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Behörden Spiegel April 2026

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Einkaufen für den Staat

Ob IT, Bau oder Sicherheit – der Staat ist einer der größten Auftraggeber des Landes. Öffentliche Beschaffung ist dabei längst mehr als reine Bedarfserfüllung: Sie entscheidet über Innovation, Effizienz und Nachhaltigkeit. Die Verwaltung vor der Aufgabe, Einkauf in seinen unterschiedlichen Facetten strategisch zu denken.

Vom Warenkorb zur Marktmacht

Wie Governance den IT-Einkauf des Bundes verändert (BS/Anke Domscheit-Berg /Frederik Steinhage) Mit neuer Governance, Strukturen und Prozessen soll nicht nur der Einkauf von IT i m Bund vereinfacht, sondern es sollen auch strategische Ziele wie mehr digitale Unabhängigkeit erreicht werden. Wir werfen einen Blick auf das Zusamme nwirken von „Marktplatz Deutschland.Digital“, Deutschland-Stack, dem Zustimmungsvorbehalt für IT-Investitionen des Bundes und der Entscheidungsmacht fö deraler Beschlüsse.

Der Umbau der Beschaffungsprozesse des Bundes betrifft drei Ebenen: Was wird wie beschafft und wer beeinflusst diese Entscheidungen? Nach den geopolitischen Verwerfungen soll der IT-Einkauf längst nicht mehr nur fachliche Anforderungen erfüllen, sondern müsste auch die digitale Souveränität stärken. Die Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen, zementiert durch gigantische Rahmenverträge, wird zu riskant und zu teuer. Für mehr Wechselfähigkeit und Interoperabilität auf Basis einheitlicher Standards und OpenSource-Software braucht es aber eine andere Beschaffungskultur. „Wir leiden unter den Rahmenverträgen

von früher“ bestätigt Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Staatsmodernisierung und Digitalisierung (BMDS) bei der Konferenz Digitaler Staat in Berlin. Wie aus dem Buzzword digitale Souveränität jedoch umsetzbare Ziele werden , ist jedoch offen. Was beschafft wird, gibt künftig auch der Deutschland-Stack vor.

Das geplante „Ökosystem offener Innovationen“ soll vorrangig Open Source, europäische Anbieter sowie offene Standards nutzen und Bund, Länder und Kommunen resilienter und interoperabler machen. Für Thomas Jarzombek ist der Deutschland-Stack „alles, was man nicht sehen kann, aber die Basis dafür ist, dass die Digitalisierung funktioniert“. Mitte März stellte der ITPlanungsrat dafür grundlegende Weichen — mit wichtigen Basisdiensten als ersten Produkten sowie mit Standards rund um die Basisdienste, die für Bund, Länder und Kommunen verbindlich sind. Das ist ein potenzieller Gamechanger. Außerdem beschloss der IT-Planungsrat gemeinsame Kriterien und ein übergreifendes Portfo-

Adressfeld

liomanagement sowie eine föderale Governance, deren Ausgestaltung bis zur Juni- Sitzung erfolgen soll. Zeitgleich ersetzt der neue „Marktplatz Deutschland.Digital“ (MDD) als zentrale Plattform für die Bereitstellung und den Einkauf digitaler Lösungen für Bund, Länder und Kommunen etliche Portale und verändert das „Wie“ des Beschaffungsprozesses grundlegend, v.a. wenn die Angebote dort nur bestellbar sind, wenn sie verpflichtenden Standards und der gemeinsamen Architekturrichtlinie entsprechen. Ein neues Steuerungsinstrument Für das „Wer“ in der Beschaffung ist der Chief Procurement Officer (CPO) im BMDS relevant, denn Felix Zimmermann, CPO und Referatsleiter DS II 2 (Beschaffungsmarkt, Steuerung IT-Einkauf), soll Beschaffungsvorhaben ressortübergreifend analysieren, Parallelentwicklungen identifizieren, Bedarfe bündeln sowie Rahmenverträge und Standardlösungen stärker auf strategische Ziele abstimmen.

Ein Zustimmungsvorbehalt für IT-Investitionen der Ressorts ab 50.000 Euro pro Jahr soll die Durchsetzung absichern. Laut einem internen Dokument des BMDS soll der Zustimmungsvorbehalt erstmals umfassend bei der Haushaltsaufstellung für 2027 angewendet werden: mit Fokus auf KI, Cloud, Plattformen, Low-Code, Vorgangsbearbeitung, Netzinfra-

struktur und Cyber-Sicherheit. An anderer Stelle wird dafür nur noch KI genannt. Worum es tatsächlich geht, weiß bisher nur der CPO. Die Wirkungsprüfung des Vorbehalts soll Ende 2027 eine messbare Kostenreduktion und die Vermeidung von Redundanzen nachweisen. Nicht genannt: ein höherer OpenSource-Anteil oder weniger Abhängigkeit von US-Tech-Konzernen. Auf 20 Seiten kommt der Begriff „digitale Souveränität“ nicht einmal vor, das wirft Fragen auf. Mit der Reform des öffentlichen ITEinkaufs könnte die Beschaffung zum wirksamen Hebel für eine bessere und schnellere Verwaltungsdigitalisierung werden. Ob es so kommt, hängt davon ab, wie man die Theorie in der Praxis lebt. Die Realität wird erst verändert, wenn beschlossene Standards in der föderalen Praxis Alltag sind, die föderale Governance klug ausgestaltet und der Zustimmungsvorbehalt des BMDS wirksam steuernd eingesetzt wird, auch für mehr Open Source und höhere digitale Souveränität. Also dann, wenn der tatsächliche IT-Einkauf der öffentlichen Hand (von ca. 15 Milliarden jährlich allein beim Bund) künftig stärker an strategischen Zielen ausgerichtet ist. Der Übergang vom Willen zur Wirklichkeit ist entscheidend dafür, ob wir endlich den Durchbruch schaffen und vom Warenkorb zur Marktmacht kommen können.

Vermittlerstaat

Das Sultanat Oman möchte stabiler Vermittlerstaat mit wachsendem Potenzial für Partnerschaften und Zusammenarbeit sein. Seite 14

Teurer Stopp

Kürzungen bei Integrationskursen setzen Kommunen unter Druck erschweren die Integration. Seite 17

Unabhängigkeit schaffen Baden-Württemberg entwickelt eine eigene Polizeidrohne, um Abhängigkeiten zu reduzieren und langfristig leistungsfähig zu sein. Seite 45

Schwerpunktthema der Ausgabe Für den Staat einkaufen

Traum-Action

Vertrag am Ende

Was tun, wenn nichts mehr geht?

Proaktiver und schneller

Seite 4

Steigender Bedarf und höhere Anforderungen an Beschaffer Seite 10

Schülertablets beschaffen und administrieren

Niedersachsen investiert mehr Landesmittel in digitalen Schulen Seite 16

Industrie digital denken

EU will Verfahren beschleunigen

SCHWER PUNKT

Impressum

Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll

Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt

Leiterin der Berliner Redaktion Anne Mareile Moschinski

Leiter der Bonner Redaktion Bennet Biskup-Klawon

Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch, Ulrike Heitmüller Kommune Julian Faber, Scarlett Fels

Digitaler Staat Anke Domscheit-Berg, Julia Grahn, Carla Menzel, Frederik Steinhage Sicherheit & Verteidigung Jonas Brandstetter, Thomas Hönig, Mirjam Klinger, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky

Sonderkorrespondenten BOS Gerd Lehmann

Online-Redaktion Tanja Klement

Parlamentsredaktion Berlin

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Verlag Berlin 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0

Geschäftsführung Dr. Fabian Rusch

Anzeigenleitung Dr. Fabian Rusch

Layout Fabienne Besold, Yonca Bilgi, Marvin Hoffmann, Sylvia Plunger Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin & ProGov GmbH, Bonn Druck Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Hans-Georg-Weiss-Straße 7, 52156 Monschau Herausgeber- und Programmbeirat Dr. h.c. Uwe Proll (Vorsitz)

Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch IVW (www. ivw.de). Jahresabonnement 9,80 Euro (12 Ausgaben inkl. Porto und MwSt.)

Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn Altpapieranteil 100 Prozent

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Folgen Sie diesem Icon: Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Für den Staat einkaufen“ handelt.

Kommentar

Tarifwirrwarr statt Verkehrswende

Sie leben in Frankfurt und Umgebung und wissen nicht, welches ÖPNV-Ticket Sie benötigen? Kein Problem, die Stadt bietet in Zusammenarbeit mit der städtischen Nahverkehrsgesellschaft traffi Q eine Inforeihe an, in der z. B. die wichtigsten Tarife erklärt werden inklusive Praxistraining am Fahrkartenautomaten. Eine gute Idee, um vor allem Pensionierte im Tarifdschungel zu unterstützen und für den Umstieg auf den ÖPNV zu gewinnen. Doch wäre es nicht sinnvoller, die Ursache anstelle der Symptome zu bekämpfen? Offenbar nicht, denn statt die eigene Tarifgebietsstruktur zu hinterfragen, zu vereinfachen oder zusammenzulegen – was im Übrigen auch Gelder im administrativen Bereich einsparen – beschweren sich viele Verkehrsbetriebe lieber über das Deutschlandticket und dessen Finanzierung. Dabei liefert die Menge an Verkehrsverbünden und unterschiedlichen Tarifoptionen nicht gerade einen überzeugenden Grund, auf das sehr einfache Deutschlandticket zu verzichten – oder allgemein vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen. Gerade dann nicht, wenn Fahrgäste zwischen verschiedenen Verkehrsverbünden oder gar Bun-

Kommentar Staatlich finanziert

Seit Jahren dominieren US-BigTech-Firmen den Bildungsbereich . Diese Marktverzerrung führt langfristig zur Abhängigkeit von immer teurer werdenden proprietären Produkten, die zum Souveränitätsrisiko für unsere Gesellschaft werden. Präsident Trump erhob die Erhöhung der Abhängigkeit anderer Länder sogar zum Staatsziel, weil ihm die Drohung, Software-Lieferungen einschließlich Updates im Rahmen von Sanktionen zu verbieten, unfassbar viel Macht verleiht.

von Anke Domscheit-Berg

Wollen wir nicht erpressbar sein, müssen wir Abhängigkeiten strategisch reduzieren und dabei sind Bildungseinrichtungen als prägende Institutionen ganz entscheidend. Statt MS365 könnte dort der OpenSource-Arbeitsplatz OpenDesk eingesetzt werden, für den das ZenDiS Bildungslizenzen mit 75 Prozent Rabatt anbietet. Das Problem: selbst die ca. 45 Euro an verbleibenden Kosten je Lizenz und Jahr sind für Schulen oder Universitäten aus bestehenden Budgets nicht leistbar und das ZenDiS leidet unter einem eklatanten Finanzierungsdefi zit durch den Bund. Dieses Dilemma

desländern pendeln müssen. Ein positives Gegenbeispiel liefert Nordrhein-Westfalen: Seit Anfang 2026 entfallen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die sogenannten Wabentarife, perspektivisch soll der Schienenpersonennahverkehr bei Schiene.NRW gebündelt werden und das Tarifwirrwarr wird durch die landesweit nutzbare Luftlinientarif-App eezy.nrw aufgebrochen.

Eine solche Lösung für ganz Deutschland wünschen – eine Mobilitätsanwendung, über die sich alle Ticketoptionen sowie Carsharing, On-Demand-Verkehr und EZweirad-Angebote buchen lassen. Den Versuch gab es 2022 während der Corona-Pandemie mit „Mobility Inside“ und wurde ein Jahr später als Flop eingestellt. Allerdings wurde hier an der falschen Stelle gespart — nämlich beim Marketing und der angemessenen Kommunikation an die Öffentlichkeit. Wie dem auch sei: Solange der ÖPNV eigene Informationsveranstaltungen braucht, um seine Tarife zu erklären, ist nicht der Fahrgast das Problem – sondern das überkomplexe System.

muss über föderale Grenzen hinweg aufgelöst werden. In einem offenen Brief an Digitalminister Dr. KarstenWildberger fordern völlig zu Recht entscheidende Köpfe aus Wissenschaft und Hochschul-IT, dass man Bildungseinrichtungen nicht vor die unmögliche Wahl stellen darf, sich entweder weiter abhängig zu machen oder ihre digitale Souveränität mit herben Kürzungen an anderer Stelle zu bezahlen. Strategisch ist es auch grober Unfug, erst Steuergelder in die Entwicklung von OpenDesk zu investieren und dann an der Skalierung seiner Nutzung zu sparen – also genau dort, wo der Mehrwert für digitale Unabhängigkeit entsteht. Bund und Länder müssen zeitnah eine Lösung finden, z.B. ein gemeinsames digitales Budget zur Finanzierung kostenfreier OpenDesk-Bildungslizenzen für digitale Souveränität in der Bildung ohne untragbare finanzielle Hürden für Bildungseinrichtungen und ZenDiS. Mit OpenDesk statt Microsoft schützen wir künftig auch Schüler, Schülerinnen und Studierende vor illegalem Tracking durch MS365, das erst kürzlich nach einer Klage von noyb durch ein österreichisches Gericht klar bestätigt und verboten worden ist.

von Scarlett Fels

Die UN-Frauenrechtskommission in New York habe vor allem eines klar gemacht, erklärte die mit großer Mehrheit wiedergewählte Vorsitzende der DBB-Bundesfrauenvertretung Milanie Kreutz: „Wir haben momentan einen gewissen Backlash in Bezug auf Frauenrechte zu verzeichnen. Deshalb müssen wir jetzt erst recht für die Frauenrechte kämpfen.“ Gerade dort, wo grundlegende Entscheidungen getroffen würden, seien Frauen immer noch nicht ausreichend präsent. Doch Demokratie funktioniere nur, wenn sie auch die tatsächlichen Lebensrealitäten der Menschen widerspiegele. Geschlechtergerechte politische Repräsentanz sei kein Selbstzweck, sondern „verbessert die Qualität politischer Entscheidungen“.

Gleichstellung als Kernbestandteil von Demokratie

Dass die Gleichstellung von Frauen und Männern Kernbestandteil einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, unterstrich der DBB-Bundesvorsitzende Volker Geyer. „Wo Frauenrechte geschwächt werden, wird am Fundament der Demokratie gerüttelt“, sagte er. Frauenrechte würden derzeit wieder offen angegriffenund als verhandelbar dargestellt. „Dahinter steckt ein rückwärtsgewandtes Rollenbild, das mit einer modernen, offenen Gesellschaft nichts zu tun hat“, so Geyer. Gerade vom rechten Rand werde versucht, „Gleichstellung als ideologisches Projekt abzutun“. Diese reaktionären Vorstellungen seien weder mit dem Grundgesetz noch mit der höchstrichterlichen Rechtspre-

Die Rechte von Frauen stärken

Tagung der DBB-Bundesfrauenvertretung (BS/Anne Mareile Moschinski) Eine Wahlrechtsreform, die Parität zur Bedingung macht. Mit neuen Gesetzen digitaler sexualisierter Gewalt begegnen, das Führen in Teilzeit stärken: Diese und weitere Appelle richtete der 13. Bundesfrauenkongress des Deutschen Beamtenbundes (DBB) an Politik, Gesellschaft, Wirtschaft.

Der DBB-Bundesvorsitzende Volker Geyer, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und die stellvertretende DBB-Bundesvorsitzende Milanie Kreutz (v. l.) wenden sich entschieden gegen eine Aushöhlung des Grundgesetzes zugunsten geschlechtsspezifischer Ungleichbehandlung. Foto: BS/Marco Urban, DBB

chung der vergangenen Jahrzehnte vereinbar. Aus Sicht von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss es auch darum gehen, dem Thema Gleichstellung die nötige Bedeutung auf der politischen Tagesordnung zu verleihen. Männer und Frauen seien qua Grundgesetz gleichberechtigt. „Dieser Verfassungsauftrag ist aber nach wie vor nicht erreicht“, so Prien Demokratie lebe davon, dass sich gesellschaftliche Realität in ihren Gremien wiederfinde. Dass im aktuellen Bundestag jedoch weniger

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

… war doch nicht so gemeint!

In der dienstrechtlichen Praxis häufen sich die Verfahren, in denen Beamtinnen und Beamten vorgeworfen wird, in Chat-Gruppen oder sonst im Internet extremistische, rassistische, antisemitische Äußerungen und Bilder erhalten, geteilt und versandt zu haben.

Regelmäßig führen entsprechende Erkenntnisse zur Einleitung von Disziplinarverfahren und von Strafverfahren. Besonders problematisch sind die Fälle, in denen derartige Äußerungen öffentlich erfolgen. Es geht aber auch um die nicht öffentlichen Äußerungen und geteilten Bilder und Videos, die im Anschluss dem Dienstherrn bekannt werden.

Schutz vor disziplinarischer Ahndung

Häufig wird von den beschuldigten Beamtinnen und Beamten erklärt, es habe sich um rein private Äußerungen gehandelt, die nicht ernst gemeint gewesen seien. Gleiches wird im Fall der Versendung und Speicherung von Memes mit extremistischen, rassistischen oder sonst diskriminierenden Inhalten angeführt. Rechtlich stellt sich für die Dienstherren die Frage, ob die Verteidigung mit den Argumenten, es sei privat gewesen, habe sich nur um Spaß gehandelt oder um eine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung, Beamtinnen und Beamte in derartigen Fällen vor disziplinarischer Ahndung und Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen schützen kann. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in diesem Kontext am 24. April vergangenen Jahres eine klarstellende Entscheidung gefällt und einen Kriminalhauptkommis-

sar in das Amt eines Kommissars zurückgestuft („degradiert“), weil dieser durch den Versand und Empfang (ohne angemessene Reaktion) einer Vielzahl von Dateien mit den Nationalsozialismus und seine Taten stark relativierenden, rassistischen, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten seine Pflicht aus Paragraf 33 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz verletzt hatte. Diese verlangt von Beamten, für die Erhaltung der freiheitlichdemokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten und sich durch das gesamte Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes zu bekennen.

Meinungsfreiheit ist nicht schrankenlos gewährleistet

Das Oberverwaltungsgericht hält in der Entscheidung fest, dass ein Verstoß gegen diese Pflicht nicht zwingend voraussetze, dass ein nicht verfassungstreues Verhalten auch auf einer entsprechenden Gesinnung beruhen müsse. Denn die Regelung in Paragraf 33 Absatz 1 Beamtenstatusgesetz verlange, dass der Beamte sich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich von Gruppen und Bestrebungen distanziere, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die Ordnung des Grundgesetzes angreifen, bekämpfen und diffamieren. Aus diesen Gründen dürfe ein Beamter auch nicht entgegen

seiner verfassungstreuen Gesinnung aus Solidarität zu Freunden, Übermut, in Provokationsabsicht oder aus sonstigen Gründen nach außen hin verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützen und sich objektiv betrachtet illoyal verhalten.

Es genügt also der böse Schein einer nicht verfassungstreuen Gesinnung. Es kommt zudem nicht darauf an, ob es sich um ursprünglich private Äußerungen gehandelt hat, wenn es nicht um eine besonders vertrauliche Kommunikation gegangen ist. Eine solche konnte das Oberverwaltungsgericht in den WhatsApp-Chats nicht sehen. Die Meinungsfreiheit könne zwar grundsätzlich selbst für polemische, primitive und geschmacklose Aussagen gelten, so das Oberverwaltungsgericht. Aber die Meinungsfreiheit sei auch nicht schrankenlos gewährleistet. Sie findet die Grenze in den allgemeinen Gesetzen.

Auf seine Meinungsfreiheit hatte sich der Beamte auch gar nicht berufen, sondern unter anderem darauf, dass er den „Humor“ insbesondere eines Vorgesetzten habe treffen wollen. Das hat das Oberverwaltungsgericht unter Hinweis auf den gesetzten „bösen Schein“ nicht gelten lassen. Damit ist klar, wo der Spaß aufhört – bei rassistischen, diskriminierenden und verfassungsfeindlichen Äußerungen.

Dr. Ralph Heiermann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht und besitzt eine Kanzlei in Hannover. Er berichtet an dieser Stelle regelmäßig über arbeitsrechtliche Entwicklungen in der Verwaltung und die aktuelle Rechtsprechung.

Foto: BS/privat

Frauen vertreten seien als im vorherigen, sei sehr bedauerlich. „Die Parität ist auch Ausdruck dessen, dass Frauen und Männer gemeinsam Verantwortung für unser Land tragen.“

Deshalb brauche es bei einer Wahlrechtsreform auch das Pari-

„Es

kann nicht sein, dass das geltende Recht der Realität hinterherhinkt.“

Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz

tätsgesetz, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Gegenwärtig herrsche ein „handfestes Ungleichgewicht“ in den Parlamenten. Frauen würden häufig ausgebremst oder übergangen und von den Parteien häufig als Kandidatinnen in Wahlkreisen mit geringen Wahlchancen aufgestellt. Lücken sieht Hubig aber nicht nur im politischen Raum, sondern auch in der Rechtssetzung. Frauen seien deutlich häufiger Hass und Gewalt im Netz ausgesetzt als Männer. Dabei habe die digitale Gewalt im Internet ebenso „schlimme Auswirkungen“ wie Gewalt im Analogen. „Es kann nicht sein, dass das geltende Recht der Realität hinterherhinkt“, so Hubig. Ihr Ministerium werde daher der Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Schutz vor digitaler Gewalt vorlegen, der den Besitz und das Teilen von pornografischen Deepfakes unter Strafe stellt. Wie groß das Phänomen der digitalen, häufig sexualisierten Gewalt gegen Frauen tatsächlich ist, zeigt die aktuelle Berichterstattung.

Mehr als nur Führung

Führungskräfte sind mehr als Bestenauslese (BS/Sven Rudolf) Gutes Führungspersonal ist für öffentliche Unternehmen ebenso wichtig wie für die Privatwirtschaft. Doch die Führungsrolle muss sich ebenfalls wandeln. Vorbei sind die Zeiten, in denen fachliche Expertise ausreichte, um in diese Rolle gehoben zu werden.

Tatsächlich steht am Anfang von guter Führung immer die Frage: was ist gute Führung? Diese kann auf mehrere Weisen beantwortet werden. So berichtet Saskia Heidenberger, Vorständin für Personal und Soziales bei der Hamburger Hochbahn, dass eine der ersten Fragen, die sie stellte, als sie zur Hochbahn wechselte, war: „Was ist gute Führung für Sie?“ Beantwortet wurde die Frage gemeinsam. Im Zentrum des Ergebnisses stand das Thema Wertschätzung. Anschließend wurde dieses Ergebnis mit einer Mitarbeitendenbefragung gespiegelt. Das Ergebnis: Wertschätzung ist keinesfalls der beste Wert des Unternehmens. Nach diesen Ergebnissen kommt dann der wichtige Teil der Führungskräfteentwicklung. Denn, so Heidenberger nichts sei schlimmer als nach so einem Ergebnis auch ohne Mitarbeiterbefragung nichts zu verändern. Eine Veränderung bei der Hochbahn ist „Führungskräfte an die Basis“: ein Programm, in dem die Führungskräfte mindestens einen halben Tag mit ins Kerngeschäft gehen.

Nicht nur qualifiziert Natürlich bleibe die Bestenauslese weiterhin Grundlage für die Personalauswahl in öffentlichen Unternehmen, erklärt Dr. Sibylle Roggencamp, Amtsleitung Vermögens- und Beteiligungsmanagement, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Mittlerweile seien jedoch auch weitere Aspekte zu berücksichtigen. So wurde in der Freien und Hansestadt Hamburg erarbeitet,

dass moderne Führungskräfte auch innovativ und kreativ denken können müssen. Auch die Person selbst ist wichtig, nicht nur ihre Qualifikationen. Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Universitätsprofessor und Lehrstuhlinhaber für Public Management and Public Policy, Zeppelin Universität, ergänzte zudem, dass Unternehmen der öffentlichen Hand ganz anders in der Lage seien, Standards zu setzen und durch solche Maßnahmen auch gesellschaftliche Veränderungen mit voranbringen könnten.

Einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt nennt Dr. Michèle Morner, Universitätsprofessorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Führung, Personal und Entscheidung im öffentlichen Sektor, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Unter dem Zitat „Was mehr wird, wenn wir teilen“ der Wirtschaftsnobelpreisträgerin Elinor Ostrom erörtert sie, dass dies auch auf der Führungsebene angewendet werden könne. Kurzum heißt dies im Gedanken des Konzernverbundes Stadt, dass diese Führungskräfte möglichst einfache und vielfältige Möglichkeiten zum Wechseln zwischen den vielfältigen Tochterunternehmen der Stadt erhalten. Dieses „Unternehmens-Hopping“ innerhalb des Konzernverbunds Stadt könnte in Zukunft auch wichtig werden, sagt Manfred Uhlig, Kämmerer der Hansestadt Lübeck. Ein Grund sei die Zersplitterung der Aufgaben in unterschiedliche Tochterunternehmen. Es braucht die Blickwinkel mehrerer Unternehmen, um die Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können.

Das hat – wie noch zu zeigen ist – verschiedene Ursachen. Immer stellt sich jedoch die Frage: Wo würde eine Vertragsanpassung den zulässigen Rahmen verlassen? Und welche Vertragsanpassungen sind vergaberechtlich zulässig, wenn nichts mehr geht? Die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf Versorgungswege und damit auf Lieferketten sind aktuell noch nicht vollständig absehbar, werden aber bestehende Verträge zahlreicher öffentlicher Auftraggeber früher oder später vor Anpassungsbedarfe stellen. Lieferverzögerungen, Lieferausfälle oder Preisanpassungen sind nur einige mögliche Folgen.

Lieferketten und Trends Akut sind hingegen Lieferschwierigkeiten und Preisanpassungsbegehren in anderen Bereichen. Ein aktuelles Beispiel ist die Beschaffung von Hardware aufgrund des KI-Booms. Die gesamte Digitalisierungsvergabe-Community diskutiert hierüber. Öffentliche Auftraggeber müssen sich die Frage stellen, wie eine dauerhafte Bedarfsdeckung sichergestellt wird, wenn aufgrund stark gestiegener Nachfrage die Preise explodieren. Wie können Bedarfe, insbesondere solche mit Systemrelevanz, dennoch schnell, effizient, wirtschaftlich und zuverlässig gedeckt werden?

Bestehende Verträge geraten zusätzlich aufgrund von Mehrbedarfen unter Druck, insbesondere bei Rahmenvereinbarungen mit mehrjähriger Dauer. Vielfach erweist sich der ursprünglich geschätzte Bedarf als zu niedrig, eine fortgesetzte Nutzung des Vertrages wird gewünscht. Aufgrund von Höchst-

SCHWER PUNKT

Die deutsche Verwaltung orientiert sich stark am Prinzip der Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Ihre Kultur und Gesetzgebung ist geprägt durch eine legalistische Verwaltungstradition. Das zeigt eine Studie von Prof. Dr. Nathalie Behnke und Jonas Bernhard im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen.

Risikovermeidung

Prägend ist die Absicherungsmentalität. Entscheidungen werden häufig risikoscheu und formalistisch getroffen. Ermessensspielräume werden selten genutzt – aus Angst vor Fehlern und rechtlichen Konsequenzen. Verwaltungsmitarbeitende neigen dazu, sich durch zusätzliche Gutachten und Nachweise abzusichern. Rechtsprechung sowie Rechnungshöfe verstärken diese Tendenz. Die Ablehnung eines Antrags gilt oft als sicherste Entscheidung.

Silo-Entwicklung

Die Verwaltungs- und Gesetzgebungskultur wird zunehmend von Silodenken und Spezialisierung bestimmt. Rechtsbereiche entwickeln sich unabgestimmt voneinander. Fachbehörden agieren isoliert. Dies führt zu widersprüchlichen Anforderungen. Ausbildung und Karrie-

Vertrag am Ende

Was tun, wenn nichts mehr geht?

(BS/Dr. Moritz Philipp Koch) Die öffentliche Beschaffung spielt eine zentrale Rolle bei der Digitalisierung und Staatsmodernisierung der Verwaltung. Genauso wichtig wie der Beschaffungsprozess selbst ist dabei die Bewirtschaftung bereits geschlossener Verträge. Diese rückt aufgrund aktueller Ereignisse in den Fokus, denn viele Verträge sind zu schnell „am Ende“.

Können Bedarfe nicht zuverlässig gedeckt werden, erlöschen Verträge — und das oft früher als erwartet. Foto: BS/www.kaboompics.com, pexels.com

grenzen, die auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung für Rahmenvereinbarungen zwingend sind (vgl. EuGH, Urteil vom 17.6.2021 – Az: C-23/20 – Simonsen & Weel, OLG Koblenz, Beschluss vom 12.12.2022 – Verg 3/22, VK Westfalen, Beschluss vom 21.02.2024 – VK 3-42/23), sind zusätzliche Abrufe oftmals nur eingeschränkt möglich. Auch hier drohen Verträge, vorzeitig zu erlöschen. (Un)Wesentlich Ein Vertrag, der keine sachgerechte Bedarfsdeckung gewährleistet, ist früher oder später am Ende. Eine genaue Prüfung der Regelungen über Vertragsanpassungen (Paragraf 132 GWB /Paragraf 47 UVgO) ist in diesen Fällen unerlässlich. Der Rückgriff auf diese Vorschriften kann unter Umständen die Rettung bringen. Obwohl der Zuschlag bereits erteilt ist, spielt das Vergaberecht hier eine entscheidende Rolle. Denn wesent-

liche Anpassungen von Verträgen erfordern nach Paragraf 132 GWB grundsätzlich ein neues Vergabeverfahren, wohingegen nur unwesentliche Vertragsanpassungen eine Nutzung bereits bestehender Verträge erlauben. Was also ist wesentlich?

Das ist eine Frage des Einzelfalles, sowohl bei der Bewertung von Preisanpassungsbegehren während der Vertragslaufzeit als auch bei der Reaktion auf Lieferschwierigkeiten und -ausfälle. Selbst mit Blick auf die angesprochenen Höchstgrenzen von Rahmenvereinbarungen ist Paragraf 132 GWB rechtzeitig zu diskutieren, und zwar bevor der Vertrag durch Erreichen der Höchstgrenze am Ende ist. Sauber abzugrenzen ist dabei auch zwischen den Möglichkeiten und Grenzen von sogenannten Interimsvergaben (vgl. hierzu insb. Paragraf 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV) und Vertragsanpassungen bzw. -verlängerungen (über Paragraf 132

GWB, insbesondere nach Paragraf 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).

Die Möglichkeiten und Grenzen von sogenannten Interimsvergaben hat die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss vom 15. Februar 2023, Verg 9/22) vor Augen geführt. Was gilt hier, wenn Kritische Infrastrukturen betroffen sind? Was gilt bei Systemrelevanz? Das Beispiel der Beförderung von Schulkindern mit Behinderung verdeutlicht, dass eine Beauftragung nicht einfach unterbleiben kann. Beschaffende stehen hier vor einem Dilemma, weil der ursprüngliche Vertrag am Ende ist und die Voraussetzungen für eine Interimsvergabe nach Paragraf 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV bzw. für eine Vertragsverlängerung selbst hochqualifizierte Nachprüfungsinstanzen aktuell vor Herausforderungen stellen.

Keine Panik Was also ist zu tun, wenn öffentliche Auftraggeber unter Druck geraten? Welche Reaktionsmöglichkeiten existieren, wenn ein Vertrag aus einem der vorgenannten Gründen nicht fortbestehen kann? Wichtig ist zunächst die enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Vergabe- und Vertragsstelle und den Fachbereichen des öffentlichen Auftraggebers. Oftmals sind es inhaltliche bzw. fachliche Aspekte, die über Paragraf 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 GWB eine weitere Vertragsnutzung rechtfertigen. Diese müssen vom jeweiligen Fachbereich benannt, sauber begründet und dokumentiert werden. Die Gründe müssen tatsächlich vorliegen, ein reines Behaupten reicht nicht aus. Es kommt auf die fachlich fundierte Begründung an. Gleichzeitig muss rechtlich hierbei alles sauber sein,

Keine Verwaltungsreform ohne Kulturwandel

Das Ziel vor Augen

(BS/Dr. Gisela Meister-Scheufelen) Überbürokratisierung ist nicht nur durch Überregulierung und föderale Strukturen zu erklären. Vielmehr hat sie ihre Wurzeln in der Verwaltungs- und Gesetzgebungskultur. Um den großen bürokratischen Lasten entgegenzuwirken, gilt zu hinterfragen, inwieweit diese auf kulturelle Ursachen in der Verwaltungstradition zurückzuführen sind.

rewege vor allem der Juristinnen un Juristen fördern Spezialistentum, nicht Generalistentum. Legistinnen und Legisten bemühen sich bei Gesetzesentwürfen um Professionalität, was mit juristischer Perfektion gleichgesetzt wird. Praxisbezug und Pragmatismus widersprechen dem häufig. Die Perfektionierung führt zu einer nicht mehr beherrschbaren Komplexität des Rechts. Die fehlende Auseinandersetzung mit den Ursachen sowie die Eigenlogik der Ministerien verhindern Reformen.

Selbstwahrnehmung

Die Interviews mit Verwaltungsmitarbeitenden haben gezeigt, dass sie sich selbst als rechtsstaatlich handelnde Akteure sehen und nicht als Bürokratietreiber. Viele empfinden Bürokratie als notwendig, um Ordnung und Gleichbehandlung sicherzustellen. Gleichzeitig wird die eigene Rolle als restriktiv und wenig gestaltend erlebt. Beschäftigte

der Ministerialverwaltung erkennen das Problem der Überregulierung an, sehen aber politischen Druck und gesellschaftliche Erwartungen als Ursache: Die Eigenlogik der Gesetzgebung führe zu immer detaillierteren und komplexeren Regelungen. Und es fehle an Zeit, an Praxischecks und an Evaluationsmechanismen.

Lösungsvorschläge

Infolge eines solchen Kulturwandels ist der Gesetzgeber gehalten, die Vorschriften stark zu reduzieren und zu harmonisieren, auf Detailregelungen zu verzichten und stattdessen mehr Ermessensspielräume für die Verwaltung vorzusehen. Es sollten Praxischecks und Reallabore durchgeführt werden, um die Umsetzbarkeit von Regelungen zu prüfen. Vorschriften sollten ein Ablaufdatum erhalten und regelmäßig evaluiert werden. Schließlich ist es wichtig, dass sich der Gesetzgeber mehr Zeit für die Ge-

weshalb eine enge Begleitung des Fachbereichs durch Vergabe- und Vertragsexpertinnen und Vertragsexperten erforderlich ist. Alle beteiligten Akteure müssen sich hierbei als Team verstehen. Gute Lösungen scheitern häufig daran, dass Verantwortlichkeiten nicht klar sind, noch häufiger aber daran, dass die Beteiligten nicht gemeinsam nach einer Lösung suchen und diese im rechtlich zulässigen Rahmen umsetzen. Für die Lösung der aktuellen Herausforderungen rückt eine weitere Ebene der Zusammenarbeit in den Mittelpunkt: lösungsorientierte Gespräche zwischen öffentlichen Auftraggebern mit ihren Vertragspartnern auf Augenhöhe. Schon zum Schutz des Wettbewerbs muss der Rahmen des Paragrafen 132 GWB und des Paragrafen 47 UVgO gewahrt werden, das Vorgehen muss sauber begründet und dokumentiert werden. Unter dieser Voraussetzung sind bei einem gemeinsamen Ansatz von Auftraggeber und Auftragnehmer aber sehr viele Handlungsmöglichkeiten gegeben.

Welche dies sind, erfahren Sie im Seminar „Vertrag am Ende“. Wie die Zusammenarbeit zwischen Fachlichkeit und Vergabe gelingen kann, wird im Online-Seminar „Effizient beschaffen: Rollen, Regeln und Verantwortung in Einkauf und Vergabeverfahren“ praxisgerecht aufgezeigt. Beide Seminare finden Sie unter https://www.fueh rungskraefte-forum.de/veranstal tung/13479

Dr. Moritz Philipp Koch wirbt über seinen privaten LinkedIn-Account regelmäßig für ein modernes Vergabe-Mindset und das gemeinsame Lösen von Herausforderungen und spiegelt diese private Meinung auch in seinem Beitrag wider.

Moritz Philipp Koch ist Vergabeexperte und Seminarleiter, Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Westfalen und Leiter Sourcing bei IT.NRW. Foto: BS/privat

den Anforderungen nachgibt. Häufig wird gefordert, dass der Staat jedes individuelle Risiko abdeckt.

Notwendige Veränderung

setzesformulierung und die Beteiligung der Vollzugsebene nimmt. Die Ausbildung der Juristen und Verwaltungswissenschaftlerinnen und Verwaltungswissenschaftler sollte reformiert und das Generalistentum gestärkt werden. Für die Vollzugsverwaltung empfiehlt die Studie, dass Führungskräfte Verantwortung übernehmen und Mitarbeitende ermutigen, Spielräume zu nutzen. Die Beratung vor der Antragstellung und Verhandlungslösungen würden Verfahren beschleunigen. Schließlich fördern Positionswechsel und Betriebspraktika den Perspektivwechsel und damit das Verständnis für Antragsteller. Auch in der Gesellschaft muss ein Umdenken stattfinden. Die Bevölkerung stellt hohe Anforderungen an Schutzregeln (Brandschutz, Datenschutz, Arbeitsschutz, Artenschutz, Klimaschutz etc.). Diese werden nicht selten von Interessengruppen im Klageweg eingefordert, wodurch die Politik unter Druck gerät und

Daraus lassen sich die Schlussfolgerungen ableiten: Es gilt, die Kultur der Absicherung zu überwinden und eine Kultur des Ermöglichens zu schaffen. Misstrauen muss durch Zutrauen ersetzt werden, Kontrolle durch Eigenverantwortung. Statt Angst vor Fehlern zu haben, sollten die Handlungsfolgen autonom abgeschätzt werden. Die Verwaltung darf sich nicht am Buchstaben des Gesetzes orientieren, sondern am Zweck der Regelung. Und last, but not least: Wir müssen auch in der Gesellschaft einen Mindset-Wechsel herbeiführen.

Die Studie „Kulturelle Ursachen der Überbürokratisierung“ der Stiftung Familienunternehmen ist abrufbar unter: www.familienunternehmen. de.

Dr. Gisela Meister-Scheufelen ist Dozentin, Autorin und ehemalige Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg. Foto: BS/privat

Dr.

Die

Ziele der Krankenhausreform sind die Bündelung von Leistungen, eine stärkere Spezialisierung und damit die bessere Qualität in der stationären Versorgung. An diesen soll das neue Gesetz nicht rütteln. Vielmehr soll es sie tatsächlich erreichbar machen, indem Maßnahmen aus dem Anfang 2025 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) praxistauglich angepasst werden.

„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern – und sie wird sich verändern“, das versprach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Schlussberatung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Der Transformationsprozess habe längst begonnen. „Damit er strukturiert und mit Weitsicht geplant und umgesetzt werden kann, werden durch das Gesetz die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausreform vorgenommen.“

Das Reformpaket soll eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen. Eine große Rolle spielt dabei die lückenlose Grund- und Notfallversorgung für alle Menschen – unabhängig davon, ob diese in der Stadt oder auf dem Land leben. Es gebe weder das Fachpersonal noch das Geld, um Strukturen so zu belassen, wie sie derzeit seien, erläuterte Warken Viele Krankenhäuser arbeiteten mit Defiziten und nicht wenige belasteten die kommunalen Haushalte stark. Das könne auf Dauer nicht funktionieren.

Erleichterungen für die Umsetzung Die Krankenhausreform soll dem entgegenwirken, doch das KHVVG verliert dabei an einigen Stellen sein Gesamtziel aus dem Blick. Bisher habe das Gesetz beispielsweise vorgesehen, dass Krankenhäuser in Zukunft bei onkochirurgischen Eingriffen eine bestimmte Zahl an Fällen hätten erfüllen müssen, um weiterhin die volle Vergütung zu erhalten, erläuterte die Bundesgesundheitsministerin. Dadurch wären bewährte und auch zertifizierte Krebszentren möglicherweise von der Versorgung ausgeschlossen worden. Das könne nicht Sinn der Reform sein und werde durch das KHAG angepasst.

„Das

ist nicht das Ende der Reform und nicht das Ende der Transformation.“

Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit (CDU)

Daneben sieht das KHAG u. a. realistischere Fristen zur Umsetzung der Reformvorhaben vor. Die Erweiterung von Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten von Kliniken soll v. a. im ländlichen Raum dabei helfen, die stationäre Versorgung zu gewährleisten. Die Länder bekommen hier mehr Spielraum und können künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen darüber entscheiden, ob Ausnahmen erforderlich sind. Auch bei der Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds soll es Änderungen geben, die besonders die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) freuen dürften. Bisher waren hierfür 50 Milliarden Euro vorgesehen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden sollten. Der Bundesanteil sollte aus den Mitteln der GKV gespeist werden.

Jetzt wird’s realistisch

Anpassung der Krankenhausreform

(BS/Ann Kathrin Herweg) Die medizinische Versorgung in Deutschland soll gleichzeitig qualitativ hochwertig, effizient und flächendeckend vorhanden sein. Um das zu erreichen, sieht die Krankenhausreform klare Maßnahmen vor – doch die haben sich in der Praxis als unrealistisch erwiesen. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) soll nun für Abhilfe sorgen.

In der Krankenhauspolitik stehen in diesem Jahr tiefgreifende Veränderungen bevor. Gesundheitsministerin Nina Warken sieht im Krankenhausreformanpassungsgesetz das Herzstück der Bemühungen.

Stattdessen sind nun jedoch Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen. Außerdem erhöht der Bund seine Beteiligung am Transformationsfonds um vier Milliarden auf insgesamt 29 Milliarden Euro und entlastet so die Länder. Kritiker der Krankenhausreform befürchten, dass Krankenhäuser die Gelder aus dem Transformationsfonds bekommen, ohne dafür echte Veränderung umzusetzen –sie also zur Bestandserhaltung statt für Innovationen zu verwenden. Dieser Kritik stellte sich Warken entschieden entgegen. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden weiterhin nur jenen Krankenhäusern zur Verfügung, die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassten und den Reformschritt gingen, erklärte sie.

Für Sicherheit und Stabilität Bund und Länder haben das nun vorliegende Reformpaket gemeinsam gestaltet. „Mir war es ein großes Anliegen, einen stabilen und ausgewogenen Kompromiss mit den Ländern zu erzielen“, betonte die Bundesgesundheitsministerin auf dem DRG-Forum. Der Prozess habe etwas mehr Zeit gebraucht als erwartet, doch die Verhandlungen auf Augenhöhe seien es wert gewesen. Alle Beteiligten hätten Abstriche machen müssen, könnten sich aber in dem erzielten Ergebnis wiederfinden. Zudem stellte sie klar: „Das ist nicht das Ende der Reform und nicht das Ende der Transformation.“ Die Entwicklung der Fortschritte, die entstehende Bürokratielast, die Finanzierung und Qualität – all diese Aspekte müssten künftig evaluiert werden. Warken zeigte Verständnis für Verantwortliche in den Krankenhäusern, die Entscheidungen für die Zukunft ihrer Häuser treffen müssten und dafür stabile Rahmenbedingungen benötigten. Auch für sie soll das KHAG klare Verhältnisse schaffen. Die Neuerungen seien kein Elfenbeinturmprojekt, sondern eine Antwort auf den Ruf nach mehr Realitätsnähe und weniger Bürokratie.

Tragfähige Einigung

Die GKV steht dem Verhandlungsergebnis positiv gegenüber, wie Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKVSpitzenverbands, beschrieb. „Jetzt gibt es für die Länder einen Instrumentenkasten, um die notwendigen Veränderungen an der Kranken-

hausstruktur zu organisieren, zu planen und umzusetzen“, erläuterte sie. Das sei ein wichtiges Ergebnis. Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten würden nun Verzö-

gerungen für den Veränderungsprozess und womöglich auch Aufweichungen herbeiführen, merkte Stoff-Ahnis an. Sie bewertete den Kompromiss dennoch als so tragfähig, dass er die ursprünglichen Ziele der Reform – verbesserte Strukturen durch Bündelung und dadurch mehr Qualität für Patientinnen und Patienten – erreichen könne.

Keine Lösung für alles Melanie Schlotzhauer, Sozialsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg, gab sich angesichts des neuen KHAG weniger zuversichtlich. „Unser fragmentiertes Gesundheitssystem ist geprägt von Fehlallokationen, insbesondere in der Patientensteuerung“, betonte sie. Menschen suchten Hilfe in Krankenhäusern, die sie eigentlich im ambulanten System bekommen sollten – dort jedoch nicht ausreichend bekämen. „Wir können die Krankenhausreform nicht isoliert

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betrachten“, mahnte Schlotzhauer Die geopolitische Lage, die Finanzierung der GKV, die Anspannung des gesamten Gesundheitssystems: All das lasse das KHAG recht klein erscheinen. Das Reformpaket allein werde nicht dazu führen, dass das Thema Versorgungssicherheit in der Fläche gelöst werden könne. Zudem wirke sich die Reform auf die verschiedenen Bundesländer unterschiedlich aus – das sorge für Unsicherheiten gerade bei größeren Ländern.

Veränderung vor der Tür Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, sicherte zu, dass ein Wandel schon bald erkennbar werde – trotz anstehender Wahlen in vielen Ländern. Die Regierungen könnten die dringlichen Veränderungen nicht aus politischen Gründen vor sich herschieben und sie kämen auch nicht darum herum, die Lage vor Ort realistisch einzuschätzen. Nicht zuletzt, weil die Verantwortlichen in den Krankenhäusern Aufbruchstimmung und Druck wahrnähmen. Die Träger selbst würden dafür sorgen, dass die Veränderungen eingeleitet würden, versprach Gaß. „Weil wir es uns nicht mehr leisten können, Dinge fortzuführen, von denen wir erkennen, dass es dafür keine tragfähige Zukunft gibt.“

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Foto: BS/Regina Sablotny, Bibliomed

Für den Bund war die Zielsetzung des neuen Tariftreuegesetzes klar: Es soll die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Ausschreibungen abschaffen. Denn bisher sei gerade Lohndumping eine Möglichkeit gewesen, niedrigere Angebote zu schreiben. Damit seien die Unternehmen, die schon jetzt nach Tarif zahlten – leider bisher „oft die Dummen“ –, nicht mehr benachteiligt, sagte Dagmar Schmidt, MdB (SPD) nach dem Beschluss des Gesetzes. Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hält die Verabschiedung des Gesetzes gerade jetzt, wo der Bund große Investitionen plane für enorm wichtig. Grundsätzlich möchte die Bundesregierung mit dem Gesetz eine Stärkung der nationalen Tarifbindung erreichen, doch ob dieses Ziel gelingen kann, ist umstritten. Denn das neue Gesetz sieht auch viele Ausnahmen vor.

Lückenhaft und nicht zielführend So kritisiert Ricarda Lang, MdB (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Koalition dem gesetzten Ziel von 80 Prozent Tarifbindung mit diesem Gesetz nur wenig helfe, auch wenn es gut sei, dass das Gesetz nun beschlossen sei. Deutlicher fällt die Kritik von Pascal Meiser, MdB (Die Linke) aus: Mit einer Untergrenze von 50.000 Euro, der Ausnahme des gesamten Lieferverkehrs, welcher ein Drittel des Auftragsvolumens des Bundes ausmache, und dem Ausklammern der Rüstungsindustrie sei das Gesetz von Löchern geradezu zerfressen. Auch die großen Gewerkschaften sehen in dem neuen Gesetz zwar ein wichtiges Signal, doch es sei lediglich eine Grundlage, auf die

Von Löchern und Überbürokratie

Tariftreuegesetz des Bundes in der Kritik

(BS/Sven Rudolf) Wer in der Privatwirtschaft bereits nach Tarif bezahlt, kann sich freuen. Der Bundestag hat das Bundestariftreuegesetz verabschiedet. Damit ist eine Tarifbindung für Unternehmen, die sich auf eine Ausschreibung des Bundes bewerben, Pflicht. Ziel ist es, Unternehmen mit guten und gerechten Arbeitsbedingungen Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu gewähren. Doch ob und wie das Gesetz wirkt, ist umstritten.

nun „weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung“ erfolgen müsten, erklärte Frank Werneke, Verdi-Vorsitzender. Dazu müsse die Bundesregierung „endlich“ den von der EU im Rahmen der Mindestlohnrichtlinie eingeforderten nationalen Aktionsplan vorlegen. Gegenwärtig arbeiten nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in einem tarifgebundenen Unternehmen. Das Ziel der EU sieht eine Tarifbindung von 80 Prozent vor. Auch Fahimi fordert nun eine echte Stärkung der Tarifbindung durch den lange überfälligen Aktionsplan: „Die EUMindestlohnrichtlinie schreibt vor, dass Deutschland einen nationalen Aktionsplan vorlegen muss. Diesen Plan erwarten wir jetzt – mit konkreten Maßnahmen und einem klaren Zeitplan. Unsere Vorschläge dafür liegen längst auf dem Tisch.“

Arbeit ohne Mehrwert

Andere kritische Stimmen kommen vor allem aus der Wirtschaft, die der Bundesregierung eine bürokratische Mehrbelastung von gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen vorwirft. So sieht beispielsweise die Deutsche Industrie- und Handelskammer in dem verabschiedeten Gesetz eine extreme Mehrbelastung aufgrund der Nachweispflicht, für die zum Beispiel Lohnabrechnungen oder Arbeitsaufzeichnungen dokumen-

3 Klammern für Charly – Mission BürokratEASY Der Funke

Vera, Effizienz-Queen Die größte und glänzendste Büroklammer denkt voraus, hat immer einen Plan –meistens sogar mehrere –und verliert sich manchmal im Perfektionismus. BürokratEASY

2026 –Deutschland hat sich im Bürokratiedschungel verfangen. Ganz Deutschland? Nein, in einem kleinen, unauffälligen Büro kämpfen drei ungewöhnliche Helden für eine Verwaltung, die Zukunft hat:

BürokratEASY

tiert werden müssen. (Die Prüfung dieser Nachweise oder eines äquivalenten Zertifikats erfolgt übrigens durch eine eigens dafür geschaffene Prüfstelle, d. Red.) Der Mehraufwand könne zudem zu einer Minderung des Wettbewerbs führen, da viele kleine und mittlere Unternehmen dann nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen würden. Zudem nehme der verabschiedete Entwurf auch nicht, wie vom Normenkontrollrat gefordert, bereits tarifgebundene Unternehmen mit eigenen Haus- oder Sanierungstarifverträgen von den Belastungen aus. Unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. nennen das Bundesgesetz einen Eingriff in die Tarifautonomie, das keine realen Probleme löse. Als Argument führen sie an, dass die seit Jahren

etablierten Tarifbindungsgesetze der Länder keinen „nachweisbaren Einfluss auf die Tarifbindung" hätten. Alles, was das Gesetz mit sich bringe, sei: „Es steigt der Aufwand, es wird teurer für die Steu- erzahler, es vergrößert die Rechtsunsicherheit, es beschäftigt Bürokraten“, kommentierte der

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter. Er und DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke sehen hier einen Bruch mit der versprochenen Bürokratieentlastung.

Das Bundesgesetz geht andererseits sogar über die Anforderungen der Landesregelungen hinaus, indem es auch Urlaubs-, Arbeitszeitund Ruhezeitvorgaben berücksichtigt.

Es scheintalso so zu sein, dass neue Bundesgesetz stelle keine Seite zufrieden und verfehle sein Zeil. Gegebenenfalls gibt es also noch vor der Billigung im Bundesrat massive Änderungen an dem Gesetz.

Alex, Rebell mit Menschenverstand Der Pragmatiker ist klein, clever und immer bereit, Regeln ein wenig flexibel auszulegen, wenn sie dem Fortschritt im Weg stehen.

BürokratEASY

Klara, Madame Regeltreu Die traditionsbewusste Büroklammer liebt Regeln, Fristen, Formulare, klare Dienstwege und den guten alten Stempel.

Foto:

Charly, Guter Geist der Bürokratiebefreiung Niemand hat ihn je gesehen, doch seine Präsenz ist überall spürbar. Er flüstert den Klammern geheime Tipps zu.

D.A.I.S.Y., Assistenz-Intelligenz Die eigensinnige Künstliche Intelligenz hat ein Elefantengedächtnis und kann vieles – außer Klammern, Kaffee und Kultur.

Alle Folgen:
Zi. 2.12., 07:58 Uhr. Ein neuer Arbeitstag.
Ein Praxis-Test.
Lange Gesichter.
Auch der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt.
20 Minuten später.
Das Erbsenzählen beginnt.
Für Pascal Meiser (MdB, Die Linke) gleicht das Gesetz einem Schweizer Käse als der Bemühung die Tarifbindung wieder anzuheben die Zuletzt unter 50 Prozent lag.
BS/Natallia, stock.adobe.com
Charly greift ein.

Miteiner Minderung der Treibhausgasemissionen um 48 Prozent zum Vergleichsjahr 1990 habe Deutschland zwar bisher eine gute Leistung hingelegt, doch das Jahr 2025 habe nur eine Minderung der Emissionen um etwa eine Millionen Tonnen oder um 0,1 Prozent der CO2-Äquivalente erbracht. Ab 2026 müssten daher im Schnitt 42 Millionen Tonnen CO eingespart werden, um bis 2030 das Ziel noch zu erreichen – eine machbare Menge, wie auch eine Projektion des Umweltbundesamtes bestätigt.

Wolkige bis

heitere Aussichten

Gesetztes Treibhausgasziel bleibt erreichbar

(BS/Sven Rudolf) Es bleiben wenige Jahre, um das erklärte Ziel einer Treibhausgasminderung von 65 Prozent bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Die gute Nachricht ist, dass das Ziel weiterhin erreichbar bleibt, wie das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt bekannt geben. Doch dazu brauche es umfassendere Maßnahmen. Ein Ausruhen auf dem Erreichten sei nicht möglich.

Es reicht nicht ganz Diese beruht auf bis November 2025 gesammelten Informationen Nach dieser Projektion reichen die bis November 2025 implementierten klimapolitischen Instrumente jedoch nur aus, um die Emissionen bis 2030 um 62,6 Prozent zu reduzieren. Im Zeitraum von 2021 bis 2030 wurden die sektorübergreifenden Jahresemissionsgesamtmengen nach Bundesklimaschutzgesetz mit knapp 3,8 Millionen Tonnen CO2Äquivalenten rechnerisch zwar eingehalten. Im Vergleich mit den Projektionsdaten 2025 ist die sektorübergreifende Übererfüllung aber deutlich gesunken und der bislang bestehende Puffer in Höhe von rund 81 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten nahezu aufgebraucht. Der Präsident des Umweltbundesamts (UBA), Dirk Messner, erklärte jedoch: „Wir wissen, was zu tun ist, um die nationalen Klimaziele noch zu erreichen und die Weichen dafür können Ende März mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gestellt werden.“ Bundesumweltminister, Carsten Schneider blickt ebenfalls mit gemischten Gefühlen

auf die Bilanz 2025 zeigt sich jedoch optimistisch, dass es in den Folgejahren wieder besser wird: „Bei den Emissionen waren die Fortschritte zu langsam. Zugleich können wir eine gestiegene Akzeptanz für Klimaschutztechnologien feststellen.“ So sei die Nachfrage nach E-Autos und Wärmepumpen enorm angestiegen. Dennoch waren die Sektoren Verkehr und Ge-

nung vorhanden, dass sich hier ein Trend entwickelt, da Deutschland mittlerweile über ein gut organisiertes Ladeinfrastrukturnetz verfügt. Im Gebäudesektor ist die Zunahme an

Der Ausbau der Solarenergie ein Haupteinsparungssegment der Energiewende. Foto: BS/tinnakorn, stock.adobe.com

bäude die Sorgenkinder der CO2Äquivalente-Einsparungen für 2025. So stieg beim Verkehr der Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 2,1 Millionen Tonnen im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch ist aufgrund des angesprochenen Trends bei der Elektromobilität die Hoff-

CO2-Aquivalenten vor allem auf die kalte Witterung in der Heizungsperiode zurückzuführen, aber auch hier gibt es positive Entwicklungen zu vermerken. So sind 2025 erstmals mehr Wärmepumpen als Gasheizungen verkauft worden: 299.000 Stück laut Umweltbun-

Der Survey zeigt, dass gerade bei den aus Suchtforscher-Sicht riskanteren Formen des Glücksspiels keine nennenswerten Zunahmen von Spielerzahlen zustande kamen. Lediglich beim Lotto 6 aus 49, dem Eurojackpot und Rubbellosen gab es zuwächse. Mit dem Glücksspielsurvey soll ein Beitrag geleistet werden, die epidemiologischen Erkenntnisse über die Glücksspielteilnahme und -probleme der bundesdeutschen Bevölkerung weiter zu vertiefen. Dazu schafft der Survey eine Datengrundlage, auf deren Grundlage Entscheidungen zum Beispiel zur Weiterentwicklung des Jugendschutzes getroffen werden können. Finanziell gefördert wird der Survey durch den Deutschen Lotto-Totoblock (DLTB). Auch die Glücksspielbranche begrüßt grundsätzlich die Ermittlung von Daten und Fakten als Diskursgrundlage. Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e. V., erklärte: „Für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Verbände ist ein auf Fakten und wissenschaftlich validen Daten basierender Diskurs über das Spielverhalten in Deutschland notwendig und wichtig.“ Stecker erinnerte gleichzeitig daran, dass die 2024 veröffentlichte Studie wissenschaftliche Fehler aufwies und sich erst im wissenschaftlichen Diskurs zeige, welchen Mehrwert die neue Studie zum Diskurs beitrage.

Jeder Dritte spielt

Neben den gezielteren Abfragen zu Art und Häufigkeit der Teilnahme an Glücksspielangeboten ermittelten die Umfragen zunächst, wer in den vergangen zwölf Monaten gene-

Deutschland spielt

2018 und 2023 wieder etwas erholt hat und wieder mehr CO2 aufnimmt, als er ausstößt.

Eine Verringerung der CO2-Äquivalente im Vergleich zum Vorjahr konnte 2025 hingegen im Energiesektor erreicht werden. Allerdings fiel diese mit weniger als einem Prozent gering aus. Aber auch hier leistet der Ausbau von Wind- und Solarenergie wichtige Beiträge. 2025 wurden sogar Genehmigungen von Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 21 Gigawatt genehmigt und die Bundesnetzagentur schloss Genehmigungsverfahren von 2.000 Kilometer Stromleitungen ab. Da laut Messner die Energiewende zentrales Fundament bleibt, sind dies wichtige Bestand-

Weniger Abhängig

desamt – etwa 55 Prozent mehr als im Vorjahr. Eine ebenfalls erfreuliche Entwicklung hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zeigen auch die deutschen Wälder. So ist dort laut UBA der Netto-CO2-Ausstoß von 57,6 Millionen Tonnen auf 26,9 Millionen Tonnen gesunken. Ein Zeichen dafür, dass sich der deutsche Wald nach den Trockenjahren zwischen

Problematische Spielerzahl bleibt konstant

(BS/Sven Rudolf) Mit der Veröffentlichung des Glücksspielsurveys 2025 gibt es erneut einen Einblick darin, wie die Deutschen der Thematik des Glücksspiels gegenüberstehen. Hierfür haben das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung und die Universität Bremen insgesamt mehr als 12.000 Bürgerinnen und Bürger dazu befragt, wie häufig sie spielen und welche regulierenden Maßnahmen sie für sinnvoll erachten.

Lotto bleibt der häufigste Berührungspunkt der Bürgerinnen und Bürger mit Glücksspiel. Foto: BS/Lotto Niedersachsen teile.

rell an Glückspielen teilgenommen hat. Das seien in diesem Fall 36,4 Prozent der Befragten. Wie in den vergangenen Surveys stellt sich heraus, dass Männer unter der zwölfmonatigen Prävalenz der Umfrage eher dazu geneigt sind, an Glücksspielen teilzunehmen als Frauen.

In allen Altersgruppen liegt die Teilnahmeqoute der Männer mindestens fünf Prozent über der der Frauen: bis zu einem Spitzenwert von etwa 13 Prozent bei den 46–55-Jährigen. Auch bei der Abfrage nach

Carsten Schneider sieht Deutschland bei der Erreichung seiner Klimaziele daher auf einem guten Weg, auch weil die Energiewende die "normalen Leute" erreicht habe: "Die machen mit", sagt er auch im Hinblick darauf, dass 2025 über eine Million "Balkonkraftwerke" angeschlossen wurden. Schneider erachtet die Einhaltung der Klimaziele auch deshalb als wichtig, weil ohne die bisher erreichten Fortschritte die Abhängigkeit Deutschlands von Öl und Gas noch deutlich größer wäre. Er konstatiert daher: „Deutschland hat heute das technologische Werkzeug, um Klimaschutz, wirtschaftliche Dynamik und bessere Lebensbedingungen miteinander zu verbinden. Und was dem Klima nutzt, erhöht auch unsere Sicherheit und Wirtschaftskraft. Jede zusätzliche Kilowattstunde Erneuerbarer Energie macht unser Land unabhängiger von Öl und Gas und unsere Energieversorgung sicherer.“

dritte Gerät illegal und der Schwarzmarkt hat ein Volumen zwischen drei und sechs Milliarden Euro!“ Auch Dirk Quermann, Präsident Deutscher Online Casinoverband und Mathias Dahms, Präsident Deutscher Sportwettenverband, betonen, dass es nur im legalen Angebot einen Spielerschutz gibt und jeder Mensch mit Glücksspielstörung einer zu viel sei. Sie mahnen daher an: „Wer Spielerschutz ernst nimmt, muss deshalb auch den wachsenden Schwarzmarkt ernst nehmen.“

Schwarzmarkt nicht vergessen Grundsätzlich kann aber von einem stabilen Glücksspielverhalten der Bevölkerung gesprochen werden, da sich zwischen den Betrachtungsjahren 2021, 2023 und 2025 keine nennenswerten Veränderungen oder Trends feststellen ließen – ein deutliches Zeichen für das Erstarken des Schwarzmarktes, so Stecker, der das illegale Angebot als Blinden Fleck bezeichnet. Denn das Verhalten der Verbraucher bleiben trotz des Rückbaus in das legale Angebot gleich: […] allein beim Automatenspiel ist mindestens jedes

einzelnen Glücksspielformen zeigte sich wie in den vergangenen Studien, dass Männer wahrscheinlicher an den meisten Glücksspielformen teilnehmen als Frauen. Die Ausnahmen stellen PS-/Gewinnsparen von Sparkassen/Banken, Lotterie Angebote der Aktion Mensch und Rubellose dar. Wenn es darum geht, wer tatsächlich regelmäßig an Glücksspielen teilnimmt, schrumpft die Zahl deutlich. So spielen 11,5 Prozent der Befragten weniger als einmal im Monat und 9,8 Prozent einmal im Monat. Mindestens wöchentlich spielen hingegen etwa 11,7 Prozent der Befragten. Mit steigendem Alter nimmt jedoch der Prozentsatz der häufiger Spielenden zu und erreicht in der Altersgruppe der 56-70-Jährigen seinen Höchststand. Bei knapp 40 Prozent Spielenden unter den Befragten sind es nicht einmal zehn Prozent, die weniger als einmal Spielen. Ein positiver Befund des Surveys ist, dass der Anteilswert glücksspielbezogener Störungen keine erheblichen Unterschiede aufweist. Der Anteil von erwachsenen Personen mit einer Glücksspielstörung beträgt für das Jahr 2021 2,3 Prozent, im Jahr 2023 sind es 2,4 Prozent und 2025 liegt dieser Wert bei 2,2 Prozent.

Spieler- und Jugendschutz Kontinuierliches Wachstum verzeichnet die Zustimmung für Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz sowie deren Bekanntheit unter den Befragten. Die meisten Maßnahmen haben eine Zustimmung von über 70 Prozent, den höchsten Wert mit 91,9 Prozent hat das Verbot der Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielangeboten. Hier gilt es zu beachten, dass im Rahmen der Umfrage auch über 200 16–17-Jährige befragt wurden und deren Aussagen mit ihn die Ergebnisse eingeflossen sind. Leider schlüsselt der Bericht nicht auf, wie die Zustimmung in den einzelnen Altersgruppen ausfällt. Die geringste Zustimmung erreichte hingegen die Beschränkung des Sportwettangebots aber auch diese Maßnahme kam noch auf etwa 60 Prozent. Axel Holthaus, Geschäftsführer von Lotto Niedersachsen und Vorsitzender der AG Spielerschutz und Prävention im DLTB, sieht durch diese Ergebnisse den hohen Qualitätsanspruch der Landeslotteriegesellschaften bestätigt und als Ansporn, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln.

Es waren zwei ungewöhnliche Wahlkämpfe mit zentralen Gemeinsamkeiten: In beiden Bundesländern verengte sich der politische Wettbewerb auf zwei Bewerber für das Amt des Ministerpräsidenten. In Baden-Württemberg waren es Cem Özdemir (Bündnis 90/ Die Grünen) und Manuel Hagel (CDU), in Rheinland-Pfalz Alexander Schweitzer (SPD) und Gordon Schnieder (CDU). Keiner der vier hatte zuvor jemals eine Landtagswahl gewonnen. Gleichzeitig ließen die Umfragen im Vorfeld erkennen: Die unterlegene Partei wird zum einzigen realistischen Koalitionspartner des Gewinners. Entsprechend schwankten die Auseinandersetzungen zwischen kämpferischer Leidenschaft und taktischer Zurückhaltung.

Der Machtpoker beginnt Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis kommen die Grünen in Baden-Württemberg auf 30,2 Prozent und die CDU auf 29,7 Prozent. Dritte Kraft wird die AfD mit 18,8 Prozent, die SPD erreicht 5,5 Prozent. FDP und Linke scheitern mit jeweils 4,4 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. Grüne und CDU erhalten jeweils 56 Sitze, die AfD 35, die SPD zehn. Özdemir setzt nach dem Wahlerfolg auf die Fortsetzung des grün-schwarzen Bündnisses und lädt die CDU zur Zusammenarbeit „auf Augenhöhe“ an. Dem Vorschlag der Union, die Amtszeit des Ministerpräsidenten zwischen Özdemir und Hagel aufzuteilen, erteilte Özdemir aber eine klare Absage.

Ebenfalls denkbar knapp ist der Ausgang in Rheinland-Pfalz. Die CDU liegt mit 31 Prozent vorn, die SPD mit 25,9 Prozent auf Platz zwei. Die Freien Wähler und die FDP verpassen mit 4,2 und 2,1 Prozent den Wiedereinzug, die Linke mit 4,4 Prozent den erstmaligen Einzug in den Landtag. Der somit vorraussichtlich künftige Ministerpräsident Schnieder lobte den fairen und themenbasierten

„Wer

Menschen ein Zuhause vermietet, trägt Verantwortung und darf aus Wohnraum kein Spielfeld für Rücksichtslosigkeit machen“, erklärt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Das neu auf den Weg gebrachte Faires-Wohnen-Gesetz solle daher einen fairen Wohnungsmarkt mit klaren Regeln und Schutz für redliche Eigentümer schaffen. „Aber wer Menschen in verwahrlosten Wohnungen oder überteuerten

Unterkünften unterbringt, wird es in Nordrhein-Westfalen in der Zukunft noch ungemütlicher haben“, kündigt die Ministerin an und verspricht: „Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren.“

„Schluss mit kriminellen Geschäftsmodellen auf dem Rücken von sozial Schwächeren.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (CDU)

Showdown im Südwesten

Zwischen Kontinuität und Umbruch

(BS/Julian Faber) Das Superwahljahr 2026 geht in die nächste Runde. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben gewählt. Für die Regierungsbildung zählt jetzt Tempo, denn die Kommunen beider Länder warten auf Klarheit bei Finanzen, Verwaltung, Planung und Digitalisierung.

automatisch zu einer Genehmigung führen, fordert die CDU. Die SPD zielt ebenfalls auf Vereinfachung und Tempo, allerdings über das Instrument der Digitalisierung mit Modellräumen, Experimentierklauseln und einer Kultur, die „den Vollzug stärker auf Spielräume im Rahmen des Rechts ausrichtet“ und Ermessensspielräume identifiziert. Tempo gegen Kassenlage Insbesondere die prekäre finanzielle Lage der Kommunen wurde in Rheinland-Pfalz stellenweise gar als wahlentscheidend proklamiert. Das CDU-Programm kündigt an, den Kommunalen Finanzausgleich „an der Wurzel“ zu reformieren, kleinteilige und aufwendige Förderprogramme durch „allgemeine und dynamisierte Finanzzuweisungen“ zu ersetzen und Konnexität als Verfassungsauftrag zu betonen. Die SPD will den Finanzausgleich auf mehr als vier Milliarden Euro aufstocken und einen „historischen Schuldenschnitt“ durchführen, inklusive der Forderung, der Bund solle „die Hälfte der kommunalen Altschulden übernehmen“. Konnexität und Finanzierungsfragen werden somit absehbar zum Mittelpunkt der Sondierungen in Mainz werden.

Seit 2018 führt ihr Ministerium wiederholt und in Zusammenarbeit mit betroffenen Kommunen Kontrollaktionen durch, um Vergehen

Wahlkampf. Nun gehe es darum, „Rheinland-Pfalz wieder nach vorne zu führen“, unter anderem durch eine Reaktivierung der „Gestaltungskraft unserer Kommunen.“

Streit um Struktur Für den Öffentlichen Dienst verspricht die potenzielle Fortsetzung der Koalition im Ländle Kontinuität, nicht aber Folgenlosigkeit: Einen Personalaufwuchs soll es bei Polizei und Justiz geben: Die Grünen beabsichtigen, die Sicherheitsbehörden „modern ausgestattet und personell stark“ aufzustellen. Außerdem kündigen sie

einen Rechtsstaatspakt an, der in personellen, technischen und organisatorischen Verbesserungen inklusive „wertschätzender Besoldung“ in Gerichten und Staatsanwaltschaft münden soll. Das deckt sich weitgehend mit den Plänen der CDU: Eine Einstellungsoffensive soll „Hunderte zusätzliche Polizistinnen und Polizisten“ gewinnen.

An anderer Stelle versprechen die Koalitionsverhandlungen hingegen Konfliktpotenzial: Die CDU fordert, die „Verwaltung durch eine gemeinsame Digitalstrategie und weniger Verfahren deutlich schnel-

ler zu machen“ sowie Parallelstrukturen abzubauen. Ein möglicher Konfliktpunkt mit den Grünen liegt in der Absicht der Christdemokraten, das Personal in der Kernverwaltung dadurch um bis zu zehn Prozent zu reduzieren. Weitere zentrale Streitpunkte könnten der Umgang mit und die Förderung der Automobilindustrie inklusive des Zeitplans zum Verbrenner-Aus und den Klimazielen sein.

Konflikte auch in Rheinland-Pfalz Auch in Rheinland-Pfalz dominieren Pfad- vor Zielkonflikten. Fristversäumnisse von Behörden sollen

Faire Wohnverhältnisse

Mehr Durchgriff bei der Wohnungsaufsicht

(BS/Ann Kathrin Herweg) 9,3 Millionen Wohnungen gibt es auf dem Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen. Die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer sorgen für sicheren und angemessenen Wohnraum. Kontrollen haben in der Vergangenheit aber immer wieder auch andere Beispiele ans Tageslicht gebracht. Neue Regelungen sollen den Kommunen nun helfen, der Situation Herr zu werden.

Fehlender Brandschutz, unhygienische Verhältnisse oder Verwahrlosung – ein neues Gesetz soll Problemimmobilien in NRW den Kampf ansagen. Foto: BS/nsit0108, stock.adobe.com

von Vermietern aufzudecken. Zusätzlich organisieren die Kommunen eigene Kontrollen. Um ihrer Tätigkeit als Wohnungsaufsicht nachkommen zu können, haben die Städte und Gemeinden 2021 im Wohnraumstärkungsgesetz bereits zusätzli-

che rechtliche Möglichkeiten an die Hand bekommen, um gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Das neue Gesetz soll ihnen noch mal mehr Durchgriff ermöglichen – bei der Kontrolle wie auch beim Vollzug.

Der Gesetzentwurf sieht dazu umfängliche Informationspflichten sowie Regelungen zur Datenübermittlung, Datenverarbeitung und zum Datenaustausch vor. Die Behörden sollen Daten – wenn für die Zwecke des Gesetzes erforderlich – künftig

Für die kommunale Ebene sind die Koalitionsverhandlungen kein fernes Machtspiel, sondern eine kritische Zeitfrage: In vielen Städten und Landkreisen laufen parallel Haushaltsaufstellungen, Investitionsprogramme und Großprojekte, die auf Landesentscheidungen angewiesen sind, etwa bei Förderkulissen, Genehmigungsund Planungsrecht oder Digitalisierungsstandards. In dieser Lage wird die Regierungsbildung selbst zur Verwaltungsvariable: Denn je länger die Klärung dauert, desto wahrscheinlicher werden Übergangslösungen, Verschiebungen und zusätzliche Abstimmungsrunden, während die operative Arbeit vor Ort weiterläuft.

mit anderen Behörden im Inland und EU-weit austauschen dürfen. Liegen Missstände nach dem FairesWohnen-Gesetz vor, so werden die Städte und Gemeinden verpflichtet, andere Stellen, die staatliche Leistungen für das Wohnen bereitstellen, darüber zu informieren.

Zum Schutze beider Seiten

Das Gesetz erweitert Mindeststandards und regelt durch eine Generalklausel, dass Wohnraum und Unterkünfte so beschaffen, ausgestattet, erhalten und instandgesetzt sein müssen, dass sie ohne erhebliche Beeinträchtigung genutzt werden können. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner werden in die Pflicht genommen: Sie tragen Verantwortung für den Zustand der Wohnung und Fehlverhalten kann – genau wie beim Vermieter – durch die Wohnungsaufsicht geahndet werden. Für verwahrlosende Immobilien sieht der Gesetzentwurf erweiterte Eingriffsmöglichkeiten vor – von der Treuhandverwaltung bis hin zur Enteignung in besonders problematischen Fällen. Neu ist zudem, dass das Gesetz sich ausdrücklich mit dem Schutz vor ausbeuterischen Überlassungspraktiken befasst und die Wohnsituation von Beschäftigten in den Blick nimmt. Den Entwurf für das Faires-Wohnen-Gesetz hat die Landesregierung kürzlich beschlossen. Bis Mitte April können Organisationen und Verbände Stellung beziehen. Im Juni soll das Gesetzesvorhaben dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

Die Wahlgewinner und voraussichtlich nächsten Ministerpräsidenten: Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) und Gordon Schnieder (CDU).
Fotos: BS/Franzi Krämer/Tobias Koch

Der Bundeskanzler ist begeistert. „Wenn Sie mit 50 Euro im Monat anfangen, dann haben sie eine sechsstellige Altersvorsorge, wenn Sie dann mit 65, 68 in den Ruhestand gehen“, erklärte Friedrich Merz zum neuen Altersvorsorgedepot, das die Riester-Rente ablösen soll. Tatsächlich wird ab nächstem Jahr neuer Schwung in das Sparen für die Altersvorsorge kommen.

„Wir machen es für alle leichter und sorgen dafür, dass sich auch kleine Sparbeträge lohnen.“

Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen (SPD)

2002 war Riester fulminant gestartet. Bis 2017 wuchs das nach dem früheren Arbeitsminister Walter Riester (SPD) benannte Vorsorgesystem auf 16,6 Millionen Verträge an, in denen die Bundesbürger Geld für das Alter anlegen und dafür staatliche Zuschüsse erhalten. Doch die hohen Kosten der Verträge und die seinerzeitige Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ließen die Zahl der Verträge sinken. Rund 15 Millionen Riester-Verträge zählte das Bundesarbeitsministerium im April 2025. Ein Viertel davon dürfte nicht mehr bespart werden. Viele Sparer haben bemerkt, dass sie kaum mehr herausbekommen als sie eingezahlt haben.

Erträge bleiben bis zur Auszahlphase steuerfrei

„Überall höre ich, die Riesterrente war zu kompliziert, zu teuer, zu wenig flexibel“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Sein Ministerium hat daher einen Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ in den Bundestag eingebracht. Den Kern der Reform fasste der Bundesfinanzminister im Bundes-

Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln errechnete: 86 Prozent der Mittel seien im vergangenen Jahr zweckentfremdet worden. Das Münchner Ifo-Institut kommt sogar auf eine Quote von 95 Prozent.

Investitionsstau wurde nicht aufgelöst

„Ein Jahr, nachdem der Bundestag das Sondervermögen bewilligt hat, bleibt Ernüchterung“, erklärte IW-Forscher Dr. Tobias Hentze. „Union und SPD hatten die Chance, den Investitionsstau aufzulösen. Sie haben sie bislang nicht genutzt.“ Nach Berechnungen des IW beliefen sich die Investitionsausgaben des Bundes einschließlich des Sondervermögens nach Bereinigung um finanzielle Transaktionen auf rund 71 Milliarden Euro. Das entspreche einem nominalen Anstieg von zwei Milliarden Euro im Vergleich zu 2024 und sei „gerade genug, um die Inflation auszugleichen“.

Weitere zwölf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen seien für Ausgaben aufgewendet worden, die bislang aus dem Kernhaushalt finanziert wurden. So wurden etwa die „Sofort-Transformationskosten“ für Krankenhäuser unter Investitionen aus dem SVIK subsumiert – tatsächlich seien mit den Mitteln die laufenden Betriebskosten finanziert worden. „Stichwort Verschiebebahnhof“, erklärte Hentze. Zudem sei es vorgesehen gewesen, zehn Mil-

Schwung beim Sparen für die Rente

Geplantes Altersvorsorgedepot trifft auf geteiltes Echo

(BS/Von Hans-Jürgen Leersch) Ein neues Vorsorgesystem soll die als unrentabel in Verruf geratene Riester-Rente ablösen. Finanzminister Lars Klingbeil will das Sparen damit für alle leichter machen, Verbraucherschützer und Opposition kritisieren die hohen Standardkosten und präsentieren Gegenvorschläge.

Nur noch rund ein Viertel der 15 Millionen Riesterverträge wird aktuell bespart. Nun soll ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgesystem das Sparen für die Rente rentabler gestalten. Foto: BS/blende40, stock.adobe.com

tag so zusammen: „Wir machen es für alle leichter und sorgen dafür, dass sich auch kleine Sparbeträge mehr lohnen.“ Wer mitmacht, kann mit hohen Prämien vom Staat rechnen. Bei Einzahlungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr winkt eine Grundzulage in Höhe von 30 Prozent, auf weitere 600 Euro soll es 20 Prozent geben. Junge Menschen bekommen einen Bonus, für Eltern sind höhere Zulagen vorgesehen.

Ein großer Vorteil: Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlphase im Rentenalter steuerfrei. Erst dann beginnt die Steuerpflicht. Bisherige Riester-Sparer sollen unkompliziert wechseln können.

Wie bei Riester wird es im neuen System Angebote der Lebensversicherungsbranche geben. Hier soll die von Klingbeil versprochene Flexibilität genutzt werden: Hatten die Verträge bisher ein Garantieniveau

von 100 Prozent, so kann dieses Garantieniveau jetzt z. B. auf 80 Prozent reduziert werden. Das ermöglicht es Versicherern, Geld an der Börse zu investieren, wo höhere Erträge als bei den bisherigen Anlagen in Anleihen der öffentlichen Hand oder von Unternehmen möglich sind. Auf der anderen Seite muss aber auch mit Verlusten gerechnet werden. Neu ist die Möglichkeit eines Altersvorsorgedepots, mit dem Sparer in ETFs oder auch direkt in Aktien investieren können. Das neue Altersvorsorgesystem steht allen gesetzlich Rentenversicherten und Beamten offen. Doch es gibt auch reichlich Kritik daran. Ähnlich wie bei Riester richtet diese sich vor allem gegen die Kosten, die die Anbieter von den Sparbeträgen der Kunden abziehen können. Zwar sieht Klingbeils

Entwurf einen Kostendeckel von 1,5 Prozent beim Standardprodukt vor, was im Vergleich zu Depot-Angeboten von Neo-Brokern und vielen Banken recht hoch ist. Das unabhängige Portal „Finanztip“ rechnete allerdings vor, dass bei einer Investition von 5.000 Euro im Jahr über 30 Jahre und bei einem jährlichen Ertrag von sechs Prozent bei 0,1 Prozent Kosten circa 411.000 Euro (vor Steuern) zusammenkommen würden. Bei 1,5 Prozent Kosten wären es noch 319.000 Euro, also 92.000 Euro weniger. Auch in einer Anhörung des Finanzausschusses im Bundestag spielten die Kosten für die Verträge eine große Rolle. So würde die Kreditwirtschaft am liebsten ganz auf den Deckel von 1,5 Prozent verzichten. Sie ist der Ansicht, dass der Wettbewerb ohnehin zu niedrigeren Kosten führen werde. Die

Versickernde Investitionen

Ökonomen werfen der Regierung Zweckentfremdung vor

(BS/Anne Mareile Moschinski) Vor einem Jahr verabschiedete der Bundestag das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz (SVIK). Nun werfen führende Wirtschaftswissenschaftler der Regierung vor: Mit dem Geld seien in erster Linie Haushaltslöcher gestopft worden.

liarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie 8,3 Milliarden Euro für die Länder auszugeben. Die tatsächlichen Investitionen des KTF lagen 2025 um 8,3 Milliarden Euro unter Plan und seien damit sogar unter das Niveau von 2024 gefallen. Insgesamt habe die Bundesregierung 2025 nur 42 Prozent der geplanten SVIK-Mittel abgerufen.

„Ein Jahr, nachdem der Bundestag das Sondervermögen bewilligt hat, bleibt Ernüchterung.“

Dr. Tobias Hentze, Leiter Themencluster Staat, Steuern und soziale Sicherung, IW Köln

Darüber hinaus seien im Kernhaushalt selbst gesetzte Vorgaben verfehlt worden: Um auf das SVIK zugreifen zu dürfen, muss der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. Diese Schwelle sei in der

Planung gerade so erreicht worden, tatsächlich habe die Quote laut IW aber nur bei 8,7 Prozent gelegen. Konsequenzen habe das nicht, da sich die Vorgabe auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben beziehe. „Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus“, so das IW. Die Ökonomen appellieren an die Regierung, sich „2026 an ihr Versprechen der Zusätzlichkeit zu erinnern“ und die Ausgaben an Infrastruktur und Klimaneutralität auszurichten.

Großteil der Investitionen erfolgte nicht zusätzlich

Das Ifo-Institut positioniert sich ähnlich. Es fordert den Bund dazu auf, das Geld aus dem SVIK tatsächlich für zusätzliche Investitionen einzusetzen, die das Wirtschaftswachstum „langfristig unterstützen“. Nach seiner Analyse sei die Schuldenaufnahme im Rahmen des SVIK 2025 um 24,3 Milliarden Euro erhöht worden, dabei hätten die tatsächlichen Investitionen des Bundes lediglich um 1,3 Milliarden Euro über denen des Vorjahres gelegen. Damit ergebe sich eine Lücke von 23 Milliarden Euro, die als neue Schulden nicht in

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wies dagegen darauf hin, dass schon bei einem Kostendeckel von 1,5 Prozent lediglich 53 Prozent der Kapitalmarkterträge schlussendlich bei den Vorsorgesparern ankommen würden.

Vorschlag eines öffentlich verwalteten Bürgerfonds Verbraucherschützer und Grüne wollen einen anderen Weg gehen. Der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt präsentierte im Bundestag einen Antrag für einen öffentlich verwalteten Bürgerfonds, in den jeder Beschäftigte einzahlen soll. Das Geld soll langfristig und breit gestreut am Kapitalmarkt angelegt werden. Vom Plan der Regierung profitieren werde nur die Finanzbranche, kritisierte Schmidt. Immer wieder genannt wurde im Bundestag und in der Anhörung der schwedische Staatsfonds, der mit Gebühren von 0,1 Prozent auskommt. Der Schweden-Fonds legt die Gelder der Sparer in rund 2.500 verschiedenen Aktien an. Ab dem 55. Lebensjahr werden die Anlagen schwedischer Sparer schrittweise von Aktien in Rentenfonds (mit Staats- und Unternehmensanleihen) umgeschichtet, um Kursrisiken kurz vor Renteneintritt zu verringern.

In der Anhörung wies der Verbraucherzentrale Bundesverband auf die Vorteile des schwedischen Modells hin und forderte auch in Deutschland ein ähnliches System. So würde ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt mit einer Aktienquote von 90 Prozent und Kosten von 0,2 Prozent bei einer monatlichen Einzahlung von 130 Euro nach 40 Jahren einen Wertzuwachs von 179.823 Euro aufweisen. Ein Standard-Depot mit Kosten von 1,5 Prozent würde nach 40 Jahren bei gleich hoher Einzahlung nur einen Zuwachs von 79.807 Euro erreichen.

Im Bundestag zeigte sich die Koalition bereit, über die Kosten zu reden. Damit scheint sich eines zu bewahrheiten: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht wurde.

zusätzliche Investitionen geflossen seien. Die Zweckentfremdung entstehe dadurch, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt reduziert habe. „Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK“, erklärt Ifo-Ökonomin Emilie Höslinger. „ Kritik am Mittelabfluss aus dem Sondervermögen gibt es auch von den Grünen. Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte, Merz habe das Sondervermögen „verzockt“. Ihrer Fraktion lägen zwei Rechtsgutachten vor, die darauf hindeuteten, dass eine Klage gegen die Zweckentfremdung vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach sich für eine Befragung von Klingbeil im Haushaltsausschuss aus. Den Vorwurf der Zweckentfremdung wies das Bundesfinanzministerium (BMF) zurück. Mit dem Geld seien wie vorgeschrieben zusätzliche Investitionen in die Modernisierung des Landes getätigt worden, die die Investitionen aus dem Kernhaushalt ergänzt hätten, erklärte eine

Sprecherin. 2025 habe man die Investitionsausgaben dadurch im Vergleich zu 2024 um circa 17 Prozent steigern können. Von insgesamt rund 87 Milliarden Euro Investitionen entfielen 24 Milliarden Euro auf das SVIK. Dabei verweist das BMF darauf, dass Investitionen als zusätzlich gelten, wenn gleichzeitig im Kernhaushalt eine Investitionsquote von mindestens zehn Prozent erreicht werde. Dies sei 2025 der Fall gewesen, auch werde die Quote für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 eingehalten. Das Sondervermögen sei erst im Oktober 2025 einsatzbereit gewesen, davor habe die vorläufige Haushaltsführung gegolten. „Der Mittelabfluss liegt deshalb bislang unter den eingeplanten Investitionsmitteln“, so die Sprecherin. Die rechtlichen Grundlagen für den Anteil des Sondervermögens von 100 Milliarden Euro für Investitionen in Ländern und Kommunen wurden Mitte Dezember beschlossen. Daher würden die Gelder erst 2026 an die Länder fließen. Zudem hätten die Studienautoren einen nicht ausfinanzierten Haushaltsentwurf der Ampel-Regierung zum Vergleich herangezogen, was die Ergebnisse verfälscht habe. BMF-Staatssekretär Dr. Steffen Meyer erklärte kürzlich im Interview mit dem Behörden Spiegel, dass das BMF derzeit über einen Monitoringbericht nachdenke, um zu überprüfen, für welche Zwecke die Länder Mittel aus dem SVIK abrufen.

Angesichts des bestehenden Investitionsstaus bei der öffentlichen Infrastruktur wurde das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ von bis zu 500 Milliarden Euro geschaffen. Dieses soll zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur sowie Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ermöglichen. Von den Mitteln entfallen 300 Milliarden Euro auf den Bund, 100 Milliarden Euro auf die Länder und Kommunen, weitere 100 Milliarden Euro fließen tranchenweise bis 2034 in den Klima- und Transformationsfonds.

Behörden eröffnen sich durch diese zusätzlichen Investitionsspielräume neue Möglichkeiten; gleichzeitig stehen sie vor der Aufgabe, das große Potenzial des Sondervermögens bestmöglich auszuschöpfen. Entscheidende Weichen hierfür können sie durch eine zielgerichtete Nutzung des Vergaberechts stellen.

Potenziale und Herausforderungen für Behörden

Zur Umsetzung der umfassenden Investitionsmittel in zukunftsweisende Infrastrukturprojekte stehen die vielseitigen Bedarfsträger und Vergabestellen vor der zentralen Frage, welche Instrumente das Vergaberecht für eine beschleunigte Beschaffung aus dem Sondervermögen bereithält – und welche es in naher Zukunft bereithalten wird.

SCHWER PUNKT

Behörden Spiegel: Wie wirkt sich das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ auf die Arbeit des Beschaffungsamtes aus?

Dr. Alexander Eisvogel: Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) ist der größte zivile Beschaffer des Bundes und daran beteiligt, wichtige Sicherheitsprojekte in Deutschland zu realisieren. Im Jahr 2025 haben wir ein Beschaffungsvolumen von 9,3 Mrd. Euro erreicht, davon entfielen 703 Mio. Euro auf den Bereich Innere Sicherheit. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln aus dem Sondervermögen und durch die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse kommt ein jährliches Beschaffungsmehraufkommen von 1,5 Mrd. Euro auf uns zu. Diesen erheblichen Aufwuchs müssen wir unter schwierigen Rahmenbedingungen, einer sich drastisch ändernden geopolitischen Lage, Störungen und Veränderungen in den globalen Lieferketten und ohne nennenswerte Verstärkung in personeller Hinsicht stemmen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine schnelle, wirtschaftliche, effiziente sowie rechtssichere Umsetzung der Vergabeverfahren. Auch die zügige Bedarfsdeckung, um die Sicherheitsbehörden des Geschäftsbereichs des BMI für ihre wichtigen Aufgaben auszustatten, rückt immer stärker in den Fokus. Damit gewinnt die strategische Beschaffung weiter an Bedeutung, da gebündelte Bedarfe, zentralisierte Verfahren, standardisierte Lösungen und Vergabe-Expertise dazu beitragen, die zusätzlichen Mittel

Die Strahlkraft des Vergaberechts

Die Chancen des Sondervermögens optimal nutzen

(BS/Salomo Ortega Sawal/Dr. Carsten Bringmann) Mit dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stehen Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden vor der Herausforderung, erhebliche Investitionsmittel erfolgreich zu verausgaben – und zugleich ein sich wandelndes Vergaberecht zu nutzen, das Beschaffungen beschleunigen und modernisieren soll.

Denn mit dem geplanten „Vergabebeschleunigungsgesetz“ will die Bundesregierung die Vergaberegeln reformieren, um öffentliche Beschaffungen künftig schneller und unbürokratischer zu ermöglichen. Obwohl das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, lohnt sich bereits jetzt ein Blick auf die in dem Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehenen Änderungen, da sie die zukünftige Praxis der ausschreibenden Stellen maßgeblich prägen können. Nicht jede Leistung muss zwingend im Wettbewerb vergeben werden: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Leistungserbringung auch innerhalb des öffentlichen Sektors erfolgen, etwa im Wege einer Inhouse-Vergabe, sodass diese nicht dem vergaberechtlichen Anwendungsbereich unterfällt. Besonderes Augenmerk liegt hier auf der ausschreibungsfreien Vergabe eines öffentlichen Auftrages an eine juristische Person, über die öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausüben, die ihre Tätigkeit überwiegend für die beteiligten öffentlichen Stellen erbringt und an der keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht. Auch der Gesetzgeber identifiziert das hierin liegende Potenzial für große Infrastrukturprojekte: Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes sieht verbesserte

Rahmenbedingungen, zahlreiche Klarstellungen und – die Rechtsprechung des EuGH umsetzend –entscheidende Feinjustierungen für Inhouse-Vergaben vor. So soll künftig ausdrücklich klargestellt werden, dass eine vergabefreie Kooperation auch dann möglich ist, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber eine juristische Person gemeinsam kontrollieren, diese Beziehungen aber mittelbar, invers oder in einer Schwesterkonstellation vorliegen. In der Praxis verbessert dies die interkommunale Zusammenarbeit in komplexen Konstellationen, ohne für jede Leistung ein Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Parallel dazu bieten sich bei vielen Projekten Public-private-Partnerships („PPPs“) an. Dabei übernimmt ein privater Partner den gesamten Lebenszyklus eines Projekts, etwa durch Planung, Bau, Finanzierung und unter Umständen auch den späteren Betrieb einer errichteten Anlage, während die öffentliche Hand von der Markterfahrung und der Innovationskraft der Privatwirtschaft profitiert.

Projektvergabe und Losstruktur In vergaberechtlicher Hinsicht knüpfen PPPs damit an die Möglichkeit einer Gesamtvergabe an. Während der vergaberechtliche Losgrundsatz grundsätzlich eine Aufteilung öffentlicher Aufträge in

Fach- oder Teillose vorsieht, kann bei komplexen Infrastrukturvorhaben eine Bündelung der Leistungen zweckmäßig sein.

Auch hier will der Gesetzgeber mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz die Möglichkeiten erweitern: So sollen die Hürden für eine Abweichung von der Pflicht zur losweisen Vergabe deutlich gesenkt werden. Während nach geltendem Recht eine Zusammenfassung mehrerer Lose nur zulässig ist, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, soll künftig bereits eine Rechtfertigung durch wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe genügen.

Hebel im Vergabeverfahren

Auch im Vergabeverfahren selbst bestehen viele Stellschrauben für eine effizientere Beschaffung. So profitieren die Beschaffungsstellen etwa durch die im Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz vorgesehene Vereinfachung der Eignungsprüfung: Bieter sollen ihre Eignung zunächst regelmäßig durch Eigenerklärungen nachweisen können; vollständige Nachweise müssen dann nur noch von den aussichtsreichsten Bietern vorgelegt werden. Zudem soll die Beteiligung junger und innovativer Unternehmen erleichtert werden, etwa durch eine flexiblere Ausgestaltung von Eignungsanforderungen und Referenznachweisen. Den

Proaktiver und schneller

Steigender Bedarf und Anforderungen an Beschaffer (BS) Auch abseits des Sondervermögens Infrastruktur steigen die Herausforderungen für Beschaffungsämter deutschlandweit. Dr. Alexander Eisvogel führt aus, wie das Beschaffungsamt des BMI (BeschA), als größter zivile Beschaffer, mit dieser Thematik umgeht. Die Fragen stellten Sven Rudolf und Bennet Biskup-Klawon.

zielgerichtet und wirtschaftlich zu verausgaben. Wir haben uns diesen Herausforderungen gestellt und werden unsere Beschaffungsprozesse durch den Aufbau eines strategischen Bedarfsmanagements weiter optimieren.

Behörden Spiegel: Wie bewerten Sie die Entwicklung der neusten Zahlen zum Auftragsvolumen?

Eisvogel: Das BeschA befindet sich aktuell in einer Umbruchphase und ist derzeit auf dem Weg, sich strategisch völlig neu aufzustellen: mit einem klaren Fokus als Sicherheitsbeschaffer. Wir haben schon frühzeitig die geopolitischen Entwicklungen antizipiert und uns darauf eingestellt, noch bevor unsere Bedarfsträger konkrete Bedarfe ermittelt hatten. So konnten sie bereits im vergangenen Jahr über das Kaufhaus des Bundes sehr zügig aus bereits bestehenden Rahmenvereinbarungen zusätzliche Bedarfe in Höhe von 160 Mio. Euro mit einem einfachen Abruf decken. Mit den höheren Auftragsvolumina intensiviert sich unser Einfluss auf das Marktgeschehen. Durch eine erhöhte Bündelung von Bedarfen, gerade in Krisenzeiten, wird die Resilienz des Staates gestärkt und es werden Skaleneffekte genutzt, sodass wir finanzielle Einsparungen erreichen. Das kommt insbesondere auch dem Steuerzahler zugute und sichert die Erreichung strategischer Ziele.

Das BeschA modernisiert seine Beschaffungsprozesse, indem es strategische und operative Anpassungen vornimmt, um dem gestiegenen Auftragsvolumen gerecht zu werden, erklärt Dr. Alexander Eisvogel, Präsident des BeschA. Foto: BS/BeschA

Behörden Spiegel: Welche Rolle spielen europäische oder nationale Souveränitätsaspekte bei Vergabeprozessen?

Eisvogel: Insbesondere in sicherheitsrelevanten und strategischen Bereichen spielen sie eine zunehmend wichtige Rolle. Ziel des BeschA ist es, eine möglichst große Unabhängigkeit von Technologien, Infrastrukturen und Lieferketten zu gewährleisten und gleichzeitig dem Innovationsanspruch gerecht zu werden. Als öffentlicher Auftraggeber müssen wir dabei weiterhin die Vorgaben des Ver-

Bedarfsträgern wird damit die strategische und innovative Beschaffung erleichtert. Gleichzeitig bringt im Bereich der Bundesauftraggeber das jüngst beschlossene Bundestariftreuegesetz zusätzliche Anforderungen an die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen durch die Unternehmen mit sich.

Die ausschreibenden Stellen sind vor diesem Hintergrund gut darin beraten, bei Projektplanungen frühzeitig eine passgenaue Beschaffungsstrategie zu entwickeln. Die Wahl der Verfahrensart, die Strukturierung der Leistungen sowie die Nutzung von zielgerichteten Kooperationen, etwa durch PPPs, werden maßgeblich darüber entscheiden, wie schnell und effektiv Infrastrukturprojekte umgesetzt werden können. Zudem empfiehlt es sich, die kommenden Änderungen im Vergaberecht von Anfang an mitzudenken. So lässt sich das Sondervermögen nicht nur rechtssicher, sondern auch wirkungsvoll einsetzen, um Investitionsprojekte effizient und zukunftsfähig zu realisieren.

und Associate der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Foto: BS/privat

Dr. Carsten Bringmann ist Rechtsanwalt und assoziierter Partner der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Foto: BS/privat

gaberechts einhalten und Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung gewährleisten. Aktuell gibt es im Vergaberecht noch einige Hürden. Es fehlt z. B. die Flexibilität, neue Rahmenbedingungen auch in laufenden Verfahren zu berücksichtigen. Wir brauchen die Option, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrnehmung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, wenn nötig von der Teilnahme an Vergabeverfahren auszuschließen. Wir müssen reagieren können, wenn sich sicherheitserhebliche Informationen erst im laufenden Verfahren ergeben. Zudem müssen wir in der Lage sein können, dynamisch und flexibel auf Krisenlagen zu reagieren. Es braucht also praxisorientiere Lösungen in der EU-Richtlinie, um zielgerichtet und effektiv helfen zu können.

Behörden Spiegel: Wo sehen Sie noch Beschleunigungspotenzial für ihre Beschaffungs- und Vergabeprozesse?

Eisvogel: Wir sehen dies vor allem in der Phase vor der eigentlichen formalisierten Vergabe. In einem proaktiven und strategischen Bedarfsmanagement liegt unser wichtigster Ansatz zur Beschleunigung der operativen Beschaffung. Dabei warten wir die Bedarfsmeldungen nicht ab, sondern gehen proaktiv in den engen Austausch mit den Bedarfsträgern. So können wir besonders in Krisenzeiten so schnell wie möglich Bedarfe decken.

Zentral sind dabei bereits bestehende Rahmenvereinbarungen oder die Bildung von Einkaufsgemeinschaften und die Nutzung von Off-the-Shelf Produkten, also Produkten, die vorgefertigt sind und ohne Anpassungen direkt verwendet werden können. Ein weiterer Punkt ist die Durchführung von „Fast-Track-Verfahren“, die in Projektstrukturen mit einem Fokus auf einer besonders kurzfristigen und effizienten Bedarfsdeckung im Konklave-Prinzip umgesetzt werden. Behörden Spiegel: Welche Rolle nimmt das Beschaffungsamt mit Blick auf die genannten Herausforderungen ein?

Eisvogel: Das Beschaffungsamt des BMI feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Das heißt aber nicht, dass wir uns auf vergangenen Erfolgen und unserer Arbeit ausruhen – im Gegenteil: Wir haben uns über die Jahre hinweg stets den gegebenen Herausforderungen gestellt, Prozesse angepasst und sind mit der Zeit gegangen. Eine stetige Weiterentwicklung ist essenziell, um den sich immer wieder ändernden Marktgegebenheiten, den wachsenden Anforderungen und Innovationen anzunehmen. Wir sehen jede Veränderung als Chance, um zu zeigen, dass wir den Bedarfsträgern mit unserer Kompetenz und Verlässlichkeit ein starker Partner sind. Das BeschA ist und bleibt ein herausragender Akteur für die Sicherstellung der Inneren Sicherheit, der logistischen Versorgung des Landes und Bestandteil einer funktionierenden Krisenarchitektur. Durch eine zielgerichtete, strategische sowie operative Beschaffung sehen wir uns als verlässlicher und moderner Sicherheitsbeschaffer für die Behörden im Geschäftsbereich des BMI.

Salomo Ortega Sawal ist Rechtsanwalt

► Entscheidungen zum Vergaberecht

► ZUSCHLAGSKRITERIEN

Fehler erkannt

Antragstellerin selbst gefordert

In 23 Gebietslosen war die Instandhaltung von Fahrzeugen ausgeschrieben. In der Vergabeunterlage gab die öffentliche Auftraggeberin die Zuschlagskriterien nebst genauer Gewichtung an. Die Kriterien lauten auszugsweise: mittlere Anfahrtszeit 20 Prozent, Entfernung 20 Prozent, Skonto zehn Prozent, Lohnkosten 50 Prozent, Stundensatz Mechanik 31 Prozent, Stundensatz Elektrik zehn Prozent. Außerdem erläuterte sie präzise die Kategorien bei der Verteilung der Leistungspunkte.

Die spätere Antragstellerin wollte in der Sache beanstanden, dass die Kriterien der Entfernung der Werkstatt sowie die mittlere Anfahrtszeit sowohl von der Gewichtung her als auch von der Bewertung im Hinblick auf die jeweiligen Punktabzüge für größere Entfernungen bzw. eine längere Dauer der Anfahrtswege zu einer Benachteiligung führten. Sie unterließ jedoch ein umfassendes Rügeschreiben.

Dies führt dazu, dass die Vergabekammer die Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrages annimmt. Sie ist der Überzeugung, dass jede Bieterin, die transparent über die Zuschlagskriterien informiert wird, sehr wohl auch aus ihrer Laiensphäre heraus fachlich bewerten kann, inwieweit sie durch das Bewertungssystem benachteiligt wird. Sie müsse dies erkennen können, weil schließlich jedes Unternehmen in der Angebotsphase gefordert sei, zu überlegen, wie es sein Angebot am Vielversprechendsten gestalte. Daher müsse es auch abschätzen können, inwieweit es sich in seinen subjektiven Rechten beeinträchtigt sieht. Die Antragstellerin hat gegen den Beschluss Sofortige Beschwerde eingelegt (OLG Düsseldorf, Verg 6/25). VK Bund, Beschl. v. 31.01.2025 (VK 1-108/24)

► UMSATZSTEUERBEFREIUNG

Verlass auf andere Behörden Limits der Prüfungspflicht

Bei einem Ausschreibungsverfahren betreffend Postbeförderung beanstandete ein Bieter im Rahmen der Nachprüfung, dass sein Konkurrent bei einzelnen Teilleistungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer offeriert habe. Dies führe bei der Angebotsauswertung, die stets anhand der Bruttopreise erfolge, zu einer unverdienten Besserstellung. Insbesondere müsse die ausschreibende Stelle nachprüfen, ob die Bescheinigung der Finanzbehörde korrekt sei. Dies gehöre zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zuschlagsentscheidung dazu.

Die Vergabekammer Bremen teilt diese Auffassung nicht. Die Vergabestelle könne, müsse und dürfe sich auf Bescheinigungen anderer Behörden verlassen. Es sei nicht Aufgabe des öffentlichen Auftraggebers, kompliziert gelagerte Regelungen des Post- sowie des Umsatzsteuerrechts inklusive relevanten EU-Rechts zu überprüfen. Der Gedanke sei verfehlt, dass die Vergabestelle einen steuerrelevanten Bescheid auf seine Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht untersuchen müsse.

In der Sache hänge die Umsatzsteuerbefreiung von komplizierten Merkmalen eines Universaldienstleisters (Paragrafen 3 Nr. 17 PostG und 4 Nr. 11b UStG) und der freien Zugänglichkeit der Tarife ab, was auch seitens der Vergabekammer nicht näher zu untersuchen sei. In ähnlicher Weise haben sich zu dieser Thematik die Vergabekammer des Bundes (v. 16.06.2025, VK 2-39/25) und das OLG Celle (Beschl. v. 19.09. u. 10.10.2025, 13 Verg 7/25) geäußert.

VK Bremen, Beschl. v. 16.12.2025 (13-VK 1/25)

► BIETERRECHTE

Beanstandung Bitte konkret!

Im Nachprüfungsverfahren betreffend Gebäudeautomation stößt sich die Vergabekammer daran, dass die Antragstellerin zur vermeintlich fehlenden Produktneutralität, der behaupteten vergaberechtswidrigen Abweichung von der VOB/B und bzgl. intransparenter, AGB-widriger Regeln einzig und allein abstrakte Behauptungen vorgetragen hat, mit denen sie darlegen will, in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein. Sie habe lediglich vorgetragen, dass sie eine andere Kalkulation nicht ausschließen könne. Der Vergabekammer ist dies zu wenig, weil für eine wirksame Beanstandung klar gesagt werden müsse, welche konkreten Nachteile ihr bei der Kalkulation des Angebotes erwachsen seien und wie sie im Falle einer anderen Gestaltung der Bedingungen mit besseren Zuschlagschancen angeboten hätte.

Hinsichtlich des weiteren Vorwurfs, welcher darin bestand, dass das Preisangebot der Konkurrentin zu günstig sei, ist der Nachprüfungsantrag zwar zulässig. Jedoch stellt die Vergabekammer heraus, dass bei einem Abstand von lediglich 2,3 Prozent in der Relation zwischen der mindestbietenden zu der nächstbietenden Firma die sog. „Aufgreifschwelle“ von 20 Prozent bei Weitem nicht erreicht sei. Selbst im Falle einer Abweichung des Mindestangebotes von zehn bis 20 Prozent darf die Vergabestelle auf Basis ihres Ermessens entscheiden, ob sie eine preisliche Angemessenheitsprüfung durchführt. Bei unter zehn Prozent ist das Ermessen noch um ein Vielfaches größer. Somit erweist sich die Beanstandung einer nicht durchgeführten preislichen Angemessenheitsprüfung als nicht stichhaltig.

VK Rheinland, Beschl. v. 13.10.2025 (VK 14/25)

► VERTEIDIGUNGSBEREICH

Gemischte Aufträge Wahlfreiheit des Vergaberechts Verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge betreffen die Beschaffung von Ausrüstung für das Militär nebst damit unmittelbar verbundenen Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Die Anwendungsbereiche können dabei stets über den militärischen Zweck hinausgehen. Es kann sich um gemischte Zwecke der späteren Verwendung handeln. Das italienische Verteidigungsministerium hatte ein Offenes Verfahren zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags für die italienische Armee eingeleitet. Dieser bestand in Be- und Entladevorgängen und dem Stapeln und Entstapeln sowie dem Umlagern von Materialien. Zu prüfen war, ob die allgemeine oder die spezielle Vergaberichtlinie den betreffend Verteidigungssektor anzuwenden war. Die Richtlinie über die Vergabe verteidigungs- und sicherheitskritischer Leistungen (2009/81/EU) ist darauf zugeschnitten, dass grundsätzlich gemäß den gesonderten Vorschriften des Verteidigungsbereichs zu vergeben ist. In Deutschland sind dies die VSVgV und die VOB/A-VS. Der EuGH stellt heraus: Bei gemischten Aufträgen mit nicht trennbaren Teilen kann nach dem speziellen Verteidigungsvergaberecht vergeben werden, verlangt ist dies jedoch nicht. Es besteht die Wahl, entweder das allgemeine Vergaberecht oder das Verteidigungsvergaberecht anzuwenden. Bei gemischten Aufträgen mit trennbaren Teilen können getrennte Aufträge vergeben werden (mit Zuordnung zum jeweils anderen Recht). Wird das Verteidigungsvergaberecht angewendet, so muss diese Wahl gerechtfertigt sein. Insbesondere darf das (strengere) allgemeine Vergaberecht durch die Zuordnung nicht umgangen werden.

EuGH, Urt. v. 18.12.2025 (C-769/23)

► VERHANDLUNGSVERFAHREN Mindestbedingungen … auch indikativ!

Die Vergabestelle hatte die Beschaffung von sechs „Streifenbooten“ für den Betrieb auf See im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Im Zuge des Anbietungsverfahrens sollten die Bieter einen Generalplan für das Projekt nach näher genannten Vorgaben erstellen. Dies war zur ersten Angebotsabgabe in dem Verhandlungsverfahren einzureichen. Unbeschadet der Tatsache, dass es sich zunächst um sog. „indikative Angebote“ handeln sollte, waren im Zuge dieses Verhandlungsverfahrens bereits gewisse Grundanforderungen als „Mindestbedingungen“ aufgestellt worden, namentlich zu der Positionierung des Fahrerstandes in dem Schiffskörper und zu dem Volumen des Frischwassertanks. Der das Nachprüfungsverfahren anstrengende Bieter hatte in den Formularen, welche die Mindestanforderungen für die Erstangebote auflisten, die Erfüllung eben dieser zugesichert. Gleichwohl hat er im Widerspruch dazu in seinem ersten Konzeptentwurf gegenteilige Angaben gemacht, aus denen die Nichterfüllung der Mindestanforderungen hervorgeht. Er berief sich darauf, dass er sich schließlich in einem Verhandlungsverfahren befinde und dass hier unbeschränkte Möglichkeiten bestünden, dieses nachzuverhandeln. Genau das ist nach Überzeugung der Vergabekammer nicht der Fall. Jeder Bieter müsse von vornherein die Mindestanforderungen erfüllen, anderenfalls sei der Vergabewettbewerb gestört.

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Kanzlei Dr. Noch)

Digitale Beschaffung

Mehr als nur eVergabe

(BS/Dr. Felix Siebler/Carl Wilhelm Haas*) Die Digitalisierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland wird häufig auf die elektronische Vergabe reduziert. In vielen Vergabestellen bedeutet dies vor allem, dass Dokumente und Formulare digital bereitgestellt und Angebote elektronisch eingereicht werden können. Damit werden zwar die gesetzlichen Anforderungen erfüllt – die eigentlichen Potenziale einer durchgängig digitalen Beschaffung bleiben jedoch weitgehend ungenutzt.

Tatsächlich beginnt effiziente öffentliche Beschaffung nicht erst mit der Veröffentlichung einer Ausschreibung. Sie umfasst den gesamten Prozess – von der Bedarfsanforderung über die kollaborative Vorbereitung von Beschaffungen und die Durchführung von Direktaufträgen und Vergabeverfahren bis hin zu Vertragsmanagement, Lieferantenmanagement, Bestellungen und der systematischen Auswertung von Beschaffungsvorgängen. Erst wenn diese Schritte digital miteinander verbunden sind, entsteht ein echter Mehrwert für Verwaltung, Markt und Steuerung. Hier liegt in Deutschland weiterhin ein erhebliches Modernisierungspotenzial. Noch immer nutzen rund 70 Prozent der Vergabestellen lediglich Lösungen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen der eVergabe entsprechen. Workflowbasierte Systeme für ein integriertes Beschaffungsmanagement sind bislang deutlich seltener im Einsatz.

Ein Blick nach Europa zeigt, dass es auch anders geht. In den skandinavischen Ländern sowie in den Niederlanden sind digitale, prozessbasierte Beschaffungssysteme seit vielen Jahren etabliert. Sie ermöglichen eine effizientere Organisation der Beschaffung, mehr Transparenz und eine bessere Datengrundlage für strategische Entscheidungen. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnt diese Frage an Bedeutung. In den kommenden Jahren werden erfahrene Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung in den Ruhestand gehen. Umso wichtiger ist es, vorhandene Ressourcen durch intelligente digitale Prozesse zu unterstützen, statt bestehende papierbasierte oder formulargetriebene Abläufe lediglich elektronisch abzubilden. Von einer modernen digitalen Beschaffung profitieren zudem auch die Bieterunternehmen. Klar strukturierte, transparente Verfahren und intuitiv zu bedienende Lösun-

gen erleichtern die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und senken Markteintrittsbarrieren. Eine höhere Beteiligung führt zu mehr Wettbewerb – und damit zu besseren Einkaufserfolgen für die öffentliche Hand im Zeiten knapper Kassen.Wie moderne Beschaffungssysteme in der Praxis funktionieren können, zeigt sich anschaulich am Beispiel des dynamischen Beschaffungssystems.

Auf der Veranstaltung „Rechtsabteilung 4.0“ am 21./22. April 2026 in Hamburg werden wir dieses Instrument und seine praktischen Anwendungsmöglichkeiten vorstellen. Weitere Informationen unter: www. fuehrungskraefte-forum.de/termin/13518

*Dr. Felix Siebler ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner bei Graf von Westphalen. Carl Wilhelm Haas ist Senior Account Executive bei Mercell Deutschland.

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen

Stabsstelle KG Strategische Kundenbetreuung und Grundsatzangelegenheiten der Behördenleitung

RD Tobias Pötzsch -2100

Stabsstelle KNB Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung, Nachhaltigkeit im behördlichen Handeln des BeschA

RD’in Ilse Beneke -3400

Beschaffungsamt des BMI

Präsident

Datenschutzbeauftragter Andreas Brombach -3515 stv. Datenschutzbeauftragte ORR’in Ines Franke -5555

Gleichstellungsbeauftragte TROI’in Mareike Richter -5314 stv. Gleichstellungsbeauftragte RAFr Sonja Martinez -3406

Stabsstelle P Presse und Kommunikation Ltd. RD Frank Schmitz ** -2010

Bescha ungsamt des BMI Brühler Straße 3 53119 Bonn Telefon: 0228/99610-0 Telefax: 0228/99610-87 1000 E-Mail: poststelle@bescha.bund.de Homepage: www.beschaffungsamt.de

Abteilung ZIB Zentralstelle IT-Beschaffungen

Referat ZIB 13 Informationsund Kommunikationstechnik TRR Sebastian Leisen -5602

Referat ZIB 14 Informationsund Kommunikationstechnik RD’in Jennifer Schultz -1400 (BN), -5500 (EF)

Referat ZIB 15 Informationsund Kommunikationstechnik RD Clemens Taube -5600

Referat ZIB 11 Strategische Beschaffung Bund/ Beschaffungsunterstützung

TRR Christian Gusbeth -3508

Abteilung B Beschaffungen Ltd. RD Hans Hagen Burmeister -1000

Referat B 20 Technische Ausrüstung, Maschinen-, Stahlund Anlagenbau, Energietechnik TRD Dr. Thimo Brähler -3600

Referat B 11 Koordinierungsstelle und Krisenreaktionsteam Beschaffung RAR Alexander Kunz** -2035

Stabsstelle IR Interne Revision Gabriele Denker -2255

Abteilung Z Beschaffungsmanagement und Zentrale Dienste

Ltd. RD Frank Schmitz -2010

Referat Z 16 Qualitätssicherung Hans-Peter Schmidt -1600

Referat ZIB 12

Informationsund Kommunikationstechnik

TRD Jörg Kretzer -3540

Referat ZIB 21 Informationsund Kommunikations- technik*, Schwerpunkt Informationstechnik TRD Carsten Kolbe -2900

Referat ZIB 22 Informationsund Kommunikationstechnik*, Schwerpunkt Kommunikationstechnik

TORR Jörn Werner -3561

Personalrat (Vorsitzender) Lars Bonkat -2628

Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen (VPSM) Sven Martwich-2930 Beauftragter der Behördenleitung für den Arbeitsschutz (BfdA) Marcel Weber -2250

Brandschutzbeauftragter Dr. Stephan Breuer -2740

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers gem. § 181 SGB IX Christine Giesen-2200

Geheimschutzbeauftragte Nadine Waldorf -2021

Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) Nina Gerlach-1217

Ansprechperson für Korruptionsprävention (APK) Tobias Pötzsch -2100 Beauftragter für den Haushalt (BfdH) Frank Schmitz -2010

Umweltmanagementbeauftragter [EMAS] (UMB) Johannes Michel-3408

AGG-Beschwerdestelle Andrea Friedrichs-2300 Meldestelle Hinweisgeber (gem. Art. 8 der Richtlinie [EU] 2019/1937) Hinweisgeber@bescha.bund.de

Referat Z 11 Controlling

RD’in Marion Benze -1010

Referat B 21 Optik, Analytik, Sondermobiliar Michel Gerloff** -5100

Referat B 12 Dienstleistungen RR’in Natalie Müller -1028

Referat Z 17 Innerer Dienst ROAR Thomas Probst -2230

Referat Z 12 Personal ORR’in Dr. Friederike Dahlmann -3555

Referat B 22 Mobile einsatztaktische Systeme, Luftfahrtwesen TRD Fabian Schwarz -5200

Referat B 16 Wasserfahrzeuge, ballistische und polizeitaktische Ausrüstung, Robotik TRD Christian Müller -2600

Referat Z 18 Geschäftsstelle Kaufhaus des Bundes TORR’in Nicole Bremer -1200

Referat Z 13 Justiziariat RD’in Andrea Friedrichs -2300

Referat B 23 Bekleidung TRD Dr. Maximilian Kemper -5300

Referat B 18 Mobile einsatztaktische Systeme Andy Heinrich -2814

Referat Z 19 Vergabedigitalisierung TORR Michael Schmidt -3541

Referat Z 14 IT-Koordination, Informationssicherheit, Anwenderbetreuung Nina Gerlach** -1217

Referat B 24 Dienstleistungen ORR Christian Wagner -5400

Referat B 19 Luftsicherheitsu. Grenzkontrolltechnik, Analytik, Zentrale Beschaffungsstelle Arzneimittel des GB BMI RR’in Gabi Thielemann -2727

SCHWER PUNKT

Dienstorte Bonn und Erfurt

GB BMI**mit der Wahrnehmung der Aufgabe bis auf Weiteres betraut

*Einzelbeschaffungen

Referat Z 15 Haushalt, Organisation RD Henning Baust -1110

Dienstort Erfurt Dienstort Bonn

BeschAfft und vergeben

(BS/Sven Rudolf) Der Staat ist der mit Abstand größte Kunde im Land und in dieser Funktion auch ein zentrales Element zur Stabilisierung und Stimulierung der Wirtschaft. Allein das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat im vergangenen Jahr Vergaben mit einem Auftragsvolumen von insgesamt knapp 9,3 Milliarden Euro durchgeführt. Der jährlich erscheinende Bericht „Daten und Fakten“ liefert einen umfassenden Überblick über die Ausschreibungs- und Vergabe-Aktivitäten des BeschA.

Auftragsvolumen des Beschaffungsamtes des BMI in Mrd. Euro

Vergabesicherheit oberhalb der EU-Schwellen

Anteil der Nachprüfungsverfahren

Anteil der verlorenen Nachprüfungsverfahren

Vergabeverfahren auf nationaler und europäischer Ebene über EU-Schwellenwert unter EU-Schwellenwert

Aufteilung der Ausschreibungen nach Produktgruppen

IT-Dienstleistungen und -Technik Sonstige Dienstleistungen Sonstiges Flugsicherheit Bekleidung, persönliche Austattung Fahrzeuge und Zubehör

Oman – Vermittlerstaat am Golf

Berliner Gespräch mit der Botschafterin von Oman Maitha Saif Al Mahrouqi (BS/Peter Slama) Oman, im Südosten der Arabischen Halbinsel gelegen, ist so groß wie Deutschland ohne Niedersachsen. Die soziale und wirtschaftliche Situation seiner fünf Millionen Einwohner hat sich in den letzten 40 Jahren deutlichverbessert: Von einem stark rückständigen zu einem modernen, wohlhabenden Staat. Zu verdanken ist dies den weitsichtigen Visionen und Investitionen in Bildung, Sicherheit und Infrastruktur des beliebten, im Jahr 2020 verstorbenen, Sultans Qabus bin Said.

Die Sultan-Qabus-Moschee in Maskat ist ein Symbol für Omans kulturelle Identität und seine Rolle als moderner, weltoffener Vermittlerstaat, der auf Dialog, Stabilität und internationale Partnerschaften

Seit über fünf Jahrzehnten pflegt Deutschland mit dem Sultanat diplomatische Beziehungen, die weit über das Politische hinausreichen und in gegenseitiger Wertschätzung wurzeln. Als „Schweiz des Nahen Ostens“ nimmt Oman am Persischen Golf eine Sonderrolle ein – eine Stimme der Vernunft, die durch Ausgleich und beharrlichen Dialog Brücken schlägt, wo andere Mauern sehen. Seit den sechziger Jahren haben deutsche Firmen erfolgreich zum Aufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur beigetragen und zählen zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern im Non-Oil-Bereich. Ihre Exporte liegen regelmäßig bei hohen dreistelligen Millionenbeträgen, insbesondere im Umweltbereich und bei den Erneuerbaren Energien gibt es eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit.

Maitha Saif Al Mahrouqi, seit Ende 2022 omanische Botschafterin in Berlin, bestätigt das: „Unsere Beziehungen beruhen seit Langem auf gegenseitigem Respekt, Vertrauen und gemeinsamen Interessen.“ Die Zusammenarbeit habe sich in den Bereichen politischer Dialog, Handel, Investitionen, Bildung und kultureller Austausch stetig erweitert und gefestigt. Für die 51-jährige Kartografin ist es nach leitenden Positionen im Tourismus und als Staatssekretärin im Ministerium für Kultur und Tourismus in Mas-

kat der erste Posten als Botschafterin.

„Wir sehen großes Potenzial für die Zusammenarbeit im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere beim grünen Wasserstoff, sowie in der fortschrittlichen Fertigung, Logistik und Hafenwirtschaft, im nachhaltigen Tourismus sowie in Bildung und beruflicher Ausbildung. Deutschlands technologische Expertise und Omans strategische Lage sowie reformorientierte Wirtschaft schaffen komplementäre Voraussetzungen“, betont Al Mahrouqi

Geopolitische Lage

Omans diplomatische Prioritäten in Europa konzentrieren sich auf die Stärkung wirtschaftlicher Partnerschaften, die Unterstützung der Energiesicherheit sowie den Ausbau akademischer und kultureller Kooperationen. „Deutschland ist als größte Volkswirtschaft Europas ein sehr wichtiger Partner“, unterstreicht die Botschafterin.

Um etwas ganz anderes geht es derweil in Al Mahrouqis Heimat an der Straße von Hormus, die den Persischen Golf mit dem Golf von Oman verbindet. Von der Halbinsel Rus al-Dschiba sind es gerade einmal 55 Kilometer bis in den Iran.

Seit der Antike ist diese Meerenge eine zentrale Schifffahrtsroute von und zu den Ölhäfen im Nahen Osten. Sie ist jedoch nicht sehr tief; nur zwei schmale Fahrrinnen von jeweils zwei nautischen Meilen Breite führen durch dieses geopolitische Nadelöhr.

Wegen der aktuellen Spannungen rund um Iran ist die Engstelle immer wieder im Fokus. Da etwa 20 Prozent des weltweiten Ölangebots und rund 25 Prozent des Flüssiggases über diese Route transportiert werden, sind mögliche Störungen unmittelbar global spürbar. In Oman wird die Lage jedoch nüchterner bewertet als in vielen internationalen Medien.

Kurzum: Die Situation wird in Maskat als ernst, aber nicht als unmittelbar kriegsgefährlich eingeschätzt. Man geht eher davon aus, dass alle Seiten versuchen, eine tatsächliche Blockade der Straße von Hormus zu vermeiden.

„Zu den aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten setzen wir konsequent auf Dialog,

Deeskalation und friedliche Lösungen“, erklärt Al Mahrouqi. Die Achtung staatlicher Souveränität, des Völkerrechts und diplomatisches Engagement seien die wirksamsten Mittel für Stabilität. Oman pflege ausgewogene Beziehungen und ermutige zu inklusiven politischen Prozessen.

„Unsere Außenpolitik ist von Pragmatismus, Nichteinmischung und Dialog geprägt. Auf Anfrage vermitteln wir und erleichtern die Kommunikation zwischen Parteien, um Bedingungen für Verständnis und friedliche Lösungen zu schaffen“, so die Botschafterin weiter.

Wirtschaftliche Perspektiven Machbarkeitsorientiert zeigt sich die Monarchie auch in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit –etwa bei Erneuerbaren Energien, grünem Wasserstoff, Industrietechnologie, Logistik, Wassermanagement, nachhaltigem Tourismus sowie Bildung und Forschung. Diese Bereiche stehen im Einklang mit der „Oman Vision 2040“. Ziel dieses 20-Jahres-Plans ist es, die Wirtschaft zu diversifizieren und für ausländische Investoren attraktiver zu machen. Statt primär auf

Rezept der Botschafterin

Madfūn (für 4 – 5 Personen)

Zutaten für das Fleisch:

• 1,2 kg Lamm oder Hähnchen (in Stücken)

• 3 EL Joghurt, 4 Knoblauchzehen (gehackt)

• 1 EL Ingwer (gerieben)

• 1 TL Kurkuma

• 1 TL gemahlener Kreuzkümmel

• 1 TL Korianderpulver

• 1 TL Paprika

• ½ TL Zimt

• Salz & schwarzer Pfeffer

• Saft einer Zitrone

• 3 EL Olivenöl Zutaten für den Reis:

• 2½ Tassen Basmati-Reis

• 1 große Zwiebel (in Scheiben)

• 2 Tomaten (gewürfelt)

• 2 EL Tomatenmark

• 4 Tassen Brühe (Huhn oder Lamm)

• 3 Kardamomkapseln

• 3 Nelken

• 1 Lorbeerblatt, 1 Zimtstange

• 2 EL Öl oder Ghee

Kohlenwasserstoffe zu setzen, sollen verstärkt Technologie, Logistik, Erneuerbare Energien und Humankapital entwickelt werden. „Es gibt eine wachsende Zusammenarbeit zwischen omanischen und deutschen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Energie, Infrastruktur, Bildung und industrielle Dienstleistungen“, erklärt Al Mahrouqi. Mehrere deutsche Firmen sind bereits aktiv und neue Joint Ventures werden gezielt gefördert. Die Botschaft in Berlin unterstützt dies praktisch durch Marktinformationen, die Vermittlung von Kontakten zu Behörden und Partnern sowie durch Hilfe bei offiziellen Verfahren. Ziel ist ein transparentes und investorenfreundliches Umfeld.

All das scheint sich zu bewähren: Oman wird in Deutschland allgemein als stabiles, sicheres und kulturell reiches Land wahrgenommen. Gleichzeitig möchte sich das Sultanat stärker als moderne, reformorientierte Volkswirtschaft mit attraktiven Investitionsmöglichkeiten, einer jungen, gut ausgebildeten Bevölkerung und klarer Wachstumsstrategie präsentieren.

Zum Garnieren:

• Rosinen, geröstete Mandeln oder Cashews

• frischer Koriander

Zubereitung:

Fleisch mit Joghurt, Knoblauch, Ingwer, Gewürzen, Zitronensaft und Öl marinieren und mindestens 1 Stunde (besser über Nacht) in den Kühlschrank stellen. Fleisch in einem großen Topf in Öl rundherum kräftig anbraten. Kurz herausnehmen und beiseitelegen.

Im selben Topf Zwiebeln goldbraun anbraten. Tomaten und Tomatenmark dazugeben und 3–4 Minuten kochen. Gewürze (Kardamom, Nelken, Lorbeer, Zimt) hinzufügen. Reis zugeben und kurz mitrösten.

Fleisch auf den Reis legen (nicht unterrühren). Deckel drauf und ca. 30–40 Minuten bei niedriger Hitze garen. Alternativ: im Ofen bei 180 °C etwa 40 Minuten. Reis vorsichtig auflockern. Mit Rosinen, Nüssen und Koriander garnieren und auf einer großen Platte servieren.

Seit Sultan Haitham bin Tariq Al Said vor fünf Jahren sein Amt angetreten hat, baut er auf den Grundlagen seines Vorgängers Sultan Qabus bin Said auf und entwickelt den Staat weiter. Im Fokus stehen die Stärkung staatlicher Institutionen, wirtschaftliche Diversifizierung und soziale Entwicklung – mit besonderem Augenmerk auf Effizienz, guter Regierungsführung sowie der Förderung der Jugend und des Privatsektors.

Auch als Reiseziel gewinnt Oman zunehmend an Bedeutung – mit einzigartigen Naturlandschaften, reichem kulturellem Erbe und nachhaltigem Tourismus. Gleichzeitig engagiert sich das Land aktiv in Umwelt- und Klimaschutz, etwa durch Strategien im Wassermanagement und in der nachhaltigen Stadtentwicklung.

„Wie andere Golfstaaten stehen auch wir vor erheblichen klimatischen Herausforderungen. Der globale Klimawandel erfordert gemeinsame Lösungen“, betont Al Mahrouqi. Oman setze daher auf engen Dialog und Zusammenarbeit mit internationalen Partnern wie Deutschland. Gemeinsames Handeln bleibt dabei der Schlüssel.

Madfūn ist ein traditionelles Reis- und Fleischgericht aus Oman und anderen Regionen der Arabischen Halbinsel. Der Name bedeutet „vergraben“, weil das Fleisch ursprünglich in einer Grube unter heißem Sand gegart wurde.

Maitha Saif Al Mahrouqi, Botschafterin des Sultanats Oman in Berlin, wirbt für den Ausbau der deutsch-omanischen Zusammenarbeit – insbesondere in den Bereichen Energie, Wirtschaft und Dialogpolitik. Foto: BS/Botschaft des Sultanats Oman
Foto: BS/Iwan, stock.adobe.com

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / April 2026

Bürgermeisterin gesucht

(BS/Julian Faber) In vielen Kommunen entscheidet sich Führung nicht nur an der Wahlurne, sondern an Zeit, Netzwerken und der politischen Kultur. Der Frauenanteil bleibt in der Rathausspitze niedrig. Entscheidend ist, was Kommunen, Parteien und Verbände konkret verändern, damit weibliche Kandidaturen wahrscheinlicher werden. Welche Stellschrauben vor Ort greifen, zeigt der Blick auf den kommunalen Alltag.

www.behoerdenspiegel.de

Es ist 18:30 Uhr. Im Sitzungssaal des Rathauses stapeln sich Vorlagen. Der Tagesordnungspunkt Haushaltskonsolidierung zieht sich. Danach folgt die Debatte über den sicheren Schulweg. Als die Sitzung endet, ist es fast 22:00 Uhr. Viele, die längst Verantwortung tragen, kennen diesen Alltag und wissen: Zwischen Engagement und Amt liegt nicht nur ein Wahlkampf, sondern ein Lebensmodell. Und genau an dieser Schwelle bleibt Kommunalpolitik bislang auffällig männlich. Das zeigt sich besonders im Bürgermeisteramt: Bundesweit liegt der Frauenanteil gerade einmal bei 13,5 Prozent – nur etwas weniger als jede siebte Gemeinde wird von einer Frau geleitet. Das ergibt eine Schätzung der Universität Stuttgart, ermittelt aus rund 10.700 Gemeinden. Spitzenreiter sind Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern mit 18,9 Prozent, das Schlusslicht bildet das Saarland mit sechs Prozent Bürgermeisterinnen.

In Nordrhein-Westfalen wird die Schere zwischen Mandaten und Spitze besonders sichtbar: Während in Kreistagen und Räten immerhin ein Drittel der Mandate weiblich besetzt sind, sind es bei (Ober-)Bürgermeisterinnen und Landrätinnen nur 11 Prozent. Das Muster ist so einfach wie hartnäckig: Je höher die politische Entscheidungsebene, desto seltener sind Frauen vertreten.

Spitze ohne Balance

Eine so deutliche Schieflage gefährdet den egalitären Charakter einer demokratischen Verfassung, meint Kathrin Mahler Walther, Vorstandsvorsitzende der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin: „Wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen über einen

längeren Zeitraum hinweg deutlich unterrepräsentiert sind, haben wir ein Repräsentationsproblem. Das schwächt die Demokratie.“

„In ländlichen Räumen sind diese Geschlechterunterschiede besonders ausgeprägt.“

Dr. Sylvia Keim-Klärner, Senior Researcher, Thünen-Institut.

Die kommunale Ebene gilt als demokratischer Nahbereich. Zugleich ist sie ein System, das sehr stark über Nähe, Präsenz und belastbare Unterstützerkreise funktioniert. Bürgermeisterwahlen sind Personenwahlen. Sie belohnen Bekanntheit und lange lokale Verankerung. Das sind Ressourcen, die bislang vorwiegend von Männern aufgebaut werden: in Vereinen, Netzwerken und Parteistrukturen. Entsprechend verschiebt sich das Verhältnis: In Räten ist der Frauenanteil höher, in der Exekutivspitze bricht er deutlich ein. „In ländlichen Räumen sind diese Geschlechterunterschiede besonders ausgeprägt“, so Dr. Sylvia Keim-Klärner, Senior Researcher am Thünen-Institut. Hinzu tritt ein zweiter Befund: Die Datenlage ist nicht überall so konsistent, wie sie für Steuerung und zielgerichtete Programme sein müsste: Der DStGB verweist darauf, dass eine standardisierte Erhebung zum Geschlecht von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern „wünschenswert“ wäre,

um Trends zu erkennen und gezielt handeln zu können. Das ist bis heute aber nicht flächendeckend gegeben.

Systematischer Hürdenlauf

Die Ursachen liegen nicht im fehlenden Interesse, sondern in sich kumulierenden Barrieren. Die vom Bund geförderte Kontaktstelle „Frauen.Vielfalt.Politik“ nennt als strukturelle Hürden unter anderem traditionelle Rollenbilder, knappe zeitliche Ressourcen und begrenzten Zugang zu Netzwerken. Gerade das Bürgermeisteramt verlangt häufi g eine Verfügbarkeit, die mit den Erwartungen an familiäre Care-Aufgaben kollidieren: „Mein Job und meine Kinder, darum solle ich mich doch erst einmal kümmern. Wäre ich ein junger Mann, wäre der Tenor vielleicht ein anderer gewesen“, konstatiert Sina Römild (parteilos), zum Zeitpunkt ihrer Wahl im thüringischen Oechsen vor vier Jahren jüngste Bürgermeisterin Deutschlands. „Mein Eindruck ist: Jungen Frauen wird zu wenig zugetraut und sie trauen sich selbst zu wenig zu. Im Vergleich dazu sagen Männer einfach: ‚Jo, ich mach’ das jetzt‘.“ Hinzu tritt die wachsende Zahl verbaler und physischer Übergriffe. Frauen werden signifikant häufiger und speziell misogyn attackiert: Fast jede vierte politisch engagierte Frau wurde nach Angaben von HateAid schon online mit sexueller Gewalt bedroht. „Notwendig ist daher auch spezielle Expertise im Hinblick auf sexualisierte Gewalt und Bedrohungen gegenüber Politikerinnen in Sicherheitsbehörden und Justiz“, fordert Dr. Bettina Rainer vom Deutschen Frauenrat. Dass der Anteil nicht von alleine steigt, ist mittlerweile jedenfalls

auch bei den kommunalen Spitzenverbänden angekommen.

Teilhabe stärken

„Neben Qualifizierung und Ansprache sind auch strukturelle Veränderungen entscheidend, um Kommunalpolitik für Frauen attraktiver zu machen“, betont Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbands. Auch der Deutsche Städtetag fordert bessere Rahmenbedingungen: Mentoring-Formate, verlässlichere Vereinbarkeit und mehr Flexibilität bei Sitzungs- und Arbeitsformen. Wenn Ausschüsse regelmäßig zu Zeiten tagen, die mit Erwerbs- und Sorgearbeit kollidieren, bleibt Beteiligung strukturell eingeschränkt.

„Die Parteien sollten mehr Frauen für Wahlämter aufstellen, sonst werden wichtige Perspektiven ausgeblendet.“

Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen), ehem. Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn

„Die Einführung von Pauschalen für die Betreuung von Angehörigen während der Gremienzeiten, Coaching-Angebote sowie OnboardingFormate für neue Ratsmitglieder“ seien „keine Komfortmaßnahmen, sondern Teil eines Zugangsdesigns zur kommunalen Demokratie“, proklamiert Lüneburgs Gleichstellungsbeauftragte Karin Fischer. Gleichzeitig braucht es aktive Ermutigung, die über Appelle hinausgeht. Wies-

baden koppelt mit Blick auf die Kommunalwahlen 2026 Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und Vernetzung unter dem Motto „Demokratie braucht Frauen“ und setzt dabei auch auf Qualifizierung, etwa zur Argumentation gegen sexistische Parolen. Diese Formate erfüllen eine doppelte Funktion: Sie schaffen Fähigkeiten für den politischen Alltag und signalisieren Rückhalt gegen Abschreckungseffekte. Ein dritter Hebel liegt außerhalb der Rathäuser, wirkt aber direkt in sie hinein: Parteien sind in Bürgermeisterwahlen die wichtigsten Gatekeeper. Kandidierendenansprache, Talentpools, transparente Aufstellungsverfahren und gezielte Vorbereitung auf das Amt entscheiden darüber, ob Frauen überhaupt in die engere Auswahl kommen. Eine Studie der Ruhr-Universität Bochum zeigt Zusammenhänge zwischen parteipolitischer Zusammensetzung und Frauenanteilen durch parteiinterne Regeln und Quoten. „Die Parteien sollten mehr Frauen für Wahlämter aufstellen, sonst werden wichtige Perspektiven ausgeblendet“, fordert daher auch die ehemalige Bonner Oberbürgermeisterin Katja Dörner (Bündnis 90/Die Grünen). Der Anteil von Bürgermeisterinnen ist damit auch eine Frage kommunaler Handlungsfähigkeit. Wer die Kandidatinnenbasis nicht verbreitert, verzichtet auf dringend benötigtes Führungspotenzial. Mehr Frauen in kommunalen Spitzenämtern sind kein Nice-to-have, sondern Organisationsentwicklung unter Demokratiebedingungen. Es beginnt bei verlässlichen Daten, setzt sich fort in strukturellen Rahmenbedingungen und entscheidet sich am Ende an der Frage, ob Kandidaturen realistisch in ein Leben passen, das nicht um ein Amt herum gebaut ist.

Bild: BS/Hoffmann

BVIER Fragen– VIER Antworten

Foto: BS/Ole Spata

ehörden Spiegel: Die neue Platzierung von Hannover im Smart City Index 2025 bezeichnet der Digitalverband Bitkom als „Rekordsprung“. Was ist Ihrer Ansicht nach der wichtigste Grund für diesen Erfolg?

Belit Onay: Zum einen muss man sagen, dass wir wirklich sehr stolz auf diesen Erfolg sind – nicht nur weil wir uns in einem Ranking gut positioniert haben, sondern weil da auch eine Menge Herzblut, Ressourcen und Investitionen drinstecken. Zum andern glaube ich, dass es nicht „den einen Grund“, für diesen Erfolg gibt. Seit längerer Zeit haben wir eine Smart City-Strategie, Restart: #HANnovativ, womit wir in ganz unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern die Themen Smart City und Digitalisierung voranbringen. Und damit haben wir gepunktet, denn letztendlich werden genau diese unterschiedlichen Themenfelder bewertet. Es wird geschaut, wo die Landeshauptstadt Hannover erfolgreich war, welche Entwicklung sie genommen hat. Und das Gesamtbild ist eben dieser große Sprung im Ranking. Es zeigt, dass wir in ganz unterschiedlichen Themenfeldern sehr stark vorangekommen sind.

Behörden Spiegel: Stichwort Restart: #HANnovativ – in der Strategie heißt es hier, digitale Technologien sollen die Menschen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Wie messen Sie, ob smarte Angebote tatsächlich von Bürgerinnen und Bürgern angenommen und genutzt werden?

Onay: Für uns ist Digitalisierung und auch Smart City kein Selbstzweck. Wir machen das nicht für Rankings oder Marketing-Erzählungen, es soll vor allem um die Menschen in unserer Stadt und auch in der Verwaltung gehen. Deshalb ist es ganz

Interview mit Belit Onay, Oberbürgermeister der Stadt Hannover

Eng verzahnt

Übergreifende Zusammenarbeit ist das A und O

(BS) Dass Smart City und Digitalisierung keine bloßen Buzzwords sind, zeigt die Landeshauptstadt von Niedersachsen. Im Smart City Index 2025 sprang Hannover von Platz 41 auf Platz sieben. Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay erklärt im Interview mit Scarlett Fels, wie der Stadt das gelungen ist.

zum Beispiel eine 3D-Karte der Stadt oder Solarpotenziale

entscheidend, zu schauen, welchen Mehrwert ein Digitalisierungsschritt oder ein Projekt insgesamt für die Bürger und die Verwaltung hat. Messbar ist das unter anderem dadurch, dass wir uns die neuen Bürgerservices anschauen und auch da die Effizienzfrage stellen. Gerade das Serviceportal ist wirklich sehr erfolgreich. Aufgrund der neuen, weiteren OZG-Leistungen haben wir fast 2,7 Millionen Zugriffe im Jahr 2025 gehabt. Also

eine erhebliche Zahl, die aktuell noch weiter steigt. Gleichzeitig haben wir beim Karriereportal zum Beispiel fast vier Millionen Zugriffe. Hier versuchen wir das Thema Fachkräftegewinnung offensiver anzugehen, auch mit digitalen Angeboten. Denn wir wollen natürlich für eine neue, digital affinere Generation attraktiv sein – das geht eben nur durch einen guten Auftritt. Und letztendlich gab es eine deutliche Effizienz-

Schülertablets beschaffen und administrieren

Niedersachsen investiert mehr Landesmittel in digitalere Schulen (BS/Scarlett Fels) Tablets für alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse – das und mehr verspricht die neue Einigung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Niedersachsen zur Finanzierung der dauerhaften Administration im Zuge der Schuldigitalisierung.

Dazu sollen ab 2027 die Landesmittel für die Gesamtadministrationskosten der Schuldigitalisierung mehr als verdoppelt werden, heißt es in einer Mitteilung des niedersächsischen Kultusministeriums. Dann stehen jährlich über 23,5 Millionen Euro zur Verfügung, um alle Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse mit Tablets auszustatten. Bis 2031 sind dafür rund 800 Millionen Euro eingeplant, die unter anderem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität kommen sollen.

Zugleich werden auch die Schulträger gezielt unterstützt: „Für jedes neu angeschaffte Endgerät erhalten sie einen Zuschuss von 125 Euro für die IT-Administration“, so das Ministerium. Um Kostensteigerungen abzufedern, erfolgt außerdem ab 2028 eine automatische Anpassung an die Tarifentwicklungen im Öffentlichen Dienst. Die daraus resultierende Dynamisierung erfolgt in Höhe von 72,5 Prozent der jeweiligen Tarifsteigerung.

Die Kultusministerin Julia Willie Hamburg äußert sich dazu positiv: „Die Digitalisierung unserer Schulen gelingt nur, wenn Land und Schulträger gemeinsam und konsequent zusammenarbeiten. Mit der Einigung auf die dauerhafte Finanzierung der Tablets sowie der IT-Administration haben wir einen entscheidenden Durchbruch erzielt.“ Die Maßnahme nehme eine spürbare Last von den Kommunen und gebe zugleich Planungssicherheit für die Schulträger.

Einigung auf Augenhöhe

Auch der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetags, Dr. Jan Arning, begrüßt die getroffene Einigung: „Von großer Bedeutung ist für uns, dass im Niedersächsischen Schulgesetz künftig ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass das Land für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe sieben sowie aller Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten verantwortlich ist.“

Die Rechts- und Planungssicherheit lobt auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund ausdrücklich, jedoch findet ihr Sprecher Andreas Kröling auch einen Wermutstropfen: Denn auch wenn deutlich mehr Mittel bewilligt worden seien, deckten diese den tatsächlichen Aufwand für die IT-Administration nur anteilig, die Finanzierungsherausforderung für Kommunen bleibe nach wie vor bestehen.

SCHWER PUNKT

steigerung bei der Bearbeitung z. B. von Wohngeld- oder Bauanträgen. Das entlastet auch die Kolleginnen und Kollegen in unserer Verwaltung. Damit sind solche Genehmigungsverfahren klarer und nachvollziehbarer geworden, was nicht nur den Bürgern positiv auffällt, sondern auch uns mehr Rechtssicherheit gibt.

Behörden Spiegel: Restart: #HANnovativ formuliert eine Vision für eine intelligente, klima- und sozialgerechte Stadt 2035. Ist die Stadt hier noch auf Kurs und welche Entwicklungen würden Sie bis dahin als Meilenstein für Hannover definieren?

Onay: Hier wird deutlich, dass wir mit unserem Smart City-Konzept interdisziplinär vorgehen, was in meinen Augen der erfolgversprechendste Ansatz ist. Wir müssen schauen, wie unterschiedliche Themenfelder ineinandergreifen, denn gerade in einer Stadt mit großen Herausforderungen hängt vieles zusammen.

Zudem ist z. B. die Frage nach dem Klimaschutz eine große Chance – nicht nur um Klimaschutz in der Stadt zu entwickeln, sondern auch um die Aufenthaltsqualität und Quartiersentwicklung voranzutreiben. Bisher sind wir hier auf einem guten Weg: Wir haben z. B. die Frage der Bewässerung von Grünflächen und Bäumen durch Automatisierung beantwortet. Wir haben also ein digitales Wassermanagement, smartes Lichtmanagement und insektenfreundliche

Beleuchtung. Zudem befassen wir uns mit dem Thema Wärmewende und Energieplanung. Auch hier sind digitale Ansätze enthalten, die wir über den digitalen Zwilling in der Stadtplanung viel stärker implementieren können.

Behörden Spiegel: Die Digitalisierung und Smart City Entwicklung erfordert Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Wie gelingt diese Kooperation Ihrer Ansicht nach am besten und wo sehen Sie vielleicht noch Potenziale?

Onay: Wir haben es geschafft, diese Begeisterung, die wir für das Thema Digitalisierung und Smart City haben, auch in die Stadt hineinzutragen. Angefangen bei der Verwaltung, hat uns dieser Prozess eine sehr positive Entwicklung gebracht. Es ist uns sogar gelungen, dieses Silodenken in der Verwaltung aufzubrechen und eine bessere, interdisziplinäre Herangehensweise zu erzeugen. Gleichzeitig suchen wir die Bündnisse in der Stadtgesellschaft, wenn es z. B. darum geht, Kunst und Kultur Raum in der Stadt zu geben. Wirtschaft ist auch ein wichtiger Faktor, da geht es z. B. darum, wie wir Logistik bzw. Wirtschaftsverkehre besser in die Verkehrssteuerung einbinden können. Zugleich wollen wir dem Handel die Möglichkeit geben, von der gesteigerten Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu profitieren. Und grundsätzlich können wir das alles viel besser steuern, beispielsweise bei heißen Sommertagen mit Blick auf Hitzeentwicklung und Hitzeinseln in der Stadt. Das heißt, wir haben hier eine Win-win-Situation sowohl für die Stadtentwicklung, für uns als Verwaltung und gleichzeitig für andere Akteurinnen und Akteure in der Stadtgesellschaft.

Geldnöte und Bürokratielast

Körber-Stiftung befragt ehrenamtliche Bürgermeister (BS/Anne Mareile Moschinski) Eine aktuelle Umfrage legt die größten Sorgen der Amtstragenden offen. Ganz oben steht das kommunale Finanzdesaster.

Auf 35 Milliarden Euro könnte sich das kommunale Finanzdefizit in diesem Jahr summieren, falls es keine Unterstützung von Bund und Ländern gibt. Das prognostizieren die kommunalen Spitzenverbände DStGB, DST und DLT und warnen gleichzeitig davor, dass in diesem Fall die Folgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns „gravierend“ seien.

Fehlender Gestaltungsspielraum Wie sich die angespannte finanzielle Lage auf den Arbeitsalltag der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auswirkt, zeigt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage der Körber-Stiftung, für die von Oktober 2025 bis Januar 2026 bundesweit 1.705 Ehrenamtliche befragt wurden.

88 Prozent von ihnen sahen die fehlenden Haushaltsmittel als „große bis sehr große“ Herausforderung an. Lediglich 33 Prozent der befragten Bürgermeis-terinnen und Bürgermeister waren mit ihren

Gestaltungsspielräumen zufrieden. Bei der vorangegangenen Befragung aus dem Jahr 2024 waren es noch 51 Prozent gewesen.

Ergebnisse sind ein Warnsignal Neben fehlenden Haushaltsmitteln, die als größte Herausforderung betrachtet werden, gaben 80 Prozent als zweitgrößte Herausforderung das Thema Wirtschaftskraft an. An dritter Stelle kam mit 75 Prozent die Umsetzung von kommunalen Maßnahmen im Zuge der Energiewende. Auch das Thema Bürokratie treibt die kommunalen Amtstragenden um: 69 Prozent verbringen mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit mit Verwaltungsaufgaben. 72 Prozent gaben an, dass der Anteil der Verwaltungsaufgaben an ihrer Arbeit in den vergangenen Jahren zugenommen habe. Gleichzeitig beobachten 22 Prozent vermehrt demokratiefeindliche Tendenzen in ihrer Kommune – fünf Prozent mehr als in der vorangegangenen Befragung aus dem Jahr 2024.

Mit dem digitalen Zwilling der Stadt können verschiedene Funktionen genutzt werden,
auf Dächern.
Foto: BS/Stadt Hannover

Der Bund hat weitreichende Änderungen für Asylbewerber auf den Weg gebracht – mit entscheidenden Folgen für die Kommunen: In Zukunft sollen nur noch verpflichtende Integrationskurse vom Staat bezahlt werden, freiwillige werden somit nicht mehr finanziert. Mit der Maßnahme wolle man die Sozialkassen entlasten, heißt es aus dem Bundesinnenministerium (BMI).

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängte folgerichtig kürzlich einen Zulassungsstopp für bestimmte Personengruppen: Integrationskurse erhalten nur noch Asylbewerber mit einer hohen Chance auf Anerkennung –Menschen, deren Flüchtlings- oder Asylstatus bereits anerkannt ist, beispielsweise. Abgelehnten, geduldeten oder anderen Asylbewerbern im laufenden Verfahren wird die Teilnahme nicht mehr finanziert. Unter letztere Gruppe fallen unter anderem viele Menschen aus der Ukraine.

Kostensteigerung bei den Kommunen

Nach Angaben des BAMF sind von dem Zulassungsstopp im laufenden Jahr rund 130.000 Menschen betroffen. 2024 waren 146.176 von insgesamt 363.466 neuen Kursteilnehmern Freiwillige, dies entsprach einem Anteil von rund 40 Prozent. 2025 hatte ihr Anteil bei 44 Prozent gelegen. Die Begrenzung der Integrationskurse begründet das BMI mit „finanziellen Herausforderungen“ und „mehreren überplanmäßigen Ausgaben“, die in den vergangenen Jahren für die Kurse angefallen seien. Was zur Kosteneinsparung auf den Weg gebracht wurde, dürfte bei den Kommunen für zusätzliche Kosten sorgen. Die drei kommunalen Spitzenverbände, Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Deutscher Städtetag (DST) und Deutscher Landkreistag (DLT), formulieren in einem gemeinsamen Schreiben an BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer ihre Kritik an der Aussetzung der Zulassungen. „Integration braucht vor allem eines: Verlässlichkeit. Deshalb darf sie jetzt nicht aus finanziellen Gründen auf halber Strecke abgebremst werden“, erklärte DLT-Präsident Dr. Achim Brötel. Die Kommunen würden mit der Aufgabe vor Ort allein gelassen.

Teurer Stopp für Integrationskurse

Kürzungen bei Lehrgängen

für Asylbewerber

(BS/Anne Mareile Moschinski) Auf der einen Seite sollen Asylbewerberinnen und -bewerber schneller in Arbeit gebracht werden, auf der anderen Seite wird der Zugang zu Integrationskursen erschwert. Die Folgen dieser widersprüchlich klingenden Maßnahmen haben die Kommunen finanziell zu tragen.

In vielen Städten und Gemeinden seien Volkshochschulen Träger der Integrationskurse, ihnen würde nun ohne Vorwarnung ein wichtiges finanzielles Standbein wegbrechen. „Das muss dann von der kommunalen Seite wieder aufgefangen werden“, führt Brötel weiter aus.

„Integration braucht

Verlässlichkeit und darf nicht aus finanziellen Gründen auf halber Strecke abgebremst werden.“

Dr. Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistags

Bereits abgeschlossene Verträge könnten nicht von heute auf mor-

gen geändert werden, dies verschiebe die Kosten auf die Seite der Kommunen. Zudem wirke es sich auf die Integrationschancen und auf das Klima vor Ort aus, wenn Sprachkurse fehlten. „Die Arbeitsmarktchancen der Betroffenen verschlechtern sich deutlich“, erklärte Brötel und ergänzte: „Kurzfristige Einsparungen auf Bundesebene drohen dadurch langfristig in erhebliche kommunale Probleme umzuschlagen.“

Auch DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger bezeichnete die Zulassungsbeschränkungen als „vollkommen falsches Signal“. Der Hauptgeschäftsführer des DST, Christian Schuchardt, wies darauf hin, dass jeder Geflüchtete in Arbeit die Sozialkassen entlaste – ohne Integrationskurse sei eine Arbeitsaufnahme allerdings fast unmöglich. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände das BAMF auf, den Zulassungsstopp zurückzunehmen.

Die Frage, welche Personengruppen Zugang zu Integrationskursen erhalten, müsse „im Gesamtzusammenhang der angekündigten Reform des Integrationskurssystems“ beraten werden, statt dies „durch kurzsichtiges Handeln ohne Ziel und Plan“ zu entscheiden. Parallel zur Beschränkung der Kurszugänge plant Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Hürden zur Aufnahme von Erwerbsarbeit zu senken. So sollen es Asylbewerber leichter haben, einen Job anzunehmen. Bislang mussten sie drei Monate warten, bevor sie einen Job antreten durften. Bei Menschen im Asylverfahren und geduldeten Asylbewerbern, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnten, betrug die Dauer bis zur Arbeitsaufnahme sogar sechs Monate. Mit dem „Sofort-in-Arbeit“-Plan des Bundesinnenministers soll sich das ändern: Asylbewerber sollen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in

Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Kritik kommt von der Parlamentarischen Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat „Die Aussetzung der Zulassungen für freiwillige Teilnehmende muss zurückgenommen werden“, sagt sie. Einerseits spreche die Regierung über einen erleichterten Arbeitsmarktzugang und schränke auf der anderen Seite Integrationskurse ein –obwohl diese zentral für Spracherwerb und Integration seien. Hinzu komme: Der Sofort-in-Arbeit-Plan schließe große Gruppen vom Arbeitsmarkt aus, darunter Menschen aus sicheren Herkunftsländern.

„Das schnelle Recht auf Arbeit für Asylbewerber und Asylbewerberinnen dürfte der deutschen Wirtschaft einen dringend benötigten positiven Impuls geben.“

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung

Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gibt es Lob für die geplante schnellere Arbeitsaufnahme. Die Vorschläge seien „klug und längst überfällig“, konstatiert DIW-Präsident Marcel Fratzscher. „Das schnelle Recht auf Arbeit für Asylbewerber und Asylbewerberinnen dürfte der deutschen Wirtschaft einen dringend benötigten positiven Impuls geben“, erklärt er. Er rechne damit, dass durch die Maßnahme die Beschäftigung steigen werde und vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitierten. Ein schnellerer Zugang zum Arbeitsmarkt allein reiche aber nicht aus, um die Situation der Geflüchteten zu verbessern. Der Bund müsse kurzfristig „deutlich mehr Geld“ für die Integration von Geflüchteten ausgeben, insbesondere für Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

Fratzschers Resümee: Die Pläne aus dem Bundesinnenministerium seien ein erster Schritt, nun müssten weitere folgen.

… hörte ich ein Interview mit Wolfgang Kubicki (FDP). Er echauffierte sich darüber, dass die Bundeswehr bei Anschaffungen des Puma-Panzers Arbeitsplatzrichtlinien zum Schutz schwangerer Frauen beachten musste. Das Projekt startete 2003, der erste Panzer rollte 12 Jahre später heraus. Kohlenmonoxid durfte nicht über Grenzwerte liegen, um „fruchtwasserschädigende Wirkungen“ zu vermeiden. Die Schussgasbelastung musste büroähnlich niedrig sein. Die Kosten stiegen um Millionen, Zeitpläne verzögerten sich – denn Panzer gelten in Deutschland als Arbeitsstätten.

SCHWER PUNKT

Setzt denn die Bundeswehr tatsächlich schwangere Frauen bei Panzerfahrten ein? Nein, niemand schickt Schwangere in den Kampfraum. Während der Innenraum des Puma-Panzer also gegen rein hypothetische Gefahren gepanzert ist, versagte er 2022 im Feld: Fehlende Ersatzteile und Werkzeuge trieben zu dieser Zeit eine Kompanie der Panzergrenadierbrigade 37 in den Wahnsinn. Im Dezember, kurz vor der NATO-Speerspitze VJTF, fielen im Schießübungszentrum alle 18 Schützenpanzer aus. Die Prüfung, ob ein Panzer zuverlässig war, glich einem Lotteriespiel.

Norm erfüllt, Einsatz verfehlt So wie der Puma gegen Fruchtwassergefahr gepanzert wurde, werden Soldateninnen und Soldaten vor banalem Einsetzen von Batterien in Kopfhörer bewahrt. Für 2,6 Millionen AAA-Mikrobatterien, die für Bundeswehr-Kopfhörer für Funkgeräte vorgesehen sind, zahlte die Truppe 2023 satte drei Euro pro Stück – statt der üblichen 20 Cent im Discounter. Das

sind 15-fache Überpreise, kunstvoll verpackt als „Einbau-Paket“ über abgeschlossene Rahmenverträge mit Rüstungslieferanten – ohne jede Ausschreibungsnotiz. Das Verteidigungsministerium argumentierte: Ohne diese werksseitig eingebauten Batterien sei es „zu umständlich“, die Zellen selbst einzusetzen. Klar, in Zeiten von Zeitenwende und 100-Milliarden Euro Sondervermögen ist Zeit knapp. Wer will sich da noch mit etwas so Banalen wie dem Einsetzen von Batterien aufhalten? Bevor also der Komfort der Kosteneffizienz geopfert wird, werden lieber Millionen Euro in Mikroakkus investiert.

In Düsseldorf leuchtet der Staat derweil in Superlativen: Das Wirtschaftsministerium hat kürzlich 15 Designerlampen angeschafft, je Stück zu rund 3.500 Euro, insgesamt also über 52.000 Euro Steuergeld. Der Steuerzahlerbund reagierte mit beißendem Spott: Ein solcher Kauf habe „etwas Närrisches“ – eine Anspielung auf die Düsseldorfer Karnevalstradition. Der Steuerzahlerbund erwarte „er-

hellende Erkenntnisse“ in Zeiten knapper Kassen. Die Leuchten seien nicht beliebiger Luxus, sondern hochwertig maßgefertigt, ästhetisch und funktional auf die Neugestaltung von Besprechungsräumen abgestimmt und über einen Rahmenvertrag des Landesbetriebs IT.NRW beschafft, so die Antwort aus der Landeshauptstadt.

Ausreißer mit Signalwirkung Zur Wahrheit gehört natürlich, dass diese Vorgänge nicht die Regel sind. Als ehemaliger Bürgermeister einer Gemeinde, in der jeder Euro dreimal umgedreht werden muss, fällt es dennoch schwer, nachzuvollziehen, wie solche Entscheidungen zustande kommen können.

Tatsächlich wirken diese Vorgänge surreal: Während Kommunen ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen können und Schwimmbäder wegen Unterfinanzierung geschlossen werden müssen, erstrahlt das NRW-Wirtschaftsministerium in maßgeschneiderter Illumination mit 52.000 Euro für Designerlampen, die Bundeswehr verschleudert Millionen an DreiEuro-Supermarkt-Batterien und muss den Innenraum des PumaPanzers schon bei der Entwicklung mit SchwangerschaftsschutzRichtlinien ausstatten. Einkäufe für den Staat erzeugen aus der Beobachterperspektive nicht selten großes Unverständnis. Es wird Zeit für einen Reset, bevor die Lampen endgültig ausgehen.

Rolf Hartmann war von 2004 bis 2020 Bürgermeister der Gemeinde Blankenheim.

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Rund 44 Prozent der Teilnehmenden an Integrationskursen besuchten diese freiwillig.
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Neulich …
Kolumne Hartmann

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht Lockerungen vor: So soll die Pflicht für Neubauten, mindestens 65 Prozent der Heizkraft aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Eine BioTreppe soll sicherstellen, dass ab 2029 schrittweise immer mehr Prozent der Heizleistung durch grüne Brennstoffe wie Biogas und Wasserstoff erzeugt werden. Damit soll bis 2045 die vollständige Klimaneutralität erreicht werden. Beginnen soll die Quote bei aktuell zehn Prozent. Die Nutzung bestimmter Technologien, wie Wärmepumpen, wird nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen soll es technologieoffener werden, solange das CO2-Ziel dennoch erreicht wird. Trotz der neuen Wahlmöglichkeit bleibt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 gesichert. Im Entwurf der Union und der SPD soll außerdem eine zügige Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) erfolgen, damit die Wärmeplanung für kleinere Kommunen mit unter 15.000 Einwohnern deutlich vereinfacht werden kann. Der

Umso dringender ist eine fachliche Perspektive auf Einbettung, Netzlogik und Schnittstellen. Die von LEITNER, einem Unternehmen der HTI-Gruppe (High Technology Industries), entwickelte Integrationslösung ConnX zeigt, wie eine funktionale Anbindung erfolgreich umgesetzt werden kann. Viele deutsche Städte stehen zunehmend vor der Herausforderung, ihre Verkehrsinfrastruktur an steigende Mobilitätsbedarfe anzupassen. Straßennetze sind vielfach ausgereizt, Erweiterungsflächen kaum verfügbar. Gleichzeitig steigen Anforderungen an Klimaschutz, Luftqualität und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Für kommunale Verkehrsplanung und Stadtentwicklung stellt sich damit verstärkt die Frage, wie zusätzliche Kapazitäten im öffentlichen Personennahverkehr geschaffen werden können, ohne den ohnehin knappen urbanen Raum weiter zu belasten.

Urbane Seilbahnen operieren in einer eigenen Verkehrsebene und können topografische Hindernisse, Flüsse oder bestehende Infrastrukturen ohne flächige Eingriffe überwinden. Sie benötigen nur punktuelle Flächen für Stützen und Stationen und bieten damit eine räumlich effiziente Ergänzung zu bestehenden Systemen. Weltweit entstehen zunehmend Anlagen im urbanen Kontext – auch in Europa, etwa in Toulouse oder Ajaccio durch den zur HTI-Gruppe gehörenden Hersteller POMA. Die von LEITNER errichtete Seilbahn Berlin dient heute vielen Berlinerinnen und Berlinern als zeitsparende Verbindung zwischen zwei Stadtteilen. Vielfältige Einsatzfelder Im ÖPNV-Netz können Seilbahnen verschiedene Rollen übernehmen. Sie entlasten stark frequentierte Korridore, da sie unabhängig vom Straßenraum verkehren, und eignen sich ebenso als Zubringer zu Schienenknoten oder für tangentiale Verbindungen in suburban geprägten Räumen. Gleichzeitig ermöglichen sie eine zuverlässige Anbindung von Standorten mit stark gebündeltem Verkehrsaufkommen wie Gewerbe oder Freizeitarealen. In räumlich begrenzten Gebieten können sie zudem als eigenständiges Erschließungssystem eingesetzt werden. Technisch stehen verschiedene Systemvarianten zur

Kurswechsel bei der Wärmewende

Mehr Spielraum, mehr Unsicherheit

(BS/Scarlett Fels) Kaum haben viele Kommunen mit ihrer Wärmeplanung angefangen – oder sie bereits beendet – steht schon die nächste Gesetzesänderung im Raum: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt werden. Was bedeutet der Kurswechsel für Städte und Gemeinden?

Aufwand soll auf rund 20 Prozent gegenüber dem für eine reguläre Wärmeplanung reduziert werden, sodass sie innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden kann. Da kleinere Kommunen laut dem WPG erst bis Mitte 2028 mit ihrer Wärmeplanung fertig sein müssen, kommt diese Ankündigung gerade noch rechtzeitig – obwohl viele bereits begonnen haben.

Lockerungen mit Nebenwirkungen Zu dem noch in der Abstimmung befindlichen Eckpunktepapier haben viele Verbände eine ähnliche Meinung: Es ist ein guter Ansatz, aber einige Fragen bleiben unbeantwortet. So äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) z. B. kritisch über die unbeantwortete Frage zu Verfügbarkeit und Bezahl-

barkeit von grünen Gasen: Der Verband sieht aktuell nicht, wie „der Hochlauf grüner Gase“ ohne Mehrkosten für Eigentümer und Mieter erfolgen könne. „So droht eine Grüngasquote zur Mogelpackung zu werden, die Verbraucher erst in trügerischer Sicherheit wiegt und sie dann teuer zu stehen kommt“, so Ingbert Liebing. Auch der Deutsche Städtetag warnt: Da Öl- und Gasheizungen weiter erlaubt seien, könne dies den Ausbau der Fernwärme bremsen. Gerade in Ballungszentren sei sie ein zentraler Baustein für Resilienz und Versorgungssicherheit. Zwar gebe die neue Regelung Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Spielraum, jedoch sieht Eva-Maria Kröger, Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeisterin der Stadt Rostock, ein entscheidendes Problem: „Das

darf aber nicht dazu führen, dass die Städte und ihre Stadtwerke jetzt Geld in die Hand nehmen, um ganze Stadtquartiere auf Fernwärme umzustellen und sich dann nur einige wenige Haushalte anschließen. Bereits getätigte und vorbereitete Investitionen dürfen nicht gefährdet werden.“

Problematisch für die Klimaziele? Darüber hinaus sieht die Agora Energiewende mit den neuen Vorschlägen eine Vergrößerung der Klimaschutzlücke. „Die nun vorgelegten Maßnahmen verlängern die Abhängigkeit von fossilem Gas beim Heizen und bergen ein Preisrisiko für Haushalte“, heißt es in einer Pressemitteilung. Zudem müsse ein Rückfallmechanismus her, der spätestens 2030 greife, sollte der Gebäudesektor seine Klimaziele nicht erreichen.

Neue Perspektiven im Stadtverkehr

Urbane Seilbahnen als funktionaler Bestandteil moderner Mobilitätsnetze (BS) Städtische Verkehrssysteme stehen unter wachsendem Druck. Während Flächen knapp sind und bestehende Infrastrukturen an Kapazitätsgrenzen stoßen, gewinnen ergänzende, integrierbare Verkehrslösungen an Bedeutung. Urbane Seilbahnen werden dabei häufig technisch diskutiert – seltener jedoch systemisch eingeordnet.

Verfügung, doch für die fachliche ÖPNV-Diskussion ist weniger die Bauart entscheidend als die Frage ihrer Integration in bestehende Netzlogiken. Trotz ihrer infrastrukturellen Vorteile werden urbane Seilbahnen im deutschen ÖPNV häufig als Sonderlösung wahrgenommen. Diese Wahrnehmung ist weniger technisch begründet als der Ausdruck eines fehlenden Integrationsrahmens.

Anwendungslogiken und Integrationslösung ConnX Netzplanung im ÖPNV folgt etablierten Kategorien: Bus, Straßenbahn, U-Bahn, S-Bahn. Für seilgeführte Systeme existiert bislang kein etabliertes Einordnungsmodell, das Fragen der Linienlogik, Taktintegration, Tarifstruktur oder betrieblichen Schnittstellen systemisch beantwortet. Die daraus resultierende Entscheidungsunsicherheit ist daher primär fachlicher Natur. Nicht die technische

Machbarkeit steht im Vordergrund, sondern die Frage, wie ein solches System kohärent in bestehende Netzzusammenhänge integriert werden kann – ohne Insellösungen zu erzeugen.

Vor diesem Hintergrund kann ConnX als konzeptioneller Integrationsbaustein für den öffentlichen Personennahverkehr verstanden werden. Die von LEITNER entwickelte, marktreife Lösung verfolgt einen bislang einzigartigen Ansatz: Sie verbindet ein seilgeführtes System mit einem autonomen, fahrerlosen Fahrzeug auf eigener Trasse. In der Station wird die Kabine von der Seilführung gelöst und an das bodengebundene Fahrzeug übergeben, sodass für die Fahrgäste kein Umstieg erforderlich ist. Dadurch entsteht eine funktionale Verknüpfung zwischen seilgeführter und terrestrischer Infrastruktur: Topografische oder bauliche Barrieren können in der Luft überwunden und die Verbindung im Straßenraum fortgeführt werden; zusätzliche Umsteigepunkte werden reduziert, zugleich lassen sich Haltestellenstrukturen analog zu Bus- oder Straßenbahnsystemen integrieren. ConnX ist damit insbesondere als Beitrag zur Lösung von Netzlücken („Missing Links“) im ÖPNV konzipiert. Der Fokus verschiebt sich von der Einzelanlage hin zur Systemkohärenz – die

Viele große Kommunen haben ihre Wärmeplanung bereits beendet. Dazu zählt auch die Stadt Koblenz, die bereits 2024 ihre Wärmeplanung abgeschlossen hatte. Doch auch wenn aus einer Bestandsanalyse der Koblenzer Wärmeplanung hervorging, dass zu dem Zeitpunkt noch viele Öl- und Gasheizungen in Betrieb waren, sieht die Stadt durch die Gesetzesneuerungen keine Probleme für die Koblenzer Planung: Die Nachfrage bezüglich Wärmepumpen sei weiterhin gestiegen, Bürgerinnen und Bürger beschäftigten sich mit dem Thema und würden auch durch Informationsangebote motiviert, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen, erklärt die federführende Projektmanagerin, Laura Bell, von den Stadtwerken Koblenz. Allgemein seien keine größeren Auswirkungen durch den neuen Gesetzesentwurf für die Stadt zu erwarten. Mit der Wärmeplanung habe Koblenz bereits eine solide Grundlage für den Weg in Richtung Klimaneutralität geschaffen. „Deshalb ist es wichtig, dass der Gesetzgeber die angekündigten Änderungen in ein Gesetz überführt, um für alle Beteiligten Planungssicherheit zu schaffen.“

Seilbahn wird Teil eines durchgängigen Mobilitätskreislaufs.

Perspektive

Urbane Seilbahnen sind weder Allheilmittel noch Ersatz bestehender Hochleistungsnetze. Ihre Kapazität ist begrenzt, ihre Einsatzfelder sind spezifisch. Gleichzeitig eröffnen sie dort Optionen, wo konventionelle Systeme an räumliche oder infrastrukturelle Grenzen stoßen. Voraussetzung ist jedoch eine strukturierte fachliche Einordnung. Integrationslösungen wie ConnX zeigen, dass es nicht nur um die dritte Dimension im Stadtraum geht, sondern um die Einbindung in bestehende Verkehrsnetze. Gerade durch die Entwicklung von ConnX positioniert sich LEITNER klar als Systemhersteller, der weit über die reine Fertigung von Seilbahnen hinausdenkt und mit innovativen Konzepten zeigt, wie Seilbahnen als integraler Bestandteil eines umfassenden ÖPNV-Netzes funktionieren können.

LEITNER ist Teil der Unternehmensgruppe High Technology Industries (HTI), welche weltweit in den Bereichen Seilbahnen (Leitner, Poma, Bartholet und Agudio), Pistenfahrzeuge, Ketten-Nutzfahrzeuge und Vegetationsmanagement (Prinoth und Jarraff), Beschneiung und Staubbindesysteme (Demaclenko, Hkd und Wlp), digitalisiertes Skigebietsmanagement (Skadii), Windenergie (Leitwind) und seit Kurzem auch Wasserkraft (Troyer) tätig ist. 4.832 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktuell – verteilt auf weltweit 21 Produktionsstandorte und 104 Niederlassungen – für die Unternehmensgruppe HTI tätig. HTI erzielte 2024 einen Umsatz von 1,4 Milliarden Euro.

Konktakt: Maria Jäger

Marketing Communication Michael-Seeber-Straße 1 AT-6410 Telfs Tel. +43 (0)5262 621 21 3414 maria.jaeger@leitner.com www.leitner.com/de/presse/ Maurizio Todesco Unternehmenssprecher Brennerstraße 34 I-39049 Sterzing (BZ) Tel.: +39 0472 722115 Mob.: +39 335 772229 Maurizio.todesco@leitner.com

Die Dreiseilbahn „Téléo“ befindet sich in Toulouse, Frankreich.
Foto: BS/LEITNER
Die Integrationslösung ConnX bietet auch Straßentauglichkeit. Foto: BS/LEITNER

Mehr als ein Viertel des deutschen Energiebedarfs entfällt auf die Wärmeversorgung von Gebäuden, bisher überwiegend auf Basis von Erdgas und Heizöl. Entsprechend hoch sind die CO2Emissionen: In privaten Haushalten entstehen sie vor allem durch das Heizen und die Bereitstellung von Warmwasser. Im Jahr 2023 beliefen sich diese energiebedingten Emissionen auf rund 101 Millionen Tonnen CO2. Zwar entspricht diese einem Rückgang von gut 23 Prozent gegenüber 2010, doch die verbleibende Menge macht deutlich, wie groß die Herausforderung der Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich weiterhin ist.

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) gibt es erstmals einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Umsetzung der Wärmeplanung. Alle Bundesländer sind seitdem verpflichtet, flächendeckend kommunale Wärmepläne erstellen zu lassen. Die Fristen sind gestaffelt: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 fertigstellen, alle übrigen bis zum 30. Juni 2028. Damit liegen ab Mitte 2026 Wärmepläne für die einwohnerstärksten Kommunen vor – und damit für fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland.

Was eine gute Planung bringt Ein kommunaler Wärmeplan nimmt die Kommune als Ganzes in den Blick. Er beschreibt, welche Erneuerbaren Energien grundsätzlich infrage kommen, wo ein Ausbau von Wärmenetzen sinnvoll ist und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen nahe liegen. Der Umbau der Wärmeversorgung ist eng mit dem Ausbau und der Modernisierung von Infrastruktur verbunden und erfordert erhebliche Investitionen.

Wärmeplanung gewinnt an Tempo

Entscheidend wird die Qualität

(BS/Andrea Arnold-Drmić) Der Klimaschutz bleibt eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Deutschland verfolgt im Rahmen nationaler und internationaler Vereinbarungen das Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Die kommunale Wärmeplanung soll für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung den Rahmen liefern und nimmt bundesweit spürbar an Fahrt auf.

Für Gebäudeeigentümerinnen

und -eigentümer liefert die Wärmeplanung eine wichtige Orientierung, welche Versorgungsoptionen vor Ort künftig zur Verfügung stehen. Zusätzlich setzt der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl einen wirtschaftlichen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien. Der CO2-Preis ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Perspektivisch soll die nationale CO2-Bepreisung in das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS 2 für Gebäude und Straßenverkehr übergehen, mit einem geplanten Start ab 2028. Damit ist absehbar, dass fossiles Heizen künftig noch deutlich teurer wird.

Die Wärmeplanung der Kommunen hat seit Inkrafttreten des WPG – angestoßen durch eine vorherige Impulsförderung des Bundes – spürbar an Fahrt aufgenommen. Viele Kommunen sind frühzeitig aktiv geworden, nicht nur in Vorreiterländern, die schon vor dem Bundesgesetz eigene Vorgaben hatten, sondern auch dort, wo die Wärmeplanung erst durch das WPG seit 2024 verpflichtend ist. Die Zahlen verdeutlichen diese Entwicklung (siehe Grafik): Von insgesamt 10.775 Gemeinden arbeiten nach Analyse des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 5.157 Gemeinden an der Erstellung eines ersten Wärmeplans – das entspricht rund 48 Prozent. Weitere 1.359 Gemeinden – rund 13 Prozent – haben ihren Wärmeplan abgeschlossen. Die Zahlen stammen von Ende Dezember 2025 und sind eine Momentaufnahme, da laufend neue Gemeinden hinzu-

Kommunale Wärmeplanung in Deutschland

kommen und weitere Wärmepläne fertiggestellt werden.

In der Breite angekommen

Betrachtet man die Bevölkerung, zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Mehr als 56 Prozent der Menschen in Deutschland leben in Gemeinden, in denen aktuell an der Wärmeplanung gearbeitet wird. Weitere 29 Prozent wohnen in Kommunen mit bereits vorliegendem Wärmeplan. Schließen die Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung fristgerecht ab, wird bis Mitte 2026 fast die Hälfte der Bevölkerung in Gemeinden mit fertigem Wärmeplan leben. Nur für rund 15 Prozent der Bevölkerung ist derzeit kein Planungsstatus dokumentiert. Insgesamt ist die Wärmeplanung damit in der Breite angekommen und erreicht große Teile der Bevölkerung. Ein wichtiger Treiber für den frühen Einstieg der Kommunen in die Wärmeplanung war die Impulsförderung des Bundes, die vielerorts den Start erleichtert hat. Zugleich zeigen sich

Unterschiede zwischen den Bundesländern. Besonders weit ist die Wärmeplanung dort, wo bereits vor dem Bundesgesetz landesrechtliche Vorgaben galten. Baden-Württemberg zählt hier zu den Vorreitern: Dort liegen inzwischen in 316 Gemeinden fertige Wärmepläne vor. Das entspricht mehr als 28 Prozent. Gemessen an den gesetzlichen Fristen ist der bisher erreichte Stand als deutlicher Fortschritt zu bewerten. Der Großteil der Gemeinden, die derzeit an einem ersten Wärmeplan arbeiten, hat weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist erst Mitte 2028 zur Fertigstellung verpflichtet.

Viele Kommunen haben damit lange vor Ablauf der gesetzlichen Fristen mit der Planung begonnen. Gleichzeitig rückt zunehmend der Inhalt der Wärmepläne in den Fokus. In einer tiefergreifenden Analyse des BBSR wurden zudem die ersten 342 veröffentlichten Wärmepläne ausgewertet. Die Analyse zeigt, dass sich die Pläne in Umfang, An-

nahmen und Detailtiefe teils stark unterscheiden und zentrale Grundlagen nicht immer gut nachvollziehbar sind. Zu hinterfragen ist beispielsweise die häufig angenommene dauerhaft hohe Sanierungsrate. Sie kann dazu führen, dass der künftige Wärmebedarf zu niedrig angesetzt wird – mit Folgen für die Planung der späteren Wärmeerzeugung und der entsprechenden Infrastruktur. Eine stärkere Standardisierung könnte hier Abhilfe schaffen, Vergleichbarkeit erhöhen und Plausibilitätsprüfungen erleichtern. In den kommenden Jahren wird es daher nicht nur auf die flächendeckende Erstellung von Wärmeplänen ankommen, sondern insbesondere auf die Qualität und die notwendige Umsetzbarkeit. Entscheidend wird sein, ob die Wärmepläne als tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen dienen und damit wirksam zur Umsetzung der Wärmewende beitragen können.

Andrea ArnoldDrmić ist seit 2023 Wissenschaftliche Referentin im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in Bonn. Zuvor arbeitete sie in der Abteilung Umwelt des Statistischen Bundesamtes. Foto: BS/privat

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Behörden Spiegel: Wie groß ist der Sanierungsbedarf der Brücken in Köln – und wie priorisieren Sie, welche Bauwerke als erstes angegangen werden?

Sonja Rode: Die Stadt Köln ist Baulastträger von 438 Brücken, davon vier Rheinbrücken, die 75 Prozent der Kölner Gesamtbrückenfläche ausmachen und nacheinander zur Gesamtinstandsetzung vorgesehen sind. Bezogen auf die Rheinbrücken befindet sich die Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke in der Umsetzung, anschließend folgen Severinsbrücke, Deutzer Brücke und die Zoobrücke. Darüber hinaus haben wir den Sanierungsbedarf der Brücken in Köln und auch der weiteren Ingenieurbauwerke in unserem Sanierungsprogramm Masterplan Ingenieurbauwerke erfasst. In der ersten Stufe, die bis 2040 angesetzt ist, werden die Bauwerke mit einer Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichend) bis 4,0 (ungenügend) berücksichtigt. In Summe unterhalten wir 2.500 Teilbauwerke. Über ein digitales Auswertungstool auf Grundlage des geografischen Informationssystems Köln GIS können aktuelle Bauwerksinformationen abgefragt werden. Das Bauwerksmanagement unseres Amtes hat zur Priorisierung Kennwerte ermittelt, die z. B. den Bauwerkszustand, das Alter des Bauwerks, besondere Schadensbilder und die Verkehrsbedeutung berücksichtigen. Daraus ergibt sich die Dringlichkeitsreihung der Arbeitsaufgaben. Ermittelt wurden 40 Bauwerke mit Handlungsbedarf.

Brückentechnologie

Zwischen Sanierungsstau und Innovation

(BS) Mit über 400 Brücken steht Köln vor enormen Sanierungsaufgaben. Amtsleiterin Sonja Rode erklärt, wie die Rheinmetropole Prioritäten setzt, Sicherheit gewährleistet und mit digitalen Verfahren und nachhaltigen Materialien die Infrastruktur von morgen gestaltet. Die Fragen stellte Julian Faber.

Behörden Spiegel: Brückensanierungen sind technisch komplex und dauern oft sehr lange. Welche Maßnahmen treffen Sie, um gleichzeitig Verkehrsfluss und Sicherheit zu gewährleisten?

Rode: Eine grundlegende Basis für alle Entscheidungen über Bauwerksinstandsetzungen ist die regelkonforme Überwachung der Ingenieurbauwerke nach DIN 1076. Mit dem Instrumentarium der DIN und weiteren fachlichen Richtlinien wird die sichere Nutzung der Bauwerke geregelt. Die Prüfberichte der Bauwerksprüfung zeigen den Handlungsbedarf an und die Betrachtung im Zusammenhang aller relevanten Bauwerke ermöglicht die entsprechende Priorisierung der Maßnahmen. Fast alle Prüfungen werden durch eigenes zertifiziertes Personal durchgeführt. Die Stadt Köln ist hierfür seit Jahren Mitglied im Verein zur Förderung der Qualitätssicherung und Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieuren der Bauwerksprüfung (VFIB), um einen hohen, der Art und Bedeutung der städtischen Bauwerke angemessenen Standard zu gewährleisten.

Projektbeschleunigungen erproben wir über Totalunternehmervergaben, die Baufirma bringt sich früh in die Planung ein, vorhandene Fachexpertise zur Umsetzung wird genutzt. Auch neue Bauverfahren, wie der Schnellbau in Modulbauweise, werden zur Vergabe des Bauauftrags vorbereitet. Um Bauwerke bis zur anstehenden Sanierung oder einem Ersatzneubau verkehrssicher zu erhalten und vor Überlastung zu schützen, sind z. B. Teileinziehung von Fahrspuren oder Gewichtsbeschränkungen möglich.

Behörden Spiegel: Wie wirken sich Fachkräftemangel, steigende Baukosten und Materialengpässe auf Ihre Brückenprojekte aus – und wie gehen Sie damit um?

Rode: Die Projektfortschritte werden vor allem durch die Verfügbarkeit des Personals begrenzt. Trotz der zunehmend schlechter werdenden Bausubstanz steht aktuell kein weiteres Personal zur Ertüchtigung der Bauwerke zur Verfügung. Aus diesem Grund priorisieren wir die Maßnahmen und arbeiten diese nacheinander ab. Unvorhergesehenes, wie der Schiffsanprall im Oktober 2022 an den Überbau der Niehler Hafenbrücke, bringen diese Priorisierung leider manchmal durcheinander.

Behörden Spiegel: Inwieweit setzen Sie bei der Sanierung bereits auf innovative Bauweisen, digitale Planungstools oder neue Materialien, um Effizienz und Nachhaltigkeit zu steigern?

Rode: Bei den vier städtischen Rheinbrücken hat jede ihre eigene individuelle und zur Zeit ihrer Errichtung innovative Bauweise. Diese Tradition setzen wir fort und berücksichtigen im Wettbewerb zu den beiden neuen Rheinquerungen für Zufußgehende und Radfahrende bereits Nachhaltigkeitsaspekte über die

Bilanzierung des Materialeinsatzes hinsichtlich CO2-Bilanz. Planungen werden zunehmend mit der Building-Information-ModelingTechnologie aufgestellt. Die Bauwerksprüfung verwendet Scanverfahren zur Bestandserfassung. Ein aktueller Brückenersatzneubau im Landschaftsschutzgebiet wird mit Blockholzträgern umgesetzt – auch ein Beitrag zum Klimaschutz aufgrund der CO2-speichernden Funktion.

Behörden Spiegel: Die Stadt Köln plant zwei neue Brücken, um die rechts- und linksrheinischen Stadtteile besser zu verbinden. Welche langfristigen Ziele und Erwartungen knüpfen Sie an dieses Vorhaben?

Rode: Kölns Mobilitätsstrategie setzt auf den Ausbau des Umweltverbunds, also die Förderung von Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Nahverkehr. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs soll reduziert werden. Die neuen Brücken sind ein wesentlicher Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Sie bieten eine attraktive, sichere und barrierefreie Querung und machen den Wechsel auf das Fahrrad oder das Zufußgehen auch für Alltagswege noch einfacher. Die Brücken dienen somit sowohl der Mobilitätswende als auch der Aufwertung des Rheinraums. Durch deren innovative Gestaltung sollen sie sich nahtlos in das Stadtbild und die bestehende Brückenfamilie einfügen sowie die Verbindung zwischen den links- und rechtsrheinischen Stadtteilen stärken. Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und langfristige Wartungsfreundlichkeit sind dabei die zentralen Planungsprämissen der Stadt.

Es hat sich viel bewegt in Richtung besserer Mobilität in Deutschland in den letzten Jahren: Der ÖPNV hat sich vielerorts dank der Integration von Mieträdern, On-Demandangeboten, Carsharing und nicht zuletzt des Deutschlandtickets ernsthaft auf den Weg zum Mobilitätsdienstleister gemacht. Die Bundesregierung hat eine Strategie für den Fußverkehr veröffentlicht und immer mehr Städte und Landkreise schaffen alltagstaugliche Fahrradinfrastruktur.

Vom Verkehrsdenken zur Mobilitätspolitik

Auch die verkehrspolitischen Debatten in Städten und Gemeinden haben sich verändert. Vor zehn Jahren waren die viele Debatten noch geprägt von Diskussionen über den Pkw und die Straße. Heute wird stattdessen über deutschlandweit einheitliche Tarife für den öffentlichen Verkehr, die Finanzierung des ÖPNV-Ausbaus, den Bau von Fahrradschnellwegen, die Finanzierung der Schiene, von Sharing-Systemen für den ländlichen Raum und Mobilitätsgesetzen gesprochen. In Städten und Gemeinden wird heute stärker als früher erst einmal danach gefragt, welche Art Mobilität für wen notwendig ist und wie diese umweltfreundlich und für alle bezahlbar erfolgen kann, bevor anschließend passende Lösungen gesucht werden. Das ist ein Fortschritt, den wir neben engagierten und mutigen Verkehrspolitikerinnen und -politi-

Mehr als Infrastruktur

Mobilität entsteht im Miteinander

(BS/Ann-Kathrin Schneider/André Bruns) In vielen deutschen Städten hat die Mobilitätswende an Fahrt aufgenommen. Mobilitätsmanagement kann einen entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass es damit weitergeht.

kern insbesondere auch dem Druck der Zivilgesellschaft und nicht zuletzt den unzähligen kompetenten Verkehrsplanerinnen und -planern sowie Mobilitätsmanagerinnen und -managern verdanken. Diese haben –nicht immer offensichtlich – einen grundlegenden Perspektivwechsel vollzogen: weg von der technischen Sicht auf den Verkehr, hin zum Blick auf die Mobilität als soziales Phänomen, inklusive der Frage, wie wir uns als mobile Menschen dabei unterstützen können, unabhängiger von fossilen Fortbewegungsarten am öffentlichen Leben teilzuhaben – wie wir also letztlich mehr Wahlfreiheit für eine nachhaltige Mobilität schaffen können.

Verkehr, der verbindet Doch während einerseits der skizzierte Fortschritt vielerorts real erlebbar ist, zeigen sich genauso deutlich gegenläufige Tendenzen: Nachhaltige Mobilität wird zum Konfliktthema. Insbesondere dann, wenn es konkret wird, wenn aus Auto- Busspuren und aus Parkstreifen Radwegen oder Parklets werden. Slogans wie „Berlin, lass Dir das Auto nicht verbieten“ auf Wahlplakaten sind Indizien einer daraus folgenden, aus fachlicher Sicht unproduktiven Politisierung und

Polarisierung. Es steht zu befürchten, dass auch in den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus der Verkehr eines der Felder sein wird, in welchem (ebenso unproduktive) ideologische Grabenkämpfe ausgetragen werden. Dabei könnte Mobilität ganz anders diskutiert werden: nicht als spaltendes, sondern als integrierendes Thema. Und so wird es vielerorts auch diskutiert. Überall dort, wo die Mobilitätswende nicht als reine Planungsaufgabe verstanden wird, sondern vor allem als gesellschaftlicher Wandel, als Ergebnis produktiver Politisierung im Sinne ergebnisorientierter Aushandlungsprozesse. Überall dort, wo ein Gesamtkonzept für Mobilität erarbeitet wird, wo Beteiligung großgeschrieben wird und faire Teilhabemöglichkeiten im Mittelpunkt stehen. Überall dort, wo Mobilitätsmanagement gemacht wird. Denn das Mobilitätsmanagement als „Lösungssuchmaschine“ für bessere Mobilität setzt bei den Mobilitätsbedürfnissen an und ermöglicht ebensolche produktiven Aushandlungsprozesse als Basis für die konkrete Umsetzung besserer Mobilität: vor der eigenen Haustür, in Land und Stadt.

Mobilitätsmanagement wird in vielen Städten Deutschlands bereits eingesetzt. Auf der im Mai in Frankfurt a. M. stattfindenden Deutschen Konferenz für Mobilitätsmanagement DECOMM werden mehr als 400 Expertinnen und Experten zusammengekommen, um miteinander zu diskutieren, wie mit Mobilitätsmanagement die Mobilitätswende konkret gemacht wird. Verkehrsverbünde, Verwaltung, Unternehmen, Politik, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger werden auf der Konferenz gemeinsam passgenaue Mobilitätsmanagementlösungen für die Mobilität der Zukunft entwickeln.

Mobilität als Zukunftsaufgabe

Auf der DECOMM wird sichtbar werden, wie Mobilitätsmanagement heute schon in ganz Deutschland umgesetzt wird. Da sind Lastenräder plötzlich keine Triggerpunkte mehr, sondern willkommene Verkehrsmittel für Handwerkerinnen und Schornsteinfeger. Da werden On-Demandfahrzeuge als kostengünstige und komfortable Zubringer zu Bus und Bahn verstanden und geschätzt. Da nutzen Menschen die App des regionalen Verkehrsverbunds, um sich ein Auto für den Familienausflug zu mieten oder ein

Fahrrad für den Weg von der SBahnstation zum Ausbildungsplatz. Da bleiben Unternehmen auch trotz Großbaustellen auf Straße und Schiene erreichbar, weil Kommunen und Arbeitgeber Pendlerinnen und Pendlern passende Alternativen zur Verfügung stellen. Wir als Deutsche Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) e. V. verbinden Mobilitätsmanagerinnen und -manager in ganz Deutschland und unterstützen die Qualifizierung und Vernetzung derselben auf Ebene der Bundesländer. Denn wir sehen, dass Mobilitätsmanagement ein wirkungsvoller Hebel ist, um gute Lösungen und tragfähige Kompromisse für die Mobilität der Zukunft zu suchen und zu finden.

Ann-Kathrin Schneider ist seit 2024 Geschäftsführerin der Deutschen Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM e. V.). Foto: BS/DEPOMM

Prof. Dr. André Bruns ist seit 2025 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM e. V.). Foto: BS/DEPOMM

Sonja Rode ist Diplom-Ingenieurin und leitet das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahn der Stadt Köln. Foto: BS/privat
Foto: BS/barks, stock.adobe.com

Als zahlenaffine Persönlichkeit gestalten Sie unser Finanzmanagement von morgen.

Der Landkreis Augsburg ist mit über 260.000 Bürgerinnen und Bürgern der zweitgrößte Landkreis Bayerns. Zwischen lebendiger Wirtschaftsregion und idyllischer Natur gestaltet der Landkreis Augsburg als moderner Dienstleister und bedeutender Arbeitgeber in der Region mit seinen rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Zukunft des Augsburger Landes. Wir suchen Sie aufgrund einer Altersnachfolge zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Fachbereichsleitung und Kämmerin / Kämmerer (w/m/d)

Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 15 BayBesG bzw. bis Entgeltgruppe 15 TVöD.

Sie verstehen Finanzen als aktives Gestaltungsfeld. Als innovative Führungspersönlichkeit mit Weitblick verantworten Sie den gesamten Fachbereich Finanzen – von der Haushaltsplanung über das Beteiligungscontrolling bis zur Vermögens- und Schuldensteuerung. Mit Eigeninitiative und Innovationskraft entwickeln Sie unsere modernen Finanzstrukturen konsequent weiter. Dabei verbinden Sie strategische Stärke mit echter Teamorientierung für ein leistungsstarkes Umfeld, in dem gegenseitige Wertschätzung gelebt wird.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Elisa Heinen, Raza Hoxhaj oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Gestalten Sie eine nachhaltige soziale Infrastruktur für die Zukunft Lünens.

Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.

Im Dezernat III mit den vier Fachbereichen Jugend; KiTa; Schule und Sport; Wohnen, Soziales und Inklusion werden die sozialen Belange der Stadt Lünen, unter besonderer Berücksichtigung der Querschnittsaufgabe Bildung, federführend verantwortet und gesteuert.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit als

Beigeordnete * Beigeordneter (w/m/d) Dezernat III – Jugend; KiTa; Schule und Sport; Wohnen, Soziales und Inklusion

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe B 3 LBesG NRW zuzüglich einer Aufwandsentschädigung nach der Eingruppierungsverordnung NRW. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Waishna Kaleth oder Julia Schwick gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Zukunft gestalten im Ahrkreis – mit Herz, Verantwortung und Wirkung.

Die Kreisverwaltung Ahrweiler steht für ein starkes Miteinander und vielfältige Aufgaben: von sozialen Leistungen über Jugendhilfe bis hin zu Gesundheit und Katastrophenschutz. Wir sind nicht nur Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch ein großer Arbeitgeber der Region. Unsere rund 700 Mitarbeitenden setzen sich täglich dafür ein, den Kreis als attraktiven Lebens- und Arbeitsraum weiterzuentwickeln.

Das Ahrtal ist nach der Flutkatastrophe 2021 geprägt von Herausforderungen, und zugleich von außergewöhnlichen Chancen. Der Wiederaufbau eröffnet Raum für neue Ideen, nachhaltige Konzepte und innovative Lösungen. Gemeinsam treiben wir zentrale Zukunftsthemen voran: von Hochwasservorsorge über den Ausbau unserer Schulen bis hin zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts im gesamten Kreisgebiet – vom Rhein bis in die Eifel.

In diesem dynamischen Umfeld suchen wir zum 3. Quartal 2026 im Rahmen einer Altersnachfolge eine engagierte Persönlichkeit als

Fachbereichsleitung Jugend, Soziales und Gesundheit (w/m/d)

Die Vergütung erfolgt nach EG 15 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 15. Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Josefine Harig, Elisa Heinen und Waishna Kaleth gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Räume prägen Menschen. Menschen prägen Räume.

Die Bundesstiftung Baukultur hat den Zweck, das Bewusstsein für die Belange der Baukultur bei Bauschaffenden und in der Öffentlichkeit zu stärken und das Leistungsniveau des Bau- und Planungswesens in Deutschland national wie international besser herauszustellen. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Potsdam.

Zum 1. Oktober 2026 suchen wir eine engagierte, überzeugende und kreative Führungspersönlichkeit als

Vorsitzende / Vorsitzender (w/m/d) des Vorstands

Der Vorstand wird vom Stiftungsrat für bis zu fünf Jahre bestellt. Eine erneute Bestellung ist möglich. Die Vergütung der/des Vorsitzenden erfolgt vergleichbar der Besoldungsgruppe B 4 BBesO (Ost).

Die oder der Vorsitzende des Vorstands pflegt mit den Gremien der Stiftung – dem Stiftungsrat und dem Beirat – sowie mit der Stellvertretung, der Rechtsaufsicht und dem Zuwendungsgeber eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Wir suchen eine Persönlichkeit, die dazu in der Lage ist, neue Projekte und Prozesse anzustoßen, weiterzuentwickeln und konsequent umzusetzen.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Julia Schwick, Waishna Kaleth oder Edmund Mastiaux gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

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Die Stadt Greven sucht Verstärkung.

In Greven an der Ems leben knapp 40.000 Menschen, rund 440 Beschäftigte kümmern sich in der städtischen Verwaltung und den kommunalen Betrieben um deren Anliegen. Auf kurzen Wegen und in großer Nähe zu den Einwohnerinnen und Einwohnern gestalten wir gemeinsam unsere Stadt. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Jugendamtsleitung (w/m/d)

Die Vollzeitstelle ist unbefristet und wird nach Entgeltgruppe 13 TVöD VKA vergütet. Unser Jugendamt wird im Organigramm der Stadt Greven als Fachdienst Soziale Dienste und Jugendarbeit dem Fachbereich 3, Soziales, Jugend, Bildung zugeordnet. Es besteht im Wesentlichen aus den Teams Soziale Dienste, Verwaltung, Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit. Im Jugendamt arbeiten aktuell etwa 35 Mitarbeiter*innen, inkl. der vier Teamleitungen, die zusammen ein Budget von ca. 36 Millionen Euro verwalten.

Es ist unser besonderes Anliegen, Familien in den vielfältigen und herausfordernden Situationen angemessen und wertschätzend zu begleiten und die Stadt Greven familienfreundlich zu gestalten.

Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft

Wir bei der Stadt Wolfsburg.

Mit über 3.000 Mitarbeitenden gestalten wir bei der Stadtverwaltung gemeinsam die Zukunft Wolfsburgs und bieten den über 128.000 Einwohnerinnen und Einwohnern so einen zuverlässigen Service. Wir stehen für VielWert - für die Vielfalt der Menschen, Aufgaben und Karrieremöglichkeiten sowie für Wertschätzung unter- und füreinander. Ob Sie Ihre Karriere im öffentlichen Dienst starten oder bereits Erfahrung haben: Bei uns finden Sie zahlreiche Einstiegsmöglichkeiten und die Chance, aktiv an der Weiterentwicklung unserer Stadt mitzuwirken. Machen Sie Ihren nächsten beruflichen Schritt zu Ihrem persönlichen VielWert!

Die Stadt steht vor tiefgreifenden Veränderungen: demografischer Wandel, Strukturwandel, steigende Anforderungen an soziale Teilhabe und die Digitalisierung öffentlicher Leistungen. Der Geschäftsbereich Soziales spielt dabei eine Schlüsselrolle für soziale Sicherung, Inklusion und gesellschaftlichen Zusammenhalt - in der Gesamtstadt wie in den Quartieren.

Für die strategische Weiterentwicklung dieses Bereichs suchen wir eine erfahrene, durchsetzungsstarke Führungspersönlichkeit als

Geschäftsbereichsleitung (w/m/d) für den Geschäftsbereich Soziales

Die Eingruppierung dieser attraktiven Stelle erfolgt je nach Qualifikation und Erfahrung bis Besoldungsgruppe A 16 NBesO bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD-V (VKA). Interessiert?

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Josefine Harig oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung.

Lassen Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bitte über die zfm-Jobbörse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Personalberatung für die Kommunalwirtschaft und die öffentliche Verwaltung

Krisen gehören inzwischen zum Alltag staatlichen Handelns. Pandemie, Energiekrise, Fluchtmigration, Cyberrisiken oder Naturereignisse stellen Verwaltungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen geopolitische Spannungen und militärische Konflikte, etwa der seit vier Jahren andauernde Ukraine-Krieg und, ganz aktuell die Eskalation im Nahen Osten. Für staatliche Institutionen stellt sich damit zunehmend eine grundlegende Frage: Wie resilient sind unsere Verwaltungsstrukturen gegenüber tiefgreifenden und teilweise abrupten Veränderungen?

Gerade Landkreise übernehmen zentrale Aufgaben in der Gefahrenabwehr, im Katastrophenschutz und bei der Koordination staatlicher Maßnahmen. Ihre organisatorische Leistungsfähigkeit ist daher ein entscheidender Faktor für die Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt. Vor diesem Hintergrund wurde untersucht, wie belastbar kommunale Verwaltungsstrukturen in außergewöhnlichen Belastungssituationen sind und in welchem Maße sie organisatorisch

Kommunales Krisenmanagement

Wie bleiben kommunale Verwaltungsstrukturen in außergewöhnlichen Belastungssituationen handlungsfähig? Dies macht der Hessische Rechnungshof in einem Reifegradmodell sichtbar.

auf Krisensituationen vorbereitet sind, um auch unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu bleiben. Im Mittelpunkt standen zentrale Bausteine eines kommunalen Resilienzmanagements: eine systematische Risikoanalyse, klare Krisen- und Entscheidungs-

Reifegrad des kommunalen Resilienz- und Nachhaltigkeitsmanagements und der Haushaltslage Landkreise Zivilschutz Resilienz an Schulen

1) Gesamt-Bewertung für alle Handlungsfelder:

sachgerecht = mindestens 67 Prozent; teilweise sachgerecht = zwischen 34 und 66 Prozent; nicht sachgerecht = zwischen 0 und 33 Prozent. Der Reifegrad des kommunalen Resilienz- und Nachhaltigkeitsmanagements und der Haushaltslage ergibt sich aus der Summe der maximal zu erreichenden Punkte aus den Handlungsfeldern (Zivilschutz, Resilienz an Schulen, Katastrophenschutz, IT-Sicherheit, Geflüchtete und Integration sowie Nachhaltigkeitsmanagement). Die Bewertung erfolgte analog der Gesamt-Bewertung für alle Handlungsfelder. Eine Gewichtung der einzelnen Teilbereiche wurde nicht vorgenommen. Grafik: BS/Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften, Kommunalbericht 2025, S. 226, LTagDrs. 21/2980 vom 21.11.2025

Um den aktuellen Herausforderungen wie dem Wandel der Arbeitswelt, Effi zienzsteigerung und Ressourcenoptimierung strategisch zu begegnen, plant die Stadt Frankfurt (Beteiligungsmanagement 20.3) gemeinsam mit einem privaten Anbieter, eine zukunftsgerichtete KI-Strategie im Beteiligungsmanagement zu erarbeiten. Die Software kann sowohl „on-premise“ auf eigenen Rechnern als auch in IT-Rechenzentren oder in der Cloud (DSGVO-konform) bereitgestellt werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Software ist das intelligente Wissensmanagement, das intelligente Recherchen, Zusammenfassungen und Analysen auf Grundlage interner Informationen (Dokumente die nach Belieben in einem gesicherten Raum gespeichert oder gelöscht werden können) ermöglicht. Jedes KI-Ergebnis kann zusätzlich bis zur Originalquelle zurückverfolgt und verifiziert werden.

In kleinen Schritten

Um dem statistisch häufi gen Scheitern von IT-Projekten durch unklare Zieldefinitionen entgegenzuwirken, wurde das Projekt in einige Teilziele unterteilt. Das erste Teilziel des Projekts zur Einführung einer KI ist die genaue Analyse der KI-Anwendungsbereiche im Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt inklusive der Konzeption

strukturen, leistungsfähige Kommunikations- und IT-Strukturen sowie geeignete Steuerungs- und Lernprozesse innerhalb der Verwaltung. Diese Elemente wurden in einem Reifegradmodell des kommunalen Resilienzmanagements zusammengeführt.

Das Reifegradmodell macht sichtbar, dass nicht alle Verwaltungen gleichermaßen gut auf mögliche Krisensituationen vorbereitet sind. Resilienzmanagement ist eine komplexe organisatorische Aufgabe. Krisen lassen sich in der Regel nicht exakt vorhersagen. Verwaltungen müssen deshalb Strukturen schaffen, die auch unter unsicheren Bedingungen funktionieren und auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet sind.

Im Kern lassen sich dabei drei Ebenen unterscheiden: präventiv, detektiv und reaktiv.

Präventive Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken frühzeitig zu erkennen und Vorsorge zu treffen – etwa durch Risikoanalysen, Notfallkonzepte oder regelmäßige Übungen.

Detektive Elemente helfen, Störungen oder Angriffe rechtzeitig

Foto: BS/Inrow Studio, stock.adobe.com

zu erkennen. Frühwarnsysteme, funktionierende Kommunikationswege und sichere IT-Strukturen spielen dabei eine zentrale Rolle. Reaktive Fähigkeiten entscheiden schließlich darüber, wie schnell und wirksam Verwaltungen im Krisenfall handeln können. Klare Entscheidungsstrukturen und eingespielte Abläufe sind dafür entscheidend. Resilienz ist zudem kein einmal erreichter Zustand. Sie ist ein dauerhafter Entwicklungsund Lernprozess der Verwaltung. Strukturen müssen regelmäßig überprüft, geübt, Krisenerfahrungen ausgewertet und organisatorische Schwächen frühzeitig erkannt werden. Die Untersuchung zeigt zugleich, dass Resilienz nicht allein von

Dr. Ulrich Keilmann

leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

KI begegnet dem Wandel der Arbeitswelt

Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt am Main

(BS/Lars Scheider/Erik Wagner/Alexander Feldmann/Christoph Klug*) Für die Stadt Frankfurt am Main hatte der IT-Strategierat eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die sich ausführlich mit den Chancen und Risiken von KI in der Stadtverwaltung beschäftigt. Die zuletzt von der Arbeitsgruppe durchgeführte Umfrage zur Verwendung von KI-Systemen in den Ämtern der Stadt Frankfurt zeigt, dass die KI bereits in der Stadtverwaltung angekommen ist und zunehmend an Bedeutung gewinnt.

einer KI-Strategie. Dadurch ergeben sich für das Beteiligungsmanagement 20.3 folgende Mehrwerte:

• Das darauffolgend zu entwickelnde Tool verringert den Recherche- und Suchaufwand der MA deutlich und schafft somit Zeit für eine tiefergehende Analyse der Beteiligungsgesellschaften

• Effizienzsteigerung durch gezielten KI-Einsatz

• Erhöhung der Innovationsfähigkeit und Modernisierung der Verwaltungsprozesse

• klare Leitlinien für Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance

• Stärkung der Akzeptanz und Kompetenz im Umgang mit KI bei Mitarbeitenden Die weiteren Teilziele sollen im Rahmen der KI-Anwendungsbereiche und der Konzeption der KIStrategie entwickelt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der

Grafik: BS/Scheider

Entlastung und Unterstützung der Mitarbeitenden bei deren Kernaufgaben.

Um die KI-Anwendung auf ihre Kompatibilität mit den Anforderungen des Beteiligungsmanagements und ihre Praxistauglich-

einzelnen technischen Lösungen abhängt. Entscheidend sind funktionierende organisatorische Strukturen, klare Zuständigkeiten, belastbare Kommunikationswege und eine Verwaltung, die auch unter Zeitdruck handlungsfähig bleibt. Aus dieser Logik ergeben sich drei Konsequenzen für die Praxis:

1. Resilienz erfordert entschlossenes Handeln. Risiken müssen frühzeitig erkannt, Strukturen aufgebaut und regelmäßig überprüft werden. Resilienz entsteht nicht durch Konzepte allein, sondern durch konkrete organisatorische Maßnahmen.

2. Resilienz entsteht nicht im Wettbewerb der Kommunen, sondern durch Zusammenarbeit. Krisen machen nicht an Gemeindeoder Kreisgrenzen halt. Vertrauen, abgestimmte Verfahren und gemeinsam eingeübte Strukturen sind zentrale Voraussetzungen für eine funktionierende Krisenbewältigung.

3. Nicht jede Kommune muss Lösungen selbst entwickeln. Gerade kleinere Verwaltungen stoßen schnell an personelle und organisatorische Grenzen. Interkommunale Kooperationen und gemeinsame Strukturen können helfen, Kompetenzen zu bündeln und Resilienz dauerhaft zu stärken.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Kommunalbericht 2025, Hessischer Landtag, Drucksache 21/2980 vom 21. November 2025, S. 207 ff. Der vollständige Bericht ist kostenfrei unter https://rechnungshof.hessen.de abrufbar.

keit zu überprüfen, wurden als Testcases die für die Gremienbetreuung und das Beteiligungscontrolling wichtigen Analysen der Jahresabschlussberichte und Wirtschaftspläne in den Fokus genommen. Natürlich sind auch weitere Funktionen schon jetzt konkret für die Recherche möglich. Ein schrittweiser Aufbau dieser Funktionen ist konzeptionell berücksichtigt.

Keine Sonderzuweisungen Auch dieses IT-Projekt „KI-Anwendung“ bestätigt die Notwendigkeit, für ein professionell aufgestelltes Beteiligungsmanagement möglichst frühzeitig den Prozess der strategischen Personalplanung zu platzieren, sodass entsprechende Maßnahmen zur Realisierung ergriffen werden können. So wurde vor rund einem Jahr im Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt

durch die Aufstellung eines vierten Sachgebiets „Digitales Beteiligungsmanagement“ eine entsprechende Grundlage geschaffen. Dabei erfolgt für das Projekt KI-Anwendung (wie für die anderen IT-Projekte auch) keinerlei gesonderte Personalzuweisung. Vielmehr wurden aus den bestehenden drei Sachgebieten besonders IT-affine Mitarbeiter zusammengezogen, die jedoch in ihrer Kernaufgabe Unternehmensbetreuerinnen und Unternehmensbetreuer bleiben. KI-Anwendung ist also kein Selbstzweck, sondern vor dem Hintergrund der immer knapperen Personalressourcen zwingend notwendig, damit das Thema Beteiligungsmanagement weiter funktionsfähig bleibt.

*Lars Scheider ist seit über 20 Jahren Verwaltungsdirektor und Abteilungsleiter Beteiligungsmanagement bei der Stadtkämmerei der Stadt Frankfurt a. M. Erik Wagner ist Sachgebietsleiter Digitalisierung Beteiligungsmanagement und zertifizierter KI-Spezialist. Alexander Feldmann ist Projektleiter für die Projekte „Einführung einer hybriden KI für das Beteiligungsmanagement“ der Stadt Frankfurt am Main.

Christoph Klug ist nebenamtlicher Dozent für Wissenschaftliches Arbeiten an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management (HöMS).

Die Reifegrade von Resilienz

Dabei erkannte die Kommission an, dass Spielbankunternehmen – ebenso wie die mit ihnen in Konkurrenz stehenden gewerblichen Spielhallen – der kommunalen Vergnügungssteuer zu unterwerfen sind. Indes erachtete die Kommission in ihrem vorzitierten Beschluss die Regelung im Hamburgischen Spielbankgesetz, welches eine fiktive, allein in den Landeshaushalt fließende Ausgleichsabgabe festsetzt, für beihilferechtskonform. Diese Regelung, so, wie sie im Spielbankgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg gewählt wurde, beraubt die Kommunen eines guten Teils der Einnahmen, die sie nach den Feststellungen des Beschlusses vom 20. Juni 2024, wonach die Spielbankunternehmen ihnen Vergnügungssteuer schulden, gehabt hätten.

Sonderbesteuerung

Gegenstand des Beschlusses vom 20. Juni 2024 sind die wirtschaftlichen Vorteile, die Spielbankunternehmen in Deutschland dadurch genießen, dass sie einer anderen Besteuerungssystematik unterliegen als die mit ihnen im Wettbewerb stehenden gewerblichen Spielhallen. Dadurch eine geringere Steuergesamtbelastung zu tragen haben als Letztere.

Einerseits unterliegen Spielbankunternehmen nach Maßgabe der einschlägigen Landesspielbankgesetze stets einer sog. Spielbankabgabe, sog. zusätzlichen Leistungen und, in einigen Bundesländern, auch einer Gewinnabgabe. Bemessungsgrundlage (für die Spielbankabgabe und die zusätzlichen Leistungen) ist zumeist der sog. Bruttospielertrag (nachfolgend kurz bezeichnet als: „BSE“), unter dem der Spieleinsatz, also der Betrag,

HANDLUNGSFÄHIGKEIT

ERHALTEN UND STÄRKEN

4. Mai 2026 Mannheim

Umgeleitete Steuergelder

Das „Hamburger Modell“ und die Vergnügungssteuer

(BS/Dr. Andreas Bartosch) Die Europäische Kommission hatte einen Negativbeschluss angenommen, in dem sie die Steuerregelungen in den 16 deutschen Landesspielbankgesetzen betreffend die besondere Besteuerung von staatlichen Spielbankunternehmen für EU-beihilferechtswidrig erachtete und die Rückforderung von gewährten Steuervorteile anordnete.

Als Gesetzgeber haben sich die Länder mit der Sonderbesteuerung gute Karten ausgeteilt.

den der Spieler aufwendet, abzüglich der an den Spieler ausgezahlten Gewinne zu verstehen ist. Andererseits unterliegen die gewerblichen Spielhallen (genauso wie alle anderen Unternehmen) einer Reihe allgemeiner Steuern, hauptsächlich der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und dem damit zusammenhängenden Solidaritätszuschlag‚ der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer. Die Gesamtheit dieser Einzelsteuern stellt das sog. „Normalbesteuerungssystem“ dar, welches der Beschluss vom 20. Juni 2024 zugrunde legt.

Die Differenz zwischen der (höheren) Belastung im „Normalbesteuerungssystem“ und der niedrigeren Besteuerung, wie sie die Spielbankunternehmen trifft, betrachtet der Beschluss vom 20. Juni 2024 als EU-rechtswidrige Beihilfe.

Ausdrücklich hat die Kommission darauf erkannt, dass auch Spielbankunternehmen – ebenso wie gewerbliche Spielhallen – die den Kommunen zustehende Vergnügungsteuer schulden.

Geld, das den Kommunen fehlt

Das vorstehend Erläuterte führt nunmehr zu folgendem Paradoxon: Einerseits hat die Kommission festgestellt, dass die Spielbankunternehmen genauso wie ihre gewerbliche Konkurrenz vergnügungsteuerpflichtig sind. Das Aufkommen aus der Vergnügungsteuer fließt dabei allein und ausschließlich den Kommunen zu.

BS/AnnaSchvets, pexels.com

rung ergibt, der die Spielbanken unterliegen, müssen diese die hieraus berechnete Ausgleichsabgabe an den Landeshaushalt zahlen. Entsprechend den Regelungen der Landesspielbankgesetze erhalten die Kommunen dann einen sog. „Gemeindeanteil“ in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttospielertrags. Dieses Auseinanderdriften von Landes- und Kommunalhaushalt spielt nun zwar in der Freien und Hansestadt Hamburg keine Rolle, da hier ja beide zusammenfallen. Dies trifft auf andere Bundesländer indes nicht zu, wie am Beispiel der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen dargestellt wird. Im Bundesland NRW stellt sich die Situation wie folgt dar:

Das Bundesland Hamburg hatte mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine sog. Ausgleichsabgabe eingeführt, um sicherzustellen, dass der dortige Spielbankbetreiber mindestens den gleichen Steuerbetrag zahlt, den er unter dem „Normalbesteuerungssystem“, das für Spielhallenbetreiber gilt, zahlen würde.

Andererseits führt das von der Kommission als beihilfefrei bewertete „Hamburger Modell“ mitnichten dazu, dass die von den Spielbankunternehmen geschuldete Vergnügungsteuer den Kommunalhaushalten zufließt. Vielmehr wird die Steuerlast der Spielbankunternehmen fiktiv anhand der unterschiedlichen Steuern des „Normalbesteuerungssystems“, also unter Einschluss der Vergnügungsteuer berechnet. Wenn sich dann ein Delta zugunsten der Sonderbesteue-

• Nach Maßgabe des Kommissionsbeschlusses vom 20. Juni 2024 kann statt einer Einsatzbesteuerung auch eine BSE-Besteuerung von 25 Prozent gewählt werden.

• Im System der Sonderbesteuerung der Spielbanken erhalten die Spielbankgemeinden einen sog. „Gemeindeanteil“. Dieser Gemeindeanteil beträgt indes lediglich zwölf Prozent des BSE.

Hieraus ergibt sich, dass in allen Fällen, in denen der Satz der Vergnügungsteuer zwölf Prozent des BSE überschreitet, ein Teil dieser den Kommunen ausschließlich zustehenden Steuer an die Landeshaushalte umgeleitet wird. Die jeweiligen Gemeindeanteile werden dabei stets durch Ministerialentscheidungen ohne Einbindung der Kommunen festgelegt. Mit anderen Worten: Das Land entscheidet, welcher Anteil an der Vergnügungsteuer der jeweiligen Spielbankgemeinde zusteht; die Kommune selbst bleibt bei dieser Festlegung vollständig „außen vor“. Auch im Bundesland Hessen kommt es zu einer solchen Umverteilung zugunsten des Landeshaushaltes. Dort wird der Gemeindeanteil durch die entsprechende Landesverordnung auf 29,375 Prozent der Einnahmen aus der Spielbankabgabe gedeckelt. Nimmt man nun den Prozentsatz der Spielbankabgabe von 29,375 Prozent, so ergibt sich auf der Grundlage einer Spielbankenabgabe von 25 Prozent ein Gemeindeanteil von 19,35 Prozent. Auch hier ist es also so, dass der Teil der von den Spielbankkommunen festgelegten Vergnügungsteuer, der den oben berechneten Gemeindeanteil von 19,35 Prozent überschreitet, zugunsten der Landeshaushalte umverteilt wird. Entgegen der von der Kommission ausdrücklich festgestellten Vergnügungsteuerpflicht der Spielbanken erhalten die Kommunen, in denen Spielbanken gelegen sind, nicht etwa die volle Vergnügungsteuer, wie sie ihre gewerbliche Konkurrenz zu entrichten hat, sondern einen stets viel niedrigeren Gemeindeanteil. Der Unterschied zwischen diesem (niedrigeren) Gemeindeanteil und dem (höheren) Satz der Vergnügungsteuer wird also kompetenzwidrig von den Gemeindehaushalten weg an die Landeshaushalte umgeleitet.

Dr. Andreas Bartosch ist in Brüssel als Rechtsanwalt mit Schwerpunktsetzung auf das Recht der EU – Beihilfenkontrolle – tätig. Foto: BS/privat

Fiskalpolitik im Spannungsfeld

Die Vergnügungssteuer als Existenzrisiko

(BS/Georg Stecker) In der aktuellen Debatte um die Konsolidierung kommunaler Haushalte rückt ein Instrument verstärkt in den Fokus: die Vergnügungssteuer. Während Städte und Gemeinden vor der Herausforderung stehen, ihre Finanzen in einem schwierigen Umfeld auszugleichen, sieht sich die Automatenwirtschaft einer Belastung ausgesetzt, die weit über rein fiskalische Fragen hinausgeht.

Abwandern in die Illegalität Sobald die steuerliche Belastung eine faktische Verdrängungswirkung entfaltet, entsteht eine Angebotssteuerung, die den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages diametral entgegenwirkt. Es ist eine schmerzhafte Realität: Wenn legale Betriebe aufgrund von Steuerdruck und restriktivem Landesrecht schließen, verschwindet die Nach-

A ls Branche bekennen wir uns ausdrücklich zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung, müssen jedoch warnen: Wird die Vergnügungssteuer als politisches Lenkungsinstrument überreizt, droht dies die gemeinsamen Ziele von Wirtschaft und Kommunen –namentlich einen wirksamen Jugend- und Verbraucherschutz sowie einen sicheren, legalen Markt –massiv zu untergraben. Bund und Länder regulieren Ein grundlegendes Missverständnis gilt es vorab auszuräumen: Das Erhöhen der Vergnügungssteuer ist kein geeignetes Mittel des Verbraucher- oder des Jugendschutzes und darf auch nicht dazu führen, dass eine Dienstleistung faktisch verboten wird. Die Ziele des Verbraucherund Jugendschutzes verbinden die Branche und die Kommunalverwaltung, sie sind jedoch bereits durch umfassende gesetzliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene sichergestellt. Das gewerbliche Automatenspiel zählt heute zu den am strengsten regulierten Sektoren in Deutschland, wobei hohe Schutzstandards – von der Ausweiskontrolle bis zu zertifizierten Sozialkonzepten – bereits flächendeckend greifen. Versuchen Kommunen dennoch, über das Steuerrecht zusätzliche ordnungspolitische Effekte zu erzielen, ignorieren sie oft die unmittelbare ökonomische Belastung für die Unternehmen. Aufstellunternehmen von Geldspielgeräten können Steuererhöhungen wegen des gesetzlich festgelegten Spielpreises im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben; sie treffen die Betriebe in ihrer Substanz. Dies schwächt gezielt jene Anbieter, die sich pflichtbewusst an alle gesetzlichen Vorgaben halten.

frage nicht, sondern wandert in unkontrollierte, illegale Bereiche ab. Einziger Profiteur dieser Schwächung des legalen Marktes ist das illegale Glücksspiel. Schwarzmarktanbieter entziehen sich jeder staatlichen Kontrolle, zahlen keine Steuern und ignorieren sämtliche Jugend- und Verbraucherschutzvorgaben. Illegale Strukturen werden regelrecht produziert – ein Ergebnis, das nicht im Interesse einer an geordneten Verhältnissen orientierten Kommune liegen kann. Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen stellen Steuererhöhungen eine existenzielle Bedrohung dar. Die Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus und treffen auch das Gaststättengewerbe hart. Oft wird unterschätzt, dass Geldspielgeräte für viele Gastronomen einen unverzichtbaren Zusatzumsatz generieren, der in Zeiten steigender Kosten für Energie, Miete und Personal als entscheidender Puffer für das wirtschaftliche

Überleben dient. Fällt dieser Erlös weg, droht vielen Betrieben das Aus, womit nicht nur ein wirtschaftlicher Akteur, sondern auch ein wichtiger sozialer Treffpunkt in der Gemeinde verloren geht.

Transparenz steigern Aus Branchensicht konstatieren wir derzeit erhebliche Defizite in der Kommunikation und Entscheidungsvorbereitung auf kommunaler Ebene. Steuerentscheidungen fallen oft kurzfristig und ohne belastbare Evaluation der Folgen für die Kanalisierung des Spieltriebs. Wir fordern daher mehr Transparenz, eine frühzeitige Beteiligung der Betroffenen sowie eine gründliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit in einem strukturierten Dialog zwischen Automatenwirtschaft, Gastronomie und Vollzugsbehörden.

Der gemeinsame Weg muss über die Stärkung des Vollzugs, aber vor allem auch der legalen Anbieter führen. Der Kampf gegen das

illegale Glücksspiel muss oberste Priorität haben. Erforderlich ist eine saubere Trennung von Fiskal- und Ordnungspolitik. Ein stabiler Markt benötigt ausgewogene Steuersätze, die Steuerzahler nicht erdrosseln, sondern Planungssicherheit für Unternehmen und verlässliche Einnahmen für die Kommunen bieten. Kommune ist nicht gleich Kommune, auch weil die wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland sehr unterschiedlich sind. Kommunale Steuersätze, die an einem Standort tragfähig sind, können schon in der Nachbarkommune für den legalen Anbieter existenzbedrohend sein und den Schwarzmarkt fördern. Es braucht Realitätssinn, Augenmaß und Dialog. Wir laden die Verantwortlichen ein, diesen sachlichen und verantwortungsbewussten Weg gemeinsam mit uns zu gehen, um faire Rahmenbedingungen als Garanten für den Verbraucherschutz zu etablieren.

Georg Stecker ist Sprecher des Vorstands „Die Deutsche Automatenwirtschaft“ (DAW). Foto: BS/AWI/DAW, Neumann

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Die wachsende Unsicherheit spiegelt sich deutlich in einer aktuellen Sicherheitsumfrage der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wider. Zwei Drittel der Befragten geben darin an, sich bei der Arbeit zunehmend unsicher zu fühlen. Jeder Zweite hat bereits körperliche Gewalt erlebt, 85 Prozent berichten von verbalen Übergriffen wie Beleidigungen oder Bedrohungen. Mit gravierenden Folgen: Ein knappes Drittel denkt darüber nach, den Beruf zu verlassen.

Sicherheitskonferenz in Essen Vor diesem Hintergrund stand auch die Sicherheitskonferenz der EVG in Essen, bei der Beschäftigte eindringlich auf ihre Situation aufmerksam machten. Mit Plakaten wie „Auf Schicht beleidigt“ oder „Auf Schicht geschlagen“ verdeutlichten sie die gestiegene Bedrohungslage. Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter berichten von zunehmender Respektlosigkeit und einer sinkenden Hemmschwelle bei Fahrgästen. Eine zentrale Forderung ist verbesserter Schutz durch eine Doppelbesetzung in Zügen, um nicht allein auf sich gestellt zu sein. In Essen rückte jedoch neben politischen Forderungen und strukturellen Maßnahmen vor allem ein praktischer Ansatz in den Mittelpunkt: das Sicherheitstraining für das Bahnpersonal in den Zügen. Organisiert wird dies durch den Verband Deutscher EisenbahnerSportvereine e. V. (VDES), der dafür mit einem externen Team von Kampfsportlern zusammenarbeitet. Im Training zeigt sich, wie versucht wird, mit konkreten Hilfestellungen auf die veränderte Gefahrenlage zu reagieren.

Training unter realistischen Bedingungen

Das Training fand erstmals unter realistischen Bedingungen direkt in einem Zug, welchen die Deutsche Bahn den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verfügung stellte, statt. Normalerweise finden solche

Zusätzlich verschärft die zunehmende Expansion illegaler Glücksspielautomaten sowie die wachsende digitale Konkurrenz die Situation weiter. In der Theorie können Produktanbieter über die Anpassung von Preisen, die angebotene Menge oder Produkteigenschaften auf derartige Herausforderungen reagieren. Bei Geldspielgeräten wird jedoch jede dieser Stellschrauben von zum Teil jahrzehntealten Vorschriften reguliert. So gelten Obergrenzen für die Dauer, den Gewinn und den Einsatz je Spiel am Geldspielgerät. Sie beschränken den Handlungsspielraum von Anbietenden angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen. Wie stark die Entwicklung des gewerblichen Automatenspiels vom regulatorischen Umfeld geprägt wird und inwiefern die Branche den aktuellen Herausforderungen begegnen kann, hat die DIW Econ GmbH im Auftrag der Automatenindustrie für die VDAI Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft GmbH im Rahmen einer neuen Studie untersucht. Darin wird die Entwicklung zentraler Kennzahlen der Automatenwirtschaft vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahrzehnten diskutiert. Dabei vertieft sie diese Betrachtung um die Auswirkungen der steigenden Energie- und Personalkosten, den anhaltenden Rückgang gas-tronomischer Standorte und die spürbare Ausweitung illegaler sowie digitaler Alternativangebote. Es zeigt

Training für den Ernstfall

EVG schult Bahnbedienstete in Gefahrenabwehr

(BS/Lars Mahnke) Nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter bei einer Ticketkontrolle Anfang des Jahres hat sich die Aufmerksamkeit auf eine Entwicklung gerichtet, die viele Beschäftigte schon lange erleben: Gewalt in Zügen gehört für sie zum Alltag. Was früher als Ausnahme galt, ist für viele Beschäftigte im direkten Kundenkontakt inzwischen zur ständigen Bedrohung geworden.

Das Sicherheitstraining soll die Bahnbediensteten nicht zum Kampf befähigen, sondern grundlegende Techniken zum Selbstschutz vermitteln, sodass sie Gefahrensituationen ohne eigenen Schaden bewältigen können. Foto: BS/Mahnke

Übungen in Seminarräumen statt, in denen die realen Bedingungen eines Zuges nicht hinreichend simuliert werden können. In Essen sorgen die engen Gänge, Sitzreihen und die begrenzte Bewegungsfreiheit dafür, dass die Übungen möglichst nah an den tatsächlichen Arbeitsalltag herankommen. Dies ist wichtig, damit die Lösungsstrategien auch in der Umgebung eingeübt werden können, in der die Gefahrensituationen aufkommen. Viele der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter, die an der Schulung teilnahmen, haben bei der Ausübung ihres Berufs bereits selbst Erfahrungen mit Gewalt gemacht. So nahmen sie die Tipps und Hilfestellungen des Trainerteams dankbar auf. Die erfahrenen Trainer sind im TA WingTsun ausgebildet, einer ursprünglich von einer Frau ent-

wickelten Kampfkunst, die Selbstverteidigung und Gewaltprävention unabhängig von der jeweiligen körperlichen Befähigung lehrt.

Selbstbewusstsein durch Übung Im Zentrum des Sicherheitstrainings stehen Situationen, in denen verbale Deeskalation nicht mehr ausreicht. Die Teilnehmer lernen, Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, ihre Körpersprache gezielt einzusetzen und im Ernstfall schnell zu reagieren. Eine zentrale Übung besteht darin, Distanz zu schaffen und Angreifer aktiv auf Abstand zu halten. Dabei wird vermittelt, dass ein selbstbewusstes Auftreten entscheidend sein kann, um Eskalationen zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Auch eine wache Beobachtunggabe und die vorausschauende Positionierung

des eigenen Körpers gegenüber Aggressoren trägt dazu bei, die Gefahr zu vermindern. Bei den Übungen geht es nicht darum, das Personal zu ausgebildeten Kämpferinnen und Kämpfern zu machen. Vielmehr sollen sie lernen, gefährliche Situationen möglichst unbeschadet zu überstehen. Ein regelmäßiges Deeskalationstraining ist für Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter ohnehin obligatorisch. Durch die praktischen Übungen soll das Selbstbewusstsein zusätzlich gestärkt werden. Das Training schärft das Bewusstsein für Risiken und vermittelt einfache, aber effektive Handlungsmuster für den Ernstfall. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass körperliche Auseinandersetzungen immer ein Risiko darstellen. Im Zweifel ist der Rückzug immer die beste Option.

Drei Jahrzehnte Stillstand

Zukunftsfähige Regulierung gegen illegales Glücksspiel

(BS/Maximilian Priem) Die Automatenwirtschaft sieht sich in den letzten Jahren mit einer weiter zunehmenden Belastung konfrontiert. Durch langfristige Trends wie steigende Betriebskosten, zunehmende Energiekosten und den größtenteils durch die aktuelle Regulierung bedingten Rückgang der Aufstellflächen in Spielhallen und der Gastronomie stehen Anbieter von Geldspielgeräten stark unter Druck.

sich, dass die Kombination aus historischem Regulierungsniveau und wirtschaftlichen Entwicklungen wie der allgemeinen Lohnentwicklung und dem Preisniveau aus Perspektive der Spielenden die Produkteigenschaften des Automatenspiels schrittweise entwerten, wodurch legale gegenüber illegalen Angeboten an Wettbewerbsfähigkeiten verlieren.

Maximalverlust

Besonders deutlich wird diese Entwicklung anhand des bislang wenig in der öffentlichen Diskussion beachteten maximalen durchschnittlichen Stundenverlusts als zentralen Steuerungsmechanismus der Regulierung. Er wurde zuletzt 2014 von 33 Euro auf 20 Euro reduziert. Real sank der Stundenverlust damit seit 1993 um rund 60 Prozent. Im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettostundenlohn – als Ausdruck des Verlustrisikos für Spielende – ist sogar eine Reduktion um etwa 69 Prozent zu beobachten. Diese Entwertung spiegelt sich auch in den anderen realen Bewertungsdimensionen des Spiels wider: Während Spielende 1993 im Durchschnitt noch mehr als zwei Stunden arbei-

ten mussten, um eine Spielstunde zu finanzieren, reichte 2024 weniger als eine Stunde aus. Der Vergleich mit anderen Glücksspielangeboten verdeutlicht die fehlende Preisanpassung an die Inflationsentwertung im legalen Automatenspiel: 1993 mussten Lottospielende pro Tipp noch 1,25 DM, d. h. etwa 64 Cent, aufwenden. Bis 2024 ist dieser Preis um ca. 87,5 Prozent auf 1,20 Euro pro Tipp gestiegen. Damit ist der reale Preis für einen Tipp im Gegensatz zum Höchsteinsatz bei Geldspielgeräten fast unverändert geblieben: Mit der Kaufkraft von 1993 entsprach der Preis von 1,20 Euro im Jahr 2024 real dem Wert von 65,5 Cent. Bei Geldspielgeräten wäre zum Ausgleich der Inflationsentwicklung bereits 2024 ein Spielpreis von 35 Cent statt der aktuell vorgegebenen 20 Cent erforderlich gewesen.

Alles wird teurer Neben der Entwertung des Automatenspiels führt die steigende Inflation zu einem deutlichen Anstieg der Betriebskosten. Die Energiekosten erreichten, verstärkt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, historische Höchststände.

Ein weiterer Bestandteil ist der Umgang mit Hilfsmitteln zur Selbstverteidigung. So wurde beispielsweise der Einsatz von Reizstoffsprays erläutert und praktisch geübt. Dabei ging es nicht nur um die Anwendung selbst, sondern auch um rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Folgen. Ziel ist es, Hemmschwellen abzubauen und gleichzeitig verantwortungsvoll mit solchen Mitteln umzugehen. Deeskalation ist das Hauptziel Trotz dieser praktischen Ansätze bleibt die Deeskalation der wichtigste Grundsatz. Immer wieder wird im Training betont, dass körperliche Maßnahmen erst dann zum Einsatz kommen sollten, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Doch die Realität zeigt: Genau solche Situationen treten immer häufiger ein.

Ergänzt wird das Sicherheitskonzept durch technische Maßnahmen wie Bodycams, deren Einsatz laut Erfahrungen eine abschreckende Wirkung haben kann. Auch diese wurden im Rahmen der Schulung thematisiert und ihre Handhabung erklärt.

Laut der Gewerkschaft könnten solche Angebote problemlos regelmäßig stattfinden, die Nachfrage ist enorm. Viele Beschäftigte sehen darin eine der wenigen Möglichkeiten, aktiv etwas für ihre eigene Sicherheit zu tun – in einem Arbeitsumfeld, das sie zunehmend als bedrohlich empfinden. Die Kombination aus alarmierenden Umfrageergebnissen, eindringlichen Berichten auf der Sicherheitskonferenz und der praktischen Arbeit im Training macht deutlich, dass Gewalt gegen Bahnpersonal längst kein Randphänomen mehr ist, sondern ein strukturelles Problem. Sicherheitstrainings wie in Essen können dabei helfen, die individuelle Handlungssicherheit zu stärken. Allerdings fordern viele Beschäftigte auch politische und unternehmerische Maßnahmen, um die Sicherheit des Bahnpersonals zu gewährleisten.

Die Ergebnisse der aktuellen Studie verdeutlichen damit eindrücklich die Situation des gewerblichen Automatenspiel an der Schnittstelle zwischen historisch starrer Regulierung und dynamisch veränderten Marktbedingungen. Ohne eine Anpassung zentraler Steuerungsgrößen droht der legale Markt weiter an Attraktivität zu verlieren, während illegale Angebote ihre Position ausbauen. Eine zukunftsfähige Regulierung muss daher sowohl die ökonomischen Rahmenbedingungen als auch die Kanalisierungsziele des Glücksspielstaatsvertrags stärker in Einklang bringen, um den legalen Markt langfristig zu stabilisieren.

Die vollständige Studie finden Sie unter: https://diw-econ.de/publikationen.

Maximilian Priem ist Manager bei DIW Econ, dem Consulting-Unternehmen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin. Foto: BS/Priem, DIW Econ

Obwohl sie 2024 leicht zurückgingen, liegen sie weiterhin deutlich über dem langfristigen Durchschnitt. Die Personalkosten entwickeln sich ebenfalls dynamisch: Der durchschnittliche Nettostundenlohn ist seit 1993 von 11,08 Euro auf 25,05 Euro im Jahr 2024 gestiegen. In den Unternehmen ist die Folge ein stark gewachsener Personalaufwand, der inzwischen mehr als ein Drittel des Nettoerlöses ausmacht. Hinzu kommt der anhaltende Rückgang gastronomischer Betriebe, der nicht nur das soziale Umfeld des Automatenspiels verändert, sondern auch die Zahl potenzieller Aufstellorte verringert. Legaler Markt wird verdrängt Ein Beispiel, wie regulative Eingriffe das Marktgeschehen beeinflussen können, findet sich in der jüngsten Vergangenheit. Mit der fünften Novellierung der Spielverordnung gelang es ab 2006, illegale Fun-Games nahezu vollständig zurückzudrängen und ihren Anteil bis 2012 auf rund vier Prozent zu senken. Seit der sechsten Novellierung von 2014 kehrt sich dieser Trend jedoch um: Die Zahl legaler Geräte nimmt ab, während der illegale Markt wieder angewachsen ist. Für 2024 wird sein Anteil bereits auf mindestens 38 Prozent geschätzt, für 2026 auf 45 bis 62 Prozent. Dies deckt sich mit der Polizeilichen Kriminalstatistik, in der die Anzahl an Delikten im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zwischen 2017 (504 Fälle) und 2024 (6.247 Fälle) massiv angestiegen ist.

Digitaler Staat

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / April 2026

www.behoerdenspiegel.de

Daten als Rohstoff

(BS/Carla Menzel) Europas Verwaltungen verfügen über riesige Datenmengen – viele davon bleiben ungenutzt. Zwischen Fachverfahren, Zuständigkeiten und rechtlichen Unsicherheiten ist der Austausch oft schwierig. Die Europäische Union will das ändern und einen Binnenmarkt für Daten schaffen. Doch funktioniert das Konzept in der Praxis wirklich?

Die Kommune erhält eine Anfrage von einem Forschungsinstitut: Es geht um Daten zur Nutzung von Sozialleistungen, anonymisiert, aber sensibel. Darf die Verwaltung diese Daten weitergeben? Unter welchen Bedingungen? Und wer entscheidet das? Solche Fragen stellen sich in Behörden immer häufiger. Denn viele Daten, die in der Verwaltung entstehen, wären für Forschung, Wirtschaft oder andere öffentliche Stellen wertvoll – ihre Weitergabe ist jedoch oft rechtlich komplex und organisatorisch nicht klar geregelt. Genau hier setzt der Data Governance Act (DGA) an: Er soll erstmals verbindliche Rahmenbedingungen dafür schaffen, wie öffentliche Stellen bestimmte geschützte Daten sicher zur Weiterverwendung bereitstellen können. Als EU-Verordnung gilt der Rechtsakt unmittelbar. Damit die europäischen Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können, braucht es jedoch nationale, gesetzliche Durchführungsbestimmungen.

In Deutschland soll dies über das Daten-Governance-Gesetz (DGG) erfolgen. Es legt fest, welche Behörden zuständig sind und wie die neuen Aufgaben organisatorisch verankert werden.

Zentrale Akteure

Im Zentrum stehen dabei die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt (Destatis). Die BNetzA soll die Aufsicht über Datenvermittlungsdienste übernehmen, also über neutrale Stellen, die perspektivisch den sicheren Austausch von Daten zwischen Behörden und Nutzenden organisieren sollen.

Zudem registriere und überwache die BNetzA künftig datenaltruisti-

sche Organisationen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen, die Daten freiwillig für gemeinnützige Zwecke bereitstellen, etwa für die Forschung.

Ein zentraler Bestandteil der Aufsicht sind Bußgelder: Sie können gegen Datenvermittlungsdienste oder datenaltruistische Organisationen verhängt werden, wenn diese gegen die Vorgaben des DGAs verstoßen.

Nach dem deutschen Gesetzentwurf können diese Geldbußen bis zu 500.000 Euro betragen. Das Statistische Bundesamt soll als zentrale Informationsstelle eine eher beratende Rolle übernehmen: Behörden sollen sich hier informieren, welche Daten für eine Weiterverwendung geeignet sind, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten und wie sie Anfragen von Forschenden oder anderen öffentlichen Stellen praktisch umsetzen können.

Zusätzlich baut das Amt laut Angaben von Dr. Ruth Brand, der Präsidenten des Statistischen Bundesamts, derzeit eine Metadatenbank auf, die einen Überblick über verfügbare Datenbestände bieten soll – ähnlich einem Katalog, in dem Behörden und andere Akteure sehen können, welche Daten existieren und genutzt werden dürfen.

Zwischen Anspruch und Praxis

Die Umsetzung des DGA in Deutschland stößt auf fachliche Kritik – vor allem wegen möglicher Kompetenzkonflikte. Die BNetzA soll die Aufsicht über Datenvermittlungsdienste übernehmen, viele Datensätze fallen jedoch zugleich unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Expertinnen und Experten warnen, dass dadurch Rechtsunsicherheit entste-

hen könne: Ein Dienst könnte von der BNetzA zugelassen werden, während eine Datenschutzbehörde die gleiche Verarbeitung beanstandet.

Im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung wird zudem die praktische Wirksamkeit der Regelung hinterfragt. Prof. Dr. David Bomhard von der Universität Passau zieht eine ernüchternde Bilanz. Mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung sei das Ziel einer florierenden Datenwirtschaft nicht erreicht worden.

„Wir

setzen EURecht so schlank und innovationsfreundlich wie möglich national um – ohne Goldrand und ohne Sonderlocken.“

Dr. Karsten Wildberger, Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung

In vielen Facetten habe die Verordnung „genau das Gegenteil erreicht“, so Bomhard. Als Beispiel nennt er öffentliche Stellen, die teils gar keine Daten mehr bereitstellten, weil die rechtlichen Vorgaben unklar seien.

Auch beim Datenaltruismus zeige sich kaum Wirkung: EU-weit seien bislang nur wenige Organisationen registriert. Bomhard bezeichnet die Verordnung daher als „weitgehend gescheitert“.Aus Sicht der Sachverständigen Aline Blankertz, Öko-

nomin beim Thinktank Structural Integrity, geht der Entwurf ebenfalls nicht weit genug. Er setze zu sehr auf freiwillige Vermittlungsstrukturen, statt verbindliche Datenzugangsrechte zu schaffen und Open-Data-Standards auszubauen. „Anreize werden nicht genügen, um gerade große Unternehmen zum Datenteilen zu bewegen“, betont Blankertz Gleichzeitig richtet sich der Blick auch auf die geplante zentrale Informationsstelle beim Statistischen Bundesamt. Sollte es nicht gelingen, ausreichend Daten zugänglich zu machen, könnte diese Funktion hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Die Bundesregierung verteidigt den Entwurf als bewusst zurückhaltend und innovationsfreundlich. Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger (CDU) erklärt: „Wir setzen EU-Recht so schlank und innovationsfreundlich wie möglich national um – ohne Goldrand und ohne Sonderlocken.“ Ziel sei es, klare Zuständigkeiten zu schaffen und Unternehmen sowie öffentlichen Stellen Orientierung im Umgang mit den europäischen Vorgaben zu bieten. Wildberger betont: „Gesetze sind nur so gut wie ihre Umsetzung. Am Ende geht es darum, dass aus gut umgesetzten Regeln Innovation entstehen kann.“

Für alle

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt am deutschen DGG ist, dass die nationale Umsetzung bisher zu isoliert gedacht sei. Fachleute bemängeln, dass sie nicht ausreichend mit den anderen EU-Rechtsakten verzahnt ist. Der DGA ist zwar ein zentraler Baustein der europäischen Datenstrategie, bildet aber nur einen Teil

des Rahmens, ergänzt durch den Data Act, die Open Data Directive und die Free Flow of Non-personal Data Regulation. Bomhard bezeichnet den deutschen Entwurf deshalb als „Minimalpaket“. Zwar sei dieser pragmatisch, doch es fehle an einer klaren Verzahnung mit anderen Digitalgesetzen wie dem Data Act.

Auch Blankertz kritisiert: „Mit Blick auf die Pläne zum europäischen Digital-Omnibus wäre es wünschenswert gewesen, die Durchsetzung von Data Act und Data Governance Act stärker zu integrieren.“

Denn auch die EU plant, die verschiedenen Regelwerke der Datenstrategie stärker zu bündeln. Die Europäische Kommission hat im November 2025 den „Digitalen Omnibus“, ein Reform- und Vereinfachungspaket für bestehende Digitalgesetze, vorgestellt. „Ziel ist es, Gesetze zu bündeln und bürokratische Hürden auf europäischer Ebene abzubauen – etwa im digitalen Bereich. Das ist eine wichtige Initiative“, ordnet Dr. Friederike Zedler, Leiterin der Referats Moderner Staat im Bundeskanzleramt, ein.

Dazu gehört die Zusammenführung mehrerer bisher getrennter Rechtsakte, darunter der Data Governance Act, die Open Data Directive und die Free Flow of Non-personal Data Regulation in den Data Act, um Überschneidungen zu vermeiden und einen einheitlicheren Datenrechtsrahmen zu schaffen. Für die nationale Umsetzung bedeutet das: Das DGG müsste künftig die Schnittstellen zu anderen Digitalgesetzen berücksichtigen, damit Behörden, Unternehmen und Forschung auf verlässliche, rechtssichere Weise auf Daten zugreifen können.

Nach den Ergebnissen der jüngsten ePA-Studie der Rhoen Stiftung machen andere europäische Länder bei Inhalten und Funktionen ihrer ePAs deutlichere Fortschritte, weshalb Deutschland im europäischen Ranking seit 2016 kontinuierlich abstieg und 2025 nur noch Platz 19 von 26 erreichte. Der deutschen ePA fehlt es weiter an Nutzerfreundlichkeit und Funktionalitäten. Statt strukturierter, maschinenlesbarer Daten, mit denen z. B. Laborwerte im Zeitablauf vergleichbar wären, findet sich in der ePA ein unsortiertes Sammelsurium an PDF-Dokumenten, vom Arztbrief bis zum Laborbericht. Eine Suchfunktion fehlt ebenso wie eine sinnvolle Ordnerstruktur. „Die ePA füllt sich bei manchen Patientinnen und Patienten sehr schnell“, berichtet ein Orthopäde. „Aber niemand blickt durch, weil man einfach nichts mehr findet.“ Ohne durchsuchbare, gut organisierte Daten bleibt der erwartete Nutzen, z. B. die Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder das frühe Erkennen von Medikamentenwechselwirkungen, reine Theorie. Manche ePAs sind aber nicht einmal zu voll, sondern komplett leer, da immer noch nicht alle

Mit Informationsfreiheits- (IFG) Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) kam das Thema 2006 erstmals auf die politische Agenda, das Open-Data-Gesetz folgte 2017.

Ursprünglicher Zweck: Durch frei zugängliche Verwaltungsdaten sollten die öffentliche Meinung und politische Teilhabe gefördert werden. Was sich zunächst nur auf Daten von Bundesbehörden bezog, wurde mit der Datenstrategie der Bundesregierung 2021 auch auf Forschungsdaten ausgeweitet. Bereits 2023 sah sich die Ampelkoalition jedoch veranlasst, die neue Datenstrategie „Fortschritt durch Datennutzung –Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung“ aufzusetzen.

Denn es war klar geworden: Auch für die Wirtschaft sind Daten von größter Bedeutung. Laut einer Studie des Europäischen Datenportals könnte der Markt für offene Daten 2025 bis zu 334,21 Mrd. Euro erreichen, die Anzahl an Arbeitsplätzen durch Open Data EU-weit auf

Von der ePA zur Datenrepublik

Wie wir aus digitalen Fehlstarts klüger werden

(BS/Anke Domscheit-Berg) Anfang 2025 startete die deutsche elektronische Patientenakte (ePA) mit hohen Erwartungen: Sie sollte Doppeluntersuchungen vermeiden, Diagnosen beschleunigen und die Patientensicherheit erhöhen. Die Bilanz ist ernüchternd: Trotz Opt-out-Regelung nutzten bisher nur vier von 70 Millionen Patientinnen und Patienten ihre ePA, wie eine repräsentative Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ergab.

Arztpraxen die gewünschten Daten hochladen – aus technischen Problemen, Zeitnot oder weil es dort mitunter an Akzeptanz mangelt. Viele Funktionen, die für Patientinnen und Patienten einen echten Alltagsnutzen bieten würden, fehlen weiterhin. Über zwei Drittel der Befragten wünschen sich laut vzbv Erinnerungen an anstehende Vorsorgetermine, Impfungen oder Zahnkontrollen. Doch weder Mutterpass noch Impfausweis, Zahnbonusheft oder Medikationsplan sind bisher in die ePA integriert. Potenziale für mehr Prävention, die das Gesundheitssystem entlasten und die Gesundheit der Bevölkerung verbessern, bleiben ungehoben. Ein Drittel der Nicht-Nutzenden begründet ihre Ablehnung mit fehlenden erkennbaren Vorteilen.

Technische Hürden als Grund für die Nichtnutzung der ePA nannte jeder Zehnte, denn viele Patientinnen und Patienten scheitern bereits an der Einrichtung des Zugangs. Natürlich müssen sensible Gesundheitsdaten gut geschützt sein, doch das geht auch besser. Abschreckend wirkt auch die mangelnde Datensouveränität, denn Patientinnen und Patienten möchten selbst bestimmen können, welche Arztpraxen jeweils welche Gesundheitsdaten einsehen dürfen. Noch bietet die ePA nur grobe Einstellungen: Entweder können alle Praxen sämtliche Dokumente sehen oder bestimmte Praxen werden komplett ausgeschlossen. Und einzelne Dokumente lassen sich verbergen, aber dann kann sie gar kein Arzt mehr sehen. Eine feinere Steuerung, etwa der Gynäko-

Fortschritt durch Daten

login Zugriff auf bestimmte Befunde zu gewähren, anderen Ärzte aber nicht, ist nicht möglich. Immerhin gab es eine Nachbesserung: Abrechnungsdaten der Krankenkassen mit Diagnoseangaben sind nur noch für Versicherte sichtbar, nicht mehr für Ärzte.

Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, das deutsche Gesundheitssystem zu revolutionieren. Doch solange sie unübersichtlich bleibt, wichtige Alltagsfunktionen fehlen und die Einrichtung so kompliziert ist, kann sie ihr Versprechen nicht einlösen. Für eine erfolgreiche ePA muss der Nutzen für alle Beteiligten im Vordergrund stehen – mit durchsuchbaren Daten,

Wie steht es in Deutschland um die Datennutzung?

praktischen Erinnerungsfunktionen und einer Bedienung, die technisch weniger versierte Menschen nicht überfordert. Von den Erfahrungen mit der ePA lässt sich immerhin sehr gut lernen, was die Gelingensbedingungen für die Datenrepublik Deutschland sind und welche Fehler man auch bei der Umsetzung digitalisierter Verwaltungsprozesse vermeiden muss.

(BS/Julia Grahn) Mit ihrem Koalitionsvertrag hat sich die aktuelle Bundesregierung klar ausgedrückt: In Zukunft soll Datennutzung im Vordergrund stehen, Datenschutz etwas in den Hintergrund rücken. Sogar das Amt der Bundesdatenschutzbeauftragten wurde umgetauft. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage ist dieser Shift dringend nötig. Das Konzept dazu – Open Data – ist bereits seit Jahrzehnten bekannt.

knapp zwei Millionen steigen. Allerdings seien eine große Menge Daten noch nicht verfügbar, andere wiederum nicht veröffentlichbar.

„Wir sitzen auf einem riesigen Datenschatz“, sagte 2023 der damalige Verkehrsminister Volker Wissing: 80 Prozent der industriell erzeugten Daten würden nicht weiterverwendet, 58 Prozent der Unternehmen beteiligten sich nicht am Data Sharing und nur 21 Prozent gäben Daten an andere Unternehmen ab. Diese fehlten somit für Innovationen. Eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens“ sei nötig. Laut dem zweiten Fortschrittsbericht der Bundesregierung waren viele Behörden Anfang 2025 allerdings noch immer „in der Findungsphase zum Umgang mit Open

Data“. So stellten 52 Prozent weniger als 50 Datensätze pro Jahr zur Verfügung. Als Gründe machte die Bundesregierung unter anderem mangelnde Datenkompetenz, fehlende Priorität von Open Data sowie eine unklare Rechtslage zu den Folgen der Veröffentlichung von Daten aus. Der angestrebte Kulturwandel sei weiterhin nur schwach verankert. Dies sollte durch eine gestärkte Datenkompetenz und ein verbessertes Verständnis für die Nutzungspotenziale von Daten gefördert werden, außerdem sei eine Priorisierung von Open Data durch die Leitungsebenen nötig.

Die aktuelle Bundesregierung hat das Thema Datennutzung noch einmal besonders priorisiert und auch den Rechtsanspruch auf Open Data

im Koalitionsvertrag verankert – mit dem Zusatz „wo es möglich ist“. Und oft ist es eben das nicht. Zu viele Ausnahmetatbestände im IFG –darunter Urheberrecht, der Schutz von Betriebsgeheimnissen oder personenbezogenen Daten – verwehren den Zugang. Oft wird gar ein „unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand“ als Hinderungsgrund genannt.

„Open Data ist bislang deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben“, konstatiert daher der Artikel „Open Data – Ein weiter Weg vom Rohstoff zum Mehrwert“. Auch der Bericht des Bundesrechnungshofes vom November 2025 zieht ein negatives Fazit. Vor allem bei der Datenqualität – laut Bundesrechnungshof ein wesentlicher Erfolgs-

faktor von Open Data – gebe es zahlreiche Defizite. Auch die Aktualität sei verbesserungswürdig: Obwohl Daten nach Open-Data-Gesetz „unverzüglich nach der Erhebung“ verfügbar sein sollten, lag 2025 das Alter der veröffentlichten Daten bei fast vier Jahren. Gerade für unternehmerische Innovationen – und damit Wirtschaftswachstum – ist Aktualität jedoch zwingend nötig. Es bleibt abzuwarten, ob die Behörden ihre „Findungsphase“ überwinden können und der Kulturwandel bald einsetzen wird. Open Data bleibt ein Experiment.

Prof. Dr. Isabella Proeller
Inhaberin des Lehrstuhls für Public und Nonprofit Management, Universität Potsdam
Julia Klingemann Leiterin der Landesakademie für öffentliche Verwaltung
Adrian Gelep Geschäftsführer der DigitalAgentur Brandenburg
Dr. Benjamin Grimm Minister der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Wie ernst diese Anforderungen genommen werden, zeigt der Cloud Trust Report, den das unabhängige Marktforschungsinstitut

Vanson Bourne im Herbst 2025 im Auftrag von AWS durchgeführt hat. Für die Studie wurden weltweit 2.800 Entscheidungsträger und Fachleute aus den Bereichen Technologie und Sicherheit befragt, darunter 200 aus deutschen Unternehmen.

Was die Zahlen sagen

Bei den befragten Unternehmen laufen bereits 61 Prozent aller Anwendungen Cloud-basiert. Dieser Anteil soll im nächsten Jahr auf 72 Prozent steigen. Als wichtigste Vertrauenskriterien nennen die Befragten die Einhaltung von Vorschriften (45 Prozent) sowie Empfehlungen vertrauenswürdiger Partner, Kollegen und Branchenanalysten (42 Prozent). Der Cloud Trust Report zeigt zudem, dass Unternehmen die Cloud nicht mehr infrage stellen, sondern sie aktiv ausbauen. Fast alle befragten Unternehmen erwarten, dass die IT-Budgets in den nächsten zwölf Monaten steigen (97 Prozent).

Nahezu alle (99,5 Prozent) planen sogar, ihre Ausgaben für professionelle Cloud-Dienstleistungen zu erhöhen. Das deutet darauf hin, dass Kunden zunehmend auf die Fachkompetenz ihrer Anbieter bauen wollen. Bei der Frage, welche Umgebung besser geeignet ist, führt die Public Cloud in nahezu allen Kategorien: bei der Überwachung und Verwaltung (54 Prozent), bei der Unterstützung für Interoperabilität (53 Prozent) sowie bei Skalierbarkeit und Zuverlässigkeit (52 Prozent). Auch bei der Rentabilität liegt sie an der Spitze (51 Prozent), wie auch bei der Einhaltung von Vorschriften, Zertifizierungen, Konformitätserklärungen, branchenspezifischen Rahmenwerken etc. (47 Prozent).

Souveränität beginnt in der Architektur Für AWS bedeutet digitale Souveränität, dass Kunden die vollständige Kontrolle über ihre Daten ausüben und jederzeit volle Transparenz darüber haben, wie diese übertragen, verarbeitet und gespeichert werden. Dieser Anspruch ist in vier Säulen verankert: Kontrolle über den Standort der Daten, nachweisbare Kontrolle über Zugriffsrechte, umfassende Verschlüsselung und Cloud-Resilienz. Das technische Fundament dafür bildet das „AWS Nitro System“. Diese Kombination aus spezialisierter Hardware und Software stellt sicher, dass kein Unbefugter auf Kundendaten in Amazon EC2 zugreifen kann – einschließlich Mitarbeitern von AWS. Ergänzend bietet AWS Kunden Verschlüsselung mit kundenverwalteten Schlüsseln, die für AWS technisch nicht zugänglich sind. Der AWS Key Management Service ist das erste hochskalierbare, Cloud-native Schlüsselverwaltungssystem mit „FIPS 140-3 Level 3“-Zertifizierung. Kunden können damit technisch sicherstellen, dass Daten selbst im Fall einer behördlichen Anfrage nicht herausgegeben werden können. Das AWS Sovereign Reference Framework (SRF) bündelt diese technischen, rechtlichen und operativen Souveränitätskontrollen. So lässt sich die Einhaltung von Erwartungen an die Souveränität prüfbar nachweisen.

Eine Cloud für Europa AWS hat die AWS European Sovereign Cloud als neue, unabhängige Cloud speziell für Europa an-

Souverän, sicher, nachhaltig

AWS European Sovereign Cloud für den öffentlichen Sektor (BS/Mustafa Isik) Die Digitalisierung des öffentlichen Sektors schreitet voran und dieser Prozess verlagert sich zunehmend in die Cloud. Was einst als potenzielles Sicherheitsrisiko galt, ist mittlerweile strategische Infrastruktur. Doch mit der externalisierten Dienstleistungsbeziehung steigen auch die Anforderungen an Datenkontrolle, rechtliche Verlässlichkeit und den ökologischen Fußabdruck der genutzten Systeme.

AWS positioniert seine European Sovereign Cloud als Antwort auf steigende Anforderungen an Datensouveränität, Sicherheit und Nachhaltigkeit im öffentlichen Sektor. Foto:

gekündigt. Sie ist physisch und logisch von bestehenden Regionen bei AWS getrennt. Die erste Region entsteht in Brandenburg. Betrieben wird sie von einer deutschen Muttergesellschaft und drei Tochterunternehmen, die alle als GmbH nach deutschem Recht gegründet wurden. Die Geschäftsführer sind EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU. Hinzu kommt ein unabhängiger Beirat, dessen Mitglieder ebenfalls EU-Bürger mit Wohnsitz in der EU sind.

Im März 2025 wurde zudem eine Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterzeichnet, deren Erkenntnisse direkt in die Entwicklung der AWS European Sovereign Cloud einfließen. Die Cloud wird darüber hinaus Zertifizierungen wie ISO/IEC 27001 sowie SOC 1, 2 und 3 aufrechterhalten, die regelmäßig von unabhängigen Prüfern validiert werden. Für den Aufbau der AWS European Sovereign Cloud sind Investitionen von 7,8 Milliarden Euro bis 2040 vorgesehen. AWS war der erste Cloud-Anbieter mit BSI-C5-Testat.

Erneuerbare Energien als Fundament Digitale Souveränität und ökologische Verantwortung sind für AWS keine getrennten Themen. Amazon hat den Climate Pledge 2019 als erstes Unternehmen unterzeichnet und sich damit zu CO2-Neutralität bis 2040 verpflichtet. Inzwischen sind knapp 600 Organisationen weltweit Teil dieser Initiative, darunter Henkel, Mercedes-Benz, SAP und Siemens. Im Februar 2025 hat BloombergNEF bekanntgegeben, dass Amazon der größte private Abnehmer für Erneuerbare Energien in Europa ist.

In Europa hat Amazon in mehr als 230 Wind- und Solarprojekte investiert, die neun Gigawatt CO2neutrale Energiekapazitäten bereitstellen – ausreichend für den Jahresstrombedarf von über 6,7 Millionen europäischen Haushal-

ten. In Deutschland umfasst das Engagement neun Projekte mit einer Gesamtkapazität von 680 Megawatt, darunter der OffshoreWindpark Borkum Riffgrund 3 von Orsted sowie die Offshore-Windparks Baltic Eagle und Windanker von Iberdrola. Das entspricht dem jährlichen Strombedarf von mehr als 800.000 deutschen Haushalten.

Effizienz und Wasser als Teil der Strategie

Neben dem Ausbau Erneuerbarer Energien setzt AWS auf Effizienz als zentralen Hebel. Für rechenintensive KI-Workloads entwickelt AWS eigene Chipfamilien wie AWS Graviton4 und AWS Trainium2. AWS-Graviton-basierte Instanzen verbrauchen bis zu 60 Prozent weniger Energie als vergleichbare EC2-Instanzen. Eine gemeinsam mit Accenture durchgeführte Studie zeigt: Optimierte Workloads laufen in der AWS Cloud bis zu 4,1-mal energieeffizienter als in traditionellen On-Premises-Rechenzentren: Unternehmen, die zu AWS wechseln, reduzieren ihren CO2Fußabdruck erheblich. Ein weiteres, oft unterschätztes Thema ist Wasser. Rechenzentren benötigen Wasser zur Kühlung und AWS hat sich verpflichtet, bis 2030 wasserpositiv zu werden, also mehr Wasser an Gemeinschaften zurückzugeben als in den eigenen Betrieben verbraucht wird. 2024 war AWS bereits zu 53 Prozent auf diesem Weg - gegenüber 41 Prozent im Vorjahr. Durch Replenishment-Projekte mit gemeinnützigen Organisationen wie WaterAid und Water.org sollen jährlich über 18 Milliarden Liter Wasser an lokale Gemeinschaften zurückgegeben werden. 24 Rechenzentren weltweit nutzen bereits aufbereitetes Wasser zur Kühlung statt Trinkwasser. Bis 2030 soll diese Zahl auf über 120 Standorte in den USA ausgebaut werden. Eine Frage stellen Behörden und regulierte Organisationen unab-

im Jahr 2020 mit der statistischen Erfassung begann, gab es keine einzige Anfrage, die zur Offenlegung von außerhalb der USA gespeicherten Unternehmens- oder Regierungsdaten gegenüber der US-Regierung geführt hat. Zudem gilt der US CLOUD Act für alle Anbieter mit rechtlicher Präsenz in den USA unabhängig von deren Hauptsitz. Damit also auch für europäische Cloud-Anbieter mit US-Geschäft. Die Frage der Relevanz stellt sich damit nicht allein bei US-Anbietern. Auf technischer Ebene sind viele Kernsysteme bei AWS mit ZeroOperator-Zugriff konzipiert. Mitarbeiter von AWS haben schlicht keine technischen Möglichkeiten, auf Kundendaten zuzugreifen. Sie können damit auch nicht zur Herausgabe gezwungen werden, was sie technisch nicht leisten können. Die AWS European Sovereign Cloud wird nur von Mitarbeitenden betrieben und kontrolliert, die in der EU ansässig sind. Jede Anfrage von Strafverfolgungsbehörden, die ausschließlich dort verarbeitete Daten betrifft, muss über dieses Personal und damit über lokale Rechtsrahmen laufen. AWS verpflichtet sich zudem, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, Behördenanfragen an den jeweiligen Kunden weiterzuleiten.

Fazit: Infrastruktur mit Verantwortung

hängig von diesen Themen regelmäßig: „Was bedeutet der US Cloud Act in der Praxis?“ Dieses US-Gesetz sorgt in vielen europäischen Behörden für große Unsicherheit.

Rechtssicherheit trotz US CLOUD Act

Die Befürchtung ist, dass USBehörden jederzeit auf Daten zugreifen könnten, die bei einem amerikanischen Cloud-Anbieter gespeichert sind. Diese Annahme hält allerdings einer rechtlichen Prüfung nicht stand.

Souveränität, Rechtssicherheit und Klimaverantwortung sind für Behörden und regulierte Organisationen Pflichtanforderungen. AWS begegnet allen drei mit nachweisbaren Maßnahmen: Das AWS Nitro System und das AWS Sovereign Reference Framework sichern die technische und operative Kontrolle. Den ökologischen Anspruch untermauern Investitionen in Erneuerbare Energien und ein konkretes Ziel beim Wassermanagement. Und die Haltung zum US CLOUD Act ist transparent dokumentiert: Kein einziger Fall einer Offenlegung von sich außerhalb der USA befindenden Kundendaten von Unternehmen

Der US CLOUD Act gewährt der US-Regierung keinen automatischen oder unbeschränkten Zugriff auf Cloud-Daten. Um einen Anbieter zur Herausgabe von Inhaltsdaten zu zwingen, muss die Strafverfolgungsbehörde vor einem unabhängigen Bundesrichter einen konkreten Tatverdacht nachweisen. Das muss sogar explizit auf eine spezifische Straftat und ein bestimmtes elektronisches Konto bezogen werden. Seit AWS

oder Regierungen an die US-Regierung seit Beginn der Erfassung entsprechender Anfragen im Jahr 2020. Wer im öffentlichen Sektor Digitalisierung verantwortet, findet in der AWS European Sovereign Cloud eine Grundlage, die den Anforderungen europäischer Behörden und stark regulierter Branchen entspricht – ohne Kompromisse bei Leistung, Sicherheit oder Skalierung.

BS/AWS
Mustafa Isik ist Chief Technologist Sovereignty bei Amazon Web Services. Foto: BS/AWS

D enn der eigentliche Fortschritt liegt nicht darin, dass KI „irgendwie auch noch dabei ist“. Entscheidend ist vielmehr, Prozessmanagement mit KI auf eine neue Stufe zu bringen. Das gelingt dann, wenn KI-Funktionen nicht losgelöst neben der Prozessarbeit stehen, sondern direkt in das genutzte Prozessmanagement-System integriert sind. Nur dann entstehen Ergebnisse, die anschlussfähig, nachvollziehbar und für die weitere Organisationsentwicklung nutzbar sind. Wird KI in klare Standards, Rollen und Qualitätssicherung eingebettet, wird sie zum echten Gewinnbringer.

Warum KI in der Prozessarbeit so viel Potenzial hat Der Druck auf Verwaltungen ist hoch. Fachkräftemangel, wachsende Aufgaben und digitale Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern sind nur einige der Herausforderungen. Gleichzeitig fehlt vielerorts eine durchgängige Prozessbasis. Wo Prozesse existieren, liegen sie oft verteilt in Präsentationen, Diagrammdateien, PDFs oder Wissensinseln. In dieser Lage klingt „KI modelliert das für Sie“ wie eine willkommene Abkürzung.

Genau hier liegt aber auch die Gefahr. Das Risiko ist aus früheren

Dr. Lars Algermissen ist Geschäftsführer bei der PICTURE GmbH. Foto: BS/PICTURE GmbH

KI im Prozessmanagement

Zwischen „Prozess per Klick“ und belastbarer Verwaltungsrealität

(BS/Dr. Lars Algermissen) Künstliche Intelligenz ist im öffentlichen Sektor angekommen. Besonders offensiv wird derzeit KI-gestützte Prozessmodellierung beworben: automatische Prozessaufnahme, Modelle auf Knopfdruck, sofortige Optimierungsvorschläge. Das wirkt wie der Befreiungsschlag für überlastete Organisationsbereiche. In der Praxis zeigt sich jedoch: Ohne belastbare Prozessbasis und ohne saubere Einbettung in ein angewendetes Prozessmanagement-System schafft KI oft nicht Entlastung, sondern zusätzliche Komplexität.

Wir zeigen Ihnen, wie Verwaltungen den KI-Hype in eine tragfähige Strategie übersetzen und wie ein modernes Prozessmanagement als Plattformansatz funktioniert. Foto: BS/PICTURE GmbH

Digitalisierungswellen bekannt: Wird KI als isoliertes Werkzeug eingeführt, bevor Regeln, Standards und Verantwortlichkeiten geklärt sind, entsteht Uneinheitlichkeit. Unterschiedliche Modellierungslogiken, konkurrierende Prozessstände und ein unpräzises Begriffsverständnis sind typische Folgen. KI beschleunigt dann die Erstellung von Artefakten, aber nicht zwingend die Qualität der Prozessarbeit. Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Modell wird

durch Automatisierung nicht richtig, sondern nur schneller verfügbar. Hinzu kommt: KI-Anwendungen, die vor allem schnelle Visualisierungen oder erste Textentwürfe erzeugen, können Interesse wecken und den Einstieg erleichtern. Für ein professionelles Prozessmanagement reicht das allein jedoch in der Regel nicht aus. Denn anschauliche Skizzen oder erste Entwürfe ersetzen weder methodische Standards noch Freigabeprozesse

Digitale Souveränität

Anspruch, Realität und der Weg dazwischen (BS/Johannes Rosenboom) Ob Verwaltungen ihre digitalen Systeme eigenständig steuern können oder von externen Plattformen abhängig bleiben, ist längst zu einer strategischen Frage geworden. Sie ist damit eine Voraussetzung für Resilienz, Steuerungsfähigkeit, hoheitliche Selbstbestimmung und Zukunftsfähigkeit des Staates. Technische Abhängigkeiten haben immer auch politische und strategische Konsequenzen.

Wie souverän die öffentliche IT in Deutschland tatsächlich ist, zeigt das Souveränitätsbarometer der öffentlichen IT von next:public. Die Befragung von IT-Verantwortlichen aus Bund, Ländern und Kommunen liefert ein realistisches Lagebild. Das Ergebnis: Die öffentliche IT ist vielfältig und hybrid, zugleich aber in hohem Maße abhängig. Rund zwei Drittel der Befragten bewerten ihre Abhängigkeit von internationalen, außereuropäischen IT-Anbietern als stark oder sehr stark und besonders ausgeprägt auf kommunaler Ebene. Digitale Souveränität ist kein Entweder-oder zwischen nationalen und internationalen Lösungen. Sie entsteht durch bewusste Gestaltungsfähigkeit. Souverän ist, wer Wahlmöglichkeiten hat, Abhängigkeiten transparent bewerten kann und technologische Entscheidungen selbstbestimmt trifft. Für Materna bedeutet das: Souveränität beginnt nicht bei einzelnen Technologien, sondern bei Architekturentscheidungen, Governance-Strukturen und klaren Verantwortlichkeiten. Digitale Souveränität heißt, unbeabsichtigte oder unkontrollierbare Abhängigkeiten bewusst zu machen und schrittweise zu reduzieren

zugunsten eigenständiger Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Ein zentraler Hebel ist die souveräne Cloudifizierung. Der Übergang in Cloud-Modelle ist unvermeidlich und bietet zugleich die Chance, Modernisierung und Souveränität zusammenzudenken. Voraussetzung sind offene Standards, Multi-Cloud- und Hybrid-Ansätze, transparente Datenhaltung sowie klar definierte ExitStrategien. Ebenso entscheidend

ist der gezielte Aufbau von Kompetenzen in den Verwaltungen selbst und bei öffentlichen IT-Dienstleistern. Ohne Wissen, Organisation und Entscheidungsfähigkeit bleibt digitale Souveränität ein wohlklingendes Zielbild.

Strategische Beschaffung Digitale Souveränität ist zudem auch ein Beschaffungsprozess. Als größter Nachfrager digitaler Güter und Dienstleistungen hält der Staat den entscheidenden Hebel in der Hand: durch eine gezielte Einkaufspolitik zugunsten deutscher und europäischer Anbieter. Damit ließen sich eigene Lösungsfähigkeit, Innovation, wirtschaftliches Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Das derzeit vorherrschende Beschaffungsverhalten wirkt dem jedoch häufig entgegen. Das Bewusstsein für digitale Souveränität ist vorhanden, konkrete Maßnahmen sind vielerorts angestoßen. Jetzt geht es darum, digitale Souveränität als dauerhafte Gestaltungsaufgabe und kontinuierlichen Prozess zu begreifen, nicht als einmalige strategische Entscheidung. Nur so bleibt der Staat auch digital unabhängig, resilient und langfristig handlungsfähig.

erfolgen, Versionen nachvollziehbar bleiben und Ergebnisse für Digitalisierung, Automatisierung, Wissensmanagement und Organisationssteuerung weiterverwendet werden können. Entscheidend ist daher nicht allein die Qualität des KI-Modells, sondern die Qualität seiner Einbettung: Welche Quellen nutzt die KI? Auf welche vorhandenen Prozessinformationen greift sie zu? In welcher Struktur werden Ergebnisse abgelegt? Wie werden Vorschläge geprüft, kommentiert, freigegeben und fortgeschrieben? Erst wenn diese Fragen sauber beantwortet sind, entsteht ein echter Mehrwert. Ein nachhaltiger Einsatz gelingt besonders dort, wo Prozessmanagement ganzheitlich gelebt wird: mit einer verlässlichen Prozessbasis, Standards, Rollen, Regeln und einem zentralen Ort für Prozesswissen. Dann unterstützt KI gezielt, ohne Insellösungen zu erzeugen. Die neue Stufe entsteht also nicht durch KI allein, sondern durch KI im System.

oder die systematische Ablage und Weiterverwendung von Prozesswissen. Für belastbare Ergebnisse in der Verwaltungsrealität braucht es daher mehr als einen einzelnen Prompt.

Wann KI wirklich hilft KI entfaltet ihren größten Nutzen dort, wo sie direkt im Prozessmanagement-System arbeitet. Also dort, wo Prozesswissen zentral gepflegt wird, Modellierungsstandards hinterlegt sind, Freigaben

Am Ende gilt: KI nimmt Prozessarbeit nicht ab, aber sie kann sie deutlich verbessern. Wer KI als Assistenz in einen klaren Prozessrahmen integriert und die Funktionen sauber in sein Prozessmanagement-System einbettet, gewinnt schneller belastbare Modelle, erhöht die Transparenz und schafft eine solide Grundlage für Digitalisierung und Automatisierung.

Veranstaltungshinweis

Wie das in der Praxis aussieht und welche Leitplanken sich bewährt haben, erfahren Sie im Webinar „KI in der Prozessmodellierung: Hype, Hilfe oder Risiko?“ am Dienstag, 28. April 2026, 10:00–11:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Plätze sind begrenzt. Anmeldung: https://t1p.de/webinar-ki

Industrie digital denken

EU will Verfahren beschleunigen

(BS/Frederik Steinhage) Die Europäische Kommission will mit dem neuen Industrial Accelerator Act auch digitale Prozesse in Industrie und Verwaltung deutlich beschleunigen. Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem vor, Genehmigungsverfahren für industrielle Projekte stärker zu digitalisieren und europaweit zu vereinheitlichen.

Ein zentrales Instrument ist die Einführung digitaler und gebündelter Genehmigungsverfahren.

Für industrielle Projekte soll künftig eine einzige Antragsstruktur möglich sein, über die alle notwendigen Genehmigungen koordiniert abgewickelt werden. Nationale Behörden sollen dabei als zentrale Ansprechpartner fungieren und innerhalb klar definierter Fristen eine Gesamtentscheidung treffen. Durch solche Verfahren sollen lange und fragmentierte Genehmigungsprozesse verkürzt werden, die bislang häufig Investitionen in neue Technologien verzögern. Eng verbunden damit ist die stärkere Nutzung europäischer digitaler Infrastruktur. Der Act sieht vor, bestehende EU-Systeme wie das Single Digital Gateway oder künftige European Business Wallets stärker einzubinden. Unternehmen könnten Anträge und Dokumente künftig standardisiert digital übermitteln und mehrfach genutzte Informationen nur einmal bereitstellen. Dies soll Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig die Interoperabilität zwischen Behörden erhöhen.

Vergabe, aber digital Auch das Vergabewesen erhält im neuen Rahmen eine strategischere Rolle. Öffentliche Beschaffung

macht rund 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union aus und soll künftig gezielter eingesetzt werden, um technologische Entwicklung zu fördern. Öffentliche Auftraggeber sollen deshalb stärker darauf achten, dass ihre Ausschreibungen zur Stärkung resilienter Lieferketten und zur Verbreitung strategischer Technologien beitragen. In der Praxis sollen bei Beschaffungen stärker Kriterien wie Herkunft, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, vor allem bei Schlüsseltechnologien der digitalen und klimaneutralen Transformation, während zugleich Verwaltungsprozesse digitalisiert werden sollen, um Kosten zu senken, Transparenz zu erhöhen und Investitionen zu erleichtern.

ADVERTORIAL
Johannes Rosenboom Rosenboom ist SVP Sales, Marketing und BDM Public und KRITIS Sector bei Materna. Foto: BS/Materna

Über kurz oder Lang

Modernisierung vor Digitalisierung

Eine Kolumne von Christina Rieke Lang

Dass wir unseren Staat modernisieren müssen, bezweifelt heute niemand mehr. Die Debatte dreht sich längst um das Wie. Genau hier greifen wir in der öffentlichen Verwaltung oft noch zu kurz: Einfach eine Webseite bauen, ein Formular online anbieten, ein Portal als Lösung. Wir erliegen der Versuchung des schnellen, sichtbaren Erfolgs und scheuen die unglamouröse, aber essenzielle Arbeit im Maschinenraum.

Klar muss sein: Es bringt uns faktisch nichts, wenn Bürgerinnen und Bürger ihren Antrag zwar online einreichen können, das Formular in der Behörde aber ausgedruckt und per Hauspost weitergereicht wird.

Das ist keine Modernisierung, das ist analoge Bürokratie mit digitalem Anstrich. Im schlimmsten Fall führt es zu Mehrkosten. Die Potenziale für echte Effizienzsteigerung und Automatisierung, die Digitalisierung bietet, werden so nicht genutzt.

Nur ein neues Portal löst unsere Probleme nicht Nehmen wir das drängende Beispiel der Erwerbsmigration. Bereits im Jahr 2028 werden uns bundesweit rund 800.000 Fachkräfte fehlen. Um unseren Wohlstand zu sichern, sind wir dringend auf effiziente Einwanderungsprozesse angewiesen.

Die Politik diskutiert in diesem Kontext verschiedene Optionen für den Aufbau einer „Work-and-Stay-

Ein neues Online-Portal allein löst laut Christina Rieke Lang, CEO und Gründerin des DigitalService, das Problem der Verwaltungsdigitalisierung nicht. Erst die Neugestaltung ineffizienter Strukturen und Prozesse schaffe echte Effekte. Foto: BS/DigitalService GmbH

für Unternehmensgründungen. In diesem Jahr wird ein erstes OnlineAngebot live gehen. Wichtig ist uns dabei: Dieses Angebot ist nur ein Baustein der Gesamtlösung. Wirklich wirksam wird sie erst, wenn die zugrunde liegenden Prozesse ebenso weiterentwickelt werden. Warum das Digitalministerium dabei unverzichtbar ist

Diese Arbeit geht tief in die Verwaltungs-DNA. Sie benötigt politische Rückendeckung und starken politischen Gestaltungswillen. Gerade deswegen ist ein eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unverzichtbar. Das BMDS fungiert hier als essenzieller „Kümmerer“. Es bringt historisch gewachsene Silos an einen Tisch und hat den Hebel, politische Blockaden zwischen Ressorts oder in der BundLänder-Abstimmung wirklich aufzulösen und echte Verbindlichkeit herzustellen.

Christina Rieke Lang ist Chief Executive Officer (CEO) des DigitalService. Foto: BS/DigitalService GmbH

Agentur“. Gemeinsam mit der PD –Berater der öffentlichen Hand hat der DigitalService in einem Positionspapier deutlich gemacht: Wir müssen dabei dringend auch an die organisatorischen Fragen ran. Wenn wir ineffiziente Strukturen und Prozesse nicht konsolidieren und Ende-zu-Ende neu gestalten, bleibt das grundlegende Problem bestehen. Ein neues Portal würde sonst verschiedenste Schnittstellen bedienen müssen und bestenfalls lediglich das Chaos im Hintergrund verdecken. Solche unnötig komplexen IT-Lösungen sind teuer, schwerfällig und aufwendig zu realisieren. Und für die Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, ändert sich bei einem solchen Vorgehen wenig.

Anstatt die digitale Transformation als ein Momentum für die Mo-

Signaturen, Siegel und Rechtssicherheit speziell für die öffentliche Hand

Mit DATA Sign Cloud einfach und sicher signieren und siegeln

dernisierung zu nutzen, wird der ineffiziente Status quo zementiert.

Der Gang in den Maschinenraum: „Schneller Gründen“ Wie entkommen wir dieser Falle? Unsere Projektteams beim DigitalService gehen dafür in die Tiefe. Wir betrachten den gesamten Lebenszyklus einer Verwaltungsleistung: vom Gesetzestext über Zuständigkeiten, IT-Architektur und behördliche Prozesse bis zum Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Entscheidend ist für uns: Wir entwickeln nicht nur eine digitale Oberfläche, sondern adressieren auch die strukturellen Herausforderungen dahinter. Ein Beispiel dafür ist unsere aktuelle Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Vorhaben „Schneller Gründen“. Das politische Ziel ist klar: Unternehmensgründungen sollen bundesweit digital, einfach und vor allem deutlich schneller als heute möglich sein.

Dafür hat sich unser Team tief ins Backend der Verwaltung eingearbeitet. Die erste Erkenntnis: Der aktuelle Gründungsprozess zerfällt in bis zu 18 Teilschritte mit unterschiedlichsten Zuständigkeiten –von Notariaten und Banken bis hin zu Gewerbe- und Finanzämtern. Ein kohärenter Ende-zu-Ende-Prozess für Unternehmensgründungen existiert schlichtweg nicht. Die zweite Erkenntnis: In nahezu jedem einzelnen Teilschritt steckt erhebliches Beschleunigungspotenzial. Wie geht es weiter? Wir analysieren komplexe Rechtsfragen ebenso wie technische Schnittstellen und berücksichtigen Prinzipien wie Once-Only. Wir optimieren Prozesse und Organisationsabläufe – beispielsweise indem wir die Datenqualität beim Eingang der Anträge erhöhen, um Rückfragen zu reduzieren und indem wir den Datenaustausch verbessern. Parallel entwickeln wir unter kontinuierlicher Einbindung von Gründenden einen One-Stop-Shop

Gleichzeitig legt das Ministerium mit dem Deutschland-Stack das technologische Fundament. Statt in jedem Amt das Rad neu zu erfinden, werden standardisierte, wiederverwendbare Open-SourceBausteine für die gesamte Verwaltung geschaffen. Auch das hilft bei der Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Projekte wie „Schneller Gründen“ können dabei als Use Cases dienen, damit der D-Stack praxisnah und nutzerzentriert entwickelt wird.

Angesichts knapper Kassen, des demografischen Wandels und zu Recht ungeduldiger Bürgerinnen und Bürger können wir uns oberflächliche Digitalisierung ohne Modernisierungsanspruch schlicht nicht mehr leisten. Ja, das erfordert oft frustrierende und kleinteilige Arbeit an den Fundamenten. Doch nur so bauen wir einen digitalen Staat, der für Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Mitarbeitenden der Verwaltung endlich das tut, was er soll: richtig gut funktionieren.

Eine der prägenden Stimmen dieses Transformationsprozesses ist Liisa-Ly Pakosta, Ministerin für Justiz und digitale Angelegenheiten der Republik Estland. Besonders im Bereich der sozialen Leistungen, so Pakosta, zeige sich die Effizienz der Digitalisierung am deutlichsten. Sie spricht dabei nicht nur als Politikerin, sondern auch als Mutter von fünf Kindern – eines davon wurde noch vor der großen Digitalisierungswelle ab 1997 geboren. Ihr Fazit ist eindeutig: Der Unterschied sei enorm. Was bedeutet das konkret? Wird heute in Estland ein Kind geboren, werden die Eltern umgehend digital kontaktiert. Innerhalb von zwei Wochen könne der Name des Kindes online eingetragen werden. Das Kindergeld werde automatisch überwiesen und das Neugeborene werde direkt auf die Warteliste eines nahegelegenen Kindergartens gesetzt.

Wer vertraut, gewinnt

Bereits vor rund 29 Jahren begann Estland mit einem klaren ersten Schritt: Internetzugang und Computer für alle Schulen. Kinder lernten früh den Umgang mit digitalen Technologien und gaben ihr Wissen in die Familien weiter. Im zweiten Schritt wurde sichergestellt, dass digitale Teilhabe nicht vom Besitz eines eigenen Geräts abhängt: Öffentliche Bibliotheken dienen bis heute als Servicezentren für digitale Verwaltungsleistungen. Der dritte Schritt bestand in vollständiger Transparenz über Datenzugriffe und Prozesse. Die entsprechenden

Abteilungsleiter Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), Dr. Dominik Böllhoff, formulierte die Perspektive so: „Was uns im BMDS vor allem bewegt, ist nicht nur das Thema Digitalisierung, sondern Modernisierung.“ Auf dem Digitalen Staat betonte er, dass sein Ministerium staatliche Abläufe grundlegend verbessern wolle – Digitalisierung sei dabei ein Werkzeug, nicht der Ausgangspunkt. Die Arbeit konzentriere sich daher auf staatliche Prozesse: „Wir stellen vor allem Themen in den Fokus, wie Prozesse End-to-End zu digitalisieren sind, wir beschäftigen uns mit rechtlichen Rahmenbedingungen und Gesetzgebung.“ Der Staat müsse zunächst seine Regelwerke modernisieren, damit Digitalisierung nachhaltig wirken könne.Zugleich verfolge das Ministerium Reformen in Gesetzgebung, Governance und

Digitales Vorbild

Estland zeigt, wie ein moderner Staat effizient und bürgernah funktioniert

(BS/Carla Menzel) Estland gilt weltweit als Vorreiter der digitalen Verwaltung: Nahezu alle Behördengänge lassen sich digital erledigen. Möglich machen das die flächendeckend genutzte e ID, die staatliche Datenaustauschplattform X-Road und eine konsequent ausgebaute digitale Infrastruktur. Damit setzt das baltische Land Maßstäbe in E-Government, digitaler Gesundheit und Cyber-Sicherheit. Beim Digitalen Staat 2026 teilt Estland Expertise und appelliert gleichzeitig an die Führungsrolle Deutschlands in Europa.

Kontroll-Tools würden intensiv genutzt, so die Ministerin. Bürgerinnen und Bürger überprüft aktiv, was mit ihren Daten geschehe.

Nächster Schritt: proaktiver Staat Estland befinde sich damit auf dem Weg zu einem „proaktiven Staat“, in dem Künstliche Intelligenz (KI) perspektivisch eine zentrale Rolle spielen soll. KI wird als Hebel verstanden, um Verwaltungsprozesse weiter zu automatisieren und stärker an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auszurichten. Bevor entsprechende Systeme jedoch Entscheidungen treffen dürft, müsse zunächst eine klare rechtliche Grundlage geschaffen werden:

Welche Arten von Entscheidungen dürften von KI-Systemen übernommen werden? Parallel dazu arbeitet Estland an einem KI-Hub, der die notwendige Infrastruktur und Rechenkapazität bereitstellen soll. Mit dem Einstieg in die KI-Ära beginne für Estland nun gewissermaßen ein neuer Entwicklungsabschnitt – erneut starte man bei den Schulen, um Kompetenzen früh zu verankern und Akzeptanz zu schaffen.

Pakosta, Ministerin für Justiz und digitale Angelegenheiten, schildert anschaulich, wie Estlands digitale Verwaltung, das Leben der estnischen Bevölkerung vereinfacht und nachhaltig verbessert.

Estland misst einem gut funktionierenden Bildungssystem seit vielen Jahren eine hohe Bedeutung bei. Bereits seit rund 20 Jahren setzt das baltische Land auf ein datenbasiertes Schulmanagement. Dabei werden systematisch Informationen über Lernleistungen, Unterricht und schulische Rahmenbedingungen erfasst und ausgewertet. Wie Florian Schröder von der Deutsch-Baltischen Handelskammer erläutert, ist die Grundidee

Staat neu denken

Struktur vor Geschwindigkeit

klar: Ohne verlässliche Daten ist eine gezielte Qualitätsentwicklung kaum möglich. Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, zeigt sich unter anderem in den Ergebnissen der OECD-Studie PISA, in der Estland seit Jahren zu den bestplatzierten Ländern gehört. In Estland werden Daten nicht nur gesammelt, sondern auch konsequent ausgewertet. Mithilfe vergleichsweise einfacher statistischer Analysen lässt sich erkennen, an welchen Stellen

Unterstützungsbedarf besteht. So kann geprüft werden, ob Herausforderungen eher im Unterricht, in bestimmten Regionen oder bei einzelnen Schülergruppen liegen. Auf dieser Grundlage können gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um die Bildungsqualität weiter zu verbessern.

Deutschland auf Estlands Spur In föderalen Staaten wie Deutschland stellt sich die Frage, wie Kommunen und Länder zu einheitlichen digitalen Standards bewegt werden können. Pakosta beschreibt das estnische Modell mit einem anschaulichen Bild: Man könne selbst entscheiden, ob man die „Suppe“ essen möchte – entscheide man sich jedoch dafür, müsse man sie mit dem Löffel essen. Gemeint ist die verbindliche Nutzung gemeinsamer Infrastrukturstandards wie, im Fall von Estland, der staatlichen Datenplattform X-Road. Außerdem empfiehlt die Ministerin: „Ein einfaches Regelwerk hilft enorm.“

Auch Dr. Markus Reichel (CDU) betont, dass ein bloßes Kopieren des estnischen Modells hierzulande aufgrund der föderalen Struktur nicht möglich sei. Dennoch zeigt sich der Bundestagsabgeordnete für Dresden zuversichtlich. Mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bestehe die Chance, eine klare Zukunftsversion für die digitale Verwaltung zu entwickeln. Ziel sei es, die fragmentierte Praxis zu überwinden, in der Kommunen eigene Lösungen entwickeln und nutzen.

deutung klarer Prioritäten hervor und forderte, deutlich zu machen, „was wir bis wann an die Bürgerinnen und Bürger bringen wollen.“

(BS/Frederik Steinhage) Digitalisierung gilt in politischen Debatten häufig als Synonym für Modernisierung. Doch ein funktionierender digitaler Staat entsteht nicht allein durch neue Software oder zusätzliche Plattformen. Entscheidend sind die Strukturen, Prozesse und rechtlichen Grundlagen, auf denen digitale Anwendungen aufbauen.

Personal. Entscheidend sei dabei politische Durchsetzungskraft:

„Unser Ministerium sorgt dafür, dass wir einen starken Minister und starke Staatssekretäre an den Tisch den Bundes bringen, um sich für unsere Themen einzusetzen.“ Das Ziel sei es, Modernisierung ressortübergreifend und politisch wirksam voranzutreiben.

Instrumente der Modernisierung

Parallel entstehen Instrumente zur Unterstützung der Modernisierung. Durch den IT-Vorbehalt wurde die Rolle des BMDS in ressortübergreifenden IT-Fragen gestärkt, ergänzt durch einen Effizienzfonds.

Dr. Dominik Böllhoff, Abteilungsleiter Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung,hält eine grundlegende Regelwerksreform für notwendig, damit Digitalisierung nachhaltig wirken kann.

„Wir haben einen Effizienzfonds von 12,5 Millionen Euro aufgesetzt, wo uns die Ministerien schon viele gute und skalierbare Lösungen herangetragen haben“, erklärte Böllhoff. Neben Innovation gehe es auch um messbare Effekte wie Einsparungen bei Personal- und Verwaltungskosten. Gleichzeitig bleibt der Föderalismus prägend. Lars Hoppmann , geschäftsführender Vorstand des des Bundesverbandes kommunaler IT-Dienstleister Vitako, sieht darin Chance und Hürde zugleich: „Das System Föderalismus führt zu einer Komplexität, welche tatsächlichen Fortschritt verhindert.“ Gerade für die Digita-

lisierung wirke diese Komplexität oft als Bremsfaktor.

Struktur steht zur Debatte

Ann Cathrin Riedel, Geschäftsführerin bei NExT, widersprach einer rein strukturellen Kritik und betonte: „Ich glaube, das Problem ist gar nicht die Vielfalt, die wollen wir an vielen Stellen ja sogar fördern.“

Entscheidend sei vielmehr die Verbindlichkeit von Entscheidungen:

„Das Problem ist eher, dass vielfältige Akteure Entscheidungen treffen und sich dann aber nicht daran halten.“ Torsten Koß, Vorstand Digitale Transformation beim IT-Dienstleister Dataport, hob ergänzend die Be-

Maren Busch, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Diez, betont, dass Investitionen in die Digitalisierung entscheidend seien, um Kommunen zukunftsfähig aufzustellen und langfristig deren Resilienz zu sichern.

Wirkung statt Tempo

Für Dr. Marco Brunzel, Dozent an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin sowie an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung, zeigt sich am Beispiel erfolgreicher Digitalprojekte, wie der Energiepreispauschale für Studierende, die Bedeutung einer wirkungsorientierten Perspektive. Transformation müsse nicht ausschließlich disruptiv verlaufen, sondern könne auch schrittweise erfolgen, wenn klare Steuerungsstrukturen bestünden und staatliche Marktmacht genutzt werde. Zugleich könne der Staat durch gezielte Nachfrage Innovationen fördern und digitale Souveränität stärken.

Anastasia Leutloff, Mitbegründerin des Deep Tech Collective, erläutert, dass vielfältige Perspektiven eine wichtige Voraussetzung für Innovationen und eine zukunftsfähige Entwicklung von Deep-Tech-Entwicklungen seien. Alle Fotos: BS/Bildschön

Liisa-Ly

„Integrative Digitalisierung heißt, Prozesse vom Nutzer her zu denken und staatliche Leistungen einfacher, schneller und verständlicher zu machen“, betont Dr. Friederike Zedler, Referatsleiterin Moderner Staat im Bundeskanzleramt.

Dr. Jens Klessmann, Leiter Geschäftsbereich Digital Public Services am Fraunhofer FOKUS, stellte mit dem ThemenRadar Digitaler Staat 2026 vor, welche Digitalthemen die öffentliche Verwaltung aktuell und in Zukunft am meisten beschäftigen.

Dr. Stephan Klein, Geschäftsführer von Governikus, erklärt, dass sichere Verwaltungs-IT schon heute auf die Post-Quanten-Ära vorbereitet werden müsse, um langfristig verlässliche digitale Kommunikation zu gewährleisten.

Laut Pfleger besteht jetzt die Chance, Strukturen zu ändern, um die Registermodernisierung nachhaltig und flächendeckend auszurollen. Nur dürfe nun einem kurzfristigen Erfolg nicht die strukturelle Veränderung untergeordnet werden: „Wir dürfen keine Notpflaster kleben“, machte Pfleger deutlich. Eine zukunftsfähige Umsetzung der Registermodernisierung sei zwar komplex, aber in vier Säulen möglich: Die erste Säule betrifft die Weiterentwicklung der Infrastruktur. Aktuell existiere innerhalb der Verwaltung eine Vielzahl unterschiedlicher Systeme. Diese könnten künftig durch das NOOTS ersetzt werden. „Wir stellen eine grundlegende Infrastruktur bereit, die von allen gleichermaßen genutzt werden kann beziehungsweise genutzt werden muss“, erklärte Pfleger. Die zentrale Infrastruktur mit dem NOOTS, dem Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA-Verfahren) und dem Datencockpit werde zentral entwickelt und mit bestehenden Systemen –insbesondere dem DeutschlandStack – vernetzt. Die zweite Säule umfasst die Anbindung der wichtigsten Register. Dieser Schritt sei mittelfristig geplant. Pfleger zeigte sich optimistisch: „Die relevanten Datenbestände liegen

Ziel sei, dass ein System entstehe, an das auch die Privatwirtschaft andocken könne, erklärt Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein. Wichtig seien deshalb der Fokus auf OpenSource-Lösungen, auch um unnötige Abhängigkeiten zu vermeiden, und die Optimierung zugunsten der Nachnutzung von Leistungen. Offene Standards seien dabei nicht per se weniger sicher als proprietäre Lösungen. Nur von der Idee, man könne den Deutschland-Stack fertigstellen, müsse man sich gegebenenfalls verabschieden, so Schrödter. Er plädiert stattdessen dafür, das Vorhandene zu veröffentlichen und den Deutschland-Stack fortzuschreiben.

Kritischer sieht das Torsten Henn, COO und Vorstand bei secunet Security Networks. Noch sei der Deutschland-Stack eine lose Sammlung und nicht ausgearbeitet genug, um darauf aufzubauen. Sein

Das NOOTS ist da und soll bleiben

Deutschland setzt auf Nachhaltigkeit bei der Registermodernisierung

(BS/Mirjam Klinger) Die Registermodernisierung befindet sich in Aufbruchstimmung. Auf dem Digitalen Staat verbreitete Michael Pfleger, Gesamtleiter des National-Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) der Föderalen IT-Kooperation (FITKO), die frohe Botschaft: „Das NOOTS ist da“ – und auch die Finanzierung und Weiterentwicklung seien gesichert.

Für Michael Pfleger, Gesamtleiter NOOTS bei der FITKO, steht fest, dass die Chancen für nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Registermodernisierung selten so gut standen wie aktuell.

bereits in zentralen Registern beim Bund.“ Diese müssten daher nicht weiter zentralisiert, sondern vor allem zugänglich gemacht werden. „Dann haben wir den ersten großen Schritt beim Rollout geschafft.“

Die dritte Säule betrifft den Flächenrollout und die Modernisierung der IT-Strukturen in den Kommunen. Zwar seien kommunale Fachverfahren für das Once-Only-Prinzip nicht direkt relevant, für die Funkti-

Was wir schon haben

Dauerbaustelle statt Theorie-Monster

onsfähigkeit der Kommunen jedoch essenziell. Ziel sei eine leistungsfähige und resiliente Infrastruktur, die zugleich die Vielfalt kommunaler Strukturen berücksichtige. Die vierte Säule zielt auf die Weiterentwicklung der Prozessplattformen. Daten allein schaffen noch keinen Mehrwert, wenn die Abläufe unverändert bleiben. Ein digitaler Antrag, der am Ende weiterhin manuelle Dokumente erfordere, zeige die Grenzen reiner Technologielösungen. Deshalb müssten Prozessplattformen, Online-Anträge und Fachverfahren modernisiert werden.

Auf dem digitalen Bau Michael Lipaczewski, Referatsleiter im Bundesverwaltungsamt (BVA) und innerhalb der Registermodernisierung für Architektur und Umsetzung des NOOTS verantwortlich, gab einen Einblick in die geplante Weiterentwicklung des Systems und somit die erste Säule bis 2026. „Es gibt noch unglaublich viel zu

bauen, bis wir Ende des Jahres eine Version 1.0 vorzeigen können“, erklärte er.

Grundsätzlich funktioniere das System bereits, wie erste Tests gezeigt hätten. „Im Durchschnitt funktioniert es und wir können einen Nachweis ausliefern – allerdings noch mit Einschränkungen.“ Diese sollen bis Ende des Jahres behoben werden. Dazu zählen unter anderem Fragen der Sicherheit sowie derzeitige Limitierungen beim Zugriff auf Nachweise. Künftig soll gewährleistet werden, dass berechtigte Stellen auf die entsprechenden Nachweise zugreifen können. Parallel arbeitet das BVA auch an der Umsetzung der Single Digital Gateway Regulation (SDG-VO). „Wenn wir Sie schon verpflichten, sich an das NOOTS anzuschließen, dann zumindest nicht nur für den deutschen Raum“, sagte Lipaczewski. Ziel sei es, dass über das System bereitgestellte Nachweise auch innerhalb der EU übermittelt werden könnten. Umgekehrt soll es ebenso möglich sein, Nachweise aus anderen EU-Staaten abzurufen. Damit soll das NOOTS perspektivisch nicht nur als nationale Infrastruktur dienen, sondern auch den grenzüberschreitenden Datenaustausch innerhalb Europas ermöglichen.

(BS/Tanja Klement) Der Deutschland-Stack ist ein Transformationsprojekt, das die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen soll . Und die Erwartungen an das Projekt sind so simpel wie weitgreifend: „Ich erwarte, dass der Deutschland-Stack am Ende funktioniert“, formulierte es Christina Rieke Lang, CEO und Co-Founderin des DigitalService.

Vorschlag: ein Reifegradmodell, um Vergleiche und gezielte Ausschreibung zu ermöglichen. Weitgehend einig sind sich die Expertinnen und Experten darin, dass Lock-ins bei Anwendungen für die öffentliche Verwaltungen möglichst vermieden werden müssen. Gerade angesichts der angespannten internationalen Situation sei es wichtig, Services und Rechenleistungen aus den eigenen Rechenzentren zu beziehen, bei denen die Verwaltung selbst auch die Wertschöpfungskette kontrolliere, so Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund). Hier könne viel erreicht werden.

Sabine Griebsch, Chief Digital Officer des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, mahnt an, dass kommunale Resilienz vor allem durch durchgängig digitalisierte Prozesse, belastbare IT-Strukturen und eine Verzahnung von Verwaltung und Krisenmanagement gestärkt werden müsse.

Christina Rieke Lang zeigt sich etwas weniger euphorisch. Sie beobachtet mit Sorge, wie lange man sich in der Theorie aufhalte.

Noch nicht genug Druck Es sei höchste Zeit, Lösungen zu erproben. Statt das Konzept immer weiter auszubauen, sollte nur ein grundlegender Kern definiert werden, von dem aus man sukzessive weiterbauen könne. Auch Holger Pfister, Vice President DACH bei SUSE, sieht noch zu viel Trägheit. „Es fehlt der Kittel-brennt-Faktor“, vermutet er. In der Privatwirtschaft sei gerade eine Umorientierung zu beobachten, ausgelöst durch die

Preisgestaltung proprietärer Anbieter. „Wir brauchen jetzt was fassbares“, konstatiert Ralph Brinkhaus, Mitglied des Bundestages und digitalpolitischer Sprecher der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Wenn jetzt für Bürgerinnen und Bürger greifbare Leistungen schnell flächendeckend ausgerollt würden, helfe das auch, die stetige Weiterentwicklung zu kommunizieren. So könne man den Nutzen des Vorhabens sichtbar herausstellen, ohne die vielen von außen unsichtbaren Aufgaben unter den Teppich zu kehren. Für die Abwicklung eines so großen Projekts sei es gut, ein Bundesministerium für Digita-

Torsten Koß, Vorstand für den Bereich Digitale Transformation bei Dataport, betont, dass das Hinterfragen von Umsetzungsprozessen häufig das Tempo bei der Umsetzung von Projekten sogar beschleunigen kann, da so effektivere Lösungsansätze geschaffen werden können.

les und Staatsmodernisierung zu haben – mit einer Abteilung, die speziell mit dem DStack befasst sei. Der wichtigste Faktor für die Umsetzung ist für Brinkhaus ein hierarchischer. Die Probleme der Vergangenheit seien eine Frage der Führung gewesen. Digitalisierung sei Mittel zum Zweck und brauche Rückendeckung von ganz oben. Eine wichtige Anschluss-Frage stellte Dr. Kranstedt dem Panel: Wie funktionierten Einkauf und Co. zukünftig ebenenübergreifend? Der Bund habe in die Services, Strukturen und Leistungen immerhin viel Geld investiert. Nun müssten sie auch für Kommunen nutzbar gemacht werden. Schrödter warnt vor langwierigen Diskussionen: „Ich sehe in drei Jahren den fertig verhandelten Staatsvertrag vor mir. Aber das ist hier der falsche Weg.“ Wichtig sei nicht, jetzt sofort alle offenen Fragen zu klären, sondern schnell spürbare Lösungen anzubieten.

Piret Hirv (r.), Leiterin des Data Management Competence Centre der e-Governance Academy Estland, sieht in Deutschland bereits viele richtige Ansätze, betont jedoch, dass konsequentere Datennutzung, klare Standards und mehr Mut zur Umsetzung nötig seien. Alle Fotos:BS/Bildschön

„KI wird Aufgaben verschieben, doch die Beschäftigten in der Verwaltung werden dringender gebraucht als je zuvor“, betont Martina Klement, ehemalige Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung Berlin.

Für Dr. Daniela Dylakiewicz , Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, reicht es nicht, ausscheidende Beschäftigte schlicht zu ersetzen. Vielmehr müsse Verwaltung grundlegend neu gedacht werden. Besondere Effizienzgewinne sieht Dylakiewicz in der Zentralisierung von Verwaltungsleistungen. Standardisierung und Bündelung seien vor allem für kleine Kommunen, in denen „der Bürgermeister zusätzlich der IT-Beauftragte ist“, notwendig. Sachsen treibe daher aktuell ein umfassendes Entbürokratisierungspaket voran, um die Flut kleinteiliger Vorgaben zu reduzieren. Auch auf Bundesebene wird die Modernisierung als Daueraufgabe verstanden. Dr. Friederike Zedler aus dem Bundeskanzleramt unterstreicht, dass Digitalisierung und Entbürokratisierung „Zwillingsaufgaben“ seien. Entscheidend sei, nicht lediglich bestehende Prozesse digital abzubilden. „Schnell digitalisieren“ könne sonst bedeuten, analoge Bürokratie nur in elektronische Form zu überführen. Stattdessen brauche es eine Aufgabenkritik, Ver-

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, machte auf dem Digitalen Staat deutlich, dass insbesondere große Sprachmodelle neue Herausforderungen für den Datenschutz mit sich bringen: „Große KI-Sprachmodelle haben häufig das Problem, dass sie von großen Tech-Unternehmen mit gigantischen Datensätzen trainiert wurden, deren Herkunft nicht hundertprozentig geklärt ist.“ Wenn unklar sei, aus welchen Quellen Trainingsdaten stammten, könne dies die Qualität und Fairness der Systeme unmittelbar beeinflussen. Kamp warnte zudem vor möglichen Verzerrungen in den Ergebnissen solcher Systeme. Würden bestimmte Bevölkerungsgruppen in Trainingsdaten nur unzureichend abgebildet, könne sich diese Schieflage später auch in den Antworten der Modelle widerspiegeln. Deshalb müsse der Staat stärker darauf achten, welche Informationsgrundlagen für KI-Anwendungen genutzt würden. Eine mögliche Antwort sieht Kamp in verlässlichen Datenquellen. „Es ist eine Notwendigkeit, dass wir ver-

Holger Lehmann, Projektleiter „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung mit KI“ im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, berichtet von agentischen KI-Lösungen, die derzeit im Ministerium pilotiert werden.

Dr. Dorit Bosch, Bundesbeamtin und Gründerin von Let’s Staat, betont, dass eine unabhängige digitale Zukunft Europas vor allem durch mutige Verwaltungsmodernisierung, vernetzte Zusammenarbeit und den konsequenten Aufbau eigener Kompetenzen erreicht werden kann.

Zum Erfolg verpflichtet

Digitalisierung als Überlebensaufgabe für die Verwaltung

(BS/Carla Menzel) Die Digitalisierung des Staates steht nicht mehr nur auf der politischen Agenda – sie ist zur Voraussetzung künftiger Handlungsfähigkeit geworden. Beim „Digitalen Staat“ 2026 wurde deutlich: Der Reformdruck fußt vor allem auf struktureller Notwendigkeit. Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und eine stetig wachsende Regelungsdichte zwingen Bund, Länder und Kommunen zum Umdenken.

einfachung und Automatisierung. Am Beispiel des Wohngelds macht Zedler deutlich, wie dies aussehen kann: Eine digitale KI-Anwendung prüft binnen Sekunden die Vollständigkeit eingereichter Unterlagen, fordert fehlende Dokumente automatisiert nach und entlastet so die Sachbearbeitung. Für den Bundestagsabgeordneten Parsa Marvi (SPD) markiert die aktuelle Legislaturperiode einen Kulturwandel. Digitalisierung sei nicht länger ein Randthema innerhalb bestehender Ressorts, sondern politisch priorisiert, mit eigenem Budget – und das sei auch nötig. Der Staat müsse schneller werden, um Vertrauen zu erhalten. Angesichts des demografischen Wandels sei Deutschland „zum Erfolg verpflichtet“: Ohne effizientere Prozesse dro-

Dr. Christian Ege, Staatssekretär a.D. und Gründer von BürokratEASY, zeigt anhand von Bausteinen, dass neue Wege entstehen können, wenn man bestehende Strukturen hinterfragt. Foto: BS/Bildschön

he staatliche Überforderung. Eine zentrale Rolle bei der föderalen Koordination spielt die FITKO. Ihr Präsident, André Göbel, warnt vor isolierten Einzelprojekten. Digitalisierung dürfe nicht aus unver-

bundenen Maßnahmen bestehen, sondern müsse strategisch verzahnt werden.

Produkte des IT-Planungsrats würden deshalb derzeit zunehmend in sinnvolle Cluster überführt. Eine

Vertrauen in Maschinen

Regeln für kluge Systeme

(BS/Frederik Steinhage) KI gilt vielen als nächster großer Schritt der Verwaltungsdigitalisierung. Mit der technologischen Dynamik wächst jedoch auch die Frage, wie sich Innovation und Grundrechte miteinander vereinbaren lassen. Datenschutz, Transparenz und rechtliche Verlässlichkeit werden damit zu zentralen Voraussetzungen für den Einsatz intelligenter Systeme im Staat.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, fordert Regelungen zur Datengrundlage von KI-Systemen im öffentlichen und privaten Sektor stärker zu harmonisieren.

trauenswürdige Referenzdokumente zur Verfügung stellen“, erklärte sie. Wenn qualitativ hochwertige und rechtlich geprüfte Datensätze bereitgestellt würden, könne dies auch die Vertrauenswürdigkeit der

„Früher hatte jede Kommune ihre eigene IT. Heute wollen wir alles über einen großen IT-Dienstleister bündeln“, berichtet Dr. Daniela Dylakiewicz, Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaats.

Foto: BS/Bildschön

darauf basierenden Systeme erhöhen. Gleichzeitig dürfe Regulierung Innovation nicht verhindern. „Klare Rechtsgrundlagen sind notwendig: Rahmen setzen, Innovation dennoch zulassen“, formulierte Kamp

Transparenzpflichten, Schulungen für Mitarbeitende und klare Verantwortlichkeiten seien zentrale Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz. Besonders wichtig sei es zudem, Betroffenenrechte bereits in der Entwicklungsphase zu berücksichtigen. Kamp sprach in diesem Zusammenhang von „Betroffenenrechten by Design“.

Rahmenbedingungen schaffen

Während diese Perspektive den rechtlichen Rahmen beschreibt, verändert Künstliche Intelligenz (KI) staatliche Prozesse bereits heute. Gerade in der Justiz wird ihr Einsatz intensiv diskutiert. Hans-Jörg Schäuble, Executive Partner für Gen AI Advisory bei IBM Deutschland, sieht die Entwicklung längst in vollem Gange. „Die Nutzung von KI in

Prof. Dr. Jörn von Lucke, Professor für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik an der Zeppelin Universität Friedrichshafen, wirbt dafür, das Potenzial der Zusammenarbeit für den Einsatz von KI zu nutzen und die dafür nötigen Budgets bereitzustellen.

positive neue Entwicklung: Aus der kommunalen Ebene komme Rückenwind für mehr Bündelung. Durch den Deutschland-Stack und damit einhergehende zentrale Infrastrukturen entstehe eine neue Dynamik gemeinsamer Lösungen. Zentralisierung bedeute dabei nicht zwingend Machtkonzentration beim Bund, sondern auch geteilte Leistungsfähigkeit.

Prof. Arne Schönbohm lenkt den Blick auf die Belastung der Verwaltung durch stetig wachsende Normen. In den vergangenen zehn Jahren seien rund 10.000 neue Gesetze und Erlasse hinzugekommen, ergänzt durch europäische Vorgaben. Keine Beamtin oder kein Beamter könne diese Regelungsdichte noch vollständig überblicken. Bürokratieabbau beginne deshalb bei der Frage, was überhaupt geregelt werden müsse. Gleichzeitig verändere Digitalisierung das Berufsbild: Routinetätigkeiten seien vielfach standardisierbar und automatisierbar. Die Zukunft liege stärker in Qualitätsprüfung, Ermessensentscheidungen und Spezialfällen. Damit dieser Wandel gelinge, müsse massiv in Fortbildung investiert werden.

der Justiz ist bereits heute Realität und die Frage ist nur noch, wie wir es schaffen können, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen“, so Schäuble

Der Handlungsdruck ist groß. In Deutschland existieren über eine Million offene Fälle. Digitale Systeme können helfen, große Mengen an Verfahren zu strukturieren oder Entscheidungen besser nachvollziehbar zu machen.

Doch rechtssichere KI entsteht nicht automatisch durch leistungsfähige Technologie. Sarah Fried, Referentin für KI-Recht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, versteht KI deshalb als sozio-technisches System. Rechtssicherheit sei kein Label für einzelne Funktionen, sondern müsse bereits bei der Programmierung berücksichtigt werden.

Auch plausibel erscheinende Ergebnisse garantierten noch keine rechtliche Verlässlichkeit. Entscheidend sei vielmehr, dass Fehler erkannt und korrigiert werden können – unabhängig davon, ob dies durch Menschen oder durch KI geschehe.

„Dass wir anpacken müssen, steht außer Frage. Aber wie genau gehen wir es an? Wo setzen wir in der Governance an, wer definiert die relevanten KPIs?“, stellt Valentina Kerst, Geschäftsführerin des KI-Bundesverband, die zentralen Fragen. Alle Fotos:BS/Bildschön

Marika Linntam, Botschafterin der Republik Estland in Berlin, und LiisaLy Pakosta, estnische Ministerin für Justiz und digitale Angelegenheiten, geben Einblicke in die estnische Verwaltungstransformation und teilen ihr Fachwissen über die Digitalisierung von Prozessen.

In der Berliner Verwaltung wird die KI bereits konkret genutzt: BärGPT, ein landeseigener KI-Assistent, hilft Beschäftigten seit November 2025 bei Routineaufgaben wie Recherchen oder dem Formulieren von Berichten. Er fasst Anfragen zusammen, analysiert Dokumente und liefert Vorschläge für die Bearbeitung – ohne dabei jedoch Entscheidungen eigenständig zu treffen. „BärGPT erfreut sich großer Nutzung“, zieht Martina Klement, ehemalige Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Berlin, ein positives Resümee.

Auch in Baden-Württemberg manifestiert sich ein pragmatischer Umgang mit KI. Stefan Krebs, CDO der Landesregierung, berichtet, dass im „Ländle“ ein europäisches Modell eingesetzt werde, das inzwischen rund 250.000 Nutzerinnen und Nutzer erreiche. Die KI-Systeme priorisierten Vorgänge oder strukturierten Informationen, träfen jedoch ebenfalls keine eigenständigen Entscheidungen.

Besonders intensiv nutze das Justizministerium die Technologie, etwa bei der Auswertung von Klageschriften. Für Entscheidungen selbst wird KI laut Krebs nicht benötigt: Entweder ließen sie sich regelbasiert treffen oder sie lägen im Ermessensspielraum, in dem weiterhin der Mensch entscheide.

Liebe auf den zweiten Klick

Die Akzeptanz unter den Beschäftigten in Bezug auf die neue Technologie wachse langsam, aber stetig. Tino Kühnel, Geschäftsführer der Bayerischen Digitalagentur byte, berichtet, dass Beschäftigte ein grundlegendes Verständnis für KI entwickeln müssten: „Was kann die Technologie leisten und wo liegen ihre Grenzen?“ Erste Anwendungen zeigten nun mittlerweile bereits Wirkung. Beim Einsatz der KI-gestützten Vorprüfung von Anträgen hätten viele Beschäftigte beispielsweise positiv überrascht. „Das hätte ich nicht erwartet, das hilft mir wirklich“, berichtet Kühnel von Rückmeldungen aus der Praxis. Solche Erfahrungen führten dazu, dass immer mehr Beschäftigte selbst mit konkreten Problemstellungen auf die Digitalagentur zukämen.

Gleichzeitig betont Kühnel, dass KI nur dann ihr Potenzial entfalten könne, wenn zuvor die richtigen

Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), gibt einen Überblick über die Projektvorhaben seines Hauses, darunter digitale Angebote, KI-Tools und Infrastrukturprojekte.

(KI)ffizient?

Milen Starke, Staatssekretärin für Digitales und Infrastruktur des Freistaats Thüringen, stellt den Thüringen-Stack vor: Mit klaren Standards, Smart-State-Konzept und messbaren Zielen sollen die digitalen Strukturen des Freistaats nachhaltig modernisiert werden.

Wie Künstliche Intelligenz den Arbeitsalltag in Behörden verändert

(BS/Julia Grahn/Carla Menzel) Haben wir bei KI die richtige Peilung? Die Frage klingt einfach, doch die Antworten sind komplex. KI wird in der Verwaltung zunehmend eingesetzt. Sie verspricht Effizienz, schnellere Prozesse und weniger Routinearbeit. Gleichzeitig wirft sie grundlegende Fragen auf: Welche Aufgaben können Maschinen übernehmen, welche bleiben Menschen vorbehalten? Und was hat Law as Code damit zu tun?

Voraussetzungen geschaffen würden. Sein Ansatz folgt dabei einem klaren Dreiklang: Alles, was sich eliminieren lasse, werde eliminiert; bestehende Prozessschritte würden so weit wie möglich automatisiert; und alles, was sich nicht automatisieren lasse, werde konsequent optimiert. Ziel sei es, Abläufe so zu gestalten, dass sie für die Mitarbeitenden intuitiv funktionierten und sie spürbar entlasteten.

Das Gesetz als Code Immer mehr geraten aber auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Blick, wenn es um den Einsatz von KI in der Verwaltung geht. Ein Ärgernis etwa: langwierige Genehmigungsverfahren. Ob BAföG-, Wohngeld- oder Kindergeldantrag – es dauert. Sollen diese Prozesse beschleunigt und auch Einzelfallentscheidungen möglich werden – bei einer 30-prozentigen Fehlerquote ist dies aktuell undenkbar – muss die KI entsprechend gebrieft sein. In den Modernisierungsagenden des Bundes und der Länder ist daher Law as Code prominent vertreten: „Wenn wir einen digitalen Staat wollen, dann muss das Recht als Betriebssystem, als Grundlage des funktionierenden Staates eben auch digital zur Verfügung gestellt werden“, erklärt Matthias Schmid, der im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) für die Sonderaufgabe Law as Code verantwortlich ist. Die Rulemapping Group hat sich diesem Prinzip verschrieben. Mithilfe eines Visualisierungsmodells, auf dessen Basis die Verästelungen im Gesetzestext in IT-Logik übersetzt werden können, macht das von der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) geförderte Start-up die Elemente eines Gesetzes sowie ihre Abhängigkeiten sichtbar. Das Modell – die Rule Map – ist maschinenlesbar und folgt zugleich juristischer Logik. So können Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft direkt

Christina Rieke Lang, CEO und Co-Founderin des DigitalService, hebt den Deutschland-Stack als entscheidenden „Enabler“ vor, der moderne Technologien und offene Standards bündel und damit den Weg für eine selbstbestimmte digitale Verwaltung ebnet.

Damit Law as Code zum Gamechanger für die Verwaltungsmodernisierung werden kann, müssen zuerst einmal die Strukturen verändert werden. Eine bessere Zusammenarbeit in der DVC wäre hier ein guter Anfang, so die Erkenntnis eines Fachforums. Foto: BS/Bildschön

auf einer digitalen Grundlage arbeiten – und die KI ist in der Lage, sichere, regelbasierte Entscheidungen zu treffen. „Das ist ein wunderschöner Ansatz“, findet Dr. Dirk Woywod , Managing Director bei Rulemapping.

Licht und Schatten

Ein Beispiel für den erfolgreichen Einsatz von Law as Code in der Verwaltung liefert das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur. Nach einer gewonnenen Ausschreibung arbeitete das Ministerium mit der Rulemapping Group zusammen. „Wir wollten einen Proof of Concept machen: Wie weit kommen wir mit der Technologie bei der Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren?“, erläutert Jens Krumpe vom Thüringer Ministerium. Mit einem eigenen Cloud-Rechenzentrum, GPT OSS und gesicherten Leitungen in den Kommunen seien die Voraussetzungen im Freistaat ideal.

Zudem gab der Datenschutzbeauftragte grünes Licht. Zwei Kommunen waren überzeugt von dem Ansatz und machten als Pilotkommunen mit. In der Vergangenheit seien die Kommunalbehörden nach einer Gesetzesänderung in der

Bauverordnung aus Unsicherheit, ob Fachverfahren und Antragsformulare noch stimmten, wieder zu PDF-Anträgen zurückgekehrt, blickt Krumpe zurück. Durch die Rule Maps gebe es jetzt eine gemeinsame Modellsprache, die für Juristinnen und Juristen oder Sachbearbeitende in der Kommune nachvollziehbar mache, ob eine Gesetzesnovelle dort bereits modelliert sei oder nicht.

Arne Schömann, GenAI Lead beim IT-Dienstleister des Landes Nordrhein-Westfalen, IT.NRW, berichtet von anderen Erfahrungen. Zwar existierten vielversprechende Ansätze und „Law as Code“ könne ein interessantes Konzept sein, um bestehende Prozesse grundlegend zu überdenken. Dennoch zeigt er sich skeptisch: „Bei IT.NRW werden über 1.000 Fachverfahren betrieben. Es ist unklar, wie viele Gesetze hierfür angepasst werden müssten und wie man gleichzeitig 1.000 Fachverfahren für KI-Anwendungen effizient nutzbar machen könnte.“

KI in Umsetzung zu bringen, gehe immer nur so lange gut, wie man es im Labor mache. „Das in die Praxis zu überführen, ist anstrengend“, so Schömann . Denn dann seien

X-Road vs. FIT-Connect: In einem teils kontroversen Austausch vergleichen Projektverantwortliche beide digitalen Dateninfrastrukturen, diskutieren ihre jeweiligen Vor- und Nachteile und zeigen auf, welche Potenziale sie für Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger entfalten können.

Governance-Fragen zu klären:

„Bevor KI eingesetzt werden kann, müssen wir die Datenschutzbeauftragten einbinden, erklären, was KI ist, wann sie eingesetzt werden darf, welche Ermessensspielräume bestehen und wie Human-inthe-Loop-Mechanismen umgesetzt werden.“

Ein weiteres Problem sieht er in Infrastruktur und Stromversorgung, die nicht für solche Rechenleistungen ausgelegt seien. Der Haupthemmfaktor seien jedoch die organisatorischen Strukturen: „Ich bin überzeugt, dass unsere Strukturen derzeit nicht darauf ausgelegt sind, Innovationen dieser Art zu begleiten.“

Zusammenarbeit als Schlüssel Krumpe ergänzt: „Der Reifegrad der Verwaltungsorganisation stimmt nicht mit den technischen Errungenschaften überein.“ Haupthindernis für ihn ist das übermäßige Sicherheitsbedürfnis. Es müsse differenziert werden, welche Verwaltungsdaten besonders schützenswert sind. Dies werde jedoch nicht vorgenommen: „Und dann ist man auf der sicheren Seite, indem man sagt: ‚Mach alles maximal sicher in eigener Cloud‘ – und das kann sich auch der Freistaat Thüringen nicht mehr leisten.“ Gerne würde er NRW unterstützen: „Ich würde sofort unsere GPUs ausbauen und nach NRW geben, wenn wir dort einen Weg finden.“ Aber: „Wir geben enorme Summen für redundante Infrastrukturen aus und haben 16 unterschiedliche Meinungen. Das müsste doch endlich geklärt werden.“ So sieht es auch Schömann: „Wir müssen als Verwaltung sicherstellen, dass wir zusammenarbeiten können – und zwar nicht nur auf Ebene von Arbeitsgruppen, sondern praktisch an der Basis. Ich glaube, wir haben dafür die Mittel. Ich finde, die DVC ist eine der Stellschrauben, die wir hätten. Das muss man beleben. Wir brauchen zudem mehr Aufteilung: Wenn bei euch die GPUs laufen, warum können wir die nicht einfach nutzen? Warum müssen wir denselben Weg noch einmal gehen?“ Daher bleibt er optimistisch: „Ich bin überzeugt, dass wir mit vergleichsweise wenig Aufwand viel erreichen können. Wenn es woanders funktioniert, kann es bei uns ebenfalls gelingen.“

Für Dirk Schrödter, Digitalisierungsminister und Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, ist der Deutschland Stack weit mehr als reine Technologie. Er sieht hierin insbesondere ein großes Organisationsprojekt für die Behörden. Alle Fotos:BS/Bildschön

Die Registermodernisierung zählt zu den zentralen Digitalisierungsprojekten der öffentlichen Verwaltung. Mit dem NOOTS wird eine Infrastruktur geschaffen, die den standardisierten, medienbruchfreien und anlassbezogenen Austausch von Registerdaten ermöglichen soll. Je stärker jedoch Register vernetzt und Prozesse automatisiert werden, desto größer ist die sicherheitstechnische Verantwortung. IT-Sicherheit spielt daher keine bloße Nebenrolle. Die Sicherheitsarchitektur des NOOTS folgt konsequent dem Zero-Trust-Prinzip. Das Vertrauen der kommunizierenden Stellen ineinander wird fortlaufend durch technische Prüfungen gebildet. Jeder Zugriff auf Registerdaten erfolgt regelbasiert, kontextbezogen und überprüfbar. Entscheidungs- und Durchsetzungsebene sind funktional getrennt: Zugriffsentscheidungen werden in Policy Decision Points (PDP) getroffen und in Policy Enforcement Points (PEP) technisch umgesetzt. Dadurch entsteht eine konsistente, systemübergreifende Zugriffskontrolle, die föderale Strukturen berücksichtigt und zugleich ein einheitliches Sicherheitsniveau gewährleistet.

IT-Sicherheit als Kern der Regmo

NOOTS zwischen Zero Trust, Standardisierung und föderaler Anschlussfähigkeit

(BS/Jennifer Koch) Mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) entsteht eine neue föderale Dateninfrastruktur. Im Zentrum steht dabei nicht nur die Vernetzung von Registern, sondern vor allem eine belastbare Sicherheitsarchitektur. Die Technischen Richtlinien TR-03176 und TR-03190 bilden den sicherheitstechnischen Rahmen.

Vertrauen beginnt bei der richtigen ECM-Plattform

VIS-Suite – eine ECM-Plattform, die Freiräume statt Hürden schafft (BS) Wenn Verwaltungen heute mit sensiblen Informationen arbeiten, hängt organisatorische Sicherheit unmittelbar an der technischen Unabhängigkeit ihrer Systeme. Denn dort, wo Vertraulichkeit und Transparenz gleichzeitig gewährleistet sein müssen, reicht reine Funktionsstärke längst nicht mehr aus. Entscheidend ist die Fähigkeit, digitale Souveränität herzustellen und zu behalten. Genau hier setzt die VIS-Suite der PDV GmbH an.

Die neue VIS-Suite basiert auf einer technischen Grundidee: Digitale Souveränität ist nicht optional, sondern selbstverständliche Grundlage jeder Weiterentwicklung. Viele historisch gewachsenen IT -Landschaften in der Verwaltung sind proprietär verzahnt, schwer integrierbar und kostspielig im Betrieb. Wechselbarrieren entstehen, Innovationen verzögern sich, Integrationen werden komplex.

Die VIS-Suite begegnet genau diesen Herausforderungen mit einem Ansatz, der Flexibilität statt Abhängigkeit ermöglicht.

Ihre containerbasierte Serverarchitektur erlaubt den Betrieb On-Premises, in der Cloud oder im Hybridmodell – Verwaltungen behalten die Wahlfreiheit über ihre Infrastruktur.

Auch auf der Persistenz-Schicht folgt die VIS-Suite dem gleichen Prinzip, indem sie unterschiedliche Datenbanksysteme, wie beispielsweise die Open-Source-Datenbank PostgreSQL, unterstützt. Offene Standards, viele Schnittstellen und flexible Authentifizierungsverfahren wie OAuth 2.0 schaffen echte Integrationsfähigkeit über System- und Organisationsgrenzen hinweg – ohne Abhängigkeit von weiteren Herstellern oder Plattformen.

Damit wird die VIS-Suite zur tragfähigen Basis für föderale wie interkommunale Zusammenarbeit.

Souveränes Arbeiten – auch dort, wo Vertraulichkeit Pflicht ist

Sensible Akten, Prozesse und Vorgänge verlangen u.a. Kontrolle über Speicherort und Zugriffe sowie durchgängige Protokollierung, ergänzt um organisatorische und technische Schutzmaßnahmen gemäß behördlichen Vorgaben. Die VIS-Suite adressiert genau diese Anforderungen durch ihre souveräne Architektur:

• Dokumente können synchron, in Echtzeit und innerhalb der

Mit containerbasierter Architektur und offenen Schnittstellen ermöglicht die VIS-Suite souveräne, integrationsfähige IT-Strukturen im öffentlichen Sektor. Foto: BS/PDV

eigenen Infrastruktur bearbeitet werden – bspw. auf Basis eigener Collabora Online-Lizenzen und ohne externe Cloud-Drittsysteme.

• Die Services-Architektur der VIS-Suite ist offen, integrativ und dauerhaft anschlussfähig an bestehende Verwaltungsinfrastrukturen.

• Wahlfreiheit beim Hosting ermöglicht es, sensible Informationen in kontrollierten, rechtskonformen Umgebungen zu betreiben – sofern Betrieb, Provider und Sicherheitskonzept entsprechend ausgestaltet sind.

Gerade für sensible Vorgänge entsteht so ein klarer Vorteil: Sicherheitsanforderungen lassen sich flexibel erfüllen, ohne Abläufe zu verkomplizieren oder neue Abhängigkeiten zu schaffen.

Arbeiten ohne Barrieren – auch im geschützten Umfeld

Digitale Souveränität zeigt sich nicht nur in der Infrastruktur, sondern auch im Arbeitsalltag.

Deshalb bietet die VIS-Suite verschiedene Clients für unterschiedliche Einsatzszenarien, beispielsweise die progressive Web App VIS-Go! – nutzbar vom Schreibtisch bis zur mobilen Arbeit:

• Sie setzt auf offene Standards,

• reduziert gezielt Plattformabhängigkeiten,

• gewährleistet die Kontrolle über Betrieb und Daten,

• sichert Portabilität und MultiPlattform-Fähigkeit,

• integriert die Client-Arbeit in souveräne Architekturen und vermeidet so gezielt Lock-in-Effekte.

Zusätzlich sorgen VIS-Scan, VISNoCode und VIS-GenAI bei entsprechendem Betriebsmodell und Sicherheitskonzept für eine souveräne operative Schlagkraft: intelligente Eingangsbearbeitung, selbst gestaltbare Prozessautomatisierung und KI-Unterstützung

– alles ECM-integriert und rechtskonform.

Im Kontext schützenswerter Daten ist ein Retrieval-First-Ansatz besonders vorteilhaft:

Nur geprüfte interne Informationen fließen in Antworten ein, wodurch Nachvollziehbarkeit und Datensouveränität jederzeit gesichert bleiben.

Eine Plattform, die sich der Organisation anpasst – nicht umgekehrt

Digitale Souveränität entscheidet darüber, ob Verwaltungen ihre Aufgaben resilient, sicher, unabhängig und zukunftsfähig erfüllen können.

Die VIS-Suite beantwortet die Frage, ob Systeme souveränes Verwaltungshandeln unterstützen, mit einem klaren Ja – durch technische Offenheit, Integrationsfähigkeit und Betriebssouveränität by Design. Gerade in sensiblen Bereichen zeigt sich der Wert einer Plattform, die nicht blockiert, sondern befähigt:

Die VIS-Suite schafft Freiräume, wo andere Systeme Hürden aufbauen – und legt damit das Fundament für eine wirklich souveräne, sichere und moderne digitale Verwaltung.

Das Schaubild verdeutlicht die konkrete Ausprägung im NOOTS: Im DAMAS werden die Regeln (engl. Policies) für die Zugriffe konkretisiert. Im IAM für Behörden, der Registerdatennavigation sowie der Vermittlungsstelle werden Zugriffsanfragen anhand definierter Regeln, Rollen, Berechtigungen und Kontextinformationen geprüft und es wird über diese entschieden. In den sicheren Anschlussknoten der Data Provider werden diese Entscheidungen technisch durchgesetzt, indem sie nur autorisierte Datenabrufe zulassen und unzulässige Zugriffe unterbinden. Den normativen Rahmen für die hierfür eingesetzten technischen Verfahren bilden insbesondere die Technischen Richtlinien TR-03176 und TR-03190 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die TR-03176 beschreibt die übergreifende Sicherheits- und Vertrauensarchitektur von NOOTS. Sie adressiert das Bundesverwaltungsamt als für das NOOTS verantwortliche Stelle und definiert unter anderem Vertrauensdomänen, Kommunikationsbeziehungen, Sicherheitsanforderungen an Schnittstellen sowie strukturelle Vorgaben für die Kopplung von Registern und Fachverfahren. Ziel ist eine klar abgegrenzte, kontrollierte Interaktion zwischen Systemen, bei der Rollen, Identitäten und Dienste technisch getrennt und eindeutig zugeordnet sind. Die TR-03190 richtet sich wiederum insbesondere an die anzubindenden Stellen. Sie konkretisiert die sicherheitstechnischen, organisatorischen und infrastrukturellen Anforderungen für eine Anbindung an das NOOTS. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Absicherung der Anbindungsschnittstellen, zur Vertrauenswürdigkeit der betei-

ligten Systeme, zu Identitäts- und Berechtigungsstrukturen sowie zur Einhaltung definierter Kommunikations- und Sicherheitsmechanismen. Damit wird sichergestellt, dass das Gesamtsicherheitsniveau nicht durch einzelne Anbindungen unterlaufen wird.

Gleichzeitig sollen praktische Umsetzbarkeit und Skalierung nicht durch zu hohe Hürden für eine Anbindung gefährdet werden. Sicherheit und Anschlussfähigkeit werden bewusst gemeinsam gedacht. Digitalisierung kann nur gelingen, wenn Sicherheitsanforderungen ambitioniert, aber realistisch operationalisierbar sind.

Beide Technischen Richtlinien wurden bereits im fortgeschrittenen Entwurfsstatus öffentlich kommentiert und werden im Laufe des Jahres 2026 in der Version 1.0 veröffentlicht. Zukünftig werden die Richtlinien parallel zur technischen Weiterentwicklung des NOOTS fortgeschrieben. Dieser iterative Ansatz ist Ausdruck eines lernenden Systems: Architektur, Sicherheitsanforderungen und operative Erfahrungen werden kontinuierlich miteinander abgeglichen. Feedback aus Pilotierungen und insbesondere von anzubindenden Stellen fließt gezielt in die Weiterentwicklung ein, ohne dadurch in ständig neuen Anforderungen zu resultieren. Die Registermodernisierung zeigt damit exemplarisch: Digitale Verwaltung und eine resiliente Sicherheitsarchitektur gehen Hand in Hand. Das NOOTS verbindet Standardisierung, föderale Zusammenarbeit und Zero Trust zu einem strukturellen Ansatz, der Sicherheit nicht als Zusatzfunktion, sondern als Voraussetzung staatlicher Digitalisierung versteht. Nur auf dieser Grundlage kann das Once-Only-Prinzip sein Potenzial entfalten – effizient, vertrauenswürdig und resilient.

Cybersicherheit bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im BSI. Foto: BS/BSI

28.04. LVT Baden-Württemberg 29.04. Online

Jennifer Koch ist Leiterin des Referats
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IHRE DATEN –IHRE ENTSCHEIDUNG!

Digitale Abhängigkeit ist die größte Bedrohung für Europas Wachstum. Wer heute keine Kontrolle über seine Daten hat, verspielt seine Handlungsfreiheit von morgen. Wir brauchen mutige CEOs, Vorstände und Behördenleiter, die sich aktiv von digitalen Abhängigkeiten lösen. Wir brauchen Macher, die sich die Freiheit zu entscheiden zurückholen.

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Co-CEOs Schwarz Digits
Rolf Schumann, Christian Müller

Geheimhaltung schützt die eigene IT nicht vor Angriffen, denn das Konzept „Security by Obscurity“ („Sicherheit durch Verdunkelung“) ist längst überholt. Angreifer verfügen oft über immense Ressourcen, um Sicherheitslücken zu finden oder im Darknet zu kaufen. Aber für die Sicherheitsforschungscommunity ist es dann schwerer, Schwachstellen zu identifizieren und verantwortungsvoll zu melden, damit sie schnell geschlossen werden können.

Bei geschlossener Software weiß man außerdem nie, ob unerwünscht Daten abfließen, ob sie heimlich KI-Systeme trainiert oder ob die Versprechen der Hersteller der Wahrheit entsprechen. Offene Software schafft Transparenz – und damit Vertrauen. Dies zeigte die hohe Akzeptanz der Corona-WarnApp, deren offener Quellcode von vielen Expertinnen und Experten geprüft und ständig verbessert wurde. Auch die eID nutzt Open Source und offene Standards, was gerade beim sensiblen Thema digitale Identität Vertrauen schafft, weil sie jederzeit überprüfbar ist. Allerdings ist Open Source nicht automatisch sicherer. Schlechter Code bleibt schlecht, selbst wenn er einsehbar ist. Entscheidend ist, dass kompetente Menschen mit Zeit, Wissen und den richtigen Werkzeugen den Code prüfen. Eine aktive Community erhöht das

Sicherheit durch Transparenz

Warum Open Source Vertrauen schafft und „Security by Obscurity“ scheitert

(BS/Anke Domscheit-Berg) Transparenz und Open Source sind keine Garantie für Sicherheit, aber sie schaffen die Voraussetzungen dafür – durch Überprüfbarkeit, Vertrauen und eine aktive Community. Geschlossene Systeme hingegen bergen unkalkulierbare Risiken.

Sicherheitsniveau. Fehlt diese – etwa wenn einzelne Ehrenamtliche in ihrer Freizeit kritische OpenSource-Module pflegen –, bleiben Sicherheitslücken länger unentdeckt und gefährden ganze digitale Ökosysteme. Diese Risiken steigen, denn mit bestimmten KI-Systemen können nicht nur Sicherheitsforschende, sondern auch Angreifer Sicherheitslücken in offenem Code noch schneller finden. Es braucht eine bessere Governance für Pfle-

ge und Finanzierung von Open Source. Dafür ist auch der Sovereign Tech Fonds (STF) wichtig: Er gleicht die chronische Unterfinanzierung vieler Open-SourceProjekte aus.

Je mehr unsere Gesellschaft auf digitale Souveränität setzt, desto besser muss auch der STF ausgestattet sein, denn jeder durch den Fonds investierte Euro härtet unsere digitalen Ökosysteme. Auch Bug-Bounty-Programme, bei

denen Prämien für das Aufdecken von Schwachstellen gezahlt werden, sind effektiver als die Kosten einer Ransomware-Attacke. Sicherheitslücken entstehen im Übrigen nicht nur durch Programmierfehler, sondern auch durch absichtlich eingebaute Backdoors etwa wenn US-Geheimdienste US-Unternehmen dazu verpflichten. Nur in Open Source können solche Hintertüren gut entdeckt werden. Das unterscheidet etwa Signal von WhatsApp: Beide sind US-Messenger, doch nur Signal ist Open Source. Eine weltweite Community würde Backdoors schnell aufdecken, was Signal für Geheimdienste unattraktiv macht. Geheimdienste nutzen Sicherheitslücken auch für Überwachungzwecke. Ein bekanntes Beispiel ist die „EternalBlue“Schwachstelle, die der US-Geheimdienst NSA jahrelang geheim hielt, bis Angreifer sie 2017 mit dem WannaCry-Trojaner ausgenutzten, Hunderttausende Rechner in 150 Ländern infizierten, darunter Kritische Infrastrukturen wie die Deut-

sche Bahn, auch lange nachdem es Updates dafür gab. Das zeigt auch, dass das beste Update nutzlos ist, wenn man es nicht verwendet. Es braucht also auch eine flächendeckende IT-Sicherheitskultur. Auch für die Sicherheit der Software-Lieferkette bei Open-SourceAnwendungen gibt es inzwischen Lösungen. Das Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS) stellt auf seiner Plattform OpenCode-OSSProdukte für die öffentliche Verwaltung bereit, darunter den souveränen Arbeitsplatz OpenDesk. In einer Sicherheitspartnerschaft mit dem BSI entwickelt das ZenDiS Zertifikate, die die Integrität der Lieferkette für eine bestimmte Open-Source-Software bestätigen. Verwendet man außerdem offene Standards und Schnittstellen, reduziert das nicht nur Angriffsvektoren, sondern fördert auch Interoperabilität und Wechselfähigkeit. Ein Vorbild sind die offenen Schnittstellen der estnischen digitalen Verwaltung (X-Road): Seit fast 20 Jahren wurde kein Sicherheitsvorfall bekannt, während ein reiches Ökosystem digitaler Anwendungen entstand. Proprietäre Standards führen dagegen schnell zu einem Lock-in und damit zu neuen Sicherheitsrisiken, wenn z.B. Updates einfach abgestellt werden. Es ist an der Zeit für mehr Sicherheit durch mehr Open Source.

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Digitaler Balanceakt

Künstliche Intelligenz zwischen Schutz und Gefahr in der Cyber-Abwehr (BS/Carla Menzel) Cyber-Angriffe gehören längst zum Alltag öffentlicher Verwaltungen. Beim Parlamentarischen Abend des Behörden Spiegel diskutierten Politik und IT-Fachleute, wie sich staatliche IT-Strukturen sicherer gestalten lassen – insbesondere im Spannungsfeld zwischen neuen technologischen Möglichkeiten und wachsenden Risiken durch Künstliche Intelligenz (KI).

Johannes Schätzl (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages und digitalpolitischer Sprecher der SPDBundestagsfraktion, verdeutlichte die zunehmende Professionalität von Angriffen anhand eines Beispiels aus dem Verwaltungsalltag: „Selbstverständlich wird dieses Formular ausgefüllt – darüber gibt es kaum eine zweite Meinung.“ KI ermögliche es Angreifern, solche Täuschungen gezielt zu personalisieren und in großem Umfang einzusetzen. Gleichzeitig kritisierte Schätzl die Prioritätensetzung: „Wir sehen deutlich mehr Cyber-Angriffe als physische Angriffe, bereiten uns aber mit wesentlich mehr Mitteln auf physische Angriffe vor.“ Auch Daniel Grimm, Senior Manager Verwaltungsdigitalisierung bei Vitako, sieht einen grundlegenden Wandel in der Sicherheitslogik. „Früher hat man versucht, eine hohe Mauer zu bauen – heute wissen wir: Der Angreifer kommt rein“, erklärte er. Für Kommunen rücke daher Resilienz stärker in den Fokus: Notbetriebspläne, Back-Ups

und schnelle Wiederanlaufprozesse seien entscheidend. Gleichzeitig könne KI helfen, große Datenmengen auszuwerten und Sicherheitsvorfälle schneller zu erkennen.

Kommunale IT-Realität Dr. Uda Bastians , Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung beim Deutschen Städtetag, verwies auf strukturelle Unterschiede zwischen Kommunen. Während größere Städte ihre Resilienz zunehmend stärkt, stießen kleinere Verwaltungen oft an Grenzen. KI könne hier unterstützen, etwa bei der Priorisierung von Risiken und der Einordnung von Vorfällen. Klaus Bürg, Vice President EMEA (DACH & CEE) bei Palo Alto Networks, machte zudem auf die technische Fragmentierung aufmerksam: In vielen Organisationen seien „25 bis 35 unterschiedliche Sicherheitslösungen im Einsatz“. Ein integrierter Plattformansatz sei notwendig, um Sicherheitsdaten zusammenzuführen und KI wirksam einsetzen zu können.

Kommunen stehen vor der Herausforderung, ihre IT-Sicherheitsstrukturen trotz begrenzter Ressourcen resilient zu gestalten. Foto: BS/DIgilife, stock.adobe.com
Offene Software stärkt nicht nur Sicherheit, sondern reduziert auch Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern. Foto: BS/ArtemisDiana, stock.adobe.com

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Basierend auf

 vertrieb@dataport.de

 dataport.de/dsprachki

Das BSI hat den gesetzlichen Auftrag, IT-Sicherheitsprodukte für die Verarbeitung von Verschlusssachen zuzulassen. Mit einer Zulassung wird die Vertrauenswürdigkeit von IT-Sicherheitsfunktionen durch das BSI bestätigt, die zum Schutz von Verschlusssachen beitragen. Die aktuelle geopolitische Entwicklung und Sicherheitslage treiben die Nachfrage nach VS-Produkten. Gleichzeitig werden bei IT-Sicherheitsprodukten – insbesondere zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ – die Innovationszyklen immer kürzer. Daher müssen Zulassungsverfahren effizienter gestaltet werden, ohne das Niveau der Vertrauenswürdigkeitsaussage abzusenken. Das herkömmliche Verfahren zur Evaluierung von IT-Sicherheitsprodukten ist an eine technische Evaluierung nach der ISO/IEC 15408 angelehnt. Bei den aktuellen Rahmenbedingungen stößt dieses Verfahren jedoch an seine Grenzen. Daher hat das BSI 2019 das „Qualifizierte Zulassungsverfahren“ für den Geheimhaltungsgrad VSNfD initiiert, das ein etabliertes, anerkanntes und von der Industrie nachgefragtes Verfahren im BSIZulassungsschema ist.

Zulassung von VS-IT-Produkten

...durch das Qualifizierte Zulassungsverfahren

(BS/Tobias Seyffarth) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt Zulassungen für IT-Sicherheitsprodukte zur Verarbeitung elektronischer Verschlusssachen. Um adäquat mit der steigenden Nachfrage von VS-ITProdukten umzugehen und immer kürzere Innovationszyklen zu berücksichtigen, hat das BSI erfolgreich das „Qualifizierte Zulassungsverfahren“ etabliert. Die Vertrauenswürdigkeit der VS-Produkte beruht dabei stärker auf dem Vertrauen in die Entwicklungsumgebung und Prozesse des Herstellers. Dies ermöglicht einen signifikant kürzeren Evaluierungszeitraum im Vergleich zu einer vollständig technischen Evaluierung.

Die Vertrauenswürdigkeit des ITSicherheitsprodukts wird im Qualifizierten Verfahren durch mehrere Mechanismen erreicht. Neben dem Qualifizierten Zulassungsverfahren ist auch die Herstellerqualifizierung ein zentraler Bestandteil des Qualifizierten Verfahrens.

In der Herstellerqualifizierung erfolgt die initiale Prüfung der Entwicklungsumgebung und Prozesse durch das BSI. Dabei weist der Hersteller nach, dass seine Entwicklungsumgebung und -prozesse den Anforderungen des BSI genügen und in konkreten Zulassungsverfahren umgesetzt sind. Durch einen geregelten, sicheren Entwicklungsprozess mit hohem Automatisierungsgrad soll Vertrauen in die korrekte Implementierung der versprochenen Sicherheitsleistungen und Architektur gewonnen werden. Begleitet wird die initiale

Prüfung mit einem Testverfahren des qualifizierten Zulassungsverfahrens.

Ziel des Qualifizierten Zulassungsverfahrens ist die konzeptionelle Prüfung, ob das IT-Sicherheitsprodukt in der Lage ist, das zugrundeliegende Sicherheitsproblem zu lösen und hierfür Architektur und Kryptografie geeignet sind. Zen traler Vertrauensanker des Qualifizierten Zulassungsverfahrens ist eine verpflichtende Herstellererklärung, die bestätigt, dass die geprüften Prozesse für die Entwicklung des Produktes angewendet wurden und die im herkömmlichen Zulassungsverfahren geforderten Nachweise vollständig erstellt wurden. Diese Nachweise werden in regelmäßigen Abständen stichprobenartig vom BSI innerhalb eines Audits geprüft. Ziel des Audits ist es, die vollständige Umsetzung der Sicher-

Sichere Kommunikation im föderalen Staat

Interoperabilität statt Abgrenzung

(BS/Jörg Goronzy) Das föderale System Deutschlands ermöglicht Stabilität, Vielfalt und Subsidiarität. Es erschwert allerdings auch eine flächendeckende, sichere und flexible Kommunikation. Doch das muss nicht sein.

Das Thema digitale Souveränität ist zu einem Dauerbrenner in politischen Debatten geworden. Neben der selbstbestimmten Wahl und Gestaltung von Technologien oder der Kontrolle über die eigenen Daten darf ein ebenso kritischer Punkt nicht außer Acht gelassen werden: die Kommunikation.

Verlässliche Kommunikation sichert die Handlungsfähigkeit des Staates. Verantwortliche übermitteln Entscheidungen mobil, Einsatzleitungen koordinieren Krisenlagen in Echtzeit und Abstimmungen erfolgen unterwegs. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an vertrauliche und inte grierte staatliche Kommunikation. Angriffe auf Infrastrukturen, gezielte Desinformation und hybride Bedrohungen verwandeln sichere Sprachkommunikation von einem technischen Detail zu einem sicherheitspolitischen Faktor.

Sicherheit und Interoperabilität zusammendenken

Die klassische IT-Sicherheitslogik setzt auf Abgrenzung: Kommunikationsnetze werden isoliert, Zugänge restriktiv geregelt, Schnittstellen minimiert. Diese Strategie ist nachvollziehbar, sie stößt jedoch an Grenzen, sobald Organisationen netzübergreifend zusammenarbeiten müssen.

In sicherheitsrelevanten Bereichen müssen berechtigte Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Behörden sicher miteinander kommunizieren können. Das Schutzniveau darf dabei aber nicht sinken. Die zentrale Frage lautet daher nicht mehr nur: Wie schütze ich mein eigenes Netz? Sondern: Wie ermögliche ich sichere Kommunikation zwischen Netzen?

Bestehende Systeme durchdacht nutzen

Hier kommt das föderale System Deutschlands ins Spiel: Bund, Länder und nachgeordnete Ein-

richtungen betreiben eigene IT-Infrastrukturen mit jeweils eigenen Sicherheitsdomänen. Diese Struktur schützt politische Autonomie, schränkt jedoch die Kommunikation über Netzgrenzen hinweg ein. Dabei existieren für diese Form der Zusammenarbeit in Deutschland mit den Netzen des Bundes (NdB) bereits erste infrastrukturelle Grundlagen. Darin sind laut der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) derzeit rund 220 der über 900 Bundesbehörden angeschlossen. Und auch Übergänge zu Netzen von Ländern und Kommunen sind möglich. Über das Bund-Länder-Verbindungsnetz können IT-Infrastrukturen der öffentlichen Verwaltung miteinander gekoppelt werden. Dieses Netz bildet einen zentralen Baustein für den sicheren Datenaustausch zwischen Verwaltungsebenen – und damit eine technische Grundlage für föderierte Kommunikation.

Zwischen technischer Möglichkeit und praktischer Realität Um die technische Grundlage auch flächendeckend zu nutzen, müssen Verwaltungen und Behörden vollumfassend an die Netze angebunden, Sicherheitsanfor-

derungen konsequent umgesetzt und organisatorische Prozesse agestimmt werden. Erst dieses Zusammenspiel macht Kommunikationsinfrastrukturen wirksam. Für dieses Zusammenspiel braucht es interoperable Sicherheitsarchitekturen. Sie verbinden eigenständige Infrastrukturen über definierte und kontrollierte Übergänge. „Föderation“ beschreibt dabei ein organisationspolitisches Prinzip. Behörden behalten ihre Eigenständigkeit und schaffen zugleich verbindliche, kooperative Kommunikationswege. Damit diese Kommunikationswege stabil und störungsfrei funktionieren, müssen Betreibende die sicheren Kommunikationssysteme rund um die Uhr bereitstellen, überwachen und weiterentwickeln. Architektur, Betrieb und Governance müssen zusammengedacht werden, um Insellösungen zu verhindern und aus einer technischen Lösung eine belastbare Infrastruktur zu entwickeln.

Jörg Goronzy ist Vice President Secusmart Sales. Foto:BS/Secusmart GmbH

die konzeptionelle Evaluierung den Ressourcen- und Zeitbedarf der Evaluierung. Diese Effizienzsteigerung erlaubt es, der gestiegenen Nachfrage nach VS-NfD-Produkten adäquat zu begegnen.

heitsanforderungen an das Produkt und die korrekte Umsetzung der Entwicklungsprozesse durch den Hersteller zu verifizieren. Somit ist die Sicherheit der Entwicklungsprozesse eine essenzielle Voraussetzung für das Qualifizierte Zulassungsverfahren.

Effektivität und Effizienz durch das Qualifizierte Zulassungsverfahren

Das Qualifi zierte Zulassungsverfahren ist ein effektives und effizientes Verfahren. Durch die Prozesssicherheit beim Hersteller in Verbindung mit der Nachweiserbringung hat es das gleiche Vertrauenswürdigkeitsniveau wie eine vollständig technische Evaluierung. Außerdem ist es vom Bundesministerium des Inneren als gleichwertiges Verfahren gegenüber einer vollständigen technischen Evaluierung anerkannt. Zugleich reduziert

Die Vorteile des Qualifizierten Zulassungsverfahrens sind vielfältig: Hersteller profitieren von einem schnelleren Time-to-Market – sowohl für Erstzulassungen als auch für Updates von VS-Produkten. Dadurch können Bedarfsträgern schneller neue oder Updates bestehender VS-Produkte zur Verfügung gestellt werden. Eine Reduktion der Evaluationsressourcenauslastung erlaubt die Unterstützung eines breiteren Produktportfolios. Durch eine gestiegene Produktvielfalt profitiert letztendlich der gesamte VSMarkt: ein weiterer Schritt hin zu einem Business-Ökosystem für VS-NfD.

Tobias Seyffarth arbeitet derzeit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Bereich GeschäftsprozessCompliance und Geschäftsprozessmanagement.

Abschirmung in der Cloud

Geheimschutz trifft Infrastruktur

(BS/Frederik Steinhage) Die Bundeswehr treibt den Aufbau ihrer Private Cloud konsequent voran und schafft damit eine Infrastruktur, die erstmals den Betrieb sensibler Daten bis zur Einstufung „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) in einer Cloud-Umgebung ermöglicht.

Die sogenannte pCloudBw ist als abgeschottete Betriebsumgebung konzipiert, die physisch und logisch von anderen IT-Systemen getrennt ist. Diese Isolation wird durch sogenannte „Air-gapped“-Architekturen ergänzt, bei denen keine direkte Verbindung zu öffentlichen Netzen besteht. Zugriff auf Daten und Systeme erhalten ausschließlich sicherheitsüberprüfte Personen, während administrative Eingriffe technisch so eingeschränkt sind, dass selbst Betreiber keinen direkten Zugriff auf Inhalte haben. Diese Kombination aus technischer Trennung, organisatorischer Kontrolle und kryptografischer Absicherung ist Voraussetzung dafür, dass Anwendungen und Daten überhaupt für VS-NfD freigegeben werden können. Für die Bundeswehr ist diese Fähigkeit nicht nur eine Frage der IT-Modernisierung, sondern der Einsatzfähigkeit. Kommunikationsund Informationssysteme müssen auch unter Krisenbedingungen verfügbar bleiben und gleichzeitig

verhindern, dass sensible Informationen kompromittiert werden. Klassische Rechenzentrumsstrukturen stoßen dabei zunehmend an Grenzen, da sie weder die notwendige Skalierbarkeit noch die Inte gration moderner Anwendungen gewährleisten. Die Private Cloud soll hier eine Brücke schlagen, indem sie cloudtypische Flexibilität mit den Anforderungen des Geheimschutzes verbindet. Gleichzeitig verfolgt die Bundeswehr einen Ansatz, der Abhängigkeiten reduziert und Kontrolle stärkt. Die Infrastruktur wird in weiten Teilen durch eigene oder speziell geprüfte Einheiten betrieben, während Komponenten so integriert werden, dass sie auch in abgeschotteten Umgebungen funktionieren. Damit entsteht ein Modell, das Cloud-Technologien nicht als Gegensatz, sondern als Erweiterung klassischer Sicherheitsarchitekturen begreift – unter der Bedingung, dass Schutzmechanismen von Beginn an mitgedacht und technisch durchgesetzt werden.

ADVERTORIAL
Die föderale Verwaltungsstruktur Deutschlands erfordert Kommunikationslösungen über Netzgrenzen hinweg. Foto: BS/Secusmart GmbH
Foto: BS/Seyffarth.me

Sicherheit & Verteidigung

Behörden Spiegel Berlin und Bonn / April 2026

Gesetze, Gesetze und Strukturen

(BS/Mirjam Klinger) Vier Jahre ist es her, seitdem der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Zeitenwende in der Sicherheitspolitik ausrief. Nun scheint diese gesetzlich und strukturell auch in der Inneren Sicherheit angekommen zu sein. Bundespolizeigesetz, neue Befugnisse für die Dienste und stärkere Kooperationen zwischen den Sicherheitsbehörden werden aktuell im Bundestag diskutiert.

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Gleich zwei Jubiläen rücken die Innere Sicherheit in den Fokus der Öffentlichkeit und der Politik. Sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) als auch die Bundespolizei feiern in diesem Jahr 75-jähriges Jubiläum. „Die Politik muss mit den aktuellen Herausforderungen weiter Schritt halten“, betonte der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im März im Rahmen des BKA-Jubiläums. So habe sich die aktuelle Regierung auf die Fahne geschrieben, die Sicherheitslage in Deutschland zu verbessern. Hierfür arbeite die Bundesregierung im Bund und mit den Ländern daran, ausreichende Ressourcen bereitzustellen und die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen neuen und angepassten Befugnissen auszustatten. „In unsere gemeinsame Sicherheit investieren wir so viel wie nie zuvor in Deutschland“, erklärte der Kanzler weiter.

Eine Form, die diese Investitionen angenommen haben, sind gesetzliche Änderungen. Laut Merz muss gerade jetzt der Gesetzgeber tätig werden. „Wir müssen das BKA mit den notwendigen neuen und wirksamen Befugnissen ausstatten. Das gilt auch für andere Polizeien und die Nachrichtendienste.“ Der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verkündete Anfang März eine weitreichende Reform der Abwehrmöglichkeiten gegen CyberKriminalität von BKA, Bundespolizei und der Cyber-Sicherheitsbehörde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Konkret sieht der Gesetzesentwurf aus dem Bundesinnenministerium (BMI) für die drei Behörden vor, dass diese künftig in IT-Systeme eingreifen dürfen, um sie etwa abzuschalten, Datenverkehr zu verändern oder sogar Daten zu löschen.

Nicht nur vor Cyber-Angriffen möchte die Bundesregierung Deutschland besser wappnen. Auch in der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) sieht sie politischen Handlungsbedarf. Bereits im Februar brachte das Kabinett einen entsprechenden Aktionsplan auf den Weg. Ein zentraler Bestandteil des Plans ist eine engere Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundeskriminalamt (BKA). Beide Behörden sollen künftig Daten einfacher austauschen können. Da-rüber hinaus sieht der Aktionsplan neue Befugnisse für Ermittlerinnen und Ermittler vor. Dazu zählen unter anderem die automatisierte Datenanalyse, biometrische Internetabgleiche sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Das Ziel sei es vor allem, illegale Gewinne konsequent abzuschöpfen, wie Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte. „Der Rechtsstaat verschärft die Gangart. Wir sorgen dafür, dass die Ermittlungsbehörden die Täter an der empfindlichsten Stelle treffen: beim Geld.“

Ein Schritt in die richtige Richtung Eine große gesetzliche Veränderung, die aktuell in diesem Rahmen besprochen wird, ist eine Anpassung des Bundespolizeigesetzes.

In Polizeikreisen wird bereits seit Langem eine Neustrukturierung des Gesetzes gefordert. Nach Entstehung des Gesetzes im Jahr 1994 wurde es nur punktuell geändert. Bereits Anfang Oktober hatte die Bundesregierung den von Dobrindt vorgelegten Entwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Seit Dezember 2025 wird im Bundestag darüber konkret debattiert. Durch die geplanten Änderungen soll die Bundespolizei

unter anderem besser gegen organisierte Schleusungskriminalität und Cyber-Gefahren vorgehen können. Hierfür soll künftig der Einsatz von Staatstrojanern für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, erlaubt sein, etwa um die Einreise von Extremistinnen und Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken.

„Die Politik muss mit den aktuellen Herausforderungen weiter Schritt halten.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)

Im Umgang mit Drohnen möchte das Innenministerium mit seinem Gesetzesentwurf mehr Klarheit schaffen. Konkret heißt es hierzu im Entwurf: Die Bundespolizei darf „geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen“. In Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen oder in Zügen soll die Bundespolizei außerdem „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ durchführen können. „Anders lassen sich die Führensverbote für Waffen und Messer nicht effektiv durchsetzen“, heißt es dazu. Der Verband Bundespolizei/Zoll des BDK sieht die geplanten Änderungen als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch gebe es noch deutliche inhaltliche Defizite – wie etwa klare gesetzliche Grundlagen für verdeckte Einsatzformen. Auch

die GdP äußert sich durchwachsen zu den Änderungen. Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, erklärt in seiner schriftlichen Stellungnahme: „Wir stehen insbesondere den Befugnissen zur Online-Durchsuchung, zur Wohnungsüberwachung, der Quellen-TKÜ und den Befugnissen zur Befragung und für Kontrollen im Zusammenhang mit den Waffenverbotszonen positiv gegenüber.“ Dennoch sieht auch Roßkopf noch Anpassungsbedarf. So kämen bestimmte Aspekte – insbesondere mit Blick auf die Zusammenarbeit an den Landbinnengrenzen mit europäischen Partnern – noch zu kurz. Außerdem weist der GdP-Bezirksvorsitzende darauf hin, dass durch die geplanten Änderungen ein deutlicher Aufwuchs im Personal- und Sachhaushalt erforderlich sein werde. Deutlich schärfer fiel die Stellungnahme der DPolG aus. Volker Hesse, stellvertretender Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft, kritisierte unter anderem, dass Künstliche Intelligenz (KI) keine Erwähnung finde. „Der Verzicht auf solche Maßnahmen macht im Angesicht der durch das polizeiliche Gegenüber genutzten und aktuell gängigen technischen Standards keinen Sinn und ist geradezu fahrlässig“, so Hesse. Insgesamt sei der technische Status quo ausreichend abgebildet.

Mehr Möglichkeiten für den BND

Eine weiter Baustelle, die die Regierung beackert, sind die Strukturen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der deutschen Nachrichtendienste. Auch diese Änderungen werden in Sicherheitskreisen seit Langem ersehnt. Immer wieder kritisierten sowohl Verfassungsschützer als auch Polizistinnen eine beschwerliche Zusammenarbeit. Nun soll zumindest der Bundesnachrichtendienst (BND) vor der größten Reform seiner Geschichte stehen. So sieht der Entwurf des neuen BND-Gesetzes aus dem Kanzleramt vor, dass der Dienst künftig auch operativ tätig werden kann. Laut Medienberichten soll der BND besser gegen die gestiegenen Bedrohungen gewappnet und unabhängiger von den USA werden. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärte die Bundesregierung Anfang März: Der Entwurf zur Reform werde derzeit mit dem Innenministerium, dem Verteidigungsministerium und dem Justizministerium erörtert. Eine Ressortabstimmung sei aber noch nicht eingeleitet worden. Durch die Reform sollen der Antwort zufolge die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen „effektiven und effizienten Datenaustausch zwischen den Nachrichtendiensten und anderen Behörden“ verbessert werden. Außerdem möchte die Regierung die Kontrollen nach Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts überarbeiten – auch durch den Deutschen Bundestag. Neben dem BND darf sich auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über eine Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes freuen. Laut Sinan Selen, Präsident des BfV, sollen die Änderungen der Behörde „die notwendigen Befugnisse geben, um als moderner Abwehrdienst systematisch wirksam tätig zu werden“. All dies zeigt den klaren Fokus der Bundesregierung: mehr Befugnisse und eine modernere Sicherheitsarchitektur. Dazu zählen auch das kürzlich beschlossene KRITIS-Dachgesetz, das Luftsicherheitsgesetz sowie weitere Novellen.

Bild: BS/Hoffmann

Großrazzien in Sachsen-Anhalt und Berlin Anfang März, weitere Einsätze in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg Mitte des Monats: Die Bundespolizei geht immer wieder mit groß angelegten Aktionen gegen Schleuserbanden vor. Häufig sind die Einsätze international –wie zuletzt koordiniert durch die österreichische Polizei. Mitte März führten europaweite Maßnahmen zur Zerschlagung eines Schleusernetzwerks, über das in den vergangenen Jahren mehr als 100.000 Menschen illegal unter anderem von der Türkei nach Deutschland gebracht worden sein sollen. Seit 2023 wurden in diesem Zusammenhang mehr als 130 Personen festgenommen – vor allem in Österreich, aber auch in Deutschland, Kroatien, Rumänien und weiteren Ländern.

„Schleusungen finden über Staatsgrenzen hinweg statt und erfordern eine koordinierte Vorgehensweise zuständiger Behörden“, erklärte ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) gegenüber dem Behörden Spiegel. Europol unterstützt dabei EU-Mitglied staaten und Drittstaaten mit Kooperationsmöglichkeiten und Services.

Kriminell im breiten Stil Laut Europol agieren Schleuser nicht nur international, sondern auch kriminalitätsübergreifend. Viele Gruppen verlagern ihren Schwerpunkt auf Mehrfachkriminalität und verbinden Menschenhandel mit Dokumentenfälschung, Geldwäsche und damit verbundenen Straftaten. Zudem nimmt

Der Internal Security Fund (ISF) der EU fördert die Etablierung sogenannter gemeinsamer operativer Partnerschaften, im Englischen Common Operational Partnerships (COP). Diese COPs zielen darauf ab, die Schleusung von Migrantinnen und Migranten zu verhindern und zu bekämpfen, indem die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in Nicht-EU-Ländern verstärkt wird. Die Partnerschaften werden insbesondere entlang der Migrationsrouten in Richtung EU aufgebaut. An den COPs sind mitunter EU-Agenturen wie Europol, Eurojust und Frontex beteiligt. Primär werden die COPs jedoch zwischen Strafverfolgungsbehörden, Justizbehörden und anderen relevanten öffentlichen Stellen der teilnehmenden europäischen Mitgliedstaaten und Drittländern implementiert. Die Europäische Kommission schrieb 2020 erstmals entsprechende Aufträge aus.

Beispielsweise sind die Bundespolizei, sowie Partner aus Frankreich und Bulgarien seit 2021 am Projekt SCOPE beteiligt. Dieses COPs hat die Bekämpfung der Schleusungskriminalität über die Türkei und die Westbalkanroute zum Ziel und nimmt dabei zum Beispiel die Verwendung gefälschter Dokumente in den Fokus. Die gemeinsame Ermittlungsarbeit wird durch vertrauensbildende Maßnahmen, den Kompetenzaufbau oder operative Kapazitäten zwischen den beteiligten nationalen Organisationen gefördert. Um nicht nur länderspezifische Projekte zu stärken, erfolgte ab 2021 in bisher zwei Projektphasen eine länderübergreifende COP mit dem Namen NETCOP. Folgende Länder sind hierbei involviert: Frankreich und Spanien auf europäischer Seite sowie Senegal, Gambia, Côte d‘Ivoire, Guinea, Mali und Mauretanien. Dabei wurden unter anderem vertrauensbildende Maßnahmen organisiert, die beispielsweise den

Im Schatten der Grenzen

Ermittlungen zeigen neue Dimension der Schleuserkriminalität (BS/Mirjam Klinger) Viel Leid, viele Gefahren und hohe illegale Gewinne – Schleuser und Schleuserinnen nutzen die derzeitige geopolitische Instabilität. Ihr Geschäftsmodelle entwickeln sich rasant: Schutzbedürftige Menschen werden so angeworben, transportiert und ausgebeutet. Deutschland gilt noch immer als Hauptzielstaat in der EU.

die Ausbeutung der Opfer weiter zu. Insbesondere illegale Prostitution steht immer wieder im Zusammenhang mit Schleusungen. Zu den Entwicklungen in diesem Kriminalitätsbereich veröffentlichte das „European Migrant Smuggling Centre (EMSC)“ von Europol im Dezember 2025 sein jährliches Lagebild. Dieses zeigt deutlich eine zunehmende Professionalisierung der Banden sowie steigende Gewinne. Mit hohem Gewinn Angelockt durch täuschend echte Anzeigen in Sozialen Medien, nehmen die Opfer Kontakt mit den Schleusern auf. Anschließend wird über verschlüsselte Messengerdienste kommuniziert. Die Bezahlung erfolgt häufig in Kryptowährungen. Für eine Schleusung innerhalb der EU zahlen Migrantinnen und Migranten laut Europol in der Regel rund 8.000 Euro. Beginnt die gefährliche Reise in einem Kriegsgebiet und endet in einem der beliebtesten Zielländer –etwa Deutschland, Dänemark oder Schweden – verlangen Schleuser sogar fünfstellige Summen. Diese können pro Route bis zu 27.500 Euro betragen. Für gefälschte Ausweise oder arrangierte Scheinehen werden zusätzliche Beträge zwi-

schen 2.500 und 3.000 Euro fällig. Ohne die Unterstützung durch Schleuser ist irreguläre Migration vom Herkunfts- in ein Zielland wie Deutschland laut dem aktuellen Bundeslagebild 2024 des BKA und der Bundespolizei kaum noch möglich. Die meisten unerlaubten Einreisen wurden 2024 an den Land- und Seegrenzen im östlichen Mittelmeer festgestellt.

Den Kampf verstärken

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, kritisiert, dass die Entwicklung der Schleusungskriminalität in den vergangenen Jahren von einer „inkonsequenten politischen Behandlung“ geprägt gewesen sei. „Die im Jahr 2023 durch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eingeführten Grenzkontrollen blieben zunächst weitgehend wirkungslos, weil es auf operativer Ebene an dem notwendigen Handwerkszeug und an klaren Zuständigkeiten fehlte.“ Aktuell stünden die deutschen Strafverfolgungsbehörden vor mehreren strukturellen Herausforderungen. Es fehlt laut Teggatz an verlässlichen Ansprechpartnern in wichtigen Herkunftsländern wie der Türkei oder dem Irak. In der in-

ternationalen Zusammenarbeit sieht der DPolG-Vize trotz funktionierenden Datenaustauschs zwischen den Polizeibehörden noch Optimierungspotenzial. „Eine eu-

Bekämpfung von Schleusungskriminalität

Europäische Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden aus Drittländern

(BS/Judith Münch) Die Schleusung von Migranten (SoM) ist ein äußerst lukratives Geschäft und stellt ein Risiko für die Sicherheit und Ordnung in Grenzgebieten dar. Im Jahr 2016 schätzte das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) den wirtschaftlichen Ertrag auf 5,5 bis zu sieben Milliarden US-Dollar ein.

Die Common Operational Partnerships werde durch die EU gefördert. Foto: BS/CEPOLIS

Datenaustausch zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität und des Menschenhandels zwischen Ermittlungsbehörden fördern sollen. NETCOP umfasst ein gemeinsames Koordinierungsinstrument zum Abgleich von Daten und zur Ermittlung von Treffern in einer eigens dafür eingerichteten regionalen Datenbank. Bis dato konzentrierten sich die COP-Projekte auf die Türkei, den Westbalkan sowie das nordwestliche Afrika. Das EASTEAMS-COPProjekt ist hingegen in einer anderen geografischen Region aktiv: Die Zusammenarbeit zwischen europäischen Strafverfolgungsbehörden und Pakistan soll auf- und ausgebaut werden. Die Ziele von

EASTEAMS basieren auf dem EUAktionsplan gegen die Schleusung von Migranten. Nachdem Griechenland mit seiner Polizei (HP) an der eigenen Landesgrenze und der östlichen Außengrenze der EU den Grenzschutz übernimmt und sich hier auf ankommende Migranten konzentriert, wurde die HP mit der Leitung des EASTEAMS-COP-Projekts betraut. Pakistan ist ein Ausgangspunkt für pakistanische und afghanische Migranten, die mithilfe von Schleusern versuchen, in die EU zu gelangen. In Anbetracht dieser Tatsache wurde die pakistanische Federal Investigation Agency (FIA) eingeladen, das Projekt zu unterstützen. Die FIA ist die dorti-

ropaweit einheitliche und vernetzte Analysesoftware, die Erkenntnisse über Schleusertätigkeiten bündelt, auswertet und gezielt an zuständige Behörden weitergibt, könnte die Bekämpfung von Schleuserkriminalität merklich effizienter machen.“

Judith Münch ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsabteilung (CEPOLIS) des Fachbereichs Polizei an der Hochschule für den öffentlichen Foto: BS/CEPOLIS

ge Bundesermittlungsbehörde und zuständig für die Bekämpfung von Schleusungskriminalität. Das Projektkonsortium setzt sich des Weiteren aus dem Justizministerium sowie dem Zentrum für Sicherheitsstudien (KEMEA), beide Griechenland, der zyprischen Polizei, dem französischen Innenministerium und dessen Kooperationsstelle Civipol sowie der Forschungsabteilung des Fachbereichs Polizei an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern zusammen.

Capacity Buildung

EASTEAMS verfolgt, wie auch die anderen COP-Projekte, einen Capacity-Building-Ansatz: Wissenstransfer mittels Schulungen, Organisationsentwicklung sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Vertrauensbildung. Mitglieder des EASTEAMSKonsortiums hatten die Möglichkeit, das COP-Gambia-Projekt zu besuchen und sich bei der Deutschen Bundespolizei über Erfahrungen und bewährte Verfahren aus den SCOPE-Projekten auszutauschen. Die jeweiligen Projektkonsortien konnten wertvollen Input für das EASTEAMS-Projekt geben. Es wurde deutlich, dass EASTEAMS zwar

Bild: BS/Hoffmann unter Verwendung von M-SUR, stock.adobe.com

Ähnlich äußert sich die Gewerkschaft der Polizei. Diese forderte bereits im Juli vergangenen Jahres eine Stärkung von Europol. „Es geht darum, die Vernetzung der europäischen Polizeibehörde mit den Partnerpolizeien entlang der einzelnen Routen zu intensivieren“, betonte Sven Hübner , stellvertretender GdPBundesvorsitzender. Für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Europol und der europäischen Grenzschutzagentur Frontex schlägt Hübner vor, die Schaffung einer entsprechenden Schnittstelle zu prüfen.

ebenfalls eine COP zum Ziel hat, die Rahmenbedingungen sich jedoch deutlich von den bisherigen COP-Projekten unterscheiden. Ein inhaltliches Alleinstellungsmerkmal ist die EASTEAMS-App, die extra für das Projekt entwickelt wurde. Die App bietet den COP-Mitgliedern ein verschlüsseltes Kommunikationswerkzeug sowie ein Fallmanagementsystem, das die gleichzeitige Arbeit an einer Ermittlung ermöglicht. Darüber hinaus enthält die EASTEAMS-App eine Marktlösung für OSINT-Recherchen. Die EASTEAMS-COP-Mitglieder wurden in der Nutzung der EASTEAMS-App und insbesondere der OSINT-Funktionalität geschult. Weitere Trainings innerhalb des Projekts umfassten folgende Themen: Sammlung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Informationen im Kampf gegen die Schleusung von Migranten mit besonderem Schwerpunkt auf Menschenhandel, Dokumentenfälschung und illegalen Finanzströmen im Zusammenhang mit der Schleusung von Migranten sowie die Nutzung von OSINT zur Verfolgung der Schleusung von Migranten. Eine Schulung für pakistanische Strafverfolgungsbeamte wurde in Zusammenarbeit mit Interpol virtuell durchgeführt. Zusätzlich wurden EASTEAMS-COP-Mitglieder aus den teilnehmenden EU-Ländern und Vertreter der pakistanischen FIA in den oben genannten Themenfeldern in Kooperation mit Interpol und CEPOL unterrichtet. Langfristig soll das EASTEAMS-COP-Projekt maßgeschneiderte operative Partnerschaften zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität etablieren. Dabei wird, neben den operativen Bedingungen, auch der strategische, rechtliche und politische Rahmen in den Partnerländern berücksichtigt, um die Eigenverantwortung und die Nachhaltigkeit der Common Operational Partnerships zu erhöhen.

Die hessische Polizei registriert seit Jahren eine zunehmende Gewaltorientierung in der linksextremistischen Szene. Auf Anfrage des Behörden Spiegel teilte das Innenministerium mit, dass die Zahl gewaltorientierter Linksextremisten zwischen 2020 und 2024 um rund 26 Prozent gestiegen ist. Die Bandbreite der Delikte reicht von Brandanschlägen – etwa auf Fahrzeuge des Regierungspräsidiums Gießen mit einem Schaden von 300.000 Euro – bis hin zu Angriffen auf die Kritische Infrastruktur und politisch motivierten Protestaktionen.

Operative Maßnahmen intensiviert

Auch Innenminister Roman Poseck (CDU) selbst zeichnete in seiner Regierungserklärung Mitte März ein deutlich verschärftes Lagebild. Die Straftaten im Bereich Linksextremismus seien „um nahezu 180 Prozent“ gestiegen, Gewalttaten hätten sich mehr als verdoppelt. Linksextreme würden „immer gewaltbereiter und skrupelloser“ agieren. Besonders kritisch bewertet er zudem ideologische Überschneidungen mit antisemitischen Strömungen. Vor diesem Hintergrund setzt Hessen nicht mehr allein auf Prävention. Das Innenministerium konstatierte, dass neben der bereits eingerichteten Fachstelle Linksextremismus auch in operative Maßnahmen intensiviert werde. So wurde nach dem Anschlag auf die Berliner Strominfrastruktur Anfang des Jahres eine spezielle Arbeitsgruppe der Polizei eingerichtet, die bestehende Strukturen überprüft und weiterentwickelt. Diese analysiert gezielt Personen, Netzwerke und Gefährdungspotenziale und nutzt dabei sowohl offene als auch verdeckte Maßnahmen. Zugleich bleibt Prävention jedoch ein zentraler Baustein. Die Fachstelle Linksextremismus, ein verstärktes Lage-Monitoring sowie neue För-

Verschärft gegen Extremismus

Hessisches Innenministerium setzt auf vernetzte Strategie

(BS/Lars Mahnke) Hessen blickt mit Sorge auf die zunehmende Radikalisierung und steigende Gewaltbereitschaft an den politischen Rändern. Während der ursprüngliche Fokus lange stark auf dem Rechtsextremismus lag, rückt inzwischen auch der Linksextremismus deutlich stärker in den Mittelpunkt sicherheitspolitischer Maßnahmen.

Die Radikalisierung der politischen Ränder spiegelt sich auch auf der Straße und bei Demonstrationen wider. Foto: BS/Ben D., stock.adobe.com

deraufrufe im Rahmen des Landesprogramms „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ sollen Radikalisierung frühzeitig entgegenwirken. Poseck kündigte darüber hinaus ein umfassendes Maßnahmenpaket an – darunter ein Präventionsnetzwerk, neue Analyse- und Ermittlungseinheiten sowie Initiativen auf Bundesebene gegen digitale Plattformen der Szene.

Hoher Fahndungsdruck

Ungeachtet der neuen Schwerpunktsetzung bleibt der Rechtsextremismus laut Landesregierung

die größte Bedrohung für die Demokratie. Auf Anfrage des Behörden Spiegel betonte das Innenministerium, dass Hessen hier auf einen eng verzahnten Ansatz aus Repression, Prävention und digitaler Kompetenz setze – mit besonderem Augenmerk auf junge Menschen.

Ein zentrales Instrument ist die „BAO Hessen R“, die seit 2019 gezielt gegen rechtsextreme Strukturen vorgeht. Mehr als 790 Einsatzmaßnahmen, über 640 Durchsuchungen und 300 vollstreckte Haftbefehle verdeutlichen den hohen Ermittlungsdruck. Allein 2025 wurden 75 Waffen sicherge-

rung dar. Um ihr zu begegnen, wurde auch das Verfassungsschutzgesetz angepasst. Neue Befugnisse – etwa zur Online-Durchsuchung – sowie verlängerte Speicherfristen bei jungen Tatverdächtigen sollen den Behörden eine frühzeitigere Intervention ermöglichen.

Ganzheitlicher Ansatz

Die Antworten des Innenministeriums verdeutlichen, dass Hessen auf eine umfassende Gesamtstrategie setzt. Repressive Maßnahmen sollen extremistische Strukturen frühzeitig zerschlagen, während Präventionsangebote Radikalisierungsprozesse unterbinden. Ergänzt wird dies durch eine enge Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen.

Auch der Innenminister betonte in seiner Regierungserklärung die Gleichrangigkeit aller Phänomenbereiche: „Wir sagen in Hessen allen Formen des Extremismus den Kampf an – egal, ob von rechts, links oder religiös motiviert.“ Zugleich warnt er davor, einzelne Formen zu relativieren.

stellt und zahlreiche Tatverdächtige identifiziert. Darüber hinaus spielt das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen eine zentrale Rolle als Frühwarnsystem. Das Innenministerium macht darauf aufmerksam, dass 2025 314 Präventionsveranstaltungen zum Thema Rechtsextremismus sowie 48 zum Thema Antisemitismus durchgeführt worden seien. Schwerpunktthemen hierbei sind die Radikalisierung von Minderjährigen sowie die strategische Nutzung sozialer Medien. Die sogenannte „TikTokisierung des Extremismus“ stellt dabei eine besondere Herausforde-

Poseck bezieht in einem Statement gegenüber dem Behörden Spiegel deulich Stellung: „In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Radikalisierung der politischen Ränder zu beobachten.“ Diese seien zuletzt „kompromissloser, polarisierender und auch demokratiefeindlicher“ geworden. „Zu einer aggressiven Sprache tritt immer häufiger auch die Bereitschaft, Gewalt gegen Sachen und Personen anzuwenden“, so der Innenminister weiter. Die Konsequenz daraus ist ein klarer politischer Kurs: „Wir dür-

6.–7. MAI 2026

ANDY GROTE

Senator der Behörde für Inneres und Sport und Vorsitzender IMK, Freie und Hansestadt Hamburg

Zwischen Schutz und Strafverfolgung –

JOACHIM HERRMANN

Staatsminister des Innern, für Sport und Integration, Bayern

DR. EVA HÖGL

Senatorin für Inneres und Sport, Freie Hansestadt Bremen

Antworten der Polizei der Zukunft

DANIELA BEHRENS

Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Niedersachsen

THOMAS STROBL

Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Baden-Württemberg

Deutschland ist auf großflächige Krisen nur unzureichend vorbereitet. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird auch in der Politik teils offen ausgesprochen. „Wir gaukeln vor, dass wir Deutschland und seine Bevölkerung vor den Auswirkungen sämtlicher Krisen umfassend als Staat schützen können. Ich glaube jedoch, die Debatte ist andersherum“, stellt Ina Czyborra (SPD), Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin, klar. Die tatsächlichen Hausaufgaben lägen aktuell darin, die strukturellen Probleme des deutschen Gesundheitswesens zunächst grundsätzlich anzugehen und zu beheben. „Es muss der Eindruck entstehen: Das ist ein verlässliches System. Dann wird es auch mit Krisen fertig“, so Czyborra weiter. Große Fragen gebe es hier speziell noch bei den Zuständigkeiten. Also: Wer entscheidet im Zweifelsfall was? Wer entscheidet, Krankenhäuser anzuweisen, wer bevorzugt behandelt wird? Nach welchen Kriterien wird entschieden? All das muss jetzt laut der Senatorin geklärt werden. Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Auch die Bundeswehr sieht für ein resilientes Deutschland im Gesundheitswesen großen Handlungsbedarf. „Das deutsche Gesundheitssystem ist bereits in Friedenszeiten stark ausgelastet“, betont Generalstabsarzt Dr. Almut N olte , Abteilungsleiterin Einsatz und Gesundheitsversorgung im Unterstützungskommando der Bundeswehr. In einem Verteidigungs- oder Bündnisfall werde sich das System nicht nur um Erkrankte und Verwundete der Zivilbevölkerung, sondern auch um Soldatinnen und Soldaten der Bündnispartner küm-

EineFrage, die sich jede Nation selbst stellt, die aber gerade in Europa auch gemeinsam beantwortet werden sollte. Die Antworten könnten nicht unterschiedlicher ausfallen. Ein Grund dafür ist, dass jedes Land Gefahr und Bedrohung anders wahrnimmt. Während Osteuropa vor allem in russischer Aggression die Hauptbedrohung sieht, nimmt man in Südeuropa vor allem die Gefahr durch Naturkatastrophen und illegale Migration vordergründig wahr. Es gilt zu klären, wie diese unterschiedlichen Standpunkte unter einen Hut der zivilen Resilienz gepackt werden können. Lena Düpont, MdEP (CDU), weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auf europäischer Ebene eher die Vorbereitung auf Naturkatastrophen im Zivilsektor angegangen wird, da hier einfacher ein Konsens zwischen den 27 Staaten erreicht werden kann. Doch dies sei kein Problem für den Zivilschutz, da viele der Strukturen und Herausforderungen in beiden Fällen zum Tragen kämen. So erspare es sich die Kommission, jeden Mitgliedsstaat von der Bedrohung unserer Sicherheit überzeugen zu müssen. Ein Perspektivwechsel für eine erhöhte Wahrnehmung der Bedrohungslage an der Ostflanke lasse sich, so Düpont, aber dennoch herstellen. Am einfachsten sei dies in den meisten Fällen durch einen Besuch der Ostflanke zu erreichen, erklärte Düpont . Ein Vorschlag, der für Entscheidungsträger funktionieren mag, aber in der gesamten Breite der Gesellschaft nicht funktionieren wird.

Deutschland hinkt hinterher

Krankenhäuser müssen sich auf Krisen besser vorbereiten

(BS/Bennet Biskup-Klawon/Mirjam Klinger) Nicht nur ein möglicher Krieg, sondern auch der voranschreitende Klimawandel und technologische Abhängigkeiten stellen das deutsche Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Viele Fragen müssen hier noch geklärt werden: Wie kann auch in Krisenzeiten eine stabile medizinische Versorgung gewährleistet werden? Oder: Welche Rolle müssen Krankenhäuser und Versorgungsstrukturen in der Gesamtverteidigung künftig übernehmen?

Dr. Almut Nolte erklärte auf der KRITIS-Tagung der „Gesundheitsstadt Berlin“, dass es im Krisenfall eine koordinierende Stelle in der Gesundheitsversorgung geben müsse. Foto: BS/Gesundheitsstadt Berlin

mern müssen – und das weitgehend ohne Unterstützung durch die Bundeswehr. „Unsere Soldatinnen und Soldaten sind natürlich im Fall der Bündnis- und Landesverteidigung gebunden und an der Front. Der Sanitätsdienst ist dort, wo es Verwundete gibt“, stellte Nolte klar. Aus diesem Grund sei auch die Bundeswehr in einem solchen Ernstfall auf zivile Unterstützung und ein resilientes Gesundheitssystem angewiesen. Bereits jetzt

befinde sich die Bundeswehr teilweise in entsprechenden Kooperationen – insbesondere mit den BG Kliniken. „Diese Kooperationen sind sehr fruchtbar. Wir gestalten gemeinsame Ausbildungen und tauschen auch Ärzte und Ärztinnen aus“, so die Abteilungsleiterin. Für Nolte ist dies ein Prototyp für vieles, was noch möglich ist. Neben einer engeren Zusammenarbeit fordert sie außerdem ein gesamtstaatliches Gesundheitslagebild. Notwendig sei

dabei, dass sowohl der zivile als auch der militärische Beitrag darin abgebildet würden. „Nur wenn wir das zusammenlegen, wird daraus etwas – sodass am Ende alle genau wissen, was sie zu tun haben.“

Als letzten Punkt für ein widerstandsfähiges Deutschland nannte Nolte gemeinsame Übungen. Verteidigungsszenarien müssten in Friedenszeiten trainiert werden. „Wir üben derzeit mit der Großübung ‚Medic Quadriga 26‘ erstmals die

Bereit für den Ernstfall

Zivil-militärische Resilienz stärken

(BS/Sven Rudolf) Weder im Krieg noch im Frieden – diese Beschreibung unseres derzeitigen Zustands, der durch hybride Kriegsführung geprägt ist, stellt vor allem die Frage: Ist unsere Gesellschaft bereit für den Ernstfall oder herrscht Schockstarre?

Mittlerweile kommen immer mehr Unternehmen auf die Bundeswehr und andere Institutionen zu, um sich zu erkundigen, wie sie ihre Organisationen resilient für den Ernstfall machen können. Foto: BS/berkah nikah, stock.adobe.com

Keine getrennten Welten mehr Denn unsere Gesellschaft muss sich zunächst mit den veränderten Verhältnissen abfinden, dass militärische Abschreckung und Bevölkerungsschutz nun wieder stärker ineinandergreifen. Oberst i. G. Armin Schaus, zuständig für die zivil-militärische Zusammenarbeit im Operativen Führungskommando der Bundeswehr, erklärte, dass diese Umstellung unter anderem deshlab nicht so einfach sei, da die beiden Bereiche in der Zeit der 1990erund frühen 2000er-Jahre deutlich getrennt waren: Militärische Operationen fanden in der Ferne statt, der Katastrophenschutz vor Ort. Mittlerweile sind aufgrund der hybriden Bedrohungslage jedoch diese Themenfelder verschmolzen. Schaus ist sich sicher, dass Vorfälle und Angriffe, die das Vertrauen der Zivilbevölkerung in Regierung und Staat untergraben, künftig noch deutlich zunehmen werden – denn hybride Angriffe sind wirksam. Ein Grund dafür ist laut Düpont die Komplexität unserer Strukturen. Sie mahnt auch, dass wir nicht auf jede hybride Bedrohungslage mit neuen Gesetzen reagieren können. Dazu sei die hybride Bedrohung zu flexibel und Gesetze zu langsam. Generell seien Gesetze allein nicht in der Lage, den zivilen Bereich resilienter zu machen. Maciej Popowski, Generaldirektor

Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg und mit Berlin im Gesundheitssektor“, erklärte Nolte Konkret werde geübt, wie eine höhere Anzahl an Patientinnen und Patienten auf Krankenhäuser verteilt werden könne und wie viele zivile Institutionen hierfür zusammenarbeiten müssen.

Ein gemeinsames Lagebild hält auch Prof. Dr. Leif Erik Sander von der Berliner Charité und Sprecher der AG „Health Security" für dringend notwendig. Dazu gehöre auch, zu wissen, wie viele Betten, Pflegekräfte und tatsächlich belegbare Kapazitäten zur Verfügung stünden. „Wir haben in der Pandemie schmerzhaft erfahren, dass wir nicht wussten, wer welche Intensivbetten frei hat“, so Sander Innerhalb von zwei Wochen entstand damals das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aus bereits bestehenden Daten. Das habe jedoch bedeutet, dass auf jeder Intensivstation abends die freien Betten händisch hätten eingetragen werden müssen. „So sollte es jedoch nicht sein“, kritisierte Sander Außerdem gebe es ein solches Register ausschließlich für Intensivstationen. Für OP-Kapazitäten oder normale Bettenkapazitäten fehle so etwas bislang. Dies könne jedoch in ein Lagebild integriert werden. Der Sprecher der AG „Health Security“ forderte außerdem eine Beratungsstelle oder Instanz im Bereich der Gesundheitssicherheit. Diese betreffe viele Ministerien, von denen jedes bislang weitgehend eigenständig agiere. Deutschland brauche eine integrierte nationale Health-Security-Strategie mit klaren Zuständigkeiten und verbindlicher Gesamtsteuerung, um drohende Krisen zu meistern.

der Europäischen Kommission für Europäischen Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe, führte an, dass die Vorbereitung stärker in den Alltag integriert werden müsse. Der Blick nach Finnland, das als Goldstandard der Vorbereitung gilt, zeige, wie dies gelingen kann. Auch Schweden, das erst vor fünf bis sechs Jahren damit begonnen hat, Resilienz stärker in den Alltag der Bevölkerung zu integrieren, zeigt, wie die Umstellung gelingen kann. Doch dazu muss das Thema in Schulen, Freizeit und Arbeitswelt selbst integriert werden und darf nicht abseits davon stattfinden. Schließlich informiert auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger ergreifen können, sowie über die Abläufe im Ernstfall – doch kaum jemand kennt diese Angebote. Mehr Geld hilft zwar, die Vorbereitung zu verbessern. So will die EU-Kommission die für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Gelder zwischen 2028 und 2032 investieren. Aber ohne die Kooperationund Vorbereitung der Bevölkerung wird es nicht gehen.

Föderal vs. zentral

In Deutschland gilt es aber auch noch versäumte Vorbereitungen nachzuholen und Fachwissen teilweise wieder aufzubauen. Schaus verweist darauf, dass bei einer vor einiger Zeit durchgeführten Um-

frage der Bundeswehr unter den Kommunen herausgekommen sei, dass viele entsprechende Stellen nicht besetzt gewesen seien, was sich zudem erst auf Nachfrage vor Ort herausgestellt habe. Dies und der Umstand, dass alle 16 Bundesländer eigene Strukturen für den Krisenfall hätten, lasse die Frage aufkommen, ob sich ein Zentralstaat nicht besser sich auf Krisen vorbereiten könne als unser föderales System?

Düpont , Schaus und Popowski weisen geeint darauf hin, dass auch ein Zentralstaat Herausforderungen in diesem Aufgabenbereich mit sich bringe. Eine zentrale Ansprechstelle sei aber keineswegs falsch. Für Deutschland sei mit dem Sicherheitsrat eine solche Stelle geschaffen worden, der nun die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich zu beweisen.

Wirtschaft am Laufen halten Eine perfekte Vorbereitung und vollständige Sicherheit kann es für den Ernstfall jedoch nicht geben. Schaus fordert deshalb, dass das Land im Verteidigungsfall nicht in Schockstarre verfallen dürfe und sich frühzeitig auf die möglichen Folgen vorbereiten müsse. Positiv erwähnt er, dass es immer mehr Unternehmen gebe, die mit genau diesen Fragen aktiv auf ihn und andere Fachstellen zukämen, um zu klären, was sie tun könnten und worauf sie sich einstellen müssten. Deutschland sei heute zwar kein Frontstaat mehr, doch das heiße nicht, dass man sich zurücklehnen könne. Die Verantwortung bleibe groß und gerade im lokalen Bereich seien viele der nötigen Maßnahmen noch im Aufbau. Es geht also voran – aber es bleibt auch noch einiges zu tun.

Behörden Spiegel: Ist die Lage der Feuerwehren besser als die der Hilfsorganisationen?

Nobert Fischer: Die Feuerwehren sind wesentlicher Teil des Katastrophenschutzes. Hinzu kommen Helferinnen und Helfer der sogenannten „weißen“ Einheiten, zu denen der ArbeiterSamariter-Bund (ASB), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD) zählen. Ergänzend kann seitens des Bundes das Technische Hilfswerk bei Einsatzlagen unterstützen.

Die „weißen“ Einheiten sind in Hessen unter dem Dach der „AG KatS“ zusammengeschlossen. Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV) verbindet mit der AG KatS eine enge Zusammenarbeit und Kooperation auf Augenhöhe. Ohne die Unterstützung und Zusammenarbeit mit diesen Organisationen, auch bei unterschiedlichen Strukturen, ist eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung nicht möglich.

Der Bereich der Feuerwehren ist in Sachen Technik, Ersatzbeschaffungen, Finanzierung der Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bis hin zur strukturellen und finanziellen Absicherung gut aufgestellt. Die Unterbringung von Katastrophenschutzeinheiten in den Kreisen sollte deshalb insgesamt noch stärker gefördert werden.

Behörden Spiegel: Gibt es Fähigkeitslücken?

Fischer: Die Fähigkeitslücken im Bevölkerungsschutz in Hessen konzentrieren sich, ähnlich wie bundesweit, auf die Anpassung an neue Krisenszenarien (z. B. hybride Bedrohungen, Klimawandel, Pandemien). Nach aktueller Planung und Konzepten (u. a. KatS-Konzept Hessen) wurde bereits in Bezug auf die Zusammenarbeit sehr viel getan; es bestehen aber weiterhin Herausforderungen: Eine zentrale Lücke ist die noch mangelnde Vorbereitung der Bevölkerung auf Krisen (z. B. Stromausfall, Trinkwasser-Notversorgung). Dies erfordert eine Stärkung des Selbstschutzes und der Resilienz durch gezielte Informations- und Bildungsmaßnahmen.

Trotz Warn-Apps (z. B. NINA oder hessenWARN) und der Reaktivierung von Sirenen müssen Warnmedien weiter ausgebaut werden, um alle Bevölkerungsgruppen zu-

Pflicht, kein Kostenfaktor

Hessens Feuerwehr und Hilfsorganisationen schlagen Alarm (BS) Es steht ein Wandel im hessischen Katastrophenschutz an. Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Hessen sowie die anerkannten Hilfsorganisationen in Hessen sehen dringenden Handlungsbedarf. Dazu haben die Verantwortlichen nun ein Positionspapier veröffentlicht. Norbert Fischer, Präsident des LFV Hessen, klärt, ob es der Feuerwehr besser als anderen Organisationen geht. Die Fragen stelle Bennet Biskup-Klawon.

verlässig zu erreichen. Regelmäßige Warntage tragen inzwischen zur besseren Aufklärung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Reichweite bei. Der Katastrophenschutz benötigt insgesamt eine weitergehende Ausstattung, insbesondere im Bereich der Betreuungsdienste. Es besteht ein Bedarf an qualifiziertem Personal, insbesondere in den Katastrophenschutzbehörden, u. a. den unteren Katastrophenschutzbehörden, also den Landkreisen und kreisfreien Städten. Hier müssen zudem die Zentralen Leitstellen als Führungsmittel des Katastrophenschutzes gestärkt werden. Der Übergang von der Katastrophenschutz-Konzeption zur praktischen Umsetzung muss weiterentwickelt werden, wie auch Übungen, insbesondere Großübungen, zeigen. Gemeinsam mit dem Land arbeiten wir an der Schließung dieser Lücken, etwa durch die Stärkung des Katastrophenschutzes und die ständige Überprüfung und Fortentwicklung von Strukturen.

Behörden Spiegel: Was war der Auslöser des Positionspapiers der Hessischen Hilfsorganisationen sowie des Landesfeuerwehrverbandes Hessen?

Fischer: Hessen steht am Beginn eines entscheidenden Wandels im Katastrophenschutz. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Krisen keine Ausnahme, sondern Teil einer dauerhaften Realität geworden sind. Hitzewellen, Starkregen, Waldbrände, Pandemien, Energieknappheit, Cyber-Angriffe und geopolitische Spannungen treffen unser Land mit zunehmender Häufigkeit und Intensität. Diese Entwicklungen verdeutlichen, dass der Katastrophenschutz nicht nur eine Ergänzung, sondern ein zentrales Element staatlicher Daseinsvorsorge ist. Im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit und Kooperation mit den anderen Hilfsorganisationen haben wir uns vollumfänglich den Forderungen der „weißen Organisationen“ angeschlossen. Zunächst haben wir gegenüber der hessischen Landesregierung eben-

falls die Forderung erhoben, Mittel aus dem Sondervermögen für den Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes zusätzlich zu den Mitteln der Kommunen, einzusetzen. Diesbezüglich stehen wir auch im Kontakt mit anderen Landesverbänden und konnten zur Kenntnis nehmen, dass zahlreiche Bundesländer Mittel aus dem Sondervermögen hierfür einsetzen.

Nach Paragraf 5 Abs. 1 Satz 8 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist das Land verpflichtet, den Katastrophenschutz sicherzustellen und alle notwendigen Maßnahmen zur Vorbereitung und Abwehr zu treffen. Ein funktionierender Katastrophenschutz setzt jedoch voraus, dass seine Strukturen materiell, personell und organisatorisch belastbar sind. Ohne zeitgemäße Ausstattung, ausreichende Ausbildungskapazitäten und planbare Finanzierung kann kein System dauerhaft wirksam sein.

Behörden Spiegel: Können Sie das ausführen?

Fischer: Derzeit zeigt sich in Hessen ein deutlicher Handlungsbedarf. Viele Katastrophenschutzeinheiten arbeiten mit veralteter Technik; Ersatzbeschaffungen verzögern sich teilweise über Jahre und die Finanzierung der Übungs- und Ausbildungsmöglichkeiten bleibt hinter den Bedarfen zurück. Um dennoch einsatzbereit zu bleiben, werden häufig organisationseigene Fahrzeuge und Materialressourcen eingesetzt, die jedoch ursprünglich für andere organisationseigene Zwecke beschafft wurden. Diese improvisierte Überbrückung zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein, sie ist jedoch kein tragfähiges Modell zur Sicherstellung staatlicher Vorsorge. Zudem bestehen erkennbare Unterschiede in der strukturellen und finanziellen Absicherung zwischen den Akteuren des Katastrophenschutzes. Während wir Feuerwehren über etablierte und fortgeschriebene Finanzierungswege verfügen, müssen Einheiten der anerkannten

Hilfsorganisationen in Teilen auf weniger verlässliche Ressourcen zurückgreifen, obwohl sie einen ähnlichen gesetzlichen Auftrag erfüllen und in Großschadenslagen unverzichtbar sind. Ein Katastrophenschutzsystem, das auf mehreren tragenden Säulen steht, muss alle diese Säulen stärken, um seine Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Katastrophenschutz ist kein Kostenfaktor, sondern eine staatliche Pflichtaufgabe des Landes und ein Sicherheitsversprechen an die Bevölkerung. Das Ehrenamt trägt dieses System, aber es kann seine Stärke nur entfalten, wenn die Rahmenbedingungen stimmen: moderne Ausstattung, qualifizierte Ausbildung und eine verlässliche finanzielle Grundlage. Es ist Aufgabe des Landes, diese im Gesetz verankerte Verpflichtung mit den notwendigen Mitteln zu hinterlegen. Dazu gehört auch, einen Teil des Sondervermögens „Infrastruktur“ gezielt für die Modernisierung des Katastrophenschutzes (für Ausstattung, Ausbildung und die nachhaltige Stärkung der Einsatzkräfte) einzusetzen. Hessen braucht jetzt entschlossenes Handeln. Der Katastrophenschutz ist das Versprechen, dass Hilfe kommt, wenn alles andere versagt. Dieses Versprechen darf nicht an Bedeutung verlieren. Es gilt, es zu erneuern, mit Verantwortung, Weitblick und Respekt vor denen, die bereitstehen, wenn es darauf ankommt. Diese Forderung gilt für alle Einheiten und Organisationen im Katastrophenschutz.

Behörden Spiegel: In dem Papier fordern Sie zwei Prozent aus dem hessischen Anteil des Sondervermögens Infrastruktur. Wie kommt diese Zahl zustande?

Fischer: Das Land Hessen bekommt in den nächsten zwölf Jahren rund 7,4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes. Die Forderung, zwei Prozent dieser Mittel zweckgebunden für den Brandund Katastrophenschutz einzusetzen, basiert auf einer realistischen Bedarfseinschätzung zur Verbesserung und Umsetzung der genannten Forderungen sowie zur — aus unserer Sicht — notwendigen Stärkung der anerkannten Hilfsorganisationen. Diese Mittel sollen zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit, zur Stärkung der Resilienz von Einheiten und Einrichtungen sowie zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung dienen.

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Nobert Fischer, Präsident des Landesfeuerwehrverbands Hessen, sieht Handlungsbedarf bei der Anpassung an neue Szenarien.
Foto: BS/LFV Hessen

Die Aufbereitung dieser Daten, oft in Form von gebrauchsfertigen Karten oder Produkten, ist ein zentraler Bestandteil des Copernicus-Katastrophenschutzdienstes (CEMS). Welchen Nutzen die satellitengestützten Geodaten für Deutschland dabeihaben, sich auf Katastrophen vorzubereiten, darauf zu reagieren und sich davon zu erholen, zeigen die folgenden Beispiele.

Hochwasservorhersagen und Überflutungskartierungen

Vorausschauendes Handeln ist die erste Verteidigungslinie. Das Europäische Hochwasserwarnsystem (EFAS) liefert Vorhersagen und Warnungen zu aktuellen und bevorstehenden Hochwassern in Europa und warnt registrierte Nutzer bis zu zehn Tage im Voraus. Diese ergänzenden Informationen bieten den Behörden eine breitere Informationsgrundlage, die es ihnen ermöglicht, Maßnahmen zu ergreifen, wie Ressourcen vorzuhalten, die Öffentlichkeit zu warnen und Evakuierungen vorzubereiten, bevor der Wasserstand seinen Höchststand erreicht.

Um die nationalen Zuständigkeiten für Warnungen und den Grundsatz der „einheitlichen Stimme“ zu wahren, unterliegen EFAS-Meldungen vor ihrer Veröffentlichung einer 30-tägigen Sperrfrist. Während dieses Zeitraums ist der Zugriff auf EFAS-Partner beschränkt. Nationalen, regionalen oder lokalen Behörden mit Zuständigkeiten im Bereich Hochwasserrisiken kann Zugriff gewährt werden.

Auf globaler Ebene erweitert das Global Flood Awareness System (GloFAS) diesen Frühwarnansatz über Europa hinaus. Im Gegensatz zu EFAS sind seine Daten nach einer Registrierung frei zugänglich, was es für deutsche Entwicklungsagenturen und humanitäre Organisationen, die international tätig sind, nützlich macht. Im Rahmen

Copernicus als Werkzeug

Eine Einladung zur Nutzung der weltraumgestützten Instrumente der EU (BS/Peter Salamon*) Wenn Überschwemmungen eine Stadt überfluten, Waldbrände sich ausbreiten oder Dürren die Wasserversorgung gefährden, benötigen die Behörden schnelle und genaue Informationen. Sie sind auf Wissenschaftler und Fachleute angewiesen, um zuverlässige Daten nahezu in Echtzeit zu ermitteln, zu generieren und zu interpretieren.

Ein Beispiel für eine von mehreren Karten, die die Auswirkungen der Überschwemmungen in Dresden, Deutschland, im September 2024 zeigen. Alle Fotos: BS/Europäische Kommission, Joint Research Centre

von GloFAS nutzt das Tool „Global Flood Monitoring“ (GFM) Radardaten des Copernicus Sentinel-1 Satelliten, um die Ausdehnung von Oberflächengewässern und die Hochwasserdynamik weltweit nahezu in Echtzeit abzubilden.

Überwachung und Kartierung von Waldbränden

Über Hochwasser hinaus liefert das EU Forest Fire Information System (EFFIS) Echtzeit- und historische Daten zu Waldbränden in ganz Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika.

Sein Statistikportal bietet Daten zu verbrannten Flächen, zur Anzahl der Brände und zu CO2-Emissionen für benutzerdefinierte Zeiträume. So war beispielsweise 2025 die schlimmste Waldbrandsaison in der EU seit Beginn der EFFISAufzeichnungen. Diesen Aufzeichnungen zufolge, die nur Brände mit

D rohnensichtungen über Flughäfen, Bundeswehrliegenschaften, Ministerien sowie Behörden nahmen seit Beginn des Ukraine-Krieges stetig zu. Ihren (medialen) Höhepunkt erreichten sie im vergangenen Jahr. Ob diese Flüge nun zur Ausspionierung, Verunsicherung oder als einfache Störung dienten, war nicht immer klar. Ebenso ist die Urheberschaft nicht immer eindeutig zu ermitteln. Das Problem der Unterbindung der Flüge scheiterte häufig daran, dass die Bundeswehr gekonnt hätte, aber nicht durfte und die Polizei nicht konnte, es ihr aber erlaubt gewesen durfte. Nach bisheriger Rechtslage konnte die Bundeswehr die unbemannten Flugkörper nicht im Wege der Amtshilfe angreifen. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Länder bei der Drohnenabwehr künftig die Bun-

einer Fläche von mehr als 30 Hektar erfassen, verzeichnete Deutschland die größten verbrannten Flächen seit 2006. EFFIS bietet zudem eine Übersicht über die aktuelle Lage (Waldbrandgefahr, aktive Brände, Brandflächen), langfristige Wettervorhersagen sowie eine Übersicht über das Waldbrandrisiko. Das Global Wildfire Information System (GWIS) erweitert diese Funktionen auf globaler Ebene.

Beobachtungsstellen zur Bewertung der Dürrebedingungen

Zum CEMS gehören auch die Europäische (European Drought Observatory, EDO) und die Globale Dürrebeobachtungsstelle (GDO). Obwohl sich Dürren langsamer entwickeln als Überschwemmungen oder Brände, können ihre Auswirkungen auf Landwirtschaft, Wasserversorgung, Energieversorgung und Ökosysteme schwerwiegend sein.

Diese Beobachtungsstellen stellen Frühwarn- und Überwachungskarten bereit, die auf Satellitendaten, hydrometeorologischen Modellen und Vor-Ort-Beobachtungen basieren. Der Combined Drought Indicator (CDI) integriert Niederschlagsabweichungen, Bodenfeuchtigkeitsdefizite und Vegetationsstress in Karten, die alle zehn Tage aktualisiert werden.

Von Überwachung und Warnungen bis hin zu Echtzeit-Nothilfe

Wenn Katastrophen wie Überschwemmungen, Waldbrände, Stürme, Erdbeben oder Erdrutsche auftreten, geht die Frühwarnung in aktive Krisen-Reaktion über. Die

CEMS-Notfall-Kartierung liefert zeitkritische Geodatenprodukte während und nach Natur- oder humanitären Katastrophen.

Im September 2024 warnte das EFAS mit einer hohen Wahrscheinlichkeit vor einem Hochwasser in Dresden. Die Elbe erreichte später tatsächlich einen Höchststand von sechs Metern. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) forderte im Auftrag des Umweltamtes der Stadt Dresden Hochwasserkarten an, um die Hilfsmaßnahmen zu unterstützen.

nach Naturkatastrophen. So forderte beispielsweise die Stadt Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg) im Mai 2025 maßgeschneiderte Hochwassersimulationen an, um die Notfallplanung zu unterstützen und die Flutresilienz zu verbessern. Es wurden fünf Szenarien für unterschiedliche

Im Juli 2025, als EFFIS für die Gemeinde Zeithain eine sehr hohe Gefahr anzeigte, brach in Sachsen in der Nähe mehrerer Dörfer ein Waldbrand aus, darunter auch in einem ehemaligen Militärgebiet mit Munitionsrisiken.

Wasserstände und Hochwasser-Situationen modelliert, von moderaten Anstiegen bis hin zu seltenen, großflächigen Ereignissen. Im Dezember 2025, gab das BBK eine Aktualisierung der deutschen Vermögenskarten in Auftrag. CEMS erstellte einen hochauflösenden Datensatz mit den monetären Vermögenswerten pro Flächeneinheit, der die Schadensmodellierung und Risikoanalyse für zukünftige Gefahren unterstützt.

Die Schnellkartierung von Copernicus lieferte detaillierte Angaben zum Ausmaß des Brandes und zur Schadensbewertung.

CEMS integriert über den Global Human Settlement Layer (GHSL) auch Bevölkerungs- und Siedlungsdaten und verbessert so die Risikound Folgenanalyse, indem Gefahren mit der Exposition der Bevölkerung und deren Siedlungen verknüpft werden. Bei dem oben genannten Brand waren demnach 37 Kilometern Straßen und 755 Wohngebäude betroffen.

On-Demand-Karten vor und nach Katastrophen

CEMS unterstützt auch Prävention und Wiederaufbau, oft über Naturgefahren hinaus. Diese Risiko- und Wiederaufbaukarten helfen bei der Planung und dem Wiederaufbau

Drohnen sind kein Spielzeug mehr

Luftsicherheitsgesetz nimmt Überflüge ins Visier

(BS/Bennet Biskup-Klawon) So nützlich Drohnen als Einsatzhelfer sind, so gefährlichen können sie als Einsatzmitteln von Krimiellen sei. Gerade die Überflüge von Drohnen über Kritische Infrastrukturen (KRITIS) stellten die Behörden vor Zuständigkeitsprobleme. Das Luftsicherheitsgesetz nimmt sich dabei der neusten Entwicklungen an.

deswehr in einem einfachen und zügigen Verfahren um Unterstützung bitten können Zuständig für die Entscheidung ist dann allein das Verteidigungsministerium. Bislang war stets eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich. Zudem darf die Bundeswehr nun bei Ausnahmefällen, wenn die Gefahr von katastrophalen Auswirkungen besteht, Drohnen abschießen. Grundsätzlich bleiben aber die Polizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig. Zudem sieht das Gesetz einen Straftatbestand vor. Wer vorsätz-

lich unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden können. Das Gesetz stellt eine verfassungsrechtliche Zuständigkeitsverschiebung dar, in der Innere und Äußere Sicherheit aufgrund von hybriden Tätigkeiten nicht mehr trennklar unterschieden werden können. Prof. Dr. Florian Becker, Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu

Kiel, schreibt: „Die eigentliche Brisanz der Neuregelung liegt in § 15a Abs. 2 LuftSiG. Die Norm erlaubt den Einsatz von Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln gegen unbemannte Luftfahrzeuge – allerdings nur, um einen besonders schweren Unglücksfall zu verhindern. Die Streitkräfte werden hier also nicht mehr unterstützend im Hintergrund tätig, sondern üben die Hoheitsgewalt direkt selbst aus.“

Iris Spranger (SPD), Innensenatorin Berlins, erklärte dazu: „Ich begrüße, dass die Bundeswehr unkooperative Drohnen künftig in

Gemäß der Richtlinie der freien und offenen Daten des Copernicus-Programms sind alle CEMS-Produkte frei zugänglich, mit Ausnahme der EFAS-Echtzeitprognosen. Darüber hinaus können die CEMS-On-Demand-Kartierungen nur von autorisierten Nutzern, in der Regel Katastrophenschutzbehörden, aktiviert werden. In Deutschland werden Aktivierungsanfragen über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) beim BBK koordiniert, das die Anfragen prüft und an das Europäische Koordinierungszentrum für Katastrophenschutz (ERCC) weiterleitet. Behörden und Katastrophenschutzorganisationen sollten sich zunächst an das GMLZ wenden. *Dr. Peter Salamon ist wissenschaftlicher Projektleiter bei der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission.

Amtshilfe, notfalls auch mit technischen Mitteln bis hin zum Einsatz von Waffengewalt, abwehren darf. Dies aber selbstverständlich nur in engen, von der Verfassung getragenen Grenzen.“ Sicherheit entstehe durch Vorbereitung, Resilienz, Leistungsfähigkeit. Ein Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum sowie das verfassungsrechtlich zulässige Zusammenwirken polizeilicher und militärischer Gefahrenabwehrexpertise seien genau das, so Spranger. Der Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl (CDU), fügte an: „Drohnen sind schon lange kein Spielzeug für Hobbytüftler mehr, sondern eine ernsthafte Herausforderung für unsere Sicherheitsarchitektur.“ Die Abwehr von Drohnen könne aber der Staat nicht alleine leisten, auch die KRITIS-Betreiber seien gefordert.

Ausmaß des Waldbrands in Zeithain, Deutschland, im Sommer 2025.
Modelliertes Hochwasserszenario für Ditzingen im Landkreis Ludwigsburg.

Grundlage des Vorhabens sind sowohl konkrete Planungen der Landesregierung als auch die Ergebnisse der ersten Innovationskonferenz Drohnen, die Ende Februar in Stuttgart stattfand und zentrale Akteure aus Staat, Wissenschaft und Wirtschaft zusammenbrachte. Im Kern verfolgt das Land damit einen strategischen Ansatz. Die bislang bestehende Abhängigkeit von ausländischen Drohnenherstellern – insbesondere aus China – soll überwunden werden. Stattdessen soll eine eigenständig entwickelte Polizeidrohne entstehen, die in Deutschland konzipiert, produziert und betrieben wird und damit sowohl technisch als auch in Bezug auf Datenverarbeitung vollständig unter staatlicher Kontrolle steht.

Technologische Souveränität als Leitmotiv

Ein zentrales Element des Projekts ist die sogenannte digitale Souveränität. Nach Angaben des Innenministeriums geht es dabei insbesondere darum, die vollständige Kontrolle über sämtliche Datenflüsse sicherzustellen. Polizeibehörden sollen jederzeit nachvollziehen und steuern können, wie Daten erhoben, übertragen und gespeichert werden. Die beim Einsatz gewonnenen Informationen sollen in einer eigens für polizeiliche Anwendungen geschaffenen Sicherheitsinfrastruktur verarbeitet werden.

Auf Anfrage des Behörden Spiegel betonte das Ministerium hierzu: „Der Datenfluss beim Einsatz von Drohnen muss durch die anwendenden Sicherheitsbehörden jederzeit steuerungsfähig und nachvollziehbar sein.“ Weiter heißt es: „Erhobene Daten sollen in einer eigens für die polizeilichen Anwendungen und Belange eingerichteten Sicherheitsinfrastruktur gespeichert werden können.“

Damit reagiert das Land auch auf sicherheitspolitische Diskussionen der vergangenen Jahre. Proprietäre Systeme aus dem Ausland, unklare Datenwege und begrenzte Einflussmöglichkeiten auf Software und Updates gelten im behördlichen Kontext zunehmend als Risiko. Die geplante Polizeidrohne soll diese strukturellen Abhängigkeiten auflösen und eine souveräne, staatlich kontrollierbare Systemarchitektur ermöglichen.

Breites Einsatzspektrum im Polizeialltag

Eigene Drohne für die Polizei

Baden-Württemberg will sich aus der Abhängigkeit von China lösen

(BS/Lars Mahnke) Baden-Württemberg treibt die Entwicklung einer eigenen Polizeidrohne mit wachsendem Nachdruck voran. Das Ziel des Innenministeriums ist es, eine technologisch unabhängige, leistungsfähige und langfristig bundesweit einsetzbare Lösung zu schaffen, die den steigenden Anforderungen moderner Polizeiarbeit gerecht wird.

Von der Entwicklung einer eigenen Drohne für die baden-württembergische Polizei erhofft sich das Innenministerium mehr Unabhängigkeit von Herstellern aus China. Foto: BS/Echt&KIreativ, stock.adobe.com

Beteiligten von der Entwicklung profitieren. Neben den aktuellen Anforderungen richtet sich der Blick bereits auf zukünftige technologische Entwicklungen. Insbesondere autonome Flugfunktionen und der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) gelten als zentrale Innovationsfelder. Das Innenministerium betont hierzu: „Die Drohnentechnologie entwickelt sich rasant weiter –auch in den Bereichen autonomes Fliegen und Anwendung von Künstlicher Intelligenz.“ Das Ziel sei es, diese Dynamik aktiv zu nutzen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Forschung und Industrie sollen Innovationen frühzeitig erkannt und in die Entwicklung integriert werden.

Damit soll die Einsatzfähigkeit und Effizienz von Polizeidrohnen kontinuierlich verbessert werden. Des Weiteren möchten die Behörden damit sicherstellen, „dass die eingesetzten Technologien den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln“.

Daraus ergeben sich hohe technische Anforderungen. Vorgesehen sind unter anderem eine hochauflösende Kameratechnik, eine sichere Datenübertragung sowie eine möglichst lange Akkulaufzeit. Gleichzeitig wird großer Wert auf Witterungsbeständigkeit gelegt. „Da die Polizei rund um die Uhr, 24/7 einsatzbereit sein muss, gilt dies auch für die eingesetzten Drohnen“, so das Ministerium. „Das bedeutet auch, dass polizeiliche Drohnen bei allen Witterungsbedingungen vollumfänglich einsetzbar sein müssen.“

Kooperation mit Forschung und Industrie

Um eine möglichst lange Einsatzverfügbarkeit sicherzustellen, soll modernste Technik zum Einsatz kommen. Auch dies unterstreicht den Anspruch, ein System zu entwickeln, das nicht nur punktuell, sondern dauerhaft in unterschiedlichsten Einsatzlagen genutzt werden kann.Ein konkreter Zeitplan für die Entwicklung liegt bislang nicht vor, jedoch sind die strukturellen Voraussetzungen bereits geschaffen.

Inhaltlich orientieren sich die Anforderungen eng an den realen Einsatzbedingungen der Polizei. Die Drohne soll ein möglichst breites Spektrum an Einsatzlagen abdecken. „Die Polizei braucht eine Drohne, die von der Vermessung bei der Unfallaufnahme bis hin zur kabellosen Bildübertragung bei der Fahndung nach Verdächtigen ein möglichst breites Spektrum polizeilicher Einsatzlagen abdeckt“, heißt es aus dem Innenministerium.

Mit der Innovationskonferenz Drohnen hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) gezielt ein Netzwerk initiiert, das Vertreterinnen und Vertreter aus Forschung, Industrie, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und Bevölkerungsschutz zusammenführt. Ziel ist es, Innovationen aus Wissenschaft und Wirtschaft möglichst schnell in die polizeiliche Praxis zu überführen. Das Innenministerium setzt dabei ausdrücklich auf Kooperationen, insbesondere im eigenen Bundesland: „Ziel sind Kooperationen mit etablierten Unternehmen, insbesondere aus Baden-Württemberg, um technisch auf dem neuesten Stand zu sein“, heißt es auf Anfrage. Gleichzeitig soll so frühzeitig erkannt werden, welche technologischen Entwicklungen für die Sicherheitsbehörden relevant sind.

Zentrale Rolle des D-KAZ BW Auch finanziell hat die Landesregierung erste Impulse gesetzt. Mit einem Nachtragshaushalt wurden zusätzliche vier Millionen Euro für den Bereich Drohnen bereitgestellt. Diese Mittel fließen nach Angaben des Ministeriums auch in die Entwicklung der neuen Polizeidrohne. Langfristig ist zudem eine bundesweite Perspektive vorgesehen. „Ziel ist es, eine bundesweit einsetzbare Polizeidrohne zu entwickeln, die für die Bundespolizei sowie andere Landespolizeien in Deutschland nutzbar ist.“

Eine Schlüsselrolle kommt dem Drohnenkompetenz- und Abwehrzentrum Baden-Württemberg

Mehr Einsätze aus der Luft

Polizeihubschrauber in Sachsen-Anhalt stark gefordert

(BS/Lars Mahnke) Die Polizeihubschrauberstaffel Sachsen-Anhalt blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2025 zurück. Die Einsatzbelastung stieg gegenüber dem Vorjahr deutlich an.

Mit insgesamt 683 Flügen absolvierte sie fast 100 Flüge mehr (2024: 595), die Flugstunden stiegen von 780 auf 924. Besonders die Zahl der Einsatzflüge stieg spürbar an: 527 Einsätze bedeuten ein Plus von rund zehn Prozent im Vergleich zu 2024. Ein großer Teil dieser Einsätze entfiel auf kurzfristige Alarmierungen.

Häufig unterstützte die Staffel bei der Suche nach vermissten Personen oder Gegenständen. Sie machten mehr als die Hälfte aller Missionen aus. Darüber hinaus kamen die Hubschrauber auch bei besonderen Lagen zum Einsatz, etwa

bei der Bekämpfung eines großflächigen Waldbrandes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld oder im Rahmen von Luftsicherungsmaßnahmen in Berlin. In Zusammenarbeit mit der Bergwacht Harz konnten zudem sechs Menschen aus schwierigem Gelände gerettet werden. Neben den eigentlichen Einsätzen absolvierte die Staffel auch zahlreiche Trainings- sowie Aus- und Fortbildungsflüge. Dazu gehörten unter anderem Übungen mit Spezialeinsatzkräften. Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) würdigte die Arbeit der Besatzungen und betonte die Bedeu-

tung der Kombination aus Erfahrung und moderner Technik. Diese sei eine wichtige Unterstützung für die Einsatzkräfte am Boden. Stationiert am Verkehrslandeplatz Magdeburg verfügt die Staffel über zwei Hubschrauber des Typs Airbus H145. Diese sind vielseitig einsetzbar und mit moderner Technik wie Wärmebildkameras, leistungsstarken Scheinwerfern sowie Spezialausrüstung für Rettungs- und Löscheinsätze ausgestattet. Zum Team gehören derzeit mehrere Piloten, Techniker und Systemoperatoren, die gemeinsam die Einsatzfähigkeit der Einheit sicherstellen.

(D-KAZ BW) zu. Die Einrichtung bündelt das Fachwissen rund um Drohnen innerhalb der Polizei und wurde im Zuge wachsender Aufgaben im Jahr 2025 entsprechend erweitert.

Das Innenministerium unterstreicht die Bedeutung des Zentrums: Es „bündelt das Know-how bezüglich des Einsatzraumes Luft“ und „koordiniert die Marktbeobachtung im Hinblick auf die Nutzung von Drohnen zu polizeilichen Zwecken“. Damit habe das D-KAZ BW „eine maßgebliche Rolle bei der Entwicklung sowie dem Einsatz der neuen Polizeidrohne inne“.

Autonomie und Künstliche Intelligenz

Durch den engen Austausch mit der Bundeswehr, anderen Bundesbehörden sowie den Polizeien der Länder wird zudem sichergestellt, dass die Entwicklung nicht isoliert erfolgt, sondern in einen übergeordneten sicherheitspolitischen Kontext eingebettet ist und alle

Die Initiative Baden-Württembergs steht im Zusammenhang mit der Veränderung der sicherheitspolitischen Lage. Drohnen werden nicht mehr nur als technische Hilfsmittel betrachtet, sondern zunehmend auch als potenzielle Bedrohung. Parallel dazu hat der Bund mit der jüngsten Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf diese Entwicklung reagiert. Die neuen Regelungen ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen auch den Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr gefährlicher Drohnen – bis hin zum Abschuss unbemannter Fluggeräte, wenn diese eine erhebliche Gefahr darstellen. Das Ziel ist es, Zuständigkeiten zu klären und schnelle Reaktionen in Bedrohungslagen zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Entwicklung eigener, souveräner Technologien zusätzlich an Bedeutung. Sie ergänzt gesetzliche Maßnahmen um eine operative Komponente und stärkt die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden im Umgang mit unbemannten Luftfahrzeugen.

7. Juli 2026 | Flughafengelände Tegel SICHERE KOOPERATION ZWISCHEN BAO

Mitte

März dieses Jahres ging die ukrainische Regierung einen Schritt, der weltweit einzigartig ist. Ein neues Programm soll es ausländischen Partnern ermöglichen, auf dem Gefechtsfeld in der Ukraine gewonnene Daten zum Training von Künstlicher Intelligenz(KI)-Modellen zu nutzen. Konkret setzt die Regierung in Kiew eine Plattform innerhalb des Zentrums für Innovation und Entwicklung von Verteidigungstechnologien auf. Den Programmpartnern gibt das die Möglichkeit, Modelle sicher zu trainieren. Basis dafür ist eine große Menge annotierten Foto- und Videomaterials. Zudem verspricht Kiew, die Bibliothek kontinuierlich zu aktualisieren.

„Die Zukunft der Kriegsführung liegt in autonomen Systemen“, erläuterte der ukrainische Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow die Entscheidung, Zugriff auf die Datenbasis des Landes zu gewähren. Deshalb sei es Aufgabe der Ukraine, die Autonomie von Drohnen und anderen Kampfsystemen zu verbessern.

Der Schritt fällt in eine Zeit, in der mehr als ein Dutzend Staaten am drohnenintensiven Iran-Krieg beteiligt sind und Streitkräfte weltweit umfangreich in autonome Fähigkeiten investieren. Der Bedarf nach einer robusten Datenbasis, um eigene Systeme zu trainieren und zu erproben, ist entsprechend groß. Denn laut dem Center for Strategic and International Studies (CSIS) steht den wachsenden Entwicklungsbemühungen um militärische KI ein Mangel an validen Trainingsdaten gegenüber. Wie die NGO erläuterte, stütze sich die Praxis der Modellevaluierung vornehmlich auf kontrollierte Laborumgebungen. Das bedeute eine saubere Datengrundlage, eindeutige Aufgabenstellungen und klar messbare Erfolgsindizes. Der Komplexität tatsächlicher Anwendungsfälle – insbesondere im Sicherheitsbereich – werde das allerdings nicht gerecht. „Tatsächliche Entscheidungsprozesse finden unter unsicheren Bedingungen und in Umgebungen mit Störfaktoren statt“, erläuterten die CSIS-Referenten Yasir Atalan und Benjamin Jensen. Daher müsse das Benchmarking auf realistischen Umgebungen und Anwendungsfällen basieren. Aus dieser Perspektive sitzt die Ukraine mit ihrer tausen-

Im Zentrum stand die Erkenntnis, dass Unterwassertechnologien zu einem strategischen Schlüsselbereich geworden sind. Angesichts wachsender geostrategischer Spannungen, zunehmender Bedeutung maritimer Infrastrukturen und neuer Operationsräume wie der Arktis gewinnen vernetzte, unbemannte und datengetriebene Systeme an Bedeutung. Der DGON-Fachausschuss „Unterwasserortung, -navigation und -kommunikation“ positioniert sich dabei als Plattform, um die in Deutschland vorhandenen Kompetenzen zu bündeln und den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung zu beschleunigen. Bereits zum Auftakt wurde dieser Anspruch klar formuliert: Innovation muss vom Einsatz her gedacht werden. Kapitän zur See Karsten Knecht brachte dies prägnant auf den Punkt: Eine Technologie ist erst dann innovativ, wenn sie in der Truppe ankommt und dort Wirkung entfaltet. Das zentrale Hindernis sei dabei das bekannte „Tal des Todes“ zwischen Forschung und Anwendung. Gefordert sei daher ein leistungsfähiges Innovationsökosystem, das Bundeswehr, Wissenschaft, Industrie und internationale

Kehrtwende auf der Einbahnstraße

Die Ukraine bietet ihr Wissen feil

(BS/Jonas Brandstetter) Seit der russischen Invasion der Ukraine liefen die Hilfsmaßnahmen vor allem in eine Richtung: Die westlichen Unterstützernationen stellten dem angegriffenen Land Wissen und Technologie bereit. Doch nach fast vier Jahren Krieg zeichnet sich ein Umdenken ab. Das Know-how und die Erfahrung der ukrainischen Streitkräfte im Umgang mit Drohnen und der datenzentrierten Gefechtsführung wecken weltweit Begehrlichkeiten.

In der Gefechtsführung mit Drohnen konnte die Ukraine in den vergangenen vier Jahren einen weltweit einzigartigen Wissensstamm aufbauen. Foto: BS/UKRSPECSYSTEMS

de Terabyte großen Bibliothek auf einem Schatz. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte seinem US-amerikanischen Amtskollegen Donald Trump bereits angeboten, im Rahmen des Iran-Krieges Expertinnen und Experten in Beratungsfunktionen zu entsenden. Bisher schlug der 47. Präsident der USA diese Option allerdings aus. In anderen Weltregionen trifft der ukrainische Vorstoß auf ein breiteres Interesse. 2.150 Drohnenangriffe mussten die Golfstaaten in der ersten Woche des Iran-Kriegs erdulden. Gegen die iranischen Unmanned Aerial Vehicles (UaV) des Typs Shahed setzen die Ölmonarchien der arabischen Halbinsel auf etablierte Patriot-Systeme. Um iranische Drohnen abzuwehren, schossen die USA, Israel und ihre Partner am Golf in drei Tagen über 800 Raketen dieses Typs ab. Eine einzelne Patriot schlägt dabei mit mehr als drei Millionen Euro zu Buche. Die Shahed-Drohnen hingegen sind für etwa 50.000 US-Dollar zu haben.

Der Einsatz von Patriot gegen unbemannte Luftfahrzeuge ist nicht nur kostenaufwendig – die Lagerbestände schmelzen schneller, als die Industrie nachliefern kann. Dieses Problem – das Auseinanderdriften zwischen Abwehrsystemen und der Anzahl der Angriffe – beschäftigt die Ukraine bereits seit Kriegsbeginn.

Innovation aus der Ukraine Laut Selenskyj verbrauchten die USA und ihre Verbündeten allein in den ersten Kriegstagen mehr PatriotRaketen als sein Land im gesamten Kriegsverlauf erhielt. Gleichzeitig wurde die Ukraine im vergangenen Jahr pro Woche im Schnitt mit etwa 1.000 Drohnen attackiert. Um diese Angriffswellen abzuwehren, habe sich in der Ukraine eine hochinnovative und produktionsstarke Industrie herausgebildet, erläuterte der EU-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt, Andrius Kubilius in Berlin. Insbesondere Abfang-Drohnen im Preisbereich von 1.000 Euro bis 2.500 Euro bilden das Rückgrat

der ukrainischen Luftabwehr. Laut dem National Security and Defense Council der Ukraine, widmen sich mehr als 20 Unternehmen im Land deren Produktion. Für das laufende Jahr rechnet die Regierung mit einem Wachstum der Produktionskapazitäten um das Achtfache. Unter den vielen heimischen UaV kommt der ursprünglich von Ukrspecsystems entwickelten Octopus 100 eine besonders tragende Rolle zu. Parallel zur Aneignung ukrainischen Erfahrungswissens seitens westlicher und arabischer Streitkräfte rücken die ukrainische und die europäische Rüstungsindustrie enger zusammen. Die Ausgründungen mehrerer Joint Ventures zeugen davon. Pionierarbeit leistete hierbei das Vereinigte Königreich. Im Oktober vergangenen Jahres einigten sich die Regierungen in London und Kiew auf die Produktion der Octopus 100 auf britischem Boden. Besonders prominent in der Bundesrepublik ist wiederum das Joint Venture Quantum Frontline Indus-

Unter Wasser entscheidet sich die Zukunft

Innovation zwischen Datenfusion, Drohnen und Einsatzrealität

(BS/Prof. Dr. Wolfgang Koch*) Die sicherheitspolitische Bedeutung des Unterwasserraums wächst rasant – und mit ihr der Druck, technologische Innovation schneller in operative Wirkung zu überführen. Der 4. DGON-Unterwasser-Workshop am 19. und 20. März 2026 am DLR-Institut für den Schutz maritimer Infrastrukturen in Bremerhaven machte deutlich: Die eigentliche Herausforderung liegt längst nicht mehr nur in der Entwicklung neuer Technologien, sondern in deren konsequenter Integration in einsatzfähige Systeme. Rund 50 Teilnehmende aus Marine, Forschung und Industrie diskutierten, wie dieser Brückenschlag gelingen kann.

Partner enger verzahnt und neue Formate wie Accelerator und Challenges gezielt nutzt. Wie ein solcher Ansatz konkret aussehen kann, zeigte Fregattenkapitän Volker Voß mit MESE – der „Methode zur schnellen Einsatzbefähigung“. Der Ansatz setzt auf kurze Entwicklungszyklen, frühe Demonstratoren und unmittelbares Feedback aus der Truppe. Damit steht MESE exemplarisch für einen Paradigmenwechsel: weg von linearen, langwierigen Beschaffungsprozessen hin zu einem iterativen, nutzerzentrierten Innovationsverständnis. „Machen statt quatschen“ wird so zum programmatischen Leitmotiv.

Auch technologisch bot der Workshop ein breites Spektrum. Diskutiert wurden unter anderem Schwarmkommunikation in hybri-

den Netzwerken, die Verwundbarkeit solcher Systeme durch gezielte Angriffe, Fortschritte im Synthetic Aperture Sonar sowie kooperative Navigationsverfahren für heterogene maritime Robotersysteme. Deutlich wurde: Die Zukunft liegt in vernetzten, multimodalen Systemen, deren Leistungsfähigkeit maßgeblich von der Qualität der Datenfusion abhängt. Der zweite Veranstaltungstag vertiefte diese Perspektive. Beiträge zu moderner Sonartechnologie und Sensordatenfusion zeigten, wie komplex die Erzeugung eines belastbaren maritimen Lagebildes geworden ist. Neue Ansätze wie Distributed Acoustic Sensing (DAS) eröffnen Möglichkeiten zur großflächigen Überwachung und zum Schutz Kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig gewinnen KI-gestützte

tries – Bestehend aus dem deutschen Rüstungs-Einhorn Quantum Systems und der ukrainischen Frontline Robotics, welches sich der industriellen Serienfertigung ukrainischer Drohnen in Deutschland verschrieben hat. Auch politisch ist diese Zusammenarbeit gewollt. „Das Ganze hat Vorteile für alle Seiten“, erklärte der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).

„Die

Zukunft der Kriegsführung liegt in autonomen Systemen“, Mychajlo Fedorow Verteidigungsminister der Ukraine

Die Ukraine erhalte Unterstützung im Kampf, Deutschland profitiere von gesammelten Daten. Kiew zeigt wiederum mit der Initiative „Build in Ukraine“ politischen Willen zur Zusammenarbeit. Damit strebt die das Land an, die nationale Verteidigungsindustrie in das größere europäische Rüstungsökosystem einzuweben. Das Ziel ist, ausländische Rüstungsunternehmen dazu zu bewegen, Produktionsstätten direkt in der Ukraine zu errichten. Der Paradigmenwechsel des ukrainischen Verteidigungsökosystems vom Bittsteller zum Innovator ist laut ukrainischem Verteidigungsministerium in der Initiative bereits angelegt: „Angestrebt ist, die Ukraine auch zu einem vollwertigen Akteur auf dem globalen Markt für Verteidigungstechnologie zu entwickeln.“ Dass die Regierung in Kiew mit ihrer Rüstungspolitik neben dem ökonomischen auch strategische Ziele verfolgt, wird aus einem Social Media-Beitrag des Verteidigungsministeriums deutlich. Denn bei der Abwehr von ballistischen Raketen bleibt das Land weiterhin von seinen westlichen Partnern abhängig. Entsprechend unmissverständlich äußert sich das Verteidigungsministerium: „Wir können euch helfen, euch gegen Shahed zu verteidigen. Helft uns, uns gegen ballistische Raketen zu verteidigen“.

Verfahren, etwa für War Gaming und für die Bewertung komplexer Sensornetzwerke, zunehmend an Bedeutung.

Herausforderung Arktis Besonders deutlich wurde die strategische Dimension am Beispiel der Arktis. Als neuer Wirtschafts- und Operationsraum stellt sie extreme Anforderungen an Sensorik, Navigation und Kommunikation. Begrenzte Bandbreiten, schwierige Umweltbedingungen und dynamische Lagen machen deutlich: Ohne die Fusion heterogener Datenquellen ist dort kein belastbares Lagebewusstsein möglich. Informationsfusion wird damit zur zentralen Fähigkeit zukünftiger Operationsführung.

Den Abschluss bildete eine offene Diskussion zur zukünftigen Aus-

richtung des Fachausschusses. Unter dem Leitmotiv „Quo vadis?“ wurden konkrete Ansätze zur Weiterentwicklung diskutiert – von der Etablierung einer zentralen Homepage als Austauschplattform über die Planung eines Herbst-Workshops bis hin zur Weiterentwicklung des Formats selbst. Die Diskussion war geprägt von hoher Dynamik und einer Vielzahl konstruktiver Beiträge und zeigte: Der Wille, den Fachausschuss als aktive Plattform für Vernetzung, Innovation und Transfer weiter auszubauen, ist breit verankert.

Der Workshop machte insgesamt eines deutlich: Die Zukunft maritimer Sicherheit entscheidet sich nicht allein in der technologischen Entwicklung, sondern in der Fähigkeit, komplexe Systeme schnell und wirksam in die Anwendung zu bringen. Wer Daten versteht, Systeme vernetzt und Innovation operationalisiert, wird die Dimension See prägen. Der DGON-Fachausschuss liefert hierfür wichtige Impulse –und entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Knotenpunkt zwischen Forschung, Industrie und Einsatzpraxis.

*Prof. Dr. Wolfgang Koch ist Abteilungsleiter im Fraunhofer FKIE.

PORTRAIT-REIHE: Was machen Sie denn da gerade – Hauptmann der Reserve Marc Hinzmann?

Der Schrecken war unser Alltag

(BS) Wie verarbeitet ein Soldat, dass es von ihm abhängt, ob Mütter mit Kindern in ein rettendes Flugzeug der Luftwaffe dürfen – oder nicht? Marc Hinzmann hat es mit einem Buch getan, das inzwischen zum Bestseller wurde. Und er hat Klaus Pokatzky erzählt, wie es dazu kam.

Ich signiere Exemplare meines Buches „Leben und sterben lassen. Die letzten Tage der Bundeswehr in Afghanistan“. Darin schildere ich, wie ich als Feldjäger im August 2021 zehn Tage lang über das Leben von Menschen entscheiden musste: wie wir auf dem Flughafen von Kabul die Auswahl trafen, wer mit den Flugzeugen der Bundeswehr in Sicherheit geflogen werden konnte – und wer nicht. Das Buch konnte ich in der Berliner Bundesgeschäftsstelle des Deutschen BundeswehrVerbandes vorstellen. Und ich freue mich, wie viele Gäste gerne noch ein Buch haben möchten – samt meiner Signatur. Bei den Feldjägern bekam ich Anfang 2021, als Oberleutnant in Hilden, den Auftrag für militärische Evakuierungsoperationen. Diese werden durchgeführt, wenn deutsche Staatsbürger aus fremden Ländern gerettet werden müssen, wenn ihr Leben dort bedroht ist. Vor allem Fallschirmjäger sind dann dabei, aber auch wir Feldjäger. Meine Kameraden haben damals gesagt: Eine Evakuierung passiert nie!

Und dann passierte sie, nachdem im Juni 2021 die letzten deutschen Soldatinnen und Soldaten Afghanistan verlassen hatten. In der Nacht vom 13. August kam der erste Anruf: „Achtung! Die Bundesregierung setzt jetzt alle Evakuierungskräfte in Alarmbereitschaft.“ Zunächst konnte ich mir das gar nicht vorstellen. In der Nacht des 14. auf den 15. Augusts kam dann wieder ein Anruf: „Hier scharf alarmiert – wir sammeln uns morgen am Sammelpunkt.“ Als wir dann auf dem Flughafen im niedersächsischen Wunstorf eingetroffen waren, dachte ich: Ich fliege nach Usbekistan – so lautete bis dahin unser Auftrag. Dann aber

Als Li Qiang, Ministerpräsident Chinas, vergangenen Monat vor die Delegierten des Nationalen Volkskongress trat, hatte er einiges zu verkünden. Die Lebensstandard-Offensive aus dem vergangenen Jahr ist fortan zweitrangig. Im Fokus stehen nunmehr Hochtechnologie und Forschung. Denn im strategischen Wettbewerb um die Technologien der Zukunft will der bevölkerungsreichste Staat der Erde die USA vom Thron stoßen. Überraschend kommt dieser Schritt nach dem Zoll-Querulantentum des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump nicht. Wer das 141 Seiten umfassende Dokument genau studiert, kommt aber zu der Erkenntnis, dass das neue Primat chinesischen technologischen Vorreitertums auch konkrete militärische Implikationen hat. Erstmals nämlich benennt die Staatsführung in Peking die stärkere Integration der zivilen Industrie in die Verteidigung als strategisches Ziel. „Wir sollten zügiger daran arbeiten, strategische Fähigkeiten in aufstrebenden Bereichen zu entwi -ckeln, und auf eine effektive Integration zwischen neuen produkti-

bekam ich unsere Flugliste. Und oben stand: Ankunftsort Kabul. So flogen wir also in die afghanische Hauptstadt: 80, 90 Fallschirmjäger und Spezialkräfte an Bord – und wir Feldjäger. In Kabul landeten wir gegen 22:00 Uhr Ortszeit. Am nächsten Morgen wurde uns gesagt: „Ihr geht zum Nordtor. Da sollt Ihr hin. Da geht es los.“ Es gab mehrere Tore zum Flughafengelände. Für die restlichen waren Soldaten anderer Länder zuständig. Wenn bei ihnen Menschen hereinkamen, die möglicherweise einen Anspruch darauf hatten, von unserer Luftwaffe ausgeflogen zu werden, wurden sie zu uns gefahren. Ohne uns kam niemand auf ein Flugzeug der Bundeswehr. Insgesamt waren mir in Kabul zehn Soldaten unterstellt. Wir waren aufgeteilt in zwei Schichten: 10/10. Die andere Schicht hat der mir vorgesetzte Hauptmann geführt. Ich war sein Stellvertreter. Da es anfangs für uns keine klaren Vorgaben dazu gab, haben wir uns dann hingesetzt und überlegt: „Wen lassen wir denn nun zu den deutschen Flugzeugen? Nach welchen Kriterien könnte man denn hier Leute mitnehmen?“ Wir haben dann eine Liste entwickelt: deutsche Staatsbürger, EU-Bürger, Bürger befreundeter Staaten wie NATO-Mitglieder zum Beispiel.

Menschen aller möglichen Nationen mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland: also etwa Asylanten, die eine Aufenthaltsgenehmigung bei uns hatten. Und die Ortskräfte, die für die Bundeswehr tätig gewesen waren oder Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen. Mit dieser Liste bin ich zum Vertreter der Deutschen Botschaft: „Ist das okay?“ Er sagte: „Das klingt schon mal gut.“ Nach diesen Kriterien entschieden wir dann, wen wir mitnehmen konnten – und mussten dann jeden Tag, jede Stunde, jede Minute letztlich über diese Menschenleben entscheiden. Grob würde ich schätzen: Mehr als 5.000 konnten nach Deutschland ausgeflogen werden. Vielleicht noch mal genauso viele mussten wir zurückweisen. Eine Frau konnte sich als Österreicherin ausweisen, sagte aber: „Mein Mann und meine Kinder sind noch da draußen.“ Vor dem Flughafen waren Tausende Menschen und in dem Getümmel war sie von ihren Lieben getrennt worden. Wir hatten keine Möglichkeit, ihre Angehörigen vor unserem Nordtor in der Menschenmenge zu suchen. Aber wir konnten ihr anbieten, dass sie erst einmal bei uns bleibt – und als Dolmetscherin für Dari und Paschtu arbeitet. Viele, die auf unsere Flugzeuge wollten, be-

„Mehr als 5.000 konnten nach Deutschland ausgeflogen werden. Vielleicht noch mal genauso viele mussten wir zurückweisen.“

Foto: BS/DBwV/Eva Krämer

herrschten ja nur die afghanischen Sprachen. Dann nutzten wir den Google-Übersetzer auf dem Handy. Nun hatten wir also endlich eine Dolmetscherin, die natürlich bei uns schlafen konnte und mit Essen versorgt wurde. Irgendwann kam sie zu mir: „Mein Mann hat mir eine Nachricht geschickt.“ – „Wo ist denn der Mann?“ – „Ich glaube, der ist vor dem Tor, direkt hier vorm Nordtor.“ – „Ja, wir gucken mal, was wir machen können.“ Wir haben dann etwas machen können: Etwas, das nicht unbedingt unseren sehr begrenzten Vorgaben entsprach – und was ich auch in meinem Buch beschreibe.

Bei anderen war es schwieriger. Wenn es eine Ortskraft war, musste sie irgendetwas haben: ein Foto von einem Arbeitsvertrag oder ein Foto mit deutschen Soldaten. Frauen kamen: „Ich bin mit einem Deutschen verheiratet. Ich möchte jetzt zu meinem Mann zurück.“ Wenn sie dann ein Hochzeitsvideo auf dem Handy und den Pass des Mannes abfotografiert hatten – dann haben wir das verglichen. Und wenn alles übereinstimmte, konnten sie natürlich auf eines unserer Flugzeuge.

Es kamen aber zum Beispiel auch zwei Frauen mit Kindern und erzählten mir, sie wären mit Deutschen verheiratet. Aber ihre Pässe

Dual Use als Staatsziel

Das sagt Chinas Fünfjahresplan zur Verteidigung

(BS/Jonas Brandstetter) Laut dem Shiwu-wu dem 15. Fünfjahresplan der Volksrepublik China wird das Reich der Mitte in der kommenden halben Dekade seinen Militäretat um 7,2 Prozent steigern. Das ist zwar weniger als in den Vorjahren, dennoch sollte das Strategiepapier den Westen aufhorchen lassen.

ven Kräften und neuen Kampffähigkeiten hinarbeiten“, heißt es im 15. Fünfjahresplan. Entwicklungen auf der einen Seite sollen der anderen zugute kommen. Damit hat der chinesische Anspruch auf technisches Vorreitertum unmittelbaren Einfluss auf die militärischen Fähigkeiten des Landes. Konkret möchte sich das Reich der Mitte in einer Reihe von Schlüsseltechnologien vom großen und zunehmend unberechenbareren Konkurrenten USA unabhängiger machen. Das betrifft zentral die Bereiche Halbleitertechnik und Künstliche Intelligenz (KI). Aber auch in anderen Industrien, wie zum Beispiel Robotik und Biotechnologie, möchte Peking an der Spitze globaler Innovationen stehen. Über diese eng gefassten Handlungsfelder hinaus bekennt sich die Staatsführung unter Xi Jinping ge-

nerell zu größeren Investitionen in Forschung und Entwicklung. Mehr als sieben Prozent sollen diese Felder pro Jahr wachsen. Außerdem verschreibt sich die chinesische Führung einer Reihe langfristiger Entwicklungsziele. Hier sind unter anderem Kernfusion, Quantentechnologien, Raumfahrt sowie sogenannte Brain-Computer-Interfaces zu nennen. Den Leistungszuwachs in diesen Sektoren versteht der aktuelle Fünfjahresplan explizit als Frage der nationalen Sicherheit.

Zwischen den Zeilen

Der Verteidigung des Landes sind im Shiwu-wu zwei Kapitel gewidmet: die „Beschleunigung der Entwicklung fortgeschrittener Kampffähigkeiten“ sowie die „Modernisierung der GovernanceStrukturen der Streitkräfte“. Ersteres setzt im Wesentlichen die

haben nicht gepasst, da stimmte etwas mit den Nachnamen nicht; die Gesichter im Pass stimmten nicht überein mit denen, die mir da gegenüberstanden. Da merkte ich: Die belügen mich gerade. Also musste ich sie zurückweisen. Sie haben natürlich geweint. Ihre Kinder begriffen auch: Irgendwas Schlechtes ist passiert – und fingen auch an zu weinen. Das war natürlich schrecklich für mich. Vielleicht leben die zwei Mütter mit ihren Kindern nicht mehr. Aber das war wirklich unser „täglich‘ Brot“.

Nach zehn Tagen endete das und es ging zurück in die Heimat – und zurück in die Einheiten. Ich habe erstmal fünf Tage Sonderurlaub gehabt. Da habe ich ein Tagebuch über meine Erlebnisse in Kabul geschrieben – aber nicht, um es zu veröffentlichen. Sondern weil mir das Niederschreiben geholfen hat, das alles zu verarbeiten. Drei Jahre später lernte ich dann Oberstleutnant Marcel Bohnert kennen: damals stellvertretender Vorsitzender des BundeswehrVerbandes. Er lud mich im Dezember 2024 zur Tagung für Einsatzveteranen und Verwundete ein. Da habe ich aus meinem Manuskript zwei Seiten vorgelesen und alle, die dort saßen, sagten zu mir: „Wenn Sie daraus kein Buch machen – dann sind Sie ‚bescheuert‘!“ Dabei hat mir dann Johannes Clair geholfen, der ja auch ein Buch über seinen Afghanistan-Einsatz geschrieben hat: „Vier Tage im November.“ Er sorgte für den Kontakt zu seinem Verlag. So konnte dann mein Tagebuch – in von mir überarbeiteter Fassung – im Januar 2025 als Buch erscheinen. Und ist inzwischen ein „Spiegel“-Bestseller geworden. Mittlerweile bin ich aus der Bundeswehr ausgeschieden und bereite mich auf meine Auswanderung zu meiner Frau in die Vereinigten Staaten vor: Sie ist US-Amerikanerin. Aber erst einmal mache ich noch als Hauptmann d. R. eine Wehrübung im Berliner Veteranenbüro. Das ist auch ein Dank an die, die aus meinem Tagebuch ein richtiges Buch ermöglicht haben.

bereits erläuterte Entwicklung militärischer Technologien in den Fokus. Aber auch strategische und Personalfragen werden hier bearbeitet. Gerade die Integration von unbemannten Systemen (UxV) und die Verteidigung dieser sowie die Nutzung der Datengrundlage zum Aufbau „intelligenter Streitkräfte“ sind hier zentral. Darüber hinaus nimmt sich der Fünfjahresplan der militärischen Ausbildung an. Das betrifft eine Modernisierung der bestehenden Militärtheorie und Ausbildungsprogramme. Des Weiteren verlangt der Plan die Entwicklung gänzlich neuer militärischer Ausbildungszweige. „Es ist wichtig, dass wir die strategische und taktische Planung intensivieren, konkrete Maßnahmen ergreifen, um unsere militärische Ausbildung stärker am realen Kampfeinsatz auszurichten, die systematische Integration der

Kampffähigkeiten stärken und neue Modelle für den Aufbau und den Einsatz unserer Kampfkraft entwickeln“, mahnt der Shiwu-wu an. Im Kapitel „Modernisierung der Governance-Strukturen der Streitkräfte“ nimmt sich die Regierung unter Xi Jinping vor allem der in den Streitkräften grassierenden Korruption an – allerdings verklausuliert. „Es sollten neue Managementansätze eingeführt werden, um eine bessere Leistungsfähigkeit des Militärsystems und eine effizientere Nutzung der Verteidigungsressourcen zu gewährleisten“, lautet der Wortlaut des Fünfjahresplans. Konkret strebt die chinesische Regierung in den kommenden fünf Jahren an, effektivere Regeln einzuführen und diese strenger durchzusetzen. Diesen Ausführungen gingen eine Reihe als Anti-Korruptionsmaßnahmen geframter prominenter Entlassungen in der People's Liberation Army voraus. Wenige Tage vor Einberufung der Nationalversammlung mussten neun hochrangige Militärführer, darunter der stellvertretende Vorsitzende der Zentralen Militärkommission, He Weidong, ihren Hut nehmen.

Als Olaf Borries 2014 mit dem Aufbau der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime für die Wirtschaft beim LKA Berlin betraut wird, ist die digitale Bedrohungslage noch eine andere. Cyber-Angriffe auf Unternehmen nehmen zwar zu, doch vielerorts fehlen klare Strukturen, feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und belastbare Erfahrungswerte. Für Borries jedoch ist das Terrain kein Neuland. Bereits zuvor hat er sich beim LKA Berlin intensiv mit Cyber-Kriminalität beschäftigt. Neben kriminalistischer Erfahrung bringt er auch einen ungewöhnlichen, vielschichtigen Lebensweg mit, der ihn vergleichsweise spät zur Polizei führt. Mit über 30 Jahren entscheidet er sich für den Polizeidienst. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits ein breites akademisches Spektrum durchlaufen: Mathematik, Luft- und Raumfahrttechnik, Werkstofftechnik und Physik, später Sozialkunde, Grundschulpädagogik sowie Sport und Geografie auf Lehramt. „Eigentlich wollte ich Lehrer werden“, berichtet Borries. Doch 1999 zieht der gebürtige Berliner einen Schlussstrich. „Allein mit den ganzen Sportkursen waren es 19 Semester Studienzeit. Ich habe dann irgendwann festgestellt: Ich möchte fertig werden.“

„Den Kopf in den Sand zu stecken, ist auch nur die zweitbeste Variante, um gegen Cyber-Angriffe vorzugehen.“

Olaf Borries, Leiter, Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, LKA Berlin

Sein Stiefvater, ein pensionierter Polizist, rät ihm, sich bei der Polizei zu bewerben – ein Rat, dem er folgt. Bereits ein Jahr nach seinem Wechsel zur Polizei Berlin landet er erstmals bei der Cybercrime-Dienststelle – damals noch aufgrund seines Studiums. „Wir sollten im Rahmen des dreisemestrigen Veranstaltungsseminars herausfinden, ob Cybercrime ein Massendelikt ist“, erinnert sich Borries. Eine Frage, die heute niemand mehr stellen würde. Wöchentlich besucht er das Seminar auf der Dienststelle. „Ich habe dann auch mein Hauptpraktikum im vier-

ten Semester dort verbracht, war anschließend im fünften Semester dort und hielt den Kontakt darüber hinaus.“ Sein Interesse an Computern reicht weit zurück. „Ich habe angefangen, mich mit Computern zu beschäftigen, als man noch einen Lötkolben dazu benötigte.“

In Verantwortung gezogen Nach Abschluss seines Studiums führt ihn der Weg zunächst in eine örtliche Direktion. Dort sammelt er Erfahrung in unterschiedlichsten Deliktsbereichen – von Erpressung bis Brandstiftung. Doch es zieht ihn immer wieder zurück zur Cybercrime-Dienststelle. Im Jahr 2000 dominieren dort noch Urheberrechtsverstöße und Raubkopien. „2001 war es bereits ein ganz anderes Feld, da ging es hauptsächlich um Telefonkarten und Dialer“, berichtet er. Damals wählte man sich noch per Dial-up ins Internet ein. Kriminelle Programme leiteten mittels Schadsoftware die Verbindung auf hochpreisige Nummern um. Statt neun Cent kostete die Minute im Internet so plötzlich 3,50 Euro. Als Borries 2007 erneut zur Dienststelle zurückkehrt, stehen Vertragsfallen im Mittelpunkt der Ermittlungen. 2010 folgt eine strukturelle Zäsur. „Es gab eine große Umgestaltung in der Behörde“, so Borries. In diesem Zuge wird der Betrugsbereich zentralisiert. Die örtlichen Betrugskommissariate bekommen eine eigene Abteilung im LKA Berlin, zu welcher dann auch die Cybercrime-Dienststelle gehört. „Ich habe den gleichen Stuhl immer wieder besetzt und bin jetzt inzwischen in der dritten Abteilung mit der sechsten Kommissariatsbezeichnung“, fasst er zusammen. Heute ist er der Lebensälteste auf dem und am längsten im Kommissariat. In einem Arbeitsfeld, das ständige Anpassung und Flexibilität verlangt, scheint der sportbegeisterte Polizist genau richtig. Auch privat bleibt er in Bewegung. Fußball bildete den Anfang, hinzu kommen unter anderem Skifahren, Segeln, Rudern und Hockey. Besonders lange bleibt er dem Volleyball treu – als Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Vorstandsmitglied. „Inzwischen bin ich in meinem Kajakverein erneut im Vorstand.“ „Verantwortung übernehmen“ könnte als Leitmotiv über dem Leben des 58-Jährigen stehen. Nicht nur im Sport oder in seinem Beruf trägt er Verantwortung. Er pflegte seinen Schwieger- und Stiefvater bis zu deren Tod und kümmert sich heute um seine schwerbehinderte Mutter. Auch innerhalb seiner eigenen

Ein ungewöhnlicher Weg in die

Cyber-Welt

(BS/Mirjam Klinger) Vom Lehramtsstudenten zum ersten Mitarbeiter der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) in Berlin: Olaf Borries ist kein klassischer Polizeikarrierist. Seit 2001 prägt er die Cybercrime-Bekämpfung im Landeskriminalamt (LKA) Berlin – mit technischem Sachverstand, pädagogischem Gespür und einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein. Seine Arbeit zeigt, dass soziale Kompetenz im Kampf gegen digitale Kriminalität oft genauso wichtig ist wie IT-Expertise.

Familie ist Unterstützung gefragt: weitere direkte Familienangehördige sind ebenfalls schwerbehindert und zum Teil von ihm abhängig. Bereits als Jugendlicher leitete er Kindergruppen im Jugendfreizeitheim. Während des Studiums arbeitete er zunächst als Trainer und Nachhilfelehrer, später als Einzelfallhelfer und Familienhelfer und hatte zwei eigene Firmen. Diese soziale Erfahrung und die pädagogische Ausbildung geben ihm eine stabile Grundlage – auch im Umgang mit den psychischen Belastungen des Polizeiberufs.

Geklaute Zahlen und Daten 2014 baut Borries schließlich die ZAC auf und betreut sie seither – inzwischen mit zwei Kollegen. Mit dem sogenannten Roten Telefon ist er für Unternehmen in akuten Notlagen erreichbar. Doch über die öffentlich bekannte Nummer melden sich auch Privatpersonen. Auch ihnen reicht Borries seine helfende Hand und überlässt sie nicht ihrem Schicksal. Zwei dieser Anrufe haben sich besonders eingebrannt. In beiden Fällen drohten Betroffene mit Suizid. Eine Person reiste aus Skandinavien zurück nach Berlin und war auf der Suche nach ihrem verlorenen Koffer anstelle der Website der Fluggesellschaft auf eine Phishing-Seite geraten. Dort fand sie eine Telefonnummer, die sie anrief. Die Täter zeigten „Mitgefühl“ und versprachen eine finanzielle Entschädigung. „Die Täter haben die Person so weit beredet, dass sie schließlich Zugriff zu ihrem Konto bekamen“, erinnert sich Borries. 700 Euro wurden abgebucht. An einem Freitagnachmittag klingelt dann das Rote Telefon. „Als sie bei mir anrief, begrüßte sie mich mit den Worten: Ich wollte der Polizei nur mitteilen, was mir passiert ist. Ich stehe im siebten Stock am Fenster und springe jetzt.“ Für Borries eine Herausforderung, die richtigen Worte zu finden. „Wie schaffe ich es, die Frau vom Sprung abzuhalten?“ Nicht der reine finanzielle Schaden, sondern vor allem die Scham über ihre Leichtgläubigkeit hatte sie in die Verzweiflung getrieben. Der Fall beschäftigte ihn lange, ging zum Glück jedoch gut aus. „Aus diesem Grund ist es in meinem Job so wichtig, soziale Kompetenz zu haben. Nicht jeder kann und sollte solch eine Rufnummer betreuen“, stellt er klar. Auch in Unternehmen beobachtet er die psychischen Folgen von Cyber-Angriffen. „Ich kenne etliche Fälle, in denen IT-Mitarbeitende von angegriffenen Unternehmen in der Krise massiv Gewicht verloren haben oder teilweise auch aufgrund

eines Burnouts anschließend lange Zeit ausfielen.“ Eine ehemalige IT-Forensikerin habe nach einem gravierenden Sicherheitsvorfall resigniert: „Eine hochqualifizierte Informatikerin, die nach ihrem Studium der IT-Forensik als Datenschutzbeauftragte tätig war, hat nach einem Sicherheitsvollfall gesagt: Nein, das war mir zu viel Stress. Ich gehe lieber zurück in den Einzelhandel.“

KMUs, Behörden und Gemeinden immer wieder darauf hinweisen: Die Gefahr ist real“, so Borries. Gut aufgestellt seien vor allem KRITIS-Firmen – viele andere zunehmend besser. Es habe sich auch hier einiges getan. Dennoch gebe es Firmen, die schlecht oder gar nicht aufgestellt seien. „Und leider hilft verdrängen nicht. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist auch nur die zweitbeste

Gespräch erklärt Borries: „Die größte Gefahr geht

An einen weiteren Fall, der damals auch erheblichen Niederschlag in der Presse fand, erinnert sich Borries heute noch besonders gut. Laut verschiedenster Presseveröffentlichungen hatte ein IT-Administrator im Bundesgesundheitsministerium (BMG) Daten ausgespäht und weiterverkauft. Der Empfänger arbeitete als Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA); seine Ehefrau betrieb einen Apotheken-Newsletter. Auffällig wurde der Fall, weil der Newsletter ungewöhnlich gut informiert war. „Wir konnten dem IT-Mitarbeiter nach einem guten Jahr Ermittlungsarbeit rund drei Dutzend Taten nachweisen. Er hatte die Informationen aus den Postfächern der Leitungsebene des Ministeriums herausgezogen, auf einen USB-Stick gepackt und verkauft“, erinnert der Polizist sich. 2019 sagte Borries vor Gericht aus, 2020 endete der Prozess mit Verurteilungen beider Täter.

Aufgeklärt und sicher Heute ermittelt Borries weniger selbst. Auch das Rote Telefon überlässt er zunehmend seinen Kollegen. Stattdessen widmet er sich verstärkt der Prävention. Auf Kongressen, in Behörden, in Kommunen klärt er über die Gefahren der Cyber-Kriminalität auf. Der Lehrerberuf ist damit näher gerückt, als es zunächst schien. „Wenn ich Präventionsvorträge halte, muss ich gerade bei

Variante, um gegen Cyber-Angriffe vorzugehen“, so Borries überspitzt. Er findet anschließend klare Worte: „Das funktioniert so nicht – eine gute Vorbereitung ist unabdingbar und kann den Unterschied zwischen finanziell verkraftbarem Schaden und Insolvenz ausmachen.“ Seinen Vortragszuhörerinnen und -zuhörern visualisiert er die Gefahr mit einem Schachbrett: „Leider hat der Täter Weiß und darf anfangen. Leider hat er immer drei Züge und darf würfeln, die Regeln verändern und zieht Ereigniskarten, bevor wir den ersten Zug machen können. Das ist die asymmetrische Cybercrime-Bekämpfungsrealität momentan.“ Um eine Chance bei diesem „Spiel“ zu erhalten, benötige es professionelle Unterstützung – von einem kompetenten IT-Dienstleister vor dem Angriff. „Wir müssen immer damit rechnen, dass der Täter bereits jetzt bei uns mithört und mitschaut.“ Vier Jahre hat Borries nun noch regulär als Polizist. Auch diese Zeit möchte er dem Kampf gegen Cyber-Kriminalität widmen. „Für meine Arbeit und meine familiäre Situation benötige ich viel Flexibilität und diese wird mir von meiner Behörde auch ermöglicht“, äußert er sich zufrieden. „Ich bin meiner Behörde äußerst dankbar für die verantwortungsvolle Aufgabe, die mir übertragen wurde und die mir über viele Jahre so unterschiedliche Einblicke in die verschiedensten Bereiche der Wirtschaft ermöglicht hat.“

Olaf Borries schafft es, neben seinen beruflichen und familiären Verpflichtungen, auch noch in seiner Freizeit Sport zu treiben und sein Haus zu sanieren. „Viele meiner Freunde fragen mich, ob mein Tag mehr als 24 Stunden hat.“ Fotos: BS/Polizei Berlin
Im
von Ramsomware-Attacken aus“. Foto: BS/arrow, stock.adobe.com

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