Leitmedium für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. IV / 42. Jg / 14. Woche
Berlin und Bonn / April 2026
G 1805
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Einkaufen für den Staat Ob IT, Bau oder Sicherheit – der Staat ist einer der größten Auftraggeber des Landes. Öffentliche Beschaffung ist dabei längst mehr als reine Bedarfserfüllung: Sie entscheidet über Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit. Die Verwaltung vor der Aufgabe, Einkauf in seinen unterschiedlichen Facetten strategisch zu denken.
Vom Warenkorb zur Marktmacht Wie Governance den IT-Einkauf des Bundes verändert (BS/Anke Domscheit-Berg /Frederik Steinhage) Mit neuer Governance, Strukturen und Prozessen soll nicht nur der Einkauf von IT im Bund vereinfacht, sondern es sollen auch strategische Ziele wie mehr digitale Unabhängigkeit erreicht werden. Wir werfen einen Blick auf das Zusammenwirken von „Marktplatz Deutschland.Digital“, Deutschland-Stack, dem Zustimmungsvorbehalt für IT-Investitionen des Bundes und der Entscheidungsmacht föderaler Beschlüsse.
D
er Umbau der Beschaffungsprozesse des Bundes betrifft drei Ebenen: Was wird wie beschafft und wer beeinflusst diese Entscheidungen? Nach den geopolitischen Verwerfungen soll der IT-Einkauf längst nicht mehr nur fachliche Anforderungen erfüllen, sondern müsste auch die digitale Souveränität stärken. Die Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen, zementiert durch gigantische Rahmenverträge, wird zu riskant und zu teuer. Für mehr Wechselfähigkeit und Interoperabilität auf Basis einheitlicher Standards und OpenSource-Software braucht es aber eine andere Beschaffungskultur. „Wir leiden unter den Rahmenverträgen
von früher“ bestätigt Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Staatsmodernisierung und Digitalisierung (BMDS) bei der Konferenz Digitaler Staat in Berlin. Wie aus dem Buzzword digitale Souveränität jedoch umsetzbare Ziele werden , ist jedoch offen. Was beschafft wird, gibt künftig auch der Deutschland-Stack vor. Das geplante „Ökosystem offener Innovationen“ soll vorrangig Open Source, europäische Anbieter sowie offene Standards nutzen und Bund, Länder und Kommunen resilienter und interoperabler machen. Für Thomas Jarzombek ist der Deutschland-Stack „alles, was man nicht sehen kann, aber die Adressfeld Basis dafür ist, dass die Digitalisierung funktioniert“. Mitte März stellte der ITPlanungsrat dafür grundlegende Weichen — mit wichtigen Basisdiensten als ersten Produkten sowie mit Standards rund um die Basisdienste, die für Bund, Länder und Kommunen verbindlich sind. Das ist ein potenzieller Gamechanger. Außerdem beschloss der IT-Planungsrat gemeinsame Kriterien und ein übergreifendes Portfo-
liomanagement sowie eine föderale Governance, deren Ausgestaltung bis zur Juni- Sitzung erfolgen soll. Zeitgleich ersetzt der neue „Marktplatz Deutschland.Digital“ (MDD) als zentrale Plattform für die Bereitstellung und den Einkauf digitaler Lösungen für Bund, Länder und Kommunen etliche Portale und verändert das „Wie“ des Beschaffungsprozesses grundlegend, v.a. wenn die Angebote dort nur bestellbar sind, wenn sie verpflichtenden Standards und der gemeinsamen Architekturrichtlinie entsprechen.
Ein neues Steuerungsinstrument Für das „Wer“ in der Beschaffung ist der Chief Procurement Officer (CPO) im BMDS relevant, denn Felix Zimmermann, CPO und Referatsleiter DS II 2 (Beschaffungsmarkt, Steuerung IT-Einkauf), soll Beschaffungsvorhaben ressortübergreifend analysieren, Parallelentwicklungen identifizieren, Bedarfe bündeln sowie Rahmenverträge und Standardlösungen stärker auf strategische Ziele abstimmen. Ein Zustimmungsvorbehalt für IT-Investitionen der Ressorts ab 50.000 Euro pro Jahr soll die Durchsetzung absichern. Laut einem internen Dokument des BMDS soll der Zustimmungsvorbehalt erstmals umfassend bei der Haushaltsaufstellung für 2027 angewendet werden: mit Fokus auf KI, Cloud, Plattformen, Low-Code, Vorgangsbearbeitung, Netzinfra-
struktur und Cyber-Sicherheit. An anderer Stelle wird dafür nur noch KI genannt. Worum es tatsächlich geht, weiß bisher nur der CPO. Die Wirkungsprüfung des Vorbehalts soll Ende 2027 eine messbare Kostenreduktion und die Vermeidung von Redundanzen nachweisen. Nicht genannt: ein höherer OpenSource-Anteil oder weniger Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen. Auf 20 Seiten kommt der Begriff „digitale Souveränität“ nicht einmal vor, das wirft Fragen auf. Mit der Reform des öffentlichen ITEinkaufs könnte die Beschaffung zum wirksamen Hebel für eine bessere und schnellere Verwaltungsdigitalisierung werden. Ob es so kommt, hängt davon ab, wie man die Theorie in der Praxis lebt. Die Realität wird erst verändert, wenn beschlossene Standards in der föderalen Praxis Alltag sind, die föderale Governance klug ausgestaltet und der Zustimmungsvorbehalt des BMDS wirksam steuernd eingesetzt wird, auch für mehr Open Source und höhere digitale Souveränität. Also dann, wenn der tatsächliche IT-Einkauf der öffentlichen Hand (von ca. 15 Milliarden jährlich allein beim Bund) künftig stärker an strategischen Zielen ausgerichtet ist. Der Übergang vom Willen zur Wirklichkeit ist entscheidend dafür, ob wir endlich den Durchbruch schaffen und vom Warenkorb zur Marktmacht kommen können.
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