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Behörden Spiegel Juni 2026

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ISSN 1437-8337

Leitmedium für den Öffentlichen Dienst

Nr. VI / 42. Jg / 24. Woche

Berlin und Bonn / Juni 2026

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Gezielte Bürokratie (BS) Der Grundsatz, dass Bürokratie grundsätzlich schlecht sei, hat sich spätestens mit Musk und Milei stark verbreitet. Dabei sind viele bürokratische Ansätze ursprünglich aus sinnvollen Überlegungen entstanden, wurden jedoch in ihrer Ausführung zu komplex, überentwickelt oder sind inzwischen veraltet. Es gilt daher, diese Regelungen bereits bei ihrer Entstehung schlanker zu gestalten und bestehende Vorschriften gezielt zu optimieren. Ideen dafür gibt es genügend.

Titelbild: BS/Hoffmann

Befähigung schafft Vertrauen und Akzeptanz

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Endlich mehr Ermittlungsbefugnisse (BS/Dr. Eva-Charlotte Proll) Sicherheitspolitisch tut sich etwas im Land: Jenseits von Parteigrenzen und Zuständigkeiten kommt die Zeitenwende für die Innere Sicherheit voran. Lange hieß es, Deutschland müsse die Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden stärken. Jetzt werden die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Z

wei sicherheitspolitische Veränderungen offenbaren, dass Forderungen nach mehr Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden gesamtgesellschaftlich stärker akzeptiert werden. Erstens ist die Forderung nach mehr Sicherheit kein konservativer Kampfbegriff mehr. Der Ausbau der Sicherheit – nicht nur an öffentlichen Orten – gewinnt an Bedeutung. Zweitens gibt es eine Veränderung bei der Wortwahl: Videoschutz wird gegenüber Videoüberwachung bevorzugt. Allein das offenbart einen Mindset Change zugunsten der Inneren Sicherheit.

Die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag betreffen in erster Linie die rechtlichen Ermittlungsbefugnisse und die technische Befähigung. So ist die Speicherpflicht für IPAdressen im verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten. Sie sind bei Cybercrime und weiteren Online-Delikten oft der erste oder einzige Ermittlungsansatz. Der rechtzeitige Zugriff auf diese Daten entscheidet darüber, ob Ermittlungen erfolgreich geführt werden können. Auch neu geregelt werden die Sicherungsanordnung zur Speicherung von Verkehrsdaten für die Bundespolizei und die Funkzellenabfrage. Der GeAdressfeld setzgeber sei gehaltennun, die Regelungen schnell in Kraft zu setzen, fordern die Polizeigewerkschaften. Ein immer wieder diskutierter Mangel in der Arbeit der Sicherheitsbehörden ist die fehlende Rechtsgrundlage für den Abgleich biometrischer Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie z. B. Daten aus Strafverfahren. Journalisten hatten durch den biometrischen Datenabgleich den Aufenthaltsort der

RAF-Terroristin Klette ausfindig gemacht. Warum darf die Polizei nicht, was Journalisten dürfen? Auch dieser Meilenstein zur Nutzung biometrischer Daten und deren Abgleich mit öffentlich zugänglichen Quellen wurde nun auf den Weg gebracht.

Ein gemeinsamer Weg Die Gefährdung durch hybride Bedrohungen, wie Desinformationen, Cyber-Attacken und Drohnenüberflüge ist allgegenwärtig. Riesige Datenmassen müssen beherrsch- und nutzbar werden. Zusammen zwingen die Bedrohungen die Exekutive, ein stärkeres Zusammenspiel von Sicherheitsbehörden Innerer und Äußerer Sicherheit zu etablieren, Kapazitäten dafür frei zu machen und ein ziviles Pendant zum Operationsplan Deutschland zu entwerfen. Mit dem Pakt für den Bevölkerungsschutz steht schon einmal das entsprechende Budget zur Verfügung. Es bedarf einerseits gebündelter Zuständigkeiten, andererseits dürfen die Länder nicht übergangen werden. Offen ist nach wie vor der Entwurf einer Strategie zur nationalen Sicherheit, die Innere und Äußere Sicherheit gemeinsam betrachtet, Schnittstellen erlaubt und Kooperationsmöglichkeiten transparent für alle schafft. Die Operative braucht dann ein gemeinsames Lagebild, auf dessen Basis Entscheidungen getroffen werden können. Weiterhin

müssen der Auf- und Ausbau digitaler Forensik und spezialisierter Einheiten sowie die Einrichtungvon Präventions- und Unterstützungsangeboten im Cyber-Bereich forciert werden. Hier ist das aktuelle Bild von Notfallplänen, Krisenübungen und strategischem Sicherheitsaufbau, zu zerklüftet. Offensichtlich ist bei allen Kriminalitätsphänomenen, dass die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen in den nächsten Gesetzesvorhaben mehr in den Mittelpunkt gerückt werden muss.

Vertrauen in die Sicherheit Nicht zuletzt muss Vertrauen im Mittelpunkt der Sicherheitspolitik stehen: Sicherheit ist gut und unbeachtet, wenn sie da ist. Sie wird allerdings zu oft als selbstverständlich vorausgesetzt. Mit zunehmendem Vertrauensverlust in die staatliche Leitungsfähigkeit und Destabilisierungsmomenten in Sozialen Medien, die ganze Parallelwelten schaffen können, bröckelt gleichzeitig das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung auf der Straße. Hier gilt es, die Augen nicht davor zu verschließen. Die Bundesrepublik braucht in allen Kriminalitätsfeldern präsente, rechtlich ertüchtigte und technologisch dem Täter überlegene Sicherheits- und Ermittlungsbehörden. Nach der Pflicht kommt die Kür.

Nötige Zumutung Ein Gesetz soll Stabilität in die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung bringen. Sparmaßnahmen könnten auch Beamte treffen. Seite 8

Kommunen im Visier Bürokratie, hybride Bedrohungen und Polarisierung: Die Kommunen sind am Limit. Wie ein Befreiungsschlag gelingen kann. Seite 17

Zwei Machtwechsel Die Koalitionsverträge in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bringen viel Neues für die Verwaltung. Seiten 4, 24, 32


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