V / 42. Jg / 18. Woche
Berlin und Bonn / Mai 2026



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V / 42. Jg / 18. Woche
Berlin und Bonn / Mai 2026



(BS) Klimawandel, demografische Entwicklung, Inflation und Krieg: In Zeiten multipler Krisen rückt die Rolle des Staats als Daseinsvorsorger in den Fokus –angesichts klammer Haushalte und eines gleichzeitig hohen Reformdrucks keine leichte Aufgabe.
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Implikationen für Behörden nach AfD-Klage gegen Nürnberg
(BS/Anne Mareile Moschinski) Wie weit darf das parteipolitische Neutralitätsgebot den Einsatz von Kommunen in zivilgesellschaftlichen Bündnissen einschränken und wann kann ein Bündnisaustritt verlangt werden? Das hat nun das Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil festgelegt – und damit neue Regeln für hunderte Kommunen geschaffen.
Für die Stadt Nürnberg ist es ein großer juristischer Erfolg. Für viele Städte und Gemeinden, die sich Bündnissen mit politischer Zielsetzung angeschlossen haben, ebenfalls: Aus dem Streit mit der AfD um die Mitgliedschaft im Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus“ ist die Stadt als vorläufiger Sieger hervorgegangen. Sie muss ihre Mitgliedschaft nicht aufkündigen und darf sich vorerst weiter engagieren. Der Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus“ hat sich dem Kampf gegen Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus verschrieben. In der Vergangenheit
äußerte er sich wiederholt kritisch zur AfD. Derzeit gehören ihm 164 Kommunen und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen an, seit 2009 ist die Stadt Nürnberg als Gründungsmitglied Teil des Bündnisses. Gegen die Mitgliedschaft hatte der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach geklagt und damit in erster Instanz am Verwaltungsgericht Ansbach verloren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fällte in zweiter Instanz ein Urteil, mit dem Ergebnis: Die Stadt müsse aus der Allianz austreten. Die Stadt Nürnberg legte Berufung ein und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied zugunsten der Stadt. Die Begründung der Richter: ein Austritt der Stadt sei nur dann gerechtfertigt, wenn die Kritik des Bündnisses der Stadt Nürnberg zuzurechnen sei. Dass das Bündnis rechtlich durch die Stadt beherrscht werde, konnte das BVerwG aber nicht feststellen. Nürnbergs Stadtsprecher Andreas Franke erklärte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind in vielen Punkten bestätigt
Adressfeld
worden und froh, dass wir nicht aus der Allianz austreten müssen.“
Das Urteil in der vorliegenden Form hat aus Sicht von Dr. Ralph Heiermann, Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht, Signalwirkung für andere kommunale Bündnisse mit politischer Zielsetzung. Denn es lege fest, „wann derartige Mitgliedschaften in das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ eingreifen. Kommunen müssten nun prüfen, ob ihre Mitgliedschaft in einer Allianz mit politischer Zielsetzung eine Verletzung der Rechte auf Chancengleichheit einer Partei darstelle und damit rechtswidrig sei. „Wenn sie bei der Prüfung feststellen, dass schon der Satzungszweck darin besteht, einer politischen Partei im politischen Wettbewerb Nachteile zuzufügen, wäre ein Austritt aus dem Bündnis notwendig“, erklärt Heiermann. Sei dies nicht der Fall, komme es aber in einem solchen Bündnis zu Aktionen, die sich gezielt gegen eine Partei richten, sei entscheidend, ob die Kommune in dem Bündnis einen „lenkenden Einfluss auf solche Aktionen gegen eine bestimmte Partei nimmt“. Dies sei gleichbedeutend mit einer unmittelbaren Verletzung der Rechte einer Partei auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb – wenn Ausmaß und Intensität der Aktionen der Partei im politischen Wett-
bewerb ernsthafte Nachteile zufügen könnten. Gerechtfertigt sei eine Mitgliedschaft in einem solchen Fall nur noch dann, wenn „sich die Kommune auf die Verteidigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung beruft und die Notwendigkeit der Maßnahme hierfür belegt wird“, führt Heiermann aus.
Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Die grundlegende Bedeutung des BVerwG-Urteils für die Stellung der Kommunen im „verfassungsstaatlichen Gefüge der Bundesrepublik“ unterstreichen auch Prof. Dr. Andreas Funke, Professor für öffentliches Recht und Rechtsphilosophie in Nürnberg, und Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie folgen der Argumentation der Leipziger Richter und schreiben im „Verfassungsblog“: Die Stadt Nürnberg habe ihre Neutralitätsverpflichtung nicht verletzt, sie habe sich stattdessen für den Schutz der Verfassung eingesetzt. Den Kommunen müsse im Zweifel Raum gegeben werden, um sich für die Werte der Verfassung einzusetzen. Beendet ist das Verfahren mit dem Leipziger Urteil noch nicht. Eine abschließende Entscheidung muss nun die vorherige Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, treffen.

Geld gegen Krisen
Die Pläne der Bundesregierung zur Steuer- und Gesundheitsreform stoßen bei mehreren führenden Ökonomen auf Kritik. Seite 8

Rückzug und Teilhabe
Einsamkeit ist ein wachsendes Problem. Städte reagieren, kommen aber ohne verlässliche Unterstützung an Grenzen. Seite 14

Digitale Gewalt
Nach dem Fall Collien Fernandes steht der straflose Einsatz von KI-Tools unter Beschuss. Der Bund kündigt neue Gesetze an, doch auch ein Kulturwandel ist nötig. Seite 33

Schwerpunktthema der Ausgabe
Hoffnungsloser Fall
Impressum
Zukunftsfähige Fachkräfte
Modernisierung im Öffentlichen Dienst
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Bei der Umsetzung des Klimaschutzprogramms hakt es
Heiße Zeiten – kühle Köpfe
Die Chancen und Hürden kommunaler Hitzeplanung
Revival von 2020
Engpässe bei Schutzausrüstung befürchtet
Seite 5
Seite 13
Seite 19
SCHWER PUNKT
Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll
Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt
Leiterin der Berliner Redaktion Anne Mareile Moschinski
Leiter der Bonner Redaktion Bennet Biskup-Klawon
Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch, Ulrike Heitmüller
Kommune Julian Faber, Scarlett Fels
Digitaler Staat Anke Domscheit-Berg, Julia Grahn, Carla Menzel, Frederik Steinhage Sicherheit & Verteidigung Jonas Brandstetter, Thomas Hönig, Mirjam Klinger, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky
Sonderkorrespondenten BOS Gerd Lehmann
Online-Redaktion Tanja Klement
Parlamentsredaktion Berlin
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Geschäftsführung Dr. Fabian Rusch




Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de
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Druck Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau Herausgeber- und Programmbeirat Dr. h.c. Uwe Proll (Vorsitz)
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Folgen Sie diesem Icon: Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Sorgender Staat“ handelt.
Der Anspruch, die Gesundheitsversorgung im Krisenfall aus einer Hand zu organisieren, ist gut – die Realität scheitert an Zuständigkeiten und der Finanzierung. Die Bundeswehr engagiert sich darin, die zivil-militärische Zusammenarbeit in der Sanitäts- und Gesundheitsversorgung zu verbessern und muss sich den Vorwurf der Militarisierung des Gesundheitssektors gefallen lassen. Dabei ist genau der Austausch zwischen Länderverantwortlichen, ärztlichen Verbänden, Krankenhäusern und dem Sanitätsdienst eine der drängendsten Aufgaben, um Deutschlands Rolle in der Nato im Bündnisfall bei einem Angriff aus Russland gerecht zu werden: Drehscheibe Deutschland. Der Sanitätsdienst rechnet mit 1.000 zu versorgenden Verwundeten, die – so die Erfahrungen aus der Ukraine – neuen Verletzungsmustern ausgesetzt sind. Auf Basis einer durchschnittlichen Liegezeit von 15 Tagen bedarf es 15.000 Akutbetten. In den fünf Bundeswehr-Krankenhäusern in Deutschland stehen 1.800 Betten. Sie wären nach zwei Tagen oder weniger Geschichte, zudem würde ein nennenswerter Teil des Personals in mobilen Lazaretten ins Kampfgebiet verlegt. Die zivilen Krankenhäuser übernehmen also unweigerlich die Versorgung im Kriegsfall. Mit hohen Erwartungen wird das Gesundheitssicherstellungsgesetz
aus dem BMG erwartet. Aber auch dieses wird nicht ausreichend beantworten können, wie sich Verlegung, Koordination und Vernetzung für den Ernstfall rechtssicher und organisatorisch vorbereiten lassen. Es bedarf konkreter Zuständigkeiten und Weisungsketten.
Dies betrifft allein drei Bundesministerien plus die Länder. Auch die Datenlage muss einheitlich erfasst sein: Ärzte, Material, Auslastung etc. Operativ existiert zudem der Wunsch nach einem übergeordneten Lage- und Führungszentrum Gesundheit, das Echtzeitinformationen vom Kriegsschauplatz und von der Versorgung daheim zusammenführt. Nach dem Motto „kein Plan überlebt den ersten Feindkontakt“, müssen solche Szenarien zudem mehr beübt werden. Während der Corona-Pandemie hat sich der Kleeblatt-Mechanismus von Bundeswehr und BBK als Konzept bewährt, bei der Versorgung ukrainischer Verwundeter wurde er erneut angewandt – aber wie belastbar ist das Versorgungssystem bei viel größeren Mengen von Verwundeten? Auch der Mechanismus während Corona, über die MPK Entscheidungen herbeizuführen, wäre unpraktikabel. Ein Autoritätstransfer von den Ländern zum Bund stößt aktuell auf Ablehnung, eine gemeinsame Lösung muss dennoch her.
Was wird die wärmste Zeit des Jahres hierzulande bringen? Einen Sommer der Reformen und/oder ein weiteres Sommermärchen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft? Oder weder das eine noch das andere? In jedem Fall werden die Reformdebatte und die FußballWM bewegende Themen für die Bevölkerung sein – auf die eine oder andere Art.
Der deutsche Philosoph Peter Sloterdijk hat in diesem Kontext den Begriff der „Sorgen- und Erregungsgemeinschaft“ geprägt. Dies lässt sich beim Fußball besonders gut bei Großereignissen wie EM und WM im öffentlichen Raum beobachten, wenn Fanmeilen und sonstige Public Viewing Locations in Schwarz-Rot-Gold versinken und das eigene Team von weiten Teilen der Gesellschaft inbrünstig zum Sieg geschrien und anschließend euphorisch in zumeist nächtlichen
Autokorsos gefeiert wird. Eine derart positiv „geladene“ Erregungsgemeinschaft sucht man in der aktuellen Reformdebatte vergebens. Hier dominiert die Sorge. Kollektiv wird aus unterschiedlichen Perspektiven der „Reformstau“ beklagt – übrigens bereits 1997 zum Wort des Jahres gekürt. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und die Problemlösungskompetenz der Bundesregierung und der Politik allgemein schwindet im Zuge der Reformdiskussionen immer weiter. Sorgen um Energie, Wirtschaft, Rente, Gesundheit, Verteidigungsfähigkeit usw. dominieren den Diskurs. Ein klares, kohärentes und positiv formuliertes Narrativ für die Zukunft dieses Landes ist in der öffentlichen Debatte nicht mehr wahrnehmbar. Anders als bei der Fußball-WM geht es nicht mehr ums Gewinnen, sondern bestenfalls um ein Unentschieden oder eine nicht allzu hohe Niederlage. Wer mit dieser Haltung in ein Spiel geht, hat in der Regel schon verloren.
Für die nun notwendige Anpassung der Alimentation muss es somit eine strukturelle Neujustierung geben. Dies gilt seit der ersten Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2020. Mit seinem Beschluss im vergangenen Jahr hatte das BVerG entschieden, dass das Gebot der Mindestbesoldung nicht mehr wie bisher auf das Niveau der Grundsicherung Bezug nimmt, sondern auf das Median-Äquivalenzeinkommen. Die Besoldung muss demnach mindestens so bemessen sein, dass sie die Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht. Folglich musste eine neue Methode zur Prüfung der Besoldungsgrade her.
Neu berechnet
Amtsangemessene Alimentierung kommt endlich
(BS/Sven Rudolf) Jahrelang sei die Alimentierung der Beamten nicht verfassungskonform gewesen, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuletzt im vergangenen Jahr. Nachdem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Januar versprochen hatte, das Thema in den kommenden Wochen voranzubringen, liegt nun der Gesetzentwurf zur Bundesbesoldung vor. Dieser soll neben der Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auch den Tarifabschluss des Bundes vom 6. April 2025 auf die Beamten übertragen.

Grundlegend ändert sich im aktuellen Gesetzentwurf folgendes: Die niedrigsten Besoldungsstufen werden gemäß dem Beschluss des BVerfG angepasst. Dabei wird die Besoldung/Versorgung einer bis zu vierköpfigen Familie nun nicht mehr nach dem Alleinverdienermodell bemessen, sondern nach dem Doppelverdienermodell. Die Höhe der Mindestbesoldung wird also unter typisierender Berücksichtigung eines angenommenen Partnereinkommens bestimmt. Zugleich werden in konsequenter Umsetzung dieser Konzeption und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung Anpassungen beim Familienzuschlag vorgenommen. Insbesondere wird der pauschal gewährte Familienzuschlag der Stufe 1, welcher im Wesentlichen an den Status der Ehe anknüpft, entfallen, indem dieser vollständig in die Grundgehaltstabellen überführt wird.
Billig kommt der Bund bei der Anpassung der Besoldung nicht weg — immerhin drohen ihm auch noch Nachzahlungen, jedoch sind diese Ausgaben nötig und kein Luxus. Foto: BS/Christian Stoll, stock.adobe.com
Mehrkosten in Milliardenhöhe
Auf Grundlage dieser Veränderungen wurde eine Tabellenreform vorgenommen, um die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte zu erhalten, wie es das Bundesverfassungsgericht forderte. Dadurch entstehen dem Bund 2026 jedoch Mehrkosten im Umfang von etwa 3,4 Milliarden Euro und mehr als 3,5 Milliarden Euro ab 2027. Eine große Summe, die jedoch nötig ist, um eine verfassungsgemäße Alimentierung zu ermöglichen. Dass es eine so lange Verzögerung zwischen dem ersten Feststellen des Defizits und einem erfolgreichen Gesetzentwurf gab, sorgte lange Zeit für Unmut bei den Gewerkschaften. Denn obwohl die Anpassung der Besoldung ausgeblieben sei, hätten die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten z. B. beim Zoll oder der Bundespolizei in den vergangenen Jahren immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende. Der DGB begrüße Dobrindts Schritt, aber, so Hannack: „Der DGB und die Gewerkschaften werden den zur Beteiligung vorgelegten Referentenentwurf kritisch prüfen.“ Auch DBB-Chef Volker Geyer zeigte sich erfreut: „Damit hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sein Versprechen, das Thema zügig voranzubringen.“ Schließlich hatte Dobrindt erst im Januar auf der Jahrestagung des DBB angekündigt, dass der Gesetzentwurf in wenigen Wochen vorliegen werde. „Nun liegt er vor, so geht seriöse Politik“, kommentierte Geyer und berichtete davon, dass es schon während der Entstehung des Gesetzentwurfs viele konstruktive Gespräche gegeben habe. Dennoch kündigte auch der DBB eine kritische Prüfung des vorgelegten Entwurfs an. Der DBBFachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt ergänzte: „Vorbehaltlich unserer abschließenden Stellungnahme kann schon jetzt festgestellt werden, dass er viele positive und auch lang erwartete Aspekte enthält, wie etwa strukturelle Verbesserungen in den Besoldungstabellen. Besonders kritisch bewerten wir die Abkehr vom bisher vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Berechnungsmaßstab des Alleinverdienermodells. All diese Aspekte werden in unsere Gesamtbewertung einfließen.“
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Die Arbeit im Öffentlichen Dienst ist von einer Vielzahl von gesetzlichen und innerdienstlichen Regelungen geprägt, die vorrangig wichtigen rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Prinzipien, wie dem Vorrang des Gesetzes und insbesondere dem Gesetzesvorbehalt, dienen. Diese betreffen in erster Linie das Verhältnis zwischen staatlicher Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern.
Die besondere Rolle des Gesetzesvorbehalts im Rahmen der Eingriffsverwaltung liegt auf der Hand. Wenn der Staat etwas von seinen Bürgerinnen und Bürgern verlangt oder ihnen untersagt, bedarf es dafür einer gesetzlichen Grundlage. Das gilt auch im Verhältnis des Staates zu seinen Beschäftigten, soweit nicht nur die dienstliche Aufgabenerfüllung betroffen ist, sondern es um deren persönliche Rechtstellung geht.
Personalvertretungen als Wächter der Rechte
Die dienstliche Zusammenarbeit ist jedoch nicht nur von den Rechtsverhältnissen der einzelnen Bediensteten zu ihren Dienstherren geprägt. Für wichtige Bereiche der Arbeit in den Dienststellen stehen den Dienstherren die von den Beschäftigten gewählten Personalvertretungen als Wächter ihrer Rechte gegenüber. Sie sind zu informieren, nehmen zu Vorhaben der Dienstherren Stellung und bestimmen vor allem in vielen Dingen gemeinsam mit dem Dienstherrn mit. Man denke nur an Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit und deren Lage und Erfassung. Es ist deshalb nicht unwesentlich, zu wissen, wo man hingehört, wenn man beispielsweise zu einer anderen Dienststelle abgeordnet oder dort eingesetzt wird.
Eine Kolumne von Ralph Heiermann
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 16. Dezember 2025 (Aktenzeichen 5 PB 2.25) über einen besonders gelagerten Fall im Freistaat Sachsen zu entscheiden. Das dortige Landesamt für Schule und Bildung besteht aus einer Hauptdienststelle in Chemnitz und sechs weiteren Teildienststellen an anderen Orten im Freistaat. Diese gelten als selbstständige Dienststellen mit eigenem Personalrat. Ein Teil der in der Leipziger Dienststelle Tätigen hat aufgrund der Organisationsverfügung der Hauptdienststelle ausschließlich dienstliche Aufgaben zu erfüllen, die anderen Teildienststellen obliegen. Von dort erhielten sie auch die fachlichen Weisungen. Das Bundesverwaltungsgericht musste klären, ob dieser Teil der Beschäftigten trotz der Organisationsänderungen nach wie vor am Leipziger Standort wahlberechtigt und wählbar war.
Umfassende Betreuung
Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass nach den personalvertretungsrechtlichen Regelungen für die Wahlberechtigung insbesondere die Zugehörigkeit zur betreffenden Dienststelle entscheidend ist. Dafür kommt es auf die Eingliederung der Beschäftigten an. Diese richtet sich danach, in welcher Dienststelle ein Bediensteter tätig ist und ob sie oder er dort nach Weisungen der Dienst-




stellenleitung zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben tätig wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung vor dem Hintergrund der besonderen tatsächlichen Situation in dem konkreten Fall weiterentwickelt. Es hat das Beschäftigungsverhältnis der Beschäftigten als atypisch zwischen zwei Teildienststellen gespalten angesehen, weil die Beschäftigten einerseits ihrer Tätigkeit in einer Teildienststelle nachgehen und andererseits dort aber Aufgaben einer anderen Teildienststelle nach den fachlichen Weisungen des Leiters der anderen Teildienststelle wahrnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht betont die Gesetzessystematik und den Zweck des Personalvertretungsgesetzes: Zum Wohl der Beschäftigten ist eine möglichst umfassende Betreuung durch einen Personalrat zu gewährleisten. Der Gesichtspunkt einer ortsnahen Betreuung am Beschäftigungsort durch den dortigen Personalrat tritt nicht hinter das Weisungsrecht des Dienststellenleiters, die Aufgaben der anderen Dienststelle und die Eingliederung der Beschäftigten in diese Teildienststelle zurück. Das führt nach der Entscheidung zu einer Eingliederung dieser Beschäftigten in beide Teildienststellen – mit der Folge, dass sie in beiden Dienststellen für die jeweilige Personalvertretung wahlberechtigt sind!



Dr. Ralph Heiermann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und besitzt eine Kanzlei in Hannover. Er berichtet an dieser Stelle regelmäßig über arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Verwaltung und die aktuelle Rechtsprechung.
Foto: BS/privat

Zwei kleine Details im Koalitionsvertrag
(BS/Ann Kathrin Herweg) Brandenburgs neue Regierung möchte sparen – auch beim eigenen Personal. Ein stabiler Haushalt soll die Handlungsfähigkeit des Landes sichern. Der DBB-Landesbund rechnet mit dem Gegenteil.
Anfang des Jahres scheiterte die Brandenburger Koalition aus SPD und BSW, seit Kurzem regiert die SPD nun gemeinsam mit der CDU. Laut Koalitionsvertrag will die Regierung – abgesehen vom hoheitlichen Kern- und Bildungsbereich –keine neuen Verbeamtungen mehr vornehmen. Die Personalkosten will sie im Laufe der Legislaturperiode schrittweise um fünf Prozent reduzieren. Konkrete Regelungen werden derzeit erarbeitet. Diese Pläne begründet das Finanzministerium mit der weiterhin angespannten Lage der öffentlichen Haushalte. Finanzminister Daniel Keller stellt klar: „Oberstes Ziel ist und bleibt, einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten.“ Dazu brauche das Land finanzielle Stabilität. Doch Verbeamtungen – und insbesondere die daraus resultierenden Pensionsverpflichtungen –binden den Haushalt. Hinzu kommt, dass in den vergangenen Jahren zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und weiterer Herausforderungen in Brandenburg 3.100 zusätzliche Stellen geschaffen wurden. Deren Notwendigkeit soll nun geprüft werden.
Vorhaben mit Grenzen Von den Änderungs- und Sparmaßnahmen ausgenommen sind hoheitliche Bereiche wie Polizei, Justiz, Finanzverwaltung und Bildung. Für Lehrkräfte und Polizeibeamte sollen sogar mehr Stellen geschaffen werden. „Sicherheit und Bildung sind die Fundamente unseres Landes“, erläutert ein Sprecher des Ministeriums. Die Regierung setzte hier einen Schwerpunkt auch in finanziell schwierigen Zeiten.
Das Ministerium betont, dass trotz allem weiter in erheblichem Maße ausgebildet werde, um auch künftig ausreichend und gut qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu haben. „Wir wollen eine schlanke und effiziente Verwaltung, die jederzeit und in vollem Umfang die Kernaufgaben des Staates erfüllt, die politischen Schwerpunktsetzungen konsequent umsetzt und auch krisenhafte Situationen bewältigen kann“, so Keller
Falsche Zeichen
Der DBB Brandenburg kritisiert die Personaleinsparungen scharf. Wenn Polizei, Justiz, Bildung und Finanzwesen von den Vorhaben der Regierung ausgenommen würden, blieben nicht viele andere Bereiche übrig, bemerkt Marcel Göde „Schon jetzt besteht in fast allen Bereichen akuter Personalmangel“, so der Verbandsjurist. Weitere Personalreduzierungen und Personalmoratorien seien das falsche Zeichen zur falschen Zeit. Er appelliert an das Land, zunächst einmal seine Aufgaben zu reduzieren. Andernfalls würden sich Behördengänge und Genehmigungen künftig erheblich verzögern – mit der Gefahr, dass sich der Frust in der Bevölkerung über einen schlecht aufgestellten Staat erhöhe. Göde warnt: „Sollten nun einfach frei werdende Stellen nicht wieder besetzt werden, besteht das Risiko, dass die verbleibenden Mitarbeitenden überlastet werden.“ Die Folge wäre ein höherer Krankenstand. Auch Digitalisierung und KI könnten einen fünfprozentigen Stellenabbau nicht ausgleichen. Dazu sei die Einführung neuer Technik noch nicht weit genug vorangekommen.
Vollautomatisierte Entscheidungen sind rechtlich seit vielen Jahren angelegt (in § 35a VwVfG, § 155 Abs. 4 AO, § 31a SGB X, Art. 22 DSGVO). Der automatisierte
Steuerbescheid ist gelebte Praxis. Zugleich setzt das Recht der Vollautomatisierung enge Grenzen und flankiert sie mit Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Kontrolle.
Automation Bias, Rubber Stamping Die aktuellen Entwicklungen zielen jedoch überwiegend auf Teilautomatisierung: KI-Systeme prüfen vor, bereiten auf, generieren Entscheidungsvorschläge – der Mensch „bestätigt“. Rechtlich ist wichtig: Bei Teilautomatisierung bleibt die Verantwortung für den Verwaltungsakt bei der zeichnenden Person. Wird der KI-Vorschlag nicht eigenständig geprüft, kann faktisch eine vollautomatisierte Entscheidung ohne die hierfür vorgesehenen rechtlichen Sicherungen entstehen.
Dieses strukturelle Risiko könnte im Zuge zunehmender KI-Nutzung auch Gegenstand gerichtlicher Überprüfung werden (vgl. auch das Urteil des VG Bremen vom 14.07.2025 – 2 K 763/23 in Bezug auf Art. 22 DSGVO: Hier hat das Gericht eine widerrechtliche Automatisierung eines anfänglichen Gebührenbescheides festgestellt, weil die Gebührenentscheidung nicht einem Menschen zugerechnet werden konnte). Insbesondere bei komplexen Vorprüfungen im Rahmen von Teilautomatisierung spielen Automation Bias und Rubber Stamping eine riskante Rolle. Automation Bias ist ein kognitiver Effekt: die Neigung, maschinell erzeugten Ergebnissen mehr zu vertrauen, als sachlich gerechtfertigt
(BS/Rafael Paplocki) Die öffentliche Verwaltung steht unter Druck: hohe Fallzahlen, strukturelle Rückstände, Fachkräftemangel. Der Ruf nach KI-gestützter Automatisierung ist deshalb nachvollziehbar. Zugleich bewegt sich die Verwaltung in einem strikt rechtsgebundenen Raum. Genau an dieser Schnittstelle kann derzeit ein kaum beachtetes Risiko entstehen: faktische Vollautomatisierung beim Erlass von Verwaltungsakten unter dem Deckmantel der Teilautomatisierung.

Nicht alles, was KI vorschlägt und erstellt, ist goldwert, denn nicht nur macht KI Fehler, sie erfindet bisweilen sogar „Fakten“. Foto: BS/Matheus Bertelli, www.pexels.com
ist. Rubber Stamping ist dagegen ein organisatorisches Problem: die strukturell bedingte Reduktion der Prüfung auf eine formale Bestätigung. Es entsteht dort, wo Fallzahlen eine eigenständige Prüfung faktisch unmöglich machen, wo der Erwartungsdruck die schnelle Abarbeitung belohnt oder wo die fachliche Qualifikation für eine inhaltliche Kontrolle fehlt. Im Ergebnis ist wichtig: Ein Durchwinken des Unterzeichners von KI-Vorprüfungen darf es nicht geben.
Hinzu tritt bei KI-Vorprüfungen das Problem von Halluzinationen. Eine erfundene Rechtsgrundlage, ein falsch wiedergegebener Sachverhalt, eine nicht existierende Gerichtsentscheidung – all das kann von der KI so formuliert sein, dass es beim Überfliegen nicht auffällt. Selbst bei juristisch spezialisierten KI-Systemen passiert das. Halluzinationen einer KI bei der Sachverhaltsermittlung oder im Bescheidentwurf können die Rechtmäßigkeit eines Bescheides
3 Klammern für Charly – Mission BürokratEASY Der Gießkannen-Plan

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Vera, Effizienz-Queen Die größte und glänzendste
Büroklammer denkt voraus, hat immer einen Plan –meistens sogar mehrere –und verliert sich manchmal im Perfektionismus.
2026 – das Land Berlin hat einen Ausbildungsförderungsfonds beschlossen. Politisch. Die Pflichtabgabe kommt von Unternehmen. Wird es nicht eingesetzt, bleibt das Geld im Landeshaushalt stehen.

BürokratEASY
Alex, Rebell mit Menschenverstand
Der Pragmatiker ist klein, clever und immer bereit, Regeln ein wenig flexibel auszulegen, wenn sie dem Fortschritt im Weg stehen.



BürokratEASY
Klara, Madame Regeltreu Die traditionsbewusste Büroklammer liebt Regeln, Fristen, Formulare, klare Dienstwege und den guten alten Stempel.
erheblich beeinflussen. „Die KI hat es so vorgeschlagen“ ist keine Haftungsentlastung, sondern im Zweifel ein Beleg dafür, dass die Prüfung unterblieben ist. Das bedeutet für die Praxis: Rechtsgrundlagen, die ein KI-System nennt, müssen immer anhand der Originalquellen verifiziert werden. Sachverhaltsdarstellungen müssen mit den Akten abgeglichen werden. Das kostet Zeit – aber diese Zeit ist keine Ineffizienz, sondern Voraussetzung für einen rechtmäßigen Bescheid. Hier können interne Nutzungsrichtlinien eine zentrale Rolle spielen, in denen nicht nur Einsatzbereiche von KI, sondern auch Prüfdichte, Dokumentationspflichten und letztlich auch Haftungsaspekte geregelt werden.
Hoher Fachwissensbedarf Mit Teilautomatisierung durch KI steigen die Anforderungen an rechtliches Wissen und fachliche Qualifikation, anstatt zu sinken. Wer KI-gestützte Vorprüfungen rechtlich beurteilen soll, muss in der Lage sein, fremde Prüfungsschritte kritisch zu analysieren, Fehler zu erkennen und rechtlich einzuordnen. KI ersetzt die persönliche Entscheidung nicht, sondern macht sie komplexer und haftungsträchtiger. Ob KI daher sinnvoll im Kontext von Verwaltungsakten eingesetzt werden kann, hängt am
Ende nicht allein von den technologischen Möglichkeiten ab, sondern auch davon, ob KI interne Recherchen unterstützt, Entscheidungsgrundlagen liefert oder direkt an Verwaltungsakten mitwirkt. Vor allem aber, ob die Beschäftigten darauf vorbereitet sind, verantwortungsvoll mit ihr zu arbeiten. Teilautomatisierung bringt nur Vorteile, wenn menschliche Entscheidungen wirklich erfolgen und nicht bloß als formaler Akt ausgeführt werden. Das Spannungsverhältnis zwischen technologischem Potenzial und rechtlicher Bindung lässt sich nicht auflösen, aber es lässt sich gestalten. Die entscheidende Frage ist nicht, was KI und Technologie können – sondern ob die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, damit ihr Einsatz tatsächlich den Verwaltungen und damit dem Gemeinwohl dienen kann.
Um Automatisierung und KI in der Verwaltung und deren rechtssicheren Einsatz geht es auch in einem Seminar am 10.06.2026. Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.fuehrungskraefteforum.de/termin/14084

Rafael Paplocki ist Referatsleiter im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Er ist zuständig für den Bereich Verwaltungsdigitalisierung und als Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung des Bundes tätig.
Foto: BS/privat





Charly, Guter Geist der Bürokratiebefreiung Niemand hat ihn je gesehen, doch seine Präsenz ist überall spürbar. Er flüstert den Klammern geheime Tipps zu.




D.A.I.S.Y., Assistenz-Intelligenz
Die eigensinnige Künstliche Intelligenz hat ein Elefantengedächtnis und kann vieles – außer Klammern, Kaffee und Kultur.

Wie viele Ausbildungsplätze sind zusätzlich möglich und was kostet das?

* Mehr Hintergrund auf Anfrage


Der Öffentliche Dienst, das Rückgrat der deutschen Demokratie, droht zu brechen, denn wie in vielen Bereichen mangelt es an Nachwuchskräften. Um dem entgegenzuwirken, muss der Öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber auch für die folgenden Generationen werden. Eine wichtige Stellschraube ist dabei die Modernisierung. Einen großen Schritt in diese Richtung hat nun die Landesregierung von NRW vorgenommen. Mit neun Maßnahmen, die gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Gewerkschaften erarbeitet wurden, setzt die Landesregierung ihren im vergangenen Jahr begonnen Modernisierungsprozess fort. Denn „einen krisenfesten und bürgernahen Staat gibt es nur mit einem starken Öffentlichen Dienst“, erklärt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst Erwartungen der Beschäftigten Die neun Maßnahmen der Landesregierung Nordrhein-Westfalens adressieren dabei sowohl zentrale Forderungen der Gewerkschaften als auch kleinere attraktivitätssteigernde Maßnahmen. Durch sogenannte Werkstattgespräche wurde daneben sichergestellt, dass die Perspektiven der Beschäftigten systematisch mit einfließen und Praxiserfahrungen konkret berücksichtigt werden. Die Beschäftigten wurden während der Gespräche insbesondere der Wunsch nach mehr Flexibilität, besseren Entwicklungsperspektiven und modernen Arbeitsbedingungen geäußert, erklärte das nordrhein-westfälische Finanzministerium auf Rückfrage. Dies überschneidet sich hinsichtlich des Punktes "mehr Flexibilität" sogar mit den drei Kerninhalten des NRW-Maßnahmenkatalogs, der daneben noch besonders auf eine höhere Durchlässigkeit zwischen Karrierewegen und einen spürbaren Bürokratieabbau setzt.
Lebensarbeitszeit und Fahrräder Eine ebenso bedeutende Maßnahme ist dabei das sogenannte Lebensarbeitszeitkonto. Dieses spricht u. a. die seit Langem von den Gewerkschaften kritisierte 41-Stunden-Woche für Beamte an. Zukünftig wird die gesamte Arbeitszeit im Lebensarbeitszeitkonto erfasst und kann später, zum Beispiel für Freistellungen vor dem Ruhestand, genutzt werden. Lehrkräfte z. B. erhalten in
Der Öffentliche Dienst modernisiert sich attraktiv (BS/Sven Rudolf) Ist der Öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber? Argumente die dafür sprachen sind Sicherheit und die Pensionierung, doch heute reicht das eine nicht mehr aus und das andere wird regelmäßig hinterfragt. Es gilt also, wieder mehr Menschen für eine Arbeit im Öffentlichen Dienst zu begeistern, wenn die Verwaltung der Zukunft aufgrund von Personalmangel nicht noch überlasteter sein soll.

Mit der Einführung des Lebensarbeitszeitkontos gerät seit Langem wieder Bewegung in die Diskussion um die erhöhte Wochenarbeitszeit für Beamte. Foto:BS/fotomek, stock.adobe.com
diesem Rahmen eine Gutschrift von wöchentlich 0,5 Pflichtstunden. Dabei bleibt auch nach der Einführung des Lebensarbeitszeitkontos das bereits bestehende Langzeitarbeitskonto erhalten und auch die Altersstaffelung wird dabei angemessen berücksichtigt. Roland Staude, erster Vorsitzender des DBB NRW, begrüßte diese Maßnahme, setze sie doch eine lange erhobene Forderung um. „Zudem bringt das vorgestellte Modell endlich Bewegung in die festgefahrene Arbeitszeitfrage. Dies ist ein erster notwendiger und wichtiger Schritt, wettbewerbsfähige Arbeitszeiten für den Öffentlichen Dienst in NRW zu erreichen“, ergänzte Staude. Eine weitere begrüßenswerte Entwicklung sei die angedachte Reform des Zuschlag- und Vergütungswesens, erklärte er. Es soll vereinfacht werden, indem komplexe Regelungen durch Pauschalen ersetzt werden. Gleichzeitig sollen die Zulagen moderat erhöht und somit ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Staatsmodernisierung geleistet
werden. Für diese Umstellung wird das Land 50 Millionen Euro in die Hand nehmen. Doch die Landesregierung bemüht sich, auch attraktive Angebote für die Beschäftigten zu schaffen. So wird der Arbeitszeitrahmen in den Morgenstunden auf 6:00 Uhr erweitert und der Wechsel zwischen Karrieren im Öffentlichen Dienst und sogar zur Privatwirtschaft wird erleichtert. So besteht zukünftig die Möglichkeit, dass freiwillig aus dem Öffentlichen Dienst Ausscheidende eine alternative Alterssicherungsleistung zu erhalten. Diese dient als Ausgleich für die wegfallenden Versorgungsanwartschaften. Zusätzlich werden Versorgungs- und Rentenleistungen künftig getrennt aus den jeweiligen Alterssicherungssystemen berücksichtigt. Dies erleichtert Wechsel zwischen Karrierewegen und reduziert bürokratischen Aufwand.
Zudem befindet sich auch ein „JobRad"-Modell für günstiges Fahrrad-Leasing, wie es bereits mehrere Landesregierungen – so zum
Beispiel Bayern und Baden-Württemberg – eingeführt haben, für die NRW-Beschäftigten in Arbeit. All dies und dabei insbesondere die Ausweitung der Arbeitszeitregelung sowie die ebenfalls geplante Umsetzung von Co-Working- und Shared-Working-Angeboten begrüßt auch der DBB NRW, denn diese „verbessern die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere, woraus sich ein spürbarer Mehrwert für alle Beschäftigten ergibt“.
Modernisierung geht weiter Trotz der vielen, positiv aufgenommenen Modernisierungsmaßnahmen sieht sich die Landesregierung noch nicht am Ende und kündigte weitere Maßnahmen an, denn die Modernisierung sei ein fortlaufender Prozess, der die Handlungsfähigkeit des Staates stärke. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk erklärte: „Wenn wir mehr Flexibilität ermöglichen, Karrierewege durchlässiger machen und Bürokratie abbauen, stärken wir den Staat im Kern.
JLL entwickelt nachhaltige Immobilienkonzepte für die öffentliche Hand – von der Bedarfsanalyse bis zur Umsetzung. Wirtschaftlich und bürgernah.
Genau darum geht es: bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten – unsere besten Köpfe – und eine Verwaltung, die schnell und verlässlich handelt. Das ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres Landes.“ Durch die gesteigerte Attraktivität wird der Öffentlichen Dienst auch konkurrenzfähiger zur Privatwirtschaft.
Konkurrenz um die besten Köpfe Doch die gesteigerte Attraktivität gilt nicht nur gegenüber der Privatwirtschaft, sondern auch gegenüber anderen öffentlichen Arbeitgebern wie Bund und Kommunen, sowie den anderen Bundesländern. Ein Diskussionsthema, das nicht erst seit gestern besteht – gerade in Richtung des Bundes gab es immer wieder Anschuldigungen, er würde durch bessere Vergütungsmöglichkeiten einen Braindrain zu seinen Gunsten herbeiführen. Ob und in welchem Umfang eine bessere Vergütung oder attraktivere Angebote tatsächlich zu einer Abwerbung oder einer bevorzugten Wahl eines Arbeitgebers im Öffentlichen Dienst führen, ist nicht bekannt. Dies liegt aber nahe, wenn sich die Bewerberin oder der Bewerber bei mehreren öffentlichen Stellen beworben hat. Inwieweit Nordrhein-Westfalens Modernisierungsmaßnahmen nun tatsächlich die Gewinnung von Fachkräften anderer öffentlicher Stellen beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. Durch eine solche Entwicklung könnten auch andere Bundesländer zu Modernisierungsmaßnahmen angehalten sein, so zum Beispiel bei der seit Langem diskutierten wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden für Beamte. Den Kommunen hingegen könnte es schwer fallen, mit diesen Entwicklungen mitzuziehen, da ihre derzeitige Haushaltslage nur wenig Spielraum bietet.

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Wer die genannten Wettbewerbsvorteile nutzen möchte, muss die verschiedenen Formen der KI gewinnbringend zu unterscheiden und einzusetzen wissen.
Generative KI kann bei Recherchen sowie Analysen sehr gut eingesetzt werden. Dem entgegen kann agentische KI eigenständig komplexe Ziele verfolgen, Entscheidungen treffen, Lösungen entwickeln sowie anpassen und kontinuierlich lernen.
Herausforderungen im Umgang mit KI
Die Vorteile und Herausforderungen von KI in Bezug auf Bundesunternehmen und Beteiligungsmanagement stellte Ministerialdirektor Stefan Ramge, Abteilungsleiter im Bundesministerium der Finanzen, vor. KI als Innovationstreiber diene der Steigerung von Effizienz und der wirtschaftlichen und sparsamen Umsetzung des wichtigen Bundesinteresses. Hierbei müssten sensible Daten geschützt und die transparente Arbeitsweise sowie die Genauigkeit der KI-Ergebnisse gewährleistet werden. Infrastruktur und qualifizierte Fachkräfte würden benötigt.
Die KI EU-VO (KI-VO) zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Grundrechten, die DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten und die NIS-2-Richtlinie zur IT-Sicherheit bilden rechtliche Grundlagen. Das Beteiligungsmanagement hingegen verfügt laut OECD-Studie über Entwicklungspotenzial bei der KI-Anwendung. Die Beteiligungsmanagementsoftware Vesta Bund schafft die Grundlage für einen möglichen KI-Einsatz. Die KI-Plattform des Bundes KIPITZ zeigt, dass die KI-Verarbeitung von sensiblen Daten im Bundesbereich möglich ist. Für die Corporate-Governance Debatte des Bundes heißt das : Der
Der Staat kümmert sich, alles ist geregelt und wenn doch etwas schief geht, rufen wir wieder nach dem Staat. Im Ergebnis haben wir der Verwaltung Ausführungserlasse vorgegeben, wie das dazugehörige Gesetz zu befolgen ist. Oder die Dinge sind über vermeintlich unverbindliche Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt, an die sich die Unternehmen zwar nicht halten müssen, im Schadensfall aber doch zur Rechenschaft gezogen werden. So kann es nicht weitergehen. Bürokratie ist zu einem Mühlstein für Wirtschaft und Verwaltungen geworden. Bürgerinnen und Bürger sind die Leidtragenden.
Vorreiter
Die hessische Landesregierung hat das schon vor zwei Jahren erkannt und den ersten – und bislang immer noch einzigen – Minister für Entbürokratisierung ernannt. Wir haben uns Regulierungsziele gesetzt, um den politischen Willen zum Abbau von Bürokratie in praktisches Regierungshandeln zu übersetzen. Dafür hören wir genau hin: bei Kommunen, bei der Wirtschaft und natürlich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern. Denn als Staat müssen wir uns doch immer wieder fragen: Für wen machen wir das? Wir wollen das Leben der Bürgerinnen und Bürger einfacher machen, wollen sie spürbar von Belastungen und zu viel Regulierung befreien. Das „Hinhören“ haben wir institutionalisiert. Unser digitaler Bürokratie-Melder hat mit mehr als 1.400 Eingaben an vielen Stellen Hinweise gegeben, wo der Bürokratie-Schuh drückt. In der Konsequenz hat die Landesregierung unter anderem die
Chancen und Grenzen für das Beteiligungsmanagement
(BS/Prof. Dr. Michèle Morner/Johannes Hassemer*) Radikale Effizienz bei geringeren Kosten und die Möglichkeit der Maximierung des Skalierungspotenzials gehören zu den Wettbewerbsvorteilen, die der Einsatz von KI verspricht. Wie genau diese Wettbewerbsvorteile im Beteiligungsmanagement generiert und genutzt werden können, wurde bei der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance diskutiert.

Zeigten, wie KI im Beteiligungsmanagement eingesetzt werden kann: v. l. n. r. Lars Scheider, Prof. Dr. Michèle Morner, Marvin Baldauf und Prof. Dr. Hermann Hill. Foto: BS/Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Appell an die Geschäftsführungen zur Nutzung von Digitalisierungspotenzialen genügt nicht – es ist höchste Zeit für Empfehlungen zum KI-Einsatz der Beteiligungsführungen!
Unter Datenschutzvorgaben Lars Scheider, Abteilungsleiter Beteiligungssteuerung Frankfurt am Main, stellte anschaulich vor, wie die Stadt Frankfurt am Main im städtischen Beteiligungsmanagement diese Herausforderungen bewältigt (siehe Behörden Spiegel/
April 2026, S.22). So zeichnete er den Weg von der grundlegenden Beschäftigung mit KI bis zu der aktuellen Erprobung und dem Einsatz in der Praxis nach. Im Beteiligungsmanagement seien erhebliche Datenmengen verfügbar, die ausgewertet und beispielsweise zur Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen und den Beteiligungsbericht nutzbar gemacht werden müssten. So kann generative KI ihre Stärken unter anderem bei der Analyse von Wirtschaftsplänen, Jahresabschlüssen und anderen
für die Unternehmensbetreuung relevanten Dokumenten ausspielen. Klug eingesetzt, leistet KI so einen Beitrag bei der Effizienzsteigerung und Erhöhung der Innovationsfähigkeit. Die gegenwärtigen Einsatzmöglichkeiten belegen, dass die Verarbeitung von sensiblen Daten durch KI unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben möglich und sinnvoll sei. So soll KI mittelfristig neben der Zusammenfassung von Sitzungsunterlagen oder Jahresabschlüssen als Wissensdatenbank zur Unterstützung von Entscheidungen eingesetzt werden. Langfristig biete agentische KI die Chance, einen Beitrag bei der Kostenkontrolle und Überprüfung von Planungen und der Erstellung von Projektplanungen zu leisten.
Wider den Kontrollverlust
Prof. Dr. Hermann Hill, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, wies in seinem Vortrag „von Generative zu Agentic AI“ darauf hin, dass der zunehmende Einsatz von KI menschliches Handeln nicht vollständig ersetzen werde. Er fordert im Einklang mit anderen Wissenschaftlern bzgl. der verbundenen Effizienzgewinne aber eine neue Art der Führung. Deren Fokus muss sich zunehmend auf Orchestration, technologische Urteilskraft sowie die Vorsorge von Fehlern richten. Denn KI nutze ausschließlich Daten der Vergangenheit, um Vorhersagen über die
Die Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda
(BS/Manfred Pentz) In Deutschland lieben wir die 120-Prozent-Lösung. Dieser Hang zum Perfektionismus hat uns als Volkswirtschaft weit gebracht. Aber in vielen Bereichen sind wir auch über das Ziel hinausgeschossen. Wir haben uns als Staat und Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten freiwillig so viele Regeln und Vorschriften gegeben, dass kaum noch andere Wege möglich erscheinen.
sogenannte Bündelungsbehörde ersatzlos aufgelöst, die bei der Einzelzulassung von Fahrzeugen miteinzubinden war. Mit der Novelle der hessischen Bauordnung haben wir das Bauen an vielen Stellen einfacher und schneller gemacht. Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz hat die Landesregierung darüber hinaus die Grundlage dafür geschaffen, dass Kommunen und Landkreise mit Billigung der zuständigen Ministerien bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Vorschriften abweichen können. Diese Flexibilität wollen wir gerne auf das Bundes- und Europarecht übertragen. Deshalb beteiligen wir uns beispielsweise intensiv an der Gestaltung des geplanten Reallaborgesetzes des Bundes. Der Föderalismus in Deutschland soll die Grundlage für einen Wettbewerb um den wirkungsvollsten Bürokratieabbau legen.
Paradigmenwechsel
Mit der Föderalen Modernisierungsagenda wird erstmals genau das ermöglicht. Diese Agenda ist eine Kombination aus politischem Willen und einem präzisen Prozess zur Umsetzung in 16 Ländern und im Bund. Das gab es so noch nie! Es war höchste Zeit, damit zu beginnen. Die 237 Maßnahmen, die am 4. Dezember 2025 von den Regierungschefinnen und Regierungs-
chefs der Länder und dem Bundeskanzler beschlossen wurden, bilden die Grundlage für einen Paradigmenwechsel: weniger Bürokratie, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, effiziente und resiliente Strukturen, mehr digitale Verfahren und eine bessere Rechtsetzung, die verständlich, praxistauglich und verlässlich ist. Diese Agenda steht mit ihren Beschlüssen für einen Kulturwandel im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern, zu den Unternehmen und zu seiner eigenen Verwaltung. Manches, was sich Bund und Länder vorgenommen haben, steht in Hessen schon im Gesetzblatt. Beispielsweise ersetzt bei uns schon heute in der Kommunikation mit der Verwaltung die Textform grundsätzlich die Schriftform. Sprich: Mail statt Brief. Mithilfe eines KITools haben wir Berichtspflichten für die Verwaltungen identifiziert und in Teilen bereits abgeschafft. Bei den Förderprogrammen des Landes für die Kommunen setzen wir auf Vertrauen: Verwendungsnachweise müssen in den meisten Fällen nicht mehr vorgelegt, sondern nur noch vorgehalten werden. Wir stärken die Verantwortung in der Verwaltung, indem wir beispielsweise die Verweise auf den „Stand der Technik“ aus den Gesetzen und Verordnungen grundsätzlich streichen. Diese Verweise
Zukunft zu treffen. So stoße der Einsatz bislang bei sich beständig wandelnden Rahmenbedingungen an seine Grenzen. Langfristig bestehe die Gefahr des Verlusts von menschlichen Basiskompetenzen beim rückhaltlosen Vertrauen in die Ergebnisse von KI, vergleichbar mit dem Prozess des organisationalen Outsourcings. So müsse immer eine Gesamtabwägung stattfinden, in welchen Bereichen der Einsatz von KI erfolgen soll. Nicht zuletzt deshalb gilt: Drum prüfe, wer die KI nutzt oder sich an sie bindet!
Die Speyerer Tagung für Public Corporate Governance
Die Veranstaltung ist eine der maßgebenden Plattformen der Public Corporate Governance in Deutschland. Herausragend neben hochklassigen Vorträgen und inhaltlich fundierten Diskussionen waren der persönliche Austausch und die Vernetzung der Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. In diesem Jahr fand die Veranstaltung zum ersten Mal hybrid statt. Somit konnten die vielfältigen Beiträge auch ortsunabhängig virtuell miterlebt werden. Die nächste Tagung findet am 5./6. April 2027 statt.
*Prof. Dr. Michèle Morner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und leitet das Wissenschaftliche Institut für Unternehmensführung und Corporate Governance.
Johannes Hassemer, M.A., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungs-wissenschaften Speyer.
dabei ums Ganze: um die Zukunft unserer Demokratie!
führen nämlich dazu, dass unverbindliche Regelwerke, etwa DINNormen oder Unfallverhütungsregeln, wie Gesetze behandelt werden. Technische Möglichkeiten und ihre Normierung in den entsprechenden Standards entwickeln sich ständig weiter. In der Konsequenz werden auf diese Weise die Bürger und die Unternehmen immer stärker belastet. Diese Kritik richtet sich an den Staat, dabei hat er die Vorschriften gar nicht geschaffen. Diesen Automatismus beenden wir, indem wir diese gesetzlichen Verweise streichen. Was die Föderale Modernisierungsagenda bis zum Sommer als Prüfauftrag für Bund und Länder vorsieht, wird in Hessen schon Gegenstand des Zweiten Bürokratieabbaugesetzes sein. Auf Brüsseler Ebene setzt sich die hessische Landesregierung gemeinsam mit der Wirtschaft über ein „Sounding Board“ dafür ein, dass der angekündigte Bürokratieabbau nicht nur tatsächlich umgesetzt, sondern auch auf neue, kleinteilige Regulierungsvorschläge verzichtet wird, die diesen Fortschritt konterkarieren würden.
Abbau der Bürokratie stärkt die Demokratie Was wir tun, ist keine Beschäftigungstherapie für Staatsbedienstete. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, warum diese Arbeit so wichtig ist. Denn es geht
Dysfunktionales Handeln von Politik, Institutionen und Verwaltungen zählt zu den größten Gefahren für die Demokratie. Das hat der ARDDeutschlandtrend im Oktober 2025 ergeben. Erschreckende 56 Prozent der Menschen sind damit, wie die Demokratie bei uns konkret funktioniert, weniger oder gar nicht zufrieden. Das liegt zu einem großen Teil auch daran, dass die Menschen genervt sind von zu viel Bürokratie, einer zu langsamen Verwaltung. Positiv gewendet kann man sagen: Wenn es uns gelingt, übermäßige Bürokratie abzubauen, dann stärkt das ganz konkret unsere Demokratie. Die Welt ist in Unruhe. Im Äußeren besorgen uns die vielen internationalen Kriege und Krisen. Zusammen mit einer zunehmend demokratieskeptischen Bevölkerung ist jetzt die Zeit für grundlegende Entscheidungen. Wir müssen das Fundament unseres freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats sichern. Die ersten Monate der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda haben deutlich gemacht, dass die Richtung stimmt und die Methoden erfolgreich sind. Wir sollten daher den Mut behalten, diesen Weg kraftvoll und entschlossen weiter, zugehen.

Manfred Pentz ist Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund. Foto: Tobias Koch
Engagement Global: Aschaffenburg belegte beim Wettbewerb „Hauptstadt des Fairen Handels“ 2025 den zweiten Platz. Was zeichnet das Engagement der Stadt für den Fairen Handel und die Faire Beschaffung aus?
Dr. Julia Bauer: Das Engagement der Stadt reicht zurück bis in die Eine-Welt-Bewegung in den 1980er-Jahren und hat seither nicht nachgelassen. Seit über zehn Jahren ist Aschaffenburg Fairtrade-Stadt. Zudem platzieren wir die Themen Fairer Handel/Faire Beschaffung und nachhaltiges Handeln kontinuierlich in der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit – mit immer neuen Ideen.
Engagement Global: Nachhaltigkeitsthemen wie der Faire Handel sind in vielen Städten nur im Bewusstsein einer kleinen Bevölkerungsgruppe fest verankert. Wie kann es besser gelingen, die gesamte Stadtgesellschaft zu sensibilisieren?
Bauer: Am besten funktioniert das mit konkreten Beispielen. In Aschaffenburg müssen etwa alle, die ein Grab pachten, dem Friedhofsamt gegenüber bestätigen, dass sie nur einen öko-sozial fair gehandelten Grabstein nutzen. Das war viele Jahre weit über die Region hinaus ein Vorzeigeprojekt!
Die junge Bevölkerung wird über die sieben Fairtrade-Schulen der Stadt erreicht. An einer Schule gab es ein tolles Upcycling-Projekt, bei dem alte Gegenstände so aufgearbeitet wurden, dass etwas Neues, Nutzbares entstand.
Zudem planen wir neben dem erfolgreichen Aschaffenburger Partnerkaffee ein weiteres Partnerschaftsprodukt – wahrscheinlich aus Sierra Leone, wo wir uns in anderen Projekten bereits engagieren.
Engagement Global: Wie sieht es mit der Privatwirtschaft aus? Wie ist sie in das Nachhaltigkeitsengagement der Stadt eingebunden?
Bauer: Aktuell sind in Aschaffenburg sieben Gastronomiebetriebe und 23 Geschäfte Fairtrade-zertifi ziert. Hier ist noch viel Luft nach oben. Wir hatten daher 2025 viele weitere Unternehmen, vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie, angeschrieben und eingeladen, sich dem FairtradeEngagement anzuschließen. Die Resonanz war aber leider nicht groß. Das ist schade, denn die Anforderungen sind gering: Die Unternehmen müssen lediglich zwei fair gesiegelte Produkte in ihrem Angebot haben.
Engagement Global: Neben der Förderung des Fairen Handels können Kommunen mit einer ökosozialen Beschaffung mit gutem Beispiel vorangehen, um gerechte Produktionsbedingungen im Globalen Süden zu fördern. Wie ist die Lage hierzu in der Verwaltung von Aschaffenburg?
Bauer: Der Stadtrat von Aschaffenburg verabschiedete schon vor etwa 30 Jahren die ersten Verfügungen für eine nachhaltige Beschaffung. Im Jahr 2008 war Aschaffenburg die erste Kommune Deutschlands, die bei der Beschaffung und bei Ausschreibungen nur noch Produkte zulässt, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt werden. Zudem hat die Stadt festgelegt, regionale Anbieter beim Einkauf zu bevorzugen sowie bei der Mobilität der Stadtverwaltung auf elektrischen Antrieb zu setzen.
Nachhaltigkeit in Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit (BS) Nachhaltigkeit ist eines der umspannenden Themen unserer Zeit. Die Stadt Aschaffenburg hat sich bereits früh dazu entschieden ihr Handeln an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen auszurichten. Dr. Julia Bauer, Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Aschaffenburg, erklärt welche Projekte und Ziele die Stadt bereits umsetzt, plant und welchen Herausforderungen sie sich gegenübersieht. Das Interview führte Engagement Global.

Bildungsstand. Zudem wollen wir die Daten durch eine Datenbank im Hintergrund auch für die politische Steuerung nutzen.
Engagement Global: Wie soll das genau geschehen?
Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Haushalt verknüpfen. Allerdings haben wir in Aschaffenburg keine doppische Haushaltsführung, was dies erschwert.
Engagement Global: Wo sehen Sie die größten Herausforderungen und wie begegnen Sie diesen?
Aber insgesamt ist die faire Beschaffung in der Verwaltung noch nicht ausreichend verankert. Das liegt auch daran, dass jedes Amt kleinere Artikel wie Bürobedarf selbst beschafft. Hier müssen wir besser werden. Wir möchten daher eine Dienstanweisung erstellen, um die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und ihnen das notwendige Know-how für eine öko-soziale Beschaffung an die Hand zu geben.
Engagement Global: Wie können mögliche Vorbehalte von Mitarbeitenden gegenüber ökosozial produzierten und gehandelten Produkten ausgeräumt werden?
Bauer: Wir hatten im Jahr 2020 den mobilen Kleiderschrank der Fairen Metropolregion Rhein. Main.Fair vor Ort in Aschaffenburg. Er enthält Musterstücke für öko-soziale Dienstbekleidung für verschiedene Berufsgruppen. Die Teams etwa des Garten- oder Bauamts konnten die Kleidung anfassen und anprobieren und dabei feststellen, dass fair gehandelte Produkte keineswegs qualitativ schlechter sind als regulär gehandelte Arbeitskleidung. Mit verschiedenen Informationsangeboten lassen sich rechtliche, wirtschaftliche und produktspezifische Unklarheiten gut beseitigen.
Engagement Global: Der Faire Handel und die Faire Beschaffung sind nur zwei Aspekte von Nachhaltigkeit. Wie schauen Sie in Aschaffenburg auf Nachhaltigkeit als großes Ganzes?
künstlicher Intelligenz ermöglichen und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Faktoren darstellen können, etwa zwischen der Wahrscheinlichkeit von Adipositas bei Kindern und ihrem
Bauer: Wir erarbeiten gerade eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt. Dabei wollen wir nicht nur unsere verschiedenen Strategien und Konzepte bündeln, priorisieren und in einen größeren Kontext bringen. Wir gehen noch einen Schritt weiter, weil wir festgestellt haben, dass Nachhaltigkeit die Klammer um alle kommunalen Themen bildet. Unsere Idee ist, dass die neu geschaffene Stabsstelle Steuerung der Verwaltung sicherstellt, dass alle einzelnen kommunalen Entscheidungen zum Erreichen der SDGs beitragen und untereinander gut zusammenpassen.
Die Nachhaltigkeitsstrategie und das Dashboard sollen Politik und Verwaltung als Entscheidungshilfe dienen. Zudem möchten wir die


(Oberbürgermeister) und Dr. Julia Bauer (Leitung der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit) von der Stadt Aschaffenburg. Foto: BS/Engagement Global ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH | Friedrich-Ebert-Allee 40 | 53113 Bonn | www.engagement-global.de
Bauer: Wie viele andere Kommunen wollen wir unser Handeln an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen – den Sustainable Development Goals, kurz SDGs – ausrichten. Um zu wissen, wo wir bei der Umsetzung dieser Ziele stehen, haben wir ein umfassendes Smart Data Dashboard entwickelt, das Kennzahlen unter anderem zu Klima, Energieverbrauch und Mobilität enthält. Es ist attraktiv und bedienungsfreundlich gestaltet und es macht Spaß, einfach mal durchzuklicken. In einem nächsten Schritt wollen wir im Rahmen des Dashboards Anfragen mit
Bauer: Aufgrund der aktuellen politischen Lage erhalten Themen wie Klimaschutz oder Menschenrechte nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit. Zudem werden die kommunalen Finanz- und Personalmittel für freiwillige Aufgaben immer knapper. Ich freue mich daher, dass uns in Aschaffenburg bald eine hauptsächlich von der Servicestelle Kommunen in der einen Welt (SKEW) finanzierte Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik personell unterstützen wird. Wir dürfen nicht müde werden, immer wieder auf die Bedeutung von nachhaltigem Handeln hinzuweisen und Politik, Verwaltung und Bevölkerung zum Mitmachen zu bewegen. Das Thema ist kein Selbstläufer, obwohl es so viel spannendes Potenzial hat. Ich setze zudem auf junge Menschen, die ich als sehr offen gegenüber Nachhaltigkeitsthemen erlebe, weil sie sich Sorgen um ihre Zukunft machen. Ihr Engagement macht mir Hoffnung!

Beim Fairen Handel bewegen wir alle zum Mitmachen: Politik, Verwaltung und die Bevölkerung …
Dr. Julia Bauer

Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit der Stadt Aschaffenburg
…Wir stellen unsere politische Steuerung nachhaltig auf, verankern Grundsätze der Fairen Beschaffung in der Verwaltung und wollen Daten rund um Nachhaltigkeit transparent, live und für alle präsentieren.“
Neugierig geworden? Erfahren Sie mehr über kommunale Entwicklungspolitik sowie die Beratungs- und Förderangebote der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global unter: info@service-eine-welt.de | www.service-eine-welt.de mit ihrer im Auftrag des
Steht die kommunale Selbstverwaltung wegen der dramatischen Finanzlage vor einem „Kipppunkt“? Darauf antworteten mehrere Vertreter der Kommunen bei einem Fachgespräch im Bundestag mit einem klaren Ja. Der Hauptgeschäftsführer des Deutsches Landkreistages, Kay Ruge, sagte etwa: „Wir sind im ungebremsten Fall.“ Ruge stand mit dieser Aussage nicht allein. Die Kommunalvertreter wiesen darauf hin: Das Finanzierungsdefizit der kommunalen Haushalte erreichte zum zweiten Mal in Folge eine zuvor nie gekannte Rekordhöhe. Allein in den drei zurückliegenden Jahren hätten die Kernhaushalte der Kommunen ein Gesamtdefizit von knapp 60 Milliarden Euro verzeichnen müssen, erklärten sie. „Ohne ein wirksames Bremsen der zu hohen Ausgabedynamik wird in bereits weniger als zwei Jahren die 100-Milliarden-Euro-Grenze überschritten werden“, warnten die Spitzenverbände.
Investitionen brechen ein und die Verschuldung steigt
Peter Bohlmann, Landrat des Kreises Verden in Niedersachsen, fasste in der Sitzung zusammen: „Die Infrastruktur verfällt in weiten Teilen und die Funktionsfähigkeit des Staates ist nicht mehr gesichert.“ Wenn Erhaltungsinvestitionen nicht mehr möglich seien, sei das Vermögensvernichtung.
Für Guido Halfter, Bürgermeister der Gemeinde Bissendorf und Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, geht es bereits um die „Funktionsfähigkeit des Staates vor Ort“. Vor allem durch die dynamisch wachsenden Sozialkosten werde die kommunale
Noch vor der Sommerpause will die Bundesregierung mit einem Entlastungspaket zahlreiche Reformen angehen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Der IranKrieg und die in der Folge steigenden Öl-, Sprit- und Gaspreise drohen, das erwartete Mini-Wachstum der deutschen Wirtschaft auszubremsen. Zu den wichtigsten geplanten Maßnahmen gehört die Senkung der Energiesteuer bei Diesel und Benzin für zwei Monate um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter. Auch sollen Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu bezahlen.
„Wenn die Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nimmt, muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen.“
Volker Geyer, DBB-Bundesvorsitzender
Darüber hinaus plant Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die für das Jahr 2027 prognostizierte Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro im Gesundheitswesen unter anderem mit Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie einer einmaligen Anhebung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro
Kommunale Selbstverwaltung vor dem Kipppunkt
(BS/Hans-Jürgen Leersch) Die Finanzlage der Städte und Gemeinden ist so dramatisch wie nie zuvor. Bei einem Fachgespräch im Bundestag beklagten die kommunalen Spitzenverbände einbrechende Investitionen, eine dramatische Steigerung der Verschuldung und fordern ein Notprogramm zum Ausgleich der Defizite.

Zum zweiten Mal in Folge hat das Finanzierungsdefizit der kommunalen Haushalte eine nie gekannte Rekordhöhe erreicht. Foto: BS/killykoon, stock.adobe.com
Selbstverwaltung ausgehöhlt. Auch Kay Ruge wies darauf, hin, dass die Investitionen einbrechen würden. 2024 seien noch 44 Milliarden Euro investiert worden, 2028 würden 26,5 Milliarden Euro erwartet. Parallel dazu gebe es eine dramatische Steigerung der Verschuldung. „Wir sind am Ende aller Rücklagen“, sagte er. In der Stellungnahme der Spitzenverbände heißt es, Ursache für die ausgeprägte Schieflage der kommunalen Haushalte sei nicht die stagnierende Wirtschaftsentwicklung in Deutschland. „Verantwortlich für die außergewöhnlich hohe Deckungslücke ist eine hohe Ausgabendynamik, die den vorhandenen Einnahmenzuwachs deutlich übertrifft.“ Besonders hohe Zuwächse gab es 2024 mit plus
11,7 Prozent bei den kommunalen Ausgaben für soziale Leistungen. Insbesondere die Eingliederungshilfe, die Hilfe zur Erziehung einschließlich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche sowie Hilfen zur Erziehung und zur Pflege wiesen seit Jahren eine hohe Dynamik auf. Ruge forderte daher ein Notprogramm für Städte und Gemeinden, das die Defizite ausgleicht, „damit wir wieder investitionsfähig sind“. „Die Krise ist da, sie wächst“, stellte Prof. Dr. René Geißler, Professor für öffentliche Verwaltung an der Technischen Hochschule Wildau und einer der Autoren des kommunalen Finanzreports der Bertelsmann Stiftung, fest. In dem Report ist von einer nahezu flächen-
deckenden Krise die Rede. Einen solchen Einbruch der kommunalen Finanzen habe man noch nie erlebt. Die Krise treffe auch wirtschaftsstarke Regionen. Dafür nannte Geißler drei große Ursachen: die Inflation, einen von großzügigen Tarifabschlüssen flankierten starken Personalzuwachs in den Kommunen und den Leistungskatalog im Sozialbereich. Der Sozialbereich mache mittlerweile 38 Prozent der Ausgaben aus, erklärte auch Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Bund und Länder als Besteller von Leistungen müssten auch für eine ausreichende Finanzierung sorgen, forderte Schuchardt.
Die Klagen der Kommunen sind auch bei der Bundesregierung an-
Kritik von Wirtschaftsinstituten an Plänen zur Steuer- und Gesundheitsreform
(BS/Anne Mareile Moschinski) Die Bundesregierung beschließt steuerliche Entlastungsmaßnahmen und bringt eine Gesundheitsreform auf den Weg. Ökonomen beurteilen die geplanten Programme als unausgereift, der Deutsche Beamtenbund prangert Missstände bei der Gewährung von Sonderzahlungen an.

Das Entlastungspaket der Bundesregierung, das unter anderem zur Entlastung an der Zapfsäule führen soll, stößt bei Ökonomen auf Kritik. Foto: BS/ hansenn, stock.adobe.com
im kommenden Jahr zu schließen. Für beitragsfrei mitversicherte Ehepartner sollen ab 2028 insgesamt 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten gezahlt werden. Vorgesehen sind zudem höhere Zuzahlungen für Medikamente; für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen Preise und Vergütungen an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden.
Neue Grenze für den Spitzensteuersatz
Im Gespräch ist auch eine Reform der Einkommenssteuer: Laut Koalitionsvertrag soll diese bis zur Mitte der Legislatur für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden. Ebenfalls steht eine Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuer-
satz zur Diskussion und die Mehrwertsteuer könnte möglicherweise auf 21 Prozent angehoben werden. Die Reformpläne der Regierung stoßen bei mehreren Ökonomen auf Kritik. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, erklärte zu den Entlastungen bei den Spritpreisen: „Noch immer glaubt die Politik, jede Krise mit Geld zuschütten zu müssen.“ Es sei auf nationaler Ebene nicht auszugleichen, wenn die höheren Preise an den internationalen Märkten für fossile Energieressourcen zu einem Wohlstandsverlust führten. Aus seiner Sicht ist die geplante Senkung der Mineralölsteuer wenig zielgenau und „vermindere die Wirkung der Preissignale“. Wegen des vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahrens greife sie möglicherweise
gekommen: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) legte einen „Entwurf für ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz“ vor, laut dem den Ländern und Kommunen bis 2029 mit insgesamt vier Milliarden Euro geholfen werden soll. Den Titel des Gesetzes halten die kommunalen Spitzenverbände aber für irreführend – die geplanten Hilfen seien nichts weiter als ein Tropfen auf den heißen Stein, sagen sie. Die Pläne seien „in keiner Weise geeignet, in der aktuellen Situation auf kommunaler Ebene für eine Verbesserung der Situation zu sorgen“. Allein in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres stiegen die kurzfristigen Kredite der Kommunen um fast 30 Prozent auf 42 Milliarden Euro. Dieser Zuwachs sei zehnmal so hoch wie die von der Regierung geplante Entlastung.
Forderung nach höherem Umsatzsteueranteil
Was wirklich helfen könnte, sagte Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW Bankengruppe: den Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zu erhöhen. Die Spitzenverbände fordern eine sofortige Anhebung des Umsatzsteueranteils der Kommunen von derzeit circa drei auf zehn Prozent. Wenn die Reformen auf der Ausgabenseite greifen würden, könne der Anteil der Kommunen wieder auch wieder zurückgefahren werden.
Und wenn nichts passiert? Nach Auffassung der Spitzenverbände werde der Handlungsdruck dann immer größer und die Folgen würden vor Ort immer stärker zu spüren sein. Das sei gerade in der aktuellen Zeit, in der die politischen Ränder erstarken, „höchst problematisch und äußerst gefährlich“.
auch erst, wenn die Preise schon wieder gesunken seien.
Auch Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hält die Entlastungsmaßnahmen in Teilen für falsch. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel sei in Teilen sogar kontraproduktiv, da „ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet“.
Auch entstünden dadurch falsche Anreize, da der notwendige Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt werde und sich so der Preisdruck an anderer Stelle verstärken könne. Die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro an Arbeitnehmende sei „sozial unausgewogen“, da diese Arbeitslose, Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben nicht erreiche.
In Hamburg und Sachsen-Anhalt wird die Sonderzahlung verweigert Der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Volker Geyer, wies indes daraufhin, dass der Staat beim „Krisenbonus“ mit gutem Beispiel voranzugehen habe. „Damit gibt der Staat die Verantwortung ein Stück weit an die Unternehmen weiter“, erklärte er. „Die sind aber aufgrund der schwächelnden Wirtschaftslage selbst sehr unterschiedlich belastet. Daher ist es fraglich, welche Beschäftigten überhaupt von dieser Maßnahme profitieren.“ Wenn die
Bundesregierung hier die Unternehmen in die Pflicht nehme, müssten Bund, Länder und Gemeinden den Krisenbonus ebenfalls unmittelbar „auf den Weg bringen“. „Klar muss auch sein, dass es sich hier um eine zusätzliche Zahlung handelt und der Betrag nicht mit anderen Tarif- oder Besoldungserhöhungen verrechnet werden darf“, ergänzte Geyer Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jens Spahn hatte erst kürzlich erklärt, dass er derzeit keine Grundlage sehe, eine solche Prämie an seine Beschäftigten zu zahlen. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, zeigte sich darüber verärgert und erklärte: „Es ist skandalös, dass der Bund Arbeitgebern ermöglicht, ihren Beschäftigten eine Entlastungsprämie zu zahlen, sich selbst aber aus der Verantwortung stiehlt. Wer Regeln aufstellt, muss sie auch für sich selbst gelten lassen.“ Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD), der zugleich Vorsitzender der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist, hatte ebenfalls angekündigt, den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes sowie der öffentlichen Unternehmen in Hamburg keine Sonderzahlung gewähren zu wollen. Dies kritisiert der Hamburger DBB entschieden. Dessen Vorsitzender Thomas Treff stellte klar: „Dieser Schnellschuss ist alles andere als vertrauensfördernd. Wir erwarten, dass der Finanzsenator diese Entscheidung noch einmal überdenkt und sich mit den Gewerkschaften an den Verhandlungstisch setzt.“ Auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt plant, ihren Bediensteten die Sonderzahlung zu verweigern. Das Gros der Entlastungsmaßnahmen soll laut Bundesregierung noch vor der Sommerpause beschlossen werden.
Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
Halberstädter Str. 2/am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Telefon: 0391/567-01
Telefax: 0391/567-5290
E-Mail: poststelle@mi.sachsen-anhalt.de
Referat 01 Ministerbüro, Kabinetts-, Landtagsangelegenheiten
Bundestags-, Bundesratsund Europaratsangelegenheiten
RR‘in Anna Kreye -5503
Referat 02 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ang‘e Patricia Blei -5504
Abteilung 1
Zentrale Angelegenheiten und Personalmanagement
Ang‘e Dr. Beate Bettecken -5101
Vertr.: MR‘in Kathrin Schneeberg -5146
Referat 11 Organisation, Zentrale Dienste
MR‘in Regina Stolle -5112
Referat 12 Personalmanagement, Personalentwicklung
MR‘in Kathrin Schneeberg -5146
Referat 13 Haushalt
MR Dr. Bert Spadinger -5160
Referat 14 Organisation der Landesverwaltung, E-Government-Recht, Glücksspiel
MR Ulf Radler -5322
Referat 15 Verwaltungsrecht, Datenschutz, Informationsfreiheit, Archiv- und Stiftungswesen
MR Dr. Joachim Wilkens -5404
Referat 16 Digitale Verwaltung, Informationstechnik
MR Jörg Rudowski -5571
Abteilung 2
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
MDgt‘in Christiane Bergmann -5200
Vertr.: LdsPD Mario Schwan -5211
Arbeitsstab
Aufarbeitung Anschlag 20.12.2024
LdsPD Mario Schwan -5211
Referat 21 Recht der Gefahrenabwehr MR Udo Bolsmann -5201
Referat 22 Organisation/Ressourcenmanagement der Polizei
MR‘in Dr. Elke Huth -5285
Referat 23 Polizei – Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehr LdsPD Mario Schwan -5211
Referat 25 Personalangelegenheiten, Aus- und Fortbildung sowie Dienstrecht der Polizei, Polizeiärztlicher Dienst
N.N. -5283
Referat 26 Strategie, EU/Internationale polizeiliche Zusammenarbeit, Medienarbeit N.N. -5385
Referat 27 Digitalisierung, Informations- und Kommunikationstechnik der Polizei
MR Dr. Jens Schwanke -5221

Staatssekretär Klaus Zimmermann -5515
Abteilung 3
Kommunal- und Hoheitsangelegenheiten, Migration und Sport
MDgt‘in Christa Dieckmann -5401
Vertr.: LMR Volker Harms -5323
Referat 31 Kommunalrecht, Statistik
MR Dr. René Seidel -5162
Referat 32 Kommunalfinanzen und kommunale Wirtschaft
MR Rolf Mietzner -5309
Referat 33 Wahlen
MR‘in Cordula Karbus -5310
Referat 34
Ausländerrecht, Personenstands- und Meldewesen
MR Johannes Wiedemeyer -5332
Referat 35 Erstaufnahme, Unterbringung, Rückführung
LMR Volker Harms -5323
Referat 36 Sport
MR Jochen Bleckmann -5460
Interessenvertretungen:
Hauptpersonalrat beim MI LSA (ohne Polizei) -5170
Hauptpersonalrat der Polizei beim MI LSA -5456
Personalrat des MI LSA (ohne Abt. 4) -5251
Personalrat des MI LSA (Abt. 4) -5905
Hauptschwerbehindertenvertretung beim MI LSA (ohne Polizei) -2226
Hauptschwerbehindertenvertretung der Polizei beim MI LSA -0391/250 12 18
Schwerbehindertenvertretung des MI LSA -5484
Behördlicher Datenschutzbeauftragter Dr. Joachim Wilkens -5404
Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) des Ministeriums für Inneres und Sport (ohne Polizei)
Andrea Heinecke -0391/50450-224
Chief Digital Officer (CDO) ohne Landespolizei: Jörg Rudowski -5571 für die Landespolizei: Dr. Jens Schwanke -5221
Referat 03
Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte
RD‘in Claudia Morris -5535
Referat 04
Zentrale Beschwerdestelle, Korruptionsprävention
RD‘in Anne-Kathrin Hohmann -0391/50450-231
Abteilung 4 Verfassungsschutz
MDgt Jochen Hollmann -3901
Referat 41 Grundsatz, Geheimschutz, Querschnittsaufgaben
Referat 42 Rechtsextremismus/-terrorismus, Reichsbürgerszene und verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
Referat 43 Islamismus/Islamistischer Terrorismus, Auslandsbezogener Extremismus/Terrorismus, Linksextremismus/-terrorismus
Referat 44 Wirtschaftsschutz, G 10, Observation, Ermittlungen und Extremismusprävention
Abteilung 5
Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
MDgt Lutz-Georg Berkling -5271
Vertr.: MR‘in Steffi Bodien -5277
Referat 51 Brandschutz, Feuerwehrwesen
MDgt Lutz-Georg Berkling 1)-5271
Referat 52
Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung
MR‘in Steffi Bodien -5277
Referat 53 Krisenmanagement
BrD Eckhard Bögelsack -5278
Referat 54 Rettungsdienst, Psychosoziale Notfallversorgung
MR‘in Beate Doering -5423
Polizeibeau ragter Sachsen-Anhalt
Michael Reichelt
Präsident des Statistischen Landesamtes
Merseburger Straße 2 06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345/2318-100
E-Mail: polizeibeauftragter@sachsen-anhalt.de
Zentrale Beschwerdestelle, Korruptionsprävention
Tessenowstraße 4 39114 Magdeburg
Telefon: 0391/50450-220
Telefax: 0391/50450-236
E-Mail: beschwerdestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Abteilung 4
Nachtweide 82 39124 Magdeburg
Telefon: 0391/567-3900
Telefax: 0391/567-3999
E-Mail: vschutz@mi.sachsen-anhalt.de
► INTERIMSVERGABEN
Auftragswerte
Addieren!
In einem Thüringer Landkreis gab es Schwierigkeiten mit der Vergabe der Winterdienstleistungen. Einige Vergaben konnten nicht zum Zuschlag geführt werden, sodass nach Darstellung der öffentlichen Auftraggeberin Interimsvergaben erforderlich wurden. Eine erste Interimsvergabe bezog sich auf die Hauptleistungen, die zweite betraf zusätzliche Leistungen. Es entwickelte sich ein Streit über die Frage, von welchen Auftragswerten überhaupt ausgegangen wurde. Offen blieb, wie die Auftraggeberin zu den Schätzwerten der zuerst ausgeschriebenen sowie der ersten interimistischen Leistung gekommen ist. Angriffspunkt war überdies, dass die zweite Interimsvergabe dem Gesamt-Auftragswert hätte zugerechnet werden müssen. Dies veranlasst die Vergabekammer dazu, ganz generell zu fordern, dass es nachvollziehbarer Kostenschätzungen kurz vor dem Zeitpunkt der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung bedarf. Es müsse ein Vergabevermerk darüber existieren, den es hier jedoch nicht gab. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage die Haupt- und die Zusatzleistungen festgelegt worden seien. Es bedürfe in belastbarer Weise geschätzter Preise inklusive kalkulierter Aufwendungen für zusätzliche Dienstleistungen, wenn diese im Gegensatz zu einer früheren Ausschreibungssaison neu hinzugenommen würden. Die Kammer zitiert verschiedenste OLG-Rechtsprechung. Darauf basierende Interimsvergaben sind nach alledem grundsätzlich rechtswidrig, wenn nicht einmal die Hauptleistung inklusive neuer Zusatzleistungen vorher in einem Vergabevermerk geschätzt worden ist.
VK Thüringen, Beschl. v. 24.04.2025 (Az. 5090-250-4003-500)
► PREISRECHT
Eilige Beschaffung
Preise egal?
Gegenstand des Rechtsstreites ist ein Kaufpreis in Höhe von ca. 61 Mio. Euro aus einem in der Corona-Pandemie geschlossenen, sog. „Open-House-Vertrag“. Im OpenHouse-Verfahren kann der öffentliche Auftraggeber nicht nur mit einem oder einer von Anfang an bestimmen Anzahl von Unternehmen einen Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abschließen, sondern zu vorher vorgegebenen Konditionen mit allen interessierten Unternehmen kontrahieren.
Für die Ermittlung des sog. „verkehrsüblichen Preises“ nach Paragraf 4 Abs. 1 PreisVO Nr. 30/53 (a. F.) ist bei unvollkommenen Märkten, auf denen für die Leistung unterschiedliche Preise gezahlt werden, auf den sog. „betriebssubjektiven Preis“ abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.2016, 8 C 2.15), also auf den Preis, den der jeweilige Anbieter allgemein für die geforderte Leistung erzielt. Dies setzt voraus, dass der Anbieter zu eben diesem Preis eine größere Zahl von Umsätzen unter Wettbewerbsbedingungen getätigt hat. Für Marktneulinge hat dies zur Konsequenz, dass für deren Preis eine sog. „Selbstkostenprüfung“ stattzufinden hat, während die Preise der Konkurrenten ungeprüft als Marktpreise festgestellt werden. Gibt der Auftraggeber im Open-House-Verfahren einen Preis vor, um von weltweiten Lieferketten zu profitieren, wäre es ungerecht, die Lieferanten nachträglich auf Bezugsmöglichkeiten mit niedrigeren Preisen zu verweisen. Es darf nicht zulasten der Lieferanten gehen, dass der öffentliche Auftraggeber einerseits selbst das Marktpreisniveau vorgibt und dieses andererseits über die Preisverordnung korrigieren will.
OLG Köln, Beschl. v. 12.11.2025 (26 U 49/24)
► LOSVERGABE 1
Kombination
Teilaufhebung unzulässig
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in den Netzen „Mitte“ und „Süd-West“ in Schleswig-Holstein. Die Leistung wurde in zwei Lose aufgeteilt. Der Beginn der Leistungserbringung ist für Dezember 2027 vorgesehen – mit einer Laufzeit bis Dezember 2039. Bewerber, die ihren Teilnahmeantrag nur auf ein Los beschränkt haben, dürfen nur für dieses Los ein Angebot abgeben. Im Übrigen können Bieter Angebote auf eines oder beide Lose abgeben, der Zuschlag auf die Lose unterliegt jedoch folgender „Loslimitierung“: Der Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten, es sei denn, es liegen für beide Lose nur von einem Bieter zuschlagfähige Angebote vor. Die Auswahl der Angebote erfolgt danach, welche Kombination von Angeboten für die beiden Lose unter Berücksichtigung der Loslimitierung das in Summe wirtschaftlichste Ergebnis erbringt.
Im Rahmen der Auswertung hatte der Auftraggeber für das Los „SüdWest“ den Zuschlag erteilt, wohin gegen das Los „Mitte“ aus verschiedenen Gründen einer Aufhebung unterliegen sollte. Der Schleswiger Vergabesenat stellt fest, dass für das Los „Süd-West“ ein wirksamer Vertragsschluss vorliegt. Ein Feststellungsinteresse bezüglich des Loses „Mitte“ besteht jedoch zur Überzeugung des Senats nicht, sodass der Antrag insoweit nicht statthaft ist. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass der Senat die „Teilaufhebung“ für das Los „Mitte“ als vergaberechtswidrig einstuft, weil die Ausschreibung aufgrund von Bedingungen in den Vergabeunterlagen („Loslimitierung“) nicht von der Ausschreibung für ein weiteres Los abtrennbar ist.
OLG Schleswig, Beschl. v. 21.11.2025 (54 Verg 4/25)
► LOSVERGABE 2 Erstens Fachlose
Zweitens Teillose
Das Land Niedersachsen hatte im Jahre 2023 nach eigenen Angaben mit „überragendem Erfolg“ einen Rahmenvertrag über Löschgruppenfahrzeuge nebst Aufbauten ausgeschrieben. Diesen Erfolg wollte es im Jahre 2025 wiederholen. Ausgeschrieben wurden im Wege eines Rahmenvertrages bis zu 120 Löschgruppenfahrzeuge. Diese sollten u. a. von den Kreisfeuerwehren abgerufen werden können. Das Land war nach dem großen Erfolg von 2023 davon überzeugt, dass diese Menge erneut erreicht werden würde. Dies jedoch sieht der Vergabesenat in Celle anders. Er hält diese Prognose gemäß den Vergabeakten für zu vage, weil der Höchstauftragswert eindeutig und auch verbindlich angegeben werden müsse. Genau dies mache das Wesen eines Rahmenvertrages aus. In einem weiteren Kernpunkt hat das Land Niedersachsen ebenso gegen Vergaberecht verstoßen. Dieser betrifft die Aufteilung in Lose. Zwar habe man die Fahrzeuge in Fachlose aufgeteilt, was das Chassis und den Aufbau betrifft, jedoch habe man es rechtswidrigerweise unterlassen, diese Fachlose zusätzlich in Teillose aufzugliedern. Auch die Unternehmen kleineren Zuschnitts müssten die Chance haben, sich regional auf Teile der Ausschreibung zu bewerben. Genau dies sei durch die unterlassene Aufteilung in Teillose vereitelt worden. Im Übrigen müsse ein Fachbetrieb komplexe Fragen zur Losvergabe nicht ohne Weiteres sofort erkennen, sodass die sehr spät eingegangene Rüge nicht verfristet und der Antrag zulässig gewesen sei.
OLG Celle,
Beschl. v. 02.12.2025 (13 Verg 8/25)
► DRINGLICHKEIT
Klinik-Konsolidierung
Vertrag unwirksam
Ein Klinikverbund, der zu 100 Prozent vom Landkreis getragen wird, hatte sehr beschleunigt finanzielle Defizite zu verzeichnen. Der Kreiskämmerer teilte mit, dass „die in Rede stehende Beauftragung eines Interimsvorstandes, der die Konsolidierungsprozesse steuern soll, [...] schnellstmöglich vorgenommen werden“ solle. Sodann leitete der Verbund die Vergabe von „Interimsmanagementleistungen“ ein und startete ein „Verhandlungsverfahren ohne TN-Wettbewerb“. Die Beauftragung müsse schnellstmöglich erfolgen, um den Beschaffungszweck nicht zu gefährden. Es drohten Millionendefizite und es könne sogar der Landkreis finanziell überfordert werden. Die Sanierungsprozesse müssten „unabdingbar“ bereits 2026 spürbare Erfolge zeitigen. Die Vergabekammer erkennt ein solches Ausmaß der Dringlichkeit –jedenfalls auf Basis der Vergabevermerke – nicht an und erklärt den auf Grundlage eines nichtförmlichen Vergabeverfahrens geschlossenen Vertrag für unwirksam. Sie betont: Der Anwendungsbereich des Paragrafen 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV (Dringlichkeit) sei sehr eng auszulegen. Die Nachprüfung erfolge anhand der dokumentierten Gründe. Dabei müsse die Dokumentation so detailliert sein, dass sie für einen mit dem Vergabeverfahren vertrauten Leser nachvollziehbar sei. Außerdem müsse dieser auch erkennen können, ob Ermessensoder Beurteilungsfehler vorliegen. Sind jedoch die Gründe und genauen Erwägungen nicht dokumentiert, so gilt eine „negative Beweiskraft“ des Vergabevermerks. Dies bedeutet: Etwaige weitere Gesichtspunkte dürfen von der Vergabekammer nicht berücksichtigt werden. VK Westfalen, Beschl. v. 21.11.2025 (VK 1-56/25)
Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Kanzlei Dr. Noch)
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Privatisierung der IT-Beschaffung des Bundes
Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen



(BS/Anke Domscheit-Berg) Der Koalitionsvertrag enthält viele Veränderungen der öffentlichen Beschaffung, die Privatisierung des IT-Einkaufs gehörte nicht dazu. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers wurde dem neu gegründeten Digitalministerium die Zuständigkeit für die Zentrale IT-Beschaffung des Bundes (ZIB) übertragen, aktuell eine Abteilung im Beschaffungsamt mit 70 Beschäftigten in fünf Referaten. Das jährliche Einkaufsvolumen für den IT-Einkauf des Bundes schätzte ein Sprecher des BMDS auf vier bis sechs Milliarden Euro.




Doch statt die ZIB zu übernehmen und in eine agile Beschaffungsorganisation umzuwandeln, plant das BMDS ihre Auflösung bis Mitte 2027. Eine neue „Einkauf-GmbH“ soll ab Juli 2026 schrittweise alle Vergabeverfahren für Rahmenvereinbarungen und fortan die gesamte IT-Beschaffung und Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs übernehmen. Bis Ende April laufen nach Auskunft des BMDS noch rechtliche und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und rechtliche Bewertungen, von denen abhängt, ob es tatsächlich zu einer Privatisierung als GmbH kommt oder doch bei einer behördlichen Lösung bleibt.
Mobilinfrastrukturgesellschaft als Einkauf-GmbH?
Besonders intensiv wird laut
BMDS die Umwidmung der in Abwicklung befindlichen Mobilinfrastrukturgesellschaft (MIG) geprüft, was nahelegt, dass das BMDS da-
ran zweifelt, die ZIB in eine agile Einkaufsorganisation umbauen zu können. Eine GmbH garantiert jedoch qua Rechtsform weder Effizienz noch Agilität. So zeigt gerade das Beispiel der MIG, dass trotz privatwirtschaftlicher Rechtsform überhöhte Kosten und geringe Effizienz möglich sind: Sie hat mit 50 Beschäftigten nur vier Funklöcher in ihrer mehrjährigen Existenz geschlossen.
Weniger Transparenz verringert Vertrauen in den Staat Als GmbH unterläge die Einkaufsorganisation bei 100-prozentigem Bundesbesitz nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Weniger Transparenz bei strategischen Einkäufen in Milliardenhöhe macht Strukturen anfälliger für nicht legitime Einflussnahme. Mitten in einer Krise der Demokratie droht Intransparenz das Vertrauen in die Integrität staatlicher Stellen weiter zu verringern.
Eine öffentliche Debatte zur Auflösung der ZIB gab es nicht, die Gründung einer „Einkauf-GmbH“ steht jedoch als Maßnahme in der Modernisierungsagenda. Kurz darauf folgt ein Passus, dass eine relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer Verfasstheit reduziert werden soll. Die Auflösung der ZIB würde die „innere Verfasstheit“ einer Behörde erheblich reduzieren. Kommt es zu einer Umwandlung in eine GmbH, stellen sich Fragen: Wird als Erfolg für die Staatsmodernisierung bereits gezählt, wenn eine staatliche Kernaufgabe einfach privatisiert wird? Warum werden Referate und ihre Beschäftigten nicht dem BMDS unterstellt und reorganisiert, anstatt sie zu privatisieren? Die Risiken –potenziell höhere Kosten, Intransparenz und Korruptionsanfälligkeit – sind enorm. Ob die Erwartungen an Einsparungen, Agilität und Innovation erfüllt werden, bleibt abzuwarten. Skepsis ist angezeigt.
(BS/Sven Rudolf) Die Frauenqoute wirkt: Etwas, das gerade in Krisenzeiten wichtig ist. Es braucht eine diverse Zusammensetzung der Aufsichtsräte und Vorstände für die Resilienz der Unternehmen, sa gt eine Studie des Berlin Institute for Governance & Leadership. Doch wie hat si ch der Frauenanteil in den Gremien der öffentlichen Unternehmen, mehr als zehn Jahre nach dem ersten Führungspositionengesetz (FüPoG) und seiner Nachschärfung im FüPoG II, entwickelt? Gibt es offensichtliche Schwachstellen und wie schneiden die öffentlichen Unternehmen im Vergleich mit der privaten Wirtschaft ab? Die nachstehende Auswertung von Frauen in die Aufsichtsräte e. V. bezieht sich auf die 259 größten öffentlichen Unternehmen in Deutschland.
Frauenanteil in Aufsichtsgremien in Prozent
alle öffentlichen Unternehmen
BundesbeteiligungenLänderbeteiligungen Privatwirtschaft
2015 2024 2025
Frauenanteil in Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen nach Branche
Wohnungswirtschaft
Gesundheit und Soziales Kultur
Wird die Tätigkeit im Aufsichtsgremium vergütet?
Berliner Gespräch mit Vicente Albornoz, Botschafter von Ecuador (BS/Peter Slama) Ecuador ist mit 256.370 Quadratkilometern circa so groß wie Deutschland ohne Bayern. In dem südamerikanischen Land am Äquator leben rund 18 Millionen Menschen zwischen Kolumbien, Peru und dem Pazifik – verteilt auf sehr unterschiedliche Regionen: die Anden mit der Hauptstadt Quito, die Küstenregion um Guayaquil, den Amazonas-Regenwald und die rund 1.000 Kilometer entfernten Galapagosinseln.

Der Cotopaxi, einer der höchsten aktiven Vulkane der Welt, prägt die Andenlandschaft Ecuadors – eines Landes zwischen Naturvielfalt, wirtschaftlichen Chancen und politischen Herausforderungen.
Botschafter dieses vielfältigen Landes ist seit Oktober vergangenen Jahres Vicente Albornoz Der heute 57-Jährige macht 1987 Abitur an der Deutschen Schule in Quito, studiert Volkswirtschaft, wird 2000 Parlamentsabgeordneter, später Generaldirektor eines Wirtschafts-Think-Tanks, TV-Moderator und schließlich Dekan der Wirtschaftsfakultät einer Universität in Quito. Er spricht neben Spanisch auch Englisch, Französisch, Griechisch und ein nahezu akzentfreies Deutsch – ideale Voraussetzungen für seinen Job in Berlin. „Bis jetzt habe ich alles, was ich gelernt habe, gut brauchen können“, sagt Albornoz etwa wenn es darum gehe, komplexe Sachverhalte verständlich zu erklären oder simultan zu übersetzen.
Als Botschafter sieht er sich vor allem dafür zuständig, Investitionen zu steigern und den Handel zu intensivieren. Die Beziehungen zwischen Ecuador und Deutschland bestehen seit 1952 und umfassen Entwicklungspolitik, Umweltfragen, Handel, Investitionen und auch die duale Ausbildung nach deutschem Vorbild. Diese Kooperation hat eine lange und bewährte Tradition, die beide Seiten bis heute prägt.
Deutschland ist innerhalb der EU einer der wichtigsten Handelspartner Ecuadors. „Das hat viel mit ihren vernünftigen Politikern zu tun, um die sie viele Länder beneiden“, sagt Albornoz und verweist zugleich auf die lange gemeinsame Geschichte: Bereits 1847 eröffne-
te Ecuador ein Generalkonsulat in Hamburg, 1887 wurden diplomatische Beziehungen mit dem Deutschen Reich aufgenommen.
Heute stehen neben Handel auch Umwelt- und Klimaschutz im Fokus. Mit der Yasuni-ITT-Initiative entschied sich Ecuador, auf die Ausbeutung von Erdölvorkommen zu verzichten, um die Biodiversität zu schützen und indigene Völker zu respektieren.
Transit im Visier
Eine große Herausforderung bleibt jedoch die Sicherheitslage. Seit 2020 eskalieren gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden um die Kontrolle von Drogenrouten. Ecuadors Nachbarländer gelten als die Hauptproduzenten von Kokain, durch das Land zu einer zentralen Transitroute geworden ist.
Albornoz betont, dass Ecuador selbst kein Produzentenland sei, sondern die vorhandene Infrastruktur von internationalen Kartellen genutzt werde. Das Land werde dadurch zum Opfer dieser Strukturen. Er verweist darauf, dass die Kartelle hochgradig organisiert, finanziell äußerst stark und international vernetzt seien, was die Bekämpfung erheblich erschwere.
Die Zusammenarbeit mit deutschen Behörden funktioniere gut, etwa mit dem Bundeskriminalamt. So gebe es einen engen personellen Austausch, unter anderem mit ecuadorianischen und deutschen Sicherheitsbeamten in beiden Ländern. Gleichzeitig beschreibt er die

Situation als „sehr komplexe und komplizierte Krise“, da die Kartelle international organisiert seien und sich staatlicher Kontrolle oft entzögen.
Land der Vielfalt Dennoch bleibt Ecuador ein attraktives Reiseziel. Quito, 1534 gegründet, war einer der ersten Orte auf der UNESCO-Welterbeliste. „Sie ist fantastisch“, sagt Albornoz über Ecuadors Hauptstadt und verweist auch auf historische Verbindungen: Als spanische Kolonie hatte Ecuador zeitweise dasselbe Staatsoberhaupt wie Deutschland.
Ein „Muss“ sei das Amazonas-Gebiet mit seiner einzigartigen Natur. Dort könne man außergewöhnliche Phänomene erleben, etwa rosafar-
Locro de papa (für 6 – 8 Personen) Locro de papa ist eine Kartoffel-Käsesuppe aus den ecuadorischen Anden. Sie wird hauptsächlich aus weichkochenden Kartoffeln, Milch, Käse und Achiote zubereitet. Sie ist bekannt für ihre cremige Konsistenz und gilt als eine der 50 besten Kartoffelgerichte der Welt.
Zutaten:
• 10 mittelgroße mehlig-/weichkochende Kartoffeln, geschält und in große sowie kleinere Würfel geschnitten
• 2 Esslöffel Öl oder Butter
• 1 weiße Perlenzwiebel, fein gewürfelt
• 2 Knoblauchzehen, fein gehackt
• 2 Teelöffel Kreuzkümmel
• 1–2 Teelöffel gemahlene Achiote. Das Gewürz vom Annatto-Orleanstrauch, verleiht dem Gericht seine rote Farbe. An seiner Stelle kann man rotes Paprikapulver verwenden. Achiote findet man in lateinamerikanischen Feinkostläden wie Latino Point, die es in jeder Großstadt gibt: in Berlin z. B. am Hackeschen Markt.
• 7 Tassen Wasser
• 1 Tasse Milch
• 1 Tasse quesillo („kleiner Käse“ genannter, spezieller Käse aus Lateinamerika) oder frischer Käse, zerkrümelt (alternativ geriebener Mozzarella)
• 4 Esslöffel fein gehackter Koriander
• Salz nach Geschmack
• Maiskörner
Beilagen:
• 1 Tasse quesillo
bene Delfine, die in unmittelbarer Nähe zum Menschen schwimmen.
Auch die Stadt Cuenca empfiehlt er als „Paradies für nordamerikanische und europäische Rentner“.
Seit einem halben Jahr ist Albornoz nun Botschafter in Deutschland und zeigt sich angetan von Land und Leuten. Er schätzt deutsches
Bier, Weine von Rhein und Mosel sowie fränkische Rotweine – auch wenn er sich bei bayerischen Spezialitäten noch etwas mehr Auswahl wünschen würde. „Die Deutschen sind kritisch, vernünftig, mitunter zu selbstkritisch, aber ich komme sehr gut klar mit ihnen“, sagt er.
Seine Aufgabe sieht er zugleich als „Mischung von Ehre und Herausforderung“.
Ein Anliegen ist ihm, das Wis-
• Frischer Käse
• Feta oder geriebener Mozzarella
• Fein gehackte Frühlingszwiebeln
• Avocados, in Scheiben oder Würfel geschnitten
Zubereitung:
Öl oder Butter in einem Topf bei mittlerer Hitze erhitzen. Zwiebeln, Knoblauch, Kreuzkümmel und Achiote/Annatto-Gewürz hinzufügen und etwa 5 Minuten anbraten, bis die Zwiebeln weich sind.
Die Kartoffeln in den Topf geben, gut mit der Gewürzbasis vermengen und weitere
5 Minuten kochen lassen. Das Wasser zufügen und zum Kochen bringen. Die
sen über Ecuador in Deutschland zu verbessern. Er erinnert da ran, dass das Land historisch oft wenig bekannt gewesen sei – ein Eindruck, der sich bis heute teilweise halte. „Ich glaube, das sagt viel darüber aus, was noch heute hier über mein Land bekannt ist: wenig, sehr wenig.“ Dabei betont er die Gemeinsamkeiten: Ecuador sei ein westliches Land mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und vergleichbaren Werten. „Zwischen uns stimmt die Chemie.“ Ecuadorianer könnten sich daher in Deutschland gut einleben, da beide Völker ähnliche Überzeugungen teilen. Auf die Frage, mit wem er gerne tauschen würde, antwortet er knapp: „Ich würde gerne Journalist sein und Politiker interviewen.“
Kartoffeln garen, bis sie weich sind. Anschließend einen Teil der Kartoffeln mit einem Kartoffelstampfer zerdrücken. Die Suppe soll cremig sein, aber noch Kartoffelstücke enthalten.
Die Hitze reduzieren, die Milch einrühren und weitere 5 Minuten sanft köcheln lassen. Bei Bedarf etwas mehr Milch oder Wasser hinzufügen, falls die Suppe zu dick ist. Mit Salz abschmecken, den Käse und den Koriander unterrühren. Locro de papa heiß servieren, begleitet von Avocado, Frühlingszwiebeln, zerkrümeltem Feta bzw. quesillo. Dazu passen vorzüglich ein Pilsner Bier und ein Wodka als Digestif.

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Mai 2026


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Mit 67 Maßnahmen sollen bis zum Jahr 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Für das Programm will die Bundesregierung zusätzlich acht Milliarden Euro bereitstellen, unter anderem sollen 2.000 neue Windräder mit zwölf Gigawatt zusätzlicher Leistung gebaut werden. Das neue Klimaschutzprogramm (KSP) von Bundesweltminister Carsten Schneider (SPD) soll dafür sorgen, dass Deutschland sein Klimaziel für 2030 doch noch erreichen kann. Der Beschluss des Maßnahmenkatalogs war obligatorisch: So schreibt es das Klimaschutzgesetz vor, dass die Regierung ein Jahr nach Beginn der Legislaturperiode ein neues Programm vorlegen muss, um die nationalen Klimaziele 2030 und 2040 nicht zu verfehlen. „Dieses Programm wird einen neuen Schwung für den Klimaschutz auslösen, der uns unabhängiger macht von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten“, lobte der Bundesumweltminister die geplanten Maßnahmen. Damit werde die Wirtschaft „moderner“ und die Gesellschaft „krisenfester“.
Deutsche Umwelthilfe kündigt Klage an
Nach dem Klimaschutzgesetz müssen die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, bis 2040 ist eine Reduktion um 88 Prozent vorgesehen. Schon vor dessen Verabschiedung hatte sich am neuen Klimaschutzprogramm Kritik entzündet. Umweltverbände prangerten an, dass die Maßnahmen nicht ausreichten, da sie sich auf veraltete Emissionsdaten stützten. Im vergangenen Jahr bezifferte das Umweltbundesamt (UBA) die Emissionslücke, um das Klimaschutzziel
(BS/Anne Mareile Moschinski) Das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sorgte bereits vor Verabschiedung für Kritik: Umweltverbände prangerten veraltete Datengrundlagen an. Nachdem das Programm nun beschlossen wurde, hakt es auch an anderer Stelle: bei der Umsetzung vor Ort.
2030 zu erreichen, auf 25 Millionen Tonnen CO2. Neue Berechnungen des UBA gehen allerdings von 30 Millionen Tonnen aus – trotzdem basiert das KSP auf den alten Zahlen. Die Deutsche Umwelthilfe (DHU) kündigte deshalb an, Klage gegen das beschlossene Programm einreichen zu wollen. Sie hatte bereits gegen das Klimaschutzprogramm der Vorgängerregierung erfolgreich geklagt.
Allerdings stellen nicht nur die veralteten Berechnungsgrundlagen ein Problem dar, auch die konkrete Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen vor Ort dürfte sich angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage als schwierig erweisen. Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags (DST), erklärte vor dem Hintergrund: der Handlungsspielraum für die Umsetzung der geplanten Klimaschutzaktivitäten sei in den Kommunen gering. „Viele Städte können Zukunftsinvestitionen kaum noch aus eigener Kraft stemmen. Investiert wird dann vorrangig in die Maßnahmen, die sich auch wirtschaftlich rechnen“, sagt er. Doch nicht nur die Rekorddefizite der kommunalen Haushalte seien ein Problem, auch die komplexen und zum Teil befristeten Förderprogramme seien für die Umsetzung vor Ort „problematisch“.
Das unterstreicht auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu), die im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland erstellt wurde und analysiert, warum Kommunen bei KlimaschutzProjekten häufig an der Vielzahl vorhandener Förderprogramme scheitern. Aus Sicht der Studienautoren Dr. Henrik Scheller und Dr. Christian Raffer sollten Bund und Länder bestehende Förderprogram-
me vereinfachen, bündeln und pauschalieren, um die Vielzahl an Programm und „die damit verbundene Intransparenz“ abzubauen. Würde auf pauschalierte Förderbudgets umgestellt, entstünde dadurch Planungssicherheit und Bürokratie würde reduziert.
„Viele Städte investieren vorrangig in Maßnahmen, die sich auch wirtschaftlich rechnen.“
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags
Statt für jedes Projekt neue Anträge zu stellen, sollten Kommunen daher feste Klimabudgets erhalten und aus einer Liste von bewährten Maßnahmen selbst auswählen. „Solche Wahlmöglichkeiten entlasten die Kommunen spürbar von Verwaltungsaufgaben“, sagt Studienautor Scheller. „Gerade für kleinere und finanzschwache Kommunen ist das ein entscheidender Hebel, um Klimaschutz und Klimaanpassung strategischer und verlässlicher umzusetzen.“
Verzicht auf Kofinanzierungspflicht in kleinen Kommunen
In finanzschwachen Kommunen hingegen sollte auf die Kofinanzierungspflicht verzichtet werden, unterstreicht das Difu in seiner Studie. „Selbst die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von zehn Prozent
ist für diese Kommunen kaum zu leisten“, führt Difu-Analyst Christian Raffer aus. Hier sei es wichtig, dass kleine und mittlere Kommunen Positivlisten mit Hinweisen zu CO2-Einsparpotenzialen sowie beihilferechtliche Empfehlungen erhielten, ergänzt er. Um CO2 einzusparen, setzt das Klimaschutzprogramm des BMU unter anderem auf den Ausbau der Windenergie. Mit dem geplanten Ausbau von zusätzlichen zwölf Gigawatt Windstrom an Land sollen in den kommenden vier Jahren Emissionen in Höhe von 6,5 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Auch ist der Ausbau von Wärmenetzen geplant, der Anteil erneuerbarer Energien sowie von Abwärme in den Wärmenetzen soll ebenfalls gesteigert werden. Um die Energiewende umzusetzen, so DST-Hauptgeschäftsführer Schuchardt, brauche es allerdings „erhebliche Investitionen in Milliardenhöhe“ sowie „einen breit diversifizierten Mix an Finanzierungsinstrumenten“, wie den Deutschlandfonds, der private Investitionen in Deutschland fördern soll. „Er sollte zeitnah konkretisiert sowie eng auf die Bedarfe der Wärmewende ausgelegt werden und auch die Stärkung der Eigenkapitalseite der Versorger in den Blick nehmen“, erklärte Schuchardt.
„Flickenteppich ohne klare Linie“ Der Bundesverband Erneuerbare Energie lobt das zusätzliche Ausschreibungsvolumen für Windkraft im KSP und bezeichnet es als einen „unerlässlichen Schritt“. Allerdings warnt er auch davor, dass die Klimaschutzmaßnahmen durch Gesetzesinitiativen aus dem Bundeswirtschaftsministerium ins Leere laufen könnte. So hatte Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche (CDU) beispielsweise nach Verabschiedung des Klimaschutzprogramms bei einer Reise in die USA für grundsätzlich mehr Flexibilität bei den Klimaschutzzielen geworben. Die Klima-Allianz Deutschland attestiert dem Programm der Bundesregierung zwar „gute Ansätze“ im Hinblick auf den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insgesamt sei das KSP aber „ein Flickenteppich ohne klare Linie“. Wichtige Zukunftsinvestitionen in Gebäude und Verkehr seien „in letzter Sekunde gestrichen“ worden, führte die politische Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, Stefanie Langkamp, aus. Auch brauche es eine Soforthilfe in Höhe von drei Milliarden Euro für einen „funktionierenden Nahverkehr“. So werde Deutschland zukunftsfest. „Das Klimaziel 2030 ist verbindliches Recht, kein nice-to-have“, sagte DHU-Geschäftsführer Jürgen Resch. Sollte das Klimaschutzprogramm jedoch zum Erreichen der nationalen Klimaziele nicht ausreichen, drohen juristische Folgen und im schlimmsten Fall Zwangsgelder. Auch auf EU-Ebene könnten Strafzahlungen in Milliardenhöhe verhängt werden.
Die Difu-Studie „Kommunaler Klimaschutz“ wird am 19. Mai auf NeueStadt.org von den Studienautoren vorgestellt und im Anschluss mit Experten und Expertinnen diskutiert. Weitere Infos unter: www. neuestadt.org




Foto: BS/Karoline Wolf

Behörden Spiegel: Welche zwei Entscheidungen aus den ersten Monaten Ihrer Amtszeit haben den größten Hebel für Wohnen, soziale Infrastruktur und Verwaltungseffizienz?
Noosha Aubel: Es ist weniger eine einzelne Maßnahme als vielmehr eine Reihe kleiner, aber gezielter Entscheidungen, die in der Summe Wirkung entfalten sollen. Strategisch besonders relevant war für mich der Haushaltsprozess. Ich habe mein Amt Ende Oktober 2025 angetreten – zu einem Zeitpunkt, an dem der laufende Haushalt faktisch nicht mehr grundlegend zu verändern war. Das Ergebnis ist ein geplantes Defizit von mehr als 30 Millionen Euro.
Umso wichtiger war es mir, die Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts 2027/28 nun grundlegend anders aufzusetzen und extern begleiten zu lassen. Wir dürfen nicht weiter Vermögen verzehren oder uns in Detaildebatten verlieren. Entscheidend ist, klare Prioritäten zu definieren und diese mit einer Wirkungsanalyse zu unterlegen. Wir müssen transparent machen, welches Ziel ein Beschluss verfolgt und wie wir seinen Erfolg messen. Wirkung muss im Fokus unseres Handelns stehen. Das schafft bessere Entscheidungen und mehr Akzeptanz.
Ein weiterer Hebel ist die direkte Kommunikation mit Mitarbeitenden aus der Verwaltung. Auf meine Einladung hin kommen einmal monatlich Kolleginnen und Kollegen aller Hierarchieebenen zusammen, um strukturelle Herausforderungen zu adressieren. Was als punktuelle Rückmeldung gedacht war, führt im Tun dazu, dass Kolleginnen und Kollegen sich dauerhaft engagieren wollen. Hierfür wird aktuell eine Struktur geschaffen. Ich verspreche mir davon, dass wir organisatorische Herausforderungen gemeinsam und geschäftsübergreifend angehen und die Mitarbeitenden zu wirkmächtigen Gestaltern werden.
Es ist ein Phänomen mit zahllosen Anfängen: ein Umzug, Schichtarbeit oder der Tod eines nahen Angehörigen. Lange galt Einsamkeit als Ausnahme und private Empfindlichkeit. Heute schlägt sie zunehmend auf Teilhabe, Gesundheit und kommunale Bindung durch.
Axel Weber , Koordinator beim Kompetenznetz Einsamkeit definiert Einsamkeit als „Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlichen sozialen Beziehungen“. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes geben 16 Prozent der Menschen ab zehn Jahren an, sich oft einsam zu fühlen. Das sind rund 12 Millionen Menschen. Besonders auffällig ist die Altersverteilung: 25 Prozent der 18- bis 29-Jährigen berichten von häufiger Einsamkeit, bei den über 65-Jährigen sind es zehn Prozent.
Politische Dimension sichtbarer Prof. Dr. Claudia Neu, Soziologin an der Universität Göttingen, beschreibt Einsamkeit als „soziale Frage“, weil sie eng mit gesellschaftlichen Strukturen und sozialen Veränderungen verknüpft ist. Wer dauerhaft keinen verlässlichen
Interview mit Noosha Aubel, Oberbürgermeisterin der Stadt Potsdam
Mehr Tempo durch klare Zielbilder
(BS) Defizit, Wohnungsdruck, hohe Erwartungen: Potsdams Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (parteilos) setzt auf einen neu erarbeiteten Doppelhaushalt 2027/28 mit Wirkungsanalyse und klaren Prioritäten. Im Gespräch mit Julian Faber beschreibt sie, wie Beteiligung in überprüfbare Maßnahmen mündet und welche Unterstützung sie von Bund und Land erwartet.

In der Umgebung des Nauener Tor treffen Wohnraumdruck, Straßenraumgestaltung und Stadtentwicklung aufeinander. Foto: BS/LHP, Robert Schnabel
Behörden Spiegel: Die Online-Beteiligung zur Straßenraumgestaltung in der Innenstadt läuft – mit vielen Hinweisen aus der Bürgerschaft. Wie übersetzen Sie diese Beiträge in schnelle, überprüfbare Maßnahmen und in KPIs, die zum InfrastrukturTopranking der Stadt passen?
Aubel: Die Online-Beteiligung zur Gestaltung der Straßenräume in der historischen Innenstadt liefert einen strukturierten Input für die Entscheidungsprozesse. Die eingehenden Hinweise werden thematisch gebündelt. Anschließend erfolgt eine fachliche Bewertung und die Anregungen fließen in die weitere Planung ein. Auf dieser Grundlage wird das Straßenraumkonzept überarbeitet und finalisiert. Die Stadtverordnetenversammlung erhält dann einen konkreten Umsetzungsvorschlag. So
stellen wir sicher, dass Beteiligung nicht symbolisch bleibt, sondern nachvollziehbar in Maßnahmen überführt wird.
Behörden Spiegel: Beim geplanten neuen Campus des Hasso-PlattnerInstituts (HPI) geht es um Tempo, Flächen und Umweltgutachten. Wie sichern Sie Transparenz und Akzeptanz zwischen privater Investition, städtischen Zielen und Naturschutz — und welche Bedingungen stellt die Stadt für das Verfahren?
Aubel: Transparenz entsteht vor allem durch frühzeitige und kontinuierliche Kommunikation. Wir können das Projekt nicht isoliert betrachten, sondern müssen den Gesamtzusammenhang erläutern. Die geplanten Investitionen der Hasso Plattner Foundation und des
Landes Brandenburg stärken die Wissenschaftslandschaft an mehreren Standorten in Potsdam: am Hasso-Plattner-Institut in Griebnitzsee, mit einem neuen Zentrum für KI-Forschung und Ausbildung, am Brauhausberg mit einem zentralen Universitätsstandort statt ursprünglich geplanter Luxuswohnungen sowie am bestehenden Standort in Golm, wo dringend benötigte Neubauten entstehen können. Das ist eine große Chance für den Wissenschafts- und Innovationsstandort Potsdam. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Projekt einen nachhaltigen Mehrwert für Potsdam schafft – wissenschaftlich, wirtschaftlich und städtebaulich.
Behörden Spiegel: Welche drei Projekte priorisieren Sie bis Ende 2026, um Potsdams Stärke bei Infrastruktur, Kultur und Wohnen weiter auszu-
Kommunen sagen Einsamkeit den Kampf an
(BS/Julian Faber) Einsamkeit ist ein wachsender Faktor mit Folgen für Gesundheit, Vertrauen und lokale Bindung. Daten zeigen: Auch immer mehr junge Menschen sind betroffen. Städte und Gemeinden setzen auf Hausbesuche, Begegnungsorte und Netzwerke. Ohne mehr Unterstützung von Bund und Ländern stoßen sie dabei aber schnell an Grenzen.
sozialen Anker hat, zieht sich zurück, verliert Teilhabechancen und wird im Extremfall gesundheitlich und sozial weiter marginalisiert. „Einsamkeit hat natürlich eine politische Dimension“, erklärt Prof. Dr. Maike Luhmann vom Lehrstuhl für psychologische Methodenlehre der Universität Bochum Eine Studie des Institus für Generationenforschung verküpft eine erhöhte Einsamkeitsbetroffenheit mit sich parallel verändernden Sozialmustern wie Sexismus, Rassismus und autoritär-populistischen Einstellungen.

Lebenslagen wirken stark: 39 Prozent der Alleinerziehenden und 26 Prozent der Alleinlebenden fühlen sich oft einsam Foto: BS/Lukas_Rychvalsky, pixabay.com
bauen — und welche Unterstützung erwarten Sie dafür konkret vom Land und der Bundesregierung?
Aubel: Erstens: bezahlbares Wohnen. Die Wohnraumagentur soll zügig starten, um Potenziale im Bestand zu aktivieren und Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, Wohnraum bedarfsgerecht zu nutzen. Gleichzeitig müssen wir kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen stärken. Dafür brauchen wir vom Bund verlässliche Förderprogramme mit Planungssicherheit und vom Land flexible Instrumente für angespannte Wohnungsmärkte.
Zweitens: das Konnexitätsprinzip. Bund und Länder müssen sicherstellen, dass neue gesetzliche Aufgaben vollständig finanziert werden. Wer bestellt, muss bezahlen. Das ist keine haushaltstechnische Detailfrage, sondern Voraussetzung für kommunale Handlungsfähigkeit. Drittens: Verwaltung 4.0. Die Digitalisierung der Verwaltung hat höchste Priorität. Kommunen dürfen damit nicht allein gelassen werden. Landes- und Bundesmittel sollten in verbindlichen, zentralen Digitalstrategien gebündelt werden, um medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zum Bescheid zu ermöglichen. Digitalisierung heißt nicht, ein PDF online auszufüllen, das anschließend zur Bearbeitung ausgedruckt wird. Das Ziel sind durchgängige, effiziente und nutzerfreundliche Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger.
„Dazu zählen unter anderem anmeldefreie Sportangebote, Stadtteilspaziergänge, ein Plaudertelefon oder das Projekt Christmas Together, das dafür sorgen soll, dass niemand die Weihnachtsfeiertage einsam erleben muss“, so Marcel Ruß aus dem Referat Soziales, Gesundheit und Integration der Landeshauptstadt Stuttgart.
Begegnung braucht Gelegenheit Zahlreiche Städte und Gemeinden haben die Tragweite des Phänomens erkannt und akteursübergreifende Strukturen geschaffen. Das Bündnis gegen Einsamkeit in Hamburg „bündelt Angebote, organisiert Informationsveranstaltungen und setzt sich dafür ein, dass eine ressortübergreifende Landesstrategie Wirklichkeit wird“, erklärt Cornelia Springer-Fouad, Geschäftsführerin der das Bündnis tragenden Bergedorf-Bille-Stiftung. Bewährt habe sich die Schaffung „konsum- und kostenfreier Begenungsorte“. Menschen über 80 Jahre – eine besonders schwer erreichbare Gruppe – werden im Rahmen der „Hamburger Hausbesuche“ direkt an der Wohnungstür beraten.
Auch in Stuttgart entsteht seit 2020 ein breites Akteursbündnis mit einer vielzahl von Angeboten für unterschiedliche Zielgruppen.
Kommunen brauchen Rückenwind Selbstredend ist der kommunale Kampf gegen Einsamkeit auch eine Finanzierungs- und Strukturfrage. Viele Angebote funktionieren nur, wenn sie langfristig getragen und professionell koordiniert werden: „So wie Kommunen die Zivilgesellschaft nicht alleine lassen dürfen, dürfen auch Bund und Länder die Kommunen nicht alleine lassen“, appeliert Ruß . „Wir müssen die Strukturen weiter ausbauen und sind dafür auf finanzielle und personelle Unterstützung angewiesen.“ Nötig sind verlässliche Programme statt kurzfristiger Projektlogiken, damit aus Leuchttürmen eine Strategie in der Fläche werden kann. Andernsfalls bleiben Angebote punktuell, obwohl der Bedarf in allen Altersgruppen wächst.
Die Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich vor Ort. In den Städten, Gemeinden und Landkreisen zeigt sich, ob Verwaltung funktioniert, ob Entscheidungen umgesetzt werden und Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Gemeinwesens haben können. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Land und Kommunen einander unterstützen, wenn es darauf ankommt.
Genau hier setzt KommUnity an, das Programm der Hessischen Finanzverwaltung, mit dem wir die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen zwei Jahre lang mit Personal unterstützen. Seit März dieses Jahres läuft die praktische Umsetzung. Über 20 Beschäftigte haben bereits ihren Schreibtisch in eine hessische Kommune verlagert oder stehen kurz vor einem Wechsel. Sie übernehmen Verantwortung, etwa als Leitung der Gemeindekasse oder der Finanzabteilung, arbeiten als Sachbearbeiter im Ordnungs- oder Stadtvermessungsamt und helfen somit dort, wo Verwaltung für die Menschen in unserem Land wirksam wird.
Nachfrage bestätigt Erfolgskurs Die erste Zwischenbilanz ist eindeutig: KommUnity stößt auf großes Interesse und wird positiv aufgenommen. Das gilt für unsere Kommunen wie für unsere Beschäftigten. Diese Resonanz ist kein Zufall. Denn das Programm setzt an einer Herausforderung an, die alle staatlichen Ebenen betrifft: dem Fachkräftemangel. Hinzu kommt der demografische Wandel, der die öffentliche Verwaltung in ihrer ganzen Breite erfasst. Qualifiziertes Personal zu gewinnen und gezielt einzusetzen, ist damit zu einer zentralen Zukunftsfrage geworden.
Gerade in einer solchen Situation braucht es innovative, pragmatische und flexible Antworten. KommUnity ist eine solche Antwort. Die Hessische Finanzverwaltung geht damit bewusst einen neuen Weg. Wir nutzen vorhandene Stärke, um dort zu helfen, wo Unterstützung kurzfristig und konkret gebraucht wird. Das ist keine Symbolpolitik, sondern ein unkonventioneller Beitrag zur Sicherung kommunaler Handlungsfähigkeit.
Dass wir diesen Weg gehen können, ist kein Zufall. Die Hessische
(BS/Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz) Das Land Hessen setzt einen innovativen Impuls für mehr personelle Kapazitäten in den Städten und Gemeinden. Das Beispiel könnte bundesweit Schule machen – auch beim Aufbrechen alter Routinen.

Flexible Personalmodelle gewinnen in der öffentlichen Verwaltung an Bedeutung. Sie ermöglichen kurzfristige Unterstützung, fördern Austausch zwischen Behörden und eröffnen neue Einsatzmöglichkeiten für Beschäftigte. Foto: BS/feng, stock.adobe.com
Finanzverwaltung hat in den vergangenen Jahren eine vorausschauende, demografieorientierte Personalpolitik betrieben – was sich beispielsweise an den hohen Einstellungszahlen unserer Nachwuchskräfte in den Finanzämtern zeigt. Zugleich wurde die digitale Transformation der Steuerverwaltung entschlossen vorangetrieben. Beides zahlt sich heute aus. Es ermöglicht uns, zeitlich begrenzt personelle Unterstützung für die Kommunen zu leisten, ohne den eigenen Dienstbetrieb einzuschränken.
Darin zeigt sich auch ein modernes Verständnis von Verwaltung: Leistungsfähigkeit entsteht heute nicht allein durch klare Zuständigkeiten, sondern ebenso durch die Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Ein handlungsfähiger Staat darf nicht in vorgegebenen Strukturen verharren, wenn praktische Hilfe möglich ist. KommUnity verbindet politische Steuerung mit einem klaren Verfahren und schafft so Unterstützung dort, wo kommunale Handlungsfähigkeit unter Druck gerät. KommUnity eröffnet nicht nur den Kommunen neue Möglichkeiten, sondern auch unseren Beschäftigten. Tarifbeschäftigte wie Beamte
Städte und Gemeinden in NRW bringen sich in Stellung (BS/Julian Faber) 66 Prozent Zustimmung und eine hohe Beteiligung: Die Kommunen in NRW bestätigen die Olympia-Bewerbung „ KölnRheinRuhr “. Doch die größte Aufgabe steht ihnen noch bevor.
Rund 1,4 Millionen Menschen haben in Nordrhein-Westfalen über die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele abgestimmt. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) würdigte dies als „größte Bürgerbefragung in der Geschichte unseres Landes“. Auch aus dem Bund kommt Unterstützung: Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) wertet das Ergebnis als „starkes Signal“ an das International Olympic Committee (IOC).
Während die Zustimmung in Aachen und Duisburg deutlich über 70 Prozent liegt, fällt Köln als „Leading City“ mit 57,39 Prozent zurück. Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) sieht dennoch
Rückenwind: „Der Trend zeigt deutlich eine Mehrheit für diese Spiele.“ Nun gehe es darum, auch die Skeptiker zu überzeugen. Herten fällt indes als einzige Stadt aus dem Konzept. Das erforderliche Quorum der Wahlbeteiligung wurde verfehlt.
Ursprünglich waren hier unter anderem Mountainbike-Wettbewerbe geplant.
Jetzt zählt die Umsetzung Für Städte und Gemeinden beginnt damit die entscheidende Phase. Verwaltungsfragen rücken in den Mittelpunkt: Verkehrsführung, Sicherheitskonzepte, Vergaben, Genehmigungen und Kostensteuerung. Der Fall Herten zeigt, wie stark lokale Faktoren wirken können – und dass Beteiligung und Projektplanung eng verzahnt werden müssen. Auch Ausweichkonzepte und interkommunale Abstimmung werden damit Teil der operativen Realität. Welche deutsche Bewerbung ins Rennen geht, entscheidet der Deutsche Olympische Sportbund im September. Auch München, Hamburg und Berlin möchten die Spiele ausrichten. Bis dahin gilt: Aus politischem Rückenwind muss ein belastbares Gesamtkonzept werden, das auch im kommunalen Alltag trägt.
erhalten die Chance, (noch) heimatnäher zu arbeiten, neue Aufgaben kennenzulernen und wertvolle Erfahrungen außerhalb ihres bisherigen Einsatzbereichs zu sammeln. Dieser Perspektivwechsel stärkt nicht nur den individuellen Erfah-
rungshorizont, sondern auch das gegenseitige Verständnis innerhalb der Verwaltung.
Von der Idee zur Praxis Rund 100 Beschäftigte der Hessischen Finanzverwaltung haben bislang ihr konkretes Interesse an einer Teilnahme bekundet. Zugleich sind in den vergangenen Monaten mehr als 400 Stellengesuche von über 120 hessischen Kommunen eingegangen. Grundlage dafür war eine gezielte Ansprache an alle Städte, Gemeinden und Landkreise in unserem Land. Die interessierten Kommunen melden ihre Personalbedarfe, diese werden dann in eine Online-Plattform eingestellt und mit nur einem Klick können die Beschäftigten ihr Interesse für eine konkrete Stelle hinterlegen. Die weiteren Abstimmungen erfolgen direkt mit den Kommunen.
Am Programm teilnehmen können Beschäftigte der Steuer-, der Bau- und der Immobilienverwaltung. Damit steht den Kommunen grundsätzlich ein breites Tableau an
Erfahrung und fachlicher Qualifikation zur Verfügung. Die Teilnahme am Programm ist freiwillig. Über die konkrete Besetzung der Stelle entscheiden natürlich die Kommunen selbst.
KommUnity steht aber nicht nur für personelle Unterstützung, sondern auch für eine spürbare finanzielle Entlastung der Kommunen. Sie tragen lediglich 70 Prozent der Personalkosten. Auch das ist Ausdruck eines fairen und partnerschaftlichen Verständnisses von Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen. KommUnity dürfte in dieser Form bundesweit einzigartig sein. Vor allem aber zeigt das Programm deutlich, worauf es in den kommenden Jahren ankommen wird: auf eine Verwaltung, die nicht in alten Routinen verharrt, sondern lösungsorientiert und partnerschaftlich handelt. KommUnity zeigt, wie flexible Personalinstrumente und partnerschaftliche Zusammenarbeit die Handlungsfähigkeit der Verwaltung stärken können.


Die Hochschulstadt Kamp-Lintfort, attraktiver Wohn- und Gewerbestandort am unteren linken Niederrhein, sucht zum 01.12.2026 eine/einen
Das Dezernat umfasst die Aufgabengebiete Finanzwirtschaft, Tiefbau und Grünflächen mit dem dazugehörigen Servicebetrieb ASK sowie das Ordnungswesen und die Feuerwehr. In dieser Position sind Sie Kämmerer (m/w/d) sowie Mitglied des Verwaltungsvorstandes. Eine Änderung oder Erweiterung der Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Wahlzeit beträgt acht Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Neben den Dienstbezügen nach A 16 LBesG NRW wird eine Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW gezahlt.
Gesucht wird eine zielstrebige, tatkräftige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit hoher fachlicher Qualifikation, die den Anforderungen nach § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW entspricht. Ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium (bzw. gleichwertiger Abschluss), betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie mehrjährige Erfahrungen in Leitungsfunktionen des ausgeschriebenen Zuständigkeitsbereichs – vorzugsweise in der Kommunalverwaltung – werden vorausgesetzt.
Bewerbungen mit den üblichen aussagekräftigen Unterlagen werden – ausschließlich postalisch – bis zum 08.05.2026 erbeten an:
Stadt Kamp-Lintfort
Bürgermeister Prof. Dr. Christoph Landscheidt – persönlich –Postfach 10 17 60, 47462 Kamp -Lintfort
Weitere Informationen finden Sie hier:

Wenngleich die Personaldecke des Öffentlichen Dienstes nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zwischen 2010 und 2024 von rund 4,5 Millionen auf 5,4 Millionen gestiegen ist, bleibt der Bedarf ungebrochen hoch. Der DBB schätzt den aktuellen Bedarf des Öffentlichen Dienstes auf 600.500 Beschäftigte. Davon verteilen sich 339.500 auf den operativen Arbeitsbereich der Kommunen: Kitas (96.400), die Kommunalverwaltungen (108.500), den Öffentlichen Gesundheitsdienst (12.500) die Kranken- und Altenpfl ege (12.600) sowie die Lebensmittelkontrolle (1.500). Gleichzeitig scheiden innerhalb der nächsten zehn Jahre 1,39 Millionen Beschäftigte –rund 27 Prozent – altersbedingt aus. Der Personalengpass in Städten und Gemeinden ist nicht nur ein Rekrutierungs-, sondern auch ein Wissensproblem. Wenn erfahrene Mitarbeitende ausscheiden, verschwinden mit ihnen Routinen, Kontakte, Fallwissen und jenes praktische Know-how, das in kaum einer Dienstanweisung vollständig festgehalten ist. Wissenstransfer und Onboarding werden unter diesen Bedingungen zur Daueraufgabe – insbesondere für Kommunen. Der Mangel hat dort vielerorts sogenannte Kopfmonopole produziert: Wissen sitzt bei einzelnen Personen statt in robusten Strukturen. Nicht selten fehle es außerdem an einem grundlegenden Problembewusstsein, sagt Gabriele Vollmar, Lehrbeauftragte für Wissensmanagement an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: „Kaum eine Kommunalverwaltung identifiziert systematisch kritische Wissensträger und damit das Wissensverlustrisiko.“ Dabei seien „Behörden häufig reine Wissensorganisationen – und dennoch findet sich in den meisten Häusern keine explizite Zuständigkeit für das Management dieser so wertvollen Ressource“, so Nicolas Ennemann Referent für Wissensmanagement beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik.
Organisieren statt improvisieren Die Gesellschaft für Wissensmanagement (GfWM) identifiziert Leitfäden zur Wissenssicherung und Schulungsangebote für Führungskräfte. Darüber hinaus verweist sie auf die zwei gängigsten Optionen zum Informations- und Kompetenz-
Wie die Verwaltung ihr Gedächtnis behält
(BS/Julian Faber) Die Verwaltung steht vor einem Umbruch: Schon heute sind hunderttausende Stellen vakant, zusätzlich sind Millionen Ruhestände und Pensionen bereits absehbar. Besonders in Kommunen droht deshalb ein Verlust an Expertise und Know-how. Was hilft, sind planbare Transfers, klare Rollen und ein effektives Onboarding.
initiative besonders engagierter Beschäftigter ist. Sie ist Führungsaufgabe.
Strategien für den Wechsel – damit aus der Übergabe zwischen Mitarbeitenden kein Braindrain wird. Foto: BS/Saklarboy, stock.adobe.com
transfer: den selbstgesteuerten und der begleiteten Transfer. Im ersten Fall arbeiten die Beteiligten mit Vorlagen wie Checklisten, Prozessbeschreibungen, Steckbriefen, Kontaktlisten, Übergabeberichten oder Wissenslandkarten. Im zweiten Fall kommt eine methodische Begleitung hinzu, häufig in Form von Expert-Debriefings oder Wissensstafetten. Dann wird der Transfer in mehreren Gesprächen vorbereitet, moderiert und dokumentiert. Das Ergebnis kann eine Job-Map, ein Transferplan, ein kurzes Erklärvideo oder eine konkrete Folgeaufgabe inklusive Prozessbeschreibung sein.
Für Kommunen ist das mehr als ein Organisationsdetail. Anders als in vielen Unternehmen ist eine zeitliche Überlappung zwischen ausscheidenden und nachfolgenden Mitarbeitenden oft kaum möglich. Wiederbesetzungssperren und knappe Ressourcen verhindern allzu oft einen fließenden Übergang. Nicht selten bleiben Stellen nach dem Ausscheiden monatelang va-
kant. „Hier ist bei der Planung des Transferprozesses Kreativität und Flexibilität gefragt“, so Vollmar. So könnten Verwaltungen darauf mit Interims-Wissenstragenden aus dem Kollegium, mit nachgelagerten Transfergesprächen oder doppelt gedachten Übergaben reagieren, bei denen zunächst das Team transferfähig gemacht wird.
Transfer braucht Führung Der eigentliche Fortschritt beginnt mit einem anderen Wissensbegriff. Transferiert werden muss nicht nur, was bereits dokumentiert ist. Übergeben werden sollten ebenso Erfahrungswissen, Netzwerke, typische Fehlerquellen, Prioritäten und unausgesprochene Regeln. Genau hier liegt die Schwäche rein klassischer Prozessdokumentationen, sagt Wilma Sperling, Koordinatorin für Wissensmanagement im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation: Sie zeigten Abläufe, aber oft nicht, „wie ein Prozessschritt am besten aufzuführen ist“. Deshalb identifiziere ein
moderner Transfer zunächst kritische Kompetenzträgerinnen und -träger, priorisiere ihr Wissen und entscheide sich dann für die spezifisch effektivste Methode. „Wissenstransfer beginnt nicht erst mit dem Ausscheiden und endet nicht bei der Weitergabe, sondern erst mit dessen erfolgreicher Anwendung durch Wissensnehmende“, erklärt Margarete Reeves, Abteilungsleiterin im Zentralen Dienst des Hauptamtes der Landeshauptstadt Wiesbaden. Dafür braucht es Führung. Ob Wissen bereitwillig weitergegeben werde, hänge von Vertrauen, Fehlerkultur und der Haltung der Leitung ab, so Sperling: „Unabhängig von der Verankerung im Organigramm ist die vorbehaltlose, aktive Unterstützung durch die Leitung ein wesentlicher Erfolgsfaktor.“ Wirkungsvolle Modelle arbeiten mit geschulten Wissensmoderatorinnen und Wissensmoderatoren, mit klaren Verantwortlichkeiten und mit dem ausdrücklichen Signal, dass Wissenssicherung keine Privat-
Mentoring als Gamechanger Wissenstransfer bleibt jedoch Stückwerk, wenn er nicht fließend in das Onboarding übergeht. Neue Mitarbeitende brauchen nicht nur Aktenzugriff, sondern eine strukturierte Einführung in Aufgaben, Team, Kultur und Netzwerke. Die Fachgruppe „Digitale Transformationsprozesse“ der GfWM empfiehlt deshalb ausdrücklich, dass beim Onboarding E-Learning, Einarbeitungspläne, begleitete Wissenstransfers und bereits im Offboarding erzeugte Wissensdokumentationen zusammenspielen sollten. Prozessdokumentationen helfen, neue Beschäftigte schneller in Abläufe einzuführen. Erfahrungswissen muss hingegen im Gespräch und in der Praxis erschlossen werden. Dr. Heiko Stanzick, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Wissensmanagement im Niedersächsischen Umweltministerium, hebt insbesondere den Mentoring-Gedanken hervor: Hierbei „steht die längerfristige Betreuung der oder des neuen Beschäftigten im Fokus. Ziel ist die Unterstützung bei der Entwicklung der beruflichen Identität, nicht jedoch die Einarbeitung in die Aufgabenbereiche“. Mentorinnen und Mentoren eröffnen Netzwerke, erläutern ausgesprochene und unausgesprochene Regeln und unterstützen damit gerade jene Einarbeitung, die aus keinem Organigramm hervorgeht. Für Kommunen heißt das: Gutes Onboarding beginnt nicht am ersten Arbeitstag, sondern mit einem vorbereiteten Einarbeitungsplan – und es endet erst, wenn neue Mitarbeitende tatsächlich fachlich arbeitsfähig und sozial anschlussfähig sind. Wer den Wissensverlust beim Personalwechsel begrenzen will, sollte also dreierlei verbinden: erstens die systematische Identifikation kritischer Wissensträger, zweitens verbindliche Offboarding-Prozesse mit passender Transfermethode und letztlich ein Onboarding, das Dokumentation, Mentoring und praktische Einarbeitung zusammendenkt. So lassen sich einschneidende personelle Brüche in einen fließenden Übergang verwandeln. Andernfalls drohen Städte und Gemeinden mit jeder Pensionierung ein Stück ihres eigenen Verwaltungsgedächtnisses zu verlieren.
… stellte Bundesumweltminister
Carsten Schneider (SPD) den aktuellen Klimaschutzbericht der Bundesregierung vor. Er freute sich, dass die Klimaziele für 2025 eingehalten werden konnten. Dass dies nur durch einen gesetzlichen Trick aus Zeiten der Ampelregierung möglich war: geschenkt! Früher mussten Sektoren wie Verkehr oder Industrie jeweils eigene Klimaziele erfüllen. Jetzt reicht es völlig aus, wenn die Einsparungen des einen Sektors die Defizite des anderen Sektors bilanzrechnerisch ausgleichen. Das klingt nach einem Diätplan für Fast-Food-Fans: Einer isst den Burger, der andere die Pommes und am Schluss wird behauptet, die Gruppe habe ins-




gesamt gesund konsumiert, weil anstatt der üblichen Cola lediglich Mineralwasser getrunken wurde.
Kommunen im Klimastresstest
Die große Illusion der Energiewende spielt sich gern auf Bundesund EU-Ebene ab: Gipfel, Ziele, Milliardenprogramme. Dort wird entschieden, wie die Welt gerettet werden soll. Doch ob unsere Städte im Sommer bewohnbar bleiben oder beim nächsten Starkregen absaufen, entscheidet sich nicht in Brüssel – sondern vor Ort im Bauamt, im Ausschuss für Stadtentwicklung oder im Stadtrat. Der Klimawandel ist längst nicht mehr nur ein Vermeidungsproblem. Er fordert vor allem Anpas-
war von 2004 bis 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat
sung. Während die Bundespolitik noch über Emissionsziele streitet, kämpfen die Kommunen mit den Folgen. Hitzeinseln, Niedrigwasser, überforderte Kanalisationen, zerstörte Wälder – das ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern kommunale Realität. Und genau hier liegt die eigentliche Nagelprobe der Energiewende: ihre kommunale Umsetzung. Denn Nachhaltigkeit entscheidet sich nicht an der Frage, wie viele Windräder geplant sind, sondern daran, ob eine Stadt es schafft, Regenwasser zurückzuhalten, Frischluftschneisen freizuhalten und Flächen zu entsiegeln. Das klingt weniger spektakulär als ein Offshore-Park, ist aber wirksamer für die Lebensrealität der Menschen.
Werkzeuge für die Praxis Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es gehen kann. Zumindest im Ansatz. Der digitale Klimaatlas, Starkregenhinweiskarten, Gründachkataster: Endlich wird aus
abstrakten Klimadaten eine konkrete Handlungsgrundlage. Plötzlich kann jede Kommune sehen, wo es heiß wird, wo Wasser fließt und wo Risiken entstehen. Das ist kein technisches Detail, sondern ein Paradigmenwechsel. Wer Risiken kennt, kann handeln. Wer sie ignoriert, verwaltet nur den Schaden. Doch Daten allein bauen keine klimaresiliente Stadt. Es braucht Menschen, die sie verstehen – und den Mut haben, daraus Konsequenzen zu ziehen. Genau hier hakt es: Klimaanpassung ist in vielen Verwaltungen noch Zusatzaufgabe, nicht Kernkompetenz. Zwischen Bauantrag und Haushaltskonsolidierung bleibt wenig Raum für strategische Resilienzplanung. Und in der Ausbildung spielt das Thema allenfalls eine Nebenrolle.
Fläche wird zur Schlüsselfrage Dabei geht es längst um Daseinsvorsorge. Nicht abstrakt, sondern konkret: Schatten statt Asphalt, Wasser statt Versiegelung, Bäu-
me statt Beton. Die Zukunft entsteht durch kluge Flächenpolitik, durch Rückgewinnung von Grün und durch ein neues Verständnis von Stadt als klimaangepasstem Lebensraum. Die eigentliche kommunale Energiewende ist daher weniger eine Frage von Kohlenstoffdioxidwerten als von Quadratmetern: Wie viel Fläche geben wir dem Wasser zurück? Wie viel Raum der Kühlung? Wie viel Priorität der Lebensqualität? Klimaanpassung braucht vor Ort politischen Willen, klare Prioritäten und die Bereitschaft, unbequeme Entscheidungen zu treffen. Zugleich müssen die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden und auch selbst bereit sein, auf Vertrautes zu verzichten. Wer Klimaanpassung ernst meint, kann nicht zugleich jede freie Fläche und jeden Parkplatz für unantastbar erklären. Am Ende wird die klimaresiliente Stadt nur dort entstehen, wo Veränderung nicht nur gefordert, sondern auch akzeptiert wird.

W wie Wir!

Als lebendige Universitätsstadt im Herzen des Bergischen Landes vereint Wuppertal kulturelle Strahlkraft mit wirtschaftlicher Stärke und hoher Lebensqualität. Eine ausgezeichnete Infrastruktur sowie vielfältige Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten machen die Stadt zu einem attraktiven Arbeits- und Lebensmittelpunkt.
Die Stadtverwaltung Wuppertal versteht sich als moderne und bürgernahe Dienstleisterin. Werden Sie Teil von „W wie wir – Wuppertal“ und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft einer Stadt, die Tradition und Innovation auf einzigartige Weise verbindet.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeiten als
Beigeordnete * Beigeordneter (w/m/d) für Kultur und Sport & Sicherheit und Ordnung sowie
Stadtkämmerin * Stadtkämmerer (w/m/d)
Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Elisa Heinen, Raza Hoxhaj, Barbara Morschhaeuser und Waishna Kaleth gerne zur Verfügung.
Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
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Sie steuern die städtischen Hochbauprojekte und entwickeln unser Gebäudemanagement aktiv weiter!
Das Gebäudemanagement Wuppertal (GMW) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Wuppertal bewirtschaftet die über 700 stadteigenen Gebäude. In den letzten Jahren wurde das GMW grundlegend umstrukturiert und entwickelt sich weiterhin kontinuierlich. Dabei orientiert sich die Neuausrichtung an den Lebenszyklusphasen einer Immobilie und stärkt die Position des GMW als modernen städtischen Dienstleister, dessen Serviceportfolio alle Bereiche des technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements abbildet. Als Leitung der Abteilung Bauprojektmanagement verantworten Sie zusammen mit Ihren etwa 90 Mitarbeitenden die Umsetzung sämtlicher Hochbaumaßnahmen sowie der zugehörigen Außenanlagen, einschließlich der Weiterentwicklungs-, Erneuerungs- und Unterhaltungsprojekte für die städtischen Gebäude. Für das GMW suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsstarke und engagierte Führungspersönlichkeit als Abteilungsleitung
Bauprojektmanagement (w/m/d)
Diese attraktive Position wird mit A 15 LBesG NRW bzw. für tariflich Beschäftigte mit EG 15 TVöD-VKA vergütet. Homeoffice ist grundsätzlich möglich. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Josefine Harig, Alexander Wodara oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.
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Mit Persönlichkeit, Mut und Gestaltungskraft bringen Sie den Landkreis voran!

Der Landkreis Ravensburg (290.000 Einwohner/innen) ist mit seinen 39 Städten und Gemeinden Teil der wirtschaftsstarken und landschaftlich schönen Region Bodensee-Oberschwaben-Allgäu mit hoher Lebensqualität. Er bietet Möglichkeiten sowohl für ein urbanes Leben als auch für Wohnen in dörflich-ländlicher Umgebung, eine intakte Natur und einen hohen Freizeitwert.
Der Landkreis Ravensburg versteht sich als moderner Dienstleister und mitarbeiterorientierter Arbeitgeber.
Im Zuge einer Nachfolgeregelung sucht der Landkreis Ravensburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und strategisch starke Managementpersönlichkeit als Dezernentin / Dezernent (w/m/d) im Verwaltungsvorstand
Diese attraktive und herausfordernde Position wird nach B2 LBesG BW bzw. alternativ als Beschäftigte/r in einer vergleichbaren Eingruppierung vergütet. Den genauen Zuschnitt Ihres Geschäftsbereichs möchten wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Bewerbungsverfahren durch eine Auswahl aus den Kernfeldern Organisationsentwicklung, IT, Immobilien und Personal sowie aus den möglichen weiteren Feldern Mobilität, Recht und Kultur entwickeln.. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Elisa Heinen oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.
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Finanzen verantwortungsvoll steuern: Für eine zukunftsfähige und serviceorientierte Stadt Königs Wusterhausen.

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Mit rund 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Königs Wusterhausen die größte Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald. Südöstlich der Bundeshauptstadt gelegen und in unmittelbarer Nähe des Flughafens Berlin Brandenburg überzeugt die Stadt durch ihre hervorragende Verkehrsanbindung in alle Richtungen. Das Dezernat II Bürgerdienste, Ordnung und Finanzen umfasst das Amt für Ordnung, Sicherheit und Bürgerdienste sowie das Amt für Finanzmanagement.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine besonnene und zielstrebige Führungspersönlichkeit als
Dezernentin/ Dezernent (w/m/d) für Bürgerdienste, Ordnung und Finanzen
Die Position ist verbunden mit der Übernahme der Funktion der Kämmerin/des Kämmerers.
Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Besetzung erfolgt zunächst als Führung auf Probe. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 15 TVöD. Interessiert?
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Mit Weitblick und Innovationskraft führen Sie Lage in die Zukunft.

Die Stadt Lage im Kreis Lippe liegt am Fuße des Teutoburger Waldes und bietet dank ihrer attraktiven Lage im Herzen von Ostwestfalen-Lippe zwischen Natur und urbanem Umfeld sowie einem vielfältigen Angebot an Freizeit und Kultur eine hohe Lebensqualität. Zwischen Tradition, starker Gemeinschaft und wirtschaftlicher Dynamik entwickelt sich die Stadt Lage mit rund 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern modern und zukunftsorientiert weiter.
Die Stadt Lage sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt innovative und umsetzungsorientierte Führungspersönlichkeiten als
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Baudirektorin / Baudirektor (w/m/d) und Leitung des Fachbereichs Stadtentwicklung
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Planen, gestalten, führen: Ihre Expertise für „Stadtgrün Neuss“!

Der Eigenbetrieb „Stadtgrün Neuss“ ist für die Planung, Entwicklung und Pflege der städtischen Grün- und Freianlagen sowie für das Friedhofswesen verantwortlich und verbindet dabei strategische Planung mit operativer Umsetzung. Im Zuge einer umfassenden Neustrukturierung im vergangenen Jahr wurden die Bereiche Verwaltung und Friedhofspflege sowie Grünplanung und Grünpflege wieder in einem Betrieb gebündelt und zukunftsorientiert ausgerichtet.
Die Abteilung Planung mit ihren rund zehn Mitarbeitenden setzt innovative und stadtbildprägende Projekte, wie die Entwicklung der „Grünspange Süd“, als grünen Gürtel rund um die Stadt Neuss um und gibt wichtige Impulse für eine nachhaltige und moderne Erfüllung der vielfältigen Aufgaben des Eigenbetriebs.
Für den Eigenbetrieb „Stadtgrün Neuss“ suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte und gestaltungsmotivierte Persönlichkeit als
(w/m/d) für den städtischen Eigenbetrieb „Stadtgrün Neuss“
Diese attraktive Position wird für tariflich Beschäftigte bis EG 14 TVöD-VKA vergütet. In dieser Funktion berichten Sie direkt an die Betriebsleitung. Interessiert?
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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
Behörden Spiegel: Vor Kurzem hat der BDEW eine Studie veröffentlicht, in der die klimabedingten Mehrkosten für die Wasserversorgung quantifiziert werden. Danach ist in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 30 Prozent höheren Gesamtinvestitionen zu rechnen. Hat Sie das Ergebnis überrascht?
Martin Weyand: Die Studie systematisiert die klimainduzierten Kosten und schafft eine Übersicht. Das Ergebnis: Der Anteil der klimawandelbedingten Investitionen an den Gesamtinvestitionen der untersuchten Unternehmen liegt zwischen sieben und 30 Prozent. Legt man die aktuellen Investitionsvolumina der öffentlichen Wasserversorgung von rund 4,5 Milliarden Euro jährlich zugrunde, ergibt sich für die nächsten zehn Jahre ein zusätzliches Investitionsvolumen für die Auswirkungen des Klimawandels zwischen 3,2 und 13,5 Milliarden Euro. Auslöser hierfür sind vor allem geplante Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit in Klimawandelbedingt längeren Spitzenlastphasen sowie Investitionen in Hochwasserund Trinkwasserschutz. Damit werden die Kosten erstmals bezifferbar, gleichzeitig wird deutlich: Bestimmte Maßnahmen müssen entgelt- und umlagefähig bleiben. Wenn es um größere Investitionen geht – z. B. in den Bau von Leitungen oder in die Restrukturierung von Wasserwerken – dann ist eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand zwingend nötig.
Behörden Spiegel: Welche staatlichen Finanzierungswege gäbe es aus Ihrer Sicht?
Weyand: Bedingt durch den Klimawandel haben wir es regional differenziert mit einem Rückgang des Grundwasserspiegels zu tun. Pa-
Solche und ähnliche Fragen stellen sich Spielende im Serious Game „Landpartie“. Dort versetzen sich bis zu drei Personen in die Rolle kommunaler Entscheidender, die eine Reihe von neuen, nachhaltigen Mobilitätsprojekten umsetzen können. Dabei orientieren sie sich einerseits an den Bedarfen und Wünschen ihrer Bürgerinnen und Bürger und müssen andererseits ihre ökonomischen, ökologischen und sozialen Ressourcen im Auge behalten, um handlungsfähig zu bleiben. Die Planung und Umsetzung von Mobilitätsmöglichkeiten durch kommunale Akteure wird durch die Menge an existierenden und derzeit beforschten Mobilitätsprojekten sowie die Varianz an Bedarfen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zunehmend anspruchsvoller. Gerade in kleineren Gemeinden und Städten ist es oft nicht leistbar, Expertinnen und Experten für jedes Fachgebiet zu haben und regelmäßig zu schulen. Eine Möglichkeit, dieser Flut an Information Herr zu werden, bieten Serious Games. Mit dem Ziel, Wissen zu Mobilitätsmöglichkeiten auf spielerische Art und Weise zu vermitteln, wurde das Serious Game „Landpartie“ entwickelt. Es werden reale Konzepte und Informationen zu unterschiedlichen Mobilitätsmöglichkeiten adaptiert. Kommunale Akteure erweitern durch das Spielen ihr Wissen über eine breite Auswahl an Mobilitätsprojekten, deren Voraussetzungen und Auswirkungen.
Ein analoges Brettspiel... Das Spielfeld besteht aus hexagonalen Feldern und stellt mit seinen verschiedenen Geländetypen eine ländliche Region dar, in der die
„Der
Auswirkung der Klimaveränderungen auf die öffentliche Wasserversorgung
(BS) Welche Investitionen braucht es, um angesichts des fortschreitenden Klimawandels die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen und wie kann dies finanziert werden? Darüber sprach Martin Weyand, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellte Anne Mareile Moschinski.

rallel haben wir in einigen Regionen weiterhin eine hohe Nitratbelastung durch die Landwirtschaft, mit einer teilweisen Überschreitung der NitratGrenzwerte. Würde man die durch eine Aufbereitung entstehenden Kapital- und Investitionskosten auf die Bürgerinnen und Bürger umlegen, könnte dies zu erhöhten Entgelten führen. Deshalb wäre die Einrichtung eines staatlichen Fonds sinnvoll, der Investitionen in die öffentliche Wasserversorgung unterstützt.
Behörden Spiegel: Wie muss eine resiliente Wasserversorgung aufgebaut sein und was können Stadtwerke
„Wir
brauchen keine Minderung der qualitativen Anforderungen, aber eine höhere Geschwindigkeit, um dem Klimawandel zu begegnen.“
und Wasserversorger unternehmen, um ihre Resilienz zu stärken?
Weyand: Wir müssen uns in Zukunft auf einen stärkeren Temperaturanstieg einstellen. Das führt zu einer Verminderung des zur Verfügung stehenden Wassers und einer steigenden Temperatur des Grundwassers. Leitungen müssen daher möglicherweise niedriger verlegt werden. Hochbehälter müssen besser isoliert werden, damit sie weniger temperaturanfällig sind und wir brauchen größere Brunnenkapazitäten, aber auch höhere Kapazitäten für die Aufbereitung in den Wasserwerken.
Behörden Spiegel: Welche Möglichkeiten haben Wasserversorger darüber hinaus, um die geringer werdenden Wassermengen zu kompensieren?
Weyand: Geringer werdende Wassermengen sind regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Deutschland ist insgesamt ein wasserreiches Land, es ist vor allem eine Frage der Verteilung. Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, mit anderen Gemeinden zu kooperieren. Bei klimawandelbedingten Ausfällen von Einspeisepunkten oder dem Ausfall von Brunnen können beispielsweise die Wasserleitungsnetze von Ortsteilen oder ganzen Kommunen miteinander verknüpft werden. Auch besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob Fernwasserversorgung als zusätzliche Einspeisung in ein kommunales Wasserkonzept integriert werden kann. In den vergangenen Jahren wurde auch intensiv an der künstlichen Grundwasseranreicherung geforscht. Die Anforderungen an die Investitionen sind je nach Gebiet sehr unterschiedlich. In küstennahen Gebieten gibt es zunehmend das Problem der Salzwasser-Intrusion. Der Rückgang von Süßwassermengen ermöglicht hydrologisch das Nachdringen von Salzwasser. Hier kann unter Umständen der Bau von Entsalzungsanlagen geprüft werden. In anderen Regionen steht die Frage im Raum: Müssen Talsperren ausgebaut werden? In Rheinland-Pfalz und im Saarland
Spielend mehr über Mobilität im ländlichen Raum erfahren
(BS/Catharina Wasić/Swetlana Rasch/Jan Wegener*) Einen Radweg zum Nachbarort zu bauen, kostet Geld, würde aber positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger haben. Wenn ich ein Logistiklager baue, ist das zwar gut für den Etat, geht aber auf Kosten der Umwelt. Die Bürgerinnen und Bürger vom Nachbarort wünschen sich doch bestimmt auch eine Buslinie – vielleicht könnte sich da eine Kooperation ergeben?

Das Serious Game „Landpartie“ ist hier aufgebaut: mit dem Spielplan in der Mitte, den dreieckigen Playerboards, Bedürfniskarten und bebilderten Projektkarten. Foto: BS/DLR
Spielenden agieren. Die Grundlage für die Erstellung des Spielfelds bildet ein mathematisches Modell, welches durch die Einbeziehung umfangreicher Datensätze der statistischen Ämter erstellt wurde. Das Ziel des Modells ist es, den durchschnittlichen ländlichen Raum in Deutschland repräsentativ abzubilden und bei Bedarf an unterschiedliche Regionen Deutschlands anzupassen. Während zu Beginn des Spiels nur Straßen existieren, können Spielende durch Umsetzung von Mobilitätsprojekten neue Wege (Radwege, Buslinien, Schienen) erschaffen und auf dem Spielfeld auslegen.
Zudem hat jede spielende Person einen eigenen Bereich, um die eigenen Ressourcen zu verwalten – das sogenannte Playerboard, das hier die Form des Nachhaltigkeitsdreiecks hat. Das Nachhaltigkeitsdreieck veranschaulicht den Zusammenhang von Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten und deren gleichwertige Bedeutung, wenn eine nachhaltige Entwicklung angestrebt wird. Da Mobilitätsprojekte nicht allein monetäre Ressourcen für die Umsetzung benötigen, sondern auch ökologische und soziale, müssen Spielende mit allen drei Ressourcen gleichzeitig haushalten.
wurden z. B. zwei Talsperren miteinander verknüpft, um eine höhere gegenseitige Mengenverfügbarkeit und Resilienz zu schaffen.
Behörden Spiegel: Nachdem Sie nun eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen definiert haben: Über welchen Zeitraum sprechen wir im Hinblick auf die Umsetzung?
Weyand: Das hängt sehr stark von der Maßnahme ab. Der Bau eines neuen Wasserwerks kann gut und gerne zehn oder sogar 20 Jahre dauern. Deshalb setzt sich der BDEW auch dafür ein, dass Genehmigungsprozesse für Wasserinfrastrukturen in Zukunft schneller vonstattengehen. Wir brauchen keine Minderung der qualitativen Anforderungen, aber eine höhere Geschwindigkeit. Im Wasserbereich ist der Klimawandel angekommen. Deshalb müssen wir mit Maßnahmen gegensteuern. Im Falle eines Wassermangels sollte die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang haben. Sie dient als Trinkwasser, der Hygiene, der Zubereitung von Essen und der Entsorgung von Abwasser. Ohne Trinkwasserversorgung haben wir auch keine Abwasserentsorgung. Bei allen Vorbereitungsund Umstellungsmaßnahmen muss das mitgedacht werden.
SCHWER PUNKT
Durch eine umfassende Recherche wurden Mobilitätslösungen selektiert, die auf den Projektkarten repräsentiert werden. Die Auswahl der Projekte umfasst ausschließlich reell existierende Mobilitätslösungen. Die Wissensvermittlung zu diesen Projekten und ihren Auswirkungen bei der Umsetzung stellt eines der zentralen Ziele des Serious Games dar. Mobilitätsprojekte können sowohl allein als auch gemeinsam mit anderen Spielenden realisiert werden. Bei Letzterem teilen sich die Beteiligten die Kosten und Gewinne des Mobilitätsprojekts. Spielende werden so angeregt, die Züge der anderen Mitspielenden zu verfolgen, ins Gespräch zu kommen und über die eigenen Ortsgrenzen hinauszudenken. Die vielfältigen Bedarfe und Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf deren Mobilität sind auf Bedürfniskarten abgebildet. Jede Bedürfniskarte enthält die Beschreibung einer Person und ihres Lebenskontexts sowie eine Liste mit drei Projekten, welche die Mobilitätsbedürfnisse der Person abbilden. Dies unterstützt die Spielenden dabei, sich in die Lebensumstände verschiedener Personen hineinzuversetzen und deren Blick auf Mobilität nachzuvollziehen. Die Personas sind so angelegt, dass verschiedene Altersgruppen und Lebensumstände, die bspw. die Nutzung eines Pkws ausschließen,
repräsentiert werden, um eine möglichst vielfältige Bevölkerung darzustellen. Gleichzeitig wird durch die aufgeführten, zu erfüllenden Projektkarten Wissen darüber vermittelt, welche Art von Mobilitätslösungen für welche Bedürfnisse geeignet sein könnten.
...auf dem Weg zur digitalen Erweiterung
Bereits in den ersten Spielrunden meldeten die Spielenden neben dem geweckten Interesse auch den Wunsch zurück, mehr über die Mobilitätslösungen erfahren zu können, als durch die Projektkarten dargestellt wurde. Daher wird eine digitale Erweiterung entwickelt, bei der die Projektkarten gescannt werden können. So gelangt man auf eine Website, auf der die Mobilitätslösung ausführlicher erklärt wird. Neben Vor- und Nachteilen werden zudem Orte aufgeführt, in denen die jeweilige Mobilitätslösung bereits umgesetzt wurde. Bei weniger etablierten Mobilitätslösungen wird es zudem einen Überblick zum Stand der Forschung geben. Auch die Bedürfniskarten sollen gescannt werden können, um weitere Informationen zu bestimmten Personengruppen, wie statistische Daten oder Kontakte zu Betroffenenvertretungen, einsehen zu können.
Mehr Infos zum Projekt finden Sie unter dem Stichwort „Landpartie“ auf https://dlr.de
* Catharina Wasić, Swetlana Rasch und Jan Wegener sind wissenschaftliche Mitarbeitende am Institut für Verkehrssystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) e.V.
Wie weit ist eigentlich die viel diskutierte und oft umstrittene Verkehrswende in der Wirklichkeit gekommen und wie sieht sie im Einzelnen aus? Antworten gibt ein Langzeit-Vergleich von 2008 bis 2023. Seine Grundlage ist die große Erhebung „Mobilität in Deutschland“ (MID), die das Bundesverkehrsministerium etwa alle sieben Jahre in Auftrag gibt, mit jeweils gleicher Systematik und darum tauglich für den Vergleich.
Wandel vor allem in Metropolen Im Kern von MID stehen Aussagen über den Anteil der Wege, die mit den unterschiedlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Hier zeigt die Erhebung ein Minus von fünf Prozentpunkten beim Auto und ein gleich hohes Plus beim Zufußgehen, Radfahren, Bahn- und Busfahren. Mit anderen Worten: Jeder zwanzigste frühere Autoweg wurde zuletzt anders zurückgelegt als 15 Jahre zuvor.
Dieser Wandel konzentriert sich am stärksten in den Metropolen. In den drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen ging der Anteil der mit dem Auto gefahrenen Wege von 41 auf 27 Prozent zurück. Fast jeder siebente Weg wird anders zurückgelegt als nach der früheren Erhebung.
Dafür gibt es ein ganzes Bündel von Erklärungen. Die ersten: In allen Großstädten ist die Einwohnerzahl gewachsen. Je voller und enger eine Stadt, desto mehr hemmt das vor allem den Autoverkehr mit seinem immensen Platzbedarf. Gewachsen ist auch der Anteil der älteren Menschen, die im Rentenalter viel weniger Automobilität betreiben als in den Berufsjahren davor. Dazu kamen Trends zum Homeoffice,
Die
Stadt Karlsruhe ist mit ihrer Lage im Oberrheingraben eine der wärmsten Städte Deutschlands. Die Folgen des Klimawandels führen dazu, dass die Jahrestemperaturen weiter steigen und Sommer immer öfter tropisch-heiß werden. Daher wurde 2013 eine städtische Klimaanpassungsstrategie verabschiedet und 2021 fortgeschrieben. Im Rahmen der Umsetzung arbeitet die Kommune ämterübergreifend erfolgreich an den 85 Maßnahmen aus 16 Handlungsfeldern. Ein Teil der Klimaanpassungsstrategie umfasst langfristige Maßnahmen im Handlungsfeld der blau-grünen Infrastruktur, wie z. B. Begrünung oder Entsiegelung. Sie sind wichtige Stellschrauben, um Starkregenereignissen zu begegnen und die Hitzebelastung nachhaltig zu senken.
Wohin sich der Verkehr wirklich wendet
(BS/Roland Stimpel) In Deutschlands Metropolen ist ein beachtlicher Teil des Verkehrs vom Auto auf Bahn, Bus und Fußverkehr übergegangen. Das Fahrrad spielt für die Verkehrswende bislang eine eher kleine Rolle.

Besonders auf engem Raum zeigt sich, wer in der Stadt besonders schnell und effizient unterwegs ist.
zum Online-Shopping, zur gesunden, aktiven Bewegung und mehr.
Fuß- und Nahverkehr schlagen Rad So spannend wie der Rückgang beim Auto ist die Frage: Welcher Verkehr hat besonders zugenommen? Landläufig gilt die Verkehrswende zum Großteil als ein Fahrrad-Thema, aber das ist sie in Wirklichkeit nicht. In ganz Deutschland wie in den urbanen Stadtstaaten wurde nur rund ein Fünftel der früheren Autowege statistisch durch Radfahrten abgelöst. Jeweils etwa doppelt so groß war der Zuwachs beim Fuß- und öffentlichen Verkehr. Beide taugen am besten für urbane Enge. Nach einer groben Faustregel braucht ein Pkw zum Fahren, Ab-
standhalten und Parken mindestens etwa 100 Quadratmeter, ein Fahrrad zehn, ein Mensch zu Fuß oder in Bus und Bahn nur einen. Auch der demografische Wandel begünstigt den Fuß- und öffentlichen Verkehr: Sie sind mit wachsendem Alter immer wichtigere Säulen der Mobilität. Viele Städte wollen die individuelle Abkehr vom Auto unterstützen, vor allem, um Raum zu gewinnen, um Staus, Lärm, Abgase und Unfälle zu vermindern. Diese Unterstützung funktioniert offensichtlich am besten, wenn sie für längere Wege den öffentlichen Verkehr stärkt und für kurze das Gehen. Auf das komplexe Thema ÖV-Unterstützung geht dieser Text nicht weiter ein. Fußverkehrsförderung ist finan-
ziell günstig zu haben. Hier dreht sich die politische Auseinandersetzung oft weniger ums Geld als um Flächen, ihren Gebrauch und die Rechte daran. Gehwege sind vielen Begehrlichkeiten ausgesetzt: Auf ihnen werden Fahrzeuge geparkt und gefahren, Gastronomie und Handel wollen sich ausbreiten, auch für Infrastruktur wie Parkautomaten, Ladesäulen, Stromkästen, Masten und Schilder wird hoher Raumbedarf angemeldet, mehr und mehr auch für Bäume und zu entsiegelnde Flächen.
Alles zusammen engt den Gehraum drastisch ein, während er zugleich immer stärker gefragt ist. Ein Großteil aller Wege besitzt die minimale Standardbreite der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen nicht: Nach ihren Regelwerken erfordert die ungehinderte Begegnung zu Fuß eine freie Breite von mindestens 2,5 Metern.
Raummanagement ist gefragt Wer Fußverkehr fördern will, muss seine Wege gegen diese Begehrlichkeiten verteidigen. Für viele Flächenwünsche eignet sich der Fahrbahnrand besser. Um ihn anders zu nutzen, braucht es aber die Bereitschaft, Kfz-Parkplätze in Raum für Infrastruktur, Aufenthalt, lokale Wirtschaft und Grün umzuwandeln. Disponibel sind vor allem Dauerparkplätze der oft wenig genutzten Privatfahrzeuge. Dienstleister ver-
Chancen und Hürden kommunaler Hitzeaktionsplanung
(BS/Teresa Ziegler) Mit steigenden Temperaturen rückt das Thema Hitzeschutz erneut in den Fokus – auch in der kommunalen Verwaltung. Mit kommunalen Hitzeaktionsplänen können umfassende Maßnahmen zielgerichtet ermittelt, koordiniert und umgesetzt werden. Doch vielerorts ist noch unklar, was ein Hitzeaktionsplan leisten kann, wie er aufgebaut ist und wie er umgesetzt werden kann.
Kurzfristiger Schutz, langfristig gedacht Der Hitzeaktionsplan als wichtige Maßnahme der Klimaanpassungsstrategie legt den Fokus dagegen auf kurz- und mittelfristige Maßnahmen für den unmittelbaren Gesundheitsschutz. Dabei geht es um die Bereitstellung von wirksamen Hilfsangeboten während der Sommermonate und besonders in Hitzeperioden – etwa durch Informationskampagnen, Nachbarschaftshilfe, aufsuchende Sozialarbeit oder den Zugang zu kühlen Räumen. Diese Maßnahmen haben nachweislich einen großen Effekt auf den gesundheitlichen Schutz der besonders gefährdeten Risikogruppen. Zu diesen zählen unter anderem ältere Menschen, Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Aber auch der sozioökonomische Status, die Arbeitsumgebung oder Obdach- und Wohnungslosigkeit können das Risiko für negative gesundheitliche Folgen erhöhen. Erfahrungen aus Ländern wie Frankreich zeigen: Dort, wo kommunale Präventions- und Unterstützungsangebote greifen, sinken hitzebedingte Gesundheitsrisiken für diese Risikogruppen deutlich.
SCHWER PUNKT
Zwischen Freiwilligkeit und Handlungsdruck Vor allem in hitzebelasteten Gebieten in Süd- und Westdeutschland gibt es eine Vielzahl von Kommunen, die Hitzeschutzmaßnahmen entwickeln oder bereits umsetzen.
Auch wenn es bislang keine verbindlichen Vorgaben oder Standards gibt, besteht bei den meisten Kommunen der Konsens, dass Informationskampagnen allein nicht ausreichen. Vielmehr müssen konkrete Unterstützungsangebote geschaffen werden, beispielweise der einfache Zugang zu Trinkwasser.
Da es sich bei der Hitzeaktionsplanung derzeit um eine freiwillige kommunale Aufgabe handelt, hängt die Umsetzung stark von lokalen

Karlsruhes Stadtgrün ist mehr als Kulisse: Es verbessert das Mikroklima, mindert Aufheizung und schafft wichtige Entlastungsräume für versiegelte Flächen. Foto: BS/maxmann, pixabay.com
Rahmenbedingungen wie dem Betroffenheitsgrad (z. B. der klimatischen Situation), dem politischen Willen sowie personellen und finanziellen Ressourcen ab. In Anbetracht der Komplexität und Vielfältigkeit des Themas stellt sich für viele Kommunen die Frage, wie die Konzeption und Umsetzung eines Hitzeaktionsplans pragmatisch und effektiv angegangen werden können. Antworten bieten die Projektergebnisse des Projekts Plan°C, das im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie gefördert wurde. In dem Verbundvorhaben haben die beiden besonders hitzebelasteten Städte Düsseldorf und Karlsruhe in den vergangenen zweieinhalb Jahren die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktions-
schiedenster Art sollten auf dem knappen Parkraum Priorität haben. Zweiter wichtiger Aktionsraum für die Fußverkehrsförderung sind die Fahrbahnen, die beim Gehen durch Stadt und Dorf im Abstand von etwa 100 bis 200 Metern überquert werden müssen. Hier wird der Fußverkehr am stärksten behindert und gefährdet. Hier fehlen oft sichere Querungen. Aber was ist mit dem Radverkehr? Er taugt nicht als Leitmobilität, aber als dritte Säule der Verkehrswende. Dafür sollte er mit günstigen Bedingungen auf der Fahrbahn und, wo möglich, mit separaten Radwegen unterstützt werden. Gebrochen werden sollte aber der Trend der vergangenen Jahrzehnte, die beiden Hauptträger der Verkehrswende mit Radverkehr zu belasten. Er gehört nicht auf Busspuren und über die Ein- und Ausstiegsbereiche von Haltestellen. Auch Gehwege, Plätze und Fußgängerzonen sollten wieder ihren Kernnutzern vorbehalten sein. Sie sind oft Angehörige besonders vulnerabler Gruppen: Kinder, Ältere, Menschen mit Behinderungen. Die mancherorts betriebene Strategie, Gehraum für Radverkehr zu öffnen, hat sich als naiv und realitätsfern herausgestellt. Beide Mobilitätsformen sind auf engem Raum so wenig verträglich, wie es Rad- und Autoverkehr in allzu enger Tuchfühlung sind.

Dipl.-Ing. Roland Stimpel ist Stadtund Regionalplaner und Vorstand des Fachverbands für Fußverkehr FUSS e. V. Foto: BS/Silke Reents
plänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ in konkretes Verwaltungshandeln übertragen und jeweils einen Hitzeaktionsplan erstellt. In Karlsruhe wurde dieser im Sommer 2025 vom Gemeinderat beschlossen und gilt nun als kommunaler Leitfaden zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger vor Hitze.
Viele Hände – ein Ziel Eines der Kernergebnisse ist, dass es sich bei gesundheitlichem Hitzeschutz um eine klassische Querschnittsaufgabe handelt. Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert die interdisziplinäre Zusammenarbeit vieler Akteurinnen und Akteure. Idealerweise koordiniert eine Stelle ämterübergreifend die verschiedenen Handlungsstränge und vernetzt die einzelnen Fachstellen, die an der Hitzeaktionsplanung mitwirken. Ebenso relevant ist der enge Austausch von Verwaltung und Schlüsselakteuren wie Wohlfahrtsund Sozialverbänden oder Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie sind diejenigen, die – etwa als Pflegekräfte oder Streetworker – im direkten Kontakt zu den Risikogruppen stehen und gezielt unterstützt und geschult werden sollten. Dabei sollten Parallelstrukturen vermieden werden. Vielmehr sollte der Hitzeschutz in vorhandene Prozesse und Organisationsstrukturen integriert werden. Dort, wo bereits Zuständigkeiten bestehen – etwa in Sozialund Gesundheitsämtern – können diese genutzt und durch neue Aufgabenfelder erweitert werden. Die Konzeption eines Hitzeaktionsplans muss kein Großprojekt sein. Vielmehr kann mit kleinen, effektiven Schritten dort begonnen werden, wo bereits Engagement vorhanden ist. Hitzeaktionsplanung eröffnet die Möglichkeit, bestehende Präventionsangebote zu stärken und kann dazu beitragen, die Resilienz der Stadtgesellschaft gegenüber den sich verstärkenden klimatischen Veränderungen zu erhöhen. Insbesondere angesichts angespannter Haushalte und knapper Personalressourcen in vielen Kommunen ist es wichtig, dieses drängende Thema nicht als zusätzliche Belastung, sondern als Chance zu begreifen.

Teresa Ziegler ist Mitarbeiterin bei der Stadt Karlsruhe und koordiniert im Rahmen des Projekts Plan°C die Erstellung des kommunalen Hitzeaktionsplans. Foto: BS/privat
Die meisten der 49 geförderten Projekte laufen noch und sind bisweilen Fortentwicklungen oder Ergänzungen von bereits bestehenden Konzepten. So wird in Köln bereits eine Stufe zwei des Mobilitätsplans gefördert, welche die Ausarbeitung einer Maßnahmen- und Umsetzungsplanung sowie eines Evaluationskonzepts beinhaltet. Auch Saarbrücken entwickelt einen bereits bestehenden Verkehrsentwicklungsplan gemäß den SUMP-Leitlinien der EU weiter und berücksichtigt dabei auch die Veränderungen im Mobilitätsverhalten nach der COVID-19-Pandemie. Keine Lösung vom Band Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die Pläne nicht einfach von anderen Städten und Gemeinden kopiert werden können, sondern aufgrund der individuellen Gegebenheiten in jeder einzelnen Kommune unterschiedlich ausfallen. Wichtig bei der Erstellung der Mobilitätspläne sind dabei die Einbindung von Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und eine breite Öffentlichkeitsarbeit.
Die Bundesregierung unterstützt die Erstellung solcher Konzepte bereits seit 2023 und stellt mit dem aktuellen Förderaufruf weitere 14 Millionen Euro zur Verfügung, die von Kommunen und Landkreisen abgerufen werden können. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte in diesem Zusammenhang:
Um die Folgen des Klimawandels zumindest abzumildern, müssen wir unsere Städte und Gemeinden klimaresilient und wasserbewusst umbauen. Aus unseren Städten müssen Schwammstädte werden, ein Ausbau der Kanalisation für eine schnellstmögliche Ableitung der Niederschläge ist keine Lösung. Die Wassermassen im Starkregenfall übersteigen die technisch und wirtschaftlich realisierbaren Möglichkeiten eines Ausbaus der Kanalisation mehr als deutlich.
Zudem muss das Wasser in der Stadt gehalten werden, um es in langen Trockenphasen zur Verfügung zu haben, beispielsweise für die Versorgung des Stadtgrüns. Positiver Nebeneffekt der Klimaanpassung durch blau-grüne Infrastruktur: die Aufwertung des Stadtbildes sowie die Verbesserung der Lebensqualität im urbanen Raum.
Die Antwort auf den Klimawandel Die Schwammstadt vereint blaue, grüne und graue Infrastruktur. Und die Schwammstadt ist mehr als ein technisches Konzept – sie ist ein Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung und fordert sektorübergreifendes Denken und Handeln. Stadt- und Landschaftsplanung, Architektur, Umwelt- und
Fördermöglichkeiten kommunaler Mobilitätsplanung
(BS/Sven Rudolf) Die Bundesregierung hat einen neuen Förderaufruf für städtische Mobilitätspläne veröffentlicht. Diese Mobilitätspläne sollen das Lebensumfeld in Städten leistungsfähiger und lebenswerter machen. Dazu beziehen „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs), wie das von der Europäischen Komission entwickelte Konzept ursprünglich heißt, verkehrsmittelübergreifend ökologische, ökonomische und soziale Aspekte in funktionale Räume von Stadt und Umland ein.

Ein nachhaltiges Konzept darf sich nicht nur auf einzelne Verkehrsteilnehmer fokussieren, sondern muss alle Angebote mitdenken. Foto: BS/Macrovector, stock.adobe.com
„Wir wollen ein Miteinander von Individual- und öffentlichem Verkehr, von Auto, Fahrrad und Zufußgehenden nach einem klaren Leitbild: Mobilität soll klima- und umwelt-
freundlich, effizient, verfügbar und bezahlbar sein.“ Mit den 14 Millionen Euro stellt das Ministerium in diesem Jahr noch einmal Mittel zur Verfügung, welche die bereits bewil-
ligten Zuwendungen seit 2023 von etwa 13 Millionen Euro übersteigen. Alle damit finanzierten Projekte zeichnen sich unter anderem durch ein hohes Maß an Beteiligungsmög-
Schwammstadt statt Sintflut Klimaresilienz als kommunale Pflichtaufgabe
(BS/Friedrich Hetzel) Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Bedrohung mehr – er ist Realität. Immer häufigere und intensivere Starkregenereignisse, lange Trockenphasen und extreme Hitze setzen Städten und Gemeinden zu. Allein im Jahr 2024 verursachten Unwetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel versicherte Schäden in Höhe von 5,7 Milliarden Euro, wobei allein Starkregen und Überschwemmungen mit 2,6 Milliarden zu Buche schlugen.
Klimaschutz sowie Wasserwirtschaft müssen gemeinsam unsere Städte klimaresilient und wasserbewusst gestalten.
Wichtig für kommunale Entscheider: Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wollen die Schwammstadt. Das Meinungsforschungsinstitut Civey ermittelte in einer von der DWA beauftragten Umfrage eine überaus deutliche Mehrheit für entsprechende Konzepte und Maßnahmen. 84 Prozent der Befragten würden es begrüßen, wenn die Kommunen stärker in Schwammstadt-Konzepte investieren würden. Lediglich fünf Prozent lehnen das Schwammstadtprinzip ab.
Hintergrund für diese Forderung aus der Bevölkerung: die Sorge vor Überflutungen. Knapp die Hälfte der Befragten stuft die Überflutungsvorsorge der eigenen Kommunen als kritisch oder unzureichend ein. Lediglich eine deutliche Minderheit von zwölf Prozent hält

ihre Stadt für „auf jeden Fall gut“ vorbereitet.
Der Handlungsdruck durch den Klimawandel ist immens, Lösungsmöglichkeiten sind bekannt, die Bevölkerung fordert entsprechende Maßnahmen ein – trotzdem geht der wasserbewusste Umbau unserer Siedlungen nur äußerst schleppend voran. Einzelne Leuchtturmprojekte zeigen die Möglichkeiten und den Nutzen, es mangelt aber weiter an der Umsetzung in der Fläche und vor allem an der Umsetzung im Bestand. Nach wie vor arbeiten die verschiedenen Stakeholder nicht ausreichend miteinander, das Säulendenken ist weit verbreitet. Doch der Umbau unserer Städte wird aus rein sektoraler Sicht nicht gelingen. Es braucht interdisziplinäre Zusammenarbeit und politische Sensibilisierung auf allen Ebenen.
Genau hier setzt die von der DWA initiierte Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtent-
wicklung“ an. Mehr als 20 Organisationen und Verbände – vom Bundesverband Gebäudegrün über den Bund Deutscher Landschaftsarchitekten und der Bundesarchitektenkammer bis zur Deutschen Bundesstiftung Umwelt – haben sich in der Allianz zusammengeschlossen, um gemeinsam den wasserbewussten Umbau unserer Städte voranzutreiben. Die Allianz versteht sich als Impulsgeberin, Vernetzerin und politische Stimme für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Klares einheitliches Credo: Nur gemeinsam – über Sektorengrenzen hinweg – können wir die Transformation unserer Siedlungsräume erfolgreich gestalten. Die Schwammstadt ist dabei nicht nur ein technisches Konzept, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag.
Praxiswerkzeug DWA-Audit Starkregen, Trockenheit und Hitze sind die Folgen des Klimawandels, immense materielle Schäden und
lichkeiten aus. Diese gehen aus den nationalen Kriterien hervor, die vom Bundesverkehrsministerium, den Ländervertretungen und Vertretern des Deutschen Städtetages sowie aus Praxis und Wissenschaft erstellt wurden. Dabei handelt es sich um eine Konkretisierung der europäischen Vorgaben für SUMP. Diese beginnen bei den Zielen des Mobilitätsplanes und achten unter anderem darauf, dass die Inklusion aller Bürgerinnen und Bürger, Stakeholder und letzten Endes auch die europäische Vernetzung mitgedacht werden. Generell sei die Erstellung eines Mobilitätsplanes dabei in vier Phasen zu unterteilen, sagt das Bundesverkehrsministerium. In der ersten Phase gilt es, zunächst eine Bestandsaufnahme durchzuführen, um die Mobilitätssituation der Stadt zu verstehen. Im zweiten Schritt entwerfen die Kommunen mögliche Zukunftsszenarien und legen die Ziele ihres Mobilitätsplans fest. Im Anschluss daran werden dann konkrete Maßnahmen und Projekte entwickelt, welche die Umsetzung des Planes berücksichtigen. Schlussendlich werden diese Maßnahmen umgesetzt und der Mobilitätsplan kontinuierlich kontrolliert und weiterentwickelt. Neben der Erstellung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen werden begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodelle, Beteiligungsverfahren, Evaluierungsmaßnahmen oder Datenerhebungen vom Bund gefördert.
auch die Gefährdung von Menschenleben durch Überflutungen eines der konkreten Risiken für Städte und Gemeinden. Starkregen kann nicht vermieden werden, die Folgen für die Bevölkerung und die Wirtschaft können aber durch eine intelligente Starkregenvorsorge minimiert werden. Mit dem „Audit Überflutungsvorsorge“ bietet die DWA Kommunen eine praxisnahe Hilfestellung an. Fachleute der DWA analysieren vor Ort die Hochwasser- und Starkregenvorsorge und leiten daraus gemeinsam mit der Kommune klimaangepasste Maßnahmen ab. Das Audit Überfl utungsvorsorge ist daher ein wichtiger Baustein zur Überflutungsvorsorge und zugleich der Einstieg in eine umfassendere wasserbewusste Stadtentwicklung.

Dr. Friedrich Hetzel ist Abteilungsleiter Wasser- und Abfallwirtschaft der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und Koordinator der Allianz „Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung“. Foto: BS/DWA
Raus aus dem Förderdschungel –Reformansätze für den kommunalen Klimaschutz


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Dienstag, 19. Mai 2026 9:30 Uhr – 11:00 Uhr










Conrad Hammer , Leiter des Teams Ladeinfrastruktur in Kommunen bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur ordnet ein: Seit deren Start im Jahr 2020 habe sich die Ladeleistung in Deutschland vervier- bis verfünffacht. Besonders viele Schnellladepunkte befinden sich entlang von Autobahnen und stark frequentierten Verkehrsachsen. Auch an Orten wie Einzelhandelseinrichtungen, Tankstellen oder Hotels sei bereits eine vergleichsweise gute Abdeckung erreicht worden. Dazu beigetragen habe unter anderem das GebäudeElektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG).
Trotz des starken Zuwachses an Elektrofahrzeugen halte der Ausbau der Ladeinfrastruktur derzeit Schritt, ergänzt Dagmar Grote Westrick, Referentin im Referat Klimagerechte Mobilität, Elektromobilität sowie Lade- und Tankinfrastruktur im nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium. Ihrer Einschätzung nach ist Deutschland auf einem guten Weg. Die Infrastruktur sei weiter ausgebaut, als viele Menschen es vermuteten.
„Dieses Henne-Ei-Problem besteht eigentlich gar nicht mehr, es hat fast einen Gleichschritt erreicht.“
Dennoch sei ein weiterer Ausbau – insbesondere auf kommunaler Ebene – unerlässlich.
Zahlen aus Wilhelmshaven Einen konkreten Einblick in den kommunalen Fortschritt gibt André Lachmund vom Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Wilhelmshaven, denn laut den Zahlen der Nationalen Leitstelle deckt die Stadt bereits rund 80 Prozent ihres Bedarfs an Ladeinfrastruktur.
Doch auch er sieht ein Wahrnehmungsproblem: Viele Ladepunkte befänden sich nicht im klassischen öffentlichen Raum, sondern im halböffentlichen Bereich – etwa bei Unternehmen, auf Parkplätzen oder an ande-
Das Andauern des UkraineKriegs, die Blockade der Straße von Hormus, anfällige Kritische Infrastruktur: All dies spannt auch die Lage auf dem Strommarkt an und hat bereits zu Steigerungen des Strompreises geführt. Kurzfristige Strompreisänderungen bleiben daher auch weiterhin ein Grund zur Sorge für die angespannten kommunalen Haushalte. Denn, wie der Deutsche Städtetag erklärt, lassen sich viele Pflichtaufgaben der Kommunen – etwa bei der Beleuchtung, den Schulen, Verwaltungsgebäuden oder bei der Wasseraufbereitung –nicht einfach kurzfristig anpassen. Unkalkulierbar steigende Strompreise führen daher schnell zu Mehrausgaben, die nicht über die Haushaltsplanung abgedeckt sind und Investitionen in andere Bereiche einschränken. Lösungswege, die der Städtetag vorschlägt, sind die Beschaffung durch langfristi-
SCHWER PUNKT
planen
(BS/Scarlett Fels) Als Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur gibt es ein neues Förderprogramm, das den Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern unterstützen soll. Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) stellt dafür 500 Millionen Euro zur Verfügung. Neben dem privaten Ausbau ist jedoch auch die Erweiterung der öffentlichen und halböffentlichen Ladeinfrastruktur ein wichtiger Bestandteil – hier spielen Kommunen eine Schlüsselrolle.

Seit 2017 hat sich die Ladeinfrastruktur in Deutschland etwa verdreißigfacht.
ren Einrichtungen. Aber wie können Kommunen von der Bestandsaufnahme in die konkrete Planung übergehen? Hammer empfiehlt als Grundlage das Standort-Tool der Leitstelle Ladeinfrastruktur, das die lokalen Bedarfe sichtbar mache und erste Planungskonzepte ermögliche. Auch Wilhelmshaven habe sich zur Ermittlung der Bedarfe an den Zahlen der Leitstelle orientiert. Das sei ein guter erster Indikator für die Bedarfsermittlung, so Lachmund Grote Westrick ergänzt: „Wir in Nordrhein-Westfalen fördern kommunale Ladeinfrastrukturkonzepte, bei denen sich Kommunen externe Expertise hinzuziehen können. Diese geht tiefer in die Materie und analysiert etwa die Situation vor Ort, bestehende Angebote sowie Wohnstruktur und touristische Ziele.“
In Baden-Württemberg gibt es ein ähnliches Konzept, wie Simon Kaser, Fachreferent für Förderprojektbetreuung der E-Mobilität, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-
BW), erklärt. Seit fast sechs Jahren gebe es das Programm Fachkräfte für Mobilität und Klimaschutz, bei dem das Land die Kommunen dabei unterstütze, Personal für Elektromobilität, Radverkehr, Fußverkehr und Datenmanagement einzustellen. Zwei von vier Jahren an Personalkosten würden dabei übernommen, die übrigen Kosten müssten die Kommunen tragen und eine mögliche Entfristung der Stelle überdenken, sofern es das Thema erfordere. Darüber hinaus würden auch Fachkonzepte wie Ladeinfrastrukturkonzepte gefördert, damit die strategische Planung und Ausschreibung gezielt gestaltet werden könne. Als dritten Pfeiler biete das Förder- und Unterstützungsmodell des Landes ein Netzwerk an geförderten Fachstellen an, bei dem Erfahrungsaustausch und gegenseitige Unterstützung ermöglicht würden.
Für kleinere Kommunen könne auch eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll sein, um insbesondere ländliche Regionen besser
einzubeziehen, erklärt Hammer. So ließen sich Bedarfe bündeln und Nachfragespitzen abstimmen und optimieren. Zudem senke die Bündelung von Ausschreibungen den personellen Aufwand für jede beteiligte Kommune. Gleichzeitig könne sie auch die Marktposition stärken, ergänzt Kaser. Wenn weniger attraktive Standorte gemeinsam mit attraktiveren ausgeschrieben würden, wäre dies auch für die Anbieter effektiver. Häufig unterstützten auch Landkreise, lokale Energieagenturen und Länder selbst bei der Planung und Durchführung.
Zudem empfiehlt Hammer, halböffentliche Akteure wie den Handel, Wohnungsunternehmen oder touristische Einrichtungen frühzeitig einzubinden, um Netzengpässe zu vermeiden und Synergien zu nutzen –zumal Netzanschlüsse häufig ein Nadelöhr darstellten.
Vorausschauen und Alternativen bedenken
Dabei sei auch eine sinnvolle Planung wichtig, um vorhandene und zukünftige Ressourcen effizient zu nutzen und durch die Installation von Ladepunkten keine anderen städtebaulichen Maßnahmen zu behindern – wie den Ausbau der Radinfrastruktur oder Klimaanpassungsmaßnahmen. Worauf genau zu achten sei, könnten Kommunen auch im Genehmigungsleitfaden der Nationalen Leitstelle nachlesen, so Hammer. Es sei wichtig, einen gewissen Abstand zur Vegetation einzuhalten und zu überlegen, ob man eine Fläche vielleicht auch als Ausgleichsfläche für Verkehre brauche. „Auch technische Innovationen können mitbedacht werden, seien es Bordstein- oder auch Laternenladen, weil sich hier auch
Stromkosten senken durch Bündelbeschaffung und Energiewende
(BS/Sven Rudolf) In Anbetracht der politischen Weltlage und der damit einhergehenden Energiekrise, steigt die Sorge über die Sicherheit der Energieversorgung hierzulande. Besonders Kommunen, deren Haushaltslage bereits angespannt ist, leiden unter stark steigenden Energiepreisen. Aber wie prekär ist die aktuelle Lage wirklich und welche Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung können getroffen werden?
ge Lieferverträge oder die regionale Energieerzeugung und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dadurch ließen sich die Schwankungen abfedern, erklärt der Städtetag auf Nachfrage.
Bündel schnüren Eine weitere Option, um bei der Strombeschaffung Kosten zu sparen und längerfristige Sicherheit zu gewährleisten, ist das Mittel der Bündelausschreibung. Ein Instrument, dass sich in den vergangenen Jahren bereits bewährt hat. Besonders geeignet ist die Bündelungsbeschaffung dabei für kleinere Kommunen. Im Bereich derartiger Beschaffungen können z. B. Festpreismodelle oder auch sog. Tranchenmodelle umgesetzt werden. Dies ermögliche eine große Flexibilität, sodass schon die Bündelung weniger Verbrauchsstellen im Einzelfall zu Einkaufsvorteilen führen könne, erklärt der Deutsche Städtetag. Daneben könne über eine professionell organisierte Bündelungsbeschaffungen u. a. die Datenerfas-
sung erheblich beschleunigt und die Digitalisierung vorangetrieben werden. An der Organisation von Bündelausschreibungen beteiligen sich bisweilen auch die kommunalen Verbände. Wie zum Beispiel in Bayern: Hier hatte die KommunalGmbH, ein Tochterunternehmen des Bayerischen Gemeindetages, den Dienstleister enPORTAL mit der digitalen Energieausschreibung für Kommunen beauftragt. In 36 Bündelausschreibungen wurden insgesamt fast 19.000 Abnahmestellen mit einem Volumen von 250 GWh Strom ausgeschrieben.
Grün und schwankungsarm
Die Selbstversorgung ist für Kommunen wie Privathaushalte sicherlich die einfachste Form der Sicherung der Energieversorgung und steigert dabei noch die Resilienz. Eine Option in diesem Bereich ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern. Die Nachfrage nach selbigen habe sowohl bei öffentlichen wie auch bei privaten Gebäuden mit dem Beginn des Ukraine-Krieges zugenommen, erklärt die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Eine weitere Sensibilisierung ihrer Zielgruppen für das Thema Resilienz und Energiewende nimmt die Agentur seit der faktischen Schließung der Straße von Hormus wahr. Doch neu ist das Thema nicht. Schon in den frühen 2010er-Jahren spielten Kostensenkungen eine Schlüsselrolle beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, teils sogar unmittelbar durch die kostensenkende Wirkung auf individueller oder auf Gesamtmarkt-Ebene durch günstigen "grünen" Strom. In den Kommunen kommen Aspekte wie die Stärkung der Versorgungssicherheit, Kostenstabilität und Klimaschutz mit möglichen Klimafolgekosten hinzu. Heute werden diese Themen auch durch Gesetze wie das Niedersächsische KlimaGesetz mit seinen verpflichtenden Energieberichten im kommunalen Energiemanagement sowie im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung in den Arbeitsalltag integriert.
Stadtmöbel sparen lassen.“ Um die Ausschreibung für die Stadt so lukrativ wie möglich zu gestalten, habe man sich in Wilhelmshaven bewusst für einen ergebnisoffenen Ansatz entschieden, es seien also auch Angebote ohne konkrete Gebühren zugelassen worden. Das Ziel sei dabei gewesen, Flexibilität und Risikobereitschaft zu zeigen und unterschiedliche Szenarien zu ermöglichen, schildert Lachmund das Vorgehen seiner Abteilung. „Es war aber eben eines der Bewertungskriterien, Wirtschaftlichkeit nicht nur aus Sicht der Nutzenden, sondern auch aus Sicht der Stadt Wilhelmshaven zu erzeugen.“ Dabei seien auch überraschend positive Angebote hereingekommen, die den erwartbaren Verlust der Parkgebühren hätten überkompensieren können. Mit dieser ergebnisoffenen Ausschreibung habe Wilhelmshaven nicht nur einen wirtschaftlich positiven Effekt erzielt, sondern auch politischen Rückhalt erhalten.
Um die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen, verweist Lachmund auch auf sogenannte Peer-to-Peer-Formate wie den „offenen Heizungskeller“, die bereits in der Wärmeplanung erfolgreich eingesetzt worden seien. Ein ähnlicher Ansatz könne auch bei der Elektromobilität wirken: Wenn Menschen aus der Nachbarschaft eigene Erfahrungen mit Wallboxen und Ladeinfrastruktur teilten, sei die Wirkung oft größer als bei klassischen Informationsveranstaltungen.
Einigkeit muss her Langfristig braucht es jedoch vor allem verlässliche und verbindliche Ziele aus der Bundespolitik, um den Umstieg auf Elektromobilität zu sichern. Als Vorbilder könnten hierfür Länder wie die Niederlande oder die skandinavischen Staaten dienen, in denen parteiübergreifend klare klima- und verkehrspolitische Ziele gelten. Das erleichtert nicht nur die Planung von Ladeinfrastruktur, sondern gibt auch Betreibern, Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit.
Allerdings hat nicht jede Gemeinde die Kapazitäten oder die Gegebenheiten, sich energieautoark aufzustellen – dies scheitert oft schon an den damit verbundenen Investitionskosten, auch wenn sich die Systeme auf lange Sicht durch eingesparte Kosten „von selbst“ bezahlen. Fördergelder und -programme sind daher ein wichtiger Treiber. Ein weiterer bremsender Faktor ist bisweilen der Ausbau des Stromnetzes selbst. Damit dieser schneller voranschreitet, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten für neue Stromleitungen vorgestellt. Klaus Müller, Präsident der BNetzA, konstatierte: „Der Ausbau der Stromnetze ist auch zukünftig eine tragende Säule der Energiewende und ist entscheidend für eine sichere Energieversorgung. Mit Infrastrukturgebieten beschleunigen wir die Planungsverfahren nochmals erheblich.“ Eine Krisenresilienz von heute auf morgen wird es zwar nicht geben, doch nimmt die Energiewende immer mehr an Fahrt auf. Ein Indikator dafür ist die hohe Zahl an Nachfragen, die Einrichtungen wie z. B. die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen erhalten.
Sportförderung als Steuerungsaufgabe
Kommunale Sportförderung beginnt nicht beim Zuschuss. Sie beginnt dort, wo Vereine Zugang zu Sportstätten erhalten und sie endet dort, wenn diese Infrastruktur dauerhaft funktionsfähig bleibt. Genau an diesen beiden Punkten setzt die vergleichende Prüfung zur Sport- und Vereinsförderung im Kommunalbericht 2025 an. Und genau hier zeigen sich strukturelle Defizite. Der erste Befund betrifft die Organisation der Hallenvergabe. In den geprüften Kommunen existierte keine einheitliche Struktur. Zuständigkeiten lagen teilweise bei den Städten und Gemeinden selbst, teilweise bei den Kreisen, teilweise bei den Vereinen oder bestanden in Mischformen. Entsprechend unterschiedlich sind die Verfahren. Hallenzeiten wurden nach verschiedenen Logiken vergeben, häufig ohne einheitliche und transparente Kriterien. Der Zugang zur Infrastruktur wird damit weniger gesteuert als verwaltet.
Digitale Belegungspläne für Sporthallen
Die vorhandenen Kapazitäten lassen sich nur dann wirksam nutzen, wenn sowohl Städte und Gemeinden als auch Kreise ihre Sportstätten gemeinsam entwickeln. Eine abgestimmte Belegungsplanung führt die verfügbaren Hallenzeiten zusammen und schafft die Grundlage für eine bedarfsgerechte Nutzung. Damit
Dr. Ulrich Keilmann
leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt.
Foto: BS/privat

Der Hessische Rechnungshof hat in der kommunalen Sportförderung strukturelle Defizite ausgemacht. Es fehlen unter anderem einheitliche Standards bei der Hallenvergabe.
entsteht zugleich eine engere interkommunale Zusammenarbeit, die Zuständigkeiten bündelt und eine einheitlichere Organisationsstruktur ermöglicht. Unterstützt werden müsste dies durch digitale Belegungssysteme. Das würde die Transparenz erhöhen und würde zeigen, wo Hallen leer stehen oder zu welchen Zeiten sie tatsächlich genutzt werden. So würde aus einer gewachsenen Vergabepraxis ein steuerbarer Prozess. Digitale Belegungspläne lagen in den geprüften Kommunen aber nicht vor. Der zweite Befund betrifft die Instandhaltung der Sportinfra-

Kritik an kleinteiliger Förderung in Bayern
(BS/Anne Mareile Moschinski) In seinem Jahresbericht 2026 fordert der Oberste Bayerische Rechnungshof (ORH) von der Bayerischen Staatsregierung, mehr Haushaltsdisziplin walten zu lassen und Sparansätze zu verfolgen.
Mehr Ausgabendisziplin und Aufgabenkritik, eine unübersichtliche Förderlandschaft und zu viel neues
Personal: Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) listet in seinem Jahresbericht 2026 eine Vielzahl von Vorschlägen für eine bessere Haushaltsdisziplin auf. „Der Staat sollte sich wieder auf seine Kernaufgaben konzentrieren“, sagte ORH-Präsidentin Heidrun Piwernetz bei der Vorstellung des Berichts.
Staatsaufgaben priorisieren Im Zeitraum 2015 bis 2024 wurden laut ORH in der bayerischen Staatsverwaltung rund 40.000 Stellen neu geschaffen. Bei Hinzufügen der von 2025 bis 2027 geplanten Stellen liege die Steigerung sogar bei 45.500. Das Haushaltsvolumen des Freistaates sei zudem seit 2015 um 50 Prozent gestiegen. So wurde 2015 mit Ausgaben von 51,1 Milliarden Euro geplant, 2024 waren es 73,7 Milliarden und 2025 insgesamt 76,8 Milliarden. Die Zahlen legten aus Sicht von ORH-Präsidentin Piwernetz – auch bei Berücksichtigung allgemeiner Preissteigerungen – nahe, dass der Staat seine Aufgaben „erheblich
ausgeweitet“ habe. Dieser Trend müsse gestoppt werden.
Standardisierte Förderprozesse
Ein weiterer Kritikpunkt der Prüfer: Die Staatsregierung verfehlte ihr selbstgestecktes Ziel, die Verwaltung bis Ende 2025 vollständig zu digitalisieren. Eine Volldigitalisierung ermögliche Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Geschäftsprozesse könnten vereinfacht und, auch unter Einsatz von KI, automatisiert werden. „Die Digitalisierung sollte zielgerichtet weiterverfolgt werden“, so die Prüfer. Hinzu komme: Der Freistaat habe zu wenig Überblick über seine Förderprogramme. Laut ORH seien mehr als 400 staatliche Programme bekannt. „Die Förderlandschaft ist unübersichtlich, kompliziert und teuer. Kompetenzen und Zuständigkeiten sollten gebündelt werden. Klare Regelungen statt weiter Auslegungs- und Ermessensspielräume helfen Verwaltung und Förderempfängern. Die Förderprozesse sollten standardisiert und durchgehend digitalisiert werden“, schreiben die Prüfer. Die Förderprogramme seien zu kleinteilig und gingen am Bedarf vorbei.
struktur. Teilweise wurde hierfür nur ein sehr geringer Anteil der erforderlichen Mittel eingesetzt –in sechs Kommunen 25 Prozent oder weniger. Ergo wird die Infrastruktur genutzt, ohne ihre Substanz im gleichen Maße zu erhalten. Die Folge ist kein sofort sichtbarer Schaden, sondern ein schleichender Verschleiß, der sich über Jahre aufbaut. Hier entscheidet nicht die Höhe einzelner Maßnahmen, sondern die Art, wie Kommunen Instandhaltung organisieren. Anlagen bleiben nur funktionsfähig, wenn Kommunen ihren Zustand regelmäßig erfassen, Maßnahmen priorisieren und die notwendigen Mittel verlässlich bereitstellen. Wer früh eingreift, verhindert größere Schäden und vermeidet steigende Folgekosten. So entsteht Schritt für Schritt eine vorausschauende Instandhaltung, die die Substanz sichert und Nutzung dauerhaft ermöglicht. Auch hier zeigt sich:
Foto: BS/ Vladvictoria, pixabay.com
Ohne klare Struktur bleibt Instandhaltung reaktiv – mit klarer Struktur wird sie steuerbar.
Vorausschauende Sicherung der Infrastruktur Beide Befunde hängen unmittelbar zusammen. Eine unkoor-
dinierte Hallenvergabe führt zu einer Nutzung, die nicht gesteuert wird. Gleichzeitig fehlt eine systematische Sicherung der Substanz. Es entsteht ein System, in dem Kapazitäten nicht optimal genutzt und Anlagen gleichzeitig überbeansprucht werden. Die Konsequenz ist klar. Sportförderung muss als zusammenhängende Steuerungsaufgabe verstanden werden. Dazu gehört eine integrierte Organisation der Hallenvergabe über die gemeindliche und kreisliche Ebene hinweg, unterstützt durch digitale Strukturen. Und dazu gehört eine verlässliche, vorausschauende Sicherung der Infrastruktur. Am Ende bleibt eine einfache Erkenntnis: Nicht mehr Mittel entscheiden über die Qualität der Sportförderung – sondern die Struktur, in der sie eingesetzt werden.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2025, Hessischer Landtag, Drucksache 21/2980 vom 21. November 2025, S. 60 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.
Aktuelle Sportförderung Gesteuertes System
IST-ZUSTAND (Prüfung) SOLL-ZUSTAND (Steuerung)
Hallenvergabe zersplittert (Kommune / Kreis / Verein) Einheitliche Zuständigkeit
Keine klaren Vergabekriterien Transparente Kriterien
Keine Gesamtsteuerung der Nutzung Zentrale Belegungsplanung
Geringe Transparenz der Auslastung Digitale Belegungsübersicht
Instandhaltung teilweise ≤ 25 %Verbindliche Instandhaltungsstrategie
Nutzung ohne Substanzerhalt Vorausschauender Substanzerhalt
Grafik: BS/Eigene Darstellung
Jahresbericht 2026 des Bremer Rechnungshofs liegt vor
(BS/Anne Mareile Moschinski) In ihrem aktuellen Jahresbericht decken die Prüfer eine Reihe von Missständen auf: Die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen sei nicht ausreichend überprüft, Mittel entweder gar nicht oder verspätet zurückgefordert, Fraktionsmittel zweckfremd ausgegeben und Doppelstrukturen fortgesetzt worden. Auch die Wartezeiten beim Bürgeramt sollen in Bremen viel zu lang sein.
Die Präsidentin des Rechnungshofs, Dr. Imke Sommer, erklärte bei der Vorstellung des Berichts: Die weitreichenden Verschuldungsmöglichkeiten dürften nicht davon ablenken, dass die Bremischen Haushalte dringend zu konsolidieren seien. „Wir können uns die bremischen Haushalte als komplexe Uhrwerke vorstellen, die nicht überall rund laufen. Zu konsolidieren bedeutet festigen und stärken und genau so eine umfassende Festigung und Stärkung brauchen diese Uhrwerke jetzt“, sagte sie. Dazu gehöre auch, alte, nicht mehr funktionierende Mechanismen durch neue zu ersetzen. Zum Teil hätten die geprüften Stellen bereits mit Verbesserungen reagiert – dies habe positive Folgen für den Landeshaushalt und die Verwaltungseffizienz gehabt. Drei Monate für Zulassungsangelegenheiten

Regelmäßig dauert es drei Monate, um Pass-, Melde- oder Führerscheinangelegenheiten in Bremen zu erledigen. Foto: BS/Stockfotos-MG, stock.adobe.com
Bei der stichprobenhaften Überprüfung der notlagenkreditfinanzierten Billigkeitsleistungen, die für Energiemehrkosten ausgezahlt wurden, habe sich laut Bericht allein in einem Ressortbereich ein Rückzahlungsanspruch von nahezu drei Millionen Euro gegenüber einer Institution ergeben. Zu den weiteren Kritikpunkten gehörten auch zu lange Wartezeiten auf Termine bei Bürgeramt. Regelmäßig dauere es drei Monate, um Pass-, Melde-, Führerschein- oder Zulassungsangelegenheiten erledigen zu können. Das Ziel bei planbaren Terminen liege bei 14 bis 31 Tagen, es werde in diesem Zeitraum aber nicht erreicht. Der Grund: Das Terminmanagement werde unzureichend gesteuert, Bearbeitungszeiten seien zu großzügig bemessen und begrenzten so das Terminangebot. Daher könnten gesetzliche Fristen für Dienstleistungen nicht immer eingehalten werden. Zudem fehle eine methodengerechte Bemessung des Personalbedarfs. Auch würden Digitalisierungspotenziale nicht ausreichend genutzt und ein dauerhaft hoher Krankenstand beeinträchtige die Leistungsfähigkeit des Bürgeramts. Die Prüfer fordern stattdessen einen kurzfristigen, verlässlichen Zugang zu Dienstleistungen, eine belastbare Personalbedarfsermittlung sowie wirksame Maßnahmen, um Fehlzeiten zu reduzieren und Digitalisierung konsequent durchzusetzen.
Der Ergebnishaushalt ist die zentrale Leitgröße des doppischen Kommunalhaushalts: Er macht sichtbar, ob die Kommune die Aufwendungen für ihren Aufgabenbestand dauerhaft aus Erträgen finanzieren kann. Der Finanzhaushalt ergänzt diese Sicht um die Liquidität. Dabei steht die Frage im Vordergrund, ob die laufenden Einzahlungen ausreichen, um laufende Auszahlungen zu decken. Außerdem wird deutlich, ob Finanzmittelüberschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfügung stehen, um Investitionen zu finanzieren und die Tilgung für investive Kredite zu leisten. Ein rechnerisch ausgeglichener Ergebnishaushalt hilft nur begrenzt, wenn beispielsweise die Tilgung investiver Kredite aus dem laufenden Zahlungsmittelsaldo im Finanzhaushalt nicht darstellbar ist. Umgekehrt ist ein kurzfristig positiver Zahlungsmittelsaldo ohne strukturell tragfähigen Ergebnishaushalt keine Dauerlösung. In Sachsen-Anhalt gilt eine verschärfte Ausgleichspflicht für den Finanzhaushalt. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit muss so hoch ausfallen, dass die ordentliche Tilgung investiver Kredite nicht dauerhaft über Liquiditätskredite oder einmalige Sondereffekte „mitfinanziert“ wird. Diese verschärfte Ausgleichspflicht sollte zunächst ab dem Haushaltsjahr 2023 gelten, wurde dann auf das Jahr 2026 und nunmehr auf das Jahr 2028 verschoben. Die neuerliche Verschiebung eröffnet den Kommunen und dem Land einen zweijährigen Zeitraum, der dringend für die erforderlichen Weichenstellungen genutzt werden muss, weil ansonsten Ende 2027 mit der Aufstellung des Haushaltes 2028 erneute Überraschungen drohen.
Länder verfolgen unterschiedliche Ansätze
Ein Vergleich der Regelungen in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungsgesetzen macht deutlich, dass die Länder sehr unterschiedliche Ansätze im Hinblick auf die Ausgleichspflicht für den Finanzhaushalt verfolgen. Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein normieren keine verschärften Anforderun-
Verschobene Ausgleichspflicht für den kommunalen
(BS/Matthias Wiener) Ab 2028 soll in Sachsen-Anhalt die verschärfte Ausgleichspflicht für den Finanzhaushalt gelten. Damit die neue Regelung reibungslos funktioniert, muss das Land die kommenden zwei Jahre nutzen: Wenn jetzt nicht die Weichen gestellt werden, drohen böse Überraschungen.

Im Finanzhaushalt Sachsen-Anhalts muss das Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch ausfallen, dass die Tilgung investiver Kredite nicht dauerhaft über Liquiditätskredite oder einmalige Sondereffekte „mitfinanziert“ wird.
gen. Vielmehr belassen es die Länder bei allgemeinen Anforderungen, beispielsweise, dass die Liquidität jederzeit gesichert sein muss. Neben Sachsen-Anhalt müssen die Kommunen in Sachsen, MecklenburgVorpommern, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Hessen verschärfte Anforderungen beim Ausgleich des Finanzhaushalts erfüllen, die sich in der Normschärfe allerdings unterscheiden.
Bis 2028 entscheidet sich, ob die neue Ausgleichslogik im Finanzhaushalt in Sachsen-Anhalt als Steuerungsimpuls wirkt oder als Beanstandungsrisiko seitens der Rechtsaufsicht zurückschlägt. Ausgangspunkt ist nunmehr ein belastbarer Schuldendienst-Fahrplan. Nicht die Kredithöhe insgesamt ist entscheidend, sondern die jährliche Entwicklung der Tilgungsleistung aus Bestandskrediten, geplanten Neuaufnahmen und Umschuldungen. Daran anschließend muss das Investitionsprogramm aktiv gesteuert werden. Förderprogramme helfen, bedürfen aber dennoch ausreichender Liquidität zur Sicherung der Eigenanteile, die ggf. über Kreditneuaufnahmen gedeckt werden. Daran koppeln sich die inves-
Sparpläne für kommunale Krankenhäuser (BS/Anne Mareile Moschinski) Der Deutsche Landkreistag warnt vor den finanziellen Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf die kommunale Kliniklandschaft.
Gerade die Kliniken in kommunaler Trägerschaft stünden schon heute unter einem massiven wirtschaftlichen Druck, heißt es in einer Pressemitteilung des DLT. „Obwohl die Krankenhäuser fast flächendeckend Rekorddefizite einfahren und allein die Landkreise in den vergangenen Jahren mindestens 25 Milliarden Euro an Verlustausgleich leisten mussten, sollen sie nun weitere fünf Milliarden Euro einsparen, allein im kommenden Jahr“, führte DLT-Präsident und Landrat Dr. Achim Brötel aus.
Existenzbedrohende Finanzlücken
Immer mehr Landkreise müssten daher ihre Kliniken finanziell stützen. Da die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Krankenhäuser auch nicht durch die Änderungen der Krankenhausreform behoben würden, hätten zusätzliche Belastungen gravierende Auswirkungen. „Es besteht die Gefahr, dass es gerade in ländlichen Räumen nicht gelingt, die gesundheitliche Versorgung dauerhaft zu sichern. Durch die geplante
Koppelung der Ausgaben an die Einnahmen der Krankenkassen drohen weitere existenzbedrohende Finanzlücken“, so Brötel. Die Ausgaben müssten erneut zu Lasten kommunalen Haushalte finanziert werden. Statt ein Gesetzgebungsverfahren „bis zum Sommer durchzupeitschen“, sei es nötig, Bürokratie und übertriebene Kontrollen abzubauen. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Gesundheitsreform sieht vor, die Vergütung für Kliniken nur noch im Rahmen der Einnahmen steigen zu lassen. Viele Kliniken rechnen dadurch mit Leistungseinschränkungen, Wartelisten für die Patientenbehandlung sowie einer Reduzierung ihres Personals. Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft sind die Sparpläne auch deshalb problematisch, da sich die Kliniken derzeit intensiv auf die Krankenhausstrukturreform vorbereiten müssen. Die Einsparungen sollen die Gesetzlichen Krankenversicherungen 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten.
tive Kreditaufnahme, deren Tilgung und somit die Anforderung an den zukünftigen Haushaltsausgleich. Eng damit verknüpft ist eine strikte Folgekostenbewertung: Laufender Betrieb, Personal, Unterhaltung, die finanzielle Energie von Investitionsprojekten sind keine Randnotiz, sondern verschlechtern i. d. R. den Zahlungsmittelsaldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt, wodurch wiederum die Anforderungen an den Haushaltsausgleich neu zu bewerten sind. Darüber hinaus ist eine Liquiditätsplanung als Regelprozess zu etablieren, mit konservativen Annahmen bei den Zahlungseingängen, Abschätzung möglicher Forderungsausfälle, mit Soll-Ist-Vergleichen und klaren Eingriffsschwellen.
Stabiles Fundament für kommunale Finanzen
Die verschärfte Ausgleichsregelung für den Finanzhaushalt ist nicht nur an die kommunale Familie adressiert. Es bedarf vor allem konkreter Schritte seitens des Landes, um die kommunalen Finanzen auf ein stabiles Fundament zu stellen. Strikte Konnexität und eine Reform des vertikalen Finanzausgleiches sind unabdingbar, weil kommunalisierte Aufgaben ohne robuste Finanzierung den Finanzhaushalt dauerhaft strukturell belasten. Die Verschiebung der Ausgleichspflicht darf deshalb politisch nicht als Entspannung verstanden werden, sonst droht 2028 ein böses Erwachen.
Sachsen-Anhalt verschiebt erneut die verschärfte Ausgleichspflicht im Finanzhaushalt auf das Jahr 2028. Das schafft nur etwas Zeit, weil die erhöhten Anforderungen bereits mit Beginn der Haushaltsplanung Mitte 2027 für das Jahr 2028 berücksichtigt werden müssen. Der Finanzhaushalt muss dann zeigen, dass die Tilgungsraten für investive Kredite aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden können. Angesichts aktueller Rekorddefizite im kommunalen Bereich erscheint das ohne eine zukunftsfeste Reform des vertikalen Finanzausgleichs für viele Kommunen unerreichbar, selbst unter größten Konsolidierungsanstrengungen.
Grundlage dieses Artikels ist der Fachbeitrag in LKV 2025, S. 495-502, „Verschiebung der Ausgleichspflicht des kommunalen Finanzhaushalts in Sachsen-Anhalt –Entwicklung, Systemlogik, föderaler Vergleich und Bewertung“.

ist Abteilungsleiter der Finanzbuchhaltung bei der Stadt Dessau-Roßlau und Hochschuldozent für Öffentliche Finanzwirtschaft und Kommunalverfassungsrecht am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz. Foto: BS/privat






Während statistische Daten objektive Risiken abbilden, zeigt das subjektive Sicherheitsempfinden, wie Menschen Verkehrssituationen erleben und bewerten. Diese Perspektive eröffnet einen wichtigen ergänzenden Blickwinkel: Denn selbst bei sinkenden Unfallzahlen kann sich das Sicherheitsgefühl verschlechtern – mit spürbaren Folgen etwa für die Verkehrsmittelwahl oder das individuelle Verhalten.
Mangelnde Rücksichtnahme
Dr. Christoph Hecht, Verkehrsexperte des ADAC in München, betonte im Rahmen der ADAC-Expertenreihe 2026: Sichere Straßen für alle, dass in einer umfassenden Online-Befragung unter 2.236 Personen die Studienteilnehmenden eine deutliche Abnahme gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr wahrnehmen. Rund 77 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass diese in den vergangenen Jahren eher zurückgegangen ist.
38 Prozent lehnen die Aussage ab, dass das Verkehrsgeschehen heute durch gegenseitige Rücksichtnahme geprägt sei, was einen Anstieg im Vergleich zu früheren Erhebungen bedeutet. Viele Verkehrsteilnehmer nehmen also unabhängig von objektiven Unfallzahlen eine Verschlechterung des sozialen Miteinanders im Verkehr wahr.
Sicherheitsempfinden gesunken
Parallel zur wahrgenommenen Abnahme der Rücksichtnahme hat sich auch das subjektive Sicherheitsgefühl im Straßenverkehr spürbar verschlechtert. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung bei Radfahrenden: Jeder Zweite von ihnen gibt an, dass das eigene Sicherheitsempfinden in den vergangenen Jahren abgenommen
ihrer Einführung im Jahr
2019 haben sich die kleinen Flitzer, die als flexibel, praktisch und klimafreundlich gelten, als fester Bestandteil des urbanen Verkehrs etabliert. Doch mit ihrer zunehmenden Verbreitung wächst auch die Zahl der Unfälle. Aktuelle Zahlen verdeutlichen die Problematik. Allein in NordrheinWestfalen verunglückten innerhalb eines Jahres rund 3.900 Fahrerinnen und Fahrer eines Elektrorollers. Zwar sind tödliche Unfälle vergleichsweise selten, doch schwere Verletzungen gehören längst zum Alltag von Rettungskräften. Besonders häufig sind Kopfverletzungen wie Schädelbrüche oder Hirnblutungen.
Mehr als ein Spielzeug Studien zeigen, dass viele Unfälle unter Alkoholeinfluss passieren –häufig nachts oder am Wochenende. In mehr als der Hälfte der Fälle steht Alkohol im Spiel, oft sogar über dem gesetzlichen Grenzwert. Hinzu kommt, dass E-Scooter von vielen nicht als vollwertiges Verkehrsmittel wahrgenommen werden. Die niedrigen Zugangshürden –kein Führerschein, Mindestalter von 14 Jahren, keine Helmpflicht –tragen dazu bei, dass Risiken unterschätzt und Verkehrsregeln missachtet werden. Besonders auffällig ist die Rolle von Leihrollern. Nutzer dieser Angebote sind im Durchschnitt jünger, fahren risikoreicher und verzichten häufiger auf Schutzmaßnahmen wie Helme. Gleichzeitig fehlt ihnen oft die Erfahrung im Umgang mit den Fahrzeugen. Eigentümer privater E-Scooter hingegen sind meist routinierter unterwegs. Doch nicht nur das Verhalten, auch die Technik spielt eine Rolle.
Subjektive Sicherheit im Straßenverkehr nimmt ab
(BS/Lars Mahnke) Verkehrsunfallstatistiken (VUS) gelten als zentrale, objektive Grundlage zur Bewertung der Verkehrssicherheit. Sie zeigen verlässlich, wie sich das Unfallgeschehen entwickelt, wo Schwerpunkte liegen und welche Maßnahmen Wirkung entfalten. Doch auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Verkehrsteilnehmer beeinflusst die Wahrnehmung von Risiken und das Verhalten im Straßenverkehr.
hat. Auch 34 Prozent der Fußgänger und 29 Prozent der Autofahrer sprechen von einem Rückgang ihres Sicherheitsgefühls. Demgegenüber steht lediglich ein sehr kleiner Anteil von vier bis sechs Prozent der Befragten, die eine Verbesserung wahrnehmen.
In der absoluten Bewertung treten die Unterschiede zwischen den Verkehrsmitteln noch klarer hervor. Während sich mit 69 Prozent eine deutliche Mehrheit der Autofahrenden im Straßenverkehr sicher fühlt, liegt dieser Anteil bei Fußgängern bei 52 Prozent. Dagegen fühlen sich lediglich 27 Prozent der Radfahrer sicher, während gleichzeitig jeder Fünfte ausdrücklich angibt, sich unsicher zu fühlen. Insgesamt verdichtet sich damit das Bild, dass sich das subjektive Sicherheitsdefizit vor allem auf den Radverkehr konzentriert.
Schuld sind immer die anderen Das Sicherheitsempfinden bleibt nicht folgenlos, sondern wirkt sich unmittelbar auf das Mobilitätsverhalten aus. Während sich beim Auto ein vergleichsweise ausgeglichenes Bild zeigt, werden Fahrräder deutlich häufiger mit Unsicherheitsgefühlen genutzt als ohne. Das Verhältnis liegt etwa bei drei zu eins. Darüber hinaus gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Verkehrsteilnehmern, die bestimmte Verkehrsmittel – insbe-

Dr. Christoph Hecht vom ADAC München mahnt, dass Verkehrsteilnehmer oft das eigentlich vorhandene Sicherheitswissen nicht konsequent nutzten. Foto: BS/Mahnke
sondere Fahrrad oder E-Scooter –bewusst meiden, weil sie sich dabei nicht sicher fühlen. Das subjektive Sicherheitsgefühl wird damit zu einem entscheidenden Faktor für die Verkehrsmittelwahl und kann insbesondere nachhaltigere Mobilitätsformen einschränken. Ein zentrales Ergebnis der Befragung betrifft die Einschätzung von Gefahrenursachen. Mit großem Abstand wird das unachtsame Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
als Hauptquelle von Unsicherheit wahrgenommen. Rund 90 Prozent der Befragten nennen diesen Faktor, während das eigene Fehlverhalten nur von einer sehr kleinen Minderheit von drei Prozent als wichtigste Gefahrenquelle gesehen wird. Weitere Faktoren wie ungünstige Witterungsbedingungen, mangelhafte Infrastruktur oder Dunkelheit spielen ebenfalls eine Rolle, bleiben jedoch deutlich dahinter zurück. Auffällig ist
Mehr Sicherheit und Ordnung durch Novelle
(BS/Lars Mahnke) Im Berliner Regierungsviertel sieht man bisweilen den ehemaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet auf einem E-Scooter zu seinen Terminen eilen. Doch das moderne Verkehrsmittel ist ihm kürzlich zum Verhängnis geworden: Bei einem Unfall hat sich Laschet die Schulter gebrochen, womit er keinen Einzelfall darstellt.
Die kleinen Räder vieler Modelle reagieren empfindlich auf Unebenheiten wie Bordsteinkanten, Schlaglöcher oder nasse Fahrbahnen. Stürze können dadurch schnell passieren. Fachleute fordern daher seit Längerem höhere technische Standards, um die Fahrstabilität zu verbessern.
Verordnung wird reformiert Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber reagiert und eine umfassende Reform auf den Weg gebracht: die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Sie stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umgang mit den Elektrorollern stärker zu regulieren.
Im Kern verfolgt die Reform einen grundlegenden Ansatz: Elektrokleinstfahrzeuge werden künftig stärker wie klassische Kraftfahrzeuge behandelt. Damit reagiert die Politik auf die steigenden Unfallzahlen, die zunehmende Nutzung und wachsende Konflikte im Straßenverkehr. Ziel ist es, sowohl die Sicherheit der Nutzer als auch den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Ein besonders wichtiger Bestandteil ist die Neuregelung der Haftung. Künftig soll die sogenannte Gefährdungshaftung auch für Elektroroller gelten. Das bedeutet, dass Halter – etwa Leihsystem-Betreiber – bereits durch den Betrieb des Fahrzeugs für Schäden haften,

Kommunen können durch die Neuregelung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) künftig besser gegen unsachgemäß abgestellte Elektroroller vorgehen. Foto: BS/fottoo, stock.adobe.com
unabhängig von einem individuellen Verschulden. Ergänzend wird für Fahrer ein vermutetes Verschulden eingeführt. Sie müssen im Zweifel nachweisen, dass sie keinen Fehler begangen haben. Für Unfallopfer wird es dadurch deutlich einfacher, Ansprüche geltend zu machen.
Technische Anforderungen steigen Auch technisch bringt die Reform spürbare Verbesserungen. Ab 2027 müssen neu zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem werden strengere Anforderungen an Bremsen, Batterien und die all-
das Missverhältnis zwischen der grundsätzlichen Anerkennung von Eigenverantwortung und der konkreten Verortung von Risiken: Die Verantwortung wird überwiegend anderen zugeschrieben. Abstand bringt Sicherheit Über alle Verkehrsarten hinweg zeigt sich ein klares Muster: Besonders bedrohlich empfinden Verkehrsteilnehmer solche Situationen, in denen ihr persönlicher Sicherheitsabstand unterschritten wird. Autofahrer nennen hier vor allem dichtes Auffahren und Drängeln sowie riskante Überholmanöver. Radfahrer fühlen sich insbesondere durch zu knappes Überholen durch Autos gefährdet. Für Fußgänger stellen wiederum Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen die größte Bedrohung dar. Gemein ist diesen Wahrnehmungen, dass sie alle auf eine Verletzung individueller Schutzräume zurückzuführen sind. Subjektive Unsicherheit entsteht somit vor allem dort, wo räumliche Nähe als unkontrollierbar oder unangemessen empfunden wird. Vor allem im urbanen Raum mangelt es an Sicherheitsgefühl. Knapp die Hälfte der Befragten empfindet den innerstädtischen Verkehr als besonders gefährlich, während deutlich weniger Menschen Autobahnen oder Landstraßen als Hauptunsicherheitsraum nennen. Dieses Ergebnis steht im Gegensatz zur objektiven Unfallstatistik, nach der tödliche Unfälle häufiger auf Landstraßen vorkommen. Das subjektive Sicherheitsempfinden orientiert sich demnach weniger an der statistischen Gefährdungslage als vielmehr an der wahrgenommenen Komplexität, Dichte und Unübersichtlichkeit von Verkehrssituationen im urbanen Raum.
gelockert und an die Regelungen für Fahrräder angepasst. Das soll für mehr Klarheit sorgen und Unsicherheiten im Straßenverkehr reduzieren.
Trotz dieser Angleichung bleiben wichtige Einschränkungen bestehen. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen weiterhin nur genutzt werden, wenn dies ausdrücklich erlaubt ist. In solchen Fällen gelten Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksichtnahme. Gerade in Innenstädten soll dies Konflikte mit Fußgängern verringern.
Mehr Sanktionsmöglichkeiten für Kommunen
gemeine Stabilität eingeführt. Zwei voneinander unabhängige Bremssysteme werden ebenso vorgeschrieben wie höhere Sicherheitsstandards bei der Konstruktion. Diese Maßnahmen greifen vor allem bei neuen Fahrzeugen, während bestehende Modelle Bestandsschutz genießen. Darüber hinaus werden die Verkehrsregeln vereinheitlicht und stärker am Radverkehr orientiert. Elektroroller dürfen künftig überall dort fahren, wo Fahrräder erlaubt sind. Dies gilt auch dort, wo keine zusätzliche Beschilderung vorhanden ist. Gleichzeitig wird die Nutzungspflicht von Radwegen
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Neuordnung des öffentlichen Raums. Städte und Kommunen erhalten mehr Möglichkeiten, das Abstellen von E-Scootern zu regulieren. Feste Abstellflächen und Parkverbote in sensiblen Bereichen sollen verhindern, dass Gehwege blockiert oder Menschen mit Einschränkungen behindert werden. Verstöße können künftig konsequenter geahndet werden. Auch die Sanktionen insgesamt werden verschärft. Höhere Bußgelder, strengere Alkoholgrenzen und intensivere Kontrollen sollen dazu beitragen, riskantes Verhalten einzudämmen. Die bestehende Versicherungspflicht bleibt unverändert streng: Wer ohne Versicherung fährt, begeht eine Straftat – mit potenziell gravierenden finanziellen Folgen. Die Reform tritt schrittweise in Kraft. Die ersten Änderungen wurden bereits im April dieses Jahres eingeführt, während zentrale technische Vorschriften ab 2027 verbindlich werden. Weitere Elemente befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren.
Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Mai 2026


(BS/Anke Domscheit-Berg) Vor einem Jahr, am 6. Mai 2025, wurde das Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung gegründet. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) erklärte bei der Gründung: „Digitalisierung und Staatsmodernisierung genießen für diese Bundesregierung herausgehobene Priorität“. Was ist nach zwölf Monaten tatsächlich erreicht? Eine kritische Bilanz.
Quereinsteiger Karsten Wildberger versprach viel. Das Ministerium würde ganz anders arbeiten, agil und man wolle dabei maximal transparent sein – auch da, wo es weh tue und wo mangelnde Fortschritte sichtbar würden: „weil wir wissen wollen, ob wir ankommen“ so heißt es auf der Homepage des BMDS. Man setze auf Wirkungsmessung als steuerndes Prinzip. Neue Strukturen sollten „Ziele sichtbar, Fortschritte messbar und Kurswechsel möglich“ machen.
Wirkungsmessung? Fehlanzeige! Das kam gut an, denn bisher fehlte es an Transparenz und Wirkungsmessung. So feierte sich die Ampel für den Bafög-Antrag, der auch online eingereicht, im Amt ausgedruckt und neu erfasst werden musste. Fokus auf Wirkung würde aber beim Bafög bedeuten, dass Studierende nur noch zwei Wochen statt fünf Monate auf die erste Auszahlung warten müssen. Ein derartiges Ziel der Verwaltungsdigitalisierung gibt es aber nur einmal: die Unternehmensgründung in 24 Stunden. Für Studierende oder Wohngeldberechtigte gibt es vergleichbare Ziele nicht. Da gibt es weiterhin nur das dashboard. digitale-verwaltung.de der Ampel, wonach z.B. alle elf Millionen Menschen in Baden-Württemberg Bafög online beantragen können sollen, gleichzeitig die Flächendeckung für den Dienst „Bafög-Antrag“ dort nur bei 20 Prozent liegt. Solche Daten spiegeln weder das Erleben der Menschen wider, noch messen sie eine Wirkung. Messbare Ziele fehlen auch für die Digitale Souveränität, obwohl der Koalitionsvertrag „ambitionierte Ziele für den Anteil von Open-SourceSoftware“ versprach. Auf Nachfra-
ge des Behörden Spiegel bestätigte der Sprecher des BMDS zwar, dass Zielfestlegung und nachfolgende Steuerung dafür beim BMDS lägen, aber gab zu: „Die Ausgestaltung des Zielbilds zu Open Source befindet sich noch in Ausarbeitung“. In Kooperation mit anderen europäischen Partnern würde eine neue Definition des Begriffs digitale Souveränität erarbeitet, danach würden deren Kriterien auf die Verwaltung adaptiert, wovon auch das Ziel für Open Source abhänge, denn „im Rahmen dieser Ausarbeitung wird auch über einen zugrunde zulegenden Ausgangswert und anzuwendende Metriken diskutiert werden“. Gleiches gelte für die Wirkungsmessung der Digitalen Souveränität der Bundesregierung. Einen Zeitpunkt für die Definition konkreter Ziele oder Steuerungsinstrumente könne man nicht nennen, da man auch von der Open-Source-Strategie der EU abhängig sei. Für die französische Regierung scheint das nicht zu gelten, die wartet nicht auf Godot, sondern macht konkrete Pläne. Im Klartext: Ein Jahr nach der Ankündigung ambitionierter Ziele für den Anteil von Open-Source-Software steckt man in einem vorgelagerten Definitionsprozess für die Digitale Souveränität, und erst nach dessen Abschluss will man anfangen, über Ausgangswerte und Metriken überhaupt „zu diskutieren“. Ambitionsloser geht es kaum. Angekündigt wurden außerdem acht „Durchbruchsprojekte“, mit so generischen Namen wie „Schlanker, bürgernaher Staat“, „Die große Entlastung“ oder „Einfach Digital“, die gemeinsam ein Zielbild ergeben sollen. Laut BMDS-Homepage sollen diese Durchbruchsprojekte mit „klaren, messbaren KPIs“ (Key Performance Indicators) kontinuierlich
überprüft und der Fortschritt „regelmäßig und transparent“ kommuniziert werden. Der Frage, mit welchen KPIs die Durchbruchsprojekte gemessen werden sollen und was ihr Stand sei, wich der Sprecher des BMDS aus: ihr Fortschritt werde mit „geeigneten KPIs intern erfasst“.
„Wir zeigen, was unsere Arbeit bewirkt: im System und für die Menschen, für die wir sie machen.“
Anzeige von der Website des BMDS
Aber welche KPI und welcher Fortschritt, bleibt geheim. Informiert wird nur intern. Die großen Versprechen auf der Website des Ministeriums: „Wir zeigen, was unsere Arbeit bewirkt: im System und für die Menschen, für die wir sie machen“, „Wir machen Fortschritte und Steuerungsentscheidungen nachvollziehbar: intern wie extern“ klingen wie Hohn. Einfach-Machen heißt das Portal des BMDS, zum Melden von Problemen mit der Bürokratie. Mehr als 20.000 Meldungen zählt es. Und was ist ihre Wirkung? Das Dashboard nennt nur 52 Prozent Anteil Privatpersonen oder fünf Topthemen (z. B. „Behördenprozesse“) und „Top 5 Aufwandsarten“ (z. B. Nachweise), ohne Einblick in die Vorschläge, ohne Möglichkeit, Vorschläge zu unterstützen, ohne Liste mit umgesetzten Verbesserungen. Trotz einer Stabsstelle Wirkungsmessung beim Minister bleibt die Intransparenz wie gehabt. Auch das Organigramm sieht aus, wie immer,

Priorität: Weltreisen und Agenten-KI

















































abgesehen von vielen gar nicht oder interim besetzten Stellen. Insgesamt hat das BMDS jetzt 700 Stellen, die noch offenen sollen in der zweiten Jahreshälfte besetzt werden. Fachkräftemangel gibt es trotzdem, denn im März bat der Minister die Länder, geeignetes Personal auf ihre Kosten an das BMDS abzuordnen, die meisten lehnten dankend ab.
Derweil ist Karsten Wildberger viel unterwegs, vier Kontinente in drei Monaten muss man erstmal schaffen mitten im Aufbau eines neuen
Ministeriums: UN-Besuch in New York, KI-Gipfel in Indien, G7-Meeting in Kanada, Mobile World Congress in Barcelona und natürlich: Dubai, wo er sichtlich stolz den Preis für „Best Use of AI in Government Services“ entgegennahm. Endlich Lob und Anerkennung, wenn auch 4.600 Kilometer von Berlin entfernt.
Keine Wirkungsmessung, keine Wirkung. Keine Transparenz, keine Akzeptanz.
Trotzdem irritiert der Preis, den Digital-Staatssekretär Markus Richter als „Oskar der Verwaltungsdigitalisierung“ bezeichnete, denn er wurde für ein Projekt verliehen, das weder produktiv noch in Fachverfahren eingebunden war. Beim BSI-IT-Sicherheitskongress in Bonn erklärte ein Vertreter des BMDS den Preis damit, dass Deutschland als welt-










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weit erstes Land agentische KI in komplexe Verwaltungsverfahren eingebunden hätte. Ob es eine gute Idee ist, als eher rückständiges Digitalisierungsland bei einem derart riskanten Vorhaben das Versuchskaninchen zu machen, wird der Praxistest zeigen.
Für Verwaltungsdigitalisierung scheint sich Minister Wildberger jedenfalls nur zu interessieren, wenn es um viel KI geht. Da wurde nicht zuerst eine Agenten-KI bei einfacheren Prozessen nach erfolgter Risiko-Bewertung getestet, unterstützt durch gute Governance-Strukturen mit klaren Regeln und anschließender Evaluierung, um aus Fehlern lernen kann, bevor man sich an größere Projekte wagt. KI ist aber kein größerer Computer, der mehr oder schneller rechnet, sondern ein soziotechnisches System, über das wir noch sehr wenig wissen, das sich rasant verändert und von CEOs wie von Politikern gleichermaßen sowohl hoffnungslos über- als auch unterschätzt wird. Magisch soll KI größte Probleme lösen, was meistens nicht funktioniert. Gleichzeitig werden Risiken ausgeblendet, die gerade beim Einsatz von KI-Agenten erheblich sind. So bleibt nach einem Jahr BMDS die Bilanz enttäuschend. Ja, der Deutschland-Stack ist mit einem ersten Portfolio gestartet und einige Standards dafür wurden verbindlich erklärt, allerdings nicht die Bund-ID und das Unternehmenskonto. Neue EVB-IT ermöglichen endlich den rechtssicheren Einkauf von Open Source. Es gab also auch Fortschritte. Aber von Durchbruch kann keine Rede sein und You get what you measure gilt auch für das BMDS: Keine Wirkungsmessung, keine Wirkung. Keine Transparenz, keine Akzeptanz.
Ob diese Ziele erreicht werden, hängt maßgeblich davon ab, dass die ca. 11.000 Kommunen – die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger – in die Einführung der EUDI-Wallet eingebunden werden. Dafür brauchen sie substanzielle Unterstützung bei der Vorbereitung. Fünf Felder sind aus unserer Sicht entscheidend, damitdie EUDI-Wallet ein Erfolg wird.
1. Rechtliche Anforderungen
Mit eIDAS 2.0 ist der europäische Rahmen gesetzt, doch national bestehen weiterhin Lücken. Dies müssen wir nun mit dem Digitale Identitäten-Gesetz schließen. Kommunen müssen sowohl als Nachweisaussteller – etwa für Meldebescheinigungen oder, perspektivisch, Führerscheine – als auch als Akzeptanzstellen für digitale Nachweise agieren können. Ohne klare Leitlinien und verbindliche IT-Governance drohen Unsicherheiten in der Umsetzung. Bestehende Fachverfahren und Antragsprozesse müssen verpflichtend „Wallet-fähig“ werden, damit klare Perspektiven für Softwareherstellende, Verwaltungen und Bürger entstehen. Zudem müssen zahlreiche Fachgesetze wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) oder das Verwaltungsverfahrensgesetz angepasst werden, um digitale Nachweise rechtssicher anerkennen zu können.
2. Technische Anforderungen
Die Integration der Wallet in bestehende Systeme ist komplex. Kommunale Fachverfahren, Register und eID-Infrastrukturen müssen über standardisierte Schnittstellen angebunden werden. Entscheidend sind interoperable Lösungen und eine klare Referenzarchitektur. Kommunen benötigen dafür praxistaugliche Middleware, etwa Wallet-Gateways, die eine einfache Anbindung ermöglichen. Verbindliche Standards und zentrale Schnittstellen sowie Betriebsmodelle sind zwingend erforderlich. Andernfalls drohen unnötige Mehrkosten durch Parallelentwicklungen.
Die digitale Verwaltung des Bundes wächst derzeit an vielen Stellen gleichzeitig. Verschiedene Organisationseinheiten entwickeln digitale Bausteine parallel und häufig ohne durchgängig gemeinsame Standards. Dadurch entstehen ähnliche Lösungen mehrfach, die nicht immer reibungslos miteinander kompatibel sind. Im vergangenen Bundestagswahlkampf spielte deshalb die Idee einer zentralen Digitalagentur eine wichtige Rolle. In der aktuellen Modernisierungsagenda wurde dieser Ansatz jedoch wieder verworfen. An die Stelle der Agentur soll nun das sogenannte Digitalcenter treten. Dieses soll die bestehenden Digitaleinheiten des Bundes neu ordnen und stärker zusammenführen.
Dazu zählen unter anderem das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS), der Digital-

Die EUDI-Wallet muss alle Verwaltungsebenen gleichermaßen einbinden
(BS/Dr. Markus Reichel/ Prof. Dr. Jürgen Anke) Die EUDI-Wallet ist eines der zentralen Digitalisierungsprojekte Europas.
Ihr Erfolg entscheidet sich aber dezentral – durch ihre Nutzung in Privatwirtschaft und Verwaltung. Sie schafft die Grundlage für sichere, interoperable digitale Identitäten und Nachweise und eröffnet neue Möglichkeiten für Verwaltung und Wirtschaft. Dies eröffnet die Chance, die Interaktion mit Kundinnen und Kunden sowie Bürgerinnen und Bürgern komfortabel und sicher zu gestalten sowie gleichzeitig unsere Verwaltung endlich zu digitalisieren.

Die EUDI-Wallet ist ein zentraler Baustein für die nächste Stufe der Verwaltungsdigitalisierung in Europa. Foto: BS/ Igor Link, stock.adobe.com
Pilotprojekte und Testumgebungen wie die SPRIND-Sandboxes sind für die Vorbereitung unverzichtbar. Sie ermöglichen es, Anwendungsfälle realitätsnah zu erproben, Schnittstellen zu validieren und kommunale IT-Dienstleister frühzeitig einzubinden.
3. Organisatorische Anforderungen Die Einführung der Wallet erfordert neue Verwaltungsprozesse. Dazu gehören Onboarding-Strukturen, PIN-Management sowie sichere und niedrigschwellige Rücksetzverfahren. Gleichzeitig braucht es klare Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung, etwa für die Definition, Ausstellung und Pflege von Nachweisen. Unklar ist bisher, wie die Kostenfrage bei Umsetzung und Einbindung der EUDI-Wallet geklärt wird. Auf die Kommunen kommen nicht nur hohe Kosten für
Investitionen, sondern auch für Personal, Schulung und IT-Betrieb zu. Daneben sind zentrale Unterstützungsstrukturen wie bundesweite Helpdesks, standardisierte Onboarding-Prozesse und praxistaugliche Leitfäden erforderlich. Nur wenn Kommunen – unabhängig von ihrer Größe und Ausstattung –strukturell befähigt werden, kann die EUDI-Wallet flächendeckend eingeführt werden.
4. Pilotstadt Dresden als Beispiel und Grundlage für die Skalierung Dresden zeigt, wie Umsetzung gelingen kann. Die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wissenschaft und Politik ermöglicht praxisnahe Tests konkreter Anwendungsfälle mit klarem Nutzen. Erste Erfahrungen zeigen: Kurze Entscheidungswege, klare Zuständigkeiten und der Mut zum Ausprobieren
sind entscheidend. Gleichzeitig wird deutlich, wie wichtig standardisierte Lösungen und eine enge Einbindung in bundesweite Strukturen sind. Die gewonnenen Erkenntnisse sind übertragbar und sollten als Blaupause für andere Kommunen dienen. So können einheitliche Standards für Schnittstellen, Datenformate und Nachweise geschaffen werden, damit Lösungen in verschiedenen kommunalen IT-Landschaften eingesetzt werden können. Ebenso entscheidend sind zentrale Infrastrukturen und „Plugand-Play“-Ansätze, die insbesondere kleinere Kommunen ohne eigene Entwicklungsressourcen befähigen, die EUDI-Wallet schnell anzubinden. Dresden geht hierbei als Pilotstadt für die EUDI-Wallet voran und testet bereits heute neben der Identifikationsfunktion auch die Einbindung eigener Nachweise wie Ehrenamtskarte und Sozialpass. Parallel erarbeitet die HTW Dresden Lösungen zur Ausstellung von Nachweisen für Studierende, beispielsweise Studierendenausweise und Leistungsnachweise für das BAföG.
5. Kommunikative Vorbereitung Doch alle vorherigen Maßnahmen entfalten nur ihre Wirkung, wenn die EUDI-Wallet auch kommunikativ vorbereitet wird, um die Akzeptanz bei Bürgern und Verwaltung zu fördern. Vom Bürgermeister bis zu den Mitarbeitenden in der Verwaltung müssen alle Akteure frühzeitig sensibilisiert und eingebunden werden. Ähnliche Fehler, wie bei der Einführung der eID in Bezug auf die Online-Ausweisfunk-
tion dürfen sich nicht wiederholen. Gleichzeitig müssen die Bürger von Anfang an mitgenommen werden. Vertrauen entsteht durch transparente Kommunikation über Nutzen, Datenschutz und Funktionsweise. Informationskampagnen, verständliche FAQs und sichtbare Praxisbeispiele sind essenziell. Internationale Erfahrungen zeigen, dass mangelnde Kommunikation Vertrauen schnell untergraben kann. Kommunikation muss daher kontinuierlich erfolgen und konkrete Mehrwerte in den Mittelpunkt stellen.
Die letzte Meile
Die EUDI-Wallet ist weit mehr als ein IT-Projekt – sie ist ein umfassender Verwaltungs- und Kulturwandel. Entscheidend sind dafür die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen, praxisnahe Unterstützung für Kommunen und ihre konsequente Einbindung. Gelingt dies, kann Deutschland einen großen Sprung in der Verwaltungsdigitalisierung machen und gleichzeitig neue digitale Ökosysteme stärken. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam handeln – und die letzte Meile der Umsetzung konsequent angehen.


Dr. Markus Reichel (CDU) ist seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages und vertritt seitdem als Abgeordneter den Wahlkreis Dresden. Foto: BS/Frank Grätz
Prof. Dr.-Ing. habil. Jürgen Anke ist Professor für Softwaretechnologie und Informationssysteme an der HTW Dresden. Foto: BS/privat
Was das geplante Digitalcenter verspricht
(BS/Carla Menzel) Die Bundesregierung will die digitale Verwaltung neu ordnen – mit einem Digitalcenter statt der ursprünglich geplanten Digitalagentur. Ziel sind weniger Doppelarbeit und vor allem einheitliche Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Doch ob aus dem Kooperationsmodell aus ITZBund, DigitalService und weiteren Einheiten mehr wird als ein neues Dach über alten Strukturen, ist umstritten.
Service des Bundes, Teile der Bundesdruckerei, GovTech Deutschland sowie die PD – Berater der öffentlichen Hand. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) verspricht sich davon eine leistungsfähigere digitale Verwaltungslandschaft, indem Kompetenzen gebündelt, Komplexität reduziert und Doppelstrukturen abgebaut werden.
ken behalten und gleichzeitig enger abgestimmt zusammenarbeiten.
Konkret bedeutet das: Jede Einheit soll im künftigen Gefüge klar definierte Rollen übernehmen. „Wir legen die Portfolios dieser einzelnen Einheiten nebeneinander, damit sie sich gegenseitig ergänzen“, beschreibt Richter den Ansatz. Ein Ministeriumsprecher erläutert weiter: „Die Idee ist, dass der DigitalService weiter exzellente Bürger-Apps baut, während das ITZBund die stabilen Backend-Systeme bereitstellt und ZenDiS für Open-Source-Strategien sorgt.“
Transparenzvorgaben wie staatliche Stellen, etwa bei der Veröffentlichung von Ausschreibungen des BMDS. Das Digitalcenter soll laut dem Staatsserkretär deshalb als Kooperationsstruktur entstehen. „Es ist eine Verabredung, wie man prozessual und technisch zusammenarbeitet und wer [...] welche Verantwortung trägt“, erklärt Richter. Die Gesellschaften sollen dementsprechend eigenständig bleiben; eine Fusion zu einer einzigen Gesellschaft sei nicht geplant.

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Digitalcenter als Arbeitsmuskel „Am Ende des Tages brauchen wir ein Portfolio-Management. Deshalb sind wir gerade dabei, unseren Arbeitsmuskel Digitalcenter mit Leben zu füllen“, betont Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Digitalministerium. Die Idee dahinter sei, die unterschiedlichen staatlichen Digitaleinheiten nicht zu verschmelzen, sondern sie wie ein gemeinsames Leistungsportfolio zu steuern und gezielt einzusetzen. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um die Gründung einer neuen Großbehörde. „Ich halte nichts davon, eine neue Agentur zu schaffen. Das würde die Sache nur noch weiter verkomplizieren“, so Richter Stattdessen sollen bestehende Organisationen ihre jeweiligen Stär-
Kooperation statt Struktur Wie das Zusammenspiel der verschiedenen Einheiten konkret organisiert werden soll, ist derzeit noch offen. Ein zentrales Problem des Vorhabens liegt laut kritischen Stimmen in der sehr heterogenen Struktur der beteiligten Akteure. DigitalService, ITZ Bund, ZenDiS und GovTech Deutschland unterscheiden sich teils grundlegend in ihrer Rechtsform und institutionellen Einbindung. So ist GovTech Deutschland beispielsweise ein Verein und unterliegt daher derzeit nicht automatisch denselben


Frühe Konzeptphase Noch befindet sich das Vorhaben in einer frühen Phase. In Workshops wurden die beteiligten








Einheiten laut Angaben eines BMDS-Vertreters im Digitalausschuss bereits zusammengebracht, um mögliche Rollen, Prozesse und gemeinsame Anwendungsfälle zu definieren. Ziel sei ein schrittweise entstehender Rahmen für Zusammenarbeit und Aufgabenteilung. Reicht ein gemeinsames Dach? Im politischen Raum wird der Ansatz grundsätzlich begrüßt, zugleich aber kritisch begleitet. Abgeordnete sehen noch offene Fragen bei Steuerung, Verbindlichkeit und Umsetzungstiefe. „Ein neues Logo und ein gemeinsames Dach reichen nicht aus. Entscheidend ist, ob die Einheiten auch operativ ineinandergreifen“, so der CDU-Abgeordnete Henri Schmidt. Deutlicher wird der Grünen-Politiker Moritz „Wir riskieren, mit dem Digitalcenter nur eine Lücke zu stopfen, anstatt eine echte, handlungsfähige Digitalagentur nach internationalem Vorbild zu


Mit künstlicher Intelligenz die Verwaltung von morgen gestalten. schaffen.“



Behörden Spiegel: Worum geht es in Ihrer Studie zur Nachnutzung in der öffentlichen Verwaltung?
Theresa Amberger: Wir wollten verstehen, wie Nachnutzung in der Praxis tatsächlich funktioniert, welche Formen es gibt und warum sie mal besser, mal schlechter gelingt. Dafür haben wir einen Mixed-Methods-Ansatz gewählt: zunächst Tiefeninterviews mit 35 Expertinnen und Experten, um das Feld strukturiert zu erfassen, anschließend eine Online-Umfrage zur quantitativen Einordnung der Ergebnisse.
Behörden Spiegel: Ist das uneinheitliche Begriffsverständnis davon, was Nautzung bedeutet, nicht bereits eine Hürde?
Amberger: Ja, eindeutig. Viele können mit dem Begriff wenig anfangen oder verstehen ihn unterschiedlich. Manche verbinden ihn ausschließlich mit EfA, andere praktizieren Nachnutzung, ohne sie so zu nennen. Das




Wie Nachnutzung besser funktionieren kann
(BS) Nachnutzung ist einer der zentralen Erfolgsfaktoren der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Statt Lösungen immer wieder neu zu entwickeln, sollen bestehende Ansätze stärker geteilt und übernommen werden. In der Praxis bleibt dieses Potenzial jedoch oft ungenutzt. Eine aktuelle Studie von NExT e. V. geht der Frage nach, wie Nachnutzung heute tatsächlich funktioniert, wo ihre Grenzen liegen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie breiter wirksam wird. Frederik Steinhage spricht hierzu mit Studienautorin Theresa Amberger.
erschwert den Austausch. Deshalb war es wichtig, ein gemeinsames Verständnis zu schaffen. Interessant ist, dass Begriffe wie „Share and Reuse“ oft sofort verständlich sind.
Behörden Spiegel: Ihre Studie zeigt, dass Nachnutzung häufig informell und netzwerkgetrieben entsteht. Ist das eher Stärke oder Defizit?
Amberger: Beides. Netzwerke kompensieren fehlende Strukturen, etwa wenn Lösungen schwer auffindbar sind. Gleichzeitig ist informeller Austausch unverzichtbar. Best-PracticeTransfer lässt sich nie vollständig formalisieren. Problematisch wird es erst, wenn Netzwerke strukturelle Defizite dauerhaft ersetzen müssen.
Behörden Spiegel: Sie unterscheiden zwischen Nachnutzung im OZGKontext und darüber hinaus und beschreiben zugleich vier zentrale Prozessschritte der Nachnutzung: entwickeln, bereitstellen, zusammenbringen und nachnutzen. Welche

Rolle spielen diese Unterschiede und Prozessschritte für die Praxis?
Amberger: Die Unterscheidung hilft vor allem analytisch. Im OZG-Kontext gibt es mehr Struktur, was etwa Auffindbarkeit und rechtliche Fragen
Daten sollen Grenzen überschreiten
(BS/Frederik Steinhage) Ende 2025 wurde die Interoperable Europe Agenda veröffentlicht. Die Europäische Union hat damit erstmals eine operative Roadmap vorgelegt, die den Anspruch grenzüberschreitender digitaler Verwaltungsleistungen in konkrete Maßnahmen übersetzen soll. Ausgangspunkt ist der Interoperable Europe Act, der den Austausch von Daten zwischen öffentlichen Verwaltungen systematisch verbessern und damit digitale Dienstleistungen nutzerzentrierter, effizienter und EU-weit anschlussfähig machen soll.
Die Agenda selbst versteht sich nicht als klassisches Strategiepapier, sondern als jährlich fortzuschreibender Arbeitsrahmen, der Bedarfe identifiziert, Maßnahmen bündelt und bestehende Initiativen stärker miteinander verzahnt. Eng damit verbunden ist auch der Aufbau neuer Governance-Strukturen auf europäischer Ebene. Mit dem Interoperable Europe Board und einem Netzwerk nationaler Koordinatoren sollen Abstimmungsprozesse beschleunigt und Prioritäten gemeinschaftlich gesetzt werden. Ziel ist es, Interoperabilität frühzeitig in Gesetzgebungs- und Digitalvorhaben zu integrieren, anstatt sie erst nachträglich technisch herzustellen. Damit verschiebt sich der Fokus zunehmend von reiner Umsetzung hin zu strategischer Steuerung und institutionalisierter Zusammenarbeit. Die Agenda selbst versteht sich nicht als klassisches Strategiepapier, sondern als jährlich fortzuschreibender Arbeitsrahmen, der Bedarfe identifiziert, Maßnahmen bündelt und bestehende Initiativen stärker miteinander verzahnt. Im Mittelpunkt steht dabei die Erkenntnis, dass Interoperabilität weniger an fehlenden technischen Lösungen scheitert als an fragmentierten Strukturen und unzureichender Abstimmung zwischen Mitgliedsstaaten und Politikfeldern. Ein zentrales Element ist die systematische Erfassung von Bedarfen für Interoperabilitätslösungen, die von Referenzarchitekturen über Standards bis hin zu konkreten Anwendungen reichen. Besonders hervorgehoben werden Datenstandards, semantische Modelle und Lösungen, die bereits in mehreren Mitgliedsstaaten im Einsatz sind. Diese sollen künftig stärker sichtbar gemacht und mit einem Interoperable-
Europe-Label versehen werden, das ihre Wiederverwendbarkeit rechtlich und organisatorisch stärkt.
Austausch erleichtern Parallel dazu gewinnt die operative Umsetzung an Dynamik. Im Frühjahr 2026 stehen mehrere Maßnahmen aus der Agenda erstmals konkret zur Umsetzung an, darunter Förderaufrufe im Rahmen des Digital Europe Programme für sogenannte Multi-Country Projects. Diese sollen noch im Laufe des Jahres starten und gezielt gemeinsame Infrastrukturkomponenten für grenzüberschreitende Dienste entwickeln. Die Frist zur Einreichung entsprechender Projektvorschläge endet bereits im Mai 2026, was den zeitlichen Druck auf nationale Verwaltungen erhöht, sich aktiv zu beteiligen und Kooperationsstrukturen aufzubauen.
„Interoperabilität
frühzeitig in Gesetzgebungs- und Digitalvorhaben integrieren.“
Gleichzeitig rückt die Frage nach gemeinsamen technischen Grundlagen stärker in den Fokus. Die Agenda betont die Notwendigkeit einheitlicher Schnittstellen, standardisierter APIs und konsistenter Datenmodelle, um den Austausch zwischen Systemen zu erleichtern und Integrationsaufwände zu reduzieren. Diese Harmonisierung soll nicht zentralistisch erfolgen, son-
dern durch die konsequente Anwendung bestehender Standards und deren Weiterentwicklung in gemeinschaftlichen Prozessen.
Eine besondere Rolle spielt dabei der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Die Agenda identifiziert KI explizit als prioritäres Handlungsfeld, da sie sowohl neue Anforderungen an Interoperabilität stellt als auch selbst auf funktionierende Datenflüsse angewiesen ist. Für 2026 zeichnen sich erste Ansätze ab, KI-basierte Anwendungen stärker an interoperable Datenräume und semantische Standards zu binden, um Skalierbarkeit und rechtliche Konformität zu gewährleisten.
Auch das Thema digitale Souveränität wird operationalisiert. Die Agenda setzt bewusst auf offene Standards, Open-Source-Lösungen und föderierte Architekturen, um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu reduzieren und die Kontrolle über zentrale Infrastrukturen zu sichern. Gleichzeitig zeigt sich hier eine Spannung zwischen politischem Anspruch und praktischer Umsetzung, da viele bestehende Systeme weiterhin proprietär geprägt sind und ein Übergang nur schrittweise erfolgen kann.
Auffällig ist zudem die starke Betonung von Synergien mit bestehenden Initiativen, etwa im Bereich Datenräume, KI-Governance oder sektorspezifischer Digitalprogramme. Die Agenda versucht, diese Vielzahl an Aktivitäten zu bündeln und übergreifende Interoperabilitätsanforderungen frühzeitig in politische Prozesse einzubringen. In der Praxis bleibt jedoch die Herausforderung bestehen, diese Koordination tatsächlich wirksam zu gestalten, da Zuständigkeiten weiterhin auf mehrere Ebenen verteilt sind.
erleichtert. Gleichzeitig berichten Personen außerhalb dieses Kontexts oft von höherer Zufriedenheit, weil sie freier und weniger verpflichtend arbeiten. Die vier Prozessschritte helfen dabei, Nachnutzung überhaupt greifbar zu machen — von der Entwicklung über die Bereitstellung und das Zusammenbringen bis hin zur konkreten Nutzung. In der Praxis zeigen sich jedoch in allen Phasen unterschiedliche Herausforderungen – von fehlender Nachnutzbarkeit bei der Entwicklung bis hin zu Auffindbarkeitsproblemen beim Zusammenbringen. Insgesamt wird deutlich: Struktur hilft, bringt aber oft auch zusätzliche Komplexität mit sich.
Behörden Spiegel: Sie beschreiben vier Prozessschritte der Nachnutzung. Wo liegt der größte Hebel?
Amberger: Vor allem in der Entwicklung. Dort entscheidet sich, ob Lösungen später überhaupt nachnutzbar sind. Standards, Anschlussfähigkeit und verschiedene Nutzungskontexte müssen von Anfang an mitgedacht werden. Gleichzeitig bleibt die Auffindbarkeit ein zentrales Problem und bei Bereitstellung und Nutzung spielen kulturelle Faktoren eine große Rolle.
Behörden Spiegel: Unerfahrene scheitern oft am Einstieg, erfahrene Akteure an strukturellen Problemen. Was sagt das über den Stand der Nachnutzung in Deutschland aus?
Amberger: Ein echtes System existiert bislang nur in Ansätzen. Es gibt einzelne funktionierende Strukturen, vor allem im OZG-Kontext. Insgesamt ist Nachnutzung aber noch nicht als durchgängiges Instrument etabliert. Viele kennen das Thema gar nicht oder sehen es nicht als strategischen Ansatz.
Behörden Spiegel: Wie lässt sich Nachnutzung strategisch besser steuern?
Amberger: Es braucht vor allem mehr Verbindlichkeit, Planungssicherheit und Transparenz. Verwaltungen wollen wissen, was kommt, bevor sie selbst entwickeln. Dazu gehören verbindlichere Standards, mehr Interoperabilität und eine konsequente Überprüfung bestehender Vorgaben. Entscheidend sind auch eine langfristige Finanzierung sowie die Bereitstellung zentraler Basisdienste.
Behörden Spiegel: Lassen sich Steuerungsmechanismen aus dem OZG-Kontext auf andere Bereiche übertragen?
Amberger: Nicht eins zu eins. Der OZG-Kontext ist durch verpflichtende Leistungen geprägt. Übertragbar ist aber das Prinzip der Arbeitsteilung – also dass wenige entwickeln und viele nachnutzen. Wichtig wäre, Akteure früh zusammenzubringen, bevor parallele Entwicklungen entstehen. Gleichzeitig muss man aufpassen, keine zusätzliche Komplexität aufzubauen.
Behörden Spiegel: Viele Verwaltungen beklagen fehlende Orientierung bei Nachnutzungsangeboten. Wo liegen die Gründe hierfür?
Amberger: Die große Zahl an Plattformen überfordert viele bereits beim Einstieg. Gleichzeitig sind viele Angebote noch nicht nutzerfreundlich genug. Sinnvoll wäre ein zentraler Einstiegspunkt. Bei der Konsolidierung sollte man aber darauf achten, nicht nur Lösungen anzubieten, sondern auch problemorientierte Zugänge zu schaffen und Austausch zu ermöglichen.
Behörden Spiegel: Was ist die zentrale Botschaft Ihrer Studie mit Blick auf eine mögliche nationale Strategie?
Amberger: Es braucht weniger neue Strategiepapiere als ein echtes strategisches Vorgehen. Vieles ist bereits bekannt, wird aber nicht konsequent umgesetzt. Entscheidend sind klare Standards, funktionierende Interoperabilität und passende Anreize. Nachnutzung wird bisher oft nicht belohnt – weder finanziell noch kulturell. Gleichzeitig gilt: Politische Rahmenbedingungen sind wichtig, aber am Ende müssen auch die Verwaltungen selbst Nachnutzung aktiv leben und umsetzen wollen.

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Freitag, 5. Juni 2026 9:15 – 14:00 Uhr



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Einen deutlichen Auftakt setzt der Brandenburgische Digitalminister Dr. Benjamin Grimm mit einer ehrlichen Diagnose: „Nur zwölf Prozent der in einer Umfrage befragten Brandenburgerinnen und Brandenburger sind der Meinung, dass ihre Erwartungen an eine moderne digitale Verwaltung aktuell erfüllt werden.“ Noch alarmierender sei der Blick auf das Staatsvertrauen: „In Brandenburg gibt nur noch etwa jede und jeder Vierte an, dem Staat zu vertrauen.“
Auch Prof. Dr. Isabella Proeller, Inhaberin des Lehrstuhls für Public und Nonprofit Management an der Universität Potsdam,ordnet diese Lage strukturell ein. Die bisherigen Entwicklungen seien „nicht so disruptiv, wie wir es uns erhofft oder erwartet haben“. Vielmehr zeige sich Digitalisierung als Fortsetzung klassischer Verwaltungsreformen: „langsam, schrittweise, mit vielen Pilotprojekten“.
Zentralisierung vs. kommunale
Realität
Ein zentrales Spannungsfeld: die Frage nach der richtigen Balance zwischen zentraler Steuerung und kommunaler Autonomie.
Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds Brandenburgs, begrüßt ausdrücklich die neue Rolle des Digitalministeriums: „Ein eigenes Digitalministerium am Kabinettstisch – das stellt die Digitalisierung in Brandenburg auf eine ganz neue Grundlage.“ Gleichzeitig
Im Segment Digitale Verwaltung des DESI-Index der Europäischen Union belegt Deutschland auch im Jahr 2026 einen schwachen 21. Platz. Um Abhilfe zu schaffen, habe die Bundesregierung allerdings die völlig falschen Maßnahmen ergriffen, moniert Dr. Marco Brunzel, Dozent an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Denn die Platzierung richte sich danach, wie viele Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung stünden. In der deutschen Verwaltung ging man deshalb schlicht den Weg, alle Verwaltungsdienstleistungen bis an die Tür zu digitalisieren. Aus Brunzels Sicht ist das der völlig falsche Ansatz. Dieser missverstehe Digitalisierung als Werkzeug für bestehende Systeme. Um die „PS der Digitalisierung tatsächlich auf die Straße zu bringen“, bedürfe es hingegen eines völlig neuen Paradigmas der kommunalen Leistungserbringung –abseits der Werkzeugorientierung. Plattformisierung nennt sich das Konzept, das dem Verwaltungs-
Brandenburg setzt auf neue Digitalstrukturen
(BS/Carla Menzel) Die Digitalisierung der Verwaltung in Brandenburg steht an einem Wendepunkt – zumindest, wenn es nach den Referentinnen und Referenten des Fachkongresses „Digitale Zukunft Brandenburg“ geht. Zwischen ernüchternder Bestandsaufnahme, klaren Reformansätzen und strukturellen Zielkonflikten wurde deutlich: Der Anspruch ist hoch, die Umsetzung bleibt die zentrale Herausforderung.

„Wir müssen in dieser Legislaturperiode einen deutlichen Digitalsprung nach vorne machen“, hebt Dr. Benjamin Grimm, Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg, hervor.
warnt er vor einer Überzentralisierung: „Wir wollen keinen Staat, in dem alles aus einer Hauptstadt gesteuert wird.“
Auch Sabine Griebsch, Managing Director bei GovThings, betont, dass Kommunen weiterhin eigene Fachverfahren benötigten, weil ihre Aufgaben sehr unterschiedlich und oft stark spezialisiert seien. Eine vollständige Zentralisierung sei daher weder realistisch noch sinn-
voll. Gleichzeitig entstehe daraus jedoch ein Sicherheitsproblem: Die Vielzahl unterschiedlicher Systeme erhöhe die Komplexität und damit potenzielle Angriffsflächen. Deshalb brauche es zentrale Sicherheitsstrukturen wie ein Security Operation Center sowie bessere Vernetzung. Breite Zustimmung findet die Neuordnung der Steuerung der Digitalpolitik in Brandenburg, mit
der Zuständigkeiten und Mittel stärker zentral gebündelt werden. Kernstück dieser Reform ist das neue Digitalbudget. Digitalminister Grimm bezeichnete es als „zentrales Instrument, um Standards zu vereinheitlichen, Prioritäten zu setzen und strategische Ziele gemeinsam umzusetzen.“
Weg von der „Projektitis“
Auch Dr. André Göbel, Präsident der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), lobt diesen Ansatz ausdrücklich als „Best Practice“. Gleichzeitig kritisierte er die bisherige Praxis der „Projektitis“: zu viele Einzelanwendungen ohne strukturellen Mehrwert. „Von diesen Anwendungen haben wir deutschlandweit viel zu viele“, so Göbel Grimm selbst beschreibt den Reformprozess als Abkehr von institutioneller Zersplitterung: Früher habe es „drei oder mehr Zentren“ gegeben, die Digitalisierung parallel gesteuert hätten – mit teils widersprüchlichen Ergebnissen. Heute setze das Land auf eine klarere Bündelung der Zuständigkeiten und eine einheitliche Steuerung
Vom anhaltenden Missverständnis der Digitalisierung (BS/Jonas Brandstetter) Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) ist der Rahmen gesetzt, die Digitalisierung staatlicher Prozesse umzusetzen. Bis zur Staatsmodernisierung bleibt der Weg aber weit. Denn dem OZG liegt ein Konstruktionsfehler zugrunde: Statt Zugang und Verbindung für Bürgerinnen und Bürger zu digitalisieren, hätte der erste Digitalisierungssprung der Datenbasis gelten sollen.
dozenten zur Abschöpfung der Potenziale der Digitalisierung vorschwebt.
Das Spotify und Netflix für die deutsche Verwaltung
Im Kontrast zum werkzeugzen trierten Ansatz sieht das Konzept der Plattformisierung vor, den Verwaltungsverbund aus modularen Bausteinen neu zu verschalten. Plattformen verbinden Daten, Prozesse und Akteure. Digitale Leistungen werden so nicht mehr primär innerhalb einzelner Behörden produziert, sondern in kooperativen Leistungsnetzwerken. Auf diese Weise entstehe ein „Spotify oder Netflix für den Staat“, erklärte Brunzel. Nicht die Prozesse der 1970er Jahre elektrisieren,

„Wir müssen weniger an Ideen und Technologien arbeiten, sondern stärker an der Trägheit der Systeme. Das ist die eigentliche Herausforderung“, erörtert Prof. Dr. Isabella Proeller, die an der Universität Potsdam den Lehrstuhl für Public und Nonprofit Management innehat.
sondern neue Konzepte denken, heißt seine Devise. Dass eine neue Park-App keine langfristige Lösung für die Staatsmodernisierung sein kann, dem pflichtet Ernst Bürger, Staatssekretär der Justiz und für Digitalisierung sowie IT-Beauftragter des Landes Brandenburg, bei. Aufgabe des Landes sei vielmehr, den Kommunen eine Architektur bereitzustellen. Dabei dürfe man nicht davor zurückscheuen, Grundsatzfragen zu stellen. Dessen Umsetzung stehe aber eine „Ursünde“ der Gestaltung des OZG im Wege. Denn laut Bürger zäume das OZG das Pferd von hinten auf. Nicht die Digitalisierung der Schnittstellen – also das Front end – hätte an erster Stelle stehen sollen, sondern die Datengrundla-
ge des Backends. Die Plattformen und letztendlich die Verbindung zu den Bürgerinnen und Bürgern hätten im Nachgang daran anschließen sollen.
Projekte werden in der Fläche lebendig
Die Erfahrung, dass die neue Nutzendenzentrierung des OZG spätestens beim Aufsetzen plattformbasierter Lösungen in ihrem Anspruch zur Staatsmodernisierung auf Granit beißt, teilt Eckhard Riege, Referent beim Ministerium für Inneres und Bau MecklenburgVorpommern. Mit seinem Ziel, die digitale Baugenehmigung als Einer-für-alle-Leistung (EfA-Leistung) plattformisiert anzubieten, fand er wenig Unterstützung. Um

„Das ist nicht nur ‚Good Practice‘, das ist wirklich ‚Best Practice‘“, lobt der Präsident der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), Dr. André Göbel, das Vorgehen des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg.
über Digitalministerium und Digitalbudget.
Umsetzungslücke
Trotz strategischer Fortschritte bleibe die Umsetzung das zentrale Problemfeld. Proeller spricht von einer systemischen Trägheit: Institutionen seien „sehr gut darin, neue Entwicklungen aufzunehmen, ohne sich grundlegend zu verändern“. Genau das sei zugleich Stärke und Hemmnis.
Sie betont zudem die massive Heterogenität der kommunalen Ebene: „Die großen Metropolen sind in einer ganz anderen Situation als die Mehrheit der kleinen Gemeinden.“ Auch Graf macht deutlich, dass Digitalisierung nicht an den Grenzen der Verwaltung endet: „Die öffentliche Daseinsvorsorge muss insgesamt digital gedacht werden, nicht nur die Verwaltungsverfahren.“
Einigkeit herrschte darüber, dass die technische Infrastruktur entscheidend sei. Grimm verweist auf die laufende Registermodernisierung: Ziel sei es, dass Daten „automatisiert ausgetauscht werden, sodass Bürgerinnen und Bürger ihre Angaben nicht mehrfach einreichen müssen“.
Auch Künstliche Intelligenz (KI) spielt dabei eine zentrale Rolle. Grimm kündigte ein landesweites KI-Assistenzsystem an: „KI kann helfen, Prozesse zu automatisieren, Mitarbeitende zu entlasten und den Bürgerservice zu verbessern.“
den Bremsern zum Trotz dennoch Projekte auf die Schienen zu setzen, hat sich Riege eine Strategie angeeignet: „Man muss ein Projekt erst selber durchziehen und dann eine Projektgruppe um sich scharen“, erklärt der Referent des Mecklenburg-vorpommerschen Innenministeriums.
Ob Digitalisierung funktioniert, zeigt sich in der Kommune
Ob Plattform- oder werkzeugzentrierter Lösungsansatz – der reelle Wert einer Digitalisierungsmaßnahme offenbart sich erst in der kommunalen Anwendung – das weiß Cathleen Rohr-Mehani, Digitalisierungsbeauftragte im Landkreis Spree-Neiße.
Dabei seien drei Elemente für den Erfolg entscheidend: gemeinsame Standards, Ressourcen, um Projekte umsetzen zu können, und Zusammenarbeit mit den übergeordneten Stellen. Fehlten diese Voraussetzungen, entstehe eine Lücke zwischen der politischen Erwartungshaltung und den kommunalen Realitäten.

Mit Blick auf die kommunale Praxis erklärt die Digitalisierungsbeauftragte im Landkreis Spree-Neiße, Cathleen Rohr-Mehani, der Wert von Digitalisierung zeige sich in der Anwendung vor Ort – entscheidend sei eine funktionierende Zusammenarbeit. Alle Fotos auf dieser Seite: BS/Bildschön

Renate Bunten, Geschäftsführerin bei Kommunix, betonte in ihrem Vortrag, wie wichtig es für das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern sei, dass Fachanwendungen intuitiv gestaltet würden und welch zentrale Rolle die richtigen Software-Komponenten dabei spielt.
„Eswird wahnsinnig viel gemacht – wir sind eher mit Leuchttürmen zugestellt“, sagt Bürger. Doch genau darin liege das Problem: Bund, Länder und Kommunen trieben parallel zahllose Projekte, Programme und Reformen voran. Was fehle, seien ein gemeinsames Zielbild und eine klare Steuerung.
Ein aktuelles Beispiel ist die föderale Modernisierungsagenda. Sie umfasst rund 80 Maßnahmen auf Bundes- und etwa 240 auf föderaler Ebene. Inhaltlich sei vieles davon sinnvoll, betont Bürger: Organisationsentwicklung, Prozessmodernisierung, echte Verwaltungsreformen. Doch ein entscheidender Baustein fehle – ein übergeordnetes Leitbild, wie der deutsche Staat in den Jahren 2030, 2035 oder 2040 aussehen soll. Ohne dieses Zielbild lasse sich kaum sinnvoll priorisieren. Hinzu komme ein strukturelles Problem: die Governance. Zwar gebe es Abstimmungen im Kanzleramt, im neu geschaffenen Digitalministerium sowie in den Ländern über Staatskanzleien und Fach-
Adrian Gelep, Geschäftsführer der DigitalAgentur Brandenburg, bringt diese Gemengelage auf den Punkt, als er die Vielzahl an Erwartungen, Trends und Anforderungen als „irre Herausforderung“ beschrieb, die es zusammenzuführen gelte. Seine Gesprächspartnerin Daniela Kuzu, Beigeordnete der Stadt Neuruppin, formuliert die daraus resultierende Frustration deutlich: „Es gibt viel zu reden, aber leider wird nicht so viel getan.“ Dieser Spannungsbogen zwischen Diskurs und Umsetzung macht deutlich, dass die eigentliche Herausforderung weniger im „Was“ als im „Wie“ liegt. Kuzu schildert die Perspektive einer Kommune, die sich trotz knapper werdender Ressourcen aktiv auf den Weg gemacht hat. Mit rund 50 eingeführten Fachverfahren sei Neuruppin gut aufgestellt, gleichzeitig aber wachse der Druck durch Fachkräftemangel und steigende Anforderungen. Die personelle Aufstockung im IT-Bereich von vier auf 13 Mitarbeitende sei ein bewusster Kraftakt gewesen, verbunden mit erheblichen Investitionen. Dennoch bleibe die Realität geprägt von Zielkonflikten, etwa zwischen kurzfris-

Dr. Marco Brunzel, Dozent, HWR Berlin/ Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, regte die Diskussion rund um die brandenburgische Digitalstrategie aus dem Publikum heraus an, indem er ein wirkungsorientiertes Handeln einforderte.

Der Fachgebietsleiter für Cybersecurity am Hasso-Plattner-Institut, Prof. Dr. Christian Dörr, betont, dass stark zersplitterte Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten an und für sich ein Sicherheitsrisiko für den kommunalen Raum darstellt
Die digitale Staatsmodernisierung im föderalen System
(BS/Carla Menzel) Deutschland digitalisiert – und doch bleibt das große Bild unübersichtlich. Das ist die zentrale Diagnose von Ernst Bürger, Staatssekretär der Justiz und für Digitalisierung sowie IT-Beauftragter des Landes Brandenburg. Er zeichnet das Bild einer Verwaltung, die nicht an fehlender Aktivität leidet, sondern an mangelnder Kohärenz.

„Wir haben viele gute Projekte – aber kein übergeordnetes Leitbild, wie der deutsche Staat in den Jahren 2030, 2035 oder 2040 aussehen soll“, resümiert Ernst Bürger die aktuelle Lage der Verwaltungsmodernisierung.
ressorts. Doch eine wirklich durchgängige Steuerungslogik existiere nicht. „So wird es wahrscheinlich
nicht reichen“, warnt Bürger. Ähnlich kritisch blickt er auf den neuen Deutschland-Stack. Zwar sei der
grundsätzliche Ansatz einer gemeinsamen Plattformarchitektur richtig, doch bleibe unklar, welches konkrete Problem damit eigentlich gelöst werden solle. Viele der aufgeführten Standards seien ohnehin bereits etabliert, andere Elemente wie Low-Code oder die geplante Deutschland-App seien konzeptionell noch nicht ausgereift. Auch die Frage der Verbindlichkeit sieht Bürger als problematisch: Nicht alle Komponenten seien tatsächlich verpflichtend für Länder und Kommunen. Trotz dieser Einwände erkennt er Fortschritte an. Die Idee einer gemeinsamen Deutschland-Architektur sei richtig, ebenso wie der Aufbau eines Portfolio-Managements im IT-Planungsrat. Auch Programme zur Registermodernisierung
Zwischen Tempo und Teilhabe
(BS/Frederik Steinhage) Die aktuellen Debatten verdeutlichen, wie groß die Diskrepanz zwischen strategischem Anspruch und praktischer Umsetzung weiterhin ist – und dass die zentralen Herausforderungen weniger im Erkenntnisgewinn als in der konsequenten Anwendung liegen.
tigen politischen Erwartungen und langfristiger Systementwicklung. Besonders kritisch bewertete sie die fehlende Geschwindigkeit übergeordneter Entscheidungen: „Ich kann einfach nicht warten.“
Die Frage nach Zentralisierung und kommunaler Eigenständigkeit entwickelt sich dabei zum Kernkonflikt. Während Gelep offen fragte, ob Kommunen bereit seien, „gefühlt einen Schritt zurückzugehen“, um gemeinsame Lösungen zu ermöglichen, zeigte sich Kuzu grundsätzlich offen für zentrale Anwendungen – zumindest dort, wo sie ohnehin flächendeckend benötigt werden, etwa im Meldewesen oder beim Wohngeld. Gleichzeitig betonte sie die Notwendigkeit kommunaler Gestaltungsspielräume, etwa in spezifischen Fachbereichen wie kulturellen Angeboten. Diese Differenzierung verweist auf ein zentrales Dilemma der Verwaltungsdigita-

Der Geschäftsführer der DigitalAgentur Brandenburg, Adrian Gelep und die Beigeordnete der Stadt Neuruppin, Daniela Kuzu, arbeiteten im Gespräch heraus, dass ebenenübergreifende Kommunikation für Kommunen der Weg zu digitaler Teilhabe ist.
lisierung: Standardisierung schafft Effizienz, darf aber nicht zur Überformung lokaler Bedarfe führen. Wie ambivalent zentrale Lösungen wahrgenommen werden, zeigt das Beispiel eines landesseitig bereitgestellten Wohngeld-Tools. Obwohl es breite Anwendung findet, stößt es in der Praxis auf erhebliche Kritik. Gleichzeitig eröffnen Pilotprojekte neue Perspektiven, etwa eine in Potsdam getestete KI-Lösung, die die Bearbeitung um 40 Prozent beschleunigen soll. Solche Ansätze verdeutlichen das Potenzial technologischer Innovation, machen aber ebenso deutlich, dass Akzeptanz und Praxistauglichkeit entscheidend für eine erfolgreiche Skalierung sind.
Ein wesentlicher Hebel für Fortschritt wurde immer wieder benannt: Kommunikation. Für Kuzu ist sie der Schlüssel, um Prioritäten zu klären und tragfähige Lösungen
zu entwickeln. „Probiert doch aus. Kommt doch mal ins Machen“, forderte sie mit Blick auf die oft zögerliche Umsetzungskultur und plädierte für mehr Mut zu iterativen Verfahren. Trial-and-Error-Ansätze seien angesichts der Dynamik digitaler Entwicklungen nicht nur unvermeidlich, sondern notwendig, um Lernprozesse zu beschleunigen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass Kommunikation nicht nur innerhalb der Kommunen, sondern vor allem zwischen den föderalen Ebenen gestärkt werden muss. Kuzu kritisierte, dass Kommunen bislang zu selten systematisch in Entscheidungsprozesse eingebunden würden, obwohl gerade ihre Erfahrungen für die Ausgestaltung digitaler Lösungen essenziell seien. Die Forderung nach einem stärkeren Austausch auf Augenhöhe verweist auf einen strukturellen Anpassungsbedarf in der Governance der Verwal-

Die Digitalisierungsreferentin im brandenburgischen Landkreistag, Josephine Bowe und die Bürgermeisterin von Brieselang, Kathrin Neumann, beleuchteten, warum sich viele Kommunen dabei schwertun, nicht digital abgehängt zu werden.
und zum Datenmanagement seien wichtige Bausteine einer modernen Verwaltung.
Brandenburg im Strukturpuzzle Für Brandenburg bedeutet das vor allem eines: eigene Handlungsfähigkeit im föderalen Gefüge stärken und gleichzeitig Anschluss an nationale Entwicklungen halten. In einer neuen Digitalstrategie des Landes spiele digitale Souveränität eine zentrale Rolle – allerdings nicht verkürzt auf die Debatte „Microsoft versus Open Source“. Souveränität bedeute vielmehr Wahlfreiheit, europäische Wertschöpfung und die Fähigkeit, Systeme austauschbar zu gestalten. Der Blick des Staatssekretärs bleibt dabei pragmatisch: Digitalisierung sei kein Entweder-oder, sondern ein schrittweiser Umbau eines komplexen Systems, wobei strukturiertes Handeln wesentlich sei. Entscheidend sei, dass die vielen parallelen Initiativen endlich stärker zusammengeführt werden – hin zu einer Verwaltung, die nicht nur digitaler, sondern auch handlungsfähiger wird.
tungsdigitalisierung. Thomas Purps Dezernent der Überwachungsstelle im Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, rückte eine oft vernachlässigte Dimension in den Fokus: die digitale Teilhabe. Er machte deutlich, dass Barrierefreiheit kein Randthema ist, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Wirksamkeit digitaler Angebote. „Wenn wir das Thema Digitale Teilhabe nicht mitdenken, dann verlieren wir ca. die Hälfte der Einwohnenden von ganz Brandenburg“, warnte er mit Blick auf ältere Menschen und Personen mit Einschränkungen.
Dabei liegen die notwendigen Leitlinien längst vor. Mit der europäischen Norm EN 301 549 sowie landesspezifischen Regelungen existieren klare Anforderungen, die sich an den Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit orientieren. Diese Kriterien gelten für Websites, mobile Anwendungen und digitale Dokumente gleichermaßen und bilden einen umfassenden Rahmen für barrierefreie Gestaltung. Entscheidend sei jedoch, diese Standards nicht nur formal zu erfüllen, sondern praktisch umzusetzen.

Der Dezernent der Überwachungsstelle im Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg, Thomas Purps, legte mit digitaler Teilhabe und Barrierefreiheit seinen Fokus auf ein Thema, welches häufig gänzlich übersehen wird. Alle Fotos:BS/Bildschön
Behörden Spiegel: Das BZSt begegnet den strategischen Herausforderungen der digitalen Transformation mit einem „digitalen Zielbild“. Was sind die zentralen Handlungsfelder dieser Strategie?
Boris Zollickhofer: Wir sind 2006 mit rund fünf IT-Anwendungen gestartet, heute sind es über 70. Diese Entwicklung erfordert eine klare Steuerung, um Wildwuchs zu vermeiden, und hat den Charakter unserer Behörde deutlich verändert – hin zu einer Digitalisierungsbehörde. Zwar verfügen wir mit dem ITZBund über einen eigenen IT-Dienstleister, dennoch setzen und begleiten wir die Projekte selbst. Wichtig ist uns dabei auch, die Belegschaft mitzunehmen und die Ziele transparent zu machen.
Unser digitales Zielbild – zunächst bis 2025 angelegt und derzeit in Weiterentwicklung – basiert auf drei zentralen Handlungsfeldern: Erstens den Beschäftigten, deren Digitalkompetenz wir gezielt stärken müssen. Zweitens unseren Kundinnen und Kunden, bei denen wir die Nutzerzentrierung in den Mittelpunkt stellen. Drittens unseren Aufgaben: Dort, wo Automatisierung sinnvoll ist, wollen wir sie nutzen und insgesamt stärker datenbasiert arbeiten. Unterlegt war das Zielbild mit einer Roadmap aus konkreten Maßnahmen; aktuell arbeiten wir an einem Anschlusskonzept.
Behörden Spiegel: Wie werden die Beschäftigten in diesen Prozess eingebunden?
Zollickhofer: Es ist klar, dass nicht alle Beschäftigten von Anfang an eine hohe Affinität zur Digitalisierung mitbringen. Deshalb setzen wir auf gezielte Schulungs- und Fortbildungsangebote – sowohl über externe Anbieter wie die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung als auch intern. Darüber hinaus
Das BSI erwartet ab ca. 2030, dass Quantencomputer gängige kryptografische Verfahren umgehen und Daten entschlüsseln könnten, die zuvor von CyberKriminellen gesammelt wurden. Behörden warnen daher vor dem „Harvest now, decrypt later“. Vor diesem Hintergrund gilt: Wir schützen uns nicht nur gegen heutige Angreiferinnen und Angreifer, sondern auch gegen jene, die heute sammeln und das Gesammelte morgen entschlüsseln. Um sicher aufgestellt zu sein, braucht es Migrationsfähigkeit und Kryptoagilität. Für Unternehmen und Organisationen mit sicherer Kommunikation bedeutet das Vorbereitung und rechtzeitige Umstellung auf quantensichere Kryptografie.
Vom „Harvest now“ zum “Harvest never”!
Um sich vor Quantenbedrohungen zu wappnen, gibt es zwei Wege: Post-Quanten-Kryptografie (PQC) und Quantenschlüsselaustausch (QKD). QKD erzeugt sichere Schlüssel mittels Quantenprinzipien. PQC basiert auf unterschiedlichen mathematischen Konzepten und schützt mit asymmetrischen Algorithmen gegen Angriffe, bei denen Quantencomputer eingesetzt werden. PQC-Algorithmen laufen auf klassischen Rechnern und bleiben auch gegen erweiterte Quantenfähigkeiten resistent. In diesem Kontext arbeitet Governikus an einer ganzheitlichen Migrationsstrategie, die in Folgeprojekten umgesetzt wird. Noch 2026
Wie das BZSt seine Digitalisierung steuert und Innovation verankert (BS) Von ersten Digitalisierungsbotschafterinnen und Botschaftern bis hin zu einem umfassenden Multiprojektmanagement: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) setzt auf klare Strukturen und breite Beteiligung, um Innovation nachhaltig zu verankern. BZSt-Vizepräsident Boris Zollickhofer erklärt im Gespräch mit Guido Gehrt, wie Schulung, Governance und strategische Steuerung zusammenwirken, um die digitale Transformation wirksam umzusetzen.

IT-Verantwortlichkeit hoch angesiedelt: BZSt-Vizepräsident Boris Zollickhofer (links) ist gleichzeitig Digitalisierungsbeauftragter der Behörde.
war es uns wichtig, Digitalisierung in die Fachbereiche hineinzutragen. Dafür haben wir zunächst mit Digitalisierungsbotschafterinnen und -botschaftern gearbeitet, also Personen mit besonderer Affinität, die Innovationen in diese Bereiche tragen.
Inzwischen ist das Thema strukturell noch stärker verankert: Mit unserem Multiprojektmanagement im IT-Bereich sind alle Fachbereiche eingebunden und bringen ihre Perspektiven aktiv ein. Entscheidend ist zudem ein klares Commitment der Hausleitung. Deshalb ist die Rolle des Digitalisierungsbeauftragten direkt bei mir angesiedelt, sodass ein enger Austausch mit den Fachbereichen gewährleistet ist.
Behörden Spiegel: Wie stellen Sie sicher, dass die Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden erfüllt werden?
Zollickhofer: Unsere Zielgruppen sind sehr heterogen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, aber auch andere Behörden. Entsprechend beginnt Kundenzentrierung bereits in der Entwicklung unserer IT-Verfahren. Wir arbeiten mit Personas, um unterschiedliche Nutzerperspektiven abzubilden, und denken bei größeren Projekten auch komplette User Journeys aus Nutzersicht durch. Ergänzend setzen wir auf strukturierte Interviews und Workshops, um Feedback aufzunehmen und Verfahren weiterzuentwickeln. Mit dem „BZSt online.portal“ erfüllen
wir zudem die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes und stellen Verwaltungsleistungen digital bereit. Ein wichtiger nächster Schritt ist die Umsetzung des Once-OnlyPrinzips, sodass Daten künftig nur einmal eingereicht werden müssen.
„Wir
schärfen unseren Markenkern.“
Boris Zollickhofer, Vizepräsident des Bundeszentralamts für Steuern
Behörden Spiegel: Wie blickt das BZSt auf das Thema Künstliche Intelligenz?
Zollickhofer: Beim Thema KI unterscheiden wir klar zwischen Hype und tatsächlichem Bedarf. Wir setzen KI gezielt dort ein, wo sie einen konkreten fachlichen Mehrwert bietet. Ziel ist vor allem, Routinetätigkeiten zu automatisieren und die Beschäftigten zu entlasten – nicht, Personal zu ersetzen. Ein großes Potenzial sehen wir in der Auswertung von Massendaten, etwa im Zusammenhang mit dem internationalen Informationsaustausch auf europäischer Ebene. Voraussetzung dafür ist jedoch eine hohe Datenqualität. Ebenso wichtig ist es, Datensilos abzubauen und stärker mit den Ländern zusam-
Mit bewährten Standards optimal vorbereitet auf die Post-Quanten-Mission
(BS/Dr. Klaus Lüttich) Nicht nur Kryptografie und IT-Sicherheit entwickeln sich ständig weiter, auch die Cyber-Kriminalität passt sich schnell an. Gültige Schutzmaßnahmen könnten schon bald veraltet sein. Quantencomputer könnten Berechnungen durchführen, die klassische Systeme nicht mehr leisten, wodurch kryptografische Verfahren potenziell geknackt, Daten gelesen oder vorab gesammelte Informationen entschlüsselt werden könnten. Ver- und Entschlüsselung, Verifikation, Identitätsschutz usw. wären gefährdet; Vertraulichkeit, Integrität, Authentifizierung sowie Non-Repudiation könnten nicht mehr gewährleistet sein. Diesem Risiko gilt es vorzubeugen.

Behörden müssen sich nicht nur gegen heutige Angriffe wappnen, sondern auch gegen diejenigen, die heute Daten sammeln, um diese morgen mittels Quantencomputer zu entschlüsseln.
ist ein Proof-of-Concept geplant, das PQC-Algorithmen zum Signieren und Verschlüsseln auf der OSCI-Strecke in COM Vibilia und COM Tauri einführt. Zusätzlich werden relevante ETSI-Spezifikationen im eIDAS-Signaturbereich umgesetzt.
Wichtige Rolle: Bewährte Standards Standards mögen auf den ersten Blick veraltet wirken, doch „alt“ bedeutet nicht automatisch „unsicher“ im Transportstandardbe-
reich. Im Laufe der Jahre hat sich der Standard OSCI bewährt. OSCI ist verstanden, integriert und erprobt in der Praxis. Schätzungsweise laufen jährlich rund zwei Milliarden Nachrichten durch das System (etwa 4.000 pro Minute). Folgende Kernprinzipien zeichnen OSCI aus und sind für quantensichere Kryptografie nach wie vor wichtig:
• Ende-zu-Ende-Schutz auf Nachrichtenebene bis zum Inhaltsdatenlevel,
• Nachweisbarkeit: Quittungen,
menzuarbeiten, etwa durch gemeinsame Datenräume – insbesondere im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung.
Behörden Spiegel: Daten sind Ihr Kerngeschäft. Wie sind Sie beim Thema IT-Sicherheit aufgestellt?
Zollickhofer: Informations- und IT-Sicherheit haben für uns höchste Priorität. Grundlage sind die Vorgaben des Bundes, insbesondere das BSI-Gesetz und der IT-Grundschutz. Wir setzen diese über ein umfassendes Sicherheitskonzept um. Aufgrund unserer Struktur – mit dem ITZBund als externem ITDienstleister – liegen Teile der ITSicherheit dort, dennoch tragen wir selbst Verantwortung, auch auf Leitungsebene. Unterstützt werden wir durch einen Informationssicherheitsbeauftragten, der die relevanten Standards umsetzt, Schulungen organisiert und die Belegschaft sensibilisiert.
Behörden Spiegel: Sie arbeiten aktuell an einer „Zukunftsperspektive BZSt 2030“. Was verbirgt sich dahinter?
Zollickhofer: Ursprünglich war dies als Anschluss an unser digitales Zielbild 2025 gedacht. Aufgrund aktueller Entwicklungen – insbesondere der Neuaufstellung unseres IT-Dienstleisters – haben wir den Planungshorizont zunächst auf 2028 angepasst. So können wir zunächst Erfahrungen sammeln und gegebenenfalls nachsteuern. Parallel dazu schärfen wir unseren Markenkern. Künftig sollen sich die Digitalisierungsziele noch stärker aus den strategischen Zielen der Behörde ableiten. Wenn wir etwa die Bekämpfung von Steuerbetrug stärker in den Fokus rücken, müssen auch die digitalen Maßnahmen genau dieses Ziel unterstützen – etwa durch den Einsatz von KI oder den Ausbau entsprechender Kompetenzen.
fie in der öffentlichen Verwaltung über lange Zeiträume zu begleiten. Diese Expertise wird jetzt genutzt, um den Übergang zur Post-Quanten-Kryptografie frühzeitig vorzubereiten.
Bereit für die Post-QuantenMission
Laufzettel und Zeitstempel sichern Ablauf und Vertrauen im Verwaltungs- und Justizbereich, • Interoperabilität und Herstellerunabhängigkeit: Der Standard definiert Strukturen und Krypto-Einbettung, sodass verschiedene Lösungen ohne bilaterale Kompromisse kommunizieren können.
Migrationspfad statt Big Bang
Die Migration zu PQC sollte schrittweise erfolgen, um den Betrieb stabil zu halten. Denn: Migration ist kein Patchday, sondern eine kontrollierte Übergangsphase. Ermöglicht wird dies durch Hybridlösungen, die klassische Algorithmen und PQC parallel einsetzen. DualStack-Ansätze oder Gateway-Implementierungen erlauben, dass bestehende Fachverfahren zunächst unverändert laufen, während neue PQC-Verfahren bereits zum Einsatz kommen. Damit verschieben wir die Perspektive zu unseren Gunsten: Wir schützen uns nicht nur gegen Angreifer von heute, sondern auch gegen Angreifer, die heute sammeln und morgen rechnen. Governikus bringt jahrzehntelange Erfahrung darin mit, Kryptogra-
Da „Harvest now, decrypt later“ auch eine Langzeit-Perspektive ist, denken wir bei Governikus über das Heute hinaus: Welche Daten müssen über Jahre vertraulich bleiben, welche Nachweise müssen über Jahre prüfbar bleiben – und wo müssen wir deshalb besonders früh handeln?
Der Grundgedanke ist pragmatisch: Wir erhöhen die Kryptoagilität dort, wo Kommunikation heute schon groß im Einsatz ist und lernen dabei, welche Stellschrauben im Betrieb wirklich zählen: Zertifikate, Schlüsselmanagement, Interoperabilität, Monitoring, RolloutProzesse und Fallbacks.
Weitere Informationen zum sicheren Datenaustausch für die Verwaltung:



















Digitale Abhängigkeit ist die größte Bedrohung für Europas Wachstum. Wer heute keine Kontrolle über seine Daten hat, verspielt seine Handlungsfreiheit von morgen. Wir brauchen mutige CEOs, Vorstände und Behördenleiter, die sich aktiv von digitalen Abhängigkeiten lösen. Wir brauchen Macher, die sich die Freiheit zu entscheiden zurückholen.

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Besonders prägend ist dabei die Einführung einer strategischen Portfoliosteuerung, die den Anspruch erhebt, Digitalisierungsprojekte künftig entlang gemeinsamer Ziele zu bewerten und zu priorisieren. Dieser Schritt adressiert ein Kernproblem der vergangenen Jahre, nämlich die fragmentierte Projektlandschaft mit begrenzter Wirkung über Einzelinitiativen hinaus. Gleichzeitig zeigt sich hier bereits ein Spannungsfeld: Die Auswahl von 27 geförderten Vorhaben bei deutlich höherem Antragsvolumen macht deutlich, dass Priorisierung nicht nur Steuerungsinstrument, sondern auch politischer Aushandlungsprozess bleibt.
Ein zweiter zentraler Meilenstein ist der Produktivbetrieb der Deutschen Verwaltungscloud, der als Baustein digitaler Souveränität inszeniert wird. Die Idee, eine föderale Cloud-Infrastruktur als Alternative zu internationalen Anbietern aufzubauen, passt in eine Zeit wachsender geopolitischer Unsicherheiten
Planung steht, Wirkung bleibt abzuwarten
(BS/Frederik Steinhage) Der Jahresbericht von IT-Planungsrat und FITKO liest sich wie der Versuch, dem föderalen Digitalstaat endlich eine Richtung zu geben, ohne dabei seine strukturellen Eigenheiten zu verleugnen. Tatsächlich markiert das Jahr 2025 einen bemerkenswerten Moment, in dem strategische Ambition und operative Umsetzung enger zusammenrückten als in vielen Jahren zuvor.
und technologischer Abhängigkeiten. Gleichzeitig bleibt offen, ob die föderale Logik hier tatsächlich zu Skaleneffekten führt oder neue Komplexität erzeugt, insbesondere wenn Beschaffung, Betrieb und Nutzung weiterhin auf mehrere Ebenen verteilt bleiben.
Vision steht, Umsetzung muss folgen
Noch deutlicher wird der Gestaltungsanspruch beim Aufbau eines datengetriebenen Verwaltungssystems. Mit NOOTS, der Registermodernisierung und der geplanten europäischen digitalen Identität
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Sechs Sovereign AI Core Solutions (BS/Johannes Rosenboom*) Künstliche Intelligenz entfaltet ihren Nutzen dort, wo sie Organisationen spürbar entlastet und gleichzeitig Sicherheits-, Datenschutz- und Compliance-Anforderungen erfüllt. Materna bündelt dafür sechs Sovereign AI Core Solutions, die sich in bestehende IT integrieren lassen und einen souveränen, nachvollziehbaren KI-Einsatz ermöglichen.
Souveränität ist kein Etikett, sondern eine bewusste Entscheidung: Je nach Use Case reicht die Bandbreite von Open-Sourcebasierten On-Premises-Ansätzen mit maximaler Kontrolle bis zu Cloud-Modellen, die unter passenden Rahmenbedingungen ebenfalls souverän betrieben werden können. Entscheidend sind klare Regeln für Zugriff, Datenverarbeitung und Durchgriffsmöglichkeiten, damit KI produktiv nutzbar wird, ohne Abhängigkeiten oder Risiken zu erhöhen.
KI dort, wo sie wirkt In Behörden und KRITIS-Organisationen kommen KI-basierte Agenten- und Assistenzsysteme dort zum Einsatz, wo Fachkräfte durch hohe Dokumentations- und Datenlast gebunden sind. Praxisprojekte zeigen, wie KI Fachverfahren erklärt, Akten strukturiert und Informationen aus verschiedenen Systemen zusammenführt. Die Systeme arbeiten innerhalb der bestehenden Kundeninfrastruktur und entlasten Mitarbeitende spürbar von manueller Recherche- und Copy-Paste-Arbeit. KI-gestützte Prozessautomatisierung wird insbesondere bei komplexen, stark regulierten Abläufen eingesetzt. Beispiele reichen von agentischen Prüf- und Genehmigungsplattformen über Bewerbermanagement-Lösungen bis hin zu Law2Logic, wo Gesetzesänderungen automatisiert analysiert und direkt in Entscheidungslogiken überführt werden. Im Wissens- und Dokumentenmanagement unterstützt KI Organisationen dabei, große Mengen unstrukturierter Informationen nutzbar zu machen. In der Praxis werden etwa Justizakten automatisiert strukturiert, Produkt- und Fachdokumentationen generiert oder KI-gestützte Wissensarbeitsplätze für E-Akten aufgebaut.
Digitale Lagebilder kommen überall dort zum Einsatz, wo Entscheidungen unter Zeitdruck und auf Basis fragmentierter Daten getroffen werden müssen. Praxisbeispiele sind gemeinsame Lagebilder für Bund und Län-
der, Gefährdungs- und Krisenmanagement in Kritischen Infrastrukturen oder kommunale Resilienzprojekte für Städte und Gemeinden. KI führt Daten aus Sensorik, GIS-Systemen, Berichten oder weiteren Quellen automatisiert zusammen, bewertet die Gesamtsituation und hebt kritische Entwicklungen für Entscheidungsträger hervor.
Digitale Zwillinge werden eingesetzt, um reale Infrastrukturen und Prozesse kontinuierlich mit digitalen Modellen zu synchronisieren. In Projekten wie der nachhaltigen Bewirtschaftung eines Staatswaldes, im Gefährdungsmanagement von Energie- und Gasnetzen oder in kommunalen Resilienzvorhaben ermöglichen sie Simulation, Analyse und vorausschauende Steuerung. Abweichungen zwischen digitalem Modell und Realität werden früh erkannt, sodass Engpässe, Verschleiß oder Sicherheitsrisiken präventiv adressiert werden können.
KI-gestützte Analyse- und Prognosesysteme unterstützen Organisationen dabei, aus Massendaten frühzeitig belastbare Handlungsempfehlungen abzuleiten. Beispiele sind strategische Verkehrsplanung, Besucherstromanalysen, Predictive Maintenance oder die Überwachung Kritischer Infrastrukturen. Prognosen helfen, Risiken und Engpässe zu erkennen, bevor sie operativ wirksam werden. Damit diese Lösungen im Alltag tragen, begleitet Materna KI- Vorhaben ganzheitlich von der Use-Case-Idee über Architektur und Umsetzung bis zum sicheren, skalierbaren Betrieb. Datenschutz, IT-Sicherheit und regulatorische Anforderungen –etwa EU AI Act und EU Data Act – werden frühzeitig in Design und Umsetzung integriert. In der Studie „Leaders in AI-related Services 2026“ zeichnet PAC Materna als „Best in Class“ aus.
*Johannes Rosenboom ist SVP Sales, Marketing, Business Development bei Materna.

Die föderale Digitalarchitektur nimmt Form an – doch ob aus strategischen Bausteinen ein spürbarer Mehrwert entsteht, entscheidet sich erst in der konsequenten Umsetzung über alle Ebenen hinweg.
entsteht ein Ökosystem, das das Once-Only-Prinzip technisch ermöglichen soll. Die Vision ist klar: Daten sollen nur einmal erhoben und anschließend sicher zwischen Behörden geteilt werden. Doch gerade hier zeigen sich die klassischen Herausforderungen des deutschen Föderalismus besonders deutlich, denn die technische Integration dezentral geführter Register erfordert nicht nur Infrastruktur, sondern auch rechtliche Harmonisierung und organisatorische Veränderungen, die sich erfahrungsgemäß nur langsam durchsetzen. Hinzu kommt, dass unterschiedliche Datenstandards und heterogene IT-Altsysteme in den Verwaltun-
gen die Interoperabilität zusätzlich erschweren und damit den Integrationsaufwand deutlich erhöhen. Der Bericht betont wiederholt die Stärke kooperativer Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, doch diese Erzählung überdeckt teilweise die weiterhin bestehenden Reibungsverluste. Die Notwendigkeit, neue Governance-Strukturen, Gremien und Steuerungsmechanismen zu etablieren, verweist indirekt auf die Komplexität des Systems, das ohne permanente Abstimmung nicht handlungsfähig bleibt. Gerade die geplante engere Verzahnung von Digitalisierung und Staatsmodernisierung im Jahr 2026 deutet da-
rauf hin, dass technologische Fortschritte allein nicht ausreichen, um strukturelle Defizite zu überwinden. Mit dem angekündigten „Deutschland-Stack“ wird zudem ein neues Leitbild formuliert, das die föderale IT-Landschaft stärker bündeln soll. Dieser Ansatz verspricht eine Plattformlogik, die bislang in Deutschland nur in Ansätzen existiert, wirft aber zugleich Fragen nach Standardisierungstiefe und Verbindlichkeit auf. Denn solange zentrale Komponenten freiwillig bleiben oder unterschiedlich interpretiert werden, besteht die Gefahr, dass sich Parallelstrukturen fortsetzen, nur unter neuem Namen.
Tatsächliche Wirkung bleibt aus Auffällig ist, dass viele der beschriebenen Fortschritte weniger auf sichtbare Endnutzererfolge als auf strukturelle Grundlagen abzielen. Architekturmodelle, Portfoliosteuerung, Standardisierung und Governance dominieren den Bericht, während konkrete Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger eher als zukünftige Wirkungsperspektive erscheinen. Dies unterstreicht eine bekannte Dynamik der Verwaltungsdigitalisierung: Der Aufbau tragfähiger Strukturen ist notwendig, verschiebt aber die Wahrnehmung von Fortschritt weiter in die Zukunft. Gleichzeitig zeigt sich im Bericht ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass Digitalisierung nicht isoliert gedacht werden kann. Die Verknüpfung mit Fragen der Staatsmodernisierung, Organisationskultur und Entscheidungsprozesse markiert einen Perspektivwechsel, der über technische Lösungen hinausgeht. Ob der Anspruch gelingt, hängt von der Durchsetzungskraft gegenüber bestehenden Strukturen ab.
Kommunen durch Daten bemächtigen
(BS/Frederik Steinhage) Mit dem Inkrafttreten des EU Data Acts verändert sich im September 2025 der europäische Rechtsrahmen für den Umgang mit Daten grundlegend – und damit auch die Handlungsspielräume kommunaler Verwaltungen. Eine aktuelle Analyse der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass sich für Städte und Gemeinden neue Möglichkeiten eröffnen, auf bislang schwer zugängliche Daten zuzugreifen, gleichzeitig aber erhebliche strategische und organisatorische Anforderungen entstehen.
Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein strukturelles Problem: Für viele kommunale Aufgaben – von Verkehrsplanung bis zum Krisenmanagement – sind relevante Daten vorhanden, liegen jedoch häufig bei privaten Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren oder Bürgerinnen und Bürgern. Der EU Data Act zielt darauf ab, diese Zugangsbarrieren zu reduzieren und Daten stärker für gemeinwohlorientierte Zwecke nutzbar zu machen. In Kombination mit dem Data Governance Act und der DatenschutzGrundverordnung entsteht damit ein komplexer, aber strategisch nutzbarer Rechtsrahmen.
Neue Wege für Kommunen
Die Studie identifiziert mehrere Wege, wie Kommunen künftig auf externe Daten zugreifen können. Im Zentrum steht zunächst die freiwillige Datenbereitstellung, etwa durch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Diese kann über Einwilligungen, Datenplattformen oder neue Kooperationsmodelle erfolgen, die durch den Data Governance Act strukturiert werden. Ergänzend schafft der EU Data Act erstmals klare Rechte dafür, Daten aus vernetzten Geräten oder digitalen Diensten auf Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer an öffentliche Stellen weiterzugeben. Gleichzeitig sieht das Regelwerk auch verpflichtende Datenzugriffe in Ausnahmefällen vor, etwa bei Krisen
oder Gefahrenlagen, wobei diese Möglichkeit bewusst eng gefasst ist. Zentral ist dabei die Erkenntnis, dass kein einzelner Zugangsweg für sich genommen ausreichend ist. Die Analyse empfiehlt daher ein „hybrides Modell“, das freiwillige Kooperationen und verpflichtende Zugriffsmöglichkeiten miteinander verbindet. Dieses Modell soll es Kommunen ermöglichen, sowohl im Regelbetrieb als auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu bleiben. Voraussetzung dafür sind jedoch abgestimmte rechtliche Strukturen, klare Governance-Regeln und eine technische Infrastruktur, die unterschiedliche Datenquellen integrieren kann. Die praktische Umsetzung dieser Möglichkeiten ist laut Studie mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Insbesondere der verpflichtende Datenzugriff erweist sich als komplex, da Kommunen im Einzelfall nachweisen müssen, warum bestimmte Daten notwendig sind und nicht anderweitig beschafft werden können. Hinzu kommen Unsicherheiten bei Zuständigkeiten, fehlende Standards für Datenanforderungen sowie technische Hürden wie mangelnde Interoperabilität oder fehlende Schnittstellen.
Auch freiwillige Modelle sind keineswegs trivial. Sie setzen voraus, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereit sind, ihre Daten zu teilen. Diese Bereitschaft ent-
steht laut Studie nur dann, wenn konkrete Mehrwerte erkennbar sind und Vertrauen in den Umgang mit den Daten besteht. Transparenz, klare Zweckbindung und nachvollziehbare Governance-Strukturen werden damit zu zentralen Erfolgsfaktoren für jede datenbasierte kommunale Strategie.
Strategische Gestaltungsaufgabe
Ein weiterer Befund betrifft die Rolle neuer Akteure wie Datenvermittlungsdienste oder datenaltruistischer Organisationen. Diese könnten künftig zentrale Funktionen übernehmen, etwa beim Einwilligungsmanagement oder bei der technischen Bereitstellung von Daten. Allerdings befinden sich diese Modelle derzeit noch in einer frühen Entwicklungsphase und sind bislang nicht flächendeckend etabliert, was ihren kurzfristigen Einsatz in der kommunalen Praxis begrenzt. Die Studie macht deutlich, dass die Nutzung externer Daten nicht allein eine rechtliche Frage ist, sondern vor allem eine strategische Gestaltungsaufgabe darstellt. Kommunen müssen entscheiden, ob sie eigene Dateninfrastrukturen aufbauen oder auf Kooperationen setzen, wie sie Verantwortlichkeiten verteilen und welche Rolle sie selbst im Datenökosystem einnehmen wollen. Dabei wird Datenschutz nicht als Hindernis, sondern als Leitplanke für datenbasierte Prozesse beschrieben.
Seit Jahren wurde digitale Gewalt gegen Frauen von Politik und Zivilgesellschaft immer wieder diskutiert, auch im Bundestag. Die Verabschiedung eines geplanten Gesetzentwurfes schaffte die Ampel nicht mehr. Nun plant die neue Koalition ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Es soll Strafbarkeitslücken zu nicht einvernehmlichen pornografischen Deepfakes schließen, aber auch zu anderen Formen digitaler Gewalt, die nicht nur, aber vor allem Frauen betreffen, wie nicht einvernehmliche Aufnahmen in der Sauna oder die heimliche Installation von Überwachungs-Apps auf dem Smartphone. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfrauenministerin Karin Prien (CDU) kooperierten dabei und würden zumindest nach dem bisher öffentlich gewordenen Entwurf erstmalig viele Forderungen der Zivilgesellschaft umsetzen.
Die Bundesregierung kündigte auch die Einführung einer neuen Version der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung an, deren Vorgängervarianten in den letzten 20 Jahren mehrfach durch Gerichte kassiert wurden. Kritikerinnen und Kritiker lehnen sie mit Verweis auf ihre leichte Umgehung, den „Chilling-Effekt“ flächendeckender Überwachung aller Internetkommunikationen, aber vor allem mit der Existenz grundrechtsfreundlicherer Alternativen wie einer Login-Falle oder einem „Quickfreeze“ ab, während Ermittlungsbehörden sich von ihr einen Nutzen erwarten.
Frauen fünf Mal häufiger von digitaler Gewalt betroffen
Die Dunkelfeldstudie des BKA (LeSuBiA) von Februar 2026 zeigt das erschreckende Ausmaß digitaler Gewalt, die sowohl Männer als auch Frauen betrifft – Frauen aber fünf Mal häufiger als Männer, in anderer Form und mit gravierenderen Folgen. Vor allem junge Mädchen sind mehrheitlich mit digitaler Gewalt konfrontiert: 60 Prozent der 16- bis17-Jährigen waren in den letzten fünf Jahren digitaler Gewalt ausgesetzt, bei Jungen waren es 33 Prozent. Die Studie
The State of Deepfakes (2023) zeigte, dass mehr als 90 Prozent der Deepfake-Videos nicht vom Typus „Papst im weißen Wattemantel“ sind, sondern Pornos. Auf den größten Deepfake-Videoplattformen stellen 99 Prozent aller Porno-Deepfake-Videos Frauen dar. Als Elon Musk auf seiner Plattform X im Januar 2026 mit seiner KI Grok ermöglichte, beliebige Fotos von Menschen per Deepfake zu verändert, entstanden innerhalb von elf Tagen drei Millionen sexualisierte Bilder, in denen überwiegend Frauen nackt ausgezogen oder mit einem ‚Bikini aus Zahnseide‘ oder auch mit ‚Zuckerguss‘ im Gesicht bekleckert abgebildet wurden. Auch 23.000 Kinder waren betroffen. Nach Klageandrohungen und Ermittlungen stellte Musk diesen Dienst hinter eine Bezahlschranke, das Problem wurde damit für die Öffentlichkeit unsichtbar.
Handy-Apps machen Deepfakes kinderleicht
„Das erreicht inzwischen eine Dimension, die in monströser Form eine Erniedrigung von Frauen darstellt, dass wir nicht umhinkommen, für den bildbasierten Missbrauch im Netz bis hi n z ur Deepfake-Pornografie strafrechtliche Antworten zu finden“, begründet Karin Prien den Handlungsbedarf auf dem DBBBundesfrauenkongress im März. Ihre Kabinettskollegin Stefanie Hubig äußerte sich dort zu den Folgen digitaler Gewalt: „Es sind
Eine Frage der Würde und der Sicherheit von Frauen (BS/Anke Domscheit-Berg) Weil der Fall Collien Fernandes kein Einzelfall ist, demonstrierten Tausende in Deutschland gegen digitale Gewalt. Nun sollen Gesetzeslücken zu KI-Tools, mit denen sexualisierte Fotos und pornografische Videos samt Stimme generiert werden können, geschlossen werden.

Digitale Gewalt trifft vor allem Frauen und erfordert wirksamen rechtlichen Schutz sowie eine konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze im digitalen Raum. Foto: BS/tonstock, stock.adobe.com
vor allem Frauen, die von Hass betroffen sind und das besonders oft im digitalen Raum. Hass, der unter die Gürtellinie geht, mit der Folge, dass Frauen sich aus dem demokratischen Geschäft zurückziehen.“
Das liegt auch daran, dass viele große digitale Plattformen die digitale Erniedrigung von Frauen tolerieren. So gibt es unzählige ‚Face Swapp‘-Apps in den gängigen App-Stores, mit denen man auf beliebigen Bildern oder in Videos das Gesicht austauschen kann. Andere Apps fallen in die Kategorie „Nudifier“.
Mit ihnen kann man auf Fotos abgebildete Menschen per KI nackt ausziehen. Mit solchen Apps ist das kinderleicht, was dazu führt, dass inzwischen selbst 13-Jährige von ihren Mitschülerinnen Nacktbilder mit KI generieren und online teilen.
An Deepfakes als Geschäftsmodell verdienen viele mit
An diesem perfiden System verdienen viele mit. Deepfake-Plattformen bezahlen Hosting-Unternehmen, App-Stores bekommen Prozente von App-Herstellern, die wiederum Kasse damit machen, dass sie Daten sammeln und weiterverkaufen – auch biometrische Daten, mit denen KI-Systeme trainiert werden, wozu Betroffene natürlich nie ihr Einverständnis erteilten.
Deshalb gab es viel Zustimmung für die öffentliche Forderung von Prien, dass es nicht reiche, strafrechtliche Lücken zu schließen, sondern dass man auch an die Plattformen ranmüsse. Tatsächlich nehmen deren Geschäftsmodelle wenig Rücksicht auf die Würde des Menschen.
Mit dem Digital Services Act (DSA) und der KI-Verordnung (KI-VO) gibt es zwar eine rechtliche Handhabe, aber Gesetze müssen angewendet werden, um Wirkung zu entfalten.
Dafür braucht in Deutschland die für die nationale Aufsicht beider EU-Richtlinien zuständige Bundesnetzagentur (BNetzA) ausreichende Ressourcen, sonst kann sie diese Aufgabe nicht sinnvoll ausüben –das fordern unter anderem Mitglieder des Bundestags im Beirat der BNetzA seit Langem. Für Sanktionen gegen große Plattformen sind aber andere Stellen in der EU zuständig, die das EU-Recht auch
gegen die Drohgebärden eines Donald Trump durchsetzen müssen. Frauenverbände fordern außerdem, dass Opfer besser geschützt,
Beratungs- und Hilfesysteme ausgebaut werden und es mehr Prävention, Aus- und Weiterbildung, insbesondere bei Ermittlungsbe-


hörden und in der Justiz braucht. Laut Dunkelfeldstudie erstatten nur 2,4 Prozent der von digitaler Gewalt betroffenen Frauen überhaupt eine Anzeige. Nicht nur Frauenverbände verlangen darüber hinaus, dass Deutschland kein Paradies für digitale Gewalttäter mehr sein darf, egal ob es um heimliches Tracking per Handy-App oder per Mini-Tracker geht, um Vergewaltigungsdrohungen im Netz, Deepfake-Pornos, Manipulation von smarten Geräten, Überwachung mit versteckten Minikameras in Kleiderhaken (die man sogar auf Amazon kaufen kann) oder um andere Formen.
Dafür braucht es jedoch eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, es braucht Täterarbeit und Haushaltsmittel für ein ausreichend ausgestattetes Hilfesystem, das auch in der Fläche verfügbar ist, und eine effektive Aufsicht digitaler Plattformen durch die Bundesnetzagentur und die EU. Es braucht einen Kulturwandel, der, wie nicht nur Prien forderte, insbesondere in den Köpfen von Männern stattfinden muss, aber auch gute Gesetze, die klar und wirksam sind und von gut ausgebildeten Fachkräften bei Polizei und Justiz konsequent angewendet werden.
Es geht schließlich um nicht mehr und nicht weniger als um den Schutz der Würde von Frauen in der digitalen Gesellschaft.













Um 16:00 Uhr: Update von Christoph Erdmann, Geschäftsführer Secusmart, zu SecuSUITE for iOS & SecuSUITE for Samsung Knox Live-Demos: SNS, Messaging & Desktop Client (Business II,H-2-19)
Im Anschluss: Bier & Snacks










Cyber-Kriminelle attackieren nicht nur Sicherheitslücken in Software, sondern auch Menschen und nutzen dabei neurowissenschaftliche und psychologische Erkenntnisse aus. Unsere Schwachstelle sind Emotionen, weshalb Intelligenz und Fachkompetenz kaum schützen. Christian Reinhard, Director of Human Risk Management bei SoSafe, beschrieb, wie unser Gehirn mit zwei parallelen Systemen funktioniert: ein entwicklungsgeschichtlich sehr altes, das sehr schnell, intuitiv und emotional reagiert. Und ein jüngeres, rationaler arbeitendes Hirnsystem, das höhere Denkfunktionen nutzt, aber dafür langsamer ist. Beide Systeme arbeiten zusammen, wenn wir Reize verarbeiten und unser Gehirn überlegt, wie wir darauf reagieren sollen. Erregt ein Reiz aber besonders starke Emotionen, dann dominiert der „alte“ Prozess und unser Gehirn nimmt eine Abkürzung, weil in der frühen Entwicklungsgeschichte des Menschen die Schnelligkeit unserer Reaktion oft über Leben und Tod entschied. Genau diesen neurowissenschaftlich belegten Effekt nutzen viele auf User gerichtete Cyber-Attacken aus. In Mails oder Fake-Anrufen ist von extremen und bedrohlich wirkenden Ereignissen die Rede, von schweren Unfällen mit Beteiligung Angehöriger, von gesperrten Konten oder gehackten
Mensch als schwächstes Glied
(BS/Anke Domscheit-Berg) In der IT-Sicherheit gilt der Mensch oft als schwächstes Glied der Kette, weil Klicks auf einen Malware-Link in einer Phishing-Mail oft das Einfallstor für folgenschwere Ransomware-Attacken sind. Warum trotz Awareness-Trainings immer wieder Beschäftigte, aber auch Führungskräfte und IT-Expertinnen und -Experten in Kommunen, Unternehmen, Krankenhäusern oder am privaten Laptop auf solche Angriffe herreinfallen, war Thema im Schwerpunkt „Psychologie der Sicherheit“ des 21. BSI IT-Sicherheitskongresses.
Emails, die den Puls schnell steigen lassen und zu irrationalem Verhalten führen, vor allem in den ersten 30 Sekunden. In dieser kurzen Zeit, so Christian Reinhard, erfolgen die meisten Klicks auf Phishing Mails. Nicht einmal IT-Sicherheitsprofis sind davor gefeit, denn mit KI entstehen heute stark personalisierte Angriffe, die höchstplausibel klingen und dazu geeignet sind, starke Emotionen auszulösen.
KI-basiert: Enkeltrick 2.0 und CEO Deepfakes
Weil die Zeit jedoch gegen die Angreifer spielt, erzeugen sie häufig Zeitdruck, der zusätzlichen Stress auslöst - wenn nicht sofort reagiert wird, passiert etwas Schlimmes: Das Konto wird gesperrt, das Kind kommt ins Gefängnis, ein großer Auftrag geht verloren. KI verändert
Angriffsszenarien nicht, aber verstärkt ihre Wirkung. Dazu gehört der „Enkeltrick 2.0“ mit täuschend echten Voice-Clones der Stimme
NIS-2 in der Praxis – Cybersicherheit, Risikomanagement und Sicherheitskultur im Unternehmen
Lerne die NIS-2-Richtlinie umzusetzen: von Grundlagen, Meldepflichten und Lieferkettenrisiken über Risikomanagement zur Informationssicherheitskultur.
von Angehörigen oder das Deepfake-Video, in dem der CEO vermeintlich Sofortüberweisungen beauftragt.
Die Fachleute diskutierten auch die praktische Relevanz dieser Erkenntnisse. Die vielleicht wichtigste: IT-Sicherheit darf niemals davon abhängen, dass eine legitime Person in einem IT-Umfeld keine Fehler macht, denn Emotionen, Hirnfunktion und Evolution machen uns anfällig für bestimmte Szenarien, woran gängige Trainings wenig ändern. Zero-Trust-Architekturen sind deshalb wichtig, aber auch ein anderer Umgang mit Fehlern und gesamtgesellschaftlich mehr Bewusstsein für diese Effekte, mehr Aufklärung, mehr Übung, mehr Gespräche dazu in allen sozialen Bereichen, unter Kolleginnen und Kollegen, in der Familie, der Nachbarschaft oder im Verein. Erfahrungen mit solchen Phishing-Attacken oder Fake-Anrufen sollten breit geteilt werden, genauso wie hilfreiche Tipps.

Eine Empfehlung war, sich der Emotion bewusst zu werden und für ein paar Minuten keine Handlung vorzunehmen, damit unser rationales Denken wieder eine Chance bekommt, für bessere Entscheidungen zu sorgen. Bei Anrufen sei sogar Auflegen die beste Wahl, denn Angehörige könne man zurückrufen. Schadensfälle verhindern könne oft schon ein kurzes Gespräch mit Freunden, Angehörigen oder Nachbarn vor einer vorschnellen Handlung, rät Dr. Angela Sasse, Professorin für „Human Centered Security“ der Ruhr Universität Bonn.
Technologie schützt Systeme, Psychologie schützt
Entscheidungen
Die Expertin mahnte auch, dass Arbeitgeber Prozesse maximal sicher und sicheres Verhalten maximal leicht machen müsst. So sollten IT-Systeme verdächtige Mails besser filtern oder sie mit einem Warnhinweis und einer Reaktions-
blockade versehen, die nach dem Öffnen für zwei Minuten verhindere, dass z.B. auf Links geklickt werden könne. Wissenschaftlich belegt sei jedenfalls, dass vorgetäuschte Phishing-Attacken als Trainingsmaßnahmen in Unternehmen nicht funktionierten. Aber wissenschaftliche Erkenntnisse setzten sich zu langsam und zu selten in der Praxis durch, das beste Beispiel seien Vorschriften für häufig zu wechselnde, besonders komplexe Passwörter. Das sei nicht mehr State of the Art. Beschäftigte entlasten Sasse fordert daher, Beschäftigte zu entlasten, gleichzeitig aber mehr für die Aufklärung in der Bevölkerung zu tun. Erst Routine könne dafür sorgen, dass unsere Gehirne für uns nicht mehr zur Falle werden. Aufklärung und das Üben funktioniert jedoch nur zielgruppengerecht. Eine Schocktherapie mit vorgetäuschten Notfällen eigne sich bei älteren Menschen schlecht. Das Fazit der Expertinnen und Experten ist eindeutig: Technik kann zwar Systeme schützen, aber Psychologie schützt Entscheidungen und für einen besseren Schutz vor Cyber-Attacken braucht es beides und außerdem ein Ende von Schuldzuweisungen an User sowie viel mehr Aufklärung, Transparenz und Austausch zu diesen Phänomenen.
„Es ist genug Cyber für alle da“
BSI-Präsidentin Plattner über die Zukunft der Cyber-Sicherheit (BS/Julia Grahn) Wie soll sich Deutschland in der Cyber-Sicherheit künftig aufstellen? Angesichts zunehmender geopolitischer Spannungen will das Bundesinnenministerium das Thema zügig vorantreiben. BSI-Präsidentin Claudia Plattner zeigt sich optimistisch und lädt zur Mitarbeit ein.
Bei einem Gespräch in Berlin betonte sie zunächst die vorhandene Leistungsfähigkeit: Es gebe „durchaus Kräfte, die wir mobilisieren können“. Ein wichtiger Schritt sei etwa der geplante Cyberdome, der mithilfe von Live-Daten ein Lagebild aktueller Bedrohungen liefern und schnelle Reaktionen ermöglichen soll. Damit habe er das Potenzial, eine umfassende Cyber-Architektur für Deutschland zu schaffen.
„Wir brauchen tatsächlich ein „Mehr ist mehr“
Auch in Europa existierten funktionierende Strukturen wie CyCLONe oder die Zusammenarbeit mit ENISA. Entscheidend sei jedoch sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, die Koordination sowie Aufgaben- und Kompetenzverteilung weiter zu verbessern. Denn leider dauerten viele Prozesse noch zu lange. „Es gibt unglaublich viel zu tun und jeder, der/die sich engagieren möchte, sei willkommen.“ Wenn es etwa in München und Hamburg einen Sicherheitsvorfall gebe, könnten die beiden Städte gern zusammenarbeiten, da müsse sie sich „überhaupt nicht mehr einmischen“. Entscheidend sei eine Handlungsfähigkeit „ab Sekunde null“ – und dazu brauche es eben eine funktionierende Gesamtkoordination. Neben staatlichen Akteuren müsse aber auch die Industrie stärker eingebunden werden. Plattner kann sich ein großes europäisches Unternehmen – „vielleicht sogar Airbus“ – vorstellen, um das Thema voranzutreiben. „Das würde uns auch in der Souveränitätsdiskussion massiv helfen.“
„Wir müssen digital erfolgreich werden“ Gerade dieses Thema beschäftigt das BSI aktuell besonders. Deutschland nutze vielfach Technologien außereuropäischer Anbieter, die Zugriff auf Daten hätten. Die Diskussion dürfe sich jedoch nicht nur auf Cloud-Dienste beschränken. Auch im Energie-, Finanz- und Telekommunikationsbereich gebe es Abhängigkeiten. „Und das wird erst dann besser, wenn wir uns aufmachen, digital erfolgreich zu werden, eigene große Player zu etablieren. Wir haben keine andere Wahl.“ Ähnliches gelte für KI-Modelle wie das aktuell in der Kritik stehende Claude Mythos. Europa brauche eigene, konkurrenzfähige Modelle, um nicht von den USA oder China abhängig zu bleiben. Bei Open-Source-Lösungen in der Verwaltung seien ebenfalls europäische Ansätze entscheidend, um die Resilienz gegenüber CyberAngriffen zu stärken. Mit ZenDiS habe man hier einen starken Player, den es aufzubauen gelte. Regulierungen hingegen sollten die „letztmögliche Lösung“ bleiben. Angesichts der Bedrohungslage sei sie aber leider nötig. Positiv hebt Plattner die hohe Beteiligung von Unternehmen an NIS-2 hervor. Mehr als die Hälfte der angepeilten 30.000 Unternehmen seien bereits registriert. Vor allem bei Angriffen auf Kritische Infrastrukturen sieht sie Deutschland besser vorbereitet als früher. Auch die Fähigkeit zur schnellen Wiederherstellung nach Angriffen habe sich verbessert. Beim strittigen Thema Hackbacks zeigt sie sich offen: Neben Schutz gehöre auch das Ausschalten angreifender Infrastrukturen zur Verteidigung. Dennoch blieb sie dabei: Souverän – und damit sicher – werde Deutschland nur durch digitalen Erfolg. „Und daher möchte ich im Moment mit allen arbeiten, die mit uns arbeiten wollen und das möchte ich so gut und so intensiv tun wie möglich“. Nur durch dieses gemeinsame Handeln könne in Deutschland die notwendige Souveränität entstehen.
In Deutschland wird diese neue Logik inzwischen aktiv überprüft. Bundesnetzagentur und Landesmedienanstalten befassen sich nicht nur mit einzelnen Verstößen, sondern mit strukturellen Fragen: Wie schnell werden gemeldete Inhalte entfernt? Wie funktionieren interne Meldesysteme? Und vor allem: Welche Inhalte werden Nutzenden überhaupt angezeigt? Gerade bei großen Plattformen zeigt sich, dass Jugendliche häufig über automatisierte Vorschläge auf problematische Inhalte stoßen – etwa auf extremistische Narrative, selbstverletzendes Verhalten oder sexualisierte Darstellungen, die nicht aktiv gesucht wurden.
„Wir
stehen
erst
am Anfang eines neuen Regulierungszeitalters.“
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz darf nicht länger dem Zufall oder der Plattformlogik überlassen bleiben“, betonte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für ein Europa, das für das digitale Zeitalter gerüstet ist. Diese Aussage verweist auf einen grundlegenden Perspektivwechsel: Jugendschutz wird nicht mehr nur als Reaktion auf Inhalte verstanden, sondern als Gestaltung von Systemen.
Gleichzeitig wird zunehmend deutlich, dass die strukturellen Ursachen vieler Risiken tiefer liegen als in einzelnen Funktionen oder Inhalten. Viele Plattformen sind auf maximale Aufmerksamkeit und Interaktion ausgelegt – genau jene Logik, die algorithmische Verstärkung problematischer Inhalte begünstigt. Der DSA adressiert diese Dynamik bislang vor allem über
D ie Ergebnisse machen deutlich, dass KI-generierte Inhalte längst im Alltag angekommen sind: Rund 70 Prozent der Befragten geben an, bereits entsprechende Bilder oder Videos gesehen zu haben, weitere 17 Prozent hatten zumindest einen Verdacht. Gleichzeitig traut sich jedoch nur knapp die Hälfte zu, solche Inhalte zuverlässig zu erkennen, wobei die Selbsteinschätzung stark vom Alter abhängt. Während sich unter den unter 30-Jährigen rund 73 Prozent für kompetent halten, liegt dieser Wert bei den über 50-Jährigen nur bei 33 Prozent. Auffällig ist zudem, dass ein Drittel der Befragten bislang keinerlei Maßnahmen ergriffen hat, um die Echtheit von Inhalten zu überprüfen, obwohl entsprechende Prüfmethoden bekannt sind. Parallel dazu professionalisieren Täter ihre Methoden mithilfe von KI in rasantem Tempo. Die Studie beschreibt etwa den Einsatz von Deepfakes, mit denen prominente Persönlichkeiten scheinbar glaubwürdig für betrügerische Finanzangebote werben, sowie automatisiert erzeugte Phishing-Nachrichten, die sprachlich kaum noch von echten Mitteilungen zu unterscheiden sind. Besonders relevant ist dabei der sogenannte Cybertrading Fraud: 15 Prozent der Befragten haben bereits in Kryptowährungen investiert, und nahezu ein Drittel dieser Gruppe ist dabei auf betrügerische Angebote hereingefallen. In vielen Fällen
Jugendschutz wird zur Infrastrukturfrage
(BS/Frederik Steinhage) Mit der vollständigen Anwendung des Digital Services Acts (DSA) zeigt sich im Frühjahr 2026 erstmals, was europäische Plattformregulierung für den Kinder- und Jugendschutz bedeutet. Plattformen müssen nicht mehr nur auf gemeldete Inhalte reagieren, sondern Risiken systematisch minimieren. Dazu zählen etwa Voreinstellungen, die Profile Minderjähriger automatisch auf privat setzen, Einschränkungen personalisierter Werbung oder die Verpflichtung, algorithmische Empfehlungssysteme transparenter zu machen.

Algorithmen, KI und Plattformdesign bestimmen zunehmend, welche Inhalte Jugendliche sehen – und stellen den Jugendschutz vor neue Herausforderungen.
Transparenz- und Risikopflichten, ohne jedoch das zugrunde liegende Geschäftsmodell grundsätzlich infrage zu stellen. Für die Praxis bedeutet das, dass selbst bei formaler Regelkonformität weiterhin Anreize bestehen können, Inhalte zu priorisieren, die emotionalisieren oder polarisieren – und damit gerade für junge Nutzende besonders wirksam sind.
KI als neue Herausforderung
Ein besonders umstrittenes Feld ist derzeit die Altersverifikation. Anfang Mai wird auf europäischer Ebene intensiv darüber diskutiert, wie sich Altersgrenzen technisch zuverlässig umsetzen lassen, ohne Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit zu untergraben. Während
einige Plattformen weiterhin auf einfache Selbstauskünfte setzen, erproben andere biometrische Verfahren oder Dokumentenprüfungen. Parallel wird geprüft, ob die geplante europäische digitale Identität künftig auch für Altersnachweise genutzt werden kann. Damit verschiebt sich Jugendschutz zunehmend in Richtung digitaler Infrastruktur – mit direkten Auswirkungen auf Verwaltung und ITSicherheit. Die Herausforderungen nehmen durch neue Technologien weiter zu. Generative KI ermöglicht es inzwischen, täuschend echte Bilder und Videos zu erzeugen, die gezielt zur Belästigung oder Erpressung eingesetzt werden können. Fälle sogenannter „Deep Nudes“, bei denen
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Bilder von Jugendlichen manipuliert und verbreitet werden, werden auch in Deutschland vermehrt gemeldet. Gleichzeitig verstärken algorithmische Systeme problematische Inhalte, weil sie auf maximale Interaktion ausgelegt sind. Plattformen stehen damit vor der Aufgabe, ihre eigenen Logiken zu überdenken – und werden zunehmend dazu verpflichtet. Wie stark diese Dynamiken wirken, zeigen aktuelle Studien. Der im Frühjahr veröffentlichte Bericht zum Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten weist darauf hin, dass Jugendliche über Empfehlungssysteme deutlich schneller mit schädlichen Inhalten in Kontakt kommen als über aktive Suchen. Auch internationale Untersuchun-
Betrug wird digitalisiert
(BS/Frederik Steinhage) Der Einsatz Künstlicher Intelligenz verändert die Dynamik von Online-Betrug grundlegend und verschiebt die Grenzen zwischen glaubwürdiger Kommunikation und gezielter Täuschung. Das zeigt das Fokusthema „Online-Betrug und Künstliche Intelligenz“ des aktuellen Cybersicherheitsmonitors 2026 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) , der gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention durchgeführt wurde. Im Zentrum steht die Frage, wie gut die Bevölkerung KI-gestützte Betrugsmaschen erkennt – und wo erhebliche Lücken bestehen.

KI ermöglicht Täuschungen in hoher Qualität und bislang ungeahnter Skalierung im digitalen Raum.
erfolgte der Erstkontakt über Online-Werbung, die gezielt mit KI-generierten Inhalten arbeitet. Hinzu kommt eine Entwicklung, die im Bericht nur am Rande anklingt, aber strategisch besonders
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brisant ist: KI wird nicht nur für die Erstellung von Inhalten genutzt, sondern zunehmend auch zur Automatisierung ganzer Angriffsprozesse. So halten laut Studie bereits rund 48 Prozent der Befragten es
gen belegen, dass algorithmische Feeds innerhalb kurzer Zeit von harmlosen Inhalten zu extremen oder potenziell gefährlichen Themen führen können. Die Risiken liegen damit weniger in einzelnen Inhalten als in der Struktur der Plattformen selbst.
Jugendschutz, neu gedacht
Diese Entwicklung verändert auch die Anforderungen an staatliche Akteure. Die Durchsetzung von Jugendschutz verlagert sich von der klassischen Inhaltskontrolle hin zur technischen Systemprüfung. Behörden müssen verstehen, wie Plattformen Daten verarbeiten, Inhalte priorisieren und Risiken bewerten. Gleichzeitig wächst der Abstimmungsbedarf zwischen nationalen und europäischen Ebenen, da viele Plattformen grenzüberschreitend agieren und Regulierung nur im Zusammenspiel wirksam wird.
„Wir stehen erst am Anfang eines neuen Regulierungszeitalters“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, mit Blick auf die Durchsetzung digitaler Regeln. Die Aussage unterstreicht, dass bestehende Instrumente zwar greifen, ihre praktische Umsetzung jedoch erst beginnt. Erste Verfahren gegen große Plattformen zeigen, dass regulatorische Eingriffe möglich sind, gleichzeitig aber auch komplex und ressourcenintensiv bleiben. Hinzu kommt, dass Aufsichtsbehörden zunehmend auf Datenzugang und Schnittstellen angewiesen sind, um algorithmische Systeme überhaupt nachvollziehen zu können.
Neben rechtlichen Vorgaben rücken zunehmend auch Fragen der Ausgestaltung in den Fokus. Plattformen reagieren mit eigenen Schutzmechanismen, etwa durch Warnhinweise, Zeitlimits oder eingeschränkte Interaktionsmöglichkeiten für Minderjährige. Deren Wirksamkeit ist jedoch schwer zu messen und sie unterscheiden sich erheblich zwischen den Anbietern. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung der Nutzenden selbst ein zentraler Faktor.
Teil der Bevölkerung die tatsächlichen Fähigkeiten moderner KI-Systeme insbesondere im Hinblick auf Manipulation und automatisierte Täuschung.
für technisch möglich, dass KI eigenständig Schwachstellen in Systemen identifiziert oder Passwörter knackt, während gleichzeitig nur ein vergleichsweise kleiner Teil von gezielten Manipulationen von KISystemen selbst gehört hat. Diese Diskrepanz deutet darauf hin, dass sich die Bedrohungslage zunehmend von sichtbaren Betrugsversuchen hin zu schwer erkennbaren, systemischen Angriffen verschiebt – ein Aspekt, der insbesondere für Verwaltung und Kritische Infrastrukturen an Bedeutung gewinnt.
Risiken werden unterschätzt
Auch beim Risikobewusstsein zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen technischer Realität und öffentlicher Wahrnehmung. Zwar halten mehr als die Hälfte der Befragten Szenarien wie KI-generierte Stimmen bei Betrugsanrufen oder täuschend echte Deepfake-Videos für möglich, doch gleichzeitig geht etwa jede sechste Person davon aus, dass keines der abgefragten Szenarien technisch umsetzbar sei. Damit unterschätzt ein relevanter
BSI-Präsidentin Claudia Plattner, ordnet die Entwicklung in der begleitenden Pressemitteilung ein: „Cyber-Kriminelle nutzen Künstliche Intelligenz gezielt, um ihre Angriffe glaubwürdiger und damit erfolgreicher zu machen.“ Gleichzeitig betont sie die wachsende Bedeutung von Aufklärung und Prävention, da sich technische Möglichkeiten schneller entwickelten als das Sicherheitsbewusstsein vieler Nutzerinnen und Nutzer.
Staatliches Eingreifen gefordert Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die Bevölkerung klare Erwartungen an staatliches Handeln formuliert. Mehr als die Hälfte der Befragten fordert ein schnelles Eingreifen von Polizei und Behörden bei betrügerischen Inhalten sowie eine verpflichtende Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Ebenso hoch ist die Zustimmung zu technischen Verifikationssystemen und breit angelegten Aufklärungskampagnen, die den Umgang mit KI und ihren Risiken verständlicher machen sollen. Auffällig ist dabei, dass insbesondere ältere Befragte überdurchschnittlich häufig staatliche Eingriffe befürworten, während jüngere Zielgruppen stärker auf eigene Kompetenzen setzen.
Sicherheit ist ein Grundbedürfnis. In der Maslowschen Bedürfnispyramide findet es sich an zweiter Stelle, gleich hinter den physiologischen Grundbedürfnissen wie Nahrung und Schlaf. Die ausgedehnte Phase des Friedens und der Sicherheit seit Ende des Zweiten Weltkrieges ist spätestens mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu Ende gegangen. Mittlerweile stellen zudem nicht mehr nur physische Kriege ein Sicherheitsrisiko dar, sondern vor allem ein Feind wird immer bedrohlicher: Die Cyber-Kriminalität. In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Cyber-Attacken in Deutschland kontinuierlich zugenommen. 2025 verzeichneten deutsche Unternehmen über 1.200 Attacken pro Woche, innerhalb der EU war Deutschland das von CyberAngriffen am häufigsten betroffene Land. Auch das BSI sah in seinem Lagebericht zur IT-Sicherheit in Deutschland 2025 „keinen Grund zur Entwarnung“. Die IT-Sicherheit in Deutschland bleibe weiter auf einem „angespannten Niveau“. Als wesentlichen Faktor definierte das BSI weiterhin „unzureichend geschützte Angriffsflächen“.
Sicherheit von Anfang an Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang immer wieder fällt, ist „Security by Design“. Dabei handelt es sich bei Weitem um keinen neuen Ansatz. Theoretisch bekannt ist das Konzept bereits seit Jahrzehnten: In ihrem 1975 erschienenen Aufsatz „The Protection of Information in Computer Systems“ formulierten die Computerwissenschaftler Jerome Saltzer und Michael Schroeder Designprinzipien für sichere Systeme – und damit bereits das Grundprinzip von Security by Design. Ihr zentraler Gedanke: Sicherheit ist eine Eigenschaft, die aus der Archi-


























Wie läuft es mit Security by Design?
(BS/Julia Grahn) Obwohl das Konzept bereits seit Jahrzehnten bekannt ist und im Bereich Cyber-Sicherheit mittlerweile als Mittel der Wahl gilt, tun sich Entwickler mit der Umsetzung von Security by Design noch immer schwer. Woran liegt das? Wie wird gegengesteuert? Und – noch viel wichtiger – ist das Prinzip vielleicht sogar schon wieder überholt?
tektur folgt, keine, die man einem System nachträglich „hinzufügt“. Dennoch wurde genau das über Jahrzehnte praktiziert. Sicherheit war etwas, das bei der Hard- und Software-Entwicklung häufig nachrangig behandelt wurde. Zunächst wurde das Produkt entwickelt – und erst danach wurde über seine Sicherheit nachgedacht und entsprechende Mechanismen quasi als „Add-on“ ergänzt. Security by Design beschreibt das genaue Gegenteil: Sicherheit soll von Anfang an in der Entwicklung mitgedacht und als fundamentales Designprinzip in die Architektur integriert werden. Konkret bedeutet das: Mithilfe von Bedrohungsmodellierung sollen Sicherheitsrisiken frühzeitig identifiziert und Sicherheitsziele definiert werden, die in Designentscheidungen einfließen. Zudem sollen Mechanismen vorgesehen werden, die Missbrauch, Manipulation oder unbefugten Zugriff verhindern. Durch Secure Coding Standards, automatisierte Tests und Penetrationstests wird der Code sicher entwickelt, validiert und regelmäßig überprüft. Es handelt sich um einen lebenszyklusorientierten Ansatz, der Entwicklung, Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Außerbetriebnahme umfasst.
Regulierung ohne Regeln Nachdem das Konzept in CyberKreisen bereits seit mehr als zehn Jahren intensiv diskutiert wird,
















wurde mit dem am 23. Oktober 2024 verabschiedeten Cyber Resilience Act (CRA) Security by Design auch gesetzlich verankert. Die EU-Verordnung schreibt für alle Produkte mit digitalen Elementen ein „Mindestmaß an Cyber-Sicherheit“ vor. Dies schließt auch die verpflichtende Anwendung von Security by Design ein. Bis zum 11. Dezember 2027 müssen die Anforderungen umgesetzt werden.
Soweit die Theorie. Denn in der Praxis zeigen sich weiterhin Schwächen. So kam die Berliner Digital Initiative in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten zu dem Schluss: „Security by Design bleibt Anspruch ohne Umsetzung.“ In zentralen ITVorhaben der öffentlichen Verwaltung werde Cyber-Sicherheit nach wie vor als nachgelagerte Anforderung behandelt. Aber auch Softwarehersteller selbst hätten in den vergangenen Jahrzehnten „nicht intensiv Interesse“ gehabt, Lücken zu verhindern oder zu schließen, so Manuel Atug von der AG KRITIS. Gründe dafür sind ein fehlendes Sicherheitsbewusstsein in Entwicklungsteams, hoher Zeitdruck sowie knappe Budgets. Security by Design macht Entwicklungsprozesse komplexer und aufwendiger, während ihr Nutzen oft unsichtbar bleibt. Hinzu kommt ein Mangel an Fachkräften mit Expertise in Bedrohungsmodellierung, sicherer Architektur und modernen Sicherheitsmethoden. Sicherheitsanforderungen werden zudem häufig als Hemmnis für Innovation wahr-





Datenschutz im Realitätscheck











(BS/Frederik Steinhage) Der Jahresbericht 2025 des European Data Protection Board wirkt auf den ersten Blick wie ein Fortschrittsprotokoll – tatsächlich liest er sich eher wie ein Dokument der Überforderung. Im Zentrum steht die Feststellung, dass Datenschutz längst nicht mehr isoliert gedacht werden kann, sondern mit einer wachsenden Zahl europäischer Digitalgesetze verzahnt ist.
Genau daraus leitet das European Data Protection Board (EDPB) seinen neuen Schwerpunkt ab: Es will nicht mehr nur die DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) auslegen, sondern aktiv die Schnittstellen zu Regelwerken wie dem Digital Services Act (DSA), Digital Markets Act (DMA) und künftig dem AI Act definieren. Konkret zeigt sich das in neuen Leitlinien. 2025 verabschiedete das Gremium u. a. Vorgaben zur Pseudonymisierung, zur Nutzung von Blockchain-Technologien sowie erstmals umfassende „Interplay“-Guidelines zur Verzahnung von DSGVO und DSA. Gerade Letztere markieren einen Paradigmenwechsel: Datenschutz wird nicht mehr als eigenständiges Schutzregime behandelt, sondern als Teil eines komplexen regulatorischen Gesamtgefüges. Was als Beitrag zur „Rechtssicherheit“ gilt, ist auch ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Klarheit der DSGVO verloren gegangen ist.
Parallel dazu versucht das EDPB, die Anwendung der DSGVO zu vereinfachen. Die sogenannte Helsinki-Erklärung verspricht mehr Verständlichkeit, standardisierte
Vorlagen und stärkere Einbindung von Stakeholdern. Geplant sind einheitliche Templates für Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen von Datenpannen sowie praxisnahe Checklisten. Das adressiert reale Probleme – gerade kleinere Behörden und Kommunen sind oft überfordert –, offenbart aber zugleich ein strukturelles Defizit: Ein Regelwerk, das erst durch zusätzliche Leitfäden praktikabel wird, ist bereits zu komplex geraten.
Unterschiedliche Auslegungen
Auch bei der Durchsetzung zeigt sich ein ambivalentes Bild. Das EDPB verweist auf Instrumente wie das Coordinated Enforcement Framework, das europaweite Prüfaktionen etwa zum Auskunftsrecht oder zur Löschung bündelt. Gleichzeitig offenbart diese Koordinierung Schwächen: Nationale Behörden wenden die DSGVO unterschiedlich an, Verfahren dauern oft Jahre und nur ein Bruchteil führt zu Sanktionen. Schätzungen zufolge enden rund 1,3 Prozent der Verfahren mit Bußgeldern. Hinzu kommt ein wachsender Widerspruch zwischen politischem Anspruch und regulato-
genommen. All das trägt dazu bei, dass ein notwendiger Kulturwandel bislang nur zögerlich einsetzt. Auch praktische Herausforderungen spielen eine Rolle: Zwar gilt Security by Design als Königsweg, doch vielen Ingenieuren ist unklar, wie das Prinzip konkret in der Produktentwicklung umgesetzt werden soll. Es fehlen häufig allgemein anerkannte Methoden, um die Prinzipien systematisch in bestehende EngineeringProzesse zu integrieren. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschreiben das Konzept daher oft als schwer greifbar.
Was lange währt ...?
Im März veröffentlichte die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) ein „Security by Design Playbook“. Es bietet insbesondere KMU einen praxisnahen und strukturierten Rahmen zur Umsetzung. Die Anforderungen des Cyber Resilience Act werden in 22 Prinzipien übersetzt, die durch konkrete technische Maßnahmen, Nachweisanforderungen und Freigabekriterien ergänzt werden. Damit wird Security by Design stärker operationalisiert und für Hersteller besser anwendbar.
Gleichzeitig hat sich jedoch ein neues Problem ergeben, das die Frage aufwirft, ob es für Security by Design sogar möglicherweise bereits zu spät sein könnte: Die Ankündigung der KI-Anwendung „Claude Mythos“ des US-Unternehmens Anthropic, die Sicherheitslücken selbstständig aufspüren kann – auch solche, die bereits seit Jahrzehnten bestehen –, hat in der Cyber-Welt für einige Aufregung gesorgt. Das BSI spricht von einem „Paradigmenwechsel“, der Hersteller selbst stuft die Technologie als so gefährlich ein, dass er auf eine Veröffentlichung verzichtet.
Für Security by Design ergibt sich daraus eine neue Ausgangslage. „Security by Design mag zwar das richtige Prinzip sein. Angesichts des Tempos, in dem sich die Bedrohungslage entwickelt, wirkt es jedoch zunehmend wie ein Tropfen auf den heißen Stein“, so der IT-Sicherheitsrechtler Dennis-Kenji Kipker. Nicht alle Experten teilen diese Einschätzung, dennoch verdeutlicht sie die Dynamik der aktuellen Entwicklung.
Ein Kulturwandel muss her Ungeachtet dessen gilt: Trotz – oder gerade wegen – neuer KI-Anwendungen ist Security by Design wichtiger denn je und sollte schnellstmöglich zum Standard werden. „Man muss das etablieren, schulen und ausbilden“, fordert etwa Manuel Atug Neue Technologien könnten dabei unterstützen: Systeme zur automatisierten Schwachstellenerkennung lassen sich in Entwicklungsprozesse integrieren, sodass Sicherheitslücken bereits während der Entwicklung erkannt werden. Auch agile Ansätze wie DevSecOps ermöglichen es, Sicherheitsaspekte frühzeitig und kontinuierlich einzubinden, ohne Entwicklungsprozesse auszubremsen. Entscheidend ist zudem, dass Entwickler Feedback zu Ursachen von Schwachstellen erhalten, um diese nachhaltig zu vermeiden. Ein Hindernis besteht jedoch weiterhin: Das gezielte Aufdecken von Sicherheitslücken kann in Deutschland strafrechtlich relevant sein. Es fehlen klare rechtliche Rahmenbedingungen, um Schwachstellen systematisch zu identifizieren und verantwortungsvoll zu melden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Nur wenn entsprechende Strukturen geschaffen werden, kann ein nachhaltiger Kreislauf entstehen, in dem Software kontinuierlich sicherer wird, so Atug Technisch sei die Integration solcher Prozesse bereits heute möglich. Angesichts der sich verschärfenden Bedrohungslage ist eins sicher: Ein schneller und umfassender Kulturwandel ist unerlässlich. Verzögerungen können wir uns nicht mehr leisten.

rischer Realität. Während das EDPB betont, Vereinfachung dürfe nicht zu einem Abbau von Grundrechten führen, laufen parallel Initiativen wie das „Digital Omnibus“-Paket, die diese Grenzen verschieben könnten. Kritiker warnen vor einer schleichenden Aufweichung zentraler Datenschutzprinzipien zugunsten wirtschaftlicher Interessen. Datenschutz als Steuerungsinstrument Auffällig ist zudem die zunehmende Detailtiefe der Regulierung. Empfehlungen zur Pflicht von Nutzerkonten im E-Commerce oder zur Datenverarbeitung in Blockchains zeigen, wie tief die Aufsicht in technische Ausgestaltungen eingreift. Für die Verwaltung bedeutet das mehr Orientierung, aber auch steigenden Anpassungsdruck. Datenschutz entwickelt sich damit von einem Prinzipienrahmen zu einem operativen Steuerungsinstrument. Unterm Strich dokumentiert der Bericht weniger einen Reifeprozess als eine Neujustierung unter Druck. Ob daraus mehr Klarheit entsteht oder nur eine neue Ebene regulatorischer Komplexität, bleibt offen.



Behörden Spiegel Berlin und Bonn / Mai 2026

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Schülerinnen und Schüler sollen schon eine Menge lernen. Je nach Aussage sollen Kinder und Jugendliche neben Mathe, Deutsch, Englisch, Chemie und Geschichte auch den Umgang mit KI, BWL oder „Glück“ erlernen. Jetzt kommt ein weiteres Wunschfach hinzu. „Zivile Verteidigung gehört in die Schulen. Vorsorge schafft Sicherheit. Unsere Schüler werden damit zu klugen KrisenvorsorgeKennern: Sie tragen das Wissen so direkt in die Familien hinein“, erklärte kürzlich Dobrindt. Der Bundesinnenminister schlägt eine verpflichtende Doppelstunde pro Halbjahr zu Themen der Krisenvorsorge vor. In der Unterrichtseinheit sollen Schülerinnen und Schüler Praxiswissen dazu erwerben, wie sie sich bei Stromausfällen oder Naturkatastrophen zu verhalten haben. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) erklärt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten grundsätzlich in die Lage versetzt werden sollten, sich selbst und anderen in einer Notlage zu helfen. Stichworte: Selbstschutz und Selbsthilfe. Dobrindt will das Thema in die kommende Frühjahrssitzung der IMK einbringen. Weiter erklärt ein Sprecher des BMI: „In ihrer vergangenen Herbstsitzung hat sich die Innenministerkonferenz mit dem Thema ‚Aufnahme von Bevölkerungsschutzthemen in den Schulunterricht‘ befasst. Die IMK sieht die Einbindung von Themen des Bevölkerungsschutzes in den Schulunterricht als wirksames Mittel, um die Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeiten der Bevölkerung flächendeckend und nachhaltig zu stärken.“Die Forderung nach einem solchen Schulfach ist nicht wirklich neu. Schon die Bun-
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Jetzt sollen auch die Kinder und Jugendlichen ran. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) macht sich dafür stark, Zivile Verteidigung und Bevölkerungsschutz-Themen in die Schulen zu bringen. Die Reaktionen darauf sind gemischt – ganz nach Profession.
desbildungsministerin der Ampelkoalition, Bettina Stark-Watzinger (FDP), machte sich für Katastrophenfallübungen in Schulen stark und verwies auf Großbritannien als Vorbild. „Dort gehören Übungen für den Katastrophenfall an Schulen zum Alltag.
„Wir haben gemeinsam bereits Materialien entwickelt, mit denen Lehrkräfte gezielt auf Naturkatastrophen und Stromausfälle vorbereiten können.“
Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV)
Davon können wir lernen“, so die damalige Bildungsministerin. Schon damals war das Echo gemischt. So auch dieses Mal. Politische Reaktionen auf den Vorschlag von Dobrindt waren erwartbar: Linke und AfD werfen dem CSUPolitiker wahlweise „Kriegstreiberei" (AfD) oder das „Schüren von Angst" (Linke) vor. Von den Grünen sind eher positive Signale zu entnehmen. Auch bei den verschiedenen Interessenverbänden zeigt sich eine unterschiedliche Sichtweise auf das Thema. „Wir stehen dafür ein, dass Sicherheit, Bildung und gesellschaftliche Resilienz Hand in Hand gehen“, heißt es vom Deutschen Feuerwehrverband (DFV).
DFV-Präsident Karl-Heinz Banse erklärt auf Anfrage: „Die Resilienz unserer Gesellschaft beginnt in den Schulen. Schülerinnen und Schü-
ler müssen lernen, wie man sich in Krisen eigenständig schützt, Hilfe leistet und solidarisch handelt.“ Die Kinder und Jugendlichen würden dann als Multiplikatoren in die Familien zurückkehren. So könnten dann bestenfalls Maßnahmen zur Resilienzbildung in den Haushalten umgesetzt werden.
Das ist zumindest die Hoffnung von Banse. Krisenvorsorge gehöre unverzichtbar zum schulischen Bildungsauftrag. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) begrüßt den Vorschlag: „Der Vorstoß ist grundsätzlich zeitgemäß und sinnvoll.“ Es folgt aber ein großes Aber und dies zeigt die Problematik des deutschen Bildungssystems auf: „Aus unserer Erfahrung heraus ist jedoch davon auszugehen, dass es bei der Umsetzung erhebliche Herausforderungen geben wird. Insbesondere ist mit Vorbehalten seitens einzelner oder mehrerer Bundesländer zu rechnen. Vergleichbare Diskussionen kennen wir bereits aus dem Bereich der Brandschutzerziehung, wo häufig Argumente wie überfüllte Lehrpläne angeführt werden.“
BOS kann Lücke nicht füllen Der Hoffnung, dass (ehrenamtliche) Kräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in die Bresche springen könnten, erteilt die vfdb ebenfalls eine Absage. Zwar gebe es zahlreiche Helferinnen und Helfer, die schon Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung leisteten, jedoch mahnt die vfdb: „Es sollte realistisch eingeschätzt werden, dass eine flächendeckende, jährliche Schulung aller Schülerinnen und Schüler durch ehrenamtliche Kräfte nicht leistbar ist.“ Zielführender erscheine daher ein Ansatz, bei dem
Lehrkräfte entsprechend qualifiziert würden, diese Inhalte selbst zu vermitteln. Banse zeigt sich überzeugt, dass man auf bestehende Konzepte aufbauen könne. So könne man die Lerninhalte der Selbstvorsorge an die Inhalte zur Brandschutzerziehung andocken. „Wir haben gemeinsam bereits Materialien entwickelt, mit denen Lehrkräfte gezielt auf Naturkatastrophen und Stromausfälle vorbereiten können“, erklärt der DFV-Präsident zur Umsetzung.
„Die Resilienz unserer Gesellschaft beginnt in den Schulen. “
Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV)
Doch genau hier liegt das Problem. „Man lernt im Tun, nicht in einer Doppelstunde Katastrophenschutz. Das müssen wir klar sagen: Dieses Wissen aus einer Projektstunde verankert sich nicht und wird auch nicht in die Familie getragen. Die Broschüren landen im Papierkorb“, kommentiert Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), den Vorschlag von Dobrindt. Wer Kinder und Jugendliche auf den Ernstfall vorbereiten wolle, brauche eine Schule, die sie darauf ganzheitlich vorbereite.
Auch von Seiten der betroffenen Jugend kommt, wird der Vorstoß grundsätzlich begrüßt, Handlungskompetenz im Umgang mit Ausnahmelagen zu vermitteln. „Wichtig ist jedoch, dass der Fokus nicht ein-
seitig auf politisch oder militärisch bedingten Konflikten liegt“, sagt Joel Morales Kaufhold, Sprecher des Jugendgemeinderat Stuttgart. Z. B.Klimawandelauswirkungen dürften nicht unter den Tisch fallen. „Gleichzeitig darf eine solche Erweiterung schulischer Inhalte nicht zu Lasten anderer zentraler Themen gehen“, so Kaufhold. Rollenverteilung in der Familie Die Länder, die für die Bildung zuständig sind, zeigen sich nicht komplett überzeugt. „Die niedersächsische Kultusministerin hat in den vergangenen Monaten klar zum Ausdruck gebracht, dass sie das Ansinnen durchaus für berechtigt hält. Denn wir fragen uns ja alle: Wie kann man sich auf Katastrophenszenarien vorbereiten? Was passiert, wenn ein Krieg stattfindet, der auch Deutschland betrifft, wenn es Angriffe auf unsere Versorgungsnetze gibt?“, erklärt das niedersächsische Kultusministerium. Solche Themen gehörten natürlich in die Schule. Doch auch die geforderte Doppelstunde wird in Hannover kritisch gesehen. Diese Forderung bleibe plakativ und sei nicht wirklich zielführend. Einige Themen würden jetzt schon behandelt. Wenn der Bund dazu Materialien entwickele, sei das zwar grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig sei aber: Schulen könnten nicht reparieren, was in Familien (nicht) stattfinde. „Kinder sollen nicht ihre Familien informieren, was sie bei einem Stromausfall oder Bombenszenario tun müssen. Das kann nicht die Rolle von Schülerinnen und Schülern sein“, stellt das Kultusministerium in Niedersachsen klar. Eine einzelne „Doppelstunde Katastrophenschutz“ werde insofern der Herausforderung nicht gerecht.
Ein
lauter Knall im Gästeblock, dann bricht Unruhe aus: Das Fußballspiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC Anfang April muss nach nur 18 Minuten unterbrochen werden. Dynamo-Anhänger stürmen unmittelbar nach der Detonation auf den Rasen. Ihr Ziel: der Gästeblock. Einige Berliner Zuschauer klettern über die Absperrungen, während Pyrotechnik zwischen den Lagern hin- und hergeworfen wird. Auch aus dem Gästebereich fliegen bengalische Feuer in die angrenzenden Heimblöcke.
Nach der Spielunterbrechung griff die Polizei mit mehreren Hundert Einsatzkräften ein. Sie drängten die Dresdner Fans zurück in den Heimbereich und bildeten in der Dynamo-Hälfte eine zweireihige Kette. Nach fast zwanzig Minuten Unterbrechung konnte die Partie schließlich fortgesetzt werden. Eine Woche nach den Ausschreitungen zog der Zweitligist Dynamo Dresden erste Konsequenzen. Bei den angekündigten Maßnahmen geht es um Haus- und Stadionverbote, den Entzug der Mitgliedschaft, infrastrukturelle Veränderungen im Rudolf-Harbig-Stadion sowie eine verstärkte Ordnungsdienst- und Polizeipräsenz am Heimblock. Gerade Stadionverbote werden als Maßnahme gegen Gewalt bei Fußballspielen immer wieder hitzig diskutiert. Laut dem Polizeipräsidenten Hamburgs, Falk Schnabel, ist „Stadionverbot“ ein Reizwort für die Fangemeinde. Gefordert wird es vor allem von Politik und Polizei, umgesetzt jedoch nur vereinzelt, und zwar von den Vereinen. Eine Zentralisierung der Verbote durch eine verbandsseitige Instanz zur Rechts- und Fachaufsicht wurde im Rahmen der letzten IMK gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL) besprochen. Von der Fanseite fehlte jedoch eine Mitsprachemöglichkeit – ein Kritikpunkt, der aus den Reihen der Fans immer wieder geäußert wird.
Die Mündigkeit der Fans Dass auch der Fanszene selbst an Maßnahmen zum friedlicheren Fußballerlebnis gelegen ist, zeigt unter anderem die Arbeit des ehemaligen Fanbeauftragten des FC St. Pauli, Stefan Schatz. Der heutige Leiter des Fanladens St. Pauli erklärte auf dem Polizeitag Hamburg, organisiert von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Hamburg und dem Behörden Spiegel: „Der Bereich der Jugendsozialarbeit spricht aktuell von den Fankurven der Stadien als den ‚größten Jugendhäusern‘ Deutschlands.“ Schon immer hätten gerade Jugendliche den Fußball als Ventil genutzt; abweichendes Verhalten in dieser Altersgruppe sei allgemein üblich. Ein gänzlich gewaltfreier Fußball sei somit sehr unwahrscheinlich. Um Präventionsarbeit erfolgreich zu gestalten, sieht Schatz einen wichtigen Faktor in der Selbstverwirklichung der Fans. „Fans wollen aktiv Einfluss auf sich und ihre Umwelt nehmen. Jedoch erleben sie gerade durch Normierung und Kontrolle ihres Verhaltens ein ständiges Defizit in ihrer eigenen Wirksamkeit“, betonte er. Sowohl Fanbeauftragte als auch sozialpädagogische Projekte der Vereine stärkten die Mündigkeit der Fans. Laut dem ehemaligen Fanbeauftragten bilden sie somit eine Brückenfunktion zwischen der jugendlichen Subkultur und den etablierten Strukturen: „Wir sind damit ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur rund um die Planung und Durchführung von Spieltagen im Fußball. Das Versprechen ist also am Ende eine gewaltpräventive Wirkung.“
Auf dem Weg zu sicheren Fußballspielen
(BS/Bennet Biskup-Klawon/Mirjam Klinger) Spätestens seit der Innenministerkonferenz (IMK) im vergangenen Herbst erhält das Thema Gewalt bei Fußballspielen sowohl medial als auch politisch starke Aufmerksamkeit. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Fanlagern und der Polizei. Doch wie soll der Fußball künftig aussehen? Wie kann er für alle Beteiligten sicherer gestaltet werden?

Der Hamburger Polizeipräsident Falk Schnabel betonte, dass Gespräche mit den Ultra-Bewegungen zu gewissen Verlässlichkeiten und somit auch zu einer Reduzierung der Polizeikräfte führen können.
Eine Wirkung, die auch der Polizei in Hamburg durchaus bewusst ist. „Fanprojekte leisten eine wervolle Arbeit“, lobte Lars Osburg. Der Vorsitzende der GdP-Hamburg mahnte zeitgleich jedoch: „Sie ersetzten aber keine klare Haltung und vor allem ersetzen Fanprojekte keine Debatte darüber, wie sich Vereine an außergewöhnlichen Sicherheitskosten zu beteiligen haben.“ Laut Osburg ist
„Die Umsetzung dieser Vision ist sicherlich auf mehrere Jahre angelegt. Aber sie macht deutlich: Wir müssen aus der Spirale heraus.“
Timo Zill, Leiter der Schutzpolizei Hamburg
die Frage nach einer Beteiligung höchst legitim, da ein einziges Hochrisikospiel mehrere Hundertschaften binde. Zudem müssten An- und Abreisewege stundenlang gesichert werden. Hier müsse die Politik endlich ins Handeln kommen.
Wer hat das bestellt?
Zum Handeln drängt auch Mustafa Güngör , Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion in der Freien Hansestadt Bremen. Sein Blick ist dabei weniger auf den operationellen Einsatz als eher auf die Kosten gerichtet, die Fußballspiele verursachen. „Wir haben zehn Jahre lang gegen die Deutsche Fußball Liga darauf geklagt, dass sich bei Hochrisikospielen die Fußballvereine an den Polizeikosten beteiligen müssen – und das ist ja auch eine Möglichkeit, die Polizei zu stärken“, erklärt Güngör. „Es geht also nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wie. Und es ist nur eine Frage der Zeit, bis dieses ‚Wie‘ umgesetzt wird“, zeigt sich der Bremer überzeugt.
Zur Beteiligung haben die Bremer ein Modell erarbeitet. Dazu wurde mit Vereinen sowie mit Polizistinnen und Polizisten zusammen überlegt: Wie kann man dieses „Wie“
konkret ausgestalten? Entstanden ist eine sog. Ampeldefinition. In einem standardisierten Verfahren soll entschieden werden, ob es sich um ein Grün-, Gelb- oder Rot-Spiel handelt. Diese Einstufung soll gemeinsam mit Fanvertretern, Sicherheitsdiensten, Polizei und allen beteiligten Akteuren regelmäßig und verbindlich erfolgen. Das schaffe Transparenz und könne auch für die Fangemeinschaften ein wichtiger Anker sein, weil deutlich werde, dass ihre Perspektive ernst genommen werde. Die letzte Entscheidung treffe weiterhin die Polizei. Bei Unstimmigkeiten könne eine Schiedsstelle eingerichtet werden, so Güngör Alle Akteure arbeiten verbindlich an der Einstufung mit und lernen aus jeder neuen Lagebewertung. So die Vorstellung Güngors. Auf der Grundlage dieser Einstufung könnten dann Rechnungen erstellt werden. Die Behörden erstellen dann die Rechnung für die Fußballvereine – möglichst gemeinsam mit der DFL. Denn ohne ein standardisiertes Verfahren wird kein Fußballverein eine Rechnung akzeptieren. Jede einzelne Rechnung würde vor dem Verwaltungsgericht landen. Dort würde dann über einzelne Positionen gestritten. Das bindet enorme Ressourcen. Ein gemeinsames, standardisiertes Modell würde hier deutlich entlasten. Das Ob sei entschiede, sagt Güngör – aber die Bundesländer und die Politik seien bislang noch nicht aktiv geworden. „Normalerweise ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Landesrechnungshöfe sagen: Entschuldigung, lieber Innensenator, warum beteiligen Sie die Vereine eigentlich noch nicht an den Polizeikosten? Das war doch ein Hochrisikospiel.“ Doch passiert sei bisher noch wenig. „Dieses sogenannte Bremer Modell habe ich allen Bundesländern, Innenministern und Fraktionsvorsitzenden vorgestellt. Auch die Vereine haben es grundsätzlich begrüßt. Das Problem liegt derzeit weniger bei der Legislative als vielmehr bei der Exekutive – insbesondere bei der Innenministerkonferenz, die sich bislang nicht traut, sich mit der großen DFL anzulegen“, kritisiert Güngör
Eine Zukunft ohne Kräfte
„Weg von der reinen Kontrolle“ wird in der Hansestadt derzeit zum
Foto: BS/Kryvets
polizeilichen Leitmotiv. Unter dem Titel „Hamburger Weg“ erprobt die Polizei gemeinsam mit den Vereinen einen strategischen Kurswechsel, der die bisherige Sicherheitsarchitektur grundlegend infrage stellt. „Wir stehen in Hamburg vor einem historischen Meilenstein in diesem Bereich“, verkündete Timo Zill, Leiter der Schutzpolizei Hamburg. Bisher habe die Polizei bundesweit vor allem mit mehr Einsatz, mehr Personal und größerer Präsenz auf Gewalt bei Fußballspielen reagiert.
Als Beispiel nannte Zill das Stadtderby in der Hinrunde: Mit 1.900 Einsatzkräften war die Polizei Hamburg vor Ort, als ein Fanmarsch des Hamburger SV vor dem Spiel auf Fans des FC St. Pauli traf. Laut Zill hat die Polizei in Deutschland die Fantrennung für genau solche Situationen über viele Jahre hinweg kontinuierlich professionalisiert.
„Wir haben uns mit der Bundespolizei den Einsatzraum in unmittelbarer Nähe zum Stadion geteilt, sehr viele Kräfte eingesetzt und so die Heim- und Gästefans sauber getrennt“, so der Leiter der Schutzpolizei.
„Wir sind damit ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur rund um die Planung und Durchführung von Spieltagen im Fußball.“
Stefan Schatz, Leiter des Fanladens St. Pauli
Auch innerhalb des Stadions unterstützte die Polizei bislang immer wieder die Ordnungsdienste – so auch bei der Begegnung zwischen dem FC St. Pauli und Hannover 96. „Hier kam es zu einer kleineren Auseinandersetzung im Gästebereich“, berichtete Zill. Sehr schnell habe der Ordnungsdienst die Situation an die Polizei übergeben. Aus Zills Sicht sei dies zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht notwendig gewesen: „Man hätte auf die Lage noch klassisch mit dem Ordnungsdienst – vielleicht auch mit dem Sanitätsdienst – reagieren können.“ Stattdessen eskalierte die Situation und mündete in Gewalt sowie einen„massiven Schlagstockeinsatz“ seitens der Polizei. Im Nachgang habe die Polizei die Situation intensiv analysiert und sich gefragt, warum es zu dieser Eskalation kommen konnte. Auch beim FC St. Pauli habe es im Anschluss einen erhöhten Klärungsbedarf gegeben. Warum wurde die Polizei hinzugezogen? Genau hier sieht Zill eine zentrale Verantwortung bei den Veranstaltern: „Können wir sie in die Lage versetzen, diese Verantwortung zu übernehmen? Gibt es nicht doch etwas in diesem Ultra-Kosmos, das wir etablieren können, sodass am Ende ein gemeinsamer Nutzen entsteht?“ In Gesprächen mit den Verantwortlichen ging es anschließend konkret um eine Reduzierung der Einsatzkräfte – zunächst jedoch ohne durchschlagenden Erfolg. „Bis vor Kurzem hatten wir hier noch keine gute Handhabe, wie und wo sich an der einen oder anderen Stelle eine Hundertschaft reduzieren lässt“, sagte Zill. Dies habe sich inzwischen – auch durch Gespräche mit der Politik – verändert. Es sei deutlich geworden, dass die Gesellschaft gerade im Fußballkontext keine übermäßige Polizeipräsenz erwarte. Die Vision lautet daher: „Zero Kräfte für Fußball“. „Die Umsetzung dieser Vision ist sicherlich auf mehrere Jahre angelegt. Aber sie macht deutlich: Wir müssen aus der Spirale heraus“, fasste Zill zusammen – einer Spirale aus Fußball, Polizei und Gewalt.
Erste Probe geglückt Der nun klar definierte Fokus führt zu Veränderungen – auch innerhalb der Polizei. „Der gesamte Apparat ist darauf ausgelegt, jedes Wochenende die Hundertschaften in den Einsatz zu bringen.“ In der Vergangenheit seien Probleme häufig durch den Einsatz zusätzlicher Kräfte gelöst worden. Nun gebe es einen neuen Ansatz: Über Kommunikationsteams und sogenannte „schwache Kräfte“ sollen Fußballspiele künftig stärker deeskalierend begleitet werden. Trotz vieler Absprachen und guter Strategie schwingt auch Sorge in Hamburg mit. Der frühere GdP-Vorsitzende in Hamburg, Holger Niens, ist noch nicht ganz überzeugt. Gerade wenn die Stimmung kippt. „Ich habe Angst, dass wir im Zuge der Kräftereduzierung zu wenige Leute vor Ort haben und in Unterzahl geraten“, so Niens In die konkrete Umsetzung wurden auch die beiden Hamburger Bundesligavereine eingebunden. „Wir sind mit beiden Vereinsspitzen zusammengekommen und haben darüber gesprochen, ob unsere Vision funktionieren kann“, so Zill. Beide Vereine hätten sich grundsätzlich offen gezeigt. Beim Rückrundenderby folgte schließlich eine erste Bewährungsprobe. Unter der Leitung von Timo Zill selbst wurden über die Vereine Absprachen mit den Ultras beider Mannschaften getroffen. Auch diese signalisierten grundsätzlich Gesprächsbereitschaft – nicht zuletzt, um mehr eigenen Handlungs- und Bewegungsfreiraum zu erhalten. „Wer einfach nur Fußball schauen möchte, braucht so etwas nicht“, so das Credo hinsichtlich der ständigen Polizeibegleitung. Nach den Absprachen konnte die Zahl der eingesetzten Kräfte beim zweiten Derby um 900 reduziert werden. Ein Erfolg und ein Ansatz, von dem sich auch Hamburgs Polizeipräsident Schnabel viel verspricht. In dieser Entwicklung sieht er ein Aufbrechen verhärteter Fronten: „Wir sind aufeinander zugekommen.“
Behörden Spiegel: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD nach dem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht als verfassungsfeindlichen Verdachtsfall einstufen. Ist das eine Schlappe für den Verfassungsschutz?
Georg Maier: Es handelt sich hierbei nicht um ein Urteil, sondern zunächst um einen Beschluss in einem Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass es starke Anzeichen für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gibt. Aus Sicht des Gerichts ist der Beweis jedoch noch nicht erbracht, dass dies prägend für die Gesamtpartei ist. Das Gericht hat damit keinesfalls einem möglichen Verbotsverfahren nach Art. 21 GG eine Absage erteilt, wie es vielerorts kommentiert wurde. Die Frage kann auch nicht lauten, ob ein Verbotsverfahren juristisch durchkommen würde, zumal deren Beantwortung nur spekulativ sein kann. Artikel 21 verkäme letztlich zum Papiertiger, hinge die Einleitung eines Verfahrens von opportunistischen und spekulativen Überlegungen über dessen Ausgang ab, obwohl sachliche Gründe ein solches Verfahren eigentlich nahelegten. Damit verlöre die Klausel auch ihre präventive Wirkung. Für mich sind die sachlichen Gründe weiterhin gegeben, insbesondere was die „Höcke-AfD“ in Thüringen anbelangt. Der Landesverband wird hier seit 2021 als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Deshalb sehe ich es geradezu als meine Pflicht an, dafür einzutreten, dass ein Verbot nun auch gerichtlich überprüft wird. Das Konzept der wehrhaften Demokratie muss gelebt werden, statt nur darüber zu reden. Das hat auch der Bundespräsident in seiner Rede zum 9. November eingefordert.
Behörden Spiegel: Welche Maßnahmen sind in Thüringen notwendig, um den Rechtsextremismus einzudämmen?
Maier: Neben der AfD gibt es weitere rechtsextremistische Strukturen, die noch gefährlicher sind und akutes Gewaltpotenzial beinhalten. In Thüringen haben wir es vor allem mit einer Rechtsrock-Szene zu tun. Besonders in Südthüringen gab es in der Vergangenheit große Rechtsrock-Festivals – wie beispielsweise 2017, als Tausende Neonazis „Sieg Heil“ und andere verbotene Parolen gerufen haben. Diese Festivals haben wir erfolgreich durch gerichtsfeste Auflagen bekämpfen können. Jetzt gibt es vermehrt sogenannte Liederabende in einer Immobilie in Südthüringen. Jedes Wochenende finden dort Treffen statt, die über die rechtsextremistische Szene Thüringens hinausgehen. Wir versuchen mit aller Macht, auch diesen Umtrieben einen Riegel vorzuschieben. Im Innenministerium haben wir bereits vor mehreren Jahren eine Task Force Versammlungslagen gegründet. Sie berät vor allem Kommunen, wenn es darum geht, Versammlungen rechtsextremistischer Natur entgegenzutreten. Auch in der Fußballszene gibt es rechtsextremistische Strukturen. Außerdem finden aktuell immer noch die sogenannten Montagsdemonstrationen statt. Das sind weitere Ausprägungen des Rechtsextremismus, die wir mit Sorge betrachten. Im Westen wurde das Erstarken rechtsextremistischer und völkischer Strömungen lange Zeit als ostdeutsches Phänomen abgetan. Spätestens seit den letzten Landtagswahlen stelle ich bundesweit
In der Luft und auf der Straße präsent (BS) Mit der Modernisierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), Strukturreformen bei der Polizei und der Fähigkeitsentwicklung durch Kooperationen und Digitalisierung stärkt Thüringens Innenminister Georg Maier die Innere Sicherheit. Im Interview mit Dr. Eva-Charlotte Proll betont er, Art. 21 des Grundgesetzes im Sinne der wehrhaften Demokratie zu leben, statt nur darüber zu sprechen.

ein Umdenken fest. Wir müssen uns unbedingt ernsthafter mit der Frage befassen, was passiert, wenn autoritäre Kräfte in den Landesparlamenten Mehrheiten organisieren oder sogar den Ministerpräsidenten oder Innenminister stellen. Was heißt das für Deutschland, wenn solche Kräfte wie die AfD – die Russland und China nahestehen – auf verschiedenen Ebenen ihre destruktive Kraft entfalten können, um unsere freiheitliche Demokratie von innen heraus zu destabilisieren. Wir können und dürfen nicht dem Prinzip Hoffnung verfallen. Wir müssen nur in die Vereinigten Staaten oder nach Osteuropa schauen, was autoritäre Rechtspopulisten dort teilweise angerichtet haben. Eine Demokratie wiederaufzubauen, wenn sie erst einmal zerstört wurde, ist eine gewaltige und kräftezehrende Aufgabe. Besser ist es, es nicht so weit kommen zu lassen.
Behörden Spiegel: Inwiefern hat das Regierungsbündnis mit dem BSW Auswirkungen auf Entscheidungen im Bereich der Inneren Sicherheit, insbesondere des Verfassungsschutzes?
Maier: Wir agieren als Koalition auch in innenpolitischen Fragen geschlossen. Der Verfassungsschutz wird nicht in Frage gestellt. Meine wesentlichen Zielstellungen wurden im Koalitionsvertrag berücksichtigt, insbesondere die Stärkung der Polizei. Die Finanzministerin ist auch aufgeschlossen, wenn es darum geht, für Sicherheit zu sorgen – auch mit notwendigen Investitionen. Die kritischen Äußerungen der BSWFraktion zum Thema Frieden und dem Weg, den die Bundesregierung geht, haben nicht direkt Einfluss auf unsere Arbeit hier in Thüringen. Wir arbeiten viel besser zusammen, als uns das viele zugetraut haben und das wird auch so bleiben. Wir lassen uns da von außen nicht kirre machen. Wir haben ein gutes persönliches Verhältnis untereinander und agieren auf Augenhöhe. Das ist meines Erachtens ein zentrales Erfolgsrezept für eine Koalition.
Behörden Spiegel: Sie sprachen im vergangenen Jahr von einer Reform der Struktur der Landespolizei. Wie ist der Stand?
Maier: Das Projekt heißt „Impuls“ und betrifft die Strukturen der Poli-
„Für mich sind die sachlichen Gründe weiterhin gegeben, insbesondere was die ‚Höcke-AfD‘ in Thüringen anbelangt.“
Georg Maier, Innenminister von Thürigen Foto: BS/Trenkel
Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen unterzeichnet. Wenn wir größere Stückzahlen beschaffen –so unsere Hoffnung – können wir bessere Preise durchsetzen. Es geht darüber hinaus auch im Bereich der IT darum, friktionsfrei zusammenzuarbeiten. Das Thema Drohnen betrifft uns alle. Wir können uns nicht ausruhen oder darauf berufen, dass Thüringen wenige Drohnenüberflüge verzeichnet. Wir brauchen gemeinschaftliche Investitionen in die Detektion und auch in die Abwehr von Drohnen. Wir werben zusätzlich dafür, dass der Bund uns endlich in Mitteldeutschland noch einen weiteren Zivilschutzhubschrauber zur Verfügung stellt. Wir benötigen ihn dringend, zum Beispiel zur Bekämpfung von Waldbränden. Und in Thüringen haben wir noch das Thema Leitstellen. Das ist tatsächlich eines, was sich wegen der kommunalen Selbstverwaltung nicht so einfach gestaltet. Hier werben wir dafür, dass unsere Kreise gemeinsame Leitstellen errichten.
Behörden Spiegel: Stichwort Drohnen und hybride Bedrohungen: Welche Fähigkeitsbedarfe sehen Sie für die Polizei?
zei unmittelbar. Diese haben sich zuletzt vor mehr als zehn Jahren verändert. Aber allein durch die Digitalisierung hat sich die Polizeiarbeit gewandelt. Wir müssen möglichst viel Woman- und Manpower auf die Straße bringen, denn dort haben Polizisten ihren Hauptjob. Sie müssen dafür sorgen, dass es sicher zugeht. Das heißt für die Strukturen eine Entlastung von bürokratischen Aufgaben.
„Wir müssen uns unbedingt ernsthafter mit der Frage befassen, was passiert, wenn autoritäre Kräfte in den Landesparlamenten Mehrheiten organisieren oder sogar den Ministerpräsidenten oder Innenminister stellen.“
Georg Maier, Innenminister von Thürigen
Es gibt keine Vorfestlegung, bis auf die Tatsache, dass unsere zentrale Behörde, die Landespolizeidirektion, so bleiben soll und die Bildungseinrichtungen der Polizei zu einer Fachhochschule fusioniert werden sollen. Die Aufstellung der Landespolizeiinspektionen steht zur Debatte, gleichwohl nicht einhergehend mit der Schließung einzelner Standorte, sondern nur deren Einstufung. Im Laufe dieses Jahres schaffen wir Klarheit, wo die Reise hingeht. Frühzeitig eingebunden werden das Parlament und andere Stakeholder, Gewerkschaften und Personalvertretungen.
Behörden Spiegel: Brauchen Sie neben der Strukturreform „Impuls“ nicht auch rechtliche Anpassungen?
Maier: Wir haben ja mehrere Prozesse, die parallel laufen. Wir wollen auch das PAG modernisieren. Das muss natürlich harmonisiert werden, auch mit dem, was wir an
Strukturveränderungen machen. Wir brauchen erweiterte Rechtsgrundlagen vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Digitalisierung. KI spielt eine große Rolle. Das ist seitens der Opposition ein Aufregerthema. Ich will KI nutzen, um polizeiliche Arbeit zu erleichtern und effizienter zu machen. Keinesfalls soll das aber zu einer Einschränkung von Freiheitsrechten führen. KI darf nur ein Hilfsmittel sein. Am Ende entscheidet immer der Mensch, wenn es um die Anwendung staatlicher Gewalt oder um Grundrechtseingriffe geht. Wir modernisieren die Thüringer Polizei ganzheitlich auf verschiedenen Ebenen. Das ist ein Kraftakt aber er ist notwendig, damit Thüringen auch zukünftig eines der sichersten Bundesländer bleibt.
Behörden Spiegel: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Neuansiedlung der internen Ermittlungsgruppe im LKA kritisiert. Wie gehen Sie darauf ein?
Maier: Die Frage nach der optimalen Strukturierung gibt es immer. Wir haben eher schlechte Erfahrungen damit gemacht, die Aufsicht über diesen sensiblen Bereich im Ministerium anzusiedeln, weil dann die Gefahr einer zu großen Distanz zur kriminalistischen Praxis entsteht. Ein Revisor hat den Sachverhalt geprüft und die Strukturänderung empfohlen.
Behörden Spiegel: Der Doppelhaushalt in Thüringen setzt den Schwerpunkt in der Inneren Sicherheit auf den Digitalfunk, die Leitstellen und die Luftunterstützung. Ende März haben Sie ein gemeinsames Beschaffungsvorhaben mit der hessischen Polizei unterzeichnet. Wie sollen die Investitionen die Arbeit der Polizei verbessern?
Maier: Wir sind zugegebenermaßen ein kleines Bundesland und da die Sicherheit in Deutschland föderal organisiert ist, müssen auch wir in der Ausrüstung auf dem optimalen Stand sein. Wir haben uns schon seit geraumer Zeit dazu entschieden, uns zusammenzutun – etwa durch die Kooperation mit Hessen bei der Beschaffung neuer Polizeihubschrauber. Auf dem vorletzten Polizeikongress habe ich eine Kooperation mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern für die
Maier: Das geopolitische Umfeld hat sich so entwickelt, dass wir uns Sorgen machen müssen. Von außen wird versucht, unsere Demokratie zu destabilisieren. Es gehören nicht nur die Drohnenüberflüge dazu. Sie sind nur ein Mittel. Es gibt aber zudem zunehmende Spionagefälle, Cyber-Attacken und Sabotagefälle, die wir uns nicht erklären können – auch hier in Thüringen. Drohnen sind eine ernst zu nehmende Gefahr und deshalb müssen wir gewappnet sein. Es kann auch sein, dass eine Drohne eingesetzt wird, um einen Terrorakt auszuführen. Das müssen wir einfach antizipieren. Wir müssen immer mit dem schlimmsten Fall rechnen. Deshalb müssen wir in der Lage sein, erst mal Drohnen zu detektieren, aber sie gegebenenfalls dann auch zu Boden zu bringen. Dazu fehlt uns in Thüringen jedoch noch eine ordentliche Rechtsgrundlage – Stichwort PAG. Aber die rechtliche Grundlage allein hilft natürlich nicht: Wir brauchen die entsprechende Technik. Im Krieg in der Ukraine vollziehen sich die Entwicklungszyklen gerade im Bereich Drohnen sehr schnell. Es ist eminent, dass wir da Schritt halten können. Wir müssen in der Lage sein, die Bevölkerung sowie Kritische Infrastrukturen zu schützen. Das Thema hatten wir bereits am Erfurter Flughafen. Dort wussten wir nicht, wo die Drohnen herkamen – und das wird zu- statt abnehmen. Bei meinem Besuch in Hessen, als es um die Polizeihubschrauber ging, habe ich gelernt, dass dort alles, was fliegen kann, in einer Einheit ist. Das ist bei uns nicht so. Wir haben die Hubschrauberstaffel in einer Einheit, aber unsere Drohnenabwehr ist breiter aufgestellt. Wir müssen überlegen, ob wir uns für „Impuls“ in Hessen etwas abschauen können. Ich bin da noch nicht festgelegt. Wichtig ist: Wir brauchen entsprechende Haushaltsmittel. Momentan sind Mittel eingeplant, aber das scheint mir nicht genug zu sein. Wir müssen da offensichtlich auch umschichten, vielleicht auch noch mal aufsatteln. An der Sicherheit sollte nicht gespart werden. Wenn es um die Abwehr hybrider Bedrohungen geht, müssen wir mehr investieren – so wie die Bundeswehr auch –, um für Sicherheit zu sorgen. Mit Blick auf äußere Feinde müssen wir schauen, dass wir in der Inneren Sicherheit gerade auch im Bereich der zivilen Verteidigung Schritt halten.
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Deutschland 5,5 Millionen Straftaten – ein Rückgang um 5,6 Prozent gegenüber 2024. Weitestgehend unverändert blieb die Aufklärungsquote mit 57,9 Prozent – 2024 waren es 58,0 Prozent. Eine weitere Abnahme verzeichneten die Sicherheitsbehörden im Bereich der Gewaltverbrechen. Dort sind die Zahlen seit 2021 erstmals rückläufig. Konkret sank die Anzahl im Vergleich zu 2024 um 2,3 Prozent. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mahnte hierzu: „Der Rückgang der Gewaltkriminalität ist ein Anfang, aber kein Grund zur Entwarnung.“ Entscheidend sei, dass sich Menschen im Alltag sicher fühlten.
Einen ähnlichen Ton schlug der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz, an. Die rückläufige Entwicklung dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass zentrale Sicherheitsprobleme weiter bestünden, so Teggatz. Als besonders besorgniserregend bezeichnete der DPolG-Vorsitzende den Anteil nicht-deutscher Tatverdächtiger, insbesondere im Bereich schwerer und wiederholter Gewaltkriminalität. Laut Statistik liegt dieser bei 42,9 Prozent. „Wer als Intensivtäter unser Gastrecht missbraucht, muss unser Land verlassen. Abschiebungen dürfen kein politisches Tabu sein, sondern müssen ein selbstverständlicher Bestandteil einer glaubwürdigen Innenpolitik werden“, erklärte Teggatz gegenüber dem Behörden Spiegel.
Anstieg bei Sexualstraftaten Trotz insgesamt rückläufiger Zahlen zeigt sich in einzelnen Deliktbereichen eine gegenläufige Entwick-
Die Anzahl der Gewaltstraftaten in Deutschland ist rückläufig
(BS/Mirjam Klinger) Es ist das jährliche Barometer für die Sicherheitslage in Deutschland und wird stets mit Spannung erwartet: die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Für das Jahr 2025 liegt sie nun vor.

Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant weitere Maßnahmen, um die Polizei in ihrer Arbeit zu stärken. Eine erste Maßnahme ist nun auf dem Weg: eine Mindestspeicherfrist für IP-Adressen.
lung. So bewegen sich die Zahlen der Sexualdelikte wie auch in den Jahren zuvor nicht nu auf hohem Niveau , sondern sind sogar gestiegen. Die Anzahl der Vergewaltigungen stieg nach Angaben des BKA seit 2018 um 71,7 Prozent. Im Vergleich zu 2024 nahm sie im Jahr 2025 um 8,5 Prozent zu. Die Strafverfolgungsbehörde betonte jedoch, dass dieser Anstieg unter anderem auf eine zunehmende Anzeigebereitschaft zurückzuführen sei. Zudem hätten
Die meisten Staaten nutzen Nachrichtendienste für Spionage, weil sie sich dadurch politische, militärische oder wirtschaftliche Vorteile versprechen. Nachrichtendienste dienen aber auch dazu, Gefahrenpotenziale durch militärische und hybride Bedrohungen, Terrorismus und Wirtschaftsspionage besser zu erkennen. Kaum ein Land verzichtet deshalb auf dieses Instrument exklusiver Wissenszugänge. Manchen reicht das bloße rezeptive Sammeln und Auswerten von Informationen jedoch nicht: Sie greifen deshalb aktiv in die innerstaatlichen Verhältnisse anderer Staaten ein. Solche offensiven „covert actions“ können das Finanzieren subversiver Aktivitäten sein (z. B. das heimliche Unterstützen der Opposition oder die Gründung einer Partei), Desinformationskampagnen, aber auch Sabotage, „Zersetzung“ bis hin zum politischen Mord („Staatsterrorismus“) oder die Intervention in militärische Auseinandersetzungen. Für Dienste, die so agieren, hat sich im deutschen Sprachgebrauch der Begriff „Geheimdienst“ eingebürgert. Sie beschränken sich also nicht auf das bloße Sammeln und Auswerten von Informationen, sondern versuchen aktiv auf gesellschaftliche und politische Abläufe einzuwirken. International hat diese Begriffsunterscheidung freilich wenig Bedeutung, denn auch manche Geheimdienste tragen die harmlose Selbstbeschreibung „Intelligence Service“ im Namen. Nicht selten agieren Geheimdienste in autokratischen oder diktatorischen Systemen auch als
Foto: BS/Klinger
die Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung im Jahr 2016 sowie zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Jahr 2021 die Statistik beeinflusst.
Der Innensenator Hamburgs und aktuelle Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Andy Grote (SPD), unterstrich, dass die rückläufige Entwicklung der gesamten Straftaten begrüßenswert sei. Dennoch müsse festgestellt werden,
dass „unsere Gesellschaft gerade für Frauen nicht so sicher ist, wie sie es sein sollte“. Grote rief dazu auf, Betroffene von Sexualstraftaten und sexualisierter digitaler Gewalt künftig besser zu schützen. „Als IMK wollen wir im Hamburger Vorsitzjahr spürbare Verbesserungen erreichen, damit Frauen ihr Recht und Täter ihre Strafe bekommen“, machte der SPD-Politiker deutlich. Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht in diesem Bereich weiteren Handlungsbedarf. Trotz gestiegener Anzeigebereitschaft der Opfer sei weiterhin von einem großen Dunkelfeld auszugehen, so Kopelke. Aus diesem Grund verlangt der GdP-Vorsitzende: „Wir müssen die Prävention intensivieren und die Opferperspektive stärken.“ Wie emotional die Debatte geführt wird, zeigt auch eine aktuelle Äußerung aus der Polizeipraxis. Dirk Peglow, der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), ging in den Sozialen Medien mit einer sehr deutlichen Aussage zu Gewalt gegen Frauen in Beziehungen viral. „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht: besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden“, antwortete Peglow der Moderatorin Dunja Hayali. Diese hatte ihn zu-
Spionage und ihre Abwehr als Ausdruck staatlicher Souveränität
Geheimpolizei, indem sie als Teil des Machtapparats der Regierung mit geheimdienstlich gewonnenen Informationen repressive Gewalt gegen Systemgegner ausüben. Die deutschen Nachrichtendienste sind wegen der historischen Erfahrung mit zwei Diktaturen weder Geheimdienst noch Geheimpolizei: weder dürfen sie Einfluss auf gesellschaftlich-politische Vorgänge im „Operationsgebiet“ nehmen, noch mit nachrichtendienstlich gewonnenen Informationen, die oft weit im Vorfeld konkreter Gefahren erhoben werden, polizeiliche Zwangsmaßnahmen durchführen (z. B. Festnahmen oder Hausdurchsuchungen).
Der völkerrechtliche Blick Bei alledem greifen die Dienste in Hoheitsrechte des ausspionierten Staates ein. Daher überrascht auf den ersten Blick, dass das Völkerrecht hierfür kaum Schranken setzt: So existiert offenbar kein (der Öffentlichkeit bekanntes) völkerrechtlich verbindliches „No Spy“Abkommen, das die Unzulässigkeit von Spionage in Friedenszeiten regeln würde. Es gibt auch keine longa consuetudo (Staatenpraxis) einer repräsentativen Staatengruppe, die von einer entsprechenden opinio iuris (Rechtsmeinung) begleitet wäre, wonach Spionage auf fremdem Territorium völkergewohnheitsrechtlich verboten wäre. Das Völkerrecht verhält sich Spionage gegenüber schlicht indifferent – schließlich will es ja jeder machen dürfen. Völkerrechtlich problematisch wird Spionage daher erst an der Grenze zur Sabotage, wenn physisch wirkender bzw. „willensbeugender“ Zwang an-
gewendet wird, z. B. durch das Zerstören oder Kompromittieren von Kritischer Infrastruktur oder die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. In diesen Fällen ist meist die Grenze zum Interventionsverbot überschritten, etwa beim Hackingangriff auf den Bundestag im Jahr 2015. Wichtiger noch als das heimliche Agieren im Ausland ist den Staaten jedoch die Abwehr fremder Spionage und Sabotage. Wohl kein Staat der Welt verzichtet hierauf (gleich, ob diese Aufgabe durch Polizei oder Nachrichtendienst wahrgenommen wird). Bei Spionageabwehr geht es nicht primär um sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und Wissensvorsprung, sondern um harte Gefahrenabwehr und damit um die Durchsetzung staatlicher Selbstbehauptung. Ein Staat, der illegale Aktivitäten fremder Staaten auf seinem Territorium einfach geschehen lässt, gibt seinen Hoheitsanspruch ein gutes Stück auf mit unabsehbaren Folgen. Das Verfassungsrecht ist allerdings recht sparsam mit Regelungen, was deutsche Nachrichtendienste zur Spionageabwehr tun können bzw. dürfen. Ansatzweise scheint die Aufgabe im Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung, des Bestands und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes in Artikel 73 des Grundgesetzes auf; hier findet sich die einzige (dem Verfassungsschutz zugewiesene) explizit nachrichtendienstliche Aufgabe. Spionageabwehr lässt sich unter diese Tatbestände allerdings nur bei krassen Auswüchsen illegitimer ausländischer Einflussnahme fassen, z. B. bei Sabotage Kritischer
vor nach einem Rat für Frauen mit Blick auf die Zahlen der PKS gefragt. Auf der Social-Media-Plattform Instagram erhielt der BDK-Vorsitzende darauf sowohl Zuspruch als auch Kritik. So lobte eine Nutzerin Peglows klare Worte: „Zu sehen, dass der Vorsitzende des BDK sich nicht scheut, das so klar im Fernsehen auszusprechen, ist schon etwas.“ Ein anderer Nutzer monierte jedoch, dass die Aussage zu pauschal sei. Das BKA weise selbst darauf hin, dass diese Zahlen nur das Hellfeld abbildeten. Eine Kritik, die parallel zur Veröffentlichung der PKS immer wieder geäußert wird. Licht ins Dunkelfeld bringen Ein umfassenderes Bild ergibt sich in diesem Jahr jedoch durch zusätzliche Untersuchungen zum Dunkelfeld. So veröffentlichte das Bundesinnenministerium (BMI) zeitgleich mit der PKS eine umfangreiche Dunkelfeldstudie zur Kriminalitätsbelastung für das Jahr 2025. Diese zeigt, dass der Anteil der Menschen, die Opfer von Cyber-Kriminalität, Diebstahl und Betrug werden, vergleichsweise hoch ist.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der für die Wohnbevölkerung ab 16 Jahren repräsentativen Studie wurden zu ihren Kriminalitätserfahrungen im Jahr 2023 befragt. Der BKA-Präsident Holger Münch erklärte: „Durch die nun zusätzlich zu den Hellfelddaten der PKS veröffentlichten Ergebnisse der Dunkelfeldstudie ‚Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024‘ haben wir insgesamt ein umfassenderes Bild und klare Hinweise zur Kriminalitätsentwicklung in Deutschland und können unsere Bekämpfungsstrategien weiter anpassen.“
Infrastruktur oder der Beeinflussung von Wahlergebnissen. „Einfache“ politische Spionage gefährdet diese Schutzgüter hingegen nicht in jedem Fall.
Souveränität wird immer wichtiger Noch dürftiger sieht es für die Auslandsaufklärung aus: Hier hat das Grundgesetz gar keine explizite Aufgabenzuweisung parat. Zwar wird der BND in ständiger Rechtsprechung unter den Kompetenztitel der „auswärtigen Angelegenheiten“ subsumiert, doch mutet dies eher als Hilfskonstruktion an. Angesichts des dünnen Rückhalts im geschriebenen Verfassungstext bietet sich ein anderer Begründungsansatz für Auslandsspionage und Spionageabwehr an: die Souveränität der Staaten, insbesondere der aus ihr fließende Schutz der staatlichen Unabhängigkeit nach außen und die Schutzfunktion für Staatsgebiet und Bevölkerung nach innen. Das Konzept der Souveränität ist kein Ladenhüter vergangener Zeiten, sondern gewinnt in Zeiten globaler Unsicherheiten und bröckelnder Bündnisse an Bedeutung. Selbst der EU-Vertrag erkennt an, dass die nationale Sicherheit weiterhin in die alleinige Verantwortung der Mitgliedsstaaten fällt, die EU insoweit also keine Kompetenz zur Vergeimeinschaftung hat. Und
Prof. Dr. Mag. rer. publ. Gunter Warg arbeitet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste.
Foto: BS/privat
die Frage des nachrichtendienstlichen Agierens ist des Kerns vom Kern nationaler Sicherheit. Nachrichtendienste sind damit ureigendster Ausdruck staatlicher Souveränität. Ein Staat ist daher frei, sie mit beliebigen Aufgaben und Befugnissen für Auslandsspionage und Spionageabwehr auszustatten – bis an die Grenze des völkerrechtlichen Interventions- bzw. Gewaltverbots. Dies gilt in den Grenzen des verfassungsrechtlich Machbaren auch für Verfassungsschutz und BND, weshalb aktuelle Forderungen nach offensiveren Befugnissen für die deutschen Dienste (z. B. zur Zerstörung ausländischer Sabotageinfrastruktur) keinen rechtlichen Dammbruch bedeuten, sondern eine – im internationalen Vergleich selbstverständliche – Diskussion über Möglichkeiten zur Abwehr vitaler Bedrohungen für das Gemeinwesen.
In Kooperation mit dem Berliner Wissenschaftsforum für Intelligence Studies veröffentlicht der Behörden Spiegel ab sofort regelmäßig die begleitende Kolumne zur Veranstaltungsreihe „Intel Talks“.










Behörden Spiegel: Herr Teggatz, Sie vertreten als Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft auch die Interessen der Bundespolizei im Bereich Grenzschutz und Migration. Wie bringen Sie diese Perspektive in die politischen Forderungen der DPolG ein?
Heiko Teggatz: Grenzschutz und Migration ist zum Lieblingsthema des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU) geworden. Wir als DPolG haben bereits bei seiner Vorgängerin Nancy Faeser (SPD) immer wieder betont: Die Wirkung unkontrollierter Migration nach Deutschland geht nicht nur den Bund – also die Bundespolizei – etwas an, sondern wirkt in die Länder hinein. Da geht es um die Versorgung, um die Unterbringung der Menschen und um Integration. Das wird uns auch in Zukunft noch beschäftigen. Es geht hier aber nicht darum, sich als Deutschland innerhalb Europas abzuschotten. Vielmehr senden wir nach Europa ein Signal: Schützt bitte eure Außengrenzen so, dass ganz Europa in Sicherheit leben kann.
Behörden Spiegel: Wo sehen Sie aktuell die größten praktischen und rechtlichen Hindernisse bei der Begrenzung irregulärer Migration?
Teggatz: Das größte Problem bislang war die sogenannte Binnenmigration innerhalb Europas. Wir erleben immer wieder, dass Menschen Europa erreichen, an den Außengrenzen registriert werden, sich aber anschließend weiter in Richtung Deutschland bewegen. Besonders schwierig war in den vergangenen Jahren die Situation bei den sogenannten Dublin-Fällen. Nach Griechenland konnte teilweise nicht abgeschoben werden, weil deutsche Gerichte dort menschenunwürdige Bedingungen festgestellt haben. Italien weigert sich nach wie
Von BroadMap über BroadWay und BroadEU.Net zur EUCCSInitiative: Die EU-Kommission hat die europaweite Bedeutung sicherer Kommunikationssysteme für die öffentliche Sicherheit früh aufgegriffen und bereits vor zehn Jahren im Rahmen des EU-Förderprogramms „Horizon-2020“ die technischen Möglichkeiten der Errichtung eines EU-weiten, sicheren und interoperablen Kommunikationssystems (European Critical Communication System – EUCCS) für die Blaulichtorganisation in Europa ausloten lassen. Im Projekt BroadMap (2016-2017) wurde eine erste Bedarfsanalyse durchgeführt. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse folgte von 2018 bis 2022 das Projekt BroadWay mit dem Fokus auf die Technik und deren Beschaffung. Danach startete 2022 das vom Fonds für Innere Sicherheit (ISF) der GD HOME (Directorate-General for Migration and Home Affairs) finanzierte Programm BroadEU.Net.
Umfangreiche Tests in mehreren europäischen Staaten Im Mittelpunkt dieses Programmes standen Tests von funktionalen Elementen des künftigen EUCCS in mehreren europäischen Ländern. Im Vordergrund stand die Bewertung missionskritischer Dienste (MCX) über Breitbandnetze einschließlich LTE und 5G in realistischen Einsatzumgebungen. Der Schwerpunkt lag auf Leistung, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Interoperabilität zwischen Behörden, Systemen und nationalen Netzen. Das Programm BroadEU.Net
Gemeinsame Lösungen für sichere Grenzen
(BS) Angesichts anhaltender Herausforderungen im Grenzschutz und wachsender Defizite bei Personal und Ausstattung der Polizei sieht Heiko Teggatz, der neu gewählte DPolG-Bundesvorsitzende, dringenden Handlungsbedarf. Im Gespräch mit Dr. Eva-Charlotte Proll ordnet er die Auswirkungen irregulärer Migration ein, bewertet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und skizziert den notwendigen Handlungsbedarf.

vor, Menschen zurückzunehmen. Ich habe große Hoffnung, dass die Reform des GEAS eine Kehrtwende einleitet. Denn das GEAS sieht für solche Fälle Maßnahmen vor, die verhindern sollen, dass sich Personen innerhalb Europas frei weiterbewegen können. Das ist ein wichtiges Signal nach Europa. Ich freue mich aber genauso, dass Minister Dobrindt klar gemacht hat, dass die Grenzkontrollen in Deutschland so lange aufrechterhalten bleiben, bis das GEAS wirkt. Nicht, bis es eingeführt ist. Auch das ist ein wichtiges Signal an die
europäischen Staaten mit Außengrenzen, die Regeln konsequent umzusetzen. Dann kann dieses Problem langfristig gemeinsam auf europäischer Ebene gelöst werden.
Behörden Spiegel: Wo gibt es in weiteren Bereichen der Polizei noch Verbesserungsbedarf?
Teggatz: Wir benötigen die klügsten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Markt. Wir werden sie jedoch nicht gewinnen, wenn wir bei dieser starren Besoldungsstruktur bleiben. Wir müssen in kluge Köpfe
„Der Datenschutz muss an mancher Stelle zurückstecken. Opferschutz muss vor dem Datenschutz stehen.“
Foto: BS/Marco Urban, DPolG
investieren. Außerdem brauchen wir modernste Technik. Dabei darf die Beschaffung nicht aber wie bisher Jahre dauern. Möglicherweise muss das Ausschreibungsverfahren dann auch mal außerhalb von Europa erfolgen. Das ist ein Punkt, bei dem die Bundesregierung noch eine Schippe nachlegen muss. Wie auch beim Thema Datenschutz: Dieser darf uns nicht als Hemmnis gereicht werden. Der Datenschutz muss an mancher Stelle zurückstecken. Opferschutz muss vor dem Datenschutz stehen.
Aufbau eines europaweiten, mobilen Breitbandsystems geplant
(BS/Gerd Lehmann) Derzeit nutzen die Blaulichtorganisationen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für die mobile Kommunikation Systeme, die im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedsstaaten nicht funktionieren. Dies erschwert die internationale Zusammenarbeit im täglichen Einsatz und noch mehr bei der Bekämpfung transnationaler Organisierter Kriminalität sowie bei Katastrophen und Großschadensereignissen. Der Umstieg vom schmalbandigen Bündelfunk zu mobilen Breitband-Kommunikationssystemen auf der Basis der 3GPP-Standards für mobile missionskritische Anwendungen (MCX) in allen Mitgliedsstaaten bietet die Möglichkeit, diesen Mangel zu beheben.

Grenzenlose Kommunikation: Der Pilotversuch in Aschaffenburg bestätigt die Interoperabilität des künftigen EUCCS-Netzes. Foto: BS/xartproduktion, stock.adobe.com
wurde im März 2026 mit einem groß angelegten Pilotversuch in Deutschland im Park Schönbusch in Aschaffenburg erfolgreich abgeschlossen. Der Pilotversuch war an ein großflächiges Waldbrandszenario angelehnt und bot ein realistisches Einsatzumfeld zur Bewertung innovativer Kommunikationsfähigkeiten. An der Veranstaltung nahmen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 14 europäischen Ländern teil. Nachdem das EUCCS-Konsorti-
um im November 2025 in Civitavecchia, Italien, bereits Technologien der Unternehmen Frequentis und Leonardo getestet hatte, standen in Aschaffenburg nunmehr Technologien von Teltronic und Airbus auf dem Prüfstand. Deren Lösungen wurden hinsichtlich ihrer Fähigkeit zur Verbesserung der Koordination, des Informationsaustauschs und des Lagebewusstseins zwischen verschiedenen Einsatzkräften über Ländergrenzen hinweg bewertet. Ausgelotet wurde auch die Interoperabilität, Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit der Lösungen in realistischen Einsatzszenarien. Die Versuche in Civitavecchia und Aschaffenburg waren wichtige Meilensteine für den Aufbau eines europaweiten Breitbandkommunikationssystems für die BOS. Die Generaldirektion Inneres der Europäischen Kommission hat nun eine Expertengruppe für missionskritische Angelegenheiten eingerichtet, an der Experten aus der EU und den Schengen-Mitgliedsstaaten beteiligt sind, um bei der Vorbereitung der EUCCS-Gesetzgebung und bei politischen Initiativen zu unterstützen. Ein Gesetzesvorschlag zur Formalisierung des EUCCS befindet sich derzeit in Arbeit. Ziel ist es, bis 2030 ein EU-weites, sicheres und interoperables Kommunikationsnetz für die BOS aller EU- und Schengen-assoziierten Staaten zu schaffen. Im Arbeitsprogramm 2026 der Europäischen Kommission nimmt die Entwicklung des EUCCS eine zentrale Priorität ein. Um ein sicheres und zuverlässiges Kommunikationssystem für die Bedürfnisse Europas im Bereich der öffentlichen Sicherheit und
Behörden Spiegel: Brauchen wir für die Innere Sicherheit – ähnlich wie in der Verteidigung – einen stärkeren Beschaffungs- und Investitionsschub?
Teggatz: Ja, den brauchen wir dringend. Im Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sind immer noch Höchstgrenzen von 50.000 Euro für Verfahren gesetzt. Ich muss Ihnen nicht erzählen, was Sie für 50.000 Euro in einer Behörde beschaffen können, die – wie die Bundespolizei – 55.000 Kolleginnen und Kollegen umfasst. Wir brauchen vergleichbare Lösungen wie in der Verteidigung, etwa über Sondervermögen oder flexible Finanzierungsinstrumente, um Personal und Technik schneller auf ein höheres Niveau bringen zu können.
Behörden Spiegel: Die öffentliche Debatte über die Rolle der Polizei ist intensiver geworden. Wie wirkt sich das auf die Motivation und die Attraktivität des Polizeiberufs aus?
Teggatz: Heute überlegt sich jeder junge Mensch, der teilweise schlimme Bilder im Fernsehen von Polizeieinsätzen sieht, ob das der richtige Beruf für ihn ist. Deshalb wären unsere Polizeibehörden gut beraten, in ihren Werbekampagnen nicht nur die Eliteeinheiten zu präsentieren. Sie sollten zeigen, was tatsächlich in den Dienststellen passiert. Was wir im Fernsehen sehen, sind nach wie vor Ausnahmetatbestände. Es gibt auch ein anderes Leben in der Polizei. Ich würde mir wünschen, dass das viel intensiver kommuniziert wird – gerade auf Social Media.
Meine Kinder, beide Erwachsene, hatten auch überlegt, zur Polizei zu gehen. Der Grund, warum die beiden nicht zur Polizei gegangen sind, war schlichtweg ein finanzieller. Mit ihrer Berufsausbildung verdienen sie in der freien Wirtschaft mehr Geld. Da muss der Arbeitgeber Polizei eine noch Schippe drauflegen.
der Krisenreaktion zu gewährleisten, soll das künftige EUCCS auf modernsten mobilen, missionskritischen Standards basieren, die 3GPP-Standards für mobile, missionskritische Anwendungen (MCX) nutzen und dabei auf den Skaleneffekten der Mobilfunktechnologie aufbauen.
Systemarchitektur des EUCCS Um den Ländern die nationale Souveränität über ihre Kommunikationssysteme zu bewahren, folgt die Systemarchitektur des EUCCS einem föderalistischen Modell: Jedes teilnehmende Land betreibt sein eigenes terrestrisches 5G-Netz, das auf europäischer Ebene vollständig interoperabel ist. Dazu muss jedes NCCS (National Critical Communication System) auf den 3GPP-Standards basieren und Mission Critical Services (MCX) für Sprache, Video und Daten enthalten.
Zentrale Elemente für jedes NCCS sind zudem ein hochverfügbares Kernnetz für kritische Kommunikation und ein hybrides Funkzugangsnetz (RAN), das sowohl kommerzielle als auch dedizierte Netze für die öffentliche Sicherheit nutzt. Die nationalen NCCS-Plattformen sollen über eine sichere und ausfallsichere Verbindung miteinander vernetzt werden. Dadurch wird es möglich sein, dass die operativen Einsatzkräfte nicht nur ortsunabhängig, sondern auch grenzüberschreitend untereinander und miteinander kommunizieren können. Zur Disposition steht auch die Verbindung von Satellitennetzen mit terrestrischen 5G-Netzen des EUCCS.
2007 arbeiten die Landkreise Harburg, Heidekreis und Rotenburg (Wümme) in einem virtuellen Leitstellenverbund mit drei Standorten und einem gemeinsamen System zusammen; Lüneburg betreibt parallel eine kooperative Leitstelle. Damit standen bislang vier Leitstellenstandorte und vier Arbeitgeber nebeneinander. Dieses Modell hat zwar die Zusammenarbeit erleichtert, blieb aber in wesentlichen Punkten fragmentiert: unterschiedliche Arbeitgeber, parallele Strukturen, heterogene Zuständigkeiten und keine durchgängig gemeinsame Organisation. Mit der nun entstehenden integrierten Regionalleitstelle Lüneburger Heide in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft werden diese getrennten Stränge zu einer einheitlichen Organisation zusammengeführt.
Stärkere Resilienz und Professionalisierung
Ein zentrales Argument für die Regionalisierung ist die Resilienz der Gefahrenabwehr. Eine größere Leitstelle mit einheitlichen technischen, personellen und organisatorischen Standards kann Spitzenlasten, Großschadenslagen und Ausfälle besser abfangen als mehrere kleinere Einheiten. Skaleneffekte entstehen nicht nur bei Technik und IT-Sicherheit, sondern auch bei der Vorhaltung von Fachpersonal, der Dienstplangestaltung und der Qualifizierung. Für die Region bedeutet das: eine Leitstelle für vier Landkreise, ein Arbeitgeber, ein klar definierter Leitstellenbereich mit einer wachsenden Bevölkerung und einem hohen Touristenaufkommen. Die Bündelung ermöglicht es zudem, Aufgaben zu professionalisieren, die in kleineren Einheiten häufig „nebenbei“ erledigt werden müssen – etwa Qualitätsmanagement, Controlling, Aus- und Fortbildung oder
Warum sich der Mut lohnt
(BS/Torben Friedrich) Wenn in der Leitstelle ein Notruf eingeht, zählt jede Sekunde – und jede organisatorische Schwäche wirkt sich unmittelbar auf die Sicherheit der Bevölkerung aus. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die heutige Struktur aus vielen kleineren Leitstellen auf Dauer noch leistbar ist– fachlich, personell und finanziell. Die vier Landkreise Harburg, Heidekreis, Lüneburg und Rotenburg (Wümme) haben diese Frage beantwortet und sich auf den Weg zu einer integrierten Regionalleitstelle gemacht. Das Projekt zeigt, welche Vorteile eine konsequent gedachte Regionalisierung mit sich bringt – und wie anspruchsvoll der Weg dorthin ist.

Aus einem virtuellen Verbund wird eine gemeinsame Leitstelle. Grafik: BS/Friedrich
Projektarbeit. Leitstellenübergreifende Arbeitsgruppen bereiten bereits heute die zukünftige Ausgestaltung der neuen Organisation vor. Die gemeinsame Struktur schafft damit die Grundlage, um steigende Anforderungen aus KRITIS-Regelungen, Digitalisierung und Fachstandards dauerhaft zu erfüllen.
Wirtschaftlichkeit, Personalgewinnung und Standortfrage Mit der Regionalisierung wird auch das Wirtschaftlichkeitsgebot der öffentlichen Hand adressiert. Anstatt viermal in Leitstellentechnik, Gebäude, IT-Sicherheit und Redundanzen zu investieren, entsteht ein einheitliches Planungskonzept für eine moderne Regionalleitstel-
le. Ein Standortgutachten berücksichtigt dabei nicht nur Bau- und Erwerbskosten, sondern auch planungsrechtliche, wirtschaftliche, risikologische und personelle Aspekte, einschließlich Hochwasser- und Störfallrisiken sowie der Anbindung an bestehende Infrastrukturen. Deutlich wird: Der geeignetste Standort ist nicht zwangsläufig der geografisch zentralste, sondern derjenige, der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Personalperspektiven am besten verbindet. Ein weiterer zentraler Vorteil der Regionalisierung ist die Personalgewinnung. Die Attraktivität für vorhandene und künftige Fachkräfte spielt eine zentrale Rolle, etwa über Fahrzeitanalysen zu den möglichen Standorten, die Berücksichtigung aktueller Wohnorte der
Beschäftigten und die Bewertung des Wachstums umliegender Kommunen. Erfahrungen zeigen: Nicht alle Mitarbeitenden werden den Weg an den neuen Standort mitgehen. Gleichzeitig entstehen neue Chancen, weil die Entscheidung für eine zukunftsfähige Regionalleitstelle als Signal verstanden wird, dass hier langfristig attraktive Arbeitsplätze mit klaren Perspektiven aufgebaut werden.
Verlässliche Governance und transparente Prozesse Die vier Landkreise verankern die neue Struktur in einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts mit einem Verwaltungsrat aus Landräten, Kreistagsmitgliedern und künftig einer Mitarbeitendenvertretung. Externe Beratung zur Unternehmensform und ein umfassendes Standortgutachten schaffen die Grundlage für belastbare politische Beschlüsse in allen beteiligten Kreistagen. Die Entscheidungsfindung wird von Beginn an von Transparenz und früher Einbindung der relevanten Akteure geprägt: Mitarbeitende, Landräte, Hilfsorganisationen, Politik und Personalvertretungen werden systematisch in Evaluations- und Gesprächsprozesse einbezogen. Diese Vorgehensweise zahlt

RTT ermöglicht eine textbasierte Kommunikation in Echtzeit. Im Unterschied zu klassischen Chats werden die einzelnen Buchstaben oder Zeichen direkt übertragen, noch während sie eingegeben werden. Leitstellen können somit den Kommunikationsverlauf unmittelbar mitverfolgen und steuern. Der barrierefreie Notruf richtet sich primär an Menschen mit Hör- oder Spracheinschränkungen. Darüber hinaus ist RTT auch für einen stillen Notruf in Bedrohungslagen nutzbar, in denen Sprechen gefährlich ist. Diese sehr sinnvolle Möglichkeit des stillen Notrufs wird vermutlich in den nächsten Jahren in der Bevölkerung noch deutlich bekannter werden. Damit wäre RTT eben kein „Sonderfall“, sondern eine in der Leitstelle oft vorkommende Kommunikationsart.
Technische Ausgangslage: Nutzer bereit, Leitstellen im Aufbau Moderne Smartphones unterstützen die Funktion des RTT heute bereits nativ. In der Bedienung des Smartphones taucht diese Option zwar regulär noch nicht auf. Aktuell muss sie unter „Einstellungen“ und dort bei den „Bedienungshilfen“ gesucht und aktiviert werden. Vermutlich wird dies bis 2027 auch prominenter in der Bedienung eingerichtet werden.
Auf der Seite der Leitstelle müssen Kommunikationssysteme und Einsatzleitsysteme deutlich um-
unmittelbar auf die Akzeptanz der Regionalisierung ein. Kontroverse Diskussionen, Zweifel und kritische Fragen – etwa zu richtigen Zuschnitten der Versorgungsgebiete oder zur Standortauswahl – werden offen adressiert. Nach der Entscheidung für den Standort wird zunächst intern, strukturiert und persönlich informiert, bevor eine abgestimmte öffentliche Kommunikation folgt. So entsteht Vertrauen in die Tragfähigkeit der Entscheidung.
Lehren für andere Regionen Der Weg zur integrierten Regionalleitstelle zeigt, dass Regionalisierung kein rein technisches Projekt, sondern ein komplexer Veränderungsprozess ist. Externe Organisationsevaluation, klare Aufträge an Gutachter sowie der Rückgriff auf fachliche Grundlagen schaffen die notwendige inhaltliche Tiefe. Entscheidend bleibt jedoch die Haltung der Verantwortlichen: Mut, Ehrlichkeit, Transparenz, der Wille, lokales Kirchturmdenken zu überwinden und die Bereitschaft, passgenaue Lösungen für den jeweiligen Leitstellenbereich zu entwickeln. Am Ende steht nicht die eine „richtige“ Leitstellenform, sondern eine regional angemessene Antwort auf steigende Anforderungen an Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge. Die integrierte Regionalleitstelle zeigt beispielhaft, wie mehrere Landkreise ihre Kräfte bündeln können, um Bevölkerungsschutz, Wirtschaftlichkeit und Fachkräftesicherung dauerhaft auf ein tragfähiges Fundament zu stellen. Andere Regionen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen, können daraus mitnehmen: Man braucht Zeit, man muss es wollen – und alle Verantwortlichen müssen an einem Strang ziehen.

Grafik: BS/ChatCPT
RTT ist mehr als eine technische Herausforderung
(BS/Jens Lenzing) Seit dem 28. Juni 2025 ist der barrierefreie Notruf in Deutschland grundsätzlich möglich: Bürgerinnen und Bürger können Notrufe über ihr Smartphone als Real-Time-Text (RTT) absetzen. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiven Zugang zu Notdiensten umgesetzt. In den Leitstellen ist die Annahme dieser neuen Notrufart aber meist noch nicht möglich. Doch bis zum 28. Juni 2027 müssen sie RTT-Notrufe vollständig annehmen und verarbeiten können. Die Anpassung in der Leitstelle betrifft nicht nur die Technik, sondern auch Prozesse und Personal.
fassender angepasst werden. Zunächst sind hier die Systemhersteller gefragt. Sie arbeiten derzeit an entsprechenden Updates oder befinden sich schon in der Implementierung. Die eingeräumte Übergangsfrist bis 2027 ist notwendig, um die Anpassungen für RTT in die Systeme zu integrieren und diese Updates bei den Leitstellen auszurollen. Eine entscheidende Frage ist hier, wie sich die Touchscreens der Kommunikationssysteme im Zusammenspiel mit RTT nutzen lassen.
Für die Übergangsphase sollten Leitstellen Folgendes bedenken: Können RTT-Notrufe aktuell technisch nicht verarbeitet werden, müssen sie aktiv abgelehnt werden. Nur so wird verhindert, dass Hilfesuchende von einer erfolgreichen Kontaktaufnahme ausgehen.
Auswirkungen auf Organisation und Prozesse
Mit RTT verändert sich die Bearbeitung von Notrufen. Denn die textbasierte Kommunikation dauert meist länger als ein Sprach-
gespräch. Gleichzeitig bleiben die Hilfsfristen unverändert. Dies führt zu einer höheren zeitlichen Bindung von Personal pro Notruf. Insbesondere Leitstellen mit kombinierten Rollen (Call-Taking und Disposition) stehen vor organisatorischen Fragen:
• Wie wird die parallele Bearbeitung von Sprach- und Textnotrufen sichergestellt?
Wie werden Prioritäten gesetzt?
• Welche Auswirkungen ergeben sich für Schichtmodelle?
Auch die Arbeitsplatzgestaltung rückt in den Fokus. Bestehende Konzepte sind häufig nicht auf parallele Sprach- und Texteingabe ausgelegt. Anpassungen an Hardund Software sind daher wahrscheinlich.
RTT erfordert spezifische kommunikative Kompetenzen, da die schriftliche Echtzeitkommunikation unter Zeitdruck ganz anders ist als das telefonische Gespräch. Wie zum Beispiel sind auffällige Eingabepausen oder wieder gelöschte Wörter der hilfesuchenden Person zu deuten?
Leitstellen sollten zur Planung von RTT frühzeitig:
• Schulungskonzepte entwickeln,
• Leitfäden und Textbausteine definieren und • den Umgang mit besonderen Situationen (z. B. Mehrsprachigkeit) vorbereiten.
Qualität und Umsetzung systematisch steuern Die Einführung von RTT sollte genauso strukturiert erfolgen. Der klassische Deming-Zyklus (Plan –Do – Check – Act) bietet hierfür eine Orientierung: Planung, Umsetzung, Test und kontinuierliche Verbesserung müssen ineinandergreifen. Neben der technischen Integration sind insbesondere Tests unter realistischen Bedingungen sowie Schulungen entscheidend für einen sicheren Betrieb. Der barrierefreie Notruf sollte nicht als isoliertes IT-Projekt, sondern als umfassendes Projekt angesehen werden, das auch Bereiche wie Personal und Schulung umfasst. Gleichzeitig kann man erahnen, dass RTT weit mehr werden
Torben Friedrich ist Leiter der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Heidekreis. Foto: BS/privat
ADVERTORIAL
kann als ein Inklusionsinstrument. Als stiller Notruf kann RTT Auswirkungen auf das Einsatzaufkommen und die Priorisierungen haben. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den organisatorischen und technischen Anforderungen ist daher entscheidend, um die Einsatzfähigkeit der Leitstellen auch unter veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Rechtlicher Rahmen und Zeitachsen
Die Entwicklung des barrierefreien Notrufs in der Chronologie: 2019: Der European Accessibility Act tritt in Kraft.
2025: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz als nationale Umsetzung tritt in Kraft.
2025: Die Bundesnetzagentur veröffentlich die Technische Richtlinie Notruf (inkl. RTT).
Daraus ergibt sich eine Übergangsphase, in der Leitstellen ihre Systeme und Prozesse anpassen müssen. Spätestens ab 2027 wird eine vollständige Funktionsfähigkeit erwartet.

Jens Lenzing ist BOS-Berater bei AKQUINET. Foto: BS/AKQUINET
Die Arbeit von Feuerwehr und Rettungsdienst ist weit mehr, als die Bürgerinnen und Bürger sehen. Die Gefahrenbekämpfung beginnt nicht erst an der Einsatzstelle, sondern schon beim Absetzen des Notrufes. Ausgebildete Disponenten nehmen den Notruf entgegen, sammeln die Informationen und schicken die Kolleginnen und Kollegen mit den wichtigsten Einsatzdetails auf den Weg. Doch dafür braucht es geeignetes Personal. Seine Gewinnung ist nicht immer einfach.
Die Feuerwehr München will künftig gezielt Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zur Disponentin bzw. zum Disponenten für die Integrierte Leitstelle ansprechen, die bisher nicht die nötigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen konnten.
Ab Herbst 2026 soll zusätzlich zur zweijährigen Ausbildung zum Betriebsassistenten mit anschließendem feuerwehrtechnischem Vorbereitungsdienst auch eine dreijährige Variante der Ausbildung zum Disponenten ohne Übernahme in ein Beamtenverhältnis starten. Diese Bewerber müssen nicht mehr zwingend EU-Bürgerinnen oder -Bürger sein. Statt dem Sporttest für den Einsatzdienst
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Der Öffentliche Dienst kämpft um geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Feuerwehr und Rettungsdienst sind dabei keine Ausnahme. Ein neuer Ausbildungsweg soll zu mehr Leitstellendisponentinnen und -disponenten führen. Personalmangel war aber nicht der einzige Grund für die Schaffung des neuen Zugangswegs.
müssen sie ein spezifisches Assessment-Center absolvieren. „Durch die Öffnung des neuen Zugangswegs steigern wir nicht nur die Attraktivität für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber, sondern bieten zugleich mehr Menschen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gewinnbringend bei der Branddirektion einzusetzen“, erklärte Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller Wolfgang Schäuble, Leiter der Branddirektion München, ergänzte: „Viele Bewerberinnen scheitern bislang am anspruchsvollen Sporttest der Feuerwehr. Während dieser für den Einsatzdienst unverzichtbar ist, spielt er für die Tätigkeit in der Leitstelle nicht diese entscheidende Rolle.“ Dort stünden kognitive Fähigkeiten im Vordergrund. Steigende Anforderungen „Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass es immer wieder zu personellen Engpässen kommt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist der an-
gespannte Arbeitsmarkt, auf dem die Leitstellen in direkter Konkurrenz zu den Einsatzorganisationen stehen“, so ein Sprecher der Feuerwehr München. Viele Leitstellen stünden daher vor der Herausforderung, ausreichend geeignetes Personal zu finden. Hinzu komme, dass die Qualifizierung oft lange Zeiträume in Anspruch nehme. Zudem verzeichneten einige Leitstellen kurze Verweildauern des Personals („Stehzeiten“), da die psychische Belastung oft unterschätzt werde oder gesundheitliche Gründe ein frühes Ausscheiden erzwängen. „Auch in Bayern ist die Gewinnung von ausreichend Personal schwierig. Die Einführung einer eigenständigen Berufsausbildung in Bayern ist daher eine direkte Antwort auf diese Entwicklung: Sie ermöglicht es, potenzielle Mitarbeitende frühzeitiger und gezielter auf dem Arbeitsmarkt anzusprechen“, so der Sprecher. Der Fachkräftemangel sei jedoch nicht der einzige Grund für die Schaffung des Berufsbildes Disponent gewesen. „Das Aufgabenfeld in den Leitstellen spezialisiert sich zunehmend. Es ist eine deutliche Professionalisierung erkennbar, die auch von der Politik, beispielsweise im Zuge der Not-
fallreform, eingefordert wird“, so die Feuerwehr München.
Chancen im Wettbewerb Marc Gistrichovsky, Vorsitzender des Fachverbands Leitstellen, kann die Personalsorgen bestätigen: „Integrierte Leitstellen stehen im Wettbewerb um geeignete Bewerbende. Da unterscheiden wir uns nicht von anderen Branchen. Daher müssen auch wir uns intensiv um den Nachwuchs kümmern. Mit den erweiterten Möglichkeiten der Rekrutierung werden neue Wege eröffnet, um genügend Personal zu gewinnen.“ Der neue Zugangsweg biete diese Möglichkeit. Durch den neuen Ausbildungsweg könne zum Beispiel auch die Werbung dafür direkt in den Schulen platziert werden.
Zudem kann die Ausbildung so den höheren Anforderungen in Leitstellen gerecht werden. Neben den steigenden Einsatzzahlen im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr übernehmen I nt e -
grierte Leitstellen zunehmend weitere Aufgaben im Bereich der Lagebewertung und -erfassung sowie bei Themen des Bevölkerungsschutzes (z. B. Warnung der Bevölkerung). Daraus resultierend erhöhen sich die Anforderungen an den Beruf, aber auch der reine Personalmehrbedarf. Dieser ist nicht mehr über die klassischen Zugangswege aus dem Rettungsdienst oder der Feuerwehr zu erreichen.
Gistrichovsky hofft, dass die neueAusbildung auch in anderen Bundesländern in den nächsten Jahren umgesetzt wird.
Natürlich bleibe auch der Quereinstieg über einer Weiterbildung zum Leitstellendisponierenden das weitere große Standbein der Personalrekrutierung:. „Hier gehen viele Bundesländer mittlerweile den Weg einer modularen Ausbildung, die eine individuelle Anpassung des Umfangs der Weiterbildung je nach den Einstiegsvorkenntnissen ermöglicht. Zudem wird auch anderen Gesundheitsberufen wie Pflegefachkräften, Medinizischen Fachangestellte oder Hebammen die Möglichkeit eröffnet, sich weiterzubilden“, so der Fachverbandsvorsitzende.
Mit der EU-Richtlinie NIS-2 und dem deutschen KRITIS-Dachgesetz rückt digitale Souveränität endgültig in den Mittelpunkt staatlicher und Kritischer Infrastrukturen. Beide Regelwerke adressieren Netzwerksicherheit, Zugriffskontrollen und Incident Response – und sie sind Ausdruck eines überfälligen Perspektivwechsels: Sicherheit wird nicht länger als Spezialthema einzelner IT-Abteilungen betrachtet, sondern als Voraussetzung für Handlungsfähigkeit, Versorgungssicherheit und staatliche Stabilität. Was dabei oft übersehen wird: Der sensibelste Datenfluss in Organisationen findet nicht in Datenbanken, sondern in der täglichen Kommunikation, in Nachrichten, Videokonferenzen und geteilten Dokumenten statt. Wer Sicherheitsvorfälle über unverschlüsselte Kanäle meldet, Krisenstäbe über unsichere Cloud-Dienste koordiniert oder sensible Abstimmungen über Plattformen ohne europäische Datenhoheit führt, untergräbt genau die Schutzziele, die beide Regelwerke verankern. Wer NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz ernst nimmt, muss sich also darüber klar sein, dass sichere Kommunikation die operative Grundlage beider Gesetze bilden muss.
Drei gemeinsame Erkenntnisse
Doch was bedeutet das konkret für die Umsetzung? Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz, das seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft ist, hat Deutschland sein Cybersicherheitsrecht umfassend modernisiert. NIS-2 verpflichtet Behörden und
Die Regulierung steht, was ist mit der Umsetzung?
(BS/Christoph Erdmann) Die NIS-2-Richtlinie und das KRITIS-Dachgesetz schaffen einen verbindlicheren Rahmen für mehr physische sowie digitale Souveränität und Sicherheit. Ihre Wirkung entfalten sie aber nur dann, wenn diese Vorgaben in verlässliche und alltagstaugliche Kommunikationsstrukturen übersetzt werden.

Unternehmen zur fristgerechten Meldung von Sicherheitsvorfällen, zur behördenübergreifenden Abstimmung und zur schnellen Reaktion im Ernstfall. Das KRITISDachgesetz wiederum ist am 17. März 2026 in Kraft getreten und legt bundeseinheitliche, sektorübergreifende Mindeststandards für den Schutz Kritischer Infrastrukturen fest. Und: Das KRITIS-Dachgesetz fordert Resilienz auch unter Extrembedingungen – also genau dann, wenn Kommunikationswege besonders stark unter Druck geraten. Beide Gesetze stellen also hohe Anforderungen an Reaktionsfähigkeit, Koordination und Krisenresilienz – und all das läuft
über Kommunikation. Daraus ergeben sich für die Kommunikation von Ministerien, Behörden und KRITIS-Betreibern aus den beiden Gesetzesvorhaben drei gemeinsame Erkenntnisse:
1. Sichere Kommunikationskanäle müssen frühzeitig in den operativen Alltag integriert werden, um auch in Krisenzeiten verlässlich zu funktionieren.
Gerade in Krisen- und Belastungssituationen ist Kommunikation oft ein neuralgischer Punkt: Entscheidungen müssen schnell getroffen, Informationen zuverlässig geteilt und Abstimmungen medienbruchfrei ermöglicht werden. Wer sich
erst dann mit sicheren Kommunikationskanälen beschäftigt, wird es schwer haben. Die Grundlage dafür muss schon zuvor geschaffen und in der täglichen Arbeit verinnerlicht werden, damit sie auch unter Zeitdruck funktioniert.
2. Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit sind keine Gegensätze. Im Gegenteil! Wer Resilienz ernst nimmt, muss die Benutzerfreundlichkeit sicherer Kommunikationslösungen zu einem Kernkriterium machen. Komplexe Systeme führen unter Zeitdruck zu Fehlern, Medienbrüchen und Ausweichverhalten. Und genau dort beginnen neue Sicherheitsrisiken. Gerade in sicherheitskritischen Umfeldern braucht es deshalb Lösungen, die hohe Schutzstandards mit intuitiver Nutzung verbinden.
3. Wer Resilienz stärken will, muss auch über Abhängigkeiten sprechen: technologisch, organisatorisch und kommunikativ. Dieser Punkt findet in der Debatte um NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz oft noch zu wenig Beachtung. Digitale Kommunikationssouveränität muss als strategische Führungsaufgabe verstanden werden. Und sie beginnt nicht erst im Krisenfall, sondern im täglichen Be-
ADVERTORIAL
trieb. Behörden und KRITIS-Unternehmen brauchen Kontrolle über sicherheitskritische Kommunikationsprozesse, nachvollziehbare Sicherheitsarchitekturen und Lösungen, die auf Verlässlichkeit, Integrationsfähigkeit und dauerhafte Nutzbarkeit ausgelegt sind. Ein Schritt mehr in Richtung digitale Souveränität Deshalb greift es zu kurz, NIS-2 und das KRITIS-Dachgesetz einfach als weitere Regulierungswelle zu lesen. Beide Regelwerke markieren vielmehr einen Reifegrad in der Sicherheitsdebatte: Weg von singulären Schutzmaßnahmen, hin zu ganzheitlicher Resilienz – und zu mehr digitaler Souveränität. Für die Praxis bedeutet das, Sicherheitsarchitekturen konsistent über Endgeräte, Nutzungssituationen und Infrastruktur hinweg zu denken. Wer sichere Kommunikation nur punktuell absichert, schafft Inseln. Wer sie integriert plant, schafft Verlässlichkeit. Gerade für Behörden und KRITIS-Unternehmen, die hybrid, mobil und unter hohem Koordinationsdruck arbeiten, wird integrierte Kommunikationssicherheit damit zum entscheidenden Faktor. NIS-2 und KRITIS-Dachgesetz setzen dafür den richtigen Rahmen. Die eigentliche Bewährungsprobe liegt nun in der Umsetzung. Wer seine digitale Souveränität stärken will, sollte deshalb nicht erst beim nächsten Audit oder im nächsten Krisenstab handeln, sondern die tägliche Kommunikationspraxis frühzeitig entsprechend aufstellen.
Die
DKG warnt, dass viele in Ostasien ansässige Hersteller von medizinischer Schutzausrüstung keine Bestellungen mehr annehmen würden. Ihnen fehlt der Nachschub bei den notwendigen erdölbasierten Stoffen wie Naphtha (Rohbenzin) und Ethylen, die zur Herstellung zahlreicher Kunststoffprodukte notwendig sind. Nicht nur Kunststoffprodukte sind betroffen. Warnsignale gibt es unter anderem auch bei der Versorgung mit Helium. Das Gas wird zur Kühlung medizinischer Geräte, vor allem von MRT-Scannern, genutzt. Helium ist prinzipiell ein knappes Gut, die unterbrochenen Lieferketten machen die Beschaffung aber noch kompli-
zierter als bisher.
„Dass sich die unterbrochenen Lieferketten noch nicht spürbar auf die Versorgung in den Krankenhäusern auswirken, liegt vor allem an der Vorratshaltung der Kliniken und den Beständen der Händler. Sollte sich die politische Situation aber nicht in absehbarer Zeit entspannen, werden die Einkäufer der Kliniken mit starken Preissprüngen oder gleich leeren Lagern konfrontiert sein“, so die stellvertre -
Engpässe bei Schutzausrüstung befürchtet
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt vor Engpässen bei persönlicher Schutzausrüstung in Krankenhäusern. Ursache dafür seien die unterbrochenen Lieferketten infolge des Iran-Krieges. Eine Lehre aus der Corona-Pandemie wurde offenbar nicht gezogen.
tende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer Der Engpass und die Preissprünge treffen die Krankenhäuser in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Auf Anfrage teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinerseits mit, dass der Iran-Krieg nach aktuellem Stand keine direkten Auswirkungen auf die Produktion von und Versorgung mit Medizinprodukten in Deutschland habe. Über Versorgungsengpässe bei Helium sei bislang weder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte noch den Verbänden etwas bekannt. Aber: „Bei Produkten, die auf erdölbasierte Rohstoffe zurückgreifen, wie z. B. Handschuhe und OP-Materialien wie Kittel und Abdecktücher, stehen die Hersteller sowie der Fach- und Großhandel Herausforderungen durch Hamsterkäufe gegenüber. Krankenhäuser haben in der Regel langfristige Verträge für Verbrauchsmaterial. Allerdings sind mittel- und langfristig indirekte Folgen möglich“, so eine Sprecherin des BMG. Das Ministerium verfolge aber die Lage sehr aufmerksam.
Keine Lessons Learned „Leider hat die Politik die Lehren aus den Lieferengpässen während der Pandemie noch nicht gezogen. Die damals angekündigte Nationale Reserve Gesundheitsschutz existiert bis heute genauso wenig

Aufgrund von gestörten Lieferketten während der Corona-Pandemie gab es Engpässe bei medizinischer Schutzausrüstung im Gesundheitswesen. Ein Pandemielager mit Ausrüstung sollte danach aufgebaut werden. Foto: BS/studio v-zwoelf, stock.adobe.com
wie eine relevante europäische Produktion von Schutzausrüstung und medizinischer Verbrauchsgütern“, kritisiert Neumeyer
Keine Reserve vorhanden In der 2025 erschienen Studie zur Resilienz deutscher Krankenhäuser des Institute for Health Care Business (hcb) und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), welche von der DKG beauftragt wurde, stellten die Autorinnen und Autoren fehlende Lagerkapazitäten fest. Die Mehrheit der Krankenhäuser sei nicht umfassend auf längere Krisenlagen oder Lieferengpässe vorbereitet, so die Studie. 42 Prozent der Häuser hätten keine zusätzlichen Kapazitäten zur Lagerhaltung. Zwar be-
reiteten sich die Krankenhäuser strategisch auf solche Lieferengpasszenarien mit vor, doch die Kosten dafür seien hoch. Noch unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde die Schaffung einer „Nationalen Reserve Gesundheitsschutz" (NRGS) angekündigt. Damit wollte die Bundesregierung nicht nur die Versorgung des Gesundheitssystems mit Schutzausrüstung und medizinischen Verbrauchsgütern sicherstellen, sondern auch bei Bedarf vulnerable Gruppen in der Bevöl-
kerung, Verwaltung und Wirtschaft sowie in den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) versorgen. Dies beabsichtigte die Bundesregierung zumindest noch 2020 (Drucksache 19/19845). Um die Abhängigkeit von ausländischen Produzenten für Schutzausrüstung zu senken, wurde zudem von der damaligen Bundesregierung das Förderprogramm „Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ initiiert. Damit sollte die Produktionskapazität von medizinischen Gesichtsmasken und filtrierenden Halbmasken in Deutschland erhöht werden. Schon 2023, drei Jahre nach Ankündigung, geriet das Projekt ins Stocken. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) fehlte für die weitere Konzeptionierung und Beschaffung schlicht das Geld. Jetzt – 2026 – erklärt das BMG, dass zwar die Konzeptonierung der NRGS vorangetrieben worden sei, jedoch die rechtlichen Grundlagen nicht ausreichten. „Auf Basis der aktuellen verfassungsrechtlichen Regelungen ist eine Bevorratung auf Bundesebene sowie die Sicherstellung von Produktionskapazitäten bislang nur für den Sicherstellungsfall, also kriegsbedingte Gefahren, möglich sowie für Pandemiesituationen (Pandemiebereitschaftsverträge)“, so das BMG. Eine weitere Konzeptionierung stehe zudem unter Finanzierungsvorbehalt und könne daher nur im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten fortgesetzt werden.
Bei den Themen Resilienz und Abwehrbereitschaft sind sich alle einig, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Das lässt sich in jedem zweiten Statement nachlesen. Nichtsdestotrotz schauen nichtstaatliche Akteure immer noch auf den Staat und finden ihre Rolle noch nicht. Nachdem in den vergangenen Monaten die Bevölkerung in den Fokus rücken, rückt jetzt durch zwei Gesetze die Unternehmenswelt in den Mittelpunkt. Die Gewissheit, selbst tätig werden zu müssen, kristallisiert sich bei allen Unklarheiten der Regelungen immer mehr heraus.
„Für die Sicherheit der Kritischen Infrastrukturen sind die Betreiber zuständig. Der Staat gibt nur den Rahmen“, appelliert Holger Berens, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI), eindringlich. Jeder trage Verantwortung. Das heißt eben auch die KRITISBetreiber.
In die gleiche Kerbe schlägt auch Dr. Gunther Quidde, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und H andel skammer (IHK) HanauGelnhausen-Schlüchtern: „Unternehmen werden nicht daran vorbeikommen, den Schutz selbst zu
KRITIS-Unternehmen müssen handeln
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen wird neu geordnet. Der Anspruch, dass der Staat sich schon um alles kümmern wird, ist passé. Unternehmen müssen in Sachen Schutz selbst aktiv werden. Die Rahmen sind gesetzt.
gewährleisten.“ Schließlich könne der Staat in den Markt eingreifen, wenn die Kräfte des Marktes tatsächlich versagten. Die Hürden dafür seien aber relativ hoch.
Den Rahmen bilden die viel diskutierten sowie erst kürzlich verabschiedeten Gesetze – das KRITISDachgesetz und das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie. Während die NIS-2 konkreter in ihren Vorgaben ist, ist das KRITISDachgesetz wesentlich unspezifischer. Zudem verweist Berens darauf, dass das KRITIS-Dachgesetz weniger präventiv aufgestellt sei und mehr Wert auf das BusinessContinuity-Management (BCM) lege. Unternehmen sollen also wieder schnell in die Versorgung nach einem Ausfall zurückkehren.
Fehlende Verknüpfung
Berens kritisiert die fehlende Verknüpfung der beiden Gesetze miteinander. Zudem sieht er es kri-

Nicht warten, sondern aktiv werden, mahnt Holger Berens, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI), auf dem 2. Frankfurter Sicherheitsforum an. Foto: BS/Biskup-Klawon
tisch, dass als Aufsichtsbehörde für die KRITIS-Betreiber nach dem KRITIS-Dachgesetz das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zuständig ist. Dieses Amt habe im Gegensatz zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
kaum praktische Erfahrung. Andreas Burmeister, Geschäftsführer von WISAG, unterstreicht die Notwendigkeit von BCM. Nach seiner Einschätzung sind viele KRITISUnternehmen sehr unterschiedlich auf Krisen vorbereitet. Es fehle besonders an BCM-Plänen. Teilweise
gebe es überhaupt kein etabliertes Krisenmanagement. Ähnlich wie Berens sieht er den fehlenden Dialog zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Sicherheitsakteuren als große Schwachstelle. Zwar sei der Informationsaustausch in den Krisenlagen immer gut, aber im Normalbetrieb sehr schwierig. Dies führe dazu, dass in der Lage dennoch wertvolle Zeit verloren gehe. Deshalb wirbt Burmeister für den Austausch von Informationen vor der Krise. Unternehmen müssten dabei auch selbst aktiv werden. Gerade im Hinblick auf kommunale Vertreter.
Schwellenwert-Diskussion endet nicht
Risiken in den Regelungen des KRITIS-Dachgesetzes sieht Berens bei den Schwellenwerten: Während dort als Kompromiss ein Wert von 500.000 Einwohnern gelte, die versorgt werden müssten, könnten die Bundesländer eigene Schwellenwerte festlegen. Es drohe ein föderaler Flickenteppich. Dies könne vor allem für KRITIS-Betreiber problematisch werden, die Anlagen in unterschiedlichen Bundesländern betrieben und unterschiedliche Schwellenwerte beachten müssten.
Ein Auszug aus der entsprechenden Bundestagsdebatte mag einen ersten Eindruck vermitteln: Auch wenn ein Vertreter von CDU/CSU von einem „echten Meilenstein für die Sicherheit des Landes“ sprach, so musste er anschließend schon einschränken, dass „der Gesetzentwurf allein die Probleme jedoch nicht“ löse. Mit den überwuchernden Transparenzpflichten, die letztlich dafür sorgen, dass unsere Kritischen Infrastrukturen quasi „auf dem Silbertablett präsentiert“ werden, ist der Sicherheit kein Gefallen getan. Im Gegenteil: Die Diskussion „Wieviel Transparenz muss sein?“ und „Ab welchem Punkt öffnen wir Spionage und/oder Sabotage die Türen?“ sind immer wieder kontrovers zu führen, wobei ein „weniger“ an Transparenz manchmal die bessere Lösung ist. Für eine Vertreterin der SPD war in der Debatte dann auch klar, dass „die Frage nicht mehr lautet, ob Störungen auftreten, sondern wann und wo“ und vor allem: „Wie gut sind wir darauf vorbereitet?“ Oder um es anders zu formulieren: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Einzelnes Sandkorn im Getriebe Die Strukturen und Netze müssen so konstruiert sein, dass eine einzelne Störung nicht zum Ausfall des Gesamtsystems führt. Hier gilt in der Stromversorgung das sogenannte (n-1)-Prinzip, welches auch für andere KRITIS Gültigkeit haben kann — nein: haben muss. Deutlich wird dies immer wieder erkennbar, wenn bspw. eine Weichenstörung für Verspätungen und Zugausfälle bei der Bahn oder ein gesperrtes Autobahnkreuz für stundenlange Staus sorgt. Wichtig ist, dass die Versorgung über
(BS/Prof. Dipl.-Ing. Frank Reininghaus) Lange wurde gerungen. Der Bundestag hat am 29. Januar 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen“ angenommen. Am 6. März hat sich der Bundesrat damit befasst. Das KRITIS-Dachgesetz ist – nach den im parlamentarischen Verfahren durch den Deutschen Bundestag vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf – am 17. März in Kraft getreten. Was bedeutet dies, wo sind die Knackpunkte — wo ist es gut gelungen?
alternative Pfade aufrechterhalten werden kann, umgangssprachlich gern als „Plan B“ bezeichnet. Verzögerungen und andere Einschränkungen müssen dabei teils in Kauf genommen werden, jedoch müssen diese in angemessener Relation zur Ursache stehen, ob diese Störung unbeabsichtigt/durch Naturereignisse oder Unfälle oder beabsichtigt/durch Sabotage verursacht worden ist.
Die vielfach zitierte Redundanz, das Vorhalten des oben genannten „Plan B“, ist nachvollziehbarerweise mit Kosten verbunden, die am Ende entweder an den Kunden weitergegeben, von den entsprechenden Betreibern der KRITIS übernommen oder aber durch staatliche Fördermittel kompensiert werden müssen. Im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Übernahme der Verantwortung sollten diese Kosten auf mehrere der vorgenannten Schultern verteilt werden. Eine Drittelung der zusätzlichen Kosten wird als erste Diskussionsgrundlage gesehen.
Schwellen führen zu Ausnahmen Investitionen in Redundanz sind kostenintensiv. Sie sind jedoch die einzigen Maßnahmen, die Versorgungsausfälle tatsächlich verhindern. Wer ernsthaft Infrastruktursicherheit betreiben will, muss bereit sein, statt in symbolische


Sicherheitsmaßnahmen in technische Substanz zu investieren. Hier setzt auch die Kritik am Gesetz an: Es werden unklare Zuständigkeiten, fehlende Finanzierung für den Mittelstand und zu hohe Schwellenwerte (500.000 betroffene Personen) moniert. Dies bedeutet, dass bspw. das gesamte nordwestliche Schleswig-Holstein (Kreise Nordfriesland und Dithmarschen ohne Flensburg) mit etwa einer halben Million Einwohner gerade an diesem Schwellenwert liegt.
Anderseits liegt aber das gesamte Vorpommern (Kreise VorpommernRügen und Vorpommern-Greifswald) mit rund 463.000 Einwohnern, das gesamte südöstliche Brandenburg (Kreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Cottbus) mit rund 400.000 Einwohnern und das gesamte nordöstliche Bayern (Kreise Kronach, Kulmbach, Hof, Wunsiedel/Fichtelgebirge, Tirschenreuth) mit rund 380.000 Einwohnern unterhalb dieser Schwelle. Somit greifen die Vorsorge- und Störbehebungsmaßnahmen des KRITISDachgesetzes gemäß Gesetzeslage nicht (direkt) greifen.
Unkonkretes führt zu Unsicherheit Zudem fehlen oft noch konkrete Rechtsverordnungen — mit der Folge, dass Planungs- und Investitionsunsicherheit herrscht. Auch



die Bedrohung durch Drohnen, die in der entsprechenden Anhörung im Innenausschuss des Bundestags (1. Dezember 2025) als „vernachlässigt“ empfunden wurde, ist letztlich keine neue Erscheinung. Hier ist die Diskussion, wer denn nun gefährliche unbemannte Luftfahrzeuge (welcher Größe auch immer) aus dem Himmel holen darf – Polizei, Bundeswehr, zivile Wachdienste – symptomatisch für die bereits erwähnten unklaren Zuständigkeiten.
20 Jahre Verzögerung Fraglich ist, warum es nach der Defi nition der Kritischen Infrastrukturen noch zwanzig Jahre dauern musste, um deren Schutz in ein Gesetz zu fassen. Nach den Erfahrungen des 11. September 2001 wäre eine schnelle und umfassende Umsetzung des bereits bekannten unbeabsichtigten Ausfalls, aber insbesondere des bis dato nicht bedachten Angriffs auf KRITIS angeraten gewesen.
In eine ähnliche Richtung kann beim verzögerten Inkrafttreten des Paragrafen 14 Abs. 3 bis 5 argumentiert werden:
Es wird bis zum 1. Januar 2030 dauern, bis durch die Bundesministerien
• für Wirtschaft und Energie (BMWE),
• für Landwirtschaft, Ernährung


Mobile Identitätsfeststellung vor Ort ist elementar für die moderne und sichere Polizeiarbeit. Wir bieten dafür einsatzbewährte Lösungen gepaart mit modernsten Technologien. secunet macht souveräne Digitalisierung möglich.
und Heimat (BMLEH,),
• für Gesundheit (BMG),
• für Verkehr (BMV),
• für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und
• die 16 Landesregierungen für bestimmte Arten von kritischen Dienstleistungen sektorspezifische Mindestvorgaben verabschiedet werden sollen.
Nach der Wahl ist vor der Wahl Es darf an dieser Stelle nicht nur der rein rechnerische Zeitraum von fast vier Jahren angemerkt werden, sondern – daher die Auflistung und Zuständigkeiten der Ministerien – die Tatsache, dass, wie so oft in der Vergangenheit nach einer Bundestagswahl (die nächste Wahl ist für das Frühjahr 2029 terminiert), die Zuständigkeiten der Ministerien neu zugeschnitten werden und sich damit sehr wahrscheinlich in einzelnen Bereichen wieder andere Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in die entsprechenden Verordnungen und Gesetzestexten einarbeiten, sich damit beschäftigen und sie koordinieren müssen. Reibungsverluste und der Abgang von Fachexpertise sind somit vorprogrammiert. Der richtige Weg ist eingeschlagen, gleichwohl mangelt es an wichtigen Details und in der Geschwindigkeit der Umsetzung.

Fregattenkapitän d. R. Prof. Dipl.-Ing. Frank Reininghaus ist Non-Resident Research Fellow am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg. Foto: BS/privat





Das nächste Kapitel der Mondexploration wurde laut NASA-Administrator Jared Isaacman in der Nacht zum 2. April um 0:35 Uhr europäischer Zeit aufschlagen. In diesem Moment startete die Mondrakete der Artemis-II-Mission mit fünf Astronautinnen und Astronauten an Bord ihre Reise. In den folgenden zehn Tagen umrundete sie Mond und Erde, um zuletzt im Pazifischen Ozean vor der Küste San Diegos auf unseren Heimatplaneten zurückzukehren. Damit ist - wenn auch mit erheblicher Verzögerung — der zweite Schritt im Artemis-Programm gelungen. Vor drei Jahren ging der ersten bemannten Raumfahrt ein unbemannter Test voraus. Perspektivisch sollen im Rahmen des Programms die Grundlagen für eine Mondbasis auf dem Südpol des Erdsatelliten geschaffen werden. 2019 initiierte US-Präsident Donald Trump gemeinsam mit europäischen, japanischen und kanadischen Partnern Artemis. Angestrebt wird, weite Teile des Mondes zu erforschen; auch die Grundlagen für die ersten bemannten Missionen zum Mars sollen geschaffen werden. Diesem Anspruch entsprechend überrascht es nicht, dass Isaacman das NASA-Projekt als „größer als eine einzelne Mission“ beschreibt. „Artemis markiert unsere Rückkehr zum Mond – nicht nur, um ihn zu besuchen, sondern um schließlich auf unserer Mondbasis zu leben“, so der NASA-Chef. Mit Artemis werde der Grundstein für die nächsten großen Schritte gelegt.
Zunächst aber steht die Herausforderung, nach etwas mehr als 50 Jahren wieder „Boots on the Ground“ auf den Erdsatelliten zu setzen. Nachdem mit Artemis III im kommenden Jahr die Verifikation der Docking-Prozeduren und Landetechnologie geplant ist, soll im Jahr 2028 die erste Mondlandung gelingen.
Das Reich der Mitte gibt sich geduldig
Während die USA einen ambitionierten Zeitplan vorlegen, gibt man sich in China geduldiger. Zwar ist die bemannte Mondreise auch im Reich der Mitte ein strategisches Ziel. Mit dem Plan, bis 2023 die
Über
Jahrzehnte habe in der Konfliktforschung die Überzeugung geherrscht, dass Bevölkerungswachstum mit Aggression außerhalb der eigenen Staatsgrenzen assoziiert sei – so erläutert es Prof. Dr. Michael Zürn, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen an der Freien Universität Berlin und am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) tätig. Die demografische Realität sei heute aber eine ganz andere. Es stellt sich deshalb die Frage: Kann die Sorge vor dem nationalen Verschwinden Aggressionen Vorschub leisten?
Der Idee, dass die demografische Entwicklung als Themenkomplex über die reine politische Steuerung hinausgehe, stimmt auch Prof. Stephen Taylor Holmes, Walter E. Meyer Professor of Law an der New York University, zu. „Der Schlüssel zum Verständnis des Krieges liegt in den demografischen Entwicklungen in Russland“, so Holmes. Seit den 90er-Jahren sei die russische Bevölkerungsentwicklung rückläufig. Die Lebenserwartung von Frauen übertreffe die von russischen Männern um zwölf Jahre – ein Zustand, der außerhalb von Gesellschaften im Krieg kaum anzutreffen sei. Dieser Trend gewinnt zudem an Geschwindigkeit: Im Jahr 2024 verzeichnete Russland 600.000 mehr Sterbefälle als Geburten. Bis zum
Die USA reisen gen Mond – das hat strategische Gründe
(BS/Jonas Brandstetter) Nach mehr als einer halben Dekade haben die USA dem Mond – zumindest im Vorbeifliegen –einen erneuten Besuch abgestattet. Die Welt ist seit der letzten Luna-Visite eine andere geworden – an der geopolitischen Bedeutung der Mondreise ändert sich aber nichts. Allerdings stehen neue Akteure auf der Bühne.

erste bemannte chinesische Mondmission durchzuführen, räumt sich die Volksrepublik im Rahmen ihres Chinese Lunar Exploration Program (CLEP) aber deutlich mehr Zeit ein als ihr westlicher Counterpart.Dass die USA und China gerade jetzt den Weg zum Erdsatelliten suchen, nachdem der letzte Besuch in den frühen 70er-Jahren erfolgte, hat strategische Gründe. Um diese zu erläutern, zieht Michelle Hanlon, Executive Director des Center for Air and Space Law der University of Mississippi, den Vergleich zum internationalen Seerecht. Die wesentlichen juristischen Rahmenbedingungen im Weltraum gehen auf das „Outer Space Treaty“ der UN aus dem Jahr 1967 zurück. In Artikel neun einigte sich die Weltgemeinschaft darauf – vereinfacht gesprochen –, im Weltraum von Verhaltensweisen Abstand zu nehmen, die die Aktivitäten anderer stören oder behindern würden. Vergleichbare Absprachen kennt die Weltgemeinschaft auf ihrem Heimatplaneten
unter anderem im Seerecht. Dem Anspruch, klare Regelungen für das sicherheitspolitische und ökonomische Mit- und Nebeneinander zu schaffen, werden diese allerdings nicht gerecht. So führen die offen gestalteten Regeln laut Hanlon mit der Zunahme der zivilen und militärischen Aktivitäten auf den Seewegen zu internationalen Konflikten. „Der Mond nähert sich nun einer ähnlichen Phase“, mahnt die Weltraum-Juristin. Insbesondere, da lunare Ressourcen am Südpol des Himmelskörpers reichhaltig seien. Es überrascht daher nicht, dass Artemis gerade diese Region des Mondes zu erkunden plant. Neben den harten Tatsachen bemühen sich die wesentlichen Weltraumakteure um politische Maßnahmen, um den Rahmen im Weltraum zu setzen. Die Vereinigten Staaten setzten zu diesem Zweck im Jahr 2020 die „Artemis Accords“ auf. Dabei handelt es sich um eine Reihe nicht verbindlicher Prinzipien. Sie unterstützen ausdrücklich die Gewinnung und
Nutzung von Weltraumressourcen und führen Mechanismen wie Koordinierungssysteme und „Sicherheitszonen“ zur Steuerung der Aktivitäten ein. Die chinesische Regierung in Beijing veröffentlichte wiederum ihr eigenes Whitepaper. Dieses nennt die Ressourcengewinnung als Teil einer breiteren Agenda. Der Weltraum ist hier ein kritisches Element der nationalen Sicherheit in der ökonomischen, technologischen und Verteidigungsdimension.
Die neue Rolle der Industrie Der Systemunterschied zwischen den Vereinigten Staaten und China offenbart sich auch im Umgang mit der Industrie. Während im Reich der Mitte, ganz im Geiste des zentralistischen Regimes, eine kopflastige Steuerung den Kreis der Mitarbeitenden auf eine kleine Anzahl von Unternehmen beschränkt, bemüht sich die Raumfahrtagentur der USA, das breite und schnell wachsende Potenzial der boomenden westlichen New Space Economy abzuschöpfen. Wie Hanlon erläuterte, setze der bevölkerungsreichste Staat der Erde auf eine Strategie, die eine zentrale, regierungsseitige Steuerung vorsieht. „Das Land geht bei Partnerschaften selektiv vor und hat nur wenige Details darüber veröffentlicht, wie die Aktivitäten auf dem Mond mit anderen Ländern oder kommerziellen Akteuren koordiniert werden sollen“, so die Juristin. Von dem eher kooperativen Konzept der USA profitiert unterdessen auch die Industrie in der Bundesrepublik. Erstmals steuerte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Technik zu einer Mondreise bei. Auf der Artemis II war das in Deutschland konstruierte Europäische Servicemodul (ESM) verbaut. Es dient unter anderem der Versorgung der Astromautinnen und
Was bewegt Putin zur Fortsetzung des Ukraine-Kriegs?
(BS/Jonas Brandstetter) Seit dem Beginn der vollumfänglichen Invasion der Ukraine sind etwa 200.000 russische Soldaten gefallen. Weitere 750.000 sind an Körper oder Seele verwundet. Dennoch setzt Wladimir Putin den Krieg fort. Ein Grund dafür könnte das Schrumpfen der russischen Bevölkerung sein.
Ende des Jahrhunderts könnte die russische Bevölkerung entsprechend den drastischsten Szenarien auf 75 Millionen Menschen fallen. Ob diese Prognosen zutreffen, spiele laut Holmes nur eine untergeordnete Rolle, denn Putin nehme sie ernst. Den Trend umzukehren, sei seine persönliche Obesession.
Diesen Umstand verdeutlicht eine Rede, die der russische Machthaber im April 2021 in der „Manezh Central Exhibition Hall“ in Moskau hielt. „Die demografische Entwicklung ist ein Notfall“, resümierte Russlands Präsident. Die Rettung der Menschen in Russland sei oberste nationale Priorität. Dabei ist der Grund für die abnehmende Fertilität aus Sicht des Autokraten schnell ausgemacht: westlicher Liberalismus, Feminismus und Individualismus. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen, sich dem „schädlichen Einfluss“ des Westens zu widersetzen —- so zum Beispiel das Verbot von „Kinderlosigkeits-Propaganda“ –, blieben aber weitgehend erfolglos.
„Der Kreml blickt auf 20 Jahre gescheiterter Demografiepolitik zu-
rück“, bilanzierte Holmes. Wirklich von Erfolg gekrönt war nur eine demografiepolitische Maßnahme: die „Integration“ von – aus Sicht des Kremls – ethnischen Russen, insbesondere auf der Krim. Russland dehne sich nicht aus, um Gebiete zu gewinnen, sondern um ethnische Russinnen und Russen in das Land zu integrieren, machte Holmes deutlich. Dies stelle eine neuartige Form des russischen Imperialismus dar. Dem liegt eine schlichte Logik zugrunde: Die Menschen in der Ukraine sind eigentlich Russen, die durch den Sirenengesang des Westens entfremdet wurden. Am deutlichsten führt die Entführung ukrainischer Kinder diesen Umstand vor Augen. Russland unterhält ein groß angelegtes, systematisches Netzwerk aus Lagern und anderen Einrichtungen, in denen mindestens 6.000 Kinder aus der Ukraine festgehalten werden – das geht aus einer Studie des Yale Humanitarian Research Lab hervor. Die existenzielle Aufgabe, den Untergang der russischen Bevölkerung zu verhindern, kann unter diesen Umstän-
Astronauten mit Sauerstoff und Wasser. Es gibt also kein Überleben im All für dei Artemis-Crew ohne deutsche Technik. Darüber hinaus hatte mit vier Strahlungsdetektoren, dem Kleinsatelliten Tacheles und dem Sternen-Navigationssystem weitere Technologie „Made in Germany“ die Reise zum Mond angetreten. „Deutschland ist bei der Rückkehr der Menschheit zum Mond ganz vorne mit dabei“, so Dr. Walther Pelzer, DLR-Vorstandsmitglied und Generaldirektor der Deutschen Raumfahrtagentur im DLR. Ein Konzept macht Schule Das Konzept, die Expertise der New Space Economy kooperativ einzubinden, findet in den USA auch in staatliche Projekte Einzug, die nicht nur in ihrer strategischen Implikation sicherheitsrelevant sind. Betroffen sind auch explizit militärische Projekte. Jüngstes Beispiel hierfür ist das Projekt Andromeda. Unter Führung des United States Space Force Department sollen Technologien zur Weltraumlageerfassung der nächsten Generation entstehen. Bis zu 1,84 Milliarden US-Dollar stehen bereit. Das Programm ist weniger als eine singuläre Konstellation, sondern vielmehr als Beschaffungsvehikel der nächsten Generation orbitaler Sensorik der US-Streitkräfte zu verstehen. 14 Unternehmen sind beauftragt, die benötigte Technik zu entwickeln und zu produzieren. Das Pentagon setzt dabei auf ein FirmFixed-Price-, Indefinite-Delivery/Indefinite-Quantity(IDIQ)-Modell. Das erlaubt es dem US-Verteidigungsministerium, in den nächsten zehn Jahren Einzelaufträge zu vergeben, ohne ein neues Ausschreibungsverfahren aufsetzen zu müssen. Genau die Hälfte der Begünstigten sind der klassischen Rüstungsindustrie zuzuordnen. Die übrigen sieben Unternehmen kommen aus dem zivilen Space-Markt. Von der Benennung eines Entwicklungsführers oder einer klaren Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen sieht das Verteidigungsministerium unterdessen bewusst ab. Vielmehr sollen die Begünstigten in wechselnden Koalitionen in jedem neuen Beschaffungsschritt miteinander kooperieren oder konkurrieren.
Parteien des rechtspopulistischen Spektrums bearbeitet, so Kreyenfeld.
den die paradox erscheinende Form des Tötens von Russinnen und Russen annehmen. „Putin ist besessen vom Bevölkerungsrückgang in Russland, tötet aber Russen“, bringt Holmes den Widerspruch auf den Punkt.
Unterschiedliche Systeme, unterschiedliche Reaktionen Abnehmende Geburtenraten und schwindende Bevölkerungszahlen – das ist nicht nur in Russland Realität. Auch in den Staaten Europas fallen die Geburtenraten, wie Prof. Michaela Kreyenfeld, Inhaberin des Lehrstuhls für Soziologie an der Hertie School of Governance, erläuterte. Wie darauf reagiert werde, entscheide sich allerdings abhängig vom politischen System grundlegend. In demokratischen Staaten mit offenen Debatten äußern sich Pathologien rund um negative demografische Entwicklungen in einer aus der Angst vor Verdrängung geborenen migrationsfeindlichen Politik. Fragen der Demografie würden in Europa fast ausschließlich von
In autoritären Staaten nimmt die Verdrängungsangst laut Holmes hingegen eine andere Gestalt an. „Diktaturen erleben den demografischen Zusammenbruch anders als Demokratien“, konkretisierte der Rechts- und Politikwissenschaftler. Putin sei der Anführer einer „personalist dictatorship“ – einer Staatsform, in der Macht in den Händen einzelner Führungsfiguren konzentriert ist. Institutionelle Nachfolgeregelungen sind schwach oder gar nicht ausgeprägt. Dem speziellen russischen Staatskonstrukt sei deshalb eine Mortalität inhärent. Dabei tickt die Uhr auf drei parallel verlaufenden Zeitleisten. An erster Stelle steht die „demografische Uhr“ – die Abnahme der Bevölkerung. Ihr folgt die „heroische Uhr“, also die Erinnerung an den Großen Vaterländischen Krieg als gesellschaftsstiftende Erfahrung. Mit der wachsenden generativen Distanz zum Zweiten Weltkrieg ist aber auch dieser Vergesellschaftungskern mit einem Verfallsdatum versehen. Abgeschlossen wird das Triumvirat durch die „persönliche Uhr“ –die Lebenszeit des Diktators Putin Denn nach dessen Tod werde das Regime zerfallen, mahnte Holmes Das Zusammenspiel dieser drei Faktoren erzeuge eine Dringlichkeit.
PORTRAIT-REIHE: Was machen Sie denn da gerade – Oberstleutnant Michael Krause?
„Wir kümmern uns und lassen niemanden zurück!“
(BS) Wie der zweite Veteranentag am 21. Juni gefeiert werden soll und was das Veteranenbüro in Berlin seit dem Januar 2024 in 2.000 Fällen geleistet hat – vom Überreichen des Veteranenabzeichens bis zur Unterstützung von einsatzgeschädigten Veteranen –, das erfuhr Klaus Pokatzky von dessen Leiter, Oberstleutnant Michael Krause. Ich bekomme von der damaligen Parlamentarischen Staatsekretärin im Verteidigungsministerium, Siemtje Möller, am 17. Januar 2024 einen Schokoladenschlüssel überreicht: als leckeres Symbol zur Eröffnung des Veteranenbüros – dessen Leiter ich bin. Wir sind seitdem die zentrale Ansprechstelle für alle Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr: in einem zivilen (also leicht zugänglichen) Bürogebäude in der Jean-Monnet-Straße 4 zentral am Berliner Hauptbahnhof gelegen.Wir haben in den letzten zweieinhalb Jahren mehr als 2.000 Fälle unterschiedlicher Kategorie bearbeitet. Das fängt mit der Frage an: „Wo und wie beantrage ich ein Veteranenabzeichen?“ Und das geht dann bis zu den Problemen, die ein Zeitsoldat oder Wehrpflichtiger im Alter hat, der für seine Rentenansprüche noch Unterlagen und Bescheinigungen von seiner Bundeswehrzeit braucht. Oder wenn er seinen Bundeswehrführerschein verloren hat. Und besonders herausfordernd sind natürlich Fragen zur Versorgung von einsatzgeschädigten oder einsatzversehrten Veteranen. Da arbeiten wir eng mit dem „Netzwerk der Hilfe für Soldaten und Angehörige der Bundeswehr“ zusammen. Dazu gehören staatliche Institutionen, aber auch Vereine und Verbände sowie medizinische Einrichtungen – und Stiftungen wie die Deutsche Härtefallstiftung und die Soldaten- und VeteranenStiftung des Deutschen BundeswehrVerbandes. Die sind in der Lage, ganz schnell und vor allem unbürokratisch auch finanzielle Hilfe zu leisten.
Unser Motto lautet: „Wir kümmern uns und lassen niemanden zurück!“ Das heißt: wenn ein Veteran oder eine Veteranin bei uns


anruft, eine E-Mail schickt oder hier vorbeikommt – dann nehmen wir uns seiner, ihrer Sache an. Sie müssen sich wahrgenommen fühlen. Dazu gehört eben auch die Empathie, die meine sechs Mitarbeiter alle mitbringen. Sie haben sich freiwillig für die Arbeit hier beworben. Was immer besonders schön ist: Wenn wir das Veteranenabzeichen hier ausgeben. Da kommen Leute von weither angereist, damit sie das persönlich empfangen können und nicht per Post erhalten. Und wir merken dann: Der freut sich und trägt das mit Stolz. Das ist ein wunderbares Gefühl und immer Ansporn für unsere Arbeit. Wenn es um Hilfeleistung geht –ich schildere mal einen klassischen Fall: Ein Oberfeldwebel a. D., 70 Jahre alt, meldete sich bei uns: „Ich bin abgebrannt und ich weiß nicht warum. Die Krankenkasse steigt mir aufs Dach – könnt Ihr mir helfen?“ Da haben wir Ross und Reiter bewegt und alles getan und gemacht. Eine der Stiftungen hat ihm dann geholfen. Er hat einen dreiseitigen Anerkennungsbrief an uns geschrieben und als Dank gemeint: „Ich will dafür arbeiten!“ Mit über 70 Jahren. Über den BundeswehrVerband konnten wir ihm schließlich zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit verhelfen.

Wir bekommen auch Unterstützung von Unternehmen, die uns helfen, wenn ein Veteran durch das soziale Netz gefallen ist und einen neuen Job braucht. Da können wir entsprechende Kontakte vermitteln. Und die Wirtschaft ist ja nicht nur ein Arbeitgeber, sondern auch ein ganz wichtiger Multiplikator, um Respekt, Anerkennung und Wertschätzung der Veteranen in die Gesellschaft zu tragen. Und das wollen wir natürlich auch mit dem Veteranentag erreichen, den es in diesem Jahr zum zweiten Mal gibt: am 21. Juni. Unser Veteranenbüro bereitet, gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium, wieder die zentrale Veranstaltung in Berlin vor – personell unterstützt durch Reservisten. Mehr als 10.000 Menschen sind letztes Jahr gekommen. Das Motto ist dieses Jahr: Veteranen, Familien und Angehörige, also auf Englisch: „Veterans, Family und Friends“. Die Angehörigen und die Freunde sind ja diejenigen, die sich um die Familie kümmern, wenn ein Soldat oder eine Soldatin in einen Auslandseinsatz geschickt wird. Und das wollen wir mit dem diesjährigen Motto würdigen und wieder ein wunderbares Familienfest feiern. Samt einem tollen, bunten Bühnenprogramm am Reichstag von 10 Uhr bis 19 Uhr – unter
Mit der Neufassung der National Defence Strategy nimmt sich Canberra der Kritik an (BS/Jonas Brandstetter) Australien investiert umfassend in seine Streitkräfte. Das ist der jüngst veröffenltichten National Defence Strategy 2026 (NDS) und dem Integrated Investment Program 2026 (IIP) zu entnehmen. Anlass dafür gibt die von den Autorinnen und Autoren des NDS identifizierte, durch den offeneren Kampf zwischen Staaten gekennzeichnete, unberechenbare Ära.
Down Under setzt eine neue Nation Defence Strategy (NDS) und Integrated Investment Plan (IPP) auf. Konkret stellt Australien im Rahmen des IIP rund 425 Milliarden australische Dollar über einen Zeitraum von einer Dekade für die Verteidigung bereit. Besonderes Augenmerk gilt dabei maritimen Fähigkeiten . Zwischen 156 Milliarden und 207 Milliarden australische Dollar sollen in die Dimension Wasser fließen. Mit diesen Mitteln sollen alte Systeme modernisiert und neue beschafft werden. So sollen die Fregatten der Mogami-Klasse neue Fähigkeiten erhalten. Gleiches gilt für die Zerstörer der HobartKlasse. Dabei ist bereits die Nachfolge der Hobart-Klasse, die in den 2040er-Jahren den Dienst antreten soll, budgetär im IIP hinterlegt. Ebenfalls enthalten ist die schon
angestoßene Beschaffung der neuen Fregattenklasse Hunter.Bei den geplanten Anpassungen der Unterwasserfähigkeiten meandert das IIP zwischen konkreten Beschaffungsplänen und Konzepten. So sieht das IIP den Zulauf konventionell bewaffneter U-Boote mit Nuklearantrieb, unbemannter Unterwassersysteme sowie von Mess- und Überwachungssystemen am Meeresboden vor, ohne zu konkretisieren, welche Systeme diese Funktion übernehmen und in welcher Stückzahl sie zulaufen sollen. Demgegenüber sind mit dem autonomen Unterwasser-Großsystem Ghost Shark und dem unmanned surface vehicle Bluebottle bereits angestoßene Beschaffungsprojekte benannt. Das NDS wiederum novelliert das australische Konzept zur Landesverteidigung. 2024 setzte Australien
erstmals ein solches auf. Mit der Neufassung unterwirft sich Canberra fünf Prioritäten. Dabei handelt es sich um größere militärische Selbstständigkeit und den Aufbau sowie den Erhalt von Fähigkeiten, eine größere Resilienz der nationalen Verteidigungsindustrie, eine bessere Koordinierung mit regionalen Partnern sowie eine bessere Vorbereitung der Zivilgesellschaft. Insbesondere der letzte Punkt lässt aufhorchen, war doch die Auslassung ziviler Elemente Gegenstand von Kritik an der Erstausgabe des NDS. Dessen hat sich das australische Verteidigungsministerium in der Neufassung angenommen. Die Fassung von 2026 erweitert den Begriff der nationalen Verteidigung um Bereiche wie zivile Vorsorge, Kraftstoffsicherheit und wirtschaftliche Sicherheit.
„Besonders herausfordernd sind natürlich Fragen zur Versorgung von einsatzgeschädigten oder einsatzversehrten Veteranen.“
Foto: BS/Veternanenbüro
anderem mit Musik von The Boss Hoss und Heavy Saurus, dem Yes Choir und M*Bates, Heinz Rudolf Kunze und der Big Band der Bundeswehr. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ist wieder unsere Schirmherrin. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich angesagt. Und auch aus Südkorea und den USA erwarten wir Gäste, aus Finnland und Schweden, Norwegen und Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien und Italien.
Deutschlandweit in Aktion Wir wollen aber nicht nur in Berlin feiern, sondern bundesweit. Letztes Jahr gab es rund 130 Veranstaltungen. Das Ziel ist jetzt: mehr als 200. Getreu dem Motto: „Aus der Politik – in die Gesellschaft – für Veteranen“. Auf einer Deutschlandkarte auf der Homepage (www.veteranentag.gov.de) ist das zu sehen. Da kann jeder schauen: In meinem Dorf nebenan passiert was, in der Stadt da oben passiert auch was. Das wird auch jedes Jahr mehr und mehr werden. Da bin ich optimistisch.
Vor meiner Zeit im Veteranenbüro war ich zuletzt im Bundesministerium der Verteidigung eingesetzt, in dem Referat, das vor allem für die Ausbildung in der Truppe verantwortlich ist. 2023 fanden die Invictus Games in Düsseldorf statt und ich wurde der verantwortliche Referent im Ministerium, das diese internationale Sportveranstaltung für verwundete, verletzte oder erkrankte Soldatinnen und Soldaten vorbereitet hat. So bin ich mit dem Thema Veteranen in Verbindung gekommen und wurde dann später Leiter des Veteranenbüros. Es ist meine schönste Verwendung, seit ich 1983 zur Bundeswehr gekommen bin: als Panzergrenadier. Ich war dann an allen möglichen Standorten in Deutschland eingesetzt, auch bei der NATO im belgischen Mons, habe zwei Auslandseinsätze im Kosovo und in Afghanistan mitgemacht. Mit dem Veteranenbüro haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren eine Menge erreicht. Unsere Arbeit wird gewürdigt. Und in der Gesellschaft bekommt man mehr und mehr mit: Da gibt es welche, die kümmern sich um Veteranen. Ein besonders schönes Ereignis war es für mich, als der Bundestag am 25. April 2024 den Veteranentag beschlossen hatte. Wir waren mit einer kleinen Delegation auf der Besuchertribüne. Und nach dem Beschluss sind die Abgeordneten aufgestanden, haben zu uns geguckt und dann applaudiert. Das vergesse ich nie. Das macht etwas mit einem! Das war sicherlich mit das Schönste, was ich in meiner Bundeswehrzeit erlebt habe. Was mache ich am 21. Juni abends, am Ende des zweiten Nationalen Veteranentages? Wenn ich durchgeschwitzt wieder hier in meinem Büro bin: Dann trinke ich mit meinen Mitarbeitern ein kühles Getränk und wir lassen einen dann wieder unvergesslich schönen Veteranentag Revue passieren.

R E S I L I E N C E D A Y
T L
7. Juli 2026 | Flughafengelände Tegel
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Als Hauke Traulsen zwölf Jahre alt ist, bringt sein Vater, ein Pastor, seinen ersten Computer nach Hause – damals noch ein seltenes Stück Technik, das sofort seine Neugier weckt. Für Traulsen ist es der Beginn einer nachhaltigen Faszination. Zunächst nutzt er das Gerät zum Spielen und für einfache Textverarbeitung. Doch schon bald geht er einen Schritt weiter: Er beginnt zu verstehen, wie Programme funktionieren und wie man sie selbst schreibt.
„Im Informatikstudium wird aus dir rein formal ein Informatiker gemacht –mehr nicht.“
Dr. Hauke Traulsen
Als in der Schule der Informatikunterricht einsetzt und er mit der Programmiersprache Turbo Pascal in Berührung kommt, ist die Richtung endgültig vorgegeben. „Da war es um mich geschehen“, erinnert sich Traulsen. Von diesem Moment an widmet er einen Teil seiner Freizeit der Informatik, arbeitet sich eigenständig in immer komplexere Themen ein und erweitert sein Wissen. Bereits in der Oberstufe stößt der schulische Unterricht an seine Grenzen – sein Informatiklehrer kann ihm kaum noch Neues vermitteln. Mit entsprechend großer Erwartung beginnt Traulsen nach dem Abitur sein Informatikstudium an der Freien Universität Berlin in Dahlem. Der gebürtige SchleswigHolsteiner erlebt diese Zeit als prägend. „Ich habe alles aufgesogen wie ein Schwamm“, beschreibt er rückblickend seine Studienjahre. Zu Beginn der 2000er-Jahre erlebt die IT-Branche einen enormen Aufschwung. Für Absolventinnen und Absolventen eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten in der freien Wirtschaft – von gut dotierten Einstiegspositionen bis hin zu eigenen Unternehmensgründungen. Auch Traulsen stehen diese Wege offen. Doch anders als viele seiner Kommilitoninnen und Kommilitonen, die in die Wirtschaft drängen und dort hohe Einkommen erzielen, entscheidet er sich bewusst für eine
alternative Laufbahn. Seine Motivation ist dabei weniger von finanziellen Anreizen geprägt als von fachlichem Interesse und dem Wunsch, sich inhaltlich weiterzuentwickeln. Bereits während seines Studiums sammelt er praktische Erfahrungen als Werkstudent und Programmierer bei der Fraunhofer-Gesellschaft. Nach dem Abschluss bleibt er der Forschungsorganisation treu und wechselt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen nach Nürnberg. Den Umzug nach Bayern beschreibt der Norddeutsche lachend als „Kulturschock“. In den folgenden Jahren –von 2006 bis 2014 – arbeitet Traulsen in einer Forschungsgruppe, die heute als Bereich unter dem Namen Supply Chain Services firmiert. Dort treibt er den Einsatz von Technologien des sogenannten Internets der Dinge in Logistikund Produktionsketten voran und entwickelt für Kunden individuelle, prototypische Lösungen.
Übersetzer
Rückblickend zählt diese Zeit für Traulsen zu den prägendsten seiner Laufbahn. Das Studium habe ihm zwar das fachliche Fundament vermittelt, doch zentrale Kompetenzen habe er erst in der Praxis entwickelt. „Im Informatikstudium wird aus dir rein formal ein Informatiker gemacht – mehr nicht“, fasst er seine Erfahrung zusammen. Wie man beispielsweise technische Inhalte verständlich vermittelt und außerhalb der Fachwelt zur Anwendung bringt, sei kaum Teil der akademischen Ausbildung.
„Die beiden Welten sprechen auf jeden Fall unterschiedliche Sprachen, aber sie müssen zusammengedacht werden.“
Dr. Hauke Traulsen
Gerade diese Fähigkeit erwirbt er in den Jahren bei Fraunhofer: Er lernt, zwischen den Anforderungen der Auftraggebenden und den technischen Möglichkeiten zu vermitteln und daraus tragfähige Lö-

(BS/Carla Menzel) Schon früh entdeckte Dr. Hauke Traulsen seine Leidenschaft für Informatik. Doch anders als viele Kommilitoninnen und Kommilitonen zog es ihn nicht in die lukrativen IT-Karrieren der freien Wirtschaft. Angetrieben von echtem Interesse und dem Wunsch, etwas zu bewegen, widmet er sich der Verwaltungsdigitalisierung aus dem Inneren. Bei der FITKO schlägt Traulsen als Produktmanager von FIT-Connect die Brücke zwischen Technik und Praxis – und sorgt so dafür, dass die Verwaltungsdigitalisierung greifbare Fortschritte macht.

Berufswunsch auf andere Weise an: Als
sungen abzuleiten. Es geht nicht nur um Technik, sondern auch um Kommunikation. „In dieser Zeit habe ich gelernt, wie man zwischen den Welten vermittelt“, beschreibt Traulsen diesen Entwicklungsschritt: „Die beiden Welten sprechen auf jeden Fall unterschiedliche Sprachen, aber sie müssen zusammengedacht werden.“
Zu Beginn fällt ihm das nicht leicht. „Ich war anfangs total schüchtern“, erinnert er sich lachend. Doch mit der Zeit findet er seine Rolle – als Schnittstelle zwischen technischer Entwicklung und praktischer Anwendung. Eine Position, die ihm liegt und die seinen weiteren beruflichen Weg prägen wird.
„Wir sind ein wundervolles Team, so intrinsisch motiviert – das ist kaum zu glauben.“
Im Jahr 2014 steht für Traulsen eine Veränderung an. In diesem Jahr nimmt er eine Tätigkeit am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik in Nürnberg auf, an dem er bis 2017 tätig ist. Von dort aus rutscht er „allmählich in die Verwaltungsdigitalisierung“ – zunächst im Landesamt für Statistik in Bayern, später als Chief Digital Officer (CDO) der Stadt Fürth, in der er damals lebt. Schon früh setzt er dort eigene Akzente: „In dieser Zeit habe ich Fürth unter anderem als erste Kommune in Deutschland direkt an die Bund ID angebunden.“ – heute ein weitverbreiteter Standard. In der Verwaltungsdigitalisierung fühlt Traulsen sich direkt angekommen – doch er will eine größere Wirkung erzielen, über einzelne Behörden hinaus. Schon in seiner Zeit als CDO hört er von der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) und das Konzept fasziniert ihn sofort: „Die Verwaltungsdigitalisierung von Bund und Ländern zusammengedacht – genau so muss es laufen!“ Aus dieser Überzeugung heraus entscheidet er sich Anfang 2022 für einen Wechsel zur FITKO. Dort übernimmt er die Verantwortung für das Projekt „FIT-Connect“ – eine
zentrale IT-Infrastruktur, die digitale Anträge standardisiert zwischen Antragstellenden und Behörden vermittelt, Online-Dienste mit Fachverfahren auf Bundes-, Länderund kommunaler Ebene verknüpft und so eine digitale Verarbeitung von Verwaltungsdaten ermöglicht.
Mitarbeiter 41
Er steigt als 41. Mitarbeiter in die FITKO ein. FIT-Connect ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Bestandteil des Produktmanagements. Heute ist die Integrations- und Vermittlungsplattform nicht nur fest im Produktportfolio verankert, sondern seit kurzem Element des Bausteins Datenaustausch im Deutschland-Stack – ein Meilenstein. Traulsen betont: „Ich bin davon überzeugt, dass vom Deutschland-Stack genau dieser dringende Standardisierungsimpuls ausgeht, den wir in Deutschland so dringend gebraucht haben.“
Als Produktmanager von FIT-Connect ist Traulsen maßgeblich an diesem Erfolg beteiligt, betont jedoch lieber die Teamleistung: „Wir sind ein wundervolles Team, so intrinsisch motiviert – das ist kaum zu glauben.“
Auch wenn er es nicht betont, zählt er zu den prägenden Köpfen hinter dem Produkt, sowohl in der internen Entwicklung als auch in der externen Kommunikation. FIT-Connect ist ein Produkt der Steuerungsgruppe 1 bei der FITKO – das heißt: Alles bis runter auf den Quellcode wird entwickelt, gestaltet und entschieden. Solche Produkte erfordern nicht nur or-
ganisatorisches Geschick, sondern auch technisches Gespür. Traulsen ist für den Job prädestiniert: Sein technisches Know-how und sein Informatik-Hintergrund erweisen sich in der täglichen Zusammenarbeit mit IT-Architektinnen und -Architekten, Entwicklerinnen und Entwicklern sowie diversen Stakeholdern als besonders wertvoll. Nach außen vertritt Traulsen FIT-Connect an vorderster Front: Er reist durch Deutschland, trifft Akteure persönlich und spricht auf Konferenzen. In seiner Rolle als digitaler Vermittler ist er heute vollständig angekommen – mit dem Anspruch, viele Menschen gleichzeitig zu erreichen und die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen.
Führen – nicht nur von Einsen und Nullen
Seit seinem elften Lebensjahr tanzt Traulsen – von Standard und Latein über Hip-Hop bis hin zu Electric Boogie. An Sommerabenden zieht es ihn regelmäßig auf die Tanzfläche des Berliner Monbijou-Theaters. Seine Erfahrungen im Paartanz, in dem er gern die Führung übernimmt und Verantwortung für das gemeinsame Zusammenspiel trägt, prägen auch seine berufliche Arbeit. „Im Tanzen gilt das Sprichwort: ‚Schuld hat immer der Leader‘“, erklärt er mit einem Augenzwinkern. Genau deshalb ist für Traulsen klar: Unklare Signale oder unausgesprochene Erwartungen bringen das Miteinander ins Stolpern – auf der Tanzfläche ebenso wie in Projekten.
Dr. Hauke Traulsen Seit April 2022 ist FIT-Connect im produktiven Einsatz. Seit Beginn des Jahres 2023 ist FIT-Connect ein Produkt des IT-Planungsrats. Bild: BS/FITKO