ISSN 1437-8337
Leitmedium für den Öffentlichen Dienst
Nr. VIII / 42. Jg / 32. Woche
Berlin und Bonn / August 2026
G 1805
www.behoerdenspiegel.de
Titelbild: BS/Hoffmann
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Wettbewerb oder Tempo Der Kurswechsel bei öffentlichen Aufträgen (BS/Jörn Fieseler) 50.000 Euro ohne Ausschreibung sind beim Bund inzwischen die Regel. Mehrere Länder gehen sogar deutlich darüber hinaus. Die Entwicklung steht für einen grundlegenden Wandel im Vergaberecht: Weg von immer neuen Vorgaben, hin zu mehr Freiräumen für die öffentliche Hand. Doch der Preis könnte ein Verlust an Wettbewerb und Transparenz sein.
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ahrzehntelang galt im Vergaberecht die Maxime, öffentliche Aufträge im Wettbewerb zu vergeben. Mit der Zeit wurde das Vergaberecht jedoch mehr und mehr politisch instrumentalisiert. Ökologische und soziale Kriterien – damals als vergabefremd bezeichnet – hielten Einzug. Die Verfahren wurden komplexer, aufwendiger und fehleranfälliger. Nun die Kehrtwende: Unter dem Schlagwort Bürokratierückbau werden Vergabeverfahren vereinfacht und Wertgrenzen angehoben. Sichtbar wird dieser Kurswechsel bei den Wertgrenzen für Direkt-
aufträge. Seit Anfang Juli können Bundesbehörden Liefer-, Dienstund Bauleistungen nach Paragraf 55 Bundeshaushaltsordnung bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro direkt vergeben. Mit der anstehenden Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) soll dieser Wert auch für Länder und Kommunen zum Maßstab werden. Tatsächlich gehen zahlreiche Länder bereits weiter.
100.000 Euro keine Seltenheit In sieben Bundesländern gilt bei Liefer- und Dienstleistungen eine Grenze von 100.000 Euro. Bei Bauleistungen gelAdressfeld ten teilweise sogar höhere Maximalwerte: Spitzenreiter sind Hessen (750.000 Euro), Bayern (250.000 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (150.000 Euro). Dabei war der Grundgedanke bei der Einführung des Direktauftrages 2009 ein ganz anderer: Um bei Kleinstbeschaffungen kein Verfahren mit einem Aufwand von damals 2.300 Euro für die Vergabestelle durchführen zu müssen, wurde für Liefer-
und Dienstleistungen eine Bagatellgrenze von 500 Euro eingeführt. Das handhaben lediglich Berlin (1.000 Euro) und Sachsen (500 Euro) noch so. In Hamburg gilt aktuell noch eine Wertgrenze von 5.000 Euro. Alle drei Länder befassen sich jedoch mit dem Thema und haben gegenüber dem Behörden Spiegel angekündigt, die Wertgrenzen anpassen zu wollen.
Werte absenken Die kommunale Ebene begrüßt die Erhöhung: „Angesichts eines kommunalen Infrastrukturstaus von rund 230 Milliarden Euro ist die zügige Umsetzung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen dringend notwendig und das Vergaberecht muss weiter flexibilisiert werden“, sagt Bernd Düsterdiek, Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB). Anders die Reaktionen aus der Wirtschaft: „Die Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge entzieht faktisch weite Teile der öffentlichen Beschaffung dem Vergaberecht. Das geht zu Lasten von Transparenz, Wettbewerb, Diskriminierungsfreiheit und Korruptionsprävention“, kritisiert Hildegard Reppelmund, Referatsleiterin für Vergaberecht bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Anja Mundt, Vergaberechtsexpertin beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), teilt die
Bedenken. „Stattdessen sollten die Wertgrenzen bundesweit vereinheitlicht und überhöhte Werte abgesenkt werden“, fordert sie. Zu Recht, angesichts der Summe von 100.000 Euro bei Liefer- und Dienstleistungen. Die Hälfte der rund 11.000 Kommunen hat 5.000 oder weniger Einwohner. Was wird in einer Stadt oder Gemeinde dieser Größenordnung außer Fahrzeugen für den Bauhof oder die Feuerwehr beschafft, was über diese Wertgrenze hinausgeht?
Wege zu mehr Resilienz Dürre und Schadstoffe gefährden unsere Flüsse. Prof. Dr. Markus Weitere erklärt im Interview, wie wir unsere Gewässer schützen können. Seite 15
Welches Selbstverständnis? Dass es zu einer Verringerung der Beträge kommt, darf bezweifelt werden. Laut Föderaler Modernisierungsagenda sollen die Wertgrenzen für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen einheitlich deutlich angehoben und auf möglichst hohem Niveau festgelegt werden. Doch die Debatte dreht sich nicht um die Frage, ob die Grenze für Direktaufträge bei 50.000 oder 100.000 Euro liegen sollte. Sie dreht sich um das zukünftige Selbstverständnis des Vergaberechts: Soll es den Wettbewerb sichern oder Verfahren beschleunigen? Je höher die Wertgrenzen, desto stärker verschiebt sich das Gleichgewicht zugunsten des Bürokratierückbaus und zulasten des Wettbewerbs. Genau darüber wird in den kommenden Monaten zu entscheiden sein.
Frauenhäuser bedroht Die größten Risiken: Ortung der Einrichtungen durch Tracking sowie die Erpressung durch Datenleaks. Seite 34
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