäfer ist in der Schweiz ein melde- und bekämpfungspflichtiger Organismus, denn er kann beträchtliche Schäden an über 300 verschiedenen Pflanzenarten verursachen. Viele dieser Arten haben eine grosse Bedeutung für die Schweizer Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und den Wald und müssen deshalb, soweit möglich, vor dem Japankäfer geschützt werden. Mit diesem Ziel vor Augen haben der Bund und der Kanton Tessin weitreichende Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Japankäfers zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. Um frühzeitig ein Vorkommen des Schädlings in allen weiteren Teilen der Schweiz feststellen zu können, werden zudem jährlich präventiv von den Kantonen ein Fallennetz aufgestellt und vom Bund Einfuhrkontrollen an den Flughäfen durchgeführt.

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Ein Japankäfer auf einem abgefressenen Weinblatt (Quelle: BLW, Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten)

Weitere Krankheiten und Schädlinge auf dem Vormarsch Ein weiterer äusserst bedrohlicher Schadorganismus von Schweizer Kulturpflanzen ist die Flavescence dorée, auch Goldgelbe Vergilbung der Rebe genannt. Diese ist eine Krankheit der Weinreben, welche zum Absterben der betroffenen Stöcke führt. Übertragen wird sie von der amerikanischen Rebzikade (Scapoideus titanus). Auch diese Krankheit ist in der Schweiz bereits regional anzutreffen und wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonalen Pflanzenschutzdiensten bekämpft. Weitere Schädlinge und Krankheiten sind bereits in Europa angekommen, wurden in der Schweiz aber bis jetzt (noch) nicht festgestellt. Beispiele hierfür sind der Jordan-Virus, der Tomaten- und Peperonipflanzen befällt und erhebliche Ernteverluste verursacht, oder das Bakterium Xylella fastidiosa, das über 500 Pflanzenarten befallen und verschiedene Krankheiten auslösen kann. Hinzu kommt eine Liste an neuen Organismen, bei welchen aktuell noch das Schadpotenzial abgeklärt werden muss.

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Scaphoideus titanus, auch Amerikanische Rebzikade genannt, ist der Überträger der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Quelle: Agroscope, Arnaud Conne).

Neues Pflanzengesundheitsrechts seit Januar 2020 in Kraft All diese Gefahren machen den präventiven Schutz der hiesigen Pflanzenwelt unabdinglich. Deshalb trat am 1. Januar 2020 ein neues Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Ziel ist es, präventive Massnahmen zu stärken – wie eine intensivere Überwachung im Landesinnern, mehr Einfuhrverbote und strengere Einfuhrvorschriften betreffend Nicht-EU-Länder. Zudem wurde die Pflanzenpasspflicht auf alle Pflanzenarten ausgedehnt. Zusätzlich wird seitdem an Notfallplänen für melde- und bekämpfungspflichtige Organismen und an Simulationsübungen gearbeitet, um im Falle eines Ausbruchs effizient reagieren und diesen tilgen zu können.

Internationales Jahr der Pflanzengesundheit

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION Die Vereinten Nationen hatten das Jahr 2020 zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit (IYPH) erklärt – mit dem Ziel, weltweit auf die Bedeutung der Pflanzengesundheit und deren Bedrohung durch Schädlinge und Krankheiten aufmerksam zu machen. Auch in der Schweiz wurde das IYPH dazu genutzt, trotz Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie mit unterschiedlichen kommunikativen Massnahmen die Bevölkerung über die Gefährdung der Pflanzengesundheit zu informieren und aufzuzeigen, wie jede/r einen Beitrag zum Schutz der Pflanzengesundheit beitragen kann. Unter anderem wurde mit der Schweizerischen Post eine Sonderbriefmarke herausgegeben, um die Öffentlichkeit für die Bedrohung durch den Japankäfer zu sensibilisieren.

Sonderbriefmarke zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit 2020 (© Die Schweizerische Post AG)

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst hat mit verschiedenen Organisationen und Institutionen am 18. Februar 2021 das «Netzwerk Pflanzengesundheit Schweiz» gegründet. Es hat zum Ziel, auch über das IYPH hinaus mithilfe koordinierter Kommunikationsmassnahmen an die Bevölkerung die Gesundheit der Kultur- und Waldpflanzen in der Schweiz gemeinsam mit den Behörden besser vor der Einschleppung und Verbreitung von neuen Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Link auf die BLW-Homepage:www.pflanzengesundheit.ch Peter Kupferschmied, Christina Sann, Andreas von Felten, BLW, Fachbereich Pflanzengesundheit und Sorten

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Ackerkulturen Im Jahr 2020 blieb die Kartoffelanbaufläche praktisch gleich gross, während die Ölsaatenanbaufläche (insbesondere für Raps) leicht zunahm. Die Vergrösserung der Anbaufläche für Futtergetreide gleicht den Rückgang der Anbaufläche für Brotgetreide aus. Kartoffeln: Anzahl Betriebe nimmt kontinuierlich ab Im vergangenen Jahrzehnt betrug die Kartoffelanbaufläche immer mehr oder weniger 11 000 Hektaren (10 956 ha im Jahr 2020, d. h. 25 ha weniger als 2019). Die Anbaufläche pro Betrieb wuchs innerhalb dieses Jahrzehnts kontinuierlich von 1,5 Hektaren auf 2,5 Hektaren. Die Anbaufläche für Frühkartoffeln, die in der Regel unter Plastik angebaut werden, hat sich seit 2008 von circa 200 Hektaren auf circa 410 Hektaren im Jahr 2020 verdoppelt.

Ölsaaten: grössere Anbaufläche Im Jahr 2020 nahm die gesamte Anbaufläche für Ölsaaten um 2,5 Prozent zu (auf 31 368 ha gegenüber 30 620 ha im Jahr 2019). Grösstenteils ist diese Steigerung auf Raps und Soja zurückzuführen. Im Einzelnen nahm die Anbaufläche für Soja um 316 Hektaren auf 2037 Hektaren (+18 %) und für Raps um 1837 Hektaren auf 24 534 Hektaren (+8 %) zu, während diejenige für Sonnenblumen um 1377 Hektaren auf 4526 Hektaren (–23 %) abnahm. In zehn Jahren ist die Anbaufläche für Ölsaaten um 18 Prozent gewachsen. Betrachtet man die beiden wichtigsten Ölsaaten der Schweiz, Raps und Sonnenblumen, zeigt sich basierend auf den Zuteilungen, dass im Jahr 2020 beinahe 60 Prozent (Raps) bzw. 64 Prozent (Sonnenblumen) der inländischen Gesamtproduktion auf die Kantone Waadt, Aargau und Zürich entfielen. Bei Soja machten die Kantone Genf und Waadt 44 Prozent der Zuteilungen aus. Der Bioanteil an der Anbaufläche betrug 4 Prozent (0,9 % im Jahr 2008), im Gegensatz zu den 33 Prozent der ÖLN-Flächen mit Extenso (21 % im Jahr 2008) und den 63 Prozent der ÖLNFlächen ohne Extenso (78 % im Jahr 2008). 68 Prozent der Ölsaaten wurden in Grossbetrieben mit mindestens 30 Hektaren an offener Ackerfläche angebaut. Es überrascht nicht, dass 88 Prozent dieser Flächen im Flachland liegen. Von 2005 bis 2020 hat das Total der Rahmenverträge für Ölsaaten (Raps, Sonnenblumen und Soja), d. h. der Mengen, zu deren Übernahme sich die Hersteller bereit erklären, um 52 Prozent von 76 000 auf 115 700 Tonnen zugenommen. Der grösste Teil dieses Anstiegs ist dem zunehmenden Erfolg von Rapsöl zu verdanken. So sind allein die Rahmenverträge für Raps von 54 000 auf 106 000 Tonnen gestiegen.Marktbericht Ölsaaten 2021

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Entwicklung Getreidefläche und Anteile Biogetreidefläche In den letzten 10 Jahren blieb die Getreidefläche nahezu stabil. Infolge der guten bis sehr guten Getreideernten 2017 bis 2020 stiegen die Lagerbestände an Brotweizen an, weshalb Appelle an die Getreideproduzierenden gerichtet wurden, vermehrt Futterweizen anzubauen. Die 2020 angestiegene Futterweizenfläche bei gleichzeitigem Rückgang der Brotweizenfläche zeigt, dass sich die Anbaufläche am Absatzpotenzial ausgerichtet hat. Die höhere Nachfrage nach Dinkel wirkte sich in einer steigenden Anbaufläche aus. Die Anteile der Biogetreideflächen an den gesamten Flächen variieren im Berichtsjahr von unter 5 % bei Gerste bis über 30 % bei Dinkel und Hafer. Bei allen Getreidearten ausser Triticale stiegen die Bioanteile an. Nur bei Triticale sank der Bioanteil in den letzten Jahren.

Artikel: GetreideArtikel: ÖlsaatenArtikel: KartoffelnArtikel: Zucker Arnaud de Loriol, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, arnaud.deloriol@blw.admin.chHans-Ulrich Tagmann, BLW Fachbereich Pflanzliche Produkte, hans-ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Spezialkulturen Obst, Reben und Gemüse Innerhalb von rund 10 Jahren wuchs die Kirschenfläche um fast 30 Prozent. Die meisten der knapp 1000 verbleibenden Betriebe bauen aktuell bis zu einer halben Hektare Kirschen an. Im Weinbau bleibt trotz erneutem Rückgang Pinot Noir die meist angebaute Rebsorte in der Schweiz. Der Gemüsebau reagierte auf die grosse Nachfrage im 2020 infolge Covid-19 mit einer Produktionsausdehnung und somit wurde mehr Anbaufläche registriert. Obst Obstflächen - Datenerhebung neu organisiert Gestützt auf die Statistikerhebungsverordnung erhebt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Fläche von Obstanlagen gemäss Art. 22 Abs. 2 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung LBV. Im Jahr 2020 wurde die Datenerfassung neu organisiert. Die Übersicht der Ergebnisse der Datenerhebung 2020 nach Kulturen, Sorten und die Gegenüberstellung mit den Vorjahresdaten ist verfügbar unter: Flächenstatistik Obstanlagen der Schweiz 2020. Aufgrund des Systemwechsels können die Flächenunterschiede der beiden Jahre 2019 und 2020 nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden.

Kirschenanbau – Fläche pro Betrieb nimmt in 10 Jahren um ein Drittel zu 2019, das letzte Jahr mit der ursprünglichen Flächenerhebung und somit vergleichbar mit den Vorjahren, bewirtschafteten 996 Betriebe mit Kirschenanlagen eine Fläche von 595 Hektaren Kirschen. Gegenüber 2009 ging die Anzahl Betriebe um 42 zurück (-4,1 %). Die durchschnittliche Fläche je Betrieb betrug im Jahr 2019 0,60 Hektare, 15 Aren bzw. 33 % mehr als gut zehn Jahre zuvor (2009: 0,45 ha). Die schweizweite Fläche mit Kirschenanlagen nahm von 2009 bis 2019 um 129 Hektaren oder 27,7 % zu. 157 Betriebe bauten im 2019 zwischen 1 und 5 Hektaren Kirschen an und bewirtschafteten knapp die Hälfte der Fläche. Weniger als 1 % der Betriebe bauten auf mehr als 5 Hektaren Kirschen an und bewirtschafteten zusammen rund 10 % der gesamten Kirschenanlagenfläche. Die grosse Mehrheit der Betriebe (fast 70%) hatte bis zu einer halben Hektare Kirschen und bewirtschaftete zusammen etwa 20 % aller Kirschenkulturen. Eine Zunahme sowohl der Fläche als auch der Anzahl Betriebe verzeichneten alle ausgewerteten Flächenkategorien ab einer halben Hektare. In den Kategorien der Betriebe mit Flächen von bis zu einer halben Hektare Kirschenanlagen hingegen nahmen im Zeitraum 2009-2019 sowohl die Anzahl Betriebe als auch die zusammen bewirtschaftete Fläche ab.

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION

Beerenobst Gemäss den Erhebungen des Schweizer Obstverbandes betrug die Beerenobstfläche 2020 gesamthaft 892 Hektaren gegenüber 873 Hektaren im Vorjahr (+19 ha bzw. +2.2 %). Nicht in dieser Gesamtbeerenobstfläche eingerechnet ist der Holunder, dessen Fläche zu den Obstanlagen gezählt wird. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Beeren, die flächenmässig nicht separat im Jahresbericht des Schweizer Obstverbandes ausgewiesen sind. Eine Zunahme der Fläche gab es bei Erdbeeren (+2,1 %), Heidelbeeren (+4.2 %) und Cassis (+15,3 %), während die Fläche von Himbeeren, Johannisbeeren und Stachelbeeren gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich blieben. Eine Mehrjahresübersicht der einzelnen Beerenobstflächen ist im Jahresbericht 2020 des Schweizer Obstverbandes enthalten. » Obst

Reben Im Jahr 2020 belief sich die Rebfläche zur Weinproduktion in der Schweiz auf 14 696 Hektaren und war somit im Vorjahresvergleich rückläufig (-8 ha; -0,05%). Der Flächenanteil weisser Rebsorten betrug 44 % der Gesamtfläche, jener der roten Rebsorten 56 %. Trotz eines weiteren Rückgangs im Jahr 2020 (–73 ha) blieb Pinot Noir mit 3 875 ha Rebfläche die meist angebaute Rebsorte in der Schweiz. Die mit Chasselas bepflanzte Rebfläche ging 2020 erneut zurück (–51 ha) und betrug 3 606 ha. Die bisher am dritthäufigsten angebaute Gamay-Traube verlor weiter an Fläche (–58 ha) und wurde von der Merlot-Traube überholt (+39 ha). Auch andere Rebsorten sind weiter auf dem Vormarsch in der Schweiz. Hierzu zählen die weissen Rebsorten Savagnin blanc (+20 ha), Sylvaner / Rhin (+18 ha) und Petite Arvine (+16 ha) » Wein

Gemüse 2020 betrug der effektive Anbau Freilandgemüse (ohne die klassischen Verarbeitungsgemüse) 13 110 ha und der effektive Anbau Gewächshausgemüse 1029 ha (inklusive Mehrfachanbau pro gleicher Fläche). Die Fläche Freilandgemüse im 2019 wurde auf 12 752 ha korrigiert. Somit hat sich diese Anbaufläche im Berichtsjahr um knappe 3 % und jene des Gewächshausgemüses um

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PRODUKTION > PFLANZLICHE PRODUKTION knappe 9 % erhöht. Hierbei wiederspiegelt sich mit Sicherheit das Corona-Jahr 2020, wo die Produktion auf die grosse Nachfrage mit einer ausgedehnteren Produktion reagierte.

Freilandgemüse: Praktisch durchs Band Anbauzunahmen Die fünf Spitzenplätze im Feldgemüseanbau werden seit mehreren Jahren von Karotten, Zwiebeln gelb, Eisbergsalaten, Broccoli und Blumenkohl belegt. Im Corona-Jahr haben alle an Anbaufläche zugelegt. Deutlich waren die Zunahmen bei Zwiebel gelb mit rund 76 ha Mehranbau und bei Eisberg/Krachsalat/Batavia von 67 ha. Aber auch die meisten hinter den Topfünf haben Anbaufläche zugelegt, besonders herausstechen Buschbohnen mit rund 28 ha Mehranbau und Speisekürbis mit rund 31 ha.

Gewächshausgemüse: Eichblattsalat mit einer Zunahme von 17.7 ha Anbaufläche neu in den Topfünf Die fünf flächenmässig meistangebauten Kulturen im Gewächshausgemüseanbau sind 2020 mit Abstand Nüsslisalat, gefolgt von Radieschen, Salatgurken Kopfsalat grün und neu Eichblattsalat. Rispentomaten haben 3,7 ha an Anbaufläche verloren und sind aus den Topfünf gefallen. Alle Spitzenreiter haben zu 2020 Fläche im Anbau zugelegt, zwischen 3,7 ha für Kopfsalat und sogar 17.7 ha für Eichblattsalat.

» Gemüse Links auf die BLW-HomepageNachhaltige Produktion: Obst – Statistiken ObstNachhaltige Produktion: Weine und Spirituosen – Weinwirtschaftliche Statistik Elena Janner, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, elena.janner @blw.admin.chMarianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, marianne.glode@blw.admin.chPeter Schwegler, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, peter.schwegler@blw.admin.ch

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Kirschenanbau nach Flächenkategorien

Anzahl Betriebe ≤ 0.20 ha 0.21-0.50 ha 0.51 – 1.00 ha 1.01 – 5.00 ha > 5.00 ha Total

2005 469 330 178 84 2 1 063

2006 488 314 175 92 2 1 071

2007 485 318 161 105 2 1 071

2008 480 300 153 108 2 1 043

2009 474 295 153 114 2 1 038

2010 465 299 155 120 3 1 042

2011 472 297 159 124 3 1 055

2012 464 303 170 126 5 1 068

2013 447 294 171 131 6 1 049

2014 434 291 180 138 7 1 050

2015 428 281 174 149 7 1 039

2016 373 247 170 162 8 960

2017 409 256 175 154 9 1 003

2018 387 259 172 154 7 979

2019 397 260 174 157 8 996

Anbaufläche in Hektaren ≤ 0.20 ha 0.21-0.50 ha 0.51 – 1.00 ha 1.01 – 5.00 ha > 5.00 ha Total

2005 40 111 125 154 12 442

2006 41 107 125 163 12 448

2007 41 108 116 183 12 460

2008 40 101 110 191 11 454

2009 40 99 108 207 11 466

2010 39 103 111 216 17 485

2011 40 104 114 223 17 498

2012 40 104 123 237 27 530

2013 38 100 124 246 39 547

2014 38 99 130 250 45 561

2015 38 94 124 273 50 579

2016 33 83 121 294 55 587

2017 36 88 125 280 66 595

2018 34 89 123 284 57 587

2019 36 88 123 284 64 595

Quelle: BLW (obst.ch)

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PRODUKTION > TIERISCHE PRODUKTION

Nutztierhalter und Nutztierbestände Auch im Jahr 2020 hat sich die Anzahl der Nutztierhaltenden weiter reduziert. Feststellbar ist dieser Trend seit über 20 Jahren. Demgegenüber bleiben die Nutztierbestände (in Grossvieheinheiten umgerechnet) seit rund 20 Jahren mit leichter Abnahme stabil. Diese Entwicklungen verdeutlichen den laufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft. Nutztierhaltende in den letzten zwanzig Jahren stark gesunken Im Jahr 2020 gab es noch gut 33 700 Halterinnen und Halter von Rindvieh. Das entspricht einer Abnahme von 1,5 % gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der Schafhaltenden reduzierte sich um 1,1 % auf rund 8 000 Halterinnen und Halter, die Anzahl der Schweinehaltenden sank sogar um 5,7 % auf noch 5600. Hingegen erhöhte sich die Zahl der Nutzhühner- und Pferdehaltenden leicht.

Entwicklung der Anzahl Nutztierhaltenden 2000/02

2018

2019

2020

2000/02 –2018/20

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Anzahl

%

Viehhaltende

58 602

43 046

42 404

41 822

-27,6

Rindviehhaltende

49 598

34 890

34 251

33 662

-30,9

Pferdehaltende

13 208

11 335

11 340

11 227

-14,4

Schweinehaltende

14 656

6 175

5 821

5 600

-60,0

Schafhaltende

12 158

8 238

8 149

8 016

-33,1

Ziegenhaltende1

6 977

6 364

6 415

6 355

-8,2

Nutzhühnerhaltende

19 943

6 436

13 324

13 120

-34,1

Quelle: BFS1 Ab 2015: Stichtag von Anfang Mai auf den 1. Januar verschoben.

Vergleicht man die Anzahl der Tierhaltenden in den Berichtsjahren 2018/20 mit den Jahren 2000/02, so fallen die Zahlen der Schweine- und Nutzhühnerhaltenden auf. Diese verringerten sich um 60 %, bzw. rund 34 %. Aber auch die Anzahl der Rindvieh- und Schafhaltenden ist in diesem Zeitraum um rund 30 % bzw. 33 % gesunken.

Nutztierbestände bleiben auf ähnlichem Niveau Vergleicht man die Entwicklung der Tierbestände mit der Zahl der Halterinnen und Haltern fällt der weiter fortschreitende Strukturwandel auf. Während sich die Zahl der Tiere nur leicht verringerte, ging die Zahl der Haltenden stärker zurück. Damit zeigt sich, dass eine Konzentration auf grössere Durchschnittsbestände stattfindet. Bei der Anzahl Geflügel ist in erwähntem Zeitraum eine Zunahme von 72 % zu verzeichnen. Hier gilt zu beachten, dass sich die Bestände auf die Anzahl Tiere beziehen und nicht auf die Grossvieheinheiten (GVE). Umgerechnet auf Grossvieheinheiten erreicht das Geflügel etwa einen Anteil von 5 % aller

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PRODUKTION > TIERISCHE PRODUKTION Tierkategorien. Das Total der Grossvieheinheiten aller Tierkategorien bleibt seit 20 Jahren mit leichter Abnahme stabil. » Betriebe Die Bäuerinnen und Bauern hielten im Berichtsjahr rund 1,52 Millionen Stück Rindvieh. Der Bestand an Kühen (Milch- und Mutterkühe) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 5000 auf 677 863 Stück.

Der Schweinebestand reduzierte sich gegenüber 2019 um 4,1 % auf 1,35 Millionen Tiere. Aufgrund der anhaltend freundlichen Lage auf dem Geflügelfleisch- und Eiermarkt sowie der weiterhin steigenden Nachfrage nach Schweizer Geflügelfleisch und Schweizer Eiern stieg der gesamte Geflügelbestand mit 12,4 Millionen Tieren im Berichtsjahr wiederum an. Hans-Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch

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Nutztierhalter und Nutztierbestände

Nutztierhalter Viehhalter Rindviehhalter Pferdegattung Schweinehalter Schafhalter Ziegenhalter 1) Nutzhühnerhalter Bestände Rindvieh davon Kühe Pferdegattung Schweine Schafe Ziegen Geflügel davon Lege- und Zuchthühner

2000/02

2018

2019

2020

Stk.

Stk.

Stk.

Stk.

2000/02 – 2018/20 %

58 602 49 598 13 208 14 656 12 158 6 977 19 943

43 046 34 890 11 335 6 175 8 238 6 436 12 991

42 404 34 251 11 340 5 821 8 149 6 415 13 324

41 822 33 662 11 227 5 600 8 016 6 355 13 120

-27.6 -30.9 -14.4 -60.0 -33.1 -8.2 -34.1

1 597 684 716 784 62 155 1 534 217 423 413 63 828 6 934 609 2 124 632

1 543 345 689 644 79 934 1 417 549 343 470 80 552 11 534 593 3 371 329

1 524 820 682 858 80 690 1 359 684 343 581 80 469 11 828 869 3 485 657

1 515 123 677 863 80 072 1 348 306 343 528 79 562 12 428 660 384 017

-4.4 -4.6 29.1 -10.4 -18.9 25.6 72.0 13.6

1)

Inkl. Zwergziegenhalter beziehungsweise Zwergziegen Quelle: BFS

AB21 Tierische Produktion d.xlsx Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Tab4

13.10.21


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PRODUKTION > TIERISCHE PRODUKTION

Milchproduktion Die Milchwirtschaft ist ein wichtiger Sektor der Schweizer Landwirtschaft mit einem Anteil von gut 20 % an der Erzeugung des gesamten landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs. Die Zahl der Milchproduktionsbetriebe nahm weiter ab. 2020 wirtschafteten in der Schweiz noch 18 516 Milchproduzenten, davon 8998 im Berggebiet und 9518 im Talgebiet sowie 1999 auf Sömmerungsbetrieben. Gegen- über dem Jahr 2019 ist damit die Zahl der Milchproduktionsbetriebe um 2,9 % oder 559 Betriebe zurückgegangen. Das entspricht mehr als eineinhalb Betrieben, welche täglich die Milchproduktion einstellten. Die Gesamtmilchproduktion betrug im Berichtsjahr knapp 3,8 Millionen Tonnen. Da- von wurden 0,4 Millionen Tonnen an Jungtiere verfüttert. Die Milcheinlieferungen, inkl. diejenigen der Freizone rund um Genf und der Milch aus dem Fürstentum Liechtenstein (FL), blieben mit 3,4 Millionen Tonnen fast auf dem Vorjahresstand.Rund ein Drittel der vermarkteten Kuhmilch stammte im Berichtsjahr aus Betrieben, welche keine Silage verfütterten. Der Anteil Bio-Milch an der gesamten Milchmenge betrug 8,9 %.

Strukturwandel auch bei den Milchwirtschaftsbetrieben Die durchschnittlich vermarktete Milchmenge lag im Jahr 2020 bei 177 288 kg je Betrieb. Das ist etwa doppelt so viel wie im Jahr 2000. Demgegenüber reduzierte sich die Anzahl Milchproduzenten - aufgrund des Strukturwandels - in diesem Zeitraum um etwas mehr als die Hälfte. Etwa 70 % der im Talgebiet produzierten Milch wurde durch Betriebe produziert, welche eine jährliche Milchproduktion von 200 000 kg und mehr aufwiesen. Demgegenüber waren es bei den Bergbetrieben etwa 60 %, welche weniger als 200 000 kg Milch pro Jahr lieferten. Total gab es 6474 Milchproduzenten, welche zwischen 100 000 und 200 000 kg Milch pro Jahr einliefern, 821 Betriebe sogar über 500 000 kg. Die Milchleistung der Kühe erreichte einen Durchschnittswert von rund 7000 kg pro Milchkuh und Jahr. Die Fett- und Eiweissgehalte hingegen blieben ziemlich stabil. Gemäss der Branchenorganisation Milch betrug der Anteil der vermarkteten Milchmenge im A-Segment 81,9 %, derjenige im B-Segment 18,1 %. Im C-Segment Milch wurde kaum eingeliefert. Das A-Segment umfasst jene Milch, welche in den geschützten oder durch Zulagen gestützten Markt fliesst und die höchste Wertschöpfung erzielt. 2020 stieg der durchschnittliche gesamtschweizerische Produzentenpreis für Verkehrsmilch um 2,8 % auf 66.04 Rp./kg. Molkereimilch erhöhte sich um 3,6 % auf 60,19 Rp./kg, wogegen Bio-Milch um 0,5 % auf 81,16 Rp./kg sank. Der Konsumentenpreis betrug Fr. 1,58 / Liter Vollmilch Past. » Milch und Milchprodukte Hans-Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch

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PRODUKTION > TIERISCHE PRODUKTION

Fleisch- und Eierproduktion Die Produktion von Fleisch entwickelte sich entsprechend den Vorlieben der Konsumentinnen und Konsumenten. Nach wie vor führend war die Produktion von Schweinefleisch, gefolgt vom Geflügelfleisch.Die Schweizer Eierproduktion stieg auch im Jahr 2020 erneut an. Bestände sinkend oder stabil, Zunahme beim Geflügel Die Bäuerinnen und Bauern hielten im Berichtsjahr rund 1,52 Millionen Stück Rindvieh. Der Bestand an Kühen (Milch- und Mutterkühe) verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 5000 Stück. Der Schweinebestand reduzierte sich gegenüber 2019 um 4,1 % auf 1,35 Millionen Tiere. Dank der anhaltend freundlichen Lage auf dem Geflügelfleisch- und Eiermarkt und der weiterhin steigenden Nachfrage nach Schweizer Geflügelfleisch und Schweizer Eiern stieg im Berichtsjahr der gesamte Geflügelbestand mit 12,4 Millionen Tieren wiederum an.

Produktion entwickelt sich unterschiedlich Die Produktion aller Fleischarten hat im Berichtsjahr um 8600 Tonnen auf 362 288Tonnen Verkaufsgewicht abgenommen, wobei das Schweinefleisch mit rund 171 000 Ton- nen Verkaufsgewicht klar an der Spitze war, gefolgt vom Geflügelfleisch mit rund 84 000 Tonnen und dem Rindfleisch mit gut 81 000 Tonnen. Eine Abnahme in der Produktion wurde beim Pferdefleisch (-12,2 %), dem Ziegenfleisch (-17,0%) sowie beim Schaffleisch (-8,0 %) verzeichnet. Auch die Produktion von Kalbfleisch sank im Jahr 2020 um 4,6 %. Der Inlandanteil von verkaufsfertigem Rindfleisch (Grossvieh) sank leicht auf 81,1 %. Die Produktion von Bankvieh (Stiere, Rinder und Ochsen) nahm dagegen zu. Die Schweinefleischproduktion sank um 1,4 %, wobei der Inlandanteil gleich wie im Vorjahr bei 92,7 % war. Demgegenüber erhöhte sich dank anhaltend wachsender Nachfrage nach Geflügelfleisch 2020 die produzierte Menge um 5,2 % bei gleichzei- tig leicht gestiegenem Inlandanteil auf 67,2 %. Die Produktion von Schaffleisch erfuhr im Berichtsjahr mit 8,0 % eine Zunahme ge- genüber der leichten Abnahme im Vorjahr, der Inlandanteil sank dagegen auf knapp 40 %. Die Kalbfleischproduktion verzeichnete 2020 im Vergleich zum Vorjahr erneut einen Rückgang um 4,6 %. Der Inlandanteil betrug fast unverändert 97,2 %. Die Eierproduktion stieg im Jahr 2020 erneut an, auf 1064 Millionen Stück (+6,3 %). Der ProKopf-Konsum betrug 188,9 Stück Eier, davon 121,0 CH-Eier. Der Anteil Schweizer Eier an den verkauften Konsumeiern sank um 2 % auf 76.4 %. Berück- sichtigt man die Eiprodukte in der Verbrauchsstatistik, so produzierten die inländi- schen Legehennen 64,1 % der konsumierten Eier und Eiprodukte. » Fleisch und Eier Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch

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PRODUKTION > PRODUKTIONSSICHERHEIT

Schweizer Landwirtschaft in Zeiten von Corona Die ganze Welt wurde 2020 durch die Corona-Pandemie durchgeschüttelt. Dies hat auch vor der hiesigen Landwirtschaft nicht Halt gemacht. Auf Ungewissheit folgten In- formationen und Unterstützungsmassnahmen durch das BLW. Dank dem schnellen Handeln aller Akteure der Nahrungsmittelkette war die Versorgung mit Lebens- und Produktionsmitteln in der Schweiz stets sichergestellt. Phase der Unsicherheit und Ernährungssicherung Am 8. Januar 2020 gab die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Auftreten einer neuen Form des Coronavirus in China bekannt, am 25. Februar 2020 wurde der erste positive Fall im Tessin festgestellt. Das BLW berief in der Folge am 3. März 2020 sei- nen Krisenstab für die Land- und Ernährungswirtschaft ein.

Das BLW hat auf seiner Homepage regelmässig aktualisierte FAQs zu COVID-19 und der Landwirtschaft aufgeschaltet.

Die erste Phase der COVID-19-Krise aus der Perspektive der Land- und Ernährungs- wirtschaft galt der Ernährungssicherung in der Schweiz. Während dieser Phase der Unsicherheit nahm das BLW seine Rolle insbesondere in der Koordination und Bereit- stellung von Informationen zugunsten der Branche, Kantone und Bevölkerung wahr. Ein Team aus Expertinnen und Experten des BLW tauschte sich täglich über die zahl- reich eingegangenen Fragen aus und traf Abklärungen mit weiteren Bundesämtern um diese zu beantworten. Die Informationen wurden u.a. auf der Homepage des BLW in Form von FAQs bereitgestellt. Die Fragen drehten sich insbesondere um die Einreise von Erntehelfern, die Einhaltung der Hygieneregeln in der Landwirtschaft, den Verkauf von Setzlingen, die Durchführung von Wochen-, Viehund Schlachtviehmärkten und die Frage nach Kurzarbeit und Entschädigungen in der Landwirtschaft.

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PRODUKTION > PRODUKTIONSSICHERHEIT

Der Einfluss von COVID-19 auf die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaft (Gesundheit, Verkauf, Arbeit auf dem Betrieb, Versorgung, Kontrollen, Finanzielles, Tiere) hat sich auch in der Vielzahl der eingegangenen Fragen widergespiegelt.

Unterstützungsmassnahmen bieten – Märkte stabilisieren Die Phase der Ernährungssicherung ging im April 2020 über in eine Phase, in der die Stabilisierung der Märkte entscheidend war. Durch den Lockdown im März, die an- schliessend verfügten Massnahmen des Bundesrats und den daraus entstandenen Einbruch des HorecaKanals (Hotels, Restaurants, Caterings) fielen wichtige Absatz- kanäle weg. Gleichzeitig führte der Wegfall des Einkaufstourismus in einigen Berei- chen zu Mehrkonsum. Ein schnelles Umdenken und Handeln seitens der Branche war notwendig, um grössere Verluste zu vermeiden. Soweit möglich, wurden Produkte in den Detailhandel umgeleitet. Auch galt es für die Landwirtinnen und Landwirte, inno- vative Ideen bei der Suche nach neuen Absatzkanälen umzusetzen. So nahmen in dieser Phase die Direktvermarktungsangebote deutlich zu: OnlineHandel, Hofläden, einzelne Marktstände und Lieferservice.

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PRODUKTION > PRODUKTIONSSICHERHEIT

Die Direktvermarktungsangebote haben während COVID-19 deutlich zugenommen.

Das BLW bot seinerseits Unterstützung bei der Erstellung von Schutzkonzepten und ergriff eine Reihe von Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Branche. Dazu ge- hörten z.B. die frühere Akontozahlung von Direktzahlungen und Marktentlastungs- massnahmen.

Unterstützungsmassnahmen des BLW zugunsten der Land- und Ernährungswirtschaft während COVID-19 Unterstützungsart

Massnahme

Kosten Staat

Rechtliche Grundlage

Direktzahlungen

Frühere Akontozahlung von Direktzahlungen

Keine zusätzlichen Kosten

Direktzahlungsverordnung (AS 2013 4145)

Betriebshilfen

Betriebshilfen

Umlagerungen im Rahmen der budgetierten Mittel

Landwirtschaftsgesetz (AS 1998 3033)

Steuerung des Import- und Erhöhung Keine zusätzlichen Kosten Teilzollkontingents Teilzollkontingent: Butter, Konsumeier

COVID-19-Verordnung Landwirtschaft (AS 2020 1141)

Steuerung des Import- und Flexibilisierung Teilzollkontingents Importregelung Fleisch

Keine zusätzlichen Kosten

COVID-19-Verordnung Landwirtschaft (AS 2020 1141)

Marktentlastungsmassnahmen Kalbfleischeinlagerungen – Nachtragskredit

3 Mio. Fr.

Schlachtviehverordnung (SR 916.341)

Marktstabilisierungsmassnahmen Deklassierung von AOCWein zu Tafelwein

10 Mio. Fr.

COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141)

Kontrollen

Lockerung von Kontrollen importierter Lebensmittel

Keine zusätzlichen Kosten

COVID-19-Verordnung Landwirtschaft (AS 2020 1141)

Kontrollen

Fallbedingte Anpassung der Kontrollen

Keine zusätzlichen Kosten

Direktzahlungsverordnung (AS 2013 4145)

Der Weg zur neuen Normalität Trotz steigender Fallzahlen im Herbst 2020 kam es in der Folge zu keinen schwerwie- genden Beeinträchtigungen für die Land- und Ernährungswirtschaft. Dies war u.a. da- rin begründet, dass aufgrund der Jahreszeit bestimmte Probleme aus der ersten Welle wegfielen (z.B.

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PRODUKTION > PRODUKTIONSSICHERHEIT Einreise Erntehelfer) und die Branche besser auf Verschiebungen der Absatzkanäle vorbereitet war. Not- und Marktstabilisierungsmassnahmen durch das BLW waren in dieser Phase nicht notwendig. Die Anfragen ans BLW gingen zurück. Koordinationsbedarf zeigte sich in dieser Zeit insbesondere in Bezug auf die unter- schiedlichen Quarantänemassnahmen zwischen den Kantonen.

Learnings aus der Krise – ein Blick nach vorne COVID-19 hat die Land- und Ernährungswirtschaft 2020 auf den Prüfstand gestellt. Durch die schnelle und pragmatische Reaktion der einzelnen Akteure in der Nahrungs- mittelkette konnte verhindert werden, dass sich aus der Gesundheitskrise zusätzlich eine Ernährungskrise entwickelt. Einige Elemente, die zur positiven Bewältigung der Situation beigetragen haben, sind es wert, in eine Zeit nach der Krise übernommen zu werden. Dazu zählen auf Seite Landwirtschaft u.a. die Digitalisierung und Diversifizie- rung der Absatzkanäle. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch der Wandel beim Kauf- verhalten der Konsumentinnen und Konsumenten. Letztere schwenkten während der Krise vermehrt auf lokale Produkte um und suchten Hofläden in ihrer Nähe auf. Alle diese Elemente haben dazu beigetragen, während der Krise die lokale Versorgung sicherzustellen, Food-Waste zu vermeiden, das Image der Schweizer Landwirtschaft zu fördern und die Resilienz des Schweizer Ernährungssystems zu stärken. Sabine Vögeli, Fachbereich Produktionssicherheit und Tierernährung

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Einleitung Aus dem Klimabulletin 2020 des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz geht hervor, dass die Schweizer Jahrestemperatur 2020 mit 6,9 °C ebenso hoch wie im bisherigen Rekordjahr 2018 lag. Die Schweiz verzeichnete den mildesten Winter seit Messbeginn 1864. Im landesweiten Mittel stieg die Wintertemperatur 2019/2020 auf 0,7 °C. Nach dem mildesten Winter verzeichnete die Schweiz den drittwärmsten Frühling seit Messbeginn 1864. Folge des Schönwetters war dann auch eine anhaltende Trockenperiode von Mitte März bis gegen Ende April. Nach einem eher nassen Sommerbeginn mit durchschnittlicher Temperatur entwickelte sich die grösste Hitze gegen Ende Juli und in der ersten Augusthälfte.

Pflanzliche Produkte Die meteorologischen Produktionsbedingungen waren für die Ackerkulturen mehrheitlich positiv, was sich in hohen Erträgen niederschlug. Bei sinkender Brotgetreidefläche gemäss den Empfehlungen aufgrund ausreichender Lagermengen ergab die Ernte bei der Hauptkultur Brotweizen dennoch eine leicht höhere Produktion als im Vorjahr. Auch die Kartoffelernte war bei etwa gleicher Produktionsfläche höher als 2019. Die Erträge für die Ölsaaten-Kulturen fielen eher gut aus und überstiegen klar die Mengen von 2019. Hingegen liessen die in der Westschweiz verbreitet aufgetretene Blattkrankheiten die Rübenproduktion sinken. Auch der Gemüsebau konnte ein gutes Erntejahr 2020 verzeichnen. Bei den Dauerkulturen sah es hingegen etwas differenzierter aus. So waren im Obstbau die Ernten im Allgemeinen im Bereich der Vorjahre hingegen bei Aprikosen und Kirschen tiefer. Im Weinbau wurde die tiefste Ernte des zweiten Jahrzehntes des 21. Jahrhunderts erzielt. Covid-19 beeinflusste unterschiedlich das Marktgeschehen der verschiedenen Kulturen. Am stärksten war der Weinbau betroffen als Folge von geschlossenen Restaurants und verbotenen Veranstaltungen. Diese Einschränkungen hinterliessen auch Spuren bei den für die Gastronomie bestimmten Produkten im Bereich Kartoffel- und Gemüsebau. Als Beispiel sank der Absatz von verarbeiteten Kartoffelprodukten wie Pommesfrites. Dagegen stieg die Nachfrage im Detailhandel von Speisekartoffeln. Die hohe Nachfrage im Detailhandel war zusätzlich die Folge der geschlossenen Grenzen. Dies führte dann auch zu hohen Importen und wo die Schweizer Produktion noch eine Reaktion zuliess im Anbau. So wurde zum Beispiel im Gemüsebau höhere Anbauflächen registriert.

Tierische Produkte Im Berichtsjahr wurde in der Schweiz mit 1,5 % leicht mehr Fleisch als im Vorjahr produziert. Der Inlandanteil am Konsum konnte auf 81,0 % gesteigert werden. Die Rindviehbestände sanken auch im Berichtsjahr weiter. Der Inlandanteil war tiefer und lag bei 81,1 %. Die Inlandproduktion von Schweinefleisch nahm 2020 minim um 1,4 % zu, beim Geflügelfleisch gab es einen weiteren Anstieg um 5,2 %, dies trotz grosser Preisunterschiede zu Importprodukten. Der Produzentenpreis für Milch konnte sich 2020 leicht erholen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der durchschnittliche gesamtschweizerische Produzentenpreis für Milch um 2,80 % auf 66,04 Rappen pro Kilo. Der tiefste Preis wurde bei der konventionellen Molkereimilch beobachtet (60,19 Rappen pro Kilo), obwohl deren Produzentenpreis gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % zunahm. Die gesamten Milcheinlieferungen blieben im Vergleich zum Vorjahr konstant. Die durchschnittlich vermarktete Milchmenge lag im Jahr 2020 bei gut 177 000 kg je

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MARKT > EINLEITUNG Milchwirtschaftsbetrieb. Das ist etwa doppelt so viel wie im Jahr 2000. Demgegenüber reduzierte sich die Anzahl Milchproduzenten in diesem Zeitraum um etwas mehr als die Hälfte.

Marktentwicklungen Im Jahr 2020 hat sich die Bruttowertschöpfung des Primärsektors im Vergleich zum Vorjahr positiv entwickelt. Der Produzentenpreisindex ist für landwirtschaftliche Produkte im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Konsumentenpreisindex blieb für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke nahezu unverändert. Und wie haben sich die Preise auf verschiedenen Handelsstufen entwickelt? Antworten dazu liefern die Artikel in der Unterrubrik «Marktentwicklungen».

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Landwirtschaftlicher Aussenhandel Im Jahr 2020 exportierte die Schweiz landwirtschaftliche Produkte im Wert von 9,8 Milliarden Franken, was 4 Prozent ihrer Gesamtexporte entspricht. Im selben Jahr beliefen sich die Agrarimporte auf 12,8 Milliarden Franken oder 7 Prozent der Gesamtimporte. Die Handelsbilanz verschlechterte sich 2020 gegenüber 2019 um 33 Prozent, weil weniger exportiert und gleichzeitig mehr importiert wurde. Rückläufige Exportzahlen Im Jahr 2020 beliefen sich die Agrarexporte auf 9,78 Milliarden Franken, was einer Differenz von 2,97 Milliarden Franken gegenüber den Importen (12,75 Mrd. Fr.) entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2019 verschlechterte sich die Agrarhandelsbilanz damit um 33 Prozent. Diese Verschlechterung ist hauptsächlich auf den Rückgang der Exporte um 4 Prozent zurückzuführen, aber auch auf den gleichzeitigen Anstieg der Importe um 2 Prozent. Die Agrarhandelsbilanz liegt jedoch immer noch 29 Prozent über dem Durchschnitt der Jahre 2000–2004. Verglichen mit dem Jahr 2019 ist der Rückgang der Exporte (–436 Mio. Fr.) im Jahr 2020 insbesondere bei Tabakwaren (–170 Mio. Fr.) und Getränken (–150 Mio. Fr.) zu beobachten. Dieser Abwärtstrend war höher als der Anstieg, der beim Export von Kaffee (+194 Mio. Fr.) zu verzeichnen war. Die Zunahme der Importe (+299 Mio. Fr.) im Jahr 2020 ist, verglichen mit dem Jahr 2019, vor allem bei Obst und Gemüse (+160 Mio. Fr.), Kaffee (+67 Mio. Fr.), Lebensmittelzubereitungen (+65 Mio. Fr.) und Milchprodukten (+43 Mio. Fr.) zu beobachten. Diese Entwicklung hängt damit zusammen, dass aufgrund der Pandemiemassnahmen die Nachfrage in den Bereichen Gastronomie und Ausserhauskonsum zugunsten des Online- und Einzelhandels zurückging. Die Butterimporte nahmen ebenfalls zu, was sich auch durch die erhöhte Käseproduktion erklären lässt, die ein zusätzlicher Absatzmarkt für Milchfett ist. Der oben beschriebene Importanstieg entspricht den in der schweizerischen Aussenhandelsstatistik (AHST) veröffentlichten Zahlen. In dieser Statistik wird der grenzübergreifende Einkaufstourismus nicht berücksichtigt. Gemäss dem Marktforschungsinstitut Nielsen und Berechnungen des BLW ist der Anteil der im Ausland eingekauften Lebensmittel an den Gesamteinkäufen im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 um rund 42 Prozent gesunken.

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Zwei Drittel des Schweizer Aussenhandels entfallen auf die EU Die EU-27 ist nach wie vor die wichtigste Agrarhandelspartnerin der Schweiz. Der Anteil der Importe aus der EU liegt bei 74 Prozent, derjenige der Exporte in die EU bei 51 Prozent. Der Gesamthandel (Import + Export) mit der EU macht 64 Prozent aus.

Agrarhandel 2020 mit und ohne Europäische Union (EU) Partner/in

Import

Export

Export – Import

Import + Export

in Mio. Fr.

in Mio. Fr.

in Mio. Fr.

in Mio. Fr.

EU

9 419

5 006

-4 413

14 425

Nicht-EU

3 333

4 776

1 442

8 109

Total

12 752

9 781

-2 971

22 533

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung

Deutschland, Frankreich und Italien machen zusammen alleine 62 Prozent des Handels mit der EU aus. Für diese drei Länder, wie auch für die EU insgesamt, weist die Schweiz eine negative Handelsbilanz auf. Eine positive Handelsbilanz besteht für die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich und Belgien. Die Bilanz ist auch gegenüber dem Rest der Welt, das heisst gegenüber allen anderen Ländern zusammen, mit Ausnahme der in der unten stehenden Grafik aufgeführten 10 Länder, insgesamt knapp positiv.

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Tabak, pflanzliche Extrakte und Getränke machen gut einen Drittel des Agraraussenhandels aus 37 Prozent des landwirtschaftlichen Aussenhandels entfallen auf Kaffee, Tabak, Pflanzenextrakte (Kapitel 9, 13, 24 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren) und Getränke (Kapitel 22). Der Handelsbilanzüberschuss fällt bei Kaffee, Tabak und Pflanzenextrakten (Kapitel 9, 13, 24) besonders hoch aus. Er beläuft sich auf 2 Milliarden Franken. Milchprodukte, Eier und Honig (Kapitel 4) weisen einen deutlich geringeren Exportüberschuss auf (80 Mio. Fr.). Dieser Überschuss ist geringfügiger als derjenige, der bei den Lebensmittelzubereitungen, einschliesslich Schokolade (Kapitel 18 und 21) (312 Mio Fr.) und Riechstoffen (Kapitel 33) (195 Mio. Fr.), festzustellen ist. Besonders negativ ist die Handelsbilanz hingegen bei Obst, Gemüse und lebenden Pflanzen (Kapitel 6, 7, 8 und 20) (–3 Mrd. Fr.) sowie bei Fleisch und Fleischprodukten (Kapitel 2, 16) (–710 Mio. Fr.).

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Weitere Informationen zum Agraraussenhandel finden Sie unter diesem Link sowie zu spezifischen Produkten in der Rubrik «Markt». Agraraussenhandel: Die landwirtschaftlichen Tariflinien entsprechen denjenigen, die mit der WTO vereinbart wurden. Alle Kapitel ab Kapitel 25 des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren umfassen sowohl landwirtschaftliche Erzeugnisse als auch Industrieprodukte. Davon wurden ausschliesslich die landwirtschaftlichen Produkte berücksichtigt. Jean Girardin, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Selbstversorgungsgrad Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Indikator. Er zeigt, wie es mit der Versorgung von im Inland produzierten Nahrungsmitteln aussieht. Besonders in Krisenzeiten oder bei Mangellagen gewinnt diese Kennzahl an Bedeutung. Im Jahr 2019 ist der Selbstversorgungsgrad leicht auf 57 % gesunken. Leichter Rückgang im Jahr 2019 Der Selbstversorgungsgrad brutto ist im Jahr 2019 über alle Nahrungsmittel leicht gesunken. Mit 57 % fiel dieser Wert verhältnismässig tief aus und wurde seit der Re- vision der Nahrungsmittelbilanz 2007 nur im Jahr 2016 unterboten. Der abnehmende Trend ist seit einigen Jahren zu beobachten. Seit dem Rekordproduktionsjahr 2014 vermochte der Wert die 60 %-Marke nicht mehr zu knacken. Verantwortlich für den Rückgang des Selbstversorgungsgrades im Jahr 2019 ist die Inlandproduktion, die mit 22 475 Terajoules (TJ) produzierter Energie tiefer als im Vorjahr ausfiel. Im Ge- gensatz zu früher waren in diesem Jahr hauptsächlich die Nahrungsmittel tierischen Ursprungs für den Rückgang verantwortlich. Besonders Milch und Milchprodukte so- wie Schweinefleisch trugen zu dieser Abnahme von mehr als 2 % bei der Inlandpro- duktion tierischer Nahrungsmittel bei. Dies führte zu einer Abnahme von drei Pro- zentpunkten beim Versorgungsgrad mit tierischen Produkten.

Selbstversorgungsgrad Der Selbstversorgungsgrad wird definiert als Verhältnis der Inlandproduktion zum inländischen Gesamtverbrauch, wobei Letzterer sich anhand der Formel Produktion plus Import abzüglich Export und Vorräteveränderungen berechnen lässt. Es wird unterschieden zwischen einem Selbstversorgungsgrad brutto und einem Selbstversorgungsgrad netto, wobei beim Selbstversorgungsgrad netto berücksichtigt wird, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht. Dazu wird bei der Berechnung des NettoSelbstversorgungsgrades die tierische Inlandproduktion um jenen Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird. Alessandro Rossi, BLW, Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste

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Selbstversorgungsgrad 2000/02

2010

r

2011

r

2012

r

2013

r

2014

r

2015

r

2016

r

2017

r

2018

r

2019

%

%

%

%

%

%

%

%

%

%

%

49 56

52 56

50 52

46 49

52 59

47 53

38 44

51 51

46 53

49 54

Energiemässiger Anteil gemäss Nahrungsmittelbilanz : Getreide (inklusive Reis) 56 4 80 Brotgetreide Speisekartoffeln 88 Zucker 70 Pflanzliche Fette, Öle 20

55 83 95 94 21

57 79 89 81 21

59 82 76 64 21

52 76 95 93 26

54 77 71 70 25

47 67 70 62 21

58 83 93 72 23

53 77 88 67 23

54 79 87 68 21

Kern- und Steinobst 5 Gemüse

68 47

111 54

70 50

69 48

83 52

78 49

79 50

52 54

116 50

71 49

Konsummilch Butter Käse (inklusive Quark) Milch und Milchprodukte (inklusive Butter)

95 113 115 118

95 111 116 117

95 114 118 117

96 101 116 112

96 109 116 115

95 107 116 114

95 108 112 114

95 100 114 113

95 101 115 114

95 94 113 112

Kalbfleisch Rindfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Geflügel Fleisch, Fische und Meeresfrüchte6

97 88 94 48 48 79

98 88 94 47 49 79

98 90 96 45 49 80

98 85 93 44 51 77

98 86 95 43 52 79

98 86 96 40 53 79

97 88 95 42 55 79

97 86 95 44 57 79

97 89 94 48 58 79

98 87 92 51 58 78

Eier und Eikonserven

47

49

49

50

52

54

54

55

56

56

Pflanzliche Nahrungsmittel Tierische Nahrungsmittel brutto 7 Tierische Nahrungsmittel netto Nahrungsmittel im ganzen brutto8 Nahrungsmittel im ganzen netto7

42 101 79 60 53

47 100 79 63 57

45 101 79 62 55

41 97 74 58 51

46 100 77 63 56

42 99 76 59 52

37 100 74 56 48

43 99 75 59 52

40 100 75 58 51

40 97 74 57 50

Produkt Mengenmässiger Anteil: Getreide insgesamt 1 2 Futtergetreide

r

2000/022017/19 %

3

62 56

1

Getreidebilanz: Brot- und Futtergetreide einschliesslich Hartweizen, ohne Reis Futtermittelbilanz: inkl. Müllereiprodukte und Auswuchs von Brotgetreide, ohne Reis 3 nach verwertbarer Energie gemäss Nahrungsmittelbilanz 4 Weichweizen, Dinkel, Emmer, Einkorn und Roggen; ohne Weizenstärke 5 Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen und Pflaumen, Aprikosen und Pfirsiche 6 einschliesslich Fleisch von Pferden, Ziegen, Kaninchen sowie Wildbret, Fische, Krusten- und Weichtiere 7 ohne aus im portierten Futterm itteln hergestellte tierische Produkte 8 nach verwertbarer Energie, alkoholische Getränke eingeschlossen, gemäss Nahrungsmittelbilanz r m it der Methode «Nahrungsm ittelbilanz 08» revidierte Werte. Die Werte der Folgejahre werden ausschliesslich m it dieser Methode berechnet. Die ganze Reihe der NMB08 ab 2007 wurde jeweils bis ins Jahr 2007 zurück revidiert. 2

Quelle: Agristat

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-6.0 -9.6


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Preisindizes Die Entwicklung der Preisindizes im Jahr 2020 zeigt, dass im Vergleich zum Vorjahr die Produzentenpreise zugenommen haben und die Konsumentenpreise praktisch unverändert geblieben sind. Diese beiden Indizes verzeichneten damit den höchsten Stand seit fünf Jahren. Die Preise für Produktionsmittel und die Importpreise waren hingegen rückläufig. Was sind eigentlich Preisindizes? Wozu dienen sie? Preisindizes sind wichtige volkswirtschaftliche Kennzahlen für die Entwicklung von Preisen. Sie geben an, wie sich Güter und Dienstleistungen eines Warenkorbs entwickelt haben. Im Folgenden wird erläutert, wie sich ausgewählte Indizes wie beispielsweise der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Landesindex der Konsumentenpreise entwickelt haben.

Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse steigt Im Jahr 2020 verzeichnete der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse im fünften Jahr in Folge einen Anstieg und erreichte 98,6 Prozent, das sind 2,0 Indexpunkte mehr als noch 2019. Seit Beginn der Zeitreihe 2000/02 bis 2020 blieb er jedoch unter dem Indexstand von 100 Prozent (mit Ausnahme von 2008). Der Produzentenpreisindex landwirtschaftlicher Erzeugnisse bildet die Entwicklung der Preise von Waren und Dienstleistungen ab, die von den Landwirtinnen und Landwirten produziert beziehungsweise erbracht werden.

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Landesindex der Konsumentenpreise praktisch unverändert Im Jahr 2020 blieb der Landesindex der Produzentenpreise für die Hauptgruppe «Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke» nahezu unverändert (104,9 % bzw. +0,1 Indexpunkte gegenüber 2019). Er verzeichnete damit den höchsten Stand der letzten fünf Jahre. Während des Betrachtungszeitraums (2000/02 bis 2020) blieb der Index stets über der 100%-Marke, und erreichte seinen höchsten Stand 2008 (107 %). Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) ist ein wichtiger Indikator. Er misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz. Der LIK zeigt, um wie viel die Konsumgüter beispielsweise gegenüber dem Vorjahr oder jedem anderen früheren Zeitpunkt teurer geworden sind. Er ist einer der wichtigsten und am häufigsten angewandten Wirtschaftsindikatoren und wird als allgemein anerkannte Orientierungshilfe in Politik und Wirtschaft herangezogen.

Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel sinkt Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel lag 2020 bei 103,7 Prozent, was gegenüber 2019 einem Verlust von 2,0 Indexpunkten entspricht. Dieser Rückgang folgt auf zwei aufeinanderfolgende Jahre des Anstiegs. Der Index blieb im Zeitraum 2000/02 bis 2020 stets über der 100%-Marke, was der Entwicklung entspricht, die für den Landesindex der Konsumentenpreise für die Hauptgruppe «Nahrungsmittel und alkoholische Getränke» beobachtet wurde. Die Schwankungen des Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel waren jedoch ausgeprägter als die des Landesindex für Konsumentenpreise. Der Index der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel gibt Aufschluss über die Preisentwicklung im Bereich der Vorleistungen und der Investitionen.

Importpreisindex rückläufig Im Jahr 2020 sank der Importpreisindex für Nahrungsmittel und für Getränke das zweite Jahr in Folge und schloss bei einem Stand von 104,1 Prozent, was 1,9 Indexpunkte weniger sind als 2019. Zwischen 2000/02 und 2008 war der Index gestiegen und erreichte 2008 seinen höchsten Stand im Betrachtungszeitraum (114,5 %). Anschliessend verzeichnete er bis 2012 einen Rückgang. Zwischen 2013 und 2014 legte der Index wieder zu (und kletterte 2014 auf

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MARKT > MARKTENTWICKLUNGEN 108,7 %), bevor er unter dem Einfluss des Frankenschocks im Jahr 2015 auf 104,0 Prozent absackte. Michel Yawo Afangbedji, BLW, Fachbereich Marktanalysen

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Produzentenpreise Im Jahr 2020 sind die Produzentenpreise in der viehwirtschaftlichen Produktion allgemein gestiegen, insbesondere auf dem Milch- und Schlachtviehmarkt. Im Pflanzenbau sanken die Produzentenpreise für Lagergemüse und Veredelungskartoffeln. Die Preise für Steinobst und Beeren sowie für Getreide erfuhren auf dem Inlandsmarkt keine wesentlichen Veränderungen. Die Auswirkungen von Covid-19 auf die Produzentenpreise unterscheiden sich je nach Produkt. Der Kartoffel- und der Milchmarkt waren in besonderem Masse tangiert. Der Sonderbericht zu ausgewählten Schweizer Agrar- und Lebensmittelmärkten enthält detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Höherer Produzentenpreis für Milch Im Bereich der Milchproduktion war das Jahr 2020 geprägt durch die Stabilität der Menge der verarbeiteten Rohmilch und den Anstieg des Produzentenpreises für Milch. Dieser stieg in der Schweiz im Vergleich zum Vorjahr um 1,81 Rp./kg und erreichte 66,04 Rp./kg. Diese Zunahme lässt sich unter anderem durch die gestiegene Nachfrage nach Milchprodukten im Detailhandel aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erklären. Der Vergleich zwischen 2009–2011 und 2018–2020 zeigt ebenfalls einen leichten Anstieg des Produzentenpreises für Milch (+0,4 %).

Schlachtviehpreise trotzen der Pandemie Auf dem Schlachtviehmarkt wurden im Jahr 2020 sowohl in der konventionellen (QM) als auch in der Bio-Produktion höhere Preise festgestellt. Der QM-Schweinepreis ist gegenüber 2019 um weitere 20 Rappen auf 4.55 Fr./kg SG gestiegen, Bio-Schweine wurden gar um 70 Rappen teurer (2020: 6.98 Fr./kg SG). Schlachtkühe wurden durch das knappe Angebot aufgrund des sinkenden Viehbestands weiter über dem Niveau von 2019 gehandelt. Zudem liegt das durchschnittliche Preisniveau von 2018 bis 2020 bei den Kühen über 53 % über dem durchschnittlichen Niveau von den Jahren 2000 bis 2002. Die Preise für Schlachtrinder und kälber haben sich nach dem abrupten Einbruch bei Ausbruch der Pandemie und den zeitweisen Restaurantschliessungen wieder erholt und lagen ebenfalls über dem Niveau von 2019. Mit Ausnahme von Schwein und Lamm liegt das aktuelle Niveau deutlich über den Preisen zur Jahrtausendwende.

Stabile Situation im Eiermarkt Die Eierpreise waren über die letzten Jahre relativ konstant, u. a. wegen der Produktionsplanung und dem Mengenmanagement im Rahmen der in diesem Markt vorherrschenden vertikalen Integration. Die statistisch erfassten Preise 2002/04 waren im Vergleich zur aktuellen Vergleichsperiode 2018/20 insgesamt leicht höher (unter anderem erklärbar mit der höheren Abdeckung bei der Sammelstellenerhebung seit 2015). Seit 2016 ist bei Bio und Freiland ein tendenziell steigender, bei Bodenhaltung ein leicht sinkender Trend beobachtbar. Die Pandemie hat sich nicht auf die jährlich festgelegten Preise ausgewirkt.

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Preise für Bio-Getreide leicht sinkend Die inländischen Getreidepreise haben sich gegenüber dem Vorjahr grösstenteils kaum verändert. Brotweizen Klasse Top und l haben um jeweils 1,2 respektive 1,0 % abgenommen. Die Gründe für die Preisstabilität waren die von der Branche gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeschriebenen Richtpreise und die Wirkung des Zollkontingents. Auch die inländischen Preise für Futtergetreide sind gegenüber dem Vorjahr tendenziell unverändert geblieben. Bei Produkten, bei denen Grenzabgaben erhoben wurden, sorgte das Schwellenpreissystems für stabile Schweizer Preise. Auch die Preise für Bei Bio-Getreide sind kaum verändert im 2020. Der Bio Mahlweizen hat um 1,5 % abgenommen, die Preise für Bio Dinkel sind stabil.

Preise von Lager- und Veredelungskartoffeln gesunken Der Kartoffelmarkt wurde 2020 stark durch Corona geprägt. Zum einen brach der AusserHaus-Konsum zeitweise fast vollständig weg, und damit ein wichtiger Absatzkanal für FritesKartoffeln. Zum anderen gab es vor allem in der ersten Jahreshälfte eine Rekordnachfrage nach Kartoffeln im Detailhandel. Die Richtpreise von Speisefrühkartoffeln stiegen im Vergleich zum Vorjahr an, und zwar sowohl im konventionellen wie im Bio Bereich. Der Herbstpreis für Verarbeitungskartoffeln (gerechnet aus Mittel der prominenten Chips- und Frites-Sorten) war um 4,2 % tiefer als im Vorjahr (Bio: -3,5 %). Die Ernte 2020 war überdurchschnittlich, womit die Herbstpreise für fest- und mehligkochende Speisekartoffeln tiefer notierten als im Vorjahr.

Zwetschgen nach Rekordernte günstiger als im Vorjahr Bei Steinobst und Beeren gab es im Vergleich zu den Vorjahren in 2020 trotz der Herausforderungen durch die Pandemie keine auffälligen Preisausschläge. Zum einen stieg der Aufwand bei Ernte und Vermarktung der Früchte, zum anderen bestand gerade bei den Beeren zu Anfang der Saison Unsicherheit, ob genügend Erntehelfer rekrutiert werden konnten. Schlussendlich verzeichneten Erdbeeren im Vergleich zu 2019 jedoch höhere Erntemengen und bei hoher Nachfrage einen um 2,9 % gestiegenen Richtpreis. Im Vergleich zum Vorjahr wurden ausserdem weniger Aprikosen und Kirschen geerntet, jedoch eine Rekordernte an Zwetschgen eingefahren. Diese Angebotssituation spiegelt sich in den Richtpreisen wider, welche für Aprikosen und Kirschen gegenüber 2019 um 7 % bzw. 7,6 % anstiegen und für Zwetschgen um 7 % fielen.

Lagergemüse auf tieferem Preisniveau Bei frischem Gemüse haben sich die Richtpreise franko Grossverteiler im Vergleich zum Vorjahr bei Tomaten, Salatgurken, Kopfsalat und Blumenkohl erhöht. Dabei hatte Kopfsalat mit 0,8 % die geringste Preissteigerung, während runde Tomaten die höchste hatten (8,4 %). Bei typischem Lagergemüse sah die Situation anders aus. Während Zwiebeln auf einem tiefen Preisniveau von 0,67 Fr/kg blieben, verzeichneten Knollensellerie und Karotten Preisrückgänge um 1,2 % bzw. 8,9 %. Prägende Faktoren dieser Preisbewegungen waren die erhöhte Nachfrage nach Inlandgemüse (geschlossene Gastronomie, weniger Auslandsurlaube), ein weiterhin intensiver Preiswettbewerb, und die Angebotssituation der jeweiligen Gemüsearten. Michel Yawo Afangbedji, BLW, Fachbereich Marktanalysen, michel-yawo.afangbedji@blw.admin.ch

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Produzentenpreise Bio

Produkt

Einheit

2002/04

2018

2019

2020

2002/04 – 2018/20 %

Rp./kg

89.28

82.34

81.57

81.16

6.7

Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG

8.76 – – 13.20 6.88 13.10

9.3 10.8 11.4 15.8 7.2 13.7

9.3 11.1 11.6 14.6 6.3 13.5

9.5 11.5 12.0 15.2 7.0 15.1

6.8 – – 15.2 -1.0 7.5

Rp./ St.

39.58

42.46

43.28

43.57

8.9

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

– – – – –

106.50 112.80 86.35 79.71 86.61

102.74 108.60 84.48 78.92 83.35

108.59 101.20 82.66 75.91 81.84

– – – – –

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

85.12 71.95 72.20 108.57

87.46 86.09 70.44 148.51

91.65 89.70 74.20 148.22

83.85 82.88 71.57 161.72

3.0 19.8 -0.2 40.8

Fr./100 kg

–

146.64

142.78

140.00

–

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./St. Fr./kg Fr./St.

1.93 2.98 3.43 3.26 1.40 3.51 1.45

1.98 2.67 3.74 4.14 1.56 4.25 1.57

2.44 3.29 4.13 4.45 1.78 4.93 1.98

2.30 2.80 4.05 4.92 1.71 4.85 1.91

16.1 -2.0 15.8 38.1 20.2 33.2 25.5

7

Milch Biomilch Schlachtvieh1,2 Bankmuni T3 Bio Weidebeef T3 Bio Natura Beef T3 Bankkälber T3 Schlachtschweine Lämmer T3 Eier Eier aus Biohaltung 2 Getreide Mahlweizen Dinkel, Klasse A, Brot, Kornkerne im Spelz 3 Futterweizen 3 Futtergerste 3 Körnermais Hackfrüchte4 Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Veredelungskartoffeln 5 Speisefrühkartoffeln 2 Ölsaaten Sonnenblumen Gemüse6 Karotten (Lager) Zwiebeln (Lager) Knollensellerie (Lager) Tomaten, rund Kopfsalat Blumenkohl Salatgurken 1

Preise franko Schlachthof, ausgenommen Fleischschweine ab Hof Bruttoproduzentenpreis, Bio Knospe 3 Bruttoproduzentenpreis, Bio Knospe/ Umstellung 4 Richtpreise (Wichtigste Sorten arithmetisch gemittelt), lose, exkl. Transport-, Sortier-, Branchebeitragskosten und MWST 5 Kein definitiver Richtpreis; Nur Monate Juni-August gemäss Vermarktungskampagne von swisspatat 6 Richtpreise franko Grossverteiler; exkl. Verpackungskosten, gewaschen, Ifco, exkl. Mwst., inkl. LSVA 7 Veränderung 2009/11 – 2018/20 Quellen: Milch, Eier: BLW Schlachtvieh: Bio Suisse, Mutterkuh Schweiz, MGB Getreide und Ölsaaten: Bio Suisse Hackfrüchte: Swisspatat (Kartoffeln) Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen 2

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Preise im Liefer- und Abholgrosshandel Der Liefer- und Abholgrosshandel ermöglicht Gastronomen und Privatverbrauchern mit Einkaufskarte den Zugang zu einem breiten Sortiment an Lebensmitteln in meist grösseren Abpackeinheiten. Seit 2013 werden deshalb die Preise auf Stufe Liefer- und Abholgrosshandel beobachtet.

Im Jahr 2020 erhöhten sich die Preise für Milchprodukte im Abholgrosshandel, was den Preisanstieg für den Rohstoff (Rohmilch) widerspiegelt. UHT-Vollmilch, Mozzarella, Kochbutter und Vollrahm sind die beliebtesten Milchprodukte, die über diesen Vertriebskanal verkauft wurden. Bei den Eiern erfuhren die Preise für frische Bodenhaltungseier einen Rückgang, während die Preise für die meisten anderen Eier einen Anstieg verzeichneten. Der Anteil der importierten Eier hat in den letzten Jahren abgenommen, ist aber immer noch höher als im Detailhandel. Aufwärtstrend bei den Preisen für Milchprodukte Im Abholgrosshandel verzeichneten die meistens Milchprodukte im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr einen Preisanstieg. So erhöhten sich die Preise für pasteurisierte Trinkmilch (+6,2 % auf 1.50 Fr./l), Vorzugsbutter (+8,1 % auf 13.69 Fr./kg) und Emmentaler surchoix (+16,7 % auf 17.64 Fr./kg). Der Anstieg der Rohstoffpreise (Rohmilch) wurde somit an dieses Marktsegment weitergegeben. Die UHT-Vollmilch ist die in diesem Vertriebskanal am meisten verkaufte Konsummilch, mit einem Verkaufsanteil von 67,8 Prozent im Jahr 2020. Was die anderen Produktgruppen betrifft, so entfielen die grössten Marktanteile auf Mozzarella (36,2 % des Käseabsatzes), Kochbutter (28,8 % des Butterabsatzes) und Vollrahm (63,9 % des Konsumrahmabsatzes).

Importeier verlieren im Gastrogrosshandel an Bedeutung Bei den Eiern war der Importanteil im Grosshandel im vergangenen Jahr mit 39 % deutlich höher als im Detailhandel, primär bedingt durch den tieferen Preis. Die Bedeutung von Importeiern aber nimmt ab: Im Vorjahr lag der Import-Anteil noch über 40 %, in 2016 bei über 50 %. Gegenüber 2019 wurden frische Bodenhaltungseier (Import und CH) und frische Bio-Eier insgesamt günstiger, ansonsten wurden steigende Preise festgestellt, etwa +10 % bei gekochten Freilandeiern. Der Bio-Anteil bei Schaleneiern stieg auf tiefem Niveau auf 2,6 %, das sind 0,7 Prozentpunkte mehr als noch 2019. Michel Yawo Afangbedji, BLW, Fachbereich Marktanalysen, michel-yawo.afangbedji@blw.admin.ch

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MARKT > MARKTENTWICKLUNGEN

Konsumentenpreise Auch die Konsumentenpreise für die meisten Milchprodukte verzeichneten eine Zunahme. Die Hauptgründe dafür sind die gestiegene Nachfrage im Detailhandel und die höheren Preise für den Rohstoff (Rohmilch). Auch die Preise für Fleisch und Fleischprodukte nahmen zu, während die Freilandeier billiger wurden. Bei den Pflanzenerzeugnissen ist ein deutlicher Rückgang der Gemüsepreise und eine uneinheitliche Entwicklung der Obstpreise zu verzeichnen. Der Sonderbericht zu ausgewählten Schweizer Agrar- und Lebensmittelmärkten enthält detaillierte Informationen über die Auswirkungen der Covid-19Pandemie. Preise für Milchprodukte steigen Die Konsumentenpreise für die meisten Milchprodukte (ohne Bioprodukte) verzeichneten 2020 im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung. Bei den Bio-Produkten erhöhten sich die Preise ebenfalls. Diese Zunahme lässt sich unter anderem durch die gestiegene Nachfrage nach Milchprodukten im Detailhandel aufgrund der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erklären. Die Schliessung der Gastronomiebetriebe und das faktische Erliegen des Einkaufstourismus hatten zu einer Zunahme des Hauskonsums geführt. Der Anstieg der Rohstoffpreise (Rohmilch) wurde auch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Der langfristige Vergleich zwischen 2000–02 und 2018–20 zeigt einen Rückgang der Konsumentenpreise (ohne Bio-Produkte). Beim Käse gingen die Preise ebenfalls tendenziell zurück, wie beispielsweise beim Mozzarella (–37,2 %), was unter anderem auf die Liberalisierung des Käsemarktes zurückzuführen ist. Die Preise für Frischmilchprodukte verzeichneten ebenfalls einen deutlichen Rückgang, namentlich für Vollrahm (–35,5 %).

Bio-Fleischpreise sind durchgehend gestiegen Konventionelle Fleischprodukte aus Schweizer Herkunft wurden im vergangenen Jahr tendenziell teurer. Vereinzelt wurden Preisrückgänge beobachtet, etwa bei ganzen Poulets oder Hinterschinken. Gerade im Frischfleischbereich stiegen die Preise der beobachteten Produkte über alle Tiergattungen an. Auch die Preise für Bio-Fleischprodukte sind mit Ausnahme des Schweinsplätzli gestiegen. Den grössten Preisanstieg aller beobachteten Produkte verzeichneten Bio-Wienerli mit +7,8 % gegenüber dem Vorjahr. Bei nicht-BioWienerli hingegen sanken die Preise um 7,7 %. Im langfristigen Vergleich (2000/02 und 2018/20) sind die Preise von Fleisch aller Tiergattungen mit Ausnahme von ganzen Poulets teilweise deutlich gestiegen. Fleischersatzprodukte lagen preislich insgesamt unter dem Niveau von Fleisch. Im Direktvergleich der einzelnen Produkte wie etwa Burger verzeichnete Fleischersatz allerdings einen deutlichen Preiszuschlag (siehe Fleischersatz-Report des BLW).

Freilandeier werden stetig günstiger Die Konsumentenpreise für Schweizer Eier haben sich 2019 unterschiedlich entwickelt: BioEier und gekochte Bodenhaltungseier wurden im Durchschnitt teurer, ansonsten wurden

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MARKT > MARKTENTWICKLUNGEN tiefere Preise beobachtet. Langfristig sanken die Preise für frische Eier mit Ausnahme von BioEiern, während gekochte Eier (ausser Import) durchgehend merklich teurer geworden sind.

Kartoffeln: mehr Importe und tiefere Preise Die Detailhandelspreise von Kartoffeln entwickelten sich im Jahr 2020 bei den meisten Produktgruppen nach unten. So verzeichneten die beiden bedeutenden Gruppen der festund mehligkochende Kartoffeln im Vergleich zu den vorigen vier Vorjahren leicht fallende Preise. Eine Ausnahme bildet das Bio-Segment, in dem die festkochenden Kartoffeln 2020 einen um 10 % höheren Preis erzielten. Generell wurde 2020 ein erheblicher Mehrabsatz bei Kartoffeln beobachtet, der v.a. im Frühjahr stattfand. Da deshalb auch grössere Mengen importierte Kartoffeln verkauft wurden, dürfte deren tieferes Preisniveau ein Grund für tiefere Kartoffelpreise im Detailhandel sein.

Höherer Preis für Kristallzucker Im Jahr 2020 nahm der Preis für Kristallzucker im Vergleich zum Vorjahr zu (+14,6 % auf 1.19 Fr./kg). Der Vergleich zwischen 2000–2002 und 2018–2020 zeigt jedoch einen Abwärtstrend (–24,8 %). Diese Entwicklung widerspiegelt den Preiszerfall in der EU.

Angebot bestimmt Preise beim Steinobst Bei Tafelobst wurden deutliche Preisanstiege bei Aprikosen und Kirschen festgestellt, und dies sowohl bei konventionellen wie auch bei Bio Produkten. So stieg der Preis konventionell produzierter Kirschen um 14 % gegenüber dem Vorjahr und lag damit auch über dem Preis des teuren Jahres 2018. Auch die Aprikosenpreise stiegen um 8 % (konventionell9 bzw. 9 % (Bio). Anders sah es bei Zwetschgen aus. Verglichen mit dem Vorjahr fiel ihr Preis um 1 % und bei Betrachtung des Bio Segments sogar um 18 %. Diese unterschiedlichen Preisbewegungen verlaufen ähnlich denen auf Produzentenstufe. Ein wesentlicher Grund dürften somit die tieferen Erntemengen bei Aprikosen und Kirschen sowie die sehr hohen Erntemengen bei Zwetschgen sein.

Viele Preisrückgänge beim Gemüse Die Konsumentenpreise der betrachteten Gemüsearten haben sich 2020 verglichen mit dem Vorjahr deutlich nach unten bewegt. Besonders stark war hiervon der Knollensellerie betroffen, dessen Preis bei konventioneller Ware um 30 % auf 2.88 Fr./kg fiel. Dies ist tiefer als der bisher tiefste Preis von 1997. Zu beachten ist hierbei zum einen, dass der Detailhandel während des Lockdowns auch Knollensellerie verkaufte, welcher für die Gastronomie bestimmt war und wegen andere Kalibergrössen für Endkonsumenten tiefere Preise erzielte. Zum anderen ist Knollensellerie zunehmend vom Detailhandel in ein Tiefpreissegment positioniert worden. Auch Kopfsalat und runde Tomaten und hatten Preisrückgänge klar im zweistelligen Prozentbereich. Michel Yawo Afangbedji, BLW, Fachbereich Marktanalysen, michel-yawo.afangbedji@blw.admin.ch

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Konsumentenpreise Bio Produkt Milch und Milchprodukte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Standardisierte Vollmilch UHT Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Emmentaler Greyerzer Tilsiter Mozzarella Vorzugsbutter Vollrahm, verpackt Joghurt, aromatisiert oder mit Früchten Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Plätzli, Eckstück Kalbfleisch Nierstücksteak Plätzli, Eckstück Schweinefleisch Plätzli, Nierstück Koteletten, geschnitten Plätzli, Eckstück Fleischwaren Wienerli Kalbsbratwurst Salami Inland I, geschnitten Poulets Inland, frisch Brust Eier Eier aus Biohaltung frisch Eier aus Biohaltung gekocht 1 Kartoffeln Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Raclette Speisefrühkartoffeln Obst2 4,5 Äpfel, Golden Delicious, Klasse I Birnen, Conférence, Klasse I 3,4 Aprikosen, Klasse I4 Kirschen4 Zwetschgen4 Erdbeeren Gemüse2 Karotten Zwiebeln Knollensellerie Tomaten rund5 Kopfsalat grün Blumenkohl Salatgurken

Einheit

2002/04

2018

2019

2020

2002/04– 2018/20 %

1l 1l 1l 1 kg 1 kg 1 kg 150 g 200 g 2 dl 180 g

– – – – – – – – – –

1.79 1.82 1.79 20.40 22.26 21.26 2.14 3.96 2.69 0.80

1.79 1.80 1.79 20.40 22.27 21.42 2.15 3.97 2.69 0.79

1.79 1.80 1.79 21.07 22.84 21.51 2.18 3.97 2.69 0.81

– – – – – – – – – –

Fr./kg Fr./kg

– –

90.27 55.88

92.05 56.46

94.61 57.01

– –

Fr./kg Fr./kg

– –

87.19 87.84

91.02 91.14

96.03 96.31

– –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg

– – –

45.21 26.65 39.39

45.87 26.67 38.93

47.23 27.10 37.87

– – –

Fr./100 g Fr./100 g Fr./100 g

– – –

2.01 5.43 2.33

2.05 5.44 2.33

2.21 5.57 2.42

– – –

Fr./kg Fr./kg

– –

19.17 54.85

19.30 57.69

19.32 57.92

– –

Rp./St. Rp./St.

80.49 92.69

81.32 94.64

81.80 96.14

82.23 94.77

1.6 2.7

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

3.12 2.85 3.30 –

2.91 3.18 3.10 4.44

2.92 3.23 3.17 4.67

3.21 2.96 2.91 4.84

-3.6 9.7 -7.3 –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

5.57 5.64 8.48 12.40 6.36 16.00

6.64 6.48 11.77 16.24 10.67 14.63

6.37 6.64 11.03 15.94 11.14 15.75

6.50 6.72 12.04 17.87 9.14 13.22

16.6 17.3 30.1 32.8 66.1 -9.2

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./St. Fr./kg Fr./St.

3.39 5.28 6.16 6.28 2.65 6.49 2.88

4.07 5.73 7.82 7.06 3.09 6.98 2.55

4.34 6.42 8.25 7.11 3.17 7.69 2.68

4.48 5.47 7.26 7.19 2.89 7.29 2.56

26.7 11.3 26.2 13.3 15.0 12.8 -9.8

1

Keine Daten zu 2002/04 sondern 2005/7 Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland 3 Im Jahr 2017 gab es zu wenig Preismeldungen für dieses Produkt 4 Durchschnitt der Jahre 2002/05; Veränderung 2002/05 – 2017/20 5 Ab 2017: Äpfel Gala Kl. I statt Golden Delicious Kl. I und Tomaten Rispe statt Tomaten rund. Quellen: Milch, Eier, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch), Kartoffeln, Gemüse: BLW, NielsenIQ Switzerland, Retail/Konsumentenpanel gem. Def. BLW 2

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Getreide Die wiederum gut ausgefallene Brotgetreideernte zieht Deklassierungen zu Futtergetreide nach sich. Trotzdem führt Futterweizen die Rangfolge der importierten Futtergetreide an. Die gesamte Getreideanbaufläche im Jahr 2020 stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % auf 143 900 ha. Die Brotgetreidefläche sank gemäss den Empfehlungen aufgrund ausreichender Lagermengen und die Futtergetreidefläche stieg an. Bei der Hauptkultur Brotweizen ergab die Ernte mit 433 000 Tonnen dennoch eine leicht höhere Produktion als im Vorjahr. Insgesamt fiel die Getreideproduktion im Berichtsjahr mit 1 004 000 Tonnen um 8,2 % höher aus als im Vorjahr.

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten Produktion

Wiederum gute Brotgetreideernte 2020 war die vierte aufeinanderfolgende quantitativ und qualitativ gute Brotgetreideernte. Nach einem niederschlagsreichen und kühlen Oktober verbesserten sich durch einen milden und trockenen November die Bedingungen für die Aussaat, Keimung und vorwinterliche Bestandesentwicklung. Milde Witterung und die im Frühling einsetzende Bisenlage mit spärlichen Niederschlägen hielten bis zum nassen Juni an. Die Getreidereifung und Ernte wurde durch wiederum trockene Witterung begünstigt. Die quantitativ und qualitativ gute Brotgetreideernte bewirkte, dass der Getreideproduzentenverband wie in den drei vorausgegangenen Jahren über 20 000 Tonnen Brotgetreide zur Tierfütterung deklassierte.

Maximale Grenzabgaben für Brotgetreide seit 2013 angewandt Auf Brotgetreideimporte innerhalb des ordentlichen Zollkontingents von 70 000 Tonnen wird ein Referenzpreis von Fr. 53.- je 100 kg angewandt, und der abgeleitete, variable Grenzschutz vierteljährlich überprüft. Weil die Brotweizenpreise an den internationalen Märkten seit Oktober 2013 auf tiefem Niveau verharren, werden innerhalb des Zollkontingents Brotgetreide seither die maximalen Grenzabgaben (Zollansatz und Garantiefondsbeitrag) von Fr. 23.- je 100 kg erhoben. Für eine kontinuierliche Versorgung des Marktes erfolgte die Freigabe der Zollkontingentsteilmengen zweimonatlich: Anfang Januar bis Anfang Juli je 10 000 Tonnen und Anfang September und November je 15 000 Tonnen je mit Laufzeiten bis Ende Jahr.

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Aussenhandel Kraftfutter mit Ergänzungsimporten Infolge grösserer Anbaufläche und teils höherer Erträge resultierte im Jahr 2020 eine im Vorjahresvergleich höhere Futtergetreideproduktion. Für die Nutztierfütterung standen inklusive nicht backfähigem Brotgetreide 558 000 Tonnen Getreide zur Verfügung. Ergänzend zu den in der Lebensmittelindustrie anfallenden Nebenprodukten wie Zuckerrübenschnitzel, Weizenkleie, Rapskuchen und Biertreber werden Futtergetreide und eiweissreiche Ackerfrüchte importiert. Im Berichtsjahr beliefen sich die Importe von Getreide zu Futterzwecken auf rund 460'000 Tonnen. Weichweizen führt die Rangfolge an vor Mais, Bruchreis, Gerste, Hafer und geringen Mengen von anderen Getreidearten. Der gesamte Warenwert franko Zollgrenze Schweiz betrug 107 Mio. und die Summe der Zollbeträge (ohne Spesen und Mehrwertsteuer) 38 Mio. Franken.

» swiss granum Hans-Ulrich Tagmann, BLW, ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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Fachbereich

Pflanzliche

Produkte,

hans-


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Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

Produkt

2000/02

2017

2018

2019

2020

Getreide Brotgetreide Weizen Dinkel Emmer, Einkorn Roggen Mischel von Brotgetreide Futtergetreide Weizen Gerste Hafer Mischel von Futtergetreide Körnermais Triticale Hirse Hülsenfrüchte Futtererbsen (Eiweisserbsen) Ackerbohnen Lupinen Hackfrüchte Kartoffeln (inkl. Saatgut) Zuckerrüben Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) Ölsaaten Raps Sonnenblumen Soja Ölkürbisse Nachwachsende Rohstoffe Raps Sonnenblumen Andere (Kenaf, ..usw.) Freilandgemüse Silo- und Grünmais Grün- und Buntbrache Übrige offene Ackerfläche Offenes Ackerland Kunstwiesen Übrige Ackerfläche Ackerland Total Obstbaumkulturen 2 Reben Mehrjährige nachwachsende Rohstoffe Naturwiesen, Weiden Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland

ha 178 576 96 527 91 045 1 878 46 3 518 39 82 049 – 42 916 4 342 311 22 280 12 201 – 3 514 3 165 294 55 34 229 13 799 17 886 2 544 18 535 13 126 4 389 989 32 1 304 1 137 35 132 8 489 40 652 3 392 1 770 290 462 117 671 2 427 410 560 6 913 15 053 257 627 938 10 410 1 071 131

ha 142 838 82 688 75 541 4 978 153 2 004 12 60 150 6 377 28 088 1 899 245 15 192 8 523 186 5 263 4 109 1 039 115 30 905 11 276 19 135 494 27 433 20 419 5 258 1 695 61 255 135 52 68 12 127 47 865 3 162 4 107 273 955 123 782 447 398 184 6 298 14 748 99 609 042 17 738 1 046 109

ha 143 506 83 253 75 713 5 367 284 1 855 34 60 253 6 612 27 898 1 628 222 15 700 7 960 233 5 057 3 891 1 003 163 30 133 11 107 18 578 448 30 060 22 811 5 386 1 801 62 359 187 46 126 12 127 47 003 3 169 4 025 275 439 122 222 478 398 139 6 304 14 712 93 603 830 21 898 1 044 976

ha 141 240 81 684 73 619 5 692 430 1 905 38 59 556 6 715 26 853 1 713 266 16 015 7 683 311 4 714 3 550 1 002 162 28 970 10 981 17 555 434 30 404 22 697 5 903 1 721 83 240 97 49 94 11 876 46 692 3 086 4 834 272 056 126 248 490 398 794 6 240 14 704 86 601 850 21 989 1 043 663

ha 143 748 76 609 68 510 5 933 330 1 798 38 67 139 9 613 27 808 1 793 256 19 972 7 457 240 4 740 3 573 957 210 28 972 10 956 17 602 414 30 979 24 391 4 472 2 031 85 238 117 31 90 12 128 46 847 3 109 3 688 274 449 125 393 2 030 401 872 6 055 14 696 82 600 686 20 658 1 044 034

1

2000/02 – 2018/20 % -20.0 -17.0 -20.0 202.0 657.0 -47.0 -6.0 -24.0 -36.0 -61.0 -20.0 -23.0 -37.0 38.0 16.0 235.0 224.0 -14.0 -20.0 0.0 -83.0 64.0 77.0 19.0 87.0 142.0 -79.0 -88.0 20.0 -22.0 42.0 15.0 -8.0 133.0 -6.0 6.0 -59.0 -3.0 -10.0 -2.0 -66.0 -4.0 107.0 -3.0

1

provis oris ch Die Datenerhebung des BLW für Obstbaumkulturen erfolgte 2020 nach Die Flächenunterschiede von 2020 zu 2019 können folglich nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden. Quellen: Obstbaumkulturen, Reben: BLW (Flächenstatistik/obst.ch, Weinjahr); andere Produkte: SBV, BFS 2

AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab3 land Nutzflaeche Tab3 d.xlsx

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04.11.21


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Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


Mein Agrarbericht

Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Ölsaaten Die Rapsproduktion ist im Vergleich zum Jahr 2019 deutlich gestiegen, ohne dass jedoch der Rahmenvertrag mit den Ölwerken ausgeschöpft wurde. Infolgedessen konnten diese die überschüssigen Mengen an Sonnenblumenkernen abnehmen. Rapsöl (hauptsächlich einheimisch) und Sonnenblumenöl (hauptsächlich importiert) sind die am häufigsten konsumierten Speiseöle in der Schweiz. Die Schweizer Ölsaatenproduktion erfolgt auf der Basis von Rahmenverträgen, die zwischen der Produktion und der Verarbeitung (Ölwerke) geschlossen werden. Der Absatz der im Rahmen dieser Verträge festgelegten Mengen ist garantiert, da diese den Marktbedürfnissen entsprechen. Dank diesem System kann den Produzentinnen und Produzenten zudem der bestmögliche Preis angeboten werden. Nicht garantiert ist hingegen die Übernahme durch die Ölwerke von allfälligen (nicht vertraglich vereinbarten) Überschüssen. Diese Rahmenverträge werden vom «Produktionspool Ölsaaten» des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) verwaltet, der zu zwei Dritteln durch die Produzentinnen und Produzenten und zu einem Drittel durch die Ölwerke finanziert wird. Die besondere Unterstützung für den Sonnenblumenanbau (2019: 9 Fr./dt und 7 Fr./dt für HO) und für Sojasaatgut (2019: 11.50 Fr./dt) verbessert deren Rentabilität und trägt dazu bei, die Vielfalt der Produktion und Verarbeitung von Ölsaaten in der Schweiz zu erhalten.

Mehr Sonnenblumenöl produziert Kernen- und Ölproduktion 2020 Rahmenvertrag (Kerne)

Zugeteilte Mengen

Kernenproduktion

Öl-produktion

Anteil am Aufkommen*

t

t

t

t

%

106 000davon 30 000 HOLL

98 843

88 083

32 590

87

9 700davon 6 200 HO

12 840

12 293

4 180

8

6 1501

3 926

5 247 Nicht anwendbar

<1

Einheit Raps Sonnenblumen Soja 1

gehen ausschliesslich an die FuttermittelbrancheHOLL: High Oleic Low LinoleicHO: High OleicQuellen: swiss granum/SwissOlio/SGPV

Der Rahmenvertrag 2020 für Ölsaaten (Raps und Sonnenblumen) beläuft sich auf insgesamt 115 700 Tonnen, was einem Anstieg von 4200 Tonnen oder 3,7 Prozent gegenüber 2019 (111 500 t) entspricht. Diese Entwicklung kam dem Raps zugute (+13 %). Im Einzelnen wurden 98 800 Tonnen Raps (93 % des Rahmenvertrags von 106 000 t) und 12 840 Tonnen Sonnenblumen (132 % des Rahmenvertrags von 9700 t) vergeben. Die Übernahme der (über den Rahmenvertrag hinausgehenden) Überschussmenge an Sonnenblumen durch die Ölwerke wurde durch die geringe Menge an produziertem Raps (88 000 t, d. h. nur 83 % des Rahmenvertrags von 106 000 t) ermöglicht. Im Futtermittelkanal wurden im Rahmenvertrag 2020 6150 Tonnen Sojabohnen eingeplant (+1000 t oder +20 % gegenüber 2019). Schlussendlich wurden 5247 Tonnen produziert, ein ähnliches Ergebnis wie 2019. Landwirtschaftliche Nutzfläche

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Produktion Einzelheiten zu den Flächen sind im Artikel «Ackerkulturen» (Link) unter der Hauptrubrik «Produktion», Unterrubrik «Pflanzliche Produktion» beschrieben.

Rekordhoher Rapsölkonsum Seit 2014 geht der Konsum von Sonnenblumenöl langsam aber kontinuierlich zurück, sein Marktanteil sank im Jahr 2020 von 35,5 Prozent auf 30,1 Prozent. Obwohl grösstenteils importiert, bleibt es das beliebteste Speiseöl der Schweiz. Das Rapsöl hingegen verzeichnete mit 29,7 Prozent Marktanteil einen neuen Allzeitrekord. Das Olivenöl löste das Palmöl als das am dritthäufigsten verwendete Öl ab, wobei sich sein Anteil im Jahr 2020 von 10,3 Prozent auf 12,6 Prozent vergrösserte. Der Marktanteil von Palmöl sank erneut, und zwar innerhalb eines Jahres von 12,7 Prozent auf 11,4 Prozent und damit auf den niedrigsten Wert seit 2010. Der Anteil des Erdnussöls ging im Jahr 2020 von 3,3 Prozent auf 2,1 Prozent zurück. Von 2018 bis 2020 lag der Gesamtkonsum von pflanzlichen Speiseölen praktisch unverändert bei 104 978 Tonnen, wobei das einheimische Öl 29,3 Prozent ausmachte. Quelle: SwissOlio

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie Wie auf anderen Märkten wirkte sich die Schliessung von Restaurants positiv auf den privaten Konsum aus. Insgesamt erreichte die Nachfrage nach Ölen und Fetten im Detailhandel im Jahr 2020 ein Allzeithoch. Insgesamt wurden 33 600 Liter Öle und Fette verkauft (+23 %), was einem Umsatz von 246,8 Millionen Franken (+28 %) entspricht. Insgesamt stieg die Nachfrage im vierten Quartal 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2019 um 35 Prozent. Die Nachfrage nach Bio-Produkten nahm um 14 Prozent zu.

Aussenhandel » Pflanzliche Produktion Arnaud de Loriol, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, arnaud.deloriol@blw.admin.ch

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Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

Produkt

2000/02

2017

2018

2019

2020

Getreide Brotgetreide Weizen Dinkel Emmer, Einkorn Roggen Mischel von Brotgetreide Futtergetreide Weizen Gerste Hafer Mischel von Futtergetreide Körnermais Triticale Hirse Hülsenfrüchte Futtererbsen (Eiweisserbsen) Ackerbohnen Lupinen Hackfrüchte Kartoffeln (inkl. Saatgut) Zuckerrüben Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) Ölsaaten Raps Sonnenblumen Soja Ölkürbisse Nachwachsende Rohstoffe Raps Sonnenblumen Andere (Kenaf, ..usw.) Freilandgemüse Silo- und Grünmais Grün- und Buntbrache Übrige offene Ackerfläche Offenes Ackerland Kunstwiesen Übrige Ackerfläche Ackerland Total Obstbaumkulturen 2 Reben Mehrjährige nachwachsende Rohstoffe Naturwiesen, Weiden Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland

ha 178 576 96 527 91 045 1 878 46 3 518 39 82 049 – 42 916 4 342 311 22 280 12 201 – 3 514 3 165 294 55 34 229 13 799 17 886 2 544 18 535 13 126 4 389 989 32 1 304 1 137 35 132 8 489 40 652 3 392 1 770 290 462 117 671 2 427 410 560 6 913 15 053 257 627 938 10 410 1 071 131

ha 142 838 82 688 75 541 4 978 153 2 004 12 60 150 6 377 28 088 1 899 245 15 192 8 523 186 5 263 4 109 1 039 115 30 905 11 276 19 135 494 27 433 20 419 5 258 1 695 61 255 135 52 68 12 127 47 865 3 162 4 107 273 955 123 782 447 398 184 6 298 14 748 99 609 042 17 738 1 046 109

ha 143 506 83 253 75 713 5 367 284 1 855 34 60 253 6 612 27 898 1 628 222 15 700 7 960 233 5 057 3 891 1 003 163 30 133 11 107 18 578 448 30 060 22 811 5 386 1 801 62 359 187 46 126 12 127 47 003 3 169 4 025 275 439 122 222 478 398 139 6 304 14 712 93 603 830 21 898 1 044 976

ha 141 240 81 684 73 619 5 692 430 1 905 38 59 556 6 715 26 853 1 713 266 16 015 7 683 311 4 714 3 550 1 002 162 28 970 10 981 17 555 434 30 404 22 697 5 903 1 721 83 240 97 49 94 11 876 46 692 3 086 4 834 272 056 126 248 490 398 794 6 240 14 704 86 601 850 21 989 1 043 663

ha 143 748 76 609 68 510 5 933 330 1 798 38 67 139 9 613 27 808 1 793 256 19 972 7 457 240 4 740 3 573 957 210 28 972 10 956 17 602 414 30 979 24 391 4 472 2 031 85 238 117 31 90 12 128 46 847 3 109 3 688 274 449 125 393 2 030 401 872 6 055 14 696 82 600 686 20 658 1 044 034

1

2000/02 – 2018/20 % -20.0 -17.0 -20.0 202.0 657.0 -47.0 -6.0 -24.0 -36.0 -61.0 -20.0 -23.0 -37.0 38.0 16.0 235.0 224.0 -14.0 -20.0 0.0 -83.0 64.0 77.0 19.0 87.0 142.0 -79.0 -88.0 20.0 -22.0 42.0 15.0 -8.0 133.0 -6.0 6.0 -59.0 -3.0 -10.0 -2.0 -66.0 -4.0 107.0 -3.0

1

provis oris ch Die Datenerhebung des BLW für Obstbaumkulturen erfolgte 2020 nach Die Flächenunterschiede von 2020 zu 2019 können folglich nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden. Quellen: Obstbaumkulturen, Reben: BLW (Flächenstatistik/obst.ch, Weinjahr); andere Produkte: SBV, BFS 2

AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab3 land Nutzflaeche Tab3 d.xlsx

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04.11.21


Mein Agrarbericht

Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


Mein Agrarbericht

Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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35 / 76

MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Kartoffeln Der Kartoffelanbau ist seit vielen Jahren sehr stabil, sowohl hinsichtlich Anbauflächen als auch hinsichtlich Produktion. Anspruch auf finanzielle Unterstützung für die Verwertung von Überschusskartoffeln seitens der Branchenorganisation haben nur Produzentinnen und Produzenten mit Abnahmeverträgen. Ein WTO-Kontingent ergänzt die einheimische Produktion. Die Ernte 2020 war um beinahe 18 Prozent höher als 2019. Im Detail betrachtet heisst das, dass sie um 488 000 Tonnen zunahm (2019: 414 000 t), mit einem sehr erfreulichen Anteil an Speisekartoffeln (192 500 t oder –3 % im Vergleich zu 2019). Die Menge der geernteten Vererdelungskartoffeln stieg geringfügig an und belief sich auf 161 000 Tonnen (2019: 155 000 t). Ein erheblicher Anteil der Kartoffeln musste zu Futter deklassiert werden, nämlich 95 000 Tonnen (2019: 31 000 t). Seit 2012 haben nur Produzentinnen und Produzenten mit Abnahmeverträgen Anspruch auf finanzielle Unterstützung seitens der Branchenorganisation für die Verwertung von Überschusskartoffeln. Während die Erträge (2020: 446 kg/Are; 2019: 377 kg/Are) zunahmen, war die Anbaufläche (2020: 10 956 ha; 2019: 10 981 ha) rückläufig. Der Rückgang der Anzahl Produzentinnen und Produzenten belief sich auf 3 Prozent (2020: 4140; 2019: 4220).

Erntejahr 2020 Speisekartoffeln

192 500 t

Veredelungskartoffeln

161 000 t

Saatkartoffeln

22 700 t

Verfütterung

95 000 t

Export

10 500 t

Quelle: swisspatat Einzelheiten zu den Flächen sind im Artikel «Ackerkulturen» unter der Hauptrubrik «Produktion», Unterrubrik «Pflanzliche Produktion» beschrieben.

Gute Qualität Im Jahr 2020 wurden die Kartoffeln unter guten Wetter- und Bodenbedingungen gepflanzt. Auf eine heisse und eher trockene Periode folgten regelmässige Niederschläge, die eine schnelle Entwicklung der Pflanzen begünstigten. Allerdings waren die Bedingungen auch ideal für die Kraut- und Knollenfäule. Die Kaliber waren ziemlich gross und die Qualität im Allgemeinen gut. Sowohl die interne als auch die externe Qualität waren gut. Im Vergleich zu 2019 wurde eine Zunahme der Drahtwurmschäden und der Anzahl verfaulter Knollen festgestellt. Weitere verbreitete Mängel waren Buckel- und Pulverschorf sowie Wachstumsrisse. Der Stärkegehalt war mit 14,3 Prozent etwas höher als im Vorjahr (13,8 %).

Anstieg der Bioproduktion Im Jahr 2020 nahm die Bio-Anbaufläche nach einem leichten Rückgang wieder zu, und zwar von 684 auf 756 Hektaren, was einer Zunahme von 10 Prozent und einem neuen Rekord entspricht.

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36 / 76

MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Die Erntemenge vergrösserte sich von 12 024 Tonnen auf 15 400 Tonnen Speiseanteil. Die Anzahl Betriebe, die Bio-Kartoffeln anbauen, belief sich auf 690. Der Absatz liegt praktisch unverändert bei 9000 Tonnen. Gemessen am Umsatz lag der Marktanteil der Bio-Kartoffeln bei 16,8 Prozent. Zurzeit ist der Bedarf an Bio-Kartoffeln ausreichend gedeckt. Es werden keine neuen Produzentinnen und Produzenten von Bio-Kartoffeln benötigt. Betriebe, die gerne Kartoffeln anbauen würden, sollten sich über die Nachfragelage informieren, bevor sie Kartoffeln anpflanzen. Quelle: Bioaktuell/swisspatat

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie Die Pandemie hatte einen doppelten Effekt auf den Kartoffelkonsum. Einerseits brach der Absatz von Verarbeitungserzeugnissen (vor allem Chips) durch die Schliessung von Verkaufsstellen (Cafeterias, HORECA-Sektor) ein. Andererseits hat die Unmöglichkeit, an den üblichen öffentlichen Orten essen zu gehen, viele Bürgerinnen und Bürger dazu veranlasst, vermehrt zu Hause zu essen. Dadurch wurden bedeutend mehr Speisekartoffeln verkauft.

Importmanagement ausgeglichen Die WTO-Abkommen verlangen einen Marktzugang von 23 750 Tonnen Kartoffeläquivalenten. 19 750 Tonnen werden mit den Teilzollkontingenten Nr. 14.1 (Saatkartoffeln), Nr. 14.2 (Veredelungskartoffeln) und Nr. 14.3 (Speisekartoffeln) erfüllt, 4000 Tonnen sind für das Kontingent Nr. 14.4 (Kartoffelprodukte) vorgesehen. Im Jahr 2020 wurden alle Teilzollkontingente vorübergehend erhöht.

Aufteilung des Teilzollkontingents Nr. 14.1 bis 14.3 Warenkategorie

Teilzollkontingent

Vorübergehende Erhöhungdes Teilzollkontingents

Saatkartoffeln

4 000 t

2 500 t

Speisekartoffeln

6 500 t

14 800 t

Veredelungskartoffeln

9 250 t

18 000 t

19 750 t

35 300 t

Total

Aussenhandel » Pflanzliche Produktion Arnaud de Loriol, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, arnaud.deloriol@blw.admin.ch

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Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Zucker Der milde Winter begünstigte in den Rübenfeldern die Ausbreitung von Blattkrankheiten, was sich verbreitet in tiefen Erträgen niederschlug. Tendenziell steigen die Importe von Zuckerrüben und zuckerhaltiger Verarbeitungserzeugnisse, während die Exporte zuckerhaltiger Waren sinken. Mit einer um 3° Celsius über der langjährigen Norm liegenden mittleren Temperatur war der Winter 2019/20 einer der mildesten seit Messbeginn 1864. Es folgte ein milder Frühling mit anhaltender Bisenlage und verbreiteter Trockenheit. Trotz nassem Juni fielen die Sommermonate bis zu den Ende August einsetzenden Starkniederschlägen warm und trocken aus. Wegen ausbleibender Niederschläge entwickelten sich die zumeist im März ausgesäten Zuckerrüben insbesondere in der Westschweiz nur zögerlich. Mit 18 016 Hektaren erhöhte sich die Zuckerrübenfläche im Vorjahresvergleich etwas. In der Westschweiz verbreitet aufgetretene Blattkrankheiten liessen die Rübenproduktion indes auf 1,3 Millionen Tonnen sinken, woraus 188 000 Tonnen Zucker hergestellt wurden. Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten Produktion

Zuckerrübenimporte erklimmen Rekordhoch Wurden bis 2015 ausschliesslich biologisch angebaute Zuckerrüben von bis zu 25 000 Tonnen zur Zuckerherstellung in die Schweiz importiert, stiegen die zollfreien Importe bis 2020 auf 273 000 Tonnen an. Umgerechnet mit einem mittleren Hektarertrag von 75 Tonnen Zuckerrüben entspricht dies der Ernte einer Anbaufläche von 3600 Hektaren. Der aus dem Warenwert franko Zollgrenze Schweiz und der Warenmenge berechnete mittlere Rübenpreis lag 2020 bei 8,27 Franken je 100 kg für die Importe. Abgesehen von den Jahren 2013 und 2014 bewegen sich die Importe von herkömmlichem Zucker (Saccharose) auf einem stabilen Niveau im Bereich von jährlich 90 000 Tonnen. Der mittlere Importpreis sank im Verlauf der letzten Dekade von rund 70 auf 50 Franken je 100 kg Zucker. Tendenziell zugelegt haben seit 2010 die Importmengen anderer Zucker, worunter auch Zuckersirup fällt. Mit wenigen tausend bzw. hundert Tonnen sind die Exportmengen an Saccharose bzw. anderem Zucker vergleichsweise unbedeutend.

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Exporte zuckerhaltiger Verarbeitungszeugnisse sinken Für die Schweizer Lebensmittelindustrie sind zuckerhaltige Verarbeitungserzeugnisse wie Zuckerwaren, Schokolade, Biskuits, Speiseeis oder nichtalkoholhaltige Getränke wie EnergyDrinks wichtige Erzeugnisse. Sie stehen im Inland wie im Export im Wettbewerb mit ausländischen Produkten. In der letzten Dekade stiegen die Importmengen an Zuckerwaren, Schokolade, gesüssten Biskuits, Speiseeis kontinuierlich an. Im Mittelwertvergleich der Jahre 2019 und 2020 mit den beiden Vorjahren zeigt sich, dass im Export der Warenwert stärker gesunken ist als die Warenmenge. Es wurden also weniger Waren und diese zu tieferen Preisen exportiert. Sowohl die Importe als auch die Exporte nichtalkoholhaltigen Getränken, zumeist Energy-Drinks, haben sich in den letzten Jahren auf hohem Niveau nahezu stabilisiert.

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Aussenhandel » Schweizer Zucker AG Hans-Ulrich Tagmann, BLW, ulrich.tagmann@blw.admin.ch

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Fachbereich

Pflanzliche

Produkte,

hans-


Mein Agrarbericht

Landwirtschaftliche Nutzfläche nach Nutzungsarten

Produkt

2000/02

2017

2018

2019

2020

Getreide Brotgetreide Weizen Dinkel Emmer, Einkorn Roggen Mischel von Brotgetreide Futtergetreide Weizen Gerste Hafer Mischel von Futtergetreide Körnermais Triticale Hirse Hülsenfrüchte Futtererbsen (Eiweisserbsen) Ackerbohnen Lupinen Hackfrüchte Kartoffeln (inkl. Saatgut) Zuckerrüben Futterrüben (Runkeln, Halbzuckerrüben) Ölsaaten Raps Sonnenblumen Soja Ölkürbisse Nachwachsende Rohstoffe Raps Sonnenblumen Andere (Kenaf, ..usw.) Freilandgemüse Silo- und Grünmais Grün- und Buntbrache Übrige offene Ackerfläche Offenes Ackerland Kunstwiesen Übrige Ackerfläche Ackerland Total Obstbaumkulturen 2 Reben Mehrjährige nachwachsende Rohstoffe Naturwiesen, Weiden Andere Nutzung sowie Streue- und Torfland

ha 178 576 96 527 91 045 1 878 46 3 518 39 82 049 – 42 916 4 342 311 22 280 12 201 – 3 514 3 165 294 55 34 229 13 799 17 886 2 544 18 535 13 126 4 389 989 32 1 304 1 137 35 132 8 489 40 652 3 392 1 770 290 462 117 671 2 427 410 560 6 913 15 053 257 627 938 10 410 1 071 131

ha 142 838 82 688 75 541 4 978 153 2 004 12 60 150 6 377 28 088 1 899 245 15 192 8 523 186 5 263 4 109 1 039 115 30 905 11 276 19 135 494 27 433 20 419 5 258 1 695 61 255 135 52 68 12 127 47 865 3 162 4 107 273 955 123 782 447 398 184 6 298 14 748 99 609 042 17 738 1 046 109

ha 143 506 83 253 75 713 5 367 284 1 855 34 60 253 6 612 27 898 1 628 222 15 700 7 960 233 5 057 3 891 1 003 163 30 133 11 107 18 578 448 30 060 22 811 5 386 1 801 62 359 187 46 126 12 127 47 003 3 169 4 025 275 439 122 222 478 398 139 6 304 14 712 93 603 830 21 898 1 044 976

ha 141 240 81 684 73 619 5 692 430 1 905 38 59 556 6 715 26 853 1 713 266 16 015 7 683 311 4 714 3 550 1 002 162 28 970 10 981 17 555 434 30 404 22 697 5 903 1 721 83 240 97 49 94 11 876 46 692 3 086 4 834 272 056 126 248 490 398 794 6 240 14 704 86 601 850 21 989 1 043 663

ha 143 748 76 609 68 510 5 933 330 1 798 38 67 139 9 613 27 808 1 793 256 19 972 7 457 240 4 740 3 573 957 210 28 972 10 956 17 602 414 30 979 24 391 4 472 2 031 85 238 117 31 90 12 128 46 847 3 109 3 688 274 449 125 393 2 030 401 872 6 055 14 696 82 600 686 20 658 1 044 034

1

2000/02 – 2018/20 % -20.0 -17.0 -20.0 202.0 657.0 -47.0 -6.0 -24.0 -36.0 -61.0 -20.0 -23.0 -37.0 38.0 16.0 235.0 224.0 -14.0 -20.0 0.0 -83.0 64.0 77.0 19.0 87.0 142.0 -79.0 -88.0 20.0 -22.0 42.0 15.0 -8.0 133.0 -6.0 6.0 -59.0 -3.0 -10.0 -2.0 -66.0 -4.0 107.0 -3.0

1

provis oris ch Die Datenerhebung des BLW für Obstbaumkulturen erfolgte 2020 nach Die Flächenunterschiede von 2020 zu 2019 können folglich nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden. Quellen: Obstbaumkulturen, Reben: BLW (Flächenstatistik/obst.ch, Weinjahr); andere Produkte: SBV, BFS 2

AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab3 land Nutzflaeche Tab3 d.xlsx

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04.11.21


Mein Agrarbericht

Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


Mein Agrarbericht

Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Obst Das Obstjahr 2020 stand unter unterschiedlichen Vorzeichen: Während die Erntemengen bei Äpfeln, Birnen, Zwetschgen und Beeren über dem Durchschnitt der Vorjahre lagen, wurden weniger Aprikosen und Kirschen in Tafelqualität geerntet. Bei den Importen gab es gegenüber dem Vorjahr bei Äpfeln eine starke Zunahme. Erntemengen Tafelobstmengen liegen im Durchschnitt Im Jahr 2020 wurden insgesamt 162 204 Tonnen Obst (inkl. Beerenobst) in Tafelqualität geerntet. Das sind 5 % mehr als im Jahr 2019 (154 419 t), und rund 11 % mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre (146 692 t). Die Erntemengen weiterer Obstarten, insbesondere Beeren wie Erdbeeren, Himbeeren oder Heidelbeeren, sowie ein Vergleich mit den Vorjahren sind im Jahresbericht 2020 des Schweizer Obstverbandes zu finden.

Viel Mostobst Nach der sehr grossen Ernte 2018 und einer vergleichsweise tiefen Ernte 2019 haben die gewerblichen Mostereien 2020 mit 91 501 Tonnen rund 70 % mehr Mostäpfel verarbeitet als im Vorjahr (53 348 t) und 25 % mehr als im Durchschnitt der vier Vorjahre (73 107 t). Bei den Mostbirnen war die Verarbeitungsmenge 2020 mit 12 333 Tonnen mehr als zweieinhalb Mal so hoch wie im Jahr 2019 (4984 t). Damit lag die Menge der verarbeiteten Mostbirnen 2020 knapp 40 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre.

Wussten Sie, dass? Das BLW veröffentlicht monatlich einen Index der Ausstossmengen von Kernobstsaft und wein. Dieser basiert auf den Erhebungen des BLW bei gewerblichen Mostereien. Diese machen einen Anteil von rund 90 % am Gesamtausstoss aus. Der Ausstoss an Apfel- und Birnensaft ist seit Jahren stagnierend bis rückläufig. Die Massnahmen zur Eindämmung der CoronaPandemie (Schliessung der Gastronomie, ausbleibende Veranstaltungen u.a.) haben im Jahr 2020 zu einem verstärkten Rückgang des Absatzes von Getränken auf der Basis von Apfel- und

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Birnensaft geführt. Die monatlichen Index-Zahlen spiegeln den Rückgang des Ausstosses an Apfel- und Birnensaft in den «Lockdown»-Monaten April und Mai wieder. Ab Juni wurden wieder mehr Apfel- und Birnensaft konsumiert. Eine Übersicht über die in gewerblichen Mostereien verarbeiteten Mostobstmengen sowie die Indexzahlen zu den Ausstossmengen von Kernobstsaft und -wein der letzten Jahre ist auf der Website des BLW unter Statistiken Obst abrufbar.

Flächen Obstanlagen - neues System für die Flächenerhebung Die Gesamtfläche an Obstanlagen betrug im Jahr 2020 6055 Hektaren, d.h. 166 Hektaren oder 2,7 % weniger als 2019 (6221 ha). Das BLW erhebt diese Flächen auf der Basis der Statistikerhebungsverordnung und erstellt darauf basierend jährlich die Flächenstatistik der Obstanlagen der Schweiz. Die Datenerhebung erfolgte 2020 nach einem neuen System. Aus diesem Grund weichen die Daten liefernden Betriebe im 2020 gegenüber 2019 leicht voneinander ab. Die Flächenunterschiede der beiden Jahre können folglich nicht unbedingt als Flächenzuwachs oder Flächenrückgang interpretiert werden.

Beerenobstfläche nimmt leicht zu Die Erhebungen des Schweizer Obstverbandes zeigen, dass die Beerenobstfläche 2020 mit 892 Hektaren gegenüber dem Jahr 2019 um 19 Hektaren zugenommen hat (+2,2 %). Nicht in dieser Fläche enthalten sind der Holunder, der flächenmässig zu den Obstanlagen gezählt wird (siehe oben) sowie Beeren, deren Fläche nicht im Jahresbericht des Schweizer Obstverbandes ausgewiesen ist (z.B. Aronia). Die Details zur Flächenentwicklung nach Arten und für einzelne Kulturen nach Sorten sind im Artikel Spezialkulturen beschrieben.

Handel Mehr Frischobst importiert als im Vorjahr Von den wichtigsten Frischobsttypen, die in der Schweiz angebaut werden (Äpfel, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Zwetschgen/Pflaumen, Erdbeeren; ohne Mostobst und Trauben) wurden 2020 knapp 51 500 Tonnen importiert. Das sind 6200 Tonnen mehr als 2019 und 10 % weniger als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Zunahme gegenüber 2019 ist auf die mehr als doppelt so hohe Einfuhrmenge bei Äpfeln zurückzuführen. Die starke Zunahme der Äpfelimporte in der ersten Jahreshälfte dürfte einerseits auf die tiefere Ernte 2019 und andererseits auf die Einschränkungen beim Einkaufstourismus sowie ein verändertes Konsumverhalten infolge der Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurückzuführen sein. Exportiert wurden 2020 rund 1140 Tonnen Obst, nicht halb so viel wie im Jahr 2019. Gegenüber dem Durchschnitt der vier Vorjahre (ca. 1400 t) lagen die Exporte um fast 20 % tiefer.

Fast keine Mostobstimporte Das Angebot an Schweizer Mostobst deckt in normalen Jahren den Inlandbedarf. Wie in der Mehrheit der Vorjahre, wurden im Jahr 2020 weder Äpfel noch Birnen innerhalb des WTOZollkontingents «Obst zu Most- und Brennzwecken» (172 Tonnen) importiert. Ausserhalb des

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Kontingents wurden rund 5 Tonnen Mostäpfel und weniger als 1 Tonne Mostbirnen eingeführt. Exportiert wurden 931 Tonnen Mostäpfel. Mostbirnen wurden keine exportiert.

Pro-Kopf-Konsum Der Pro-Kopf-Konsum mengenmässig wichtiger Obsttypen, die zu einem wesentlichen Anteil in der Schweiz produziert werden (z.B. Äpfel, Birnen, Aprikosen und Kirschen), lag 2020 mit 24 kg leicht über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (23 kg). Dieser Pro-Kopf-Konsum wird berechnet anhand des Marktvolumens ausgewählter Obstarten und der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz. Das Marktvolumen entspricht der Inlandproduktion Obst in Tafelqualität plus Importe, minus Exporte Frischobst. Mostobst und tropische Früchte sind darin nicht inbegriffen.

Preise Der Schweizer Obstverband und der Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüseund Kartoffelhandels SWISSCOFEL legen in gemeinsamen Gremien Produzenten- und Handelsrichtpreise für die verschiedenen Obsttypen fest. Die Analyse der Preise auf verschiedenen Handelsstufen ist in einem eigenen Artikel zusammengefasst. Preise auf verschiedenen Handelsstufen Produzentenpreise ohne Bio Konsumentenpreise ohne Bio Konsumentenpreise Bio Marianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


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Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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Pro-Kopf-Konsum

Produkt

Milch und Milchprodukte 6 Konsummilch, Trinkmilch Jogurt Butter Rahm Käse und Schmelzkäse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 7 Schaleneier (Stk., inkl. Eiprodukte) 4 Getreide Brot- und Backwaren Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 5 Obst (frisch) 3 Äpfel Birnen3 Aprikosen3 Kirschen3 Zwetschgen und Pflaumen3 Erdbeeren Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch)5 Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein (in l) Weisswein (in l) Wein total (in l)

20201

2000/02– 2018/20 %

49.90 17.60 5.30 7.80 22.00

51.00 16.00 5.30 7.66 23.10

-40.1 -3.4 -10.1 -16.0 13.4

11.27 2.48 21.17 1.10 0.08 0.31 14.20 184.40

11.32 2.33 21.02 1.11 0.06 0.28 14.18 188.90

10.7 -34.4 -16.2 -25.4 -34.4 -51.8 50.2 1.6

2000/02

2018

2019

kg

kg

kg

84.63 16.57 5.93 9.27 19.63

51.20 17.80 5.40 7.90 21.70

10.22 3.75 25.39 1.51 0.11 0.64 9.46 187.67

11.36 2.57 21.64 1.17 0.07 0.33 14.22 180.70

51.13

n/a

43.43

42.04

43.20

43.20

-1.4

40.48

34.20

35.50

35.50

-13.4

14.98

17.90

17.40

17.40

17.3

14.66 (2) 3.32 (2) 1.46 (2) .71 (2) 1.05 (2) 2.27 17.09 10.11

17.91 1.26 1.57 0.56 1.13 2.25 16.73 11.30

13.91 3.02 1.56 0.66 1.05 2.45 16.82 11.32

15.39 2.99 1.50 0.54 1.16 2.48 18.19 11.77

0.8 -28.9 10.1 -16.5 6.8 5.5 0.9 13.4

8.73 4.49 1.47 10.07 2.63 2.15 2.81

8.75 5.61 1.27 9.98 2.01 1.84 3.78

7.64 5.66 1.26 9.14 1.81 1.85 4.05

7.58 5.61 1.26 9.07 1.80 1.84 4.02

-8.4 25.2 -14.0 -6.7 -28.9 -14.3 40.3

28.28 12.45 40.73

18.90 9.65 28.55

19.57 10.30 32.09

18.61 9.24 27.86

-32.7 -21.8 -27.6

n/a

1

provi sori sch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 ab 2011 ohne akti ver Veredelungsverkehr 5 Pro-Kopf-Konsum: Inlandproduktion (Tafelqualität) plus Importe minus Exporte (Importe und Exporte gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik) 2

6

Konsummilch für Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben ab 2014 nicht mehr enthalten, deshalb kein Vergleich zu 2000/02 7 Ab 2017 neue Berechnungsmethode Quellen: Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV Ei er: Avi forum Fleisch: Proviande Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW Kartoffeln: swi sspatat Zucker: SBV Ölsaaten: swissolio

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Konsumentenpreise Bio Produkt Milch und Milchprodukte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Standardisierte Vollmilch UHT Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Emmentaler Greyerzer Tilsiter Mozzarella Vorzugsbutter Vollrahm, verpackt Joghurt, aromatisiert oder mit Früchten Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Plätzli, Eckstück Kalbfleisch Nierstücksteak Plätzli, Eckstück Schweinefleisch Plätzli, Nierstück Koteletten, geschnitten Plätzli, Eckstück Fleischwaren Wienerli Kalbsbratwurst Salami Inland I, geschnitten Poulets Inland, frisch Brust Eier Eier aus Biohaltung frisch Eier aus Biohaltung gekocht 1 Kartoffeln Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Raclette Speisefrühkartoffeln Obst2 4,5 Äpfel, Golden Delicious, Klasse I Birnen, Conférence, Klasse I 3,4 Aprikosen, Klasse I4 Kirschen4 Zwetschgen4 Erdbeeren Gemüse2 Karotten Zwiebeln Knollensellerie Tomaten rund5 Kopfsalat grün Blumenkohl Salatgurken

Einheit

2002/04

2018

2019

2020

2002/04– 2018/20 %

1l 1l 1l 1 kg 1 kg 1 kg 150 g 200 g 2 dl 180 g

– – – – – – – – – –

1.79 1.82 1.79 20.40 22.26 21.26 2.14 3.96 2.69 0.80

1.79 1.80 1.79 20.40 22.27 21.42 2.15 3.97 2.69 0.79

1.79 1.80 1.79 21.07 22.84 21.51 2.18 3.97 2.69 0.81

– – – – – – – – – –

Fr./kg Fr./kg

– –

90.27 55.88

92.05 56.46

94.61 57.01

– –

Fr./kg Fr./kg

– –

87.19 87.84

91.02 91.14

96.03 96.31

– –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg

– – –

45.21 26.65 39.39

45.87 26.67 38.93

47.23 27.10 37.87

– – –

Fr./100 g Fr./100 g Fr./100 g

– – –

2.01 5.43 2.33

2.05 5.44 2.33

2.21 5.57 2.42

– – –

Fr./kg Fr./kg

– –

19.17 54.85

19.30 57.69

19.32 57.92

– –

Rp./St. Rp./St.

80.49 92.69

81.32 94.64

81.80 96.14

82.23 94.77

1.6 2.7

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

3.12 2.85 3.30 –

2.91 3.18 3.10 4.44

2.92 3.23 3.17 4.67

3.21 2.96 2.91 4.84

-3.6 9.7 -7.3 –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

5.57 5.64 8.48 12.40 6.36 16.00

6.64 6.48 11.77 16.24 10.67 14.63

6.37 6.64 11.03 15.94 11.14 15.75

6.50 6.72 12.04 17.87 9.14 13.22

16.6 17.3 30.1 32.8 66.1 -9.2

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./St. Fr./kg Fr./St.

3.39 5.28 6.16 6.28 2.65 6.49 2.88

4.07 5.73 7.82 7.06 3.09 6.98 2.55

4.34 6.42 8.25 7.11 3.17 7.69 2.68

4.48 5.47 7.26 7.19 2.89 7.29 2.56

26.7 11.3 26.2 13.3 15.0 12.8 -9.8

1

Keine Daten zu 2002/04 sondern 2005/7 Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland 3 Im Jahr 2017 gab es zu wenig Preismeldungen für dieses Produkt 4 Durchschnitt der Jahre 2002/05; Veränderung 2002/05 – 2017/20 5 Ab 2017: Äpfel Gala Kl. I statt Golden Delicious Kl. I und Tomaten Rispe statt Tomaten rund. Quellen: Milch, Eier, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch), Kartoffeln, Gemüse: BLW, NielsenIQ Switzerland, Retail/Konsumentenpanel gem. Def. BLW 2

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AB21 markt anhang tabellen 3 12 tab kpreise bio Kpreise d.xlsxBio

09.11.21


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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Gemüse Das Gemüsejahr 2020 kann als klar überdurchschnittlich bezeichnet werden. Der wesentliche Grund für diese positive Entwicklung war die COVID-19-bedingte hohe Nachfrage nach Gemüse. Die angebauten Flächen erreichten einen Rekordwert und dementsprechend waren die Erntemengen hoch. Die Abdeckung des Gemüsebedarfs durch die einheimische Gemüseproduktion blieb jedoch konstant, weil die Importmengen von Gemüse ebenfalls massiv zunahmen. Die Preise für inländisches Frischgemüse waren entsprechend der hohen Nachfrage höher als in den Vorjahren. Drittgrösste Frischgemüse-Ernte der letzten zehn Jahre Im Berichtsjahr wurden 389 317 Tonnen inländisches Frischgemüse (inkl. Lager- / ohne Verarbeitungsgemüse) auf den Markt gebracht. Im Vergleich zum Durchschnitt der vier Vorjahre handelte es sich dabei um eine Zunahme von rund 3 %. Diese Steigerung war markant. Im letzten Jahrzehnt war diese Menge nur im Jahr 2014 und 2017 noch höher. Die Ernte 2020 beim Verarbeitungsgemüse bezifferte sich auf 62 889 Tonnen. Diese Erntemenge lag über 13 % höher als im Durchschnitt der vier Vorjahre. Die Hauptprodukte sind Maschinenbohnen, Drescherbsen, Pariser- und Babykarotten sowie Blatt- und Hackspinat. Daneben gibt es andere Verarbeitungsgemüse wie Einschneidekabis und -rüben, Einmachgurken, aber auch die üblichen Frischgemüsearten, wie z.B. Blumenkohl oder Randen, die für die Verarbeitung bestimmt sind. Die letztere Gruppe gewinnt mehr und mehr an Bedeutung und deren Menge ist in den letzten Jahren laufend gestiegen. Die hohe Erntemenge resultierte nicht infolge hohen Flächenerträgen oder einer überaus guten Ernte, sondern durch den flächenmässig grossen Anbau.

Höchste je angebaute Fläche in der Neuzeit Im Berichtsjahr betrug die Gesamtgemüsefläche samt Mehrfachanbau pro Jahr 17 125 Hektaren. Dies sind rund 6 % oder 1121 ha mehr als im Vorjahr und 976 Hektaren über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Diese Fläche setzt sich zusammen aus der Frischgemüse(inkl. Lager-) und Verarbeitungsgemüsefläche. Verantwortlich für die Erhebung ist die Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen (SZG). Damit kann davon ausgegangen werden, dass die Gemüsebaubetriebe kurzfristig auf die COVID-19-bedingt hohe Nachfrage nach Gemüse reagiert haben. Natürlich kann die betriebseigene Fläche nicht kurzfristig vermehrt werden, aber Flächen von Nachbarbetrieben können für Anbauverträge gewonnen werden oder die Gemüseanbausätze können intensiviert werden. Die Details zur Flächenentwicklung nach Arten sind im Artikel «Spezialkulturen» (Link) unter der Hauptrubrik Produktion, Unterrubrik Pflanzliche Produktion beschrieben.

Hohe Nachfrage nach Gemüse COVID-19-bedingt war die Nachfrage nach Gemüse erhöht. Somit betrug das Marktvolumen der in der Schweiz angebauten Frischgemüsearten im Berichtsjahr hohe 661 966 Tonnen. Darin sind Frischgemüse für die Verarbeitung eingeschlossen, jedoch nicht die typischen

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Verarbeitungsgemüse wie z. B. Blatt- und Hackspinat. Dieser Wert lag deutlich über dem Mittel der vier Vorjahre (622 119 Tonnen). Von diesem Frischgemüse wurden 63 % in der Schweiz (inkl. ausländischer Grenz- und Freizone) produziert. Dieser Anteil lag gleich hoch wie im Vorjahr und knapp 2 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Das Marktvolumen errechnet sich aus der Inlandproduktion plus die Import- minus die Exportmenge (Nettomengen) gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik. Neben der höheren inländischen Erntemenge nahmen auch die Importe massiv zu. Die Details zu den Aussenhandelszahlen ausgewählter Gemüsearten sind in der folgenden Tabelle ersichtlich:

Höhere Preise Hohe Nachfrage – höhere Preise. Diese allgemeine Regel bestätigt sich und so waren die Preise von frischem Inlandgemüse (ohne das Lagergemüse) im 2020 höher als im Vorjahr. Die Preise von Frischgemüse auf verschiedenen Handelsstufen für einige Leitprodukte sind in den folgenden Tabellen ersichtlich: Produzentenpreise ohne Bio Produzentenpreise Bio Preise im Liefer- und Abholgrosshandel Konsumentenpreise ohne Bio Konsumentenpreise Bio

Hoher Konsum 2020 betrug der Pro-Kopf-Konsum von Frischgemüse 73 kg. Dieser Wert lag rund 6 kg über dem Vorjahr und rund 2 kg über dem Mittelwert der vier Vorjahre. In diesen Mengen sind die Gemüsearten berücksichtigt, die in der Schweiz angebaut werden. Es handelt sich um den ProKopf-Konsum, abgestützt auf die Inlandproduktion von Frischgemüse (inkl. Lager-, ohne jenes zur Verarbeitung) plus Importe minus Exporte gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik. Für ausgewählte Leitprodukte sind Konsumangaben in der folgenden Tabelle zu finden: » www.szg.ch Peter Schwegler, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


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Verwertung der Ernte im Pflanzenbau

Produkt

Kartoffeln Speisekartoffeln Veredelungskartoffeln Saatgut Frischverfütterung Ausfuhren Garantielager Covid Schweizer Mostäpfel und -birnen (Verarbeitung in gewerblichen Mostereien) Mostobst-Menge für Rohsaft Frisch ab Presse Obstwein zur Herstellung von Obstbrand Konzentratsaft Andere Säfte (inkl. Essig) Obst eingemaischt Spirituosenerzeugung aus Schweizer Äpfeln und Birnen aus Schweizer Kirschen und Zwetschgen Schweizer Frischgemüse zur Verarbeitung Hauptprodukte (Bohnen, Erbsen, Pariser- / Baby-Karotten, Spinat) Sauerkraut (Einschneidekabis) Übrige Verarbeitungsgemüse

2000/02

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20 % -5.1 10.6 24.1 -21.4 -51.8 89.4

t 474 300 169 433 127 500 28 300 143 067 6 000

t 447 600 172 000 158 800 23 400 79 700 13 700

t 413 900 197 700 154 700 20 600 31 000 9 900

t 488 600 192 500 161 000 22 700 96 000 10 500 5 900

151 950 (1) 151 746 (1) 9 376 (1) 418 (1) 140 271 (1) 1 682 (1) 204 (1)

157 496 157 496 4 497 0 147 373 5 625 0

58 327 58 327 4 327 0 50 843 3 157 0

103 834 103 834 3 775 0 94 089 5 971 0

-42.8 (2) -42.7 (2) -53.9 (2) -100. (2) -44.3 (2) 161. (2) -100. (2)

21 079 (1) 12 137 (1)

4 781 7 583

8 241 8 595

5 166 (3) 6 203 (3)

-73. (2) -47.7 (2)

28 860 6 424 12 468

27 760 4 654 23 553

26 130 3 993 24 772

31 371 3 981 27 537

-1.5 -34.5 102.8

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 – 2017/20 3 Provisorisch, Stand 10.08.2021 Quellen: Kartoffeln: swissp atat Mostobst: BLW; Spirituosen: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Verarbeitungsgemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen 2

Bundesamt für Landwirtschaft BLWVerwertung AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab8 Tab8 Ernte d.xlsx

15.11.21


Mein Agrarbericht

Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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Produzentenpreise Bio

Produkt

Einheit

2002/04

2018

2019

2020

2002/04 – 2018/20 %

Rp./kg

89.28

82.34

81.57

81.16

6.7

Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG

8.76 – – 13.20 6.88 13.10

9.3 10.8 11.4 15.8 7.2 13.7

9.3 11.1 11.6 14.6 6.3 13.5

9.5 11.5 12.0 15.2 7.0 15.1

6.8 – – 15.2 -1.0 7.5

Rp./ St.

39.58

42.46

43.28

43.57

8.9

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

– – – – –

106.50 112.80 86.35 79.71 86.61

102.74 108.60 84.48 78.92 83.35

108.59 101.20 82.66 75.91 81.84

– – – – –

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

85.12 71.95 72.20 108.57

87.46 86.09 70.44 148.51

91.65 89.70 74.20 148.22

83.85 82.88 71.57 161.72

3.0 19.8 -0.2 40.8

Fr./100 kg

–

146.64

142.78

140.00

–

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./St. Fr./kg Fr./St.

1.93 2.98 3.43 3.26 1.40 3.51 1.45

1.98 2.67 3.74 4.14 1.56 4.25 1.57

2.44 3.29 4.13 4.45 1.78 4.93 1.98

2.30 2.80 4.05 4.92 1.71 4.85 1.91

16.1 -2.0 15.8 38.1 20.2 33.2 25.5

7

Milch Biomilch Schlachtvieh1,2 Bankmuni T3 Bio Weidebeef T3 Bio Natura Beef T3 Bankkälber T3 Schlachtschweine Lämmer T3 Eier Eier aus Biohaltung 2 Getreide Mahlweizen Dinkel, Klasse A, Brot, Kornkerne im Spelz 3 Futterweizen 3 Futtergerste 3 Körnermais Hackfrüchte4 Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Veredelungskartoffeln 5 Speisefrühkartoffeln 2 Ölsaaten Sonnenblumen Gemüse6 Karotten (Lager) Zwiebeln (Lager) Knollensellerie (Lager) Tomaten, rund Kopfsalat Blumenkohl Salatgurken 1

Preise franko Schlachthof, ausgenommen Fleischschweine ab Hof Bruttoproduzentenpreis, Bio Knospe 3 Bruttoproduzentenpreis, Bio Knospe/ Umstellung 4 Richtpreise (Wichtigste Sorten arithmetisch gemittelt), lose, exkl. Transport-, Sortier-, Branchebeitragskosten und MWST 5 Kein definitiver Richtpreis; Nur Monate Juni-August gemäss Vermarktungskampagne von swisspatat 6 Richtpreise franko Grossverteiler; exkl. Verpackungskosten, gewaschen, Ifco, exkl. Mwst., inkl. LSVA 7 Veränderung 2009/11 – 2018/20 Quellen: Milch, Eier: BLW Schlachtvieh: Bio Suisse, Mutterkuh Schweiz, MGB Getreide und Ölsaaten: Bio Suisse Hackfrüchte: Swisspatat (Kartoffeln) Gemüse: Schweizerische Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab PpreisePpreise Bio d.xlsx Bio

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Konsumentenpreise Bio Produkt Milch und Milchprodukte Vollmilch, pasteurisiert,verpackt Standardisierte Vollmilch UHT Milchdrink, pasteurisiert, verpackt Emmentaler Greyerzer Tilsiter Mozzarella Vorzugsbutter Vollrahm, verpackt Joghurt, aromatisiert oder mit Früchten Rindfleisch Entrecôte, geschnitten Plätzli, Eckstück Kalbfleisch Nierstücksteak Plätzli, Eckstück Schweinefleisch Plätzli, Nierstück Koteletten, geschnitten Plätzli, Eckstück Fleischwaren Wienerli Kalbsbratwurst Salami Inland I, geschnitten Poulets Inland, frisch Brust Eier Eier aus Biohaltung frisch Eier aus Biohaltung gekocht 1 Kartoffeln Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Raclette Speisefrühkartoffeln Obst2 4,5 Äpfel, Golden Delicious, Klasse I Birnen, Conférence, Klasse I 3,4 Aprikosen, Klasse I4 Kirschen4 Zwetschgen4 Erdbeeren Gemüse2 Karotten Zwiebeln Knollensellerie Tomaten rund5 Kopfsalat grün Blumenkohl Salatgurken

Einheit

2002/04

2018

2019

2020

2002/04– 2018/20 %

1l 1l 1l 1 kg 1 kg 1 kg 150 g 200 g 2 dl 180 g

– – – – – – – – – –

1.79 1.82 1.79 20.40 22.26 21.26 2.14 3.96 2.69 0.80

1.79 1.80 1.79 20.40 22.27 21.42 2.15 3.97 2.69 0.79

1.79 1.80 1.79 21.07 22.84 21.51 2.18 3.97 2.69 0.81

– – – – – – – – – –

Fr./kg Fr./kg

– –

90.27 55.88

92.05 56.46

94.61 57.01

– –

Fr./kg Fr./kg

– –

87.19 87.84

91.02 91.14

96.03 96.31

– –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg

– – –

45.21 26.65 39.39

45.87 26.67 38.93

47.23 27.10 37.87

– – –

Fr./100 g Fr./100 g Fr./100 g

– – –

2.01 5.43 2.33

2.05 5.44 2.33

2.21 5.57 2.42

– – –

Fr./kg Fr./kg

– –

19.17 54.85

19.30 57.69

19.32 57.92

– –

Rp./St. Rp./St.

80.49 92.69

81.32 94.64

81.80 96.14

82.23 94.77

1.6 2.7

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

3.12 2.85 3.30 –

2.91 3.18 3.10 4.44

2.92 3.23 3.17 4.67

3.21 2.96 2.91 4.84

-3.6 9.7 -7.3 –

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

5.57 5.64 8.48 12.40 6.36 16.00

6.64 6.48 11.77 16.24 10.67 14.63

6.37 6.64 11.03 15.94 11.14 15.75

6.50 6.72 12.04 17.87 9.14 13.22

16.6 17.3 30.1 32.8 66.1 -9.2

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./St. Fr./kg Fr./St.

3.39 5.28 6.16 6.28 2.65 6.49 2.88

4.07 5.73 7.82 7.06 3.09 6.98 2.55

4.34 6.42 8.25 7.11 3.17 7.69 2.68

4.48 5.47 7.26 7.19 2.89 7.29 2.56

26.7 11.3 26.2 13.3 15.0 12.8 -9.8

1

Keine Daten zu 2002/04 sondern 2005/7 Frischkonsum; Herkunft In- und Ausland 3 Im Jahr 2017 gab es zu wenig Preismeldungen für dieses Produkt 4 Durchschnitt der Jahre 2002/05; Veränderung 2002/05 – 2017/20 5 Ab 2017: Äpfel Gala Kl. I statt Golden Delicious Kl. I und Tomaten Rispe statt Tomaten rund. Quellen: Milch, Eier, Fleisch (Warenkorb aus Labelfleisch und konventionell produziertem Fleisch), Kartoffeln, Gemüse: BLW, NielsenIQ Switzerland, Retail/Konsumentenpanel gem. Def. BLW 2

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Pro-Kopf-Konsum

Produkt

Milch und Milchprodukte 6 Konsummilch, Trinkmilch Jogurt Butter Rahm Käse und Schmelzkäse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 7 Schaleneier (Stk., inkl. Eiprodukte) 4 Getreide Brot- und Backwaren Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 5 Obst (frisch) 3 Äpfel Birnen3 Aprikosen3 Kirschen3 Zwetschgen und Pflaumen3 Erdbeeren Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch)5 Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein (in l) Weisswein (in l) Wein total (in l)

20201

2000/02– 2018/20 %

49.90 17.60 5.30 7.80 22.00

51.00 16.00 5.30 7.66 23.10

-40.1 -3.4 -10.1 -16.0 13.4

11.27 2.48 21.17 1.10 0.08 0.31 14.20 184.40

11.32 2.33 21.02 1.11 0.06 0.28 14.18 188.90

10.7 -34.4 -16.2 -25.4 -34.4 -51.8 50.2 1.6

2000/02

2018

2019

kg

kg

kg

84.63 16.57 5.93 9.27 19.63

51.20 17.80 5.40 7.90 21.70

10.22 3.75 25.39 1.51 0.11 0.64 9.46 187.67

11.36 2.57 21.64 1.17 0.07 0.33 14.22 180.70

51.13

n/a

43.43

42.04

43.20

43.20

-1.4

40.48

34.20

35.50

35.50

-13.4

14.98

17.90

17.40

17.40

17.3

14.66 (2) 3.32 (2) 1.46 (2) .71 (2) 1.05 (2) 2.27 17.09 10.11

17.91 1.26 1.57 0.56 1.13 2.25 16.73 11.30

13.91 3.02 1.56 0.66 1.05 2.45 16.82 11.32

15.39 2.99 1.50 0.54 1.16 2.48 18.19 11.77

0.8 -28.9 10.1 -16.5 6.8 5.5 0.9 13.4

8.73 4.49 1.47 10.07 2.63 2.15 2.81

8.75 5.61 1.27 9.98 2.01 1.84 3.78

7.64 5.66 1.26 9.14 1.81 1.85 4.05

7.58 5.61 1.26 9.07 1.80 1.84 4.02

-8.4 25.2 -14.0 -6.7 -28.9 -14.3 40.3

28.28 12.45 40.73

18.90 9.65 28.55

19.57 10.30 32.09

18.61 9.24 27.86

-32.7 -21.8 -27.6

n/a

1

provi sori sch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 ab 2011 ohne akti ver Veredelungsverkehr 5 Pro-Kopf-Konsum: Inlandproduktion (Tafelqualität) plus Importe minus Exporte (Importe und Exporte gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik) 2

6

Konsummilch für Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben ab 2014 nicht mehr enthalten, deshalb kein Vergleich zu 2000/02 7 Ab 2017 neue Berechnungsmethode Quellen: Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV Ei er: Avi forum Fleisch: Proviande Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW Kartoffeln: swi sspatat Zucker: SBV Ölsaaten: swissolio

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE

Wein Im Jahr 2020 hatte die Branche wegen der COVID-19-Pandemie stark unter der angeordneten Schliessung der Restaurants und dem Veranstaltungsverbot zu leiden. Der Weiss- und Rotweinkonsum ging um circa 6 Prozent zurück. Gleichzeitig kauften die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Wein aus inländischer Produktion, sodass die Schweizer Weine ihren Marktanteil das vierte Jahr in Folge ausbauen konnten. Die Zahlen dieses Artikels stammen aus der weinwirtschaftlichen Statistik des Bundes (siehe Das Weinjahr 2020), welche die aktuellen Zahlen zum Rebbau in der Schweiz (Rebfläche und Erntemenge) auflistet. Diese Statistik gibt ausserdem Auskunft über die Lagerbestände per 31. Dezember 2020 sowie über die Weinproduktion, die Importe und Exporte sowie den Konsum im Betrachtungszeitraum.

Rebfläche praktisch unverändert Die Rebfläche in der Schweiz umfasste im Jahr 2020 insgesamt 14 696 Hektaren, was einem Rückgang um 8 Hektaren (–0,05 %) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Insgesamt waren 8269 Hektaren mit roten (–49 ha) und 6427 Hektaren mit weissen Rebsorten bestockt (+41 ha).

Kleine, aber exquisite Weinernte 2020 Die Ernte 2020 belief sich auf insgesamt 834 235 Hektoliter und lag um 145 210 Hektoliter tiefer als die Ernte 2019 (–14,8 %). Quantitativ ist die Ernte 2020 somit die zweitschwächste der zehn letzten Jahre; tiefer war nur noch die Ernte 2017, als der Frost den Trauben stark zusetzte. Das Weinjahr 2020 startete nach einem warmen Winter mit einem für den Weinbau klimatisch idealen Frühling. Dieser trieb die Entwicklung der Reben kräftig voran, und die Rebblüte begann vielerorts bereits zwischen Ende Mai und anfangs Juni. Problematisch wurde die nasskalte Witterung in der Hauptphase der Blüte, die je nach Lage und Sorte dazu führte, dass ungewöhnlich viele Blüten und kleine Beeren vom Stielgerüst abgestossen wurden. So verzeichnete insbesondere die Ostschweiz (Kanton Graubünden) grosse Ertragseinbussen. Die sommerlichen Temperaturen bis weit in den September hinein liessen die Trauben danach schnell reifen. Zwar war der heisse und trockene Sommer der Traubenqualität sehr förderlich, führte aber gleichzeitig zu kleineren, saftärmeren Traubenbeeren. Schliesslich startete die

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MARKT > PFLANZLICHE PRODUKTE Weinlese 2020 des qualitativ hervorragenden Traubenguts vielerorts ungewöhnlich früh, in einigen Regionen sogar drei Wochen früher als in anderen Jahren.

Produktion Marktanteil des Schweizer Weins wächst trotz Konsumrückgang Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz rund 41 Millionen Liter Weisswein und beinahe 42 Millionen Liter Rotwein produziert. Der Konsum von Schweizer Wein hat im Vergleich zum Jahr 2019 geringfügig zugenommen und belief sich auf 47,2 Millionen Liter Weisswein (+0,2 %) und 47,7 Millionen Liter Rotwein (+0,6 %). Insgesamt wurden in der Schweiz im Jahr 2020 rund 240 Millionen Liter Wein konsumiert. Der Weinkonsum nahm damit verglichen mit dem Vorjahr um ungefähr 15 Millionen Liter ab (– 5,9 %). Der starke Rückgang des Weinkonsums im Jahr 2020 lässt sich durch die Einschränkungen erklären, die dem gesamten Gastgewerbe (Gastronomie, Hotellerie, Ausserhauskonsum) auferlegt wurden, um die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen. Der leichte Anstieg des Konsums von Schweizer Wein ist auf die Deklassierung von 7,1 Millionen Liter AOC-Wein zu Tafelwein zurückzuführen. Diese Weinmenge gibt nicht an, wie viel Wein konsumiert wurde, sondern lediglich, in welchem Mass die AOC-Lagerbestände abgebaut wurden. Trotz des starken Konsumrückgangs im Jahr 2020 schlugen sich die Schweizer Weine wacker und gewannen sogar an Marktanteil dazu: Dieser stieg um 2,5 Prozent auf 39,5 Prozent beziehungsweise auf 37,7 Prozent, wenn die 7,1 Millionen deklassierten Liter von der Summe abgezogen werden. Pro-Kopf-Konsum

Etwas mehr ausländischer Wein importiert, Exportzahlen praktisch unverändert Bei den Weissweinen ist ein leichter Importrückgang in der Höhe von 1,2 Prozent (total circa 39 Mio. Liter; –494 400 l) und bei den Rotweinen ein Anstieg der Importe um 3,7 Prozent (total 120 Mio. Liter; +4,3 Mio. l) zu verzeichnen. Der Konsum von ausländischem Wein war rückläufig: Beim Weisswein nahm er um 14,1 Prozent ab und belief sich auf 35 Millionen Liter, beim Rotwein verzeichnete er einen Rückgang um 8 Prozent und bezifferte sich auf 110,2 Millionen Liter. Im Jahr 2020 wurden 183 Millionen Liter an Weinen, Schaumweinen, Süssweinen, Weinspezialitäten, Mistellen und Traubenmosten importiert. Davon wurden rund 155 Millionen Liter innerhalb des Zollkontingents eingeführt, womit das Kontingent von 170 Millionen Litern auch im Jahr 2020 nicht ausgeschöpft worden ist. Die im Vergleich mit den Importen weniger umfangreichen Exporte gingen leicht zurück (–2300 l; –0,17 %) und beliefen sich auf 1,3 Millionen Liter. Darin enthalten sind allerdings auch die importierten und wieder exportierten ausländischen Weine. Aussenhandel » Das Weinjahr 2020 – Weinwirtschaftliche Statistik (Herausgeber: Bundesamt für Landwirtschaft) Elena Janner, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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Produktion

Einheit

2000/02

2018

2019

2020

1

2000/02– 2018/20 %

t t t t t

505 764 68 213 40 247 47 152 166 668

437 909 67 608 44 265 51 813 191 321

429 661 66 730 42 725 52 059 195 114

448 087 66 534 41 325 44 492 203 791

-13.3 -1.84 6.3 4.9 18.0

t SG t SG t SG t SG t SG t SG t Verkaufsgewicht Mio. St.

101 111 34 202 231 645 5 787 534 1 164 29 435 689 1 112 267 521 667 20 833 255 500 22 533 206 333 75 067 10 333

119 821 27 403 230 886 5 566 539 510 78 376 974 878 715 432 325 41 798 10 112 180 948 8 256 134 834 47 342 23 100

118 185 26 716 220 816 5 592 601 481 79 138 1 000 928 008 429 316 43 620 11 184 189 096 9 646 174 627 46 260 24 259

118 171 25 495 223 985 5 146 498 422 83 714 1 064 1 004 016 433 374 67 612 10 333 192 050 8 905 219 692 46 872 25 178

17.4 -22.4 -2.8 -6.1 2.2 -59.5 173.2 47.0 -15.8 -17.3

t t t

539 933 1 288 852 59 956 43 684 12 972 3 300

447 600 1 263 462 98 115 77 478 16 513 4 124

416 984 1 454 536 91 288 67 843 17 700 5 745

488 638 1 304 494 105 970 88 083 12 293 5 594

-16.0 4.0 61.0 78.1 19.5 56.2

t t t t t t

99 540 (2) 15 523 (2) 1 485 (2) 1 810 (2) 2 418 (2) 5 064

126 945 20 590 5 737 2 521 4 600 6 567

114 440 18 953 5 292 2 686 2 839 6 836

120 289 19 289 4 998 2 034 4 362 7 259

13.1 (3) 8.3 (3) 222.5 (3) 20.1 (3) 41.6 (3) 36.0

t t t t t t t

56 474 26 126 10 359 30 398 16 514 6 474 8 823

73 055 43 202 13 106 48 241 13 708 7 623 14 454

63 876 42 510 11 902 41 985 12 257 7 168 13 818

74 818 46 598 11 765 42 682 12 888 7 616 15 560

25.0 68.8 18.3 45.7 -21.6 15.4 65.6

hl hl

574 245 613 076

570 795 540 739

481 914 497 531

421 091 413 144

-14.4 -21.1

Produkt Milch und Milchprodukte Konsummilch Rahm Butter Milchpulver Käse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 5 Schaleneier Getreide Brotweizen Futterweizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Triticale Andere Hackfrüchte Kartoffeln Zuckerrüben Ölsaaten Raps Sonnenblumen Andere Obst (Tafel) Äpfel Birnen Aprikosen Kirschen Zwetschgen Erdbeeren Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer)4 Zwiebeln (alle)4 Knollensellerie4 Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein Weisswein

t t t t t t t t t t

-49.4 -26.7 -60.3 -14.5 -37.6 134.0

1

provisorisch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 Anteil Lagergemüse gemäss Auslagerung im Kalenderjah r (nich t Jah resernte) 5 Methodenänderung ab 2017: Anpassung der Ausbeutefaktoren, dadurch Zunahme der Menge verkaufsfertigen Fleisches Quellen: Milch und Milchprodukte: TSM Fleisch: Proviande Eier: Aviforum Getreide, Hackfrüch te, Ölsaaten: SBV Obst: Schweizer Obstverband, Interprofession des fruits et légumes du Valais Gemüse: Sch weizerisch e Zentralstelle für Gemüsebau und Spezialkulturen Wein: Offizielle Weinlesekontrolle der Kantone 2

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AB21 Markt Anhang Tabellen 3 12 Tab5 Produktion Tab5 d.xlsx

10.11.21


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Pro-Kopf-Konsum

Produkt

Milch und Milchprodukte 6 Konsummilch, Trinkmilch Jogurt Butter Rahm Käse und Schmelzkäse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 7 Schaleneier (Stk., inkl. Eiprodukte) 4 Getreide Brot- und Backwaren Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 5 Obst (frisch) 3 Äpfel Birnen3 Aprikosen3 Kirschen3 Zwetschgen und Pflaumen3 Erdbeeren Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch)5 Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein (in l) Weisswein (in l) Wein total (in l)

20201

2000/02– 2018/20 %

49.90 17.60 5.30 7.80 22.00

51.00 16.00 5.30 7.66 23.10

-40.1 -3.4 -10.1 -16.0 13.4

11.27 2.48 21.17 1.10 0.08 0.31 14.20 184.40

11.32 2.33 21.02 1.11 0.06 0.28 14.18 188.90

10.7 -34.4 -16.2 -25.4 -34.4 -51.8 50.2 1.6

2000/02

2018

2019

kg

kg

kg

84.63 16.57 5.93 9.27 19.63

51.20 17.80 5.40 7.90 21.70

10.22 3.75 25.39 1.51 0.11 0.64 9.46 187.67

11.36 2.57 21.64 1.17 0.07 0.33 14.22 180.70

51.13

n/a

43.43

42.04

43.20

43.20

-1.4

40.48

34.20

35.50

35.50

-13.4

14.98

17.90

17.40

17.40

17.3

14.66 (2) 3.32 (2) 1.46 (2) .71 (2) 1.05 (2) 2.27 17.09 10.11

17.91 1.26 1.57 0.56 1.13 2.25 16.73 11.30

13.91 3.02 1.56 0.66 1.05 2.45 16.82 11.32

15.39 2.99 1.50 0.54 1.16 2.48 18.19 11.77

0.8 -28.9 10.1 -16.5 6.8 5.5 0.9 13.4

8.73 4.49 1.47 10.07 2.63 2.15 2.81

8.75 5.61 1.27 9.98 2.01 1.84 3.78

7.64 5.66 1.26 9.14 1.81 1.85 4.05

7.58 5.61 1.26 9.07 1.80 1.84 4.02

-8.4 25.2 -14.0 -6.7 -28.9 -14.3 40.3

28.28 12.45 40.73

18.90 9.65 28.55

19.57 10.30 32.09

18.61 9.24 27.86

-32.7 -21.8 -27.6

n/a

1

provi sori sch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 ab 2011 ohne akti ver Veredelungsverkehr 5 Pro-Kopf-Konsum: Inlandproduktion (Tafelqualität) plus Importe minus Exporte (Importe und Exporte gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik) 2

6

Konsummilch für Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben ab 2014 nicht mehr enthalten, deshalb kein Vergleich zu 2000/02 7 Ab 2017 neue Berechnungsmethode Quellen: Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV Ei er: Avi forum Fleisch: Proviande Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW Kartoffeln: swi sspatat Zucker: SBV Ölsaaten: swissolio

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Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE

Milch und Milchprodukte Der Absatz von Milchprodukten im Jahr 2020 hat sich in der Schweiz grundsätzlich positiv entwickelt. Dies nicht zuletzt wegen dem verminderten Einkaufstourismus und dem vermehrten Kochen und Backen zuhause aufgrund der Corona-Pandemie. Verwertung Bei der Herstellung der verschiedenen Milchprodukte werden unterschiedliche Anteile von Inhaltsstoffen der Milch benötigt. So wird z. B. bei der Käseproduktion je nach Fettstufe des hergestellten Käses Milchfett abgeschöpft oder zugefügt. Deshalb wird die Verwertung der vermarkteten Milch nach den Inhaltsstoffen der Milch in Milchäquivalenten (MAQ) angegeben. Ein MAQ entspricht 73 g Eiweiss und Fett oder anders ausgedrückt 1 kg durchschnittlicher Milch mit einem Gehalt von 33 g Eiweiss und 40 g Fett. Das MAQ dient als Massstab zur Berechnung der in einem Milchprodukt verarbeiteten Milchmenge. Knapp 47 % der MAQ der vermarkteten Milch fliessen in die Käse- und Quarkherstellung, welche somit die wichtigsten Verwertungsarten bleiben. Die Käseverwertung erhöhte sich im Berichtsjahr um 3.4%, diejenige von Quark um 6,2 %. Die Verwendung als Konsummilch erfuhr im Jahr 2020 im Gegensatz zu den vorangehenden Jahren eine Zunahme um 3,0 %.

Die Käseproduktion stieg im Berichtsjahr gegenüber 2019 um 4,4 % auf 203 791 Tonnen. Hartkäse weist dabei mit insgesamt 66 124 Tonnen wie auch 2019 nicht mehr den grössten Anteil an der Produktion auf, sondern bleibt nach Halbhartkäse (70 528 Tonnen) auf Platz 2. Der Emmentaler AOP verzeichnete im Unterschied zum Vorjahr eine Zunahme von 5,4 %, der Gruyère AOP konnte um 2,5 % zulegen. Seit mehreren Jahren kann eine anhaltende Produktionsausdehnung von Halbhartkäse festgestellt werden, welcher schon seit ein paar Jahren dem Hartkäse den Spitzenrang abläuft. Das Produktionswachstum des Halbhartkäses im Jahr 2020 betrug 1,9 % (+1295 t) gegenüber

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE dem Vorjahr und gut 49 % im Vergleich zu den Jahren 2000/02. Mit 8,2 % konnte der Appenzeller sowie mit 7,2 % der Schweizer Raclettekäse prozentual gut zulegen. Beim Frischkäse nahm die Produktion gegenüber dem Vorjahr um 7,6 % und beim Weichkäse um 3,4 % zu. An der Spitze der meistproduzierten Käsesorten steht weiter der Gruyère AOP mit 30 578 Tonnen, an zweiter Stelle der Mozzarella mit einer Jahresproduktion von 24 117 Tonnen und auf dem dritten Platz ist wie im Vorjahr der Quark vor dem Emmentaler AOP mit 18 727 Tonnen zu finden.

Aussenhandel Die Handelsbilanz der Schweiz für Milch und Milchprodukte (Milch, Joghurt, Rahm, Magermilchpulver und Milchpulver, Butter sowie Käse) nach Menge schloss im Berichtsjahr wie im Vorjahr negativ ab (90 906 t Produktgewicht wurden aus- und 116 824 t eingeführt). Es wurde leicht mehr Käse, aber weniger Milch exportiert; beim Import legte die Butter deutlich zu. Wertmässig wurden Produkte für 744 Millionen Franken exportiert (+2,6 %) und für 555 Millionen Franken importiert (+ 8,9 %), was einem Ausfuhrüberschuss von 189 Millionen Franken entspricht. Der Käseexport ist im Berichtsjahr um 1023 auf 72 334 Tonnen angestiegen (ohne Fertigfondue). Der Käseimport erreichte 71 664 Tonnen und schloss so mit einer Zunahme von 7529 Tonnen ab. Wertmässig wurde 2020 Käse für 664,3 Millionen Franken exportiert und für 452,7 Millionen Franken importiert. Die Schweiz führte 2020 mit 59 590 (ohne Fertigfondue) Tonnen 1,4 % mehr Käse in die EULänder aus als im Jahr 2019, wobei Deutschland mit 31 644 Tonnen und Italien mit 10 507 Tonnen die Hauptabnehmer waren. Es gilt allerdings zu beachten, dass der Käse nach dem Export in ein bestimmtes EU-Land oft in weitere EU-Länder verkauft wird und die Zollstatistik deshalb keine Aussage darüber erlaubt, in welchem Land der Schweizer Käse schlussendlich konsumiert wurde. Wie in den Vorjahren machte 2020 der Hartkäse mit 35 142 Tonnen den höchsten Anteil an den Gesamtexporten aus. Bei den ausländischen Konsumenten am beliebtesten war wieder wie seit dem Jahr 2017 der Gruyère AOP, wovon insgesamt 13 258 Tonnen exportiert wurden (12 684 t im Jahr 2019). An zweiter Stelle folgt der Emmentaler AOP mit 10 915 Tonnen (11 012 t im Jahr 2019). Die Käseimporte 2020 im Umfang von 71 664 Tonnen stammten fast ausnahmslos aus der EU. Der grösste Teil wurde wiederum aus Italien (25 594 t), Deutschland (19 580 t) und Frankreich (13 490 t) eingeführt. Die bedeutendsten Importanteile wiesen die Frischkäse mit 28 270 Tonnen (25 273 t im Jahr 2019) sowie die Weichkäse mit 13 643Tonnen auf (12 045 t im Jahr 2019).

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE

Verbrauch Mit 21,7 kg pro Kopf reduziert sich im Jahr 2020 der Konsum von Käse gegenüber dem Vorjahr minim um 0,3 %. Der Pro-Kopf-Konsum von Frischkäse und Quark wuchs um 1,8 kg auf 23,5 kg; der Verbrauch bei der Konsummilch (ohne Milch für die Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben) erhöhte sich nach langjährigem Abwärtstrend leicht auf 51 kg pro Kopf und somit um 2,5 %. Der Pro-Kopf-Konsum von Milch und Milchprodukten insgesamt schwankt seit längerer Zeit jährlich nur noch in geringem Masse. Verglichen mit den Jahren 2000/02 nahm der Pro-Kopf-Konsum der Konsummilch um rund 40 % ab (ohne Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben). In derselben Zeit verringerte sich der Pro-Kopf-Konsum von Butter um etwa 12 %, derjenige von Käse konnte dagegen rund 13 % zulegen.

Konsumentenpreise im europäischen Vergleich Wie aufgrund des höheren Preisniveaus bei den Produzentenpreisen für Milch zu erwarten, fallen in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland, Frankreich und Österreich auch die Konsumentenpreise für Milch und Milchprodukte höher aus. Der grösste Preisunterschied kann bei der Butter beobachtet werden (im Jahr 2020 in der Schweiz Fr. 15,89 / kg, in Deutschland Fr. 5,78 / kg). Ein Liter Vollmilch Past ist in Frankreich mit Fr. 0.86 / l am günstigsten (Schweiz Fr. 1.58 / l). » Internationale Vergleiche » Milchproduktion Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch

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Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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Pro-Kopf-Konsum

Produkt

Milch und Milchprodukte 6 Konsummilch, Trinkmilch Jogurt Butter Rahm Käse und Schmelzkäse Fleisch und Eier Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 7 Schaleneier (Stk., inkl. Eiprodukte) 4 Getreide Brot- und Backwaren Hackfrüchte Kartoffeln und Kartoffelprodukte Zucker (inkl. Zucker in Verarbeitungsprodukten) Ölsaaten Pflanzliche Öle und Fette 5 Obst (frisch) 3 Äpfel Birnen3 Aprikosen3 Kirschen3 Zwetschgen und Pflaumen3 Erdbeeren Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch)5 Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein Rotwein (in l) Weisswein (in l) Wein total (in l)

20201

2000/02– 2018/20 %

49.90 17.60 5.30 7.80 22.00

51.00 16.00 5.30 7.66 23.10

-40.1 -3.4 -10.1 -16.0 13.4

11.27 2.48 21.17 1.10 0.08 0.31 14.20 184.40

11.32 2.33 21.02 1.11 0.06 0.28 14.18 188.90

10.7 -34.4 -16.2 -25.4 -34.4 -51.8 50.2 1.6

2000/02

2018

2019

kg

kg

kg

84.63 16.57 5.93 9.27 19.63

51.20 17.80 5.40 7.90 21.70

10.22 3.75 25.39 1.51 0.11 0.64 9.46 187.67

11.36 2.57 21.64 1.17 0.07 0.33 14.22 180.70

51.13

n/a

43.43

42.04

43.20

43.20

-1.4

40.48

34.20

35.50

35.50

-13.4

14.98

17.90

17.40

17.40

17.3

14.66 (2) 3.32 (2) 1.46 (2) .71 (2) 1.05 (2) 2.27 17.09 10.11

17.91 1.26 1.57 0.56 1.13 2.25 16.73 11.30

13.91 3.02 1.56 0.66 1.05 2.45 16.82 11.32

15.39 2.99 1.50 0.54 1.16 2.48 18.19 11.77

0.8 -28.9 10.1 -16.5 6.8 5.5 0.9 13.4

8.73 4.49 1.47 10.07 2.63 2.15 2.81

8.75 5.61 1.27 9.98 2.01 1.84 3.78

7.64 5.66 1.26 9.14 1.81 1.85 4.05

7.58 5.61 1.26 9.07 1.80 1.84 4.02

-8.4 25.2 -14.0 -6.7 -28.9 -14.3 40.3

28.28 12.45 40.73

18.90 9.65 28.55

19.57 10.30 32.09

18.61 9.24 27.86

-32.7 -21.8 -27.6

n/a

1

provi sori sch Durchschnitt der Jahre 2000/03 3 Veränderung 2000/03-2017/20 4 ab 2011 ohne akti ver Veredelungsverkehr 5 Pro-Kopf-Konsum: Inlandproduktion (Tafelqualität) plus Importe minus Exporte (Importe und Exporte gemäss schweizerischer Aussenhandelsstatistik) 2

6

Konsummilch für Selbstversorgung auf Landwirtschaftsbetrieben ab 2014 nicht mehr enthalten, deshalb kein Vergleich zu 2000/02 7 Ab 2017 neue Berechnungsmethode Quellen: Milch und Milchprodukte, Hackfrüchte und Ölsaaten: SBV Ei er: Avi forum Fleisch: Proviande Getreide, Obst, Gemüse und Wein: BLW Kartoffeln: swi sspatat Zucker: SBV Ölsaaten: swissolio

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE

Fleisch und Eier Schweinefleisch ist in der Bevölkerung nach wie vor am beliebtesten, obwohl der Geflügelfleisch-konsum weiter zunimmt. Auch der Schweizer Eiermarkt wächst erfreulicherweise weiterhin. Noch nie wurden so viele Eier produziert und verbraucht wie im vergangenen Jahr 2020. Im Berichtsjahr wurde insgesamt eine Fleischmenge von 485 554 Tonnen Schlachtgewicht produziert, was einer Zunahme um 1,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Rund 224 000 Tonnen Schlachtgewicht entfielen auf Schweinefleisch, knapp 120 000 auf Rindfleisch sowie gut 108 000 Tonnen auf Geflügelfleisch. Der Produktionswert von Fleisch lag gemäss Bundesamt für Statistik BFS (2020) bei gut 2,9 Milliarden Franken und machte somit etwas mehr als einen Viertel des gesamten landwirtschaftlichen Produktionswertes aus. Am beliebtesten war im Berichtsjahr bei den Schweizerinnen und Schweizern trotz langjährigem Konsumrückgang nach wie vor das Schweinefleisch mit einem Anteil von 41 % am gesamten Fleischkonsum. Der jährliche Pro-Kopf-Fleischkonsum der Schweizer Bevölkerung sank 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,45 % auf 50,91 kg. Die gesamte konsumierte Fleischmenge betrug 447 482 Tonnen Verkaufsgewicht (ohne Fisch und Krustentiere), was einer Zunahme von 1,3 % entspricht.

Aussenhandel Die Fleischexporte des für die menschliche Ernährung relevanten Fleisches nach Frischfleischäquivalent nahmen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % auf total 9263 Tonnen Verkaufsgewicht zu. Diese Zunahme ist hauptsächlich auf die vermehrten Exporte von Schweinefleisch zurückzuführen. Die Einfuhr von Fleisch für die menschliche Ernährung nahm im Jahr 2020 um 0,9 % zu und belief sich auf 94457 Tonnen Verkaufsgewicht (ohne Fische, Weich- und Krustentiere). Die leichte Zunahme beruht hauptsächlich auf dem erhöhten Import von Schweine- und Rindfleisch. Wie auch im Vorjahr konnte der Bedarf an beliebten Fleischstücken (z. B. Rind-, Lammund Pferdenierstück, Truten- und Pouletbrust) nicht vollständig durch die Inlandproduktion

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE gedeckt werden. Es wurden unter anderem 23 926 Tonnen Fleisch vom Grossvieh, 16 004 Tonnen Schweinefleisch und 42438 Tonnen Geflügelfleisch importiert. Folgende Grafik zeigt die Herkunft der Fleischimporte:

Fleischkonsum Im Berichtsjahr sank der Pro-Kopf-Konsum von verkaufsfertigem Fleisch im Vergleich zu 2019 von 51,14 kg auf 50,91 kg (ohne Fisch und Krustentiere, aber mit Kaninchen und Wild). Es muss beachtet werden, dass in der Konsumberechnung das Fleisch bei Einkäufen durch Private im benachbarten Ausland nicht eingerechnet wird. Der gesamte Fleischkonsum der Bevölkerung in der Schweiz im Jahr 2020 stieg um 1,3 % und belief sich auf 447 482 Tonnen verkaufsfertigem Fleisch. Dieser Umstand ist im Bevölkerungswachstum begründet. Der Konsum der Fleischarten entwickelte sich gegenüber 2019 unterschiedlich. So blieb etwa der Verbrauch beim Rindfleisch mit 11,32 kg fast gleich, ebenso beim Geflügelfleisch mit 14,18 kg. Die restlichen Fleischarten verzeichneten jeweils, ausser beim Schaffleisch, kleine Abnahmen. Das Geflügelfleisch bleibt somit nach wie vor auf der Beliebtheitsskala der Konsumentinnen und Konsumenten nach Schweinefleisch auf dem zweiten Platz - Rindfleisch liegt auf Platz drei.

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MARKT > TIERISCHE PRODUKTE

Fleischkonsum international Gemäss OECD (2020) ist der jährliche Pro-Kopf-Konsum von Fleisch in den beteiligten Ländern im Durchschnitt für Rind- und Kalbfleisch 14,4 kg, Schweinefleisch 22,9 kg, Geflügelfleisch 33 kg und Schaffleisch 1,3 kg. Total ergibt dies für diese Fleischarten 71,6 kg. Die Schweiz konsumiert von diesen Fleischarten 51 kg. Den grössten Pro-Kopf-Konsum findet man beim Rindfleisch mit 36 kg in Argentinien, beim Schweinefleisch mit 32,7 kg in Vietnam, beim Geflügelfleisch mit 68,7 kg in Israel und beim Schaffleisch mit 8,7 kg in Kasachstan. Die Schweiz ist ausser beim Geflügel jeweils knapp unter dem Fleischkonsum des Durchschnitts der OECDLänder, beim Geflügel ist sie klar tiefer. » Tierische Produktion Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch

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Aussenhandel

Produkt

2000/02

Milch und Milchprodukte Milch Jogurt Rahm Butter Milchpulver Käse, Quark ohne Fertigfondue Fleisch, Eier und Fische5 Rindfleisch Kalbfleisch Schweinefleisch Schaffleisch Ziegenfleisch Pferdefleisch Geflügel 4 Schlachtnebenproduk te Eier (Mio. Stk. ab 2014) 6 Fische, Krebs- und Weichtiere Getreide Weizen Roggen Gerste Hafer Körnermais Hackfrüchte Kartoffeln Zuck er Ölsaaten Ölsaaten Pflanzliche Öle,Fette Obst (frisch) Äpfel1,2 Birnen1,2 Aprik osen1,2 Kirschen1,2 Zwetschgen, Pflaumen1,2 Erdbeeren Trauben Zitrusfrüchte Bananen Gemüse (frisch) Karotten (inkl. Pfälzer) Zwiebeln (alle) Knollensellerie Tomaten (alle) Kopfsalat (inkl. Eichenlaub-) Blumenkohl (alle) Gurken (Salat / Nostrano) Wein (Trinkwein) Rotwein (in hl) Weisswein (in hl)

2018

2019

2020

2000/02 – 2018/20

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

t Einfuhr

Ausfuhr

% Einfuhr

19 3 494 918 447 11 688

22 919 148 246 4 960 1 076

2 964 4 236 1 369 779 11571

24 986 9 508 1 426 75 1 152

3 194 4 741 1 656 329 12353

23 764 9 149 1 767 294 1 034

2 805 4 543 1 636 369 9 263

25 501 9 700 1 317 6 548 2 350

15624.6 29.0 69.2 -10.1 -5.4

8.0 6286.7 510.3 -53.5 40.6

52 295

31 087

68 351

62 366

71 290

64 136

72 300

71 699

35.1

112.5

876 0 249 0 0 0 332 – – 83

7 849 1 115 9 753 6 940 359 4 117 42 770 – – 34 759

5 252 10.0 1 441 13.0 0.0 0.0 1 597 19385.0 0.0 250

20 793 631 9 812 5 791 191 2 583 44 780 201 572 73 058

5 021 2.0 1 589 10.0 0.0 0.0 2 043 16734.0 0.0 490

21 616 514 14 954 5 231 166 2 407 45 179 328 587 72 120

5 119 2 2 577 1 0 1 1 545 15 841 0 227

24 506 580 16 004 5 876 126 2 267 42 438 21 151 597 75 995

485.5 650.6 421.1 286.8

184.2 -48.4 39.3 -18.8 -55.1 -41.2 3.2 112.1

74 1 11 5 540 196

284 629 7 250 52 079 50 469 26 496

265 0 576 6 85

434 735 1 776 29 801 53 050 132 119

446 1 434 9 2 030

391 120 2 130 49 185 55 187 139 672

508 11 799 5 58

371 380 1 474 40 892 48 493 139 891

447.6 306.8 5397.8 -99.9 269.6

40.2 -75.3 -23.3 3.5 417.9

3 313 152 572

30 709 188 008

6 915 129861

19 580 81 666

9 825 120385

21 238 86 379

8 441 118 813

35 013 99 038

153.4 -19.4

-17.7 -52.6

699 7 327

105 697 95 762

348 3457

40 424 128 231

603 3252

42 181 133 205

1 012 2 310

42 029 133 784

-6.4 -59.0

-60.7 37.6

1 352 125 31 7 15 23 60 107 3

8 591 8 786 9 154 3 373 5 249 11 424 38 447 124 102 73 363

594 50 76 96 24 25 120 314 21

26 621 12 829 7 757 2 321 5 085 12 673 30 014 143 242 96 509

2377 374 36 24 28 13 64 428 43

6 753 7 250 8 081 2 960 6 134 14 088 27 776 144 136 96 702

892 134 19 9 67 21 29 247 49

14 017 6 774 7 980 2 668 5 741 14 282 31 266 157 883 102 043

-20.3 14.9 13.5 414.3 180.9 -15.2 18.0 209.4 1376.6

72.6 4.5 -2.4 -13.3 18.2 19.8 -22.8 19.6 34.2

26 51 0 25 3 1 21

6 739 6 432 287 42 449 2 537 9 067 17 046

169 48 0 16 29 22 2

1 905 4 741 2 37 037 3 461 8 118 19 546

423 74 0 151 1 0 3

2 303 6 244 1 36 812 3 356 8 766 21 018

710 80 0 94 7 2 2

3 289 6 304 39 41 793 3 520 8 879 21 431

1549.0 33.3 253.4 277.3 686.7 -88.3

-62.9 -10.4 -95.1 -9.2 35.8 -5.3 21.2

6 585 5 997

1 417 802 214 349

7 315 3527

1 159 138 393 886

7 537 4301

1 156 915 397 588

7 318 4 721

1 199 550 392 644

12.2 -30.2

-17.3 84.1

1

Durchschnitt der Jahre 2000/03 Veränderung 2000/03 -2017/20 Kein Vergleich mit 2000/03 2

4

ab 2012 Verkaufsgewicht ab 2014 Quellenänderung wegen aufgeteilter Zolltariflinien 6 ab 2014 Methodenänderung: Millionen Stk. Eier anstatt Tonnen, deshalb kein Vergleich 2000/03 Quel l en: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Schlachtnebenprodukte, Eier, Getreide, Hackfrüchte, Ölsaaten (1201-1207), Pflanzliche Öle und Fett (1507-1515), Wein: OZD, ab 2014 Fleisch und Schlachtnebenprodukte: Proviande, Eier: Aviforum, Milchprodukte: TSM, Milchstatistik der Schweiz Obst und Gemüse: Schweizerische Aussenhandelsstatistik der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV Zucker: réservesuisse Geflügel: Proviande 5

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UMWELT

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UMWELT > EINLEITUNG

Einleitung In der Rubrik «Umwelt» des Agrarberichts werden Themen an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Umwelt behandelt (Stickstoff- und Phosphorkreislauf, Klima, Luft, Energie, Wasser, Boden und Biodiversität). Jedes Jahr werden im Vierjahresturnus ausgewählte Themen vertieft betrachtet. Dieses Jahr steht das Thema Biodiversität ganz im Zentrum. Basierend auf aktuellen Daten aus dem ALL-EMA-Monitoringprogramm und auf der Entwicklung kulturlandspezifischer Zielvogelarten informieren zwei Artikel über den Zustand der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Zwei weitere Artikel fassen die Ergebnisse der jüngsten Forschungsarbeiten im Bereich Grünlandstrukturen und -nutzung zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft zusammen. In der Rubrik «Umwelt» werden ausserdem die regelmässig aktualisierten Agrarumweltindikatoren des BLW-Monitoringprogramms veröffentlicht. Mit einem kurzen Artikel zu den Agrarumweltindikatoren stellt die Rubrik «Umwelt» alle aktuellen Daten zu den Agrarumweltleistungen der Schweiz zur Verfügung.

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UMWELT > AGRARUMWELTMONITORING

Agrarumweltindikatoren (AUI) Die Entwicklung der AUI wie bspw. der Stickstoff- und der Phosphorbilanz, der Ammoniakemissionen und der Treibhausgase geben Aufschluss über die in den letzten dreissig Jahren erzielten Agrarumweltleistungen. Die Schweizer Landwirtschaft verzeichnete in den 1990er-Jahren deutliche Fortschritte, für die Folgejahre jedoch sieht die Bilanz durchzogener aus. Das BLW und Agroscope arbeiten an einem Projekt zur Weiterentwicklung des Monitorings mit dem Ziel, die vorhandenen Daten besser nutzen zu können. Das Agrarumweltmonitoring (AUM) des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) vermittelt einen Überblick über die ökologische Entwicklung der Schweizer Landwirtschaft. So werden in verschiedenen Bereichen (Stickstoff- und Phosphorkreislauf, Energie, Klima, Boden, Wasser, Biodiversität) Informationen gesammelt, um den Einfluss der Landwirtschaft auf die Umwelt und die Reaktion der Umwelt auf die landwirtschaftliche Praxis zu beobachten und zu messen. Die gesetzliche Grundlage für das Monitoring bildet die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Diese besagt, dass sich das AUM auf Agrarumweltindikatoren (AUI) stützen soll, welche mit den internationalen Normen (Eurostat und OECD) vergleichbar sind und die quantitativen und qualitativen Auswirkungen der Agrarpolitik auf nationaler Ebene (nationale Statistiken und Inventare) sowie auf regionaler und betrieblicher Ebene (Zentrale Auswertung von Agrarumweltindikatoren, ZAAUI) beurteilen.

Entwicklung der wichtigsten nationalen AUI während der letzten dreissig Jahre Wenn man die wichtigsten nationalen AUI betrachtet (Energiebedarf, Stickstoffbilanz, Phosphorbilanz, Ammoniakemissionen (NH3) und Treibhausgasemissionen (THG)) und dabei die Entwicklung der Produktion mitberücksichtigt, erhält man ein umfassendes Bild der in den letzten dreissig Jahren erzielten Agrarumweltleistungen. Im Zeitraum 1990–1999 wiesen alle AUI einen Rückgang auf, während das Produktionsniveau gleich hoch blieb. Zwischen 2000 und 2009 veränderte sich das Niveau der THG- und NH3-Emissionen praktisch nicht. Die Phosphorbilanz und in geringerem Masse auch die Stickstoffbilanz verzeichneten einen weiteren Rückgang. Im gleichen Zeitraum nahm der Energieverbrauch der Landwirtschaft zu. Im Zeitraum 2010 bis 2019 ist eine leicht rückläufige Tendenz bei den THG- und NH3-Emissionen festzustellen. Gleichzeitig veränderten sich die Stickstoffbilanz, die Phosphorbilanz sowie der Energiebedarf nicht wesentlich. Die landwirtschaftliche Produktion ging in diesem Zeitraum allerdings zurück. Insgesamt verzeichnete die Schweizer Landwirtschaft in den 1990er-Jahren deutliche Fortschritte, für die Folgezeit jedoch sieht die Bilanz durchzogener aus. Was die THG- und NH3-Emissionen betrifft, sind die für die Landwirtschaft definierten Umweltziele nicht erreicht worden (BAFU und BLW 2008 und 2016).

Entwicklung der wichtigsten AUI von 1990 bis 2019

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Ergebnisse auf regionaler und betrieblicher Ebene Während die oben beschriebenen AUI auf der Basis von nationalen Statistiken berechnet werden, erfolgt die Berechnung der AUI für das regionale und betriebsspezifische Monitoring basierend auf Bewirtschaftungsdaten von beinahe 300 Landwirtschaftsbetrieben: www.zaaui.ch). Die AUI-Zeitreihen werden in Form einer Excel-Tabelle und einer interaktiven Website veröffentlicht. Auf Letzterer können mit wenigen Klicks die Zeitreihen der AUI nach Betriebsart und Region visualisiert werden. Seit 2021 bietet ein vergleichbares geschütztes Instrument (zugänglich über das Agate-Portal) den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit, die Ergebnisse ihres eigenen Betriebs interaktiv einzusehen. Um die Ergebnisse der ZA-AUI interaktiv zu betrachten, klicken Sie hier.

Projekt zur Weiterentwicklung des Agrarumweltmonitorings auf regionaler und betrieblicher Ebene Das BLW und Agroscope haben beschlossen, gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten, um das Agrarumweltmonitoring auf regionaler und betrieblicher Ebene weiterzuentwickeln. Das Projekt ist derzeit (Stand Juni 2021) in der Ausarbeitungsphase, in der geprüft wird, inwieweit die Agrarumweltindikatoren auf der Basis vorhandener Daten aus dem Agrarinformationssystem (AGIS) berechnet werden können. Der nächste Schritt wird darin bestehen, andere verfügbare Datenquellen zu integrieren, um die Berechnung der Indikatoren weiter zu optimieren. Das Projekt soll die Datenerhebung auf betrieblicher Ebene gezielter ausrichten und wird ab 2024 die heutige Zentrale Auswertung der Agrarumweltindikatoren (ZAAUI) ersetzen.

Datenreihen zu den AUI In den nachfolgenden Tabellen und Links sind alle Daten des AUM zusammengefasst: • Internationale Ebene: Agrarumweltindikatoren der OECD und Agrarumweltindikatoren von Eurostat BibliographieBAFU und BLW 2008, Umweltziele LandwirtschaftBAFU und BLW 2016, Umweltziele Landwirtschaft – Statusbericht 2016Stickstoff in der Landwirtschaft, Agrarbericht 2020Ammoniakemissionen, Agrarbericth

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UMWELT > AGRARUMWELTMONITORING 2020Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft, Agrarbericht 2019Energiebedarf der Landwirtschaft, Agrarbericht 2019Landwirtschaftliche Phosphorbilanzen, Agrarbericht 2018 Jérôme Frei, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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UMWELT > BIODIVERSITÄT

ALL-EMA – Monitoring der Arten- und Lebensräumvielfalt in der Landwirtschaft Der erste Erhebungszyklus des Monitoring-Programms ALL-EMA wurde Ende 2019 abgeschlossen. Damit sind erstmals Aussagen zum Zustand der Biodiversität in der Agrarlandschaft möglich. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arten- und Lebensraumvielfalt im Flachland niedriger ist als im Berggebiet. In Biodiversitätsförderflächen ist die Vielfalt höher als in vergleichbaren Flächen; sie steigt mit dem Qualitätsniveau der Flächen. Agroscope betreibt das Monitoring-Programm ALL-EMA («Arten und Lebensräume Landwirtschaft – Espèces et milieux agricoles», www.allema.ch) im Auftrag von BLW und BAFU, und beobachtet damit den Zustand der Biodiversität in der Agrarlandschaft. Dank der Zusammenarbeit der beiden Bundesämter beinhaltet ALL-EMA, zusätzlich zum eigentlichen Monitoring, eine Verknüpfung zu den agrarpolitischen Instrumenten: Die Verdichtung der Stichprobe auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) ermöglicht den Vergleich mit Referenzflächen und ermöglicht es, aus der systematischen Beobachtung der Biodiversität auch Schlussfolgerungen für die Verbesserung biodiversitätsfördernder Massnahmen zu ziehen. Die Datenerhebung in ALL-EMA erfolgt in mehreren Fünf-Jahres-Zyklen. Der erste Zyklus (2015–2019) ist abgeschlossen und der zweite ist in Gang (2020–2024). Die Erhebung deckt insgesamt 170 Untersuchungsquadraten à 1 km2, verteilt über die landwirtschaftlichen Zonen und die Hauptregionen der Umweltziele Landwirtschaft.

Die Lebensraum- und Pflanzenkartierung von ALL-EMA wird ergänzt mit Daten zu Tagfaltern und Brutvögeln, die in den gleichen Untersuchungsquadraten im «Biodiversitätsmonitoring Schweiz (BDM)» vom BAFU und im «Monitoring Häufige Brutvögel der Schweiz (MHB)» erhoben werden.

Biodiversitätsvielfalt in tieferen Lagen niedriger Zur Beschreibung des Zustands der Arten- und Lebensraumvielfalt wurden verschiedene Biodiversitätsindikatoren analysiert, welche im nun vorliegenden Bericht zum Zustand der Biodiversität der Schweizer Agrarlandschaft (Meier et al. 2021) detailliert beschrieben sind. Sie zeigen, dass die Diversität der Arten- und Lebensraumvielfalt in tieferen Lagen deutlich niedriger ist als in höheren Lagen, obwohl man aufgrund des naturräumlichen

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UMWELT > BIODIVERSITÄT Potenzials das Gegenteil erwartet hätte. Der Hauptgrund für dieses deutliche Defizit in tieferen Lagen steht vermutlich im Zusammenhang mit der erhöhten Landnutzungsintensität. Diese Beobachtung wird gestützt durch den Indikator «Mittlere Nährstoffzeigerwerte der Pflanzenarten in Probeflächen», welcher in den tieferen Lagen am höchsten ist. Bei hohen Nährstoffeinträgen werden Pflanzen, die an nährstoffarme Lebensbedingungen angepasst sind, durch stickstoffliebende Arten verdrängt. Dadurch kann es zu einer Vereinheitlichung der Vegetation und folglich zu einem Rückgang der Artenvielfalt kommen.

Biodiversitätsindikatoren «Anzahl Pflanzenarten auf lokaler Ebene (pro 10 m2)» in der Agrarlandschaft pro Untersuchungsquadrat. Durchschnitt ± Standardfehler.

Biodiversitätsindikator «Mittlere Nährstoffzeigerwerte der Pflanzenarten (pro 10 m2)» in der Agrarlandschaft pro Untersuchungsquadrat. Durchschnitt ± Standardfehler.

Förderkonzept der Biodiversitätsbeiträge zeigt seine Wirkung Die Daten waren zentral für die Evaluation der Biodiversitätsbeiträge. Um die Wirksamkeit der Biodiversitätsbeiträge zu beurteilen, führte ALL-EMA gezielte Erhebungen in den Biodiversitätsförderflächen der Qualität 1 und 2 (BFF Q1 und Q2) durch. Die Ergebnisse zeigen,

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UMWELT > BIODIVERSITÄT dass das Förderkonzept wirkt. In BFF Q2 ist die Arten- und Lebensraumvielfalt am höchsten, in BFF Q1 tiefer, und in vergleichbaren Kontrollflächen ausserhalb der BFF am tiefsten. Der Unterschied in der Arten- und Lebensraumvielfalt zwischen BFF und Kontrollflächen nimmt von der Talzone zum Sömmerungsgebiet ab. In tieferen Lagen, wo die Landnutzung allgemein intensiv ist, ist die Arten- und Lebensraumvielfalt der extensiver bewirtschafteten BFF deutlich höher. Die Bedeutung der BFF ist aber auch in höheren Lagen gross. Beispielsweise würde dort die Bewirtschaftung schlecht zugänglicher Flächen ohne die Biodiversitätsbeiträge eher aufgegeben; dadurch würden Flächen verbuschen, was auch eine Gefahr für den Arten- und Lebensraumreichtum darstellt.

Biodiversitätsindikator «Mittlere Anzahl Pflanzenarten» pro 10 m2 in «vergleichbaren Kontrollflächen ausserhalb der BFF» (rot), in BFF Q1 (grau) und in BFF Q2 (blau) in der Agrarlandschaft pro Untersuchungsquadrat. Im Sömmerungsgebiet können keine BFF Q1 angemeldet werden.

Die Ergebnisse der oben beschriebenen Untersuchungen zeigen zwar, dass das Förderkonzept grundsätzlich funktioniert. Jedoch zeigen weitere Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungen, dass das Potenzial bei der Förderung der Biodiversität im Grünland noch nicht ausgeschöpft ist. Beispielsweise sollte die ursprüngliche Vegetation des Grünlandes stärker berücksichtigt werden (Riedel et al. 2019). Weiter zeigen die ALL-EMA-Daten, dass eine Kombination aus begünstigenden abiotischen Umweltbedingungen (z. B. Neigung, Exposition, Anzahl Regentage) und eine tiefe Bewirtschaftungsintensität die Anzahl Pflanzenarten in BFF am stärksten positiv beeinflusst. Um die Förderung der Biodiversität zu optimieren, müssten daher die landwirtschaftlichen Praktiken an die lokalen Bedingungen angepasst werden (standortangepasste Landwirtschaft). Weitere signifikante Einflussfaktoren der Arten- und Lebensraumvielfalt waren eine grosse Vielfalt an Kleinstrukturen und die Zugehörigkeit zu einem Vernetzungsprojekt.

Ausblick Die Datengrundlage von ALL-EMA bietet viele Möglichkeiten, um mit zusätzlichen Datenquellen zu abiotischen Umweltbedingungen und Bewirtschaftungsinformationen mehr über die Einflussfaktoren zu erfahren und damit wertvolle Antworten auf Fragestellungen aus Praxis, Politik und Wissenschaft geben zu können. Zudem werden erste Aussagen zur Entwicklung der Biodiversität auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab 2025 möglich. Literatur

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UMWELT > BIODIVERSITÄT Meier et al. (2021): Zustandsbericht ALL-EMA 2015-19Bericht zur Evaluation der Biodiversitätsbeiträge 2019Riedel et al. (2019): Ökologische Qualität von Wiesen, die mit Biodiversitätsbeiträgen gefördert werdenMeier et al. (2020): An effective way to map land-use intensity with a high spatial resolution based on habitat type and environmental data Eliane Meier, Gisela Lüscher und Eva Knop, Agroscope, Forschungsgruppe Agrarlandschaft und Biodiversität.Jérôme Frei, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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Biodiversitätsfördernde Grünlandbewirtschaftung Ergebnisse verschiedener Forschungsprojekte der letzten paar Jahre zeigen: Das Hinauszögern des ersten Schnitts oder das Anlegen von Rückzugsstreifen fördern die Insektenpopulationen im Grünland. Wenn die extensive Bewirtschaftung es nicht erlaubt, die Qualität einer Wiese zu verbessern, kann eine aktive Wiederherstellung mittels Übertragung von Samenmaterial durch das Ausbringen von Mahdgut, das von einer pflanzenartenreichen Spenderfläche stammt, in Betracht gezogen werden. Die Biodiversität extensiv genutzter Wiesen Der starke Rückgang der Biodiversität im Agrarraum in den letzten Jahrzehnten hat zum Verschwinden zahlreicher lokaler und regionaler Arten geführt, die früher auf landwirtschaftlichen Nutzflächen verbreitet waren. Dank der in den frühen 1990er-Jahren eingeführten Biodiversitätsförderflächen (BFF) war es möglich, die Situation bis zu einem gewissen Grad zu korrigieren. Doch selbst 20 Jahre später haben diese politischen Änderungen nur mässige Fortschritte bei der Erhaltung der Biodiversität gebracht. Heute haben die BFF einen Anteil von 18–19 Prozent an der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Schweiz, wobei rund die Hälfte der BFF aus extensiv genutzten Wiesen besteht. In der Tal- und Hügelzone gibt es etwa 60 000 Hektaren extensiv genutzte Wiesen. Im Vergleich zu konventionellen Wiesen beherbergen extensive BFF-Wiesen mehr Pflanzenarten (Aviron et al. 2009, Riedel et al. 2019, Meier et al. 2021. Im Vergleich zur Flora, die vor 1960 auf diesen Wiesen vorkam, ist die Situation jedoch immer noch klar unbefriedigend (Bosshard 2015). Bei den Wirbellosen ist der Unterschied zwischen extensiven und konventionellen Wiesen weniger ausgeprägt, wobei auf extensiv genutzten Wiesen nur einige wenige zusätzliche Arten von Heuschrecken (Orthoptera), Wildbienen, Schmetterlingen und Laufkäfern vorkommen und bei Spinnen kein signifikanter Unterschied feststellbar ist (Aviron et al. 2009; Knop et al. 2006; Schlegel und Schnetzler 2018). Alternative Mähregimes können die Förderung von Wirbellosen in extensiv genutzten BFF-Wiesen verbessern.

Alternative Mähregimes Ein Forschungsprojekt der Universität Bern (Humbert et al. 2018) – mitfinanziert durch den Schweizerischen Nationalfonds, das BLW und das BAFU sowie mehrere Schweizer Kantone – hat gezeigt, dass einfache Anpassungen des Mähregimes von extensiv genutzten Wiesen, wie z. B. ein um einen Monat verzögerter erster Schnitt (vom 15. Juni auf den 15. Juli) oder das Belassen eines ungemähten Rückzugsstreifens, positive Wirkungen sowohl auf die Häufigkeit als auch auf die Artenvielfalt mehrerer Gruppen von Wirbellosen haben.

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Beispiele für ungemähte Rückzugsstreifen

So zeigten die Ergebnisse beispielsweise, dass auf extensiv genutzten Wiesen mit späterem Schnitt rund fünfmal mehr Heuschrecken als auf den Kontrollwiesen (Mitte Juni gemäht und ohne Rückzugsstreifen) zu finden waren. Ausserdem verdoppelte sich ihre Zahl auf Wiesen, von denen 10–20 Prozent der Fläche aus Rückzugsstreifen bestanden. Auch die Tagfalter waren in Wiesen mit Rückzugsstreifen und späterem ersten Schnitt häufiger anzutreffen als in den Kontrollwiesen.

Wiesen mit Rückzugsstreifen beherbergten ausserdem 23 Prozent mehr Heuschreckenarten und 60 Prozent mehr spezialisierte Schmetterlingsarten (siehe auch Buri et al. 2013; Bruppacher et al. 2016).

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Obwohl diese alternativen Mähregimes für Insekten von Vorteil sind, haben sie einen neutralen Effekt auf die Pflanzenvielfalt (Humbert et al. 2018).

Wiederherstellung der Pflanzenvielfalt auf Wiesen Eine verarmte Bodensamenbank und das Fehlen von Quellpopulationen in der Umgebung (von ehemaligen blütenreichen Naturwiesen) dürften erklären, warum viele der heutigen extensiv genutzten Wiesen Schwierigkeiten haben, bezüglich Artenvielfalt Fortschritte zu erzielen. In diesen Fällen ist eine aktive Wiederherstellung erforderlich, die über eine blosse Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung hinausgeht. Zurzeit läuft ein von BLW und BAFU mitfinanziertes Forschungsprojekt, um proaktive Wiederherstellungsmethoden im Feld experimentell zu testen. Dazu zählen insbesondere: 1) die Übertragung von Samenmaterial durch das Ausbringen von Mahdgut, das von einer pflanzenartenreichen Spenderfläche stammt (Methode der Direktbegrünung); 2) die Aussaat mittels einer Samenmischung, die mit einem Drescher auf einer Spenderfläche geerntet wurde; und 3) die Aussaat mittels einer kommerziellen Mischung.

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Obwohl einige dieser Methoden für die Wiederherstellung der Flora weithin anerkannt sind und bereits angewandt werden, wissen wir nicht, inwiefern sie zur Wiederherstellung der Insektenpopulationen beitragen (siehe jedoch Breitenmoser et al. 2020) und ob das Risiko besteht, dass diese Praktiken zu einer Homogenisierung der Pflanzengemeinschaften in der Landschaft führen. Auch die langfristige Stabilität von aufgewerteten Wiesen ist unbekannt. Literatur Aviron, S., H. Nitsch, P. Jeanneret, S. Buholzer, H. Luka, L. Pfiffner, S. Pozzi, B. Schupbach, T. Walter, and F. Herzog. 2009. Ecological cross compliance promotes farmland biodiversity in Switzerland. Frontiers in Ecology and the Environment 7:247-252.Bosshard, A. 2015. Recul des prairies à fromental Arrhenatheretum et conséquences sur la biodiversité. Recherche agronomique suisse 6:20-27.Breitenmoser, S., J.-Y. Humbert, and S. Viollier. 2020. Creation of new grasslands within the ecological network "La Frontiere" VD and effects on orthopterans (Insecta: Orthoptera). Alpine Entomology 4:117-128.Bruppacher, L., J. Pellet, R. Arlettaz, and J.-Y. Humbert. 2016. Simple modifications of mowing regime promote butterflies in extensively managed meadows: Evidence from field-scale experiments. Biological Conservation 196:196-202.Buri, P., R. Arlettaz, and J.-Y. Humbert. 2013. Delaying mowing and leaving uncut refuges boosts orthopterans in extensively managed meadows: Evidence drawn from field-scale experimentation. Agriculture, Ecosystems and Environment 181:22-30.Humbert, J.-Y., P. Buri, D. Unternährer, and R. Arlettaz. 2018. Des régimes de fauche alternatifs pour favoriser la biodiversité des prairies. Recherche Agronomique Suisse 9: 314–321.Knop, E., D. Kleijn, F. Herzog, and B. Schmid. 2006. Effectiveness of the Swiss agri-environment scheme in promoting biodiversity. Journal of Applied Ecology 43:120-127.Schlegel, J., and S. Schnetzler. 2018. Heuschrecken (Orthoptera) in Biodiversitätsförderflächen der voralpinen Kulturlandschaft Schönenbergs (Schweiz, Kanton Zürich) mit Trends seit 1990. Alpine Entomology 2:77-100.Meier et al. (2021): Zustandsbericht ALL-EMA 2015-19Riedel et al. (2019) Qualité écologique des prairies qui bénéficient des contributions à la biodiversité. Recherche agronomique suisse 10 :80–87. Jean-Yves Humbert und Raphael Arlettaz, Abteilung Conservation Biology, Universität BernJérôme Frei, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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Bestandsentwicklung der Brutvögel des Kulturlandes Brutvogelarten sind wichtige Zeiger für den Zustand der Biodiversität. Nach einem starken Rückgang zwischen 1990 und 2010 gab es in den letzten Jahren eine gewisse Erholung der Zielarten. Seit 1990 sind aber die Bestände der Hälfte der Zielarten rückläufig oder bereits verschwunden. Einige Arten wie der Zaunammer konnten von den milden Wintern und den Massnahmen zur Förderung der Biodiversität profitieren, während bei anderen wie die Feldlerche die Lebensräume weiter reduziert wurden oder an Qualität verloren, was ihre negative Entwicklung erklärt. Swiss Bird Index als wichtiger Anhaltspunkt Vögel kommen in verschiedensten Lebensräumen vor und stellen an diese meistens spezifische Ansprüche. Daher sind Brutvogelbestände ein wertvoller Indikator für den Zustand der Biodiversität im Allgemeinen. Der Swiss Bird Index SBI® zeigt die Bestandsentwicklung der Schweizer Brutvögel. Der SBI® wird jährlich von der Schweizerischen Vogelwarte Sempach berechnet und erlaubt die Beurteilung der Bestandsentwicklung der Brutvogelarten seit 1990 (Zbinden et al. 2005). Der SBI® umfasst mehrere Teilindices, welche die Bestandsentwicklung der Brutvogelarten insgesamt oder verschiedener Gruppen von Vogelarten illustrieren. Kürzlich wurde die Berechnungsmethode des SBI® angepasst (Korner-Nievergelt et al. submitted). Diese Anpassung erfolgte, um neuauftretende wie auch verschwindende Vogelarten mathematisch korrekt behandeln zu können.

Wie geht es den Ziel- und Leitarten? Um die Entwicklung der Ziel- und Leitarten gemäss Umweltziele Landwirtschaft (UZL) aufzuzeigen, werden deren Teilindices berechnet. Zielarten (29 Arten) sind lokal bis regional vorkommende, aber national gefährdete Arten, die erhalten und gefördert werden sollen und für welche die Schweiz in Europa eine besondere Verantwortung trägt. Leitarten (18 Arten) sind charakteristisch für eine Region und repräsentativ für ein bestimmtes Habitat. Sie dienen damit als Messgrösse für die Qualität des Lebensraums, den sie besiedeln (BAFU und BLW 2008). Insbesondere Biodiversitätsförderflächen (BFF) in ausreichender Fläche und in der nötigen Qualität bieten Lebensräume für den Erhalt und die Förderung von Ziel- und Leitarten. Bei der Planung von Vernetzungsprojekten müssen die Bedürfnisse von Ziel- und Leitarten berücksichtigt werden.

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Für die Berechnung des Index der Zielarten wurden 28 von den 29 Arten berücksichtigt (für den Halsbandschnäpper gibt es keine Daten). Im Kuchendiagramm wird der Anteil der abnehmenden (rot), der zunehmenden Arten (grün) und der Arten ohne Trend (orange) dargestellt. In schwarz sind ehemals regelmässig vorkommende Brutvogelarten ausgewiesen, die 1990 noch in der Schweiz brüteten, 2020 aber nicht mehr.

Der Teilindex der Leitarten zeigt in den letzten 30 Jahren relativ geringe Veränderungen. Der Index pendelt um den Ausgangswert 100. Der Teilindex der Zielarten zeigt zwischen 1990 und 2009 einen Rückgang auf 62 Prozent des Ausgangswerts von 1990. Nach einem Wiederanstieg um 2010 hat sich der Index bis 2019 bei etwa 75 Prozent stabilisiert und ist 2020 stark angestiegen. Es gibt mehrere mögliche Erklärungen für diese Erholung: • Die fünf Zielarten Rebhuhn, Rotkopfwürger, Bekassine, Grossbrachvogel, Ortolan haben in den letzten Jahren kaum noch gebrütet. Bei einem Bestand von 0 kann der Bestand einer Art nicht mehr weiter zurückgehen. Insofern erhalten Arten mit einer positiven Entwicklung (z. B. Rotmilan, Weissstorch, Turmfalke) automatisch mehr Gewicht innerhalb des fixen Artensets. Arten mit zunehmendem Bestand sind häufig solche, die die in der intensiven Landwirtschaft anfallende Nahrung nutzen können, jedoch z. B. am Waldrand oder in/auf Gebäuden brüten. • Gewisse Arten mit einer (teilweise starken) negativen Gesamtbilanz haben in den letzten Jahren relativ gesehen weniger stark abgenommen oder sich auf tiefem Niveau stabilisiert (z. B. Bodenbrüter wie Feldlerche und Braunkehlchen). • Die milderen Winter der letzten Jahre (insbesondere 2019/20) führten zu einer geringeren Sterblichkeit bei vielen Arten. Die meisten Teilindices SBI zeigen denn auch eine positive Entwicklung in den letzten Jahren (z. B. Zielarten Wiedehopf, Steinkauz und Zaunammer). • Die Zunahme der BFF und des Anteils an Flächen der Qualitätsstufe 2 hat einen positiven Einfluss auf die Entwicklung der Brutvogelbestände auf nationaler Ebene (#Biodiversitätsbeiträge). Es konnte gezeigt werden, dass überdurchschnittlich aufgewertete Landschaften Brutvögel auf regionaler Ebene fördern (Birrer et al. 2007, Meichtry-Stier et al. 2014, Zingg et al. 2019). Bei den Zielarten ist seit 1990 die Hälfte der Arten rückläufig oder bereits verschwunden. Von der anderen Hälfte nehmen elf Arten zu, während drei Arten keinen Trend zeigen.

Rotmilan und Feldlerche: UZL-Zielarten mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Entwicklungen

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UMWELT > BIODIVERSITÄT Der Rotmilan bestreitet einen grossen Anteil seiner Nahrung mit Aas und Wirbellosen wie Regenwürmer und Insekten. Er brütet am Waldrand, in Baumhecken oder auf Einzelbäumen und findet seine Nahrung auf weiträumigen Suchflügen im Kulturland. Dadurch kann er kurzfristig und lokal bestehende Nahrungsquellen, wie sie beim Pflügen oder bei der Mahd entstehen, optimal ausnutzen. Seinen Bestand konnte er in den letzten 30 Jahren vervielfachen.

Die ursprünglich weit verbreitete und häufige Zielart Feldlerche hat in den letzten dreissig Jahren rund 60 Prozent ihres Bestands eingebüsst und ist in gewissen Regionen vollständig verschwunden. Als Bodenbrüter leidet sie unter der häufigen Bearbeitung der Felder. Die Zeitfenster zum Brüten sind eng und die Nahrung knapp geworden, sodass es der Art immer weniger gelingt erfolgreich Junge aufzuziehen. Wiesen sind für die Nahrungssuche häufig undurchdringlich geworden.

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Literatur Meichtry-Stier, K.S., Jenny, M., Zellweger-Fischer, J., Birrer, S., 2014. Impact of landscape improvement by agrienvironment scheme options on densities of characteristic farmland bird species and brown hare (Lepus europaeus). Agric. Ecosyst. Environ. 189, 101–109.Zbinden N., Schmid H., Kéry M. & Keller V., 2005. Swiss Bird Index SBI® – Kombinierte Indices für die Bestandsentwicklung von Artengruppen regelmässig brütender Vogelarten der Schweiz 1990–2004. Ornithol. Beob. 102, 283–291.Korner-Nievergelt, F., N. Strebel, S.T. Buckland, R. Freeman, R.D. Gregory, J. Guélat, N. Isaac, L. Mc Rae, T. Roth, S. Schirmer, L.L. Soldaat, P. Vo#íšek, T. Sattler. Multi-species population indices for sets of species including rare, disappearing or newly occurring species. Submitted to Ecological Indicators.Zingg S., Ritschard E., Arlettaz R. and Humbert J.-Y. 2019, Increasing the proportion and quality of land under agrienvironment schemes promotes birds and butterflies at the landscape scale. Biological

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UMWELT > BIODIVERSITÄT Conservation 231:39-48Bundesamt für Umwelt (BAFU), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), 2008. Umweltziele Landwirtschaft, hergeleitet aus bestehenden rechtlichen Grundlagen. Umwelt-Wissen Nr. 0820, Bern, 221 S.Birrer S., Spiess M., Herzog F., Kohli L., Lugrin B., 2007. Swiss agri-environment scheme promotes farmland birds – but only moderately. J. Ornithol. 148. Suppl. 2, S295–S303. Thomas Sattler und Simon Birrer, Vogelwarte SempachJérôme Frei, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe, jerome.frei@blw.admin.ch

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Biodiversitätsfördernde Strukturen Landschaftselemente wie Gehölze, Steinhaufen, Säume oder Kleingewässerhaben eine grosse Bedeutung für die Biodiversität. Solche Strukturen sind nötig, um die Bedürfnisse verschiedener Tiere und anderer Arten zu erfüllen. Das Forum Biodiversität hat 2020 gemeinsam mit Fachleuten das bisher verstreut vorhandene Wissen zur Bedeutung und Entwicklung von Strukturen zusammengetragen und mögliche Stossrichtungen beschrieben, um sie im Rahmen der Agrarpolitik verstärkt zu fördern. Biodiversitätsfördernde Strukturen sind punktuelle, lineare oder flächige Elemente der Landschaft von unterschiedlicher Grösse, Material und Aufbau mit einer hohen Bedeutung für die Biodiversität. Dazu gehören Gehölze, Totholz (z. B. Asthaufen) und Steinstrukturen (z. B. Trockenmauern, Steinhaufen), Säume, Kleingewässer, Feuchtstandorte, offene Bodenstellen und Ruderalflächen, abwechslungsreiches Gela#nderelief sowie künstliche Strukturen (z. B. Nisthilfen).

Eine grosse Anzahl und Vielfalt an punktuellen, linearen und flächigen Strukturen sind von grosser Bedeutung für die Biodiversität in der Landwirtschaft. Fotos: Gregor Klaus

Bedeutung von Strukturen Biodiversitätsfördernde Strukturen sind von grosser Bedeutung für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Für viele Arten wie z. B. Wiesel oder Wildbienen sind sie sogar unerlässlich. Denn als Sonderstandorte erhöhen Strukturen das Lebensraumangebot, bieten Fortpflanzungs- und Rückzugsmöglichkeiten und fördern die Vernetzung. So erhöhen Strukturen zum Beispiel die ökologische Qualität von extensiv genutzten Wiesen (BLW 2019). Von Strukturen profitieren auch Bestäuber und andere Nützlinge und damit die landwirtschaftlichen Kulturen. So ziehen Wiesel, welche zahlreiche Mäuse fressen, ihren Nachwuchs unter anderem in Ast- oder Steinhaufen auf. Viele Strukturen wie Trockenmauern haben auch einen kulturhistorischen Wert.

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Aufmerksam beobachtet ein Wiesel von einer Trockenmauer aus die Wiese. Foto: Ueli Rechsteiner (Rechte noch ausstehend)

Entwicklung von Strukturen Als Ergebnis natürlicher Prozesse und landwirtschaftlicher Tätigkeiten entstanden über Generationen hinweg ortstypische Strukturen in einer grossen Menge und Vielfalt. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts war unsere Kulturlandschaft deshalb reich an Strukturen. Seither gingen sowohl deren Zahl wie deren Vielfalt markant zurück. Dieser Rückgang ist insbesondere auf Nutzungsintensivierungen, u. a. im Rahmen von Meliorationen, aber auch auf Nutzungsaufgaben zurückzuführen. Gut dokumentiert sind die enormen Abnahmen von Hochstamm-Feldobstba#umen, Kleingewässern und Feuchtstandorten. Lokal sind aber auch Zunahmen gewisser Strukturtypen festzustellen etwa dank Biodiversitätsförderflächen, Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten oder Gewa#sserrevitalisierungen.

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Die strukturreiche Landschaft um 1972 (oben) bot einer grossen Zahl an Arten Lebensraum. Die gleiche Landschaft um 2002 (unten) hat ihr Kleinrelief und damit unzählige Lebensräume verloren. Fotos Klaus Ewald.

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Die Verluste an Strukturen finden rasch oder schleichend statt, sind insgesamt aber massiv. Der gleiche Landschaftsausschnitt um 1971 (oben) und 2018 (unten). Fotos: Klaus Ewald.

Förderung von Strukturen Einige Typen von Strukturen werden bereits heute im Rahmen der Agrarpolitik gefördert. Zudem setzen Organisationen und Labelprogramme zusammen mit Landwirtinnen und Landwirten Massnahmen zur Förderung von Strukturen um (z. B. Obstgarten Farnsberg). Damit viele Arten des Landwirtschaftsgebietes profitieren, ist aber eine Vielzahl und Vielfalt von standorttypischen Strukturen nötig. Deshalb kann eine verstärkte Förderung von Strukturen bedeutende Lücken im Biodiversitätsfördersystem schliessen und zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft beitragen. Das Forum Biodiversität hat dafür gemeinsam mit Fachleuten aus Bundes- und kantonalen Behörden, landwirtschaftlicher Forschung und Beratung, Verbänden und weiteren Institutionen sowie mit finanzieller Unterstützung des BLW Stossrichtungen eruiert, um Strukturen im Landwirtschaftsgebiet verstärkt zu fördern. Der daraus entstandene Bericht

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UMWELT > BIODIVERSITÄT (Guntern et al. 2020) schlägt rund 60 Massnahmen in den Bereichen «Bildung, Beratung, Information», «Betrieb», «Region» und «Strukturverbesserungen» vor, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Biodiversität, der Vollzugstauglichkeit sowie der Akzeptanz beurteilt wurden. Prinzipiell sollte die Förderung von Strukturen regional angepasst erfolgen und auf die zu fördernden Arten ausgerichtet werden. Die Beratung spielt deshalb eine zentrale Rolle. Für einige Strukturtypen wurden im Bericht Empfehlungen zur benötigten Anzahl/Dichte zusammengetragen. Grundsätzlich sind grössere und ältere Strukturen wertvoller als kleinere und neu angelegte. Strukturen in der Nähe wertvoller Lebensräume oder Strukturen desselben Typs sind wertvoller als einzelne isolierte Strukturen. Praxistaugliche Informationen zur wirksamen Anlage biodiversitätsfördernder Strukturen stellt die Internetplattform «Biodiversität auf dem Landwirtschaftsbetrieb» in Form von Merkblättern und Filmen zur Verfügung.

Kombinationen von grosszügigen Strukturen wie Ast- und Steinhaufen, Strauchgruppen und offenen Bodenstreifen mit Biodiversitätsförderflächen im Projekt «Obstgarten Farnsberg» sind für die Biodiversität besonders wertvoll. Foto: BirdLife Schweiz Weiterführende Literatur Agridea 2017. Biodiversitätsfördernde Strukturen in der Landwirtschaft. Eine Übersicht zu Strukturelementen gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV). https://agridea.abacuscity.ch/de/~1973 Agridea 2017. Kleinstrukturen auf Biodiversitätsförderflächen entlang von Fliessgewässern. https://agridea.abacuscity.ch/de/~1778BLW (2019) Evaluation der Biodiversitätsbeiträge. Bundesamt für Landwirtschaft, Bern. https://www.blw.admin.ch/dam/blw/ de/dokumente/Instrumente/Direktzahlungen/Biodiversitaetsbeitraege/evaluation-biodiversitaetsbeitraegeschlussbericht.pdf.download.pdf/Evaluation_Biodiversitaetsbeitraege_Schlussbericht_191010.pdfGuntern, J., Pauli, D., Klaus, G. 2020. Biodiversitätsfördernde Strukturen im Landwirtschaftsgebiet. Bedeutung, Entwicklung und Stossrichtungen für die Förderung. Forum Biodiversität Schweiz (SCNAT), Bern. https://biodiversitaet.scnat.ch/ publications/other_publications. Jodok Guntern und Daniela Pauli, Forum Biodiversität SchweizJérôme Frei, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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POLITIK

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POLITIK > EINLEITUNG

Einleitung Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für den Agrarsektor. Zusammen mit den Kantonen und den beauftragten Organisationen vollzieht das BLW die Entscheide von Volk, Parlament und Regierung und gestaltet die Agrarpolitik aktiv mit. Konkret hat das BLW den Auftrag, die Massnahmen des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG) zu vollziehen. Das LwG ist der Rahmen für eine nachhaltige, umweltfreundlichere und innovative Landwirtschaft: Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Inund Ausland werden gefördert und die gemeinwirtschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft mit Direktzahlungen abgegolten. Die Massnahmen des LwG haben das Ziel, dass Bäuerinnen und Bauern mit einer nachhaltigen und auf den Markt ausgerichteten Produktion qualitativ hochwertige Nahrungsmittel produzieren und damit einen wesentlichen Beitrag leisten zur: • sicheren Versorgung der Bevölkerung; • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen; • Pflege der Kulturlandschaft; • dezentralen Besiedelung des Landes; • Gewährleistung des Tierwohls. Die Massnahmen des LwG sind in den beiden Landwirtschaftsartikeln der Bundesverfassung aus den Jahren 1996 (Art. 104) und 2017 (Art. 104a) verankert. Die Mittel des Bundes zugunsten der Landwirtschaft werden in die drei Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz», «Direktzahlungen» und «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen» gegliedert.

Produktion und Absatz Die agrarpolitischen Instrumente in diesem Bereich schaffen Rahmenbedingungen, die es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, durch eine nachhaltige und qualitativ hochstehende Produktion eine möglichst hohe Wertschöpfung auf den in- und ausländischen Märkten zu erzielen.

Direktzahlungen Gewisse Leistungen der Landwirtschaft zugunsten der Gesellschaft wie die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) und der Beitrag zur dezentralen Besiedlung sowie die Förderung von Biodiversität und Tierwohl werden nur teilweise über den Markterlös abgegolten. Mit den Direktzahlungen stellt der Bund sicher, dass die Landwirtschaft diese Leistungen zugunsten der Allgemeinheit erbringt.

Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen Die Instrumente in diesen Bereichen sollen vor allem zur Kostensenkung und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Sie unterstützen indirekt die landwirtschaftliche Produktion und die damit verbundenen öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft. Im Einzelnen sind es Massnahmen zur Strukturverbesserung, soziale Begleitmassnahmen und die Förderung des Beratungswesens sowie der Pflanzen- und Tierzucht als auch der genetischen Ressourcen.

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POLITIK > EINLEITUNG

Der Bund wendete im Jahr 2020 für Landwirtschaft und Ernährung insgesamt 3662 Millionen Franken auf. Das entspricht 4,2 % der Gesamtausgaben des Bundes. Nach sozialer Wohlfahrt (36 302 Mio. Fr.), Finanzen und Steuern (10 475 Mio. Fr.), Verkehr (10 112 Mio. Fr.), Bildung und Forschung (8 137 Mio. Fr.) und Sicherheit (6 422 Mio. Fr.) liegen die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung an sechster Stelle. Die Ausgaben blieben praktisch auf dem Vorjahresniveau (+0,1 %). Drei Viertel der Ausgaben für die Landwirtschaft entfallen auf Direktzahlungen (2,8 Mrd.); diese bleiben im Vorjahresvergleich nahezu konstant (-3 Mio.). Der Anstieg der Ausgaben im Bereich Produktion und Absatz (+14 Mio.) war auf Marktentlastungsmassnahmen für Wein und Fleisch zurückzuführen. Die Ausgaben für den Bereich Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen blieben konstant (-1 Mio.), während die übrigen Ausgaben um 7 Millionen abnahmen. Die weiteren Ausgaben beinhalten seit 2019 noch die landwirtschaftlichen Familienzulagen und den Aufwand für die Verwaltung, den Vollzug und die Kontrollen.

Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung nach Bereich Ausgabenbereich

2016

2017

2018

2019

2020

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Produktion und Absatz

434

438

428

527

541

Direktzahlungen

2 802

2 806

2 805

2 815

2 811

Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen

148

137

132

132

132

Weitere Ausgaben

275

271

274

184

178

3 659

3 652

3 640

3 658

3 662

Total Landwirtschaft und Ernährung Quellen: Staatsrechnung, BLW

Administrative Vereinfachung Bestimmungen der Landwirtschaftsgesetzgebung sollen für die betroffenen Stellen des Bundes, für die Kantone und die Landwirtschaftsbetriebe zielgerichtet, zweckmässig und

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POLITIK > EINLEITUNG administrativ einfach sein. Um Massnahmen zur Reduktion der administrativen Last zu bestimmen, hat das BLW zusammen mit anderen Bundesämtern, Kantonen, Kontrollstellen und Organisationen ein Projekt durchgeführt. Am 17. Mai 2016 hat es im Bericht «Administrative Vereinfachungen in der Landwirtschaft» mögliche Massnahmen dargestellt. Seit 2015 hat der Bundesrat mit jedem Agrarverordnungspaket Vereinfachungen beschlossen. So sind bislang über 70 Vereinfachungen umgesetzt worden.

Umgesetzte administrative Vereinfachungen 2020 Ein weiterer, substanzieller Schritt wurde mit dem neuen risikobasierten Kontrollsystem für die landwirtschaftsrechtlichen Kontrollen per 2020 gemacht. Das Ziel dieses Systems ist, insbesondere die «guten» oder «unproblematischen» Landwirtschaftsbetriebe administrativ zu entlasten. Kernelemente sind die Ausdehnung der maximalen Abstände zwischen zwei Grundkontrollen von 4 auf 8 Jahre sowie zeitlich kürzere Grundkontrollen. In diesen Grundkontrollen werden nur die wichtigen Kontrollpunkte – sogenannte Fokus-Kontrollpunkte – geprüft. Ausserdem werden jährlich Bereiche mit höheren Risiken festgelegt, welche in den Folgejahren verstärkt kontrolliert werden. Mit diesen Änderungen soll die Zahl der Kontrollen insgesamt um 15 bis 20 % reduziert und gleichzeitig die Wirkung erhöht werden.Mit der Änderung der Strukturverbesserungsverordnung (SVV, SR 913.1) im Rahmen des Verordnungspakets 2020 wurden verschiedene Anpassungen umgesetzt, die eine Senkung des Verwaltungsaufwands für die Kantone bewirken und somit die Vergabe von Investitionshilfen optimieren, was schliesslich auch den Landwirtschaftsbetrieben zugutekommt. Thomas Meier, BLW, Fachbereich Agrarpolitik und Bundesratsgeschäfte Susanne Menzel, BLW, Fachbereich Agrarökonomie, Raum und Strukturen

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Ausgaben des Bundes für Landwirtschaft und Ernährung, in 1 000 Fr.

Ausgabenbereich

Aufgabengebiet Landwirtschaft und Ernährung Innerhalb Zahlungsrahmen Grundlagenverbesserung & Soziale Begleitmassnahmen Strukturverbesserungen Investitionskredite Betriebshilfe Tierzucht und genetische Ressourcen Landwirtschaftliches Beratungswesen 2) Produktion und Absatz Qualtitäts- und Absatzförderung 1) Milchwirtschaft 1) Viehwirtschaft Pflanzenbau Direktzahlungen Direktzahlungen Landwirtschaft Allgemeine Direktzahlungen Ökologische Direktzahlungen Ausserhalb Zahlungsrahmen Verwaltung Pflanzenschutz Vollzug und Kontrolle Gestüt (Agroscope) Landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (EZV) Familienzulagen in der Landwirtschaft (BSV) Rückerstattungen von Subventionen Ausgaben ausserhalb der Landwirtschaft Forschung und Entwicklung Landwirtschaft Tiergesundheit FAO

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

3 705 974 3 438 065 189 244 87 808 51 000 689 37 747 12 000 450 089 56 366 301 329 11 846 80 549 2 798 732

3 692 510 3 429 696 184 090 89 157 45 132 837 36 973 11 991 430 739 59 736 295 530 11 876 63 597 2 814 866 2 814 866

3 667 267 3 385 284 159 564 94 659 15 283 203 37 549 11 870 430 535 60 797 295 436 11 967 62 335 2 795 185 2 795 185

3 659 325 3 384 246 148 009 83 808 13 034 1 090 38 479 11 598 434 462 62 246 295 492 12 166 64 558 2 801 776 2 801 776

3 651 974 3 380 693 136 752 79 668 6 829 257 38 379 11 620 437 553 64 817 296 273 12 288 64 175 2 806 387 2 806 387

3 639 702 3 365 820 132 445 82 200 939 -1 38 495 10 813 427 990 64 983 292 990 5 283 64 733 2 805 385 2 805 385

3 658 151 3 473 794 132 274 82 783 - 260 167 38 519 11 067 526 969 64 706 371 642 5 725 84 895 2 814 551 2 814 551

3 661 531 3 483 865 131 536 80 600 440 358 39 466 10 672 541 037 65 195 371 905 8 443 95 492 2 811 292 2 811 292

262 815 55 777 2 055 54 807 8 654 70 000 71 521

281 982 54 664 1 310 55 366 8 742 95 600 66 300

275 078 55 884 514 53 530 8 452 94 599 62 100

146 836 81 881 57 596 7 359

150 022 85 440 57 140 7 442

147 672 84 201 56 541 6 929

271 281 51 863 2 120 51 838 8 185 94 600 63 800 - 1 125 144 082 81 680 55 161 7 241

273 882 53 271 1 246 62 492 8 257 94 600 54 700 -684 145 366 82 167 55 527 7 671

184 357 52 747 1 679 64 305 8 659 5 833 52 300 -1166 150 102 86 007 56 332 7 763

177 666 55 771 1 087 65 604 8 702 0 47 700 -1198 153 889 87 671 58 020 8 198

2 150 471 648 261 267 909 54 237 2 113 55 346 8 739 70 000 77 475 145 488 81 967 55 971 7 550

Anmerkung: Mit der Einführung des Neuen Rechnungsmodells (NRM) im Jahr 2007 erfolgte ein Systemwechsel in der Rechnungslegung des Bundes. Aufgrund dieses Strukturbruchs sind Vorjahresvergleiche nicht mehr möglich. 1) Ab 2018 werden die Ausgaben für die Administration der Milchpreisstützung und die Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch im Globalbudget des BLW (Vollzug und Kontrolle) aufgeführt, und sie sind nicht mehr im Zahlungsrahmen Produktion und Absatz enthalten. 2)

Mit der Einführung einer allgemeinen Milchzulage und einer Getreidezulage im Umfang von insgesamt 95 Millionen wird der Wegfall der landwirtschaftlichen Ausfuhrbeiträge (ausserhalb Zahlungsrahmen) kompensiert. Zusätzlich hat der Bundesrat beschlossen, die inländische Zuckerproduktion unter anderem mit Hilfe von höheren Einzelkulturbeiträgen für Zuckerrüben bis 2021 befristet zu stützen. Quellen: Staatsrechnung, BLW

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Administrative Vereinfachungen seit 2020 Vereinfachung

Umsetzung

Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL; 910.15). Totalrevision. Einführung eines neuen risikobasierten Kontrollsystems, das sich wie bisher auf zwei Pfeiler stützt: «Grundkontrollen» und «risikobasierte Kontrollen ». Die risikobasierten Kontrollen erhalten im Verhältnis zu den Grundkontrollen deutlich mehr Gewicht. Direktzahlungsverordnung, DZV (910.13). Die Aufhebung der jährlichen schriftlichen Berichterstattung ans BLW über die Überwachungstätigkeit entlastet die Kantone administrativ. Strukturverbesserungsverordnung, SVV (913.1). Mit verschiedenen (9) Änderungen wird der

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Verwaltungsaufwand für die Kantone gesenkt und die Vergabe von Investitionshilfen optimiert. Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft, SBMV (914.11). Vereinfachte Berechnung des Gewinns im Falle einer Veräusserung des unterstützten Elements (Verzicht auf die komplexen Berechnungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts)

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Berg- und Alp-Verordnung (910.19). Die bessere Harmonisierung und Koordinationsmöglichkeit der Kontrollen wird zu einer Vereinfachung und geringeren Gesamtkosten führen.

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Pflanzenschutzmittelverordnung, PSMV (916.161). Das Verfahren zum Widerruf der Bewilligung für Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, wird vereinfacht.

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Quelle: BLW

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Milchwirtschaft Die schweizerische Milchwirtschaft leistet durch eine nachhaltige und marktgerechte Produktion einen grossen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltigen Nahrungsmitteln. Aus diesem Grund fördert der Bund unter anderem die Milchproduktion mit Beiträgen. Massnahmen für den Schweizer Milchmarkt 2020 Folgende Tabelle zeigt auf, bei welchen Produkten Massnahmen und Instrumente vorhanden sind. Produkt

Rohmilch

Käse

Butter

Magermilch

Milchpulver Konsummilch Rahm, Frischmilchprodukte

Grenzschutz

X

-1

X

X

X

X

Zulagen

X

X

-

-

-

-

Meldepflicht Milchproduktion und Milchverwertung

X

X

X

X

X

X

Milchkaufverträge

X

-

-

-

-

-

Massnahme

Quelle: BLW1 Grenzschutz besteht nur gegenüber Nicht-EU Ländern

Finanzielle Mittel und Zulagen 2020 Der Bund richtete im Jahr 2020 unverändert eine Zulage für verkäste Milch von 15 Rp. /kg Milch und eine Zulage für Fütterung ohne Silage von 3 Rp. /kg Milch aus. Für beide Milchzulagen zusammen wurden 222,5 Millionen Franken eingesetzt. Seit Jahr 2019 bezahlt der Bund ausserdem eine Zulage von 4,5 Rp. /kg Milch an alle Produzenten und Produzentinnen von Verkehrsmilch aus. Dadurch sollen sie für den höheren Marktdruck entschädigt werden, dem sie nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte («Schoggigesetz») bei der Belieferung der Nahrungsmittelindustrie ausgesetzt sind. Für diese Zulage wurden knapp 150 Millionen Franken aufgewendet. Für die Administration der Milchdaten sowie für Informatikmittel im Milchbereich wendete der Bund knapp 2,7 Millionen Franken auf.

Wer erfasst die Daten der Milchproduktion und -verwertung? Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat mit der TSM Treuhand GmbH (TSM) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, welche Ende 2021 auslaufen wird. Die TSM ist beauftragt, Daten der Milchproduktion und der Milchverwertung zu erfassen und zu prüfen. Die Milchverwerter müssen diese Daten der TSM monatlich melden. Die TSM ist verantwortlich dafür, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, sanktioniert sie die betroffenen Firmen und Betriebe. Die TSM bereitet anhand der gemeldeten

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Milchverwertungsdaten die Auszahlung der Zulagen vor. Diese Angaben zur Auszahlung werden zweimal wöchentlich ans BLW übermittelt, welches anschliessend die Zulagen den Milchverwertern zuhanden der Produzenten auszahlt. Die Milchverwerter sind gemäss Milchpreisstützungsverordnung (MSV; SR 916.350.2) verpflichtet, die erhaltenen Zulagen innert Monatsfrist den Produzenten und Produzentinnen weiterzugeben, von denen sie die zu Käse verarbeitete Milch gekauft haben. Die Zulagen sind in der Abrechnung über den Milchkauf für die Produzenten und Produzentinnen separat auszuweisen. Auch müssen die Milchverwerter die erhaltenen und ausbezahlten Zulagen in ihrer Buchhaltung ausweisen. Im Berichtsjahr erhielten 38 Milchverwerter Zulagen für verkäste Milch und Fütterung ohne Silage von mehr als 1 Million Franken (total gut 104 Millionen Franken). Dies entspricht 47 % sämtlicher Empfänger der erwähnten Zulagen. Gut 2000 übrige Milchverwerter erhielten zusammen 118 Millionen Franken (53 %). Die Verteilung zeigt eine Konzentration der Zulagen auf wenige grosse Milchverarbeitungsbetriebe. Der Fachbereich Revisionen und Inspektionen des BLW führt bei den Milchverwertern, welche die Milchdaten melden und Zulagen geltend machen, risikobasierte Kontrollen durch. Im Berichtsjahr wurden 184 Betriebe kontrolliert. Die Inspektion BLW musste 58 der kontrollierten Betriebe beanstanden. Die meisten Beanstandungen führten zu einer Verwarnung, beispielsweise aufgrund kleiner Erfassungsfehler oder erstmaliger Verfehlungen. Zu viel ausbezahlte Zulagen in Folge unkorrekter Meldungen der Milchverwertungsdaten müssen die Milchverwerter zurückerstatten.

Branchenorganisation Milch Am 15. November 2017 hat der Bundesrat gestützt auf Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) die Bestimmungen des Standardvertrags der BO Milch für den Erst- und Zweitmilchkauf und die Segmentierung für vier Jahre für die Käufer und Verkäufer von Rohmilch allgemeinverbindlich erklärt <BBl 2017 7671>. Für alle Käufe und Verkäufe von Rohmilch müssen somit im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021 schriftliche Verträge mit einer Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen werden. In den Verträgen muss die Milchmenge nach ihrem Verwendungszweck in die Segmente A, B und C unterteilt werden. Auf den Milchgeldabrechnungen sind die Milchmengen und die Preise je Segment einzeln auszuweisen.

Einteilung in die Segmente nach Verwendungszweck der Milch A-Milch

Wertschöpfungsstarke Produkte mit Grenzschutz oder Stützung (Zulage für verkäste Milch, Rohstoffpreisausgleich).

B-Milch

Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung ohne Grenzschutz oder Stützung für den Inlandmarkt und den Export.

C-Milch

Wertschöpfungsschwache Produkte für den Weltmarkt.

Die Milchkäufer müssen ihrem Verkäufer bis am 20. Tag des Monats die Konditionen über Menge und Preis für den kommenden Monat mitteilen. Die Milchverkäufer – also insbesondere auch die Milchproduzenten – haben dank dieser ergänzenden Vorschrift eine verbindlichere Entscheidungsgrundlage für eine allfällige Anpassung der Milchmengen oder eine Änderung des Absatzkanals. Aufgrund der Vorgaben des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat keine Bestimmungen zur Preis- und Mengenfestlegung allgemeinverbindlich erklären. Diese muss in jedem Fall in der Kompetenz der Vertragspartner bleiben.

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Die Milchhändler und Milchverarbeiter sind weiter verpflichtet, die gekauften und verkauften Milchmengen je Segment sowie die mit Milch aus dem B- und C-Segment hergestellten und exportierten Milchprodukte monatlich an die TSM zu melden. Im 2020 wurden gemäss Auswertung des Erstmilchkaufs 81,9 % der Milch im A- Segment (Vorjahr 82,9 %) und 18,1 % im B-Segment (Vorjahr: 17,1 %) vermarktet. C-Milch wurde praktisch keine gehandelt. Nach Abschluss eines Jahres überprüft die TSM, ob die im B- und C-Segment gekauften Milchmengen mit den im B- und C-Segment verkauften Milchmengen bzw. den hergestellten und exportierten Milchprodukten übereinstimmen. Bei Abweichungen von mehr als 5 % je Segment für die Periode eines Jahres kann die BO Milch Sanktionen ergreifen. Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht, hansulrich.leuenberger@blw.admin.chMonika Meister, BLW, Tierische Produkte und Tierzucht

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Weinwirtschaft Die Weinwirtschaft wurde im Jahr 2020 mit voller Wucht von der durch COVID-19 verursachten Krise getroffen. Der Bundesrat beschloss per Verordnung eine ausserordentliche Unterstützung der Schweizer Weinwirtschaft. So wurde zur Marktentlastung die Deklassierung von AOC-Wein mit 9,8 Millionen Franken unterstützt. Finanzielle Unterstützung für die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein Aufgrund geschlossener Restaurants und dem Veranstaltungsverbot beschloss der Bundesrat im Mai 2020 eine Entlastungsmassnahme für den Markt von Schweizer Wein. Es wurden entsprechend der COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein (SR 916.141) Beiträge für die Deklassierung von AOC-Wein zu Tafelwein gesprochen. Die geleistete finanzielle Unterstützung beläuft sich auf circa 10 Millionen Franken, dank derer insgesamt 6 Millionen Liter AOC-Wein deklassiert werden konnten. Die Kantone Aargau, Genf, Waadt und Wallis beschlossen ausserdem, zusätzlich kantonale Beiträge zu gewähren. Unter Berücksichtigung dieser kantonalen Finanzhilfen beläuft sich das Volumen des zu Tafelwein deklassierten AOCWeins auf 7,1 Millionen Liter. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Weindeklassierung (admin.ch)

Zweites Jahr mit einer einzigen Kontrollstelle für den Weinhandel Das Weinkontrollsystem in der Schweiz besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Teilen: der Weinlesekontrolle und der Weinhandelskontrolle. Seit dem 1. Januar 2019 wird die Kontrolle des Weinhandels ausschliesslich von der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) im Auftrag des Bundes durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden 1116 Betriebe (von 4859 unterstellten Betrieben)

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ von der SWK kontrolliert. Allerdings verweigerten 97 Betriebe die Kontrolle durch die SWK und reichten beim BLW Beschwerde ein. Diese Verfahren sind noch hängig. Die SWK kontrolliert alle im Weinhandel tätigen Betriebe entsprechend den möglichen Risiken. Sie ist auch befugt, Massnahmen zu ergreifen, wenn sie Verstösse feststellt. Im Jahr 2020 wurden 32 Massnahmen gegen 114 Betriebe von der SWK verfügt. Beide Teile des Weinkontrollsystems stehen unter der Aufsicht des BLW.

Beiträge an die Weinlesekontrolle Gemäss Artikel 64 Absatz 3 LwG kann sich der Bund an den Kosten für die von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen, das heisst für die Kontrolle des Traubenguts (vom Rebberg bis zum Weinkellerbetrieb) und für die Überwachung der Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalt), beteiligen. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektare. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 826 340 Franken für die Weinlesekontrolle ausgerichtet.

Beobachtung der Marktsituation für Schweizer Wein Die Ernte 2020 belief sich auf insgesamt 834 235 Hektoliter und lag um 145 210 Hektoliter tiefer als die Ernte 2019 (–14,8 %). Quantitativ ist die Ernte 2020 somit die zweitschwächste der zehn letzten Jahre; tiefer war nur noch die Ernte 2017, als der Frost schwere Schäden verursachte. Es gibt zwei Hauptursachen für die schwache Ernte. Einerseits führte die kalte und feuchte Witterung während der Hauptblütezeit zu grossen Ertragseinbussen, namentlich in der Ostschweiz. Andererseits führten die Absatzschwierigkeiten infolge der Covid-19-Massnahmen in mehreren Kantonen zu einer Senkung der erlaubten Höchsterträge. Parallel zur ausserordentlichen Hilfe für die Deklassierung von AOC-Wein, wodurch die Lagerbestände reduziert und der Markt entlastet werden konnten, wurde im Jahr 2020 die finanzielle Unterstützung des Bundes für Branchenmassnahmen zur Absatzförderung des Schweizer Weins erhöht. Somit unterstützte der Bund neben den 3,2 Millionen Franken, die jedes Jahr ausgerichtet werden, die Branche mit einer zusätzlichen Million Schweizer Franken, wie das bereits im Jahr 2019 der Fall gewesen war. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der folgenden BLW-Webseite: Weine Elena Janner, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Viehwirtschaft Mit den Massnahmen im Bereich Viehwirtschaft setzt der Bund Rahmenbedingungen für eine transparente, kostengünstige und nachhaltige Produktion. Darunter fallen zum Beispiel die neutrale Qualitätseinstufung von Schlachttieren oder die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten. Im Berichtsjahr wurden Covid-19 bedingt punktuelle Marktentlastungsmassnahmen beschlossen. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für die Viehwirtschaft auf rund 62 Millionen Franken.

Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt Das BLW hat, gestützt auf Artikel 51 LwG, der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt in Form eines Leistungsauftrags übertragen. Dabei geht es um die folgenden Aufgaben.

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Neutrale Qualitätseinstufung Mit der neutralen Qualitätseinstufung wird auf dem Markt Transparenz hergestellt und jedem Schlachtviehproduzenten ein fairer Preis garantiert.

Im Jahr 2020 stufte Proviande im Auftrag des BLW in 21 grossen Schlachtbetrieben die Qualität der Schlachtkörper ein. In den letzten Jahren wurde eine Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren festgestellt. Dies ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Weiterführende Informationen zur neutralen Qualitätseinstufung sind hier zu finden.

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen Überwachung von öffentlichen MärktenWährend dem Covid-19-bedingten Lockdown im Frühjahr 2020 war die Durchführung von öffentlichen Schlachtviehmärkten während rund zwei Monaten verboten. Die Anzahl der Grossviehmärkte nahm im Berichtsjahr entsprechend um 104 auf 559 ab, die Schafmärkte reduzierten sich um 65 auf 235 Märkte. Weiterführende Informationen zur Überwachung von öffentlichen Märkten sind hier zu finden. Organisation von Markentlastungsmassnahmen (inklusive Covid-19-Massnahmen)Die im März 2020 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Covid-19Pandemie haben vor allem bei Edelstücken vom Rind und beim Kalbfleisch zu einem Nachfragerückgang und zu einem Preisdruck auf dem inländischen Schlachtviehmarkt geführt. Um einen Rückstau an schlachtreifem Vieh in den Ställen zu minimieren, wurden vom Parlament zusätzliche finanzielle Mittel für Marktentlastungsmassnahmen beim Kalb- und Rindfleisch bewilligt. Als Beitrag an die Lagerkosten und an den Wertverlust des Rohmaterials zahlte das BLW 5,7 Millionen Franken an die Fleischverarbeitungsbetriebe aus.

Ermittlung des Schlachtgewichts Seit Juli 2018 führt Proviande im Auftrag des BLW die praktischen Kontrollen zur Ermittlung des Schlachtgewichts durch. Die rechtliche Grundlage dafür ist hier zu finden. Im Jahr 2020 wurden 367 Grundkontrollen durchgeführt; sechs davon erhielten die Note «nicht erfüllt». Diese sechs beanstandeten Betriebe erfüllten alle die anschliessende Nachkontrolle, weshalb das BLW im Berichtsjahr keine Verwaltungsmassnahmen nach Artikel 169 LwG einleiten musste.

Massnahmen auf dem Eiermarkt Die Nachfrage nach Eiern unterliegt starken saisonalen Schwankungen. Besonders tief ist sie nach Ostern. Um die Auswirkungen solcher Marktschwankungen zu mildern, stellte der Bund im Berichtsjahr 2 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung. Die Hersteller von Eiprodukten schlugen 18,2 Millionen inländische Konsumeier auf. Das dabei hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Im Berichtsjahr verbilligte der Handel 6,8 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.

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Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle Das BLW unterstützt innovative Projekte zur Schafwollverwertung gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle vom 25. Juni 2008 (SR 916.361). Zusätzlich erhalten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Gesamthaft zahlte das BLW im Berichtsjahr für die Verwertung und für die Unterstützung der innovativen Projekte 0,76 Millionen Franken an die Berechtigten aus.

Entsorgungsbeiträge Gestützt auf die Verordnung vom 10. November 2004 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (SR 916.407) schützt der Bund mit Beiträgen an Tierhaltende und Schlachtbetriebe die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt. Im Berichtsjahr zahlte die Identitas AG im Auftrag des BLW 47,5 Millionen Franken aus.

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Tierverkehrsdatenbank Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Tierseuchenbe-kämpfung und spielt eine wichtige Rolle für die Lebensmittelsicherheit und die Rückverfolgbarkeit von Tieren. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie - «Rinderwahnsinn») aufgebaut und seither laufend für den Vollzug von tierärztlichen und landwirtschaftlichen Anliegen erweitert. Das Jahr 2020 war geprägt von zahlreichen Optimierungen der TVD für Schafe und Ziegen. Am Ende des Einführungsjahrs waren in der Schweiz knapp 400 000 lebende Schafe und etwas weniger als 95 000 lebende Ziegen in der Datenbank registriert.

Höchstbestände Der Bundesrat legt, gestützt auf Artikel 46 LwG, Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht und -mast, Legehennenhaltung, Poulet-, Truten- und Kälbermast fest. Damit werden bodenabhängige Familienbetriebe geschützt. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird eine Abgabe erhoben. Im Jahr 2020 hatten folgende Betriebe eine Bewilligung des BLW für einen höheren Tierbestand: • neun Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben; • 21 Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Insgesamt wurden so rund 110 000 Tonnen Nebenprodukte veredelt; • ein Forschungsbetrieb des Bundes. Hans Ulrich Leuenberger, Yves Schleppi, Manuel Leuenberger, Hanspeter Lüthi, Fabian Zwahlen, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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Ausgaben Viehwirtschaft

Bezeichnung

Budget 2020 Fr.

Rechnung 2020 Fr.

Budget 2021 Fr.

6 654 700

6 151 685

6 283 300

3 110 500

2 791 467 2 916 574 5 708 041

3 074 700

2 000 000

339 736 1 637 084 1 976 820

2 000 000

800 000

576 966 181 607 758 573

800 000

50 000

0

50 000

Total

12 615 200

14 595 119

12 208 000

Entsorgungsbeiträge

48 796 100

47 529 595

49 002 800

Entschädigung an private Organisationen Schlachtvieh und Fleisch Marktstützung Fleisch Einlagerungsbeiträge für Kalbfleisch Einlagerungsbeiträge Schlachtvieh - und Fleisch (Covid-19) Marktstützung Eier Verbilligungsaktionen Aufschlagsaktionen Schafwolle Verwertungsbeiträge Schafwolle Beiträge für innovative Projekte Schafwolle Beiträge für Geräte und/oder Ausrüstungen von öffentlichen Märkten im Berggebiet

Quellen: Staatsrechnung, BLW

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Pflanzenbau Für pflanzenbauliche Massnahmen richtete der Bund im Jahr 2020 insgesamt 96 Millionen Franken aus. Davon entfielen rund 10 Millionen Franken auf die einmalige Weindeklassierung infolge des geringeren Absatzes wegen der angeordneten COVID-19-Massnahmen. 77 % des Gesamtbetrags für die wiederkehrenden Massnahmen entfiel auf die Förderung von Einzelkulturen, 18% auf die Getreidezulage, 4 % auf die Verwertung von Obst und 1 % auf die Weinlesekontrolle. Der Bund fördert den Pflanzenbau ergänzend zum Grenzschutz mit spezifischen Massnahmen. Im Bereich Ackerbau entrichtet er Flächenbeiträge bestehend aus dem Einzelkulturbeitrag und der Zulage für Getreide. Diese Zulage löste 2019 die Ausfuhrbeiträge des Bundes ab. Im Bereich Obstwirtschaft richtet er Beiträge für Verwertungsmassnahmen von Schweizer Obst aus.

Massnahmen 2020 Kultur/ Massnahme

Getreide

Körnerleguminosen

Grenzschutz

X

X

Öl-saaten Kartoffeln X

X

Zuckerrüben

Saatgut

Gemüse, Weinbau

Obst

X

X

X

X X2

BeiträgeVerwertungsmassnahmen Spezifische Flächenbeiträge

X4

X

X

X

X3

1) Je nach Verwendungszweck bzw. Zolltarifposition kommen keine oder nur reduzierte Grenzabgaben zur Anwendung.2) Betrifft nur Teile der Erntemenge (Marktreserve Kernobstsaftkonzentrate / teilweiser Ausgleich

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ der Differenz zwischen dem ausländischen Produzentenpreis des Rohstoffs und dem Schweizer Produzentenpreis für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten).3) Nur für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und leguminosen.4) Ausgenommen Körnermais. Quelle: BLW

COVID-19 bedingte Mittelerhöhung Im Berichtsjahr hat das Parlament das Budget für die Stützung des Pflanzenbaus von insgesamt rund 90 Millionen Franken einmalig um 8 Millionen Franken erhöht, damit genügend Mittel für die Weindeklassierung zur Verfügung standen.

Getreidezulage Die Getreidezulage erhöhte sich gegenüber 2019 von 128 auf 129 Franken pro Hektare. Insgesamt wurden im Berichtsjahr knapp 15,8 Millionen Franken ausbezahlt.

Getreidezulage 2020 Fläche ha

Total

Zulage

in 1000 Fr.

Fr. je ha

15 788

129

121 908

Die Höhe der Getreidezulage, ausgerichtet als Flächenbeitrag, errechnet sich aus den eingestellten Mitteln (15,8 Mio. Fr.) und der berechtigten Getreidefläche. Die Getreidezulage stützt sich auf Artikel 55 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG).

Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen Im Berichtsjahr wurden insbesondere der Zuckerrüben- und Rapsanbau mit insgesamt rund 37 Millionen Franken bzw. rund 17 Millionen Franken gefördert. Deutlich tiefer fielen die Beiträge für die anderen Kulturen aus.

Wichtigste Beiträge 2020 gemäss Einzelkulturbeitragsverordnung (EKBV)

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Kultur

Fläche

Beitrag

Total

ha

Fr. je ha

in 1000 Fr.

Zuckerrüben

17 523

2100

36 798

Raps

24 240

700

16 968

Sonnenblumen

4473

700

3131

Soja

1982

1000

1982

Ackerbohnen

954

1000

954

Eiweisserbsen

3548

1000

3548

Lupine

207

1000

207

Total

63 588

Quelle: BLW

Die Einzelkulturbeiträge stützen sich auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) und werden für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen ausgerichtet. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.

Ausgaben für die Obstverwertung auf Vorjahresniveau Gesamthaft betrugen die Ausgaben 2020 im Bereich Obstverwertung 3,2 Millionen Franken. Dies entspricht in etwa dem Vorjahreswert (2019: 3,4 Mio. Fr.).

Lagerungsbeiträge gleich hoch wie 2019 Im Herbst 2019 wurden von den Mostereien 4058 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 333 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve 2019/20 eingelagert. Das entspricht umgerechnet auf frisches Obst 31 244 Tonnen Mostäpfeln und 2562 Tonnen Mostbirnen. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2020 auf 0,85 Millionen Franken und waren somit fast gleich hoch wie im Vorjahr (0,94 Millionen Franken).

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Kosten und Mengen für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst mit dem Vorjahr vergleichbar Die Ausgaben für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten waren 2020 mit knapp 2,3 Millionen Franken praktisch gleich hoch wie 2019. Mit diesen Mitteln wurde die Verwertung von gesamthaft 7842 Tonnen Obst unterstützt. Die Obstmenge setzte sich aus 5666 Tonnen Kernobst (einschliesslich der für die Essigherstellung verwendeten Mostobstprodukte (2019: 5198 Tonnen), 1526 Tonnen Steinobst (2019: 1855 Tonnen) und 650 Tonnen Beerenobst (2019: 729 Tonnen) zusammen. Die Beiträge können für Obst der Ernte des Gesuchsjahres und zusätzlich für Obst der Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden.

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Weitere Informationen zu den Massnahmen und den Rechtsgrundlagen sind unter BLW > Nachhaltige Produktion > Pflanzliche Produktion > Obst verfügbar.

Links auf die Website des BLW: Pflanzliche ProduktionObst Marianne Glodé, Hans-Ulrich Tagmann, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte

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Ausgaben Pflanzenbau Bezeichnung Ackerbaubeiträge Einzelkulturbeitrag für Ölsaaten Einzelkulturbeitrag für Körnerleguminosen Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben Einzelkulturbeitrag für Saatgut Obstmassnahmen Obstverwertung Redesign obst.ch Förderung des Weinbaus Weinlesekontrolle, anderes Weindeklassierung Beihilfen Pflanzenbau Total Getreidezulage Ausgaben Pflanzenbau Total

Rechnung 2018 Fr. 61 957 431 21 353 981 5 742 804 33 285 510 1 575 135 1 753 763 1 753 763 1 022 144 1 022 144 64 733 337 64 733 337

Quellen: Staatsrechnung, BLW

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Rechnung 2019 Fr. 65 023 595 21 517 194 5 307 561 36 628 290 1 570 549 3 359 765 3 359 765 864 215 864 215 69 247 574 15 647 307 84 894 881

Rechnung 2020 Fr. 65 822 566 22 058 689 5 370 123 36 797 794 1 595 960 3 312 238 3 198 686 113 552 10 668 887 826 341 9 842 546 79 803 691 15 688 492 95 492 183

Budget 2021 Fr. 70 401 400 22 351 400 5 900 000 40 530 000 1 620 000 2 413 400 2 413 400 840 000 840 000 73 654 800 15 693 400 89 348 200


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Tierzucht Die «Strategie Tierzucht 2030» bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Tierzuchtgesetzgebung. Damit hat der Bund 2018 die Leitlinien für die Tierzucht sowie die Nutzung und den Erhalt von tiergenetischen Ressourcen für die kommenden Jahre festgelegt. Eine eigene Zucht von gesunden, standort- und strukturangepassten Tieren ist für die Schweiz wichtig. Im Berichtsjahr richtete der Bund 23 anerkannten Zuchtorganisationen rund 33 Millionen Franken für die Durchführung züchterischer Massnahmen aus. 25 Schweizerrassen wurden im Rahmen von Erhaltungs- und Forschungsprojekten mit rund 1,5 Millionen Franken unterstützt. Förderung durch den Bund Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden (vgl. Artikel 144 LwG). Diese sind auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung vom 31. Oktober 2012 (TZV; SR 916.310) festgehalten. Darin steht, welche Voraussetzungen eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet. Im Jahr 2020 hat der Bund an 23 anerkannte Zuchtorganisationen insgesamt 32,6 Millionen Franken für züchterische Massnahmen ausgerichtet. Damit wurden insbesondere die Herdebuchführung sowie die Durchführung von Leistungsprüfungen unterstützt.

Mittelverteilung 2020

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Rund 23,45 Millionen Franken oder 69 % der Mittel für die Tierzuchtförderung flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

Beiträge pro Herdebuchtier Die bisher letzte TZV-Revision wurde per 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Seither können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Überprüfung der Zuchtorganisationen Wo Geld fliesst, da muss auch kontrolliert werden. Dementsprechend wird der Mitteleinsatz zur Förderung der Tierzucht an anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Das heisst: alle Zuchtorganisationen werden innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. Die Inspektionen werden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegt und Anweisungen zu deren Behebung erteilt.

Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Tiergenetische Ressourcen sind für Ernährung und Landwirtschaft von Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützt das BLW verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt. Im Berichtsjahr wurden 25 Schweizer Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen und Honigbienen) unterstützt, wie zum Beispiel die Evolèner Rasse bei der Rindergattung, die Freiberger bei der Pferdegattung oder das Walliser Schwarznasenschaf bei der Schafgattung. Für die Erhaltung der Schweizer Rassen sowie für Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen zahlte der Bund im Berichtsjahr rund 1,44 Millionen Franken aus. Weiterführende Informationen zum Thema sind hier zu finden. Hans Ulrich Leuenberger, Melissa Raemy, Marcel Zingg, Yves Schleppi, Manuel Leuenberger, Fabian Zwahlen, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht

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Ausgaben Tierzucht Tierart und Massnahmen

Rinder Herdebuchführung Exterieurbeurteilungen Milchleistungsprüfungen (MLP) MLP Abgrenzung Fleischleistungsprüfungen Gesundheitsleistungsprüfungen Pferde Identifizierte und registrierte Fohlen Hengstprüfungen in einer Station Hengstprüfungen im Felde Schweine Herdebuchführung Feldprüfungen Stationsprüfungen Feldprüfungen für Ebergeruch Infrastruktur Schafe ohne Milchschafe Herdebuchführung Aufzuchtleistungsprüfungen Ziegen und Milchschafe Herdebuchführung Milchleistungsprüfungen MLP Abgrenzung Aufzuchtleistungsprüfungen (Ziegen) Neuweltkameliden Herdebuchführung Honigbienen Herdebuchführung (Königin) Bestimmung Rassenreinheit DNA-Analyse Bestimmung Rassenreinheit Flügelbestimmung Leistungsprüfung im Prüfstand mit verdeckter Ringprüfung Leistungsprüfung im Prüfstand mit offener Ringprüfung Belegstation A Belegstation B Erhaltung gefährdeter Schweizer Rassen Erhaltung der Freiberger-Pferderasse Projekte Forschungsprojekte tiergenetische Ressourcen Total

Rechnung 2019

Rechnung 2020

Budget 2021

Fr. 23 368 665 5 175 522 943 578 15 221 454 1 468 000 256 454 303 657 1 297 192 1 272 792 24 000 400 3 487 750 1 422 536 211 614 1 353 600

Fr. 23 452 642 7 160 924 855 792 13 458 884 1 387 000 221 565 368 477 1 302 016 1 278 016 22 500 1 500 3 502 212 1 327 332 222 080 1 452 800

Fr 22 962 762 7 005 232 891 900 14 260 630 105 000 325 000 375 000 1 275 560 1 242 410 30 000 3 150 3 427 020 989 820 227 200 1 710 000

500 000 2 109 484 1 335 862 773 622 1 866 213 1 271 077 559 604

500 000 2 070 979 1 366 729 704 250 1 835 372 1 254 430 543 762

35 532 64 413 64 413 259 724 19 034 25 410

500 000 2 116 297 1 458 704 657 593 1 871 977 1 257 552 529 129 49 000 36 296 65 070 65 070 260 326 21 560 20 250

2 020

1 296

960

120 310

128 480

118 400

17 600

16 740

24 300

56 100 19 250 1 741 506 897 500 744 046

54 000 18 000 1 437 194 859 000 498 234

54 000 17 000 1 913 116 950 000 869 826

99 960

79 960

93 290

34 194 960

34 007 734

33 806 129

Quellen: Staatsrechnung und Zuchtorganisationen

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37 180 65 250 65 250 256 070 20 610 20 800

Anerkannte Betreute beitragsbe- Rassen 2020 rechtigte Zuchtorganisationen 2020 Anzahl Anzahl 6 35

2

2

3

7

6

19

4

16

1

2

1

3


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Absatzförderung Die COVID-19-Pandemie zeigt, dass die Organisationen und Branchenverbände im Jahr 2020 rasch auf veränderte Rahmenbedingungen reagierten und auch in einem schwierigen Umfeld ihre Marketing-Kommunikationsmassnahmen erfolgreich umsetzen konnten. Anstelle von physischen Begegnungen auf Messen oder an Verkaufspunkten wurden vermehrt Massnahmen im virtuellen Raum wie Podcasts und Instagram-Stories initiiert. Der Bund kann Marketing-Kommunikationsmassnahmen für den Absatz von Schweizer Landwirtschaftsprodukten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten unterstützen. Mindestens die Hälfte der Kosten muss durch die betroffenen Organisationen bzw. Branchenverbände selbst getragen werden. Die Festlegung der Kommunikationsziele, die Bestimmung der Zielgruppen, die Festlegung des Eigenmitteleinsatzes und die Wirkungskontrolle sind somit in der primären Verantwortung der entsprechenden Branchenakteure. Die Unterstützung des Bundes hat subsidiären Charakter. Seit 2018 besteht die Möglichkeit, neben den kontinuierlichen Absatzförderungsprojekten, auch ergänzende Projekte mit Innovationscharakter während höchstens vier Jahren zu unterstützen. Damit wird die Absatzförderung auch für neue Trägerschaften geöffnet.

Vielfältige Absatzförderungsmassnahmen trotz Pandemie Die COVID-19-Pandemie erforderte von den Organisationen und Branchenverbänden viel Flexibilität und Agilität. Marketing-Kommunikationsmassnahmen konnten nicht wie geplant durchgeführt, mussten verschoben oder adaptiert werden. Trotz dieses schwierigen Umfelds wurden umfassende Absatzförderungsmassnahmen durchgeführt. Bei den ergänzenden Projekten wurden 2020 zusätzliche Massnahmen für die Weinbranche weitergeführt, da der ohnehin schwierige Schweizer Weinmarkt mit der Pandemie unter zusätzlichen Druck geraten ist. Neu konnte je ein Digitalisierungsprojekt bei Alpinavera und Pays romand – Pays gourmand unterstützt werden. Mit der Aktion «Mehr Schweiz im Teller» wurde zudem ein Projekt mitfinanziert, das die positive Einstellung gegenüber den einheimischen Produkten der Landwirtschaft sowie deren Absatz fördert.

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Neue Exportinitiativen Im Rahmen der Absatzförderungsverordnung ist es möglich, Kommunikations- und Marktabklärungsmassnahmen in neuen Märkten mit bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten während höchstens fünf Jahren mitzufinanzieren. Im Berichtsjahr wurden wieder sehr unterschiedliche Initiativen mit Unterstützung des Bundes realisiert. Aufgrund von COVID-19 konnten verschiedene Massnahmen im Rahmen der Verkaufsförderung (Messen und Degustationen) nicht wie vorgesehen durchgeführt werden. Sie wurden zum Teil durch andere Massnahmen im Bereich Social Media (Facebook, Instagram) ersetzt. Ein Grossteil der Mittel für die Exportinitiativen wird für den Käseexport verwendet. In folgenden Ländern und Gebieten setzte man solche Initiativen für Käse um: Skandinavien (Dänemark, Norwegen), Australien, Brasilien, Kanada, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Israel und Vereinigte Arabische Emirate. Neu hinzugekommen ist 2020 der Zielmarkt Ukraine. Neben dem

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Käseexport wurden wiederum Finanzhilfemittel für Lebendvieh und Rindersperma ins Baltikum sowie Kasachstan & Tadschikistan gesprochen. Mit der Plattform Agrarexport wird neu der Aufbau eines Kompetenzzentrums im Bereich Unterstützung beim Zutritt zu ausländischen Märkten mitfinanziert. Zusätzlich wurde die Erarbeitung eines Konzeptes für einen gemeinsamen Marketingauftritt für Schweizer Agrarprodukte in China unterstützt. Martina De Paola, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung

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Ausgaben Qualitäts- und Absatzförderung

Sektoren / Produkt-Markt-Bereich

Milchproduktion Käse Inland / Ausland Milch und Butter Tierproduktion Fleisch Eier Lebende Tiere und Genetik (Rinder, Pferde, Ziegen) Pflanzenbau Gemüse Pilze Obst Getreide Kartoffeln Ölsaaten Zierpflanzen Wein Andere Bereiche Agrotourismus Gemeinsame Massnahmen Übergreifende Massnahmen (Bio, IP, AOP/IGP) Bekanntmachung gemeinwirtschaftliche Leistungen Überregionale Projekte Ergänzende Projekte Exportinitiativen Käse Fleisch Rindergenetik Marketing Grundrauschen China Plattform Agrarexport Exportinspektionen und Rechtshilfe Total 1

Rechnung 2019 Fr. 31 753 064 23 353 064 8 400 000 7 297 196 5 750 000 1 200 000 347 196 8 241 721 848 218 260 000 1 900 000 296 539 592 302 520 000 565 409 3 259 253 13 700 840 300 000 2 330 000 4 900 000 2 629 360 3 085 000 456 480 823 871 655 182 18 689 100 000 50 000 61 816 692

1

Rechnung 2020 Fr. 32 274 533 23 824 533 8 450 000 6 864 976 5 460 000 1 074 626 330 350 7 758 837 695 443 231 811 2 029 149 360 000 600 000 383 353 525 635 2 933 446 14 326 831 300 000 2 237 840 5 015 000 2 500 000 2 768 481 1 505 510 885 779 599 823 115 000 24 940 96 016 50 000 62 110 957

Verfügt 2021 Fr. 32 832 737 24 632 737 8 200 000 7 225 000 5 525 000 1 350 000 350 000 9 209 539 860 000 260 000 2 100 000 360 000 550 000 470 000 578 577 4 030 962 13 689 186 300 000 2 427 500 4 815 000 2 675 060 3 035 000 436 626 1 873 033 930 366 526 500 42 500 223 667 150 000 64 829 495

Definitiver Rechnungsabschluss fallweise noch offen; Stand: 31.05.2021

Quelle: BLW

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AB21 politik produktion absatz tabellenanhang tab26 Tab26 d.xlsx

13.07.21


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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit Die Nachfrage nach Förderung innovativer Projekte bleibt stabil. Ergebnisse aus der 2020 durchgeführten Zwischenevaluation der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft zeigen ein positives Bild, orten aber auch Verbesserungspotenziale, zum Beispiel beim Fördertyp AgrIQnet. Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern, gibt es verschiedene Möglichkeiten: z.B. Kosten für die landwirtschaftliche Erzeugung möglichst tief halten oder eine möglichst hohe Wertschöpfung am Markt erzielen. Einer der Schlüsselfaktoren für den wirtschaftlichen Erfolg ist jedoch Innovation. Damit sie entstehen kann, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen stimmen. Einerseits geht es darum, unternehmerische Freiräume zu schaffen. Anderseits braucht es Instrumente, die Innovation gezielt unterstützen. Solche Instrumente bietet die Agrarpolitik des Bundes mit Artikel 11 LwG und der «Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV)».

Attraktive Fördermöglichkeiten – punktuelle Verbesserungen notwendig Im siebten Jahr nach der Einführung von QuNaV fand eine Zwischenevaluation des Instrumentes statt, damit Schwachstellen identifiziert und das Instrument verbessert werden kann. Das Evaluationsteam kam in seiner Analyse zum Schluss, dass sich das Förderinstrument im Grundsatz bisher sehr gut bewährt hat, und ein wichtiges Bedürfnis zur Förderung von Innovation und Nachhaltigkeit abdeckt. Ein zentrales Element für eine QuNaV-Unterstützung ist die Integration von mindestens zwei Partnern der Wertschöpfungskette in die Trägerschaft. Durch die frühe Zusammenarbeit mehrerer Akteure können die Erfolgschancen gesteigert werden. Dieses Konzept wurde vom Evaluationsteam und der Praxis als erfolgreich beurteilt. Als ein weiterer und wichtiger Erfolgsfaktor für die Realisierung der Projekte wurde von den Befragten der mit der Projekteingabe geforderte Businessplan genannt. Bei der Erstellung dieses Plans setzt sich die Trägerschaft intensiv mit der Projektidee und dem Marktumfeld auseinander, was dazu beiträgt, die Erfolgschancen zu steigern. Die Einteilung der Projekte in die drei Phasen «Vorabklärung», «Start- und Teilnahmephase» wurde als sinnvoll erachtet. Hingegen besteht beim Projekttyp AgrIQnet Optimierungsbedarf. Dieser niederschwellige Förderungstyp wird zwar begrüsst, lässt sich jedoch nicht richtig in den aktuell geltenden Rechtsgrundlagen abbilden. Er wurde erst nachträglich als «Pilot» erschaffen, um mehr kleinere, von Produzentengruppen geprägte Projekte, zu fördern. Genau bei diesem Punkt setzt eine wichtige Handlungsempfehlung der Evaluatoren an: AgrIQnet muss als Fördertyp zukünftig klarer definiert werden. Weiterer Handlungsbedarf wurde bei der Sensibilisierung für die Bedeutung von Innovation, in der Projektbegleitung durch externe Stellen, bei der Kommunikation von Best-Practice-Beispielen und in der Erfassung der Wirkung der Projekte auf Nachhaltigkeit und Qualität geortet. Als nächste Schritte werden die Handlungsempfehlungen durch das BLW analysiert und die Umsetzung vorbereitet.

Leichter Rückgang der ausbezahlten Finanzhilfen im 2020 Mit 47 laufenden Projekten, war die Anzahl unterstützter Projekte im Jahr 2020 praktisch identisch mit dem Vorjahr. Trotzdem ging der ausbezahlte Finanzhilfebetrag um über 700 000.Franken auf knapp 1 900 000.- Franken zurück. Der Grund für diesen Rückgang liegt darin,

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ dass die Finanzierung für die zwei umfangreichen Projekte «Heumilch Schweiz» und «DNARückverfolgbarkeit» von Proviande im Jahr 2019 auslief. Eine Übersicht über die geförderten QuNaV-Projekte ist in der Projektdatenbank von regiosuisse zu finden. regiosuisse-Projektdatenbank Martin Weber, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Kennzeichnung von Landwirtschaftsprodukten Im Jahr 2020 ist die 40. Bezeichnung in das schweizerische Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben aufgenommen worden. Am 1. nationalen Forum für GUB und GGA diskutierten die Branchen Nachhaltigkeitsaspekte und machten sich so fit für die Zukunft. Eintragung der 40. Bezeichnung Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben lassen sich geografische oder traditionelle Bezeichnungen von verarbeiteten oder nicht verarbeiteten landwirtschaftlichen und waldwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Im Jahr 2020 ist die 40. Bezeichnung in das schweizerische GUB-/GGA-Register aufgenommen worden: die geschützte Ursprungsbezeichnung «Huile de noix vaudoise AOP». Das Waadtländer Nussöl ist ein im Kanton Waadt mit der traditionellen handwerklichen Röstmethode hergestelltes Öl, für das ausschliesslich Walnüsse aus dem Kanton Waadt verwendet werden. Die handwerkliche Herstellung von nach der Röstung kaltgepresstem Nussöl reicht wahrscheinlich bis ins 15. Jahrhundert zurück und ist vom 18. Jahrhundert an bis in die Gegenwart ausführlich dokumentiert. Dieses traditionelle Herstellungsverfahren ist das zentrale identitätsstiftende Element des Huile de noix vaudoise. Vier der fünf Ölmühlen, die es in der Gegend noch gibt, wenden dieses Verfahren an. Das Register der Schweiz umfasst derzeit 40 Eintragungen, und zwar 23 geschützte Ursprungsbezeichnungen (GUB) und 17 geschützte geografische Angaben (GGA). Es wurden ausserdem vier Pflichtenhefte geändert und im Jahr 2020 in Kraft gesetzt, nämlich für den «Cardon épineux genevois AOP», den «Vacherin Mont d'Or AOP», den «Glarner Alpkäse AOP» und das «Raclette du Valais AOP».

GUB-/GGA-Register am 31. Dezember 2020 Nationales Forum für GUB und GGA Nach dem Entscheid des Bundesrates, per 31. Dezember 2019 die Eidgenössische Kommission für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufzuheben, wurde das BLW damit beauftragt, eine Austauschplattform aufzubauen. Das Ziel dieser Plattform ist, die guten Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie Expertinnen und Experten der GUB- und GGA-Branchen, dem Bund und anderen Institutionen (Zertifizierungsstellen, Kantonschemikern usw.) zu pflegen, indem ein Dialog über aktuelle Themen geführt wird. Darum wurde am 25. September 2020 das erste nationale Forum für GUB und GGA durchgeführt. Daran nahmen rund 30 Personen teil. Thema des Forums war die Ermittlung möglicher Nachhaltigkeitsprinzipien für die GUB-/GGA-Branchen. Im Anschluss an die Expertenvorträge diskutierten die Teilnehmenden den Aspekt der Nachhaltigkeit in den verschiedenen Branchen. Das Ziel besteht darin, solche Prinzipien letztendlich in die Pflichtenhefte zu integrieren.

Überwachungstätigkeit des BLW

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ Im Rahmen seiner Überwachungsfunktion führte das BLW seine jährlichen Inspektionen der sechs Zertifizierungsstellen durch, die im Bereich Bezeichnung von Agrarprodukten tätig sind. Diese Überprüfung umfasst die Einhaltung der Anforderungen der folgenden Verordnungen: der Verordnung über die biologische Landwirtschaft, der GUB-/GGA-Verordnung sowie der Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp». In Bezug auf diese drei Verordnungen wurden sechs Büroaudits und sechzehn Witness Audits durchgeführt, wobei eine Reihe von Abweichungen festgestellt und Empfehlungen ausgesprochen wurden. Olivier Isler, Priska Dittrich, Nicolas Schönenberger, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung

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GUB/GGA Register am 31. Dezember 2020 Bezeichnung

Schutz

Betriebe Unternehmen

Käse L’Etivaz AOP Emmentaler AOP Gruyère AOP Sbrinz AOP Tête de Moine AOP Formaggio d’alpe ticinese AOP Vacherin fribourgeois AOP Vacherin Mont-d’Or AOP Berner Alpkäse / Hobelkäse AOP Walliser Raclette AOP Bloderkäse-Werdenberger AOP Sauerkäse/Liechtensteiner Glarner Alpkäse AOP Fleischwaren Bündnerfleisch IGP Longeole IGP Saucisse d’Ajoie IGP Walliser Trockenfleisch Jambon cru du Valais IGP Lard sec du Valais Saucisson neuchâtelois IGP Saucisse neuchâteloise Saucisson vaudois IGP Saucisse aux choux vaudoise IGP St. Galler Bratwurst/ IGP St. Galler Kalbsbratwurst IGP Glarner Kalberwurst IGP Appenzeller Mostbröckli IGP Appenzeller Pantli IGP Appenzeller Siedwurst IGP Spirituosen (Liter 100 % Alkohol) Eau-de-vie de poire du Valais AOP Abricotine / Eau-de-vie d’Abricot AOP du Valais Damassine AOP Zuger Kirsch / Rigi Kirsch AOP Andere Erzeugnisse Rheintaler Ribel AOP Cardon épineux genevois AOP Walliser Roggenbrot AOP Munder Safran AOP Poire à Botzi AOP Cuchaule AOP Zuger Kirschtorte IGP Quelle: BLW

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Anzahl – 2150 1 924 253 238 – 943 94 – 344

Anzahl 69 130 244 34 9 38 106 13 435 85

Zertifizierte Produktionsmenge 2019 t 450 16 332 29 818 1 360 2 703 283 3 000 559 950 1 928

Zertifizierte ZertifizieProduktions- rungsstelle menge 2020 t 425 OIC 17219 OIC 30578 OIC 1363 ProCert 2665 OIC 296 OIC 2800 OIC 554 OIC 1025 OIC 1815 OIC

110

5

18

24 ProCert

–

35

82

91 ProCert

– – – – – – –

76 15 9 30 29 29

2 927 21 56 451 359 279

3040 ProCert 18 OIC 60 OIC 470 OIC 353 OIC 261 OIC

7

113

121 OIC

– – –

44 44

671 501

39

4 180

690 ProCert 485 ProCert 4170 ProCert

–

7 17 17 17

34 270 51 103

29 ProCert 262 ProCert 58 ProCert 100 ProCert

403

23

36 000

19824 OIC

122

9

14 000

16581 OIC

17

84 20

16 546 41 473

2465 OIC 50000 ProCert

42 4 39 17 22 – –

2 1 43 – 4 48 9

32 62 543 0,002 27 21 65

37 ProCert 54 ProCert 543 OIC 0,002 OIC 48 ProCert 215 ProCert 65 ProCert


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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ

Vollzug der Einfuhrregelungen Die Eidg. Zollverwaltung und das BLW waren beim Vollzug der Einfuhrregelungen im Jahr 2020 stärker gefordert als üblich. COVID-19bedingt änderten sich die Konsummuster der Bevölkerung deutlich und die Möglichkeit des Einkaufstourismus entfiel weitgehend. Der Konsum von gewissen Produkten wie Speisekartoffeln und Butter nahm derart zu, dass die entsprechenden Importkontingente bis zu dreimal erhöht werden mussten. Will ein Unternehmen landwirtschaftliche Produkte importieren, so muss es etliche Regeln beachten. Das BLW ist bestrebt, Einfuhrregelungen möglichst zu vereinfachen und den administrativen Aufwand zu senken. Nach wie vor wird bei den Regeln auf Verordnungsebene (Agrareinfuhrverordnung, AEV) und beim täglichen Vollzug geachtet, dass alle Interessierten Kontingentsanteile erhalten können. Zudem möchte das BLW, dass alle Beteiligten durch elektronische Hilfs- und Informationsmittel optimal unterstützt werden.

Konsummuster ändern sich in der Krise Die COVID-19-Krise hatte nicht nur Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft, sondern auch auf die Landwirtschaft. Das lag insbesondere daran, dass die Bevölkerung, wie vom Bundesrat gefordert, mehrheitlich zu Hause blieb und sich dort verköstigte. Der Konsum von Speisekartoffeln, Konsumeiern und Butter nahm so stark zu, dass die im Grunde hohe Schweizer Produktion nicht mehr ausreichte, den Bedarf zu decken. Die Importkontingente für die genannten Produkte mussten zweimal, für Butter sogar dreimal erhöht werden.Einen Überblick über die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Landwirtschaftsbereich und über weitere AEV-Änderungen im Jahr 2020 bietet der Bericht über die zolltarifarischen Massnahmen, der zusammen mit der Veröffentlichung der Zuteilung der Zollkontingente 2020 auf www.import.blw.admin.ch zu finden ist.

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Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2020 Ein bedeutender Teil des Vollzugs der Einfuhrregelungen ist die Verteilung der Zollkontingente (beschränkte Menge, die zu einem tieferen Zoll eingeführt werden kann). Bei Zollkontingenten, die nicht mit dem einfachsten Verfahren verteilt werden können (Windhund an der Grenze nach dem Prinzip «first come, first served»), wird oft das Versteigerungsverfahren angewendet. Die detaillierten Ergebnisse der Kontingentsversteigerungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Lösung für Import von gewürztem Fleisch endlich gefunden Das BLW legt grossen Wert darauf, dass die oft komplexen Einfuhrregelungen verbessert und vereinfacht werden. Dabei ist auf widersprüchliche Interessen zu achten. Einerseits möchten die ProduzentInnen im Inland möglichst gute Preise und einen guten Absatz ihrer Erzeugnisse. Anderseits sind mit der internationalen Gemeinschaft Höchstzollansätze und Mindestzollkontingente vereinbart, deren Einhaltung im Rahmen der WTO überwacht wird. Ein Beispiel aus dem Fleischbereich im 2020 zeigt, dass Kompromisse möglich sind, und ein Problem, dass die Verwaltung über Jahre beschäftigte, gelöst werden kann. Das Geschäft wurde durch ein Video mit einem Lachanfall von alt-Bundesrat Merz bekannt und betraf das sogenannte Würzfleisch. Link Youtube-Video Lediglich gewürztes, aber noch rohes Rind- und Schweinefleisch konnte zu einem wesentlich tieferen Zollansatz importiert werden als ungewürztes. Das Parlament entschied, dass die Zollungleichbehandlung beendet werden sollte, indem ungewürztes und gewürztes Fleisch in die gleiche Zolltarifposition eingereiht werden. Dadurch galt ein einheitlicher Zollansatz. Die Partner in der WTO, allen voran die EU als wichtigste Lieferantin, beklagte sich über die unzulässige Zollerhöhung und verlangte Verhandlungen dazu. Diese endeten mit einem für beide Seiten befriedigenden Resultat. Die Schweiz muss das «Würzfleisch» wieder richtig in den Zolltarif einreihen, darf dafür aber höhere Zölle verlangen. Sie muss jedoch das Zollkontingent für «rotes Fleisch» um 1200 auf 23 700 Tonnen erhöhen und davon ein Mindestkontingent für «zugeschnittene, rohe, gesalzene und gewürzte Rindsbinden» von 600 Tonnen gewähren. Dieses Resultat wurde in der WTO akzeptiert. Und wie die ersten Monate von 2021 gezeigt haben, ist auch der Import der gewürzten Rindsbinden beliebt: noch vor Jahreshälfte wurden bereits 2/3 der vereinbarten Mindestmenge versteigert und zum Import freigegeben.

Digitalisierung schreitet voran Für die Administration der Zollkontingente wurde im Dezember 2020 die Internetanwendung eKontingente eingeführt. Seit dem 1. Januar 2021 sind die Importeure verpflichtet, für alle ihre Eingaben, seien es Gebote im Rahmen von Kontingentsversteigerungen, Vereinbarungen zur Ausnützung von Kontingentsanteilen oder Meldungen der Übernahmen von inländischen Produkten, dieses neue Portal zu benutzen. Es bietet mit einem einzigen Login den ganzen Überblick über die Kontingentsanteile, über die laufenden Freigaben und die Ausschreibungen der Versteigerungen. Mehr dazu auf www.ekontingente.admin.ch. Das Projekt eKontingente läuft weiter mit einer 2. Etappe, die auch bereits im 2020 begonnen hat. Nachdem bisher die beiden Internetanwendungen AEV14online und eVersteigerung zusammengelegt wurden, wird nun auch die BLW-interne Anwendung KIC

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POLITIK > PRODUKTION UND ABSATZ («Kontingente Importe Controlling») in eKontingente integriert, so dass es am Schluss für die Kontingentsadministration des BLW nur noch eine statt drei Anwendungen braucht. Emanuel Golder, BLW, Fachbereich Ein- und Ausfuhr

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Ergebnisse der Versteigerungen für die Kontingentsperiode 2020 Produktbereich und Versteigerungsprodukte

Einheit

Fleisch inkl. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte und Zuchttiere

1

Schweinefleisch in Hälften Geflügelfleisch Fleisch von Tieren der Schafgattung Fleisch von Tieren der Ziegengattung Fleisch von Tieren der Pferdegattung Kalbfleisch (Schlachtkörper, Pistolas) Kalbslebern Nierstücke / High-Quality-Beef Schlachtkörper Verarbeitungskühe Zungen Ochsenmaul Verarbeitungsfleisch von Tieren der Rindviehgattung Rindfleisch (Koscher) Rindfleisch (Halal) Schaffleisch (Koscher) Schaffleisch (Halal) Luftgetrockneter Rohschinken Luftgetrocknetes Trockenfleisch Wurstwaren Dosen- und Kochschinken Rindfleischkonserven Milchpulver Butter Tiere der Rindviehgattung Pflanzliche Produkte Speisekartoffeln Kartoffelhalbfabrikate zur Saucen- und Suppenherstellung andere Kartoffelhalbfabrikate Kartoffelfertigprodukte 2 Erzeugnisse aus Kernobst Obst zu Most- und Brennzwecken3

kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br.

700 000 44 400 000 3 100 000 75 000 1 548 000 112 500 50 000 2 462 500 4 900 000 35 000 35 000

1.29 2.21 3.41 3.93 0.13 8.26 0.16 12.33 2.43 0.03 0.04

100 100 50 60 60 50 50 50 50 50 50

2 5 7 1 5 2 3 12 12 2 3

20 77 36 16 17 22 6 39 23 3 3

kg br.

1 175 000

3.51

50

10

17

kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg br. kg net kg 82% MFG Stk.

294 600 350 000 20 000 175 000 1 100 000 220 000 4 086 500 71 500 770 000 300 000 4 900 000 1 200

0.04 3.57 0.10 3.07 9.23 11.24 4.74 7.31 0.78 0.83 4.94 906.95

100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100

4 4 4 4 1 1 1 1 1 2 4 2

8 12 7 11 49 29 70 16 10 7 13 12

kg net

3 250 000

0.14

14

1

11

kg ÄQ

400 200

0.02

100

1

3

kg ÄQ kg ÄQ kg ÄQ kg net

1 089 600 2 500 000 244 000 0

0.01 0.79 0.32 0.00

100 100 96 100

2 1 1 2

8 31 6 0

1

Versteigerte Menge

Zuschlags- Versteigerter preis, Anteil am Durchschnitt gesamten (Teil-) Zollkontingent

Anzahl CHF / Einheit Einheiten

Versteigerungen 2020

%

Teilnehmer je Ausschreibung

Anzahl Anzahl, bzw. durchschnittliche Anzahl

Stk.: Stück, kg br.: Bruttogewicht in Kilogramm, kg net: Nettogewicht, kg ÄQ: Äquivalente der Frischware bei Verarbeitungsprodukten, deren Nettogewicht mit fixen Faktoren umgerechnet wird, kg 82% MFG: kg netto Butter mit einem Milchfettgehalt von 82%, Einfuhren unter Tarifposition 0405.9010 werden mit dem Faktor 1,21 in kg 82% MFG umgerechnet

2

Zollkontingente Nr. 21 und Nr. 31 (autonomes Zollkontingent mit Zuteilung aufgrund der Exportleistung) 2020 wurde die Menge von 172 Tonnen zwei Mal zur Versteigerung ausgeschrieben, es gingen jedoch keine Gebote ein. Quelle: BLW 3

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Finanzielle Mittel für Direktzahlungen Nach Artikel 104 der Bundesverfassung hat die Landwirtschaft den gesetzlichen Auftrag, gemeinwirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Diese werden mit jeweils einer spezifischen Direktzahlungsart gefördert. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise die naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktion, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Pflege der Kulturlandschaft. Im Jahr 2020 richtete der Bund insgesamt rund 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen für die Landwirtschaft aus. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurden die Direktzahlungen klarer auf die Ziele der Bundesverfassung ausgerichtet. Der Bundesrat entschied für die Jahre 2018–2021, dieses weiterentwickelte Direktzahlungssystem im Grundsatz unverändert zu belassen und somit stabile Rahmenbedingungen über acht Jahre zu gewährleisten. In der Frühlingssession 2021 hat das Parlament die Sistierung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) beschlossen. Parallel dazu hat das Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» gesetzliche Änderungen beschlossen. Diese parlamentarische Initiative wurde während der parlamentarischen Beratung mit dem Ziel einer angemessenen Reduktion der Nährstoffverluste in der Landwirtschaft ergänzt. Der Bundesrat wurde vom Parlament beauftragt, Massnahmen auf Verordnungsstufe zur Erreichung dieser Ziele umzusetzen. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen sollen per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Das Direktzahlungssystem besteht seit dem 1. Januar 2014 aus sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen sind unter den entsprechenden Artikeln verfügbar: » Kulturlandschaftsbeiträge » Versorgungssicherheitsbeiträge

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN » Biodiversitätsbeiträge » Landschaftsqualitätsbeitrag » Produktionssystembeiträge » Ressourceneffizienzbeiträge » Übergansbeitrag

Ausgaben Der Bund richtete im Jahr 2020 insgesamt 2,805 Milliarden Franken Direktzahlungen aus. Am meisten wurde für Versorgungssicherheitsbeiträge (1,080 Mia. Fr.) ausgegeben, gefolgt von Kulturlandschaftsbeiträgen (525 Mio. Fr.), Produktionssystembeiträgen (493 Mio. Fr.) und Biodiversitätsbeiträgen (426 Mio. Fr.). Die Ausgaben 2020 für die Programme Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme und Ressourceneffizienz nahmen gegenüber dem Vorjahr leicht zu. Annähernd stabil blieben die Ausgaben für Versorgungssicherheitsbeiträge, eine leichte Abnahme verzeichneten die Kulturlandschaftsbeiträge.

Ausgaben für Direktzahlungen 2018

2019

2020

20211

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

Mio. Fr.

522

528

525

528

1 084

1 081

1 080

1 081

Biodiversitätsbeiträge

411

417

426

420

Landschaftsqualitätsbeitrag

146

146

147

150

Produktionssystembeiträge

477

489

493

490

Ressourceneffizienzbeiträge

35

37

39

65

Beiträge für Gewässerschutzund Ressourcenprogramme (GSchG bzw. LwG Art. 77a/b)

21

25

24

-

Übergangsbeitrag

114

104

80

61

Kürzungen / Vorund Nachzahlungen usw.

-6

-8

-9

-

2 804

2 819

2 805

2 795

Ausgabenbereich

Kulturlandschaftsbeiträge Versorgungsicherheitsbeiträge

Gesamt

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres.1 Quelle: Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020 – 2022 der Verwaltungseinheiten, Band 2B. Eidg. Finanzverwaltung.Quelle: BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Begrenzungen der Direktzahlungen pro Standardarbeits- kraft und Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte Pro Standardarbeitskraft werden höchstens 70 000 Franken an Direktzahlungen ausgerichtet. Der Vernetzungsbeitrag, der Landschaftsqualitätsbeitrag, die Ressourceneffizienzbeiträge und der Übergangsbeitrag sind von dieser Begrenzung ausgeschlossen.

Wirkung der Begrenzungen der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft Betroffene Betriebe

Beitragsreduktion

Anteil am Beitrag der betroffenen Betriebe

Anteil am Total DZ

Jahr

Anzahl

Fr.

%

%

2014

30

173 622

8,13

0,01

2015

35

190 718

6,20

0,01

2016

382

1 714 611

7,16

0,06

2017

328

1 460 034

7,15

0,05

2018

280

1 326 342

7,27

0,05

2019

279

1 354 745

7,40

0,05

2020

295

1 445 162

7,75

0,05

Quelle: BLW

Von den 48 217 (Vorjahr: 48 903) über der Erhebungslimite des Bundes liegenden und 2020 in AGIS erfassten Betrieben erhielten 43 339 (Vorjahr: 43 940) Ganzjahresbetriebe Direktzahlungen.

Anzahl der Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe nach Kantonen für 2020 Verteilung der finanziellen Mittel Die folgende Graphik gibt einen Überblick über die Verteilung der finanziellen Mittel aus dem Bereich Direktzahlungen.

Überblick über die Beitragsarten

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen nach Kanton, Region und Betriebsgrösse für 2020 finden sich in folgenden Tabellen:

Übersicht Direktzahlungen nach Kantonen Übersicht Direktzahlungen nach Regionen Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone) Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II) Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV) Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg) Mauro Ryser, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung

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Übersicht Direktzahlungen alle Arten nach Kantonen 2019 Kanton

Versorgungsicherheitsbeiträge 68 548 082 208 233 932 79 428 004 7 340 442 23 906 975 8 491 638 6 302 550 7 367 438 10 360 778 79 845 562 31 786 498 22 269 415 14 983 788 13 277 346 7 986 441 70 825 908 59 071 731 60 582 505 47 548 322 13 216 670 113 777 981 37 683 130 34 555 032 10 787 493 42 460 713 1 080 638 372

Biodiversitätsbeiträge

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH

Kulturlandschaftsbeiträge 8 389 993 105 679 255 26 961 023 12 934 317 21 832 106 12 159 753 7 441 180 9 633 540 3 499 152 29 729 115 7 115 846 5 024 522 1 254 837 8 753 845 5 978 067 41 849 192 80 305 092 8 046 721 3 227 917 13 713 403 39 845 997 43 202 142 13 322 223 338 446 17 464 455 527 702 138

29 501 546 68 672 067 28 958 809 4 855 857 14 486 223 3 780 335 2 932 989 4 121 636 6 277 185 18 224 085 13 672 003 9 868 760 7 442 816 2 341 749 1 636 441 27 294 488 38 595 446 27 013 659 14 468 817 6 164 679 38 249 296 22 846 287 8 143 621 3 401 640 14 599 306 417 549 740

Landschaftsqualitätsbeiträge 8 143 548 27 702 254 9 777 200 1 516 565 3 984 537 1 697 198 1 090 444 1 344 652 1 268 895 11 031 874 4 078 648 2 334 825 1 426 848 1 637 716 621 710 9 197 945 11 147 210 7 326 914 5 816 822 1 391 880 15 900 557 6 714 547 4 176 434 1 112 863 5 610 666 146 052 754

Produktionssystembeiträge 28 192 951 87 431 745 49 121 787 2 819 695 11 032 107 4 977 756 3 138 110 3 584 338 5 458 559 38 114 282 13 705 200 9 417 771 4 746 346 6 347 350 4 243 379 37 924 375 29 933 536 25 975 149 26 110 107 5 162 126 42 478 323 12 097 778 13 646 165 3 521 754 19 755 554 488 936 242

Ressourceneffizienzbeiträge 2 549 710 6 684 162 5 231 381 75 420 535 680 184 691 146 742 56 487 416 337 2 965 535 1 333 261 512 614 956 212 314 771 240 192 1 398 410 477 415 2 573 148 2 166 250 185 445 5 379 182 572 721 580 240 680 178 763 633 36 979 813

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV SöG

43 559 757 42 045 553 63 307 854 109 661 441 84 558 046 57 111 024 127 458 462

483 267 951 153 717 050 130 661 214 169 928 078 86 683 986 56 380 093

6 878 854 21 214 259 10 231 235 540 488 2 742 461 877 147 724 894 766 977 1 235 389 7 785 007 3 182 375 2 085 546 1 051 604 1 523 236 938 091 8 717 029 5 354 876 6 131 463 5 183 233 986 101 7 174 887 2 572 202 2 443 319 374 520 3 693 710 104 408 903

167 378 176 54 270 264 35 599 945 54 172 941 38 915 347 35 548 163 31 664 903

57 635 826 17 740 159 15 284 173 20 969 398 13 953 542 9 758 459 10 711 199

216 401 340 74 822 057 61 587 952 73 427 754 38 072 026 24 625 112

26 399 277 5 243 692 2 815 584 2 000 352 359 732 161 177

46 652 207 15 424 854 13 080 102 16 092 161 7 939 639 5 219 940

*Ohne Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Übergangsbeitrag

Kürzungen*/ Vor- Nachz./ Begrenzung… - 878 628 - 2 531 782 - 887 433 - 8 275 151 724 - 61 445 - 33 596 - 20 221 - 33 686 - 517 803 - 251 701 - 40 195 - 373 592 7 244 7 883 - 535 351 - 426 231 - 646 459 - 142 343 161 605 - 613 030 132 444 - 414 008 - 293 315 59 825 - 8 188 367

Total Direktzahlungen 151 326 057 523 085 892 208 822 004 30 074 509 78 671 814 32 107 074 21 743 313 26 854 847 28 482 608 187 177 657 74 622 130 51 473 257 31 488 858 34 203 257 21 652 203 196 671 996 224 459 074 137 003 101 104 379 125 40 981 908 262 193 193 125 821 251 76 453 026 19 923 578 104 407 862 2 794 079 593

-4 917 954 -1 510 659 - 943 116 - 965 286 - 406 251 - 194 135 749 034

1036 376 580 361 752 969 321 393 708 445 286 838 270 076 068 188 609 833 170 583 598


Mein Agrarbericht

Übersicht Direktzahlungen alle Arten nach Kantonen 2020 Kanton

Versorgungsicherheitsbeiträge 68 706 746 208 240 683 79 432 227 7 307 915 23 747 363 8 474 517 6 234 174 7 336 581 10 383 255 79 829 265 31 625 231 22 322 063 14 932 967 13 272 736 8 004 241 70 899 250 59 098 628 60 440 627 47 575 467 13 240 639 113 270 185 37 806 205 34 470 912 10 619 679 42 353 979 1 079 625 533

Biodiversitätsbeiträge

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH

Kulturlandschaftsbeiträge 8 371 260 105 430 778 26 949 221 12 807 407 21 692 905 12 048 630 7 326 115 9 521 868 3 529 670 29 691 407 7 024 777 5 066 529 1 270 198 8 746 742 5 965 212 41 567 532 79 825 279 8 022 269 3 210 481 13 769 314 39 363 529 43 282 226 13 182 932 308 730 17 386 666 525 361 677

Produktionssystembeiträge 28 949 930 88 336 677 49 605 315 2 809 981 11 048 565 5 019 458 3 202 138 3 586 645 5 535 976 38 821 634 13 599 415 9 519 760 4 734 041 6 371 290 4 351 656 38 300 169 29 846 655 26 341 447 26 231 509 5 229 247 42 373 795 12 580 658 13 728 582 3 485 497 19 861 118 493 471 158

Ressourceneffizienzbeiträge 2 684 893 6 719 196 5 722 567 74 465 581 055 190 298 157 679 56 757 505 609 3 116 753 1 462 356 529 203 1 010 946 282 435 244 417 1 490 915 462 772 2 995 063 2 312 064 193 003 5 784 254 640 580 597 795 761 445 901 597 39 478 115

Übergangsbeitrag

30 140 494 70 336 282 29 860 295 4 852 230 14 597 453 3 825 325 3 019 958 4 176 297 6 338 861 18 520 268 13 916 443 10 218 264 7 642 265 2 375 081 1 689 023 27 566 489 39 596 588 27 913 287 14 691 666 6 312 944 39 207 676 23 125 854 8 189 654 3 362 024 14 928 964 426 403 685

Landschaftsqualitätsbeiträge 8 493 550 27 708 049 9 809 228 1 509 838 3 984 900 1 691 913 1 083 281 1 337 178 1 285 922 11 032 808 4 078 854 2 333 540 1 446 385 1 635 686 645 230 9 168 683 11 152 733 7 330 320 5 993 417 1 405 283 16 003 789 6 633 136 4 158 930 1 130 625 5 616 169 146 669 442

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV SöG

43 029 962 41 859 434 63 181 718 109 002 518 83 348 273 57 145 117 127 794 656

483 224 159 153 276 240 130 510 781 169 697 806 86 379 316 56 537 231

171 643 891 55 503 410 36 100 049 55 237 925 39 800 153 36 528 394 31 589 864

58 367 409 17 680 166 15 403 636 21 043 029 13 814 133 9 916 682 10 444 387

219 220 988 75 298 738 62 248 445 74 009 571 37 859 408 24 834 008

28 400 908 5 551 377 2 888 628 2 097 601 373 017 166 585

35 524 086 11 729 072 10 058 082 12 427 898 6 097 567 4 044 952

*Ohne Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

5 147 365 16 728 023 7 767 457 418 778 2 119 684 676 578 556 218 580 658 938 930 5 855 328 2 407 563 1 603 888 793 607 1 183 408 719 278 6 684 096 4 100 750 4 590 086 3 912 246 760 826 5 321 954 1 985 502 1 894 078 293 052 2 842 307 79 881 657

Kürzungen*/ Vor- Nachz./ Begrenzung… - 821 475 - 1 567 630 - 591 494 - 27 679 - 180 525 - 59 310 50 306 3 410 14 055 - 816 004 - 265 941 - 60 647 - 400 453 - 56 402 - 26 368 - 434 142 - 235 751 - 626 209 - 525 166 - 142 344 - 598 622 - 346 950 - 2 859 - 324 923 - 271 726 - 8 314 849 -4 609 367 -1 684 722 - 867 325 - 672 033 - 446 515 - 323 296 288 409


Mein Agrarbericht

Übersicht Direktzahlungen nach Regionen 2020

Kulturlandschaftsbeiträge Offenhaltungsbeitrag Hangbeitrag Steillagenbeitrag Hangbeitrag für Rebflächen Alpungsbeitrag Sömmerungsbeitrag Versorgungsicherheitsbeiträge Basisbeitrag Produktionserschwernisbeitrag Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen Biodiversitätsbeiträge Qualitätsbeitrag Vernetzungsbeitrag Landschaftsqualitätsbeitrag Produktionssystembeiträge Beitrag für biologische Landwirtschaft Beitrag für extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen, Lupinen und Raps Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion Tierwohlbeiträge Ressourceneffizienzbeiträge Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren Beitrag für schonende Bodenbearbeitrung Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik Beitrag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, Rebbau und im Zuckerrübenanbau Beitrag für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen Übergangsbeitrag Kürzungen/Vor- Nachzahlungen/Begrenzung usw. Total Direktzahlungen

Schweiz 1 000 Fr. 525 362 139 984 126 694 11 261 11 795 106 627 129 000 1 079 626 807 705 159 265 112 655 426 404 317 830 108 574 146 669 493 471 63 727

Tal 1 000 Fr. 43 024 3 791 14 290 28 5 601 19 314

Region Hügel Berg 1 000 Fr. 1 000 Fr. 104 866 248 472 39 377 96 816 37 066 75 338 622 10 611 3 125 3 069 24 675 62 638

483 224 382 718 6 232 94 274 171 644 129 810 41 834 58 366 219 221 33 984

283 787 205 592 61 706 16 489 91 592 67 751 23 842 33 074 137 547 12 264

312 614 219 394 91 328 1 893 131 169 88 270 42 898 44 744 136 703 17 479

33 899

25 936

7 401

562

111 902 283 943 39 478 13 708 16 052 2 017

26 932 132 369 28 401 7 307 13 497 1 693

33 098 84 784 8 440 4 332 2 358 277

51 872 66 790 2 637 2 070 197 47

4 723

4 018

583

122

2 978

1 886

890

202

79 882 8 603 258 2 782 576

35 524 4 609 367 1 034 795

21 787 2 551 047 678 543

22 570 1 446 259 897 463

Anmerkung: Nicht in der DZV enthalten aber ins Budget der Direktzahlungen gehören noch die Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme und die In-Situ-Beiträge: 28.1 Millionen Franken Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

SöG 1 000 Fr. 129 000

129 000

31 999 31 999 10 485

- 3 416 171 776


Mein Agrarbericht

Direktzahlungen auf Betriebsebene1 : nach Zonen und Grössenklassen 20204

Talzone Hügelzone 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 Merkmal Einheit ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 134 228 248 103 111 120 Vertretene Betriebe Anzahl 2 227 3 847 3 864 1 379 1 373 1 172 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.96284 25.11701 37.73825 15.08557 24.5553 38.08631 Durchschnittliche Direktzahlungen pro Betrieb nach Direktzahlungsverordnung (DZV)1 Kulturlandschaftsbeiträge Fr. 1 258 2 431 2 803 4 799 6 205 10 449 Versorgungssicherheitsbeiträge Fr. 15 872 25 269 38 664 17 427 28 021 43 338 Biodiversitätsbeiträge Fr. 5 866 9 308 15 188 5 249 10 981 17 174 Landschaftsqualitätsbeitrag Fr. 2 445 3 606 5 192 2 648 3 886 6 051 Produktionssystembeiträge Fr. 9 929 13 668 17 458 9 252 14 855 19 834 Ressourceneffizienzbeiträge Fr. 1 158 1 685 2 511 664 1 353 1 885 Übergangsbeitrag Fr. 1 622 2 359 3 179 1 605 2 472 3 441 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 37 615 57 595 84 138 41 216 66 857 100 963 Fr. 1 709 3 354 7 044 549 1 084 1 622 Andere Beiträge2 3

LandwirtschaftlicherBetriebsertrag davon Direktzahlungen Anteil Direktzahlungen Landw. Betriebsertrag Direktzahlungen pro ha LN

Fr. Fr. % Fr./ha

291 000 40 752 14 2 553

363 798 62 685 17 2 496

488 869 94 677 19 2 509

224 253 43 251 19 2 867

1

318 055 70 060 22 2 853

Die Ergebnisse basieren auf den AGIS Direktzahlungsdaten der Buchhaltungsbetriebe der zentralen Auswertung von Agroscope Einzelku ltu rbeiträge, Insitu -Beiträge u nd Getreidezu lagen 3 Die Ergebnisse basieren auf den Buchhaltungsdaten der zentralen Auswertung von Agroscope Allfällige Differenzen ergeben sich aus zusätzlichen (kantonalen, etc.) Beiträgen und allfällig unterschiedlichen Abgrenzungen 2

4

Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

Quelle: Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

456 867 106 237 23 2 789


Mein Agrarbericht

1

4

Direktzahlungen auf Betriebsebene : nach Zonen und Grössenklassen 2020

Bergzone I Bergzone II 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 Merkmal Einheit ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 77 67 53 100 99 79 Vertretene Betriebe Anzahl 1370 1040 805 2047 1739 1191 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 15.14833 24.29468 36.84374 14.89119 24.79293 37.08827 1 Durchschnittliche Direktzahlungen pro Betrieb nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Kulturlandschaftsbeiträge Fr. 9 099 13 714 18 280 13 821 18 856 24 642 Versorgungssicherheitsbeiträge Fr. 17 257 27 924 42 808 16 658 27 137 41 765 Biodiversitätsbeiträge Fr. 5 360 8 278 10 844 6 426 11 996 12 227 Landschaftsqualitätsbeitrag Fr. 2 677 3 926 6 011 2 848 4 721 5 360 Produktionssystembeiträge Fr. 8 880 13 240 21 767 7 528 12 441 19 359 Ressourceneffizienzbeiträge Fr. 408 655 1 086 99 411 596 Übergangsbeitrag Fr. 1 693 2 459 3 039 1 487 2 220 3 240 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 44 892 69 435 102 676 48 334 76 918 106 287 Fr. 45 225 402 20 35 87 Andere Beiträge2 Landwirtschaftlicher Betriebsertrag3 davon Direktzahlungen Anteil Direktzahlungen Landw. Betriebsertrag Direktzahlungen pro ha LN

Fr. Fr. % Fr./ha

188 913 46 997 25 3 102

248 754 73 113 29 3 009

341 417 108 340 32 2 941

1

155 389 53 569 34 3 597

223 457 84 580 38 3 411

Die Ergebnisse basieren auf den AGIS Direktzahlungsdaten der Buchhaltungsbetriebe der zentralen Auswertung von Agroscope Einzelku ltu rbeiträge, Insitu -Beiträge u nd Getreidezu lagen 3 Die Ergebnisse basieren auf den Buchhaltungsdaten der zentralen Auswertung von Agroscope Allfällige Differenzen ergeben sich aus zusätzlichen (kantonalen, etc.) Beiträgen und allfällig unterschiedlichen Abgrenzungen 2

4

Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

Quelle: Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

320 665 114 961 36 3 100


Mein Agrarbericht

1

4

Direktzahlungen auf Betriebsebene : nach Zonen und Grössenklassen 2020

Bergzone III Bergzone IV 10 – 20 20 – 30 30 – 50 10 – 20 20 – 30 30 – 50 Merkmal Einheit ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN ha LN Referenzbetriebe Anzahl 40 41 30 23 24 31 Vertretene Betriebe Anzahl 770 810 444 411 424 583 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 14.55993 24.54083 36.64465 15.41817 24.05974 37.86295 1 Durchschnittliche Direktzahlungen pro Betrieb nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Kulturlandschaftsbeiträge Fr. 19 056 29 677 35 255 18 731 25 328 38 344 Versorgungssicherheitsbeiträge Fr. 16 122 27 060 40 611 16 510 26 154 39 442 Biodiversitätsbeiträge Fr. 7 936 12 166 18 638 9 947 14 056 27 276 Landschaftsqualitätsbeitrag Fr. 3 438 4 950 8 231 4 469 4 749 7 148 Produktionssystembeiträge Fr. 7 000 12 469 20 700 5 565 10 218 18 397 Ressourceneffizienzbeiträge Fr. 57 94 263 55 39 315 Übergangsbeitrag Fr. 1 222 1 948 2 772 1 580 1 870 2 928 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 54 155 87 394 125 181 55 761 81 295 132 930 Fr. 36 27 145 0 0 40 Andere Beiträge2 Landwirtschaftlicher Betriebsertrag3 davon Direktzahlungen Anteil Direktzahlungen Landw. Betriebsertrag Direktzahlungen pro ha LN

Fr. Fr. % Fr./ha

128 301 61 803 48 4 245

213 293 97 265 46 3 963

269 998 134 607 50 3 673

1

121 068 64 869 54 4 207

164 321 88 792 54 3 690

Die Ergebnisse basieren auf den AGIS Direktzahlungsdaten der Buchhaltungsbetriebe der zentralen Auswertung von Agroscope Einzelku ltu rbeiträge, Insitu -Beiträge u nd Getreidezu lagen 3 Die Ergebnisse basieren auf den Buchhaltungsdaten der zentralen Auswertung von Agroscope Allfällige Differenzen ergeben sich aus zusätzlichen (kantonalen, etc.) Beiträgen und allfällig unterschiedlichen Abgrenzungen 2

4

Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

Quelle: Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

278 688 149 591 54 3 951


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1

4

Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen 2020

Alle Betriebe

Talregion

Hügelregion

Bergregion

350 698 77 526 22 2 868

462 802 72 472 16 2 459

313 908 71 752 23 2 889

228 640 89 673 39 3 500

Merkmal Einheit Referenzbetriebe Anzahl 2 268 948 727 593 Vertretene Betriebe Anzahl 33 371 14 079 9 105 10 187 Landwirtschaftliche Nutzfläche ha 27.0304032 29.4710074 24.8335033 25.6208233 1 Durchschnittliche Direktzahlungen pro Betrieb nach Direktzahlungsverordnung (DZV) Kulturlandschaftsbeiträge Fr. 10 361 2 306 9 563 22 208 Versorgungssicherheitsbeiträge Fr. 29 005 30 007 28 359 28 198 Biodiversitätsbeiträge Fr. 10 996 11 333 9 449 11 914 Landschaftsqualitätsbeitrag Fr. 4 329 4 205 4 032 4 767 Produktionssystembeiträge Fr. 13 638 13 751 14 229 12 952 Ressourceneffizienzbeiträge Fr. 1 236 2 043 1 059 277 Übergangsbeitrag Fr. 2 232 2 329 2 264 2 069 Total Direktzahlungen nach DZV Fr. 70 971 65 149 68 157 81 532 Fr. 2 250 4 798 770 50 Andere Direktzahlungen2 3

Landwirtschaftlicher Betriebsertrag davon Direktzahlungen Anteil Direktzahlungen Landw. Betriebsertrag Direktzahlungen pro ha LN

Fr. Fr. % Fr./ha

1

Die Ergebnisse basieren auf den AGIS Direktzahlungsdaten der Buchhaltungsbetriebe der zentralen Auswertung von Agroscope Einzelku ltu rbeiträge, Insitu -Beiträge u nd Getreidezu lagen 3 Die Ergebnisse basieren auf den Buchhaltungsdaten der zentralen Auswertung von Agroscope Allfällige Differenzen ergeben sich aus zusätzlichen (kantonalen, etc.) Beiträgen und allfällig unterschiedlichen Abgrenzungen 2

4

Ohne die Betriebstypen Spezialkulturen und Veredlung

Quelle: Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Vollzug Im Jahr 2020 wurde das risikobasierte Kontrollsystem eingeführt. Bereits nach einem Jahr konnten erste positive Resultate erzielt werden. Trotz pandemiebedingten Schwierigkeiten war es möglich, schweizweit über 40 % der Tierwohlkontrollen unangemeldet durchzuführen. Erosionsschutz und Begrünung, Pflanzenschutz, Pufferstreifen aller Art sowie der Weideanteil bei RAUS waren im Berichtsjahr die Bereiche mit höheren Risiken und wurden spezifisch risikobasiert kontrolliert. Kontrollen Im Jahr 2020 erhielten insgesamt 43 378 Ganzjahresbetriebe und 6732 Sömmerungsbetriebe Direktzahlungen. Auf 6801 Ganzjahres- (16 %) und 198 Sömmerungsbetrieben (3 %) wurden Bestimmungen (inkl. Tierschutz) nicht vollständig erfüllt und deshalb von den Kontrolleuren und Kontrolleurinnen Mängel beanstandet. Diese Mängel führten zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt 7,8 Millionen Franken bei Ganzjahresbetrieben und rund 245 000 Franken bei Sömmerungsbetrieben. Im Durchschnitt belief sich die Kürzung pro sanktioniertem Ganzjahresbetrieb auf 1149 Franken. Der Anteil der Ganzjahresbetriebe mit Kürzungen nahm um 2 %-Punkte auf 16 % ab. Diese Ergebnisse basieren auf dem Agrarinformationssystem AGIS, an das die Kantone das Total der Kürzungen pro Betrieb übermitteln. Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Ganzjahresbetrieben pro Kanton.

Die nächste Tabelle gibt einen Überblick über die Kürzungen bei den Sömmerungsbetrieben pro Kanton. Acontrol enthält die detaillierten Ergebnisse jeder einzelnen Kontrolle in der Primärproduktion. Im Jahr 2020 hat sich die Datenqualität der Direktzahlungskontrollen im Vergleich zum Vorjahr weiter verbessert. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Kontrolldaten 2020 aus Acontrol.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

* exklusive Betriebe mit ausschliesslich Nachzahlungen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz. Die Anzahl Betriebe für BTS, RAUS, REB und Extenso umfasst alle Betriebe, die mindestens an einem der in diesen Bereichen möglichen Programme teilnehmen.

Bei einer Kontrolle auf dem Betrieb können mehrere Kontrollbereiche kombiniert überprüft werden, d. h. verschiedene Bereiche wie der ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und das Tierwohl können gleichzeitig kontrolliert werden, müssen es jedoch nicht. Wenn ein Kontrolleur oder eine Kontrolleurin auf einem Betrieb Mängel feststellt, kann es zum Beispiel aufgrund einer dadurch einberufenen Nachkontrolle vorkommen, dass dieser Betrieb mehr als eine Kontrolle pro Jahr erfährt. Deshalb ist bei einigen Kontrollbereichen die Anzahl der Kontrollen leicht höher als die Anzahl der kontrollierten Betriebe. Im Jahr 2020 wurde die Erfüllung der Anforderungen des ÖLN bei 22 % der direktzahlungsberechtigten Betriebe kontrolliert. Die Biodiversitätsbeiträge wurden bei 19 %, die Extenso-Beiträge bei 14 %, die Ressourceneffizienzbeiträge bei 14 % und die Beiträge für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) bei 17 % der angemeldeten Betriebe kontrolliert. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS wurden auf rund 32 % der Betriebe Kontrollen durchgeführt. 43 % dieser Tierwohlkontrollen erfolgten unangemeldet, womit die minimale Anforderung von 40 % erfüllt wurde. Der Anteil der kontrollierten Betriebe, die Mängel aufwiesen, bewegt sich zwischen 2 % (Extenso) und 13 % (ÖLN). Detaillierte Tabellen mit Angaben zu den Kontrollen nach Kanton sind am Schluss des Artikels aufgeführt. Die Bestimmungen zur Sömmerung (ohne Tierschutz) wurden im Jahr 2020 auf 1082 Betrieben und damit bei rund 16 % der Sömmerungsbetriebe kontrolliert. Bei 12 % der Kontrollen stellte man Mängel fest, was Sanktionen zur Folge hatte. Gekürzt werden bei den Sömmerungsbetrieben auch Tierschutzverstösse, wenn eine Verfügung oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Aus diesem Grund erscheinen in den AGIS-Zahlen mehr Betriebe mit Kürzungen als gemäss den Acontrol-Daten.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

*exklusive Sömmerungsbetriebe mit ausschliesslich Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen sowie ohne die Kontrollbereiche Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen eine Übersicht über die durchgeführten Kontrollen nach Kanton und den einzelnen Kontrollbereichen.

Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte –gestützt auf Ziffer 6.4 Anhang 1 der Direktzahlungsverordnung (DZV) – Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln behandeln zu dürfen. 2020 wurden 4524 Sonderbewilligungen (Vorjahr 2861) für rund 20 295 Hektaren (Vorjahr 12 144 ha) landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Insgesamt ist die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen höher als in den Vorjahren. Ein Grund dafür ist die hohe Anzahl erteilter Sonderbewilligungen für den Einsatz von Herbiziden im Spätherbst. Die Bedingungen waren im Berichtsjahr erst kurz nach dem 1. November, bis zu dem eine Behandlung ohne Sonderbewilligung erlaubt ist, günstig für eine erfolgreiche Behandlung mit Herbiziden. Weiter gab es eine hohe Anzahl von Sonderbewilligungen zur Bekämpfung von Erdflöhen im Raps- und Zuckerrübenanbau. In mehreren Kantonen des Mittellandes wurden in diesem Zusammenhang anschliessend zeitlich befristete regionale Sonderbewilligungen für maximal eine Behandlung erteilt.

Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2020

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Total

Bewilligungen

Fläche

Kategorie

Anzahl Betriebe

% aller Betriebe

1 078

24

5 164

25

Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten

256

6

1 130

6

Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen

96

2

540

3

Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer

194

4

839

4

Leguminosen, Sonnenblumen, Tabak: Bekämpfung derBlattläuse

22

1

92

0

Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau*

2 720

61

12 181

59

Dauergrünland: Flächen-behandlung

19

0

130

1

Einsatz Totalherbizide

118

3

195

1

Gemüsebau

0

0

0

0

Obstbau

19

0

23

1

Weinbau**

2

0

1

0

4 524

100

20 295

100

Applikationen mit Pflanzenschutzmittel während des Winterbehandlungsverbots

Total

ha

% der totalen Fläche

*Aufgrund des hohen Schädlingsdrucks ab Mitte September im Rapsanbau wurden in mehreren Kantonen regio- nale Sonderbewilligungen für eine Behandlung erteilt.** im Kanton TG wurde eine regionale Sonderbewilligungen im Weinbau (254 ha) erteilt. Claudia Blumenstein, Judith Flechtner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen (Kontrollen) Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme (Sonderbewilligungen)

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Kürzungen der Direktzahlungen 2020 bei Ganzjahresbetrieben Kanton

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU

Kürzungen von Direktzahlungen

Betriebe mit Direktzahlungen

Franken 525 245 1 915 172 527 783 29 700 67 001 60 751 38 760 16 901 9 769 739 211 195 641 31 738 34 829 61 465 41 738 625 149 465 358 409 583 401 593 131 681 658 497 374 141 178 941 106 287 169 159 7 816 094

Anzahl 2 714 9 420 4 149 507 1 388 554 398 325 479 2 360 1 117 772 445 592 407 3 407 2 026 2 442 2 024 693 2 938 2 387 676 243 915 43 378

Quelle: AGIS, inkl. Betriebe mit 100 % Kürzung

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Betriebe mit Anteil Betriebe mit Kürzungen Kürzungen Anzahl 479 1 700 507 54 148 62 99 22 10 459 125 25 47 42 54 513 443 343 423 118 492 465 62 54 55 6 801

% 18 18 12 11 11 11 25 7 2 19 11 3 11 7 13 15 22 14 21 17 17 19 9 22 6 16

Durchschnittliche Kürzungen pro Betrieb Franken 1 097 1 127 1 041 550 453 980 392 768 977 1 610 1 565 1 270 741 1 463 773 1 219 1 050 1 194 949 1 116 1 338 805 2 886 1 968 3 076 1 149


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Kürzungen der Direktzahlungen 2020 bei Sömmerungsbetrieben (Kürzungen) Kanton

Kürzungen von Direktzahlungen

Sömmerungsbetriebe mit Direktzahlungen

Franken 0 60 957 928 8 633 1 469 550 4 565 400 0 17 972 200 0 0 0 1 200 3 400 16 434 0 0 200 116 032 8 848 400 0 3 000 245 188

Anzahl 7 1 424 240 301 411 247 128 117 5 585 54 9 1 110 142 358 934 3 0 234 641 531 150 0 100 6 732

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Quelle: AGIS, inkl. Betriebe mit 100 % Kürzung

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Sömmerungsbetriebe Anteil Sömmerungsmit Kürzungen betriebe mit Kürzungen Anzahl 0 73 1 18 10 6 7 2 0 17 1 0 0 0 2 2 21 0 0 1 26 8 2 0 1 198

% 0 5 0 6 2 2 5 2 0 3 2 0 0 0 1 1 2 0 0 0 4 2 1 0 1 3


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Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich ÖLN Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe (total)

Betriebe mit Kontrollen

kontrollierte Betriebe

Betriebe mit Mangel

Anzahl 2 441 407 592 9 420 772 2 360 243 325 2 024 915 4 147 676 398 554 3 407 445 1 117 1 386 2 024 693 507 2 938 2 387 479 2 712 43 369

Anzahl 385 84 100 1 538 92 687 80 60 355 91 1 211 160 132 70 763 70 343 193 424 76 88 577 865 126 1 088 9 658

% 16 21 17 16 12 29 33 18 18 10 29 24 33 13 22 16 31 14 21 11 17 20 36 26 40 22

Anzahl 31 15 5 216 12 109 11 10 87 13 85 12 5 3 86 15 24 32 92 19 4 53 212 7 141 1 299

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

kontrollierte Betriebe mit Mangel % 8 18 5 14 13 16 14 17 25 14 7 8 4 4 11 21 7 17 22 25 5 9 25 6 13 13

Kontrollen

Kontrollen mit Mangel

Kontrollen mit Mangel

Anzahl 394 89 101 1 548 94 702 80 60 359 92 1 212 161 132 70 821 77 346 187 433 77 91 626 975 132 1 138 9 997

Anzahl 31 15 5 217 13 110 12 10 88 13 85 12 5 3 96 18 24 25 97 19 4 55 220 8 141 1 326

% 8 17 5 14 14 16 15 17 25 14 7 7 4 4 12 23 7 13 22 25 4 9 23 6 12 13


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Sömmerungsbetrieben Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl Anzahl % Anzahl % 0 0 3 0 0 23 9 142 32 3 10 0 107 11 0 17 9 1 411 239 22 0 0 9 0 0 17 5 582 100 5 0 0 0 0 0 13 13 117 15 2 21 17 932 197 34 5 20 99 5 1 11 15 240 26 4 13 0 148 19 0 14 17 127 18 3 12 21 247 29 6 12 7 356 41 3 0 0 1 0 0 11 0 54 6 0 10 37 411 43 16 0 0 0 0 0 18 14 234 43 6 15 35 280 43 15 26 4 631 167 6 9 4 531 48 2 0 0 5 0 0 0 0 7 0 0 6 674 1 082 16 128 12

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Kontrollen

Anzahl 0 32 11 240 0 100 0 15 217 5 26 19 18 29 41 0 6 43 0 43 43 168 48 0 0 1 104

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 0 3 0 23 0 5 0 2 36 1 4 0 3 6 3 0 0 16 0 6 19 7 2 0 0 136

% 0 9 0 10 0 5 0 13 17 20 15 0 17 21 7 0 0 37 0 14 44 4 4 0 0 12


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich GMF Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl 1 271 357 551 6 772 479 1 613 58 317 1 798 657 3 136 528 371 516 2 900 102 613 1 226 1 003 474 491 1 487 1 399 353 1 228 29 700

Anzahl 152 39 71 873 45 210 30 53 233 82 438 135 108 62 413 11 86 146 124 32 66 361 232 44 1 129 5 175

% 12 11 13 13 9 13 52 17 13 12 14 26 29 12 14 11 14 12 12 7 13 24 17 12 92 17

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Anzahl 8 0 3 52 3 17 1 6 30 3 14 3 1 3 19 0 3 1 2 5 1 12 26 0 37 250

% 5 0 4 6 7 8 3 11 13 4 3 2 1 5 5 0 3 1 2 16 2 3 11 0 3 5

Kontrollen

Anzahl 152 39 72 873 45 210 30 53 234 83 438 135 108 62 441 11 86 146 213 32 66 367 232 44 1 129 5 301

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 8 0 3 52 3 17 1 6 30 3 14 3 1 3 21 0 3 1 2 5 1 12 26 0 37 252

% 5 0 4 6 7 8 3 11 13 4 3 2 1 5 5 0 3 1 1 16 2 3 11 0 3 5


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich Tierwohl Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe (total) mit Kontr.

Anzahl 1 730 380 560 8 188 638 2 060 80 305 1 919 846 3 718 580 311 483 2 961 259 921 1 177 1 512 516 427 1 909 1 299 428 1 955 35 162

Anzahl 462 195 201 2 986 16 712 18 105 531 101 1 574 87 127 82 998 39 319 180 486 139 113 583 405 126 833 11 418

kontr. Betriebe

Betriebe mit Mangel

% 27 51 36 36 3 35 23 34 28 12 42 15 41 17 34 15 35 15 32 27 26 31 31 29 43 32

Anzahl 26 16 16 259 3 85 2 3 47 17 140 13 11 13 81 0 15 10 27 40 4 53 81 5 87 1 054

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

kontr. Betriebe mit Mangel % 6 8 8 9 19 12 11 3 9 17 9 15 9 16 8 0 5 6 6 29 4 9 20 4 10 9

Kontr. Kontr. mit Kontr. mit nicht an- nicht anMangel Mangel gemeldete gemeldete Kontr. Kontr. Anzahl 470 198 201 3 083 17 751 18 105 556 94 1 688 87 127 83 1 086 40 335 181 503 139 113 583 442 132 842 11 874

Anzahl 26 16 16 261 4 86 2 3 48 17 140 13 11 13 88 0 15 11 28 40 4 53 81 5 88 1 069

% 6 8 8 8 24 11 11 3 9 18 8 15 9 16 8 0 4 6 6 29 4 9 18 4 10 9

Anzahl 383 69 70 724 12 347 6 84 492 38 430 39 48 46 715 33 185 109 203 76 57 308 157 33 390 5 054

% 81 35 35 23 71 46 33 80 88 40 25 45 38 55 66 83 55 60 40 55 50 53 36 25 46 43


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich REB Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl 1 554 164 181 4 340 312 1 194 143 43 320 340 2 603 231 126 170 924 334 698 473 1 029 103 76 1 580 228 214 1 420 18 800

Anzahl 131 48 0 528 0 163 87 1 60 25 297 7 64 63 146 47 92 56 225 7 37 219 52 0 320 2 675

% 8 29 0 12 0 14 61 2 19 7 11 3 51 37 16 14 13 12 22 7 49 14 23 0 23 14

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Anzahl 3 0 0 137 0 30 4 0 3 0 10 0 2 0 32 2 8 0 26 0 0 32 14 0 29 332

% 2 0 0 26 0 18 5 0 5 0 3 0 3 0 22 4 9 0 12 0 0 15 27 0 9 12

Kontrollen

Anzahl 131 48 0 535 0 163 87 1 61 25 298 7 64 63 160 49 92 56 235 7 37 230 52 0 321 2 722

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 3 0 0 140 0 30 4 0 3 0 10 0 2 0 34 4 8 0 26 0 0 34 14 0 29 341

% 2 0 0 26 0 18 5 0 5 0 3 0 3 0 21 8 9 0 11 0 0 15 27 0 9 13


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich Bio Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl 283 26 131 1 371 152 221 44 97 1 294 187 448 109 81 188 485 38 171 170 346 153 61 354 346 91 427 7 274

Anzahl 50 29 39 990 8 76 37 22 266 167 454 95 26 187 98 20 76 46 177 20 23 355 150 86 419 3 916

% 18 112 30 72 5 34 84 23 21 89 101 87 32 99 20 53 44 27 51 13 38 100 43 95 98 54

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Anzahl 1 2 5 78 1 4 7 1 88 14 19 9 2 8 7 4 7 4 21 4 1 14 8 3 19 331

% 2 7 13 8 13 5 19 5 33 8 4 9 8 4 7 20 9 9 12 20 4 4 5 3 5 8

Kontrollen

Anzahl 50 29 39 996 8 77 37 22 267 173 455 101 26 187 148 22 76 46 179 20 24 364 169 87 421 4 023

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 1 2 5 78 1 4 7 1 88 14 19 9 2 8 7 6 7 0 21 4 1 14 8 3 19 329

% 2 7 13 8 13 5 19 5 33 8 4 9 8 4 5 27 9 0 12 20 4 4 5 3 5 8


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich BFF Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl Anzahl % Anzahl % 14 11 2 441 347 37 20 11 407 81 9 20 2 592 121 3 28 10 9 420 2 649 269 0 0 772 1 0 21 5 2 360 493 27 31 14 243 76 11 18 0 325 59 0 25 21 2 024 502 104 18 11 915 168 18 15 5 4 147 630 29 9 0 676 64 0 30 7 398 118 8 14 14 554 77 11 22 13 3 407 740 93 11 15 445 48 7 22 7 1 117 245 17 9 7 1 386 122 8 9 6 2 024 177 11 13 30 693 91 27 30 22 507 151 33 13 7 2 938 371 27 20 8 2 387 467 37 8 3 479 36 1 21 8 2 712 560 44 43 369 8 394 19 831 10

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Kontrollen

Anzahl 350 88 127 2 756 1 499 85 59 555 181 630 64 118 78 890 52 246 122 190 91 183 376 504 36 565 8 846

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 37 9 3 272 0 27 12 0 110 18 29 0 8 11 114 10 17 8 11 27 34 27 47 1 44 876

% 11 10 2 10 0 5 14 0 20 10 5 0 7 14 13 19 7 7 6 30 19 7 9 3 8 10


Mein Agrarbericht

Kontrollen 2020 auf Ganzjahresbetrieben im Bereich Extenso Kanton

AG AI AR BE BL FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH CH

Betriebe Betriebe mit kontrollierte Betriebe mit kontrollierte (total) Kontrollen Betriebe Mangel Betriebe mit Mangel Anzahl Anzahl % Anzahl % 14 0 1 398 201 1 14 0 14 2 0 0 0 0 0 0 15 2 3 510 536 13 0 0 429 0 0 13 4 1 061 138 5 35 3 175 62 2 100 0 2 2 0 19 2 223 43 1 1 0 508 3 0 19 1 1 038 200 2 9 0 199 18 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 2 218 44 1 10 0 295 30 0 15 2 587 87 2 0 0 12 0 0 11 5 811 86 4 12 20 42 5 1 0 0 0 0 0 0 0 1 771 6 0 43 10 93 40 4 17 9 65 11 1 35 1 1 384 480 6 13 835 1 994 14 43 2

Quellen: AGIS, Acontrol und Kantone

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Kontrollen

Anzahl 201 2 0 536 0 138 62 2 43 3 200 18 0 0 47 30 87 0 87 6 0 6 40 11 485 2 004

Kontrollen Kontrollen mit Mangel mit Mangel Anzahl 1 0 0 13 0 5 2 0 1 0 2 0 0 0 1 0 2 0 4 1 0 0 4 1 6 43

% 0 0 0 2 0 4 3 0 2 0 1 0 0 0 2 0 2 0 5 17 0 0 10 9 1 2


Mein Agrarbericht

POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Kulturlandschaftsbeiträge Die Leistungen zur Offenhaltung der Kulturlandschaft hat der Bund im Jahr 2020 mit Kulturlandschaftsbeiträgen in Höhe von 525 Millionen Franken gefördert. In Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren fand auch im Berichtsjahr eine weitere Verschiebung der Sömmerungsbeiträge für Schafalpen in Richtung der Systeme mit ständiger Behirtung oder mit Umtriebsweide statt. Grundlegende Informationen zu den Kulturlandschaftsbeiträgen sind zu finden unter Kulturlandschaftsbeiträge (admin.ch).

Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeiträgen zusammen: • Offenhaltungsbeitrag • Hangbeitrag • Steillagenbeitrag • Hangbeitrag für Rebflächen • Alpungsbeitrag • Sömmerungsbeitrag

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

75 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Ganzjahresbetriebe erhalten Offenhaltungs-, Hang- und Steillagenbeiträge sowie den Hangbeitrag für Rebflächen und den Alpungsbeitrag. Die restlichen 25 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt. Aus folgender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton für alle fünf Arten der Kulturlandschaftsbeiträge ablesen.

Offenhaltungsbeitrag Mit dem Offenhaltungsbeitrag werden die höheren Aufwände für die Offenhaltung in den höheren Zonen angemessen berücksichtigt.

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2020 Zone

Fr./ha

Talzone

0

Hügelzone

100

Bergzone I

230

Bergzone II

320

Bergzone III

380

Bergzone IV

390

Offenhaltungsbeitrag 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Merkmal

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Fläche

ha

24 823

232 777

280 845

538 444

Betrieb

Anzahl

4 372

11 829

13 094

29 295

Fläche pro Betrieb

ha

5,68

19,68

21,45

18,38

Beitrag pro Betrieb

Fr.

867

3 329

7 394

4 778

1 000 Fr.

3 791

39 377

96 816

139 984

Total Beiträge Quelle: BLW

Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften. Die Totalfläche mit Offenhaltungsbeitrag hat sich gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um 19 ha verkleinert.

Hangbeitrag Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen in allen Zonen ausgeglichen. Keine Beiträge erhalten Dauerweiden, Rebflächen sowie Hecken, Feld- und Ufergehölze. Die Hangfläche eines Betriebs muss mindestens 50 Aren betragen, damit Hangbeiträge ausgerichtet werden.

Ansätze Hangbeitrag 2020 Hanglage

Fr./ha

18 – 35 % Neigung

410

> 35 – 50 % Neigung

700

> 50 % Neigung

Hangbeitrag 2020

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

1 000


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Merkmal

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

– Neigung 18 – 35 %

ha

26 641

60 349

71 011

158 000

– über 35 – 50 % Neigung

ha

2 885

11 759

34 756

49 400

– über 50 % Neigung

ha

1 348

4 092

21 894

27 335

Total

ha

30 874

76 199

127 661

234 734

Anzahl

10 814

11 029

12 581

34 424

Fr.

1 321

3 361

5 988

3 680

1 000 Fr.

14 290

37 066

75 338

126 694

Zu Beiträgen berechtigende Flächen mit:

Anzahl Betriebe Beitrag pro Betrieb Beiträge Total

Quelle: BLW Von den insgesamt 235 000 ha Hangflächen waren im Jahr 2020 rund zwei Drittel der Kategorie Neigung 18–35 % zugeordnet. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Fläche mit Hangbeiträgen um 176 ha. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem Anteil von 30 % und mehr an steilen Flächen (> 35 % Hangneigung), die besonders schwer zu bewirtschaften sind.

Ansätze Steillagenbeitrag* 2020 Anteil Flächen mit Hangbeitrag > 35 % Hangneigungan der beitragsberechtigten LN

Fr./ha

30 %

100

40 %

229

50 %

357

60 %

486

70 %

614

80 %

743

90 %

871

100 %

1 000

* Die Ansätze sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von > 35 %.

Steillagenbeitrag 2020

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Merkmal

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Zu Beiträgen berechtigende Flächen (Neigung > 35 %)

ha

142

2 649

32 412

35 203

Anzahl Betriebe

Anzahl

25

586

4 248

4 859

Fläche pro Betrieb

ha

5,70

4,52

7,63

7,24

Beitrag pro Betrieb

Fr.

1 136

1 061

2 498

2 318

1 000 Fr.

28

622

10 611

11 261

Beiträge Total

Quelle: BLW Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. Die Fläche mit Steillagenbeiträgen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 68 ha erhöht.

Hangbeitrag für Rebflächen Ziel der Hangbeiträge für Reben ist, dass Rebberge in Steil- und Terrassenlagen weiterhin bewirtschaftet und erhalten werden.

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2020 Hanglage

Fr./ha

30 – 50 % Neigung

1 500

> 50 % Neigung

3 000

Terrassenlage > 30 % Neigung

5 000

Hangbeitrag für Rebflächen 2020 Einheit Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächen

ha

3 823

Steillagen 30 bis 50 % Neigung

ha

1 852

Steillagen über 50 % Neigung

ha

420

Terrassenanlagen

ha

1 552

Anzahl Betriebe

Anzahl

2 223

Fläche pro Betrieb

ha

1,72

Beitrag pro Betrieb

Fr.

5 306

1 000 Fr.

11 795

Beiträge Total

Quelle: BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei liegen 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1552 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Fläche mit Hangbeiträgen für Rebflächen um 30 ha erhöht.

Alpungsbeitrag Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen finanziellen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag beträgt 370 Franken pro Normalstoss.

Alpungsbeitrag 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Normalsösse

NST

52 200

66 690

169 292

288 182

Anzahl Betriebe

Anzahl

4 605

5 372

9 814

19 791

NST pro Betrieb

NST

11,34

12,41

17,25

14,56

Beitrag pro Betrieb

Fr.

4 194

4 593

6 383

5 388

1 000 Fr.

19 314

24 675

62 638

106 627

Beiträge Total

Quelle: BLW Aus der Bergregion kommen mehr als dreimal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 17,25 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung. Gegenüber dem Vorjahr wurden 9264 Normalstösse weniger mit Alpungsbeiträgen unterstützt.

Sömmerungsbeitrag Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen, Voralpen und im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Artikel zu Sömmerungsbetrieben in diesem Agrarbericht).

Ansätze Sömmerungsbeitrag 2020 Tierkategorie

Fr.

Schafe ohne Milchschafe, pro NST – bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen

400

– bei Umtriebsweiden

320

– bei übrigen Weiden

120

Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST

400

– zusätzlich für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen, pro NST

40

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Sömmerungsbeitrag 2020 Tierkategorie

Parameter

Beiträge

Betriebe

NST

Einheit

1000 Fr.

Anzahl

Anzahl

7 260

777

22 007

Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere

117 285

6 286

294 594

Zusatzbeitrag für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen

4 456

4 584

111 869

129 000

–

–

Schafe, ohne Milchschafe

Total

Weil derselbe Betrieb mehrere Tierkategorien aufweisen kann, wird in der vorangehenden Tabelle kein Total zur Anzahl der Betriebe ausgewiesen. Ebenfalls wir kein Total NST gebildet, weil der Zusatzbeitrag für Tiere ausgerichtet wird, die bereits bei den NST der beiden anderen Tierkategorien enthalten sind.Quelle: BLW

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2020 Weidesystem

Betriebe

Tiere mit Beiträgen

Beiträge

Anzahl

NST

1000 Fr.

Ständige Behirtung

204

13 961

5 547

Umtriebsweide

203

3 997

1 245

Übrige Weide

382

4 048

468

Total

789

22 007

7 260

Einheit

Quelle: BLW Gegenüber den Vorjahren hat die Anzahl der Schafe mit ständiger Behirtung und auf Umtriebsweiden markant zugenommen. Die Anzahl Tiere auf den übrigen Weiden hat hingegen abgenommen. Diese Verschiebung ist hauptsächlich eine Folge der zunehmenden Präsenz von Grossraubtieren.

Entwicklung der Sömmerung 2017 – 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Tierkategorie Milchkühe

2017

2018

2019

2020

4 640

4 543

4 581

4 521

107 469

106 996

103 319

108 153

Betriebe

2 802

2 811

2 845

2 878

NST

45 640

47 660

47 586

50 825

6 107

6 062

6 038

5 991

116 581

119 058

113 846

117 242

843

728

763

754

3 978

3 599

3 751

3 683

892

890

877

879

NST

23 768

23 707

22 613

22 776

Betriebe

1 279

1 294

1 284

1 255

NST

6 086

6 291

6 181

6 149

419

455

458

499

1 095

1 229

1 296

1 299

Betriebe NST

Mutterkühe und andere Kühe

Anderes Rindvieh Betriebe NST Equiden

Betriebe NST

Schafe

Ziegen

Andere gesömmerte Tiere

Betriebe

Betriebe

NST Quelle: BLW

Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen Markus Wildisen, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Kulturlandschaftsbeiträge: Sömmerungsbeiträge 2020 Übrige Raufutterverzehrende Zusatzbeitrag für Milchkühe, Schafe (ohne Milchschafe) Tiere Milchschafe und Milchziegen Total Be- BeitragsBeiträge Be- BeitragsBeiträge Be- BeitragsBeiträge BeBeiträge triebe berechtriebe berechtriebe berechtriebe tigter tigter tigter Besatz Besatz Besatz Kant. ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total

Anzahl

NST

127 27 73 39 18 8 12

1 827 253 1 549 766 149 151 492

36 1

691 3

7 22 152

100 1 007 7 021

0 72 29 153

0 1 732 1 217 4 695

0 1 777

0 52 21 705

Fr. Anzahl 7 482 512 1 336 70 988 238 481 658 231 256 953 389 40 281 234 49 053 123 162 567 112 5 233 532 561 360 54 9 1 0 107 23 256 137 363 815 346 2 620 080 870 3 0 0 490 673 203 470 446 613 1 497 021 461 0 148 0 0 16 534 98 7 259 731 6 286

NST Fr. Anzahl 330 132 048 4 56 809 22 704 617 1 035 6 760 2 704 121 136 7 312 2 922 690 190 12 406 4 959 033 306 8 895 3 558 101 209 4 454 1 779 646 93 6 993 2 797 100 93 151 60 524 4 23 664 9 462 578 365 2 544 1 017 606 25 355 142 190 1 116 46 204 2 598 1 037 305 84 3 096 1 235 460 120 20 465 8 181 511 270 51 615 20 627 234 625 202 78 865 1 0 0 0 9 010 3 601 012 135 34 895 13 850 348 428 23 851 9 531 592 332 5 640 2 241 647 72 0 0 0 11 533 4 613 382 56 293 696 117 284 816 4 584

Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

NST 10 25 589 1 471 3 801 3 955 4 814 1 834 3 603 39 7 271 207 3 1 453 1 784 7 344 14 589 3 0 4 983 12 627 11 832 835 0 3 515 111 561

Fr. Anzahl 390 7 1 022 485 1 411 58 842 240 151 825 280 158 134 411 192 579 247 73 193 127 144 137 117 1 540 5 290 764 582 8 277 54 126 9 1 58 109 107 71 168 142 293 730 356 583 182 932 138 3 0 0 199 228 234 501 434 631 473 079 531 32 595 148 0 0 140 583 99 4 455 538 6 674

Fr. 132 438 24 209 613 2 833 952 3 556 173 5 374 121 3 790 962 1 901 892 3 103 804 62 064 9 986 874 1 026 243 142 316 46 204 1 095 414 1 329 885 8 839 055 23 830 496 79 004 0 4 290 913 14 822 228 11 501 692 2 274 242 0 4 770 499 129 000 084


Mein Agrarbericht

Sömmerungsstatistik 2020: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen Milchkühe Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total

Betriebe Anzahl 4 1 030 134 183 296 221 92 92 4 357 25 1

Besatz NST 10 25 066 1 454 3 650 3 794 4 768 1 798 3 578 39 7 054 207 3

81 118 269 599 1

1 419 1 696 7 173 13 921 3

104 454 322 74 2 58 4 521

3 700 12 938 11 397 854 7 3 625 108 153

Mutter-, AmAndere Tiere Rinder Pferde Schafe Ziegen Andere menkühe und andere Kühe Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Betriebe Besatz Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST Anzahl NST 7 240 1 1 481 6 073 1 330 22 338 130 544 150 2 517 331 804 92 292 129 1 736 232 3 350 16 29 28 232 29 41 6 14 69 812 171 2 327 9 7 75 1 753 53 291 51 68 147 1 747 382 6 210 33 94 50 786 91 216 57 114 66 714 244 3 071 12 26 20 147 35 55 27 60 38 583 121 1 832 7 9 9 198 20 52 17 82 42 784 108 2 452 11 16 13 470 35 75 43 112 3 23 5 94 161 2 037 551 12 944 57 233 44 923 84 212 32 74 36 714 53 1 413 5 59 1 3 1 0 1 0 5 122 9 220 1 111 10 83 103 1 018 4 11 33 36 10 33 9 21 132 1 153 2 2 7 95 44 94 24 39 175 2 908 340 9 261 23 60 31 1 266 112 352 32 153 599 15 842 751 17 962 227 821 171 6 572 159 1 144 9 9 1 3 3 186 1 3 107 374 270 76 7 73 2 878

1 403 7 331 3 750 1 240 353 2 548 50 825

139 660 384 145 9 111 5 991

1 395 15 985 5 946 3 328 319 4 087 117 242

Ein Normalstoss (NST) = 1 GVE * Sömmerungsdauer in Tagen / 100 Tage Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

37 61 70 14

165 160 256 97

73 42 160 1

1 647 1 364 4 742 2

86 52 87 1

1 914 163 696 1

38 56 2 2

42 203 1 1

35 754

1 093 3 683

4 879

57 22 776

1 1 255

3 6 149

499

1 299


Mein Agrarbericht

Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe 2020 Sömmerungsbeiträge Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total a)

Betriebe Anzahl 7 1 411 240 280 411 247 127 117 5 582 54 9 1 107 142 356 932 3 0 234 631 531 148 0 99 6 674

Beiträge Fr. 132 438 24 209 613 2 833 952 3 556 173 5 374 121 3 790 962 1 901 892 3 103 804 62 064 9 986 874 1 026 243 142 316 46 204 1 095 414 1 329 885 8 839 055 23 830 496 79 004 0 4 290 913 14 822 228 11 501 692 2 274 242 0 4 770 499 129 000 084

Biodiversitätsbeiträge Betriebe Anzahl 5 1 136 180 237 368 233 119 116 3 419 53 7 1 99 118 266 809

Beiträge Fr. 9 719 5 627 816 486 411 1 452 087 1 451 248 913 180 459 623 1 305 735 5 313 1 475 329 165 624 21 577 270 131 790 146 277 1 653 294 8 895 356

Betriebe Anzahl 4 1 207 213 151 333 201 106 106 3 545

Beiträge Fr. 20 642 1 471 116 276 089 252 687 497 636 356 862 187 875 146 576 3 773 1 326 163

79 107 293 26 3

168 417 118 181 1 016 008 88 722 8 079

158 584 502 124

901 076 2 640 227 4 089 714 129 158

138 571 378 61

215 325 2 382 682 856 073 177 703

38 5 575

38 150 31 998 970

73 4 598

914 555 10 485 164

Bundesbeitrag

b)

Vor Kürzungen/Nachzahlungen Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

Landschaftsqualitätsbeiträgea)

Totalb) Betriebe Anzahl 7 1 448 241 304 414 250 128 117 5 586 53 9 1 111 142 359 933 3 0 235 649 533 152 0 103 6 783

Beiträge Fr. 162 799 31 308 545 3 596 452 5 260 947 7 323 005 5 061 003 2 549 390 4 556 114 71 151 12 788 366 1 191 866 163 893 46 474 1 395 621 1 594 343 11 508 358 32 814 574 87 082 0 5 407 314 19 845 137 16 447 479 2 581 103 0 5 723 204 171 484 219


Mein Agrarbericht

POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Versorgungssicherheitsbeiträge Für die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit hat der Bund im Jahr 2020 1,08 Milliarden Franken Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Die Bewirtschaftung der Flächen ändert von Jahr zu Jahr nur relativ wenig und damit ist auch diese Summe stabil. Aufgrund des Strukturwandels nimmt der durch- schnittliche Beitrag pro Betrieb jährlich langsam aber kontinuierlich zu. Grundlegende Informationen zu den Versorgungssicherheitsbeiträgen sind zu finden unter Versorgungssicherheitsbeiträge (admin.ch). Die Versorgungssicherheitsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen: • Basisbeitrag • Produktionserschwernisbeitrag • Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

Der grösste Teil der Versorgungssicherheitsbeiträge wird als Basisbeitrag ausgerichtet (75 %). Der Rest verteilt sich auf den Produktionserschwernisbeitrag (15 %) und den Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen (10 %). Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Summe der Versorgungssicherheitsbeiträge um 1,0 Millionen Franken reduziert. Dies ist primär auf einen Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche und die Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen zurückzuführen.

Basisbeitrag Der Basisbeitrag hat zum Ziel, dass die Produktionskapazität erhalten wird. Der Basisbeitrag ist über alle Zonen gleich hoch. Für extensive und wenig intensive Dauergrünflächen wird der halbe Basisbeitrag ausgerichtet.

Ansätze Basisbeitrag 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Fr./ha Dauergrünfläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet

450

Übrige beitragsberechtigte Fläche

900

Basisbeitrag 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Fläche

ha

463 337

246 912

281 050

991 300

– davon BFF

ha

49 179

30 332

70 217

149 728

Anzahl

18 172

11 781

13 058

43 011

Fläche pro Betrieb

ha

25

21

22

23

Beitrag pro Betrieb

Fr.

21 061

17 451

16 802

18 779

1 000 Fr.

382 718

206 118

219 394

807 705

Anzahl Betriebe

Beiträge Total

Quelle: BLW Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF), für die tiefere Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet werden, ist in der Hügel- und Bergregion höher als in der Talregion. Zudem sind die Betriebe in der Talregion mit 25,5 Hektaren im Durchschnitt am grössten und in der Hügelregion mit 21,0 Hektaren am kleinsten. Sie sind jedoch kaum kleiner als die durchschnittlich 21,5 Hektaren grossen Betriebe der Bergregion. Aus diesen beiden Gründen (Anteil BFF und Fläche pro Betrieb) liegt der durchschnittliche Beitrag pro Betrieb bei 21 061 Franken in der Talregion am höchsten und mit 16 802 Franken in der Bergregion am niedrigsten. Die Betriebe der Hügelregion nehmen hinsichtlich des Basisbeitrags mit 17 451 Franken eine mittlere Position ein. Der Basisbeitrag wird für Betriebe ab der 60. Hektare abgestuft. Für die Flächen eines Betriebs, die über 60 Hektaren und unter 140 Hektaren liegen, wird somit ein reduzierter Beitrag pro Hektare ausbezahlt. Ab der 140. Hektare wird kein Basisbeitrag mehr ausgerichtet. Für Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen der Abstufung entsprechend der Anzahl beteiligter Betriebe multipliziert.

Reduktion aufgrund der Abstufung des Basisbeitrags bei grösseren Betrieben 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Fläche

Betriebe

Reduktion

Reduktion pro Betrieb

Einheit

Anzahl

1 000 Fr.

Fr.

über 60 – 80 ha

872

1 145 718

1 314

über 80 – 100 ha

234

1 357 372

5 801

über 100 – 120 ha

67

922 685

13 771

über 120 – 140 ha

39

541 003

13 872

über 140 ha

36

1 630 843

45 301

1 248

5 597 622

4 485

Total

Quelle: BLW Der Basisbeitrag wurde im Jahr 2020 bei insgesamt 1248 Betrieben um insgesamt 5,6 Millionen Franken reduziert ausbezahlt. 36 Betriebe mit Versorgungssicherheitsbeiträgen hatten eine Fläche von mehr als 140 Hektaren. Alleine bei diesen Betrieben wurde ein um 1,6 Million Franken reduzierter Basisbeitrag ausbezahlt.

Produktionserschwernisbeitrag Mit dem Produktionserschwernisbeitrag werden die höheren Kosten und tieferen Erträge für die Produktion in den höheren Zonen berücksichtigt.

Ansätze Produktionserschwernisbeitrag 2020 Zone

Fr./ha

Talzone

0

Hügelzone

240

Bergzone I

300

Bergzone II

320

Bergzone III

340

Bergzone IV

360

Produktionserschwernisbeitrag 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

ha

24 405

230 674

276 384

531 463

Anzahl

4 178

11 768

13 042

28 988

Fläche pro Betrieb

ha

5,84

19,60

21,19

18,33

Beitrag pro Betrieb

Fr.

1 492

5 243

7 003

5 494

1 000 Fr.

6 232

61 706

91 328

159 265

Fläche Anzahl Betriebe

Beiträge Total

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Quelle: BLW Auch Betriebe, die in der Talregion liegen, erhalten einen Produktionserschwernisbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- und Bergregion bewirtschaften. Der durchschnittliche Produktionserschwernisbeitrag pro Betrieb steigt mit zunehmender Erschwernis von der Talregion mit 1492 Franken über die Hügelregion mit 5243 Franken bis zur Bergregion mit 7003 Franken.

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen Der Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen honoriert die Erhaltung des Potenzials für eine höhere Kalorienproduktion auf diesen Flächen. Er beträgt in allen Zonen 400 Franken pro Hektare.

Ansatz für offene Ackerfläche und Dauerkulturen 2020 Fr./ha Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

400

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

ha

235 684

41 223

4 732

281 638

Anzahl

16 694

7 294

2 263

26 251

Fläche pro Betrieb

ha

14,12

5,65

2,09

10,73

Beitrag pro Betrieb

Fr.

5 647

2 261

836

4 291

1 000 Fr.

94 274

16 489

1 893

112 655

Fläche Anzahl Betriebe

Beiträge Total

Quelle: BLW Ackerbau und Dauerkulturen gibt es vor allem in der Tal- und Hügelregion, was sich in der Fläche pro Betrieb wiederspiegelt. Folglich sind auch in diesen Gebieten die Beiträge pro Betrieb am höchsten. Eine detaillierte Darstellung der ausbezahlten Versorgungssicherheitsbeiträge nach den drei Beitragsarten aufgeschlüsselt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle. Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch

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Versorgungssicherheitsbeiträge 2020

Kant. ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU CH

Betriebe Anzahl 2 679 9 395 4 123 503 1 376 547 393 325 474 2 338 1 103 761 443 584 394 3 363 2 017 2 415 1 977 680 2 915 2 382 672 241 911 43 011

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

18 172 6 155 5 626 6 873 3 854 2 331

Quelle: BLW

Basisbeitrag Fläche ha 66 535 185 358 72 799 6 535 21 632 7 570 5 685 6 760 9 568 72 358 29 861 20 696 13 486 11 361 6 799 67 375 54 405 55 999 46 889 12 277 102 516 35 377 30 924 9 959 38 576 991 300 463 337 134 393 112 519 149 313 78 322 53 416

Total Beiträge Fr. 54 157 733 153 622 403 61 552 685 5 157 978 17 981 544 6 320 610 4 681 771 5 458 721 8 103 572 60 835 425 24 024 033 16 585 494 10 749 646 9 768 229 5 849 151 57 016 126 40 769 729 45 758 471 39 132 951 9 342 782 82 530 612 25 081 384 24 605 935 7 599 890 31 017 830 807 704 706 382 718 138 111 404 432 94 187 929 121 463 426 59 953 683 37 977 099 807 704 706

0000001 Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Produktionserschwernisbeitrag BeTotal triebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 778 12 269 3 198 925 6 991 119 080 35 990 290 2 915 41 944 11 846 884 503 6 428 2 144 441 1 282 17 917 5 607 066 537 6 959 2 141 367 379 5 013 1 538 903 306 5 595 1 840 091 324 5 549 1 649 025 1 442 35 233 9 755 476 552 12 794 3 569 462 628 13 606 3 444 424 140 2 655 587 514 583 11 278 3 493 831 394 6 773 2 143 031 2 545 38 879 11 565 567 1 953 50 615 17 378 303 1 236 17 718 4 163 068 182 2 268 629 972 614 9 896 3 202 060 1 157 30 211 8 503 949 2 266 28 777 9 571 258 582 25 655 8 015 216 1 12 3 869 698 24 340 7 281 477 28 988 531 463 159 265 472

Beitrag für die offenen Ackerfläche und für Dauerkulturen BeTotal triebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 2 196 28 375 11 350 088 5 995 46 570 18 627 989 2 524 15 082 6 032 657 17 14 5 496 201 397 158 752 35 31 12 540 24 34 13 500 36 94 37 768 239 1 577 630 658 1 776 23 096 9 238 364 850 10 079 4 031 735 623 5 730 2 292 144 431 8 990 3 595 806 34 27 10 676 31 30 12 060 1 145 5 794 2 317 556 594 2 376 950 596 2 252 26 298 10 519 088 1 750 19 531 7 812 544 414 1 739 695 797 2 574 55 589 22 235 624 1 303 7 884 3 153 563 305 4 624 1 849 760 232 7 540 3 015 920 670 10 137 4 054 672 26 251 281 638 112 655 355

4 178 6 145 5 623 6 862 3 850 2 330

16 694 4 695 2 599 1 417 611 235

24 405 121 012 109 662 147 074 77 196 52 114

6 232 459 29 228 841 32 476 660 46 718 732 26 120 154 18 488 625 159 265 472

235 684 31 607 9 615 3 789 764 179

94 273 561 12 642 967 3 846 192 1 515 648 305 479 71 507 112 655 355


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Landschaftsqualitätsbeiträge Zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften, wie beispielsweise dem Erhalt der Waldweiden, der Pflege von Kastanienselven oder der Förderung des Bergackerbaus, hat der Bund 2020 Landschaftsqualitätsbeiträge in Höhe von 146 Millionen Franken ausgerichtet. Insgesamt waren in der Schweiz im Berichtsjahr 138 Projekte am Laufen. Ziel der Massnahme Mit diesem Instrument kann die landschaftliche Vielfalt der Schweiz gezielt erhalten und gefördert werden. Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) werden auf der Grundlage von Projekten ausgerichtet. Die Kantone können damit regionale Bedürfnisse berücksichtigen. Informationen zu den Landschaftsqualitätsbeiträgen Landschaftsqualitätsbeiträge (admin.ch).

finden

sich

unter

Die Finanzmittel des Bundes wurden nach Massgabe der LN (Fr. 120.– pro ha) und des Normalbesatzes (Fr. 80.– pro NST) plafoniert und auf die Kantone anteilsmässig aufgeteilt. Damit wird der Mittelbedarf für die LQ-Projekte auf die in der Botschaft des Bundesrates zur Agrarpolitik 2014 - 2017 kommunizierten und für die Periode 2018- 2021 fortgeführten Ausgaben begrenzt. Für die Erarbeitung von LQ-Projekten finden sich nützliche Infos auf der BLW- Website.

Finanzielle Mittel und statistische Kennzahlen 2020 Mit den 2014 bis 2020 bewilligten Projekten sind insgesamt 138 LQ-Projekte am Laufen, für die der Bund 2020 total 146 Millionen Franken ausrichtete. Die Kantone müssen mindestens 10 %

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN der Beiträge finanzieren. In allen Kantonen können die Betriebe Massnahmen umsetzen, da seit 2015 in jedem Kanton mindestens ein bewilligtes LQ-Projekt vorhanden ist.

Folgende Tabelle dient als Legende zur obenstehenden Grafik: Folgender Link führt zu einer Überblickstabelle über alle nachfolgend erläuterten Daten zu den Landschaftsqualitätsprojekten.

Landschaftsqualitätsbeiträge nach Regionen 2020 Momentan haben 35 520 Ganzjahresbetriebe und 4577 Sömmerungsbetriebe eine Vereinbarung für LQ-Massnahmen über acht Jahre abgeschlossen. Damit haben 81 % der Ganzjahresbetriebe und 68 % der Sömmerungsbetriebe einen laufenden LQ-Vertrag. Der Bund richtete den teilnehmenden Betrieben für die umgesetzten Massnahmen durchschnittlich 3834 Franken pro Betrieb und 143 Franken pro Hektare LN aus. Die Beiträge pro Hektare LN sind in der Talregion leicht tiefer als in der Hügel- und Bergregion.

Landschaftsqualitätsbeiträge nach Regionen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Betriebe

Anzahl

14 354

9 834

11 332

4 577

40 097

Beitrag pro ha1

Anzahl

137

138

158

–

143

Beitrag pro Betrieb

Fr.

4 066

3 364

3 951

2 282

3 836

1 000 Fr.

58 366

33 074

44 744

10 485

146 669

Total Beiträge

¹ Nur GanzjahresbetriebeQuelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Bergregion Sömmerungsgebiet

Total


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Landschaftsqualitätsbeiträge nach Kantonen 2020 Weil in den Kantonen unterschiedlich viele Projekte und Massnahmen umgesetzt wurden, variieren die Beiträge pro Kanton stark. Die höchsten Beitragssummen wurden in den Kantonen Bern (28 Mio. Fr.) und Waadt (16 Mio. Fr.) ausbezahlt. Im Sömmerungsgebiet wurde im Kanton Waadt der grösste Betrag ausbezahlt.

Landschaftsqualitätsbeiträge nach Projekten 2020

Die Beitragssumme pro Projekt hängt stark zusammen mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Anzahl Betriebe im Projektperimeter sowie der Beteiligung der Betriebe am Projekt. Die Angaben pro Projekt sind in folgender Tabelle aufgeführt:

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Bei dieser Auswertung (zur Beteiligung der Ganzjahresbetriebe) ist der Wohnsitz der Betriebe und nicht die Lage der bewirt- schafteten Fläche massgebend. Das heisst, wenn im Projektperimeter A viele Flächen von Betrieben bewirtschaftet werden, die ihren Wohnsitz in Perimeter B oder C haben, wird die Beteiligung im Projekt A in der Auswertung unterschätzt.

Die Projekte mit den höchsten Beteiligungsraten befinden sich im Kanton Graubünden. Oft beteiligen sich über 95 % der Betriebe an den LQ-Projekten. Weitere Angaben zur Beteiligung von Ganzjahres-und Sömmerungsbetrieben finden sich in folgender Tabelle:Die Projekte mit den höchsten Beteiligungsraten befinden sich im Kanton Graubünden. Oft beteiligen sich über 95 % der Betriebe an den LQ-Projekten. Weitere Angaben zur Beteiligung von Ganzjahres-und Sömmerungsbetrieben finden sich in folgender Tabelle:

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Bei diesen Angaben pro Betrieb ist nicht zwischen jährlichen und einmaligen Massnahmen (Investitionen) unterschieden: grosse einmalige Investitionen fallen in dieser Statistik damit stark ins Gewicht, werden aber nächstes Jahr entfallen.

Beiträge pro umgesetzter Massnahmenkategorie 2020 Rund 44 % der Beiträge werden für die Vielfalt im Grünland, im Rebbau und im Ackerbau ausgerichtet. Traditionelle Bewirtschaftungsformen (z.B. Ackerterrassen) werden mit 5 % der Beiträge unterstützt. Elemente, die die Landschaft strukturieren (z.B. Obst- und Einzelbäume, Hecken oder Weiden mit vielen landschaftsstrukturierenden Elementen), werden mit Beiträgen in Höhe von 44 Millionen Franken unterstützt, was 28 % aller Beiträge entspricht.

Beiträge pro Massnahmenkategorie 2020

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Anzahl

Beiträge

Anteil

Betriebe

Fr.

Beiträge

Nr.

Massnahmenkategorie

1

Von produzierender Landwirtschaft geprägte Landschaft

13 162

29 648 323

20 %

2

Von extensiver Landwirtschaft geprägte Landschaft

942

1 299 736

1%

3

Von produktivem Grünland geprägte Landschaft

14 313

19 937 283

14 %

4

Von extensivem Grünland geprägte Landschaft

13 225

11 737 368

8%

5

Von Weinbau und produktivem Obstbau geprägte Landschaft

1 511

1 536 845

1%

6

Von Wasser geprägte Landschaft

7 827

3 047 220

2%

7

Von Bäumen geprägte Landschaft

31 547

25 232 666

17 %

8

Offene Landschaft

4 655

4 322 557

3%

9

Strukturierte Landschaft

13 268

15 565 486

11 %

10

Von traditionellen Bewirtschaftungsformen geprägte Landschaft

11 746

7 019 505

5%

11

Von Kulturerbe geprägte Landschaft

32 251

21 088 873

14 %

12

Zugängliche Landschaft

15 194

5 741 180

4%

13

Verschiedenes

2220

492 400

<1 %

Quelle: BLW Matthieu Raemy, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme

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LQ Projektlegende Projekt Nummer 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74

Projekt Name Franches-Montagnes et Clos du Doubs Solothurn Grenchen Kanton AI Kanton AR Kanton GL Kanton SH Leimental Dorneckberg Valle Verzasca Engadina Bassa Val Müstair Olten Gösgen Gäu Einsiedeln Fronalp Pragel March Rigi Mythen Kanton UR Kantone BL und BS Kanton GE teilweise Intyamon Jogne Entlebuch Hochdorf Luzern Sursee Willisau Neckertal Kanton OW Kanton NW Kanton ZG Mittelthurgau Cadi Lumnezia Vals Foppa Safiental Heinzenberg Domleschg Imboden Schanfigg Churwalden Rheintal Prättigau Hinterrhein Surses Albulatal Davos Mesocina Clanca Bregaglia Oberengadin Valposchiavo Zürcher Oberland Pfannenstiel Egg Ajoie Delémont Chasseral Gantrisch Thierstein Alpes Vaudoises Gros-de-Vaud Jorat Jura vaudois Pied du Jura Pleine de lOrbe Plaine du Rhône Rives lémaiques Broye Binntal Lötschental Regionaler Naturpark Pfyn Grand Entremont Val dAnniviers Noble et Louable Contrée Hérens Val-de-Ruz Vallée de la Brévine Sense-See Glâne-Sarine-Lac Gruyère-Veveyse

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Projekt Nummer 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141

Projekt Name Thal Oberthurgau Hinterthurgau-Immenberg Region Wynetal Aargau Süd Jurapark Region Lebensraum Lenzburg Unteres Bünztal Rafzerfeld Winterthur-Andelfingen Zürich Süd Zürich Unterland Berner Mittelland Emmental Entwicklungsraum Thun (ERT) Kandertal Oberaargau Oberland Ost Obersimmental-Saanenland Seeland Trois-Vaux Rapperswil-Jona, Eschenbach Werdenberg Nord Obertoggenburg Pfäfers Rheintal Walenstadt Coude du Rhône Simplon Obergoms/ Untergoms nordseitig Blenio Luganese Piano di Magadino Parco Nazionale del Locarnese Vallemaggia Interriviera Mendrisiotto Val-de-Travers Vallon Chaux-de-Fonds-Le Locle Vallée de la Sagne et des Pon Val-de-Travers Montagne Chasseral neuchâtelois Paysage Littoral LQ Unterthugau-Seerücken Fricktal Regio Zurzibiet Regio Baden Regio Brugg Regio Region Aarau zofingenregio Suhrental Oberes Freiamt Mutschellen-Reusstal- Kelleramt (AG) Fürstenland Werdenberg Süd Sarganserland Unteres Toggenburg Amden-Weesen Benken-Schänis Am Ricken Leventina Chablais valaisan (VS) Valais central (VS) Visp und Schattenberge (VS) UNESCO (VS) Estivages neuchâtelois (NE)


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Landschaftsqualität 2020 – Übersicht Ganzjahresbetriebe Anz. Betriebe

ProjektNr.

Projekt Name

2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81

Franches-Montagnes et Clos du Doubs Solothurn Grenchen Kanton AI Kanton AR Kanton GL Kanton SH Leimental Dorneckberg Valle Verzasca Engadina Bassa Val Müstair Olten Gösgen Gäu Einsiedeln Fronalp Pragel March Rigi Mythen Kanton UR Kantone BL und BS Kanton GE teilweise Intyamon Jogne Entlebuch Hochdorf Luzern Sursee Willisau Neckertal Kanton OW Kanton NW Kanton ZG Mittelthurgau Cadi Lumnezia Vals Foppa Safiental Heinzenberg Domleschg Imboden Schanfigg Churwalden Rheintal Prättigau Hinterrhein Surses Albulatal Davos Mesocina Clanca Bregaglia Oberengadin Valposchiavo Zürcher Oberland Pfannenstiel Egg Ajoie Delémont Chasseral Gantrisch Thierstein Alpes Vaudoises Gros-de-Vaud Jorat Jura vaudois Pied du Jura Pleine de lOrbe Plaine du Rhône Rives lémaiques Broye Binntal Lötschental Regionaler Naturpark Pfyn Grand Entremont Val dAnniviers Noble et Louable Contrée Hérens Val-de-Ruz Vallée de la Brévine Sense-See Glâne-Sarine-Lac Gruyère-Veveyse Thal Oberthurgau Hinterthurgau-Immenberg Region Wynetal Aargau Süd Jurapark Region Lebensraum Lenzburg Unteres Bünztal

82 83 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 113 114

Rafzerfeld Winterthur-Andelfingen Zürich Süd Zürich Unterland Berner Mittelland Emmental Entwicklungsraum Thun (ERT) Kandertal Oberaargau Oberland Ost Obersimmental-Saanenland Seeland Trois-Vaux Rapperswil-Jona, Eschenbach Werdenberg Nord Obertoggenburg Pfäfers Rheintal Walenstadt Coude du Rhône Simplon Obergoms/ Untergoms nordseitig Blenio Luganese Piano di Magadino Parco Nazionale del Locarnese Vallemaggia Interriviera Mendrisiotto Val-de-Travers Vallon Chaux-de-Fonds-Le Locle

1

Sömmerungsbetriebe

Beteilig. Ø Beitrag Beitrag/ (% Betr. in / Betrieb Fläche LQ-Perim. LN (Betriebe LN) LN)

Anz. Betriebe

Ausger. Beiträge

Beteilig. Ø Beitrag (% Betr. in / Betrieb LQ-Perim. Sö. Sö.)

Anz.

%

Fr. / Betrieb

Fr. / ha

Anz.

%

Fr. / Betrieb

Fr.

278

82 %

5 206

29

33

92 %

20 966

2 139 180

407 279 460 279 415 88 30 195 242 360 131 222 436 431 612 175 124 770 546 466 791 1 034 182 468 370 401 367 167 121 239 143 68 109 135 299 112 62 104 74 80 26 68 76 617 126 262 257 354 944 123 194 432 389 89 574 98 100 400 606 48 28 146 168 73 128 111 80 103 603 691 418 169 366 239 90 290 92 85

89 % 69 % 77 % 86 % 93 % 84 % 66 % 98 % 81 % 89 % 87 % 73 % 82 % 85 % 79 % 73 % 97 % 96 % 84 % 81 % 80 % 89 % 76 % 84 % 93 % 85 % 70 % 97 % 98 % 98 % 96 % 100 % 93 % 79 % 97 % 100 %

41 18 26 35 32 30 40 31 29 25 37 34 36 34 29 45 18 26 29 25 27 28 19 32 27 28 44 27 24 27 32 29 27 58 30 42 26 25 28 46 33 23 39 35 47 39 28 14 26 29 25 46 37 26 36 50 38 43 48 31 36 26 40 24 34 30 40 21 38 30 20 27 67 35 38 42 42 40

107 77 106

76 % 71 % 91 %

1 104 1 535 1 383

15 6

71 % 9%

1 060 3 142

112 100 43 78 130

81 % 79 % 77 % 88 % 43 %

1 096 1 821 1 712 1 529 1 539

273 175

93 % 92 %

3 286 1 308

27

84 %

1 329

11 2 201 106 3

73 % 100 % 81 % 83 % 60 %

1 022 504 1 775 1 772 1 258

1 2 4 1

7% 12 % 3% 14 %

1 080 1 971 2 498 1 710

20 % 14 %

2 160 4 738 2 948

100 % 97 % 90 % 92 % 98 % 96 % 77 % 71 % 91 % 89 % 89 % 91 % 88 % 61 % 88 % 68 % 71 % 85 % 79 % 50 % 65 % 86 % 100 % 87 % 57 % 96 % 68 % 59 % 89 % 60 % 45 % 76 % 81 % 87 % 90 % 70 % 73 % 71 % 71 % 60 % 62 %

3 688 1 839 3 210 4 267 3 525 4 481 2 405 6 015 3 221 2 981 3 353 2 704 3 153 2 917 3 813 6 461 2 963 2 735 2 635 2 626 2 668 2 568 2 510 2 853 2 420 3 197 3 619 4 348 4 365 4 997 6 039 5 448 5 636 5 237 4 477 9 383 6 397 4 957 4 196 4 635 5 386 5 162 5 437 3 776 3 948 6 617 5 916 2 483 2 497 5 384 4 322 5 576 5 809 6 958 5 981 8 242 3 070 3 828 5 565 4 849 4 308 2 655 4 512 2 991 3 032 4 456 8 294 5 718 4 622 4 423 3 704 4 498 4 634 3 437 4 156 6 251 4 481 3 518

39 578 360 344 1 655 2 015 997 439 938 504 588 825 193 121 137 244 36 205 43 181 76 65 83 75 57 26 47 51 62 38 122

60 % 77 % 75 % 74 % 91 % 95 % 92 % 94 % 95 % 94 % 98 % 87 % 92 % 67 % 71 % 77 % 86 % 64 % 76 % 59 % 66 % 88 % 75 % 67 % 40 % 68 % 80 % 77 % 57 % 35 % 80 %

3 925 4 460 3 449 4 812 2 496 2 985 2 547 3 087 2 894 3 254 3 564 2 333 3 582 3 554 3 852 3 556 3 087 4 458 2 584 3 854 3 963 4 878 3 375 2 422 2 214 1 550 2 375 2 345 1 624 5 964 5 302

49 51 35 52 31 34 27 33 36 31 27 30 20 30 38 28 19 47 27 53 35 25 23 21 27 17 21 21 25 23 22

1 1 2 2

4 320

1

2 160

5 2

8% 50 %

5 827 7 070

12 28 81 151

80 % 68 % 88 % 90 %

3 543 6 435 2 352 881

290

90 %

4 415

281

88 %

3 923

12 12 18 45 45 45 28

60 % 100 % 67 % 88 % 88 % 88 % 88 %

1 514 2 363 2 680 2 325 2 325 2 325 2 384

33 7 177

78 % 78 % 92 %

1 335 1 354 1 763

1

100 %

1 794

2

100 %

3 251

4 82 282 174 6 129 296

80 % 89 % 88 % 80 % 100 % 77 % 85 %

897 845 1 069 927 1 443 1 720 956

80 8 31 111 17 15 8 24 37 22 28 17 7 4 29 14

91 % 57 % 71 % 78 % 100 % 75 % 73 % 82 % 70 % 64 % 61 % 61 % 46 % 80 % 66 % 82 %

2 023 1 318 2 815 3 469 5 196 1 503 2 536 2 233 2 260 1 435 2 508 1 074 988 405 1 310 923

1 500 956 631 303 1 594 675 1 337 178 1 463 055 394 319 88 055 1 191 798 779 489 1 195 906 621 264 673 932 1 493 799 1 457 177 2 333 540 1 130 625 1 264 604 2 335 030 1 438 563 1 259 591 2 110 560 2 666 195 457 802 1 691 913 1 083 281 1 285 922 1 328 324 727 198 532 101 1 204 185 865 285 370 474 618 623 707 008 1 340 754 1 060 412 402 500 515 577 312 669 370 760 140 024 351 028 442 337 2 344 138 497 451 1 776 282 1 700 707 1 069 378 2 490 547 662 236 2 118 706 2 408 667 2 259 767 1 721 666 3 433 316 807 755 306 980 1 531 021 3 372 318 250 913 148 962 435 810 862 643 322 959 492 766 561 373 663 547 588 981 2 831 074 3 065 484 1 860 213 760 192 1 696 225 821 374 375 864 1 812 849 412 229 299 022 153 086 2 584 110 1 241 568 1 655 455 4 134 382 6 084 486 2 840 532 1 516 359 2 723 194 1 861 595 2 378 514 1 924 687 853 164 440 553 615 056 1 252 647 199 465 936 456 131 396 751 147 384 780 348 652 350 375 199 914 133 116 41 921 149 644 132 490 100 712 226 651 646 830

115

Vallée de la Sagne et des Pon

81

22 %

5 104

23

413 401

116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127

Val-de-Travers Montagne Chasseral neuchâtelois Paysage Littoral LQ Unterthugau-Seerücken Fricktal Regio Zurzibiet Regio Baden Regio Brugg Regio Region Aarau zofingenregio Suhrental Oberes Freiamt

71 56 121 474 100 164 131 71 46 76 88 223

38 % 39 % 74 % 72 % 69 % 68 % 70 % 66 % 67 % 46 % 58 % 55 %

6 140 4 971 4 911 4 420 6 269 4 029 4 890 5 027 6 664 5 470 4 519 3 456

21 20 38 50 42 41 51 50 52 57 48 36

1

100 %

435 953 278 364 594 222 2 095 274 626 860 660 804 640 562 356 929 306 542 415 695 397 668 775 991

128

Mutschellen-Reusstal- Kelleramt (AG)

66

46 %

3 763

34

1

100 %

918

14 53 14 5 13 4 25 76 25 29 18

88 % 98 % 88 % 100 % 93 % 57 % 45 % 67 % 71 % 60 % 82 %

3 659 4 523 1 359 6 146 3 327 4 256 2 059 1 509 2 808 2 948 2 005

372 048 1 018 592 1 014 420 139 398 265 620 275 518 209 057 518 904 811 720 485 836 351 295

61

45 %

2 913

177 703

129

Fürstenland

667

69 %

3 159

40

130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140

Werdenberg Süd Sarganserland Unteres Toggenburg Amden-Weesen Benken-Schänis Am Ricken Leventina Chablais valaisan (VS) Valais central (VS) Visp und Schattenberge (VS) UNESCO (VS)

75 231 386 41 83 107 53 68 206 116 136

77 % 77 % 68 % 83 % 62 % 66 % 62 % 53 % 33 % 35 % 52 %

4 278 3 372 2 579 2 650 2 679 2 416 2 973 5 944 3 600 3 451 2 318

41 37 24 24 32 23 23 39 42 35 25

141

Estivages neuchâtelois (NE)

5 367

249 304 2 107 017

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Landschaftsqualitätsbeiträge 2020

Einheit ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total

Anzahl Betriebe mit Vereinbarung (LN) Anzahl 2 044 8 798 3 606 431 1 149 468 370 279 401 1 994 972 612 413 454 280 2 419 1 944 1 522 1 438 445 2 513 1 366 610 175 797 35 500

Anzahl Betriebe mit Vereinbarung (SöG) Anzahl 4 1 207 213 151 333 201 106 106 3 545

79 107 293 26 3 138 571 378 61 73 4 598

Beteiligung LN (% Betriebe) % 75 % 93 % 87 % 85 % 83 % 84 % 93 % 86 % 84 % 84 % 87 % 79 % 93 % 77 % 69 % 71 % 96 % 62 % 71 % 64 % 86 % 57 % 90 % 72 % 87 % 82 %

BeteiliDurchDurchgung SöG schnittl. schnittl. (% Be- Beitrag pro Beitrag pro triebe) Betrieb LN Betrieb SöG % Fr. Fr. 57 % 4 145 5 161 85 % 2 982 1 219 89 % 2 644 1 296 50 % 2 917 1 673 81 % 3 035 1 494 81 % 2 853 1 775 83 % 2 420 1 772 91 % 4 267 1 383 60 % 3 197 1 258 93 % 4 868 2 433 4 196 3 813 3 502 72 % 3 232 2 132 75 % 1 882 1 104 82 % 3 370 3 468 3% 5 691 3 412 100 % 4 811 2 693 4 168 59 % 2 674 1 560 89 % 5 420 4 173 71 % 4 229 2 265 41 % 6 527 2 913 6 461 73 % 5 899 12 528 68 % 3 836 2 280

Ausgegerichtete Beiträge LN Fr. 8 472 908 26 236 933 9 533 139 1 257 150 3 487 263 1 335 052 895 406 1 190 602 1 282 149 9 706 645 4 078 854 2 333 540 1 446 385 1 467 269 527 048 8 152 675 11 064 011 7 322 241 5 993 417 1 189 958 13 621 107 5 777 063 3 981 227 1 130 625 4 701 614 136 184 278

Ausgegerichtete Beiträge SöG Fr. 20 642 1 471 116 276 089 252 687 497 636 356 862 187 875 146 576 3 773 1 326 163

168 417 118 181 1 016 008 88 722 8 079 215 325 2 382 682 856 073 177 703 914 555 10 485 164

Total ausgerichtete Beiträge Fr. 8 493 550 27 708 049 9 809 228 1 509 838 3 984 900 1 691 913 1 083 281 1 337 178 1 285 922 11 032 808 4 078 854 2 333 540 1 446 385 1 635 686 645 230 9 168 683 11 152 733 7 330 320 5 993 417 1 405 283 16 003 789 6 633 136 4 158 930 1 130 625 5 616 169 146 669 442

LN = Ganzjahres Betriebe SöG= Sömmerungsbetriebe In dieser Tabelle beziehen sich die Werte zu den Beteiligungen LN und SöG prozentual auf die Anzahl aller Ganzjahres- und Sömmerungsbetriebe des Kantons. Daher hat zum Beispiel der Kanton Graubünden eine sehr hohe Beteiligung der Ganzjahresbetriebe und Appenzell Ausserrhoden der Sömmerungsbetriebe: in diesen Kantonen hatten alle Betriebe die Möglichkeit, sich an einem LQ-Projekt zu beteiligen Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Landschaftsqualität: Anzahl Betriebe und Beiträge nach Projekten Projekt Nummer 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 CH (Total):

Projekt Name Franches-Montagnes et Clos du Doubs Solothurn Grenchen Kanton AI Kanton AR Kanton GL Kanton SH Leimental Dorneckberg Valle Verzasca Engadina Bassa Val Müstair Olten Gösgen Gäu Einsiedeln Fronalp Pragel March Rigi Mythen Kanton UR Kantone BL und BS Kanton GE teilweise Intyamon Jogne Entlebuch Hochdorf Luzern Sursee Willisau Neckertal Kanton OW Kanton NW Kanton ZG Mittelthurgau Cadi Lumnezia Vals Foppa Safiental Heinzenberg Domleschg Imboden Schanfigg Churwalden Rheintal Prättigau Hinterrhein Surses Albulatal Davos Mesocina Clanca Bregaglia Oberengadin Valposchiavo Zürcher Oberland Pfannenstiel Egg Ajoie Delémont Chasseral Gantrisch Thierstein Alpes Vaudoises Gros-de-Vaud Jorat Jura vaudois Pied du Jura Pleine de lOrbe Plaine du Rhône Rives lémaiques Broye Binntal Lötschental Regionaler Naturpark Pfyn Grand Entremont Val dAnniviers Noble et Louable Contrée Hérens Val-de-Ruz Vallée de la Brévine Sense-See Glâne-Sarine-Lac Gruyère-Veveyse Thal Oberthurgau Hinterthurgau-Immenberg Region Wynetal Aargau Süd Jurapark Region Lebensraum Lenzburg Unteres Bünztal Rafzerfeld Winterthur-Andelfingen Zürich Süd Zürich Unterland Berner Mittelland Emmental Entwicklungsraum Thun (ERT) Kandertal Oberaargau Oberland Ost Obersimmental-Saanenland Seeland Trois-Vaux Rapperswil-Jona, Eschenbach Werdenberg Nord Obertoggenburg Pfäfers Rheintal Walenstadt Coude du Rhône Simplon Obergoms/ Untergoms nordseitig Blenio Luganese Piano di Magadino Parco Nazionale del Locarnese Vallemaggia Interriviera Mendrisiotto Val-de-Travers Vallon Chaux-de-Fonds-Le Locle Vallée de la Sagne et des Pon Val-de-Travers Montagne Chasseral neuchâtelois Paysage Littoral LQ Unterthugau-Seerücken Fricktal Regio Zurzibiet Regio Baden Regio Brugg Regio Region Aarau zofingenregio Suhrental Oberes Freiamt Mutschellen-Reusstal- Kelleramt (AG) Fürstenland Werdenberg Süd Sarganserland Unteres Toggenburg Amden-Weesen Benken-Schänis Am Ricken Leventina Chablais valaisan (VS) Valais central (VS) Visp und Schattenberge (VS) UNESCO (VS) Estivages neuchâtelois (NE)

Ganzjahresbetriebe Anzahl 278 407 279 460 279 415 88 30 195 242 360 131 222 436 431 612 175 124 770 546 466 791 1 034 182 468 370 401 367 167 121 239 143 68 109 135 299 112 62 104 74 80 26 68 76 617 126 262 257 354 944 123 194 432 389 89 574 98 100 400 606 48 28 146 168 73 128 111 80 103 603 691 418 169 366 239 90 290 92 85 39 578 360 344 1 655 2 015 997 439 938 504 588 825 193 121 137 244 36 205 43 181 76 65 83 75 57 26 47 51 62 38 122 81 71 56 121 474 100 164 131 71 46 76 88 223 66 667 75 231 386 41 83 107 53 68 206 116 136 37016

Sömmerungsbetriebe Anzahl 33 107 77 106 15 6 112 100 43 78 130 273 175 27 11 2 201 106 3 1 2 4 1 1 1 2 2 1

5 2 12 28 81 151 290 281

12 12 18 45 45 45 28 33 7 177

1

2 4 82 282 174 6 129 296 80 8 31 111 17 15 8 24 37 22 28 17 7 4 29 14

1 1 14 53 14 5 13 4 25 76 25 29 18 61 4659

Ausgerichtete Beiträge Fr 2 139 180 1 500 956 631 303 1 594 675 1 337 178 1 463 055 394 319 88 055 1 191 798 779 489 1 195 906 621 264 673 932 1 493 799 1 457 177 2 333 540 1 130 625 1 264 604 2 335 030 1 438 563 1 259 591 2 110 560 2 666 195 457 802 1 691 913 1 083 281 1 285 922 1 328 324 727 198 532 101 1 204 185 865 285 370 474 618 623 707 008 1 340 754 1 060 412 402 500 515 577 312 669 370 760 140 024 351 028 442 337 2 344 138 497 451 1 776 282 1 700 707 1 069 378 2 490 547 662 236 2 118 706 2 408 667 2 259 767 1 721 666 3 433 316 807 755 306 980 1 531 021 3 372 318 250 913 148 962 435 810 862 643 322 959 492 766 561 373 663 547 588 981 2 831 074 3 065 484 1 860 213 760 192 1 696 225 821 374 375 864 1 812 849 412 229 299 022 153 086 2 584 110 1 241 568 1 655 455 4 134 382 6 084 486 2 840 532 1 516 359 2 723 194 1 861 595 2 378 514 1 924 687 853 164 440 553 615 056 1 252 647 199 465 936 456 131 396 751 147 384 780 348 652 350 375 199 914 133 116 41 921 149 644 132 490 100 712 226 651 646 830 413 401 435 953 278 364 594 222 2 095 274 626 860 660 804 640 562 356 929 306 542 415 695 397 668 775 991 249 304 2 107 017 372 048 1 018 592 1 014 420 139 398 265 620 275 518 209 057 518 904 811 720 485 836 351 295 177 703 146 660 016

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Landschaftsqualität: Beteiligung nach Projekten

Projekt 1 2 3 4 5 6 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 Quelle: BLW

Projekt Name Franches-Montagnes et Clos du Doubs Solothurn Grenchen Kanton AI Kanton AR Kanton GL Kanton SH Leimental Dorneckberg Valle Verzasca Engadina Bassa Val Müstair Olten Gösgen Gäu Einsiedeln Fronalp Pragel March Rigi Mythen Kanton UR Kantone BL und BS Kanton GE teilweise Intyamon Jogne Entlebuch Hochdorf Luzern Sursee Willisau Neckertal Kanton OW Kanton NW Kanton ZG Mittelthurgau Cadi Lumnezia Vals Foppa Safiental Heinzenberg Domleschg Imboden Schanfigg Churwalden Rheintal Prättigau Hinterrhein Surses Albulatal Davos Mesocina Clanca Bregaglia Oberengadin Valposchiavo Zürcher Oberland Pfannenstiel Egg Ajoie Delémont Chasseral Gantrisch Thierstein Alpes Vaudoises Gros-de-Vaud Jorat Jura vaudois Pied du Jura Pleine de l'Orbe Plaine du Rhône Rives lémaiques Broye Binntal Lötschental Regionaler Naturpark Pfyn Grand Entremont Val dAnniviers Noble et Louable Contrée Hérens Val-de-Ruz Vallée de la Brévine Sense-See Glâne-Sarine-Lac Gruyère-Veveyse Thal Oberthurgau Hinterthurgau-Immenberg Region Wynetal Aargau Süd Jurapark Region Lebensraum Lenzburg Unteres Bünztal Rafzerfeld Winterthur-Andelfingen Zürich Süd Zürich Unterland Berner Mittelland Emmental Entwicklungsraum Thun (ERT) Kandertal Oberaargau Oberland Ost Obersimmental-Saanenland Seeland Trois-Vaux Rapperswil-Jona, Eschenbach Werdenberg Nord Obertoggenburg Pfäfers Rheintal Walenstadt Coude du Rhône Simplon Obergoms/ Untergoms nordseitig Blenio Luganese Piano di Magadino Parco Nazionale del Locarnese Vallemaggia Interriviera Mendrisiotto Val-de-Travers Vallon Chaux-de-Fonds-Le Locle Vallée de la Sagne et des Pon Val-de-Travers Montagne Chasseral neuchâtelois Paysage Littoral LQ Unterthugau-Seerücken Fricktal Regio Zurzibiet Regio Baden Regio Brugg Regio Region Aarau zofingenregio Suhrental Oberes Freiamt Mutschellen-Reusstal- Kelleramt (AG) Fürstenland Werdenberg Süd Sarganserland Unteres Toggenburg Amden-Weesen Benken-Schänis Am Ricken Leventina Chablais valaisan (VS) Valais central (VS) Visp und Schattenberge (VS) UNESCO (VS) Estivages neuchâtelois (NE)

Beteiligung Beteiligung GanzjahresSömmerungsbetriebe betriebe (% Betriebe in LQ(% Betriebe in LQPerimeter LN) Perimeter Sömmerung) 82 % 92 % 89 % 69 % 76 % 77 % 71 % 86 % 91 % 93 % 84 % 66 % 71 % 98 % 9% 81 % 89 % 81 % 87 % 79 % 73 % 77 % 82 % 88 % 85 % 43 % 79 % 73 % 97 % 93 % 96 % 92 % 84 % 81 % 84 % 80 % 89 % 73 % 76 % 100 % 84 % 81 % 93 % 83 % 85 % 60 % 70 % 97 % 7% 98 % 12 % 98 % 3% 96 % 14 % 100 % 93 % 79 % 97 % 20 % 100 % 14 % 100 % 97 % 90 % 92 % 98 % 96 % 77 % 71 % 91 % 89 % 89 % 91 % 88 % 61 % 88 % 68 % 71 % 85 % 79 % 50 % 65 % 86 % 100 % 87 % 57 % 96 % 68 % 59 % 89 % 60 % 45 % 76 % 81 % 87 % 90 % 70 % 73 % 71 % 71 % 60 % 62 % 60 % 77 % 75 % 74 % 91 % 95 % 92 % 94 % 95 % 94 % 98 % 87 % 92 % 67 % 71 % 77 % 86 % 64 % 76 % 59 % 66 % 88 % 75 % 67 % 40 % 68 % 80 % 77 % 57 % 35 % 80 % 22 % 38 % 39 % 74 % 72 % 69 % 68 % 70 % 66 % 67 % 46 % 58 % 55 % 46 % 69 % 77 % 77 % 68 % 83 % 62 % 66 % 62 % 53 % 33 % 35 % 52 %

8% 50 % 80 % 68 % 88 % 90 % 90 % 88 %

60 % 100 % 67 % 88 % 88 % 88 % 88 % 78 % 78 % 92 %

100 %

100 % 80 % 89 % 88 % 80 % 100 % 77 % 85 % 91 % 57 % 71 % 78 % 100 % 75 % 73 % 82 % 70 % 64 % 61 % 61 % 46 % 80 % 66 % 82 %

100 % 100 % 88 % 98 % 88 % 100 % 93 % 57 % 45 % 67 % 71 % 60 % 82 % 45 %

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Biodiversitätsbeiträge Die Biodiversitätsförderflächen sowie der Anteil an Flächen der Qualitätsstufe II und an Flächen in Vernetzungsprojekten stieg 2020 erneut leicht an. Der durchschnittliche Anteil Biodiversitätsförderflächen an der LN lag im Berichtsjahr bei 19 %. Insgesamt wurden im Jahr 2020 rund 426 Millionen Franken Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet. Detaillierte allgemeine Informationen zu den Biodiversitätsbeiträgen sind zu finden unter Biodiversitätsbeiträge (admin.ch) sowie im Agridea-Merkblatt Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung. Die Daten der Biodiversitätsbeiträge in den Kantonen und über die landwirtschaftlichen Zonen sind auch in Übersichtstabellen unter «Download Center» zusammengefasst.

Ziele der Biodiversitätsbeiträge Mit den im Rahmen der Biodiversitätsbeiträge definierten Zielen und Massnahmen soll ein Beitrag zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft geleistet werden (Bericht 2008, Statusbericht 2016). Die Etappenziele der Agrarpolitik 2014-2017 betreffend Biodiversität wurden für die Agrarpolitik 2018-2021 unverändert übernommen. Im Jahr 2020 ist die Zielerreichung auf den Ebenen «Qualitätsstufe I», «Qualitätsstufe II» und «Vernetzung» wiederum leicht gestiegen.

Etappenziele betreffend Biodiversität für die Agrarpolitik 2014-2017 sowie 2018-2021

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EtappenzieleAgrarpolitik2014 – 2017 / 2018 – 2021

Stand 2015

Stand 2016

Stand 2017

Stand2018

Stand 2019

Stand 2020

Qualitätsstufe I

65 000 ha BFF im Talgebiet

73 000 ha

76 000 ha

77 000 ha

78 000 ha

79 000 ha

80 000 ha

Qualitätsstufe II

40 % der BFF mit Qualität

35%

37%

40%

41%

42%

43%

50 % der BFF vernetzt

71%

74%

75%

77%

77%

78%

Vernetzung

Quelle: BLW Die Entwicklung von 2007 bis 2020 der Anteile Qualitätsstufe II und Vernetzung am Total der BFF ist in folgender Grafik dargestellt:

Zustand der Biodiversität auf der Landwirtschaftsfläche Aussagen über den Zustand der Biodiversität auf der Landwirtschaftsfläche und die Wirkung der Biodiversitätsbeiträge sind dank Daten aus dem ersten fünfjährigen Erhebungszyklus des Monitoringprogramms «Arten und Lebensräume Landwirtschaft» (ALL-EMA) der Agroscope möglich. Der erste «ALL-EMA»-Bericht ist am 19. April 2021 erschienen.

Entwicklung der Biodiversitätsbeiträge Im Jahr 2020 wurden rund 426 Millionen Franken Biodiversitätsbeiträge ausgerichtet. Dies entspricht 15 % der gesamten Direktzahlungen und bedeutet eine Steigerung von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die Beiträge für die Qualitätsstufe I entsprechen dabei 37,5 %, jene der Qualitätsstufe II 37,5 % und jene für die Vernetzung 25 % der Gesamtsumme der Biodiversitätsbeiträge. Im Jahr 2020 stiegen die Summen aller drei Beitragsstufen (QI, QII und Vernetzung). Die Höhe der einzelnen Qualitäts- und Vernetzungsbeiträge blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biodiversitätsbeiträge von 2016-2020.

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Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Beiträge, aufgeteilt nach Art des Beitrags (Q I, Q II und Vernetzung), Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Anteil der Biodiversitätsförderflächen an der landwirt- schaftlichen Nutzfläche Wie in den vorherigen Jahren war 2020 der Anteil BFF an der LN in der Bergzone IV am höchsten. Über alle Zonen hinweg betrug der durchschnittliche Anteil BFF an der LN 17 %. Werden die Hochstamm-Feldobstbäume sowie die Einzelbäume und Alleen mit einer Are pro Baum mitgerechnet, beträgt der BFF-Anteil an der LN 19 %. Die Angaben der folgenden Tabelle beruhen auf der Berechnung des angemessenen Anteils BFF gemäss ÖLN-Anforderungen (Art. 14 DZV).

Landwirtschaftliche Nutzfläche, Fläche BFF und durchschnittlicher Anteil der BFF an der LN Zone

Total LN

Total BFF

Anteil BFF an der LN

ha

ha

%

Talzone

474 910

69 803

14,7

Hügelzone

136 805

22 902

16,7

Bergzone I

114 465

17 977

15,7

Bergzone II

152 586

31 349

20,5

Bergzone III

79 730

25 935

32,5

Bergzone IV

54 478

24 578

45,1

1 012 974

192 544

19,0

Total

Quelle: BLW

Qualitätsbeiträge

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Das Total der Biodiversitätsförderflächen hat gegenüber dem Vorjahr nur leicht, von 187 116 ha auf 188 819 ha zugenommen. Der langjährig abnehmende Trend beim BFF-Typ «wenig intensiv genutzte Wiese» setzt sich zwar fort, ist seit 2014 jedoch schwächer ausgeprägt als zuvor. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I von 2000-2020.

Seit 2016 werden Q I-Beiträge nur noch auf maximal 50 % der betrieblichen LN ausgerichtet. 2020 waren 598 Betriebe (gegenüber 629 Betriebe im Vorjahr) von dieser Regelung betroffen. Die Beitragsbegrenzung betrug im Berichtsjahr 526 829 Franken. Der Anteil an BFF-Elementen im Ackerbau ist mit 3655 ha oder 1,3 % der Ackerfläche noch immer sehr tief, aber gegenüber 2019 leicht angestiegen (3579 ha). Wie schon in den Jahren zuvor, hat der Flächenanteil der Qualitätsstufe II auch im Jahr 2020 zugenommen. Eine Flächenzunahme konnte in allen BFF-Typen mit einer Qualitätsstufe II verzeichnet werden. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe II von 2001-2020.

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Vernetzungsbeiträge Die vernetzten Flächen nahmen im Jahr 2020 weiter zu; die Zunahme flacht aber seit 2014/15 ab. Die extensiv genutzten Wiesen sowie die extensiv genutzten Weiden und Waldweiden sind bezüglich vernetzter Flächen mit Abstand am bedeutendsten. Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der Vernetzungsflächen 2020 nach Biodiversi- tätstypen: Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der vernetzten Biodiversitätsförderflächen von 2001-2020.

Informationen zu den einzelnen BFF-Typen

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Extensiv genutzte Wiesen Die Anzahl Betriebe mit extensiv genutzten Wiesen nahm im Jahr 2020 (wie im Vorjahr) leicht ab. Hingegen stiegen die Q I-Flächen insgesamt leicht an. Auch der Anteil an Q II-Flächen und an vernetzten Flächen hat leicht zugenommen.

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Wiesen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

17 197

10 320

10 667

38 184

ha

40 426

17 965

26 689

85 080

Anzahl

8 660

5 620

8 175

22 455

ha

12 558

7 771

18 160

38 489

Anzahl

13 559

8 632

9 580

31 771

ha

30 726

15 011

24 409

70 146

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Wenig intensiv genutzte Wiesen Die Anzahl Betriebe mit wenig intensiv genutzten Wiesen hat im Jahr 2020 leicht abgenommen. Hingegen nahm die Anzahl Betriebe mit Wiesen der Qualitätsstufe II und in Vernetzung geringfügig zu. Die Gesamtflächen nahmen wiederum leicht ab, wohingegen beim Anteil an Q II- und vernetzten Flächen eine Zunahme verzeichnet werden konnte.

Betriebe und Flächen mit wenig intensiv genutzten Wiesen 2020

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Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

2 092

3 056

6 195

11 343

ha

1 410

3 156

10 559

15 463

Anzahl

182

588

3 155

3 925

ha

132

425

3 400

3 957

Anzahl

838

1 635

4 405

6 878

ha

803

1 831

7 034

9 668

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden Sowohl die Anzahl Betriebe mit extensiv genutzten Weiden und Waldweiden als auch die Gesamtfläche und der Anteil an Q II- und vernetzten Flächen haben im 2020 weiter geringfügig zugenommen.

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Weiden und Waldweiden 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

4 774

4 820

8 650

18 244

ha

7 552

9 370

33 013

49 935

Anzahl

980

1 508

5 588

8 076

ha

1 548

3 075

16 096

20 719

Anzahl

2 993

3 475

6 924

13 392

ha

5 126

6 909

25 332

37 366

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Weiden und Waldweiden nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Streueflächen Im Jahr 2020 haben gegenüber dem Vorjahr geringfügig weniger Betriebe Streueflächen angemeldet (Q I, Q II und Vernetzung). Die Anzahl Hektaren sind praktisch konstant geblieben, der Anteil Q II- und vernetzte Flächen ist leicht gestiegen.

Betriebe und Flächen mit Streueflächen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

2 048

1 910

3 456

7 414

ha

2 375

1 563

4 185

8 123

Anzahl

1 464

1 507

2 998

5 969

ha

2 088

1 378

3 815

7 281

Anzahl

1 698

1 634

3 144

6 476

ha

2 056

1 380

3 928

7 364

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Streueflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Hecken, Feld- und Ufergehölze Bei den Hecken, Feld- und Ufergehölzen konnte 2020 über alle Zonen hinweg eine leichte Zunahme verzeichnet werden. Mehr als die Hälfte dieser Flächen wurden in der Talregion angemeldet.

Betriebe und Flächen mit Hecken, Feld- und Ufergehölzen 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Hügelregion

Total

Anzahl

7 851

4 749

2 692

15 292

ha

2 402

1 372

560

4 335

Anzahl

3 733

2 184

857

6 774

ha

1 112

645

180

1 936

Anzahl

5 921

3 911

2 310

12 142

ha

1 859

1 150

488

3 496

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölzen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Buntbrachen Die Buntbrachen-Flächen haben 2020 etwas abgenommen. Diese Abnahme wurde sowohl bei der Qualitätsstufe I als auch beim Vernetzungsanteil in der Tal- und Hügelregion verzeichnet. Mehrere Kantone weisen keine Anmeldungen dieses BFF-Typs aus.

Betriebe und Flächen mit Buntbrachen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Hügelregion

Total

Anzahl

1 840

419

91

2 268

ha

1 966

274

4

2 244

Anzahl

1 448

374

61

1 828

ha

1 516

230

3

1 749

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche 1

Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Buntbrachen, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegenQuelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Buntbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Rotationsbrachen

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Die Rotationsbrachen-Flächen haben im 2020 gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Die Mehrheit der Betriebe und Flächen dieses BFF-Typs wurde in der Talregion verzeichnet. Rotationsbrachen werden weiterhin deutlich weniger angelegt als Buntbrachen.

Betriebe und Flächen mit Rotationsbrachen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

420

72

31

493

ha

532

73

0

606

Anzahl

236

52

01

288

ha

320

53

0

373

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche 1

Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Rotationsbrachen, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegenQuelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rotationsbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Säume auf Ackerfläche Die Säume auf Ackerfläche haben 2020 auf tiefem Niveau leicht zugenommen. Die Kantone Aargau und Freiburg tragen am meisten zu den angemeldeten Flächen bei. Die meisten Flächen liegen in der Talregion. Die durchschnittliche Fläche pro Betrieb beträgt bei den eher als lineare Randstreifen angelegten Säumen mit 0,23 ha etwa einen Viertel der flächigen Brachen und etwa ein Achtel der Ackerschonstreifen.

Betriebe und Flächen mit Säumen auf Ackerfläche 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

760

229

7

996

ha

185

45

1

232

Anzahl

667

217

7

891

ha

163

42

1

206

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

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105 / 226

POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Säume auf Ackerfläche nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Ackerschonstreifen Die Ackerschonstreifen haben 2020 um knapp 24 ha zugenommen. Im Kanton Waadt ist mit 286 ha beinahe die Hälfte aller Flächen dieses BFF-Typs angelegt. Auch dieser BFF-Typ ist mit 384 ha Gesamtfläche wie die Säume auf Ackerfläche weiterhin von untergeordneter Bedeutung. Jedoch ist hier die durchschnittliche Fläche pro Betrieb mit 1,80 ha rund achtmal höher als die der Säume.

Betriebe und Flächen mit Ackerschonstreifen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

117

57

37

211

ha

204

167

35

405

Anzahl

75

41

36

152

ha

134

127

32

291

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Ackerschonstreifen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge Der einjährige BFF-Typ Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge wurde im Jahr 2015 neu eingeführt. Im Jahr 2020 wurden 10 ha mehr Blühstreifen angelegt als im Vorjahr. Mit 144 ha ist die Fläche der Blühstreifen noch kleiner als jene der Ackerschonstreifen und der Säume auf Ackerfläche. Der Kanton Bern, in welchem die Blühstreifen für Bestäuber entwickelt wurden, weist mit 43 ha die grösste Fläche auf. Ein Betrieb kann gemäss DZV zwar mehrere Blühstreifen anlegen, einzelne BlühstreifenFlächen dürfen aber nicht grösser als 50 Aren sein. Diese Einschränkung erklärt teilweise die im Vergleich mit Bunt- und Rotationsbrachen sowie Ackerschonstreifen durchschnittlich kleine Fläche von 0,21 ha Blühstreifen pro Betrieb.

Betriebe und Flächen mit Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

645

122

61

773

ha

145

23

1

168

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche 1

Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegen.Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Uferwiesen entlang von Fliessgewässern Die Uferwiesen haben 2020 um fast 15 % zugenommen. Beinahe zwei Drittel der Flächen wurden in der Talregion angemeldet. Mit 97 ha im 2019 sind die Uferwiesen entlang von Fliessgewässern der flächenmässig kleinste BFF-Typ.

Betriebe und Flächen mit Uferwiesen entlang von Fliessgewässern 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

301

143

106

546

ha

64

35

22

122

Anzahl

111

56

59

226

ha

30

12

6

48

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Uferwiesen entlang von Fliessgewässern nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Die Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen, die Q I-Fläche um 10 %, die Q II-Fläche um 9,5 % und die vernetzten Flächen um 8,6 %. Bei diesem BFF-Typ werden Qualitätsbeiträge lediglich für Q II-Flächen ausbezahlt, Vernetzungsbeiträge hingegen auch in Kombination mit Q I-Flächen. Weitaus am meisten Flächen werden im Kanton Waadt angemeldet, gefolgt vom Kanton Wallis.

Betriebe und Flächen mit Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

831

278

206

1 315

ha

2 843

637

230

3 711

Anzahl

390

141

76

607

ha

1 045

279

96

1 419

Anzahl

517

148

102

767

ha

1 998

333

104

2 435

Qualitätsstufe I Betriebe Fläche

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen. Diese Tabelle informiert über die vorhandenen Q I-Rebflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Hochstamm-Feldobstbäume (ohne Nussbäume) Bei den Hochstamm-Feldobstbäumen (ohne Nussbäume) gibt es im Vergleich zum Vorjahr kaum Veränderungen. Die Gesamtzahl der Bäume hat um 1,2 % abgenommen. Die Anzahl Bäume der Qualitätsstufe II und in der Vernetzung hat hingegen leicht zugenommen. Im Kanton Bern wurden am meisten Bäume angemeldet.

Betriebe und Anzahl Hochstamm-Feldobstbäume (ohne Nussbäume) 2020

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Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

13 109

9 802

4 968

27 879

Bäume

Anzahl

1 056 096

766 277

282 689

2 105 062

Betriebe

Anzahl

6 332

5 232

1 850

13 443

Bäume

Anzahl

464 966

329 882

81 978

881 838

Betriebe

Anzahl

8 940

7 292

3 498

19 702

Bäume

Anzahl

628 827

504 269

176 332

1 308 802

Qualitätsstufe I

Qualitätsstufe II

Vernetzung

Quelle: BLW

Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklung der Hochstamm-Feldobstbäume (ohne Nussbäume) auf Betrieben mit unterschiedlicher Anzahl Bäume pro Betrieb seit 2015.

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Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für HochstammFeldobstbäume nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Nussbäume Gegenüber 2018 haben im Jahr 2019 deutlich mehr Betriebe Nussbäume angemeldet. Auf Qualitätsstufe II und bei der Vernetzung übersteigt die Zunahme sogar 10 %. Auch die Anzahl Nussbäume ist angestiegen. Der QII-Anteil ist um 22 % angestiegen. Die meisten Nussbäume mit Biodiversitätsbeiträgen stehen im Kanton Waadt, gefolgt von den Kantonen Bern und Aargau. Im Vergleich zu den anderen zwei Kantonen ist der Q II- und Vernetzungsanteil im Kanton Aargau eher klein.

Betriebe und Anzahl Nussbäume 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

7 129

4 566

1 931

13 626

Bäume

Anzahl

66 645

28 022

11 026

105 693

Betriebe

Anzahl

2 537

1 821

504

4 862

Bäume

Anzahl

28 618

10 108

1 884

40 610

Betriebe

Anzahl

3 595

2 481

1 043

7 119

Bäume

Anzahl

38 380

14 448

5 613

58 441

Qualitätsstufe I

Qualitätsstufe II

Vernetzung

Quelle: BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Nussbäume nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen Der BFF-Typ einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen, für welchen nur Vernetzungsbeiträge ausgerichtet werden, verzeichnet in allen Zonen einen leichten Zuwachs in der Anzahl Betriebe und Bäume gegenüber dem Vorjahr. Mit Abstand am meisten Einzelbäume und Alleen sind im Kanton Bern angemeldet, gefolgt vom Kanton Luzern.

Betriebe und Anzahl einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

5 304

4 629

5 253

15 186

Bäume

Anzahl

45 116

38 366

74 023

157 505

Vernetzung

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen Die regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen haben gegenüber 2018 deutlich zugenommen. Ein Grund dafür liegt in der Bewilligung von neuen regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen in verschiedenen Kantonen. In der Talregion hat sich die Fläche beinahe vervierfacht. Mit 77 % der Flächen ist der Grossteil der regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen weiterhin im Kanton Graubünden angemeldet.

Betriebe und Flächen mit regionsspezifischen Biodiversitätsförderflächen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

496

342

1 514

2 352

ha

1 501

599

2 970

5 070

Vernetzung Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen.

Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Die Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet wurden im Jahr 2014 eingeführt. Gegenüber 2018 hat die Fläche nur noch geringfügig um 0,6 % zugenommen.

Betriebe und Flächen mit artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet 2020 Einheit

Sömmerungsgebiet

Anzahl

5 575

ha

224 505

Qualitätsstufe II Betriebe Fläche Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet nach Kantonen. LiteraturBAFU und BLW (2008) Umweltziele Landwirtschaft. Hergeleitet aus bestehenden rechtlichen Grundlagen. Umwelt-Wissen Nr. 0820. Bundesamt für Umwelt, Bern.BAFU und BLW (2016) Umweltziele Landwirtschaft. Statusbericht 2016. Umwelt-Wissen Nr. 1633. Bundesamt für Umwelt, Bern.Agridea (2018) Biodiversitätsförderung auf dem Landwirtschaftsbetrieb – Wegleitung. 6. Auflage. Lindau.Bundesrat (2012) Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik in den Jahren 2014 – 2017. Bern.Econcept, Agridea, L’Azuré (2019) Evaluation der Biodiversitätsbeiträge. Schlussbericht. Bern. Judith Ladner Callipari, Giotto Roberti-Maggiore, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme

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Biodiversitätsbeiträge 2020 Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zone Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV Sömmerung

Betriebe Anzahl 2 693 9 403 4 139 505 1 383 550 394 324 475 2 341 1 115 768 432 584 394 3 375 2 015 2 428 1 986 656 2 822 2 045 665 242 914 42 648

BFF Qualität I Fläche ha 11 987 31 815 10 940 1 742 5 082 1 349 1 137 1 503 2 071 9 394 6 351 4 525 2 386 1 372 834 11 152 18 482 10 356 6 541 3 521 17 323 14 425 5 588 1 426 7 518 188 819

Beitrag Fr. 13 580 570 24 147 714 10 834 334 910 376 3 779 175 900 988 745 522 832 691 2 134 383 8 843 411 5 672 456 4 518 061 3 266 224 930 941 531 322 9 852 897 9 140 133 11 789 388 7 737 655 2 184 417 16 288 282 7 524 175 3 300 163 2 347 747 6 066 301 157 859 326

Betriebe Anzahl 2 012 7 785 3 563 587 1 639 640 434 384 439 1 533 839 655 362 490 400 2 865 2 723 1 698 1 161 564 2 608 2 039 610 91 692 36 813

BFF Qualität II Fläche ha 4 912 51 601 8 492 10 993 14 285 6 855 3 830 9 725 1 307 11 755 3 818 2 519 1 288 1 375 1 321 16 242 74 351 5 063 1 828 7 989 23 975 37 882 2 669 182 3 274 307 531

Beitrag Fr. 10 070 019 24 944 018 11 173 878 2 525 799 7 567 915 2 022 771 1 573 998 2 366 805 2 731 432 4 619 863 4 370 553 4 005 420 2 585 861 1 007 671 759 550 11 343 891 21 481 702 10 320 131 4 535 807 2 147 409 11 690 292 9 284 037 1 989 736 353 371 4 498 662 159 970 592

Betriebe Anzahl 2 027 8 901 3 346 428 1 244 384 316 290 445 1 580 1 005 669 390 325 283 2 770 1 949 1 447 1 678 477 2 552 1 637 614 149 822 35 728

BFF Vernetzung Fläche ha 7 973 30 191 10 287 1 723 4 435 1 140 850 1 247 1 938 6 495 5 336 2 735 2 114 554 510 8 472 16 307 7 222 3 834 2 898 14 925 10 381 4 679 760 6 454 153 460

Beitrag Fr. 6 489 905 21 244 550 7 852 084 1 416 056 3 250 364 901 566 700 439 976 802 1 473 046 5 056 994 3 873 433 1 694 784 1 790 181 436 469 398 151 6 369 701 8 974 753 5 803 767 2 418 204 1 981 117 11 229 102 6 317 642 2 899 755 660 906 4 364 001 108 573 767

17 982 6 116 5 592 6 777 3 845 2 336

68 827 23 647 18 339 30 793 24 418 22 795

81 041 867 22 802 859 13 217 386 18 006 974 12 187 139 10 603 101

11 924 4 509 4 010 5 192 3 409 2 195 5 574

23 418 9 559 7 464 14 940 14 148 13 496 224 505

48 768 048 18 908 708 12 821 831 19 889 493 14 413 157 13 170 385 31 998 970

14 412 5 047 4 646 5 847 3 530 2 246

53 355 18 689 14 551 26 010 20 737 20 118

41 833 976 13 791 573 10 049 961 17 314 190 12 988 425 12 595 642

– Angaben in Qualität II inklusive artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet – Bäume sind mit einer Are pro Baum angerechnet Quelle: BLW

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Biodiversitätsbeiträge 2020: Vernetzung Betriebe Fläche Betriebe Wenig intensiv genutzte Wiesen Fläche Extensiv genutzte Weiden und Betriebe Fläche Waldweiden Betriebe Streuefläche Fläche Betriebe Hecken, Feld- und Ufergehölze Fläche Uferwiesen entlang von Betriebe Fläche Fliessgewässern Betriebe Buntbrachen Fläche Betriebe Rotationsbrachen Fläche Betriebe Ackerschonstreifen Fläche Betriebe Saum auf Ackerfläche Fläche Betriebe Hochstamm-Feldobstbäume Bäume Betriebe Nussbäume Bäume Einheimische standortgerechte Betriebe Bäume Einzelbäume und Alleen Rebflächen mit natürlicher Betriebe Fläche Artenvielfalt Regions-spezifische Betriebe Fläche Biodiversitätsförderflächen Extensiv genutzte Wiesen

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Einheit Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl ha Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl ha Anzahl ha

Talregion Hügelregion 13 559 8 632 30 726 15 011 838 1 635 803 1 831 2 993 3 475 5 126 6 909 1 698 1 634 2 056 1 379 5 921 3 911 1 859 1 149 111 56 30 11 1 448 374 1 516 230 236 52 320 53 75 41 134 126 667 217 163 42 8 940 7 264 628 827 503 643 3 595 2 481 38 380 14 448 5 304 4 629 45 116 38 366 517 148 1 998 333 496 342 1 501 599

Bergregion 9 580 24 409 4 405 7 034 6 924 25 331 3 144 3 928 2 310 488 59 7 6 3 0 0 36 31 7 1 3 498 176 332 1 043 5 613 5 253 74 023 102 104 1 514 2 970

Total 31 771 70 146 6 878 9 668 13 392 37 366 6 476 7 364 12 142 3 496 226 48 1 828 1 749 288 373 152 291 891 206 19 702 1 308 802 7 119 58 441 15 186 157 505 767 2 435 2 352 5 070


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Extensiv genutzte Wiesen Extensiv genutzte Wiesen, Q1

Extensiv genutzte Wiesen, Q2

Extensiv genutzte Wiesen, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 2 614 8 314 4 024 416 1 190 517 369 303 435 1 963 1 088 730 422 422 320 3 065 1 973 2 361 1 847 536 2 588 1 207 496 236 748 38 184

Fläche ha 7 058 13 179 6 076 903 1 578 820 681 869 663 4 323 3 437 2 079 1 624 376 247 4 337 11 076 6 387 3 194 1 138 8 462 1 814 1 307 911 2 539 85 080

Total Beiträge Fr. 7 168 612 9 996 141 4 767 206 414 932 934 655 420 607 352 107 459 329 550 634 4 059 093 3 036 089 1 787 812 1 629 071 195 304 126 542 3 450 522 5 165 259 6 237 511 3 370 518 705 963 8 167 748 1 034 386 986 077 976 792 2 195 816 68 188 726

Betriebe Anzahl 1 604 4 417 2 109 302 928 370 275 250 278 837 677 591 347 252 152 1 578 1 872 1 588 629 301 1 604 672 284 77 461 22 455

Total Fläche Beiträge ha Fr. 2 381 4 491 930 5 181 7 664 417 2 473 3 969 616 649 750 631 1 110 1 627 507 578 806 009 521 742 461 622 773 161 297 539 551 1 074 1 923 574 1 410 2 552 484 1 272 2 320 622 1 054 1 990 599 157 267 764 97 165 820 1 471 2 475 645 8 204 9 359 968 3 465 6 495 256 672 1 282 430 522 651 322 2 820 5 053 784 791 972 082 410 721 395 158 300 208 1 100 2 016 875 38 489 59 915 109

Betriebe Anzahl 1 885 7 826 3 309 369 1 051 370 298 277 397 1 401 974 613 380 212 209 2 540 1 917 1 429 1 514 391 2 307 839 450 134 679 31 771

Fläche ha 4 666 12 218 5 243 862 1 384 698 614 792 602 3 260 2 932 1 429 1 419 203 166 3 538 10 187 4 330 2 289 920 7 229 1 281 1 133 507 2 244 70 146

Total Beiträge Fr. 4 177 787 10 995 779 4 718 821 775 674 1 245 996 628 587 552 681 713 169 541 765 2 934 302 2 638 930 1 008 270 1 276 931 182 268 149 310 3 174 156 6 065 275 3 892 131 1 581 083 827 951 6 505 893 1 152 569 1 019 511 456 588 2 019 510 59 234 936

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

17 197 5 566 4 754 5 464 3 186 2 017

40 426 11 373 6 592 8 621 9 113 8 956

42 459 324 9 559 406 3 597 927 4 360 914 4 168 497 4 042 659

8 660 3 031 2 589 3 596 2 715 1 864

12 558 23 824 894 4 806 8 700 904 2 965 4 878 537 4 718 7 514 415 6 617 7 454 672 6 825 7 541 687

13 559 4 646 3 986 4 687 2 951 1 942

30 726 9 401 5 610 7 684 8 359 8 366

27 047 771 8 196 503 4 907 664 6 721 725 6 258 547 6 102 726

Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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Biodiversitätsbeiträge 2020: Wenig intensiv genutzte Wiesen

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Wenig intensiv genutzte Wiesen, Q1 Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 286 167 75 308 2 597 2 768 1 245 612 468 435 195 734 317 423 190 202 172 153 68 850 128 102 45 770 73 46 20 664 73 64 28 845 104 73 32 634 897 1 424 640 648 105 151 67 943 209 220 98 804 27 26 11 802 238 160 72 221 56 25 11 372 1 101 539 242 325 1 416 3 293 1 481 828 222 139 62 667 279 178 80 154 261 464 208 790 556 1 015 456 899 1 270 2 595 1 167 829 150 362 163 076 4 3 1 211 334 638 287 190 11 343 15 463 6 958 373 2 092 1 410 1 646 2 465 2 024 1 706

1 748 1 467 1 689 3 036 3 262 4 261

Wenig intensiv genutzte Wiesen, Q2 Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 26 8 9 120 873 667 725 317 174 206 221 678 104 122 123 402 102 106 111 828 35 30 31 910 24 19 20 828 25 19 20 940 25 17 20 624 89 63 73 312 15 12 14 040 59 59 70 370 6 10 11 614 73 39 46 944 13 5 6 372 164 82 93 084 760 831 840 608 33 22 26 112 3 1 1 359 149 189 191 410 180 218 237 966 846 1 037 1 067 839 44 58 69 228 0 0 0 103 136 162 564 3 925 3 957 4 198 468

786 687 660 057 760 059 1 366 309 1 467 976 1 917 286

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

182 213 375 838 1 172 1 145

132 161 264 755 1 222 1 423

155 497 191 543 310 151 883 940 1 231 587 1 425 751

Wenig intensiv genutzte Wiesen, Vernetzung Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 18 9 6 386 2 147 2 386 2 147 723 248 296 266 720 256 391 352 080 90 97 87 723 93 85 76 509 1 0 441 40 40 36 369 87 64 57 602 464 710 638 873 41 80 71 996 66 69 31 341 13 15 13 909 68 54 48 492 8 4 3 258 425 237 212 765 811 1 430 659 870 21 16 14 211 169 100 48 320 178 347 312 214 384 735 661 842 898 1 761 1 585 055 85 221 198 675 0 0 0 267 520 467 757 6 878 9 668 8 000 130 838 696 939 1 609 1 430 1 366

803 765 1 066 2 156 1 953 2 925

675 764 665 246 947 429 1 918 900 1 571 268 2 221 522


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden Extensive Weiden und Waldweiden, Q1

Extensive Weiden und Waldweiden, Q2

Extensive Weiden und Waldweiden, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 813 4 325 503 132 489 91 93 184 113 1 129 429 301 83 389 253 1 410 1 361 738 479 377 1 680 1 578 568 61 665 18 244

Fläche ha 1 054 10 249 746 246 1 347 142 162 401 146 2 081 1 658 884 106 427 289 2 096 3 462 991 541 1 494 5 205 9 316 3 653 94 3 145 49 935

Total Beiträge Fr. 474 426 4 612 199 335 825 110 696 606 033 63 900 72 806 180 329 65 883 936 244 745 949 397 947 47 672 192 051 130 104 943 137 1 557 927 445 905 243 232 672 254 2 342 426 4 192 341 1 643 949 42 264 1 415 273 22 470 769

Betriebe Anzahl 182 1 768 175 47 354 25 48 66 31 220 205 236 16 71 16 483 1 224 220 61 174 652 1 169 333 0 300 8 076

Fläche ha 162 4 585 341 73 985 47 84 154 44 407 975 678 28 60 23 853 2 393 264 73 297 1 791 3 860 1 233 0 1 309 20 719

Total Beiträge Fr. 113 645 3 209 502 238 940 51 072 689 290 32 795 58 786 108 017 30 543 284 884 682 365 474 623 19 638 41 909 15 953 596 876 1 674 988 184 884 51 214 208 022 1 253 623 2 702 253 862 918 0 916 342 14 503 083

Betriebe Anzahl 358 3 655 437 126 421 75 58 151 97 682 354 249 60 106 99 1 035 778 532 100 294 1 343 1 309 495 25 553 13 392

Fläche ha 496 9 262 694 233 1 182 128 97 290 132 1 237 1 469 736 83 101 125 1 665 1 211 763 158 1 166 4 005 6 511 2 852 40 2 732 37 366

Total Beiträge Fr. 223 335 4 167 695 312 332 104 675 532 049 57 465 43 569 130 505 59 224 556 723 660 872 330 511 37 377 45 428 56 412 749 142 228 713 343 301 67 962 524 502 1 802 453 2 930 151 1 283 310 17 789 1 229 324 16 494 816

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

4 774 2 220 2 600 4 036 2 753 1 861

7 552 3 977 5 393 13 939 10 220 8 854

3 398 338 1 789 643 2 426 850 6 272 377 4 599 159 3 984 401

980 661 847 1 969 2 035 1 584

1 548 1 257 1 818 6 015 5 298 4 783

1 083 341 880 241 1 272 351 4 210 777 3 708 609 3 347 764

2 993 1 606 1 869 3 164 2 239 1 521

5 126 2 909 4 000 11 351 7 496 6 485

2 297 199 1 307 389 1 793 555 5 094 952 3 215 290 2 786 430

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Streuefläche Streuefläche, Q1

Streuefläche, Q2

Streuefläche, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 1055 909 577 94 836 141 116 92 301 174 15 0 14 256 206 1588 220 196 190 73 198 63 11 8 81 7 414

Fläche ha 1 586 829 388 75 1 308 82 94 89 578 91 5 0 8 199 225 1 807 118 188 110 78 179 26 7 11 42 8 123

Total Beiträge Fr. 2 142 527 669 888 393 977 67 853 1 203 995 86 418 89 291 73 447 545 053 99 208 6 814 0 12 035 171 882 193 251 1 740 787 83 039 268 147 150 599 85 565 165 603 19 667 6 412 15 926 42 883 8 334 266

Betriebe Anzahl 894 710 403 76 806 117 106 67 283 87 5 0 3 196 181 1 390 201 124 106 43 117 20 1 2 31 5 969

Fläche ha 1 436 676 339 66 1 278 73 89 72 566 64 1 0 1 175 205 1 665 111 170 83 62 109 15 0 3 20 7 281

Total Beiträge Fr. 2 917 147 1 228 053 641 715 123 410 2 380 764 139 275 167 087 130 401 1 059 336 122 554 2 018 0 3 004 323 043 377 274 3 126 813 196 749 350 545 169 336 117 805 199 389 25 997 810 5 974 38 806 13 847 302

Betriebe Anzahl 922 866 515 87 785 116 106 79 280 123 9 0 9 157 178 1 363 201 139 171 62 168 52 10 6 72 6 476

Fläche ha 1 417 784 351 70 1 256 68 90 83 544 68 4 0 8 150 202 1 660 111 101 103 67 153 23 7 10 36 7 364

Total Beiträge Fr. 1 275 201 705 377 315 561 63 441 1 130 103 61 065 80 775 74 628 489 944 60 941 3 752 0 6 806 134 937 181 593 1 493 550 49 151 91 215 92 259 60 295 137 358 20 554 6 192 9 270 32 787 6 576 755

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

2 048 846 1 064 2 054 912 490

2 375 698 865 2 752 917 516

3 352 430 848 846 802 607 2 332 503 643 668 354 212

1 464 649 858 1 759 809 430

2 088 607 771 2 550 824 441

4 279 472 1 201 086 1 440 736 4 679 273 1 464 664 782 071

1 698 736 898 1 820 855 469

2 056 625 755 2 559 869 500

1 850 483 562 261 678 758 2 298 563 760 162 426 529

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Hecken-, Feld- und Ufergehölze

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Hecken, Feld- und Ufergehölze, Q1 Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 1 102 263 567 540 2 717 621 1 341 795 2 405 564 1 217 245 16 2 3 240 264 31 67 608 112 13 27 497 39 4 7 646 46 5 10 282 306 63 135 849 1 077 396 855 503 476 136 293 634 348 122 264 272 298 124 267 689 126 21 44 388 72 8 17 107 971 178 383 594 574 98 211 270 1 606 543 1 173 312 519 117 252 016 78 12 26 512 1 123 472 1 019 434 193 50 106 995 166 85 184 378 116 47 101 714 542 362 782 914 15 292 4 335 9 363 434 7 851 2 808 1 941 1 803 659 230

2 402 868 504 431 105 24

5 189 003 1 875 288 1 088 487 931 566 227 432 51 657

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

Hecken, Feld- und Ufergehölze, Q2 Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 497 114 324 328 1 274 278 789 856 889 203 575 207 10 1 3 238 192 23 64 156 36 4 11 246 14 2 4 743 26 3 7 526 111 25 69 612 350 116 329 021 258 75 213 027 266 106 300 587 196 76 214 854 55 9 25 588 7 1 2 755 268 59 167 645 112 21 60 094 1 144 356 1 010 245 156 39 111 003 8 2 4 389 490 186 527 842 39 10 29 067 43 18 51 518 30 12 34 705 303 199 566 523 6 774 1 936 5 498 773 3 733 1 408 776 612 195 50

1 112 438 207 141 34 5

3 156 933 1 243 273 588 852 400 616 95 461 13 638

Hecken, Feld- und Ufergehölze, Vernetzung Total Betriebe Fläche Beiträge Anzahl ha Fr. 571 131 117 603 2 371 547 491 972 2 124 506 455 250 13 1 1 134 242 29 25 740 101 11 10 269 13 2 1 692 43 4 3 906 279 55 49 849 783 303 272 984 379 112 100 405 269 105 94 549 251 100 89 862 32 6 5 814 25 3 2 799 805 151 135 684 553 93 83 826 1 166 422 379 386 327 73 65 603 58 8 7 413 946 388 349 515 140 40 36 148 148 72 64 908 60 24 21 600 443 310 278 748 12 142 3 496 3 146 658 5 921 2 300 1 611 1 485 612 213

1 859 729 421 367 98 23

1 673 048 655 808 378 593 330 606 87 987 20 616


Mon rapport agricole

Contributions à la biodiversité 2020: Jachères florales Jachère florale, Q1

Cantons ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Suisse

Exploitations Nombre 218 246 167 0 0 0 0 0 10 217 53 91 192 0 0 32 18 389 130 3 320 30 12 80 60 2 268

Surface ha 162 196 60 0 0 0 0 0 6 266 59 70 235 0 0 46 11 175 132 2 429 34 21 251 89 2 244

Total Contributions fr. 617 386 746 287 227 285 0 0 0 0 0 21 757 1 011 811 223 100 267 156 893 810 0 0 173 242 40 660 665 418 500 565 7 952 1 631 492 129 248 80 218 953 876 337 288 8 528 549

Zone Plaine Collines ZM I ZM II ZM III ZM IV

1 840 398 21 6 3 0

1 966 264 10 3 1 0

7 472 442 1 003 337 37 021 12 619 3 131 0

Source : OFAG

Office fédéral de l’agriculture OFAG

Jachère florale, mise en réseau Exploitations Nombre 134 185 159 0 0 0 0 0 7 186 42 76 168 0 0 19 13 339 92 0 273 24 9 49 53 1 828

Surface ha 96 161 57 0 0 0 0 0 5 231 46 50 202 0 0 38 9 146 94 0 375 26 17 114 81 1 749

Total Contributions fr. 86 058 144 607 51 713 0 0 0 0 0 4 417 208 249 41 471 45 283 182 140 0 0 34 182 7 776 131 427 84 978 0 337 608 23 417 15 084 102 708 73 296 1 574 414

1 448 358 16 3 3 0

1 516 222 8 2 1 0

1 364 423 199 886 7 374 1 989 742 0


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Rotationsbrache

Rotationsbrache, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Rotationsbrache, Vernetzung

Betriebe Anzahl 84 55 30 0 1 0 0 0 3 25 19 26 14 0 0 2 6 88 36 6 49 10 3 23 13 493

Fläche ha 89 48 34 0 0 0 0 0 3 30 28 55 22 0 0 6 12 71 20 15 90 15 3 50 16 606

Total Beiträge Fr. 292 050 156 904 110 654 0 1 386 0 0 0 8 828 97 866 92 768 182 599 72 740 0 0 19 470 38 544 234 399 65 490 49 649 297 561 49 562 11 055 163 614 53 196 1 998 335

Betriebe Anzahl 42 32 25 0 0 0 0 0 2 17 14 15 11 0 0 2 4 67 2 3 29 5 1 12 5 288

Fläche ha 53 30 29 0 0 0 0 0 1 23 19 25 19 0 0 3 11 50 1 9 54 9 1 31 6 373

Total Beiträge Fr. 48 051 26 563 26 425 0 0 0 0 0 860 20 407 17 265 22 597 16 766 0 0 2 781 9 945 44 694 593 8 526 48 681 7 715 1 251 27 765 5 211 336 097

420 70 2 0 0 1

532 73 0 0 0 0

1 756 009 240 962 1 178 0 0 186

236 50 2 0 0 0

320 53 0 0 0 0

288 323 47 453 321 0 0 0

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Saum auf Ackerfläche

Saum auf Ackerfläche, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Saum auf Ackerfläche, Vernetzung

Betriebe Anzahl 62 72 95 0 1 0 0 0 9 104 18 45 8 0 0 5 1 434 20 1 79 15 0 10 17 996

Fläche ha 13 15 11 0 0 0 0 0 3 34 5 20 2 0 0 1 0 86 4 0 21 9 0 2 5 232

Total Beiträge Fr. 43 956 49 109 37 408 0 693 0 0 0 8 615 112 251 18 019 65 926 6 200 0 0 3 168 363 284 757 13 342 160 68 079 29 974 0 7 326 15 774 765 120

Betriebe Anzahl 35 52 94 0 0 0 0 0 8 99 13 39 8 0 0 2 1 418 14 1 71 14 0 8 14 891

Fläche ha 9 11 11 0 0 0 0 0 2 32 5 15 2 0 0 0 0 84 3 0 19 8 0 2 4 206

Total Beiträge Fr. 7 785 9 857 9 855 0 0 0 0 0 2 153 28 884 4 234 13 813 1 559 0 0 279 99 75 330 2 411 44 16 677 7 414 0 1 656 3 411 185 460

760 197 32 6 1 0

185 37 9 1 0 0

611 443 121 015 28 320 4 249 93 0

667 186 31 6 1 0

163 34 8 1 0 0

146 369 30 869 7 038 1 159 25 0

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Ackerschonstreifen

Ackerschonstreifen, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Ackerschonstreifen, Vernetzung

Betriebe Anzahl 21 11 15 0 0 0 0 0 14 16 4 2 3 0 0 3 1 8 5 0 54 37 3 5 9 211

Fläche ha 17 14 3 0 0 0 0 0 41 27 5 0 0 0 0 2 0 14 16 0 184 33 26 4 20 405

Total Beiträge Fr. 39 307 31 679 6 961 0 0 0 0 0 93 742 62 176 10 839 342 278 0 0 4 945 138 32 338 36 811 0 422 119 75 918 59 570 9 775 44 919 931 857

Betriebe Anzahl 10 5 9 0 0 0 0 0 13 15 3 0 1 0 0 1 1 1 0 0 45 36 0 4 8 152

Fläche ha 15 13 2 0 0 0 0 0 40 24 5 0 0 0 0 2 0 3 0 0 137 29 0 3 17 291

Total Beiträge Fr. 13 662 11 669 2 072 0 0 0 0 0 35 781 21 695 4 216 0 73 0 0 1 854 54 3 096 0 0 123 201 26 182 0 3 132 15 507 262 193

117 37 20 11 12 14

204 101 66 22 7 6

468 653 231 941 151 469 50 164 16 207 13 424

75 25 16 10 12 14

134 75 52 21 6 5

120 543 67 310 46 530 18 617 4 964 4 228

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 112 265 29 0 0 1 0 0 12 33 38 21 19 0 0 38 8 63 68 1 46 2 5 5 7 773

Fläche ha 30 45 4 0 0 0 0 0 2 6 7 6 5 0 0 7 3 19 16 0 12 1 1 3 1 168

Total Beiträge Fr. 75 050 111 572 10 237 0 0 350 0 0 5 204 15 828 17 748 14 131 12 687 0 0 17 575 8 425 47 000 39 863 370 29 225 2 646 2 750 6 250 2 825 419 735

645 97 25 6 0 0

145 20 3 1 0 0

361 567 48 965 7 947 1 256 0 0

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Uferwiese entlang von Fliessgewässern Uferwiese entlang von Fliessgewässern, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Uferwiese entlang von Fliessgewässern, Vernetzung

Betriebe Anzahl 23 97 29 18 2 7 3 72 8 50 12 13 8 0 5 44 1 92 19 7 15 4 1 0 16 546

Fläche ha 4 14 5 3 0 1 0 23 3 16 3 3 3 0 1 7 0 17 4 1 6 3 1 0 5 122

Total Beiträge Fr. 1 980 6 349 2 187 1 251 68 257 117 10 233 1 268 7 000 1 132 1 498 1 472 0 297 3 330 45 7 484 1 861 413 2 871 1 352 234 0 2 273 54 970

Betriebe Anzahl 4 73 0 15 0 6 0 19 6 25 5 0 3 0 0 20 0 15 12 7 6 3 0 0 7 226

Fläche ha 2 11 0 2 0 0 0 3 2 7 1 0 2 0 0 4 0 3 3 1 4 2 0 0 3 48

Total Beiträge Fr. 1 373 9 989 0 2 079 0 432 0 2 313 1 710 6 135 1 208 0 1 355 0 0 3 357 0 2 484 1 667 826 3 177 1 577 0 0 2 304 41 986

301 79 64 51 29 22

64 18 17 9 10 3

28 967 8 254 7 631 4 056 4 493 1 569

111 31 25 23 14 22

30 5 7 2 2 2

25 697 4 085 6 230 2 234 1 597 2 142

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt, Q2

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt, Vernetzung

Betriebe Anzahl 33 28 20 0 6 0 0 1 0 6 2 5 12 2 1 38 13 52 12 39 167 152 14 1 3 607

Fläche ha 47 70 35 0 5 0 0 0 0 26 1 2 10 1 0 69 15 87 18 42 587 323 59 7 15 1 419

Total Beiträge Fr. 51 964 76 535 38 764 0 5 544 0 0 297 0 28 533 554 2 180 11 216 1 375 407 75 922 15 972 96 151 20 256 45 824 645 590 355 102 64 471 8 052 16 214 1 560 924

Betriebe Anzahl 28 32 17 0 6 0 0 2 0 11 2 5 49 2 0 40 13 46 17 77 175 185 54 3 3 767

Fläche ha 60 137 29 0 8 0 0 1 0 43 2 2 98 1 0 75 15 90 41 152 887 472 294 12 16 2 435

Total Beiträge Fr. 53 901 122 918 26 295 0 7 344 0 0 729 0 38 512 1 644 1 784 88 459 1 224 0 67 230 13 068 81 306 36 941 136 945 797 949 424 906 265 005 10 656 14 337 2 191 153

390 93 48 60 10 6

1 045 208 71 84 10 2

1 149 285 228 431 78 491 92 263 10 660 1 794

517 94 54 79 18 5

1 998 224 109 88 14 2

1 797 957 201 630 98 131 78 801 12 702 1 933

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsflächen 2020: Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt, Q1 Betriebe Anzahl 67 40 23 0 7 0 0 2 0 16 3 8 59 2 1 53 13 60 26 127 307 434 57 6 4 1 315 831 173 105 164 33 9

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Fläche ha 121 160 48 0 12 0 0 1 0 80 2 3 143 2 0 107 15 109 60 244 1 133 1 046 362 46 16 3 711 2 843 444 193 204 22 4


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Hochstamm-Feldobstbäume Hochstamm-Feldobstbäume, Q1

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 1 956 6 488 3 486 182 870 354 279 116 417 1 432 859 717 279 307 58 2 309 594 2 029 1 616 321 1 659 684 157 95 615 27 879

Bäume Anzahl 144 603 370 927 252 722 7 682 63 922 18 156 13 616 5 101 47 669 66 766 81 974 105 504 22 468 18 542 3 714 204 075 38 680 161 219 212 465 28 846 105 765 51 587 11 290 4 559 63 210 2 105 062

Total Beiträge Fr. 1 952 141 5 007 515 3 411 747 103 707 862 947 245 106 183 816 68 864 643 532 901 341 1 106 649 1 424 304 303 318 250 317 50 139 2 755 013 522 180 2 176 457 2 868 278 389 421 1 427 828 696 425 152 415 61 547 853 335 28 418 337

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

13 109 5 270 4 532 3 406 1 240 322

1 056 096 457 748 308 529 191 132 74 647 16 910

14 257 296 6 179 598 4 165 142 2 580 282 1 007 735 228 285

Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Hochstamm-Feldobstbäume, Q2 Total Betriebe Bäume Beiträge Anzahl Anzahl Fr. 966 66 656 2 099 664 3 643 175 275 5 521 163 2 476 155 759 4 906 409 17 662 20 853 582 38 667 1 218 011 82 2 740 86 310 79 3 693 116 330 19 657 20 696 286 31 546 993 699 266 11 656 367 164 255 22 833 719 240 345 25 885 815 378 153 10 496 330 624 106 5 335 168 053 26 1 401 44 132 1 109 98 971 3 117 587 332 13 636 429 534 1 012 67 028 2 111 382 787 89 856 2 830 464 20 843 26 555 537 30 940 974 610 45 1 315 41 423 50 2 639 83 129 4 103 3 245 246 23 246 732 249 13 443 881 838 27 777 897 6 332 2 950 2 311 1 424 353 73

464 966 14 646 429 201 818 6 357 267 133 076 4 191 894 66 141 2 083 442 14 019 441 599 1 818 57 267

Hochstamm-Feldobstbäume, Vernetzung Total Betriebe Bäume Beiträge Anzahl Anzahl Fr. 1 264 88 328 397 476 5 947 326 486 1 469 187 2 836 207 577 934 097 139 5 343 24 044 573 37 973 170 879 246 12 937 58 217 100 4 375 19 688 73 2 632 11 844 364 42 485 191 183 934 41 645 187 403 607 54 392 244 764 352 26 541 119 435 209 15 521 69 845 62 3 672 16 524 17 1 041 4 685 1 010 94 612 425 754 487 22 857 102 857 1 049 71 143 320 144 1 043 91 520 411 840 207 18 504 83 268 1 331 70 156 315 702 337 19 314 86 913 70 5 123 23 054 21 976 4 392 424 43 649 196 421 19 702 1 308 802 5 889 609 8 940 3 918 3 346 2 411 872 215

628 827 289 028 214 615 125 720 42 434 8 178

2 829 722 1 300 626 965 768 565 740 190 953 36 801


Mein Agrarbericht

Biodiversitätsbeiträge 2020: Nussbäume Nussbäume, Q1

Nussbäume, Q2

Nussbäume, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 1 394 1 821 1 736 151 430 154 182 30 199 495 500 145 96 103 36 1 506 280 1 707 804 210 1 029 180 62 47 329 13 626

Bäume Anzahl 9 651 12 790 8 731 1 370 2 440 821 1 413 101 1 584 3 292 3 835 983 552 354 186 8 577 2 256 11 407 8 513 2 768 19 037 1 321 743 552 2 416 105 693

Total Beiträge Fr. 130 289 172 665 117 869 18 495 32 940 11 084 19 076 1 364 21 384 44 442 51 772 13 271 7 452 4 779 2 511 115 790 30 456 153 995 114 926 37 368 257 000 17 834 10 031 7 452 32 616 1 426 855

Betriebe Anzahl 520 494 1 265 7 234 31 38 1 107 54 130 1 30 20 11 472 69 554 333 7 338 4 13 4 125 4 862

Bäume Anzahl 3 182 6 143 5 766 67 1 186 124 251 2 773 939 1 285 5 245 73 34 2 244 511 2 761 4 227 61 9 531 34 431 72 663 40 610

Total Beiträge Fr. 52 503 101 360 95 139 1 106 19 569 2 046 4 142 33 12 755 15 494 21 203 83 4 043 1 205 561 37 026 8 432 45 557 69 746 1 007 157 262 561 7 112 1 188 10 940 670 065

Betriebe Anzahl 696 1 227 1 454 106 233 117 49 9 172 285 252 2 66 15 4 381 69 617 438 138 518 73 16 10 172 7 119

Bäume Anzahl 4 931 10 046 7 379 980 935 607 354 27 1 313 2 233 2 181 6 424 48 17 2 023 511 3 274 4 415 1 666 12 748 512 452 132 1 227 58 441

Total Beiträge Fr. 22 190 45 207 33 206 4 410 4 208 2 732 1 593 122 5 909 10 049 9 815 27 1 908 216 77 9 104 2 300 14 733 19 868 7 497 57 366 2 304 2 034 594 5 522 262 985

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

7 129 2 690 1 876 1 346 477 108

66 645 17 448 10 574 6 717 3 611 698

899 708 235 548 142 749 90 680 48 749 9 423

2 537 1 090 731 422 76 6

28 618 6 422 3 686 1 501 358 25

472 197 105 963 60 819 24 767 5 907 413

3 595 1 431 1 050 749 246 48

38 380 9 108 5 340 3 584 1 754 275

172 710 40 986 24 030 16 128 7 893 1 238

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001


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Biodiversitätsbeiträge 2020: Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 627 5 125 2 863 60 549 181 0 56 324 731 260 8 84 4 1 1 414 1 159 351 92 174 784 112 28 14 185 15 186

Bäume Anzahl 4 313 54 523 28 132 305 7 554 1 398 0 715 3 200 7 622 3 053 242 709 14 4 13 303 15 383 2 159 1 040 2 586 6 261 1 330 581 113 2 965 157 505

Total Beiträge Fr. 19 409 245 354 126 594 1 373 33 993 6 291 0 3 218 14 400 34 299 13 739 1 089 3 191 63 18 59 864 69 224 9 716 4 680 11 637 28 175 5 985 2 615 509 13 343 708 773

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

5 304 2 306 2 323 2 501 1 792 960

45 116 17 869 20 497 31 418 29 331 13 274

203 022 80 411 92 237 141 381 131 990 59 733

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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Biodiversitätsbeiträge 2020: Regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche

Regionsspezifische Biodiversitätsförderfläche, Vernetzung

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

Betriebe Anzahl 21 334 206 38 10 0 0 0 8 21 16 20 0 7 0 0 1 431 117 0 0 19 25 41 10 28 2 352

Fläche ha 44 723 637 97 14 0 0 0 20 42 66 36 0 2 0 0 2 854 448 0 0 48 8 20 5 7 5 070

Total Beiträge Fr. 39 690 650 651 573 145 87 147 12 330 0 0 0 18 251 37 539 59 122 26 086 0 1 503 0 0 1 682 597 400 595 0 0 43 506 6 752 18 117 4 248 6 525 3 667 803

496 227 115 147 723 644

1 501 487 112 172 1 205 1 593

1 340 945 431 110 96 304 123 394 744 306 931 745

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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Biodiversitätsbeiträge 2020: Artenreiche Grün-und Streueflächen im Sömmerungsgebiet Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, Q2

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz Zonen Tal Hügel BZI BZII BZIII BZIV Sömmerung

Betriebe Anzahl 5 1 136 180 237 368 233 119 116 3 419 53 7 1 99 118 266 809

38 5 575

Fläche ha 65 38 331 3 279 10 073 10 380 6 095 3 076 8 849 35 9 879 1 104 144 2 879 975 11 031 62 635 0 0 6 867 17 859 31 832 861 0 254 224 505

0 0 0 0 0 0 5 575

0 0 0 0 0 0 224 505

158 584 502 124

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Total Beiträge netto Fr. 9 719 5 627 816 486 411 1 452 087 1 451 248 913 180 459 623 1 305 735 5 313 1 475 329 165 624 21 577 270 131 790 146 277 1 653 294 8 895 356 901 076 2 640 227 4 089 714 129 158 38 150 31 998 970 0 0 0 0 0 0 31 998 970


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Produktionssystembeiträge Die Produktionssystembeiträge bestehen aus Bio, GMF, Extenso und den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS. Im Vergleich zu den Vorjahren blieben sie stabil mit einer sehr hohen, teilweise leicht zunehmenden Beteiligung. Einzig der seit 2019 neu eingeführte Weidezusatz im Tierwohlprogramm RAUS wies eine deutliche Steigerung der Beteiligung auf. Der Bund richtete im Jahr 2020 insgesamt 493 Millionen Franken für Produktionssystembeiträge aus. Produktionssystembeiträge werden für fünf verschiedene Programme gewährt. Mit einem gesamtbetrieblichen Beitrag wird die biologische Landwirtschaft gefördert, mit teilbetrieblichen Beiträgen werden die extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps (Extenso) unterstützt. Im tierischen Bereich besteht die Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF) sowie zwei Programme zur Förderung des Tierwohls (besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme BTS und regelmässiger Auslauf ins Freie RAUS).

Eine Übersicht zur Verteilung einer Auswahl der Produktionssystembeiträge (Bio, Extenso, GMF) nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle.

Beitrag für die biologische Landwirtschaft Im Jahr 2020 umfasste der biologische Landbau 171 685 ha (Vorjahr 165 085 ha) und nahm somit um ca. 6600 ha (+3,8 %) gegenüber dem Vorjahr zu. Damit fällt die Zunahme etwas moderater aus als im Vorjahr, in dem sie 6 % betragen hatte. Insgesamt wurden ca. 17 % der LN biologisch bewirtschaftet. Dabei produzierten mit 7274 Betrieben ebenfalls 17 % biologisch, d.h. gemäss den Vorgaben der Bio-Verordnung. Insgesamt wurden 2020 für die Förderung des biologischen Landbaus knapp 64 Millionen Franken ausbezahlt. Dies sind rund 4 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Dabei nahm die Zahl der Betriebe wie im Vorjahr in allen drei Regionen zu. In allen Regionen hat auch die durchschnittlich von Bio-Betrieben bewirtschaftete Fläche leicht zugenommen und entsprechend die durchschnittlichen DZ pro Betrieb. Details zu den Zahlen für 2020 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Beitrag für biologische Landwirtschaft 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

2 098

1 748

3 428

7 274

Fläche

ha

52 374

36 457

82 855

171 685

Fläche pro Betrieb

ha

24,96

20,86

24,17

23,60

Beitrag pro Betrieb

Fr.

16 198

7 016

5 099

8 761

1 000 Fr.

33 984

12 264

17 479

63 727

Betriebe

Total Beitrag

Quelle: BLW Betreffend die Entwicklung in den Kantonen ist zu beobachten, dass überall ausser im Kanton Schwyz die biologisch bewirtschaftete Fläche zugenommen hat. Auffällig ist die besonders starke prozentuale Zunahme der Bio-Fläche im Kanton Neuenburg (+19 %). Weiterhin ist ein Wachstum von über 5 % in den Kantonen ZH, BE, LU, TI, VD und VS zu verzeichnen. Typische Landwirtschaftskantone holen also – was Bio betrifft – auf, während TI und VS ihre bereits überdurchschnittlichen Werte weiter erhöhen. Der Anteil der von Bio-Betrieben bewirtschafteten Fläche variiert dabei weiterhin kantonal sehr stark. Weniger als 12 % der Fläche wird in den Kantonen LU, FR, SH, AI, AG, VD und NE biologisch bewirtschaftet. Im Mittelfeld aber noch unter dem Durch- schnittswert liegen ZH, BE, UR, SZ, SG, TG und GE mit 12–17 % Bio-Anteil. Im Durchschnitt von 17 % liegt der Kanton SO. Überdurchschnittliche Werte von 18–26 % Bioflächenanteil weisen die Kantone NW, ZG, BL, AR, TI, VS und JU auf. Über sehr hohe Anteile mit über 30 % verfügen die Kantone OW, GL und GR. Hierbei nimmt der Kanton GR mit 65 % weiterhin den unangefochtenen Spitzenplatz ein.

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion Weitere grundlegende Informationen zu den Beiträgen für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion sind zu finden unter www.blw.admin.chDas Programm GMF wird mit 200 Franken je Hektare Grünfläche unterstützt. Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge im Jahr 2020 sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

Beiträge für GMF 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total oder Durchschnitt

Anzahl

8 596

9 145

11 959

29 700

Fläche

ha

138 626

167 760

260 162

566 548

Fläche pro Betrieb

ha

16,1

18,3

21,8

19,08

Beitrag pro Betrieb

Fr.

3 133

3 619

4 337

3 767

1 000 Fr.

26 932

33 098

51 872

111 902

Betriebe

Total Beitrag

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Quelle: BLW Die Beteiligung am GMF-Programm ist weiterhin auf einem hohen Niveau und bleibt relativ konstant. Es ist keine signifikante Änderung im Vergleich zum Vorjahr zu ver- zeichnen. Die durchschnittliche Beteiligung liegt bei ca. drei Viertel der Grünlandflä- che und bei ca. zwei Drittel der Betriebe. Die GMF-Beiträge beliefen sich im Jahr 2020 auf rund 112 Millionen Franken. In der Talregion beträgt der Anteil Grünflächen mit GMF-Beiträgen etwa 60 %. In der Hügelregion liegt dieser Anteil bei knapp 80 %. Die Beteiligung ist in den Bergregio- nen am grössten mit 85-95 % der Grünflächen, die GMF-beitragsberechtigt sind. Fast die Hälfte des gesamten GMF-Beitrages wird in den Bergregionen (51 872 Mio. Fr.) ausbezahlt.

Beitrag für extensive Produktion von Ackerkulturen (Extenso) Grundlegende Informationen zu den Extenso-Beiträgen sind zu finden unter www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Produktionssystembeiträge > Beiträge für extensive Produktion Der Extenso-Beitrag beträgt überall und für alle berechtigten Kulturen 400 Franken je Hektare. Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge im Jahr 2020 sind in folgender Tabelle ersichtlich:

Beiträge Extenso 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

9 017

4 236

582

13 835

Fläche

ha

64 840

18 502

1 405

84 748

Fläche pro Betrieb

ha

7,2

4,4

2,4

6,13

Beitrag pro Betrieb

Fr.

2 876

1 747

966

2 450

1 000 Fr.

25 936

7 401

562

33 899

Betriebe

Total Beitrag

Quelle: BLW Die Daten 2020 zeigen, dass keine bemerkenswerten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen sind. Die durchschnittliche Extenso-Fläche pro Betrieb sowie die durchschnittlichen Extenso-Beiträge pro Betrieb sind in der gleichen Grössenordnung wie im Vorjahr. Die im Berichtsjahr nach den Extenso- Anforderungen angebaute Fläche betrug gesamtschweizerisch 84 748 ha. Die an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Extenso-Programm ausbezahlte Gesamtbeitragssumme betrug im Jahr 2020 ca. 33,8 Millionen Franken (2014: 31,8 Mio. Fr.).

RAUS-Programm RAUS steht für «regelmässiger Auslauf ins Freie» und ist eines der beiden Tierwohlprogramme, die der Bund seit den neunziger Jahren mit Direktzahlungen finanziell unterstützt.

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Für biologisch wirtschaftende Betriebe ist die Einhaltung der RAUS-Anforderungen vorgeschrieben. Die Anforderungen an das RAUS-Programm und auch die Beitragsansätze sind gegenüber 2019 unverändert geblieben.

RAUS-Beitragsansätze Tierkategorien

Fr. je GVE

Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere der Pferdegattung sowie über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung

190

Bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel sowie nicht säugende, über halbjährige Zuchtsauen

370

Zusatzbeitrag für Weide bei männlichen Tieren der Rindergattung und Wasserbüffel sowie bei bis 365 Tage alten weiblichen Tieren der Rindergattung und Wasserbüffel

120

Übrige Schweine ohne Saugferkel

165

Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten

290

Hirsche und Bisons

80

Die männlichen Rindviehkategorien sowie die weiblichen, bis 365 Tage alten Jungtiere, müssen im RAUS-Programm entweder ganzjährig einen permanenten Zugang auf eine befestigte Auslauffläche («Laufhof») erhalten oder im Sommer mindestens an 26 Tagen pro Monat auf die Weide und im Winter 13 Mal pro Monat auf den Laufhof gelassen werden. Wenn die zweite Variante mit Sommerweide gewählt wird, zahlt der Bund seit 2019 einen Zusatzbeitrag aus. Der Zusatzbeitrag beträgt Fr. 120.- je GVE und Jahr. Die Beteiligung an diesem Programm hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen: Waren es im Jahr 2019 noch 11 945 Betriebe,

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN die mit 37 504 GVE teilgenommen haben, so waren es im Berichtsjahr bereits 12 886 Betriebe (+7,3 %) mit 40 872 GVE (+8,2 %). Die Beteiligung und die ausgerichteten Beiträge für das Jahr 2020 sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

Beteiligung und Beiträge für RAUS 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

12 521

10 131

11 591

34 243

Davon mit Zusatzbeitrag Weide

Anzahl

3 537

4 027

5 322

12 886

GVE

Anzahl

426 240

311 129

280 534

1017 903

Davon mit Zusatzbeitrag Weide

Anzahl

13 849

12 812

14 212

40 872

GVE pro Betrieb

Anzahl

34,04

30,71

24,20

29,73

Beitrag pro Betrieb

Fr.

6 692

5 920

4 619

5 762

Davon Zusatzbeitrag Weide

Fr.

447

368

313

367

Total Beitrag

1 000 Fr.

83 786

59 973

53 543

197 302

Davon Zusatzbeitrag Weide

1 000 Fr.

1 582

1 483

1 668

4 733

Quelle: BLW

Folgende Tabellen geben detaillierte Einblicke in die Beteiligung beim RAUS- Programm im Jahr 2020 und im Vorjahr. Im Grossen und Ganzen setzt sich der langjährige Trend fort, dass der Anteil der GVE und Betriebe, die sich am RAUS- Programm beteiligen, moderat ansteigt.

Zahlen für 2020 Zahlen für 2019 BTS-Programm BTS steht für «Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme». Als besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme gelten Mehrbereich-Haltungssysteme mit Gruppenhaltung, ohne Fixierung der Tiere, mit angepassten Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten und viel Tageslicht. Die Anforderungen an das BTS- Programm und auch die Beitragsansätze blieben im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr unverändert.

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BTS-Beitragsansätze Tierkategorien

Fr. je GVE

Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 900 Tage alte weibliche und kastrierte männliche Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte weibliche Tiere der Ziegengattung

90

Schweine ohne Zuchteber und ohne Saugferkel

155

Brut- und Konsumeier produzierende Hennen und Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten sowie Kaninchen

280

Quelle: BLW Die Beteiligung und die ausbezahlten BTS-Beiträge für das Jahr 2020 sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

Beteiligung und Beiträge für BTS 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

9 848

6 954

5 703

22 505

GVE

Anzahl

384 923

215 362

131 400

731 685

GVE pro Betrieb

Anzahl

39,09

30,97

23,04

32,51

Fr.

4 933

3 568

2 323

3 850

1 000 Fr.

48 583

24 811

13 247

86 640

Beitrag pro Betrieb Total Beitrag Quelle: BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN BTS ist im Gegensatz zu RAUS für biologisch wirtschaftende Betriebe nicht vorgeschrieben. Deshalb werden nachfolgend die Beteiligungs- und Beitragszahlen für Biobetriebe separat aufgelistet.

Beteiligung und Beiträge für BTS bei Biobetrieben 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

1 358

1 284

2 187

4 829

GVE

Anzahl

38 836

31 646

45 980

116 463

GVE pro Betrieb

Anzahl

28,60

24,65

21,02

24,12

Fr.

3 356

2 748

2 039

2 598

1 000 Fr.

4 557

3 528

4 460

12 545

Beitrag pro Betrieb Total Beitrag Quelle: BLW

Folgende Tabellen geben detaillierte Einblicke in die Beteiligung beim BTS- Programm im Jahr 2020 und im Vorjahr. Wie beim RAUS Programm stieg der Anteil GVE und Betriebe mit Beteiligung am BTS Programm über die letzten Jahre moderat an. Zahlen für 2020 Zahlen für 2019 Eine Übersicht aller Tierwohlbeiträge nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle: Stefan Schönenberger, Laurent Nyffenegger, Beatrice Künzi, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme

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Produktionssystembeiträge I 2020 Biologischer Landbau

Extensive Produktion

Graslandbasierte Milchund Fleischproduktion

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 427 1 371 448 61 170 188 81 97 91 221 171 152 38 131 26 485 1 294 283 346 153 354 346 109 44 187 7 274

Fläche ha 10 559 26 184 8 198 1 035 2 867 2 743 1 292 2 218 1 772 6 373 5 148 4 114 969 2 844 450 9 982 35 422 6 750 7 770 3 161 11 650 7 316 3 572 1 312 7 985 171 685

Total Beiträge Fr. 5 491 588 8 782 475 2 827 149 209 748 609 032 554 030 265 550 452 836 510 719 3 269 342 2 133 650 1 513 378 640 250 577 534 92 656 2 588 098 7 798 868 3 922 796 4 594 276 912 996 7 153 736 2 817 708 1 353 932 1 241 562 3 413 184 63 727 093

Betriebe Anzahl 1 384 3 510 1 038 0 12 0 0 2 65 1 061 587 429 295 0 14 218 223 1 398 811 42 1 771 93 199 175 508 13 835

Fläche ha 7 577 12 794 3 461 0 16 0 0 2 195 7 090 3 507 2 306 2 345 0 16 608 685 7 743 4 221 215 21 624 354 2 257 3 352 4 379 84 748

Total Beiträge Fr. 3 030 680 5 117 497 1 384 398 0 6 524 0 0 760 78 005 2 836 020 1 402 964 922 408 938 188 0 6 276 243 276 273 896 3 097 016 1 688 429 85 999 8 649 532 141 636 902 964 1 340 900 1 751 660 33 899 029

Betriebe Anzahl 1 228 6 772 3 136 491 1 226 516 371 317 353 1 613 613 479 102 551 357 2 900 1 798 1 271 1 003 474 1 487 1 399 528 58 657 29 700

Fläche ha 21 935 109 558 46 758 6 299 19 272 7 269 5 421 6 593 6 182 40 475 13 655 10 680 1 612 10 701 6 121 54 812 47 848 18 267 17 696 9 226 35 426 24 794 23 285 1 184 21 479 566 548

Total Beiträge Fr. 4 272 161 21 680 948 9 274 775 1 258 629 3 841 018 1 450 578 1 078 215 1 315 588 1 219 300 8 029 951 2 670 385 2 057 785 287 018 2 135 196 1 220 654 10 896 162 9 552 923 3 520 229 3 477 145 1 812 663 6 876 011 4 921 011 4 615 711 214 568 4 223 734 111 902 357

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

2 098 856 892 1 301 1 185 942

52 374 18 413 18 044 28 351 28 585 25 919

33 983 854 7 210 097 5 054 203 6 193 857 6 016 493 5 268 590

9 017 2 878 1 358 412 123 47

64 840 13 394 5 108 1 175 185 46

25 935 994 5 357 631 2 043 368 469 932 73 810 18 295

8 596 4 506 4 639 6 134 3 612 2 213

138 626 80 737 87 023 135 497 74 427 50 239

26 932 117 15 854 025 17 244 129 26 992 474 14 842 977 10 036 635

Quelle: BLW

0000001

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


Mein Agrarbericht

Beteiligung am RAUS-Programm 2020 Tierkategorie Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung weibliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt davon mit Weidezusatz weibliche Tiere, bis 160 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 730 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 365 − 730 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, bis 160 Tage alt davon mit Weidezusatz Total Rindergattung weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 900 Tage alt Hengste, über 900 Tage alt Tiere, bis 900 Tage alt Total Pferdegattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Total Ziegengattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Total Schafgattung Zuchteber, über halbjährig nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig säugende Zuchtsauen abgesetzte Ferkel Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine Total Schweinegattung Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) Legehennen Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) Mastpoulets Truten Total Nutzgeflügel Hirsche Total Hirsche Bisons Total Bisons Total alle Kategorien 1

Basis-Daten 1 GVE Betriebe Anzahl Anzahl 539 532 25 722 129 310 12 382

RAUS-Dat en GVE Betriebe Anzahl Anzahl 468 816 19 410 122 433 8 820

137 611

31 938

118 405

24 980

86.0 %

78.2 %

46 728

30 954

73.9 %

31 279

43.9 %

44.4 %

5 125

9 636

66.4 %

61.0 %

11 887

13 581

68.3 %

58.0 %

26 908

19 601

67.4 %

57.7 %

16 156

30 244

43.0 %

39.5 %

931 548

33 738

22 860 12 415 13 897 7 244 5 880 3 449 7 881 4 094 11 302 6 157 11 941 5 861 29 258

79.8 %

18 292

37 311 20 678 8 023 3 796 3 401 1 995 8 120 3 269 18 135 6 825 6 942 2 903 791 587

85.0 %

86.7 %

30 841

9 912

25 983

7 267

84.2 %

73.3 %

3 074 2 224 36 139 11 349 554 11 903 36 710 1 416 38 125 486 18 817 14 246 16 304 105 956 155 809

3 588 2 634 10 095 5 863 2 035 5 918 7 152 4 879 7 218 1 367 1 612 1 829 1 807 5 381 6 006

1 342 1 816 29 141 9 050 376 9 426 32 785 1 117 33 902 280 13 646 652 578 63 954 79 109

1 104 1 546 7 330 3 166 1 186 3 182 5 270 3 502 5 273 797 974 166 145 2 678 3 108

43.7 % 81.7 % 80.6 % 79.7 % 67.9 % 79.2 % 89.3 % 78.9 % 88.9 % 57.6 % 72.5 % 4.6 % 3.5 % 60.4 % 50.8 %

30.8 % 58.7 % 72.6 % 54.0 % 58.3 % 53.8 % 73.7 % 71.8 % 73.1 % 58.3 % 60.4 % 9.1 % 8.0 % 49.8 % 51.7 %

1 760

895

378

90

21.5 %

10.1 %

32 903

10 929

27 788

2 507

84.5 %

22.9 %

5 583

588

1 181

122

21.1 %

20.7 %

35 853 1 830 77 929 1 373 1 373 354 354 1 253 182

1 246 356 12 705 253 253 19 19 39 419

2 935 1 679 33 960 1 120 1 120 215 215 978 460

230 88 2 832 196 196 8 8 34 251

8.2 % 91.7 % 43.6 % 81.5 % 81.5 % 60.6 % 60.6 % 78.1 %

18.5 % 24.7 % 22.3 % 77.5 % 77.5 % 42.1 % 42.1 % 86.9 %

Direktzahlungsberechtigte Betriebe, die über die jeweilige Tierkategorie verfügen

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

RAUS-Beteiligung GVE Betriebe % % 86.9 % 75.5 % 94.7 % 71.2 %


Mein Agrarbericht

Beteiligung am RAUS-Programm 2019 Tierkategorie Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung weibliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt davon mit Weidezusatz weibliche Tiere, bis 160 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 730 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 365 − 730 Tage alt

Basis-Daten 1 GVE Betriebe Anzahl Anzahl 539 532 25 722 129 310 12 382

RAUS-Dat en GVE Betriebe Anzahl Anzahl 468 816 19 410 122 433 8 820

137 611

31 938

118 405

24 980

86.0 %

78.2 %

46 728

30 954

73.9 %

31 279

43.9 %

44.4 %

5 125

9 636

66.4 %

61.0 %

11 887

13 581

22 860 12 415 13 897 7 244 5 880 3 449 7 881

79.8 %

18 292

37 311 20 678 8 023 3 796 3 401 1 995 8 120

68.3 %

58.0 %

3 269

4 094 11 302 6 157 11 941 5 861 29 258 7 267 1 104 1 546 7 330 3 166 1 186 3 182 5 270 3 502 5 273 797 974 166 145 2 678 3 108

67.4 %

57.7 %

43.0 %

39.5 %

85.0 % 84.2 % 43.7 % 81.7 % 80.6 % 79.7 % 67.9 % 79.2 % 89.3 % 78.9 % 88.9 % 57.6 % 72.5 % 4.6 % 3.5 % 60.4 % 50.8 %

86.7 % 73.3 % 30.8 % 58.7 % 72.6 % 54.0 % 58.3 % 53.8 % 73.7 % 71.8 % 73.1 % 58.3 % 60.4 % 9.1 % 8.0 % 49.8 % 51.7 %

davon mit Weidezusatz männliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt davon mit Weidezusatz männliche Tiere, bis 160 Tage alt davon mit Weidezusatz Total Rindergattung weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 900 Hengste, über 900 Tage alt Tiere, bis 900 Tage alt Total Pferdegattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Total Ziegengattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt männliche Tiere, über ein Jahr alt Total Schafgattung Zuchteber, über halbjährig nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig säugende Zuchtsauen abgesetzte Ferkel Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine Total Schweinegattung Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) Legehennen Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) Mastpoulets Truten Total Nutzgeflügel Hirsche Total Hirsche Bisons Total Bisons Total alle Kategorien 1

26 908

19 601

16 156

30 244

931 548 30 841 3 074 2 224 36 139 11 349 554 11 903 36 710 1 416 38 125 486 18 817 14 246 16 304 105 956 155 809

33 738 9 912 3 588 2 634 10 095 5 863 2 035 5 918 7 152 4 879 7 218 1 367 1 612 1 829 1 807 5 381 6 006

18 135 6 825 6 942 2 903 791 587 25 983 1 342 1 816 29 141 9 050 376 9 426 32 785 1 117 33 902 280 13 646 652 578 63 954 79 109

1 760

895

378

90

21.5 %

10.1 %

32 903

10 929

27 788

2 507

84.5 %

22.9 %

5 583

588

1 181

122

21.1 %

20.7 %

35 853 1 830 77 929 1 373 1 373 354 354 1253 182

1 246 356 12 705 253 253 19 19 39 419

2 935 1 679 33 960 1 120 1 120 215 215 978 460

230 88 2 832 196 196 8 8 34 251

8.2 % 91.7 % 43.6 % 81.5 % 81.5 % 60.6 % 60.6 % 78.1 %

18.5 % 24.7 % 22.3 % 77.5 % 77.5 % 42.1 % 42.1 % 86.9 %

Direktzahlungsberechtigte Betriebe, die über die jeweilige Tierkategorie verfügen

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

RAUS-Beteiligung GVE Betriebe % % 86.9 % 75.5 % 94.7 % 71.2 %


Mein Agrarbericht

Beteiligung am BTS-Programm 2020

Basis-Daten GVE Betriebe Anzahl Anzahl 539 532 25 722 129 310 12 382

RAUS-Daten GVE Betriebe Anzahl Anzahl 285 287 8 569 114 957 7 406

137 611

31 938

79 599

15 564

57.8 %

48.7 %

weibliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt

46 728

30 954

29 914

15 434

64.0 %

49.9 %

männliche Tiere, über 730 Tage alt

5 125

9 636

2 959

4 898

57.7 %

50.8 %

männliche Tiere, über 365 − 730 Tage alt

11 887

13 581

8 106

6 207

68.2 %

45.7 %

männliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt

26 908

19 601

19 105

9 116

71.0 %

46.5 %

Total Rindergattung Weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 30 Monaten Total Pferdegattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt Total Ziegengattung

897 100

33 728

539 927

19 236

60.2 %

57.0 %

30 841

9 912

6 515

2 050

21.1 %

20.7 %

30 841 11 349 11 349

9 912 5 863 5 863

6 515 5 290 5 290

2 050 1 320 1 320

21.1 % 46.6 % 46.6 %

20.7 % 22.5 % 22.5 %

Nicht säugende Zuchtsauen, über 6 Monate alt

18 817

1 612

13 376

918

71.1 %

56.9 %

Laktierende Zuchtsauen Abgesetzte Ferkel Wiederkäuer, weniger als 6 Monate alt und Total Schweinegattung Zuchttöchter, einschließlich Jungtiere, weniger als 35 Tage alt sind Jungtiere, über 35 Tage alt Totale Kaninchen Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) Legehennen Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets Truten Total Nutzgeflügel Total alle Kategorien

14 246 16 304 105 956 155 323

1 829 1 807 5 381 6 006

9 412 10 967 72 627 106 381

1 057 999 2 797 3 309

66.1 % 67.3 % 68.5 % 68.2 %

57.8 % 55.3 % 52.0 % 55.5 %

245

573

123

66

50.2 %

11.5 %

482 727

459 663

417 540

74 99

86.6 % 74.3 %

16.1 % 14.9 %

1 760

895

579

59

32.9 %

6.6 %

32 903 5 583 35 853 1 830 77 929 1 173 269

10 929 588 1 246 356 12 705 38 212

30 692 5 122 34 942 1 699 73 033 731 685

1 977 189 1 077 75 3 170 22 505

93.3 % 91.7 % 97.5 % 92.8 % 93.7 % 62.4 %

18.1 % 32.1 % 86.4 % 21.1 % 25.0 % 58.9 %

Tierkategorie Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung

1

1

Direktzahlungsberechtigte Betriebe, die über die jeweilige Tierkategorie verfügen

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

RAUS-Beteiligung GVE Betriebe % % 52.9 % 33.3 % 88.9 % 59.8 %


Mein Agrarbericht

Beteiligung am BTS-Programm 2019 Tierkategorie Milchkühe andere Kühe weibliche Tiere, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung weibliche Tiere, über 160 − 365 Tage alt männliche Tiere, über 730 Tage alt männliche Tiere, über 365 − 730 Tage alt männliche Tiere, über 160−365 Tage alt Total Rindergattung weibliche und kastrierte männliche Tiere, über 900 Tage alt Total Pferdegattung weibliche Tiere, über ein Jahr alt Total Ziegengattung nicht säugende Zuchtsauen, über halbjährig säugende Zuchtsauen abgesetzte Ferkel Remonten, bis halbjährig, und Mastschweine Total Schweinegattung Zibben mit Jungtiere bis zum Alter von etwa 35 Tagen Jungtiere älter als etwa 35 Tagen Total Kaninchen Zuchthennen und Zuchthähne (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) Legehennen Junghennen, Junghähne und Küken (ohne Mastpoulets) Mastpoulets Truten Total Nutzgeflügel Total alle Kategorien 1

Basis-Daten GVE Betriebe Anzahl Anzahl 548 565 26 202 126 619 12 202

BTS-Daten GVE Betriebe Anzahl Anzahl 282 980 8 450 112 083 7 210

BTS-Beteiligung GVE Betriebe % % 51.6 % 32.2 % 88.5 % 59.1 %

142 677

32 485

80 590

15 342

56.5 %

47.2 %

46 352 5 194 12 508 26 673 908 588

31 472 9 646 13 757 19 765 34 296

29 081 2 964 8 503 18 858 535 059

15 260 4 756 6 125 8 983 19 108

62.7 % 57.1 % 68.0 % 70.7 % 58.9 %

48.5 % 49.3 % 44.5 % 45.4 % 55.7 %

31 025

10 015

6 283

2 016

20.3 %

20.1 %

31 025 11 542 11 542 19 239 14 126 16 475 107 221 157 062

10 015 5 917 5 917 1 659 1 888 1 856 5 684 6 294

6 283 5 240 5 240 13 714 9 480 11 142 72 860 107 197

2 016 1 337 1 337 949 1 086 1 026 2 894 3 417

20.3 % 45.4 % 45.4 % 71.3 % 67.1 % 67.6 % 68.0 % 68.3 %

20.1 % 22.6 % 22.6 % 57.2 % 57.5 % 55.3 % 50.9 % 54.3 %

267

608

131

72

49.1 %

11.8 %

520 787

499 707

442 573

88 108

85.0 % 72.9 %

17.6 % 15.3 %

1

1 428

930

406

56

28.4 %

6.0 %

31 195

11 111

28 940

1 969

92.8 %

17.7 %

5 218

595

4 637

184

88.9 %

30.9 %

36 222 1 797 75 860 1 184 863

1 243 342 12 902 38 724

35 271 1 673 70 927 725 275

1 083 78 3 167 22 433

97.4 % 93.1 % 93.5 % 61.2 %

87.1 % 22.8 % 24.5 % 57.9 %

Direktzahlungsberechtigte Betriebe, die über die jeweilige Tierkategorie verfügen

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001


Mein Agrarbericht

Tierwohlbeiträge 2020 Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme

Regelmässiger Auslauf im Freien

Kant on ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 1 444 4 437 2 907 148 605 317 201 147 330 1 503 657 475 215 255 188 1 761 1 237 1 371 1 158 263 1 289 447 422 44 684 22 505

GVE Anzahl 46 729 112 210 104 507 2 010 13 949 7 570 4 704 3 401 10 845 66 087 20 350 14 049 9 250 6 054 5 819 59 004 30 072 47 538 50 085 5 284 54 418 7 448 18 589 1 685 30 028 731 685

Total Beit räge Fr. 5 159 445 13 511 268 13 171 057 190 296 1 556 458 796 016 526 734 339 728 1 137 498 8 259 057 2 200 526 1 560 209 1 322 064 671 381 845 081 7 011 687 2 844 568 6 099 117 6 530 166 492 258 6 449 374 790 141 1 831 035 217 948 3 127 318 86 640 430

Betriebe Anzahl 1 862 8 048 3 620 425 1 161 475 303 304 420 2 009 897 622 218 559 375 2 897 1 917 1 616 1 389 515 1 839 1 274 578 79 841 34 243

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

9 848 3 797 3 157 3 247 1 547 909

384 923 125 413 89 949 83 719 30 346 17 335

48 582 961 14 868 581 9 942 313 8 792 826 2 868 028 1 585 721

12 521 5 154 4 977 6 044 3 451 2 096

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001

GVE Total Beiträge Anzahl Fr. 56 128 10 996 056 203 153 39 244 489 117 628 22 947 936 6 063 1 151 308 26 135 5 035 534 11 604 2 218 834 7 002 1 331 638 7 755 1 477 733 13 289 2 590 455 85 609 16 427 264 26 706 5 191 891 17 427 3 465 981 7 651 1 546 521 15 547 2 987 179 11 029 2 186 989 90 247 17 560 946 49 142 9 376 400 48 943 9 702 289 49 881 9 941 492 10 119 1 925 331 68 965 13 245 142 20 528 3 910 161 26 529 5 024 940 2 469 470 519 38 353 7 345 223 1 017 903 197 302 250 426 240 165 273 145 856 165 121 73 753 41 660

83 786 063 32 008 404 27 964 434 31 560 482 14 058 101 7 924 767

Besonders tierfreundliche Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (BTS und RAUS) Betriebe 1 955 8 188 3 718 427 1 177 483 311 305 428 2 060 921 638 259 560 380 2 961 1 919 1 730 1 512 516 1 909 1 299 580 80 846 35 162 13 214 5 284 5 026 6 069 3 464 2 105

GVE Total Beiträge 102 858 16 155 501 315 364 52 755 757 222 134 36 118 993 8 072 1 341 604 40 084 6 591 991 19 174 3 014 851 11 706 1 858 372 11 156 1 817 461 24 134 3 727 952 151 696 24 686 321 47 056 7 392 417 31 476 5 026 189 16 901 2 868 585 21 601 3 658 559 16 847 3 032 071 149 251 24 572 633 79 215 12 220 968 96 482 15 801 407 99 966 16 471 658 15 403 2 417 589 123 383 19 694 517 27 976 4 700 302 45 117 6 855 975 4 154 688 467 68 382 10 472 541 1 749 588 283 942 680 811 163 290 686 235 805 248 841 104 099 58 995

132 369 024 46 876 985 37 906 746 40 353 308 16 926 128 9 510 488


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Ressourceneffizienzbeiträge Im Jahr 2020 hat der Bund Massnahmen zur Verbesserung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen mit einem Betrag in der Höhe von insgesamt 39,5 Millionen Franken unterstützt. Beim Programm zur Förderung emissionsmindernder Ausbringverfahren scheint sich die Teilnahme nach sechs Jahren zu stabilisieren, während sie beim Einsatz von Geräten mit präziser Applikationstechnik immer noch zunimmt. Inzwischen werden rund 80 000 ha mit schonender Bodenbearbeitung bewirtschaftet. Grundlegende Informationen zu den Ressourceneffizienzbeiträgen sind zu finden unter Ressourceneffizienzbeiträge (admin.ch).

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Emissionsmindernde Ausbringverfahren Ressourceneffizienzbeiträge für emissionsmindernde Ausbringverfahren 2020

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

6 424

3 577

2 085

12 086

Gesamtfläche

ha

243 572

144 384

68 990

456 945

Fläche pro Betrieb

ha

37,92

40,36

33,09

37,81

Beitrag pro Betrieb

Fr.

1 137

1 211

993

1 134

1 000 Fr.

7 307

4 332

2 070

13 708

Betriebe

Total Beiträge Quelle: BLW

Gegenüber dem Vorjahr nahm die Gesamtzahl teilnehmender Betriebe im Berichtsjahr nur geringfügig zu (von 11 876 im 2019 auf 12 086 im 2020). Die behandelte Gesamtfläche stieg im gleichen Zeitraum lediglich noch um 6951 ha. Damit zeigt sich, dass bei dieser Fördermassnahme ein Plafond erreicht wird. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der teilnehmenden Betriebe sowie die jährlichen Beiträge von 2014-2020 bei den emissionsmindernden Ausbringverfahren.

Schonende Bodenbearbeitung Ressourceneffizienzbeiträge für schonende Bodenbearbeitung 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

7 355

2 277

205

9 837

Gesamtfläche

ha

69 367

10 862

719

80 948

Fläche ohne Herbizidverzicht

ha

6 443

9 977

593

75 047

Direktsaat

ha

7 076

2 457

280

9 180

Streifensaat

ha

8 433

2 101

71

10 605

Mulchsaat

ha

49 601

5 419

241

55 261

Fläche mit Herbizidverzicht

ha

4 889

885

126

5 901

Direktsaat

ha

656

226

66

948

Streifensaat

ha

103

17

8

128

Mulchsaat

ha

4 130

642

53

4 825

Fläche pro Betrieb

ha

9,43

4,77

3,51

8,23

Beitrag pro Betrieb

Fr.

1 835

1 035

960

1 632

1 000 Fr.

13 497

2 358

197

16 052

Betriebe

Total Beiträge

Quelle: BLW Die Gesamtzahl teilnehmender Betriebe (9837) lag im Jahr 2020 weitgehend auf gleicher Höhe wie im Vorjahr, ebenso die Gesamtfläche. Die Flächen mit Herbizidverzicht machten im Berichtsjahr rund 7,3 % der Gesamtfläche aus, wo schonende Bodenbearbeitung praktiziert wurde. Die Mulchsaat ohne Herbizidverzicht in der Talzone macht mit rund 61 % der Gesamtfläche mit schonender Bodenbearbeitung wiederum den bedeutendsten Anteil aus. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der teilnehmenden Betriebe an diesem Programm und die jährlichen Beiträge von 2014-2020.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der jährlichen Gesamtfläche mit schonender Bodenbearbeitung von 2014-2020.

Einsatz von präziser Applikationstechnik Ressourceneffizienzbeiträge für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und für die Ausrüstung von Spritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülkreislauf zur Reinigung von Geräten für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln 2020 (Einmalige Beiträge) Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

789

161

23

973

Anzahl

5

1

Fr.

17 581

1 745

0

19

Anzahl

119

19

5

143

Fr.

535 566

72 149

19 412

627

Anzahl

Anzahl

731

145

19

895

Beitrag

Fr.

1 139 522

203 589

27 431

1 371

Beitrag pro Betrieb

Fr.

2 145

1 723

2 037

2 073

1 000 Fr.

1 693

277

47

2 017

Betriebe Unterblattspritztechnik Anzahl Spritzbalken Beitrag

6

Driftreduzierende Spritzgeräte Anzahl Spritzgeräte Beitrag Spritzeninnenreinigung

Total Beiträge

Quelle: BLW

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Insgesamt hat im Jahr 2020 die Anzahl teilnehmender Betriebe in allen Zonen gegenüber dem Vorjahr leicht zugenommen. Das Interesse an der Unterblattspritztechnik blieb auch im Berichtsjahr unverändert gering. Gegenüber dem Vorjahr lagen die Unterstützungsbeiträge hier rund 28 % tiefer. Das Interesse an der Förderung von Spritzgeräten mit einem Spülsystem lag auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Insgesamt wurden ca. 1,4 Millionen Franken aufgewendet, um auf diese Weise den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt zu reduzieren. Folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Anzahl teilnehmender Betriebe und die jährlichen Beiträge von 2014-2020.

Beiträge für die Zwei-Phasenfütterung von Schweinen Ressourceneffizienzbeiträge für die Zwei-Phasenfütterung von Schweinen 2020 Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Betriebe

Anzahl

994

753

288

2 035

GVE

Anzahl

53 876

25 436

5 778

85 090

GVE pro Betrieb

Anzahl

54

34

20

108

Fr.

1 897

1 182

702

1 463

1 000 Fr.

1 886

890

202

2 978

Beitrag pro Betrieb Total Beiträge Quelle: BLW

Diese Ressourceneffizienzmassnahme hat zum Ziel, den Rohproteingehalt des Futters an den Bedarf der Schweine anzupassen. Damit soll die Stickstoffausscheidung über den Schweineharn reduziert und so unnötige Stickstoffemissionen in die Umwelt vermieden werden. Sie stiess seit der Einführung im Jahr 2018 auf guten Anklang. Die Beteiligung von Betrieben lag mit 2035 im Jahr 2020 auf ähnlichem Niveau wie im 2019 (2029 Betriebe), ebenso das Ausmass der Gesamtförderung mit rund 3 Millionen Franken.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Beiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau sowie Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche Ressourceneffizienzbeiträge für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau, im Rebbau und im Zuckerrübenanbau sowie Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche 2020

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

2 232

523

140

2 895

Fläche Total, davon

ha

14 282

2 138

488

16 908

– Obstanlage Liste Fungizide

ha

133

34

45

211

– Obstanlage Herbizid zwischen den Reihen

ha

100

16

42

158

– Obstanlage Totalverzicht Herbizide

ha

203

39

12

255

– Rebfläche Herbizid zw. den Reihen

ha

745

126

71

942

– Rebläche Totalverzicht Herbizide

ha

969

200

66

1 235

– Rebfläche Fungizid mit 1,5 kg Kupfer

ha

1 205

208

89

1 502

– Rebfläche Fungizide ohne Kupfer

ha

105

49

41

196

– Zuckerrüben Mech. Unkrautbekämpfung

ha

1 566

39

0

1 605

– Zuckerrüben Totalverzicht Herbizide

ha

15

0

0

15

– Zuckerrüben Verzicht Fungizide und Insektizide

ha

1 682

70

0

1 752

– Herbizidreduktion auf der offenen Ackerfläche

ha

7 451

1 352

121

8 924

Fläche pro Betrieb

ha

6

4

3

5

Beitrag pro Betrieb

Fr.

1 800

1 115

869

1 261

1 000 Fr.

4 018

583

122

4 723

Betriebe

Total Beiträge Quelle: BLW

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Gesamtfläche, auf welcher ein reduzierter Einsatz von Pflanzenschutzmittel durchgeführt wurde, mehr als verdoppelt (2019: 8 102 ha, 2020: 16 908 ha). Die Anzahl teilnehmender Betriebe nahm von 1741 im Jahr 2019 auf 2895 Betriebe im Jahr 2020 zu. Entsprechend stieg die Förderhöhe von 2,4 Millionen Franken (2019) auf 4,7 Millionen Franken (2020). Die Gesamtfläche mit reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lag im Rebbau bei 3875 ha und im Obstbau bei 624 ha. Das Programm hat im Obstbau mehr Schwierigkeiten u.a. wegen

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN potenzieller Risiken reduzierten PSM-Einsatzes verbunden mit der Fruchtqualität. Bei den Fungiziden erscheint im Rebbau der gänzliche Verzicht (einschliesslich Kupfer) auf Fungizide immer noch sehr schwierig, die entsprechende Fläche hat sich mit 196 ha gegenüber dem Vorjahr auch kaum verändert. Die Teilnahme von nur 15 ha am vollständigen Verzicht auf den Herbizideinsatz beim Zuckerrübenanbau ist wie im Vorjahr (7 ha) sehr gering. Die mechanische Unkrautbekämpfung wurde im Jahr 2020 auf 1605 ha durchgeführt, im 2019 betrug diese Fläche noch 896 ha. Wie erwartet zeigte sich im Jahr 2020 eine deutlich höhere Teilnahme am Programm zur Reduktion von Herbiziden auf der offenen Ackerfläche als im Vorjahr, mit einer Fläche von insgesamt 8924 ha.Die gesamten Fördermittel zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln lagen im Jahr 2020 bei 4,7 Millionen Franken. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer deutlichen Zunahme von 2,3 Millionen Franken. Die Gesamtzahl der teilnehmenden Betriebe stieg von 1741 Betrieben im Jahr 2019 auf 2895 Betriebe im Jahr 2020. Eine Gesamtübersicht zu den Ressourceneffizienzbeiträgen nach Beitragsart, Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen ist in der folgend Tabelle zu finden. Hans Dreyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme

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Ressourceneffizienzbeiträge 2020 Emissionsmindernde Ausbringverfahren

Schonende Bodenbearbeitung

Einsatz von präzisen Applikationstechniken

Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 945 2 851 1 984 73 448 155 110 37 170 664 428 194 112 167 137 628 242 1 189 629 19 535 66 141 14 148 12 086

Fläche ha 30 518 85 465 97 692 2 159 17 012 5 245 4 325 1 670 9 673 38 282 14 767 5 516 1 937 8 669 6 322 26 059 7 566 37 291 25 699 1 535 15 635 2 027 6 345 269 5 266 456 945

Total Beit räge Fr. 915 547 2 563 944 2 930 772 64 769 510 346 157 361 129 749 50 090 290 180 1 148 459 443 012 165 492 58 124 260 071 189 652 781 757 226 982 1 118 727 770 983 46 049 469 058 60 811 190 361 8 084 157 981 13 708 358

Betriebe Anzahl 755 2 531 1 327 0 43 0 4 16 99 752 472 129 280 5 8 295 69 854 581 10 1 163 38 100 127 179 9 837

Fläche ha 6 129 16 563 6 739 0 92 0 11 31 609 6 970 3 671 834 3 179 11 13 1 167 299 6 371 3 832 88 18 078 496 1 051 2 571 2 141 80 948

Total Beit räge Fr. 1 195 415 2 998 312 1 397 140 0 18 906 0 2 270 6 667 128 458 1 360 758 753 461 182 286 577 033 3 271 4 380 278 179 96 952 1 221 268 798 159 28 930 3 609 552 145 606 250 376 516 909 477 696 16 051 983

Betriebe Anzahl 70 197 62 0 7 0 0 0 6 61 44 31 26 0 0 27 11 135 69 6 155 22 10 16 18 973

Spitzgerät Anzahl 76 199 66 0 7 0 0 0 8 61 44 34 27 0 0 32 13 138 88 6 168 29 10 20 18 1 044

Zonen Tal Hügel BZ I BZ II BZ III BZ IV

6 424 2 098 1 479 1 409 432 244

243 572 83 792 60 591 53 367 10 512 5 110

7 307 163 2 513 764 1 817 745 1 601 022 315 360 153 304

7 355 1 634 643 158 34 13

69 367 8 205 2 657 612 86 21

13 497 426 1 749 640 608 081 161 064 27 564 8 208

789 139 22 21 2 0

855 143 22 22 2

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Reduktion von Pflanzenschutzmittel

Phasenfütterung Schweine

Total Beit räge Fr. 155 909 322 659 118 394 0 12 606 0 0 0 22 312 92 300 70 001 66 680 47 953 0 0 70 635 28 528 210 444 200 781 8 709 377 102 107 523 19 459 60 058 24 942 2 016 994

Betriebe Anzahl 228 351 239 1 8 1 0 0 31 237 129 70 122 2 12 85 56 210 188 83 498 143 46 39 116 2 895

Fläche ha 1 187 1 279 785 0 20 0 0 0 148 1 271 525 313 860 2 16 315 299 855 1 101 326 4 451 1 363 445 596 750 16 908

Total Beit räge Fr. 344 325 355 866 198 469 28 9 093 36 0 0 37 370 352 041 133 720 85 124 264 162 535 4 065 93 913 95 653 246 321 314 635 109 314 1 268 110 323 950 117 884 170 731 197 274 4 722 617

Betriebe Anzahl 32 343 874 5 23 26 32 0 19 90 36 16 26 17 46 171 17 110 77 0 33 4 9 2 27 2 035

GVE Anzahl 2 106 13 669 30 794 276 860 940 733 0 780 4 663 1 776 846 1 819 530 1 323 7 612 419 5 666 6 500 0 1 727 77 563 162 1 249 85 090

Total Beit räge Fr. 73 698 478 415 1 077 792 9 669 30 104 32 901 25 660 0 27 290 163 195 62 161 29 622 63 674 18 559 46 320 266 431 14 658 198 304 227 506 0 60 432 2 691 19 715 5 664 43 704 2 978 164

1 692 668 241 796 35 687 44 229 2 614 0

2 232 391 132 103 27 10

14 282 1 658 480 429 51 7

4 018 000 457 186 125 835 105 491 14 163 1 942

994 431 322 251 30 7

53 876 16 828 8 608 5 308 380 89

1 885 651 588 991 301 280 185 795 13 316 3 131


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Übergangsbeitrag Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die aktuelle Agrar- politik sicher. Mit zunehmender Beteiligung an den im Jahr 2014 eingeführten Direktzahlungsprogrammen nehmen die Geldmittel für diese Beitragsart von Jahr zu Jahr ab. Im Jahr 2020 wurden noch knapp 80 Millionen Franken für den Übergangsbeitrag aufgewendet. Der Übergangsbeitrag stellt einen sozialverträglichen Übergang von der vorherigen in die Agrarpolitik 2014–2017 sicher. Weitere Informationen zur Berechnung des Übergangbeitrags können unter Übergangsbeitrag (admin.ch) eingeholt werden.

Im Jahr 2020 wurde mit 79,9 Millionen Franken 24,5 Millionen Franken weniger für den Übergangsbeitrag ausgerichtet als im Vorjahr (104,4 Mio. Fr.). Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge je landwirtschaft- licher Zone ablesen.

Übergangsbeitrag 2020

Betriebe Beitrag pro Betrieb Total

Einheit

Talregion

Hügelregion

Bergregion

Total

Anzahl

16 093

10 753

11 895

38 741

Fr.

2 207,4

2 026,15

1 897,45

2 061,95

in 1 000 Fr.

35 524

21 787

22 570

79 881

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die ausbezahlten Übergangsbeiträge je Kanton und je landwirtschaftlicher Zone. Der Übergangsbeitrag wird bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Ver- mögen sowie bei einer wesentlichen strukturellen Veränderung des Betriebes be- grenzt. Die strukturelle Veränderung wird anhand der Standardarbeitskräfte (SAK) bestimmt. Ist diese gegenüber dem Referenzjahr um 50 % oder mehr gesunken, wird der Übergangsbeitrag reduziert. In folgender Tabelle ist die Wirkung dieser Begrenzungen für das 2020 ersichtlich.

Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2020 Begrenzung Übergangsbeitrag

Betroffene Betriebe

Begrenzung Total

Abzug pro Betrieb

Einheit

Anzahl

in 1 000 Fr.

Fr.

Abzüge aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse(SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr)

1 537

1 849,3

1 203

Begrenzung aufgrund von Einkommen oder Vermögen

3 408

6 000,4

1 761

Total der Begrenzung

Quelle: BLW Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

7 849,7


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Übergangsbeitrag 2020 Kantone ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Schweiz

Betriebe Anzahl 2 336 9 087 3 828 397 1 273 509 368 308 415 2 123 1 007 694 375 546 385 3 123 1 822 2 152 1 746 497 2 398 1 720 614 165 853 38 741

Total Beiträge Fr. 5 147 365 16 728 023 7 767 457 418 778 2 119 684 676 578 556 218 580 658 938 930 5 855 328 2 407 563 1 603 888 793 607 1 183 408 719 278 6 684 096 4 100 750 4 590 086 3 912 246 760 826 5 321 954 1 985 502 1 894 078 293 052 2 842 307 79 881 657

Zonen Tal Hügel BZI BZII BZIII BZIV

16 093 5 595 5 158 6 262 3 493 2 140

35 524 086 11 729 072 10 058 082 12 427 898 6 097 567 4 044 952

Quelle:BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

0000001


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Stickstoffsaldo einer sektoralen Suisse Bilanz Die HAFL hat im Jahr 2020 im Auftrag des BLW die einzelbetriebliche Methodik der Suisse Bilanz verwendet, um eine nationale Nährstoffbilanz für den gesamten Schweizer Landwirtschaftssektor zu berechnen. Damit wurde geprüft, ob die Stickstoff- und Phosphorbilanzen aus gesamtsektoraler Sicht eingehalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass der nationale Stickstoffsaldo die erlaubte Grenze von 110 % des Pflanzenbedarfs bei fast allen berechneten Szenarien überschreitet. Dies ist ein Indiz dafür, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden. Mit Hilfe der einzelbetrieblichen Suisse-Bilanz wird seit mehr als 20 Jahren eine ausgeglichene Nährstoffbilanz beim betrieblichen Stickstoff- und Phosphoreinsatz angestrebt. Konkret darf der Stickstoff- und Phosphoreinsatz die Maximal-Grenze von 110 % des Pflanzenbedarfs nicht übersteigen. Trotzdem fallen auf sektoraler Ebene beim Stickstoff und Phosphor beträchtliche Überschüsse an und die Umweltziele in diesem Bereich werden v.a. beim Stickstoff nicht erreicht.Da gewisse Nährstoffmengen in der Suisse-Bilanz einer Selbstdeklaration durch die Landwirte/-innen unterliegen (z.B. der Mineraldüngereinsatz oder die Grundfutterzukäufe), könnte eine fehlerhafte Deklaration eine mögliche Ursache für die angesprochenen Nährstoffüberschüsse sein. Deshalb liess das BLW im Rahmen einer Studie prüfen, wie gut die Selbstdeklaration funktioniert, sprich ob die eingesetzten Nährstoffmengen korrekt deklariert werden. Für diese Prüfung hat die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissen- schaften (HAFL) berechnet, ob die Suisse Bilanz aus gesamtsektoraler Sicht einge- halten wird. Dazu wurde die ganze Schweizer Landwirtschaft als ein Betrieb betrach- tet und geprüft, ob der nationale Bilanzsaldo beim Stickstoff und beim Phosphor we- niger als die erlaubten 110 % beträgt. Es wurden die Bilanzsaldoüberschüsse für die Referenzjahre 2002, 2010, 2015 und 2019 berechnet. Zudem wurde untersucht, wie sich ausgewählte Suisse Bilanz-Parameter, deren Werte von den Landwirten/-innen innerhalb einer gewissen Bandbreite frei gewählt werden können, auf den nationalen Bilanzsaldo auswirken. Geprüft wurde u.a. der Einfluss der «Lager- und Krippenverluste» oder der «extensiven Wiesenerträge».

Zentrale Ergebnisse Der nationale Bilanzsaldo für Stickstoff liegt in den vier berechneten Referenzjahren zwischen 114 % und 119 % (vgl. folgende Tabelle). Er übersteigt damit den maximal erlaubten Toleranzbereich von 110 % deutlich. Dies deutet darauf hin, dass in der Praxis nicht alle Nährstoffmengen korrekt deklariert werden.

Nährstoffbedarf, Nährstoffzufuhr und Nährstoffsaldo der nationalen Suisse Bilanz

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Einheit

2002

2010

2015

2019

A. Nährstoffbedarf der Kulturen

[t Nverf]

89 204

87 172

83 744

80 390

B. Nährstoffzufuhr total

[t Nverf]

105 823

99 478

96 234

94 079

davon: Nährstoffe aus der Tierhaltung

[t Nverf]

48 560

50 151

47 889

47 346

davon: Nährstoffe aus Mineraldünger, andere

[t Nverf]

57 263

49 327

48 345

46 733

C. Stickstoffsaldo absolut (= B-A)

[t Nverf]

16 619

12 306

12 490

13 689

Stickstoffsaldo in Prozent (= C/B)

[%]

119

114

115

117

Schussbericht «Teilevaluation Suisse Bilanz – Fokus Selbstdeklaration»

Um den Einfluss ausgewählter Suisse Bilanz-Parameter auf den nationalen Stickstoff-Saldo zu evaluieren, wurden für das Jahr 2015 auch diverse Sensitivitätsszenarien gerechnet. Dabei konnte gezeigt werden, dass der nationale Stickstoffsaldo – auf legale Weise – um ganze 10 %-Punkte gesenkt werden kann, wenn der bestehende Spielraum bei den ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern voll ausgenutzt wird (z.B. 5 % Lager- und Krippenverluste anstatt nur 2,5 %). Das bedeutet, dass der Bilanzsaldo in der Nährstoffbilanz stark reduziert werden kann, ohne dass dabei an der effektiven Bewirtschaftung etwas geändert wird. Die Sensitivitätsanalyse zeigte weiter, dass der nationale Stickstoffsaldo – mit einem Wert von 109 % – nur in demjenigen Szenario knapp eingehalten werden konnte, in welchem der Spielraum bei den geprüften Suisse Bilanz-Parametern voll ausgenutzt wurde. Die HAFL berechnete weiter, dass die Stickstoffzufuhr im Referenz-Szenario 2015 um 4,3 % reduziert werden müsste, um den erlaubten Saldowert von 110 % einzuhalten. Wollte man einen nationalen Stickstoffsaldo von 100 % einhalten (was mit einer möglichen Streichung der 10 %-Toleranz beabsichtigt wird), müsste die gedüngte Stickstoffmenge bezogen auf die Referenzmenge im 2015 gar um 13 % zurückgehen.

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POLITIK > DIREKTZAHLUNGEN

Schlussfolgerungen der HAFL Weil die 110 %-Grenze selbst im optimistischsten Szenario nur knapp eingehalten wurde und weil man davon ausgehen kann, dass in der Praxis nicht alle Betriebe den vorhandenen Spielraum vollständig ausnützen, kommt die HAFL zum Schluss, dass eine relevante Anzahl der Betriebe den Toleranzbereich der Suisse-Bilanz (=110 %) ausnutzt, wenn nicht sogar überschreitet. Die Resultate der Sensitivitätsszenarien zeigen zudem auf, dass die aktuelle Methodik im Bereich der ausgewählten Suisse Bilanz-Parameter verbessert werden kann. Insbesondere eine Einschränkung des aktuellen Spielraums bei den Lager- und Krippenverlusten sowie den extensiven Wiesenerträgen birgt ein erhebliches Potenzial zur Reduktion der Nährstoffzufuhr und damit auch der Nährstoffüberschüsse.

Politikrelevanz aus Sicht BLW Die Projektergebnisse unterstreichen die Wichtigkeit einer zukünftig griffigen Mitteilungspflicht beim Einsatz von Mineraldünger und Kraftfutter, aber auch bei der Zuund Wegfuhr von Grundfutter. Diese Pflicht würde dazu beitragen, dass die effektiven Nährstoffmengen präzise erfasst werden und Saldo-Werte von über 110 % nicht mehr auftreten. Die Studie zeigt weiter, dass mit einer zusätzlichen Reduktion des Spielraums bei den «ausgewählten Suisse Bilanz-Parametern» und/oder einer «Streichung der 10 %-Toleranz» ein zusätzlicher, grosser Beitrag zur Reduktion der N- und P-Düngung und damit auch der Nährstoffüberschüsse geleistet werden kann. Die damit einhergehende Verknappung des Nährstoffangebots würde u.a. auch eine Substitution von importiertem Mineraldünger mit einheimischen Hofdünger bewirken und folglich zu einem effizienteren Umgang mit den Nährstoffen führen. Literatur Sutter, M und Reidy, B. (2021): Teilevaluation «Nationale Suisse-Bilanz – Fokus Selbstdeklaration» mit ergänzenden Validie- rungsarbeiten für die Erträge Futterbau; verfügbar unter:: https://www.blw.admin.ch/blw/de/ home/nachhaltige-produktion/um- welt/stickstoff.html. Simon Peter, Fachbereich Agrarökonomie Raum und Strukturen

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN

Strukturverbesserungen Wege bauen, mit Wasser und Elektrizität versorgen, Land umlegen, tierfreundliche Ställe für Rinder, Schweine und Geflügel bauen? Dies und mehr wird vom Bund mit den Strukturverbesserungen unterstützt. Besonders gefördert werden das Berggebiet und die Randregionen. Im Jahr 2020 konnten über 900 neue Projekte für ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 550 Millionen Franken genehmigt werden. Für Gesamtmeliorationen und weitere Bodenverbesserungen, sowie Projekte zur regionalen Entwicklung PRE und landwirtschaftliche Hochbauten hat der Bund im Jahr 2020 Beiträge im Umfang von 80,6 Millionen Franken ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 98 Millionen Franken. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 545,4 Millionen Franken ausgelöst. Die Summe der genehmigten Bundesbeiträge ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN

Mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt der Bund verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe. Zwei Drittel der Beiträge fliessen in die Bergregionen. Beiträge setzen eine Beteiligung der Kantone voraus. Mit rückzahlbaren und meist zinslosen Investitionskrediten kann der Bund bei grossen Investitionen einzelnen Betrieben helfen, die hohen Baukosten zu tragen. Ausserdem können mit Investitionskrediten verschiedenste ökologische und soziale Massnahmen unterstützt werden. Über 90 % der Kredite fliessen in den landwirtschaftlichen Hochbau.

Investitionskredite: Mehr Fälle, Kreditvolumen nimmt zu Im Jahre 2020 bewilligten die Kantone für 1766 Fälle Investitionskredite im Betrag von 291,5 Millionen Franken. Ein Jahr zuvor waren es 173 Fälle weniger mit einem um 20,12 Millionen Franken tieferen Kreditvolumen. Für gemeinschaftliche Projekte können auch Überbrückungskredite, sogenannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.

Investitionskredite 2020 Bereich

Anzahl Projekte

Investitionskredit

Anzahl

1000 Fr.

%

1000 Fr.

BodenverbesserungenGemeinschaftliche 53 Massnahmen

16 311

27%

60 611

Projekte zur regionalen Entwicklung PREGemeinschaftliche Massnahmen

4

1 538

5%

29 334

Landwirtschaftlicher HochbauGemeinschaftliche Massnahmen

79

21 113

32%

65 620

Landwirtschaftlicher HochbauEinzelbetriebliche Massnahmen

1630

252 584

24%

1 043 955

Total

1 766

291 546

100%

1 199 520

Quelle: BLW

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% Anteil an damit ausgelöstes Gesamtinvestition Investitionsvolumen


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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Von den 1766 Fällen waren 325 so genannte kombinierte Fälle, bei denen Beiträge und Investitionskredite gleichzeitig gewährt werden. Diese lösten ein Investitionsvolumen von 242,8 Millionen Franken aus. Dieses Investitionsvolumen ist auch im Investitionsvolumen der Beiträge enthalten und darum doppelt ausgewiesen.

Landwirtschaftliche Infrastrukturen mit einzelbetrieblichen Massnahmen fördern Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen im Jahr 2020 wurden hauptsächlich für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden (insgesamt ca. 153,5 Mio. Fr.) sowie als Starthilfe (ca. 86 Mio. Fr.) eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 12,8 Jahren zurückbezahlt und tragen so zur raschen Entschuldung der Landwirtschaftsbetriebe bei. Die getilgten Mittel fliessen zurück in den Fonds de roulement und stehen unmittelbar für weitere Investitionen bereit. Bei erneutem Investitionsbedarf können die Betriebe wiederum auf die Unterstützung zählen und damit besser auf sich abzeichnende Veränderungen reagieren. Mit der Unterstützung der Landwirtschaftsbetriebe werden nebst wirtschaftlichen Zielsetzungen auch Tierwohl- und Umweltziele angestrebt. Beispiele dazu sind der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen für Schweine und Geflügel oder Massnahmen zur Reduktion von Schadgasen wie Ammoniak. Die Eintretenskriterien sind so gestaltet, dass professionelle, bäuerliche und bodenbewirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe von Investitionshilfen profitieren.

Komplexe Probleme mit gemeinschaftlichen Massnahmen lösen Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen unterstützte der Bund insbesondere Gesamtmeliorationen, Anlagen für Transportinfrastrukur, Basiserschliessungen mit Wasser und Elektrizität und Bodenverbesserungen, aber auch Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen. Insbesondere von Meliorationen zugunsten der Landwirtschaft profitieren Landwirtschaft, Gemeinden und die gesamte Bevölkerung im ländlichen Raum gleichermassen. Um Defizite im ländlichen Raum zu ermitteln und Lösungsmassnahmen aufzuzeigen, wird das Instrument «Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR)» eingesetzt. Eine Wegleitung dazu ist hier zu finden. Mit dem ELR werden die verschiedenen Ansprüche der Akteure gesammelt und sachlich gegeneinander abgewogen. Damit wird eine Gesamtsicht möglich, die eine Basis für breit abgestützte, von den verschiedenen Akteuren getragene Lösungen, darstellt. So können beispielsweise für grössere Infrastrukturprojekte die notwendigen Räume ausgeschieden werden. Klimaschutz, Gewässerschutz, Wassermangel und die Umsetzung von regionalen Landwirtschaftsstrategien sind neue Herausforderungen für die ländliche Entwicklung. Mit den gemeinschaftlichen Massnahmen können komplexe und vielschichtige Fragestellungen im Interesse der Gesellschaft gelöst werden. Im Jahre 2020 wurden 2,6 Millionen Franken vom Investitionshilfefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt und 0,8 Millionen neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement für Investitionskredite beträgt 2,55 Milliarden Franken.

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN

Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und BodenrechtMichael Niggli, BLW, Fachbereich MeliorationenMichael Haslebacher, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht

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Verpflichtete Beiträge nach Massnahmen und Gebieten 2020

Massnahmen

Talregion

Beiträge Hügelregion Bergregion 1 000 Fr.

Total

Bodenverbesserungen Gesamtmeliorationen Landumlegungen Wegebauten Weitere Infrastruk turmassnahmen Total Gesamtmeliorationen

1 284 2 207 774 4 266

120 282 5 407

373 8 181 523 9 078

1 777 10 671 1 302 13 750

Weitere Bodenverbesserungen Wegebauten Übrige Transportanlagen Massnahmen zum Boden-Wasserhaushalt Wasserversorgungen Elektrizitätsversorgungen Wiederherstellungen und Sicherungen 1 Grundlagenbeschaffungen Periodische Wiederinstandstellung Total Bodenverbesserungen Gesamttotal Bodenverbesserungen

2 412 0 3 783 52 84 49 110 1 325 7 815 12 080

2 724 2 540 929 26 304 24 975 5 523 5 930

16 620 13 1 204 7 393 374 1 344 276 1 309 28 532 37 610

21 756 15 5 526 8 373 485 1 696 409 3 609 41 869 55 620

595 595

237 237

1 307 1 307

2 139 2 139

169 610 0 0 0

7 011 204 0 0 0

12 248 10 1 743 369 9

19 428 824 1 743 369 9

0

27

441

468

779

7 242

14 820

22 841

13 454

13 409

53 737

80 600

PRE Projek te zur regionalen Entwick lung Total PRE Landwirtschaftliche Gebäude Ök onomiegebäude für Raufutter verzehrende Tiere Massnahmen für Umweltziele Alpgebäude Gewerbliche Kleinbetriebe Gem. Initiative zur Senk ung der Gem. Einrichtungen und Bauten für die Verarbeitung, Lagerung und Vermark tung landw. Produk te Total Landwirtschaftliche Gebäude Gesamttotal 1

inkl. Unwetterschäden

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW


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An die Kantone verpflichtete Beiträge 2020 Kanton

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total

Boden- Projekte zur regionalen verbesserungen Entwicklung PRE Fr. 2 200 000 7 824 672 3 439 435 809 695 1 352 482 532 900 349 450 915 508 0 5 268 898 827 306 788 348 565 648 403 143 621 339 2 932 197 13 799 929 699 055 616 775 798 855 3 071 154 6 511 542 294 439 0 996 972 55 619 742

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

Fr. 0 0 213 993 0 0 0 0 0 0 0 0 150 000 0 0 70 973 0 1 298 125 0 300 000 0 10 000 66 246 10 000 10 000 10 000 2 139 337

Landwirtschaftliche Gebäude Fr. 10 000 4 512 500 1 363 702 204 600 1 026 600 326 809 591 540 335 350 151 605 1 883 755 589 450 507 433 144 155 1 248 899 615 974 1 509 032 2 807 834 803 400 135 550 148 150 823 343 1 217 980 1 111 400 0 771 760 22 840 821

Total Beiträge Fr. 2 210 000 12 337 172 5 017 130 1 014 295 2 379 082 859 709 940 990 1 250 858 151 605 7 152 653 1 416 756 1 445 781 709 803 1 652 042 1 308 286 4 441 229 17 905 888 1 502 455 1 052 325 947 005 3 904 497 7 795 768 1 415 839 10 000 1 778 732 80 599 900


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Von den Kantonen bewilligte Investitionskredite 2020

Kant on

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU Total

Bodenverbesserungen Gemeinschaftliche Massnahmen Baukredite Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr. 10

6 790

5

1 285

1

279

1

282

1

100

5

3 495

1 7 2

315 607 120

3 1

184 140

6 1

694 211

1 1 2 2

120 71 538 392

Projekte zur regionalen Entwicklung PRE Gemeinschaftliche Massnahmen Baukredite Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. Anzahl 1 000 Fr.

1

1 6 1 2

1

100

1

252

1

99

1

850

1 25

337 12 820

28

3 491

1 3

345 1 295

Quelle: BLW

Bundesamt für Landwirtschaft BLW

1

243

1

243

Landwirtschaftlicher Hochbau Einzelbetriebliche M. Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. 83 14 704 296 40 734 168 22 510 11 1 220 1 221 50 7 235 18 3 090 16 2 529 11 1 403 82 12 1 337 408 111 18 926 79 12 467 30 32 4 142 40 7 370 165 46 6 433 17 3 323 905 117 16 762 612 100 14 755 100 112 18 219 8 100 71 13 777 45 15 2 196 4 818 105 18 701 1 286 36 6 342 187 33 6 498 100 4 1 865 1 100 48 7 127 21 113 1 631 253 664

Gemeinschaftliche M. Investitionskredite Anzahl 1 000 Fr. 1 58 6 1 452 2 443

6 7 1 2 1 25 10 4 2 1 79

Total Anzahl 84 303 187 13 56 21 17 12 13 123 81 33 40 50 18 125 115 113 74 16 130 49 37 6 51 1 767

1 000 Fr. 14 762 42 501 30 350 1 340 9 741 3 274 2 669 1 682 1 419 20 028 12 960 4 172 7 370 6 818 3 394 18 204 19 496 18 319 21 977 2 241 23 519 8 830 6 685 1 966 8 909 292 625


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Soziale Begleitmassnahmen Umschuldungen sind ein Fitnessprogramm für Betriebe, die eine gute Grundkondition aufweisen: Die Zinsbelastung fällt weg, hinzu kommt aber die Rückzahlung des Darlehens. Im vergangenen Jahr gewährte der Bund in gut hundert Fällen knapp zwanzig Millionen Franken Betriebshilfedarlehen. Mit der Betriebshilfe wird eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis verhindert oder behoben oder die Betriebsaufgabe erleichtert. Die Betriebshilfe dient gut geführten Betrieben auch zur rascheren Tilgung der verzinslichen Schulden. Sie wird in Form von zinslosen Darlehen gewährt. Die Betriebshilfe wirkt wie eine einzelbetriebliche, indirekte Entschuldung. Im Jahr 2020 gewährte der Bund in 109 Fällen insgesamt 19,7 Millionen Franken Betriebshilfedarlehen. Das durchschnittliche Darlehen beträgt 180 704 Franken und wird in 13,4 Jahren zurückbezahlt. Im Jahr zuvor waren es 135 Fälle mit einem Kreditvolumen von total 20,3 Millionen Franken.

Betriebshilfedarlehen 2020 Anzahl

Mio. Fr.

Umfinanzierung bestehender Schulden

60

13,46

Überbrückung einer ausserordentlichen finanziellen Bedrängnis

48

6,19

Darlehen bei Betriebsaufgabe

1

0,05

109

19,7

Total Quelle: BLW

Im Jahr 2020 wurden 2,6 Millionen Franken vom Investitionshilfefonds in den Betriebshilfefonds umverteilt und 0,4 Millionen neue Kredite zur Verfügung gestellt. Seit dem Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs (NFA) entspricht die kantonale Beteiligung mindestens der Höhe der neuen Bundesmittel. Die neuen Mittel von Bund und Kantonen werden zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Darlehen eingesetzt. Das Umlaufvermögen des seit 1963 mit neuen Bundesmitteln und Rückzahlungen geäufneten Fonds de roulement beträgt zusammen mit den Kantonsanteilen 230,3 Millionen Franken. Samuel Reusser, BLW, Fachbereich BetriebsentwicklungMichael Niggli, BLW, Fachbereich MeliorationenMichael Haslebacher, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrecht

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Von den Kantonen bewilligte Betriebshilfedarlehen 2020 (Bundes- und Kantonsanteile)

Kanton

Anzahl

Summe Fr.

pro Fall Fr.

Tilgungsdauer Jahre

ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR SO BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU

1 18 12

152 000 4 067 400 1 947 500

152 000 225 967 162 292

18.0 15.3 14.8

12 3

3 150 000 483 000

262 500 161 000

15.2 14.0

1 7 7 1 2 2

630 000 897 000 860 000 300 000 150 000 95 000

630 000 128 143 122 857 300 000 75 000 47 500

18.0 6.7 13.1 16.0 10.0 12.0

5 9 9 2

553 400 1 327 500 1 145 000 180 000

110 680 147 500 127 222 90 000

11.0 15.9 10.2 10.0

4 4 3

417 000 1 218 000 720 000

104 250 304 500 240 000

14.3 12.0 8.3

7

1 403 900

200 557

15.3

Total Durchschnitt

109

19 696 700

180 704

13.4

Quelle: BLW

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN

Neue Umwelt- und Landschaftsmassnahmen Am 11. November 2020 hat der Bundesrat dem landwirtschaftlichen Verordnungspaket zugestimmt. Infolgedessen sind am 1. Januar 2021 mehrere Änderungen der Strukturverbesserungsverordnung in Kraft getreten, mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand für die Kantone zu reduzieren und die Vergabe von Investitionshilfen zu optimieren. Vor dem Hintergrund der steigenden Umweltanforderungen der Gesellschaft wurden neue Massnahmen entwickelt. Sie sollen zur Erreichung der Umweltziele Landwirtschaft und der Ziele im Bereich Heimat- und Landschaftsschutz beitragen, die vom Bund festgelegt wurden. Seit dem 1. Januar 2021 ist es dank der Revision der Verordnung möglich, den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten im Rahmen von Projekten zur regionalen Entwicklung zu unterstützen sowie auch die Digitalisierung durch eine Verbesserung der Grundversorgung bei unzureichender Internetanbindung zu fördern. Ausserdem wurde die Unterstützung für Alpen und Sömmerungsgebiete verstärkt. Zu den vielen neuen Verwaltungsvereinfachungen gehört, dass der Eigentümerin oder dem Eigentümer neu auch Investitionshilfen gewährt werden können, wenn der Betrieb von seiner Partnerin oder seinem Partner geführt wird.

Reduktion der Ammoniakverluste Die Umweltziele Landwirtschaft sind noch nicht erreicht. Zwischen den Zielwerten und den gemessenen Emissionen von Ammoniak (NH3-N) in der Luft besteht eine erhebliche Ziellücke. Langfristiges Ziel ist es, den Verlust auf weniger als 25 000 Tonnen NH 3-N pro Jahr zu begrenzen (Stand 2015/2017: 42 300 t). Bis 2030 wird eine Reduktion der Ammoniakverluste um 20 Prozent angestrebt. Im Jahr 2018 wurden Laufgänge mit Quergefälle und Harnsammelrinnen sowie erhöhte Fressstände eingeführt. Da die Ziele noch nicht erreicht worden sind, werden drei neue Massnahmen eingeführt und ab 2021 umgesetzt. Dadurch ist es nun möglich, den Bau von Abluftreinigungsanlagen und von Anlagen zur Gülleansäuerung zu unterstützen. Die Abdeckung von bestehenden Güllegruben ergänzt diese Massnahmen. Die Bundesbeiträge für die Massnahmen zur Ammoniakreduktion (davon ausgenommen ist die Abdeckung bestehender Gruben) wurden für den Zeitraum bis 2024 (für die Gülleansäuerung bis 2028) verdoppelt, um der Umsetzung einen zusätzlichen Impuls zu geben.

Neue Massnahmen zum Schutz der Landschaft Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz geht stetig zurück. Zwischen 2009 und 2019 ist die Zahl der Betriebe von 60 000 auf 50 000 gesunken, ein Rückgang von mehr als 17 Prozent innerhalb von zehn Jahren. Aufgrund der Tatsache, dass die landwirtschaftliche Produktionsfläche mehr oder weniger gleich gross bleibt, sind die Landwirtinnen und Landwirte gezwungen, ihre Produktionsmittel an die strukturelle Entwicklung der Landwirtschaft anzupassen. Sie müssen möglicherweise in Strukturen investieren, einschliesslich der Erweiterung bestehender oder des Baus neuer Gebäude. Im Laufe der Zeit hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Landschaft und kann zu einer Zunahme der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone führen. Seit 2021 gewährt der Bund Investitionshilfen nicht nur für den Rückbau ungenutzter landwirtschaftlicher Gebäude ausserhalb der Bauzone, sondern auch für den Abriss zu ersetzender Gebäude. Diese können mit dem Ziel ersetzt werden, die Zersiedelung zu

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN reduzieren und damit die Versiegelung neuer Flächen zu begrenzen, während gleichzeitig der Bau von effizienteren Ökonomiegebäuden gefördert wird. Es sei darauf hingewiesen, dass der Abriss von geschützten Objekten in keiner Weise vom Bund unterstützt wird, der sich seit 2021 anteilig an den Mehrkosten für die besondere Einpassung landwirtschaftlicher Gebäude und für denkmalpflegerische Anforderungen beteiligt.

Lageplan eines Stalls im Kanton Freiburg, der komplett abgerissen (1200 m2) und durch ein neues Gebäude ersetzt werden soll (Abrisskosten 180 000 Fr.; Bundesbeitrag und Kantonsbeitrag je 45 000 Fr.)

Kantonale Finanzierung erforderlich Strukturverbesserungen liegen in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Kantonen. Sie erfordern grundsätzlich eine gemeinsame Finanzierung. Die Unterstützung des Bundes beträgt 25 Prozent der beitragsberechtigten Kosten, sofern die Kantone die Massnahmen in vergleichbarer Weise finanzieren. Für weitere Informationen und das Einreichen eines Investitionshilfegesuchs wenden Sie sich bitte an die für Strukturverbesserungsmassnahmen zuständigen kantonalen Stellen. Johnny Fleury, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung und Bodenrechtjohnny.fleury@blw.admin.ch

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Freiwillige ökologische Massnahmen Bund und Kantone unterstützen Massnahmen zu Gunsten von Natur und Landschaft im Rahmen von Strukturverbesserungsprojekten mit Beiträgen. Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen sind zwingend. Als Anreiz für freiwillige Massnahmen, beispielsweise zur Förderung der Biodiversität, gewährt der Bund Zusatzbeiträge. Wie dies praktisch umgesetzt wird und worauf dabei beachtet werden muss, zeigt der folgende Beitrag anhand von Beispielen des Jahres 2020 aus dem Kanton Bern. Die Landwirtschaftsbetriebe im Emmental sind über eine grüne Hügellandschaft verteilt, die Zufahrten zu den einzelnen Bauernhöfen dementsprechend oft lang und die öffentliche Wasserversorgung nicht in Reichweite. Das Emmental wird aber auch von zahlreichen Wildtieren und Pflanzen besiedelt. Leider ist auch hier die Biodiversität seit Jahrzehnten rückläufig. Es ist eine unschöne Tatsache, dass eine Verbesserung für den Menschen oft mit einer Verschlechterung der Ökologie einhergeht. Aus diesem Grund sollten im Rahmen von Strukturverbesserungsprojekten die negativen Einflüsse so gering wie möglich gehalten und positive gefördert werden. Der Bund unterstützt das freiwillige Schaffen von neuen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen bei solchen Projekten mit Zusatzbeiträgen. Dank dieser Beiträge konnte im Emmental eine breite Palette von ökologischen Massnahmen und somit ein Beitrag zur Förderung der Biodiversität geleistet werden (vgl. folgende Grafik).

Übersicht Freiwillige ökologische Massnahmen

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Eine ganze Palette von freiwilligen ökologischen Massnahmen steht zur Verfügung.

Weiher als freiwillige ökologische Massnahme Ein gutes Beispiel bietet ein kleines privates Wasserversorgungsprojekt in der Gemeinde Langnau i.E. Der Gesuchsteller zeigte der Kantonsvertreterin bei der ersten Begehung, wo ein Rinnsal einen neuen Weiher speisen könnte. Der Untergrund erschien als geeignet. Der Weiher wurde schliesslich im Rahmen des Wasserversorgungsprojektes im Jahr 2020 realisiert und der Bauherr äusserte an der Bauabnahme seine Freude darüber.

Weiher, der als freiwillige ökologische Massnahme im Rahmen einer Wegsanierung im Trub ausgeführt wurde (Foto Christian Reber).

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Kleiner Weiher, der im Rahmen einer Wasserversorgung in der Gemeinde Langnau i.E. ausgeführt wurde. (Foto Iris Baumgartner).

Kreative Ideen sind gefragt Bei grösseren Projekten ist es wichtig, dass die technische Leitung oder die kantonale Vertretung mögliche ökologische Massnahmen zu einem frühen Zeitpunkt mit der Bauherrschaft bespricht und diese mit dem Anliegen an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gelangt. Letztere sollen unbedingt ihre eigenen Ideen einbringen können. Eine sehr kreative Idee wurde im Gummental in der Gemeinde Trub umgesetzt. Dort führt die Gemeindestrasse an einer grosszügigen Weiherlandschaft vorbei. Jedes Jahr werden im Frühling während der Amphibienwanderung hunderte von Amphibien überfahren. Für die Präsidentin der Weggenossenschaft war klar, dass im Rahmen des Ausbaus der Hoferschliessungen im Tal etwas gegen das jährliche Massensterben der Amphibien unternommen werden sollte. Amphibienunterführungen zu bauen stellte sich als nicht realistisch heraus. Schliesslich wurden entlang der Strasse fixe Installationen für Eimer einbetoniert. Jedes Jahr, wenn die Amphibienwanderung beginnt, werden die Eimer zu den vorgesehenen Stellen gebracht und ein Amphibienzaun aufgestellt. Die dem Zaun entlang wandernden Amphibien fallen in die Eimer, werden täglich eingesammelt und zu den Teichen gebracht.

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Zuleitstruktur für Amphibien im Gummental, Trub (Foto Karin Zürcher)

Fixe Installationen für Eimer. Die Amphibien wandern während der Amphibienwanderung im Frühling entlang der Leitstruktur und fallen in die Eimer. Die Amphibien werden von freiwilligen Helfenden zu der Weiherlandschaft gebracht (Karin Zürcher).

Wer sorgt für den Unterhalt? Wichtige Erkenntnis: Es reicht nicht aus, ökologische Massnahmen zu planen, zu realisieren und zu sichern, es muss auch der Unterhalt geregelt werden. Ein Weiher beispielsweise, der nicht gepflegt wird, wird über kurz oder lang wieder verlanden. Auch Hochstammobstbäume und Hecken müssen gepflegt werden, damit sie ihren Wert behalten. Darum ist es wichtig, den Unterhalt frühzeitig mit der Bauherrschaft zu regeln. "Wer macht was? Wer bezahlt diese Arbeiten?" sind wichtige Fragen, die frühzeitig beantwortet werden müssen. Das Begleiten der freiwilligen ökologischen Massnahmen auf Stufe Kanton erfordert Engagement und einen gewissen Mehraufwand. Es bringt jedoch auch die Befriedigung, etwas zur Verbesserung der Lebensumstände der Menschen und ihrer Umwelt beizutragen. Iris Baumgartner, Amt für Landwirtschaft und Natur, Kanton Berniris.baumgartner@be.ch

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Gesamtmelioration Visp-Baltschieder-Raron und 3. Rhonekorrektion Im engen Talboden um Visp ist der Platz knapp und sowohl Strasse, Bahn und Fluss wie auch die Landwirtschaft beanspruchen Fläche. Im Grossprojekt Gesamtmelioration Visp-Baltschieder-Raron und 3. Rhonekorrektion konnten alle Bedürfnisse gleichermassen zufrieden gestellt werden. Noch nicht vollständig gelöst Ende 2020 war die Quecksilberproblematik auf belasteten Standorten. Die Gesamtmelioration Visp-Baltschieder-Raron (GM VBR) wurde im Jahre 2007 vom Staatsrat angeordnet, um als bevorzugtes Instrument für den nötigen Landerwerb im Zusammenhang mit der 3. Rhonekorrektion und dem Bau der Nationalstrasse A9 samt den projektbezogenen Kompensationsflächen zu sorgen. Perimeter der GM VBRGemeinde Visp: 70,3 haGemeinde Baltschieder: 81,6 haGemeinde Raron: 178,1 haTotal: 330 ha25 Landwirtschaftsbetriebe, 500 Grossvieheinheiten (GVE)

Der Perimeter der Gesamtmelioration Visp-Baltschieder-Raron

Hauptziele der Gesamtmelioration • Landbereitstellung für die 3. Rhonekorrektion (R3) sowie für alle Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen; • Ausgleich, bzw. gleichmässige Verteilung der Landverluste der 3. Rhonekorrektion, der Autobahn A9 inklusive Vollanschluss Gosseiya und des vierten Geleisetrassees NEAT VispSt. German auf die betroffenen Grundeigentümer; • Kompensation der negativen Auswirkungen der R3 auf die Landwirtschaft durch Verbesserung der landwirtschaftlichen Strukturen (Erschliessung, Bewässerung, Arrondierung).

Stand der Arbeiten Ende 2020

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Die Erschliessung sieht den Neubau von 12,3 km Flurwegen und den Rückbau von 1,2 km bestehenden Strassen vor. Ende 2020 waren 90 % der Erschliessungen mit Kosten von 1,7 Millionen Franken realisiert. Der Bewässerungsperimeter umfasst 193 ha. Die Bewässerung konnte wie geplant umgesetzt werden. Zwei Fassungen, drei Pumpen, 11,5 km Leitungen und 100 Anschlüsse für Grossregner samt 2 Rohne- und Bahnquerungen wurden erstellt. Die Bewässerung verursachte Kosten von 2,1 Millionen Franken. Die geplanten Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen wurden fast vollständig umgesetzt und erstellt. Insgesamt sind Kompensationsmassnahmen auf einer Fläche von 38,4 ha geplant, wovon 25 ha weiterhin als extensive landwirtschaftliche Flächen genutzt werden können. Noch nicht realisiert ist die Ersatzmassnahme im Kummendorf (1,9 ha) und der Rückbau der Flugpiste West (3,7 ha). Der neue Zustand ist bereit zur Auflage, kann aber aufgrund von Quecksilberbelastungen innerhalb des Perimeters zurzeit nicht aufgelegt werden.

Natürlicher Bachlauf: Eine der Ersatzmassnahme für den Bau der A9

Zahlen vor und nach der Gesamtmelioration Alter Bestand

Neuer Bestand

352

270

Anzahl ParzellenBaltschiederRaronVispTotal

31731989725

8114152274

Parzellen pro EigentümerBaltschiederRaronVisp

2,652,071,85

1,041,151,5

4 550 m2

12 043 m2

Eigentümer

Parzellengrösse Zusammenlegungsgrad

2,65 (725/274)

3. Rhonekorrektion: Aufweitung Baltschieder Die Rhone wurde auf einer Länge von 1250 m von 40 - 45 m Breite auf 70 m rechtsufrig aufgeweitet. Das Bauprojekt beinhaltete verschiedene Elemente, so z.B. ein Blockteppich unter der unteren Baltschiederbrücke mit eingebauter Niederwasserrinne, um die Fischgängigkeit zu garantieren, Buhnen (ins Gewässer ragende Dämme zum Schutz des Ufers)

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN und Leitwerke zum Schutz der Uferböschungen. Die Kosten beliefen sich auf 9,5 Millionen Franken.

Erstellte Aufweitung in Fliessrichtung

Quecksilber-Belastungen innerhalb des Perimeters Im Rahmen des Autobahnbaues untersuchte die Umweltbaubegleitung der A9 zwischen 2010 und 2011 Boden- und Altlastenverdachtsflächen. Dabei stellte man gehäufte Vorkommen von Quecksilber (Hg) innerhalb des Perimeters fest, und dies vor allem entlang des Grossgrundkanals (Entwässerungskanal). Zusätzliche Abklärungen ergaben, dass zwischen den 1930er- und Mitte der 1970er-Jahre die Lonza industrielle, mit Quecksilber belastete Abwässer in diesen Kanal eingeleitet hatte. Im gleichen Zeitraum wurden Schlämme und Sedimente aus diesem Kanal ausgebaggert und auf das angrenzende Kulturland verteilt. Dies hat zur Folge, dass der Neubestand nicht aufgelegt werden kann, da zuerst die genauen Standorte und Belastungen mit Hg bekannt sein und die Standorte bezüglich allfälliger Bewirtschaftungsauflagen eingegrenzt werden müssen. Neben diesen Untersuchungen wurden auch die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und Luft analysiert.

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Quecksilberbelastungen innerhalb des Perimeters der GM VBR und entlang des Grossgrundkanals(Stand Okt. 2020) 3 Anhand der neusten Daten geht die Lonza davon aus, dass 30 000 – 40 000 m belasteter Oberboden innerhalb des Perimeters ersetzt werden müssen. Mit den ersten Sanierungen soll 2021 angefangen werden.

Fazit Trotz der noch vielen offenen Fragen bezüglich der Hg-Problematik konnte der Grossteil der baulichen Massnahmen innerhalb des Perimeters umgesetzt werden: • Der notwendige Landerwerb für Grossprojekte (R3, A9 und Neat) konnte erreicht werden. • Die Aufweitung Baltschieder wurde realisiert, inkl. Pumpwerk in Baltschieder • Für die A9 wurde der Boden gesichert, dieser muss aber im Rahmen der Melioration noch arrondiert werden. • Der Boden für das 4. Neat-Geleise zwischen Visp und St. German konnte ebenfalls sichergestellt werden. • Die Bewässerungsanalage konnte zu 100 % und die Erschliessung zu 90 % gebaut werden. » Weitere Informationen unter https://www.vs.ch/de/web/rhone Aurizio Aquilino, Dienststelle Hochwasserschutz Rhone, Kanton WallisUrs Andereggen, Amt für Strukturverbesserungen, Kanton Wallis, urs.andereggen@admin.vs.ch

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Melioration Reussebene im Kanton Uri Die Urner Reussebene wurde im Jahre 1919 einer Melioration unterzogen. Mit Gewässerkorrektionen, Entwässerungen und Weganlagen schuf man die Voraussetzungen, um die Böden besser zu nutzen und den landwirtschaftlichen Ertrag zu steigern. Das Jahrhundertbauwerk ist in die Jahre gekommen und muss dringend umfassend erneuert werden. Mit dem Projekt «Grundlagenbeschaffung» nach landwirtschaftlicher Strukturverbesserungsverordnung wurde in den Jahren 2019 und 2020 ein erster wichtiger Schritt dazu getan. Bis vor dem Ersten Weltkrieg war die Ebene von Erstfeld bis nach Flüelen am Urnersee eine Sumpf- und Riedlandschaft. Regelmässig trat dort die Reuss über die Ufer und überflutete das Gebiet. Im Jahre 1919 fasste deshalb die damalige Landsgemeinde den Beschluss, die vernässten Böden der Urner Reussebene zu meliorieren. Es entstand die Meliorationsgenossenschaft Reussebene Uri (MGR), eine öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft. Zweck der Genossenschaft ist es, seit 100 Jahren den landwirtschaftlich genutzten Boden zwischen Erstfeld und Flüelen rechtsseitig der Reuss zu entwässern. Der Perimeter umfasst eine Fläche über 700 Hektaren. Mittlerweile sind grosse Teile des Einzugsgebietes überbaut, liegen in der Bauzone oder es wurden VerkehrsInfrastrukturen neu erstellt oder ausgebaut. Die Entwässerungsleitungen sind am Ende ihrer Lebensdauer und die Schäden nehmen zu.

Grosser Handlungsbedarf Die MGR ersetzte ihre defekten Leitungen in der Regel selber. Mit der Zeit ist damit ein Flickwerk entstanden, weil eine systematische Erneuerung des Entwässerungssystems nie erfolgt ist. Im Siedlungsgebiet sind viele Leitungen durch die Bautätigkeit zerstört worden.

Meliorierte Böden angrenzend an die Bauzone (Foto MGR)

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Das Anliegen der Genossenschaft, die Vorfluter (Bäche) zur eigenen Entlastung an den Kanton abtreten zu können, scheiterte 2014. Das Amt für Landwirtschaft schlug darauf der MGR vor, ein Projekt gemäss landwirtschaftlicher Strukturverbesserungsverordnung zur Grundlagenbeschaffung auszuarbeiten. In Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Landwirtschaft wurden die Problembereiche aufgelistet und Ziele formuliert. Der Kredit von 650 000 Franken für das Projekt «Grundlagenbeschaffung» wurde an der Generalversammlung vom 5. April 2018 genehmigt. Mit dem Projekt werden folgende Ziele verfolgt: • Zustand des über 100-jährigen Leitungssystems aufnehmen und analysieren. Dazu werden drei Kategorien definiert: a) sofortige, dringende Sanierung; b) Ersatz der Leitungen mittelfristig und c) keine Massnahme. • Zustand der Leitungen mittels Kanalfernsehaufnahmen erheben und dokumentieren. • Leitungspläne überprüfen und bei Ungenauigkeit der Leitungslage neu vermessen. Ein aktueller, digitaler Leitungskataster soll erstellt werden und die Nachführung ist zu regeln. • Perimeter neu definieren. Es ist anzustreben, das Entwässerungssystem zu entflechten und die Teilflächen des Perimeters, welche im Baugebiet liegen, aus der Genossenschaft zu entlassen.

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Erdloch über einer Drainage, entstanden durch langjährige Ausspülung (Foto MGR)

Problemlösung Wegen der unterschiedlichen und komplexen Verhältnisse wurde die Umsetzung der «Grundlagenbeschaffung» in einzelne Etappen aufgeteilt. Die erste Etappe, Schattdorf, steht kurz vor dem Abschluss. Anfangs 2019 und 2020 wurden die Feldarbeiten wie Spülen der Leitungen und die Aufnahmen mit der Kanalfernsehkamera gemacht. Erste Erkenntnisse zeigen, dass einige Leitungen noch gut funktionieren, andere hingegen dringend zu sanieren sind. Vereinzelt sackte der Boden gar lokal ein, da Feinanteile des Bodens durch Drainagen weggeschwemmt wurden. Viele Leitungen im Siedlungsgebiet existieren nicht mehr oder wurden vermutlich auch nicht im Umfang des damaligen Projektes ausgeführt. Die Kommunikation mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern ist enorm

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN wichtig und darf nicht vernachlässigt werden. Eine Begleitgruppe koordiniert das Vorgehen und tauscht sich regelmässig aus.

Pumpstation der Meliorationsgenossenschaft mit Trafostation (Foto MGR)

Fazit Die Entwässerung der Urner Reussebene ist nach über hundert Jahren in Vergessenheit geraten. Die Datengrundlagen zum Werk und dessen Zustand müssen überprüft, ergänzt und teilweise neu erhoben werden. Mit dem Projekt «Grundlagenbeschaffung» nach landwirtschaftlicher Strukturverbesserungsverordnung wird ein erster wichtiger Schritt getan, um diese Lücken zu schliessen. Auf dieser Basis wird es möglich sein, konkrete Projekte in Angriff zu nehmen, und die Meliorationsgenossenschaft wird es schaffen, ihre wichtige Aufgabe auch zukünftig erfolgreich ausführen zu können. Alois Ulrich, Leiter Abteilung Meliorationen, Kanton Urialois.ulrich@ur.ch

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Hochwasserschutzprojekt Oberburg Das Hochwasserschutzprojekt Oberburg im Kanton Bern welches im Jahre 1997 seinen Anfang nahm und demnächst abgeschlossen wird, schlägt zwei Fliegen auf einen Streich: Der Erddamm und das Rückhaltebecken verhindern Überschwemmungen bei verheerenden Unwettern und das zeitgleich realisierte Wasserbauprojekt revitalisierte den Chrouchtalbach und den Luterbach. Im Dorfgebiet von Oberburg und Burgdorf ist es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Überflutungen gekommen. Grund dafür sind die Wassermassen, welche bei einem Starkregen von den beiden Bächen, dem Chrouchtalbach und dem Luterbach durch das Dorf abgeleitet werden müssen. Auslöser für das Hochwasserschutzprojekt waren insbesondere zwei verheerende Unwetter aus den Jahren 1987 und 2000 mit Schadensummen im zweistelligen Millionenbereich. Als erste Massnahme erfolgte im Jahr 1997 der Bau eines sogenannten Poldersystems im Unterbärgetal, welches den Chrouchtalbach drosselt. Das dazu notwendige Land wurde im Rahmen einer Landumlegung zur Verfügung gestellt.

Überflutung im Zentrum von Oberburg im Jahre 1987

Hochwasserschutz Luterbach Der Spatenstich für die zweite Massnahme des Hochwasserschutzes erfolgte im Mai 2018. Diese umfasste ein Hochwasserrückhaltebecken mit einem 11,5 Meter hohen, homogenen Erddamm, mit einem maximalen Einstauvolumen von 163 000 m3 im Luterbachtal. Der Damm wurde beim engen Talausgang zwischen die hohen Talflanken eingebettet. Der Erddamm ist technisch auf eine wesentlich höhere Abflussmenge ausgelegt, welche sich bei einem zu grossen Hochwasser schadlos über den Damm abführen lässt, so dass es zu keinem Dammbruch kommen kann. Durch die Talsperre musste die bestehende Luterbachstrasse auf einer Länge von 680m verlegt werden. Der Dammbau bildet einen künstlichen Eingriff in das bestehende Ökosystem des Bachs. Dieser Eingriff wirkt sich negativ auf die Ökobilanz des Projekts aus. Damit eine gesamthaft positive Ökobilanz im Projekt erreicht werden konnte,

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN mussten deshalb die unterliegenden Revitalisierungsabschnitte zwingend mit dem Dammbau verbunden werden. Auf Grund dieser Tatsache hat die Schwellenkorporation Oberburg entschieden, die Massnahmen zum Hochwasserschutz sowie zur Revitalisierung im selben Wasserbauplan zu projektieren. Dadurch ergab sich zusätzlich eine sogenannte «Überlänge» des gesamten Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekts, die vom Kanton Bern und vom Bund finanziell gefördert wurde.

Kartenausschnitt mit rot eingezeichnetem Perimeter der Landumlegung

Weitsichtige Planung Nebst dem Hochwasserschutz verfolgte die Gemeinde Oberburg das Ziel, mit einem Gesamtkonzept die öffentlichen Interessen möglichst umfassend festzustellen und durch das Verfahren Landumlegung sicherzustellen. Die verschiedenen Projektbestandteile insbesondere zur Revitalisierung, zur Verkehrssanierung sowie zur Verbesserung der Bewirtschaftungs-, Velo- und Wanderwegsverbindungen konnten allesamt berücksichtigt werden.

Landumlegung Oberburg-Mattenhof

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Die Schwellenkorporation1 begann bereits mehrere Jahre vor der Anordnung der Landumlegung mit dem Kauf von Kulturland. Im Vorfeld wurde zudem betont, dass keine Restkosten am Schluss des Unternehmens an die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen verteilt werden dürfen. Dies deshalb, weil der Mehrwert für die Landeigentümer und Landeigentümerinnen zum vorherein schwer bezifferbar war und man letztlich vom Goodwill der Eigentümer bei den späteren Neuzuteilungsverhandlungen stark abhängig sein würde.

Sicht auf die Talseite des Hochwasserschutzdamms und den Einstaubereich im oberen Teil des Fotos

Bei der Umsetzung der Landumlegung hatte die Koordination mit allen Drittprojekten eine sehr hohe Priorität. Zeitkritisch war beispielsweise die Erfassung des rechtsgültigen alten Bestands, damit die vorzeitige Besitzeinweisung im Bereich der Hochwasserschutzmassnahmen erfolgen konnte. Erst mit dieser Landzuweisung konnte mit den Bauarbeiten am Damm begonnen werden. Aufgrund des eher kleinen Perimeters (95 ha, 42 Eigentümer, 10 tangierte Landwirtschaftsbetriebe) waren die einzelnen Arbeitsschritte gut überschaubar. Der Zeitbedarf von der Bodenkartierung bis zum Neuzuteilungsentwurf betrug trotzdem knapp drei Jahre. Die Bauzeit für die Realisierung der kulturtechnischen Massnahmen (vor allem Wegebau) wird knapp ein Jahr beanspruchen. 1

Die Schwellenkorporation ist eine Form von Körperschaft des öffentlichen Rechts im Kanton Bern, die dem Zweck des organisierten Hochwasserschutzes dient. Der Kanton Bern verfügt über 62 Schwellenkorporationen. Peter Bichsel, LP Ingenieure AG, Bern, lpag@lpag.chMatthias Widmer, RSW AG, Lyss, matthias.widmer@rswag.ch

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Constructive Alps Der internationale Architekturpreis «Constructive Alps» zeichnet seit zehn Jahren Gebäude in den Alpen aus, die langlebig und klimaschonend gebaut werden. Dabei hat sich oftmals bestätigt: Landwirtschaft schafft Spitzenarchitektur! Dies ist kein Zufall, denn sie muss unter den sich verändernden Bedingungen zunehmend innovativ denken. «Constructive Alps» erzählt von den besten Beispielen. Nachhaltiges Bauen ist ein wirkungsvolles Werkzeug im Kampf gegen den Klimawandel. Budget, Ansprüche an effizienten Betrieb, Schonung der Kulturlandschaft und Energieeffizienz stellen für die Bauwilligen jedoch oft unüberwindbare Gegensätze dar. Die Erfahrung aus zehn Jahren Architekturwettbewerb «Constructive Alps» zeigt, dass es auch anders geht: Nachhaltigkeit soll kein Luxus sein. Es gibt nicht nur immer mehr Unterstützung in Form von kantonalen Bau- oder Energieberatungen und Fördermitteln, es ist schlicht auch mehr Wissen verfügbar als noch vor ein paar Jahren.

Alpenweite Ausstrahlung Die internationale Jury von «Constructive Alps» hat 2020 das Landwirtschaftliche Zentrum St. Gallen zum Sieger erklärt. Das Projekt hatte sich gegen 328 andere Objekte aus sieben Alpenstaaten durchgesetzt. Landwirtschaftliche Bauten sind nicht zum ersten Mal ganz vorne mit dabei. Weshalb? Weil nachhaltige Architektur und Landwirtschaft eng verwandt sind: Beide kennen den behutsamen Umgang mit Boden, die Arbeit mit Materialien wie Holz, Stein oder Lehm und beide wissen um die Notwendigkeit vom schonenden Umgang mit der Natur.

Das Areal des landwirtschaftlichen Schulzentrums liegt am Dorfrand von Salez inmitten der weiten Rheintalebene. Das Schulgebäude ist als zweiflügliger, abgewinkelter Holzbau konzipiert. Zwischen diesem langen, grossmassstäblichen Neubau und der bestehenden Werkhalle entsteht ein grosszügiger Hof. Bild: Seraina Wirz

Bauen für das Klima

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN 45 % des schweizerischen Energieverbrauchs entfällt auf Gebäude, was für einen Viertel unserer Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Oft sind die Antworten darauf technisch hochgerüstete Hausroboter, zertifiziert nach Energielabels. Die Schule in Salez verfolgt einen radikal anderen Ansatz für klimaschonendes Bauen: Low-Tech. Das heisst mehr analog statt digital, weniger Technik und mehr einfache aber langlebige Lösungen. Die Lüftung in Salez funktioniert wie in alten Ställen: Man öffnet kleine Fenster per Handkurbel und es entsteht ein kühlender Luftstrom. Es gibt keine Glasfronten sondern geschickt platzierte Fenster, Laubengänge und natürliche Beschattung mit Bäumen. Geheizt wird, sofern überhaupt notwendig, mit Holzabfällen aus der Werkstatt. Alle Haustechnik ist leicht zugänglich und ersetzbar. Und das robuste Holz für den Bau stammt grösstenteils aus den umliegenden Wäldern. Salez ist Beispiel für einen Wandel in der alpinen Baukultur, der sich über mehrere Jahrzehnte vollzogen hat. Bauende wissen immer mehr über den Einsatz von nachhaltigen Materialien wie Holz, Stein und Lehm oder Dämmungen mit Stroh und Schafwolle. Auch Bauherrinnen und Bauherren, im Fall Salez der Kanton St. Gallen, bestehen zunehmend auf nachhaltigen Gebäuden. Wenn dies die Erstellungskosten erhöht, rechnet sich das mit tieferem Energieverbrauch und der erhöhten Gebäudelebensdauer längstens wieder.

Die Holzbaustruktur des LSZG ist auch im Innern des Gebäudes wahrnehmbar. Die Unterrichtsräume, Mensa und Aula können über manuell bedienbare Klappen quergelüftet werden. Die Rasterstruktur ermöglicht eine enorme Grundrissflexibilität. Bild: Seraina Wirz

Bauen für die Gemeinschaft Nachhaltig Bauen heisst auch für zukünftige Generationen mitdenken. Auch in von Strukturwandel betroffenen Gebieten können Gebäude lokal für Trendumkehr sorgen. Gute Beispiele für die Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden gibt es im gesamten Alpenraum. Oft spielt sanfter Tourismus eine Rolle, so zum Beispiel beim Umbau der Alp Glivers im Bündner Oberland; oder Crowdfunding. In leerstehenden Objekten entstehen manchmal auch wilde Ideen mit grosser Ausstrahlung: die Stall-Umnutzung als Theaterbühne in Riom, die wunderschöne Atmosphäre der «Stalla Madulain» als Kunstraum oder die fast archäologische Sanierung des «Gugg-Hofs».

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Auf der Alp Glivers ist ein Stall zu einer Gruppenunterkunft ausgebaut worden. Schulklassen wohnen hier, es werden Hochzeiten und Geburtstage gefeiert. Bild: Ralph Feiner.

Die Projekte von 2020 können im Sonderheft der Architekturzeitschrift «Hochparterre», im Buch «Bauen in den Alpen» sowie in einer Wanderausstellung erlebt werden.

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Städtebaulicher Anspruch bei der Remise in Madulain: Mit elegantem Bogen verbindet die Scheune das Bauernhaus und den grossen Stall sodass eine geschlossene Fassade entsteht, wie sie die alten Bauten des Dorfs seit Hunderten von Jahren bilden.Bild: Appenzeller Schmidlin Marc Pfister, Sektion Internationales, Bundesamt für Raumentwicklungmarc.pfister@are.admin.ch

» www.constructivealps.net

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Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental Im Kanton Wallis sind einzelne Parzellen derart klein, dass sich ein wirtschaftliches Arbeiten gar nicht lohnt. Ein möglicher Lösungsansatz für diese Problematik ist die Bewirtschaftungsarrondierung. Am Beispiel des Lötschentals wird gezeigt, wie man Anreize schafft, damit weniger ertragsreiche Landwirtschaftsflächen in den Seitentälern auch weiterhin bewirtschaftet werden. Das Projekt konnte nach fast zehnjähriger Arbeit im November 2020 abgeschlossen werden. Die gesetzlich geregelte Bewirtschaftungsarrondierung im Lötschental ist schweizweit ein Pilotprojekt. Der Kanton Wallis hat in der Verordnung über die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raumes vom 20. Juni 2007 die Verfahrensgrundsätze von Pachtlandarrondierungen festgelegt, welche zum ersten Mal umgesetzt wurden. Das Einzugsgebiet der Bewirtschaftungsarrondierung umfasst 682 ha landwirtschaftliche Fläche der vier Gemeinden des Lötschentals (Ferden, Kippel, Wiler und Blatten) ohne das Siedlungsgebiet (Bauzonen) und Wald.

Definition und Verfahren Unter Bewirtschaftungsarrondierung versteht man die Zusammenlegung aller Parzellen der Landwirtschaftszone und deren Neuverteilung unter den Bewirtschaftenden. Sie umfasst alles Pacht- und Eigenland der Landwirte und Landwirtinnen. Das Grundeigentum bleibt unverändert. Liegenschaftshandel bleibt möglich, Verkauf und Vererbung sind erlaubt. Bauliche Massnahmen werden keine durchgeführt. Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen stimmten im Dezember 2013 der Arrondierung zu und stellten ihren Boden zur Neuverteilung zur Verfügung. Im Anschluss wurde die (Genossenschaft für die Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental) gegründet.

Ablaufschema der Arrondierung

Wichtigste Vorteile

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Die Arrondierung von Parzellen vereinfacht die Bewirtschaftung und steigert die Effizienz durch Senkung des Zeit- und Kostenaufwandes des Personal-, Maschinen- und Materialeinsatzes. Für einen 10 ha grossen Betrieb wird beispielsweise von einer jährlichen Kostensenkung von 16 000 Franken ausgegangen. Die Grundeigentümer erhalten einen jährlichen Pachtzins und eine einmalige Entschädigung von Fr. 1200/ha zur Abtretung ihres Eigentums von der Genossenschaft. Der Pächter kann jedoch nicht mehr selber bestimmt werden.

Alter Bestand – Bonitierung – Neuer Bestand Im Sommer und Herbst 2016 fand eine Bonitierung des alten Bestandes statt. Damit wurde der Wert der Grundstücke im Perimeter so bestimmt, dass Flächen mit unterschiedlicher Nutzungseignung, Lage, Neigung, usw. gegeneinander ausgetauscht werden können. Eine erste Neuzuteilung des Bestandes wurde 2017 durchgeführt. Diese musste jedoch für nichtig erklärt werden, weil aufgrund veränderter Rahmenbedingungen die kantonale Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft verschiedene Flächen als Wald (dynamischer Waldbegriff) und nicht mehr als landwirtschaftliche Nutzfläche angerechnet hatte. Eine zweite Neuauflage des neuen Bestandes erfolgte im Herbst 2018. Aufgrund zahlreicher Einsprachen verzögerte sich die definitive Neuzuteilung bis 2020. Der Staatsrat konnte den neuen Bestand gesamthaft im September 2020 genehmigen und die Inbesitznahme des definitiven Neubestandes fand im November 2020 statt.

Kennzahlen der Bewirtschaftungsarrondierung Lötschental Alter Bestand

Neuer Bestand

Anzahl Betriebe

49

40

Anzahl Parzellen pro Betrieb

257

9

446 m2

18 185 m2

Fläche pro Parzelle

Alter Bestand vor der Arrondierung im Gebiet Weestenmattu in Blatten

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Neuer Bestand nach der Arrondierung im Gebiet Weestenmattu in Blatten

Kosten des Projekts Vorprojekt

Fr.

265 000

Fr.Fr.

305 000364 000

Fr.Fr.Fr.

20 00016 00015 000

VernetzungAnpassung Verträge

Fr.

45 000

Ausführungskommission

Fr.

73 000

Eigentümerabfindung682 ha à Fr. 1200.00/ha

Fr.

818 400

Montioringkonzept

Fr.

30 000

Diverses

Fr.

48 600

Gesamttotal

Fr.

2 000 000

Kostenbeteiligung Bund 43%

Fr.

860 000

Kostenbeteiligung Kanton 40%

Fr.

800 000

Kostenbeteiligung Gemeinden 10%

Fr.

200 000

Restkosten Bewirtschafter

Fr.

140 000

HauptprojektAltbestand, BonitierungNeubestand, inkl. Zusatzauflage Neubestand UmsetzungsphasePachtverträgeUnterstützung Genossenschaft ÜbergangsphaseNachführung Pläne und Register

Fazit und Ausblick Die Bewirtschaftungsarrondierung im Lötschental wurde nach fast zehnjähriger Arbeit erfolgreich abgeschlossen. Durch die Arrondierung der Flächen konnte die Anzahl der Bewirtschaftungseinheiten massgebend reduziert werden. Dies ermöglicht eine rationellere und effizientere Bewirtschaftungsweise für die Betriebe. Das Projekt hat aber auch gezeigt, wie wichtig es ist, auf kritische Haltungen der Bewirtschaftenden einzugehen, um

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN unnötige Verzögerungen zu verhindern. Innerhalb des Kantons ist man vom Nutzen einer Bewirtschaftungsarrondierung überzeugt. Im Gegensatz zu einer freiwilligen Arrondierung hat eine gesetzlich angeordnete Arrondierung den Vorteil, dass eine einzelne Person nicht ein Verfahren blockieren und so verunmöglichen kann, sondern die Arrondierung von Mehrheiten bestimmt wird. Urs Andereggen, Amt für Strukturverbesserungen, Kanton Wallisurs.andereggen@admin.vs.ch

» Link zum Projekt

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Projekte zur regionalen Entwicklung Im Rahmen der Strukturverbesserungen unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) seit 2007 Projekte, die zum Ziel haben, eine höhere Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu generieren. Man nennt sie «Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)» und sie werden von lokalen Projektträgern initiiert. Eine Evaluation der PRE im Jahre 2017 zeigte, dass die Wirkung des Förderinstruments teilweise noch unzureichend ist. Auf 2021 hin wurden nun konzeptionelle Anpassungen vorgenommen, die die Wirkung insgesamt verbessern sollen. Förderkonzept breiter gefasst Zehn Jahre nach ihrer Einführung wurde das Förderinstrument PRE einer Evaluation unterzogen (Flury und Giuliani, Ernst Basler und Partner, Universität Neuchâtel). Die Ergebnisse zeigten, dass die PRE konzeptionell weiterentwickelt werden müssen. Hauptziel der Anpassungen ist es, die Wirkung der PRE insgesamt zu verbessern. Einerseits wird die Möglichkeit geschaffen, neben den klassischen, regional breit abgestützten PRE auch Projekte zu unterstützen, mit denen eine regionale Wertschöpfungskette aufgebaut oder weiterentwickelt wird (mehr Informationen). Andererseits wird die Bemessung der Beiträge der PRE mit den übrigen Strukturverbesserungsbeiträgen harmonisiert, so dass gemeinschaftliche Tätigkeiten künftig angemessener gefördert werden. Um eine dynamischere Entwicklung von PRE zu ermöglichen, wird zudem der Umsetzungsprozess der PRE flexibilisiert. Beispielsweise können nicht-bauliche Massnahmen (z.B. der Aufbau von Webseiten oder Marketingmassnahmen) schon ab der Grundlagenetappe umgesetzt werden. Neue Teilprojekte, die einen Mehrwert für das Gesamtprojekt bringen und ins Gesamtkonzept eingebunden sind, können neu während der Umsetzung ins Projekt aufgenommen werden. Die Änderungen sind per 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Im Zusammenhang mit diesen Änderungen wurden die Arbeitsvorlagen für die Planung eines PRE überarbeitet und stehen auf der BLW Website zur Verfügung (www.blw.admin.ch/pre).

Laufende Projekte Im Jahr 2020 wurden für PRE Verpflichtungen in der Höhe von 2,1 Millionen Franken eingegangen. Im selben Jahr erfolgten Zahlungen von Bundesbeiträgen in der Höhe von drei Millionen Franken. In der untenstehenden Karte und Tabelle sind alle PRE aufgeführt, die bis Ende 2020 in die Wege geleitet wurden:

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Überblick über die im Jahr 2020 unterstützten PRE nach Phase Phase

Anzahl

Vorabklärung

14

Vorabklärung abgeschlossen

7

Grundlagenetappe

12

Laufende Projekte

23

Abgeschlossene Projekte

17

Total

73

Quelle: BLW Sten Smola, BLW, Fachbereich Raum und Strukturen, sten.smola@blw.admin.ch

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Neue PRE in der Romandie Im Jahr 2020 wurden in der Romandie fünf Projekte zur regionalen Entwicklung gestartet. Ihr Ziel ist es, auf regionaler Ebene Produzentinnen und Produzenten und Konsumentinnen und Konsumenten näher zusammenzubringen. Diese Projekte, die von der Landwirtschaft angestossen wurden, sollen Wertschöpfung schaffen und die Zusammenarbeit innerhalb des Landwirtschaftssektors stärken, insbesondere durch die Erschliessung von kurzen Vertriebswegen. Das Jahr 2020 war ein produktives Jahr für die Projekte zur regionalen Entwicklung in der Romandie. Insgesamt wurden fünf Vereinbarungen für ebenso viele Projekte vom Bund und den betreffenden Kantonen unterschrieben. Diese Projekte bilden die Grundlage für wichtige landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte in der Romandie (GE, JU, NE, VD und VS). In den nächsten sechs Jahren dürften beinahe 60 Teilprojekte realisiert werden. Sie werden mit Bundesbeiträgen in der Höhe von rund 14 Millionen Franken unterstützt. Mithilfe dieser Unterstützung können die Trägerschaften ihre Produktionsmittel verbessern und Anlagen für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte bauen. Auch das agrotouristische Angebot und die Vermarktung regionaler Produkte sollen ausgebaut werden. Im Endeffekt werden der Direktverkauf und die kurzen Vertriebswege gestärkt und damit regionale Wertschöpfung in der Landwirtschaft und in verwandten Sektoren geschaffen.

Überblick über die im Jahr 2020 in der Romandie gestarteten PRE Projekte zur regionalenEntwicklung (PRE)

Teilprojekte

Geplante Investitionen

Bundesbeiträge

Anzahl

Franken

Franken

PRE Stadtbauernhöfe in Genf

6

12 967 695

1 773 371

PRE Créalait

10

11 402 290

2 468 421

PRE Nussbranche

12

10 051 001

1 788 564

PRE Val-de-Ruz

14

12 096 291

2 903 388

PRE Petite Arvine

17

26 926 367

4 985 445

Total

59

73 443 644

13 919 189

Name

Quelle: BLW

PRE aus dem Bereich Baumnussproduktion Im Jahr 2020 wurde das Waadtländer Baumnussöl als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) in das Schweizer Register der Ursprungsbezeichnungen eingetragen, um eine professionelle Weiterentwicklung der Nussbranche im Kanton Waadt in die Wege zu leiten.

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Das Projekt plant die Vermarktung von Nüssen von 11 000 Nussbäumen. Das sind fast 175 Tonnen ganze Nüsse sowie 75 Tonnen Nusskerne, die schlussendlich vermarktet werden sollen. Es sind Investitionen geplant, um die Produktion, die Ernte und die Trocknung der Nüsse zu verbessern. Zur Verbesserung der Produktion soll in gewissen Baumnussanlagen ein Bewässerungssystem installiert werden. In der Region werden drei Gebäude und Anlagen für die Reinigung und Trocknung der Nüsse gebaut. Ausserdem ist eine Erweiterung der Ölmühle in Sévery geplant, um die Endabpackung der Nüsse zu erleichtern. Damit kann in Zukunft ein regionales Produkt für den Detailhandel angeboten werden. Der Aufbau dieser neuen Branche wird durch die Schaffung von Gästezimmern und Direktverkaufsstellen ergänzt. Der Bau eines «Hauses der Baumnuss» mit einem Lehrpfad wird dieses neue Angebot abrunden.

PRE Stadtbauernhöfe in Genf

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN

Dieses Projekt zur regionalen Entwicklung beinhaltet die Weiterentwicklung und Schaffung von vier Stadtbauernhöfen. Diese Betriebe auf Stadtgebiet (Genf, Meyrin und Bernex) charakterisieren sich durch die folgenden drei Ziele: regionale Produkte verkaufen, die Bevölkerung für Lebensmittelfragen sensibilisieren und in städtischem Umfeld produzieren. Diese Bauernhöfe sollen zu einem Schaufenster für die Landwirtschaft in städtischem Umfeld werden. Um die Funktionsweise der Stadtbauernhöfe zu vereinfachen und der breiten Bevölkerung näherzubringen, sind ein EDV-basiertes Betriebs- und ein übergreifendes Kommunikationskonzept vorgesehen. Um das Ziel erreichen zu können, die Bevölkerung für Lebensmittelfragen zu sensibilisieren, werden die Stadtbauernhöfe und das Maison de l’Alimentation du Territoire de Genève (MA-Terre) ihre Kräfte vereinigen, um gemeinsam Kurse für Schülerinnen und Schüler, Fachleute und die breite Öffentlichkeit zu organisieren.

Die PRE Val-de-Ruz, Créalait und Fully Das Projekt Val-de-Ruz soll die landwirtschaftliche Produktion weiterentwickeln, den Direktverkauf und kurze Vertriebswege stärken und die lokalen Erzeugnisse aufwerten. Das Hauptaugenmerk dieses ehrgeizigen Projekts liegt dabei auf dem Aufbau einer Logistikinfrastruktur und der Gruppierung der Aufträge für landwirtschaftliche Produkte in Cernier. Mit einer Milchverarbeitungsquote von 28 Prozent hat der Kanton Jura eine der niedrigsten Quoten der Schweiz. Das PRE Créalait bezweckt daher, diese Quote durch die zusätzliche Verarbeitung von 2 000 000 kg Milch pro Jahr zu erhöhen und der Milchproduktion des Kantons eine Zukunft zu geben. Im Kanton Wallis schliesslich will das PRE Fully mit der Weissweinsorte Petite Arvine als Botschafterin die Region als starkes Weintourismusziel fördern. Um dies zu erreichen, soll das Maison de la Petite Arvine entstehen. Dazu gehören auch Workshops, Verpflegungsmöglichkeiten, die Produktion von Wein, ein Reifkeller und eine Schmiede. Dieses Gebäude wird es ermöglichen, die landwirtschaftliche Produktion der Region Fully aufzuwerten.

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POLITIK > STRUKTURVERBESSERUNGEN UND SOZIALE BEGLEITMASSNAHMEN Vincent Schmitt, BLW, Fachbereich Agrarökonomie, Raum und Strukturenvincent.schmitt@blw.admin.ch

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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG

Agrarforschung Der Forschung im Biolandbau stehen ab 2020 mehr Gelder zur Verfügung. Dies entspricht einem Entscheid des Parlaments. Zudem waren im Berichtsjahr 75 Forschungsprojekte am Laufen, die vom BLW finanziell unterstützt werden. Dass diese eine breite Palette an Themen abdecken, zeigt die Auswahl von drei kürzlich abgeschlossenen Projekten. Von den Finanzhilfen, Beiträgen und Aufträgen zugunsten der Agrarforschung, die das BLW einsetzt, kamen im Jahr 2020 rund 85 % der Förderung der Nachhaltigkeit und des Biolandbaus zugute. Der Beitrag an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) wurde im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Millionen Franken erhöht, was ihm erlaubt, die Forschung in den Bereichen Boden und Nährstoffmanagement, Pflanzengesundheit und -züchtung, Tierwohl und -gesundheit sowie die Verbreitung von Wissen zum biologischen Landbau zu intensivieren. Begünstigte, 2020

Mio. Fr.

Finanzhilfevertrag zugunsten der Forschung oder der Förderung der Vernetzung FiBL

9,47

Andere

0,1

Beitrag zur Unterstützung von allgemeinen Forschungsprojekten Nationale Projekte

1,77

Internationale Projekte

0,17

Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und des Biolandbaus Nationale Projekte Internationale Projekte0

1,89 0

Forschungsaufträge, Ausschreibung Nationale Projekte Internationale Projekte Total

1,04 – 14,44

Quelle: BLW

Forschungsprojekte Von den 29 Projektgesuchen, die im Jahr 2020 beim BLW eingereicht wurden, sind 13 gutgeheissen worden. Diese Projekte werden dazu beitragen, die Ziele zu erreichen, die in den Strategien und den Aktionsplänen des Bundes festgelegt sind. Mehr dazu auf der Website des BLW. Im Berichtsjahr unterstützte das BLW 75 Forschungsprojekte. Von den kürzlich abgeschlossenen werden drei nachstehend vorgestellt.

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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG Alle Forschungsprojekte, die vom BLW unterstützt wurden oder werden, sind auf der Website des BLW aufgeführt. Sie sind auch im Informationssystem über Forschungs- und Innovationsprojekte der Bundesverwaltung, ARAMIS, publiziert.

Von 100% Bioschweinen

Titel

Fütterung von Bioschweinen unter Berücksichtigung der Fettqualitätsanforderungen und einer 100 % Biofütterung

Leitung / Durchführung Laufzeit

Barbara Früh, FiBL, Departement für Nutztierwissenschaften 01.03.2017 – 30.11.2020

Gesamtkosten

CHF 869 203

Beitrag BLW

CHF 550 000

Internet

Projekt Bioschwein 100.0

100 % Biofütterung erreichen Ab Ende 2022 sollen Bioschweine ausschliesslich Biofutter erhalten. Der vermehrte Einsatz von Ölkuchen als Alternative zu Kartoffelprotein birgt aber das Risiko von hohen PUFA-Werten (Gehalt ungesättigter Fettsäuren im Schlachtkörper), was zu monetären Abzügen führt.

Forschungsfragen und Methoden Das Projekt bestand aus folgenden Schritten: • Fütterungsversuch in der Ferkelaufzucht, • Mastversuch mit Agroscope und Schlachtauswertung, • Fleischqualität in der Verarbeitung, • Konsumentenstudie mit Sensorik-Untersuchungen, • Mastversuch on-farm, • Messung von Genotyp-Futter-Interaktionen.

Ergebnisse Die Versuche zeigten, dass in der Ferkelaufzucht der Einsatz der 100 % Bioration möglich ist, ohne dass es zu Leistungseinbussen oder zu einem verminderten Gesundheitszustand kommt. In den Versuchen auf vier Praxisbetrieben gerieten jedoch alle Versuchsgruppen mit 100 % Biofutter in die Abzugsstufen.

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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG

Ferkelfütterungsversuch. Urheberrechte: Marion Nitsch, FiBL

Die Qualität der Produkte aus Speck mit hohem PUFA-Wert zeigte keinen Unterschied gegenüber den Varianten mit tieferen Werten. Dies wurde sowohl in der Konsumentenstudie wie in der Sensorik (Lebensmittelprüfung) bestätigt. Somit konnte das Projekt aufzeigen, dass Biobetriebe mit den Anforderungen in Abzugsstufen kommen, die eine wirtschaftliche Produktion erschweren. Gleichzeitig stossen höhere PUFA-Werte sowohl in der Sensorik wie auch bei den Konsumenten auf hohe Akzeptanz.

Vom Kohlenstoff im Boden

Titel Leitung / Durchführung Laufzeit

Böden als zertifizierbare Kohlenstoffsenke Nikolas Hagemann und Hans-Peter Schmidt, Foundation Ithaka Institute 01.04.2020 – 15.12.2020

Gesamtkosten

CHF 94 678

Beitrag BLW

CHF 58 158

Internet

Bericht Pflanzenkohle in der Landwirtschaft

Kohlenstoff langfristig speichern: Die Pyrolyse ist ein Verfahren, bei dem Biomasse unter Luftabschluss bei mindestens 400°C thermisch behandelt wird. Dabei wird Kohlenstoff, den die Pflanzen der Atmosphäre entziehen und der in ihnen gespeichert ist, in molekulare Strukturen gebunden, die über viele Jahrhunderte stabil in der Umwelt verbleiben können. Diese Pflanzenkohle wird als Möglichkeit angesehen, den von Menschen verursachten Klimawandel zu begrenzen. Pflanzenkohle wird insbesondere als Bodenverbesserer und Trägermatrix für Düngemittel, sowie als Futterzusatz, Stalleinstreu und Güllezusatz verwendet. Seit einigen Jahren ergeben

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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG sich zudem neue Anwendungsfelder in der Bau- und Kunststoffindustrie sowie in der Wasserund Luftreinhaltung.

Forschungsfragen und Methoden Die Studie wollte eine Einführung in die grundlegenden Materialeigenschaften geben und den aktuellen Forschungsstand im Bereich des landwirtschaftlichen Einsatzes zusammenfassen. Sie nahm eine Risikoabschätzung vor, evaluierte das Klimapotenzial für die Schweiz und stellte die Rahmenbedingungen für die Zertifizierung von C-Senken vor.

Ergebnisse Das Projekt hat folgende Aspekte aufgezeigt: • Möglicher agronomischer Nutzen von Pflanzenkohle für Schweizer Böden, • potenzielle Risiken und Gefahren, • Berechnungen zu der maximalen Menge ausgebrachter Pflanzenkohle Produktionsweise, damit keine Schadstoffbelastungen in Böden auftreten,

und

• Potenzial von Pflanzenkohle als «Entsorgungs»-Methode, um den Klimawandel in der Schweiz zu mildern, • mögliches Vorgehen für eine CO2 Zertifizierung von Pflanzenkohle.

Vertikal grabende Regenwürmer verfrachten den aufgenommenen Pflanzenkohle-Mist mit ihren Ausscheidungen in tiefere Bodenschichten. Urheberrechte: Freddy Abächerli

Von Fruchtfliegenfallen und Drohnen

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Titel

Automated Airborne Pest Monitoring (AAPM) of Drosophila suzukii in Crops and Natural Habitats

Leitung / Durchführung

Johannes Fahrentrapp, Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW

Partner

University of Aberdeen UoA, Wageningen University & Research WUR

Laufzeit

01.04.2017 – 31.03.2020

Gesamtkosten

EUR 281 200

Beitrag BLW

CHF 75 000

Internet

Drohnengestütztes Monitoring der Kirschessigfliege

Schädlinge ohne Insektizide fernhalten Die Kirschessigfliege Drosophila suzukii befällt alle Weichobstarten (Beeren, Kirschen, Zwetschgen, Trauben), sowie viele wilde beerentragende Pflanzen und kann im Obstbau und Weinbau grosse Verluste verursachen. Es braucht ein effizientes Monitoring als Entscheidungshilfe, um gezielt und möglichst ohne Insektizide gegen sie vorzugehen. Im Rahmen des internationalen AAPM-Projekts wurde das Wissen über Klebefallen und Lockstofffarben erarbeitet, um Fangsysteme zu optimieren. Da handelsübliche Klebefallen aufgrund der geringen Fangrate nicht für den Feldeinsatz geeignet sind, entwickelte die ZHAW eine neue fotografierbare Falle, welche mit einem flüssigen Köder als zusätzlichem Lockstoff versehen ist.

Ergebnisse Der ZHAW ist es zusammen mit der University of Aberdeen und der Wageningen University & Research gelungen, die Zielinsekten auf boden- und luftgestützten hochauflösenden Bildern mit Hilfe von Deep-Learning-Methoden automatisch zu zählen. Dazu werden Drohnen eingesetzt, die auf ihre autonome Flugfähigkeit und sensorische optische Auflösung getestet wurden.

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Eine Drohne fotografiert eine Klebefalle und bestimmt die Anzahl Exemplare der Kirschessigfliege. Auf dieser Basis können Behandlungsstrategien festgelegt werden. Urheberrechte: Johannes Fahrentrapp

Ein vollständig autonomes, funktionierendes und marktbereites System würde mehr Zeit und Ressourcen benötigen. Das AAPM-System bietet sich jedoch als zukünftige Option für eine landwirtschaftliche Entscheidungshilfe mit hoher räumlicher Auflösung an und würde helfen, die gezielte Schädlingsbekämpfung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Valérie Page, Nathalie Walker, Markus Lötscher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluationvalerie.page@blw.admin.ch

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Landwirtschaftliche Beratung Der Bewerbungs- und Auswahlprozess für Beratungsdienste von Organisationen wurde 2020 erfolgreich durchgeführt. Zum ersten Mal kamen in diesem Bereich wettbewerbliche Grundsätze zur Anwendung. Ab dem Jahr 2022 wird das BLW acht Organisationen mit längerfristigen Finanzhilfen unterstützen. Von den kürzlich abgeschlossenen Beratungsprojekten werden zwei Beispiele vorgestellt. Das BLW leistet Finanzhilfen an die AGRIDEA, welche in erster Linie die kantonalen Beratungsdienste unterstützt, und an Beratungsdienste von Organisationen. Es unterstützt Vorabklärungen für innovative Projekte und kann im Rahmen der wettbewerblichen Vergabe von Beratungsprojekten Vorhaben unterstützen, die es selber ausschreibt oder die Dritte ihm in Form von Beitragsgesuchen einreichen. Die Direktberatung der Betriebe liegt hingegen in der Verantwortung der Kantone.

Ausgaben des Bundes im Beratungswesen 2020 Begünstigte / Verwendung

Mio. Fr.

Beratungszentrale (AGRIDEA)

7,9

Beratungsdienste von Organisationen

1,4

Vorabklärungen für innovative Projekte

0,3

Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Aufträge

0,1

Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Beitragsgesuche

1,1

Total

10,8

Quelle: Staatsrechnung

Beratungsdienste von Organisationen Das BLW kann an überregional oder gesamtschweizerisch tätige Organisationen in der Landwirtschaft Finanzhilfen für Beratungsleistungen ausrichten. Tätigkeiten werden dann unterstützt, wenn sie Spezialgebiete abdecken, d.h. thematische oder methodische Bereiche, in denen die kantonale Beratung und die AGRIDEA nicht hauptsächlich tätig sind. Mehr dazu auf der Website des BLW. Nach dem Grundsatz «Wettbewerb fördert Innovationen» entschied das BLW, die Finanzhilfen für Beratungsleistungen in Spezialgebieten für die kommende Finanzhilfeperiode 2022–2025 nach wettbewerblichen Grundsätzen zu vergeben. Im Sommer 2020 gingen dafür 16 Gesuche ein, welche das BLW sorgfältig nach verschiedenen Kriterien evaluierte. Von den eingereichten Gesuchen werden in der nächsten Periode Beratungsleistungen von Organisationen in den Bereichen Bienen, Geflügel, Biolandwirtschaft, Alp- und Bergwirtschaft, Gemüsebau und Spezialkulturen, Zuckerrüben, sowie Futterbau jährlich mit insgesamt 1,4 Millionen Franken unterstützt.

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Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten 2020 erhielt das BLW 15 Beitragsgesuche für Beratungsprojekte. Die Geschäftsleitung des BLW bewilligte finanzielle Unterstützung für acht Projekte. Im Berichtsjahr waren insgesamt 40 Projekte am Laufen. Diese wurden mit 1,1 Millionen Franken gefördert. Über die gesamte Laufzeit gerechnet beträgt das Fördervolumen dieser Projekte 4,6 Millionen Franken. Projekte dauern von einigen Monaten bis maximal fünf Jahre. 2020 wurden zehn Projekte abgeschlossen, von denen zwei nachfolgend vorgestellt werden. Alle Beratungsprojekte, die vom BLW unterstützt werden oder in den vergangenen vier Jahren abgeschlossen wurden, finden Sie auf der Website des BLW, indem Sie einen entsprechenden Suchbegriff eingeben. Sie sind auch im Informationssystem über Forschungsund Innovationsprojekte der Bundesverwaltung, ARAMIS, publiziert.

Erdmandelgras

Titel

Bekämpfungsstrategien gegen das Erdmandelgras

Leitung

Jean-François Vonnez, AGRIDEA

Partner

Kantone, Produzentenorganisationen, Schweizerischer Bauernverband, Agroscope

Laufzeit

Juni 2016 – Dezember 2020

Gesamtkosten

CHF 361 800

Beitrag BLW

CHF 240 000

Internet

Erdmandelgras

Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) ist ein invasiver Neophyt mit einer enormen Vermehrungsfähigkeit, die ihm ein hohes Schadenspotenzial verleiht. Seine Knöllchen werden durch bodenbearbeitende Maschinen weiterverbreitet. Einmal auf einer Parzelle etabliert, ist seine Bekämpfung sehr aufwändig und schwierig. Umso bedeutender ist es, seine Verschleppung und Verbreitung zu vermeiden.

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Dank seiner Knöllchen kann sich das Erdmandelgras rasant ausverbreiten und vermehren. Urheberrechte: Markus Hochstrasser, Fachstelle Pflanzenschutz ZH

Vorgehensweise und Ergebnisse In enger Zusammenarbeit mit Branchenorganisationen aus dem Umfeld des Ackerbaus, mit kantonalen Pflanzenschutzfachstellen, der Forschung, der Beratung und Ackerbaubetrieben wurden verschiedene Verfahren zur Verhinderung der Ausbreitung und zur direkten Bekämpfung des Erdmandelgrases evaluiert. Die Erkenntnisse sind in einem Bericht zusammengefasst und wurden im Dezember 2020 an einer Schlussveranstaltung und im März 2021 an einem Update-Workshop vorgestellt. Empfehlungen: • das Erdmandelgras identifizieren und erkennen können, weil die Pflanze im vegetativen Zustand nicht einfach zu erkennen ist; • Befallsherde melden, damit die Pflanzenschutzstellen informiert sind und präventive Massnahmen einleiten können; • Massnahmen ergreifen, um die Verbreitung und Vermehrung zu verhindern; dazu gehört v.a. die sorgfältige Reinigung von Maschinen, die auf befallenen Parzellen oder Teilen davon im Einsatz waren; • umfassend informieren, damit bei überbetrieblichem Maschineneinsatz Parzellentausch die notwendigen Präventivmassnahmen angewendet werden; • Befallsherde direkt und gezielt bekämpfen.

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oder


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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG Weitere Massnahmen wie die «schwarze Brache» während eines ganzen Vegetationszyklus sind weiterhin in Abklärung.Video Erdmandelgras – Wie ich es erkenne und was ich dagegen tun kann!

FarmX

Titel

Leitung / Durchführung

FarmX: Plattform für den Austausch von landwirtschaftlichen Maschinen und Dienstleistungen AgriJura (Chambre d’Agriculture du Jura),Michel Darbellay, François Monin

Partner

Maschinenring, Seccom, Prométerre

Laufzeit

April 2018 – März 2020

Gesamtkosten

CHF 172 837

Beitrag BLW

CHF 118 000

Internet

info.farmx.ch

Gemeinsame Nutzung von Maschinen Um die gemeinsame Nutzung von Landmaschinen zu vereinfachen und zu fördern sowie einen Anreiz zu schaffen, vorhandene Möglichkeiten wirklich zu nutzen, ist aus der Praxis die Idee entstanden, eine Onlinelösung zu entwickeln. Die Entwicklung der Plattform FarmX wurde von der Landwirtschaftskammer AgriJura, der sich schnell mehrere Partner anschlossen, initiiert und erfolgte in Zusammenarbeit mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis, um ein einfaches Instrument anbieten zu können, das einerseits der Realität auf dem Feld gerecht wird und andererseits leicht zu bedienen und benutzerfreundlich ist.

FarmX lässt sich vom Smartphone aus bedienen. Urheberrechte: FarmX

Hauptherausforderung Wenn auf die Digitalisierung gesetzt wird, um die gemeinsame Nutzung von Maschinen zu vereinfachen, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Diese Erfahrung hat auch das Projekt gemacht, das sich unter anderem mit einer gewissen Trägheit der Verantwortlichen oder Mitglieder der Maschinengemeinschaften konfrontiert sah, für welche der herkömmliche

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POLITIK > FORSCHUNG, BERATUNG, BERUFSBILDUNG Telefonanruf einfacher erschien. Deshalb ist es notwendig, das Thema regelmässig zur Sprache zu bringen.

Beispiele von Maschinen, die zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen. Urheberrechte: FarmX

Erfolg und Nützlichkeit FarmX: • ist ein konkretes Beispiel für das Potenzial der Digitalisierung in der Landwirtschaft; • ist jetzt in drei Sprachen und auf verschiedenen digitalen Kanälen erhältlich; • ist nicht nur eine Plattform, auf der Maschinen zum Vermieten ausgeschrieben werden können, sondern auch eine, über die Termine und Abrechnungen verwaltet oder sogar Leistungen für Dritte abgerechnet werden können.

Kennzahlen von FarmX • Anzahl Nutzerinnen und Nutzer (Juni 2021): 3979 • Anzahl angebotene Maschinen: 1016 • Anzahl Vermietungen 2020: ca. 20'000 • Umsatz 2020: CHF 15'527.-

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Beispiele von Maschinen, die zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen. Urheberrechte: FarmX Nora Sauter, Nathalie Walker, Anton Stöckli, Markus Lötscher, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation undEvaluation; nora.sauter@blw.admin.ch

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Berufsbildung Die Organisation der Arbeitswelt der Landwirtschaft sowie der Pferdeberufe (OdA AgriAliForm) macht sich für zukünftige Herausforderungen bereit. Bei der Reform der Grundbildung stellte die Dauer der Lehre die grösste Herausforderung dar. Mit dem Modell 3 + 1 schlägt AgriAliForm einen Weg ein, der für alle Berufsrichtungen geeignet ist. Nach einem Rückgang im Vorjahr erreichten die Auszubildendenzahlen wieder den mehrjährigen Durchschnitt. Revision der beruflichen Grundbildung Die berufliche Grundbildung wird seit 2020 einer Totalrevision unterzogen. Im November desselben Jahres hiess der Vorstand der AgriAliForm das Prinzip einer Totalrevision der Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin gut. Stark diskutiert wurde die Dauer der Ausbildung. Deshalb musste ein Kompromiss gefunden werden, weil die Ausbildung für einen bestimmten Beruf gezwungenermassen überall in der Schweiz gleich lange dauern muss. Allerdings bestand eine Meinungsverschiedenheit zwischen der AGORA* und dem SBV*, weil AGORA 4 Jahre für alle forderte und der SBV nur 3 Jahre. Schlussendlich konnte eine originelle Lösung gefunden werden: ein landwirtschaftliches EFZ* kann in 3 Jahren erlangt werden, wobei die Möglichkeit besteht, im Rahmen eines vierten freiwilligen Zusatzjahres die erworbenen Kompetenzen zu erweitern. Die Vorstände der AGORA und des SBV sprachen sich im Januar 2021 für diese Lösung aus. Daraufhin wurden die anderen Berufe der AgriAliForm gefragt, ob sie an dieser Lösung interessiert seien oder nicht. Daraus ergab sich, dass die Berufe Winzer/in und Weintechnologe/Weintechnologin zu einem neuen 3-jährigen EFZ mit Fachrichtung zusammengelegt werden sollen, während für den Beruf Geflügelfachmann/-frau das gleiche Prinzip wie für das EFZ Landwirt/in gewählt werden könnte. Für Gemüsegärtner/-in und Obstfachmann/-frau soll das aktuelle Modelle mit 3 Jahren ohne Fachrichtung beibehalten werden. Nun geht es um die Konkretisierung des Ganzen, indem die Ausbildungsinhalte sowie die verschiedenen pro Beruf möglichen Fachrichtungen festgelegt werden. Es sei daran erinnert, dass die neuen Bildungspläne voraussichtlich auf das Lehrjahr 2024 in Kraft treten werden. *AGORA = Association des groupements et organisations romands de l’agricultureSBV = Schweizerischer BauernverbandEFZ = Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis

Landwirtschaftsberufe sind wieder attraktiv Nach einem Rückgang während des Lehrjahres 2019–2020 erreichte die Anzahl der Lernenden im Berufsfeld Landwirtschaft wieder den durchschnittlichen Stand der letzten Jahre. Der Langzeittrend bleibt also positiv. Ganz offensichtlich ist dieses Berufsfeld für Junge weiterhin attraktiv. Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind die Grundlage einer unternehmerischen und nachhaltig produzierenden Landwirtschaft. Dafür setzt sich die OdA AgriAliForm ein. Bemerkenswert ist, dass der Anteil der Personen, die vor ihrer landwirtschaftlichen Ausbildung eine andere Erstausbildung abgeschlossen haben, zunimmt. Diese Tatsache sollte bei der Revision der Grundbildung berücksichtigt werden.

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Entwicklung der Anzahl Lernende im Berufsfeld Landwirtschaft und deren Berufe Lehrjahr

2013/14

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

Landwirt/ in

2 801

2 797

2 838

2 949

3 045

2 951

2 737

2 958

Geflügelfachmann/- 14 frau

12

15

20

18

13

14

22

Gemüsegärtner/ in

87

82

85

85

85

96

90

118

Obstfachmann/frau

44

42

43

41

44

42

27

33

Winzer/in

181

177

154

179

186

179

149

171

Weintechnologe/technologin

68

80

77

75

123

76

60

72

Total 3 195 Eidgenössische Fähigkeitszeugnisse (EFZ)

3 190

3 212

3 349

3 501

3 357

3 077

3 374

205

218

195

216

192

224

165

147

3 400

3 408

3407

3 565

3 693

3 581

3 242

3 548

Total Eidgenössische Berufsatteste (EBA) Total

EFZ: Eidgenössisches FähigkeitszeugnisEBA: Eidgenössisches BerufsattestQuelle: OdA AgriAliForm Loïc Bardet, AGORA, Präsident AgriAliFormKontakt: Anton Stöckli, BLW, Fachbereich Forschung, Innovation und Evaluation; anton.stoeckli@blw.admin.ch

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POLITIK > REGIONALE UND BRANCHENSPEZIFISCHE PROGRAMME

Gewässerschutz-Beiträge Im Jahr 2020 leistete der Bund in 27 Gewässerschutzprojekten knapp 5 Millionen Franken Abgeltungen für Massnahmen der Landwirtschaft. Die meisten Projekte zielen darauf ab, die Nitratbelastung des Trinkwassers zu verringern. Im Nitratprojekt Niederbipp-Gäu-Olten, das grösste in der Schweiz, werden seit 2021 erstmals Massnahmen im Gemüsebau umgesetzt. Grundlegende Informationen zum Gewässerschutzprogramm nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes sind zu finden auf Gewässerschutzprogramm (admin.ch).

Laufende Projekte Im Rahmen des Gewässerschutzprogramms nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes wurden bisher mehrheitlich Projekte zur Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers initiiert (24 laufende Projekte). Ein Projekt verfolgt die Reduktion der Phosphorbelastung im Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee im Kanton Luzern. Zwei andere zielen auf die Verminderung der Belastung von Gewässern mit Pflanzenschutzmitteln ab, und zwar im Fluss Boiron de Morges im Kanton Waadt und in der Lienne im Kanton Wallis.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für oberund unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und Sanierungsmassnahmen anzuordnen, wenn die Anforderungen an die Gewässer nicht eingehalten sind. Diese Massnahmen können bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und damit verbundene Erlöseinbussen für die Landwirtschaftsbetriebe mit sich bringen. Um diese Einbussen auszugleichen, werden Bundesgelder aus dem Gewässerschutzprogramm Landwirtschaft bereitgestellt. 2020 wurden 4,8 Millionen Franken ausbezahlt.

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3-Phasen-Modell Der Bund leistet seit 1999 in Gewässerschutzprojekten Abgeltungen an wirtschaftlich nicht tragbare Massnahmen der Landwirtschaft. Im Durchschnitt laufen die Projekte seit 15 Jahren. Wenn die richtigen Massnahmen am richtigen Ort getroffen werden, dauert es je nach natürlichen Gegebenheiten wenige Jahre bis Jahrzehnte, bis die Anforderungen an die Wasserqualität erreicht sind. In verschiedenen Projekten konnten diese Anforderungen schon erreicht werden. Damit sich die Wasserqualität nicht wieder verschlechtert, müssen die Massnahmen dauerhaft beibehalten werden. Nach der Phase der Projekterarbeitung und der Sanierung soll deshalb neu eine Sicherungsphase eingeführt werden. Welche rechtlichen Möglichkeiten dazu bestehen und wie die Massnahmen der Landwirtschaft in der Sicherungsphase abgegolten werden, soll in einem neuen Modul der Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft aufgezeigt werden.

Projekt Niederbipp-Gäu-Olten 2021 ist eine neue 6-Jahres-Periode des grössten Nitratprojektes der Schweiz «NiederbippGäu-Olten» gestartet. Erstmals beteiligt ist der Teil des Zuströmbereichs im Kanton Bern, wodurch das erste kantonsübergreifende Projekt entstanden ist. Ebenfalls neu sind Massnahmen im Gemüsebau. Sie basieren auf Ergebnissen des Forschungsprojektes NitroGäu. Beiträge gibt es, wenn vor der Düngung der pflanzenverfügbare Stickstoff im Boden bestimmt und die Düngemenge entsprechend reduziert wird. Zudem ist eine Winterbegrünung der Felder und eine eingeschränkte Bodenbearbeitung im Winter erforderlich. Im Ackerbau werden die Nitratemissionen durch verschiedene Massnahmen reduziert: Einhaltung des Nitratindexes, Berücksichtigung des pflanzenverfügbaren Stickstoffs im Boden bei der Düngung, Nutzung von Ackerflächen mit extensiver Wiese sowie Anbau von Kulturen, die wenig Stickstoff benötigen wie Braugerste oder Hafer. Ruth Badertscher, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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Überblick über die Projekte 2020 Kanton

AG AG BE BL FR FR FR FR FR FR FR LU

NE SH SO VD VD VD VD VD VD VD VD VD VD VS ZH Total 2020 Total 2019

Region, Gemeinde Baldingen Wohlenschwil Gimmiz Buus Avry-sur-Matran Courgevaux Domdidier Lurtigen Torny (Middes) Neyruz Gurmels Sempachersee

1

Baldeggersee

1

Hallwilersee

1

Valangin Klettgau Gäu-Olten Bofflens Boiron / Morges Bussy sur Moudon Curtilles Fey Lucens Morand / Montricher Thierrens Sugnens (Montilliez) Peney-le-Jorat / Villars-Tiercelin La Lienne Baltenswil

1

Geplante Projektdauer Jahr 2004 – 2021 2003 – 2026 2010 – 2022 2010 – 2022 2000 – 2023 2003 – 2026 2004 – 2021 2005 – 2022 2001 – 2024 2009 – 2021 2011 – 2022 1999 – 2010 2000 – 2010 2011 – 2025 2008 – 2026 2001 – 2025 2000 – 2026 2005 – 2022 2005 – 2022 2009 – 2021 2009 – 2021 2016 – 2021 2012 – 2024 2002 – 2025 2000 – 2023 2007 – 2024 2008 – 2026 2018 – 2023 2000 – 2023

Stoff

Projektgebiet

Beiträge 2020

Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Phosphor

ha 58 62 180 220 37 38 26 286 53 8 81 12 900

Fr. 39 471 69 544 224 946 79 469 21 426 24 259 17 038 115 713 17 969 9 704 64’492 1 998 535

Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat PSM Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat Nitrat PSM Nitrat

168 520 1 508 112 2 030 34 29 24 250 399 16 16 28 1 030 124

74 194 205 354 786 694 127 010 122 590 50 244 19 610 26 064 228 778 254 052 27 610 10 344 43 594 141 206 47 524 4 847 433 4 889 472

Seit 2011 werden die Projekte Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee als ein Projekt weitergeführt. Im Jahr 2015 war das Projekt infolge Sparmassnahmen des Kantons Luzern sistiert. Quelle: BLW

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Ressourcenprogramm Das Interesse am Ressourcenprogramm ist nach wie vor hoch. Ende 2020 waren insgesamt 23 Projekte am Laufen, beispielsweise in den Bereichen Reduktion von Pflanzenschutzmittel und Antibiotika sowie der Förderung von Biodiversität und Bodenqualität. Eines der Projekte zielt darauf ab, die Biodiversität in Ackerkulturen zu fördern ohne dabei die Erträge zu mindern. Im Jahr 2021 wurden vier neue Projektgesuche mit einer grossen Themenvielfalt eingereicht. Die Kosten des Programms beliefen sich im Berichtsjahr auf rund 20 Millionen Franken. Grundlegende Informationen zum Ressourcenprogramm (admin.ch)

Ressourcenprogramm

sind

zu

finden

auf

Das Ressourcenprogramm fokussiert seit einer Neuausrichtung im 2014 auf das Umsetzen von Neuerungen in der Praxis und bietet so einer Vielfalt von Projektideen die Möglichkeit, gefördert zu werden. Nebst der Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen werden auch Optimierungen beim nachhaltigen Einsatz von Produktionsmitteln wie beispielsweise Dünger, Futtermittel oder Energie unterstützt. In Ressourcenprojekten wird sowohl ein Wirkungsziel als auch ein Lernziel verfolgt. Dadurch wird ein Wissensgewinn für die Landwirtschaft und die Weiterentwicklung der Agrarpolitik über die Projektregion und die Dauer der Projekte hinaus generiert.

Laufende Projekte Bis Ende 2020 wurden insgesamt 47 Projekte gestartet. 24 dieser Projekte sind abgeschlossen. Bei drei der abgeschlossenen Projekte war das Wirkungsmonitoring noch im Gange. Im Berichtsjahr sind drei Projekte neu gestartet. Diese befassen sich mit Themen in den Bereichen Biodiversität und Pflanzenschutz.

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POLITIK > REGIONALE UND BRANCHENSPEZIFISCHE PROGRAMME Der Bund beteiligte sich im Jahr 2020 mit rund 19,9 Millionen Franken an den Projekten. Das entspricht ungefähr den Beiträgen des Vorjahrs. Die jährlichen Kosten schwanken je nach Anzahl laufender Projekte und deren Budget. In den folgenden zwei Tabellen sind die Kosten des Ressourcenprogramms 2020 sowie die abgeschlossenen Projekte aufgelistet.

Neue Projekte Im Jahr 2021 starteten drei neue Ressourcenprojekte. Vier neue Gesuche wurden im März 2021 eingereicht.

Neu gestartete Ressourcenprojekte und solche in Prüfung Projektbezeichnung

Projektziel

Status

Ammoniak- und Geruchsemissionen in der Zentralschweizreduzieren

Reduktion von Ammoniak- und Geruchsemissionen

Start Januar 2021

Rés0sem (VD)

Reduktion des Einsatzes von SaatgutbeizmittelnStart Januar 2020

Start Januar 2021

ArboPhytoRed (VS)

Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Obstbau

Start Januar 2021

Qualité de sols et séquestration de carbone organique (GE)

Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit mittels eines ergebnisorientiertes Agrarumweltmanagement-Ansatzes

Gesuchsprüfung

Ressourcenprojekt KlimaStaR Milch (VS, BE)

Reduktion der THG Intensität, Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz der Milchproduktion

Gesuchsprüfung

Umsetzung der Umweltziele Landwirtschaft im Smaragdgebiet Oberaargau

Verbesserung der Standortangepasstheit durch Fortschritte bei der UZL-Erreichung

Gesuchsprüfung

ViSo Ticino

Reduktion des Einsatzes von PSM und Förderung der Biodiversität in Tessiner Weinbergen

Gesuchsprüfung

Quelle: BLW

Projekt-Beispiel: «Ressourcenschonende Massnahmen im Ackerbau zur Förderung der Biodiversität» Punktesystem Klimaschutz auf IP-Suisse Labelbetrieben Das Projekt verfolgt das Ziel, die Biodiversität in Ackerkulturen zu fördern ohne die Erträge zu mindern. Es wird partnerschaftlich getragen von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL, der Schweizerische Vogelwarte, dem Institut für Ökologie und Evolution der Universität Bern, Swiss No-Till und AGRIDEA. Seit 2017 wird östlich des Neuenburgersees im Grossen Moos und Umgebung auf den kantonalen Gutsbetrieben Witzwil und Bellechasse (Fokusbetriebe) sowie zahlreichen Projektbetrieben (Satellitenbetriebe) ausgetestet, wie Weizen und Mais ressourcenschonend

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POLITIK > REGIONALE UND BRANCHENSPEZIFISCHE PROGRAMME angebaut werden können, um insbesondere die Feldlerche, aber auch wirbellose Nützlinge zu fördern. Dabei sollen keine wirtschaftlichen Nachteile für die Produzenten entstehen.

Foto: Markus Jenny

Konkret wird Winterweizen mit einem projektspezifischen Weitsaatmuster angebaut. Bei diesem Verfahren werden konventionell enge Reihen mit Bereichen mit breiten Lücken (30–50 cm) kombiniert, was der Feldlerche ermöglichen soll, den Winterweizen während der gesamten Brutsaison als Brut- und Nahrungshabitat zu nutzen. Um eine übermässige Verunkrautung zu verhindern und Nützlinge zu fördern, werden geeignete Gründüngungen als Zwischenfrüchte und Untersaaten angesät. Eine konservierende Bodenbearbeitung wird für beide Massnahmen angestrebt, ist aber nicht zwingend. Die Umsetzung wird durch betriebsindividuelle Beratungen begleitet. Die ökologischen und agronomischen Auswirkungen werden wissenschaftlich untersucht.

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POLITIK > REGIONALE UND BRANCHENSPEZIFISCHE PROGRAMME

Foto: Markus Jenny

Das Projekt will das Bewusstsein der Produzierenden für gesamtsystemische Zusammenhänge schärfen und damit die Akzeptanz für ressourcenschonende und biodiversitätsfreundliche Anbaupraktiken fördern. Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden. Ursina Hutter, Ivo Strahm, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe

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Kosten Ressourcenprogramm 2020 Projekt

Trägerschaft

SolAirEau Vitisol Sol Vaud

Ressource

Kanton Jura (Fondation Rurale Interjurassienne) Verein Vitival 2

AgroCO2 ncept Flaachtal Punktesystem Klimaschutz IP-Suisse Kometian Ressourcenprojekt Leymental

Kanton Waadt Verein AgroCO2ncept IP-SUISSE Verein Kometian Kanton Basel-Landschaft Kanton Bern (Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) und Berner Bauern Verband (BEBV)

Berner Pflanzenschutzprojekt

Ackerbau und Biodiversität

Kanton Aargau, Bauernverband Aargau, Verband Aargauischer Bienenzüchtervereine HAFL, Schweizerische Vogelwarte, Universität Bern, Agridea

Humus

Kanton Solothurn

Kälbergesundheitsdienst (KGD)

Verein Kälbergesundheitsdienst

Honig- und wildbienenfördernde Landwirtschaft

3

Projektdauer 1

Projektbudget

Beiträge

Boden / Luft / Wasser Boden Boden

Jahr 2013 – 2018 (2020) 2013 – 2018 (2020) 2014 – 2019 (2021)

Total Mio. Fr. 12.1 5.8 26.9

Beitrag Bund Mio. Fr. 9 4.0 21.2

2020 Fr. 10 234 0 119 013

Treibhausgas Treibhausgas Antibiotika PSM

2016 – 2021 (2023) 2016 – 2021 (2023) 2016 – 2021 (2023) 2017 – 2022 (2024)

2.0 .8 1.5 1

1.5 .6 1.2 1

195 222 80 082 312 668 109 399

PSM

2017 – 2022 (2024)

62.7

50

8 654 915

Biodiversität

2017 – 2022 (2024)

5.3

4.1

836 723

Biodiversität

2017 – 2022 (2024)

1.6

1.3

217 341

Boden

2017 – 2022 (2024)

5.0

4.0

516 492

Antibiotika

2017 – 2022 (2024)

11.1

9.3

1 221 348

Antibiotika

2017 – 2022 (2024)

1.9

1.5

243 542

Antibiotika Stickstoff

2018-2023 (2024) 2018-2023 (2024)

2.2 4.6

1.5 3.6

240 890 199 455

Biodiversität Wasser Boden PSM

2018-2023 (2024) 2018-2023 (2024) 2019-2024 (2026) 2019-2024 (2026)

16.5 4.7 4.1 5.9

13.0 3.7 3.2 4.5

1 844 256 405 043 167 181 158 261

PSM PSM

2019-2024 (2026) 2019-2024 (2026)

18.1 7.7

13.8 6

1 110 159 561 410

ReLait N-Effizienz

Kanton Tessin (Ufficio del veterinario cantonale (UVC), Sezione dell’agricoltura (Sag r)) Kanton Freiburg Kanton Zürich, Zürcher Bauernverband (ZBV)

Agriculture et pollinisateurs Irrigation Bodenverbesserung Seeland PFLOPF

Kantone Waadt, Jura und Bern Kanton Waadt Pro Agricultura Seeland PAC Kantone Zürich, Thurgau und Aargau

Pestired AquaSan

IP-SUISSE, Kantone Solothurn, Genf und Waadt Kanton Thurgau (Landwirtschaftsamt)

Gesunde Klauen Terres Vivantes Zielorientierte Biodiversität

Schweizer Klauenvereinigung Kantone Jura, Bern und Freiburg Kanton Zürich, Zürcher Bauernverband (ZBV), Agridea

Antibiotika Boden Biodiversität

2019-2024 (2026) 2019-2024 (2026) 2020-2025 (2027)

4.5 10.3 2.7

3.4 8.1 2.1

449 366 1 316 422 120 402

Förderung gefährdeter Flora in Rebbergen Agro4estrie Total 2020 Total 2019

Kantone Bern, Aargau, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Zürich Kantone Genf, Jura, Neuenburg und Waadt, FRIJ, Association Agro4estrie

Biodiversität Treibhausgas

2020-2025 (2027) 2020-2025 (2027)

2.5 8.5

1.8 7

296 624 539 864 19 926 312 20 023 210

Sanierung Staphylokokkus aureus Genotyp B

1

In Klammer: Letztes Jahr des Wirkungsmonitorings (wird nach Projektabschluss während zwei Jahren weitergeführt)

2

Service de l ’agricul ture (SAGR), Direction général e de l ’environnement (DGE)

3

Amt für Landwirtschaft des Kanton Solothurn (ALW), Amt für Umwelt des Kanton Solothurn (AfU), Solothurner Bauernverband (SOBV) Quel l e: BLW

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Einleitung Im betrachteten Zeitraum setzte die Schweiz ihr internationales Engagement zugunsten nachhaltiger Landwirtschaft und der Transformation der Ernährungssysteme fort. Dies sowohl im Rahmen der UNO wie auch in Foren, die sich mit der Entwicklung multilateraler, bilateraler und regionaler Handelsregeln befassen. Die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, zusammen mit den Herausforderungen des Klimawandels und anderer Krisen und Konflikten haben der globalen Ernährungssicherheit im Berichtsjahr weiter zugesetzt. Aktuell leiden 811 Millionen Menschen an Hunger. Dies sind erschreckende 161 Millionen mehr als im Jahr 2019. Darüber hinaus hatten zirka 2,37 Milliarden Personen im Jahr 2020 keinen Zugang zu einer angemessenen und gesunden Ernährung. Während nicht ausschliesslich die COVID-19 Pandemie für diese Verschlechterung der globalen Ernährungslage verantwortlich ist, hat sie doch die Verletzlichkeit der bestehenden Ernährungssysteme verdeutlicht. Eine Transformation dieser Systeme sowie eine Stärkung ihrer Resilienz ist deshalb essenziell, um in künftigen globalen Krisen bestehen zu können. Dies betrifft insbesondere auch die nachhaltige Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft. Als stark von Agrarimporten abhängiges Land ist es im Interesse der Schweiz, die Widerstandsfähigkeit der Ernährungssysteme weltweit gegenüber plötzlich auftretenden Schocks, aber auch gegenüber langfristig wirkenden Veränderungen zu verbessern. Der Klimawandel, der Bodenverlust, die Wasserknappheit oder die Zerstörung der Biodiversität stellen die Land- und Ernährungswirtschaft weltweit vor grosse Herausforderungen, für die es gilt, Lösungen zu finden. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat der UN-Generalsekretär im September 2021 zu einem Gipfel über Ernährungssysteme eingeladen. Dieser Gipfel zielte darauf ab, praktische Lösungsmöglichkeiten für die globalen Probleme aufzuzeigen und Koalitionen von Mitgliedstaaten und Akteuren aus der Forschung, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor zu wichtigen Handlungsachsen zu ermöglichen. Die Arbeiten auf internationaler Ebene standen in diesem Jahr ganz im Zeichen der Vorbereitung dieses Gipfels. Auch die Schweiz ist engagiert und trug in verschiedenen Foren zur Vorbereitung bei, unter anderem im Rahmen des One Planet (10YFP) Sustainable Food Systems (SFS) Programme, der Verhandlungen zu den kommenden Richtlinien zu Ernährungssystemen und Ernährung des Welternährungsausschusses (Committee on World Food Security), der Organisation der Vereinten Nationen für Ernährung und Landwirtschaft (FAO) sowie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Ernährung soll nicht nur gesund für das Individuum sein, sondern auch nachhaltig produziert und konsumiert werden sowie nutritiv sinnvoll sein. Auch in den Handelsbeziehungen spielen die Nachhaltigkeit und globale Herausforderungen an die Ernährungssysteme eine Rolle. Mit dem umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien konnten erstmals Konzessionen für ein spezifisches Produkt an Bedingungen der nachhaltigen Produktion gekoppelt werden. Auch das Abkommen zwischen den EFTA- und den Mercosur-Staaten thematisiert die Nachhaltigkeit. Insbesondere sieht es einen Dialog in Themen der Nachhaltigkeit, Ernährungssysteme und nachhaltiger Landwirtschaft vor. Diese Themen fanden auch Einzug in das überarbeitete Kapital zu Handel und nachhaltiger Entwicklung der EFTA, das in zukünftigen, von der EFTA abgeschlossenen, Handelsabkommen jeweils Bestandteil sein soll. Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) laufen die Vorbereitungen für die 12. Ministerkonferenz, die aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden musste und nun im Dezember 2021 stattfinden wird. Diskutiert werden unter anderem Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz und Vorhersehbarkeit – zwei Elemente die essenziell sind für funktionierende Handelsbeziehungen und damit für die globale Ernährungssicherheit. Weiter wird die zentrale Frage diskutiert, wie der Handel dazu beitragen kann, die Ernährungssysteme

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INTERNATIONAL > EINLEITUNG krisenresistenter und nachhaltiger zu machen. Im kommenden Jahr wird auch die fünfjährliche ordentliche Überprüfung der Schweizer Handelspolitik (Trade Policy Review TPR) stattfinden. Die Vorbereitungsarbeiten dafür haben begonnen. Die Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Handelspartner, der Europäischen Union, war auch während der Pandemie eng. Dadurch konnte der Warenfluss trotz der protektionistischen Bestrebungen gewisser Mitgliedsstaaten sichergestellt werden und die Schweiz blieb vor Versorgungsproblemen verschont. Unabhängig von der Pandemie, sind die Arbeiten der Europäischen Union an einer neuen Agrarpolitik weiter fortgeschritten. Mittlerweile haben das Europäischen Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die neue Gemeinsame Agrarpolitik erzielt. Diese soll dazu beitragen, die Ziele der EUKommissionsstrategie «Vom Hof auf den Tisch» zu erreichen, die auf die Gestaltung fairer, gesunder und umweltfreundlicher Lebensmittelsysteme abzielt. Die Schweiz verfolgt diese Arbeiten mit grossem Interesse. Am 1. Januar 2021 ist ausserdem das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich UK in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte dieses Abkommen 2019 im Rahmen der «mind the gap»Strategie ausgehandelt, um eine möglichst reibungslose Fortführung der Handelsbeziehungen mit dem UK nach dessen Austritt aus der Europäischen Union zu garantieren. Alwin Kopse, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit und Michèle Däppen, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN

Aspekte der internationalen Handelspolitik Regelbasierte Handelsbeziehungen leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Ernährungssicherheit. Die Schweiz als wichtiger Nettoimporteur ist eng mit dem internationalen Agrarhandel verflochten und insbesondere mit demjenigen der EU. Einen wichtigen Hebel, um die Entwicklung in Richtung Nachhaltigkeit zu bewegen, hat deshalb die Schweiz mit der Weiterentwicklung des EUAgrarabkommens. Handelsbeziehungen sind aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Sicht essenziell Der globale Handel mit landwirtschaftlichen Produkten ist attraktiv und hat eine lange Tradition. Weltweit gibt es grosse Unterschiede in den Produktionsbedingungen wie Böden, Klima oder Topographie. Das führt dazu, dass gewisse Agrarprodukte (z. B. Kaffee, Kakao, Wein oder Früchte) nur in bestimmten Regionen angebaut werden können, jedoch weltweit konsumiert werden. Die saisonale Natur der landwirtschaftlichen Produktion erlaubt es, Produktionsrisiken über Handelsverträge mit anderen Regionen abzusichern, z. B. Ernteausfälle in einer Region.Diese Problematik führte bereits 1848 dazu, dass der weltweite Börsenhandel an der Chicago Board of Trade mit Weizen und Schweinebäuchen startete. Ziel war es, räumliche und zeitliche Angebotsknappheiten (z. B. Schweinezyklus) auszugleichen. Vertraglich geregelte Handelsbeziehungen leisten damit bereits seit über 170 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit. Sie tragen aber auch entscheidend zur Armutsreduktion, zu einer effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen, zu mehr Resilienz sowie zur Anpassung an den Klimawandel bei. Das BLW mit dem Fachbereich Handelsbeziehungen setzt sich für faire, regelbasierte und diskriminierungsfreie Handelsbeziehungen für Agrarprodukte und Lebensmittel ein. Die Schweiz als wichtiger Nettoimporteur ist eng mit dem internationalen Agrarhandel verflochten, was einen direkten Einfluss auf die Schweizer Landwirtschaft hat. Die Handels- und Agrarpolitik der Schweiz hängen eng zusammen und werden durch globale Entwicklungen beeinflusst. Regelbasierte Handelsbeziehungen sind somit eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der Landwirtschaftsziele in der Bundesverfassung (Art. 104 und 104a). Sie sind aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Sicht essenziell. Die Frage aus agrarmarktpolitischer Sicht ist daher nicht, ob Handel mit Agrarprodukten überhaupt stattfinden soll, sondern unter welchen Bedingungen und Regeln.Unter Berücksichtigung der schweizerischen Sensitivitäten in der Landwirtschaft ist das BLW entlang der drei Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik aktiv. Diese drei Pfeiler umfassen: • Bilaterale Abkommen mit der Europäischen Union (EU), • Mitgliedschaft bei der Welthandelsorganisation (WTO) und • Präferenzielle Handelsabkommen mit Drittstaaten.

Handelsbeziehungen leisten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Auch in den Handelsbeziehungen spielt die explizite Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung eine zunehmende Rolle. Handelsbeziehungen können einen Beitrag zur

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN nachhaltigen Entwicklung leisten. Voraussetzung hierzu sind einerseits regelbasierte Handelsabkommen und andererseits eine kohärente Einbettung in andere Sektorpolitiken. Die drei Pfeiler der Aussenwirtschaftspolitik erlauben es der Schweiz dank internationaler Handelsbeziehungen, auf verschiedenen Ebenen eine nachhaltige Entwicklung im Ausland sowie in der Schweiz zu fördern. Eine Möglichkeit ist es, sich auf Massnahmen zu beschränken, welche die Schweiz autonom umsetzen kann, das heisst ohne internationale Abkommen. Beispielsweise kann die Schweiz mit einer kohärenteren Agrar- und Handelspolitik zusammen mit besser angepassten Rahmenbedingungen für eine nachhaltigere inländische Produktion einen erheblichen Beitrag für nachhaltige Ernährungssysteme leisten. Darüber hinaus nutzt die Schweiz ihre internationalen Handelsbeziehungen, um eine globale Veränderung anzuregen. In diesem Zusammenhang gilt es, die Effizienz allfälliger Massnahmen zu berücksichtigen. Die Agrarhandelsdaten 2015–2020 zeichnen ein klares Bild. Importe* Pfeiler Schweizer Aussenwirtschaftspolitik

Exporte*

Menge

Wert

Menge

Wert

1. Pfeiler EU

81% (80%)

74% (73%)

79% (76%)

58% (52%)

2. Pfeiler WTO

17% (17%)

24% (24%)

21% (24%)

42% (48%)

2% (3%)

2% (3%)

21% (24%)

42% (48%)

3. Pfeiler Präferentielle Handelsabkommen

* Werte beziehen sich auf EU-28 (EU-27)Quelle: Swissimpex

Die grosse Mehrheit des Schweizer Handels mit Agrargütern findet im Austausch mit der EU statt, d. h. im ersten Pfeiler der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die Weiterentwicklung des EU-Agrarabkommens stellt daher auch im Sinne der nachhaltigen Entwicklung einen bedeutenden Hebel dar. Zum einen ist die EU im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung ebenfalls sehr aktiv. Zum anderen teilen die EU und die Schweiz viele gemeinsame Ansichten und ein gemeinsames Verständnis. Berücksichtigt man einzig die Handelsstatistik, bildet die multilaterale Ebene der WTO, d. h. der 2. Pfeiler, einen weiteren wichtigen Hebel für Handel und nachhaltige Entwicklung. Dagegen bieten die präferenziellen Handelsabkommen mit einem sehr kleinen Teil unseres Handels mit Agrarprodukten den kleinsten Hebel, obwohl sie in der Öffentlichkeit häufig vor dem Hintergrund der nachhaltigen Entwicklung diskutiert werden. Die Schweiz sollte die Chancen und Möglichkeiten regelbasierter Handelsbeziehungen zunehmend nutzen und mutig sein. Als wohlhabendes Land ist die Schweiz in der Position, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Sie kann dadurch die internationalen Entwicklungen aktiv mitgestalten - ganz im Sinne von «Wir handeln jetzt für morgen». LiteraturFAO, IFAD, UNICEF, WFP and WHO. 2019. The State of Food Security and Nutrition in the World 2019. Safeguarding against economic slowdowns and downturns. Rome, FAO. http://www.fao.org/publications/sofiFAO. 2019. The State of Food and Agriculture 2019. Moving forward on food loss and waste reduction. Rome. http:// www.fao.org/publications/sofaFAO. 2018. The State of Agricultural Commodity Markets 2018. Agricultural trade, climate change and food security. Rome. http://www.fao.org/publications/soco/en/Brooks, J. and A. Matthews (2015), "Trade Dimensions of Food Security", OECD Food, Agriculture and Fisheries Papers, No. 77, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/5js65xn790nv-en.OECD, 2020. Shocks, risks and global value chains: insights from the OECD METRO model. https://issuu.com/oecd.publishing/docs/metro-gvc-finalOECD, 2019. Agricultural Trade and Domestic Policy Reform: Better Together. https://issuu.com/oecd.publishing/docs/agricultural_trade Michael Hartmann, BLW Fachbereich Handelsbeziehungen

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Bilaterale Beziehungen zur EU Das Verhältnis zum wichtigsten Handelspartner der Schweiz ist wegen des gescheiterten institutionellen Abkommens (InstA) zurzeit belastet. Der Austausch mit der EU und die Arbeiten auf technischer Ebene gehen jedoch weiter. Aufgrund der engen Verflechtung verfolgt die Schweiz Politikentwicklungen der EU jeweils mit grossem Interesse. So auch die Entwicklungen zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik, die mithelfen soll, die Ziele des «Green Deal» und damit auch der «Farm-to-Fork»- und Biodiversitätsstrategie zu erreichen. Agrarabkommen CH-EU Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 21. Juni 1999 (Agrarabkommen) hat zum Ziel, über die Beseitigung von tarifären (Importkontingente und Zöllen) und nicht tarifären (Produktvorschriften oder Zulassungsbedingungen) Handelshemmnissen den gegenseitigen Marktzugang für bestimmte Produkte zu verbessern. Das Agrarabkommen wurde im Rahmen der Bilateralen I unterzeichnet und trat am 1. Juni 2002 in Kraft. Im Rahmen des Gemischten Agrarausschusses (GA) prüfen die EU und die Schweiz laufend, ob das Agrarabkommen oder seine Anhänge angepasst werden müssen. Am 31. Juli 2020 wurde ein Beschluss zur Aktualisierung von Anhang 12 (gegenseitige Anerkennung von geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA)) unterzeichnet, der u. a. den Schutz der Schweizer Bezeichnungen «Jambon cru du Valais» (GGA), «Lard sec du Valais» (GGA) und «Zuger Kirschtorte» (GGA) in der EU vorsieht. Der Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Weitere Aktualisierungen der einzelnen Anhänge des Abkommens sind in Arbeit. Aufgrund des gescheiterten InstA ist momentan aber unklar, ob die Aktualisierung des Agrarabkommens respektive der einzelnen Anhänge zeitnah erfolgen kann.

Der europäische Grüne Deal Der von der EU-Kommission im Dezember 2019 vorgestellte europäische Grüne Deal soll den Übergang zu einer moderneren, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die u. a. bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstösst. Der Grüne Deal erstreckt sich auf alle Wirtschaftszweige, darunter auch die Landwirtschaft.

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Quelle: EU-Kommission

Die «Farm-to-Fork»-Strategie stellt das Kernstück des europäischen Grünen Deals dar. Sie zielt darauf ab, Lebensmittelsysteme fair, gesund und umweltfreundlich zu gestalten. Damit soll eine Lebensmittelpolitik entstehen, die für jede Stufe der Lebensmittelwertschöpfungskette, von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verbrauch, Massnahmen und Ziele vorschlägt, um die europäischen Lebensmittelsysteme nachhaltiger zu gestalten. Die Strategie ist ein zentraler Bestandteil der Agenda der Kommission zur Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG). In der Strategie werden auch Leitziele genannt, die als wesentlich für das Erreichen der Ziele angesehen werden. Einige davon widerspiegeln auch die Biodiversitätsstrategie, die Europas Biodiversität bis 2030 auf den Weg der Erholung bringen und vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der COVID-19-Krise die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften gegenüber künftigen Bedrohungen stärken soll: • Den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide um 50 % verringern und die Verwendung gefährlicherer Pestizide um 50 % reduzieren • Nährstoffverluste um mindestens 50 % reduzieren, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass es zu keiner Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit kommt. Dadurch wird der Einsatz von Düngemitteln bis 2030 um mindestens 20 % reduziert • Gesamtverkäufe von antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur in der EU um 50 % bis 2030 verringern • 25 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche bis 2030 biologisch zu bewirtschaften.

Die Strategien sind insgesamt nicht bindend. Sie werden jedoch durch die Umsetzung der in der Strategie festgelegten Ziele und Vorgaben durch die Mitgliedsstaaten eine bindende Macht erlangen. Die Ziele und Vorgaben werden durch verschiedene gesetzgebende Massnahmen, die Schaffung neuer Politiken und die Anpassung bestehender Politiken, wie z. B. der Gemeinsamen Agrarpolitik, umgesetzt.

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Gemeinsame Agrarpolitik der EU Am 25. Juni 2021 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige politische Einigung über die neue Gemeinsame Agrarpolitik erzielt. Damit soll eine gerechtere, umweltfreundlichere, stärker auf das Tierwohl ausgerichtete und flexiblere Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) eingeführt werden. Ambitioniertere Umwelt- und Klimaziele im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals sollen ab Januar 2023 umgesetzt werden. Die neue GAP soll auch eine gerechtere Verteilung der Mittel insbesondere auf kleine und mittlere landwirtschaftliche Familienbetriebe und Junglandwirte gewährleisten. Jeder Mitgliedstaat muss nun in den nächsten fünf Jahren einen Strategieplan zur Umsetzung der politischen Vorgaben ausarbeiten. Dieser Plan wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, den lokalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und Leistung in den Vordergrund zu rücken. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Entwürfe bis zum 31. Dezember 2021 vorlegen. Die Kommission hat dann sechs Monate Zeit, um die Pläne zu prüfen und zu genehmigen, damit diese Anfang 2023 in Kraft treten. Die GAP ist ein konkretes Instrument, um die Ziele der Kommissions-Strategien – «Farmto-Fork»- und Biodiversitätsstrategie als Teil des «Green Deal» – zu erreichen. Mit dem Mindestbudget für Ökoregelungen und höheren Anforderungen bei der Konditionalität für die Direktzahlungen werden wesentliche Ziele des «Green Deal» und damit auch der «Farm-toFork»- und Biodiversitätsstrategie adressiert. Das deutliche Mehr an Umweltleistungen soll einen spürbaren Beitrag zu mehr Umwelt- und Klimaschutz leisten. Corinne Roux, BLW Fachbereich Handelsbeziehungen

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Multilaterale Handelsbeziehungen An der Welthandelsorganisation WTO sind die Vorbereitungsarbeiten für die 12. Ministerkonferenz von Dezember 2021 in Genf in vollem Gang. Zentrale Themen in den entsprechenden Verhandlungen des Agrarausschusses sind die globale Ernährungssicherheit sowie die Verbesserung der Transparenz. Im Frühjahr 2022 steht für die Schweiz die regelmässige Überprüfung ihrer Handelspolitik an. Die Arbeiten dafür haben bereits begonnen. Die Arbeit der WTO stand auch in diesem Jahr im Zeichen der Pandemie. Eine Rückkehr zum Zustand und der Arbeitsweise von vor der Pandemie war noch nicht möglich. Die 12. WTOMinisterkonferenz als Fixpunkt im Dezember 2021 hat den Verhandlungen wieder etwas mehr Dynamik gegeben.

12. Ministerkonferenz der WTO Derzeit laufen die Vorbereitungen für die 12. WTO-Ministerkonferenz, die im Dezember 2021 in Genf stattfinden wird. Ursprünglich wäre sie für Juni 2020 in Kasachstans Hauptstadt NurSultan geplant gewesen, musste aber aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden. Die Arbeiten in den Ausschüssen konzentrieren sich darauf, ein Verhandlungsresultat zu erzielen, das an der Ministerkonferenz verabschiedet werden kann. Der Ausbruch der Pandemie beeinflusst den Inhalt der Verhandlungen. Viele WTO-Mitglieder und insbesondere Entwicklungsländer machen auf die Verletzlichkeit der Ernährungssysteme aufmerksam. Es wird gefordert, dass der Handel dazu beitragen muss, die Ernährungssicherheit auch in Krisenzeiten für alle zu garantieren. In den Verhandlungen des Agrarausschusses wird insbesondere die Frage diskutiert, wie das Agrarhandelswerk aktualisiert werden kann, um die Entwicklung von krisenresistenten und nachhaltigen Ernährungssystemen zu unterstützen. Eine wichtige Forderung von Entwicklungsländern sowie offensiven Agrarexporteuren ist hierbei die Reduktion der Agrarsubventionen. Um die globale Ernährungssicherheit zu stärken, setzt sich die Schweiz gemeinsam mit anderen WTO-Mitgliedern dafür ein, dass Lieferungen an das Welternährungsprogramm der UNO (WFP) von allfälligen Exportrestriktionen oder Verboten ausgenommen werden. Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie haben einige Länder, zwecks Ernährungssicherheit der eigenen Bevölkerung, solche Restriktionen eingeführt, was die Arbeit des WFP negativ beeinflussen kann. Ein weiteres zentrales Thema in den Agrarverhandlungen im Hinblick auf die 12. WTOMinisterkonferenz ist die Transparenz. Diese ist die Basis für faktenbasierte Verhandlungen und trägt zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen bei. Die Schweiz unterstützt diverse Vorstösse zur Verbesserung der Transparenz wie beispielsweise eine Vereinheitlichung der Notifikationen. Eine Schwierigkeit in diesem Bereich ist der administrative Aufwand, der insbesondere für Entwicklungsländer zu einer erheblichen Belastung werden kann.

Überprüfung der Handelspolitik Als Beitrag zur allgemeinen Transparenz werden im Rahmen der ordentlichen Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review, TPR) regelmässig die Handelspolitiken der einzelnen WTO-Mitglieder besprochen. Neben einem Bericht des WTO-Sekretariats zum Zustand und

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN den Entwicklungen der Handelspolitik des zu überprüfenden WTO-Mitglieds, erstellt auch das Mitglied selbst einen Bericht, in dem aktuelle Zahlen und Entwicklungen aufgezeigt werden. Die Arbeiten für die im Frühjahr 2022 stattfindende TPR der Schweiz haben begonnen. Isabel Schuler, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Handelsbeziehungen zu Drittstaaten COVID-19-bedingt werden Verhandlungsrunden im Moment virtuell durchgeführt. Dies klappt bisweilen gut, allerdings konnten die Verhandlungen nicht mit allen Partnern wie gewünscht fortgeführt werden. Dennoch ist das Jahr 2021 wegweisend für den Bereich der Freihandelsabkommen: Mit dem Partnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien werden erstmals Konzessionen für ein Produkt an die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards gebunden. Um den Marktzugang zu verbessern und eine Diskriminierung auf ausländischen Märkten bestmöglich zu verhindern, ist es für die Schweiz unabdingbar, moderne und umfassende Freihandelsabkommen abzuschliessen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden regionalen Liberalisierungsbestrebungen sowie der global zunehmenden politischen Unsicherheit wichtig.Neben der Konvention der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Konvention) und dem Freihandelsabkommen mit der EU umfasst das Netzwerk der Schweiz 32 Abkommen mit 42 Partnern. Im Normalfall wurden diese Abkommen im Rahmen der EFTA abgeschlossen. Aufgrund der unterschiedlichen Agrarpolitiken und Sensitivitäten der einzelnen EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) verhandelt jedes EFTA-Mitglied die Bestimmungen über den Zugang zu den Agrarmärkten innerhalb dieser Abkommen selber. Die Schweiz strebt eine gezielte Liberalisierung an, die mit den Zielen der Landwirtschaftspolitik vereinbar ist. Konzessionen betreffen insbesondere Zollreduktionen für nicht sensible Produkte (z. B. tropische Früchte) sowie präferenzielle Importmöglichkeiten innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente (z. B. Fleisch oder Früchte/ Gemüse). Im Gegenzug bemüht sich die Schweiz um möglichst weitgehende Konzessionen für Schweizer Agrarprodukte mit hohem Exportpotenzial wie Käse und andere Milchprodukte, alkoholfreie Getränke, Kaffee, Schokolade und Zuckerwaren. Den Anliegen der Gesellschaft soll auch in Freihandelsabkommen Rechnung getragen werden. Wichtige Themen wie Nachhaltigkeit und Tierwohl werden mit den Partnerstaaten angesprochen und soweit möglich in die Abkommen integriert.

Aktuelle Entwicklungen bei den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA Abgeschlossene Verhandlungen Gegen das 2018 unterzeichnete wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen zwischen Indonesien und den EFTA-Staaten wurde das Referendum ergriffen und es kam am 7. März 2021 zu einer Volksabstimmung. Das Abkommen wurde mit einer Mehrheit von 51,7% knapp angenommen. Hauptanliegen der Referendumsinitianten waren Bedenken bezüglich der Nachhaltigkeit von Palmöl. Diesen Bedenken konnte mit der Verordnung zur Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl, die konkrete Umsetzungsbestimmungen vorsieht, Rechnung getragen werden. Das Abkommen soll am 1. November 2021 in Kraft treten. Im August 2018 konnten die Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) in der Substanz abgeschlossen werden. Im Bereich der Landwirtschaft beinhaltet das Abkommen Zugeständnisse für die wichtigsten Exportprodukte der Mercosur-Staaten (Fleisch, Rotwein, einige Futtermittel). Im Gegenzug hat die Schweiz für Käse, Getränke und Produkte der Nahrungsmittelindustrie einen präferenziellen Zugang erhalten. Darüber hinaus verpflichteten sich die Vertragsparteien einen Dialog über Lebensmittelsysteme, nachhaltige Landwirtschaft und Tierschutz aufzunehmen. Nicht tarifäre

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN Bestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen bleiben bestehen, um den Anforderungen der KonsumentInnen an gesunde Produkte gerecht zu werden. Das ursprünglich 1992 mit Israel abgeschlossene Freihandelsabkommen wurde im Bereich des bilateralen Agrarhandels modernisiert und am 1. August 2021 in Kraft gesetzt.

Laufende Verhandlungen Die EFTA-Staaten verhandeln derzeit mit Indien, Malaysia, Vietnam sowie Moldova. Mit den bestehenden Freihandelspartnern Chile und der Südafrikanischen Zollunion (SACU) wird eine Modernisierung der Abkommen angestrebt. Malaysia: Die Verhandlungen laufen seit 2014, wurden jedoch aufgrund der politisch instabilen Lage Malaysias immer wieder unterbrochen. Für Malaysias ist der Marktzugang für Palmöl eines der Hauptanliegen. Diesbezüglich unterstrich die Schweiz die politische Sensitivität sowie die damit verbundene Nachhaltigkeitskonditionalität und stellte klar, dass das Abkommen mit Indonesien das maximal Machbare darstelle. Vietnam: Die 2012 begonnenen Verhandlungen verlaufen schleppend. Die letzte volle Verhandlungsrunde fand 2018 statt. Das von Vietnam mit der EU abgeschlossene Abkommen ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Die Hoffnung besteht, dass Vietnam sich nun auf die EFTA-Verhandlungen konzentrieren kann. Moldova: Die Verhandlungen wurden im Frühling 2021 aufgenommen. Moldova scheint ein pragmatischer Partner, der an einem schnellen Abschluss interessiert ist. Im Bereich der Landwirtschaft befindet sich der gegenseitige Handel auf einem tiefen Niveau. Die Hauptexporte – Walnüsse auf der Seite Moldova’s sowie Babymilchpulver auf Seite der Schweiz – scheinen nicht sensitiv zu sein. Ein Abschluss der Verhandlungen dürfte spätestens 2022 erfolgen. Südafrikanische Zollunion (SACU): Das Abkommen besteht seit 2008 und soll nun aufgrund der spezifischen Interessen beider Parteien im Bereich des Agrarhandels revidiert werden. Während dem die EFTA einige neue Themen wie Nachhaltigkeit ins Abkommen einfügen möchte, weigert sich die SACU-Delegation, über den klassischen Rahmen des Güterhandels hinauszugehen. Chile: Im Herbst 2019 wurden die Verhandlungen zur Modernisierung des seit 2004 bestehenden Freihandelsabkommens aufgenommen. Chile ist an einem verbesserten Markzugang für Agrarprodukte, insbesondere Wein, interessiert. Auf Schweizer Seite ist der Schutz von geographischen Herkunftsangaben ein wichtiges Anliegen. Der COVID-19Pandemie zum Trotz konnte in den virtuell geführten Verhandlungen gute Fortschritte erzielt werden. Ein baldiger Abschluss scheint möglich.

Explorationen Mit Thailand und dem Kosovo sollen Freihandelsabkommen aufgenommen werden.

baldmöglichst

Verhandlungen

für

ein

Weiter werden Kontakte zu verschiedenen Staaten in Asien und Subsahara-Afrika gepflegt. Kilian Widmer, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Brexit UK-CH Am 1. Januar 2021 ist das Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich (UK) in Kraft getreten. Dieses hat zum Ziel, die bilateralen Handelsbeziehungen möglichst unverändert fortsetzen zu können. Im Landwirtschaftsbereich basiert das Abkommen auf dem Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Gespräche über eine mögliche Weiterentwicklung der Handelsbeziehungen im Agrarbereich sollen im Rahmen des Gemischten Agrarausschusses CH-UK stattfinden. Beziehungen Schweiz-UK nach dem Brexit Die «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates hatte zum Ziel, mehrere einschlägige Abkommen mit der EU für die Beziehungen Schweiz-UK zu übernehmen. Das resultierende Handelsabkommen CH-UK wurde am 11. Februar 2019 unterzeichnet und trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Auch das Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU von 1999 war Teil dieser Verhandlungen und bildet im Bereich Landwirtschaft die Grundlage für die Beziehungen Schweiz-UK. Einige Anhänge desselben werden in den Beziehungen Schweiz-UK jedoch nicht angewendet. Es handelt sich dabei um Bereiche, die von einer entsprechenden Regelung zwischen dem UK und der EU abhängen, wie der Bereich Pflanzengesundheit und das Veterinärabkommen. Eine Revisionsklausel im Handelsabkommen sieht die Möglichkeit vor, die bilateralen Handelsbeziehungen weiterzuentwickeln. Im Rahmen des Treffens des Gemischten Agrarausschusses Anfang Herbst 2021 wurde deshalb u. a. auch über die beidseitigen Interessen und Möglichkeiten einer solchen Weiterentwicklung gesprochen.

Auswirkungen des Brexit auf die WTO Der Austritt des UK aus der EU bedingt ein Dekonsolidierungsverfahren im Rahmen der WTO (GATT Art. XXVIII). Sowohl die EU wie auch das UK müssen mit den WTO-Mitgliedern die notwendigen Anpassungen ihrer Verpflichtungsliste diskutieren. Die entsprechenden Verhandlungen konnten noch nicht mit allen Ländern abgeschlossen werden. Im Bereich der Landwirtschaft sind sowohl die Importkontingente als auch die Höchstlimiten der internen Stützung von der Dekonsolidierung betroffen. Es gilt, die entsprechenden Verpflichtungen zwischen der EU und dem UK aufzuteilen. Staaten mit offensiven Handelsinteressen befürchten, dass die Aufteilung zu einem Flexibilitätsverlust für die Exporteure führt. Die Schweiz verfolgt die Entwicklungen hauptsächlich aus systemischem Interesse, da die meisten ihrer offensiven Interessen durch das bilaterale Agrarabkommen CH-EU abgedeckt sind. Isabel Schuler, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Handel und nachhaltige Entwicklung Angesichts der aktuellen Herausforderungen, denen sich die Ernährungssysteme gegenübersehen, ist die Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz mittels Handelsabkommen für die Förderung nachhaltiger Ernährungssysteme ein, insbesondere durch den Austausch von Informationen, einen regelmässigen Dialog und die Berichterstattung über die gemachten Fortschritte. Im Jahr 2015 verabschiedeten die 193 UNO-Mitgliedstaaten die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG). Die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung sind besonders relevant für das Nachhaltigkeitsziel Nr. 2 «kein Hunger: den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern». Der Handel ist ein wichtiger Bestandteil der Agenda 2030. Die internationale Gemeinschaft anerkennt daher die zentrale Rolle, die dem Handel bei der Erreichung dieser Ziele zukommt. Diese internationale Ebene des Handels spiegelt sich auch in unserer Verfassung in Artikel 104a Buchstabe d wider, der vom Bund verlangt, Bedingungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zu schaffen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Da die meisten Länder ihren Lebensmittel- und Nährstoffbedarf nicht allein durch die einheimische Produktion decken können, sind Handelsbeziehungen für die Gewährleistung der weltweiten Ernährungssicherheit unerlässlich. Wenn jedoch der Verlust der biologischen Vielfalt, die Bodenerosion und der Klimawandel anhalten, werden die Handelsbeziehungen allein diese Aufgabe nicht mehr erfüllen können. Die Handelspolitik kann zur nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und der Ernährungssysteme beitragen, indem sie vorgibt, wie sich landwirtschaftliche Tätigkeiten innerhalb eines Landes und zwischen verschiedenen Ländern verlagern, und indem sie den Umfang der Landnutzungsänderung und die Intensivierung beeinflusst. Neben der Gewährleistung der ökologischen Dimension der nachhaltigen Entwicklung muss der Handel auch die Lebensgrundlagen sichern, die Menschenrechte achten und den Wohlstand fördern (wirtschaftliche und soziale Dimensionen). Die Schweiz engagiert sich in verschiedenen Foren, um eine bessere Vereinbarkeit von Handel und nachhaltigen Ernährungssystemen zu erreichen.

Multilaterale Ebene Das BLW engagiert sich in der FAO und der OECD, um eine globale Transformation hin zu einer nachhaltigeren Land- und Ernährungswirtschaft voranzutreiben. Beispielsweise können die Mitgliedstaaten an Treffen, die von diesen Institutionen organisiert werden, die Ausarbeitung freiwilliger Leitlinien und Standards anregen oder die Umsetzung der Fürsorgepflicht fördern. Darüber hinaus kann ein vorgängig in Organisationen wie der FAO, dem UNEP oder der OECD durchgeführter Dialog dazu beitragen, den Boden für künftige Verhandlungen innerhalb der WTO zu bereiten. Die Berichte und Studien solcher Organisationen können zur Vervollständigung des Wissensstandes herangezogen werden und stellen somit einen weiteren Schritt dar, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Die Anfälligkeit der Ernährungssysteme ist ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen der WTO. Die Mitglieder diskutieren, wie das internationale Agrarhandelssystem aktualisiert werden kann, damit die Ernährungssysteme resilienter werden. WTO-unabhängige Bestrebungen wie bspw. das Abkommen «Agreement on Climate Change, Trade and

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Sustainability»1 bieten die Möglichkeit, den Diskussionen über eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft einen Rahmen zu geben.

Präferenzabkommen Die Schweiz setzt sich kontinuierlich für die Aufnahme von Bestimmungen zum Handel und zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft in Präferenzabkommen ein. Präferenzielle Handelsabkommen erlauben es insbesondere, spezifische Anliegen mit dem Handelspartner aufzunehmen und Lösungen zu finden. Dies war beispielsweise beim umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien2 der Fall, das Konzessionen für Palmöl vorsieht, das nachweislich aus nachhaltiger Produktion stammt. Ganz allgemein schafft die Schweiz durch die Aufnahme eines Artikels betreffend Handel, Landwirtschaft und nachhaltige Ernährungssysteme in Freihandelsabkommen die grundlegenden Voraussetzungen für einen Austausch zu Nachhaltigkeitsaspekten mit dem Handelspartner. Ein Beispiel hierfür ist das Abkommen, das die EFTA- und Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossen haben. Darüber hinaus haben die EFTA-Staaten ein überarbeitetes Modellkapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung verabschiedet. Dieses Kapitel enthält nun einen Artikel über Handel, Landwirtschaft und nachhaltige Ernährungssysteme3. Es ist geplant, dieses Kapitel in künftige EFTAFreihandelsabkommen aufzunehmen. 1 https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78869.html2 Abkommen EFTA-Indonesien (admin.ch)3 https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/ Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/Freihandelsabkommen/ nachhaltigkeit.html Kate Dassesse, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und ErnährungssicherheitIsabel Schuler, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Internationale Agrarmärkte IGC – Informationen zum Getreiderat Vom 1. Juli 2020 bis am 30. Juni 2021 hatte die Schweiz den Vorsitz des Interna-tionalen Getreiderates inne. Aufgrund der aktuellen Situation war eine der Hauptfragen mit der sich der Getreiderat beschäftigte, die der Resilienz der Ge-treide- und Ölsaatensektors mit und nach COVID-19. Mit der Organisation eines Webinars zur Digitalisierung im Getreidehandel im Januar 2021 konnte die Schweiz ein weiteres aktuelles Thema aufgreifen. Die Ziele des Internationalen Getreiderates (International Grains Council, IGC) sind: • Verstärkung der internationalen Kooperation im Getreidehandel; • Förderung von Wachstum, Offenheit und Fairness im Getreidesektor; • Beitragen zur Marktstabilität und Förderung der weltweiten Ernährungssicherheit. Diese Ziele sollen primär durch eine Verbesserung der Markttransparenz, durch Austausch von Informationen, Analysen und Beratungen zu Politik- und Marktentwicklungen erreicht werden. Zentral ist deshalb die Berichterstattung zur weltweiten Marktlage für Getreide, Mais, Reis und Ölsaaten. Neu sollen auch Hülsenfrüchte Teil der Berichterstattung sein. In täglichen, wöchentlichen und monatlichen Publikationen werden Informationen zu Preisentwicklungen, Produktions- und Handelsmengen sowie relevanten Massnahmen der Export- und Importländer (Änderungen von Export- und Importzöllen, Ausschreiben, usw.) bereitgestellt. Die Marktinformationen des IGC sind auch für die Öffentlichkeit zugänglich und können unter http://www.igc.int eingesehen werden. Der IGC greift jedoch nicht direkt ins Marktgeschehen oder in die Gestaltung der Getreidepolitiken der Mitgliedsländer ein. Ein weiteres Instrument des IGC ist die jährlich ausgerichtete IGC Grains Conference, bei der sich Akteure der Getreidewertschöpfungsketten austauschen. Die 30. IGC Grains Conference vom 8. und 9. Juni 2021 fand virtuell statt und widmete sich der Frage der strategischen Risiken und Resilienz des Getreide- und Ölsaatensektors nach COVID-19. Am 1. Juli 2021 hat die Schweiz den Vorsitz des IGC plangemäss an die Ukraine übergeben.

OECD-FAO Agrarausblick 2021–2030 Gemäss dem OECD-FAO-Agrarausblick für die Jahre 2021–2030 wird die Weltagrarproduktion um 1,4 Prozent pro Jahr zunehmen, aber das Erreichen des Ziels für nachhaltige Entwicklung (SDG) Nr. 2 wird aufgrund regionaler Ungleichheiten schwieriger sein. Der gesamte Treibhausgasaus-stoss der Landwirtschaft wird bis 2030 um 4 Prozent ansteigen, wobei gleichzeitig die Kohlenstoff-intensität abnehmen dürfte. Der sichtbare Pro-Kopf-Konsum von Käse wird in Europa und Nord-amerika steigen. Der Marktanteil der Schweiz an den weltweiten Exporten dürfte bei rund 2 Prozent verbleiben.

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN Das BLW hat im Jahr 2020 mit der OECD zusammengearbeitet, um die Schweiz endogen ins Modell Aglink-Cosimo der OECD und der FAO aufzunehmen. Dies hat es der Schweiz ermöglicht, in den Agrarausblick der OECD und der FAO aufgenommen zu werden. Der Agrarausblick liefert mittelfristige Prognosen für die wichtigsten Agrarmärkte. Diese Informationen tragen zu einem besseren Verständnis der Entwicklung der Agrarmärkte bei und liefern Informationen für die Erstellung eines gemeinsamen Referenzszenarios für die innerhalb des BLW durchgeführten Ex-ante-Analysen. Der OECD-FAO-Agrarausblick 2021–2030 liefert eine umfassende Einschätzung, wie sich die nationalen, regionalen und globalen Agrarrohstoffmärkte in den nächsten zehn Jahren entwickeln könnten1. Der Ausblick dient als Referenz für die vorausschauende Analyse und politische Planung. Als Mitglied der OECD liefert die Schweiz der OECD jährlich eine Aktualisierung der Basisdaten für die Schweizer Agrarmärkte. Diese Daten sind fester Bestandteil des Modells AGLINK-COSIMO, das von der OECD und der FAO für den Agrarausblick verwendet wird. Der Ausblick zeigt die grundlegenden wirtschaftlichen und sozialen Trends auf, die die weltweite Land- und Ernährungswirtschaft beeinflussen – unter der Annahme, dass es keine grösseren Veränderungen in Bezug auf Wetter und Politik gibt. Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass es sich nicht um ein ökonometrisches Modell handelt, sondern um Prognosen mit einem mittelfristigen Zeithorizont unter Berücksichtigung der Marktgrundlagen und unter der Annahme, dass sich der derzeitige politische Rahmen nicht verändern wird. In den Prognosen des jüngsten Ausblicks wird von einer wirtschaftlichen Erholung ab 2021 ausgegangen, nach einem Abflauen der Wirtschaft wegen Covid-19. Die zweite Hälfte des Jahres 2020 war durch steigende internationale Preise für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse gekennzeichnet. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die hohe Nachfrage nach Futtermitteln in China und auf Beeinträchtigungen auf Ebene der weltweiten landwirtschaftlichen Produktion zurückzuführen. Es wird davon ausgegangen, dass im Betrachtungszeitraum die landwirtschaftliche Produktion weltweit um 1,4 Prozent pro Jahr zunehmen wird, angetrieben von Produktivitätssteigerungen in Schwellenländern und in einkommensschwachen Ländern. Es wird erwartet, dass das weltweite Bruttoinlandprodukt (BIP) im Jahr 2030 unter dem Niveau der Prognosen für 2030, die vor der Covid-19-Pandemie erstellt wurden, bleibt. Deshalb wird es gemäss Ausblick schwieriger sein, das SDG 2 (Hunger beenden) zu erreichen. Obwohl in den nächsten zehn Jahren mit einem durchschnittlichen Anstieg der weltweit verfügbaren Nahrungsmittel pro Person um etwa 4 Prozent gerechnet wird, verbergen sich dahinter Unterschiede zwischen den Regionen. In den afrikanischen Ländern südlich der Sahara beispielsweise wird die durchschnittliche Nahrungsmittelverfügbarkeit pro Kopf bis 2030 voraussichtlich nur um 2,5 Prozent auf 2 500 kcal/Tag steigen. In einkommensstarken Ländern dürfte der Pro-Kopf-Konsum von Fleisch in etwa gleich hoch bleiben, wobei rotes Fleisch durch Geflügel und Milchprodukte ersetzt wird. In Ländern mit mittlerem Einkommen dürfte der Pro-Kopf-Konsum von tierischem Eiweiss um etwa 11 Prozent steigen, was dazu beitragen würde, die Differenz gegenüber dem Konsum in Ländern mit hohem Einkommen um etwa 4 Prozent zu verringern. Der Ausblick prognostiziert einen Rückgang der viehwirtschaftlichen Produktion in Ländern mit hohem Einkommen und in einigen Schwellenländern, was die Zunahme der Futtermittelnachfrage im Vergleich zur Vergangenheit verringern dürfte. In Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen dürfte die Nachfrage nach Futtermitteln aufgrund des Wachstums des Nutztiersektors stark ansteigen. Es wird erwartet, dass etwa 87 Prozent des Wachstums des Pflanzenbaus auf Ertragsverbesserungen entfallen, während die Steigerung der Anbauintensität und die Vergrösserung der Anbaufläche 7 Prozent bzw. 6 Prozent ausmachen dürften. Bei der Viehwirtschaft wiederum sind Produktivitätssteigerungen und die Vergrösserung des

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN Tierbestands die wichtigsten Wachstumsfaktoren. Aufgrund der gesteigerten Produktivität und des rückläufigen Nachfragewachstums geht der Agrarausblick von einem realen Preisrückgang aus, der sich vor allem auf die Einkommen der Kleinbäuerinnen und -bauern auswirken wird. Was den Einfluss der Landwirtschaft auf den Klimawandel betrifft, so zeigt der Ausblick, dass der gesamte Treibhausgasausstoss der Landwirtschaft bis 2030 um 4 Prozent zunehmen wird, wobei gleichzeitig die Kohlenstoffintensität der landwirtschaftlichen Produktion abnehmen dürfte. Insgesamt zeigt der Ausblick, dass der Anteil der importierten Kalorien am Gesamtverbrauch trotz regionaler Unterschiede insgesamt etwa 20 Prozent betragen wird. Die Exportwirtschaft wird für die landwirtschaftliche Produktion einiger Länder, wie bspw. der Länder Lateinamerikas und der Karibik, einen wichtigen Absatzmarkt darstellen, weil diese ungefähr 34 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Produktion exportieren werden. Gemäss dem Ausblick dürfte der sichtbare Pro-Kopf-Konsum von Käse in Europa und Nordamerika weiter steigen. Auch in den südostasiatischen Ländern wird der Käsekonsum aufgrund der Urbanisierung und des steigenden Einkommens voraussichtlich zunehmen. Es wird erwartet, dass die weltweiten Käseexporte bis 2030 um durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr wachsen werden. Auf die EU, die USA und Neuseeland dürften im Jahr 2030 zusammengenommen 65 Prozent der weltweiten Exporte entfallen. Die EU wird ihren Anteil erhöhen, während Neuseeland Marktanteile verlieren dürfte. Die Vereinigten Staaten und die Schweiz werden ihren Marktanteil voraussichtlich bei etwa 10 Prozent bzw. 2 Prozent halten.

1

OECD/FAO (2021), «OECD-FAO-Agrarausblick», OECD-Landwirtschaftsstatistik (Datenbank), http:// dx.doi.org/10.1787/agr-outl-data-fr.

Zusätzliche Analysen des Agraraussenhandels der Schweiz Im Jahr 2020 nahmen die Importe im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs im Vergleich zum Jahr 2002 um 45 Prozent zu. Im gleichen Zeitraum wuchsen die Exporte im Rahmen des passiven

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Veredelungsverkehrs (wobei die Exporte sechsmal weniger umfangreich sind als die Importe) dop-pelt so stark, nämlich um 89 Prozent. Diese Rubrik befasst sich mit den Statistiken des schweizerischen Agraraussenhandels und ergänzt die allgemeinen Statistiken, die unter der Rubrik «Markt > Marktentwicklungen > Aussenhandel» veröffentlicht werden.

Veredelungsverkehr Der Veredelungsverkehr ist ein bedeutender Teil des landwirtschaftlichen Aussenhandels der Schweiz. Der aktive Veredelungsverkehr umfasst die Einfuhr von ausländischen Waren zur Ver- oder Bearbeitung in die Schweiz und die anschliessende Wiederausfuhr der verarbeiteten Produkte. Im Jahr 2020 importierte die Schweiz im Rahmen des regulären aktiven Veredelungsverkehrs landwirtschaftliche Produkte im Wert von 227 Millionen Franken, was 2 Prozent der gesamten Schweizer Agrarimporte (12,8 Mrd. Franken) entspricht. Gegenüber 2002 entspricht dies einer Zunahme von 45 Prozent und gegenüber 2021 einer solchen von 6 Prozent. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Rindfleisch ohne Knochen für die Herstellung von Bündnerfleisch, Molke, pflanzliche Fette und Öle, Schotte, Laktose und Schweinefleisch. Die Wiederausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten im Rahmen dieser Art von Veredelungsverkehr bezifferte sich auf 2,385 Milliarden Franken, was 24 Prozent der gesamten Agrarexporte der Schweiz (insgesamt 9,8 Mrd. Franken) gleichkommt. Das sind 12 Prozent mehr als im Jahr 2002, aber 5 Prozent weniger als im Jahr 2012. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Limonade, Zubereitungen für die Ernährung von Kindern, Zigaretten, Schokolade, Duftstoffe, Zubereitungen zum Herstellen von Gewürzsaucen, gefüllte Teigwaren und getrocknetes Rindfleisch. Zu diesen Handelszahlen des regulären aktiven Veredelungsverkehrs kommen noch diejenigen des besonderen Verfahrens hinzu. Das besondere Verfahren gilt vor allem für Zucker und pflanzliche Fette. Der passive Veredelungsverkehr umfasst die Ver- und Bearbeitung von Waren inländischen Ursprungs ausserhalb der Schweiz und ihre anschliessende Wiedereinfuhr. Diese Warenströme fallen weniger ins Gewicht als die des aktiven Veredelungsverkehrs. Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs landwirtschaftliche Ausfuhren in der Höhe von 35 Millionen Franken abgewickelt; dies entspricht 0,4 Prozent der gesamten Agrarexporte der Schweiz. Das sind 89 Prozent mehr als im Jahr 2002 und 17 Prozent mehr als im Jahr 2012. Hauptsächlich wurden Weizenmehl, Rahm, Geflügel- und Schweinefleisch, Kartoffeln und Schotte exportiert. Die Wiedereinfuhren des passiven Veredelungsverkehrs im Jahr 2020 beliefen sich auf 77 Millionen Franken oder 0,6 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamteinfuhren der Schweiz. Dies entspricht einem Anstieg von 210 Prozent gegenüber 2002 und von 57 Prozent gegenüber 2012. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um Backwaren, Kartoffelchips oder Pommes frites, Teigwaren, Milchrahm, Biskuits sowie Fleischzubereitungen und -konserven.

Importe und Zollansätze Im Jahr 2020 wurden 47 Prozent der Schweizer Agrarimporte zollfrei eingeführt, dies hauptsächlich auf Basis des Präferenzzollansatzes gegenüber der EU, des Nullzollansatzes gegenüber sämtlichen WTO-Mitgliedern oder im Rahmen von Zollerleichterungen für besondere Verwendungszwecke von Importware. An zweiter Stelle wurde die Zollfreiheit zugunsten von Entwicklungsländern, im Rahmen von Freihandelsabkommen mit Drittländern und für den Veredelungsverkehr gewährt. Der gewichtete durchschnittliche Bruttozollansatz belief sich für die Gesamtheit der importierten Agrarprodukte auf 6 Prozent des

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INTERNATIONAL > AGRARHANDEL UND HANDELSBEZIEHUNGEN Importwerts. Dieser relativ tiefe Durchschnittsansatz erklärt sich unter anderem dadurch, dass Waren auch zum Kontingentszollansatz, der definitionsgemäss niedriger ist als der Ausserkontingentszollansatz, eingeführt werden können.

Importwerte und Bruttozölle für sämtliche Agrarprodukte im Jahr 2020 Zolltyp

Importwert

Bruttozoll

in Mio. Fr.

in Mio. Fr.

%

(b)

(c)

(d)=(c)/(b)

Normaler Zollansatz

5 172

601

12 %

Reduzierter Zollansatz

1 546

145

9%

Zollfrei

6 033

-

0%

Total

12 752

746

6%

(a)

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung

Länderinformationen Detaillierte Statistiken zu ausgewählten Handelspartnern finden Sie hier. Sie umfassen allgemeine wirtschaftliche Indikatoren, Angaben zu den landwirtschaftlichen Produzentenpreisen, Informationen zum landwirtschaftlichen Aussenhandel, die Liste der Haupthandelspartner und die durchschnittliche Höhe der Zolltarife. Corinne Roux, BLW, Fachbereich HandelsbeziehungenAxel Tonini, BLW, Fachbereich HandelsbeziehungenJean Girardin, BLW, Fachbereich Handelsbeziehungen

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Internationale Vergleiche Im Jahr 2020 waren die Produzenten- sowie die Konsumentenpreise in der Schweiz allgemein höher als in den drei betrachteten Nachbarländern. Bei den Produzentenpreisen lässt sich feststellen, dass die niedrigsten Preise an die Getreideproduzentinnen und -produzenten im Ausland gezahlt wurden. Was die Konsumentenpreise betrifft, so ist Fleisch im Allgemeinen das Produkt, das im Ausland am billigsten angeboten wird. Die deutschen Konsumentinnen und Konsumenten profitierten bei den meisten Produkten von den niedrigsten Preisen. Der Vergleich wird jedoch durch die unterschiedlichen Faktoren erschwert, die die Preise in der Schweiz und im Ausland beeinflussen. Warum gibt es Preisunterschiede? In diesem Bereich des Agrarberichts werden die Produzenten- und Konsumentenpreise für verschiedene tierische und pflanzliche Produkte in der Schweiz und in drei Nachbarländern (Deutschland, Frankreich und Österreich) einander gegenübergestellt. Sie werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Haupteinflussfaktor ist der höhere oder tiefere Grenzschutz. Von diesem Hauptfaktor hängen viele weitere Faktoren ab wie beispielsweise Betriebsstruktur, Produktionsfaktoren sowie Verarbeitungsund Verteilstrukturen. Rechtsvorschriften und private Standards beeinflussen ebenfalls das Preisniveau. Diese Faktoren sind im Inland und im benachbarten Ausland nicht immer deckungsgleich. So sind Vergleiche schwierig, weil Daten zu identischen Produkten, die noch dazu auf einer vergleichbaren Vermarktungsstufe angeboten werden, verfügbar sein müssen.

Produzentenpreise für Getreide im Ausland niedriger Vergleichbarkeit der Produkte Die Produkte aus der Schweiz und aus den Nachbarländern können sich bezüglich Qualität, Label, Aufmachung und den darin enthaltenen Dienstleistungen unterscheiden. Wo kein vergleichbares Produkt gefunden werden konnte, fehlt die Preisangabe. Es wurden die folgenden Produkte berücksichtigt: Rohmilch, Fleisch, Eier, Getreide und Ölsaaten, Kartoffeln sowie Früchte und Gemüse. Aufgrund der genannten Einflussfaktoren fielen die Produzentenpreise im Jahr 2020 in der Schweiz generell höher aus als in den Nachbarländern. In Deutschland, Frankreich und Österreich waren die Preise für Milch und Fleisch relativ homogen. Beim Obst und Gemüse waren die Preisunterschiede bei einigen Produkten jedoch erheblich. In den drei Nachbarländern lagen die Produzentenpreise für Milch bei etwas mehr als der Hälfte des Schweizer Preises (56 % bis 60 %). Beim Fleisch und den Eiern bewegten sich die Preise zwischen 32 Prozent und 55 Prozent des Schweizer Preisniveaus. Bei Getreide und Ölsaaten waren die Preise in der Regel tiefer und schwankten zwischen 34 Prozent und 46 Prozent des Preises in der Schweiz. Die Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln waren ebenfalls niedriger als in der Schweiz. Die Unterschiede können jedoch je nach Land und Produkt stark variieren.

Konsumentenpreise für Fleisch in den Nachbarländern tiefer

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Produktevielfalt Der Vergleich der Konsumentenpreise erweist sich als noch schwieriger als bei den Produzentenpreisen, namentlich aufgrund der grösseren Produktevielfalt. Preisdifferenzen können sich insbesondere aufgrund der bereits genannten Einflussfaktoren ergeben, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Es wurden die folgenden Produkte berücksichtigt: Milch und Milchprodukte, Fleisch, Eier, Kartoffeln sowie Früchte und Gemüse.

Wie bei den Produzentenpreisen auch waren die Konsumentenpreise im Jahr 2020 in der Schweiz höher als in den Nachbarländern. Die deutschen Konsumentinnen und Konsumenten profitierten bei den meisten betrachteten Produkten von den niedrigsten Preisen. Der Preis für ein ganzes Poulet betrug in Deutschland 49 Prozent des Schweizer Preises, verglichen mit 66 Prozent in Österreich. In den drei Nachbarländern betrugen die Konsumentenpreise für Milch und Milchprodukte zwischen 36 Prozent und 83 Prozent und für Obst und Gemüse zwischen 47 Prozent und 99 Prozent des Schweizer Preisniveaus. Die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und den drei Nachbarländern sind beim Fleisch besonders ausgeprägt. So bezahlen die Konsumentinnen und Konsumenten in den drei Nachbarländern für zahlreiche Fleischstücke nicht halb so viel wie in der Schweiz. Die Preise für die meisten Fleischsorten in diesen Nachbarländern bewegten sich auf einem Niveau zwischen 26 Prozent und 42 Prozent der Preise in der Schweiz. Was die betrachteten Milchprodukte betrifft, so sind die Preisunterschiede bei Butter und Emmentaler in Deutschland mit 36 Prozent respektive 42 Prozent der Schweizer Preise am grössten. Michel Yawo Afangbedji, BLW, Fachbereich Marktanalysen

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Produzentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2020

Produkt

Milch Fleisch Muni T3 (R3; R) Kälber Schweine Lämmer Kühe Eier Eier Bodenhaltung Getreide und Ölsaaten Brotweizen Futtergerste Körnermais Raps Hackfrüchte Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Veredelungskartoffeln Speisefrühkartoffeln Früchte Tafeläpfel Golden Delicious Kl I Tafelbirnen Conférence Kl I Gemüse Karotten Kopfsalat Salatgurken Zwiebeln gelb

Rp./kg

Deutschland (D) 35.78

Ø 2020 Frankreich (F) 36.09

Österreich (A) 38.48

Schweiz (CH) 64.39

Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG Fr./kg SG

3.81 5.64 1.71 6.34 2.79

3.95 5.70 1.62 7.21 3.28

3.99 6.27 1.86 6.09 2.71

9.30 14.51 4.76 13.20 7.70

Rappen/Ei

7.41

-

11.83

23.47

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

17.21 15.03 17.03 36.81

– – – –

16.32 12.93 14.23 35.89

47.75 34.00 36.88 80.74

Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg Fr./100 kg

19.59 18.71 6.87 36.77

– – – –

19.11 19.11 12.69 28.22

43.88 41.24 39.88 92.77

Fr./kg Fr./kg

0.62 0.61

1.15 1.42

0.83 –

1.94 2.18

Fr./kg Fr./Stück Fr./Stück Fr./kg

0.54 0.60 0.54 0.25

0.85 0.57 0.68 0.80

0.66 0.72 – 0.35

1.08 1.15 1.05 1.11

Anmerkung: Die Zahlen sind mit Sorgfalt zu interpretieren, zumal die Vergleichbarkeit der Produkte ihre Grenzen hat. Insbesondere können die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen unterschiedlich sein. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen. Die ausländischen Preise wurden mit den Wechselkursen der Schweizer Nationalbank umgerechnet (2020: 1.00 Euro ≙ 1.07 CHF). Quellen: Frankreich (F): FranceAgriMer, Agreste, Insee Frankreich; Österreich (A): Agrarmarkt Austria (AMA), Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich, GfK Austria; Deutschland (D): Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland, MEG; Schweiz (CH): BLW Marktanalysen, Swisspatat (CH), Proviande.

Erläuterungen der Daten: Milch: ab Hof; ohne MwSt Fleisch: Konv. (EU), QM (CH); Taxierung: SEUROP (EU), CHTAX (CH); franko Schlachthof; realisierte Preise; ohne MwSt Eier: Bodenhaltung; M 53 – 63g (EU) , 53+ (CH); franko Packstelle; realisierte Preise; ohne MwSt Getreide und Ölsaaten: Handelspreis (D), Buchhaltungspreis (A, F), Bruttoproduzentenpreis (CH); ohne MwSt; Preis franko: Sammelstelle (CH, F, A), Handel und Genossenschaften (D) Hackfrüchte: Nettopreise exkl. MwSt franko: Hof (A), Abgabe an Handel (D); Richtpreise der wichtigsten Sorten exkl. MwSt (CH); Transport/Logistikkosten: exklusiv (CH, A), inklusiv (D); Ware: konventionell (D, CH), bio (Anteil 20 – 30 %) & konventionell (A), lose und sortiert (D, A, CH), ungewaschen (D, A, CH), Kategorie "Mehligkochende Speisekartoffeln" beinhaltet auch vorwiegend festkochende Speisekartoffeln (A); Veredelungskartoffeln = Frittensorten 40 mm+ (D) Früchte und Gemüse: Grosshandelspreise ohne MwSt; Transport-/Logistikkosten: inklusiv (CH), exklusiv (D, A); realisierte Preise erhoben bei Produzenten/Händlern (CH, A) bzw. bei Erzeugerorganisationen (D); Durchschnitt von Grossmarktpreisen verschiedener Regionen (F); Salatgurken der Grösse 400 – 500 g (D, F)

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Konsumentenpreise in der Schweiz und den Nachbarländern 2020

Produkt

Milch und Milchprodukte Vollmilch Past Butter Joghurt nature Mozzarella Emmentaler Fleisch Schweinskoteletts Schweinsplätzli (Stotzen) Rindshackfleisch Rindsentrecôte Kalbsplätzli (Stotzen) Poulet ganz Pouletbrust Eier Eier Bodenhaltung 10er-Pack Hackfrüchte Festkochende Speisekartoffeln Mehligkochende Speisekartoffeln Speisefrühkartoffeln Früchte Tafeläpfel Golden Delicious Kl I Tafelbirnen Conférence Kl I Gemüse Karotten Kopfsalat Salatgurken Zwiebeln

Deutschland (D)

Ø 2020 Frankreich (F)

Österreich (A)

Schweiz (CH)

Fr./I Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

0.90 5.78 1.21 6.37 7.26

0.86 8.67 1.93 – 8.03

1.12 6.87 2.03 7.55 9.47

1.58 15.89 2.44 9.87 17.32

Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg Fr./kg

6.84 8.56 7.94 4.32 8.05

-

8.56 8.67 7.60 22.07 29.36 5.87 10.53

23.25 28.18 18.83 70.78 77.40 8.84 31.28

Rappen/Ei

14.52

-

22.31

36.33

Fr./kg Fr./kg Fr./kg

0.94 0.79 1.13

1.17 -

1.18 1.25 -

1.86 1.56 2.34

Fr./kg Fr./kg

2.33 2.57

2.61 2.78

1.78 2.31

3.43 3.57

Fr./kg Fr./Stück Fr./Stück Fr./kg

1.14 1.13 0.68 1.37

1.70 1.23 1.43 1.90

1.22 0.94 0.99 1.02

2.15 1.61 1.44 2.14

Anmerkung: Die Zahlen sind mit Sorgfalt zu interpretieren, zumal die Vergleichbarkeit der Produkte ihre Grenzen hat. Insbesondere können die in den Produkten enthaltenen Dienstleistungen unterschiedlich sein. Bei den berücksichtigten Produkten handelt es sich daher um Erzeugnisse, die sich am besten für einen solchen Preisvergleich eignen und für welche vergleichbare und zugängliche Daten vorliegen. Die ausländischen Preise wurden mit den Wechselkursen der Schweizer Nationalbank umgerechnet (2020: 1.00 Euro ≙ 1.07 CHF). Quellen: Frankreich (F): FranceAgriMer, Agreste Frankreich, Insee; Österreich (A): GfK Austria, Bundesanstalt Statistik Austria, Bundesanstalt für Agrarwirtschaft Österreich; Deutschland (D): Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) Deutschland, GfK (D); Schweiz (CH): BLW Marktanalysen Erläuterungen der Daten: Milch: konv. inkl. MwSt; D (Mozarella Selbstbedienung, Emmentaler Bedienung); Vollmilch Past: F (Lait UHT demi-écrémé) Fleisch: Qualität: Label + QM (CH), Label + konventionell (EU); Abdeckung: national (D, A, CH), France Métropolitaine (F); franko Ladentheke; realisierte Preise, inkl. MwSt Eier: Bodenhaltung; franko Ladentheke; realisierte Preise, inkl. MwSt Hackfrüchte: diverse Sorten; Scanning-/Haushaltspaneldaten (CH, D, A), Preiserhebungen (F); Verpackung: 1 – 2.5 kg (D,CH), 2.5 kg (F), diverse (A); Vorwiegend festkochende Kartoffeln statt mehligkochende (D); Speisefrühkartoffeln beinhalten ausschliesslich festkochende Sorten (D); inkl. MwSt Früchte, Gemüse und Kartoffeln: mit MwSt; inkl. Importe und Discounter (D, F, A); Haushaltspaneldaten (D, A); Preiserhebungen Ware offen bzw. Zwiebeln (gelb) im 1 kg Netz (F); wöchentliche Preiserhebungen, bei denen nur dann Importware berücksichtigt wird, wenn keine Schweizer Ware angeboten (CH); ohne Discounter (CH); D (Tafelbirnen Kl I allgemein), F und CH (Zwiebeln gelb); A (Tafeläpfel Kl I allgemein, Tafelbirnen Kl I allgemein), Frankreich: Preise für April bis September fehlen

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME

Nachhaltige Ernährungssysteme Die Ernährungssysteme sind globalen Herausforderungen wie Klimawandel oder Biodiversitätsverlust ausgesetzt, tragen aber gleichzeitig beträchtlich zu diesen bei. Es bedarf einer Transformation der Ernährungssysteme hin zu mehr Nachhaltigkeit. Darum hat der Generalsekretär der Vereinten Nationen entschieden, im Jahr 2021 einen Gipfel über nachhaltige Ernährungssysteme durchzuführen. Die Schweiz leistet international und national einen wichtigen Beitrag zu diesem Gipfel und darüber hinaus. Was ist ein nachhaltiges Ernährungssystem? Definitionen des High Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition (HLPE) des Welternährungskomitees (CFS): «A food system gathers all the elements (environment, people, inputs, processes, infrastructures, institutions, etc.) and activities that relate to the production, processing, distribution, preparation and consumption of food and the outputs of these activities, including socio-economic and environmental outcomes»«A sustainable food system (SFS) is a food system that delivers food security and nutrition for all in such a way that the economic, social and environmental bases to generate food security and nutrition for future generations are not compromised».

Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung 2015 wurde die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) von 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UNO) verabschiedet. Sie enthält 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG). Für die Land- und Ernährungswirtschaft ist SDG 2 «Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung gewährleisten sowie eine nachhaltige Landwirtschaft fördern» von zentraler Bedeutung. Es ist eng mit der Umsetzung der gesamten Agenda 2030 verknüpft.

UNO-Ernährungssystemgipfel Der Vorbereitungsprozess für den Gipfel wurde am 16. Oktober 2020, dem Welternährungstag, mit einem 24-Stunden Stafetten-Dialog lanciert. Das BLW organisierte dabei eine Session mit der Teilnahme von Bundesrat Guy Parmelin. Anschliessend wurde ein breiter, konsultativer Prozess aufgegleist, bei dem sich die Schweiz aktiv in den Bereichen nachhaltige Konsummuster und naturfreundliche Produktion beteiligt hat. So wurden mehrere Lösungsansätze erarbeitet, um die sich verschiedene Koalitionen gebildet haben. Am Gipfel im September wurde schliesslich alles in einer Deklaration des UNO-Generalsekretärs zusammengeführt.

Engagement auf internationaler Ebene für den UNOErnährungssystemgipfel Programm für nachhaltige Ernährungssysteme des One Planet Network (10YFP)Das BLW ist seit 2015 in der Co-Leitung des Programms für nachhaltige Ernährungssysteme des UN One Planet Network (10YFP). Als Beitrag zum Gipfel über Ernährungssysteme haben die CoLeitenden des Programms im Rahmen dessen 3. Globalkonferenz im Dezember 2020 zusammen mit Agnes Kalibata, der Sondergesandten für den Gipfel, den 1. Globalen Food Systems

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME Summit Dialogue organisiert. Weiter erarbeitete die Globalkonferenz Empfehlungen, u.a. zur Notwendigkeit von kohärenten und ganzheitlichen Politiken im Bereich Ernährung sowie zum Einbezug aller relevanten Akteure in Entscheidungsprozesse. Nach dem Gipfel will sich das Programm auf die Umsetzung dessen Resultate ausrichten. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und Welternährungsausschuss (CFS)Im Jahr 2020 engagierte sich das BLW bei der Ernährungsund Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in vielen Konferenzen zugunsten der dringend erforderlichen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme. An der 42. FAO-Konferenz verabschiedeten die Mitgliedstaaten den neuen Strategischen Rahmen 2022–2031 der FAO. Er stellt die Transformation der Ernährungssysteme ins Zentrum, gewichtet aber die produktions- und technologiebasierten Ansätze stärker und versieht Themen wie Biodiversität, Agrarökologie und Boden mit einer weniger hohen Priorität als im bisherigen Rahmen. Die Schweiz wird seine Umsetzung entsprechend sehr genau mitverfolgen. Der Welternährungsausschuss (CFS) verabschiedete die freiwilligen Richtlinien für Ernährungssysteme und Ernährung und die Politikempfehlungen zu agrarökologischen und anderen innovativen Ansätzen. Beide Dokumente gelten als wichtiger Beitrag des CFS zum Welternährungsgipfel 2021. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)Die Delegierten der OECD-Mitgliedsländer, darunter auch die Schweiz, verfolgen aktiv die Arbeiten im Rahmen des Arbeits- und Budgetprogramms (Programme of Work and Budget, PWB) des Landwirtschaftsausschusses (Committee on Agriculture, COAG) und leisten ihren Beitrag dazu. Das PWB 2021–22 beauftragt die OECD unter anderem, sich an den Vorbereitungen im Hinblick auf den UNO-Ernährungssystemgipfel (UN FSS 21) zu beteiligen und sich entsprechend zu engagieren. Im Anschluss an die Konsultation der Mitgliedsländer veröffentlichte die OECD 2020–2021 eine Reihe von Berichten, um auf den UN FSS 21 hinzuarbeiten (für weitere Informationen siehe das OECD-Portal für Ernährungssysteme). UNO-Generalversammlung und Hochrangiges Politisches Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF)Im Rahmen der UNO-Generalversammlung verhandelt die Schweiz für den Bereich Land- und Ernährungswirtschaft die Resolutionen zu «Landwirtschaftlicher Entwicklung, Ernährungssicherheit und Ernährung», «Landwirtschaftliche Technologien für eine nachhaltige Entwicklung» und «Recht auf Nahrung». Das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung (HLPF) ist die wichtigste Plattform der UNO für nachhaltige Entwicklung und spielt eine zentrale Rolle bei der Weiterverfolgung und Überprüfung der Agenda 2030 und der SDGs inkl. SDG 2 auf globaler Ebene.

Umsetzung auf nationaler Ebene Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)Am 23. Juni 2021 hat der Bundesrat seine neue Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) und den dazugehörigen Aktionsplan verabschiedet. In der SNE 2030 setzt er einen Schwerpunkt beim «Vorantreiben der Transformation hin zu nachhaltigen Ernährungssystemen im In- und Ausland» mittels vier quantifizierbaren Zielen zu den Aspekten nachhaltige Ernährung, Lebensmittelverschwendung, Treibhausgas-Emissionen entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette und nachhaltige landwirtschaftliche Betriebe. Im dazugehörigen Aktionsplan hat der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Umsetzung der Ziele festgelegt. Nationaler Multi-Stakeholder-Dialog über ErnährungssystemeAls Vorbereitung auf den UN FSS 21 im September 2021 führte die Schweiz einen virtuellen Dialog durch, um die Entwicklung nachhaltiger Ernährungssysteme bis 2030 voranzutreiben. Bei diesem Dialog, der zwischen März und Juni 2021 stattfand, kamen die wichtigsten Akteurinnen und Akteure der

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME Land- und Ernährungswirtschaft zusammen und diskutierten verschiedene Themen wie bspw. nachhaltige Ernährungsumgebungen, nachhaltige Lebensmittelnachfrage und nachhaltige Ernährung. Die thematischen Inhalte wurden basierend auf den fünf Handelspisten des Ernährungssystemgipfels sowie auf dem in der Strategie für Nachhaltige Entwicklung 2030 verankerten Ansatz für die Ernährungssysteme formuliert.

Relevante Berichte • Wissenschaftliche Fachaufsätze und andere Dokumente, die im Rahmen des FSSVorbereitungsprozesses erstellt wurden: Documentation | United Nations • Rede von Guy Parmelin anlässlich der «14-Hour Global Relay Conversation» zur Lancierung des FSS-Vorbereitungsprozesses: Bundesrat Guy Parmelin | Contribution à la session «Inclusion et diversité» | YouTube • Bericht über den 1. Global Food Systems Summit Dialogue: official-feedback-1234-de.pdf (summitdialogues.org) • Outcome document of the 3rd global conference of the SFS Programme: outcome_document_3rd_global_sfsp_conference_sfsp_final_3dec2020.pdf (oneplanetnetwork.org) • HLPE. 2020. Food security and nutrition: building a global narrative towards 2030. A report by the High Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition of the Committee on World Food Security, Rome • OECD (2021), Making Better Policies for Food Systems, OECD Publishing, Paris, https:// doi.org/10.1787/ddfba4de-en • Deconinck, K., et al. (2021), "Overcoming evidence gaps on food systems", OECD Food, Agriculture and Fisheries Papers, No. 163, OECD Publishing, Paris, https:// doi.org/10.1787/44ba7574-en • Bericht FSSD Phase 3 vom 8.6.2021 auf Englisch: https://summitdialogues.org/ dialogue/13519/official-feedback-13519-en.pdf?t=1625141303 • Bericht Städtedialog Genf-Lausanne vom 6.5.2021: https://summitdialogues.org/ dialogue/13513/official-feedback-13513-en.pdf?t=1623931328 • Städtedialog Bellinzona vom 18.5.2021: https://summitdialogues.org/dialogue/13515/ official-feedback-13515-en.pdf?t=1623932017 • Städtedialog Zürich-Basel vom 20.5.2021: https://summitdialogues.org/ dialogue/13517/official-feedback-13517-en.pdf?t=1623931557 • Bericht FSSD Workshop 1 vom 23.3.2021 auf Französisch: https:// www.blw.admin.ch/dam/blw/fr/dokumente/International/Nachhaltigkeit/2030 Agenda

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME f%C3%BCr Nachhaltige Entwicklung/fssd_workshop_bericht_3-5-21.pdf.download.pdf/ FSSD_national_atelier_1_rapport_FR.pdf • Bericht FSSD Workshop 1 vom 23.3.2021 auf Deutsch: https:// www.blw.admin.ch/dam/blw/de/dokumente/International/Nachhaltigkeit/2030 Agenda f%C3%BCr Nachhaltige Entwicklung/fssd_workshop_bericht_3-5-21.pdf.download.pdf/ Nationaler_FSSD_Workshop_1_Bericht_DE.pdf • Bericht FSSD Workshop 1 vom 23.3.2021 auf Englisch: https://summitdialogues.org/ dialogue/5003/official-feedback-5003-en.pdf?t=1617981610 Patrick Mink, Laura Sommer, Michaël Sapin, Madeleine Kaufmann, Kate Dassesse, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit

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Agrobiodiversität und Genetische Ressourcen Die Erhaltung der Biodiversität ist für die Lebensfähigkeit der Menschen von zentraler Bedeutung. Dank der biologischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt und der Ökosysteme profitieren wir von zahlreichen Ökosystemleistungen wie zum Beispiel der Bestäubung, der Wasserund Klimaregulierung sowie dem Schutz vor Erosion, Trockenheit, Überschwemmungen und Waldbränden. Die Schweiz betrachtet die Agrarökologie als einen wichtigen Ansatz für die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen und engagiert sich aktiv auf internationaler Ebene, insbesondere durch ihren Vorsitz der FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Die Ernährungssysteme haben grossen Einfluss auf den Zustand der Biodiversität. Manche Systeme können sie beeinträchtigen, andere wiederum können sie fördern. Die nachhaltige Landwirtschaft und agrarökologische Systeme tragen dazu bei, die Biodiversität und die Ökosysteme samt ihren Leistungen zu erhalten und nachhaltig zu nutzen und damit zur Ernährungssicherheit beizutragen. Durch Domestizierung und Selektion genetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft entstanden neue Pflanzensorten und Tierrassen. Dieses Reservoir an Vielfalt ermöglicht heute eine bessere Anpassung an neue Gegebenheiten wie das sich wandelnde Klima und die Ressourcenknappheit. Verschiedene internationale und nationale Programme haben sich der Anerkennung, dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung der nachhaltigen Nutzung einer grösseren Bandbreite der genetischen Vielfalt verschrieben.

Begriffe Biodiversität bedeutet die Variabilität unter lebenden Organismen und der Ökosysteme, zu denen sie gehören. Diversität manifestiert sich daher auf verschiedenen Ebenen: innerhalb einer Art (Genetik und Epigenetik), zwischen den Arten (verschiedene Spezies) und innerhalb und zwischen Ökosystemen.Die Agrobiodiversität (oder Biodiversität für Ernährung und Landwirtschaft) umfasst alle Aspekte der Biodiversität, von der die Ernährung und Lebensqualität der Menschheit abhängig ist. Dieser Begriff umfasst unter anderem Kulturpflanzen, Bäume und Forstpflanzen (einschliesslich ihrer Wildformen), Nutztiere, Wildtiere im Umfeld des landwirtschaftlichen Systems, Fische und andere Wasserlebewesen sowie Organismen, die in der Lebensmittelindustrie zur Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt werden (z. B. Fermentation). Zur Agrobiodiversität gehört natürlich auch die Vielfalt der Bodenlebewesen und der wirbellosen Tiere wie der Bestäuber, die für die landwirtschaftliche Produktion von zentraler Bedeutung sind, sowie die Vielfalt der Agrarökosysteme als Ganzes.

Agrarökologie Die Schweiz betrachtet die Agrarökologie als einen wichtigen Ansatz für die Transformation hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen. Im Vorfeld des Ernährungssystemgipfels 2021 ist die Agrarökologie ein Querschnittsthema für die Schweiz. Die Schweiz ist an mehreren Veranstaltungen im Vorfeld des Gipfels zu diesem Thema beteiligt. So engagiert sich

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME die Schweiz beispielsweise aktiv für den «solution cluster» zur Agrarökologie, der sich dafür einsetzen wird, dass die 13 Prinzipien der Agrarökologie aus dem Bericht des hochrangigen Ausschusses für Welternährungssicherheit (HLPE 2019) vom Gipfel anerkannt werden, um die Transformation der Ernährungssysteme vorzuspuren. Die Schweiz fördert den agrarökologischen Ansatz als holistischen, systemischen und innovativen Ansatz, der einen Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigeren Land- und Ernährungswirtschaft vorantreiben kann.

Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (IV-PGREL) soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) sowie die gerechte Aufteilung der daraus entstehenden Vorteile sichern. Der IV-PGREL ist von entscheidender Bedeutung im Hinblick auf die Erhaltung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen und somit für die globale Ernährungssicherheit. Auch soll dadurch der ausserordentliche Beitrag der LandwirtInnen zur Erhaltung der PGREL anerkannt werden. Der Zugang zu den PGREL und der gerechte Vorteilsausgleich aus deren Nutzung werden in einem multilateralen System geregelt. Das multilaterale System befindet sich derzeit in einem Überarbeitungs-Prozess. An der letzten Sitzung des Lenkungsorgans im Jahr 2019 wurden die Verhandlungen zur Revision aber aufgrund von Differenzen zwischen den Vertragsparteien vorerst ausgesetzt. Informelle Gespräche dazu wurden 2021 wieder aufgenommen. Die nächste Sitzung des Lenkungsorgans wurde aufgrund der globalen Pandemie auf Mai 2022 verschoben.

FAO-Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft Die Kommission für genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Commission on Genetic Resources for Food and Agriculture, CGRFA) ist das einzige ständige Gremium, in welchem Regierungen Fragen zur Biodiversität in den Bereichen Ernährung und Landwirtschaft besprechen und verhandeln können. Sie verabschiedet Leitlinien und Aktionspläne zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für Ernährung und Landwirtschaft sowie zur gerechten Aufteilung der daraus entstehenden Vorteile. Seit ihrer Einsetzung hat die Kommission weltweit Evaluationen des Zustandes genetischer Ressourcen von Wald, Pflanzen und Tieren durchgeführt, um anschliessend Aktionspläne zu entwickeln. So publizierte die CGRFA im Jahr 2019 ihren ersten Weltzustandsbericht zur Biodiversität für Ernährung und Landwirtschaft , der dazu dienen hat, einen globalen Aktionsplan für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung Biodiversitäts für Ernährung und Landwirtschaft auszuarbeiten. Im 2021 wird die CGRFA von einem Mitarbeiter des BLW präsidiert.

Neuer globale Rahmen für die biologische Vielfalt für den Zeitraum nach 2020 Im Rahmen des Übereinkommens über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) sollen auf der nächsten Biodiversitätskonferenz (CBD COP 15) in Kunming neue Ziele für 2030 gesetzt werden. Derzeit wird der Post-2020 Global Biodiversity Framework (GBF) von den Vertragsstaaten in einer offenen Arbeitsgruppe verhandelt. Der neue globale Rahmen für Biodiversität soll konkrete, ambitionierte und realistische Ziele beinhalten. Im Zentrum des GBF stehen ausserdem das Schaffen von Synergien mit anderen biodiversitätsrelevanten

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME Übereinkommen und Prozessen aber auch das «Mainstreaming» von Biodiversität, also das Integrieren des Themas in andere Bereiche und Sektoren, wie Ernährung und Landwirtschaft. Madeleine Kaufmann, François Pythoud, Claudia Stürzinger, Alwin Kopse BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME

Partnerschaften Die Schweiz ist Mitglied verschiedener internationaler MultiStakeholder-Initiativen, die sich mit einem breiten Spektrum von Herausforderungen befassen, die unsere Landwirtschaft und unsere Ernährungssysteme angehen müssen, um nachhaltiger zu werden. Unser Land engagiert sich unter anderem in den Bereichen Zucht, Berglandwirtschaft, Wasser und Klimawandel. Im Rahmen dieser Partnerschaften hat die Schweiz eine Reihe von Nebenveranstaltungen auf internationalen Konferenzen in den Jahren 2020 und 2021 mitorganisiert, wie zum Beispiel die 3. Globale Konferenz des Programms für nachhaltige Ernährungssysteme oder das Hochrangige Politische Forum für nachhaltige Entwicklung. Programm für nachhaltige Ernährungssysteme des One Planet Network (10YFP) Das Programm für nachhaltige Ernährungssysteme («SFS Programme») des One Planet Network (10YFP) ist eine partnerschaftliche Multi-Stakeholder Initiative mit dem Ziel, den Wandel hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen weltweit zu beschleunigen. Das BLW leitet das Programm seit 2015, aktuell zusammen mit Costa Rica und WWF International. Das Programm fördert einen ganzheitlichen Ernährungssystemansatz sowie den Einbezug aller relevanten Akteure. Als Beitrag an ein gemeinsames Verständnis von nachhaltigen Ernährungssystemen hat es im Dezember 2020 das sogenannte «Sustainable Food Systems Glossary» veröffentlicht. Zu den über 180 Mitgliedern des Programms zählen Länder wie Argentinien, die Niederlande, Tunesien und die USA, Organisationen wie FAO, UNEP und das WEF, Forschungsinstitute wie CGIAR und die ETH, Unternehmen wie Nestlé und NGOs wie Biovision. Das SFS Programme hat Ende 2020 seine 3. Globalkonferenz durchgeführt, welche zu den Vorbereitungen des Gipfels über Ernährungssysteme beigetragen hat («Nachhaltige Ernährungssysteme»). Schweizerisches nationales FAO-Komitee (CNS-FAO) Das schweizerische nationale FAO-Komitee ist eine ausserparlamentarische Kommission, die den Bundesrat in Fragen der Ernährungssicherheit und der nachhaltigen Ernährungssysteme berät. Dieses Komitee wurde 1947 gegründet, um gleich nach dem Beitritt der Schweiz zur FAO (1946) seine beratende Funktion aufzunehmen. Für die laufende Legislaturperiode 2020-2023 setzte sich das CNS-FAO drei Schwerpunktthemen: 1) Jugend in der Landwirtschaft, 2) Agrarökologie, 3) Transformation der Ernährungssysteme. Das CNS-FAO begleitet zudem die Vorbereitungsarbeiten hin zum Gipfel der UNO zu Ernährungssystemen 2021 und konnte seine Arbeiten im Bereich Agrarökologie erfolgreich an den wissenschaftlichen Tagen und dem Vorgipfel des UN Food Systems Summit 2021 platzieren (siehe hier «Pathways to advance agroecology : Overcoming challenges and contributing to sustainable food systems transformation» und hier Science Brief).

Globale Agenda für nachhaltige Nutztierhaltung (GASL) Das BLW engagiert sich für die globale Agenda für nachhaltige Nutztierhaltung (Global Agenda for Sustainable Livestock, GASL). Die GASL zählt über 100 Partnerinnen und Partner, namentlich Regierungen, Landwirtinnen und Landwirte, Akteurinnen und Akteure des Privatsektors und der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME Forschungsgemeinschaften. Ihr Sekretariat befindet sich am Hauptsitz der FAO in Rom. Die Schweiz ist Mitglied des Leitungsausschusses der GASL. Im Rahmen des 11. jährlichen GASL-Multi-Stakeholder-Treffens «Multistakeholder Partnership Meeting, MSP» fand am 25. und 26. Mai 2021 eine Multi-Stakeholder-Konsultation für die Region Schweizer und Französischer Jura zum Thema Zucht und nachhaltige Ernährungssysteme statts.

Die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen fördern: die Mountain Partnership Die Mountain Partnership (MP) ist ein transnationaler, freiwilliger Zusammenschluss von Staaten, zwischenstaatlichen Organisationen, Zivilgesellschaften und privaten Akteuren, die sich für die nachhaltige Entwicklung der Berggebiete einsetzen und sich dazu verpflichten, ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 zu intensivieren. Die MP hat sich an der Vorbereitung des UNO-Ernährungssystemgipfels beteiligt, indem sie einen unabhängigen Dialog und eine Nebenveranstaltung im Rahmen des Vorgipfels organisiert hat. Während des Hochrangigen Politischen Forums (HLPF) für nachhaltige Entwicklung 2021 am Sitz der Vereinten Nationen in New York war die MP auch Mitorganisatorin einer Veranstaltung betreffend die möglichen Wege zur nachhaltigen und resilienten Erholung der Bergregionen nach Covid. Aus diesem Anlass haben die MP und die FAO die Studie «Mountain farming systems – seeds für the future» publiziert, die teilweise von der Schweiz finanziert wurde.

Globales Rahmenwerk zur Wasserknappheit in der Landwirtschaft (WASAG) Die Schweiz arbeitet seit 2019 mit WASAG (The Global Framework on Water Scarcity in Agriculture) zusammen. 2020 begleitete die Schweiz vor allem die Strategieentwicklung und die Rapportierung von WASAG an das Komitee für Landwirtschaft (COAG) der FAO, aber auch die Arbeiten der Arbeitsgruppe zu nachhaltiger Wassernutzung in der Landwirtschaft. In diesem Zusammenhang hat sie einen Workshop zum Thema «Kann die Verbesserung von Wasserproduktivität uns retten vor globaler Wasserknappheit?» mitgestaltet und an einem Webinar zu Wasserproduktivität in der Schweizer Landwirtschaft gesprochen.

Allianz für klimafreundliche Landwirtschaft (GACSA) Die Allianz für klimafreundliche Landwirtschaft (Global Alliance for Climate-Smart Agriculture, GACSA) ist eine Plattform, die darauf abzielt, die Ernährungssicherheit und Resilienz angesichts des Klimawandels zu verbessern. Sie zählt mehr als 500 Mitglieder, einschliesslich die Schweiz, aus Regierungen, Privatsektor, Bauernorganisationen, Zivilgesellschaften, Forschungseinrichtungen und zwischenstaatlichen Organisationen. Das Sekretariat von GACSA ist bei der FAO in Rom eingerichtet.

Relevante, Berichte • Towards a Common Understanding of Sustainable Food Systems: Key approaches, concepts and terms | One Planet Network • « Mountain Farming Systems – Seeds for the future » www.fao.org/documents/card/en/c/ cb5349en

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INTERNATIONAL > TRANSFORMATION ERNÄHRUNGSSYSTEME Patrick Mink, Michaël Sapin, François Pythoud, Madeleine Kaufmann, Laura Sommer, BLW, Fachbereich Internationale Angelegenheiten und Ernährungssicherheit

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Begriffe und Methoden

Herausgeber Bundesamt für Landwirtschaft BLW CH-3003 Bern Telefon: 058 462 25 11 Internet: www.agrarbericht.ch Copyright: BLW, Bern 2021

Gestaltung Panache AG, Bern

Vertrieb BBL, Verkauf Bundespublikationen, CH-3003 Bern www.bundespublikationen.admin.ch

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