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Behörden Spiegel August 2025

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Leitmedium für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. VIII / 41. Jg / 32. Woche

Bonn und Berlin / August 2025

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Auch Behörden sind längst in den Sozialen Medien unterwegs. Sie informieren, zeigen Gesicht und treten in den direkten Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern. Wer hier mutig vorangeht, kann Vertrauen schaffen und die Verwaltung erlebbar machen. Doch wie gelingt ein professioneller und überzeugender Auftritt im Netz? Mehr dazu auf den Schwerpunktseiten dieser Ausgabe.

Titel: BS/Hoffmann unter Verwendung von Cali6ro, stock.adobe.com; thebeststocker, stock.adobe.com

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Gesetze als Programmcode Initiative will Recht von Beginn an digital (BS/Anna Ströbele) if (wohnflaeche<=100) { buergerkonto++; } – so könnte ein Gesetz aussehen, das direkt als Software ausführbar ist. Das ist die Vision der Initiative „Law as Code“. Das Team der SPRIND verspricht sich davon Effizienzgewinne und eine einheitliche Anwendung von Gesetzen. Doch wie realitisch ist dieser Systemwandel?

S

pätestens seit der Einführung des Digitalchecks auf Bundesebene im Jahr 2023 ist vielen das Ziel digitaltauglicher Gesetze bekannt. Gemeint ist, dass Recht auch in der digitalen Verwaltungspraxis funktionieren muss, nicht nur in der analogen. Die Initiative „Law as Code“ der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) möchte hingegen noch einen Schritt weitergehen: Sie schlägt vor, Gesetze nicht erst analog als Fließtexte zu verabschieden und im Nachhinein aufwendig zu digitalisieren, sondern sie von Anfang an zusätzlich als Code zu entwerfen und bereitzustellen.

Davon erhofft sich die Initiative mehr Effizienz und Standardisierung. Ein Beispiel ist das Lohnsteuergesetz: Würde seine nächste Änderung nicht nur als juristischer Text, sondern auch als ausführbarer Code veröffentlicht, könnten Unternehmen diesen direkt in ihre jeweiligen Steuerprogramme übernehmen. So würden sie sich die ‚Übersetzung’ des Gesetzestextes in Software sparen, die in der derzeitigen Praxis jeder Anwender für sich erledigt. Das hat unterschiedliche Ergebnisse und damit nicht miteinander interoperable Programme zur Folge. Und es gibt noch einen weiteren Aspekt – die TranspaAdressfeld renz. „Das Recht ist heute ein Expertentool geworden – kaum ein Bürger liest Gesetzestexte und hat dazu Zugang“, meint Dr. Hakke Hansen, der die Initiative der SPRIND leitet. Das digitalisierte Recht könnte das ändern, so die Vision. Bürgerinnen und Bürger könnten nachvollziehen, welche Regeln wann angewendet werden – in klar strukturierter, verständlicher Form. Auch die künftige Automatisierung, für

die das maschinenlesbare Recht die Basis darstelle, solle keineswegs eine Blackbox sein, erklärt sein Kollege Jörg Resch.

Revolution erproben Diesen innovativen Weg in der Gesetzgebung zu gehen, ist eine politische Entscheidung, weiß das Team der SPRIND, welches für die Initiative rege Unterstützung erhält. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ralph Brinkhaus etwa ist der Meinung, dass das Konzept von „Law as Code“ einer „Revolution unseres Rechtswesens“ gleichkomme – und diese hält er für dringend nötig. Er plädiert dafür, zeitnah Pilotprojekte zu starten, um das aus seiner Sicht „vielversprechende Konzept“ möglichst viel in der Praxis zu erproben und daraus zu lernen. Dies sollte auch ohne gesetzliche Grundlage möglich sein. In Frankreich und Estland würden indes bereits erste prototypische Anwendungen für maschinenlesbare Rechtsnormen entwickelt und auch die EU-Kommission verfolge vergleichbare Ziele, sagt Alisha Andert, Vorstandsvorsitzende des Legal Tech Verbands. Das zeige, dass „die Vision einer maschinenlesbaren und damit digitaltauglichen Gesetzgebung längst keine Utopie mehr“ sei. Für ihre Umsetzung brauche es neben Pilotprojekten auch standardisierte Modelle, Überzeugungsarbeit, Aus- und Wei-

terbildung in der Legistik (Gesetzgebungslehre) sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Juristen, Informatikern und Fachleuten aus der Verwaltung, beispielsweise in Normlaboren. Die neue Bundesregierung scheint zumindest Schritte in diese Richtung gehen zu wollen. Im Koalitionsvertrag sind Praxistauglichkeitstests, die Visualisierung von Strukturen und Prozessen sowie die digitale Umsetzung festgeschrieben. Erst kürzlich kündigte der Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger (CDU), an, die Frühphasen von Gesetzen „besser nutzen“ zu wollen, etwa mithilfe von Reallaboren und dem „Mut zum Neudenken“. Sein Haus ist für die „bessere Rechtssetzung“ verantwortlich. Und auch der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium, Philipp Amthor (CDU) findet die Idee „super“, jedoch müssten erst einmal Standards gesetzt und Medienbrüche abgebaut werden, zum Beispiel durch die Registermodernisierung. Inwiefern „Law as Code“ Realität werden kann, wird sich in den kommenden Jahren und durch erste Pilotprojekte zeigen. Bis dahin lädt die Initiative alle relevanten Akteure dazu ein, sich aktiv einzubringen. Der Anspruch der SPRIND ist es schließlich, mit ihren Innovationen „den größtmöglichen gesellschaftlichen Nutzen“ zu erzielen.

Auf dem Prüfstand Der DEMO-Kommunalkongress bot neben Perspektiven zur Sozialdemokratie auch eine Einstimmung auf die Kommunalwahlen in NRW. Seite 13

Wärme planen Die Wärmeplanung ist der schlafende Riese des Klimaschutzes in Deutschland, den viele Kommunen noch wecken müssen. Seite 19

Mehr als Realität AR und VR bieten große Potenziale für die Streitkräfte. In der Bundeswehr setzt man die Technik vornehmlich zur Ausbildung ein. Seite 36


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