III / 42. Jg / 10. Woche
Berlin und Bonn / März 2026

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Die offensichtliche Alternative zur Verbeamtung von Lehrkräften, namentlich die Tarifbeschäftigung, gibt es, unter anderem in Berlin, bereits seit Längerem. Wenn nun nur noch Tarifbeschäftigte und keine Beamtinnen und Beamten mehr eingestellt würden, müssten die Länder kurzfristig mehr Geld ausgeben. So wies Kretschmann in einer Pressekonferenz darauf hin, dass Tarifbeschäftigte ein höheres Bruttogehalt bezögen.
Auf Rückfrage an die Staatskanzlei heißt es, dass der Ministerpräsident der Auffassung sei, dass kaum eine Aufgabe für die Gesellschaft so wichtig ist wie der Lehrerberuf. Der Deutsche Beamtenbund


(BS) Muss das Rad stets neu erfunden werden, um in Zukunft handlungsfähig zu bleiben?
Nein, viele Lösungen und erprobte Ideen gibt es schon. Es reicht manchmal ein Blick in die europäische Nachbarschaft, um die gar nicht so einzigartigen Probleme zu lösen. Dann muss man das Gelernte nur noch an die eigenen Gegebenheiten anpassen.

Diskussionen um Lehramt und Einheitlichkeit
(BS/Sven Rudolf)In den vergangenen Monaten haben gleich mehrere politische Stimmen zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht am Bea mtentum hängen. Besonders die Verbeamtung der Lehrkräfte wurde in diesem Zusammenhang genannt – zuletzt auch durch den noch amtierenden Ministe rpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen).
(DBB) kritisiert die immer wieder aufkommende Diskussion um eine Einschränkung des Beamtenstatus. Schließlich solle dieser garantieren, dass der Staat auch im Krisenfall funktioniere.
Sächsische Initiative
Ein deutlicher Verfechter eines Endes der Verbeamtung für Lehrkräfte ist Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU). Bereits in mehreren Medien hat Clemens seinen Plan geäußert, den Beamtenstatus für Lehrkräfte ab 2030 abzuschaffen. Zu seinen Begründungen zählen dabei sowohl Flexibilität als auch Kosten. Denn auch wenn, wie Kretschmann richtig ausgeführt habe, zunächst steigende Kosten auf die Länder zukämen, könne langfristig durch die niedrigeren Bezüge im Ruhestand Geld eingespart werden. Ein anderes Problem, das im Zusammenhang mit der Abschaffung der Verbeamtung für Lehrkräfte angeführt wird, ist die Versorgung der ländlichen Räume. Unter anderem NordrheinWestfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht die Beamten hier als es-
senziell an. Er sagt, die Möglichkeit der Abordnung fehle bei Tarifbeschäftigten und sichere auch im ländlichen Raum die Lehrerinnenund Lehrerversorgung. Doch das ist nicht ganz richtig: Auch Tarifbeschäftigte lassen sich abordnen. Sachsen tut dies beispielsweise bereits erfolgreich. Unter den 2025 knapp 5.000 abgeordneten Lehrkräften waren auch Tarifbeschäftigte. Es geht also in der Tat ohne Verbeamtung.
Mangelnde Einigkeit
Daher möchte Clemens seine Kollegen auf der Bildungsministerkonferenz im März davon zu überzeugen, die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern ab 2030 einzustellen.
„Kaum eine Aufgabe ist so wichtig wie der Lehrerberuf“
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Doch das wird eine schwere Aufgabe, denn die Bundesländer sind sich bei diesem Thema uneinig. So hatte Wüst erst im Januar erklärt, dass es in der Bildung nicht ohne Beamte gehe. Aber auch Bay-
ern und Bremen lehnen diesen Vorschlag ab. Die Problematik, wenn nicht alle mitmachen: Die Länder, welche auf den Beamtenstatus für Lehrer verzichten, gäben sich bewusst einen Nachteil, wenn es darum ginge, Lehrkräfte anzuwerben. Zwar geht es vielen Lehrerinnen und Lehrern nicht um die Verbeamtung, aber die Vergangenheit habe bereits gezeigt, dass ein Fehlen der Verbeamtung einen Nachteil bei der Gewinnung von Fachkräften darstellt – ein Faktor, den Sachsen bis 2019 am eigenen Personalmangel unter den Lehrern feststellen durfte. Laut dem aktuellen DBB-Monitor sind knapp zwei Drittel der über eine Million Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland verbeamtet. In Sachsen sind es jedoch aktuell bereits weniger als die Hälfte der Lehrkräfte. Es wirkt daher so, als ob der Beamtenstatus auch von den Lehrkräften selbst durchaus erwünscht ist.
Ein folgenloser Diskurs Aufgrund dieser Zahlen und der deutlich unterschiedlichen Meinungen aus den Bundesländern ist, wie schon Kretschmann mens anmerkten, eine Diskussion der Thematik nicht sinnvoll. Was bei Diskussionen um die Verbeamtung wenig zielführend scheint, beleuchtet auch eines der Probleme des föderalen Systems: Alleingänge schaffen häufig Konkurrenz zwischen den Bundesländern.

Geld ist da Im Interview erklärt Lisa Paus, Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, warum Geld alleine noch keine nachhaltige Infrastruktur schafft. Seite 7


Schwerpunktthema der Ausgabe Voneinander lernen

Fastenzeit

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Voneinander lernen
Eine strategische Aufgabe
Verwaltung ohne Grenzen
Zwei Städte – ein gemeinsamer Service
Alle wollen, wenige machen
Kommunale Datenschätze für alle heben
Kommunal, digital, souverän
Europäische Standards für mehr Unabhängigkeit
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Der Digitalminister ist angetreten, um die Verwaltung der Bundesrepublik zu emanzipieren: von ihrer schlechten Stellung in Benchmarks, von US-amerikanischen Hyperscalern und der Regulierungsdichte. Der Digitalminister räumt auf, aber an der falschen Stelle. Böse Zungen unkten, es werde ein Jahr dauern, bis im neuen Ministerium die Türschilder hängen. Es ging schneller, aber die Ungeduld nach spürbaren Veränderungen ist kein Geheimnis. Neue Begrifflichkeiten, wie der Deutschland-Stack, haben hohe Erwartungen geschürt. Lange war man in Berlin auf der Suche, was dahintersteckt. Die Konsultationen mit den Ländern waren intensiv, der Erwartungsdruck, etwas für den Stack beizusteuern, hoch. Jetzt bringen sich kommunale Verbände in Stellung. Das Projekt droht vor seiner eigentlichen Ausdifferenzierung, zerrissen zu werden. Die Suche nach Pilotländern zum Rollout von OZG-Leistungen löste ebenso einen Sturm der Begeisterung aus. Hessen (und Bayern) als Vorreiter beherrschten die Kommunikation besser, aber statt Flächendeckung gibt es nun Pilotierung in fünf Kommunen je Land. Noch –oder wieder – offen ist, welche Leistungen ausgewählt werden und die bekannte Diskussion um den Reifegrad in Korrelation zum D-Stack flammt auf. Analog einer modernen
Führungskultur verkündete Minister Wildberger Anfang des Jahres, erst zu kommunizieren, wenn es wirklich Ergebnisse gebe – so wie in Dubai? Ein weiteres Vorzeigeprojekt des BMDS ist die Modernisierungsagenda: eine Ansammlung von auf dem Tisch liegenden Ideen und Vorhaben als Outcome einer Ressortabfrage. Welches Vorhaben zuerst Realität wird, trackt jetzt ein monatliches Monitoring.
Umsetzung bedeutet hier Einsparung, aber der Staat ist kein Konzern mit Umsatzvision: Wirkung misst sich nicht in Euro. Sein Erwartungsmanagement befriedigt sich Wildberger lieber auf der großen Bühne: in New York zum UN-Gipfel oder bei der Entgegennahme eines „KI-Preises“. Dabei hinkt hierzulande schon der Vergleich mit Estland oder Dänemark. Selbst wenn digitale Träume im Ausland entstehen, umgesetzt werden sie immer noch in Mainz, Buxtehude oder Heidelberg. Das Momentum der Verwaltungsdigitalisierung könnte sich im Dschungel der Möglichkeiten schließen, wenn der Minister seine Sichtbarkeit und Kommunikation in Richtungen Verwaltung nicht ändert. Von einer Teilnahme beim Kongress des ITPlanungsrates wurde ihm jedenfalls hausintern abgeraten.
Kommentar Fairer Steuerwettbewerb
Grünwald in Bayern, Monheim am Rhein oder Langenwolschendorf in Thüringen: Wenn es darum geht, Hebesätze für die Gewerbesteuer festzulegen, treten etliche Kommunen in einen regelrechten Unterbietungswettbewerb ein, um sich mit niedrigschwelligen Forderungen den Zuschlag bei der Standortwahl zu sichern – und sind erfolgreich. So ist bei vielen Unternehmen der Anreiz groß, die Steuerlast zu minimieren und infolgedessen die Geschäftstätigkeit zu verlagern. Gewinne werden künstlich von einer Gemeinde in eine andere verlagert, während die eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten sich nicht verschieben. Dass Unternehmen Steuergefälle ausnutzen und sich Kommunen im Unterbietungswettbewerb gegenseitig ruinieren – dem will die Bundesregierung in Zukunft einen Riegel vorschieben: Die Mindesthebesätze der Kommunen sollen erhöht werden – von derzeit 200 auf künftig 280 Prozent. Parallel sollen sogenannte Scheinsitzver-
lagerungen durch striktere Prüfmechanismen stärker kontrolliert und geahndet werden. Das Ziel: den steuerlichen Standortwettbewerb in Zukunft fairer zu gestalten.
In der Praxis wird das Festzurren von höheren Mindesthebesätzen allerdings auch mit folgenden Szenarien verbunden sein: Gemeinden mit ohnehin schlechten Rahmenbedingungen, wie fehlendem Bahnanschluss oder wenig Gewerbefläche, werden in Zukunft noch schwerer Investoren finden und werden folglich weiter abgehängt. Sie haben keine Möglichkeit mehr, mit niedrigen Hebesätzen Standortentscheidungen zu beeinflussen – Stattdessen müssen sie den Fokus vermehrt auf reale Standortfaktoren lenken und erst einmal in Infrastruktur, Fachkräfteanwerbung und Verwaltungsqualität investieren.
„AmEnde steht ein Ergebnis auf dem Niveau des Tarifvertrages für die Beschäftigen im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen aus dem vorigen Jahr“, hebt der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke hervor. Länderbeschäftigte hielten so Anschluss an das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen. „Das war uns besonders wichtig und nützt auch den Ländern bei der Personalsuche – und das haben wir nun nach harten Verhandlungen durchgesetzt“, gibt sich der Verhandlungsführer zufrieden.
Konkret bedeutet das: Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) dürfen sich über eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent freuen. Diese erfolgt in drei Schritten. Im ersten Schritt erhalten sie ab April eine Lohnsteigerung um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro. Im zweiten Schritt steigt der Lohn um weitere zwei Prozent ab März 2027 und im dritten Schritt noch mal um ein Prozent ab Januar 2028. Für die unteren Entgeltgruppen, die von der Mindesterhöhung von 100 Euro im ersten Erhöhungsschritt profitieren, ergibt sich daraus sogar ein Lohnplus von insgesamt über sieben Prozent.
Mit Sicherheit
„Unsere Beharrlichkeit und Geschlossenheit haben den Durchbruch gebracht“, betont DBB-Chef Volker Geyer. Das Ergebnis sei ein Kompromiss, doch es bedeute konkrete und nachhaltige Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen. „Dass die Einkommen spürbar steigen, ist enorm wichtig für die Menschen, die dieses Land 24/7 am Laufen halten.“ Die Ausbildungsentgelte steigen ebenfalls in drei Schritten um ins-
Die Weltpolitik wird bestimmt durch die USA und ihren Präsidenten, der sich von den gemeinsamen Werten der westlichen Welt verabschiedet hat, durch China, das sich auf dem Weg befindet, die Nummer eins der Großmächte zu werden, und durch Russland mit seinem Eroberungskrieg mitten in Europa. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden zukünftig nur dann nicht zwischen diesen Kräften zerrieben werden, wenn sie einig sind und gemeinsam handeln. Die Europäische Union, ursprünglich als Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, wird sich zwangsläufig weiterentwickeln und bundesstaatliche Strukturen annehmen müssen. Anders wird sie dem zunehmenden Druck von außen nicht standhalten und die Vielfalt in ihrem Inneren nicht bewahren können. Wohin Einzelgänge der Mitgliedsländer führen, dürfte selbst Euro-Skeptikern das Beispiel des Vereinigten Königreichs nach dem Brexit gezeigt haben. Ohne die Europäische Union geht es der britischen Wirtschaft und damit den Menschen nicht wie versprochen besser, sondern immer schlechter. Was aber hat das alles mit dem Öffentlichen Dienst in Deutschland und den dort Tätigen zu tun? Dort, wie überall in der Gesellschaft, war es lange Zeit eher so, dass man das, was aus Brüssel kam, als lästig oder sogar absurd angesehen hat. Eine legendäres Beispiel sind die Regelungen zu dem maximalen Krümmungsgrad von Salatgurken durch die Verordnung 1677/88/ EWG aus dem Jahr 1988. Tat-
Tarifeinigung für die Länder
Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der Redaktion (Stand 14.02.2026)
mit Erreichen der vollen Wochenarbeitszeit.

(BS/Ann Kathrin Herweg) Ein wichtiges Lohnplus, die Anpassung von Kündigungsschutzregelungen und eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte – in der dritten Verhandlungsrunde konnten die Gewerkschaften und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine Einigung erzielen. Diese wird nun schrittweise umgesetzt.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L — Anhebung durch die Erhöhungen im Rahmen der Einkommensrunde 2025/2026 TV-L
gesamtes Entgelt-Plus in Euro
Entgeltgruppe
EG
EG
EG 12 + 247,61 +
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
EG
Verantwortung übernommen Die TdL rechnet durch die Tarifanpassung mit Kosten in Höhe von 4,11 Milliarden Euro für die Länder – allein im Tarifbereich. Einschließlich der Beamten, Richter sowie Versorgungsempfänger betrügen die Kosten 12,34 Milliarden Euro. „Wenn man sich die Ausgangslage mit leeren Kassen in den Ländern und überhöhten Forderungen der Gewerkschaften vor Augen führt, ist das ein gut vertretbarer Kompromiss, der zeigt, dass wir als Tarifpartner gesamtstaatliche Verantwortung übernehmen“, erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vorsitzende der TdL, Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Die Einigung bringe Planungssicherheit für die Länderhaushalte in den kommenden 27 Monaten und sei für Beschäftigte attraktiv, da diese bereits ab April deutlich mehr Geld erhielten.
Beträge ohne Gewähr
Mit diesen Anhebungen im Rahmen der Einkommensrunde 2025/2026 dürfen Tarifbeschäftigte insgesamt rechnen. Tabelle: BS/DBB (Stand: 14.02.2026, vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in der DBB-Redaktion)
Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
EG 15 + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 14 + 5,90 % + 5,90 % +
EG
+ 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 11 + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 10 + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 9b + 5,95 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 9a + 5,95 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 8 + 6,12 % + 5,91 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
EG 7 + 6,31 % + 6,08 % + 5,93 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
gesamt 150 Euro. Teil des Ausbildungspakets ist zudem die erneute Vereinbarung der Übernahmeregelung. Wer eine Ausbildung oder ein duales Studium im Öffentlichen Dienst der Länder mit der Note „befriedigend“ oder besser abschließt, wird grundsätzlich – vorausgesetzt es bestehen keine personen-, verhaltens-, betriebsbedingten oder gesetzlichen Gründe – in eine unbefristete Beschäftigung übernommen. „Es ist gut, dass die Fortführung dieser Regelung weiterhin Bestand-
EG
EG
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
Eine Kolumne von Ralph Heiermann
sächlich war es jedoch der Handel gewesen, der den Vorschlag zu dieser Regulierung gemacht hatte, um Platz und damit Geld bei dem Transport von Gurken zu sparen.
Die EU-Kommission schaffte diese „Gurkenverordnung“ 2009 – gegen den Protest von Handel und Bauernverbänden – nicht zuletzt wegen der negativen Schlagzeilen wieder ab. Nicht im Blick war lange, dass Europa nicht nur den gemeinsamen Markt ohne Handelsbarrieren geschaffen hat, ebenso eine gemeinsame Währung, die den Handel vereinfacht und entgegen allen Unkenrufen der Skeptiker eine der großen und stabilen Leitwährungen im internationalen Zahlungsverkehr geworden ist.
Errungenschaften für Beschäftigte
Die Europäische Union und ihre Institutionen haben insbesondere für die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Mitgliedsstaaten gesorgt und erhebliche Verbesserungen bewirkt, von denen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in Deutschland selbstverständlich ebenfalls profitieren. So wäre es etwa ohne die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Uni-






teil des Pakets für Nachwuchskräfte ist“, betont Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der DBB-Jugend. „Sie gibt jungen Menschen Planungssicherheit, die sie in wirtschaftlich unsicheren Zeiten brauchen. Damit kann der Staat als Arbeitgeber punkten.“ Auszubildende und Studierende, die mindestens mit einer Gesamtnote „befriedigend“ abschließen, profitieren zudem davon, dass sich die Stufenlaufzeit in Stufe eins um sechs Monate verkürzt und sich ihre Bezahlung somit früher erhöht.
EG 6 + 6,36 % + 6,12 % + 6,01 % + 5,90 % + 5,90 % + 5,90 %
Weitere Erfolge der Verhandlungen sind die Anpassung der Kündigungsschutzregeln Ost an West, die Erhöhung von Mindeststundenentgelten für studentische Beschäftigte an Hochschulen und Univeristäten sowie die Erhöhung der Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit. Erstmals konnte auch für Teilzeitbeschäftigte im Schicht- oder Wechselschichtdienst tariflich gesichert werden, dass Zuschläge für Überstunden bereits ab der ersten Stunde gezahlt werden – nicht erst
Ergebnisse für alle Die Gewerkschaften fordern die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung der Ergebnisse auf Beamtinnen und Beamte. Einige Länder haben das bereits angekündigt. Die Bayerische Staatsregierung hingegen hatte schon vor Verhandlungsbeginn verlautbart, das Ergebnis erst mit einer Verzögerung von sechs Monaten übertragen zu wollen. „Das stößt auf unseren massiven Widerstand“, betont Geyer Das Ergebnis der Tarifeinigung wird Strahlkraft auf die anstehende Einkommensrunde für den TV-Hessen haben. Hessen ist das einzige Land, dass nicht zur TdL gehört und eigenständig verhandelt.
on und Urteile des Europäischen Gerichtshofs bei der deutschen Rechtslage geblieben, dass Bereitschaftsdienst, verbunden mit der Pflicht, sich für Arbeit im Betrieb/ der Dienststelle des Arbeitgebers oder an einem anderen von diesem bestimmten Ort bereitzuhalten, nicht als Arbeitszeit galt. Diese Rechtslage hatte insbesondere bei ärztlichem Personal in den Krankenhäusern und Feuerwehrleuten zu besonders langen Wochenarbeitszeiten geführt.
Die Aufzählung der Beispiele ließe sich unproblematisch fortsetzen. Durch das Unionsrecht sind Mindestrechte für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, der Schutz vor Diskriminierung und z. B. vor Benachteiligung bei Teilzeitarbeit geschaffen worden. Wir nehmen das als selbstverständlich hin. Es wäre aber in vielen Fällen fraglich, ob diese Errungenschaften ohne die Europäische Union, d. h. ohne einheitliche Regelung in allen Mitgliedsstaaten, überhaupt denkbar gewesen wären. Mehr Europa bietet in allen Lebensbereichen ein unglaubliches Potenzial für noch bessere Lebensbedingungen in allen Mitgliedsstaaten der Union.


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Dr. Ralph Heiermann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und besitzt eine Kanzlei in Hannover. Er berichtet an dieser Stelle regelmäßig über arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Verwaltung und die aktuelle Rechtsprechung. Foto: BS/privat











Der Öffentliche Dienst steht unter hohem Erwartungsdruck. In politischen und gesellschaftlichen Debatten ist immer häufiger von einem Vertrauensverlust in staatliche Institutionen die Rede. Zugleich sehen sich Behörden mit tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen konfrontiert: anhaltendem Transformationsdruck, demografischen Veränderungen, steigenden Anforderungen bei gleichzeitig begrenzten Haushaltsmitteln sowie einer wachsenden Komplexität rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen. Die Frage der zukünftigen Handlungsfähigkeit staatlicher Organisationen stellt sich damit dringlicher denn je.
Vor diesem Hintergrund wird das Voneinanderlernen zwischen Behörden und öffentlichen Institutionen kaum jemand grundsätzlich infrage stellen. Gemeint ist dabei der bewusste Blick nach außen: der Austausch mit anderen Verwaltungen, Ressorts, Ebenen und –zunehmend – auch mit europäischen Partnern. Austausch und Vernetzung über Organisationsgrenzen hinweg gelten inzwischen als selbstverständliche Bestandteile moderner Verwaltungsarbeit. Gerade deshalb besteht jedoch die Gefahr, dass das Thema an Schärfe verliert und zur NichtAussage wird: bejaht im Grundsatz, aber selten systematisch hinterfragt in seiner konkreten Wirksamkeit.
Selbstkritische Reflexion Entscheidend ist nicht, ob man miteinander spricht, sondern wie konsequent, verbindlich und strategisch dies geschieht. Ein ehrlicher Blick in die eigenen Strukturen lohnt sich daher: Welche
STAATSMODERNISIERUNG
STAATSMODERNISIERUNG
Zugegeben, auf die Industrie zu verweisen, wenn wir in Politik oder Verwaltung Probleme lösen wollen, hat schon immer helle Empörung ausgelöst. Wenn aber seit Jahrzehnten versucht wird, Überbürokratisierung abzubauen und stattdessen immer mehr hinzukommt, sollte der Blick geweitet werden.
Strategische Transformation in Industriebetrieben Was macht ein Großunternehmen, wenn es erkennt, dass ein betriebliches Problem nicht mit Einzelmaßnahmen überwunden werden kann, sondern einer umfassenden strukturellen Lösung bedarf? Es führt eine strategische Transformation durch. Das Unternehmen – so geschehen bei Google, Starbucks oder Lego – untersucht zunächst einmal die Ursachen, überprüft die Prozessketten, macht SiloOrganisationen und Machtstrukturen sichtbar und analysiert kulturelle Fehlentwicklungen. Anschließend wird ein ChangeManagement installiert, die Zielarchitektur wird festgelegt, ein
Eine strategische Aufgabe
(BS/Stefan Baraniak) Best Practices oder von anderen lernen – mit solchen Ratschlägen wird dem Öffentlichen Dienst nahegelegt, seinen strukturellen Herausforderungen durch den Blick auf andere Behörden im In- und Ausland zu begegnen. Es braucht aber mehr als nur den kurzen Blick auf andere Lösungen. Staatliche Institutionen sehen sich schließlich vielfältigen Herausforderungen gegenüber.

Alle an einem Tisch: Round Tables bieten einen effektiven Rahmen zum Zuhören, Austausch und zur gemeinsamen Reflexion zentraler strategischer Fragen. Foto: BS/nicole, stock.adobe.com
Austauschformate gibt es tatsächlich? Wie sind sie in Governanceund Steuerungslogiken eingebettet? Und führen sie zu Reflexion und verändertem Handeln – oder bleiben sie folgenlos? Aus unserer Praxis zeigt sich, dass insbesondere größere Vorhaben, erkennbare Umsetzungserschwernisse oder Haushalts und Personalknappheit häufig Anlass für organisationsübergreifendes Lernen bieten. Vor dem Hintergrund gemeinsamer Herausforderungen kann Voneinanderlernen daher als strategisches Handlungsfeld verstanden werden, das gezielt gestaltet werden muss. Ein naheliegender Reflex ist dabei häufig der Verweis auf fehlende Vergleichbarkeit. Unterschiedliche Organisationsgrößen, Binnenstrukturen oder Rechtsrahmen scheinen den Lernraum zu begrenzen – zwischen Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie im europäischen Vergleich. Gleichzeitig zeigt sich in
der Praxis immer wieder: Vergleichbarkeit ist keine Voraussetzung für Lernen, sondern dessen Ergebnis. Erst durch Zuhören und offenen Austausch wird sichtbar, dass viele Herausforderungen ähnlich gelagert sind, auch wenn sie sich institutionell unterschiedlich ausprägen. In diesen Unterschieden können Denkräume entstehen, die das eigene Handeln reflektierbar machen. Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Initiierung eines Round Tables mit anderen europäischen Arbeitsverwaltungen in Brüssel, an dem Vertreterinnen und Vertreter aus 14 Ländern teilgenommen haben. Ziel war nicht der Vergleich von Strukturen, sondern die gemeinsame Reflexion zentraler strategischer Fragen – etwa unterschiedlicher Verständnisse davon, was Strategiearbeit ausmacht, zugrunde liegender Steuerungsphilosophien und des Umgangs mit Transformationsdruck unter national unter
schiedlichen Rahmenbedingungen. Der Austausch wurde methodisch strukturiert und mündete in einer gemeinsamen strategischen Überschau unter anderem zur Rolle der Arbeitsverwaltungen bei der Stärkung von Vertrauen in staatliches Handeln. Die Diskussionen wirken auf allen Seiten nach, fließen in die jeweilige Strategiearbeit ein und haben zu dem gemeinsamen Ergebnis geführt, diesen Austausch zu verstetigen und als dauerhaften Reflexionsraum fortzuführen.
Erfolgsfaktor lernen
In solchen Formaten wird zugleich deutlich, dass es weniger an Erkenntnissen mangelt als an ihrer Übersetzung in verbindliches Handeln. Analysen und Erfahrungswerte liegen vielfach vor. Entscheidend ist die bewusste Übersetzungsleistung: Was ist unter den eigenen Rahmenbedingungen anschlussfähig, was bewusst nicht – und welche
Eine Kolumne von Dr. Gisela Meister-Scheufelen
Masterplan verabschiedet und es werden Messkriterien für die Wirkung der getroffenen Massnahmen vereinbart. Natürlich ist dies Chefsache und wird von dort auch monitorisiert.
Innerbetriebliche Überregulierung
Die viel zitierten USWirtschaftswissenschaftler Michael Hammer und James Champy erkennen die Ursache übermäßiger innerbetrieblicher Regulatorik vor allem in extremer Arbeitsteilung und funktionaler Hierarchie. Dies führe zu komplexen, fragmentierten Prozessen, langen Durchlaufzeiten, zahlreichen Schnittstellen und mangelnder Eigenverantwortung der Mitarbeitenden. Sie empfehlen den Organisationen, sich um Kernprozesse statt um funktionale Abteilungen zu strukturieren. Mitarbeitende sollen mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten, Kontrollinstanzen abgeschafft werden.
Vorbild für Politik und Verwaltung
Was würde dies bedeuten, wenn man diese Ansätze auf den Büro

Dr. Gisela Meister-Scheufelen ist Dozentin, Autorin und ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats BadenWür ttemberg.
Foto: BS/privat
kratierückbau in Bund und Ländern übertragen wollte? Die strategische Transformation müsste damit beginnen, dass die Ursachen der Überregulierung erfasst werden und eine vollständige Inventur des Regelungsbestands durchgeführt wird. Mithilfe von KI lassen sich inzwischen die gesamten Vorschriften nach Aspekten der Überregulierung (z.B. Gold Plating, Erfüllungsnachweise etc.) analysieren. Die Regeln müssten nach ihrem Risikonutzen bewertet und jene beseitigt werden, die kein wichtiges Risiko abdecken oder z. B. nur auf staatlichem Misstrauen gegenüber dem Bürger und Unternehmen beruhen. Das Zielbild sollte
Anpassungen wären erforderlich, damit aus einer Idee ein umsetzbarer Schritt wird?
Dabei lohnt auch eine selbstkritische Frage: Mit wem sprechen wir eigentlich? Sind es vor allem vertraute Partner mit ähnlichen Denkund Handlungsmustern – oder suchen wir bewusst den Austausch mit Organisationen und Akteuren, die anders an Themen herangehen, andere Prioritäten setzen oder alternative Lösungswege verfolgen? Gerade dort, wo Gespräche schwieriger sind oder Irritation auslösen, liegt häufig ein besonderer Lerngewinn. Voneinander zu lernen, bedeutet gerade im Öffentlichen Dienst daher mehr als das Teilen guter Beispiele. Es erfordert die Bereitschaft, eigene Routinen und Steuerungsannahmen zu hinterfragen. Dort, wo externe Perspektiven systematisch in die strategische Arbeit eingebunden werden, kann organisationsübergreifendes Lernen zu einem entscheidenden Erfolgsfaktor werden – für Leistungsfähigkeit, Anpassungsfähigkeit und Vertrauen in staatliches Handeln. Das setzt die Aufmerksamkeit des Managements voraus, die sich auch in Strukturen widerspiegelt. Dies kann bereits mit einfachen Elementen beginnen, etwa indem zentrale Erkenntnisse aus Austauschformaten prägnant verschriftlicht und in Managementkreisen diskutierbar gemacht werden. So lassen sich Impulse aus unterschiedlichen Formaten bündeln und schrittweise ein systematischer BenchlearningProzess etablieren – pragmatisch und mit vertretbarem Aufwand. Vielleicht liegt eine zentrale Zukunftsaufgabe des Öffentlichen Dienstes genau hier: Lernen nicht als Zusatz zu begreifen, sondern als integralen Bestandteil professionellen Verwaltungshandelns – über Organisations und Zuständigkeitsgrenzen hinweg.

Stefan Baraniak ist Leiter Strategieentwicklung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Foto: BS/privat
sich an einer Vertrauens und Ermöglichungskultur sowie an der Vereinfachung von Prozessen und Verfahren orientieren.
Eine Frage der Steuerung Interessant ist die Analyse von Hammer und Champy, die in der funktionalen Hierarchie (Einkauf, Produktion, Vertrieb etc.) eine wesentliche Bürokratieursache sehen. Dies ließe sich auf politischer Ebene auf das Ressortprinzip übertragen. Nach diesem Regierungsgrundsatz leiten Minister im Rahmen der vom Kanzler/Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien ihren Geschäftsbereich eigenverantwortlich und selbstständig.
Es stellt sich die Frage: Wie weit reicht die Richtlinienkompetenz eines Bundeskanzlers und Ministerpräsidenten beim Bürokratieabbau und wo beginnen die Kompetenzen, die sich aus dem Ressortprinzip ableiten lassen?
Bei der Richtlinienkompetenz geht es um grundlegende politische Leitentscheidungen. Dies kann auch Einzelmaßnahmen betreffen. Da
der Bürokratieabbau bereits in der aktuellen Koalitionsvereinbarung eine zentrale Rolle einnimmt und durch die Einrichtung eines eigenständigen Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hohe politische Priorität erlangt hat, spricht viel für die Befugnis einer zentralen Steuerung, um (endlich) voranzukommen.
Erfolgsfaktor Bündelung
Das Problem der funktionalen Hierarchie als eine der Ursachen von Überbürokratisierung findet sich bei Bundes und Landesverwaltungen in der Zersplitterung von Verwaltungsstrukturen wieder. Hier gilt, worüber wir derzeit vor allem im Bund diskutieren: alles fachlich bündeln, was hoheitliche Verwaltungsleistungen betrifft (iKfz, Führerschein, Wohngeld etc.), was endtoend digitalisiert ist, kein Ermessen beinhaltet und keine zwingende Orts oder Bürgernähe erfordert. Wie sagte Seneca? „Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.“
Ab 19. Juli dürfen große Unternehmen nicht verkaufte Kleidung nicht mehr vernichten – obwohl das für sie bisher die günstigste Form war, mit ihren Restbeständen umzugehen. Besonders in der Fastund Ultra-Fast-Fashion ist der Wert pro einzelnem Kleidungsstück oft so gering, dass es sich bei Retouren aus dem Online-Handel nicht lohnt, diese händisch sortieren zu lassen. Mittlere Unternehmen haben noch bis 2030 Zeit, um sich umzustellen.
Ressourcen und Rohstoffe
Dass die EU der Überproduktion und anschließenden Verbrennung von Kleidung einen Riegel vorschieben will, ist Teil der Strategie zum Erreichen einer Kreislaufwirtschaft. Immerhin werden allein in Europa zwischen vier und neun Prozent der Textilprodukte vernichtet, ohne jemals genutzt worden zu sein. Dabei entstehen CO2-Emissionen in Höhe von 5,6 Millionen Tonnen pro Jahr. Zum Vergleich: Die Netto-Emissionen für Malta lagen 2024 bei 2,2 Millionen Tonnen, die von Luxemburg bei sieben – so die vorläufigen Angaben von Eurostat.
Auf der Gegenseite steht nur ein Prozent der Kleidung, dass zu neuen Kleidungsstücken recycelt wird. Auch dieser Umstand wird durch die vergleichsweise schlechte Materialqualität bei Fast- und UltraFast-Fashion noch verschärft.
Einheit als Beschleuniger
Die neue Vorgabe könnte also messbare Effekte auf die Umweltschädlichkeit der Textil-Industrie haben – zumindest auf den europäischen Bereich – und gleichzeitig nachhaltigere und kleinere Unternehmen fördern, wenn die Kosten und damit vielleicht auch die Preise der Billig-Hersteller steigen. Ähn-
Das Ende der seriellen Textilvernichtung
(BS/Tanja Klement) Erst die Privathaushalte, jetzt auch die Unternehmen – Textilien dürfen nicht mehr einfach so im Müll entsorgt werden. Ausnahmen gibt es für stark verschmutzte oder beschädigte Ware. Für Verbraucher gilt das schon seit Januar 2025, für Hersteller und Labels treten die in der Ökodesign-Richtlinie 2023 verabschiedeten Regelungen dieses Jahr in Kraft.

Rund 20 Prozent der online bestellten Kleidung wird retourniert. Viel zu oft wird sie anschließend verbrannt oder auf Deponien abgeladen. Foto: BS/A2Z AI, stock.adobe.com
liche Bestrebungen hatten Frankreich im vergangenen Jahr bereits veranlasst, ein Anti-Fast-FashionGesetz vorzuschlagen, das für Billig-Anbieter wie Shein und Temu, die ohne Zwischenhändler online ihre Ware vertreiben, besondere Auflagen vorsieht. Gegen AbsatzGiganten aus Asien haben die Regelungen einzelner europäischer Staaten nur wenig Gewicht. Ob Unternehmen sich an die Vor-
gaben halten, kontrollieren die jeweils zuständigen Behörden der Mitglieder. In Deutschland obliegt dies dem Bundeumweltministerium, sowie den Landesämtern für Umwelt und Gewerbeaufsicht.Doch was soll mit den retournierten oder nicht verkauften Kleidungsstücken zukünftig geschehen? Weiterverkauf, Wiederverwendung oder Spende bleiben den Unternehmen als Option offen. Langfristig
3 Klammern für Charly – Mission BürokratEASY Die Milliarden-Entlastung

BürokratEASY

Vera, Effizienz-Queen Die größte und glänzendste Büroklammer denkt voraus, hat immer einen Plan –meistens sogar mehrere –und verliert sich manchmal im Perfektionismus.
2026 –Deutschland hat sich im Bürokratiedschungel verfangen.
Ganz Deutschland? Nein, in einem kleinen, unauffälligen Büro kämpfen drei ungewöhnliche Helden für eine Verwaltung, die Zukunft hat:

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Alex, Rebell mit Menschenverstand Der Pragmatiker ist klein, clever und immer bereit, Regeln ein wenig flexibel auszulegen, wenn sie dem Fortschritt im Weg stehen.




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Klara, Madame Regeltreu Die traditionsbewusste Büroklammer liebt Regeln, Fristen, Formulare, klare Dienstwege und den guten alten Stempel.
Spontane Begeisterung in Zi. 2.12.
hofft man auch auf eine nachhaltigere Planung in der Produktion. Doch gerade bei den Varianten Weiterverkauf und Spende müssen die beaufsichtigenden Behörden verhindern, dass sich ähnliche Strukturen wie beim Export von Plastikmüll oder gesammelten Altkleidern entwickeln. Export wird in diesen Bereichen für die deutschen Statistiken als erfolgreiche Weiterverwendung der Ressource gewertet.
In der Realität aber verursachen die Müllberge in den Zielländern große Probleme in Form wilder oder unkontrolliert wachsender Deponien.
Ohne Hintertür Solange diese Lücke jedoch bewusst geschlossen wird, gilt: Wenn die zuständigen Behörden sich auf eine einheitliche Umsetzung der Regelungen einigen, mit gleichwertigen Anforderungen an die Kontrollen, könnten die Effekte auf kleinere und nachhaltigere Unternehmen und, in geringerem Ausmaß, auch auf die CO2-Emissionen der EU-Mitgliedsstaaten bald spürbar werden. Das Problem der hohen Umweltkosten des Textilsektors wird durch Einzelmaßnahmen jedoch nicht gelöst werden können. Chemikalien in der Färbung sowie die Anbaubedingungen von Naturfasern sorgen in den Herstellerländern für Probleme. Und allein der Textilkonsum in der EU im Jahr 2022 erforderte 23 Quadratmeter Land, zwölf Kubikmeter Wasser und 523 Kilogramm Rohstoffe pro Kopf, so die Statistik der Europäischen Umweltagentur. Eine wirksame Maßnahme kann zukünftig aber durchaus als Musterbeispiel dienen, um dieses Problems gemeinsam Herr zu werden.





Charly, Guter Geist der Bürokratiebefreiung Niemand hat ihn je gesehen, doch seine Präsenz ist überall spürbar. Er flüstert den Klammern geheime Tipps zu.

D.A.I.S.Y., Assistenz-Intelligenz Die eigensinnige Künstliche Intelligenz hat ein Elefantengedächtnis und kann vieles – außer Klammern, Kaffee und Kultur.



Eine Woche später.



Behörden Spiegel: Welche Rolle spielt die Kooperation mit deutschen Behörden bei Ihrer Arbeit in der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland?
Barbara Gessler: Für mich und mein Team ist die enge Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden auf allen Ebenen sehr wichtig. Wir arbeiten nicht nur mit Bundesbehörden, sondern auch mit Landesbehörden zusammen, da ein großer Teil der europäischen Gesetzgebung dort ankommt und umgesetzt wird. Neben unserer Rolle als Sprachrohr der Europäischen Kommission ist es eine unserer zentralen Aufgaben, gewissermaßen auch ihr „Ohr“ zu sein. Das heißt: Bereits im Vorfeld und begleitend zur Vorbereitung von Gesetzesinitiativen der Kommission suchen wir den Austausch mit Behörden und Ministerien. Für uns ist es entscheidend, zu verstehen, was EU-Vorhaben konkret für Deutschland bedeuten. Deshalb stehen wir im engen Dialog mit Ministerien, Behörden, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Gerade der Kontakt zu Fachleuten, die sich in Deutschland intensiv mit den jeweiligen Themen befassen, hilft uns, Bedenken und Anregungen frühzeitig in europäische Prozesse einzubringen. Auch bei der Vorbereitung von Besuchen der Kommissarinnen und Kommissare ist der partnerschaftliche Austausch mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern von großer Bedeutung.
Behörden Spiegel: Hat sich die thematische Gewichtung Ihrer Arbeit in den vergangenen Jahren aufgrund geopolitischer Entwicklungen verschoben?
Gessler: Ja, eindeutig. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Beziehungen zu China und zu den
Bis zum 25. März muss die Bundesregierung neue, konkrete Maßnahmen vorlegen, mit denen die Klimaziele bis 2030 und dann 2040 realistisch erreicht werden können. Denn mit dem bisherigen Klimaschutzprogramm von 2023 werde die CO2 -Reduktion um mindestens 65 Prozent bis 2030 klar verfehlt. Urheber der vielen Klagen war hauptsächlich die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Bereits im Frühjahr 2021 wurde die Bundesregierung erfolgreich für „ihre klimapolitischen Versäumnisse verklagt“. Nach diesem Urteil wurde der Klimaschutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes quasi auf Verfassungsniveau erhoben, denn der Bund sei verpflichtet, alles Notwendige zu tun, um heutigen und künftigen Generationen eine lebenswerte Zukunft zu bieten. Mit einem weiteren Urteil wurde der DUH erneut recht gegeben, was den Grundstein für die aktuellste Klage legte: „Das Klimaschutzprogramm könne Gegenstand einer Umweltverbandsklage sein“, heißt es aus dem Bundesverwaltungsgericht. Die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habek (Bündnis 90/ Die Grünen), eingelegte Revision wurde mit dem neuesten JanuarUrteil abgewiesen. Über diesen neuesten Sieg freut sich Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, besonders: „Dieses Urteil ist ein Paukenschlag für den Klimaschutz in Deutschland und eine klare Niederlage für die Bundesregierung, die jahrelang ausreichende Klimaschutzmaßnahmen verweigert hat.“
Die Bundesregierung hat sich nach der Rechtsprechung nicht für die Ergänzung des bestehenden
Dialog und Austausch prägen politische Prozesse
(BS) Wie gelingt eigentlich die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik und dem Europaparlament? Ein zentrales Element bei der Beantwortung dieser Frage ist die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. Was es für die Kooperation braucht und wie die Arbeit der EU den Deutschen nähergebracht werden kann, erklärt Barbara Gessler, Leiterin der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Die Fragen stellte Sven Rudolf.


USA – all diese Entwicklungen haben zu einer Neuorientierung geführt. Sie beeinflussen, womit wir uns auf europäischer Ebene beschäftigen können, wollen und müssen. Die Einführung eines EU-Verteidigungskommissars ist ein gutes Beispiel dafür, wie wir auf neue Herausforderungen reagieren und zusätzliche Zuständigkeiten schaffen. Auch mein Team steht heute deutlich intensiver mit dem Verteidigungsministerium im Austausch. Ein weiteres zentrales Thema aus den politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin ist die „Erschwinglichkeit des Lebens“.
„Neben unserer Rolle als Sprachrohr der Europäischen Kommission ist es eine unserer zentralen Aufgaben, gewissermaßen auch ihr ‚Ohr‘ zu sein.“

Gessler, Leiterin der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

Darunter fallen unter anderem Initiativen zur Senkung der Energiepreise, zum Schutz der Ernährungssicherheit und Investitionen in bezahlbaren Wohnraum. Wir wollen, dass die EU einen konkreten Beitrag dazu leistet, damit es den Bürgerinnen und Bürgern in Europa spürbar besser geht.
Behörden Spiegel: Wo können Bürgerinnen und Bürger auf Sie zugehen und wo nehmen sie Ihre Arbeit im Alltag wahr?
Gessler: Wir haben hier in Berlin ein Europäisches Haus, das wir
mit dem Europäischen Parlament teilen. In unseren interaktiven Ausstellungsräumen „Erlebnis Europa“ können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen und Anliegen an uns wenden und sich rund um das Thema Europa informieren. Anlaufstellen auf lokaler Ebene sind unsere Regionalvertretungen in Bonn und München und unsere insgesamt 48 EUROPE-DIRECT-Zentren in ganz Deutschland. Darüber hinaus organisieren wir Veranstaltungen zu verschiedenen Themen und sind damit bundesweit präsent. Hier spielt die Zusammenarbeit mit den Ländern eine wichtige Rolle. Jährlich definieren wir zudem regionale und thematische Schwerpunkte. Aktuell liegt ein besonderer Fokus auf den ostdeutschen Bundesländern. Gerade haben wir in Deutschland die Kampagne #LassReden gestartet, die auch in der Zentrale der EU-Kommission in Brüssel auf großes Interesse stößt. Dabei geben wir jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Anliegen zu äußern, ohne dass wir sofort mit Antworten oder Informationsangeboten reagieren. Zunächst geht es uns ums Zuhören. Grundsätzlich suchen wir vielfältige Gelegenheiten, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Allerdings können wir nicht alle Themen allein abdecken – dafür brauchen wir engagierte Partnerinnen und Partner. Diese
Realistische Zielpfade gefordert
(BS/Scarlett Fels) In mehreren Urteilen wurde der vorherigen Bundesregierung unzureichendes Handeln in Sachen Klimaschutz angekreidet. Seit Kurzem unterstreicht das neueste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diese Tatsache erneut. Es verpflichtet die aktuelle Bundesregierung zu deutlichen Nachbesserungen im Klimaschutzprogramm.
Programms entschlossen, sondern möchte eigene Ziele und Maßnahmen aufstellen. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth erklärte, man wolle die Defizite des alten Klimaschutzprogramms durch das neue Programm 2026 heilen. Zum aktuellen Stand meinte er: „Wir sind noch nicht mit allen Maßnahmen so weit, dass wir die gesetzlichen Ziele erreichen und damit sind wir auch noch nicht auf dem Kurs, den uns das Bundesverwaltungsgericht jetzt vorgegeben hat.“
Zielvorgaben „fast“ zu erreichen, reicht nicht aus Doch laut dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist Deutschland nach dem aktuellen Projektionsbericht 2025 auf einem guten Weg: „Mit dem derzeitigen Maßnahmenstand wird eine Minderung der Treibhausgasemissionen um rund 63 Prozent gegenüber 1990 erreicht.“ Die zu schließende Lücke betrage damit rund zwei Prozentpunkte, was etwa 25 Millionen Tonnen CO2 entspreche. Bei der Erarbeitung eines neuen Klimaschutzprogramms sei das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) federführend. „Die jetzige Bundesregierung ist nach dem Klimaschutzgesetz ohnehin verpflichtet, innerhalb eines Jahres ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen“, erklärt ein

Die DUH kündigt bereits die nächste Klage an, sollte bis zum 25. März kein ausreichendes Klimaschutzprogramm vorgelegt werden. Foto: BS/Deutsche Umwelthilfe, Neuschäffer
Sprecher des Ministeriums. Deshalb laufe der Prozess bereits – man habe die Öffentlichkeit von Anfang Dezember bis Anfang Januar um Beiträge und Positionen zum Klimaschutzprogramm gebeten. Die daraus resultierenden ca. 200 Einsendungen, Hinweise und Stellungnahmen seien aktuell in der Auswertung und sollten auch in den Entwurf des neuen Programms mit einfließen. Vor dem endgültigen Kabinettsbeschluss werde auch noch einmal ein Expertenrat für Klimafragen zwischengeschaltet. Die Treibhausgasemissionen sei-
müssen überzeugt sein, dass ein starkes Deutschland in einem starken Europa liegt – und umgekehrt. Behörden Spiegel: Die neue Bundesregierung ist seit beinahe einem Jahr im Amt. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit?
Gessler: Zu Beginn jeder Legislaturperiode müssen neue Kontakte aufgebaut werden, da viele Schlüsselpositionen neu besetzt werden. Deshalb waren im zweiten Halbjahr 2025 auch verstärkt Kommissionsmitglieder zu Gesprächen in Berlin. Ich erlebe eine große Offenheit gegenüber europäischen Themen –sowohl auf der politischen Leitungsebene als auch in den Fachabteilungen. Vermutlich spielt dabei auch eine Rolle, dass derzeit mit hohen Erwartungen auf die europäische Ebene geblickt wird.Die gute Zusammenarbeit beruht zudem auf gewachsenem Vertrauen. Dieses Vertrauen ist besonders wichtig, da Deutschland ein zentraler Pfeiler der EU ist. Gleichzeitig ist die Kommission eine Institution aller 27 Mitgliedsstaaten. Wir müssen daher stets vermitteln, dass europäische Positionen die Interessen aller Mitgliedsstaaten berücksichtigen.
Behörden Spiegel: Wie wichtig ist Kompromissbereitschaft für den Erfolg Ihrer Arbeit?
Gessler: Kompromissbereitschaft ist essenziell. Sie prägt die demokratische Zusammenarbeit, etwa mit dem Rat und dem Parlament, und ist ein Kernmerkmal der europäischen Entscheidungsfindung.
Gerade darin liegt die Stärke der EU: Entscheidungen werden nicht aus einem Elfenbeinturm heraus getroffen, sondern in einem demokratisch legitimierten Prozess, der unterschiedliche Perspektiven einbezieht.
Bundesverkehrsminister zu Beginn der Legislaturperiode eingerichteten Expertenforums klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur (EKMI) aufgegriffen“, erklärt eine Sprecherin des BMV. Damit sollten Lösungen entwickeln werden, die Klimaschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Akzeptanz gleichermaßen berücksichtigen.
Kontroverse über konkrete Maßnahmen ist absehbar
Das BMV setze mit seinen Maßnahmen vor allem auf den Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Förderung emissionsfreier Fahrzeugtechnologien und das Deutschlandticket. „Verbote, wie etwa ein generelles Tempolimit auf Autobahnen oder eine pauschale Absenkung der Regelgeschwindigkeit innerorts bzw. auf Landstraßen, sind aus Sicht des BMV nicht zielführend.“
en seit 1990 bereits um 50 Prozent gesunken, nun gehe es darum, die „zweite Halbzeit auf dem Weg zur Klimaneutralität zu gestalten“. Das betreffe alle wesentlichen Bereiche, weshalb auch alle zuständigen Ministerien bei dieser Aufgabe gefragt seien, teilt das BMUKN mit. Im Vergleich zum vorherigen Programm seien vor allem Maßnahmen im Bereich Wärme, Verkehr und Landnutzung notwendig.
Auch das BMV hat bereits Maßnahmen beim federführenden Ministerium eingereicht. „Dabei wurden auch die Impulse des vom
Dieses Vorhaben – oder besser „Nicht-Vorhaben“ – dürfte bei der DUH und anderen Umweltverbänden nicht auf Begeisterung stoßen. Kurz nach der Urteilsverkündung sprach sich Resch für ein klares Tempolimit (100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h innerorts) aus: „Ein Tempolimit 100/80/30 kann jährlich 11,7 Millionen Tonnen CO2 einsparen und so die Klimaschutzlücke im Verkehr bis 2030 um rund ein Drittel schließen.“ Diese Maßnahme sei damit für den Verkehrssektor am effektivsten, kostengünstigsten und auch am einfachsten umzusetzen. „Wer ein Tempolimit weiter blockiert, handelt nicht nur verantwortungslos, sondern rechtswidrig“, ist der DUH-Bundesgeschäftsführer überzeugt.
Behörden Spiegel: Infrastrukturpolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Wo sehen Sie aktuell die größten Potenziale für bessere Zusammenarbeit, damit Investitionen schneller und wirksamer ankommen – dort, wo sie wirklich gebraucht werden?
Lisa Paus: Zunächst war es ein wichtiger Schritt, das Sondervermögen auf den Weg zu bringen. Bündnis
90/Die Grünen haben ihren Beitrag dazu geleistet, das Grundgesetz zu ändern und diese zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten zu eröffnen. Nun, da die Haushalte 2025/26 verabschiedet sind, wird deutlicher, wie die schwarz-rote Koalition dieses Investitionspaket konkret ausgestaltet – und welche Mittel an Bund, Länder und Kommunen gehen. Nach derzeitigem Stand gehen von den 100 Milliarden für Länder und Kommunen rund 60 Prozent an die Kommunen – ergänzt durch weitere Bundesmittel zum Beispiel aus der Sport-Milliarde oder das zusätzliche Geld für den sozialen Wohnungsbau und für Klimaschutz und Transformation. Das kommt dann auch bei den Kommunen vor Ort an. Aber: Mit der Bereitstellung der Mittel alleine erfolgt noch keine Umsetzung. Die Koalition hat zwar angekündigt, konkrete Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung umzusetzen. Doch aus Gesprächen mit den Ländern und Kommunen ist bekannt, dass die damit geweckten Erwartungen nicht realistisch sind. Das Geld ist jetzt da, aber es fehlt Personal für Planung und Umsetzung. Außerdem gibt sehr viele Schnittstellen bei den Investitionsprojekten. Ich bin gespannt, wie gut Bund, Länder und Kommunen diesbezüglich zusammenarbeiten werden, denn jede einzelne hat das Potenzial zu entschleunigen. Ein Monitoring ist angekündigt, aber besser ist es, wenn Fehler und unnötige Verzögerungen gar nicht erst passieren und die Umsetzung des Sondervermögens von Anfang an als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird. Denn ja, eigentlich brauchen wir dauerhaft eine Ge-
Sondervermögen als Gemeinschaftsaufgabe (BS) Wie kommen notwendige Milliardeninvestitionen in der Fläche an? Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), ehemalige Bundesfamilienministerin und Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, spricht auf dem Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur 2026 über das Sondervermögen – und erklärt, warum Geld allein noch keine nachhaltige Infrastruktur schafft. Die Fragen stellte Julian Faber.

meinschaftsaufgabe Infrastruktur und Klimaschutz im Grundgesetz.
Behörden Spiegel: Große Infrastrukturprojekte wirken bekanntlich oft über Jahrzehnte, während Haushaltsentscheidungen in kurzen politischen Zyklen getroffen werden. Wie kann der Bundestag denn sicherstellen, dass Investitionen langfristig stabil bleiben – und nicht bei der nächsten Haushaltskrise wieder infrage gestellt werden?
Paus: Das Sondervermögen selbst kann für nichts anderes verwendet werden, so ist es im Grundgesetz verankert. Aber ja, das Sondervermögen reicht für maximal zwölf Jahre und ist auf 500 Milliarden
Euro gedeckelt. Leider mussten wir außerdem erleben, dass die schwarzrote Koalition diese zusätzlichen Mittel erheblich für Haushaltsverschiebungen benutzt hat – also bereits geplante Investitionen aus dem Kernhaushalt einfach ins Sondervermögen verschoben hat. Mit dem Ergebnis, dass es nur halb so viele zusätzliche Investitionen in den nächsten Jahren geben wird, also statt 500 Milliarden werden es eher 250 Milliarden. Und das, obwohl wir alle wissen, dass der Investitionsbedarf noch deutlich höher als 500 Milliarden Euro liegt – auch weil wir zu wenig für Klimaschutz und Klimaanpassung tun. Übrigens, diese Bundesregierung schafft es nicht einmal, die 100 Milliarden für
Modernes Laufbahnrecht
(BS/Ann Kathrin Herweg) Der Weg in den Öffentlichen Dienst wird einfacher. Und wer einmal drin ist, hat künftig bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Diese und weitere Anpassungen im Dienstrecht sollen die Verwaltung attraktiver machen – insbesondere für dringend benötigte Fachkräfte.
Die Bundesregierung hat eine Novelle der Bundeslaufbahnverordnung beschlossen. Damit will sie Personalgewinnung und -entwicklung zukunftssicher aufstellen. „Wir schaffen mehr Flexibilität in der Berufsentwicklung und stärken dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung“, kündigt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an.
Durchlässige Karrierewege Für die Personalgewinnung setzt die Novellierung auf vereinfachte Zugangsmöglichkeiten für Beschäftigte. Bestimmte Laufbahnen im gehobenen Dienst sollen künftig auch für besonders qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender Weiterbildung geöffnet werden. Wer berufliche Fortbildungsabschlüsse wie den Bachelor Professional oder den Master Professional vorweisen kann, soll – im Fall von konkretem Personalbedarf – einen Sonderzugang zum gehobenen Dienst erhalten. Das gilt für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst sowie den gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst.
Zudem soll der Wechsel von Landesbeschäftigten zum Bund vereinfacht werden. Neben den Vorbereitungsdiensten der Länder werden fortan auch gleichwertige Aufstiegsverfahren der Länder anerkannt. Für den Vorbereitungsdienst sind ebenfalls Erleichterungen geplant. Dazu gehört die Möglichkeit einer zweiten Wiederholungsprüfung bei zwei Pflichtmodulen. Daneben soll die Mindestdauer für Vorbereitungsdienste im höheren Dienst von 18 auf 14 Monate verkürzt werden.
Verbesserte Perspektiven Im Bereich Personalentwicklung räumt die Novelle Beschäftigten bis ins spätere Lebensalter neue Möglichkeiten ein. Dazu wird u. a. die Höchstaltersgrenze für die Zulassung zum Aufstieg auf 60 Jahre angehoben. Außerdem wird der Aufstieg durch fachspezifische Qualifizierung künftig nicht mehr nur vom mittleren in den gehobenen Dienst, sondern auch vom gehobenen in den höheren Dienst ermöglicht. Das ist aus Sicht des Deutschen Beamtenbunds (DBB)
ein zentraler Fortschritt. „Damit setzt die Bundesregierung eine unserer wichtigsten Forderungen um“, betont Heini Schmitt, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender Vorsitzender des DBB. „Für viele engagierte Kolleginnen und Kollegen eröffnen sich damit neue berufliche Perspektiven.“ Für Schmitt ist das ein starkes Signal für einen attraktiven Öffentlichen Dienst. Die Novelle der Bundeslaufbahnverordnung bringe spürbare Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes und habe Vorbildcharakter für die Länder.
Zielgerade
Die Regierung setzt mit der zeitgemäßeren Ausgestaltung der Bundeslaufbahnverordnung einen wichtigen Baustein der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung um (s. November-Ausgabe 2025, S. 3). Die in der Agenda formulierten Ziele zur Flexibilisierung des Dienstrechts und Attraktivitätssteigerung des Bundes als Arbeitgeber werden mit der Novelle ausgestaltet und rechtlich verankert.
deralen Ebenen zu bekommen. Wir müssen weg von der Haltung der zeitlich befristeten Programme als Notpflaster, mit ungeklärter Finanzierung von Personal, von Planung und Umsetzung. Hier braucht es Klarheit und Planungssicherheit, gerade auch für die Frage der personellen Ausstattung – und auch Unterstützung.
den Klima- und Transformationsfonds nachhaltigkeitskonform zu verwenden. Allein im Jahr 2026 werden elf Milliarden Euro aus diesem Fonds sogar in klimaschädliche Maßnahmen fließen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat ausgerechnet, dass uns all das Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum kosten wird – statt möglichen fünf Prozent mehr bis 2030 werden es jetzt zwei Prozent. Gut gemacht, könnte das Sondervermögen der Auftakt dafür sein, dass wir dauerhaft eine Gemeinschaftsaufgabe Infrastruktur und Klimaschutz im Grundgesetz verankern. Es muss darum gehen, dauerhaft gute, strukturierte und sichere Investitionspfade für alle fö-
„Wir müssen weg von der Haltung der zeitlich befristeten Programme als Notpflaster …”
Behörden Spiegel: Bündnis 90/ Die Grünen haben mit Schwarz-Rot verhandelt und durchgesetzt, dass 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds aufgewendet werden. Sind Sie immer noch zufrieden mit dem Ergebnis?
Paus: Die Grundgesetzänderung und auch die Verankerung des Klima- und Transformationsfonds waren richtig und wichtig. Aber es tut schon weh, zusehen zu müssen, dass diese Bundesregierung mehr als zehn Prozent der Mittel für den Klima- und Transformationsfonds sogar für klimaschädliche Maßnahmen verwendet. Formal ist diese Bundesregierung zu diesem Vorgehen in der Lage. Im Deutschen Bundestag fehlen derzeit die notwendigen 25 Prozent der Abgeordneten in der demokratischen Opposition für eine Normenkontrollklage. Politisch ist dieses Vorgehen aber hochproblematisch, weil es dem Geist der Grundgesetzesänderung widerspricht.

Der Fachkongress Deutschlands für IT- und Cyber-Sicherheit in Staat und Verwaltung Heldinnen und Helden im Hintergrund 16. – 17. Juni 2026 | Hotel Adlon Kempinski Berlin



Die Rechnungshöfe sehen sich seit einigen Jahren mit einem tiefgreifenden Wandel ihrer Prüfungsrealität konfrontiert. Staatliches Handeln ist komplexer geworden, Verantwortung verteilt sich über mehrere Ebenen und politische Entscheidungen entfalten ihre Wirkung oft erst über lange Zeiträume. Prüfungsgegenstände reichen heute von Förderketten über Sondervermögen bis hin zu langfristigen Transformationsprogrammen.
Klimaschutz, Resilienz und Digitalisierung folgen dabei anderen Logiken als klassische Haushaltssteuerung. Ziele sind politisch gesetzt, teils bewusst offen formuliert und ihre Zielerreichung lässt sich nur unter Unsicherheit – mit Szenarien und Prognosen – bewerten. Gleichzeitig wächst der Erwartungsdruck an Parlamente, Verwaltung und Öffentlichkeit, schneller Orientierung über Risiken, Steuerungsdefizite und Zukunftsfähigkeit staatlichen Handelns zu erhalten.
Kontrolle, Wirkung und demokratische Verantwortung
(BS/Prof. Dr. Michèle Morner/Dr. Ulrich Keilmann) Rechnungshöfe sind zentrale Institutionen der externen Finanzkontrolle und tragen wesentlich zur Sicherung von Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Transparenz staatlichen Handels bei. Dafür prüfen sie klassischerweise ex post, ob Verfahren eingehalten, Zuständigkeiten beachtet und Mittel regelkonform verwendet wurden. Doch steigende Komplexität in Zeiten von Transformation, Klimazielen und Sondervermögen verlangen mehr als die klassische, rückwärtsgewandte Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit.
Neue Zukunftsorientierung der Rechnungshöfe?
III Wirkungsorientierte Kontrolle ex post
IV Zukunftsorientierte Steuerungs- und Risikoprüfung
Prognose statt Fehlersuche Diese Entwicklung stellt die Rechnungshöfe vor strukturelle, inhaltliche und institutionelle Herausforderungen. Eine rein ex post ausgerichtete Ordnungsmäßigkeitsprüfung reicht alleine nicht mehr aus. Ordnungsmäßigkeit bleibt zwar unverzichtbare Grundlage, sie kann jedoch allein keine Antwort darauf geben, ob staatliches Handeln wirksam, nachhaltig und zukunftsfähig ist. Die zentrale Prüfungsfrage verschiebt sich damit zunehmend von der formalen Korrektheit hin zur Steuerungs- und Wirkungsfähigkeit staatlicher Maßnahmen. Daraus ergibt sich ein verändertes Rollenverständnis der Rechnungshöfe: Sie entwickeln sich vom reinen „Fehlerfinder“ hin zu systemischen Risikobeobachtern und lernenden Institutionen. Vergleichende Prüfungen, Trendanalysen und die Identifikation struktureller Fehlentwicklungen gewinnen an Bedeutung gegenüber der Einzelfallfixierung. Rechnungshöfe werden damit zu Wissens- und Orientierungsinstanzen für Parlament und Öffentlichkeit, ohne selbst politische Entscheidungen zu treffen. Zugleich wächst die Erwartung an die Zukunftsorientierung der
Die Anforderungen an Schulen und Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen: steigende Heterogenität der Schülerinnen und Schüler, die Zunahme psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen sowie die Auswirkungen globaler Krisen prägen den Alltag. Für all diese Herausforderungen sind Schulpsychologen zentrale Ansprechpartner. Sie beraten bei Lern- und Verhaltensproblemen, unterstützen Lehrkräfte und Eltern in schwierigen Situationen und tragen in multiprofessionellen Netzwerken zur Qualitätssicherung bei. Damit sie dieser Verantwortung gerecht werden können, ist eine sorgfältige Auswahl geeigneter Personen entscheidend. Bisherige Verfahren stützten sich jedoch häufig auf wenig standardisierte Formate, deren wissenschaftliche Fundierung und Fairness bisher ungeprüft war. Vor diesem Hintergrund initiierte die Bezirksregierung Münster die Entwicklung eines neuen Auswahlverfahrens – mit dem Ziel, Qualität, Transparenz und Akzeptanz in der Personalauswahl nachhaltig zu stärken.
Kompetenzprofile
I Klassische Ordnungsmäßigkeitsprüfung
II Ordnungsmäßigkeit mit präventivem Risikoblick
Grafik: BS/Morner/Keilmann
Prüfung und eine entsprechend präventive Wirkung. Frühzeitige Hinweise auf Risiken, Zielkonflikte oder Steuerungsdefizite können helfen, Fehlentwicklungen zu begrenzen, bevor sie sich verfestigen. Diese präventive Funktion steht jedoch stets im Spannungsfeld zur verfassungsrechtlich garantierten
Unabhängigkeit. Denn je früher Rechnungshöfe in laufende Prozesse hineinwirken, desto stärker ähneln ihre Beiträge Beratung oder Mitsteuerung – und desto eher entsteht der Eindruck einer Mitverantwortung für Entscheidungen, die sie später unabhängig prüfen sollten. Entscheidend ist daher eine klare Rollentrennung, die auch institutionell entsprechend abgesichert werden muss, z. B. durch klare Mandatsabgrenzung (Prüfung statt Mitentscheidung), standardisierte Interaktionsformate mit „No-Steering-Regel“, strikte Dokumentation und Transparenz. Rechnungshöfe beraten nicht politisch, sondern prüfen, bewerten und ordnen Erkenntnisse so, dass sie für Entscheidungen nutzbar werden.
Transparente Kommunikation Eine zentrale Voraussetzung für Wirkung ist die adressatengerechte Kommunikation. Gegenüber den geprüften Stellen bleibt die fachliche Detailtiefe unverzichtbare Grundlage jeder Prüfung. Zugleich verschiebt sich jedoch der kommunikative Fokus gegenüber den Akteuren aus Politik und Gesellschaft stärker auf die Entscheidungsrelevanz, ob mit den eingesetzten Mitteln die angestrebten Wirkungen tatsächlich erreicht wurden. Entsprechend müssen von den Verwaltungen die Prüfungen als Lern- und Verbesserungsimpulse verstanden werden, die ihrerseits mit transparenten Maßstäben, nachvollziehbarer Bewertungslogik und der An-
Verfahren zur Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
(BS/Laura Krieglstein/Dr. Petra Kortas-Hartmann/Prof. Dr. Meinald Thielsch*) Schulpsychologinnen und Schulpsychologen leisten einen entscheidenden Beitrag, um Schulen, Erziehungsberechtigte und Kinder zu unterstützen. Angesichts wachsender Anforderungen stellt sich die Frage, wie geeignete Bewerbende identifiziert werden können. Für die Bezirksregierung Münster wurde nun erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Auswahlverfahren entwickelt.
erkennung guter Praxis operiert. Für die Öffentlichkeit schließlich ist eine klare, verständliche Sprache entscheidend. Der Bürger muss erkennen können, welche Auswirkungen Prüfungserkenntnisse auf Steuern, Leistungen und Zukunftsfähigkeit haben. In dieser Perspektive leisten Rechnungshöfe auch weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Rechenschaftskultur. Sie stärken Transparenz, fördern eine konstruktive Fehlerkultur und tragen dazu bei, Vertrauen in staatliches Handeln zu sichern. Die größte Herausforderung liegt dabei weniger im Wandel der Aufgaben als im Mut, die eigene Rolle weiterzuentwickeln – ohne die eigene Unabhängigkeit preiszugeben.
Die neue Rolle der Rechnungshöfe wird auch bei der 13. Speyerer Tagung zu Public Corporate Governance im Fokus stehen, die vom 13.–14. April 2026 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer stattfindet.

Prof. Dr. Michèle Morner ist Inhaberin des Lehrstuhls für Personal, Führung und Entscheidung im öffentlichen Sektor an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Foto: BS/privat

Dr. Ulrich Keilmann ist Direktor beim Hessischen Rechnungshof und Leiter der Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften. Foto: BS/privat
Als Rahmen wurde das Auswahlverfahren an das multimodale Interview von Heinz Schuler angelehnt.
Dieses kombiniert verschiedene methodische Ansätze in einer strukturierten, aber dennoch für Bewerbende angenehmen Gesprächsform. Neben biografischen und situativen Fragen, die an realen Arbeitssituationen ausgerichtet sind, können weitere Elemente integriert werden. Entsprechend ergänzt wurde dieses Grundgerüst durch Multiple
Die Grundlage der Arbeit bildet das Kompetenzprofil für Schulpsychologen von Hannah Thölking, das 2023 erstmals empirisch erhoben wurde. In strukturierten Interviews mit Stelleninhabern wurden typische Herausforderungen, erfolgskritische Verhaltensweisen und zentrale Kompetenzen systematisch erfasst. Heraus kam ein differenziertes Profil aus Fach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenzen. So zählen zum Beispiel Gesprächsführungsund Moderationskompetenz, analytisch-diagnostische Fähigkeiten sowie Resilienz und Belastbarkeit zu den Anforderungen des vielseitigen Berufs. Alle Kompetenzen wurden 2025 in einer Validierungsstudie von Louisa Ullmann zusätzlich von Eltern, Lehrkräften und Schulpsychologen als hoch bedeutsam eingestuft. Damit stand erstmals eine breite und wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Verfügung. Darauf aufbauend wurde das neue Verfahren anhand der „Principles for the Validation and Use of Personnel Selection Procedures“ der American Psychological Association (APA) geplant. Diese stellen den internationalen Standard für die Entwicklung und Anwendung von Auswahlverfahren dar.
Speeded Assessments (MSA). Diese Methode kombiniert Elemente klassischer Assessment-Center mit situativen Tests. Die Bewerbenden durchlaufen dabei mehrere Szenarien von wenigen Minuten Dauer, in denen jeweils nur eine bestimmte Kompetenz im Vordergrund steht. Der Vorteil ist, dass so verschiedene Kompetenzen schnell und gezielt getestet werden können.
Szenarien-Assessment-Beispiele In den MSA werden typische Fälle schulpsychologischer Beratung aufgegriffen. So etwa, wenn eine Mutter verzweifelt berichtet, dass sich ihr Kind jeden Morgen vor dem Klassenzimmer nicht von ihr trennen kann – hier müssen Bewerbende Empathie zeigen und erste Lösungsansätze entwickeln. Auch Gespräche mit überlasteten Lehrkräften oder Eltern, die die Testergebnisse ihres Kindes nicht akzeptieren wollen, gehören zu den Szenarien. Die MSA machen sichtbar, ob Bewerbende in der Lage sind, Ruhe zu bewahren, Vertrauen aufzubauen und schwierige Gespräche konstruktiv zu gestalten. So wird sichergestellt, dass sie nicht nur über Fachwissen verfügen, sondern dieses auch in komplexen Beratungssituationen anwenden können. Gleichzeitig erhalten die Kandidatinnen und Kan-
didaten einen realistischen Einblick in typische Arbeitssituationen. Um die Qualität des Verfahrens sicherzustellen, wurde ein zweistufiger Validierungsprozess durchgeführt:
1. Experten-Interviews: Drei erfahrene Schulpsychologen aus unterschiedlichen Beratungsstellen bewerteten die entworfenen Szenarien. Sie stuften diese als realistisch und praxisnah ein und gaben wertvolle Hinweise für Optimierungen.
2. Pilotierung: In einem zweiten Schritt wurde das Verfahren mit drei Masterstudierenden der Psychologie erprobt. Mithilfe von standardisierten Skalen gaben die Teilnehmenden an, wie gerecht und nachvollziehbar sie das Verfahren erlebten. Das Feedback fiel positiv aus – insbesondere die klare Struktur und die Möglichkeit, das eigene Können zeigen zu können, wurden hervorgehoben.
Passgenaue Besetzung
Mit dem neuen Auswahlverfahren steht im Regierungsbezirk Münster erstmals ein wissenschaftlich fundiertes Instrument zur Verfügung, um Stellen in der Schulpsychologie passgenau zu besetzen. Es verbindet klare Bewertungsmaßstäbe für theoretisch fundierte Kompetenzen mit realistischen Szenarien und
trägt so zu Transparenz und Fairness bei. Bewerbende erleben den Prozess als strukturiert und professionell, was nicht nur die Akzeptanz des Verfahrens stärkt, sondern auch die Attraktivität des öffentlichen Arbeitgebers erhöht. Darüber hinaus eröffnet das Verfahren weitere Anwendungsmöglichkeiten, beispielsweise als Grundlage und Orientierung in der Personalentwicklung. Entscheidend wird sein, das Verfahren weiter zu erproben und regelmäßig zu evaluieren, um seine langfristige Wirksamkeit zu sichern.
Das Verfahren ist bereits seit Januar 2025 im Einsatz und wird von den Beteiligten als erhebliche Verbesserung zum bisherigen Verfahren gesehen. Insbesondere die Rollenspiele werden als hilfreich für die Einschätzung der Bewerbenden erachtet. Diese zeigen hierbei deutliche Unterschiede in den genannten Kompetenzen. Die beobachtbaren Differenzen scheinen interessanterweise nur einen geringen Zusammenhang mit der bereits vorhandenen Berufserfahrung aufzuweisen.
*Laura Krieglstein ist Psychologin und Absolventin der Universität Münster. Aktuell ist sie als Standortleitung Frankfurt/Rhein-Main für die Organisation Kopfsachen e.V. tätig. Dr. Petra Kortas-Hartmann ist Diplom-Psychologin und Fachbeauftragte für Schulpsychologie der Bezirksregierung Münster.
Prof. Dr. Meinald T. Thielsch ist Professor für Arbeits- und Umweltpsychologie am Institut für Psychologie der Bergischen Universität Wuppertal.
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Z 1 Organisation, Innerer Dienst Saskia Podebrad -11 4246
Z 2
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I 7 Digitalcheck, normative Prozesse
Dr. Alexander Viethen -11 4280
GS-SU/KI
Geschäftsstelle Landesbeauftragter Start-ups
Annette Hamm -11 4239

Abteilung II Digitalisierung der Kommunen, ländlicher Raum und Gesellschaft
Michael Welter -11 4224
Vertretung: N.N.
II 1
Smart Region: Digitalisierung der Daseinsvorsoge und Datenräume
Kirsten Rowedder -11 4281
II 2 Digitalisierung der Kommunen
Beatrix Karch-Ott -11 4692
II 3
Kommunale Fachverfahren, OZG und EfA
Benjamin Maser -11 4254
II 4 KI in der Verwaltung
N.N.
II 5
Kommunikation der digitalen Transformation in Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft
Lucia Voßbeck-Elsebusch -11 4216
II 6
Digitale Gesellschaft, digitale Teilhabe
Lorena von Gordon -11 4223
Abteilung III Verwaltungsdigitalisierung
Louisa Solonar-Unterasinger (CIO) -11 4257
Vertretung: Thomas Koch -11 4265
III 1
DL-Steuerung und Fachaufsicht HZD Jörg Kremer -11 4722
III 2
Architektur / Standards / Cloudstrategie N.N.
III 3 Produkt- und



Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Koalition den Wohnungsbau ankurbeln. Unlängst sprach der Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), eine der wichtigsten Organisationen der Bau- und Wohnungswirtschaft, von einer Krise im privaten Wohnungsneubau. Dabei seien besonders zwei Gruppen von der Wohnungsnot betroffen: Berufseinsteiger und Studierende finden kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Die zweite Gruppe sind Senioren, die sich nach Renteneintritt die hohen Mieten in den großen Städten nicht mehr leisten können und zur Abwanderung gezwungen werden. Nach ZIA-Angaben fehlen 500.000 Wohnungen für Rentner. Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau
Doch allmählich tut sich etwas: 2024 wurden nach Angaben der Bundesregierung 61.562 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau gefördert und damit mehr als 2023 (49.591 Wohneinheiten). Der Bund stellte im Jahr 2024 rund 3,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. 2025 waren es 3,5 Milliarden Euro und für 2026 sind vier Milliarden Euro geplant. Die Summen sollen weiter steigen und 2029 insgesamt 5,5 Milliarden betragen. Um die Fertigstellung von Wohngebäuden weiter zu beschleunigen, sind zudem folgende Maßnahmen vorgesehen: Im Dezember 2025 wurde das Förderprogramm Effizienzhaus 55-Plus (EH55-Plus) mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien gestartet und nach Angaben der Regierung sofort „sehr gut angenommen“. Viele baureife
Es wird wieder gebaut. Dabei zeichnet sich nicht nur im öffentlichen Sektor eine Trendwende ab, auch der Wohnungsneubau belebt sich allmählich wieder. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Darin gehen die Ökonomen von einer Steigerung des Bauvolumens um 1,7 Prozent im laufenden Jahr sowie 3,4 Prozent für das Jahr 2027 aus. Unter Bauvolumen werden Investitionen und Reparaturen verstanden. „Die Talsohle der Baukonjunktur scheint durchschritten“, sagt Studienautorin Laura Pagenhardt aus der DIW-Abteilung Makroökonomie.
Ursache für die Trendwende am Bau sind einerseits die stabileren Baupreise und verbesserte Finanzierungsbedingungen, andererseits tragen auch die Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zum Aufschwung bei. Nach der Prognose des DIW dürfte das Bauvolumen im öffentlichen Tiefbau in diesem Jahr um fast ein Zehntel wachsen.
Profitieren von staatlichen Investitionsimpulsen
Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) berichtet von einem höheren Bauvolumen. Dieses sei in der Zeit von 2022 bis 2025 von 1,5 Milliarden Euro auf rund 2,6 Milliarden Euro gestiegen. Zurückzuführen ist dies laut einer








Maßnahmen der Koalition gegen Wohnungsnot
(BS/Hans-Jürgen Leersch) Der Bund will die Mittel für den sozialen Wohnungsbau sukzessive aufstocken, daneben sollen neue Förderprogramme baureifen Projekten zur Fertigstellung verhelfen. Die Union mahnt derweil mehr Tempo bei der Baureform an.
Projekte könnten dadurch jetzt realisiert werden. Zur Verbilligung von Zinskosten stehen Fördermittel in Höhe von 800 Millionen Euro zur Verfügung. In den geförderten Gebäuden muss die Wärmeerzeugung zu 100 Prozent mit Erneuerbaren Energien erfolgen.
Referentenentwurf im Frühjahr geplant
Eine weitere Beschleunigung des privaten Wohnungsneubaus wird durch den neuen „Gebäudetyp E“ erwartet. E steht für einfach oder experimentell. Ende vergangenen
den dürfen. Ebenso ist es möglich, auf hochwertige Tapeten und Bodenbeläge zu verzichten.
Erwartet werden bis zu 20 Prozent Kosteneinsparungen und vor allem schnellere Fertigstellungen. Ein Problem bei den genannten Maßnahmen ist die Haftung von Architekten und Baufirmen. Halten sie sich nicht an die bislang geltenden Vorschriften, kann das als Baumangel ausgelegt werden. Da hierfür das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden muss, wurde zur Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs das Bundesjustizministe-

Jahres legten das Bundesjustizministerium und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erste Eckpunkte vor. So soll es künftig möglich sein, bei Neubauten von dem durch zahlreiche Normen und Vorschriften festgelegten Goldstandard abzuweichen. Konkret bedeutet das: Es sollen weniger Leerrohre und Steckdosen verlegt werden, auch der Schallschutz soll reduziert wer-



Kommunen sind zumeist die Hände gebunden, Maßnahmen zur Auflösung solcher sozialen Brennpunkte zu ergreifen. Wie viele Schrottimmobilien es in Deutschland gibt, konnte die Bundesregierung bisher nicht ermitteln.
Zahl der Baugenehmigungen steigt Zur Novellierung des Baugesetzbuches hatte bereits die Ampel-Koalition einen ersten Anlauf unternommen. Geplant war es, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Erweiterung von

rium hinzugezogen. Im Frühjahr soll ein erster Referentenentwurf vorliegen.
Außerdem steht eine Novellierung des Baugesetzbuches an, um weitere Baubeschleunigungen zu erreichen. Im Rahmen dieser Novelle soll auch ein städtebaurechtliches Maßnahmenpaket vorgelegt werden, um den Kommunen den Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien zu erleichtern. Den


die Aufstellung von Bebauungsplänen beschleunigt werden. Ein Teil der Maßnahmen wurde bereits mit dem Bau-Turbo umgesetzt. Der Koalitionspartner CDU/CSU fordert nun von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) mehr Tempo bei der „Reform rund um das Bauen“. „Beschlüsse erst bis zum Jahresende reichen nicht aus“, sagte der CSU-Wohnungsbaupolitiker Michael Kießling im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. „Bauwillige brauchen rasch Planungssicherheit bei der Senkung von Baukosten, einfacheren Baustandards und der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Nur mehr Bauen bringt auch mehr Wohnungen, die dringend benötigt werden“, fordert Kießling Aber es gibt Hoffnungszeichen: Die Zahl der Baugenehmigungen ist im vergangenen Jahr um 10,8 Prozent gestiegen. „Diesen Schwung müssen wir aufnehmen und verstärken“, so der CSU-Politiker.

Wohngebäuden zu erleichtern, ohne dass dafür der Bebauungsplan geändert werden muss. Auch sollte es möglich werden, leichter verdichtet zu bauen, zum Beispiel in Höfen oder Gärten. Das kommunale Vorkaufsrecht sollte verbessert,


Erste Folgen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(BS/Anne Mareile Moschinski) Erstmals seit fünf Jahren ist das Bauvolumen wieder angestiegen. Vor allem im öffentlichen Bau werden jetzt viele neue Vorhaben angegangen. Auch die Kommunen beantragen wieder mehr Investitionskredite.
Sprecherin auf den „Aufgabenzuwachs im Bereich des Bundesbaus“. Gemeint seien insbesondere Bauprogramme des Technischen Hilfswerks (THW), des Bundesverteidigungsministeriums sowie der Einsatztrainingszentren des Zolls. Auch in Bezug auf die Umsetzung des Klimaprogramms, der Dekarbonisierung und des Wohnungsbaus verzeichne die BImA einen „Aufgabenzuwachs“.

Steigende Auftragseingänge in allen Bausparten




„Auch
bei den Wohnungsbauinvestitionen dürfte dieses Jahr die Trendwende nach oben gelingen.“

Nina Luttmer, Sprecherin der KfW
Von einer Trendwende spricht ebenfalls der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Er rechnet für 2026 mit einem Wachstum von 2,5 Prozent. Die Bauwirtschaft profitiere von den staatlichen Investitionsimpulsen. Es würden insgesamt mehr Ausschreibungen geplant, auch wenn diese noch nicht in den Auftragsbüchern angekommen seien, erklärt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. „Die verschleppten Jahre 2024 und 2025 haben schlicht ein tiefes Loch in die Planungsphasen gerissen. Künftig braucht es deshalb wieder mehr Planungssicherheit, insbesondere durch eine auskömmliche Finanzierung, auch über das Sondervermögen hinaus“, sagt er. Unabhängig vom Sondervermögen würden derzeit vor allem Großprojekte im Kabelleitungstiefbau, darunter der Ausbau von Strom- und Glasfasernetzen oder der Bau von Rechenzentren, die gute Entwicklung des Wirtschaftsbaus flankieren. Nach drei Jahren rückläufiger Baugenehmigungen zeige sich beim Wohnungsbau „endlich wieder ein kleiner Lichtblick“, erklärt Müller weiter. „Das Sondervermögen verschafft Luft, aber es löst nicht alle Probleme.“ Denn tatsächlich stünden die Gelder aus dem Sondervermögen nicht zusätzlich zur Verfügung, sondern ersetzten zu einem großen Teil Investitionsausgaben, die „vor Einführung des Sondervermögens vollständig aus dem Kernhaushalt des Bundes und auch der Länder finanziert wurden“.


Die staatliche Förderbank KfW verzeichnete im vergangenen Jahr in allen Bausparten steigende Auftragseingänge. Auch im laufenden Jahr werden laut KfW-Sprecherin Nina Luttmer Kommunen, Bund und Länder durch das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität viele neue Bauvorhaben angehen, darunter im Straßen- und Schienenverkehr, im Energiesektor und in der digitalen Infrastruktur.
„Zudem dürfte in diesem Jahr auch bei den Wohnungsbauinvestitionen endlich die Trendwende nach oben gelingen, nachdem Förderbedingungen verbessert wurden und die Bundesregierung auch regulatorische Maßnahmen zur Erleichterung des Wohnungsbaus umgesetzt hat“, erklärt KfWSprecherin Luttmer weiter. Die staatliche Förderbank prognostiziert zudem beim Wirtschaftsbau eine Konjunkturerholung. Auch wenn Unternehmensbefragungen bislang noch keine klaren Anzeichen für eine zeitnahe Erholung bei den Unternehmensinvestitionen gezeigt hätten, werde mit einer „durchgreifenden Besserung“ in der zweiten Jahreshälfte gerechnet, führt Luttmer aus. Denn dann habe sich der Abfluss der öffentlichen Investitionsausgaben merklich beschleunigt. 2025 hat die KfW an Kommunen neue Investitionskredite von mehr als vier Milliarden Euro vergeben, hinzu kamen Investitionszuschüsse für Klimaschutz und ähnliche Maßnahmen in Höhe von rund 550 Millionen Euro. „Dies ist eine deutliche Steigerung

gegenüber dem Vorjahr. Wir erwarten für 2026 eine weiterhin sehr hohe Nachfrage“, so die Sprecherin. Grundsätzlich sei mit „einem mehrjährigen positiven Effekt“ des Sondervermögens Infrastruktur auf die Investitionstätigkeit der Kommunen zu rechnen.
Koordination von öffentlichen Investitionen





Dabei verortet das DIW in den Fördermilliarden aus dem Sondervermögen aber auch ein Risiko. Dies könne zu „unangemessenen Preisanstiegen“ am Bau führen. Denn: „Sollten durch die vielen Investitionen die sehr spezialisierten Baufirmen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, könnte dies den Preisauftrieb erneut befeuern – und die Dynamik bremsen“, erklärt Studienautor Martin Gornig Um dem entgegenzuwirken, müsse die zuletzt gesunkene Produktivität in der Bauwirtschaft dringend steigen, beispielsweise über Initiativen von Politik und Unternehmen. Eine Taskforce zur Koordination der öffentlichen Investitionen, in die unterschiedliche staatlichen Ebenen eingebunden sind, würde helfen, sagt er.


Vor allem im öffentlichen Sektor werden derzeit etliche Bauvorhaben umgesetzt. Ursache sind unter anderem die stabileren Baupreise und verbesserten Finanzierungsbedingungen.
► AUFTRAGSTYP
Parkleitsystem
Liefer- oder Bauleistung?
Für Irritationen sorgt der Münchner Vergabesenat bei der Frage der Zuordnung entweder zu Bauleistungen oder zu Liefer-/Dienstleistungen (VOB/A bzw. VgV). Es ging um ein Parkleitsystem, welches die Leistungen erstens Tiefbau und zweitens Anzeigetafeln/Steuerung enthielt. Die Vergabekammer (VK) hatte in Richtung Bauvergabe entschieden. Ergebnis war ein unzulässiges Nachprüfungsverfahren, weil der hohe EU-Schwellenwert für Bauvergaben gar nicht erreicht war. Ursache für diese Zuordnung war für die VK die Funktionalität des Parkplatzsystems und der hohe Anteil an Bauleistungen mit insgesamt 40 Prozent. Der Vergabesenat entscheidet dies gegenteilig. Er erkennt zwar an, dass es eine Bauwerksbezogenheit gibt. Jedoch liege der Schwerpunkt auf der Lieferung der Anzeigetafeln und der Steuerung. Er stellt darauf ab, dass Parkhäuser nicht zwingend ein Parkleitsystem benötigen. Deswegen stehe das System quasi für sich selbst. Es sei insofern nicht Teil der baulichen Anlage. Mit diesem Beschluss wird weitere Verwirrung für die Vergabestellen ausgelöst. Mehrheitlich wird in Deutschland auf die Funktionsbezogenheit abgestellt. Insbesondere stellt eine Vernetzung von Parkhäusern eine technische Einrichtung dar, die bauwerks- und funktionsbezogen ist, so dass für die Vergabestellen außerhalb von Bayern eine Zuordnung zum Bauvergaberecht richtig sein dürfte. Nimmt man die Entscheidung aus dem Jahre 2023 hinzu, in der es um eine Medienausstattung für ein Bildungszentrum ging, so tendiert Bayern bei solchen Sachverhalten eher in Richtung VgV. Einen Beitrag zu mehr (bundesdeutscher) Rechtssicherheit liefert der Vergabesenat hiermit nicht.
BayObLG, Beschl. v. 10.09.2025 (Verg 6/25)
OLG-Beschwerde
Unvorhersehbares Ereignis?
Im Jahre 2022 wurden großflächige Bodenbewegungen auf Basis einer Ausschreibung vergeben. Im Anschlussvergabeverfahren für die Leistungserbringung ab dem 01.01.2025 hatte ein Bieter eine Vergabenachprüfung eingelegt, sodass Ende 2024 eine Zuschlagserteilung nicht möglich war. Der Auftraggeber wählte zur Sicherstellung der Leistung ab Januar 2025 den Weg über eine Vertragsänderung im Sinne einer Vertragsverlängerung. Diese blieb wertmäßig unterhalb der für Bauleistungen zugelassenen Bagatellgrenze von 15 Prozent. Dies war nur eine erste Verlängerung. Es gab ein weiteres Nachprüfungsverfahren wegen einer nochmaligen Verlängerung. Die Leistungsmenge bezifferte der öffentliche Auftraggeber auf 25 Prozent. Die Vergabekammer stellt fest, dass eine Verlängerung eine wesentliche Vertragsänderung ist, weil sie den Gesamtcharakter des Vertrages aus kaufmännischer Sicht modifiziert. Eine (zweite) Veränderung ist statthaft, wenn die zulässige Bagatellgrenze für Mehrleistungen von 15 Prozent beachtet wird. Diese war bei der zweiten Verlängerung nicht eingehalten. Der Auftraggeber hatte sich jedoch darauf berufen, dass diese auf Basis eines „unvorhersehbaren Ereignisses“ erfolgte, was ausnahmsweise eine Mehrleistung von bis zu 50 Prozent erlaube. Das „unvorhersehbare Ereignis“ sollte darin bestehen, dass das erste Nachprüfungsverfahren zur ersten Verlängerung in die Sofortige Beschwerde ging. Die Vergabekammer erkennt eine Nachprüfung inklusive Sofortiger Beschwerde zum OLG jedoch nicht als „unvorhersehbares“ Ereignis an. Vielmehr müsse jeder Auftraggeber damit rechnen.
VK Bund, Beschl. v. 26.05.2025 (VK 2-31/25
► LOSVERGABE 1
Abbruch und Bau I Ungewöhnliche Verzahnungen
Einmal mehr hat sich der Vergabesenat mit dem Verzicht auf eine Losvergabe bei einem Brückenbauwerk beschäftigt. Im Ergebnis hebt er die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (v. 28.04.2025, VK 2-27/25) auf und erachtet die Losvergabe für verzichtbar. Hauptursache dafür ist, dass es im Zuge des Gesamtbauwerkes, dessen Neuerstellung Abbruchmaßnahmen voraussetzt, nur auf den ersten Blick zwei Gewerke gebe. Der Abbruch müsse jedoch in sehr spezifischer Art erfolgen, bereits mit großer Rücksicht auf die Phase des Neubaus. Somit sei eine außergewöhnliche Verzahnung verschiedenster Gewerke, beginnend mit den Abbrucharbeiten der alten Brücke bis hin zur Erstellung der neuen Brücke, festzustellen. Zudem handle es sich um eine Stahlverbundbrücke. Die bestehe nur aus dem einzig maßgebenden Los „Massivbau“. Die Gewerke seien dabei auf das Engste verzahnt und kaum zu trennen. Das gelte insbesondere für den Überbau und die Widerlager. Aus den Bauphasenplänen ergäbe sich die Ineffizienz einer losweisen Vergabe. Für den Fall einer Losvergabe sei eine Bauzeitverlängerung zu prognostizieren. Die Wechselseitigkeit der fortlaufenden Leistungen mache eine Auftrennung in Lose (technisch und wirtschaftlich) nicht umsetzbar. Die recht engen Vorgaben der Auftraggeberin stünden auch in keinem Widerspruch dazu, dass sie den Preis nur zu 70 Prozent wertet und die Bauablaufplanung im Kriterium „technischer Wert“ mit 30 Prozent, weil im Rahmen der Bauablaufplanung im Detail verschiedenste Unwägbarkeiten zu bewältigen sind, die jedoch an den engen Rahmenvorgaben nichts ändern.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026 (Verg 16/25)
► LOSVERGABE 2
Abbruch und Bau II Trennbarkeit vorhanden Im Zuge eines Vorhabens im Berliner Stadtgebiet, das den mit einem Gebäude überbauten Bereich der ehem. Bundesautobahn 104 betrifft, ist eine grundlegende Sanierung des Tunnels inklusive Brandschutz und Schadstoffsanierung erforderlich.
Die Vergabestelle beschränkte sich darauf, abstrakte und pauschale Erwägungen anzustellen, dass bei einer Tunnelsanierungsmaßnahme die Abbruch- und Entsorgungsleistungen einerseits und die baulichen Brand- und Schallschutzmaßnahmen andererseits als Gesamtvergabe an den Markt zu geben seien, weil man nur auf diese Weise am Ende einen einzigen Vertragspartner haben könne. Dies genügte jedoch zur Rechtfertigung des Verzichts auf die Vergabe in Fachlosen nicht. Die Ausführungen dahingehend, es ginge alles schneller, wenn nur ein einziges Unternehmen Auftragnehmer wäre, es gebe nicht hinreichend Platz für parallele Arbeiten von zwei Auftragnehmern und die Schnittstellen zwischen Abbruch- und Aufbauleistungen seien nur schwer zu handhaben, reichen nach Auffassung des Vergabesenats nicht aus. All diese Erwägungen seien in dieser Allgemeinheit nicht greifbar. Sie erlaubten es nicht, festzustellen, dass bei der Vergabe an einen einzigen Auftragnehmer der Koordinierungsaufwand so sehr reduziert sei, dass ein Verzicht auf die Losvergabe im Rechtssinne erforderlich und sogar geboten sei. Der Senat betont: „Es hätte konkreter Darlegungen über den Bauablauf bedurft, aus denen konkret die lediglich pauschal behaupteten besonderen Beeinträchtigungen bei einer getrennten Vergabe herzuleiten gewesen wäre.“
KG,
Beschl. v. 08.10.2025 (Verg 2/25)
► EXTERNE BERATUNG
Nur mit Zulassung
Rechtsdienstleistung
Das Landgericht Gießen hat sich an sein Urteil (v. 21.03.2025, 3 O 95/25) und auch an das Urteil des Landgerichtes Osnabrück (v. 11.09.2025, 11 O 2216/25) angeschlossen, dass eine Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Konzeption und Durchführung eines Vergabeverfahrens zu maßgeblichen Teilen eine Rechtsberatung darstellt. Dies schließt eine Teilnahmefähigkeit von Einzelbietern oder Gesellschaften ohne Personal mit Rechtsanwaltszulassung aus. Eine Ausschreibung von Beratungsleistungen, die keine Rechtsanwaltszulassung verlangt, ist rechtswidrig und im Wege einer einstweiligen Verfügung zu untersagen. Das Gericht stellt (unter Bezug auf OLG Düsseldorf v. 25.05.2022, Verg 33/21) fest: Das gesamte Leistungsspektrum erfüllt den Begriff der Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG: Erstellung des Vertragsentwurfs und der Eignungs- und Bewertungskriterien, Vorbereitung und Durchführung eines rechtssicheren Vergabeverfahrens, Sicherstellung einer rechtskonformen Durchführung der Vergabe, Leistungen mit Fachkompetenz im Vergaberecht, Beratung Verfahrensumsetzung nach UVgO, VgV und/oder GWB, etc. Für die Erstellung des Vertragsentwurfs ergibt sich dies schon daraus, dass ein solcher nur bezogen auf den Einzelfall entworfen werden kann. Bezüglich der Eignungs- und Bewertungskriterien ist eine rechtliche Prüfung im Einzelfall erforderlich. Bei der geschuldeten Sicherstellung eines rechtskonformen Vergabeverfahrens ergibt sich die Tatsache der Rechtsdienstleistung schon aus der Bezeichnung des Gegenstands der Leistung.
Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Kanzlei Dr. Noch)
Der Weg zu mehr europäischen Leistungen
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Die Beschaffung für Staat und Verwaltung ist mehr als nur Vergaberecht. Diese Erkenntnis setzt sich zunehmend durch. Bei der Beschaffung gilt es jedoch einiges zu beachten, um souverän und europäisch zu beschaffen. Gerade bei digitalen Leistungen gibt es mehrere Facetten zu bedenken.
Gerade die vielbemühte digitale Souveränität spielt bei der (zukünftigen) Beschaffung von ITAusrüstung, Dienstleistungen und Software eine entscheidende Rolle. Open-Source-Vorhaben in der Verwaltung in Schleswig-Holstein, die aktuell noch laufen, oder in Bayern, die bereits wieder eingestellt wurden, werden von anderen Ländern und Kommunen genau beobachtet. Um den Begriff der digitalen Souveränität zu fassen, hat Dr. Nina Freudenthal, Leiterin des Lizenzvertragsmanagements bei Dataport, ei-
ne eigene Definition formuliert: „Digitale Souveränität beschreibt die umfassende Fähigkeit von Behörden und öffentlichen Einrichtungen, ihre digitalen Systeme, Daten und Prozesse eigenständig, sicher und unabhängig zu gestalten, zu betreiben und weiterzuentwickeln.“ Häufig werde digitale Souveränität ausschließlich auf Daten oder Datensicherheit reduziert – tatsächlich umfasse sie jedoch mehr, kritisiert Freudenthal. Sie unterteilt sie in vier Dimensionen: Datensouveränität sowie technische, betriebliche und rechtliche Souveränität.
Die Verwaltung muss jederzeit die Kontrolle über ihre Daten behalten und Speicherung, Verarbeitung und Nutzung selbst bestimmen können. Zudem darf die Verwaltung nicht von einzelnen Anbietern oder proprietären Technologien abhängig sein. Sie muss Cloud-Dienste und IT-Infrastrukturen nach eigenen Anforderungen auswählen, anpassen, betreiben und wechseln können. Hier ist u. a. der physische Standort von Rechenzentren
relevant. Darüber hinaus muss die Kontrolle über den operativen Betrieb gesichert sein. Schließlich müssen digitale Lösungen nationalen und europäischen Rechtsvorgaben entsprechen. Hier steht insbesondere der US Cloud Act im Fokus. Im EU-Vergaberecht gilt der Grundsatz des Diskriminierungsverbots. Das kann dem Ziel strategischer Beschaffung scheinbar entgegenstehen. Dennoch können Anforderungen so formuliert werden, dass europäische Werte und Standards gestärkt werden, zeigt sich Freudenthal überzeugt. Solche Anforderungen können etwa sein: DSGVO-Konformität, Datenhaltung in der EU sowie Interoperabilität und offene Standards. Zudem kann gefordert werden, dass Support in EU-Sprachen verfügbar ist, eine langfristige Weiterentwicklung durch europäische Akteure erfolgt, offene Standards und Schnittstellen vorhanden sind und Datenportabilität gewährleistet wird.
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Berliner Gespräch mit dem litauischen Botschafter Giedrius Puodžiūnas
(BS/Peter Slama) Litauen, das südlichste und vor Lettland und Estland mit 65.000 Quadratkilometern größte der drei baltischen Länder, wird 2004 NATO- und EU-Mitglied, 2007 Teil des Schengen- und 2015 Euro-Raum. Nach einem halben Jahrhundert sowjetischer Besetzung und den mühevollen ersten Jahren als souveräner Staat ab 1990 sind die gut drei Millionen Litauer nun dort angekommen, wo sie hinwollten – in der EU, NATO und zurück zur alten Freundschaft mit Deutschland als eng verbundener Partner und wichtiger Bezugspunkt in Europa.

Geographisches Zentrum Europas: Die markierte Säule am geografischen Mittelpunkt Europas in Litauen steht symbolisch für die europäische Verankerung des Landes – politisch, sicherheitspolitisch und kulturell, wie
Giedrius Puodžiūnas im Gespräch betont.
Durch die frühere Zugehörigkeit Kleinlitauens (Memelland) mit den Städten Klaipėda (Memel) und Šilutė (Heydekrug) zum Deutschen Reich besteht bis heute eine besondere historische Verbindung zum großen Freundesland mit wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, innovativen und gesellschaftlichen Kooperationen. Diese gemeinsamen historischen Erfahrungen prägen bis heute das gegenseitige Verständnis und bilden eine belastbare Grundlage für den politischen Austausch zwischen den Ländern. Seit September 2024 kümmert sich um all das Botschafter Giedrius Puodžiūnas. Der 58-jährige Historiker ist seit über drei Jahrzehnten Diplomat in Polen, Österreich, Slowenien und Kroatien, ständiger Vertreter bei internationalen Organisationen in Wien und leitet bis zu seiner Akkreditierung in Berlin die Abteilung für transatlantische Beziehungen und Sicherheitspolitik im Außenministerium in Vilnius. Die bilateralen Beziehungen, die er hier vorfindet, sind also bestens und haben sich in letzter Zeit sehr intensiv entwickelt, d. h. der Chefdiplomat hat gut zu tun und kann nicht klagen.
Vom 3.-4. November 2026 ist Litauen zudem Partnerland der 25. Berliner Sicherheitskonferenz

eine vertiefte deutsch-litauische Zusammenarbeit in Sicherheit, Digitalisierung und europäischer Politik. Foto: BS/Peter
(BSC), präsentiert sich dort mit hochkarätigen Referenten (Präsident, Außen- und Verteidigungsminister) und gestaltet aktiv das Programm mit. Die hochrangigen Teilnehmer kommen aus der Politik, dem militärischen Bereich sowie der Industrie, um über die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Kontext der NATO, EU und Europa zu diskutieren und Problemlösungen zu erörtern.
Die Konferenz erhält keine finanziellen Unterstützungen von der Bundesregierung oder anderen Organisationen, sondern finanziert sich selbst und bewahrt sich damit ihre Unabhängigkeit.
Litauen im Fokus „Ebenso wichtig sind für uns in der Botschaft die Vorbereitungen für unsere EU-Ratspräsidentschaft und das Litauische Jahr 2027. Dadurch werden wir die Möglichkeit haben, Deutschland (noch) näher vorzustellen und auch unsere Prioritäten in der Europäischen Union und NATO zu erklären. Geplant sind u. a. verschiedene Auftritte litauischer Künstler, Ausstellungen und Konzerte – sowohl in Berlin als auch in den Bundesländern. Parallel dazu werden Begleitveranstaltungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen organisiert“, so Botschafter Puodžiūnas Seine und die Pläne seiner Kollegen dürften aufgehen. Ihr Land gilt überall als ein sehr kompetenter, verlässlicher und erfolgreicher Partner. Klein aber oho „kann es auch für Deutschland sein, etwa bei der Digitalisierung, gesellschaftlicher Resilienz (Fähigkeit soziale, wirtschaftliche und ökologische Krisen zu bewältigen) undBekämpfung von Desinformation. Unsere Erfahrungen teilen wir gerne“.
Etwa die mit der elektronischen Patienten Akte (ePA). Die gibt es in Litauen schon seit 2015 – und sie funktioniert. Hierzulande zieht der Hausärzteverband eine kritische Bilanz. Das liege vor allem an einem absurd komplizierten Registrierungsprozess und mache die Patientenakte nur eingeschränkt praxistauglich. Pragmatisch handelt Vilnius längst auch schon in der Abwehr hybrider Bedrohun-
gen, instrumentalisierter Migration, Drohnen und Provokationen aus Belarus – und rief bereits 2021 diesbezüglich konsequent den Ausnahmezustand aus.
Frontstaat Europas Der Grenzabschnitt gehöre heute „zu den am besten geschützten EUAußengrenzen im Osten“, erklärte er. Entscheidend sei gewesen, sämtliche Maßnahmen eng mit EU und NATO abzustimmen. Gleichzeitig arbeite Litauen an technischen Lösungen gegen von Belarus eingesetzte Ballons, die die zivile Luftfahrt und den Betrieb des Flughafens Vilnius gefährden.
Mit Blick auf das laufende Jahr äußerte Puodžiūnas zudem die Hoffnung, dass Europa „geeint, sicher und handlungsfähig bleibt“ und es endlich konkrete Fortschritte hin zu einem gerechten und dauerhaften Frieden gebe – insbesondere mit Blick auf die Ukraine. Zugleich wünsche er sich, dass in Deutschland stärker wahrgenommen werde, wie rasant sich Litauen wirtschaftlich und technologisch entwickelt habe.
Die geografische Nähe spiele dabei eine wichtige Rolle: Von Berlin nach Vilnius dauere ein Flug nur rund eineinhalb Stunden, auch mit dem Auto sei das Land gut erreichbar. Besucher würden häufig von Litauens Natur, historischen Städten, den Ostseestränden und der vielfältigen Küche überrascht.
Vor allem aber ist es ein offenes und gastfreundliches Land, das sich seit seinem EU-Beitritt vor einem Vierteljahrhundert gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich sehr positiv verändert hat. Die Unterstützung der Europäischen Union, die die Litauer als Garant für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand sehen, ist sehr hoch, besonders in der aktuellen geopolitischen Lage.
„In diesem Zusammenhang wäre es ein klares Zeichen, wenn Deutschland der Bedrohung durch Russland mit einem langfristigen strategischen Engagement entgegenwirkt, um nicht nur unsere, sondern die gesamte Sicherheit und Abschreckung von NATO und Europas zu stärken. Die deutsche Führungsrolle ist dabei von zentraler Bedeutung“. Bis 2027 will die
Bundeswehr etwa 5000 Soldaten ständig an der NATO-Ostflanke in Litauen stationieren. Für die Brigade werden Freiwillige gesucht.
Sollte es mit dieser nicht weit her sein, wird der Dienst für die Litauen-Truppe angeordnet und Führung gezeigt. „Ich bin überzeugt, dass Berlin dies alles derzeit realistisch einschätzt. Das zeigt sich deutlich daran, dass die deutsche Regierung zu den größten Unterstützern der Ukraine zählt und die Verteidigungsausgaben deutlich erhöht, um die Bundeswehr zu einer der stärksten konventionellen Armeen Europas aufzurüsten. „Litauen ist“, so Botschafter Giedrius Puodžiūnas, „eine Erfolgsgeschichte. Seit 2004 hat sich das
Varškės BlyneliaiQuarkpfannkuchen (für 4 Personen)
Zutaten:
• 2 Eier
• 250 g Quark (mind. 40 % Fett)
• 20 g brauner Zucker
• 1 Prise Salz
• 120 ml Milch
• 100 g Weizenmehl (Type 550)
• 1 ½ EL Butterschmalz oder Speiseöl zum Braten
Zubereitung:
Die Eier trennen und Eigelbe mit Quark,
BIP pro Kopf fast vervierfacht und liegt heute bei rund 87 Prozent des EU-Durchschnitts, das in unserer Hauptstadt Vilnius sogar bei 105 Prozent. Dennoch dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Litauen muss die Chancen der EU weiterhin nutzen und die Wirtschaft sowie die Sozialsysteme weiter stärken und modernisieren." Es sei ein Privileg, so der Diplomat, Litauen in Deutschland vertreten zu dürfen. Was er sagen möchte: Die deutsch-litauische Partnerschaft ist ein Beispiel dafür, wie Solidarität, Vertrauen und gemeinsame Werte Europa stark machen. „Meine Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Partnerschaft weiter wächst und zum Wohlstand unserer Länder beiträgt“.
Zucker und Salz vermengen, Milch dazugeben und alles mit einem Schneebesen verquirlen. Das Mehl sieben, hinzufügen und alles gründlich verrühren. Das Eiweiss steif schlagen und vorsichtig unter den Teig heben.
In einer Pfanne das Butterschmalz oder Speiseöl erhitzen. Vom Teig mit einem Esslöffel kleine Portionen abnehmen, in das erhitzte Fett geben und zu Pfannkuchen formen. Wenige Minuten von beiden Seiten braten, bis die Pfannkuchen goldbraun sind. Dazu schmecken Heidelbeermarmelade und saure Sahne (Sauerrahm).

Varškės Blyneliai – die traditionellen litauischen Quarkpfannkuchen gelten als beliebter Klassiker der heimischen Küche und stehen exemplarisch für die bodenständige Esskul-
Behörden Spiegel Berlin und Bonn / März 2026












































www.behoerdenspiegel.de
























(BS/Anne Mareile Moschinski) Die EU stellt ihren Haushalt ab 2028 neu auf. Das hat Folgen für die europäische Agrar- und Förderpolitik – und dürfte Nachteile für den ländlichen Raum mit sich bringen.






















Der Bau von Mehrgenerationenhäusern und Radwegen, frisch sanierte Freibäder, Projekte für den Umweltschutz: Um kommunale Infrastruktur dauerhaft am Leben zu erhalten, sind Förderprogramme der Europäischen Union essenziell. Ab 2028 werden die Wege der Brüsseler Geldströme neu geordnet, die EU stellt ihren Haushalt, den sogenannten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), neu auf. Damit bekommt auch das Fördersystem der EU ein neues Fundament. Bislang flossen die Gelder aus verschiedenen Fördertöpfen an die Kommunen. Nun ist für die Zukunft ein großer Fonds geplant, aus dem Investitionen für Bürgerinnen und Bürger und Regionen finanziert werden. Parallel haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weniger Vorgaben zur Ausgestaltung der Fördermittel zu erfüllen. Das sorgt nicht nur in einigen Bundesländern, sondern auch bei Umwelt- und Kommunalverbänden für Kritik.












Fördergelder konkurrieren muss. Zudem sollen die EU-Mitgliedstaaten künftig mehr Verantwortung bei der Verteilung der Fördergelder tragen. Das könnte dazu führen, dass großstädtische Projekte bevorzugt werden.
„Ich sehe die Re-Nationalisierung kritisch“, sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) und weist darauf hin, dass für die meisten Förderbereiche keine Mindestbudgets mehr vorgesehen sind. Dies führe zu einem „Race to the Bottom“: Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards würden abgesenkt, um wettbewerbsfähig zu bleiben und den Förderzuschlag zu erhalten.
LEADER-Fortbestand ist ungewiss Ein weiterer Punkt, der Förderprogramme für den ländlichen Raum, wie LEADER, gefährdet, ist die Anhebung der nationalen Kofinanzierungssätze. Bisher stellte die EU 80 Prozent der öffentlichen Mittel bereit, künftig sollen es je nach Re-
„Wenn die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht zusammenkommt, können viele großartige Vorhaben nicht umgesetzt werden.“
Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin in Niedersachsen
Vor allem in Niedersachsen regt sich Protest an der geplanten Haushaltsreform. Die Befürchtung: Der ländliche Raum könnte zugunsten urbaner Regionen benachteiligt werden, da er mit sozialen Projekten um
gion nur noch 40 oder 60 Prozent sein. „Das kann für viele großartige Vorhaben bedeuten, dass sie nicht umgesetzt werden, weil die erforderliche nationale Kofinanzierung nicht zusammenkommt“, so Staud-































te. So gehe es bei LEADER nicht um kommunale Pflichtaufgaben, die finanziert werden müssten, sondern um freiwillige Maßnahmen zur Umsetzung „eines regionalen Entwicklungskonzeptes“ – was nicht zwangsläufig das Zustandekommen einer nationalen Kofinanzierung garantiert.
Die Sorge um den ländlichen Raum untermauert ein Positionspapier, das die niedersächsische Landesregierung kürzlich an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) übergab. Darin appelliert sie an die Bundesregierung, sich für den Erhalt der regionalen Fördergelder in Brüssel einzusetzen.





Auch der Deutsche Städtetag (DST) hat Kritikpunkte am MFR. So werde mit der geplanten Einrichtung eines „Superfonds“ die bewährte dezentrale Förderstruktur gefährdet. Der DST rechnet damit, dass in Zukunft weniger Fördermittel in die Stadtentwicklung fließen und befürchtet wie Landwirtschaftsministerin Staudte, dass mit der Einrichtung eines einzigen Fonds ein Konkurrenzkampf zwischen Landwirten und Kommunen entstehen könnte. Das schwäche die Entwicklungsmöglichkeiten der Städte, so DST-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt. In den neuen Haushaltsplänen sei die bisherige Quote für nachhaltige Stadt-
„Es besteht die realistische Gefahr, dass LEADER künftig nicht mehr in der Form und Breite bestehen kann, wie das heute der Fall ist.“
Dr. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags
Dr. Kay Ruge, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags (DLT), kritisiert, ähnlich wie Landwirtschaftsministerin Staudte: Das EU-Parlament habe bislang weder eine Mindestquote noch eine Anpassung der Kofinanzierungssätze vorgesehen. „Damit besteht eine realistische Gefahr, dass LEADER künftig nicht mehr in der Form und Breite bestehen kann, wie das heute der Fall ist“, erklärt er in einem Statement für den Behörden Spiegel. Der Deutsche Landkreistag setzt sich auf Ebene von Bund und EU für einen „möglichst flächendeckenden Erhalt von LEADER ein.
entwicklung nicht mehr enthalten. „Angesichts der angespannten kommunalen Haushalte droht dadurch ein deutlicher Rückgang wichtiger Investitionen in den Städten“, erklärt Schuchardt.
Mitspracherechte für Kommunen Der Deutsche Landkreistag sieht auf Ebene der Landkreise die Zentralisierung der Fördermittelverwaltung ebenfalls kritisch. Zudem fordert er, dass die Länder weiter in Abstimmung mit den Kommunen über den Einsatz der Fördermittel entscheiden sollen. Auf der anderen Seite sei einer größeren Flexibilität








aber auch Positives abzugewinnen. Denn bislang seien Projekte häufig an europäischen Zielvorgaben vorbei gefördert worden, statt die Herausforderungen vor Ort in den Blick zu nehmen. Damit die geplante Flexibilisierung bei der Fördermittelvergabe positive Effekte entfalte, benötigten die Kommunen allerdings „echte Mitspracherechte“, so DLT-Hauptgeschäftsführer Ruge. Nur dann würden die Förderbedarfe adressiert. Momentan ist die Situation so: Die Kommunen werden über die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden lediglich informiert.
Unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) haben zudem mehrere Umweltverbände, darunter der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und NABU, zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Stellung bezogen. In einem Positionspapier schreiben sie, wie der Haushalt der Europäischen Union aufgestellt sein muss, damit Europa ökologisch, sozial und wirtschaftlich widerstandsfähig bleibt. Dabei kritisieren sie: Konkrete Beiträge zum Klima-, Umwelt-, Tier- und Naturschutz seien bei der Reform des EUHaushalts nicht vorgesehen. Für den Fall, dass mit dem neuen EU-Haushalt Förderprogramme wie LEADER entfallen, haben Kommunen kaum Möglichkeiten, die entstehende Finanzierungslücke zu kompensieren. „Schon heute fällt es vielen Kommunen schwer, die für die Kofinanzierung nötigen Eigenanteile zu erbringen“, sagt DLTHauptgeschäftsführer Ruge. Blieben europäische Fördermittel aus und würden keine vergleichbaren Programme auf Bundes- oder Landesebene eingesetzt, könnten bisher geförderte Projekte in Zukunft nicht mehr finanziert werden.







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ehörden Spiegel: Eurode ist ein Labor für eine gemeinsame Verwaltung: Welche Leistungen bieten Sie heute grenzüberschreitend an und wie wirkt sich das auf die Servicequalität und die Kosten aus?
Dr. Benjamin Fadavian: Die Zielsetzung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Herzogenrath und Kerkrade orientiert sich seit Anfang der 1990er-Jahre an der Zusammenarbeit auf all denjenigen Gebieten, auf denen es sinnvoll ist. So sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte verwirklicht worden, z. B. die Neugestaltung der Neustraße als erste „Europäische Straße ohne Grenzen“, Sprach- und Kennenlernkooperationen zwischen Kindergärten in Herzogenrath und Kerkrade und in den Grundschulen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Feuerwehren, der Rettungsdienste, der Polizei sowie der Sicherheits- und Ordnungskräfte.
Das Eurode Business Center und der Zweckverband Eurode sind wichtige Anlaufstellen für diverse grenzüberschreitende Themen: Seien es der Grenzinfopunkt, die regelmäßigen Bürgersprechstunden der beiden Bürgermeister oder die in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Region Aachen organisierten Sprechtage für Grenzgänger, um Bürger bei der Lösung der vielfältigen rechtlichen Probleme, die das Leben und Arbeiten in zwei verschiedenen Staats- und Rechtssystemen mit sich bringt, zu unterstützen.
Interview mit Dr. Benjamin Fadavian, Bürgermeister der Stadt Herzogenrath
Zwei Städte – ein gemeinsamer Service
(BS) Eurode lässt länderübergreifende Verwaltung gelingen: Herzogenrath und das niederländische Kerkrade kooperieren von Bildung bis Sicherheit. Bürgermeister Dr. Benjamin Fadavian benennt Erfolge und Hürden. Die Fragen stellte Julian Faber.

Die dem Projekt namensgebende Burg Rode ist Wahrzeichen einer zusammenwachsenden Region: Herzogenrath und Kerkrade zeigen, wie Verwaltung harmonisiert werden kann.
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Behörden Spiegel: Wie ist die Kooperation mit Kerkrade organisatorisch aufgestellt?
Behörden Spiegel: Welche Vertragsund Governance-Elemente haben sich bewährt, um Projekte rechtssicher und zügig zu starten?
Dr. Fadavian: Der Zweckverband EURODE setzt bei zahlreichen Vorhaben auf die rechtliche Unterstützung von b-solutions, einer Initiative
Dr. Fadavian: Zentrales Organ der Kooperation ist der Eurode-Zweckverband mit einem eigenen Vorstand und regelmäßigen Sitzungen. In ihm arbeiten lokale Verwaltungen, Bürger und Organisationen zusammen, um grenzüberschreitende Probleme zu lösen und die gleichzeitig grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen, beispielsweise durch gemeinsame Veranstaltungen oder Aktionen.
Reaktionen auf Abschlussbericht der Sozialstaatskommission
(BS/Anne Mareile Moschinski) Die kommunalen Spitzenverbände befürworten die Vorschläge zur Reform des Sozialstaats: Leistungen sollen gebündelt, Verfahren vereinfacht werden. Ökonomen drängen hingegen auf eine Änderung bei den Freibeträgen.
Den Sozialstaat einfacher, schneller und verständlicher gestalten – das ist das erklärte Ziel der Sozialstaatsreform. Kürzlich legte die zuständige Kommission ihren Abschlussbericht vor. Darin empfiehlt sie 26 Maßnahmen zur Modernisierung des Sozialstaats. „Die Sozialstaatsreform ist ein Befreiungsschlag für Millionen Menschen in Deutschland“, erklärte Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, anlässlich der Veröffentlichung. Erreicht werde dies durch konsequente Digitalisierung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, fügte er hinzu.
Im Detail sieht der Abschlussbericht Folgendes vor: Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen in einem Sozialleistungssystem zusammengeführt werden – damit gäbe es nur noch jeweils eine Anlaufstelle. Zudem sollen die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht erwerbsfähige Personen zuständig sein. Der Effekt: Aus vier Behörden würden zwei.
Prozesse digitalisieren und automatisieren
Die Ergebnisse der Sozialstaatskommission bewerten der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Landkreistag (DLT) positiv. Es würden damit Sozialleistungen stärker gebündelt und Verfahren vereinfacht. Damit sei der Anfang gemacht, um den Sozialstaat übersichtlicher und für die Bürgerin-

Die Kommission zur Reform des Sozialstaats schlägt in ihrem Abschlussbericht 26 Maßnahmen zur Modernisierung von Verwaltungsprozessen und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor.
nen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten. Allerdings, so ergänzt
DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. André Berghegger: „Eine Lösung der dramatischen kommunalen Finanzlage ist damit nicht verbunden.“ Der Deutsche Städtetag (DST) begrüßt die Empfehlungen des Abschlussberichts ebenfalls und bezeichnet sie als „starke Impulse“. „In puncto Entbürokratisierung und Digitalisierung ist das ein Durchbruch“, erklärte DST-Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt
Ein weiterer Punkt, den der Abschlussbericht der Sozialstaatskommission thematisiert: Für Beziehende von Grundsicherung lohne sich Erwerbsarbeit häufig zu wenig. Denn mit dem aktuellen System werde geringfügige und teilzeitnahe Beschäftigung begünstigt, sodass niedrige Einkommen mit Bürger-
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geld aufgestockt würden. Wer in eine vollzeitnahe oder Vollzeit-Beschäftigung wechsle, profitiere häufig von nur geringen finanziellen Vorteilen.
Substanziellere Reformen nötig Die Kommission schlägt deshalb vor, die Freibeträge für Minijobs zu senken und höhere Freibeträge für vollzeitnahe Beschäftigung einzuführen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) begrüßt den Vorschlag: Damit sei der Anreiz größer, den Lebensunterhalt stärker aus eigener Arbeit zu sichern und sich aus dem Transferbezug herauszubewegen. Die IW-Ökonomen schränken aber ein: Mit den geänderten Freibeträgen dürfte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten. Die höheren Freibeträge würden auch Haushalten mit höheren Erwerbseinkommen zugutekommen.
der Europäischen Kommission. Sie berät öffentliche Einrichtungen bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen, die durch unterschiedliche nationale Gesetzgebungen entstehen. So wurde b-solutions etwa bei Beschränkungen für Telearbeit sowie bei der Zusammenarbeit von Ordnungsämtern über Staatsgrenzen hinweg eingebunden. Ein zentrales Förderinstrument ist zudem das EU-Programm Interreg, das zahlreiche Projekte in der Grenzregion ermöglicht. Die Euregio Maas-Rhein unterstützt dabei kleinere grenzüberschreitende Initiativen über den Small Project Fund. So wurde auf diesem Weg beispielsweise die „Eurode-Geschichtsmeile“ realisiert. Aktuell wird darüber ein gemeinsames Bildungsprojekt mit der Städteregion Aachen grenzüberschreitend gefördert.
Behörden Spiegel: Welche nächsten Eurode-Ausbaustufen planen Sie und welche Unterstützung erwarten Sie von Land, Bund und EU?
Dr. Fadavian: Digitalisierung ist in den Niederlanden traditionell stärker ausgeprägt als bei uns und schreitet auch in den Kommunen stetig voran. Der Eurode-Zweckverband
koordiniert allerdings vor allem die Arbeitsvermittlung, den Grenzinfopunkt und die kulturelle Zusammenarbeit und bietet weniger klassische Behördendienstleistungen an. Daher ist die Digitalisierung für den Ausbau der Zusammenarbeit in Eurode nicht der stärkste Treiber. Von Land, Bund und EU erwarten wir stattdessen mehr Unterstützung bei der rechtlichen Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Denn gerade in Bereichen, die die Menschen in den beiden Städten selbst betreffen, fehlt es aufgrund strenger und unflexibler Regularien an Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Austauschs. So gibt es noch einige rechtliche Hemmnisse, die die Bevölkerung davon abhalten, auf der jeweils anderen Seite der Grenze so zu leben und zu wirken wie im eigenen Stadtgebiet. Das betrifft vor allem soziale Themen wie Pflege und Gesundheitsversorgung, Jugendhilfe oder andere im Sozialversicherungsrecht geregelte Aspekte.
Thüringen fördert Gemeindefusionen
(BS/Julian Faber) Mit überarbeiteten Leitvorstellungen zur freiwilligen Gemeindeneugliederung will Thüringen seine Kommunen fit für die Zukunft machen. Das Ziel ist, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebene zu sichern.
Der Entwurf wurde vom Thüringer Innenministerium vorgestellt und soll künftig den Rahmen für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden bilden. Kern des Ansatzes bleibt das Prinzip der Freiwilligkeit. Zwangsfusionen sind nicht vorgesehen. Stattdessen setzt das Land auf verlässliche Kriterien und finanzielle Anreize: Künftig sollen neu gebildete Gemeinden in der Regel mindestens 6.000 Einwohner erreichen, bezogen auf Bevölkerungsprognosen bis 2045. In besonders dünn besiedelten Regionen kann die Zielgröße auf 5.000 Einwohner abgesenkt werden. Zusammenschlüsse können auch schrittweise erfolgen, etwa über mehrere Fusionen hinweg. Begleitet wird das Konzept durch finanzielle Förderinstrumente. Geplant sind Neugliederungsprämien von bis zu 200 Euro pro Einwohner, maximal jedoch zwei Millionen Euro pro Gemeinde. Ziel ist es, Investitionsstaus abzubauen und neue Verwaltungseinheiten handlungsfähig zu machen. Auch Entlastungen für hoch verschuldete Kommunen sind vorgesehen. „Damit trägt das Land dazu bei, den Gemeinden Planungssicherheit zu geben, um sich aus eigener Kraft zukunftsfest aufzustellen“, betont Kommunalstaatssekretär Andreas Bausewein (SPD).
Kleine Gemeinden, große Aufgaben Das Innenministerium verweist darauf, dass seit 2017 bereits mehr als 300 Thüringer Gemeinden freiwillig fusioniert oder enger zusammengearbeitet haben. Größere Verwaltungseinheiten hätten sich dabei als leistungsfähiger erwiesen, insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, der Personalgewinnung und der Daseinsvorsorge. Für den Öffentlichen Dienst vor Ort hat die Reform unmittelbare Bedeutung: Zusammenschlüsse ermöglichen es, Fachkompetenzen zu bündeln, Verwaltungsprozesse zu vereinheitlichen und Engpässe beim Personal zumindest teilweise abzufedern. Gleichzeitig gehen Fusionen mit organisatorischen Umstellungen, neuen Zuständigkeiten und Veränderungsprozessen in den Verwaltungen einher, die aktiv gesteuert werden müssen.
Die Landesregierung aus CDU, SPD und BSW betont, dass es nicht allein um Verwaltungsstrukturen gehe, sondern um die langfristige Sicherung kommunaler Leistungsfähigkeit. Sinkende Bevölkerungszahlen, Fachkräftemangel und steigende Investitionsbedarfe machten neue Strukturen notwendig. Ergänzend diskutiert das Land weitere Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft, etwa über Kreditprogramme oder gezielte Förderangebote. Die Leitvorstellungen wurden zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen. Um nahtlos an auslaufende Förderungen anzuknüpfen, ist ein Beschluss bis Ende diesen Jahres vorgesehen.
Die Bürgerinnen und Bürger „können sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werden kann“, beruhigt Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck (CDU). Was für Wählerinnen und Wähler eine Selbstverständlichkeit ist, stellt für den Verwaltungsapparat eine Ketten von Fristen, Rechtsfragen und Prüfschritten dar. Wenn Wahlrechtsänderungen revidiert und Erfahrungsträger pensioniert werden, wandeln sich Routinen schnell zum ausgewachsenen Krisenmanagement.
Wahlrecht verfassungswidrig
In Hessen werden die Wahlen von einem wegweisenden Urteil des Staatsgerichtshofs überschattet. Die schwarz-rote Landesregierung hatte das etablierte Sitzverteilungsverfahren verändert, da es aus ihrer Sicht „zu einer erheblichen und sich fortwährend verstärkenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen beigetragen“ habe. Die Reform wurde jedoch auf Antrag der FDP und mit Unterstützung der übrigen Oppositionsfraktionen als verfassungswidrig verworfen. Staatsgerichtshof-Präsident Wilhelm Wolf sagte in seiner Begründung, die Reform führe zu einer „systematischen Verzerrung zuungunsten kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften.“ Poseck erklärte, das Urteil sei zu respektieren, aber „so nicht vorhersehbar“ gewesen. Damit kehrt das Land nun kurzfristig zum etablierten Verfahren zurück.
Für die Wahlämter ist dies weniger ein politischer Streit als ein Organisationsprojekt im laufenden Betrieb. Bereits erstellte Schulungsunterlagen und interne Ablaufpläne müssen nun unter erheblichem Zeitdruck überarbeitet werden. Ebenfalls geboten sei, „bereits abgeschlossene Testszenarien sowohl beim IT-Dienstleister als auch im Wahlamt“ zu wiederholen, „was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet“, so der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen der Stadt Frankfurt am Main, Stefan Köster
All das in einer Phase, in der viele Verwaltungen ohnehin unter erheblicher Personalknappheit leiden. Ähnlich wie bei der Wahlprüfungsbeschwerde und Klage auf Neuauszählung der Bundestagswahl durch das BSW könnte sich so auch in Hessen indirekt das Fehlerpotenzial
Kommunalwahlen in Hessen und Bayern
(BS/Julian Faber) Das Superwahljahr 2026 beginnt in den Städten und Gemeinden – und trifft die Verwaltung dort, wo sie am dünnsten besetzt ist. In Hessen zwingt ein Urteil zur Kurskorrektur im Wahlrecht, in Bayern steht ein spürbarer personeller Umbruch an. Beides verspricht nicht nur politischen Mehrheiten, sondern auch den Takt der Verwaltungsarbeit zu verändern.

Es ist die komplexeste Wahl im deutschen Föderalstaat: Mit bis zu vier Stimmen werden (Ober-)Bürgermeister, Landräte, Gemeinde-, Stadt- sowie Kreistage gewählt. Foto: BS/Christian Schwier, stock.adobe.com
– und folglich die Zahl potenzieller Konflikt- und Streitfälle – erhöhen. Entsprechend wächst der Bedarf an Prüfung, Dokumentation und transparenter Kommunikation.
Zwischen Kontinuität und Umbruch
Im Gegensatz zu Hessen bleiben die Verfahren in Bayern etabliert. Dennoch ist die Wahl alles andere als Routine. Besonders auffällig ist der personelle Umbruch: Rund ein Drittel der amtierenden Landrätinnen und Landräte tritt nicht erneut an. Die Gründe sind vielfältig, doch Alter, hohe Belastung und veränderte Erwartungen finden dieser Tage vermehrt Eingang in die Begründungen.
Für die Verwaltungen bedeutet dieser Wechsel einen Verlust von Erfahrung und eingespielten Entscheidungswegen. Phasen der Neuorientierung und Einarbeitung, die zusätzliche Kapazitäten binden,
werden die nächsten Jahre absehbar prägen – jedenfalls, wenn sich ausreichend Nachfolgerinnen und Nachfolger finden.
„Die Menschen haben schlicht keinen Bock mehr, den Mangel zu verwalten.“
Uwe Brandl, Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
Denn obwohl die Vielfalt an Parteien und Wählergruppen wächst, sinkt die Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern für die Gemeindeund Städträte. Gemeindebundpräsident Uwe Brandl (CSU) findet deutliche Worte: Er sei nun seit 23 Jahren Präsident, „aber so habe ich
das noch nicht erlebt“. Überrascht ist er allerdings nicht: „Die Menschen haben schlicht keinen Bock mehr, den Mangel zu verwalten.“ Innenminister Joachim Hermann (CSU) konstatiert: „Ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort keine starken, lebendigen Kommunen – und keine stabile Demokratie.“ Brandl fordert einen wirksamen Schutz vor Anfeindungen – andernfalls werde die Bereitschaft weiter sinken: „Selbst im hauptamtlichen Bereich überlegen immer mehr, ob sie überhaupt bereit sind, Zeit, Nerven und letztendlich auch Herzblut zur Verfügung zu stellen.“ Konflikte um Kandidaturzulassungen, etwa nach Entscheidungen von Beschwerdeausschüssen, unterstreichen den Prüfungsaufwand für Verwaltungen. Gerade kleinere Kommunen stoßen dabei an personelle Grenzen, da Wahlprüfung, Bürgeranfragen und laufender Verwaltungsbetrieb parallel bewältigt
werden müssen. Mit steigender Fragmentierung der politischen Landschaft werden Koalitionsbildungen schwieriger – und Verwaltungsarbeit moderationsintensiver. Mehr Abstimmungsrunden, längere Entscheidungswege, höhere Anforderungen an Steuerung und Priorisierung sind die Folge.
Bedeutung für Verwaltung und ÖD Unabhängig vom jeweiligen Bundesland stehen die Kommunalverwaltungen vor strukturellen Herausforderungen. Wahlorganisation, rechtliche Absicherung und Öffentlichkeitsarbeit treffen auf einen ohnehin angespannten Verwaltungsalltag. Personalmangel, hohe Altersabgänge und zusätzliche Aufgaben durch Digitalisierung, Klimaanpassung und Sozialpolitik belasten die Kapazitäten. „Die Funktionsfähigkeit unseres Landes hängt maßgeblich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab“, konstatiert auch der bayrische Finanzminister Albert Füracker (CSU). Zudem beeinflussen die Wahlergebnisse direkt die Verwaltungsarbeit: Neue politische Mehrheiten können Prioritäten verschieben, Projekte stoppen oder beschleunigen und Verwaltungsstrukturen verändern. In dieser Gemengelage gewinnt die Verwaltungsführung an Bedeutung, ebenso Personalvertretungen und Organisationssteuerung, weil kommunalpolitische Entscheidungen mittelbar auf Stellenpläne und Aufbauorganisation zurückschlagen. Gerade in fragmentierten Räten wächst die Bedeutung einer professionellen, neutralen und stabilen Verwaltung als Kontinuitätsanker. Der öffentliche Dienst fungiert damit zunehmend als stabilisierendes Element kommunaler Handlungsfähigkeit. Hessen und Bayern zeigen exemplarisch, unter welch unterschiedlichen Vorzeichen kommunale Wahlen verlaufen können – und wie ähnlich die Herausforderungen für Verwaltungen dennoch sind. Die Kommunalwahlen 2026 sind damit nicht nur ein politischer Stimmungstest, sondern ein Belastungstest für den Öffentlichen Dienst. Entscheidend wird sein, ob rechtliche Rahmenbedingungen stabil, Zuständigkeiten klar und Ressourcen realistisch sind – damit kommunale Demokratie nicht nur organisiert, sondern dauerhaft getragen werden kann.
… hörte ich von Traitsching, einem kleinen Ort in Bayern, der der EU-Förderung den Rücken kehrte. 2.500 Einwohner und ein bodenständiger Wunsch, das Freibad zu sanieren. 150.000 Euro Zuschuss stellte Brüssel in Aussicht. Aber die Auflagen sahen ein kleineres Becken, endlose Pläne sowie zwei Jahre Wartezeit mit den Unwägbarkeiten einer europaweiten Ausschreibung vor. Stattdessen entschied sich Traitsching für ein Generalunternehmen, sechs Monate Bauzeit, niedrigere Kosten und den Kindergarten gleich mit im Mietmodell. Dieses Beispiel zeigt es deutlich: Fördermittel bringen nicht nur Geld ins Portemonnaie, sondern auch Regeln, Verzögerungen und ein bürokratisches Korsett, das oft mehr lähmt als löst. Wer darauf verzichtet, kann Vorhaben oft schneller, flexibler und zu geringeren Kosten umsetzen. Wenn Förderung teuer wird Europa will Gutes. Nachhaltigkeit, Transparenz, Solidarität – große Ziele, die mit üppigen Fördertöpfen unterlegt werden. Doch wie so oft zeigt sich: Zwischen der Idee aus Brüssel und der Realität auf dem Dorfplatz liegen Welten. Und manchmal Wälder! In der Slowakei wurde für ein EU-gefördertes Freizeitprojekt tatsächlich der umgebende Forst gerodet. Der Trail war genehmigt, der Wald im Weg. Der DobytkárSkandal steht exemplarisch für eine




Foto: BS/privat
Förderkultur, die Kreativität nicht belohnt, sondern provoziert. Zehn Millionen Euro Schmiergeld, manipulierte Ausschreibungen, künstlich erhöhte Preise – und am Ende steht ein Spielplatz, der mehr Papier als Realität ist.
Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser Auch in Ungarn, Rumänien oder Bulgarien wiederholen sich solche Geschichten: gefälschte Unterlagen, fingierte Unternehmen, routinierte Bestechung. Natürlich laufen auch in diesen Ländern die meisten Verfahren völlig korrekt ab. In Brüssel hat man dennoch reagiert und die nationalen Prüfmechanismen verschärft. Und in Deutschland werden diese Regeln selbstverständlich mit vorbildlicher Gründlichkeit ausgeführt. Hier ist zwar der Betrug äußerst selten, die Bürokratie dafür umso zuverlässiger. Anträge werden geprüft, belegt, verifiziert, bis selbst die motivierteste Kommune die Geduld verliert. Zwischen Projektidee und Auszahlung liegen manchmal
fünf Jahre und ein halbes Archiv an Nachweisen. Das ist effizient, wenn man Missbrauch vermeiden will, aber wenig hilfreich, um Innovationen zu fördern.
Papier frisst Praxis Kleine Gemeinden wie Traitsching haben keine eigenen Förderabteilungen. Jeder Antrag frisst Monate: Nachweise, Pläne, Änderungsanträge. Schlussendlich drohen Rückforderungen. Nicht nur für Traitsching sind die Verfahren zu komplex, zu riskant und zu zeitintensiv. Die Folgen sind spürbar. Wichtige kommunale Infrastrukturprojekte bleiben auf der Strecke, weil die Antragslast die Budgets übersteigt. In ländlichen Regionen, wo Personal knapp ist, wird Förderung zur Luxusfalle. So wächst in Europa zuweilen eine paradoxe Förderlandschaft heran: In manchen Ländern findet das Geld öfters als anderswo den falschen Empfänger, in anderen traut man sich nicht, es überhaupt anzufassen – zu groß ist die Angst, an einem Formular zu scheitern oder
sich in den Gängen der Bürokratie zu verirren.
Die europäische Förderpolitik verfehlt so ihren eigenen Anspruch: Statt Regionen zu verbinden, werden Distanzen gewahrt; vor allem dann, wenn am Ende die Vorsicht oder die Versuchung siegt. Der Fall aus Traitsching zeigt, dass europäische Ideen erst dann tragen, wenn sie lokal ankommen – mit weniger Verwaltung, aber mehr Mut zu eigenständigen Lösungen. Und diese können durchaus erfrischend sein.
Einen
Weg vorbei an der Digitalisierung gibt es nicht mehr.
Jürgen Krogmann , Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und Präsident des Niedersächsischen Städtetages, machte während seiner Rede auf dem Kongres Smartes Niedersachsen deutlich, dass eine gesellschaftliche Teilhabe ohne digitale Zugänge nicht möglich ist. Auch Hannovers Oberbürgermeister, Belit Onay, konstatierte, dass sich alle auf die Digitalisierung einlassen müssten und führte aus, dass diese auch die Chance biete, die Verwaltung besser zu gestalten.
Kein Wunder von Hannover Daher sollte jetzt gehandelt werden, um nicht zurückzufallen, warnt Onay. Bei der Digitalisierung gehe es immerhin auch um die Zukunft der Daseinsvorsorge. Die Landeshauptstadt Niedersachsens hat geht dabei mit gutem Beispiel voran. So hat Hannover in den vergangenen Jahren einen enormen Sprung im Smart City Index des Bitkom vollführt und liegt mittlerweile auf dem siebten Platz. Zudem seien in Hannover nun 94 Prozent der Leistungen digital abrufbar. Die fehlenden sechs Prozent würden in den kommenden Monaten folgen. Für Onay handelt es sich hierbei aber nicht um ein „Wunder von Hannover“. Er ist fest davon überzeugt, dass die gute Entwicklung der Stadt im Bereich der Digitalisie-
Von Langzeitbedarfsprognosen über Wartungsinformation, bis hin zum optimierten Fahrterlebnis von Bürgerinnen und Bürgern sind die Angebote mal mehr, mal weniger wahrnehmbar für die Bevölkerung. Gut erkennbar ist dies im Bereich der smarten Mobilität. Während neue Angebote wie OnDemand-Services oder MobilitätsApps von Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden, fliegen indirekte Änderungen, die sie betreffen, unter ihren Radar.
Bei Grün fahren
Ein gutes Beispiel ist hier die Verkehrssteuerung – Am ehesten Bemerkbar durch Grünphasen bei Ampeln. Wenn Verkehrssteuerung gut funktioniert, wird sie von den Verkehrsteilnehmenden kaum bis nicht wahrgenommen. Aber auch Verkehrssteuerung wird seit eini-
Die versäumte Digitalisierung aufarbeiten
(BS/Sven Rudolf) Die vom Bund geförderten 73 Smart-City-Modellkommunen zeigen eindrucksvoll, wie Digitalisierung und smarte Verwaltung gehen. Sieben dieser Kommunen befinden sich in Niedersachsen. Abseits dieser Vorreiterkommunen geht es jedoch noch schleppend mit der Digitalisierung voran, etwas, dass sich jetzt ändern soll.

Mit „Willkommen im Digital Valley Deutschlands“ begrüßte Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay die Teilnehmenden in der Landeshauptstadt Niedersachsens. Foto: BS/Bildschön
rung auch andernorts möglich ist. Gerade Städte, die wie Hannover als Modellkommune ausgewählt werden, können mit Mut zur Lücke bei einigen Projekten wichtige Grundsteine legen.
Unterstützend bei dieser Transformation können neben dem Bund und den Kommunen, die bereits weiter fortgeschritten sind, vor allem die Länder wirken. Anke Pörksen, Digitalisierungsstaatssekre-
Die Vielfältigkeit der Smart Cities
tärin aus dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, erklärte, das Land habe die Digitalisierung bisher zu sehr vernachlässigt. Auf Landesebene habe man sich nicht genug
mit dem Thema beschäftigt und auch die Kommunen nicht ausreichend unterstützt. Etwas, dass sich nun geändert habe wie Pörksen versicherte. In diesem Zusammenhang sei es umso erfreulicher, dass nun genügend Geld für die Unterstützung der Kommunen bereitstehe. Ziel der Landesregierung sei es nun, das Versäumte nachzuholen. Doch ganz ließe sich die Digitalisierung nicht als Top-Down-Prozess umsetzen.
Raum für Digitalisierung
So hat das Land gemeinsam mit dem Landkreis Nienburg versucht, möglichst viele Leistungen nahezu gleichzeitig flächendeckend auszurollen – ein Projekt, das geglückt sei, erklärte die Staatsekretärin. Trotz der gewonnen Erkenntnisse erklärt Pörksen, dass ein so schnelles, zumal flächendeckendes Ausrollen der Leistungen landesweit jedoch nicht möglich sei. Um die Prozesse zu beschleunigen und Mehrfacharbeit zu verringern, hat das Land gemeinsam mit IT.Niedersachsen in der ehemaligen Kantine des ITDienstleisters einen Arbeitsbereich eingerichtet, in welchem viele Akteure der Verwaltungsdigitalisierung zusammensitzen können, um die Digitalisierungsprozesse zu vernetzen und gemeinschaftlich voranzubringen. So könne Doppelarbeit vermieden werden, erklärte Pörksen. Gleichzeitig werde damit ein Raum für den Austausch zwischen den wichtigsten Akteuren der Digitalisierung geschaffen.
(BS/Sven Rudolf) Von intelligenter Straßenbeleuchtung über Bewässerung von Bäumen, bis hin zu smarter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern: Die Anwendungen und der Definitionsrahmen von Smart City sind so vielfältig und kreativ, dass auch in den 73 Modellkommunen vermutlich noch kein allumfassendes Bild generiert werden konnte. Smart können Aspekte der städtischen Daseinsvorsorge auf verschiedene Art und Weise sein.
ger Zeit immer smarter und kann Bürgerinnen und Bürger aktiver mit einbinden. Dr. Nicola Lehnhoff, Bereichsleitung Koordinierung und Verkehr der Landeshauptstadt Hannover, erklärte, dass ein Grund für die geringe Wahrnehmung sei, dass nicht alle Projekte, die Mobilität smarter machten auch eine Außenwirkung hätten. So sei die Vernetzung von Systemen oder die Berücksichtigung einzelner Verkehrsteilnehmer nicht sofort ersichtlich. Ein aktuelles Beispiel für ein Projekt der Landeshauptstadt

Die Ausstellung bot nicht nur Möglichkeiten zum Kontakt, sondern auch zum Ausprobieren der Lösungsmöglichkeiten für die Digitalisierung der Verwaltung.
mit Außenwirkung liefert sie aber auch: Die Stadt stellt Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrerinnen und Radfahrern über eine App Informationen zur Verfügung, die Hinweise zu den nächsten Grünphasen von Ampeln geben und vorschlagen, wie schnell oder langsam auf diese zugefahren werden sollte. Lehnhoff stellte die Implementierung des Projekts „traffic pilot – ride the green wave“ auf dem Kongress smartes Niedersachsen vor. (mehr Infos unter www.trafficpilot.eu). Eine ähnliche Anwendung existiert bereits
für die Busse in der Stadt. Diese erhalten im Rahmen der Verkehrssteuerung früher grüne Ampeln, um die Einhaltung der Fahrpläne zu optimieren, was die Fahrgäste aber nicht mitbekommen.
Ein Angebot
Angebote wie traffic pilot adressieren auch ein Problem, welchem sich eine flächendeckende Smarte Mobilität gegenübersieht. Denn smarte Mobilität sollte nicht an der Stadtgrenze oder kurz dahinter enden.

Niedersachsens Digitalisierungsstaatssekretärin Anke Pörksen erklärte, dass die Bürgerinnen und Bürger am besten merkten, dass es vorangehe, wenn sie für Verwaltungsakte nicht mehr zum Rathaus müssten.
Stefanie Schleef von der Wirtschaftsförderung der Stadt Achim und Christina Schulze , Leiterin Mobilität der Metropolregion Hannover-Braunschweig-GöttingenWolfsburg, verdeutlichen, dass eine Vernetzung von Mobilitätsangeboten über Orts- und Kreisgrenzen hinweg deutlich mehr Möglichkeiten biete und auf Bürgerinnen und Bürger attraktiver wirke. Ein Konzept dafür stellte Schleef mit der App des Kreises, „moin mobil“, vor. Dort werden sämtliche Mobilitätsangebote, von der FahrplanAuskunft über Carsharing bis hin zu Parkplatzangeboten, gemeinsam dargestellt und zugänglich gemacht. Die App wird voraussichtlich ab April verfügbar sein. Schulze ergänzte im Gespräch, das Belohnung und Gamification ebenfalls zur verstärkten Nutzung beitragen könnten.

Am ersten Tag zeigten Vertreter der Modellkommunen aus Niedersachsen auf, welche vielfältigen Angebote und Services sie auf die Beine gestellt haben.
Alle Fotos: BS/Bildschön

Anja Ritschel (Mitte) Wirtschafts- und Umweltdezernentin bei der Landeshauptstadt Hannover, erklärte, dass nicht alle Transformationen für die Bürgerinnen und Bürger so nahtlos abliefen wie bei der Stromwende.
Eineauf Smartes Niedersachsen vorgestellte Studie im Auftrag des Niedersächsischen Städtetages zeigt deutlich, dass Kommunen digitale Daten und zentrale Datenplattformen nutzen wollen. Doch über 90 Prozent stehen bei dieser Thematik noch am Anfang. Uwe Sternbeck, Projektleiter „Klimaschutz durch Smart Cities“ beim Niedersächsischen Städtetag, erklärte während der Präsentation, dass es häufig auch am nötigen Rückhalt von verantwortlichen Gremien oder Führungsspitzen fehle. Das führe unter anderem dazu, dass aktuell 60 Prozent der Kommunen des Landes noch keine Strategie zur Datennutzung hätten. Damit die Datennutzung umfassend gelingen könne, brauche es weniger Alleingänge, erklärte Sternbeck. Eine Hürde bei der Erschließung von Daten führte Daniel Wolter, Geschäftsführer, der Stadtwerke Garbsen, auf. Er erklärte, dass es im Bereich der Infrastruktur das Problem gebe, die Informationen und das über Jahre angesammelte Know-how der Angestellten zu erschließen, was durch den demografischen Wandel noch verschärft werde. Daher sei es hier besonders wichtig, diese wertvollen Daten jetzt zu sichern, um sie für künftige Mitarbeitende zu erhalten. Mit diesem und anderen Problemen bei der Erschließung des Datenschatzes beschäftigte sich auch Holger Meyer, stellvertretender Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Digitale Transformationen bei IT.Niedersachsen. Er berichtete, dass sich IT.Niedersachsen bereits vor einigen Jahren mit Kommunen und der Wirtschaft zusammengesetzt habe, um die Thematik voranzubringen. Zwar habe man durchaus einige Fortschritte erzielen können, dennoch bleibe noch einiges zu tun. Sternbeck ergänzte, dass auch Regelungen zur Datensicherheit „aus einer Feder" es den Kommunen erleichtern würden, diese Wege zu gehen, denn gerade die kleinen Kommunen könnten viele der nötigen Schritte zur Datennutzung nicht aus eigener Kraft vollbringen, da es ihnen an

Marie Kollenrott, Bündnis 90/Die Grünen, MdL, Sprecherin für Energie und Klimaschutz, sieht eine der großen Herausforderungen in der Zusammenführung der vorhandenen Daten.

Jürgen Krogmann, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg, machte eingangs deutlich, dass Digitalisierung und die Nutzung der Datenschätze weder nur von unten nach oben noch in die entgegengesetzte Richtung funktionieren.
Kommunale Datenschätze für alle heben
(BS/Sven Rudolf) Vergleiche darüber, dass Daten das Öl und Gold des 21. Jahrhunderts sind, gibt es wie Prozesse in der Verwaltung. Gleichzeitig wird aber auch darüber diskutiert, den Schatz, auf dem die Kommunen sitzen, zu heben. Ein Ziel, dem auch ein großer Teil der Kommunen gerne näher kommen würde. Doch daran scheitert es.

Diese Expertinnen und Experten sind sich einig: Es mangelt nicht an „Schatzsuchergeist“ oder Datenschätzen, welche es zu heben gilt, sondern an Schatzkarten oder Schaufeln. Daher brauche es klare Strukturen, damit keine Kommune auf der Strecke bleibe. Foto: BS/Bildschön
Personal und Zeit fehle. Hier seien große Städte oder auch die Modellkommunen eindeutig im Vorteil.
Zusammenführen und nutzen
Auch Marie Kollenrott , niedersächsische Landtagsabgeordnete Bündnis 90/Die Grünen, und Sprecherin für Energie und Klimaschutz, erörterte ein ganz ähnliches Bild in Bezug auf Daten aus dem Umweltbereich. Hier lägen landesweit viele Daten vor, doch an deren Zusammenführung hapere es. Um zumindest den Kommunen bei der Nutzung ihrer Daten unter die Arme zu greifen, würden, so Renate Mitterhuber, Referatsleite-

Wie Smart City in der Fläche ausgebracht werden kann und wie es mit dem Thema weitergeht, interessierte viele Verantwortliche auf Kommunal- und Landesebene.
rin Smarte Städte und Regionen, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, die Modellkommunen und ihre Projekte durch den Bund gefördert. Ziel sei es, am Ende 700 Lösungen zu haben die mittels Open Source allen zur Verfügung gestellt werden sollen. Über den Marktplatz Deutschland könnten dann die benötigten Digitalisierungsangebote genutzt werden. Dr. Marco Brunzel, Dozent an der HWR Berlin und an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, hinterfragte in diesem Zusammenhang kritisch, ob bei parallel laufenden Projekten
auch über den Abschluss eines der Projekte informiert werde. Dadurch, so argumentiert er, könnten Doppel- oder auch Dreifacharbeiten vermieden werden.
Zwar gebe es Fälle, in denen andere Kommunen über den Abschluss von gleichen/ähnlichen Projekten informiert würden berichtete Stadtwerke Chef Wolter, jedoch erfolge dieser Schritt bisweilen noch viel zu wenig. Mit der Vereinigung der „Diginauten", der Wolter zusammen mit anderen kommunalen und wirtschaftlichen Playern angehört,soll genau dieser Schritt der Kommunikation verbessert werden. Jedoch erinnert er auch daran, dass

Aufgrund des Gesprächsbedarfs fanden sich auch ohne Experten und Moderation Fachforen zum Austausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zusammen – Ganz offen und locker im Stuhlkreis.
es nicht die „eine“ Kommune oder das „eine“ Unternehmen geben werde, welche die meisten der Prozesse umsetzt.
Keine Leuchttürme, sondern Strukturen
Wie Sternbeck führt auch Brunzel weiter aus, dass Alleingänge hier nur wenig helfen. Es brauche keine „etlichen Leuchttürme“, um den Datenschatz zu heben, sondern strukturelle Befähigungen der Kommunen, diese zu erschließen. Dazu brauche es auch einen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit. Bislang seien auch viele der Förderprogramme, in puncto Skalierbarkeit nicht weitergedacht worden, erklärt Christian Mainka, Management & Business Development, City & Bits. In seinen Augen wurde das Thema bislang zu sehr als „Spielerei“ betrachtet. Als positives Beispiel für eine organisierte Datenstruktur nannte Brunzel das deutschlandweite „Datennetz der Geodaten", welches trotz der föderalen Strukturen erschlossen worden sei. Dr. Alanus von Radecki, CEO des Daten-Kompetenzzentrums Städte und Regionen, erklärte die fehlende Verknüpfung und Strukturen beim Thema Daten auch damit, dass es noch an Zuständigkeiten fehle. Kurz gefasst: Wer entscheidet, welche Daten offengelegt werden und wer ist für die Qualität welchen Datensatzes zuständig? Wenn solche organisatorischen Fragen geklärt seien, könnten so von Radecki Stadtwerke und andere Institutionen Daten langfristig und zielführend einsetzen.

Bei so vielfältigen Anwendungsideen im Bereich Smart City war gerade der Austausch zwischen den Programmpunkten wichtig. Alle Fotos: BS/Bildschön
K
ommunen haben nach Paragraf 12, Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung (insbesondere für Investitionen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie vergleichbare Vorhaben) einen Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Alternativen durchzuführen, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten). In anderen Ländern finden sich vergleichbare Regelungen.
Diese Anforderungen sind in der kommunalen Praxis regelmäßig nicht oder allenfalls nur unzureichend umgesetzt. Es fehlt schon der Ausgangspunkt. Kommunen definieren erst gar nicht, ab wann eine Maßnahme für sie „erheblich“ ist. Ohne eine klar definierte Erheblichkeitsgrenze bleibt aber auch offen, ab welcher Grenze Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenberechnungen zwingend durchzuführen sind.
Die Folgen dieser „Scheinflexibilität“ für die Verwaltung sind eine uneinheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und eine eingeschränkte Steuerungs- und Entscheidungsqualität für die ehrenamtlichen Mandatsträger.
Frühzeitige Analyse der Folgekosten
Auch in unserer aktuellen Prüfung lagen im Prüfungszeitraum weder systematische Wirtschaftlichkeitsvergleiche noch belastbare Folgekostenberechnungen für Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung vor. Teilweise wurden zwar Vergleiche durchgeführt, sie beschränkten sich jedoch auf einzelne Kostenarten und ließen wesentliche
Dr. Ulrich Keilmann
leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll von bisher 200 auf 280 Prozent für alle Kommunen erhöht werden. Das sieht der Gesetzesentwurf vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Nach Schätzungen der Regierung spülen die steuerlichen Änderungen jedes Jahr rund 200 Millionen Euro Mehreinnahmen in die Kassen der Kommunen.
Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit
Ziel ist es, mit der geplanten Reform für mehr Gerechtigkeit unter den Kommunen zu sorgen und die teils massiven steuerlichen Spannbreiten zu schmälern. Gewerbesteueroasen sollen eingedämmt und Scheinsitz-Verlegungen von Unternehmen unattraktiver gemacht werden. „Wir wollen verhindern, dass Unternehmen ihren Sitz nur zum Schein dahin verlegen, wo die Gewerbesteuer besonders niedrig ist“, erklärte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Bislang konnten die Kommunen den Hebesatz autonom festlegen,

Folgekosten – etwa für Wartung, Instandhaltung oder Abschreibungen – außer Betracht. Dabei ist die frühzeitige Analyse der Folgekosten von zentraler Bedeutung. Gerade in der Planungsund Errichtungsphase sind die Einflussmöglichkeiten auf die späteren Lebenszykluskosten am größten. Unterbleibt die Betrachtung, besteht die Gefahr, dass Investitionsentscheidungen zwar kurzfristig tragfähig erscheinen, langfristig aber erhebliche Belastungen für Ergebnis- und Finanzhaushalt nach sich ziehen. Das Problem verschärft sich, wenn entgegen der gesetzlichen Bestimmungen aus politischen Motiven Investitionsmittel in die Haushalte eingestellt werden, die im Haushaltsjahr schon keine realistische Umsetzungschance haben. Um Abhilfe zu schaffen und eine Handlungsanleitung zu geben, haben wir eine Berechnungssys-

tematik für Erheblichkeitsgrenzen vorgenommen. Ausgangspunkt ist nicht ein pauschaler Festbetrag, sondern eine am Haushaltsvolumen orientierte, gestufte Berechnung. Grundlage bilden der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen sowie die Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- und Investitionstätigkeit. Aus diesen Größen wird ein Basiswert ermittelt, auf den – abhängig von der Haushaltsgröße – abgestufte Prozentsätze angewendet werden. Die Staffelung reicht von zehn Prozent bei kleineren Haushaltsvolumina bis zu einem Prozent bei sehr großen Haushalten. Damit trägt die Methodik dem Umstand Rechnung, dass Steuerungsspielräume kommunal stark variieren. Zugleich wird vermieden, dass kostenintensive Maßnahmen allein aufgrund hoher absoluter Haushaltsvolumina pauschal von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ausgenommen werden. Die exemplarischen Berechnungen aus drei Haushaltsstrukturprüfungen im Kommunalbericht 2025 zeigen, dass sich die so ermittelten Erheblichkeitsgrenzen deutlich unterscheiden und dennoch auf einer Kurve liegen, die sich zum Ausreißer Eschborn hin
richtigerweise abflacht. In den geprüften Kommunen lagen sie – je nach Haushaltsgröße – zwischen rund 0,4 Mio. Euro und 5,6 Mio. Euro. Der Median betrug bei größeren Städten etwa 2,4 Mio. Euro, bei mittleren Kommunen rund 1,2 Mio. Euro und bei kleineren Gemeinden etwa 0,9 Mio. Euro. Wirtschaftlichkeitsvergleiche erhöhen die Transparenz Die Erheblichkeitsgrenzen sind nicht als starre Schwellenwerte
Erheblichkeitsgrenze (in Mio. Euro)
misszuverstehen. Sie sind regelmäßig zu überprüfen und bei veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Festlegung und Anpassung sind in der Gemeindevertretung zu beschließen. Nur so wird gewährleistet, dass wesentliche Entscheidungen transparent vorbereitet und demokratisch legitimiert sind. Unterhalb der Erheblichkeitsgrenze sollten zumindest die finanziellen Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt sowie auf die Folgehaushalte dargestellt werden. Dies erleichtert es, die Auswirkungen auf die mittelfristige Ergebnisplanung zu erfassen und frühzeitig gegenzusteuern. Wirtschaftlichkeitsvergleiche und Folgekostenberechnungen sind keine bürokratischen Pflichtübungen. Richtig angewandt, erhöhen sie die Transparenz, verbessern die Entscheidungsqualität und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen kommunalen Haushaltssteuerung.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2025, Hessischer Landtag, Drucksache 21/2980 vom 21. November 2025, S. 105 ff. sowie S. 116 ff. mit unserem Leitfaden für Kommunen zur Festlegung einer betraglichen Erheblichkeitsgrenze. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.
Relation zwischen Haushaltsvolumen und Erheblichkeitsgrenze
Eschborn
Haushaltsvolumen (in Mio. Euro)
246. Vergleichende Prüfung 247. Vergleichende Prüfung 248. Vergleichende Prüfung
Quelle: BS/Hessischer Rechnungshof auf Basis der Daten aus: Kommunalbericht 2025 vom 21. November 2025, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften, S. 116 ff.
Bund plant Änderungen bei der Gewerbesteuer
(BS/Anne Mareile Moschinski) Zur Eindämmung von Gewerbesteueroasen will die Bundesregierung die Mindesthebesätze erhöhen. Was den Kommunen mehr Geld einbringt, könnte auf der anderen Seite Unternehmen vertreiben.

Scheinsitz-Verlegungen von Unternehmen sollen in Zukunft unattraktiver werden. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung neue Mindesthebesätze bei der kommunalen Gewerbesteuer einführen. Foto: BS/marcus_hofmann, stock.adobe.com
allerdings durfte dieser eine Mindestgrenze von 200 Prozent nicht unterschreiten. Mit der neuen Un-
tergrenze von 280 Prozent wird nun ein Teil des bisherigen Spielraums geschlossen.
Besonders sind davon Gemeinden betroffen, die bisher mit ihren niedrigen Steuersätzen um wirtschaft-
liche Ansiedlung geworben haben. Während beispielsweise Großstädte wie München Hebesätze von 490 Prozent offerieren, arbeiten kleinere Gemeinden, wie die brandenburgischen Kommunen Schönefeld oder Zossen, mit niedrigeren Sätzen von 240 beziehungsweise 270 Prozent.
Die steuerlichen Änderungen waren bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen und kommen nun in die Umsetzung. Von den kommunalen Spitzenverbänden wird die Reform als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit begrüßt. Die neue Regelung soll ab 2027 gelten.
Niedrige Hebesätze in Brandenburg und Bayern Wie aus einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, lag bundesweit der durchschnittliche Hebesatz bei der Gewerbesteuer im Jahr 2024 bei 409 Prozent. Spitzenreiter war Hamburg mit 470 Prozent, gefolgt von Bremen mit 460 und Nordrhein-Westfalen mit 459 Prozent. Die niedrigsten Hebesätze setzten Kommunen in Brandenburg (337) und Bayern (376) an.
Zu finden ist diese Idee in dem Pop-up-Projekt „Hameln. Komm, wie du bist“. Auch im Sommer 2025 kamen die bunten, witterungsbeständigen Spielgeräte und Sitzmöglichkeiten wieder in die Hamelner Innenstadt zurück. Katrin Legandt ist an der Entwicklung des Konzepts beteiligt und stellt das Gefühl der Menschen klar in den Mittelpunkt. Für das Projekt habe man versucht, alle Akteure zusammenzubringen und ein gemeinsames Ziel und Gemeinschaftsgefühl zu entwickeln.
Gerade positiv überraschende Erlebnisse würden für eine entspannte und ungezwungene Atmosphäre sorgen, erklärt die Konzeptentwicklerin für Marken im Raum. Ein lebendiger Ort, der niedrigschwellig zu betreten ist und viele unterschiedliche Möglichkeiten für die Aufenthaltsgestaltung bietet, lädt zum Verweilen ein, ist auch Dr. Bettina Reimann vom Deutschen Institut für Urbanistik (difu) überzeugt. Das sei wichtig, um eine willkommen heißende Atmosphäre im öffentlichen Raum zu schaffen, denn „das hat einen sozialen und demokratischen Mehrwert“. Daneben müsse aber auch ein Gefühl von Sicherheit vermittelt werden, ergänzt Tobias Goevert, Abteilungsleiter für Landes- und Stadtentwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg. Solche öffentlichen Orte seien zu jeder Tages- und Nachtzeit geöffnet und müssten zu jeder Zeit als sichere Orte funktionieren. Daneben seien auch die Gestaltungsqualität und Infrastrukturgegebenheiten entscheidend, so Goevert weiter: Schattenspendende Bäume, Beleuchtung, Toiletten oder Gastronomieangebote spielten hier eine Rolle. Zusätzlich sollten frühzeitig alle relevanten Akteurinnen und Akteure in die Planung eingebunden werden, damit sich das Planungsteam
Es kann sogar sein, dass dieselbe Person ähnliche Situationen an unterschiedlichen Tagen anders bewertet. Was Reisende warum und wo im öffentlichen Nahverkehr erleben, ist schwer zu erfassen, kann aber die Nutzung nachhaltig beeinflussen. Um das Reiseerlebnis besser zu verstehen, wurde im Projekt ErlebensAtlas ein Verfahren zur hochauflösenden Erfassung, Auswertung und Visualisierung von Reiseerlebnissen entwickelt und mit Daten aus Hamburg validiert. Der ErlebensAtlas gibt ein detailliertes Bild des Erlebens im Nahverkehr und erlaubt die Ableitung tiefgehender Einblicke in die Bedarfe der Reisenden. Noch spannender ist die Frage, was eigentlich die Folge des Erlebens solcher Situationen ist. Vermeiden Sie einen Umstieg am Hauptbahnhof, wenn der Hamburger Sport-Verein spielt, oder nutzen Sie lieber direkt das eigene Auto? Es wird angenommen, dass die Erfahrungen auf Reisen eine wichtige Rolle für die Bewertung und die Intention zur weiteren Nutzung eines Verkehrsmittels spielen. Um also zu erreichen, dass Menschen den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gerne nutzen, sollte ein möglichst positives Erleben von Bus und Bahn sowie der dazugehörigen Infrastruktur erreicht werden. Durch Marktforschung besteht ein gewisses Verständnis darüber, was die Zufriedenheit mit dem ÖPNV beeinflusst. Für zielgerichtete Maßnahmen braucht es konkretes Wissen darüber, wo und wann solche Situationen auftreten. Zeitlich und räumlich hochaufgelöste Daten zu Reiseerfahrungen sind bis dato aber nicht vorhanden. Diese Lücke
Innenstädte beleben und Zugehörigkeit stärken
(BS/Scarlett Fels) Öffentlicher Raum ist mehr als ein Durchgangskorridor, um von A nach B zu kommen. Gut gestaltet können damit Begegnungsflächen für Bürgerinnen und Bürger geschaffen und für mehr Verständnis untereinander gesorgt werden. So bereichern in den Sommermonaten z. B. bunte, schattenspendende Sitzgruppen, Tischkicker oder Tischtennisplatten die Innenstadt und bieten einen Anlass zum Verweilen.

Knallrote Stehtische, schattenspendende Sitzgelegenheiten mit solarbetriebenem USBLadeanschluss oder Tischtennisplatten finden sich seit 2021/22 im Sommer immer wieder in der Hamelner Innenstadt. Foto: BS/HamelnMarketing
in die unterschiedlichen Nutzungsperspektiven hineinversetzen und beispielsweise auch eingeschränkte Personen berücksichtigen könne. Ein weiteres gelungenes Beispiel ist für Dr. Reimann der Gleisdreieckpark in Berlin. Verschiedene Angebote wie Sportgeräte, Urban Gardening oder Möglichkeiten für Begegnung und kulturellen Austausch sowie Spielplätze und -geräte würden Nutzungsgelegenheiten für verschiedene Nutzergruppen bieten. Hinzu kämen Cafés, Grillplätze, Bänke und andere spontane Aufenthaltsmöglichkeiten, die den Park attraktiv und einladend ge-
stalteten. Dass der Park auch gut gepflegt und gewartet werde, sei Teil eines Gesamtkonzepts, in dem nicht nur die Instandhaltung, sondern auch die Durchführung von kleinen Pilotprojekten verankert sei, meint Dr. Reimann
Ein Blick in die Zukunft Dass temporäre Pilotprojekte und urbane Experimente wertvoll sind, findet auch Dr. Sabine Weck, Leiterin der Forschungsgruppe „Sozialraum Stadt“ vom Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung. Denn „sie zeigen auf, was alles möglich sein könnte. Selbst
wenn nur an einem kleinen Platz drei neue Bänke und ein bisschen Begrünung aufgestellt werden, merken die Leute auf einmal ‚Hey, das ist ja ein toller Ort, an dem man sich aufhalten kann‘“. Es müssen keine ganzen Parks geplant werden, um Orte für Begegnung zu schaffen, weiß Weck – offene Werkstätten oder Repair-Cafés seien ebenfalls Möglichkeiten, genauso wie kleine Infrastrukturen wie Bänke, Kioske oder mobile Spielgeräte. Reimann ist ähnlicher Ansicht. So seien zum Beispiel Verfügungsfonds eine niedrigschwellige Möglichkeit, um eigenständige Ideen von Bürgergruppen umzusetzen und damit ein Motivations- und Identifikationsgefühl für den Stadtteil in den Beteiligten zu wecken. Ein Freund von Verfügungsfondsprojekten ist auch Goevert. So habe Hamburg bereits um die 40 Projekte umgesetzt, „die von Bürgerinnen und Bürgern initiiert und durchgeführt wurden. Ganz tolle Sachen, von Pop-up-Spielplätzen über Kunst im öffentlichen Raum oder Hip-Hop-Festivals bis hin zu Themen, die sich mit Nachhaltigkeit befassen.“ Jedoch erzeugten sie auch Erwartungshaltungen und es komme häufig zu Herausforderungen: Denn oft brauche es auch eine dauerhafte lokale Beteiligung, planbare Instandhaltung und finanzielle Mittel, um solche Projekte zu verstetigen. Auch kooperative Wohnprojekte und gemeinschaftlich verantwortete Räume könnten Zugehörigkeitsgefühl schaffen und zu lokaler Beteiligung führen – Kommunen könnten hier durch Konzeptvergaben Einfluss auf Bau- und Aufenthaltsqualität nehmen. Als Beispiel nennt Weck hier ein Projekt in Duisburg. „Ein Großwohnkomplex, der unsagbar hohe Fluktuationsraten hatte, Probleme mit Sicherheit, mit Kriminalität. […] Was da geholfen hat, war einfach ein Quartiersmanagement, was dann auch zusammen mit ganz vielen anderen ehrenamtlichen Akteuren Angebote geschaffen hat. Und das, was da wirklich vorbildhaft entwickelt worden ist, war eine sehr niedrigschwellige Ansprache.“ Solche Ansätze stärkten die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Objekt, verringerten Vandalismus und schafften über Jahre eine attraktive, sozial integrierte Wohngegend. Aktiv sein, statt passiv erwarten Doch wie das Beispiel der Berliner Friedrichstraße zeige (erst Autostraße, dann Aufenthaltsraum ohne Durchgangsverkehr, dann wieder Autostraße; d. Red.), hänge die Gestaltung von öffentlichen Räumen auch stark von politischen Entscheidungen und Verwaltungsvorgaben ab – die Raumfunktion könne sich also auch durch einen Regierungswechsel ändern, weiß Reimann. „Deswegen kann ich auch immer nur empfehlen, nicht nur im eigenen Interesse zu handeln, sondern auch eine wissenschaftliche Begleitung oder Einbettung in Forschungsprojekte anzustreben. Das hilft in diesen Zusammenhängen häufig auch, ein bisschen mehr Raum für Reflexion und für Aushandlung zu bekommen.“ Auch aufseiten der Bürger lohnt es sich in ihren Augen, zu debattieren und um solche Änderungen zu kämpfen und nicht einfach hinzunehmen, dass die Entscheidung am Ende ohnehin von oben geschehe.
Reiseerlebnisse im ÖPNV verorten und verstehen
(BS/Klas Ihme, Dominik Radzuweit, Esther Bosch*) Stellen Sie sich vor, Sie kommen am Freitagabend am überfüllten Hamburger Hauptbahnhof an. Gleich hat der Hamburger SV ein Heimspiel und viele Fans drängen sich über die Bahnsteige.
Teilen Sie die Vorfreude der Fans oder suchen Sie ob der Menschenmassen den schnellsten Weg nach draußen? Wie ist es hingegen in der Dämmerung an einer verwaisten Vororthaltestelle? Erfreuen Sie sich an der Frische der Luft oder fühlen Sie sich unsicher oder gar ängstlich?
schließen wir im vom Bundesministerium für Verkehr geförderten Projekt ErlebensAtlas. Zunächst entwickelten wir ein integriertes Verfahren zur Erhebung, Auswertung und Visualisierung zeitlich und räumlich aufgelöster Erlebensdaten. Dieses wurde anhand einer Feldstudie im Großraum Hamburg validiert.
Erlebtes kartografiert
Die Erhebung des Reiseerlebens erfolgt über einen kurzen Fragenbogen in einer App. Zusätzlich kann ein Ereignis als Grund für das aktuelle Reiseerlebnis ausgewählt oder eingetragen werden. Mit der App erfolgt ebenso die Routenauswahl für die Reise. Der Erlebensfragebogen wird während der Fahrt regelmäßig anhand eines frei wählbaren Zeitfensters als Pop-up angezeigt. Jeder ausgefüllte Fragebogen wird zusammen mit einer Ortsreferenz in einer Datenbank DSGVO-konform gespeichert. Aus der Datenbank werden die Daten in Mapstore importiert und dort als Layer einer Karte visualisiert. Für die Visualisierung im ErlebensAtlas wird für jeden Datenpunkt durch Mittelung ein Kennwert für das Erleben erzeugt, benachbarte Werte in Hexagonen mit einer Kantenlänge von 200 Metern aggregiert und farblich dargestellt (von grün


Der ErlebensAtlas, hier im Bereich des Bahnhofs Hamburg-Dammtor, zeigt links die Stadtkarte und rechts die Detailanalyse des ausgewählten Hexagons. Grafik: BS/DLR | basemap.de
= positives Erleben bis rot = negatives Erleben). Gefiltert werden kann nach verschiedenen Optionen, etwa Eigenschaften der Reisenden, Wochentag, Wertebereich des Reiseerlebens oder den angegebenen Ereignissen. Ein Klick in ein Hexagon ruft detaillierte Statistiken zu diesem Ort ab. So wird Verkehrsunternehmen und kommunalen Behörden eine tiefgehende, ortsscharfe Analyse des Reiseerlebens im ÖPNV ermöglicht.
26.000 Antworten
Im Jahr 2025 wurde eine großangelegte Datenerhebung im Großraum Hamburg zur Validierung des Verfahrens durchgeführt. Insgesamt nahmen 313 Personen, die mindestens sechs Alltagsfahrten mit mind. 15 Minuten Dauer in einem Zeitraum von drei Wochen aufzeichneten, an der Feldstudie teil. Zunächst luden sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die App auf ihr Smartphone (aktuell nur für Android möglich) und füllten einen Fragebogen zur Demografie aus. Vor jeder Fahrt planten sie die Route mit der App und beantworteten kurze Fragen zum Reisezweck. Während der Fahrten erschien der Pop-up-Erlebensfragebogen alle fünf Minuten, sodass dieser ins-
gesamt über 26.000-mal ausgefüllt wurde. Aus diesen Daten können nun im ErlebensAtlas' kartenbasierte Ansichten des Reiseerlebens im ÖPNV generiert werden. Die Grafik gibt einen Einblick in die Möglichkeiten des ErlebensAtlas am Beispiel von Daten im Bereich des Bahnhofs Dammtor.
Mehr Fläche, mehr Daten Durch die zeitlich und räumlich hochaufgelösten Daten, die intuitive Visualisierung und die Detailauswertung schafft der ErlebensAtlas ein tiefgehendes Verständnis des Erlebens des ÖPNV durch Reisende. Die gezeigte Konfiguration ist anpassbar auf andere Gebiete, wird in Folgeprojekten erweitert und auf neue Anwendungsfälle übertragen. Weitere Daten, etwa aus dem Kontext oder von den Reisenden selber, sind integrierbar. Auf Basis des ErlebensAtlas können Verkehrsunternehmen und kommunale Behörden gezielte Maßnahmen zur reisendenzentrierten Verbesserung des ÖPNV anstoßen.
Mehr Infos zum Projekt finden Sie unter dem Stichwort „Erlebensatlas“ auf: https://www.dlr.de.
*Klas Ihme ist Experte für Human Factors in der Mobilität und leitet die Gruppe „Nutzermodellierung“ am Institut für Verkehrssystemtechnik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR). Dominik Radzuweit ist Innovationsmanager bei der Hamburger Hochbahn AG. Esther Bosch ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Verkehrssystemtechnik des DLR.
Was würden Ihre Auszubildenden antworten, wenn Sie sie fragen, wie sie sich ihre (Kommunal-)Verwaltung in fünf oder zehn Jahren vorstellen? Wir haben diese Frage unseren Auszubildenden im Kick-off-Workshop des aktuellen Azubi-Projekts „Digitalisierung“ gestellt. Sie erwarten beispielsweise, dass persönliche Behördengänge der Bürgerinnen und Bürger der Vergangenheit angehören oder stellen sich vor, statt an einem „klassischen Arbeitsplatz“ in einer Augmented-Reality-basierten Arbeitsumgebung tätig zu sein. Trotz solcher überwiegend technikgeprägten Veränderungsvorstellungen formulierten sie einen spannenden Wunsch für die Verwaltung: Die „Menschlichkeit sollte erhalten bleiben.“
Im Gegensatz zu Führungskräften gelten Auszubildende selten als Schlüsselakteure der digitalen Transformation, obwohl sie diese als zukünftige und hoffentlich langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter maßgeblich gestalten werden. Diese Tatsache als Handlungsauftrag zu verstehen, ist nicht nur eine nachhaltige Zukunftsinvestition, sondern generiert bereits während der Ausbildung Mehrwerte für die eigene Organisation. Denn vom ersten Arbeitstag an bereichern Auszubildende die jeweilige Verwaltung. Sie sind in der Regel Digital Natives – im Gegensatz zu vielen Mitarbeitenden und nicht selten auch zu den Führungskräften. Darüber hinaus bringen sie wertvolle Kenntnisse mit und sind noch nicht verwaltungsspezifisch sozialisiert. Dadurch betrachten sie das Verwaltungshandeln mit einem „frischen
STAATSMODERNISIERUNG
STAATSMODERNISIERUNG
Wenn (Förder-)Mittel knapper werden und der Digitalisierungsdruck steigt, können sich Kommunen digitale Insellösungen nicht mehr leisten. Interoperabilität ist dabei weit mehr als eine Frage offener Schnittstellen. Der Europäische Interoperabilitätsrahmen für Smart Cities und Gemeinden (EIF4SCC) unterscheidet fünf Ebenen: technische, semantische, organisatorische, rechtliche und kulturelle Interoperabilität. Für die Beschaffung heißt das: Interoperabilitätsanforderungen gehören nicht nur in die technischen Spezifikationen, sondern in die Organisation des gesamten Vergabeprozesses.
Was MIMs für die Vergabe leisten Hier setzen die Minimal Interoperability Mechanisms (MIMs) an. Das Städtenetzwerk Open & Agile Smart Cities & Communities (OASC) entwickelt sie gemeinsam mit kommunalen Mitgliedern. Für zentrale Bereiche kommunaler Datenökosysteme – beispielsweise Datenzugriff, Kontextinformationen, Datenaustausch – definieren die MIMs den kleinsten gemeinsamen Nenner, den eine Lösung erfüllen muss, um mit anderen Systemen zusammenarbeiten zu können. Entscheidend ist: MIMs schreiben keine bestimmte Technologie vor. Sie definieren Interoperabilitätspunkte in der Systemarchitektur; die Wahl der konkreten Technologie
(BS/Simon Sterbenk) Auszubildende werden nur selten als Schlüsselakteure der digitalen Transformation wahrgenommen. Dabei bringen sie neue Perspektiven, wertvolle Kenntnisse und ein digitales Selbstverständnis mit. Die rheinlandpfälzische Verbandsgemeinde Jockgrim hat mit dem Azubi-Projekt „Digitalisierung“ einen praxisnahen Ansatz entwickelt, der sich einfach nachnutzen lässt und bei Auszubildenden frühzeitig ein digitales Mindset sowie Kompetenzen für die digitale Verwaltung fördert.

Die Auszubildenden sammeln beim Brainstorming ihr Wissen zur digitalen Verwaltung im Kick-off-Workshop. Foto: BS/Verbandsgemeinde Jockgrim
Blick“. Manchmal fällt ihnen sogar die Rolle als Lehrende für Kolleginnen und Kollegen zu. Zugleich sind sie hervorragende Multiplikatorinnen und Multiplikatoren innerhalb der Verwaltung, da sie während ihrer Ausbildung zahlreiche Mitarbeiter und unterschiedlichste Prozesse kennenlernen. Doch wie steht es um ihre Hauptrolle als Lernende?
Digitale Kompetenzen stärken und interdisziplinäres Arbeiten fördern
Die einschlägigen Ausbildungsnormen für Verwaltungsfachangestellte – einen der zentralen Ausbildungsberufe in der Kommunalverwaltung – zeigen, dass der Vermittlung und Förderung der für die digitale Verwaltung notwendigen Kompetenzen nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Das Azubi-Projekt „Digitalisierung“ ist eine Reaktion darauf. Es soll im Rahmen der fachpraktischen Ausbildung die erkannten Defizite zielgenau adressieren, ohne den Anspruch zu erheben, die bestehenden Schwä-
chen der Ausbildungsnormen zu beheben.
Das Azubi-Projekt richtet sich gezielt an alle geeigneten Ausbildungsberufe und -jahre einer Kommunalverwaltung, nicht nur an Verwaltungsfachangestellte, um die interdisziplinäre Zusammenarbeit und den verwaltungsweiten Austausch zu stärken. Die Grundkonzeption des Azubi-Projekts basiert auf der Förderung des eigenverantwortlichen Arbeitens im (agilen) Projektkontext. Die Auszubildenden arbeiten selbstorganisiert an einem Arbeitsauftrag, der ein konkretes Problem der eigenen Kommunalverwaltung abbildet. Dabei durchlaufen sie alle Projektphasen: von der Projektplanung auf Basis des Arbeitsauftrags über die Teamorganisation und die kreative Entwicklung einer Idee bzw. eines Lösungsansatzes bis hin zum Projektabschluss mit der Implementierung und Evaluierung der erarbeiteten Lösung. Im Pilotprojekt entwickelten die Auszubil-
Europäische Standards für mehr Unabhängigkeit
(BS/Dr. Gert Hilgers/Dr. Alex Gluhak) Jede Beschaffung einer Datenplattform, einer IoT-Lösung oder eines digitalen Zwillings, die nicht interoperabel ist, erzeugt Folgekosten: für Migration, für parallele Systeme, für den nächsten Ausschreibungszyklus. Dabei hat die EU konkrete Werkzeuge geschaffen, mit denen Kommunen interoperabel ausschreiben können. Sie sind in Deutschland aber bisher kaum bekannt.
bleibt bei der Kommune. Das macht sie vergaberechtlich praktikabel, da sie sich, ohne den Wettbewerb einzuschränken, in Leistungsverzeichnisse aufnehmen lassen. Erarbeitet werden die MIMs in offenen Arbeitsgruppen unter Führung von Kommunen, Gemeinden und Regionen. Verabschiedet werden sie durch die rund 200 OASC-Mitglieder in 40 Ländern. Ihr Format ist als ITU-Empfehlung Y.4505 international standardisiert. Für Europa sind die globalen OASC-MIMs in die MIMs Plus eingebettet, um die Vereinbarkeit mit dem EIF4SCC und der Verordnung für ein interoperables Europa (Interoperable Europe Act) – und damit der europäischen Interoperabilitätsarchitektur – sicherzustellen.
Für Vergabestellen besonders relevant: Living-in.EU bietet offen lizenzierte Beschaffungsvorlagen an, auch auf Deutsch. Sie enthalten Vorlagen für Leistungsverzeichnisse und Bewertungskriterien und lassen sich an lokale Bedürfnisse anpassen. Ergänzend bietet das Reifegrad-Assessment LORDIMAS
Kommunen die Möglichkeit, ihre digitale Ausgangslage systematisch zu erfassen – mehr als 250 europäische Städte und Gemeinden haben dies bereits getan. Doch Interoperabilität beginnt nicht bei der Spezifikation, sondern bei der Organisation. Wer MIM-konforme Lösungen beschaffen will, muss Vergabestellen, IT-Abteilungen und Fachbereiche frühzeitig zusammenbringen. Ohne klare Governance bleibt auch die beste Spezifikation im Leistungsverzeichnis wirkungslos.
Warum jetzt gehandelt werden muss
Der regulatorische Druck steigt. Die Verordnung für ein interoperables Europa ist seit April 2024 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen zu Interoperabilitätsbewertungen bei neuen oder wesentlich geänderten transeuropäischen digitalen Diensten. Auch wenn sie sich primär an grenzüberschreitende Dienste richtet: Die kommunale Ebene muss sich daran messen lassen. Parallel fordert das OZG-Ände-
denden beispielsweise die Digitale Ideenwerkstatt, eine Art OnlineFormular, über das Wünsche, Kritik und Sorgen bei der Digitalisierung der Verbandsgemeindeverwaltung sowie Ideen und Anregungen zur Prozessoptimierung geäußert werden konnten. Im Folgejahr erarbeiteten die Auszubildenden einen KI-gestützten Lösungsansatz, um Sprach- und Kommunikationsbarrieren im Sozialbereich unserer Verwaltung zu verringern. Im aktuellen Azubi-Projekt führen sie eine vergleichende Stärken-Schwächen-Analyse des Online-Angebots unserer Verbandsgemeinde durch. Das begleitende Projektteam besteht aus unserer Ausbildungsbeauftragten Ramona Gabel Vanessa Rauch (Organisationsentwicklung) und mir als Digitalisierungsbeauftragten. Damit spiegelt auch das Projektteam eines der Projektziele wider: die Förderung der Zusammenarbeit über Fach- und Aufgabengrenzen hinweg. Mit einem angedachten Mitarbeiter der IT als viertem Teammitglied wären alle wesentlichen Disziplinen vertreten gewesen. Für die Durchführung des mit einem halbtägigen Kick-off-Workshop beginnenden, vier bis sechs Monate dauernden Azubi-Projekts ist ein Zeitbudget von bis zu 100 Stunden (Pilotprojekt) erforderlich, danach sind ca. 35 Stunden ausreichend. Der Arbeitsaufwand für die Auszubildenden beträgt jeweils ca. zwei bis drei Stunden pro Woche.
rungsgesetz verbindliche Standards und Schnittstellen. Auch EU-Förderprogramme setzen zunehmend Interoperabilitätslösungen voraus – und eine zunehmende Anzahl von Projekten im Bereich kommunaler Digitalisierung (Datenräume, digitale Zwillinge, klimapositive Viertel, CitiVerse) berücksichtigen die MIMs, welche auch als Grundlage für ein ETSI-Standardisierungsverfahren dienen. Wer heute interoperabel beschafft, positioniert sich daher nicht nur technisch, sondern auch förderpolitisch. Der Einstieg muss nicht mit einer Komplettausschreibung beginnen. Kommunen können MIMs auch inkrementell einführen – etwa bei der Beschaffung einer IoT-Datenplattform oder eines lokalen digitalen Zwillings. Porto, Rotterdam und Wien haben MIMs bereits in ihre urbanen Datenplattformen implementiert. Auch in deutschen Städten – von Heidelberg bis Kiel –beschleunigt sich die Einführung, häufig auf Basis von MIMs-Pluskonformen Open-Source-Lösun-
Werkstattbericht ist Anleitung zum Selbstmachen Zentrale Erfolgsfaktoren sind regelmäßiges Feedback bei gezielt gewährtem Gestaltungsspielraum. Die Prämisse lautet: machen lassen, solange keine zwingende Intervention notwendig ist. Gleichzeitig ist die frühzeitige Einbindung der Führungskräfte entscheidend, um Zielkonflikte transparent zu machen. So gab es beispielsweise kritische Rückmeldungen zur zeitlichen Beanspruchung der Auszubildenden, da diese aufgrund des Projekts nicht im bisherigen Umfang im Verwaltungsalltag mitarbeiten konnten. Der Kick-off-Workshop ist inzwischen fester Bestandteil des Onboardings der neuen Auszubildenden.Das Azubi-Projekt ist einfach, kostengünstig und regelmäßig durchführbar und kann direkt oder mit leichten kontextuellen Anpassungen umgesetzt werden. Ein Werkstattbericht bündelt die ersten Erfahrungen und Erkenntnisse und enthält direkt nachnutzbare Vorlagen. Er soll die Umsetzung erleichtern und ist zugleich eine Einladung an alle Verwaltungen – frei nach der Devise des Azubi-Projekts: machen, testen, lernen. Fordern Sie den Werkstattbericht gerne an: digitalisierung@vg-jockgrim.de.

Simon Sterbenk ist Digitalisierungsbeauftragter der rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinde Jockgrim. Foto: BS/privat
gen. Ein Ansatz, der angesichts des wachsenden Bedarfs an digitaler Souveränität an Bedeutung gewinnt. Die Werkzeuge liegen bereit. Was fehlt, ist die organisatorische Bereitschaft, sie einzusetzen. Vergabestellen brauchen Kompetenz, Leitungsebenen Rückendeckung und Fachbereiche die Einsicht, dass interoperable Beschaffung keine Mehrarbeit ist, sondern eine Investition in künftige Handlungsfähigkeit. Deutsche Kommunen müssen dafür nicht bei null anfangen – und können auf die breite Erfahrung internationaler Netzwerke zurückgreifen.


Dr. Gert Hilgers ist Berater für Interoperabilität und KI-Governance und unterstützt OASC als Local Digital Twin Strategist. Foto: BS/privat
Dr. Alex Gluhak ist Berater für urbane Datenplattformen und digitale Infrastrukturen. Er unterstützt OASC als Senior Technical Advisor. Foto: BS/privat

Gestalten Sie mit Ihrer Erfahrung und Ihrer Fachkompetenz die Zukunft von Bönen maßgeblich mit!

Die Gemeinde Bönen mit rund 18.500 Einwohnerinnen und Einwohnern ist geprägt von einem lebendigen Miteinander in ihren sechs Ortsteilen. Eine gut ausgebaute Infrastruktur mit Bahnhof und Gewerbegebieten bildet die Grundlage für Wohnen und Arbeiten vor Ort. Als ehemaliger Bergbaustandort erinnert der weithin sichtbare Förderturm als historisches Wahrzeichen an die Geschichte der Gemeinde und dient heute als Ort für Kulturveranstaltungen. Ein aktives Vereinsleben, vielfältige Kulturund Freizeitangebote sowie Rad- und Spazierwege entlang der Seseke tragen zur hohen Lebensqualität in Bönen bei.
Die planerische, bauliche und ökologische Entwicklung wird innerhalb der Gemeindeverwaltung maßgeblich durch den Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt gestaltet. Zum Fachbereich gehören die Fachdienste Gebäude- und Grundstücksmanagement und Gemeindeentwicklung, Tiefbau und Umwelt sowie der Bauhof. Im Zuge einer Altersnachfolge suchen wir idealerweise zum 01.09.2026 eine engagierte und umsetzungsstarke Persönlichkeit als Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt (w/m/d)
Diese verantwortungsvolle Position ist nach EG 15 TVöD (ggf. zzgl. Fachkräftezulage) bzw. A 15 LBesG NRW bewertet und wird unbefristet in Vollzeit besetzt. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.
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Sie nehmen eine zentrale Rolle in der Stadtentwicklung
Wülfraths ein!

Wülfrath im Kreis Mettmann – idyllisch gelegen mit rund 22.000 Einwohnerinnen und Einwohnern – vereint Natur und Stadtleben, zentral zwischen Düsseldorf, Essen und Wuppertal. Die Bewohnerinnen und Bewohner schätzen die hohe Wohnqualität: die historische Altstadt mit ihren Fachwerkhäusern, attraktive Ortsteile in ruhiger Umgebung, ein gutes Angebot an Schulen und Kindergärten sowie eine lebendige Gemeinschaft mit vielfältigen aktiven Vereinen machen Wülfrath besonders attraktiv für Familien.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als
Dezernentin / Dezernent (w/m/d) für Planen und Bauen
Diese verantwortungsvolle Position ist nach EG 15 TVöD (ggf. zzgl. Fachkräftezulage) bzw. A 15 LBesG NRW bewertet und wird unbefristet in Vollzeit besetzt. In dieser Funktion berichten Sie direkt an den Bürgermeister und sind Teil des Verwaltungsvorstands. Sie übernehmen die Leitung des gesamten Baudezernats mit den Bereichen Hochbau und Technisches Gebäudemanagement, Kaufmännisches Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Planungsamt, Bauaufsicht sowie Tiefbauamt einschließlich städtischem Baubetriebshof und dem städtischen Friedhof. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Sanny Martinez, Gianna Forcella oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.
Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
Gestalten Sie eine nachhaltige soziale Infrastruktur für die Zukunft Lünens.

Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
Im Dezernat III mit den vier Fachbereichen Jugend; KiTa; Schule und Sport; Wohnen, Soziales und Inklusion werden die sozialen Belange der Stadt Lünen, unter besonderer Berücksichtigung der Querschnittsaufgabe Bildung, federführend verantwortet und gesteuert.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit als Beigeordnete * Beigeordneter (w/m/d) Dezernat III – Jugend; KiTa; Schule und Sport; Wohnen, Soziales und Inklusion
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 LBesG NRW zuzüglich einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Waishna Kaleth oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.
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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
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Eine Stadt der Vielfalt.

19.02.26 11:24
Als größte Stadt am linken Niederrhein bieten wir mehr als 272.000 Menschen mit unterschiedlichen Sprachen, Kulturen und Religionen ein Zuhause. Wir setzen uns als Stadtverwaltung Mönchengladbach dafür ein, unseren Bürger*innen zur Seite zu stehen, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen proaktiv zu begegnen und mit unserem Handeln zur Lebensqualität in Mönchengladbach beizutragen. Als Arbeitgeberin steht die Stadt für Professionalität, Zukunftsorientierung, Vielfalt, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung.
Der Fachbereich Personalmanagement (mit den vier Abteilungen Personalaufwandund Datenmanagement/ Service, Personalentwicklung, Ausbildungsmanagement und betriebliches Gesundheitswesen, Personaleinsatzmanagement sowie Personalservice) agiert als Teil der Querschnittsverwaltung in enger Kooperation insbesondere mit dem Fachbereich Organisation und IT zur Umsetzung einer gemeinsamen strategischen Personal- und Organisationsentwicklung der Verwaltung. Sie möchten beruflich etwas bewegen und unsere Stadt mit Ihrer Motivation prägen? Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachbereichsleitung
Personalmanagement (w/m/d)
Diese verantwortungsvolle Position wird nach AT-Vertrag bzw. A 16 LBesG vergütet. Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Elisa Heinen, Waishna Kaleth und Julia Schwick gerne zur Verfügung.
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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
Sie übernehmen die Verantwortung für Finanzen, Personal und moderne Verwaltungsprozesse bei uns!

Der Fachbereich Innerer Service der Gemeinde Bönen bündelt die zentralen Querschnittsaufgaben der Verwaltung. Gestützt auf klare Abläufe und eine solide organisatorische Grundlage sorgt er dafür, dass die Angebote und Leistungen der Gemeinde im Alltag verlässlich erbracht werden können. Zum Fachbereich zählen insbesondere das Finanzmanagement und Rechnungswesen, die Haushaltssteuerung, Steuern und Abgaben und das Personalmanagement sowie die Zentralen Dienste.
Im Zuge einer Altersnachfolge suchen wir idealerweise zum 01.09.2026 eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als
Kämmerer/in (w/m/d) / Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters / Fachbereichsleitung Innerer Service
Diese attraktive Position wird nach A 15 LBesG NRW bzw. EG 15 TVöD zuzüglich einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Yanna Schneider, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.
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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
Anz_Kaemmerer_Boenen_03-2026.indd 1 19.02.26 11:50
Werden Sie Teil des Finanzteams der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu!

Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu ist mit ihren rund 28.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises Ravensburg. Wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich bietet die Stadt inmitten des Württembergischen Allgäus die vielfältigsten Angebote und Möglichkeiten für ein angenehmes und zukunftsorientiertes Leben und Arbeiten.
Helfen Sie mit, unsere Stadt weiter zu gestalten!
Die Große Kreisstadt Wangen im Allgäu sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine gestaltungsmotivierte Führungspersönlichkeit als
Stadtkämmerin / Stadtkämmerer und kaufmännische Betriebsleitung für den Eigenbetrieb
Abwasserwerk (w/m/d)
Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 15 bzw. bis Entgeltgruppe 14 TVöD. Gemeinsam mit einem engagierten Team steuern Sie die gesamtstädtische Finanzplanung strukturiert, vorausschauend und ergebnisorientiert.
Interessiert?
Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Waishna Kaleth, Elisa Heinen oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.
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Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung
Aus Sicht des Innenministeriums folgt die Reform maßgeblich dem Ziel, Sicherheit vor Ort praktikabler zu organisieren und rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen. Kern der Gesetzesänderung ist die Abkehr von der bisherigen, stark begrenzten Zulässigkeit. Bislang durften Kommunen nur klar definierte Objekte wie Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude per Kamera überwachen. Diese Beschränkungen entfallen nun.
Auf Anfrage teilte das badenwürttembergische Innenministerium mit, dass die Neuregelung „sehr weitgehend“ sei und den Städten und Gemeinden „deutlich mehr Spielraum bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum“ eröffne. Diese dürfe künftig nicht mehr nur für einzelne, ausdrücklich genannte Schutzgüter erfolgen, sondern „generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts“. Ein Live-Monitoring sei in der Regel nicht vorgesehen.
Mit dem Gesetz werde eine einheitliche, klar strukturierte Rechtsgrundlage geschaffen, die den Kommunen eigenverantwortliches Handeln ermögliche. Somit könne vor Ort flexibel auf konkrete Problemlagen reagiert werden, ohne bei jedem Einzelfall auf eine enge Spezialnorm angewiesen zu sein.
Kommunale Verantwortung und Datenschutz
Das Ministerium betonte zugleich, dass die erweiterten Möglichkeiten nicht zu einem rechtsfreien Raum führten. Man traue den Kommunen zu, „Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander zu bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekommt“.
Die Entscheidung über eine konkrete Videoüberwachung müsse weiterhin den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechen: „Anlasslose Überwachung ist nicht zulässig.“ Es bleibe bei der Pflicht, Zweck, Erforderlichkeit und Angemessenheit im Einzelfall zu prüfen. Die Reform verschaffe den Kommunen also keine pauschale Ermächtigung, sondern
Kommunen können Anlagen künftig leichter einsetzen
(BS/Lars Mahnke) Mit der jüngsten Änderung des Landesdatenschutzgesetzes hat Baden-Württemberg die rechtlichen Voraussetzungen für Videoüberwachung im öffentlichen Raum grundlegend neu gefasst. Aus kommunaler Sicht bedeutet das zum einen mehr Entscheidungsspielraum und zum anderen mehr Verantwortung.

Die Kommunen in Baden-Württemberg haben künftig mehr Handlungsspielraum beim Einsatz von Videotechnik zur Überwachung des öffentlichen Raums. Diese soll die objektive und die subjektive Sicherheit deutlich erhöhen. Foto: BS/Alexander, stock.adobe.com
einen erweiterten, aber rechtlich eingebetteten Handlungsspielraum.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterstrich die sicherheitspolitische Dimension der Neuregelung mit den Worten: „Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz.“ Zugleich könnten Kommunen durch die Erweiterung der Möglichkeiten des Einsatzes von Videoüberwachung „an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern“.
Örtliche Ausweitung
Typische kommunale Problemfelder können in der Praxis stark variieren. So können künftig etwa Orte überwacht werden, „wo wiederholt wilder Müll abgelagert wird“.
Auch Wertstoffhöfe dürften gefilmt werden, um etwa Kupferdiebstahl wirksamer zu bekämpfen.
Die Neuregelung eröffnet darüber hinaus auch Möglichkeiten zur Videoüberwachung an Bahnhöfen und Busbahnhöfen. In Bussen und Bah-
nen kann bereits auf vertraglicher Grundlage gefilmt werden, da Kundinnen und Kunden mit dem Ticketkauf den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Nun kann auch das unmittelbare Umfeld kommunaler Verkehrsknotenpunkte leichter in ein Sicherheitskonzept einbezogen werden. Wie die neuen Möglichkeiten konkret genutzt werden können, zeigt ein Blick auf Tübingen. Dort plant die Stadt, den Europaplatz am Busbahnhof per Video zu überwachen, um Straftaten vorzubeugen und das Sicherheitsgefühl insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu stärken. Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) kündigte an, mehrere Kameras installieren zu wollen, sofern die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmt. Auch für Polizeireviere und andere sensible Einrichtungen ergeben sich Änderungen. Nach Angaben des Ministeriums galten bislang „sehr hohe Hürden“ für eine Videoüber-
Polizei vor Ort
wachung. Künftig können Polizeigebäude, kommunale Fuhrparks oder besonders schutzbedürftige Einrichtungen einfacher abgesichert werden. Selbst Kulturdenkmale im öffentlichen Raum ließen sich nun besser vor Vandalismus schützen. Damit reagiere das Land auch auf konkrete Bedarfe aus den Kommunen.
KI und längere Speicherfristen Ein weiterer zentraler Punkt ist die technische Modernisierung, denn das Gesetz erlaubt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Videoüberwachung, wenn sie „Schutz von Leib und Leben von Personen sowie zur Überwachung des Erhaltungszustands und der Funktionsfähigkeit des Eigentums öffentlicher Stellen und zu öffentlichen Zwecken gewidmeter Gegenstände“ dient. So können technische Systeme beispielsweise in Schwimmbädern auffällige Bewegungsmuster erkennen und Hinweise auf mögli-
Eine Kolumne von Rüdiger Wollgramm
Wieder einmal ist die polizeiliche Unfallaufnahme von einfachen Sachschadensunfällen in einem Bundesland, diesmal im Rahmen der Effizienzinitiative für die Polizei Nordrhein-Westfalen, in den Fokus geraten. Die Aufnahme von sogenannten Kat.-5-Unfällen ist aber keine Serviceleistung nur für die Versicherungen. Richtig ist, dass die Art, also das papiergebundene Verfahren zur Aufnahme der einfachen Sachschadensunfälle, völlig antiquiert und überholt ist und einen hohen Arbeitsaufwand und eine unnötige Bindung von Einsatzkräften verursacht. Die handgefertigten Unfallmitteilungen auf Papier dienen allerdings nicht nur dem Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten, sondern werden zusätzlich nachträglich erfasst und sind ein wertvoller Beitrag zur Erforschung von Verkehrsunfallursachen und zum Erkennen von Unfallbrennpunkten. Diese aufwendige Doppelerfassung ist ebenfalls völlig aus der Zeit gefallen. Digitalisierung wünschenswert Es ist richtig und notwendig, das Verfahren, aber nicht die Unfallaufnahme an sich infrage zu stellen. Durch ein digitales Vorgehen

(z. B. mit einer VU-APP) kann die Unfallaufnahme in besserer Qualität und ohne Doppelerfassungen erfolgen. Das Verfahren wird erheblich beschleunigt und vereinfacht. Es entspricht auch den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, verhindert unnötige Gerichtsverfahren, sorgt für mehr Sicherheit, schafft Transparenz und stärkt die Verkehrssicherheitsarbeit. Hinzu kommt: Gerade in Stresssituatio-
nen brauchen Menschen Unterstützung. Die Polizei verhindert, dass Unfallbeteiligte vom Kontrahenten unter Druck gesetzt oder manipuliert werden. Ein digitales Standardverfahren sorgt für Fairness und Transparenz. Die Schadenshöhen – selbst bei kleinen Lackschäden – übersteigen die für einen Bagatellunfall definierten Schadenswerte, oft um ein Vielfaches, da ein Überlackieren
che Notlagen geben. Die maximale Speicherfrist für Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung wurde auf zwei Monate verlängert. Dies sei insbesondere in solchen Fällen relevant, in denen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erst mit zeitlichem Abstand angezeigt würden. Die längere Speicherdauer ermögliche es den Kommunen, entsprechendes Material noch auswerten zu können.
Das Innenministerium betonte, dass die KI-Verordnung verbiete, „KI-Systeme auf den Markt zu bringen, in Betrieb zu nehmen oder zu benutzen“, die Datenbanken auf Basis von unspezifischen „scrapings“ von Personen erstellten. Gesichtserkennung sei ohnehin „bereits nach dem Regelungszweck ausgeschlossen“, da es nicht darum gehe, Straftäter zu verfolgen.
Klare Abgrenzung zur Polizei Wichtig ist dem Ministerium die Abgrenzung zur klassischen Gefahrenabwehr durch die Polizei. „Die Kommunen führen Videoschutzmaßnahmen nach dem Landesdatenschutzgesetz selbstständig und ohne Beteiligung der Polizei durch“, wobei eine unmittelbare Übermittlung der Daten via Schnittstelle an die Polizei grundsätzlich nicht vorgesehen sei.
Das Innenministerium teilte mit, dass die Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten weiterhin im Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) geregelt sei und von der aktuellen Gesetzesänderung unberührt bleibe. Die Polizei könne bereits jetzt „in enger Abstimmung mit der Kommune“ gezielt an Orten mit hoher Kriminalitätsbelastung Kameras einsetzen. Die Reform betreffe in erster Linie die kommunale Ebene und deren Aufgabenwahrnehmung – nicht aber die bestehenden Befugnisse der Polizei. Der polizeiliche Videoschutz solle zur „Verringerung von Tatgelegenheiten und Tatentschlüssen“ beitragen und „einen repressiven Beitrag zur Aufklärung von Straftaten“ leisten. Damit solle das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl verbessert werden.
nach Herstellervorgabe bei modernen Fahrzeugen (wegen der in oder hinter Stoßstangen oder Schürzen verbauten Sensorik) oftmals nicht zulässig ist.
Bürgernähe schafft Vertrauen Im Kontext zum Einsatz der Polizei zum Schutz privater Rechte, etwa bei einem Zahlstreit in einer Kneipe oder anlässlich einer Taxifahrt, wird die Gewichtung der wirtschaft-
lichen Folgen für den Betroffenen schnell deutlich. Das Bedürfnis nach einem neutralen und vertrauenswürdigen Partner muss die Polizei in zeitgemäßer Form erfüllen. Regelmäßige, unkomplizierte und professionelle Kontakte im Rahmen von Sachschadensunfällen stärken das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei. Wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern die polizeiliche Unfallaufnahme ist, zeigt sich auch daran, dass sie häufig stundenlang auf die Polizei warten, obwohl es sich lediglich um Sachschäden handelt.
Tatsächlich ist die Aufnahme „einfacher" Sachschadensunfälle ebenso auch Verkehrsüberwachung, Fahndung, Datenerhebung für die Verkehrsunfallforschung, Präsenz – insbesondere aber gelebte Bürgernähe der Polizei. Sie steht in zeitgemäßer Form nicht im Widerspruch zu effizienter Polizeiarbeit.
Rüdiger Wollgramm, Leitender Polizeidirektor a. D., war Referatsleiter des Ministeriums des Innern Nordrhein-Westfalen sowie Direktionsleiter der Gefahrenabwehr/ Einsatz und ist Experte für polizeiliche Verkehrssicherheit.
Behörden Spiegel Berlin und Bonn / März 2026

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(BS/Frederik Steinhage) Die europäische Digitalpolitik hat in den ersten Wochen des Jahres 2026 eine neue Tonlage angenommen. Während digitale Souveränität lange vor allem als strategisches Leitbild diskutiert wurde, versucht die Europäische Union nun, konkrete Abhängigkeiten systematisch zu reduzieren – insbesondere gegenüber US-Hyperscalern, die weiterhin den Großteil der europäischen Cloud-Infrastruktur kontrollieren.

Brüssel verfolgt dabei keinen einzelnen großen Wurf, sondern eine Reihe ineinandergreifender regulatorischer, indus trieller und beschaffungspolitischer Schritte, die zusammengenommen eine strukturelle Verschiebung im europäischen Digitalökosystem auslösen sollen.
Im Zentrum steht derzeit die Vorbereitung eines neuen europäischen Gesetzespakets für Cloud- und KIInfrastrukturen. Die Europäische Kommission arbeitet an einem „Cloud and AI Development Act“, der noch im ersten Quartal 2026 vorgestellt werden soll und erstmals industriepolitische Förderung, regulatorische Anforderungen und öffentliche Nachfrage zusammenführen soll. Ziel ist es, europäische Anbieter gezielt aufzubauen, ohne den Wettbewerb formal einzuschränken. Innerhalb der Kommission wird das Vorhaben als bislang ambitioniertester Versuch beschrieben, die Marktdominanz globaler Plattformanbieter zumindest in strategischen Bereichen wie Verwaltung, Forschung und Kritischer Infrastruktur zu relativieren. Wettbewerbsbedingungen verbessern
Parallel dazu gewinnt ein zweites Instrument an Bedeutung: Regulierung über Wechselmöglichkeiten statt über Verbote. Seit Inkrafttreten des EU Data Acts werden die Auswirkungen erstmals praktisch sichtbar. Cloud-Anbieter müssen technische Hürden beim Wechsel abbauen und Datenportabilität gewährleisten. Damit zielt die EU weniger auf den Ausschluss amerikanischer Anbieter als auf die Auflösung von Lock-in-Effekten, die bislang den Wechsel zu europäischen Lösungen wirtschaftlich nahezu
unmöglich machten. Beobachter erwarten, dass gerade öffentliche Verwaltungen ab 2026 stärker hy bride Multi-Cloud-Strategien verfolgen könnten, weil Vertragsbindungen und Migrationskosten regulatorisch begrenzt werden. Ein weiterer Hebel entsteht über Zertifizierung und Beschaffung. Die europäische Cloud-Zertifizierung EUCS, die derzeit finalisiert wird, soll erstmals einheitliche Sicherheits- und Souveränitätsanforderungen definieren. Hinter der technisch klingenden Norm verbirgt sich eine politische Entscheidung: Wer besonders sensible öffentliche Daten verarbeiten will, muss künftig strengere Anforderungen an Kon trolle, Zugriffsmöglichkeiten und Betriebsstrukturen erfüllen. Mehrere Mitgliedsstaaten sehen darin bewusst ein Instrument, um europäischen Anbietern bessere Wettbewerbsbedingungen im öffentlichen Sektor zu verschaffen, ohne offene Märkte formell einzuschränken.
Dass die EU ihre eigene Nachfrage strategischer einsetzen will, zeigt auch die Weiterentwicklung europäischer Beschaffungsmodelle. Bereits gestartete Programme für souveräne Cloud-Services innerhalb der EU-Institutionen dienen zunehmend als Blaupause für nationale Verwaltungen. Deutschland verfolgt diese Entwicklung aufmerksam, weil Bundes- und Landesbehörden ähnliche Kriterien in ihre Cloud-Strategien integrieren. In Berlin wird die europäische Linie zunehmend als Legitimation verstanden, öffentliche IT stärker entlang von Offenheit, Interoperabilität und europäischer Wertschöpfung auszurichten. Besonders sichtbar wird dieser Kurswechsel beim Thema Open Source. Anfang Januar 2026 startete die Europäische Kommission
eine öffentliche Konsultation zur Vorbereitung der „European Open Digital Ecosystem Strategy“, die offene Software, gemeinsame Entwicklungsplattformen und digitale Gemeingüter gezielt stärken soll. Der Ansatz folgt dwer Erkenntnis, dass technologische Abhängigkeiten nicht allein durch Infrastruktur entstehen, sondern durch proprietäre Software-Stacks. Open-Source-Modelle gelten deshalb zunehmend als industriepolitisches Instrument
„Wenn der Staat dauerhaft nur bestehende Marktangebote einkauft, entscheidet am Ende der Markt über unsere digitale Handlungsfähigkeit.“
Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Infrastruktur ermächtigen Eng damit verbunden ist die Debatte um den sogenannten EuroStack. Hinter dem Konzept steht die Idee, eine durchgängige europäische digitale Wertschöpfungskette von Chips über Cloud bis zu KI-Modellen aufzubauen. Neue politische Unterstützung erhält das Vorhaben durch die wachsende Einsicht, dass Europa ohne eigene Plattformebenen dauerhaft in einer nachgelagerten Rolle verbleibt. Initiativen rund um offene KI-Modelle und öffentliche Datensätze sollen insbesondere kleinen
und mittleren Unternehmen sowie Behörden Zugang zu europäischen Alternativen verschaffen. Parallel dazu gewinnt mit dem vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorangetriebenen GovStack-Ansatz ein international ausgerichtetes Modell an Bedeutung, das modulare, offene digitale Verwaltungsbausteine etabliert und damit praktisch demonstrieren soll, wie staatliche IT auf offenen Standards statt auf proprietären Plattformabhängigkeiten aufgebaut werden kann. Auch infrastrukturell versucht die EU, Abhängigkeiten zu reduzieren. Mit dem Anfang 2026 vorgestellten Digital Networks Act will die Kommission Telekommunikations- und Konnektivitätsregeln harmonisieren und paneuropäische Netze erleichtern. Die politische Spannung dieses Kurses zeigt sich gleichzeitig deutlich. Vertreter großer US-Technologieunternehmen warnen inzwischen offen vor einer zu restriktiven europäischen Linie und verweisen auf Innovationsrisiken. Innerhalb der EU wird der neue Kurs jedoch zunehmend offensiv vertreten. Thierry Breton, ehemaliger EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, betonte mehrfach, Europa müsse kritische digitale Infrastrukturen wieder stärker unter eigene Kontrolle bringen, um wirtschaftliche und geopolitische Handlungsfähigkeit zu sichern.
Strukturelle Resilienz
Auch in Deutschland wird diese Debatte zunehmend konkret über die Frage der staatlichen Beschaffung geführt. In einer Sitzung des Ausschusses für Digitales des Deutschen Bundestages Anfang 2026 erklärte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im im Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), dass öffentliche IT-Vergaben künftig stärker strategisch gedacht werden müssten. „Wenn der Staat dauerhaft nur bestehende Marktangebote einkauft, entscheidet am Ende der Markt über unsere digitale Handlungsfähigkeit. Souveräne Beschaffung bedeutet deshalb, Architekturentscheidungen so zu treffen, dass Wechsel möglich bleiben und europäische Alternativen überhaupt entstehen können“, sagte Richter. Seine Aussage markiert einen Perspektivwechsel: Beschaffung wird nicht länger ausschließlich als Verwaltungsprozess verstanden, sondern als industriepolitisches Steuerungsinstrument innerhalb des europäischen Digitalraums. Die Realität bleibt dabei widersprüchlich. Trotz politischer Initiativen dominieren US-Hyperscaler weiterhin den europäischen Cloudmarkt und selbst neue „Sovereign-Cloud“-Angebote stammen häufig von denselben Anbietern, die ihre Dienste organisatorisch europäisieren. Praktiker wie Francesco Bonfiglio, ehemaliger CEO der Gaia-X Association oder Analysten des European Council on Foreign Relations konstatieren, dass sich diese Dominanz kurzfristig kaum verändern wird, weil Leistungsfähigkeit, Investitionsvolumen und Skaleneffekte weiterhin klar für amerikanische Plattformanbieter sprechen.. Gerade deshalb verschiebt sich der europäische Ansatz zunehmend von technologischer Abschottung hin zu struktureller Resilienz. Regulierung, offene Standards, Beschaffungspolitik und industrielle Förderung greifen ineinander, um Abhängigkeiten schrittweise zu reduzieren, ohne den Zugang zu globaler Technologie vollständig zu kappen.
Eine zentrale Anpassung betrifft den Umgang mit öffentlich zugänglichen Infrastrukturinformationen. Künftig sollen Transparenzpflichten systematisch in die nationale Resilienzstrategie eingebettet werden, wobei Sicherheitsinteressen ausdrücklich Vorrang vor Veröffentlichungsanforderungen erhalten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Erkenntnis, dass digitale Offenheit zugleich potenzielle Angriffsflächen schaffen kann.
Die Neuregelung markiert eine erkennbare Abkehr von pauschalen Open-Data-Ansätzen hin zu einer differenzierten Informationspolitik. Veröffentlichungen müssen stärker daraufhin geprüft werden, ob sie Ausspähungsversuche oder Sabotage erleichtern könnten. Digitale Sichtbarkeit wird damit erstmals explizit als sicherheitsrelevante Variable behandelt.
Daten als Steuerungsressource Deutlich geschärft wurde auch der Rahmen für Datenverarbeitung. Personenbezogene Daten dürfen nur noch dann genutzt werden, wenn anonymisierte oder künstlich erzeugte Daten den gleichen Zweck nicht erfüllen können. Das Prinzip der Datensparsamkeit wird dadurch von einer abstrakten Leitlinie zu einer konkreten Prüfnorm innerhalb der KRITIS-Governance. Gleichzeitig werden Betreiber verpflichtet, detaillierte Angaben zu den eingesetzten kritischen Komponenten zu übermitteln, einschließlich konkreter Produktversionen. Die Informationen gehen ausschließlich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und ermöglichen dem Staat ein präziseres technologisches Lagebild möglicher Verwundbarkeiten, ohne
Behörden Spiegel: In vielen Kommunen wird KI bislang vor allem als technologisches Experiment betrachtet – wie würden Sie den aktuellen Stand der Nutzung von KI-Werkzeugen in der Verwaltungsdigitalisierung und konkret in der kommunalen Verwaltung kurz beschreiben?
Stephan Bartholmei: Es ist ein positives Signal, dass man sich in der Verwaltung frühzeitig auf KI eingelassen hat. Allerdings haben sich die Innovationszyklen im Bereich der Large Language Models (LLMs) derart beschleunigt, dass sie die klassischen Beschaffungsund Implementierungszyklen der Verwaltung weit überholen. Viele Pilotprojekte waren kurz nach Start bereits technisch veraltet. Es ist von zentraler Bedeutung, Bewertungsund Steuerungskompetenz in der Verwaltung für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Lösungen aufzubauen. Wir müssen uns auf nachhaltige Nutzungsszenarien konzentrieren und unbedingt vermeiden, dass öffentliche Einrichtungen z. B. KI-Lösungen als „Black Boxes“ einkaufen und so technische Schulden in nicht beherrschbarem Ausmaß entstehen.
Behörden Spiegel: Welche besonderen Anforderungen stellen sich bei der Einführung von KI-Lösungen in kleinen und mittleren Kommunen, insbesondere hinsichtlich Datenlage, Personalressourcen und rechtlicher Rahmenbedingungen?
Bartholmei: Die Einführung guter KI-Lösungen führt zunächst zu einem zusätzlichen finanziellen und personellen Bedarf. Die angespannte Haushaltslage und Personalnot in Teilen der Verwaltung steht dem entgegen. Dieser Widerspruch lässt
KRITIS-Regeln nachgeschärft
(BS/Frederik Steinhage) Der Anfang 2026 verabschiedete Änderungsantrag zum KRITIS-Dachgesetz schiebt den regulatorischen Fokus deutlich in Richtung digitaler Steuerungs- und Sicherheitsmechanismen. Während der ursprüngliche Entwurf bereits umfassende Schutzpflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen vorsah, konkretisieren die Änderungen vor allem Informationsflüsse, Datenverarbeitung und digitale Meldeprozesse.

Digitale Angriffe erfolgen heute oft automatisiert und in Sekundenbruchteilen – mit enger vernetzten Meldewegen und präziseren Datenanforderungen will das KRITIS-Dachgesetz dafür sorgen, dass staatliche Reaktionen künftig ebenso schnell erfolgen können. Foto: BS/Gorodenkoff, stock.adobe.com
sensible Details breit zu streuen. Auch institutionell verstärkt sich die digitale Verzahnung: Betreiber kritischer Anlagen werden künftig über das KRITIS-Dachgesetz identifiziert und gelten automatisch als besonders wichtige Einrichtungen im Cyber-Sicherheitsregime. Physische Resilienz und IT-Sicherheitsanforderungen wachsen damit regulatorisch enger zusammen.
Besonders weitreichend sind die Änderungen im Meldewesen.
Vernetzte Alarmketten
Betreiber erhalten nun unverzüglich eine Bestätigung über eingegangene Vorfallsmeldungen sowie unterstützende Folgeinformationen, die eine schnellere Reaktion auf Störungen ermöglichen sollen. Parallel dazu wird ein System regel-
mäßiger und anlassbezogener Lagebilder aufgebaut, das Behörden, Länder und Betreiber mit konsolidierten Erkenntnissen versorgt.
Die Weitergabe sensibler Meldungen zwischen föderalen Ebenen soll künftig durch klar definierte technische und organisatorische Rahmenbedingungen erfolgen. Damit zeichnet sich der Aufbau einer standardisierten Datenarchitektur ab,
Kommunen zwischen Kontrolle und KI
(BS) Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die kommunale Verwaltung – doch vielerorts bewegt sie sich noch zwischen Pilotprojekt und produktivem Einsatz. Stephan Bartholmei, Leiter der Abteilung Produktmanagement bei der FITKO (Föderale IT-Kooperation), spricht im Interview über Chancen, Risiken und notwendige Steuerungsmechanismen beim KI-Einsatz sowie über die Frage, wie nachhaltige Lösungen für Bund, Länder und Kommunen gelingen können.
sich nur auflösen, wenn wir gemeinsam an Lösungen arbeiten und gleichzeitig der Individualität der Kommunen gerecht werden. So senken wir Entwicklungskosten sowie interne Aufwände, z. B. für die Erfüllung rechtlicher Anforderungen. Das schafft auch Freiraum für die notwendige Datenpflege vor Ort. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Chatbot der Behördennummer 115, der von der FITKO in enger Zusammenarbeit mit Kommunen aus dem 115-Verbund entwickelt wurde.
Behörden Spiegel: In Ihrem Verbund- bzw. Pilotprojekt: Warum sehen Sie besonderes Potenzial in einem Service-Chatbot für Kommunen und welche anderen konkreten Anwendungen oder Use-Cases haben sich zudem als erfolgversprechend gezeigt?
Bartholmei: Als ergänzendes Angebot zur Telefonie kann ein KIbasierter Chatbot die 115-Servicecenter bei der Beantwortung von Routinefragen entlasten und so mehr Zeit für die telefonische Beantwortung komplexer Anliegen geben. Im Rahmen der Multikanalstrategie der 115 soll 2026 auch ein KI-basierter Voicebot pilotiert werden. Darüber hinaus sehen wir u. a. ein enormes Potenzial in der Beschleunigung von Prozessen durch den Einsatz agentischer KI: Hierbei werden einzelne Schritte in einem Arbeitsvorgang durch spezialisierte Software-Agenten aus-
geführt. Sachbearbeitende können sich mit ihrer Expertise z. B. auf die Bearbeitung von Ausnahmefällen konzentrieren. Zentral ist hierfür der „Human in the Loop“-Ansatz: Die KI bzw. der Agent bereitet vor, der Mensch entscheidet abschließend auf Basis transparenter Belege. Der vom IT-Planungsrat geförderte und von der FITKO mitverantwortete eGovernment Monitor 2024 zeigt, dass eine solche Vorgehensweise auch bei der Bevölkerung mit großer Mehrheit auf Zustimmung stößt.
Behörden Spiegel: KI-Werkzeuge bergen Chancen, aber auch Risiken (z. B. Bias, Fehlentscheidungen, Datenschutz) – wie gehen Sie in der Verwaltung damit um und welche Steuerungsmechanismen haben Sie eingeführt?
Bartholmei: Unsere Grundhaltung ist eine gesunde, professionelle Skepsis. Die Sprachmodelle der KI arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Im Kontext der Verwaltung benötigen wir jedoch Korrektheit und Faktizität. Human in the Loop ist für uns daher eine zentrale Qualitätsinstanz. Für Entscheidungen mit Rechtsfolgen für Bürger wäre der Einsatz autonomer KI hochkritisch. Auch Sicherheitsrisiken wie „Prompt Injection“ (die Manipulation von KI durch bösartige Eingaben und Dokumente) nehmen wir ernst. Daher darf keine KI ungeprüften Schreibzugriff auf Datenbanken und Register erhalten.
die Informationen schneller in operative Entscheidungen überführen kann. Auch strukturell verschiebt der Änderungsantrag Zuständigkeiten. Die Registrierung kritischer Betreiber erfolgt künftig nach den Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes, während bestehende Begriffsdefinitionen in angrenzenden Sicherheitsgesetzen entsprechend angepasst werden. Gleichzeitig bleibt der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden ausdrücklich zulässig, was die Grundlage für engere digitale Kooperationsräume schafft.
Neue Systemlogik
Eine Öffnungsklausel ermöglicht es zudem den Ländern, weitere Anlagen als kritisch einzustufen, selbst wenn diese unterhalb bundesweiter Schwellenwerte liegen. Dadurch könnte sich der Kreis regulierter Einrichtungen perspektivisch noch erweitern, was den Bedarf an interoperablen Datenstrukturen zusätzlich erhöht. Erstmals werden zudem CloudComputing-Dienste ausdrücklich in den investitions- und sicherheitsrechtlichen Prüfrahmen einbezogen, sofern ihre Anlagen definierte Größenordnungen tatsächlich erreichen. Digitale Plattforminfrastrukturen werden damit regulatorisch klar als sicherheitsrelevante Vermögenswerte eingeordnet. Schließlich sieht das Gesetz eine frühe Evaluierung vor, die unter anderem die Einführung eines Zertifizierungssystems für entsprechende Nachweise prüfen soll. Damit entsteht die Grundlage für stärker standardisierte Vertrauensmechanismen bei digitalen Schutzmaßnahmen und für eine langfristig überprüfbare Sicherheitsarchitektur Kritischer Infrastrukturen.
Zudem setzen wir auf verschiedene technische und organisatorische Lösungen wie bspw. das „Grounding“ beim 115-Chatbot: Hierbei wird die KI gezwungen, Antworten ausschließlich aus den bereitgestellten Quellen zu verwenden. Bei möglichen Fehlern im Antwortverhalten bedarf es höchstmöglicher Transparenz. Der EU-AI-Act und die Regelungen der DSGVO bilden einen wichtigen Teil des rechtlichen Fundaments.
Behörden Spiegel: Wenn Sie auf die nächsten fünf Jahre blicken: Welche Rolle wird KI in der Verwaltungsdigitalisierung spielen und was muss passieren, damit die Potenziale tatsächlich flächendeckend und insbesondere auch in den Kommunen genutzt werden?
Bartholmei: Erstens sollte die Gesetzgebung rund um Künstliche Intelligenz Schutz und Möglichmacher zugleich sein. Nur so können wir nutzendenorientierte Lösungen für Mitarbeitende in Verwaltungen und für Bürgerinnen und Bürger entwickeln. Zweitens müssen wir die Synergiepotenziale nutzen, die sich aus vergleichbaren Anforderungen in Bund, Ländern und Kommunen ergeben. Drittens benötigen gute KI-Lösungen auch gute Daten. Datenqualität und -pflege wird in den kommenden Jahren immer wichtiger. Wir müssen viertens massiv in die Qualifikation unserer Mitarbeitenden investieren, um die
erwähnte Bewertungs- und Steuerungskompetenz aufzubauen. Und nicht zuletzt muss das Beschaffen von KI-Lösungen leichter werden. Dazu benötigt es den Marktplatz Deutschland Digital als Handelsplattform, den die FITKO derzeit im Auftrag des deutschen IT-Planungsrats aufbaut. Dort werden die KI-Angebote von öffentlichen und privaten Anbietern sichtbar und nachnutzbar. In diesen Marktplatz wird auch der Marktplatz der KI-Möglichkeiten integriert. Unter diesen Voraussetzungen kann uns KI bei der Bewältigung zentraler Herausforderungen unterstützen.

Stephan Bartholmei ist Leiter der Abteilung Produktmanagement der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Nach beruflichen Stationen in der Software-Entwicklung, in der universitären Lehre und Forschung und im gewerblichen Rechtsschutz hat Stephan Bartholmei die Entwicklung zahlreicher öffentlicher IT-Projekte und Produkte geleitet, zuletzt die der Deutschen Digitalen Bibliothek in der Deutschen Nationalbibliothek. Foto: BS/FITKO
Verantwortungsvolle Digitalisierung setzt sichere IT-Infrastrukturen voraus. Dank Künstlicher Intelligenz (KI) schreitet die Digitalisierung so schnell voran wie nie – und je schneller sie voranschreitet, desto kritischer wird die Fähigkeit unserer IT, Cyber-Angriffe abzuwehren. Entscheiderinnen und Entscheider in Politik, Verwaltung und Wirtschaft brauchen dafür eine faktenbasierte Antwort auf die einfache Frage: Sind wir ausreichend vorbereitet oder müssen wir mehr tun?
Aktuelle Lagebilder helfen wenig Lageberichte zur IT-Sicherheit sollen helfen, diese Frage zu beantworten – tun dies aber nur sehr unzureichend. Schaut man etwa in den Bericht des BSI “Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025”, so erfährt man viel dazu, welche Schwachstellen dem BSI gemeldet wurden und wie und von wem unsere IT angegriffen wird. Unbeantwortet bleibt aber, wie gut unsere IT auf diese Schwachstellen und Angriffe vorbereitet war und wie resilient wir gegenüber künftigen Angriffen sind. Ähnliches gilt für andere bekannte Lageberichte, etwa die “ENISA Threat Landscape” oder den “Microsoft Digital Defense Report”. Wer seine Sicherheitsstrategie nur an der aktuellen Bedrohungslage ausrichtet, kommt nie “vor die Lage”, er wird immer wieder aufs Neue überrascht. Beispiele für solche Überraschungen gibt es mehr als genug: Isolierte industrielle Kontrollsysteme galten als für Cyber-Angriffe unerreichbar – bis Stuxnet 2009 die iranischen Urananreicherungsanlagen traf. Vom Hersteller signierte Updates galten als sicher – bis Sunburst 2020 genau diesen Mechanismus für einen Angriff gegen
Hier kommen elektronische Signaturen und Siegel ins Spiel: Mit DATA Sign Cloud erweitert Governikus seine bewährte Signatur- und Siegelplattform um ein serviceorientiertes Angebot speziell für die Bedarfe der öffentlichen Hand. Vielerorts fehlen vor allem kleineren und mittleren Kommunen die Ressourcen, um komplexe Signaturinfrastrukturen selbst aufzubauen oder zu betreiben. Mit DATA Sign Cloud, einem klassischen Software-as-a-Service-Modell, erhalten Verwaltungen Zugriff auf die cloud-basierte Signatur- und Siegelplattform. Ohne lokale Installation, ohne eigene Infrastruktur, ohne Betriebsaufwand. Der Bremer IT-Sicherheitsexperte Governikus stellt Software, Support sowie die Anbindung an qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter für Fernsignaturen und Siegel bereit.
Heute bestellt und direkt im Einsatz
Ob aus einer Weboberfläche heraus oder direkt im Fachverfahren integriert: PDF-Dokumente hochladen, signieren oder siegeln und validieren – fertig. Der Clou dabei ist die Datensparsamkeit: Hochgeladene Dokumente werden ausschließlich In-Memory verarbeitet und nach Abschluss systemseitig gelöscht. Eine dauerhafte Speicherung erfolgt nicht.
Die Lösung unterstützt fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen inklusive qualifizierter Zeitstempel sowie qualifizierte elektronische Siegel. Visuelle Repräsentationen von Signaturen und Siegeln lassen sich frei auf dem Dokument positionieren.
Nach der Bearbeitung können die Dokumente mit den angebrachten kryptografischen Siegeln und Si-
(BS/Haya Schulmann/Michael Waidner) Berichte zur IT-Sicherheits-Lage wie der des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schauen auf die Angreifenden, aber für wirksame Sicherheitsstrategien braucht es den Blick auf uns selbst. Die zentrale Frage der IT-Sicherheit ist nicht, was die Angreifenden können, sondern wie gut wir geschützt sind.
die Kunden von Solarwinds missbrauchte. In der Praxis hatte niemand mit diesen Angriffen gerechnet, kein Lagebericht, keine Threat Landscape hatte vor ihnen gewarnt. Für eine solide und objektive Antwort auf unsere obige Frage braucht es also deutlich mehr als nur eine Auflistung aktueller Gefährdungen. Es braucht eine Analyse, wie gut unsere IT gegen diese geschützt ist, und wie gut sie darauf vorbereitet ist, auf künftige Gefahren schnell und professionell zu reagieren. Wir brauchen ein Resilienz-Lagebild. Resilienz-Lagebilder sind zwar dringend notwendig, aber bislang mehr als rar – es gibt sie praktisch nicht. Der Grund ist, dass sie technisch komplex und damit deutlich schwerer zu erheben sind als die üblichen Lageberichte. Für eine Threat Landscape kann man auf bekannte Quellen zurückgreifen –CVE-Datenbanken, CERT-Berichte, Datensammlungen von Firmen wie Mandiant und CrowdStrike. Das geht schnell und einfach. Für ein Resilienz-Lagebild etwa eines Landes oder eines Sektors muss man die notwendigen Daten selbst erheben und dafür eine große Anzahl an Organisation einzeln betrachten, und das ist aufwändig und technisch komplizierter. Repräsentative Befragungen der Organisationen könnten einen ersten Eindruck vermitteln, haben aber den Schönheitsfehler, dass viele Organisationen ihre eige-
ne Resilienz überhaupt nicht objektiv einschätzen können. Studien von ATHENE belegen, dass die meisten Organisationen keinen wirklichen Überblick über ihre IT haben, überall gibt es vergessene Server, ungewartete Systeme, seit Jahren offene Schwachstellen. Eine objektivere Methode besteht darin, für die Resilienz relevante ITIndikatoren der ausgewählten Organisationen direkt und von außen zu erfassen. Diesen Weg geht ATHENE mit seinen Lagebildern zur IT-Sicherheit. Datengrundlage für ATHENE sind Informationen zur Struktur und Sicherheit der aus dem Internet erreichbaren IT-Infrastrukturen sowie Informationen zu Datenlecks und kompromittierten Anmeldedaten – gewonnen aus den Datenbanken von Internet-Registraren, öffentlichen Scans und vergleichbaren Quellen. Zwei typische Indikatoren sind die Anzahl und das Alter der offenen kritischen Schwachstellen. Die Anzahl ist ein Indiz für die aktuelle Verwundbarkeit, das Alter ein Indiz für die Professionalität des technischen Sicherheitsmanagements, also die Fähigkeit, auf künftige Gefahren schnell reagieren zu können. Von außen erfassbar sind zwar nur die Schwachstellen in den von außen erreichbaren IT-Systemen, aber erstens sind es genau diese Schwachstellen, die Angreifenden ein Eindringen erlauben, und zweitens unterliegen typischerweise alle
IT-Systeme einer Organisation einem gemeinsamen IT-Management, so dass Probleme im von außen sichtbaren Teil sich typischerweise auch im inneren Teil wiederfinden. Wer seine externe Angriffsoberfläche nicht im Griff hat, der hat im Allgemeinen auch seine innere nicht im Griff. Weitere Indikatoren sind zum Beispiel Systeme, die jenseits ihres End-of-Life betrieben werden oder die Fragmentierung zwischen Rechenzentren, Fachverfahren und Cloud-Anbietern.
Eine ernüchternde Bilanz
Das Bild, das die ATHENE-Lagebilder zeichnen, ist über alle Sektoren ernüchternd: Die Lage ist schlecht und sie verbessert sich nicht. Die IT wächst, die Digitalisierung kommt voran – aber neue Dienste ersetzen nicht die alten, sondern kommen einfach hinzu. Alte Strukturen laufen unverändert weiter, die Fragmentierung steigt, der Wildwuchs nimmt zu. Schwachstellen bleiben jahrelang ungepatcht, Systeme laufen nach ihrem End-of-Life ohne Wartung weiter. Kaum eine Organisation scheint die volle Übersicht und Kontrolle über ihre IT zu haben.
Kurz: Deutschlands IT wird immer größer – Digitalisierung kommt voran – aber sie wird immer weniger resilient und immer unsicherer, weil neue IT und Dienste auf historisch gewachsene und marode IT Infrastruktur aufgebaut werden.
Passgenaue Signatur aus der Cloud für die öffentliche Verwaltung (BS) Während das Angebot digitaler Verwaltungsleistungen bundesweit steigt, geraten die Kommunen in Zugzwang. Um dem wachsenden elektronischen Eingang von Anträgen, Dokumenten und Daten zu begegnen, benötigen Verwaltungsmitarbeitende passgenaues Handwerkszeug, das den hohen Anforderungen an Datensicherheit gerecht wird und sie zugleich in Workflows entlastet.
gnaturen wieder heruntergeladen werden. Optional kann sogleich ein Prüfprotokoll bezogen werden. Auch die Validierung bestehender signierter oder gesiegelter Dokumente ist möglich. Das Validierungsergebnis wird transparent in einem Prüfprotokoll festgehalten und steht zum Download bereit.
Sicherheit und Rechtskonformität als Grundvoraussetzung
DATA Sign Cloud erfüllt alle relevanten rechtlichen Anforderungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Plattformanbieter und Organisation schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab. Eine Datenschutzerklärung regelt die Transparenz der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Außerdem unterliegen alle hochgeladenen Dokumente einer Datenaufbewahrungsrichtlinie, die nach gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben festgelegt ist. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und verarbeitet. Der Betrieb erfolgt in einem ISO27001-zertifiziertem Rechenzentrum in Deutschland. Entwicklung, Hosting und Betrieb unterliegen europäischen Standards und Rechtsrahmen. So entsteht wahre digitale Souveränität: Datenverarbeitung im europäischen Rechtsraum, transparente Vertragsstrukturen, keine Abhängigkeit von globalen Plattformökosystemen und freie Auswahl beim

Mit DATA Sign Cloud bringt Governikus elektronische Signaturen und Siegel sicher, rechtskonform und ohne eigenen Infrastrukturaufwand in die öffentliche Verwaltung –für effizientere digitale Prozesse und mehr digitale Souveränität. Foto: BS/Governikus
Signaturmaterial. Außerdem kann bei Bedarf der Ferndiensteanbieter gewechselt werden, ohne eine neue Softwarelösung einführen zu müssen. DATA Sign beabsichtigt auch zukünftig weitere relevante Vertrauensdiensteanbieter zu unterstützen.
Integration statt Insellösung Die Plattform bietet eine eigene rechte- und rollenbasierte Zugriffssteuerung (z. B. Zugriffsschutz auf Funktionalitäten), um unterschiedliche Berechtigungen zu verwalten. Bestehende Identity-ManagementSysteme können angebunden werden und die Integration in Verzeichnisdienste ist ebenfalls möglich. Damit wird DATA Sign Cloud nicht zur zusätzlichen Plattform, sondern zur integrierbaren Komponente innerhalb bestehender Verwaltungslandschaften.
Die Antwort auf die Eingangsfrage ist damit klar: Nein, wir sind nicht vorbereitet. Was aber folgt daraus? Erstens, Modernisierung ist der Schlüssel zur Verbesserung unserer IT-Sicherheit. Neue digitale Dienste auf existierenden Plattformen zu betreiben, ist wie ein Neubau auf morschem Fundament. Ebenso wenig hilft es, neue Plattformen aufzubauen, die alten aber unangetastet weiterlaufen zu lassen. Modernisierung ohne Konsolidierung und Außerbetriebnahme führt zu mehr Betriebsproblemen und einer größeren Angriffsfläche. Zweitens, wir brauchen ein Resilienz-Lagebild als Grundlage von Investitionsentscheidungen. Threat Landscapes alleine helfen nicht weiter, denn die Gefährdungslage können wir nicht kontrollieren, wohl aber den Zustand unserer eigenen IT-Infrastruktur.

Haya Schulmann ist ist Professorin für Cybersicherheit am Institut für Informatik der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Mitglied im Direktorium des Nationalen Forschungszent rums für angewandte Cybersicherheit ATHENE. Foto: BS/ATHENE

Michael Waidner
Michael Waidner ist Professor für Sicherheit in der Informationstechnologie im Fachbereich Informatik der TU Darmstadt, Leiter des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie SIT und CEO von ATHENE. Foto: BS/privat
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sundheitsbranche sowie Bürger:innen unverzichtbar geworden sind. Mit seinen Produkten steht das Unternehmen seit über 25 Jahren für digitale Souveränität, höchste Sicherheitsstandards und praxisnahe Umsetzbarkeit.
Speziell für die öffentliche Hand entwickelt
Bewährtes Verwaltungsprodukt Neue eSignatur-Angebote treten am Markt mit dem Anspruch auf, das Novum für die öffentliche Verwaltung darzustellen. Dabei entsteht wahre digitale Souveränität nicht durch große Ankündigungen, sondern durch die Einhaltung von Rechtsgrundlagen, einer langfristigen Verlässlichkeit und Entscheidungsfreiheit, z. B. bei der Ferndiensteanbieterauswahl.
DATA Sign Cloud ist eine moderne, sichere und sofort einsetzbare Signatur- und Siegelplattform, die den Verwaltungsalltag unterstützt und Abhängigkeiten abbaut. So werden elektronische Signaturen und Siegel dort verfügbar, wo sie gebraucht werden.
Der Anbieter Governikus entwickelt Lösungen, die im Alltag von Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, der Ge-
Die Lösung richtet sich nicht nach Massenmärkten, sondern vorrangig an Organisationen der öffentlichen Hand. Sie ist konsequent an den Bedarf von Behörden ausgerichtet und steht allen Institutionen der öffentlichen Hand dank der Rahmenverträge mit dem IT-Planungsrat lizenzkostenfrei für den Eigenbetrieb zur Verfügung. Für sie fallen lediglich Kosten für Hosting und das jeweilige Signaturmaterial an. Gerade kleinere und mittlere Kommunen profitieren von einer sofort verfügbaren, modernen Lösung ohne Investition in eigene Infrastrukturen und Entwicklungen. Als Produkt des IT-Planungsrats wird die Lösung stetig weiterentwickelt und gepflegt. Im engen Austausch mit Kunden wird die Anwendung bedarfs- und praxisorientiert optimiert, sodass sie stets auf den realen Gebrauch abgestimmt ist.

Nähere Informationen zu passgenauen Signatura us der Cloud finden hier: Dieser Beitrag wurde von der Governikus GmbH & Co. KG verfasst.
Dem ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger wird das Zitat zugeschrieben: „Amerika hat keine dauerhaften Freunde oder Feinde, nur Interessen“. Mit der „America First“-Doktrin von US-Präsident Donald Trump werden US-Interessen hemmungslos umgesetzt.
Die Nationale Sicherheitsstrategie (NSS) der USA hat das Ziel, USMonopole auszubauen und europäische Infrastrukturen zu kontrollieren. Vereinfacht: Wir zahlen bald Maut auf unseren digitalen Straßen – im schlimmsten Fall wird uns die Auffahrt verwehrt. Utopie? Leider nein. Trump droht allen Ländern mit erhöhten Zöllen, die Digitalsteuern erheben oder Regeln haben, die das Geschäft von Big Tech behindern.
Die Kosten explodieren
Die Zahlen sind eindeutig: 2024 erreichte das Dienstleistungsbilanz-Defizit der EU gegenüber den USA mit 148 Milliarden Euro einen Rekordwert (Steigerung von 36 Prozent gegenüber 2023). Das entspricht dem Wert von 740.000 Sozialwohnungen à 200.000 Euro.
Weitere Beispiele:
• Das Bundesinnenministerium (BMI) hat 2023 einen Vertrag mit Oracle in Höhe von 4,6 Milliarden Euro – ohne Ausschreibung – abgeschlossen: Der temporär reichste Mann der Welt, Larry Ellison, erhält
Wenn wir nicht handeln
(BS/Prof. Dr. Harald Wehnes) Die Nachrichten der letzten Monate sind ein Weckruf: Der Internationale Strafgerichtshof sieht sich mit einer Microsoft-Sperre konfrontiert. In den Niederlanden hat Microsoft der Amsterdam Trade Bank den Zugang zu den eigenen Daten gesperrt – mit der Folge: Insolvenz. Unsere öffentliche Verwaltung ist in einem besorgniserregenden Ausmaß von wenigen US-Monopolen abhängig.
jede Sekunde 21 Euro von unserem Steuergeld – bis 2030.
• Broadcom hat VMware-Lizenzen bis 1500 Prozent verteuert.
• Die Microsoft-Ausgaben des Bundes sind rasant gestiegen: um den Faktor fünf in sieben Jahren (2015-2021); in den beiden letzten Jahren gab es eine Verdopplung auf fast 500 Millionen Euro.
Bei der Bayerischen Staatskanzlei haben sich die Kosten allein für den Support von Microsoft-Produkten in wenigen Jahren Verneunfacht – von zehn Millionen Euro auf 90 Millionen Euro. Seit der Verabschiedung des „Sondervermögens“ erleben wir zudem ein massives „Souveränitätswashing“. Produkte, die unsere Abhängigkeit zementieren, werden plötzlich mit dem Attribut „souverän“ vermarktet – ein Etikettenschwindel, der die wahre Natur dieser Angebote verschleiert.
Es beginnt bei der Bildung Digitale Souveränität beginnt im Hörsaal. Während Microsoft 365 für Studierende kostenlos ist, müssten
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Kontrolle über Identitäten und Zugriffe
(BS) Die Absicherung digitaler Zugriffe zählt heute zu den zentralen Herausforderungen für öffentliche Verwaltungen, Kommunen und Ministerien. In hybriden IT- und OT-Umgebungen, mit einer wachsenden Zahl externer Dienstleister und zunehmend vernetzten Fachverfahren verliert der klassische Netzwerkperimeter an Bedeutung. An seine Stelle rückt die Identität als zentraler Kontrollpunkt moderner IT-Sicherheitsarchitekturen.
Eine wirksame Steuerung von Identitäten und Zugriffsrechten ist Voraussetzung dafür, bestehende Sicherheitsmaßnahmen überhaupt effektiv einsetzen zu können. Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil erfolgreicher Cyber-Angriffe auf kompromittierte Zugangsdaten zurückzuführen ist. Gleichzeitig nimmt die Zahl nicht-menschlicher Identitäten in automatisierten Prozessen und OT-Umgebungen weiter zu. Für öffentliche Einrichtungen mit hohem Schutzbedarf gewinnt Identity & Access Management (IAM) damit eine grundlegende Bedeutung –sowohl für die IT-Sicherheit als auch für die Betriebskontinuität kritischer Systeme. Vor diesem Hintergrund rückt auch das Thema Digitale Souveränität stärker in den Fokus staatlichen Handelns. Aktuelle Erhebungen des Digitalverbands Bitkom zeigen, dass die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland eine starke Abhängigkeit von digitalen Technologien und Services aus dem Ausland sieht. Nahezu alle Befragten halten es für wichtig, bei digitalen Schlüsseltechnologien unabhängiger zu werden. Diese Einschätzung ist auch für den öffentlichen Sektor relevant, da Abhängigkeiten bei sicherheitskritischer Software unmittelbare Auswirkungen auf Handlungsfähigkeit, Compliance und Datenschutz haben können.

Sichere Identitäts- und Zugriffssteuerung als Grundlage digitaler Souveränität in Verwaltung und kritischen Infrastrukturen. Foto: BS/Albaloshi, stock.adobe.com
Hochschulen für openDesk zahlen – bei 30.000 Studierenden ca. zwei Miollionen Euro Mehrkosten pro Jahr. Um diese strukturelle Benachteiligung zu beenden, haben drei Arbeitskreise der Gesellschaft für Informatik e.V. gemeinsam mit dem Verein „Zentren für Kommunikation und Informationsverarbeitung in Lehre und Forschung e.V.“ (ZKI) kürzlich einen Offenen Brief an Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) geschrieben. Sie fordern die kostenfreie Bereitstellung von openDesk an Hochschulen.
Was jetzt zu tun ist:
1. Kostenfreie Bereitstellung von openDesk für alle Hochschulen und Bildungseinrichtungen
Digitale Souveränität fängt in der Bildung an. Die wettbewerbsverzerrende Strategie von Microsoft –kostenlose Abgaben, um langfristige Abhängigkeit zu schaffen – muss durch eine politische Entscheidung korrigiert werden.
2. Verbot von Rahmenverträgen mit digitalen Monopolen
Rahmenverträge, die oft teilweise sogar ohne Ausschreibungen abgeschlossen werden, zementieren Monopolstellungen, schaden dem Wettbewerb und vernichten Teile der deutschen IT-Wirtschaft.
3. „European Tech First“ in der ITBeschaffung Bei IT-Beschaffungen der öffentlichen Hand erhalten bei gleicher Eignung digitale souveräne Lösungen von Unternehmen mit Sitz in der EU/EWR den Zuschlag – insbesondere interoperable Open-SourceLösungen.
4. Verbindliche Souveränitätsprüfung vor jeder Beschaffung Vor jeder Beschaffung bei einem US-Monopolisten ist zu prüfen, ob eine europäische Alternative existiert. Ist dies nicht der Fall, darf der Auftrag nur nach Vorlage eines genehmigten Maßnahmenplans zur Vermeidung und Beendigung der Abhängigkeit vergeben werden. Unternehmen, die dem US CLOUD Act unterliegen, sind von Aufträgen für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) grundsätzlich auszuschließen.
5. Souveränitätswashing wirkungsvoll bestrafen Mit Souveränitäts-Washing wird Scheinsouveränität konstruiert, um regulatorische Hürden zu umgehen, während die Kontrolle bei der USMutter verbleibt. Unternehmen, die solche Täuschung betreiben, sind von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen.
Handeln – nicht erst beim Kollaps Die EU-Kommission, der IGH, immer mehr Städte und Länder gehen voran. Wachen wir erst auf, wenn Kommunen oder Bundesländer vor dem finanziellen Kollaps stehen? Digitale Souveränität ist keine Preisfrage. Die Risiken des Nichthandelns sind längst Realität – wem als nächstes der Hahn abgedreht wird, ist nur noch eine Frage der Zeit. Wer digitale Infrastruktur aus der Hand gibt, verliert nicht nur wirtschaftliche Gestaltungskraft sondern auch staatliche Handlungsfähigkeit.

Prof. Dr. Harald Wehnes lehrt Informatik an der JuliusMaximilians-Universität Würzburg und ist Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises „Digitale Souveränität“ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI).
Foto: BS/Julius-Maximilians-Universität Würzburg
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Mit einer ECM-Plattform, die Freiräume schafft statt Hürden (BS) Digitale Souveränität entscheidet darüber, ob öffentliche Verwaltungen ihre Aufgaben unabhängig, sicher und langfristig verlässlich erfüllen können. Trotz zahlreicher Programme und Strategiepapiere bleibt jedoch eine zentrale Frage offen: Wie souverän sind Behörden tatsächlich – und wie groß ist der Anteil bloßer Erwartung?

Mit VIS 7 gestaltet die PDV GmbH digitale Souveränität neu: Eine offene ECM-Plattform, die Verwaltungen mehr Freiheit, Sicherheit und echte Handlungsspielräume im digitalen Arbeitsalltag ermöglicht. Foto: (BS/PDV)
– in Echtzeit, synchron und vollständig innerhalb der eigenen Infrastruktur.
ohne App Store, nutzbar auf Smartphone, Tablet und Desktop-Rechnern. Damit unterstützt VIS 7 moderne Arbeitsweisen ebenso wie die ortsunabhängige Zusammenarbeit. Für operative Aufgaben liefert die VIS Suite gleich drei starke Erweiterungen:
• VIS Scan digitalisiert die Eingangsbearbeitung – vom Scan bis zur Verteilung – und erfüllt die Vorgaben der TR RESISCAN, ideal für zentrale und dezentrale Szenarien. • VIS NoCode ermöglicht fachlichen Bereichen, Prozesse eigenständig und ohne Programmierung zu modellieren oder zu automatisieren – vollständig ECM integriert.
WALLIX ist ein europäischer Anbieter von Identity- und AccessManagement-Lösungen mit Fokus auf den Schutz privilegierter Zugriffe in kritischen IT- und OTUmgebungen und unterstützt seit über 20 Jahren weltweit öffentliche Verwaltungen, Betreiber wesentlicher Dienste und regulierte Organisationen.
Seit Oktober 2025 ist die WALLIXPAM-Lösung von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Damit erfüllt die Lösung zentrale europäische Sicherheitsanforderungen, die für öffentliche Vertreter in vielfältiger Weise von Bedeutung sind.
Digitale Souveränität bedeutet dabei nicht Abschottung, sondern die Fähigkeit, zentrale digitale Funktionen kontrolliert, transparent und rechtskonform zu betreiben. Gerade im Bereich von Identitäten und privilegierten Zugriffen ist diese Kontrolle entscheidend. IAMLösungen schaffen hier die Grundlage für Nachvollziehbarkeit, klare Verantwortlichkeiten und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben – insbesondere in Verwaltungen, KRITIS-nahen Einrichtungen und bei staatlichen IT-Dienstleistern.
In vielen Organisationen sind über Jahrzehnte heterogene IT Landschaften entstanden: proprietär verzahnt, schwer wartbar und mit hohen Folgekosten verbunden. Integrationen dauern, Innovationen kommen spät an, Wechselentscheidungen werden zur Hürde. Immer deutlicher zeigt sich: Digitale Souveränität erschöpft sich nicht in der Entscheidung für oder gegen die Cloud. Sie ergibt sich aus einer Reihe grundlegender Architekturund Infrastrukturentscheidungen – von Hardware und Virtualisierung über KI-Komponenten bis zu Software-Herkünften und rechtlichen Rahmenbedingungen. Genau an diesem Punkt setzt die neue Hauptversion der ECM Plattform VIS 7 der PDV GmbH an. Sie versteht Digitale Souveränität nicht als Zielbild sondern als selbstverständliche Grundlage jeder technischen Weiterentwicklung.
Betriebssysteme, Serverarchitektur und Datenbanken
VIS 7 bietet Verwaltungen eine moderne, containerbasierte Server-Architektur und Wahlfreiheit beim Betrieb – ob On Premises, in der Cloud oder in hybriden Szenarien. Die Unterstützung verschiedener Datenbanken, darunter PostgreSQL, sorgt dafür, dass Verwaltungen entscheiden können, welche Infrastruktur ihren Anforderungen entspricht. Darüber hinaus garantieren offene Standards, verschiedene Schnittstellen und flexible Authentifizierungsverfahren eine dauerhafte Integrationsfähigkeit ohne weitere Hersteller- oder Plattformabhängigkeit. Auch ein kollaboratives Arbeiten wird ermöglicht: Mit eigenen Collabora Online Lizenzen können Dokumente über alle Clients hinweg gleichzeitig bearbeitet werden
Neuer Release Takt Digitale Souveränität zeigt sich auch darin, wie schnell Innovationen und Sicherheitsverbesserungen in den Behördenalltag gelangen. Mit VIS 7 stellt die PDV GmbH deshalb das Release Modell neu auf: Statt großer, infrequenter Versionssprünge setzt die PDV ihre Plattform künftig auf kontinuierliche, kleinere und risikoarme Updates. Dadurch verkürzen sich Reaktionszeiten erheblich – ein entscheidender Vorteil, um Sicherheitsanforderungen, etwa im Rahmen des Cyber Resilience Act, frühzeitig erfüllen zu können. Auch im Arbeitsalltag der Beschäftigten setzt VIS 7 neue Akzente. Mit dem VIS SmartClient, dem VIS WebClient und der neuen Progressive Web App (PWA) VIS Go! stehen drei Nutzungsszenarien zur Verfügung: klassischer Arbeitsplatz, browser-basierter Zugriff und mobile Nutzung. Der neue VIS Go! Client ist als PWA plattformunabhängig und lässt sich direkt im Browser starten – ohne Installation,
• VIS GenAI bringt sichere und rechtskonforme KI-Unterstützung in die tägliche Arbeit, von Textassistenz bis hin zu Wissenstransfer und Recherche. Richtig verstanden bedeutet Digitale Souveränität nicht, jede Software selbst entwickeln zu müssen. Sie bedeutet, selbstbestimmt festlegen zu können, wie Verwaltung arbeitet, auf welchen Werten sie basiert und welche Abhängigkeiten akzeptabel sind. Im Kern geht es darum, die Kontrolle über das eigene digitale Handeln zu behalten und Systeme zu nutzen, die souveräne Verwaltungsprozesse ermöglichen – statt sie zu behindern.
VIS 7: Software, die Freiräume schafft VIS 7 vereint technische Offenheit, hohe Sicherheitsstandards und moderne Verwaltungsarbeit in einer Software-Plattform, die Verwaltungen echte Gestaltungsspielräume und neue Möglichkeiten eröffnet. Sie ebnet den Weg in eine souveräne digitale Verwaltung.
Weitere Informationen finden Sie unter: pdv.de/vis-suite
Neben Technologien und Standards ist die digitale Souveränität eine zentrale Voraussetzung. Geopolitische Unsicherheiten, Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern und Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit nehmen stetig zu. Es ist daher eine infrastrukturelle Notwendigkeit, dass der Deutschland-Stack auf digitale Souveränität ausgerichtet sein muss. Das Gute daran ist: Die DVC als tragende Säule eben dieser existiert bereits. Sie wurde von der govdigital eG aufgebaut, einer Genossenschaft, die aus der Mitte der kommunalen IT-Dienstleister entstanden ist und Mitglieder aller föderalen Ebenen unter einem organisatorischen Dach vereint. Die DVC stellt eine öffentliche, föderal anschlussfähige Cloud-Infrastruktur bereit und ist speziell für die Anforderungen der Verwaltung konzipiert.
Warum ist die DVC der Erfolgsgarant für den Deutschland-Stack?
Aus kommunaler Sicht ist entscheidend, dass die im BMDSKonsultationsverfahren diskutierten Schnittstellen und Standards konsequent auf der DVC aufsetzen. Eine solche Ausrichtung vermeidet Doppelstrukturen und schafft Planungssicherheit für öffentliche IT-Dienstleister. Bestehende Softwareprodukte könnten so gezielt weiterentwickelt, cloudfähig gemacht und an bereits vorhandene und erprobte Schnittstellen angepasst werden, anstatt parallel neue, bislang ungetestete Standards und Infrastrukturen bedienen zu müssen.
Der Ressourcenfaktor ist dabei ein zentraler Erfolgsindikator. Der Deutschland-Stack soll bereits in ein bis zwei Jahren erste Leistungen für öffentliche IT-Infrastrukturen bereitstellen. Echte Synergien entstehen nur dann, wenn kommunale Softwarelösungen bis dahin anschlussfähig sind. Die Anpassung und Neuentwicklung von kommunalen Softwareprodukten für den Deutschland-Stack sind zeit- und kostenintensiv. Dies gelingt nur rechtzeitig, wenn Cloudund Plattformstrukturen des Deutschland-Stacks auf Basis der DVC entwickelt werden. Denn hier gibt es bereits einen großen Erfahrungsschatz: Rund 70 Cloud-

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Deutsche Verwaltungscloud als Erfolgsgarant für den Deutschland-Stack
(BS/Lars Hoppmann/ Julius Gmeinwieser) Die Deutsche Verwaltungscloud (DVC) muss als souveräner und erweiterbarer Basisbaustein in den Deutschland-Stack integriert werden. Nur so kann das Vorhaben erfolgreich sein. Das wurde in der zweiten Konsultationsphase des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), die knapp ein Jahr nach der Bundestagswahl 2025 Mitte Februar endete, noch einmal deutlich durch Vitako formuliert. Während des Konsultationsverfahrens sollten Technologien und Standards, die bereits vorhanden und in der Praxis erprobt sind, entlang der Ebenen Infrastruktur, Betrieb und Plattformen eingeordnet sowie auf ihre Praxistauglichkeit, ihre strategische Passgenauigkeit und ihre Umsetzbarkeit unter föderalen Bedingungen bewertet werden. Das Ziel war, eine technische Basis für den Deutschland-Stack zu schaffen.
Top Erfolgsfaktor für den Deutschland-Stack
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Vorhandene Lösungen einbinden
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Vitako hat zu Beginn des Jahres seine Mitglieder zum Deutschland-Stack befragt.
Services werden bereits von öffentlichen IT-Dienstleistern als SaaS über die DVC angeboten. Laut einer Verbandsumfrage vom Januar betreiben bereits drei Viertel der Vitako-Mitglieder einen Tech-Stack, der auf den DVC-Betrieb einzahlt.
Auch die enge Zusammenarbeit mit FITKO und IT-Planungsrat zeigt den Leuchtturmcharakter der DVC. Sie steht für digitale Souveränität und rechtssichere föderale Zusammenarbeit.
Die prioritäre Einbindung der DVC passt zudem zum strategischen Ansatz des BMDS. Das zeigt der Ende letzten Jahres verabschiedete Zustimmungsvorbehalt: Als effektive Steuerungsmaßnahme der Bundes-IT soll er dafür sorgen, dass zukünftige Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und bestehenden Technologien abgestimmt sind. So sollen Doppelstrukturen vermieden werden. Genau dieses Argumentationsschema muss nun auch beim Deutschland-Stack und der Priorisierung der DVC beibehalten werden, um schnell und effektiv


ZUKUNFT BRAUCHT HERKUNFT.

die Verwaltungsdigitalisierung mit dem Deutschland-Stack voranzutreiben. Im Gegensatz dazu könnte ein „Green-Field-Ansatz“ zum Milliardengrab werden.
Weitere Elemente des Deutschland-Stacks
Die bereits bestehenden Großprojekte der Verwaltungsdigitalisierung sollen laut BMDS in den Deutschland-Stack eingebunden werden, um dessen Wirkung für Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu entfalten. Dazu zählen unter anderem die Registermodernisierung, KI-Projekte und -Marktplatz, Open-Source-Initiativen sowie die Europäische Digitale Identitätswallet (EUDI-Wallet).
Die EUDI-Wallet ist ein zentrales Zukunftsprojekt für eine elektronische Identifizierung, vertrauenswürdige Nachweise und medienbruchfreie Verfahren. Der Deutschland-Stack liefert hierfür den technischen Rahmen: Identitätsdienste, Vertrauensniveaus und Sicherheitskomponenten sollten interoperabel, skalierbar und
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Einheitliche Standards
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Quelle: VITAKO Mitgliederbefragung, Januar 2026
Grafik: BS/Vitako
cloudfähig auf der DVC bereitgestellt werden müssen. Ziel des BMDS ist es, die EUDI-Wallet bis Januar 2027 verfügbar zu machen. Zudem zeigen Initiativen wie openDesk des Zentrums für digitale Souveränität (ZenDis), dass Open Source in der Verwaltung längst mehr ist als eine ideologische Debatte. Offene Software erhöht Transparenz, Wiederverwendbarkeit und Unabhängigkeit von einzelnen Anbietern. Im Deutschland-Stack muss Open Source als verbindendes Prinzip wirken, mit der Basiskomponenten, Entwicklungsstandards und Plattformdienste offen zugänglich und gemeinschaftlich, auch zur Förderung der europäischen ITIndustrie, weiterentwickelt werden. Auch im Bereich KI gibt es Fortschritte. Das BMDS wurde beim World Government Summit für den Einsatz von KI-Agenten in Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgezeichnet. Zusätzlich soll die zentrale KI-Plattform des ITZBund (KIPITZ) in den Deutschland-Stack integriert werden. Ein
KI-Marktplatz steht bereits bereit. Er erleichtert die Nachnutzung vorhandener KI-Projekte durch andere Behörden. Der Deutschland-Stack liefert dafür die notwendige Infrastruktur. Kommunale IT-Dienstleister entwickeln schon heute cloudfähige KI-Lösungen auf Basis der DVC-Standards. Diese könnten bundesweit verfügbar gemacht werden.
Die Registermodernisierung nach dem Once-Only-Prinzip zeigt ebenfalls den Bedarf eines integrierten Cloud-Stacks. Register, Schnittstellen, Identitätsdienste und Fachverfahren müssen zusammenspielen. Ein cloudbasierter Deutschland-Stack kann hier die verbindende Klammer bilden. Er stellt gemeinsame Standards, sichere Cloud-Infrastrukturen und interoperable Plattformdienste bereit. Ein erstes Erprobungsprojekt mit cloudbasierten Registern wurde bereits unter Beteiligung kommunaler IT-Dienstleister durchgeführt.
Zusammenarbeit für den Erfolg Insgesamt bietet der Deutschland-Stack aus Sicht der Vitako die Chance, die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland auf ein neues Fundament zu stellen. Allerdings wird er nur dann erfolgreich sein, wenn er auf bestehenden öffentlichen Infrastrukturen aufbaut, digitale Souveränität fokussiert und Kooperation anstatt Parallelentwicklung fördert. Die DVC, etablierte Softwarelösungen und die Zusammenarbeit verschiedener föderaler Strukturen sind somit der Schlüssel zum Erfolg des Deutschland-Stacks.


Julius Gmeinwieser ist Manager Verwaltungsdigitalisierung bei Vitako.
BS/Vitako/Sebastian Kiener



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„Ichmöchte aus Bayern nichts Geringeres machen als einen modernen Digitalstaat“, erklärte Dr. Fabian Mehring, Bayerischer Staatsminister für Digitales. Sein Verständnis von Digitalisierung zielt dabei ausdrücklich auf konkrete Lebensrealitäten: Staatliche Leistungen sollen so gestaltet werden, dass dadurch das Leben der Menschen ganz konkret besser wird und die Wirtschaft neue Wege gehen kann. Digitalisierung erscheint damit nicht als technisches Projekt, sondern als infrastrukturelle Vo raussetzung für Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Stabilität. Ein zentraler Hebel ist das Prinzip „Digital Only“, das auf Antrag Bayerns in der Digitalministerkonferenz einstimmig beschlossen wurde. Verwaltungsleistungen sollen künftig grundsätzlich digital beantragt werden, flankiert von unterstützenden Angeboten vor Ort. Unterstützt wird diese Zielmarke von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft; parallele analoge und digitale Verfahren verursachen hohe Kosten, binden Personal und verhindern Effizienzgewinne. Mehring begründet den Kurs auch mit dem demografischen Wandel: Wenn künftig weniger Fachkräfte zur Verfügung stünden, müsse alles digitalisiert und automatisiert werden, was möglich sei.
Abschied vom Parallelbetrieb
Diese Perspektive deckt sich mit seiner Forderung nach einem klaren Abschied von analogen Doppelstrukturen. Eine echte digitale Dividende entstehe erst dann, wenn parallel laufende Prozesse abgebaut würden. Beispiele aus hochdigitalisierten Staaten zeigen, welche Effekte ein solches Vorgehen entfalten kann: Dort wurden früh verbindliche Zielbilder formuliert, Zuständigkeiten gebündelt und analoge Alternativen konsequent zurückgefahren.
Mehring warnte zugleich davor, Digitalisierung auf die bloße Übertragung bestehender Abläufe ins Internet zu reduzieren. Digitalisierung dürfe nicht bedeuten, alte Prozesse einfach eins zu eins online abzubilden; vielmehr müssten überflüssige Bürokratieschritte abgebaut und hemmende Verfahren ausgeschlossen werden. Folgerichtig fordert er, neue Gesetze und Verordnungen nur noch dann zu erlassen, wenn sie Ende-zu-Ende digital umsetzbar sind. Ein Instrument dafür ist der bayerische Digitalcheck, der bereits









Tempo, Standards, Mut
(BS/Frederik Steinhage) Die Leitlinien für den digitalen Staat wurden auf dem Zukunftskongress Bayern zwar formuliert doch sie reichen weit über eine einzelne Veranstaltung hinaus. Vielmehr zeichnen sie ein Transformationsprogramm, das Verwaltung, Gesetzgebung und kommunale Praxis gleichermaßen betrifft.

Der Bayerische Staatsminister Dr. Fabian Mehring betonte mehrfach, dass vor allem ältere Bürgerinnen und Bürger, von komplexer Bürokratie und nicht von Digitalisierungsmaßnahmen überfordert seien. Foto: BS/Bildschön
vor der Anhörung eines Gesetzentwurfs greift und damit eine Phase nutzt, in der politische Festlegungen noch nicht verhärtet sind. Gleichzeitig identifiziert der Minister strukturelle Hindernisse: „Der größte Gegner von digitaler Transformation ist die föderale Denke und das es dutzende digitale ‚Leuchttürme‘ gibt, die aber von zehn verschiedenen Anbietern kommen und nicht miteinander kommunizieren können.“ Bundesweite Standards seien deshalb dringend notwendig.
Dass Hessen und Bayern gemeinsam eine nationale Digitalisierungsoffensive anstoßen wollten, die jede Kommune zur Nutzung zentraler Fokusleistungen befähige, zeige den Anspruch, Skalierung endlich zur Regel zu machen. Neben Strukturfragen rückte auch die politische Steuerungsfähigkeit in den Mittelpunkt. Dr. Barbara Kathrin Buhr, Partnerin bei KPMG Law, brachte es auf den Punkt: „Man muss festhalten, dass die Politik den Takt und somit auch das Tempo der Digitalisierung vorgibt.“
Daraus folge ein klarer Bedarf an politischem Willen, rechtlichen Anpassungen und organisatorischer Befähigung der Mitarbeitenden.
Gemeinsamer Takt Doch selbst ambitionierte Agenden werfen Umsetzungsfragen auf. Gudrun Aschenbrenner, Vorstandsmitglied der AKDB, äußerte trotz grundsätzlichem Optimismus Zweifel daran, wie Maßnahmen tatsächlich in die Praxis übersetzt werden sollen. Felix Appel, stellvertretender Geschäftsführer von BayKommun, formulierte eine grundlegende Koordinationsfrage: „Für mich ist die Frage erst mal gar nicht, ob der Takt schneller oder langsamer sein sollte, sondern ob Kommunen, Länder und Bund das gleiche Notenblatt vor sich haben.“ Gerade beim Wissenstransfer, bei der Nachnutzung und bei der Einbindung der Kommunen fehlten vielerorts konkrete Mechanismen. Antonia Zierer, Geschäftsführerin der Bayerischen Agentur für Digitales, Byte, warnte zudem vor zu
vagen Zielbildern: „Es besteht die Gefahr, dass in ein paar Jahren Dinge als erledigt angesehen werden könnten, ohne dass sie nachhaltig etwas verändert haben.“ Innovation dürfe daher nicht erst dann einsetzen, wenn bestehende Prozesse kollabierten, ergänzte Dirk Kiefer, Vice President bei CGI: „Wir müssen verstehen, dass wir Innovation nicht für ein abstraktes Zukunftsszenario betreiben, sondern um eben Kommunen, Länder und Wirtschaft gleichermaßen mit neuen und funktionierenden Angeboten langfristig zufriedenzustellen.“ Wie stark kommunale Realitäten den Fortschritt prägen, machte Wolfgang Glock, Leiter des Competence Center Digital Government der Landeshauptstadt München, deutlich. In den Verwaltungen gebe es „unfassbar viele innovative, kreative und fähige Leute“, denen man auf Augenhöhe begegnen müsse, um das Tempo zu erhöhen. Gleichzeitig seien Digitalbeauftragte häufig Einzelkämpfer, deren Handlungsspielräume von Budgetfragen

begrenzt würden – wodurch der Gedanke einer späteren digitalen Dividende zunächst in den Hintergrund rücke. Ein wiederkehrendes Spannungsfeld bildet der Datenschutz. Zierer beschrieb einen Kreislauf neuer Regularien, der Projekte verzögere; letztlich komme es oft darauf an, dass man den richtigen Juristen finde, der den Stempel darauf setze. Glock plädierte deshalb für einheitlichere Vorgaben, damit geprüfte Verfahren flächendeckend eingesetzt werden könnte, ohne jedes Mal neu bewertet zu werden. Kiefer ergänzte, dass man stärker zwischen notwendigem Datenschutz und „endlosen analogen Prüfungsorgien“ unterscheiden müsse.
Auch bei der Standardisierung zeigt sich ein kulturelles Problem. „Solange nach meinem Standard standardisiert wird, ist das in Ordnung, ansonsten nicht“, fasste Aschenbrenner die verbreitete Haltung zusammen und forderte einen ideologischen Wechsel. Standardisierung müsse nicht zwingend technischer Natur sein – sie könne ebenso bedeuten, sich darauf zu verständigen, ab einem festen Zeitpunkt keine Papierbescheide mehr auszustellen.
Nutzerorientierung als Leitlinie Parallel dazu gewinnt die Nutzerorientierung erneut an Gewicht. Kiefer beobachtet: „Heutzutage verkauft man Kommunen keine Software mehr, sondern Use-Cases. Darin steht ‚User‘ und an genau diesen sind die Kommunen nun mal qua ihrer Natur am nächsten dran.“ Zierer bestätigte diese Entwicklung aus der Praxis – ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit bestehe darin, gemeinsam mit Behörden die User Experience gesetzlicher Anpassungen und Prozesse zu durchlaufen. Für Mehring entscheidet sich der Erfolg letztlich im Alltag der Bürgerinnen und Bürger. „Das Image des Staates wird nicht im Fernsehen in Talkshows geformt, sondern auf dem Amt, beim Nachgehen seines alltäglichen Lebens.“ Gelinge es, Verwaltungsleistungen simpel, digital und effektiv zu gestalten, könne dies sogar dazu beitragen, Vertrauen zurückzugewinnen und politische Ränder zu entkräften. Seine Zielmarke formulierte der Minister entsprechend ambitioniert: „Mein Anspruch ist dasselbe Level wie Dänermark und Estland, dass die Digitalisierung einen volkswirtschaftlichen Mehrwehrt erzielt.“

In ihrem Impuls benannte Dr. Barbara Kathrin Buhr, Partnerin bei KPMG Law, unter anderem einen zielgerichteten, politischen Willen als notwendigen Schritt für eine harmonische Digitalisierungsmelodie. Alle Fotos: BS/Bildschön
Wie digital Deutschlands Behörden inzwischen arbeiten, lässt sich im „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ablesen. Es zeigt auf, welche Leistungen Bürgerinnen und Bürger bereits online erledigen können. Im Vergleich der Länder liegt Bayern seit 2023 vorne. Auf kommunaler Ebene führt Augsburg aktuell mit 1.783 digitalen Verwaltungsleistungen das Ranking an. Dazu zählen typische OnlineServices wie Anträge auf Geburtsurkunden, Ummeldungen oder andere Behördenangelegenheiten, die Bürgerinnen und Bürger ohne Behördengang erledigen können. Dieser Spitzenplatz ist nicht zufällig: Augsburg setzt seit Jahren auf eine eigenständige Digitalstrategie. Beim Zukunftskongress Bayern, organisiert vom Behörden Spiegel, gab Markus Jopp, Bereichsleitung für Digitalisierung und Organisation der Stadt Augsburg, Einblicke in die praktischen Schritte hinter diesem Erfolg. Augsburgs Verwaltungsdigitalisierung baue auf vier
Unter dem Titel „Die EUDI-Wallet für Unternehmen – wer braucht was?“ setzte Florian Scheld, Director Products bei Governikus, Impulse in Richtung eines Paradigmenwechsels für das eID-Ökosystem. Im Kern geht es darum, isolierten Identitäts- und Registerlösungen den Rücken zuzukehren und den Weg für einen interoperablen europäischen Standard zu ebnen. Denn die Wallet betrifft nicht nur rund 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger (natürliche Personen), sondern auch circa 33 Millionen Unternehmen (juristische Personen). Hier kommen zwei verschiedene Wallets ins Spiel: Die European Digital Identity Wallet (EUDIW) für natürliche Personen und die European Business Wallet (EUBW) für Rechtseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das Ökosystem bleibt identisch – Inhalte, Betrieb und Identifier jedoch nicht. Die einen beinhalten Personenidentitäten (PID) und digitale Ausweise; die anderen Organisationsidentitäten (OID), Rollen, Vollmachten. Die einen funktionieren auf dem Smartphone; die anderen sind serverbasiert. Wallets fungieren dabei als sichere Container für qualifizierte digitale Nachweise, die sogenannten Attestations of Attributes. Erst durch diese verlässlichen, aus authentischen Quellen stammenden Nachweise entsteht echter Mehrwert für die Wallets. Denn eine leere Brieftasche allein erzeugt keinen Wert. Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Organisationsidentitäten, Rollen und Vollmachten können digital, standardisiert
Bayerns Städte zeigen, wie digitale Initiativen den Alltag in der Verwaltung ändern (BS/Carla Menzel) Bayern gilt als Vorreiter bei der Verwaltungsdigitalisierung. Beim Zukunftskongress Bayern präsentieren Vertreterinnen und Vertreter der Städte Augsburg und München praxisnahe Ansätze, wie Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet und strategisch gesteuert werden können.

Markus Jopp, Bereichsleitung für Digitalsierung und Organisation der Stadt Augsburg, erklärte, wie die städtische Digitalstrategie Services online bringt und Prozesse nachhaltig modernisiert. Foto: BS/Bildschön
Kernbereichen auf: Unter dem Begriff Smart City bündele die Stadt Maßnahmen zur digitalen Vernet-
zung städtischer Dienstleistungen und Infrastrukturen, etwa intelligenter Verkehrssteuerung oder digitaler Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger. Die zweite Säule, digitale Verwaltung, sorge dafür, dass Verwaltungsleistungen effizient online verfügbar seien. Die städtische IT bildet die technische Grundlage für alle digitalen Abläufe, stellt zentral gesteuerte Lösungen für die Dienststellen bereit und sorgt dafür, dass Prozesse einheitlich funktionieren. Schließlich spielt das IT-Personal eine entscheidende Rolle: Durch gezielte Schulungen, Kompetenzaufbau und Change-Management stellen Entscheidungstragende sicher, dass neue digitale Angebote erfolgreich implementiert und im Alltag der Verwaltung genutzt werden.Unter
diesen Säulen hat die Stadt unter anderem eine Steuerungsgruppe Digitalisierung eingerichtet, einen zentralen Steuerungsprozess für alle externen Verwaltungsabläufe etabliert, eine Stelle für OZG-Kompetenz geschaffen und eine Digitalrücklage gebildet, um Projekte flexibel und schnell umsetzen zu können. Außerdem diene eine Prozesslandkarte dazu, den digitalen Reifegrad der einzelnen Verwaltungsprozesse zu erfassen und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung zu planen, so Jopp Neben den Fortschritten in Augsburg arbeitet auch die Landeshauptstadt München an innovativen Ansätzen, um ihre Verwaltung digitaler und widerstandsfähiger zu gestalten. Eine neue Initiative ist der „Score für Digitale Souveräni-
Governikus auf dem Zukunftskongress Bayern (BS) Organisationsidentitäten, Registerdaten und qualifizierte Nachweise im Einklang? Wie diese Themen zusammenspielen und echte medienbruchfreie Prozesse hervorbringen, präsentierte Governikus auf dem Zukunftskongress Bayern. Unter dem Motto: “Innovation mit Takt und Tempo – der neue Sound für die digitale Verwaltung” brachte der Behörden Spiegel Entscheiderinnen und Entscheider aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft in München zusammen.

Der Governikus-Stand auf dem Zukunftskongress. Im Bild (v.l.n.r.) Hartje Bruns, Stefan Rauner, Uwe Härtel (Bank-Verlag) und Florian Scheld. Foto: BS/Governikus GmbH & Co. KG
und grenzüberschreitend nutzbar gemacht werden. Das neue Ökosystem verbindet Identifikation, Verifikation und Ausstellen von Nachweisen in einem einheitlichen Standard. Auch für die Verwaltung eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten, Prozesse effizienter und zugleich rechtssicher zu gestalten.
Revolution durch Registermodernisierung
Im Fachforum zur Registermodernisierung diskutierten Christian Buchner, Lena Ritterswürden, Simone Baecker-Neuchl und Stefan Rauner von Governikus unter der Moderation von Dr. Eva-Charlotte Proll über die Produktivumsetzung

und das Erprobungsprojekt des National-Once-Only-TechnicalSystems (NOOTS). Stefan Rauner, General Portfolio Manager bei Governikus, ordnete die Entwicklungen ein und gab einen Ausblick auf die Rolle der EUDI-Wallet im Zusammenspiel mit NOOTS. Die erste erfolgreiche Datenabfrage über das System markiert einen wichtigen Schritt: Registerdaten können strukturiert und standardisiert bereitgestellt werden. Dies ist eine zentrale Voraussetzung für Once-Only-Prozesse und für die Ausstellung qualifizierter digitaler Nachweise.
Die Wallet wird zum Bindeglied zwischen authentischen Daten-
quellen, Vertrauensdiensten und nutzenden Stellen. Vertrauen ist die gemeinsame Währung dieses Ökosystems. Zahlreiche Fotografien der Vortragsfolien und der anschließende intensive Austausch am Stand machen deutlich, dass die Themen der beiden Vorträge längst in der Praxis angekommen sind.
Mehrwert für digitale Prozesse Am Governikus-Stand wurden neben den Präsentationen auch die Themen digitale Signaturen und Siegel sowie die sichere Kommunikation und die Integration von Lösungen in bestehende Prozesslandschaften in den Fokus gerückt. Die Expertinnen und Experten präsentierten anhand einer LiveDemo zur Signatur- und Siegelplattform DATA Sign, welche Bedeutung rechtsverbindliche elektronische Nachweise in digitalen Abläufen haben. DATA Sign vereint alle Funktionen rund um das elektronische Signieren und Siegeln in einer modernen, medienbruchfreien Lösung. Dabei deckt die Plattform alle relevanten Szenarien ab: Von einfachen bis qualifizierten Signaturen und Siegeln, die sich flexibel in bestehende Fachverfahren und archivarische Workflows integrieren lassen. Unabhängig vom Ursprung

tät“ (SDS), der städtische IT-Anwendungen systematisch bezüglich Abhängigkeiten, Risiken und Handlungsmöglichkeiten bewertet. Entwickelt wurde der SDS gemeinsam mit der Technischen Universität München (TUM). Aus den insgesamt 2.780 Anwendungsservices der Stadt wurden 194 kritischere Services ausgewählt und in fünf Kategorien eingeordnet. Ziel sei es, Entscheidungen über IT-Services fundiert treffen und Risiken transparent abbilden zu können. Dr. Nina Böhm, Digitalisierungsstrategin der Stadt München, wies beim Zukunftskongress Bayern darauf hin, dass es nicht darum gehe, in jedem Bereich den perfekten Score zu erreichen. Vielmehr solle für jede Anwendung eine informierte Abwägung möglich sein. Eine Ansprechperson im IT-Referat sorge zudem dafür, dass die Bewertungen regelmäßig aktualisiert würden. Gleichzeitig helfe der SDS, die Fragmentierung strategischer Entscheidungen zu vermeiden und die Steuerung der IT zentral und konsistent zu gestalten.
der Signaturen/Siegel bietet die Lösung eine nutzerfreundliche Bedienung, hohe Informationssicherheit und eine nahtlose Anbindung an vertrauenswürdige Dienste. DATA Sign erfüllt zentrale Voraussetzungen für digitale Verwaltungsprozesse, indem Objekte rechtssicher signiert, ihr Ursprung bestätigt und die Integrität über den gesamten Lebenszyklus hindurch gewährleistet werden kann.
Sichere Verwaltungskommunikation
Auch die Lösungen zur sicheren Kommunikation von Governikus waren stark gefragt. Mit dem Governikus MultiMessenger (GMM) und COM Vibilia bietet der Bremer IT-Sicherheitsexperte Lösungen für den medienbruchfreien elektronischen Rechts- und Behördenverkehr. Der GMM fungiert als zentrale, mandantenfähige Multikanal-Plattform zur Integration unterschiedlicher Transportwege und Postfachlösungen in bestehende Infrastrukturen. COM Vibilia ergänzt das Produktportfolio als leistungsfähiger Client für den sicheren, Ende-zu-Ende-verschlüsselten Austausch von OSCI-Nachrichten inklusive Signaturfunktion und revisionssicherer Protokollierung.
Am Stand wurde deutlich, dass die Komponenten nicht isoliert stehen, sondern sich zu einem ganzheitlichen Konzept der digitalen Verwaltung fügen: Von der Identitäts- und Nachweisverwaltung über sichere Kommunikation bis hin zur rechtsverbindlichen Abwicklung digitaler Geschäftsprozesse.

Kommunen. Foto: BS/Carla Menzel
Felix Appel, stellvertretender Geschäftsführer bei BayKommun, hob deutlich hervor, dass viele kommunale Vertreter im Kontext Digitalisierung als Einzelkämpfer unterwegs sind und ihr Entscheidungsfreiraum häufig eingeschränkt werde, beispielsweise durch finanzielle Hürden. Foto: BS/Bildschön



































„Datenschutz wird oft als Bremse der Innovation angesehen“, stellte Prof. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, fest. Tatsächlich werde häufig gefordert, Regelungen möglichst flexibel auszulegen. Dabei gehe es im Kern um etwas anderes: „Datenschutz ist in erster Linie Grundrechtsschutz im digitalen Kontext.“ Er sei Ausdruck digitaler Selbstbestimmung und ermögliche, dass sich „der Mensch frei entfalten kann“. Kommunikation müsse jederzeit selbstbestimmt bleiben, denn Datenschutz sei letztlich eine Weiterentwicklung von Persönlichkeitsrecht und informationeller Selbstbestimmung – mit dem Ziel, den Menschen auch im digitalen Raum als Individuum zu schützen.
Freiheit durch Regeln Vor diesem Hintergrund versteht Petri Datenschutz nicht als Einschränkung, sondern als Voraussetzung für Vertrauen. Menschen sollten über die Nutzung ihrer Daten mitbestimmen können; genau darin liege die freiheitssichernde Wirkung moderner Regulierung. „Effektiver Grundrechtsschutz und Förderung von Digitalisierung sind zeitgleich möglich und das sollte unser gemeinsames Ziel sein.“
Der Wecker klingelt. Man hört ihn, steht aber nicht auf. Mit diesem Bild beschrieb Michael Rainer, Business Development Manager Public bei Enginsight, den Zustand der digitalen Souveränität in Deutschland: Das Problembewusstsein sei da, doch der entscheidende Schritt bleibe aus. Während draußen die geopolitische Lage rauer werde, drücke man innenpolitisch noch auf die Schlummertaste, so Rainers Kritik.
Auch in Bayern ist das Thema umstrittener denn je. Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht das Enterprise Agreement mit Microsoft 365 für die öffentliche Verwaltung. Konkret geht es um die Entscheidung, ob der bestehende Vertrag fortgeführt, erweitert oder neu ausgehandelt werden soll. Der Kern der Debatte liegt dabei auf der Frage, wie Verwaltungsdaten und kritische IT-Infrastrukturen möglichst unabhängig von ausländischen Anbietern betrieben werden können.
Florian von Brunn (SPD), Mitglied des Bayerischen Landtags und Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Energie und Digitales, betonte, dass die geplante Vertragsfortsetzung aus






Grundrecht trifft Realität
(BS/Frederik Steinhage) Wenn die IT-Sicherheit stimmt, ist das ein gutes Zeichen für den Datenschutz. Doch eine grundsätzliche Richtungsfrage staalicher Digitalisierung lautet: Wie lässt sich technischer Fortschritt mit dem Schutz individueller Rechte vereinbaren? Eine mögliche Antwort könnte die Betonung digitaler Selbstbestimmung sein.
Gleichwohl erschweren stark zersplitterte rechtliche Voraussetzungen bislang den Austausch zwischen Behörden. Auf europäischer Ebene wird deshalb diskutiert, Datenschutzakte dynamischer zu gestalten. So steht etwa die Meldepflicht für Datenschutzpannen auf dem Prüfstand, da aktuell selbst geringfügige Risiken gemeldet werden müssen – „das braucht kein Mensch“, betont Petri. Zugleich warnt der Datenschutzbeauftragte davor, relevante Vorfälle aus dem Blick zu verlieren, da sie eine zen trale Grundlage wirksamer Beratung darstellen. Petri sieht zudem eine offenere Gestaltung von Datenverarbeitungsmaßnahmen positiv, lehnt jedoch Einschränkungen von Betroffenenrechten klar ab: Dadurch werde Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern eingebüßt. Beim Verhältnis von Föderalismus und Einheitlichkeit plädiert Petri für einen Mittelweg: „Es braucht nicht
zwingend zentrale Regularien, aber es braucht ein einheitliches Ergebnis.“ Bürgernähe spreche weiterhin für regionale Behördenstrukturen. „Ich bin kein Freund von Zentralisierung“, betonte er und verwies darauf, dass gerade kleine und mittelständische Unternehmen stark von regional zugeschnittener Datenschutzbetreuung profitiert.
Sicherheit beginnt lokal Wie entscheidend diese Nähe zur Praxis ist, zeigte der Blick auf die Kommunen. Adrian Rossmeissl vom bayerischen Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erklärte, kleine und sehr kleine Kommunen stünden besonders im Fokus der Unterstützung, da sie stärker auf Hilfe angewiesen seien. Man befinde sich in einer „stetigen Bedarfsanalyse“ und die zunehmend spezifischen Anfragen zeigten, dass die Awareness für IT-Sicherheit wachse.
Alexander Politz, Leiter ITsec & Datenschutz bei Braun & Paul IT, ging noch weiter: „Meiner Ansicht nach müsste jede Kommune und jedes Land eine eigene Datenschutzbehörde beschäftigen.“ Gemeinsam mit Dennis Gazdig, Account Manager für den kommunalen Bereich bei TrendAI, betonte er zudem, dass die Finanzierung von IT-Sicherheit nicht diskutabel sein dürfe. Investitionen hätten zwar keinen unmittelbar sichtbaren Mehrwert, verhinderten jedoch langfristig deutlich höhere Schäden. Gazdig warnte zugleich vor einem verbreiteten Perfektionsanspruch: „Es ist aus meiner Sicht ebenfalls entscheidend, dass man zumindest Dinge angeht, selbst wenn man sie erst einmal nach dem Minimalprinzip aufzieht. Diesen künstlichen Perfektionismus auf diesem Gebiet sehe ich an vielen Stellen als Bremse.“ Hinzu komme eine unterschätzte emotionale Dimension: Für viele
Warum digitale Souveränität für die Verwaltung zunehmend an Bedeutung gewinnt
(BS/Carla Menzel) Digitale Souveränität ist mehr als ein politisches Schlagwort. Beim IT-Sicherheitstag München wurde deutlich, welches Know-how in Deutschland vorhanden ist – und welche Schritte notwendig sind, um Verwaltung, IT-Sicherheit und europäische Zusammenarbeit strategisch weiterzuentwickeln.
seiner Sicht nicht vollständig mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen digitaler Souveränität übereinstimme. Er machte deutlich, dass die Abhängigkeit von US-amerikanischen IT-Lösungen den Aufbau eigener, unabhängiger Systeme und die Nutzung von Open-SourceSoftware erschwere. „Digitale Souveränität bedeutet für mich, dass wir Dinge, vor allem Kritische Infrastrukturen und kritische Dienste, selbst betreiben können. Unabhängig von den USA, aber auch mit Blick auf China“, unterstrich der Politiker. Auch Tobias Beck (Freie Wähler), Mitglied des Bayerischen Landtags und des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, sprach sich für eine vermehrte Nutzung von OpenSource-Lösungen in der Verwaltung aus. Er verwies auf seine langjährige Erfahrung in der Automobilindus-

trie, wo erfolgreich ausschließlich offene Systeme eingesetzt wurden: „Prozesse, Daten und Server konnten vollständig selbst verwaltet werden, ohne dass ständige Neustarts oder aufwändige Patches nötig waren.“ Beck betonte, dass kontinuierlich laufende Systeme auch für die Verwaltung entscheidend seien.
Ein Schritt nach dem anderen Um digitale Souveränität zu erreichen, reiche es nicht, die Probleme nur zu erkennen – es brauche eine klare Strategie, Priorisierung und koordiniertes Vorgehen, das hob von Brunn hervor. Er zog dabei eine Parallele zu Airbus: Europa habe einst gegen die Dominanz der amerikanischen Flugzeugindustrie auf den Weltmärkten ankämpfen müssen, sei aber durch gemeinsame Initiativen, klare Prioritäten und koordiniertes Vorgehen erfolgreich
geworden. Dieses Prinzip sei auch auf die Digitalisierung der Verwaltung übertragbar: Schritt für Schritt müssten die kritischsten Infrastrukturen identifiziert und zunächst gesichert werden, bevor umfassendere Lösungen umgesetzt werden könnten. „Step by step. Der erste Schritt muss eine Risikostrategie sein“, erklärte von Brunn und verwies darauf, dass Ministerien, Meldeämter und andere zentrale Behörden besonders geschützt werden müssten. Gemeinsame Initiativen brauche es auf europäischer und auch auf Bundesebene, betonte Beck. Nur durch Zusammenarbeit und einheitliche Standards in der Digitalisierung könnten Skaleneffekte entstehen und Ressourcen effizient genutzt werden. Häufig entwickle jede Kommune eigene Lösungen, die anschließend nicht weiterverwendet würden, was für ihn ineffizient ist.

Daniel Grösch von der Infodas GmbH schlüsselte in seinem Vortrag auf, wie eine unabhängige IT-Security-Beratung eine Verwaltung bereichern kann.
Beschäftigte sei ein IT-Sicherheitsvorfall ein einschneidendes Erlebnis mit langfristigen mentalen Folgen. Politisch wurde die Spannung zwischen Anspruch und Umsetzbarkeit deutlich. Tobias Beck, Mitglied des Bayerischen Landtags für die Freien Wähler und ebenfalls im bayerischen Digitalisierungsausschuss vertreten, beobachtete: „Viele IT-Sicherheitsmaßnahmen scheitern daran, dass die Vermittlung dieser Maßnahmen häufig an der fehlenden Bequemlichkeit scheitert. ITSicherheit ist oft unbequem, was wiederum zu fehlendem Verständnis führt.“ Florian von Brunn, Mitglied des Bayerischen Landtages und Sprecher für Digitales der SPDLandtagsfraktion, ergänzte, man könne Kommunen zwar nicht zu intensiver Beschäftigung zwingen, müsse aber einen verbindlichen Grundschutz etablieren, dessen Erreichung gewährleistet sein müsse. Politz unterstrich die systemische Bedeutung kommunaler Verwaltungen: „Ohne euch können Sozialleistungen nicht gezahlt werden, ohne euch können keine Geburtsurkunden angelegt werden.“ Gleichzeitig wurde deutlich, dass Lösungen für Kleinstgemeinden finanzierbar bleiben müssen – etwa durch Kooperationen oder gebündelte Strukturen.
Viele Kommunen wünschten sich keine strikten Vorgaben, sondern Ideen, Vorlagen und Best-Practice-Beispiele, um eigene Lösungen bedarfsgerecht umzusetzen, fügte Michael Rainer hinzu. „Geld bereitzustellen ist nur ein Teil; entscheidend ist, dass Kommunen unkompliziert darauf zugreifen können“, so der Business Development Manager. Auch wenn der Weg in Deutschland noch lang sei, zog Florian von Brunn ein positives Zwischenfazit: Deutschland verfüge über ein enormes IT-Know-how, das oft unterschätzt werde. „Wir haben unglaublich viele gute Leute im IT-Bereich. Wir machen das manchmal ein bisschen klein gegenüber den USA und dem Silicon Valley“, erklärte er und verwies auf Entwicklungen in München und Garching, wo nicht nur Supercomputer, sondern auch spezielle photonische Prozessoren eingesetzt würde – ein Bereich, in dem Deutschland international ganz vorne mitspiele. Digitale Souveränität entscheidet sich damit weniger an einzelnen Technologien als an konsequenter Umsetzung, klaren Prioritäten und länderübergreifendem Handeln.

Gezielte Angriffe auf medizinische Einrichtungen oder Kritische Infrastrukturen: Die Bedrohungslage durch Cyber-Attacken hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschärft. 2024 stieg ihre Anzahl in der EU um 150 Prozent. In der ersten Jahreshälfte 2025 war Europa sogar die am stärksten von Cyber-Angriffen betroffene Region der Welt. Nicht nur das: 53,7 Prozent der verzeichneten Ereignisse entfielen dabei auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS), wie die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) in ihrer „Threat Landscape“ vom Oktober 2025 feststellte. Cyber-Angriffe gefährden mittlerweile ganze Lieferketten, Krankenhäuser und die öffentliche Verwaltung.
Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie: „CyberSicherheitsbedrohungen sind nicht nur technische Herausforderungen. Sie sind strategische Risiken für unsere Demokratie, unsere Wirtschaft und unsere Lebensweise.“
Unübersichtliches Regulierungsgeflecht
Die EU hat in den vergangenen Jahren mit immer neuen Gesetzen – auf den Cyber Security Act folgte der Cyber Resilience Act, darauf der Cyber Solidarity Act, hinzu kamen der Digital Operational Resilience Act (DORA) für den Finanzsektor, die NIS-2-Richtlinie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen und der AI Act – versucht, auf die sich wandelnde Bedrohungslage zu reagieren. Mit dem sogenannten Digitalen Omnibus hat die EU ihre Digitalregulierung dann überarbeitet und mithilfe des Daten- und des KI-Omnibus auf zwei gemeinsame Nenner
Souveränität ist keine abstrakte Leitidee, sondern eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Sie beschreibt die Fähigkeit staatlicher Institutionen, eigenständig über Datenzugriffe, Sicherheitsarchitekturen und die Verfügbarkeit geschäftskritischer IT-Services zu entscheiden – auf Grundlage des europäischen Rechtsrahmens. Souveränität bedeutet dabei nicht technologische Abschottung, sondern die kontrollierte Nutzung innovativer Lösungen unter klar definierten rechtlichen Bedingungen.
Wenn Cybersecurity zur Frage staatlicher Handlungsfähigkeit wird
Im Bereich Cyber-Sicherheit ist diese Dimension besonders ausgeprägt. Denn auch diese Tools verarbeiten hochsensible Informationen: Telemetriedaten aus Endgeräten, Netzwerkverkehr, Schwachstellenanalysen, Angriffsmuster oder forensische Artefakte. Sie ermöglichen tiefe Einblicke in Strukturen und potenzielle Verwundbarkeiten staatlicher Organisationen. Entsprechend kritisch ist es, wenn Anbieter oder Infrastrukturen Rechtsordnungen unterliegen, die sich außerhalb des europäischen Einflussbereichs befinden.
Ein prägnantes Beispiel ist der US Cloud Act. Er verpflichtet Unternehmen mit US-amerikanischer Muttergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen zur Herausgabe von Daten – unabhängig von deren physischem Speicherort und der lokalen Rechtsform einer Tochtergesellschaft. Selbst bei Hosting innerhalb der EU können dadurch Zugriffsmöglichkeiten entstehen, die europäischen Datenschutz- und
Wie die EU versucht, dem Chaos der Cyber-Gesetze Herr zu werden
(BS/Julia Grahn) In den vergangenen Jahren hat die EU mit immer neuen Gesetzen und Vorgaben versucht, dem stetig steigenden Sicherheitsrisiko durch Cyber-Angriffe zu angemessen begegnen. Entstanden ist ein unübersichtliches Gewirr aus Vorschriften, die vor allem Unternehmen vor immer neue Herausforderungen stellen. Um die strengen ComplianceBelastungen zu minimieren – und damit Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken –, andererseits aber die Sicherheit zu erhöhen, hat die EU ihren Cyber Security Act nun grundlegend überarbeitet. Die aktuelle Bedrohungsanalyse der ENISA beweist: Es ist höchste Zeit.

Auch die NIS-2-Richtlinie, die bei Verstößen gegen die strengen Meldepflichten die Geschäftsführung haftbar macht, ist von der Überarbeitung des Cyber Security Act betroffen. Foto: BS/ ImageKing, stock.adobe.com
gebracht. Regeln wurden vereinfacht, Bürokratie abgebaut. Dennoch bleibt ein komplexes Regulierungsgeflecht mit der ENISA als operativem Dreh- und Angelpunkt, deren Aufgaben in den letzten Jahren ständig mehr wurden, ohne dass Strukturen und Ressourcen angepasst worden wären. Um die Resilienz und Kapazitäten der EU im Bereich der CyberSicherheit weiter zu stärken, erarbeitete die EU-Kommission ein Cyber-Sicherheitspaket. Das Ziel: Schnellere und einheitlichere Re-
aktionen, der verschärften Bedrohungslage angemessen.
Die Rolle der ENISA Eine der wichtigsten Neuerungen: das Mandat der ENISA. Diese ist im Paket nicht mehr nur technische Agentur, sondern, wie bereits im Digitalen Omnibus vorgeschlagen, zentrale Anlaufstelle für die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Es kommen allerdings auch neue Aufgaben auf sie zu: So soll sie zukünftig ein Frühwarnsystem zur Meldung von Cyber-Bedrohungen
für Unternehmen betreiben, Lagebilder zur Cyber-Sicherheit in der EU erstellen, einen RansomwareHelpdesk in Kooperation mit Europol aufbauen – der größte Teil der Cyber-Angriffe in der EU entfällt auf Ransomware – und die Single Reporting Platform aus dem Cyber Resilience Act übernehmen. Letztlich wird die ENISA durch die Überarbeitung ihres Mandats die EU und ihre Mitgliedstaaten besser dabei unterstützen können, sich auf Bedrohungen vorzubereiten, sie zu erfassen und darauf zu reagieren.
Zertifizierung und Lieferkettensicherheit
Neuer Risikobegriff
Durch den neuen Rahmen des ECCF sollen künftig nicht nur technische, sondern auch strukturelle Risiken in Lieferketten erfasst werden. Somit soll das neue Framework nicht nur zu einer Verbesserung der Sicherheit physischer Produkte aus dem Cyber-Bereich führen, sondern auch immaterielle Risiken abdecken – mit direkten Konsequenzen etwa für Telekommunikationsanbieter. Möglich wurde diese Überarbeitung durch eine explizite Ausweitung des Risikobegriffs, der Supply-ChainRisiken nicht mehr primär als Summe technischer Schwächen, sondern zunehmend auch als Frage strategischer Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern und potenzieller ausländischer Einflussnahme betrachtet.
Ein weiteres Ziel der Überarbeitung des Cyber Security Act: die Zertifizierungspraxis bei Produkten und Diensten aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT). Zwar existiert mit dem EU Cybersecurity Certification Framework (ECCF) ein einheitliches Schema – einzig an der Umsetzung hapert es. Denn der Zertifizierungsrahmen gilt als zu komplex und langsam: Mit NIS2, Cyber Resilience Act-Pflichten und DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, dieselben Kontrollen in unterschiedlichen Nachweisformaten parallel zu führen. Vor allem bei der Umsetzung der verschärften Sicherheitsregeln von NIS-2 ergaben sich für Unternehmen Probleme durch Rechtsunklarheiten bei Zuständigkeiten und Meldewegen. Mit dem Ziel, durch eine Vereinfachung und Harmonisierung der Meldepflichten – nach dem Prinzip „ein Vorfall, eine Meldung“ – die administrative Last zu minimieren und damit ein unternehmerfreundlicheres Umfeld zu etablieren, wird ein verbindlicher, horizontaler Rahmen und ein standardisiertes Zertifizierungsverfahren geschaffen. Zertifikate als einheitlicher Compliance-Nachweis sollen helfen, Doppelprüfungen zu reduzieren und die Verfahren somit beschleunigen. Außerdem soll der Entwicklungsprozess für Zertifizierungssysteme deutlich beschleunigt werden: Diese sollen in Zukunft innerhalb von zwölf Monaten entwickelt werden können. Zentrale europäische Meldestelle ist die ENISA, über die Vorfälle künftig gleichzeitig für mehrere Rechtsakte gemeldet werden können. So sollen Produkte und Dienste effizienter auf ihre Sicherheit überprüft werden können.
Wie der öffentliche Sektor vor Cyberbedrohungen geschützt werden muss (BS) Die Digitalisierung von Verwaltung und öffentlichem Sektor schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Registermodernisierung, E-Government-Dienste, vernetzte Fachverfahren und mobile Arbeitsmodelle steigern Effizienz und Servicequalität – vergrößern jedoch zugleich die Angriffsfläche für Cyber-Bedrohungen. Staatliche IT-Systeme sind heute hochgradig vernetzt, komplex und vielfach sicherheitskritisch. Damit rückt eine strategische Frage in den Mittelpunkt: Wie lassen sich moderne Cloud- und Plattformtechnologien nutzen, ohne Kontrolle über Sicherheit, Daten und zentrale Services zu verlieren?
Souveränitätsprinzipien widersprechen. Darüber hinaus betrifft die Problematik nicht nur gespeicherte Informationen. CybersecurityPlattformen übernehmen zentrale Funktionen in der Angriffserkennung und Incident Response. Sie priorisieren Bedrohungen, automatisieren Gegenmaßnahmen und beeinflussen unmittelbar die Stabilität digitaler Verwaltungsprozesse. Wenn Betrieb oder Servicekontrolle externen rechtlichen Einflussmöglichkeiten unterliegen, kann dies im Krisenfall die Reaktionsfähigkeit einschränken. Digitale Souveränität umfasst daher zwingend auch die operative Kontrolle über Sicherheitsservices.
Partnerschaft für souveränes Hosting von Bitdefender GravityZone Technische Schutzmechanismen wie zum Beispiel eine starke Verschlüsselung sind essenziell, bieten jedoch keine alleinige Garantie. Im Kontext des Prinzips „Steal Now, Harvest Later“ ist davon auszugehen, dass heute abgegriffene verschlüsselte Daten künftig mit neuen technologischen Möglichkeiten, etwa durch Fortschritte im Bereich Quantencomputing, entschlüsselt werden könnten. Nachhaltige Cybersecurity erfordert daher neben





Eine in der EU entwickelte Cybersecurity kann den öffentlichen Sektor vor Angriffen schützen. Foto: BS/bitdefender
moderner Kryptografie eine rechtlich unabhängige und strukturell abgesicherte Betriebsumgebung. Vor diesem Hintergrund haben Bitdefender und secunet eine Partnerschaft geschlossen. Ziel ist es, die Cybersecurity-Plattform GravityZone in einer souveränen Cloud-Umgebung von secunet in Deutschland zu betreiben und damit den besonderen Anforderungen des öffentlichen Sektors gerecht zu werden. Bitdefender zählt zu den führenden Cybersecurity-Anbietern Europas und entwickelt seine
Technologien innerhalb der Europäischen Union. Forschung, Entwicklung und unternehmerische Steuerung erfolgen im europäischen Rechtsraum – ein entscheidender Faktor für Behörden mit hohen Anforderungen an Transparenz, Compliance und rechtliche Verlässlichkeit. GravityZone vereint präventive Schutzmechanismen, verhaltensbasierte Angriffserkennung, Risikoanalysen sowie Funktionen für Compliance- und Schwachstellenmanagement in einer integrierten
Sicherheitsarchitektur. Die Plattform analysiert kontinuierlich sicherheitsrelevante Ereignisse, erkennt Bedrohungen in Echtzeit und unterstützt koordinierte Reaktionsmaßnahmen.
Der Betrieb in der secunet Cloud geht über ein klassisches EU-Hosting hinaus. Entscheidend ist nicht allein der Standort der Rechenzentren, sondern die vollständige rechtliche und operative Unabhängigkeit von außereuropäischen Einflussmöglichkeiten. Sämtliche sicherheitsrelevante Daten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet. Administration, Servicekontrolle und vertragliche Zuständigkeiten verbleiben im europäischen Rechtsraum. Für Behörden entsteht so eine Cybersecurity-Architektur, die technologische Leistungsfähigkeit mit rechtlicher Klarheit verbindet. Regulatorische Anforderungen wie DSGVO, NIS2 oder DORA lassen sich transparent adressieren, während gleichzeitig Resilienz, Nachvollziehbarkeit und langfristige Stabilität gewährleistet bleiben. In einer geopolitisch geprägten Bedrohungslage ist Cybersecurity integraler Bestandteil staatlicher Handlungsfähigkeit. Eine Sicherheitsplattform, die innerhalb des europäischen Rechtsraums entwickelt und in einer souveränen deutschen Cloud betrieben wird, stärkt nicht nur den Schutz vor Angriffen, sondern auch die digitale Selbstbestimmung öffentlicher Institutionen.
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Behörden Spiegel: Was bedeutet eigentlich Digitale Souveränität für die öffentliche Hand?
Rasmus Lenke: Es ist in den letzten Monaten viel über dieses eine Thema gesprochen worden. Doch was bedeutet eigentlich Digitale Souveränität wirklich? Zunächst einmal müssen wir den Begriff genauer unter die Lupe nehmen. Digitale Services benötigen Daten, Software und müssen in Betrieb gehalten werden. Daraus abgeleitet, müssen wir Souveränität für die Datennutzung, die eingesetzte Software und für den Betrieb sowie angeschlossene Prozesse bedenken. Im Einzelnen betrachtet, wird die Herausforderung der Digitalen Souveränität erst richtig greifbar. Sie ist mehr als nur Software, eine Cloud-Instanz oder die Hardware, über die ein bürgernaher Service zur Verfügung gestellt wird. Sie ist ein Dreiklang aus Daten, Software und operativer Souveränität. Diese Komplexität verdeutlicht noch etwas: Souveränität muss nicht Autarkie bedeuten, sondern ist viel mehr Kontrolle. Kontrolle ist im Vergleich einfacher, günstiger und letztlich effektiver zu erreichen. Die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt auf welche Daten zugreifen kann, ist über die Zugriffskontrolle am einfachsten zu beantworten. Sind die Daten zudem verschlüsselt und liegt der Schlüssel in den Händen der Behörde, dann ist bereits ein bedeutender Schritt zur Souveränität erfolgt.
Heute sind Cyber-Attacken oft individualisiert und dateilos. Angreifer nutzen ungeschlossene Sicherheitslücken in Anwendungen oder Betriebssystemen aus oder sie setzen auf Phishing, um an Zugangsdaten zu kommen. Als Resultat sind Städte über eine lange Zeit arbeitsunfähig. Ein hundertprozentiger proaktiver Schutz vor Attacken ist kaum möglich. Es kommt daher darauf an, die Vorgänge im Netzwerk zu überwachen,
Daten, Zugriffe und Sicherheit steuern (BS) Digitale Souveränität ist zu einem Schlüsselbegriff der Verwaltungsmodernisierung geworden – doch was steckt konkret dahinter? Im Gespräch erläutert unser Experte, warum Kontrolle über Daten, Zugriffe und Betrieb heute entscheidender ist als technologische Einzelentscheidungen. Außerdem zeigt er auf, wie Behörden Sicherheit, Zukunftsfähigkeit und Vertrauen mit pragmatischen Lösungen stärken können.

Rasmus Lenke ist Cybersecurity Experte für den Public Sector bei Thales. Foto: BS/Thales
Behörden Spiegel: Vor welchen Herausforderungen in der Digitalen Sicherheit stehen deutsche Behörden?
Lenke: Die wichtigsten Herausforderungen in der Digitalen Sicherheit bestehen in einer vielschichtigen Gemengelage aus Fachkräftemangel,
Compliance, Bürokratie und Business Continuity. Viele gut aus- und weitergebildete Fachleute arbeiten lieber in der Privatwirtschaft oder verlassen die Behörden nach ihrer Ausbildung und nehmen ihr Wissen mit. Die Anforderungen der Compliance sind über die Jahre immer weiter gewachsen und gelten teilweise mit der NIS2 und vergleichbaren BSI-Anforderungen auch für die Einrichtungen der öffentlichen Hand. Mit dem BSI-Grundschutz müssen seit jeher umfangreiche und vielfach novellierte technische und operative Anforderungen umgesetzt werden. Gleiches gilt für die Bürokratie, denn die Planungs- und Ausschreibungsverfahren sind in all den Jahren nicht einfacher geworden. Bürger erwarten, dass die digitalen Services, die sie nutzen, verfügbar und sicher sind. Sie müssen 24/7 zur Verfügung stehen, um den Aufwand für Behördengänge komfortabler zu gestalten. Was Behörden benötigen, sind pragmatische Ansätze, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Grundlagen für die digitale Souveränität zu erreichen. Sie
benötigen Flexibilität, Skalierbarkeit, Unabhängigkeit und letztlich auch Zukunftssicherheit. Dementsprechend braucht es Services, die Made in Europe, compliant, kontrollierbar, verfügbar, sicher, resilienter und, wie bereits erwähnt, zukunftssicher sind. Ein Beispiel für einen solchen Service, ist die digitale Absicherung von Akten. Behörden müssen diese Informationen digital zur Verfügung stellen. Sie sind angehalten, für eine sichere Aufbewahrung, Austauschbarkeit und Autorisierung zu sorgen. Dies tun sie komfortabel z. B. über eine Cloud-Instanz, aber auch verschlüsselt, um sie vor den Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen. Die Schlüssel, um die Akten zu entschlüsseln, sollten dabei in der Hand der Behörde bleiben, um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO abzusichern. Eine weitere Anforderung ist die Verfügbarkeit. Vor allem Cyber-Kriminelle haben es auf Behörden abgesehen und versuchen deren Services mit DDoS-Angriffen zu torpedieren, um einerseits Geld zu erpressen, aber
Mit G DATA Managed Extended Detection and Response (BS) Cyberangriffe nehmen rasant zu und damit auch die Herausforderungen für Kommunen. Viele IT-Verantwortliche sind mit der effektiven Absicherung der IT-Systeme überfordert. Es mangelt an Zeit, Personal und tiefgreifendem Fachwissen. IT-Sicherheit ist unter diesen Bedingungen kaum leistbar. Die Lösung für das Problem ist G DATA 365 | MXDR (Managed Extended Detection and Response).
schädliche Aktivitäten aufzuspüren und sofort richtig darauf zu reagieren. Genau dies leistet die deutsche Security-Operation-Center-Lösung
(kurz SOC): G DATA 365 | MXDR. Ein erfahrenes und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Analystenteam überwacht bei G DATA 365 | MXDR das Netzwerk 24 Stunden täglich und an sieben Tagen in der Woche. Die ManagedSOC-Experten haben immer alle Vorgänge im Blick. Entdecken sie verdächtige Aktivitäten oder Unregelmäßigkeiten, analysieren sie diese sofort genauestens. Handelt es sich um einen Angriff, erfolgt eine umgehende Reaktion, um diesen zu beenden – zu jeder Tagesund Nachtzeit. Hierdurch wird eine Attacke in der Anfangsphase gestoppt, bevor der Schaden groß ist. IT-Verantwortliche werden über Vorfälle informiert und finden in der Webkonsole zusätzlich alle re-
levanten Informationen. Sie können auch nachvollziehen, welche Maßnahmen ergriffen wurden.
Zusätzlich analysiert das Analystenteam die Ursachen von Sicherheitsvorfällen, um daraus fundierte und für Kommunen und Behörden verständliche Handlungsempfehlungen in deutscher Sprache abzuleiten.
Verlässlicher Partner
IT-Verantwortlichen stehen persönliche Ansprechpartner zur Seite. Außerdem können sie auf einen preisgekrönten 24/7-Support in deutscher Sprache zurückgreifen. Dies ist gerade bei Security-Vorfällen wichtig, da es dann auf eine verständliche Kommunikation ohne sprachliche Hürden ankommt. G DATA CyberDefense setzt auf
auch das Vertrauen in die Demokratie zu untergraben. Neben der Nicht-Verfügbarkeit von digitalen Bürgerservices, sehen sich Behörden auch immer noch mit Ransomware-Angriffen konfrontiert. Die Angreifer gehen hier oftmals nach dem Prinzip „harvest now, decrypt later“ vor. Also werden Daten – auch verschlüsselte – jetzt gestohlen und später im Zeitalter des Quantencomputings im großen Stil und in Sekundenschnelle entschlüsselt. Deshalb reicht auch eine Standard-Verschlüsselung der Akten nicht. Vielmehr braucht es eine postquantenfähige Verschlüsselung.
Behörden Spiegel: Was wären Ihre Wünsche an die digitale Verwaltung für 2026?
Lenke: Nichts ist schlimmer, als eine mehr als 100 Prozent-entwickelte Lösung einzusetzen. Behörden sollten sich aufgrund der eingangs beschriebenen Herausforderungen nicht lähmen lassen. Vielfach treffen wir in unseren Projekten auf eine Stimmung, die mit „Mut zur Digitalisierung“ überschrieben werden kann. Und dieser Aufbruch spiegelt sich auch in den vielen KI-Chatbots wider, die in den letzten Jahren eingeführt wurden. Nun geht es darum den nächsten Schritt zu gehen und diesen Mut zu belohnen, indem die Services kosteneffi zient und zukunftsfähig abgesichert werden. Das Vertrauen der Bürger wird diese Bemühungen belohnen.
eine umfassende, direkte und persönliche Betreuung.
Beim Onboarding werden Kommunen und Behörden individuell beraten. Im Zuge des Prozesses wird unter anderem zusammen festgelegt, auf welchen Endpoints welche Response erfolgen soll. G DATA setzt beim Onboarding stark auf das Thema Vertrauen und thematisiert aktiv den Datenschutz. Somit ist klar, welche Informationen vom deutschen CyberDefense-Spezialisten im Zuge der Dienstleistung eingesehen werden und welche nicht. Das Onboarding erfolgt wahlweise durch G DATA oder gemeinsam mit einem IT-Security-Dienstleister.
Digitale Souveränität






Mit Blick auf die digitale Souveränität in Europa gewinnt das Thema Vertrauen bei der Wahl des passenden IT-Security-Anbieters enorm an Relevanz. Zu prüfen ist also, wo dieser ansässig ist. Als deutscher Cyber-Security-Spezialist unterliegt G DATA den strengen deutschen Datenschutzrichtlinien. Beim Bochumer Unternehmen erfolgt die Datenverarbeitung ausschließlich auf Servern, die in Deutschland stehen.
Zudem werden nur die Informationen erhoben, die zur Analyse und Behebung von Vorfällen erforderlich sind. Dieser Aspekt ist für ITVerantwortliche äußerst wichtig, denn Managed-SOC-Dienstleistungen erfordern grundsätzlich, dass Anbieter einen vollen Einblick in die firmeneigenen Daten erhalten. Dabei steht die Datensouveränität im Fokus. G DATA CyberDefense wurde bereits für den vertrauensvollen Umgang mit Kundendaten ausgezeichnet. Der Cyber-Defense-Spezialist steht für qualitativ hochwertigen Schutz vor Cyberbedrohungen „Made in Germany“. Mehr Infos finden Sie unter: www.gdata.de/mxdr
Behörden Spiegel Berlin und Bonn / März 2026

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(BS/Mirjam Klinger) Noch immer erfeut sich Organisierte Kriminalität (OK) an regen finanziellen Gewinnen. Somit entwickelt sich auch die Finanzkriminalität parallel zur gesamten Kriminalitätslandschaft rasant weiter – global, digital und professionalisiert.
Sowohl in Berlin als auch in Frankfurt am Main durchsuchten Beamtinnen und Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) Ende Januar Standorte der Deutschen Bank. Der Vorwurf: Verdacht auf Geldwäsche. So soll das Geldinstitut Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften unterhalten haben, die verdächtigt werden, „zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt worden zu sein“. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Dass Geldwäsche besonders in Deutschland ein Problem ist, ist gerade in Sicherheitskreisen Konsens. In Debatten über diese Thematik fällt nicht selten das Wort „Paradies“. Im Geldwäsche-Paradies Deutschland werden pro Jahr rund 100 Milliarden Euro aus kriminellen Geschäften „gewaschen“ und auch in den anderen Bereichen der Finanzkriminalität – wie international organisierter Steuerhinterziehung – liegt der jährliche Schaden im dreistelligen Milliardenbereich. Um dagegen vorzugehen, kündigte der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bei seiner Rede zum politischen Aschermittwoch eine Initiative gegen Steuerbetrug an. „An keiner Seite darf es Betrug auf Kosten des Staates und der Allgemeinheit geben und darum müssen wir uns jetzt kümmern“, betonte Klingbeil. Bereits im Juni 2025 hatte der Finanzminister im Rahmen der Vorstellung der Zollbilanz 2024 davon gesprochen, die Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche, Finanzkriminalität sowie OK zu verstärken. Wie genau diese Verstärkungen aussehen sollen, ist bisher jedoch noch nicht ganz klar. Die Oppositionspartei Bündnis 90/ Die Grünen kritisierte Ende Janu-
ar, dass außer „einem bisschen“ in der Schwarzarbeitsbekämpfung noch nicht passiert sei. Die Partei fordert sowohl eine zentrale Oberbehörde auf Bundesebene als auch eine Bargeldobergrenze von 5.000 Euro.
Gemeinsam oder allein
Der CDU-Politiker Philip M. A. Hoffmann warnt jedoch vor einem Alleingang Deutschlands. „Geldwäsche bekämpft man mit guter Ermittlungsarbeit und nicht mit Verboten für den Alltag. Wir wollen Harmonisierung und keine Alleingänge“, mahnte Hoffmann Stattdessen fordere die Union Professionalität, Kooperation und Augenmaß.
„Geldwäsche bekämpft man mit guter Ermittlungsarbeit und nicht mit Verboten für den Alltag. Wir wollen Harmonisierung und keine Alleingänge.“
Philip M. A. Hoffmann, MdB CDU/CSU
Bereits in den letzten Jahren habe es in diesem Bereich Fortschritte gegeben – auch mit Blick auf Europa. „Mit der neuen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA entsteht erstmals eine europäische Koordinierung. Das ist richtig, denn Geldwäsche ist lange kein nationales Problem mehr“, beteuerte der CDU-Politiker. Die in Frankfurt am Main angesiedelte















































„Anti-Money Laundering Authority“, seit 2025 die EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, soll künftig die jeweiligen nationalen staatlichen Aufsichtsbehörden bei der Umsetzung des sogenannten Geldwäschepakets der EU unterstützen. Im Juli 2025 nahm die Anti-Geldwäschebehörde ihre Arbeit auf und befindet sich somit aktuell noch in einer Aufbauphase. Bis Ende 2027 möchte die AMLA jedoch ihre vollständige Kapazität von 432 Mitarbeitenden erreichen. Für das Jahr 2026 liege der Fokus darauf, die IT-Dienstleistungen schrittweise auszuweiten und den künftigen IT-Bedarf der AMLA zu bewerten. Neben der neuen Behörde schraubte die EU bereits 2024 an ihrem Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT). Durch das EU-Geldwäschepaket sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Richtlinien zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung festzulegen. Außerdem bringt das Paket eine erste Bargeldobergrenze für Deutschland. Ab Juli 2027 gilt in der gesamten EU die einheitliche Grenze von 10.000 Euro. Im Gegensatz zu Deutschland ist in vielen anderen EU-Ländern bereits seit längerem eine deutlich niedrigere Grenze festgeschrieben. So gilt beispielsweise in Italien die Obergrenze von 5.000 Euro. In Frankreich und Spanien liegt die Grenze in bestimmten Bereichen sogar bei 1.000 Euro. Diese Grenzen bleiben auch nach der Einführung der EURichtlinie weiterhin bestehen. Eine wie von den Grünen vorgeschlagene Bargeldschwelle wäre somit nichts Außergewöhnliches. Ob Alleingang
„Es reicht nicht, wenn Europa in einzelnen Rechtsbereichen reguliert, aber Sicherheit, Strafverfolgung und Finanzkriminalität nicht zusammendenkt.“




oder nicht beantwortet der Vorsitzende der Deutschen Zollgewerkschaft (BDZ), Thomas Liebel, auf Anfrage wie folgt: „Die Behauptung, eine niedrigere Bargeldgrenze sei automatisch ein deutscher Alleingang, führt in eine Scheindebatte.
Thomas Liebel, Bundesvorsitzender der Deutschen Zollgewerkschaft
Europa setzt den Rahmen – die Mitgliedstaaten entscheiden über die konkrete Ausgestaltung.“ Der Fokus der Debatte sollte jedoch aus BDZ-Sicht nicht allein auf einer Bargeldgrenze liegen. Stattdessen müsse eine konsistente Gesamtstrategie gegen Finanzkriminalität umgesetzt werden. „Wir diskutieren seit Jahren über stärkere Vermögensabschöpfung. Die eigentliche Frage ist: Wann wird aus politischen Ankündigungen endlich operative Realität?“, kritisiert Liebel
Alles steht Still? Sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene fehle das Tempo. Die deutsche Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) leite regelmäßig Verdachtsmeldun-





gen an Strafverfolgungsbehörden sowie an Staatsanwaltschaften weiter. Gleichzeitig gehen auch Verdachtsmeldungen ausländischer, insbesondere anderer europäischer FIUs, bei der deutschen FIU ein und müssen hier analysiert und bearbeitet werden – und umgekehrt. Bis Ermittlungen eingeleitet, Verfahren grenzüberschreitend geführt und Entscheidungen rechtskräftig werden, verginge teils erhebliche Zeiträume. Diese Verzögerung spiele den Tätern gerade bei komplexen Fällen von Organisierter Kriminalität (OK) erheblich in die Karten. Zudem treffe die hohe Zahl nationaler und grenzüberschreitender Meldungen auf begrenzte personelle und technische Kapazitäten, so Liebel Auf EU-Ebene sieht die BDZ ein weiteres klares Problem: Es fehle an sicherheitsbehördlich übergreifender Zusammenarbeit. So macht Liebel gegenüber dem Behörden Spiegel deutlich: „Es reicht nicht, wenn Europa in einzelnen Rechtsbereichen reguliert, aber Sicherheit, Strafverfolgung und Finanzkriminalität nicht zusammendenkt.“ Es bestehe somit gerade in der praktischen Verzahnung von Fachpolitik, Sicherheitspolitik und Finanzkriminalitätsbekämpfung weiterhin erheblicher Nachholbedarf. Aktuell stärke das europäische Regelwerk vor allem Aufsicht und Compliance im Finanzsektor. Das sei notwendig, greife jedoch zu kurz. „Geldwäsche ist kein isoliertes Bankenproblem. Sie ist das finanzielle Rückgrat Organisierter Kriminalität.“
Der 29. Europäischen Polizeikongress am 6. und 7. Mai in Berlin fokussiert Themen der Finanzkriminalität. Mit Unterstützung der Guardia di Finanza und Intalien als Partnerland des Kongresses.
Behörden Spiegel: Wie hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den vergangenen 75 Jahren verändert und den Bedrohungslagen angepasst?
Dr. Silke Willems: Das BfV ist im November 1950 gegründet und im vergangenen Jahr 75 Jahre alt geworden. Die Arbeit im BfV ist gelebte Zeitgeschichte. Das merken die Beschäftigten und das ist auch Teil unserer Attraktivität. Wir brauchen nur durch die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu gehen und uns die Rolle des BfV anzuschauen. Das BfV war immer an den zentralen Themen der Inneren Sicherheit beteiligt. Dass sich die Bedrohungslage und damit auch die Behörde verändern, sind unsere Beschäftigten gewohnt. Eine Besonderheit der aktuellen Lage ist allerdings die Gleichzeitigkeit der Bedrohungen in allen Phänomenbereichen – in einer Intensität, die es so zuvor nicht gab. Früher gab es klarer erkennbare Schwerpunkte – etwa den Linksterrorismus in den 1970er- und 1980er-Jahren, die Geschehnisse im Kalten Krieg oder den Islamismus nach dem 11. September 2001.
Behörden Spiegel: Orientiert sich das Amt an den bisherigen Transformationen auch für die Zukunft?
Willems: Natürlich blenden wir die Erfahrungen, die wir mit bisherigen Transformationen gemacht haben, nicht aus. Wir prüfen, unter welchen Bedingungen ein Ansatz heute erfolgversprechend sein könnte. In vielen Bereichen werden wir jedoch neue Wege gehen müssen – insbesondere mit Blick auf technologische Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz (KI).
Behörden Spiegel: Was bedeutet das für die Strukturen im BfV? Was wird langfristig weiterentwickelt, angepasst, umgebaut?
Willems: Für viele Arbeitsbereiche bedeutet die Transformation, einen interdisziplinären und ganzheitli-
Anfang dieses Jahres sollen Beamtinnen und Beamte des Präsidiums Mittelhessen als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren demokratische Haltung im Polizeialltag fördern. „Unsere Demokratie wird von den extremen Kräften unter Druck gesetzt”, so lautet die bedrückende Diagnose von Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). Für das Projekt „Demokratiepaten – Polizeischutz für die Demokratie“ wurden zunächst fünf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte ausgewählt, die sich als sogenannte Demokratiepatinnen und -paten ausbilden ließen. Ziel ist es, demokratische Haltung, historische Verantwortung und gesellschaftliche Dialogfähigkeit zu stärken. Ursprünglich wurde das Konzept in Niedersachsen entwickelt und in enger Zusammenarbeit zwischen der Polizeiakademie Niedersachsen und dem Verein „Gegen Vergessen. Für Demokratie e. V.“ umgesetzt. Die Idee für die „Demokratiestarke Polizei“ entstand 2019, nachdem rechtsextreme Chatgruppen in anderen Bundesländern Schlagzeilen gemacht hatten und der NSU-Untersuchungsausschuss Empfehlungen für Ermittlungsbehörden ausgesprochen hatte.
Seit 2023 wird das Projekt finanziell von der Stiftung Mercator unterstützt. Für 2026 ist die Förderung gesichert, eine weitere Verlängerung bis 2030 sei bereits angedeutet, erklärt Ulli Engst vom Verein gegenüber dem Behörden Spiegel. Neben Niedersachsen und Mittelhessen
Terrorismus, Extremismus und Cyber-Angriffe erfordern neue Strategien im BfV
(BS) Die deutschen Nachrichtendienste stehen vor einem Umbruch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu einem Nachrichtendienst mit „operativen Fähigkeiten“ auszubauen. Im Gespräch mit Dr. Eva-Charlotte Proll gibt BfV-Vizepräsidentin Dr. Silke Willems Einblicke in die laufende Transformation, die technischen Herausforderungen und die neuen strategischen Schwerpunkte des Bundesamts.

Dr. Silke Willems ist promovierte Juristin und seit Juni 2023 Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz, dem sie bereits seit 2002 in verschiedenen Funktionen angehört. Foto: BS/BfV
chen Ansatz zu verfolgen. Nehmen Sie beispielsweise Analystinnen und Analysten: Auch ohne technische Ausbildung müssen diese heute deutlich mehr technisches Know-how mitbringen als in früheren Jahren. Dieses Wissen wird bereits gegenwärtig in unserem breit aufgestellten Schulungsprogramm vermittelt.
Behörden Spiegel: Wie sieht die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur des BfV aus und welche technischen Investitionen sind in der Zukunft prioritär?
Willems: Nehmen wir einmal das Thema Daten – also die enorme
Zunahme an Daten, die wir mittels moderner technischer Einsatz- und Analysemittel generieren – und das Thema Internet-Nutzung: Wir sind heute mit einer enormen Datenflut konfrontiert. Dem gegenüber steht die zunehmende Verschlüsselung der Kommunikation (der sog. „Going Dark“-Effekt), die einen staatlichen Zugriff erschwert. Das sind die Parameter, zwischen denen wir uns bewegen. Wir können und wollen diese technologischen Veränderungen in unserer Arbeit nicht ausblenden, wir müssen sie vielmehr strukturiert nutzen.
Behörden Spiegel: Bedeutet dies eine Strukturreform für die technikgestützten Abteilungen bei Ihnen?
Willems: Technik hat heute selbstverständlich einen deutlich höheren Stellenwert als noch vor 15 oder 20 Jahren. Entsprechend müssen wir unsere technischen, aber auch die nicht technischen Arbeitsbereiche anders strukturieren und unsere Methodiken anpassen.
Behörden Spiegel: Stichwort CyberAngriffe: Wie stellen Sie sich als BfV der digitalen Bedrohung gegenüber?
Willems: Als Abwehrdienst der Bundesrepublik Deutschland ist die Cyber-Abwehr ein zentraler Bestandteil unseres Auftrags. Cyber-Angriffe machen weder an Landesgrenzen noch vor Behörden halt. Wir haben einen wichtigen gesetzlichen Auftrag im Bereich der Cyber-Abwehr. Wir ertüchtigen unser Personal, diesem Auftrag gerecht zu werden. Wir kooperieren auf verschiedenen Plattformen mit anderen Sicher -
heitsbehörden, aber auch außerhalb der Sicherheitsbehörden, um dieser ganzheitlichen Bedrohungslage gerecht zu werden.
Behörden Spiegel: Ist das BfV ausreichend gewappnet für die Bedrohungslagen?
Willems: Es ist ja kein Geheimnis, dass die Gesetze der Nachrichtendienste derzeit überarbeitet werden. Auch wir sind im Gespräch mit dem Bundesinnenministerium, um unsere Bedarfslage zu justieren. Für uns ist entscheidend, dass wir Strukturen, Netzwerke und Akteure, die unsere Demokratie bedrohen, aufdecken können und dazu über die notwendigen rechtlichen Instrumente verfügen.
Behörden Spiegel: Gehört das Thema Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden Ihrer Ansicht nach auch auf die Agenda?
Willems: Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden und Austausch grundsätzlich ist definitiv ein extrem wichtiges Thema – gerade mit Blick auf hybride Bedrohungen. Dieser Begriff umfasst ein breites Spektrum – von klassischer Spionage über Sabotage und Desinformation bis hin zu Cyber-Angriffen. Entsprechend eng müssen die Abstimmungen sein.
Behörden Spiegel: Worauf liegt Ihr aktueller Fokus?
Willems: Wir verfolgen in unserer Arbeit ein Drei-Säulen-Modell: Für uns sind zunächst Bedrohungen durch fremde Mächte ein ganz klarer Arbeitsschwerpunkt. Das bezieht
Die Polizei Niedersachsen stärkt Demokratie von innen
(BS/Mirjam Klinger) Der Schutz der Demokratie gehört zu den zentralen Aufgaben der Polizei – gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte immer wieder herausgefordert werden. Dieser Thematik hat sich die Polizei Niedersachsen mit dem Projekt „Demokratiestarke Polizei“ gewidmet. Ein Projekt, das inzwischen auch bei anderen Polizeien Anklang findet.
läuft das Projekt auch in SchleswigHolstein und Thüringen. Insgesamt haben rund 300 Polizistinnen und Polizisten die Ausbildung zur Demokratiepatin, zum Demokratielotsen oder zur Demokratiepartnerin absolviert – allein 200 davon in Niedersachsen. Die Fortbildung umfasst vier Module, die in zwei Blöcken mit jeweils vier Tagen stattfinden. Personalkosten und Veranstaltungsort tragen die beteiligten Polizeien, die Referierendenkosten übernimmt die Stiftung Mercator.
In enger Zusammenarbeit
Die Inhalte der Module werden laut Engst hauptsächlich durch den Verein konzipiert – jedoch durch die Polizei maßgeblich ergänzt. Gerade zu Beginn war die Polizeiakademie Niedersachsen bei der Konzeptentwicklung dabei. „In der Regel haben wir immer zwei Seminarleitungen von uns und zwei von der jeweiligen Polizei“, präzisiert Engst. So sei von Anfang an besonderen Wert darauf gelegt worden, dass es kein „Projekt mit erhobenem Zeigefinger“ werde. Die Stärkung der Demokratie innerhalb der Polizei solle auch aus der Polizei selbst heraus kommen. In den Fortbildungen setzen sich die

Mit dem Projekt „Demokratiestarke Polizei“ setzt Niedersachsen auf einen Ansatz zur Stärkung der Demokratie, der vor allem den Austausch und die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft fokussiert. Foto: BS/Andrey Popov, stock.adobe.com
Teilnehmenden intensiv mit ihrer künftigen Rolle auseinander und reflektieren Demokratie als Herrschafts-, Gesellschafts- und Lebensform. Sie lernen, demokratiegefährdende Phänomene zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Zudem üben sie den Einsatz konstruktiver Kommunikationsstrategien und erwerben grundlegende Werkzeuge aus dem Projektmanagement.
sich vor allem auf Bedrohungen durch Russland – aber nicht nur. Denken Sie zum Beispiel auch an China oder Iran. Deutschland steht im Zielspektrum fremder Mächte und dagegen müssen wir gewappnet sein. Ein weiteres Thema, das wir daneben auf keinen Fall vernachlässigen dürfen, ist die Aufklärung und Abwehr von Aktivitäten aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Insbesondere nach dem 7. Oktober 2023 steht Deutschland noch stärker im Fokus islamistischer Akteure, als dies bereits davor der Fall war. Als dritter Schwerpunkt ist der gewaltorientierte, aktionsorientierte Extremismus zu nennen – und die Bedrohungen, die aus diesem Bereich resultieren. Hier beschäftigen wir uns mit Akteuren aus den Bereichen Links- und Rechtsextremismus bzw. -terrorismus, aber auch mit Personen aus dem auslandsbezogenen Extremismus.
Behörden Spiegel: Wie sieht die Zukunft des Verfassungsschutzverbunds aus, wenn es um neue Bedrohungen wie Cyber-Spionage oder Desinformationskampagnen geht? Gibt es dort Entwicklungen oder Anpassungen, die noch notwendig sind?
Willems: Die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund – zwischen dem BfV und den 16 Landesverfassungsschutzbehörden – ist von zentraler Bedeutung. Die Landesbehörden sind wichtige Partner, da sie regional verankert sind. Der Austausch ist eng und intensiv. Auch der Austausch mit unseren Partnern auf Bundesebene und mit unseren internationalen Partnern ist enorm wichtig. Grundsätzlich müssen wir unsere Arbeitsweisen kontinuierlich überprüfen: Beobachten wir das Richtige? Nutzen wir die richtigen Methoden? Haben wir die passenden Zusammenarbeitsformate? Diese Fragen stellen sich nicht nur für die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund, sondern auch darüber hinaus.
Nach der Fortbildung werden die Patinnen und Paten in das Netzwerk „Demokratiestarke Polizei“ aufgenommen. Dort erhalten sie weitere thematische Informationen und finanzielle Unterstützung. Sie können fortan selbst Projekte entwickeln und haben dabei freie Hand, wie sie ihre Rolle ausfüllen. Dr. Dirk Götting, Leiter der Forschungsstelle für Polizei- und De-
mokratiegeschichte an der Polizeiakademie Niedersachsen, erklärt hierzu: „Oftmals beziehen die Demokratiepatinnen und -paten zivilgesellschaftliche Akteure mit ein, um gemeinsame Projekte umzusetzen und den Austausch zwischen Polizei und Gesellschaft zu stärken.“ Beispiele dafür sind unter anderem eine Kooperation mit der Stiftung Niedersächsischer Gedenkstätten in Bergen-Belsen oder das Projekt „Genau besehen. Rassismuskritische Dialogarbeit mit Polizei und Zivilgesellschaft“ in Oldenburg. Aus den Projekten sind mehrfach nachhaltige Kooperationen entstanden. So entwickelte sich beispielsweise in der Gedenkstätte in Esterwegen im Emsland eine Teilausstellung zur Polizei im Nationalsozialismus als zweite Dauerausstellung des Hauses. Auch nach der Qualifizierung zeigen die Patinnen und Paten laut Götting ein anhaltendes Interesse am fachlichen Austausch sowie an einer kontinuierlichen Weiterbildung im Themenfeld der Demokratiestärkung. Zu Letzterem finden regelmäßig von der Polizeiakademie veranstaltete Netzwerktreffen statt. Das anhaltende Interesse ist für Götting ein Beweis dafür, dass sich Polizeiangehörige ihrer Rolle und Funktion in „unserer freiheitlichen Demokratie bewusst sind und sich dazu bereit erklären, sich aktiv über ihre traditionellen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hinaus demokratiestärkend zu engagieren“.
Während einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug nahe Kaiserslautern ist es Anfang Februar zu einem tödlichen Angriff gekommen. Ein Fahrgast ohne gültiges Ticket attackierte den zuständigen Kontrolleur. Der Mann erlag kurze Zeit später seinen schweren Kopfverletzungen.
Der Fall löste bundesweit Bestürzung aus. Vertreter der Deutschen Bahn sprachen von einem „dunklen Tag“ für das Unternehmen. Landes- und Bundespolitikerinnen und -politiker forderten rasche Konsequenzen sowie bessere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Zugund Bahnbetrieb.
Bahnchefin Evelyn Palla rief nur wenige Tage nach dem Vorfall zu einem Sicherheitsgipfel der Bahn in Berlin auf. Dort verständigten sich Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Bund, Ländern, Arbeitnehmervertretungen und der Verkehrsbranche auf Ergänzungen eines gemeinsamen „Aktionsplans für mehr Sicherheit auf der Schiene“. Geplant ist unter anderem, die Ordnungspartnerschaft zwischen Bahn und Bundespolizei weiterzuentwickeln. Zudem soll die Videoüberwachung in Zügen und an Bahnhöfen ausgebaut werden. Nach Angaben des Bundesverkehrsministerium swird die Bundespolizei gleichzeitig ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewaltkriminalität auf dem Gebiet der Bahnanlagen des Bundes uneingeschränkt fortsetzen. Noch in diesem Jahr will Palla alle Beschäftigten mit Kundenkontakt in Zügen und an Bahnhöfen auf freiwilliger Basis mit Bodycams ausstatten. Mit dem erweiterten Einsatz greift die Bahn eine zentrale Forderung der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf, die einen flächendeckenden Gebrauch – auch mit Tonaufnahme – verlangt.
Debatte über Schutzmaßnahmen für Bahnmitarbeitende
(BS/Mirjam Klinger) Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter suchen die Politik, Polizei und Deutsche Bahn nach Lösungen. Mehr Bodycams, eine höherwertige Ausrüstung oder Unterstützung durch die Bundespolizei – die Vorschläge sind vielfältig.
Die geplanten Maßnahmen stehen im Kontrast zur bereits zuvor adressierten Kritik der ehemaligen DB-Sicherheitschefin Britta Zur Als Grund für ihren Rücktritt im Oktober 2025 nannte sie „unterschiedliche Auffassungen“ über die strategische Ausrichtung der DB-Sicherheit innerhalb des Konzerns. Intern bemängelte Zur, unter anderem fehlende Investitionen in Sicherheitsstrukturen und -peronal. Zudem habe sie sich gegen eine vor Februar im Raum stehende Idee ausgesprochen, Beschäftigte der DB-Sicherheit auf Einzelstreife in Zügen und Bahnhöfen einzusetzen.
Der Blick in die Gesellschaft Für die Notwendigkeit neuer Maßnahmen und einer Stärkung der Sicherheit sprechen auch offizielle Zahlen. Diese zeigen, dass im Jahr 2025 fast 3.000 Bahnmitarbeitende Opfer von Straftaten wurden, darunter zahlreiche Fälle von Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung. Viele Beschäftigte berichten von wachsender Aggressivität, verbalen Bedrohungen und einer sinkenden Hemmschwelle bei Konflikten mit Fahrgästen. Besonders betroffen sind Zugbegleiterinnen und -begleiter im Regionalverkehr. Doch auch Sicherheitskräfte, Servicepersonal und Reinigungsteams geraten immer häufiger ins Visier gewaltbereiter Personen. Parallel dazu registriert die Bundespolizei mehr Angriffe auf ihre Einsatz-

Bei einer Umfrage unter rund 4.000 Mitarbeitenden der Deutschen Bahn gaben mehr als 80 Prozent an, schon einmal einen verbalen oder körperlichen Übergriff im Arbeitskontext erlebt zu haben. Foto: BS/nokturnal, stock.adobe.com
kräfte in Bahnhöfen und Zügen.Die Gewerkschaften – die EVG und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – fordern ein Bündel an Schutzmaßnahmen: Doppelbesetzungen auf stark frequentierten Strecken, mehr Sicherheitspersonal und eine stärkere Polizeipräsenz. Zudem sollen Schulungen in Deeskalation und Konfliktmanagement ausgeweitet werden. Vertreter beider Organisationen betonen, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht aus Kostengründen hinausgezögert werden dürften, da die psychische Belastung der Mitarbeitenden durch die ständigen Bedrohungssituationen weiter wachse.
Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht in der aktuellen Lage ein strukturelles Defizit. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Heiko Teggatz fordert massive Investitionen in Personal, Technik und rechtliche Befugnisse. Laut DPolG benötigt es mindestens 3.500 zusätzliche Stellen im bahnpolizeilichen Bereich. Zudem kritisiert die Gewerkschaft, dass die Bundespolizei noch immer mit rechtlichen Grundlagen aus den 1990er-Jahren arbeite. Eine Reform des Bundespolizeigesetzes sei überfällig, um moderne technische Möglichkeiten und neue Bedrohungslagen angemessen berücksichtigen zu können.





Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht ebenfalls von einer alarmierenden Entwicklung. Ihr Bundesvorsitzender Jochen Kopelke fordert ein Sofortprogramm für alle Polizeibehörden, um schnell mehr Präsenz und Schutz zu gewährleisten. Er verweist hierbei auf erhebliche Personallücken bei der Bundespolizei im Bahnbereich und kritisiert, dass viele Kräfte weiterhin durch andere Einsätze – etwa an den Grenzen –gebunden seien.
Die GdP verlangt außerdem den raschen Aufbau zusätzlicher Bereitschaftspolizei-Einheiten, um flexibel und flächendeckend auf Sicherheitsprobleme reagieren zu können. Darüber hinaus fordert die GdP ein entschlosseneres Vorgehen der Justiz. Straftaten gegen Bahnpersonal und Einsatzkräfte müssten schneller und konsequenter verfolgt werden, um eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Gewerkschaft sieht auch die Deutsche Bahn in der Verantwortung, insbesondere mit Blick auf Personaleinsatz, Doppelbesetzungen bei Kontrollen und organisatorische Schutzkonzepte. Vorschläge aus der SPD, die Sicherheitsdienste der Bahn stärker zu zentralisieren oder staatlich neu zu organisieren, stoßen bei der GdP hingegen auf Zurückhaltung. Die Gewerkschaft warnt davor, dass neue Behördenmodelle kurzfristig kaum Verbesserungen bringen dürften.
Passend zu diesem Thema findet auf dem Europäischen Polizeikongress die Diskussionsrunde „Sicherheit im öffentlichen Raum“ statt. Teilnehmende sind unter anderem Omid Nouripour (MdB, Bündnis 90/














DR. EVA HÖGL Senatorin für Inneres und Sport, Freie Hansestadt Bremen






















des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Baden-Württemberg ANDY GROTE Senator der Behörde für Inneres und Sport, Freie und Hansestadt Hamburg




RENÉ WILKE Minister des Innern und für Kommunales, Brandenburg DANIELA BEHRENS










für Inneres, Sport und Digitalisierung, Niedersachsen THOMAS STROBL








Der Bevölkerungsschutz ist immer ein Spiegel der gegenwärtigen Gefahreneinschätzung. Zu Beginn des neuen Jahrtausends hatte sich die damalige Bundesregierung und die Länder angesichts von Terror und Naturkatastrophen dazu entschieden, den „Schutz der Bevölkerung auf moderne Bedrohungsszenarien auszurichten“. Die nächste Bundesregierung entschied im Jahr 2007 – wieder im Einvernehmen mit den Ländern –, den öffentlichen Schutzraumbau aufzugeben. Seitdem sind, ebenfalls im Einvernehmen mit den Ländern, öffentliche Schutzräume sukzessive rückabgewickelt worden.
Neue Bedrohung, neue Ausrichtung Die Rückabwicklung wurde gestoppt. „Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 führte zu einer Zäsur in der europäischen Sicherheitsordnung. Eine militärische Bedrohung des NATO-Bündnisgebietes scheint real möglich. Deshalb gilt es, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken“, heißt es nun aus dem zuständigen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Dies umfasse auch die zivile Verteidigung. „Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle, um die Bevölkerung im Ernstfall zu schützen. Dazu zählen auch die Überlegungen, wo Menschen schnell Schutz vor Splitter- und Trümmerflug finden können, falls es nötig ist“, so das BBK.
Nach Angaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), welche seit 2020 für die rechtliche Abwicklung öffentlicher Schutzräume zuständig ist, gibt es derzeit noch 579 öffentliche Schutzräume mit 477.593 Schutzplätzen in der formellen Zivilschutzbindung nach
Die zunehmende Ausweitung verkehrsberuhigender Maßnahmen nach Paragraf 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO führt in der kommunalen Praxis zu einem strukturellen Spannungsverhältnis mit dem brandschutzrechtlichen Sicherstellungsauftrag. Während straßenverkehrsrechtliche Anordnungen – insbesondere Tempo-30-Anordnungen auch auf Haupt- und Durchgangsstraßen — legitimen Zielen des Lärm- und Emissionsschutzes dienen, können sie zugleich die Einhaltung der in Feuerwehrbedarfsplänen festgelegten Hilfsfristen beeinträchtigen. Diese Fristen, regelmäßig mit einer Eintreffzeit der ersten Brandlöscheinheit von acht Minuten bemessen, konkretisieren die gesetzliche Pflicht der Gemeinden, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Sie dienen unmittelbar dem Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere bei Wohnungsbränden mit akuter Rauchgasgefährdung.
Leistungsfähigkeit gewährleistet?
Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist die Hilfsfrist kein bloßer Organisationsrichtwert, sondern ein rechtlich maßgeblicher Maßstab für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr. Wird sie strukturell nicht eingehalten, ist die Feuerwehr nicht im notwendigen Umfang aufgestellt. Der abwehrende Brandschutz gehört zu den hoheitlichen Kernaufgaben der Gemeinden und dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr. Damit besitzt er im Rahmen verwaltungsrechtlicher Abwägungen besonderes Gewicht. Verkehrsrechtliche Maßnahmen stehen im Ermessen der zuständigen Behörde; dieses Ermessen ist jedoch rechtlich gebunden. Eine Anordnung ist ermessensfehler-
Was vom Schutzraumkonzept blieb
(BS/Bennet Biskup-Klawon) Vor vier Jahren wurde die Bundesrepublik in eine andere Zeit geschleudert. Während die Zeitenwende bei der Bundeswehr inzwischen Gestalt angenommen hat – etwa mit der Litauen-Brigade –, hinkt der Zivil schutz hinterher. Vieles hat sich die Bundesregierung bei Schutzräumen vorgenommen. Vieles ist noch nicht passiert.
dem ZSKG (Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes). Doch sind diese weder funktions- noch einsatzbereit. Zudem befinden sich diese Schutzräume nur in westdeutschen Bundesländern. Dies soll sich ändern.
Dezentralität als Ziel
Schon 2024 verständigten sich das Bundesministerium des Innern (BMI), die BImA und das BBK auf „wesentliche Grundelemente eines nationalen Schutzraumkonzeptes“. Sämtliche Überlegungen seien auf dezentrale bauliche Schutzmöglichkeiten für die Bevölkerung ausgelegt. Aufgrund der anzunehmenden Szenarien punktueller Angriffe mit kurzen Vorwarnzeiten könnten zentral gelegene öffentliche Schutzräume von den meisten Menschen nicht rechtzeitig erreicht werden. Hinzu komme, dass große Personenansammlungen in öffentlichen Schutzräumen zu einem Ziel für einen Angreifer werden könnten, heißt es nach Angaben der BImA. Das Konzept sieht in groben Zügen vor, dass öffentliche und private Immobilien systematisch erfasst werden und daraus ein digitales Verzeichnis erstellt wird. Auf dieses Verzeichnis sollen dann im Ernstfall Bürgerinnen und Bürger zugreifen können. In einem ersten Schritt sollte die Erfassung öffentlicher Zufluchtsorte schon pilotiert werden. Anschließend sollte die bundesweite Erfassung zügig angestoßen werden. „Dieses Konzept wird derzeit

den weitere Entscheidungen abgeleitet. Ein konkreter Zeitpunkt zur Fertigstellung, der anschließenden Veröffentlichung und Umsetzung des Schutzraumkonzeptes (u. a. der
Brandschutz vs. Paragrafen
nannt werden“, heißt es auf Anfrage aus der BImA. Zu möglichen Veröffentlichungsterminen oder Zwischenergebnissen wolle man sich in einem laufenden Verfahren nicht äußern. Eine ähnliche Antwort gibt
auch das BBK. Private Keller als Schutzraum – dahinter setzt Fregattenkapitän a. D. Prof. Dr. Frank Reininghaus vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH) an der Universität Hamburg ein Fragezeichen. „Die Nutzung von privaten Kellerräumen kann nur eine Behelfslösung bzw. ein Provisorium sein“, so Reininghaus. „Ob eine Erhebung privater Schutzräume angesichts des in Deutschland sehr restriktiv ausgelegten Datenschutzes Aussicht auf Erfolg hat oder ob ein komplett anderer Weg beschritten werden muss, sei der Diskussion anheimgestellt.“ Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland, was die Abdeckung von Schutzräumen angeht, hinterher. Den unangefochtenen Spitzenreiter stellt die Schweiz dar. Es folgen Finnland mit einer 80-prozentigen Abdeckung und Schweden mit einer rund 70-prozentigen Abdeckung.
Die Frage, wie schnell in Deutschland bspw. ehemalige Schutzräume in Kasernen oder U-Bahnschächten zu funktionierenden Bunkern (re-) aktiviert bzw. Bergwerke und Eisenbahntunnel zu solchen umgebaut werden können, wird seit Jahren u. a. in der Fachpresse diskutiert. Eine verlässliche Einschätzung sei jedoch nicht machbar, da zunächst eine substanzielle Bestandsaufnahme aller Räumlichkeiten erstellt werden müsste, so Reininghaus. Sicherlich würde dies mehrere Jahre bis Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Als weitere Hemmnisse für einen raschen Ausbau von Schutzräumen nennt Reininghaus auch die Einstellung der Bevölkerung zu dem Thema, die finanziellen Mittel sowie die fehlenden Kapazitäten und Fachkenntnisse im Bausektor. Hinzu kämen bürokratische sowie juristische Hindernisse.
(BS/Marcus Heisinger) Wenn Tempo 30 auf immer mehr Haupt- und Durchgangsstraßen zur Regel wird, gerät nicht nur die Leistungsfähigkeit des Brandschutzes unter Druck – auch die Systematik der Straßenverkehrs-Ordnung selbst. Ab wann ist eine generelle Norm nur noch Fassade? Und ab welchem Punkt sind so viele Ausnahmen zur Regel geworden, dass die innerörtlichen 50 Kilometer pro Stunde (Paragraf 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) kaum noch eigenständig gelten?

oder Brandschutz – welches Bedürfnis ist wichtiger? Foto: BS/privat
haft, wenn die Auswirkungen auf die Einsatzzeiten nicht ermittelt oder fehlerhaft gewichtet werden oder wenn sie die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr strukturell gefährdet. Führt eine Maßnahme nachweislich dazu, dass die im Bedarfsplan definierte Acht-MinutenFrist in relevanten Teilen des Einsatzgebietes nicht mehr eingehalten werden kann, liegt regelmäßig ein Abwägungsdefizit oder eine Abwägungsdisproportionalität vor. Im Rahmen praktischer Konkordanz ist zu berücksichtigen, dass Lärm- und Emissionsschutz überwiegend präventiven und langfristigen Gesundheitsbelangen dienen, während die Hilfsfrist der Abwehr akuter Lebensgefahren dient. Art. 2 Abs. 2 GG begründet insoweit staatliche Schutzpflichten. Die behörd-
liche Verkehrsaufsicht darf daher nicht durch Verkehrsmaßnahmen die definierte Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr unterlaufen. Sind Beeinträchtigungen absehbar, bedarf es kompensatorischer Maßnahmen, etwa zusätzlicher Standorte oder angepasster Alarmstrukturen. Andernfalls kann die Verkehrsregelung rechtswidrig sein. Die Problematik verschärft sich bei freiwilligen Feuerwehren, da deren Anfahrtszeit zum Gerätehaus Bestandteil der Hilfsfrist ist und durch Verkehrsberuhigungen zusätzlich verlängert werden kann.
Ausnahmeregelungen können Legitimation unterlaufen Neben diesem materiellrechtlichen Konflikt stellt sich eine normtheoretische Frage hinsichtlich der in-

Marcus Heisinger ist Diplom-Verwaltungswirt (FH) und ehrenamtliches Ratsmitglied in einer Kleinstadt in Schleswig-Holstein. Foto: BS/privat
nerörtlichen Höchstgeschwindigkeit nach Paragraf 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO. Diese Norm erscheint als abstraktgenerelle Grundregel, steht jedoch unter dem Vorbehalt spezieller straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen. Dogmatisch ist das Verhältnis durch den Grundsatz lex specialis derogat legi generali geklärt; die 50-km/h-Regel fungiert als subsidiäre Auffangnorm. Problematisch wird die Konstellation indes, wenn Tempo-30-Anordnungen flächendeckend dominieren und der Anwendungsbereich der Grundregel faktisch marginalisiert wird. Hieraus ergibt sich eine strukturelle Verschiebung von abstraktgenereller Normsteuerung hin zu einer weitgehend einzelfallbezogenen Verwaltungspraxis. Verfassungsrechtlich relevant wird dies unter dem Gesichtspunkt des aus Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Bestimmtheitsgrundsatzes und der demokratischen Legitimation gesetzlicher Grundentscheidungen. Solange spezialgesetzliche Anordnungen auf hinreichend bestimmter Grundlage beruhen und für den Verkehrsteilnehmer klar erkennbar
sind, liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot vor. Sensibel wird die Lage jedoch, wenn die Ausnahmeermächtigung strukturell dazu führt, dass die gesetzliche Grundentscheidung faktisch leerläuft und die normative Orientierung vom Gesetz zur Verwaltungspraxis verschoben wird. Eine solche „Normerosion durch Ausnahmeverwaltung“ könnte die demokratische Legitimation der Grundregel unterlaufen.
In der Gesamtschau verdichten sich beide Problembereiche: Die faktische Dominanz von Tempo-30-Anordnungen relativiert die gesetzliche Grundregel und kann zugleich die Einhaltung brandschutzrechtlicher Hilfsfristen beeinträchtigen. Während die bloße Verschiebung im Regel-Ausnahme-Verhältnis für sich noch keine Verfassungswidrigkeit begründet, gewinnt sie erhebliches Gewicht, wenn dadurch hochrangige Rechtsgüter, insbesondere Leben und Gesundheit, gefährdet werden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen nach Paragraf 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO sind daher nur rechtmäßig, wenn sie die gesetzlich geforderte Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht strukturell beeinträchtigen. Der Schutz akuter Lebensgefahren besitzt im Rahmen der Abwägung regelmäßig Vorrang vor allgemeinen Immissionsbelangen. Als Ergebnis beider Überlegungen ist festzustellen, dass vermutlich die meisten Kommunen in Deutschland durch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Haupt- und Durchgangsstraßen zur Normenerosion durch Ausnahmeverwaltung beitragen und zugleich das Schutzziel der Menschenrettung im Rahmen des Brandschutzes gefährden könnten. Eine längere Fassung des Beitrages finden Sie auf unserer Homepage.


(BS/Bennet Biskup-Klawon) Das deutsche Feuerwehrwesen ist (fast) einzigartig in der Welt. Lob und Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement lassen sich nicht aus reinen Zahlen ablesen. Die Bearbeitung der Einsätze legt offen: den Berufsfeuerwehren kommt ein höherer Stellenwert zu. Denn obwohl die 23.760 Freiwilligen Feuerwehren über eine Millionen Kräfte haben, werden von den 114 Berufsfeuerwehren knapp zwei Drittel der Einsätze absolviert.































Digitale Spuren wie Chatverläufe, IP-Adressen und E-Mail-Inhalte sind inzwischen oft entscheidend für die Aufklärung von Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Bislang war der Zugriff auf entsprechende Daten jedoch häufig langwierig. Mussten Ermittlungsbehörden Informationen bei einem Anbieter im EU-Ausland anfordern, geschah dies regelmäßig über ein klassisches Rechtshilfeverfahren oder innerhalb der EU über eine Europäische Ermittlungsanordnung. Die Anfrage richtete sich dabei nicht unmittelbar an den Diensteanbieter, sondern an die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats, die das Ersuchen prüfte und an den Anbieter weiterleitete.
Dieser mehrstufige Ablauf sei „häufig zeit- und ressourcenintensiv – Verfahren dauern oft Monate“, erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Angesichts der Dynamik digitaler Kommunikation sei dies nicht mehr zeitgemäß.
Europäische Koordination
Mit dem neuen E-Evidence-Mechanismus wird dieses Verfahren grundlegend umgestaltet. Künftig können sich Strafverfolgungsbehörden direkt an Diensteanbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten wenden. Anbieter sind grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von zehn Ta-
Grenzüberschreitende Strafverfolgung durch Austausch elektronischer Beweise
(BS/Lars Mahnke) Straftaten werden mittlerweile immer häufiger über digitale Kommunikationsmittel vorbereitet und begangen. Dementsprechend spielen elektronische Beweismittel eine immer größere Rolle in Ermittlungsverfahren. Der Bundestag hat daher eine Neuregelung beschlossen, um die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.

Durch die Neuregelungen erhofft sich die Bundesregierung Strafverfahren auf EU-Ebene mit Hilfe des neuen E-Evidence-Mechanismus deutlich beschleunigen zu können. Foto: BS/peterschreiber.media, stock.adobe.com
gen auf eine Herausgabeanordnung zu reagieren. Gemäß dem Sprecher kann diese Zeitspanne in Eilfällen sogar auf acht Stunden verkürzt werden. Die oft zeitaufwendigen Verfahren sollen dadurch „deutlich beschleunigt werden“. Ob die ver-

einfachten Abläufe auch zu einem spürbaren Anstieg der Anfragen führen, lasse sich zwar nicht sicher vorhersagen, so der Sprecher, eine „erhebliche Zunahme erscheint jedoch naheliegend“. Innerhalb der Europäischen Union erfolgt die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen überwiegend direkt zwischen den nationalen Ermittlungsbehörden. Grundlage sind bestehende europäische Rechtsakte wie die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung.
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Fristen (s.o.) sollen sicherstellen, dass Beweismittel nicht verloren gehen und Ermittlungen zügig voranschreiten. Auch Anbieter aus Drittstaaten wie den USA werden in die Pflicht genommen: Sie müssen in der EU Empfangsbevollmächtigte – sogenannte „Adressaten“ – benennen. Dadurch erhalten europäische Strafverfolgungsbehörden einen direkten Ansprechpartner innerhalb der Union, was die praktische Durchsetzbarkeit der Anordnungen zur Herausgabe oder Sicherung der Daten stärkt. Gemeinsame technische Infrastruktur
Viele Stellen zuständig Spezialisierte EU-Einrichtungen unterstützen die beteiligten Behörden, wobei Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, eine zentrale Rolle zukommt. Sie koordiniert komplexe Verfahren, organisiert Koordinierungstreffen, unterstützt die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen und begleitet gemeinsame Maßnahmen wie sogenannte Action-Days. Gerade bei schweren grenzüberschreitenden Delikten trägt Eurojust dazu bei, nationale Ermittlungen effektiv zu verzahnen. Flankiert wird sie durch das Europäische Justizielle Netz (EJN) als pragmatische Anlaufstelle für weniger komplexe Fälle. Das EJN soll „die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität, durch die Unterstützung und Beschleunigung justizieller Zusammenarbeit, die Bereitstellung rechtlicher und praktischer Informationen für zuständige Behörden sowie die Hilfestellung bei Rechtshilfeersuchen“ verbessern. Nationale Kontaktstellen vermitteln Informationen, unterstützen bei Rechtshilfeersuchen und fördern informelle Abstimmungen zwischen den Behörden. In Deutschland nimmt diese Rolle das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein. Im Zuge der E-Evidence-Verordnung können EJN und Eurojust unterstützend eingeschaltet werden, insbesondere wenn die anordnende Behörde mit den zuständigen Stellen eines anderen EU-Mitgliedstaats klären muss, ob Immunitäten oder besondere Vorrechte bestehen.
Diensteanbieter in der Pflicht Herzstück der Reform sind die Europäische Herausgabeanordnung und die Europäische Sicherungsanordnung. Mit Ersterer können Ermittlungsbehörden digitale Beweismittel wie Bestandsdaten, Verkehrs- oder Inhaltsdaten direkt bei einem Anbieter in einem anderen EU-Mitgliedstaat anfordern. Letztere ermöglicht es, Daten zunächst vor Löschung zu schützen, bis über eine endgültige Herausgabe entschieden ist. Die für Diensteanbieter verbindlichen
Die Übermittlung der elektronischen Beweismittel soll vollständig digital erfolgen. Die Zentrale technische Infrastruktur dafür stellt e-CODEX dar. Dabei handelt es sich um ein dezentrales IT-System für die sichere grenzüberschreitende Kommunikation im Justizbereich. Alle Mitgliedstaaten sollen an dieses System angebunden werden. In Deutschland wird dazu, wie bereits bei anderen Rechtshilfeinstrumenten, die von der Europäischen Kommission entwickelte Referenzimplementierungs-Software genutzt. Diese web-basierte Anwendung ermöglicht den Behörden eine standardisierte, sichere und interoperable Kommunikation. Darüber hinaus können nationale IT-Systeme über definierte Schnittstellen an das Netzwerk angebunden werden. Die entsprechenden technischen Spezifikationen sind in einem Standard des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) festgelegt. Damit soll nicht nur die Geschwindigkeit der Übermittlung erhöht, sondern auch die Integrität und Manipulationssicherheit der Datenübertragung gewährleistet werden.
Wahrung von Datenschutz und Grundrechten
Angesichts der Sensibilität personenbezogener Daten kommt dem Datenschutz und dem Schutz von Grundrechten eine besondere Bedeutung zu. Sämtliche von der E-Evidence-Verordnung erfassten Datenkategorien enthalten personenbezogene Informationen und unterliegen damit den Datenschutzgarantien des Unionsrechts. Diensteanbieter und ihre Empfangsbevollmächtigten sind verpflichtet, „die erforderlichen, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden betrieblichen und technischen Maßnahmen“ zu treffen, um Vertraulichkeit und Integrität der Anordnungen sowie der übermittelten Daten sicherzustellen, wie der Sprecher erläuterte. Auf EU-Ebene wurden darüber hinaus in den Verhandlungen spezifische Schutzmechanismen verankert. So wird in bestimmten Fällen der Mitgliedstaat einbezogen, in dem sich der Anbieter befindet. Diesem ist es möglich, Ablehnungsgründe geltend zu machen und den Vollzug einer Anordnung zu verhindern, sollte er Bedenken haben. Bei besonders sensiblen Daten, etwa von Berufsgeheimnisträgern oder Behörden, gelten darüber hinaus zusätzliche Voraussetzungen. Entscheidend ist zudem, dass eine Europäische Herausgabe- oder Sicherungsanordnung nur erlassen werden darf, wenn auch das nationale Recht eine entsprechende Maßnahme zulässt. Damit bleibt die Verankerung im jeweiligen nationalen Rechtsrahmen gewahrt. Auch bei möglichen Immunitäten oder Vorrechten sind besondere Prüf- und Informationspflichten vorgesehen. Empfangsbevollmächtigte können sich unter bestimmten Voraussetzungen der Vollstreckung widersetzen.
Das vom BMFTR geförderte Forschungsprojekt RESKON („Nachhaltige fähigkeitsbasierte und messbare Resilienzerhöhung von Staat und Verwaltung durch kontinuierliche Verbesserung“) adressiert diese Herausforderungen. Im Rahmen des Projekts werden praxisnahe Werkzeuge entwickelt, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie Verwaltungen dabei unterstützen sollen, ihre Resilienz zu messen, Fähigkeitslücken zu identifizieren, geeignete Verbesserungslösungen bereitzustellen und Kooperationen zu stärken. Gemeinsam mit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Fraunhofer-Gesellschaft, compleneo Consulting, der TH Wildau und der Feuerwehr Dortmund erforscht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), wie ein Kulturwandel bewirkt werden kann, der die Krisenantizipation in Behörden verbessert.
Die Resilienz von Behörden und die Aufrechterhaltung ihrer kritischen Dienstleistungen in einem Krisenereignis sind wichtig für das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in den Staat. In RESKON wird Resilienz als Fähigkeit von Behörden, flexibel auf Veränderungen und Herausforderungen wie Krisen und Schocks zu reagieren, sich anzupassen und diese effektiv zu bewältigen, definiert.
Kooperation als Resilienzvoraussetzung
Die Bewältigung grenzüberschreitender Krisen erfordert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Organisationen unterschiedlicher föderaler Ebenen und unterschiedlicher Sektoren. Kooperation wird damit zu einer strukturellen Voraussetzung für die Krisenbewältigung und für die Stärkung der behördlichen Resilienz. Das Thema Kooperation ist auch eines von drei strategischen Zielen der „Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen“ (kurz: Resilienzstrategie), die bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden soll. Erfolge in der Krisenbewältigung werden in der Regel durch Kooperation, Koordination und das Experimentierpotenzial dezentraler Einheiten gewährleistet. Aufgrund der Dynamik von Krisen müssen sowohl Verwaltungen auf allen föderalen Ebenen als auch die BOS und gegebenenfalls die Streitkräfte schnell reagieren und gleichzeitig
„Vor
(BS/Dr. Florian Neisser/Sorush Mirzaei) Aktuelle Krisen sind dynamischer geworden und überlagern sich häufig. Zudem überschreiten sie zunehmend organisationale, sektorale und föderale Grenzen. Staatliche Verwaltungen und Einsatzorganisationen sind in besonderer Weise gefordert. Einerseits sind sie unmittelbar in die Lagebewältigung einbezogen, andererseits müssen sie zugleich ihre regulären Aufgaben erfüllen.

Wie können Staat und Verwaltungen sich gegen Krisen wappnen? Das Forschungsprojekt RESKON sucht Antworten. Foto: BS/Martn, stock.adobe.com
koordiniert über Hierarchieebenen und Organisationsgrenzen hinweg miteinander kommunizieren. Studien deuten immer wieder darauf hin, dass Netzwerk- und Kooperationsfähigkeit entscheidende Faktoren für die Leistungsfähigkeit von Behörden sind. Eine bessere Vernetzung von Behörden untereinander sowie mit privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren ist ein wesentlicher Baustein für die Resilienz von Staat und Verwaltung.
Vertrauen als Basis
Gute Kooperationen basieren auf vertrauensvollen Beziehungen zwischen Einzelpersonen oder Organisationen. Informelle Netzwerke und das persönliche Kennen der Akteure sind oft fundamental. Gleichzeitig besteht das Risiko eines Kooperationsabbruchs, wenn die Zusammenarbeit nur von einzelnen Akteuren getragen wird. Daher sollte eine Kooperation auch formell bestehen. Das bereits existierende „Integrierte Risikomanagement” des BBK bietet Handreichungen und Empfehlungen für den Austausch und die Vernetzung von privaten und staatlichen Akteuren. Diese Idee basiert auf der Tatsache, dass sich Kooperationen und Netzwerke in der Regel vor Krisen etablieren. Übungen sind eine ideale Möglichkeit, um mit anderen Akteuren in Kontakt zu treten und sich zu vernetzen. Das Leitmotiv „In Krisen Köpfe kennen”
CBRN-Fähigkeit beim THW aufgebaut (BS/Bennet Biskup-Klawon) Das Technische Hilfswerk (THW) ist künftig mit fünf neuen Dekontaminations-Containern zur Abwehr chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Gefahren (CBRN) europaweit einsatzbereit.
Die THW-Einheit trägt den Namen „rescEU CBRN Decon Germany“. Sie soll europaweit einsetzbar sowie modular sein. Die ungefähr drei Meter langen Container sind autark und beinhalten u. a. Komponenten von Stromaggregaten, Mischgeräten für Chemikalien sowie Geräten zur Ausbringung von Dekontaminationsmitteln. Mit der Ausstattung können alle drei taktischen Dekontaminationsschritte von der Vorwäsche über die Aufbringung von Decon-Mitteln bis zur Nachwäsche durchgeführt werden. Eine Dekontamination von Fahrzeugen oder Infrastrukturbestandteilen kann gleichzeitig erfolgen. Die Einheit ist von der Europäischen Union (EU) gelistet sowie finanziert und steht unter einem permanenten Einsatzvorbehalt der Europäischen Kommission. „Als ein Herzstück der rescEU CBRN-
Einheit dienen diese neuen Dekontaminations-Container den THWEinsatzkräften bei der Abwehr von oft geruchlosen oder unsichtbaren Gefahren. Wir können damit auf schwerwiegende CBRN-Verschmutzungen schnell und effektiv reagieren. Das stärkt die europäische Zusammenarbeit im Katastrophenschutz“, erklärte THW-Präsidentin Sabine Lackner
Insgesamt umfasst rescEU CBRN Decon Germany vier Teileinheiten mit insgesamt 300 Einsatzkräften es THWs und der Bundespolizei sowie über 60 Fahrzeuge, umfangreiche Decon-Ausstattung, Geräte, Zelte und die nun übergebenen Container, welche künftig vom THW betrieben werden.
Die weitere Ausstattung ist auf verschiedene Standorte, sowohl von THW als auch von der Bundespolizei, in Deutschland verteilt.
sollte zu „Vor Krisen Köpfe kennen” umformuliert werden.
Die Ergebnisse der bisherigen Interviews zeigen, dass Kooperation vor allem dann erfolgreich ist, wenn sie aktiv durch Führungskräfte gefördert wird. Ein Beispiel hierfür ist die Einrichtung von Arbeitsgruppen auf Kommunalebene, durch die Synergieeffekte zwischen Ämtern und
der Gefahrenabwehr entstehen. Erkenntnisse aus vergangenen Krisen sollten für die Organisation selbst in Form eines Wissensmanagements dokumentiert werden. Leider findet ein Austausch von Good Practices zwischen den verschiedenen Akteuren bislang noch nicht ausreichend statt.
Damit eine Kooperation langfristig erfolgreich ist, müssen alle beteiligten Akteure einen klaren Mehrwert für sich erkennen. Dieser zeigt sich beispielsweise in vereinfachten Abläufen und im Wissens- und Ressourcenaustausch. Eine wichtige Erkenntnis ist zudem, dass Kooperation im deutschen Föderalismus nicht „Verschmelzung” bedeutet, da jede Organisation ihre spezifischen Zuständigkeiten und Funktionen hat. Akteure sind somit strukturell voneinander abhängig. Diese Erkenntnis bildet die Grundlage für interorganisationale Kooperation im Bevölkerungsschutz.
Dieser Artikel präsentiert erste Erkenntnisse des RESKON-Kooperati-







onskonzepts. Als Praxisinstrument wird erarbeitet, was eine gute Kooperation auszeichnet, wie man erkennt, ob die Zusammenarbeit gut funktioniert und wie entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden können, um sowohl im Normalbetrieb als auch in Krisensituationen resilienter zu sein.
Informationen zum Projekt:
Das diesem Beitrag zugrunde liegende Vorhaben wird mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter den Förderkennzeichen 1317127 bis 13N17132 im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ der Bundesregierung gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt liegt bei den Autoren.



Dr. Florian Neisser ist Referent im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Foto: BS/privat
Sorush Mirzaei ist Projektreferent im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Foto:












Resiliente Souveränität heißt: Vorausschauend beschaffen, um Stabilität zu sichern.













Mehr über unser Engagement rund um die Münchner Sicherheitskonferenz pwc.de/msc













Mitte Februar bestätigte der Sprecher des NATO Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Oberst Martin O'Donnell, was NATO-Generalsekretär Mark Rutte in Davos bereits andeutete: Die Verteidigungsallianz plant eine neue „enhanced Vigiliance Acticity“ (eVA), die der NATO einen vollständigen Überblick über die nationalen Aktivitäten der Bündnispartner in der gesamten Region verschaffen soll. Zudem werden die bereits geplanten Übungen Arctic Endurance und Cold Response in Arctic Sentry integiert.
Für die Führung der Multi Domain Operation zeichnet das Joint Force Command Norfolk verantwortlich. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kündigte an, dass Deutschland sich mit vier Kampfjets an der Mission beteiligt. Weitere Details sind noch offen. An den Gründen, warum sich die NATO zu diesem Schritt entschlossen hat, zweifelt niemand. Die Idee gewann innerhalb des Verteidigungsbündnisses an Momentum, nachdem US-Präsident Donald Trump Anspruch auf das arktische Grönland erhoben hatte. Nur so sei die Übernahme der größten Insel der Erde durch Russland oder China zu verhindern, argumentierte der 47. Präsident der USA. Vertreter der NATO schlugen daraufhin eine größere Militärmission in der Arktis vor. Die Argumentationslinie, Grönland sei nicht ausreichend geschützt, soll damit entkräftigt werden. Innerhalb der Europäischen Union fand der Vorstoß Zustimmung. Pistorius sagte eine deutsche Beteiligung für eine mögliche Mission zu. Insbesondere das Seefernaufklärungsflugzeug P-8A Poseidon sah Pistorius für diese Aufgabe als geeignet an. Ein weiterer Fürsprecher für eine NATO-Mission in der Arktis ist im französischen Präsidenten Emmanuel Macron gefunden. Er nannte den Konflikt mit den USA um Grönland einen „strategischen Weckruf“ für Europa.
Baltische Vorbilder Zwar beschreitet die NATO mit Arctic Sentry Neuland – Vorbilder für den maritimen Einsatz in nordischen Gebieten, die nach der Invasion Russlands in die Ukraine an Bedeutung gewonnen haben, gibt es aber durchaus. Mit Baltic Sentry reagierte das Verteidigungsbündnis auf die wachsende Präsenz der russischen „Schattenflotte“ in der Ostsee. Dafür ausschlaggebend war vornehmlich ein Vorfall, bei dem angebliche russische Forschungsschiffe Datenkabel in der Ostsee zerstörten. Die offizielle russische Lesart der Ereignisse: Es handele sich um einen Unfall. Auf dem Baltic Sea NATO Allies Summit im finnischen Helsinki kündigten die Mitgliedsstaaten als Reaktion eine neue Mission an, um kritische Unterwasser-Infrastruktur zu schützen. Diese ging zum Jahresbeginn 2025 in die Implementierungsphase. Eigentlich war die Laufzeit auf 90 Tage begrenzt; mittlerweile ist der Einsatz verstetigt. Die lettische Außenministerin Baiba Braže zog im norwegischen Tromsø den Vergleich zwischen Arctic und Baltic Sentry. „Militärische Planung folgt einer konkreten Bedrohung“, so Braže. Der Erfolg von Baltic Sentry liege deshalb auch darin begründet, dass sie gegen eine konkrete Bedrohung gerichtet sei: russische Schiffe. Dieser Ansatz ist nach Einschätzung der lettischen Außenministerin sehr erfolgreich. Seit Beginn der Mission in der Ostsee sei kein einziger Vorfall beobachtet worden, der sich nicht auf natürliche Ursachen habe zurückführen lassen. Folgerichtig sollten sich die Planerinnen und Planer für
Wie die Arktis die sicherheitspolitischen Debatten prägt
(BS/Jonas Brandstetter) Arctic Sentry – so soll der Name der geplanten NATO-Arktis-Mission lauten. Mit ihr reagiert die Allianz auf die territorialen Ansprüche der US-Regierung unter Donald Trump. Die sicherheitspolitische Lage jenseits des 62. Breitengrades bleibt weiterhin diffizil.

Arctic Sentry die baltische Mission zum Vorbild nehmen. Braže empfiehlt den Mitgliedern der Allianz, gegen konkrete Szenarien zu testen. Darüber hinaus sollten die lokalen Gemeinschaften, insbesondere in Fragen des Lagebewusstseins, miteinbezogen werden.
Strategisch relevant
Die Arktis rückt aus mehreren Gründen ins Zentrum weltpolitischer Interessen. „Die Region befindet sich derzeit am Schnittpunkt von strategischem Wettbewerb, wirtschaftlicher Unsicherheit und Spannungen innerhalb der Allianzen“, erläuterte die US-Senatorin für den Bundesstaat Alaska, Lisa Murkowski. Seit 2002 vertritt die Politikerin den arktischen Bundesstaat im US-Senat. Trotz mehr als zwei Dekaden Amtszeit sind es aber vor allem die vergangenen 24 Monate, die die Senatorin weltweit bekannt machten. Denn dem territorialen Ausgreifen ihres Präsidenten jenseits des 62. Breitengrades begegnete die Republikanerin mit Unverständnis. „In den letzten Wochen hat die amerikanische Rhetorik Raum eingenommen, der für Kooperation vorbehalten sein sollte“,
„Die Region befindet sich derzeit am Schnittpunkt von strategischem Wettbewerb, wirtschaftlicher Unsicherheit und Spannungen innerhalb der Allianzen.“
Lisa Murkowski, Senatorin des USBundesstaates Alaska
bedauerte Murkowski in Norwegen. Langjährige Beziehungen, insbesondere zu Dänemark und Grönland, seien auf eine Weise auf die Probe gestellt worden, die jeden beunruhigen sollte, der sich für die Stabilität in der Arktis einsetze. Das habe nicht nur den Blick von den drängenden Themen abgelenkt, sondern auch die NATO in ihren Grundfesten erschüttert. Nutz -
nießer dieser Entwicklung seien Konkurrenten und Gegner der Verteidigungsallianz. Damit meint die Senatorin insbesondere Russland, das seine militärische Präsenz in der Region ausbaut, und Chinas erstarkende strategische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Position. Das Interesse des größten Landes der Erde und Chinas – das sich selbst als „Near Arctic State“ versteht – an den nördlichsten Regionen der Erde rührt von mehreren Punkten her. Eine Studie der Universität Leeds schätzt, dass in der Arktis rund 13 Prozent der unentdeckten konventionellen Ölressourcen und rund 30 Prozent der unentdeckten konventionellen Gasressourcen liegen. Außerdem liefert die Region bereits heute etwa zehn Prozent des vorhandenen Erdöls und 25 Prozent der Erdgasvorkommen an den Weltmarkt. Voraussichtlich wird die Rolle der Arktis auf dem internationalen Rohstoffmarkt in den kommenden Jahrzehnten noch weiter wachsen. Die Auswirkungen des Klimawandels sind in der Arktis viermal stärker zu spüren als auf dem restlichen Planeten. Das Ergebnis: Die arktische Eisdecke schmilzt ab und die Exploration sowie Förderung fossiler Brennstoffe nehmen zu.
Weiteres Momentum gewinnt dieser Trend dadurch, dass durch das Aufreißen der Eisdecke neue arktische Schifffahrtsrouten befahrbar werden. Hinzu kommt, dass die Region in der Nähe der Pole besondere Relevanz für die Raumfahrt aufweist. Viele Erdbeobachtungssatelliten verwenden polare oder sonnensynchrone Umlaufbahnen, weil sie so die Erde vollständig abdecken können. Diese Gemengelage weckt Begehrlichkeiten. Laut einem Bericht des Europäischen Parlaments nimmt die Militarisierung der Region seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine zu. Die Arktisstrategie der EU hingegen betrachtete Sicherheitsaspekte in der Region über Jahre nur am Rande. 2012 legte die Union mit der Arktisstrategie erstmals eine politische Leitlinie für den Hohen Norden fest. Diese war vornehmlich durch Fragen des Klimawandels, der Schifffahrt und des Rohstoffabbaus geprägt. Es folgten 2016 und 2021 zwei Revisionen. Die Chance, in diesem Zusammenhang das sicherheitspolitische Profil der
Strategie zu schärfen, blieb allerdings ungenutzt. Mit Trumps offen bekundeten Besitzansprüchen auf Grönland scheint allerdings ein Umdenken einzusetzen.
„Die Inuit stehen an der Seite Kanadas, um den Bedrohungen – welcher Art auch immer sie sein werden – zu begegnen, aber sie werden das nicht auf Kosten ihrer Gesundheit, ihrer Gemeinschaft und ihrer Heimat tun.“
Natan Obed, Präsident der Inuit Tapiriit Kanatami (ITK)
Das vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) im November vergangenen Jahres formulierte Versprechen, eine robuste, wertebasierte und sicherheitsorientierte Strategie zu erstellen, bleibt zwar noch uneingelöst, allerdings kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, ein Maßnahmenpaket an. Es stützt sich auf drei Säulen: eine massive Zunahme europäischer Investitionen in Grönland, arktistaugliche militärische Ausrüstung und eine Neujustierung der europäischen Sicherheitsstrategie.
Alles andere als leer Trotz ihrer relativen geografischen Abgeschiedenheit ist die Arktis-Region nicht entvölkert. Vor allem für indigene Bevölkerungsgruppen sind die nordischen Gebiete der acht Arktisanrainer seit Jahrhunderten Heimat. Ihre Haltung zu der wachsenden militärischen Präsenz in ihren Siedlungsgebieten durch die Nationalstaaten, die sie einst kolonialisierten, ist vielschichtig und komplex. So erläuterte Silje Karine Muotka, Präsidentin des Sámi-Parlaments von Norwegen, dass die Sami vom Krieg in der
Ukraine besonders betroffen seien. „Einige Sami wurden in Russlands völkerrechtswidrigen Krieg hineingezogen“, machte Muotka im norwegischen Tromsø deutlich. Für die Sami sei Sicherheitspolitik deshalb keine theoretische Frage. Sie werde über Grenzen, Familien und Generationen hinweg gelebt. Folgerichtig stellte die Parlamentspräsidentin klar, dass die Sami die Sorgen über die geopolitische Lage teilten und den Bedarf nach Infrastruktur und Verteidigung anerkennen. Das dürfe aber nicht ohne Beteiligung der indigenen Volksgruppen erfolgen. Dem pflichtete Natan Obed, Präsident der Inuit Tapiriit Kanatami (ITK), bei. Gegenwärtig plant die kanadische Regierung, ihre militärische Präsenz in den arktischen Teilen des Landes auszubauen. Konkret werden die Nordamerikaner in den kommenden 20 Jahren 2,672 Milliarden Dollar in die Stützpunkte im Norden des Landes investieren. Die Basen sollen nach den Renovierungen ganzjährig besetzt sein. Bei vielen Inuit wecke das Befürchtungen, die aus den Erfahrungen der 40er- und 50er-Jahre herrührten, erläuterte Obed. Denn bei der militärischen Erschließung des kanadischen Nordens sei damals keine Rücksicht auf die indigene Bevölkerung genommen worden. Es kam zu Vertreibungen. „Das darf nicht wieder passieren“, stellte der ITK-Präsident klar. Aus diesem Grund ist es Obed ein Anliegen, dass Mitglieder der Inuit-Community an jedem Entwicklungsschritt partizipieren. Die Inuit stünden an der Seite Kanadas, um den Bedrohungen – welcher Art auch immer sie sein werden – zu begegnen, aber sie würden das nicht auf Kosten ihrer Gesundheit, ihrer Gemeinschaft und ihrer Heimat tun. Ein konkreter Baustein, um Sicherheits- und indigene Interessen übereinzubringen, ist laut dem ITK-Präsidenten die Gestaltung von Dual-Use-Projekten. Während sich die Debatte in Deutschland darum dreht, welchen militärischen Wert zivile Technologie entfalten kann, bedient sich Obed der umgekehrten Perspektive. Um die wesentlichen infrastrukturellen Unterschiede zwischen dem Süden und dem Norden Kanadas anzugleichen, sollen die neu entstehenden militärischen Strukturen auch zivile Anwendung finden. „Wir hoffen, dass Dual-Use den Ausbau von Wasserleitungen und Kanalisation miteinschließt“, so der Präsident der ITK. Dabei sind sich Obed und Muotka einig, dass indigenes Wissen wesentlich zur Sicherheit und Verteidigung in der Arktis beitragen könne. „Wir sind das Fundament der kanadischen Souveränität in 40 Prozent des Landes. Deshalb muss die Sicherheit unseres Volkes die Grundlage für jede Verteidigung sein, die die Regierung in Ottawa in Betracht zieht“, forderte Obed Muotka ergänzte, dass die Sami bereit seien, zur Verteidigung beizutragen. Sie verfügten über Wissen in allen Belangen des arktischen Überlebens. Damit aber eine Zusammenarbeit zwischen indigener Bevölkerung und dem Militär gelingen kann, braucht es ein Fundament für eine vertrauensvolle Kooperation. Wie das aussehen könnte, erläuterte Obed anhand des Beispiels der sogenannten „Reconciliation Era“ unter dem ehemaligen kanadischen Ministerpräsidenten Justin Trudeau In einem gemeinsamen Gesprächsformat zwischen Repräsentantinnen und Repräsentanten der Inuit und dem Premierminister legten beide Seiten fest, wo gemeinsame Prioritäten liegen und wie diese umgesetzt werden könnten. Sicherheit und Verteidigung sind zwei davon.
Für die U-Boot-Jagd zeichnen bei der Deutschen Marine „Greise“ verantwortlich. Seit mehr als 30 Jahren sind die Fregatten der Klasse F123 für die Bundesrepublik im Dienst. Spurlos ist die Zeit nicht an ihnen vorbeigegangen. Die Brandenburg-Klasse ist technisch in die Jahre gekommen, über ihre Dekommissionierung wird nachgedacht. Die Nachfolge stand bereits fest – eigentlich. Denn sechs Jahre lang werkelte ein Konsortium unter der Führung der niederländischen Werft Damen Naval an dem größten Schiffsprojekt der deutschen Geschichte. Die Erfolge blieben aus, das Auslieferungsdatum wurde deutlich gerissen. Mittlerweile ist die Projektleitung an die deutsche Werft NVL übergegangen. Diese verkündet zwar erste Erfolge, die Bundesregierung vergibt trotzdem einen Vorvertrag an ein Konkurrenzprodukt: die MEKO A-200 der deutschen Werft TKMS.
In seiner letzten Sitzung im Januar gab der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages grünes Licht für einen Vorvertrag zur Beschaffung von Fregatten des Typs MEKO A-200. Zwei Wochen später schafften BAAINBw und der Hersteller TKMS Fakten. Gegenstand des Kontraktes ist der Beginn vorbereitender Maßnahmen für das Fregattenprojekt. Damit wollte die Kieler Werft bereits im Februar beginnen.
Ziel des Vorvertrages ist es, bei zeitnahem Abschluss des eigentlichen Bauvertrags die pünktliche Auslieferung des ersten Schiffes bis 2029 zu ermöglichen. Sollte das Verteidigungsministerium der MEKO gegenüber dem weiterlaufenden Entwicklungsprojekt F126 den Vorzug geben, sollen mindestens drei, möglicherweise bis zu acht Einheiten der Fregatte bei der Deutschen Marine zulaufen. Dafür wollte die Bundesrepublik zunächst 50 Millionen Euro bis Ende März 2026 investieren. Zusätzlich beinhaltet der Vorvertrag die Option einer schrittweisen Verlängerung bis Ende April. Diese würde im Bundeshaushalt mit weiteren 100 Millionen Euro zu Buche schlagen. Ob die Bundesregierung am
Armia 500 – unter diesem Namen stehen laut Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz die Pläne, bis zum Jahr 2039 eine halbe Million ausgebildeter und kampffähiger Soldatinnen und Soldaten aufzustellen. Diese Zahl soll sich, wie das Verteidigungsministerium mitteilte, aus 300.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten sowie 200.000 Reservistinnen und Reservisten zusammensetzen. Gegenwärtig befehligt Warschau eine aktive Truppe im Umfang von etwa 215.000 Personen. Darüber, wie groß die Reserve zurzeit ist, gibt es keine validen Daten. Doch ganz gleich, welchen Umfang die Reserve letztendlich hat, Fakt ist, dass sich in Polen weit mehr Menschen zum Dienst oder in der Reserve verpflichten müssen, wenn die ambitionierten Ziele erreicht werden sollen. Das ist nicht trivial: Die Geburtenraten im östlichen Nachbarland gehen zurück, die Bevölkerung altert. Laut Daten des statistischen Hauptamtes (GUS) ist die Fertilitätsrate zwischen 1990 und 2021 von etwa zwei auf weniger als 1,5 gesunken. Die polnische Regierung setzt deshalb auf Hightech und vor allem auf Freiwilligkeit.
Hohe Bereitschaft – neue Reserve
Mitte Februar versprach KosiniakKamysz, dass 2026 das Jahr der Bereitschaft werde. Konkret versteht der Verteidigungsminister
Konkurrenzkampf zwischen MEKO und F126
(BS/Jonas Brandstetter) Die Fregatte 126 ist die teuerste Marinebeschaffung in der Geschichte der Bundesrepublik. Rund 7,8 Milliarden Euro stehen für den Nachfolger der F123-Klasse bereit. Doch nach mehr als zehn Jahren Planung, Entwicklung und Kon-struktion ist Hauptauftragnehmer Damen Naval endgültig gescheitert. An die Stelle der Niederländer tritt die deutsche Werft NVL. Doch während in Lürssen erste Fortschritte zu verzeichnen sind, stellt TKMS mit der MEKO das gesamte Projekt infrage.

Die MEKO konnte bereits Marinen in mehreren Staaten überzeugen. Ob sie auch die deutsche Misere um die Nachfolge der alternden Fregatte F123 beendet, zeigt sich im April. Foto: BS/TKMS
krisengeplagten Entwicklungsprojekt F126 festhält oder eine Zwischenlösung beschafft, entscheidet sich voraussichtlich ebenfalls im April. Für die Entwicklung eines neuen U-Boot-Jägers sind in den kommenden Haushaltsjahren rund 7,8 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mittel sind qualifiziert gesperrt –können also sowohl für die F126 als auch für ein alternatives System aufgewendet werden.
Zwei Konzepte für eine Aufgabe Ganz gleich, wer am Ende das Rennen macht: Die Aufgabe der Schiffe ist dieselbe – Seeraumüberwachung, das Abfangen von Seezielen und Aufklärung. Im Vergleich zur F126 ist die MEKO-A 200 zwar günstiger, aber auch weniger leistungsfähig.
Für etwa eine Milliarde Euro pro Einheit würde die Deutsche Marine ein modulares Fregattendesign mit 121 Metern Länge, 16,4 Metern
Breite und einer Verdrängung von 3.950 Tonnen erhalten. Für den Vortrieb sorgt ein „Codag-Warp“System. Das erlaubt eine Geschwindigkeit von mehr als 29 Knoten. Die Reichweite gibt Hersteller TKMS mit 6.500 nautischen Meilen an. Neben einer Stammbesatzung von 125 Personen können bei Bedarf bis zu 49 weitere Soldatinnen und Soldaten auf der Fregatte Platz finden. Darüber hinaus bietet der Hangar Platz für zwei Hubschrauber der SechsTonnen-Klasse oder einen elf-Tonnen-Helikopter sowie bis zu zwei unbemannte Flugsysteme. Hinzu kommen optional zwei Festrumpfschlauchboote mit einer Länge von bis zu acht Metern.
Diese Konstellation konnte bereits mehrere Staaten überzeugen: Ägypten, Südafrika und Algerien haben die MEKO für ihre Marinen beschafft. Mit ihren Leistungsdaten kann die MEKO allerdings nicht
mit dem mithalten, was die F126 bieten soll. Das von Damen Naval entwickelte Konzept ist größer und bietet mehr Platz für Truppe und Ausrüstung. Allerdings ist die F126 langsamer als die MEKO und hat eine geringere Reichweite.
Die Tragödie in drei Akten Dass die Bundesregierung sich nach einer Alternative zur F126 umsieht, liegt darin begründet, dass das Entwicklungsprojekt unter der Führung der niederländischen Werft Damen Naval von Problemen geplagt war. Im Juni 2020 konnten sich die Niederländer den Zuschlag für das Fregattenprojekt sichern. Drei Jahre später begann offiziell die Bauphase. Im Sommer 2024 konnte Damen Naval mit der Kiellegung einen Erfolg verzeichnen. Noch im selben Jahr beauftragte die Bundesrepublik zwei weitere Fregatten der Klasse.
Polens neue Pläne für die Reserve
(BS/Jonas Brandstetter) Etwa 215.000 Soldatinnen und Soldaten dienen in den polnischen Streitkräften. Innerhalb der NATO verfügen nur die USA und die Türkei über mehr Männer und Frauen unter Waffen. Doch angesichts der zunehmenden Spannungen mit Russland sieht Warschau Aufwuchsbedarf. Bis zum Jahr 2039 sollen die Zbrojne Rzeczypospolitej Polskiej auf 500.000 Personen anwachsen – davon 300.000 Aktive und 200.000 Reservistinnen und Reservisten.
darunter den Aufbau einer sogenannten „High Readiness Reserve“. Grundgedanke ist, einen Stamm ausgebildeten Personals aufzubauen, der im Bedarfsfall die stehende Truppe sofort unterstützen kann. Diese soll die bestehende Reserve und die aktive Truppe ergänzen. Mit diesem Vorstoß adressiert Warschau Männer wie Frauen – immer unter der Prämisse der Freiwilligkeit. Um ohne verpflichtende Anteile den Personenbedarf decken zu können, sollen laut KosiniakKamysz Polinnen und Polen, die in der neuen Reserve dienen, eine Reihe von Vorteilen genießen. Dazu gehören etwa eine Vergütung für die Ausbildung sowie die Auswahl aus einem breiten Angebot an Inhalten. Zur bestmöglichen Vermittlung militärischer Kompetenzen plant das Ministerium zudem den Aufbau von Reserveoffiziersschulen. Diese sollen zum Tragen des Dienstgrades Leutnant der Reserve befähigen. Voraussetzung ist, innerhalb einer dreijährigen Ausbildungsphase mindestens 139 Ausbildungstage zu absolvieren. Darüber hinaus
verspricht das Verteidigungsministerium große Flexibilität bei der Terminierung der Ausbildungseinheiten. Auch bei der Wahl der Einheit, in der die Reservistinnen und Reservisten dienen sollen, plant Warschau, Letzteren möglichst freie Hand zu lassen. Im Gegenzug sind die Mitglieder der Reserve verpflichtet, mindestens acht Tage Training pro Jahr zu absolvieren. Das erläuterte der Generalstabschef der polnischen Streitkräfte, General Wiesław Kukuła. Außerdem werden die Angehörigen der Reserve einer sogenannten „Mobilisierungstagskontrolle” unterzogen. Diese prüft, ob das Personal bei einer Mobilisierung tatsächlich mit der erforderlichen Ausrüstung bei ihrer Einheit eintrifft. Neben dem Anliegen, Polinnen und Polen zum Dienst in der Reserve zu motivieren, ist das Ministerium bestrebt, verteidigungsrelevantes Wissen in die breite Bevölkerung zu tragen. Unter dem Namen „wGotowości“ (in Bereitschaft) pilotierte die Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk im November vergangenen
Der Erfolg war aber nur von kurzer Dauer. Damen Naval sah sich mit einer Vielzahl technischer Probleme konfrontiert; Entwicklungsziele und das geplante Auslieferungsdatum im Jahr 2028 konnten nicht gehalten werden. Die Auslieferung hätte sich verschoben mindestens bis zum Jahr 2030. Die Ursache dafür liegt vor allem in Kommunikationsproblemen: Die Fregatte wird arbeitsteilig an mehreren Standorten gebaut. Die Vorschiffsektionen entstehen in Kiel, die Hinterschiffe auf der Peene-Werft in Wolgast. Diese werden später zusammengeführt und für die Endausrüstung nach Hamburg verbracht.
An den digitalen Schnittstellen, die die Konstruktions- und Fertigungsdaten übertragen sollten, haperte es jedoch. Weil die niederländische Werft der Probleme schlicht nicht Herr wurde, sah sich die Bundesregierung im vergangenen Jahr gezwungen, Damen Naval den Entwicklungsauftrag zu entziehen. Stattdessen zeichnet fortan die deutsche Werft Naval Vessels Lürssen (NVL) für die Zukunft der F126 verantwortlich. Rechtlich bleibt Damen Naval zwar Teil des Konsortiums, die Verantwortung obliegt nun jedoch NVL. Diese vermeldete Ende Januar, der Lösung des Problems der Daten-Synchronisation einen guten Schritt näher gekommen zu sein. Wie das Unternehmen bekannt gab, sei es gelungen, die Konstruktionsdaten von Damen in die eigenen Systeme zu überführen und konsistent nutzbar zu machen. Beim Fregattenprojekt F126 ist es NVL zwar gelungen, ruhigeres Fahrwasser anzusteuern, unternehmensintern steht der Schiffsbauer aber vor einem Umbruch. Denn die Führungsebene hat sich mit dem größten deutschen Rüstungsunternehmen Rheinmetall auf eine Übernahme geeinigt. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Kartellbehörden streben die Parteien den Vollzug der Übernahme noch in diesem Quartal an. Über den Kaufpreis bewahrten Werft und Systemhaus Stillschweigen.
Jahres eine App, die praktische Fähigkeiten im Umgang mit Krisensituationen vermittelt. Gegenstand der Kurse waren die Vorbereitung auf eine Krisensituation, der Selbstschutz im Konfliktfall sowie eine Unterweisung in Erster Hilfe und Cyber-Sicherheit. Das Programm stieß auf eine breite Resonanz. Mehr als 16.000 polnische Staatsbürgerinnen und -bürger nutzten sie zur Weiterbildung. Folgerichtig verstetigt die polnische Regierung das Programm. Beginn der nächsten Projekt-Runde ist für den Anfang März geplant.
Wer zahlt die Zeche?
Angesichts Polens ambitionierter Ziele zum materiellen und personellen Aufbau der Streitkräfte wird die Frage der Finanzierung zum Streitpunkt. Kaum ein Land in der NATO investiert mehr in seine Verteidigung als der Staat an der Weichsel. Annähernd fünf Prozent des BIP wendet Warschau für seine Verteidigung auf. Doch trotz wachsender Wirtschaft stellt die Aufrüstung die Staatskasse vor Heraus-
forderungen. Aus diesem Grund möchte Tusk das EU-Programm Security Action for Europe (SAFE) zur Finanzierung der Aufrüstung nutzen. SAFE stellt den Mitgliedern der Union günstige Kredite im Umfang von 150 Milliarden Euro zur Verfügung. Den Löwenanteil davon – etwa 43,7 Milliarden Euro – plant Polen in Anspruch zu nehmen. Konkret sollen 139 Projekte aus EUKrediten finanziert werden, darunter das Luftabwehrsystem Piorun, der Schützenpanzer Borsuk, die Krab-Panzerhaubitzen sowie ein Tankflugzeug. Entsprechend der Vorstellung des Präsidenten soll mit annähernd 80 Prozent der Investitionssummen die heimische Rüstungsindustrie davon besonders profitieren. Unklar ist bisher allerdings, wer für die Tilgung der Schulden verantwortlich zeichnet. Das Finanzministerium und das Verteidigungsministerium sehen sich gegenseitig in der Verantwortung. Dissens besteht zudem zwischen Tusk und dem rechtskonservativen Staatschef Karol Nawrocki Letzterer steht SAFE ausgesprochen kritisch gegenüber. Er sieht in dem Programm die großen westeuropäischen Systemhäuser gegenüber den Anbietern aus Südkorea und der Türkei bevorteilt. Deshalb unterstellt er dem EU-Schuldenprogramm, unter der Hand die kriselnde Wirtschaft Deutschlands und Frankreichs sanieren zu wollen.






Gekleidet in einen schwer entflammbaren Schutzanzug, mit Sauerstoffmaske um den Hals, kreiste Heinz-Wilhelm Hübers in der umgebauten Boeing 747-SP 14 Kilometer über der Erde –oberhalb des normalen Luftverkehrs. Ungefähr zehn Jahre ist es her, dass Hübers mit dem Jumbojet über den Pazifik flog, um mit dem an Bord befindlichen Infrarot-Teleskop SOFIA den Weltraum zu beobachten, die Entstehung von Sternen sowie die Atmosphäre von Planeten unter die Lupe zu nehmen. Ungefähr zwei dutzend Mal begleitete er die SOFIA-Missionen als Wissenschaftler. „Die SOFIA-Missionen gehören zu den einprägsamsten Erlebnissen meines Berufslebens“, erzählt Hübers, der seit Mai 2025 Direktor des neu gegründeten Instituts für Weltraumforschung am DLR ist, das aus dem Institut für Optische Sensorsysteme und dem Institut für Planetenforschung hervorgegangen ist. Zuvor hatte er seit 2014 das Institut für Optische Sensorsysteme geleitet.
Entdeckungen über die Entstehung von Sternen
An der Entwicklung des Stratosphärenobservatoriums SOFIA war Hübers maßgeblich beteiligt, das über einen Zeitraum von zwölf Jahren bahnbrechende Erkenntnisse aus dem Weltraum lieferte und wichtige Entdeckungen der Astrophysik ermöglichte. So konnten beispielsweise bedeutende Erkenntnisse über die Entstehung von Sternen gewonnen werden. Auch gelang es, Moleküle zu finden, die aus der Frühzeit unseres Universums stammen.
Auf einem Regal im Büro des Institutsdirektors steht heute ein Miniaturmodell des SOFIA-Flugzeugs. Meist startete Hübers mit der Maschine aus der Nähe von Los Angeles. Alle ein bis zwei Jahre hob die Boeing von Neuseeland aus ab, um die Entstehung der Sterne vom Südhimmel aus beobachten zu können. Denn das Zentrum unserer Galaxie, erklärt Hübers, sei nur von dort aus sichtbar.
Zu wissen, wie die Welt funktioniert, was sie „im Innersten zusammenhält“ – das motivierte den gebürtigen Niedersachsen, nach dem Abitur im Emsland ein Physikstudium aufzunehmen. „In der Physik gibt es die Möglichkeit, die Welt mit Gleichungen zu beschreiben. Das treibt mich in meiner Arbeit bis heute an“, erzählt der 61-Jährige. Als Student hatte er vor, in der Entwicklung von Medizingeräten tätig zu werden und kombinierte deshalb die Physik mit einem Medizin-
studium an der Universität Bonn. Der vollständige Schwenk in die Physik erfolgt schließlich während der Diplomarbeit, die Hübers am Max-Planck-Institut für Radioastronomie schreibt und während der er sich mit der Entwicklung von Instrumenten für die Flugzeug-Astronomie beschäftigt. „Der Weltraum hat mich mehr fasziniert als die Welt der Medizingerätetechnik“, erinnert er sich.

Gerätekonstruktion für die Weltraumwissenschaft (BS/Anne Mareile Moschinski) Planetenerforschung, Erdbeobachtungen, Daten für die Sicherheit und den Katastrophenschutz: Prof. Dr. Dr. hc Heinz-Wilhelm Hübers hat Himmel und Erde aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Perspektiven im Blick und ist als Institutsdirektor am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) an der Umsetzung der Weltraumstrategie der Bundesregierung beteiligt.





die Mitarbeitenden mit Hilfe speziell entwickelter Luftbildkameras dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Katastrophenschutz und Sicherheit, Erdbeobachtung, Planetenforschung – als Institutsdirektor managt Hübers ein facettenreiches Aufgabenspektrum. Schon als Kind sei er vom Weltraum fasziniert gewesen und habe die Apollo-Missionen verfolgt, erzählt er. Doch

Als Hübers' damaliger Chef 1994 ans DLR in Berlin wechselt, geht er mit und baut dort die Abteilung Terahertzforschung auf – mit Erfolg. Es folgt ein Ruf an die Universität von Manchester, Hübers lehnt ab und nimmt stattdessen ein Angebot der TU Berlin an wo er dort als Physikprofessor unterrichtet. 2014 wird Hübers Direktor am DLR-Institut für Optische Sensorsysteme, damit verbunden ist eine Professur an der Humboldt-Universität zu Berlin. Später bekommt er von der Chalmers University of Technology in Göteborg die Ehrendoktorwürde im Bereich Electrical Engineering verliehen.
Daten zur Schadenslage nach der Ahrtal-Katastrophe „Wie kann ich mit meinem Wissen der Gesellschaft helfen? Das ist für mich eine starke Motivation und darum geht es an unserem Institut“, erklärt er. Im Bereich Sicherheitsforschung unterstützt Hübers‘ Team Landes- und Bundesbehörden beim Katastrophenschutz. Nach Naturkatastrophen erstellt es Lagebilder von der Schadenslage vor Ort, um den Verantwortlichen bestmögliche Informationen an die Hand zu geben. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal assistierten beispielsweise
selbst den Mond zu betreten, das wollte er nie. Man müsse sich eben entscheiden, ob man Instrumente entwickeln oder sie im Weltraum bedienen möchte. „Meine Begeisterung“, sagt Hübers, „gilt den Daten, die wir mit unseren Weltraummissionen messen.“
Erforschung von Merkur und Jupiter Rund 300 Mitarbeitende sind am Institut für Weltraumforschung in Berlin-Adlershof tätig. Sie entwickeln dort optische Instrumente, Kameras und Spektrometer, die in 500 bis 600 Kilometern Höhe die Erde erforschen und Daten zur Klimaforschung bereitstellen, solche zu Vegetation, Meeresverschmutzung oder CO2-Emmissionen. Es gehe darum, zu verstehen, wie sich der Einfluss des Menschen auf die Umwelt auswirkt. Um dies auf einer globalen Skala zu erfassen, seien Satelliten mit leistungsstarken optischen Instrumenten nötig. Derzeit ist das DLR-Institut unter anderem an der ESA-Mission „BepiColombo“ beteiligt, bei der mit zwei Instrumenten die Oberfläche des Merkurs erforscht wird. Mit einem Laser-Altimeter werden Oberflächenprofile des Planeten erstellt, mit einem Infrarot-Spektrometer werden dessen Gesteine und Mi-


Vier Jahre lang war die umgebaute Boeing 747-SP mit dem Infrarot-Teleskop SOFIA im Einsatz und ermöglichte wichtige Weltraum-Entdeckungen.
nerale analysiert. Ein anderes Projekt, an das das Institut beteiligt ist, ist die ESA-Mission „JUICE“. Hier nehmen Wissenschaftler die Beschaffenheit der Eismonde des Jupiters unter die Lupe. „Wir betreiben am Institut angewandte Grundlagenforschung, mit dem Ziel: Wie können wir das erlangte Wissen verwerten?“, erklärt Hübers. Mit neuen Erkenntnissen der Gesellschaft zu helfen, das sei für ihn eine starke Motivation. Mit den gewonnenen Daten lassen sich Schlussfolgerungen über den globalen Klimawandel, die Entwicklung der Erde sowie anderer Planeten ziehen, aber auch darüber, ob diese Leben ermöglichen. Dass es Planeten gibt, auf denen es einfache Lebensformen gegeben hat und gibt, steht für den Physiker außer Frage. Fraglich sei vielmehr, ob auch innerhalb unseres Sonnensystems Planeten oder Monde mit solchen Lebensräumen existieren und ob diese auffindbar sind. Dass mit dem neuen Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt stärker der Fokus auf die Weltraumpolitik gelenkt wird, beeinflusst Hübers‘ Arbeitsumfeld. Allerdings, so schränkt er ein, sei das nicht erst seit einem Jahr der Fall. Vielmehr habe sich bereits in den vergangenen zehn Jahren der Arbeitsschwerpunkt verlagert: Es würden mehr Projekte mit der Industrie durchgeführt, auch die Entwicklung eines „New Space“Marktsegments sei kontinuierlich vorangeschritten, immer mehr kleine Firmen würden Satelliten konstruieren. „Diese Entwicklung ist vom Ministerium durch die Namensgebung aufgegriffen worden, tatsächlich war sie aber schon länger vorhanden“, so Hübers. Auch das Bewusstsein dafür, dass die Satelliten im Weltraum eine eigene Infrastruktur darstellen, habe sich in den vergangenen Jahren gewandelt. Jahrzehnte bis zum finalen Einsatz der Geräte
Die Entwicklung der Geräte zur Erdbeobachtung und Planetenerforschung ist dabei eine Angelegenheit, die neben wissenschaftlicher Expertise vor allem eines braucht: Zeit. Vom ersten Entwurf bis zum finalen Einsatz können je nach Anwendungsbereich mehrere Jahre oder mitunter sogar Jahrzehnte vergehen – bei Kosten in Millionenhöhe und mehr hängt die Frage der Finanzierung auch von der politischen Großwetterlage ab. Die Wissenschaftler, die die ursprüngliche Konstruktion vorgeschlagen haben, sind dann häufig nicht mehr diejenigen, die die Daten der Geräte aus-

werten. „Die Weltraumforschung, insbesondere die Entwicklung von Satelliten und Instrumenten, hat auch einen selbstlosen Aspekt. Man macht etwas für nachfolgende Wissenschaftlergenerationen“, so Hübers In Anbetracht der in zigfacher Millionenhöhe eingesetzten Steuergelder ist das reibungslose Funktionieren der wissenschaftlichen Instrumente im Weltall essenziell. Nicht funktionierende Geräte zu reparieren, ist schlicht nicht möglich. Das sei eine enorme Herausforderung und sorge für großen Druck. Um die Instrumente vorab zu testen, werden an Gerätezwillingen im Labor unter anderem die Strahlenbelastung oder das im Weltraum vorhandene Vakuum simuliert. Jeder noch so kleine Fehler, sagt Hübers, könne gravierende Folgen haben. Der Raketenstart und die Landung seien aufgrund der hohen mechanischen Belastung am schwierigsten zu prognostizieren. Größere technische Ausfälle habe es während seiner Zeit am DLR nicht gegeben. Hübers wohnt gemeinsam mit seiner Frau im brandenburgischen Zeuthen, seine drei Kinder sind mittlerweile erwachsen und studieren. „In meiner freien Zeit lese ich oder unternehme etwas mit der Familie“, erzählt er. Häufig beschäftige er sich aber auch mit der Wissenschaft, lese Fachartikel. Denn seine Arbeit, so sagt er, mache ihm nicht nur Spaß, sondern Freude. „Das ist noch mal etwas ganz Anderes.“
Im Mai 2025 gründet das DLR aus den international agierenden Instituten für Optische Sensorsysteme und für Planetenforschung das Institut für Weltraumforschung. Rund 300 Mitarbeitende entwickeln an dem Institut Satelliten und Raumsonden mit hochspezialisierten Beobachtungsinstrumenten zur Erforschung der Planeten, zur Erdbeobachtung und für die Sicherheit. Dabei wird die gesamte Kette von der Forschungsidee über Entwurf, Bau und Verifikation von Instrumenten, deren operationellen Betrieb bis hin zur Prozessierung, wissenschaftlichen Auswertung und Archivierung der gewonnenen Daten abgedeckt.
Das Institut für Weltraumforschung in Berlin-Adlershof ist Partner für Universitäten, Forschungseinrichtungen, Industrie, Behörden und politische Entscheidungsträger und beteiligt sich in führender Position an nationalen und internationalen Raumfahrtmissionen. Derzeit sind am Institut konstruierte Instrumente auf 20 Missionen der Europäischen Weltraumorganisation ESA, der amerikanischen NASA und der japanischen Weltraumagentur JAXA im Einsatz.