Leitmedium für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. III / 40. Jg / 10. Woche
G 1805
Berlin und Bonn / März 2024
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Intelligente Verwaltung Von Finanzverwaltung bis Verteidigung – Künstliche Intelligenz (KI) kann in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommen. Dabei haben die Technologien das Potenzial, die Effizienz zu steigern, Prozesse zu beschleunigen und Mitarbeitende zu entlasten. Der Wandel ist bereits in vollem Gange, aber es gibt noch viel zu lernen. Mehr Informationen zum Schwerpunktthema auf Seite 2.
Grafik: BS/Marvin Hoffmann unter Verwendung von nadia_snopek, Knut, volyk elenabsl; stock.adobe.com
Auf der Zielgeraden Bundestag beschließt OZG 2.0 (BS/Benjamin Hilbricht) Noch nicht ganz da, aber die Ziellinie ist schon in Sicht: Die Regierungskoalition hat sich auf einen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 (OZG 2.0) geeinigt – über ein Jahr, nachdem das Vorgängergesetz ausgelaufen ist. Der endgültige Entwurf enthält vieles, was lange gefordert wurde: mehr Standardisierung sowie einen einklagbaren, individuellen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Beides war umstritten. Die Verhandlungen haben lange gedauert. Das geben alle Beteiligten zu. Der digitalpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Dr. Reinhard Brandl (CSU), rechnet vor: Die Bundesregierung habe nach der Amtsübernahme ein Jahr Zeit gehabt, bevor das erste OZG am 31. Dezember 2022 auslief. „Trotzdem hat die Ampel es erst im Februar 2024 geschafft, sich final auf einen Entwurf zu einigen – mit einem 34-seitigen Änderungsantrag, der uns Parlamentariern 24 Stunden vor der Ausschusssitzung und zwei Tage vor der Debatte im Bundestag zugestellt wurde“, beschwert sich Brandl. Bei solchen Verfahren bleibe die Qualität auf der Strecke. Das OZG 2.0 sei „kein großer Sprung“. Adressfeld
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Regierungskoalition dagegen betonen die Verhandelnden, wie stolz sie sind. „Es gab keine tiefen ideologischen Gräben zwischen uns. Das Wesen der Verhandlungen war, dass wir in unglaublich viele Details gegangen sind“, berichtet der SPD-Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch. Der neue Paragraf 6 sei ein „Filetstück des Gesetzes“. Mit diesem kann nun das Bundesinnenministerium (BMI) in Absprache mit dem IT-Planungsrat (ITPR) Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Interoperabilitätsstandards setzen. Der digitalpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Maik Außendorf, verbindet mit dem Entwurf eine große Hoffnung. Denn zuvor hätten die unterschiedlichen Datenbankformate der Kommunen die Nachnutzung von Einer-für-alle-Leistungen erschwert, analysiert er. Auch hier setzten das BMI und der IT-Planungsrat nun verbindliche Vorgaben. Dadurch wird es für die Kommunen leichter, die andernorts entwickelten Fachverfahren in ihre eigenen Systeme zu implementieren.
Digitaler Zugang einklagbar Ein großer Erfüllungsaufwand kommt auf die Kommunen zu. Noch dazu enthält das OZG 2.0 ein
„
Die Millionen müssen kommen.“ Robin Mesarosch (SPD)
Druckmittel, das Union, FDP und Grüne lange gefordert hatten. „Ich bin sehr stolz auf die Rechtsansprüche auf digitale Verwaltungsleistungen, die wir im OZG 2.0 verankert haben“, berichtet Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Demnach können Bürger ab dem 1. Januar 2029 auf einen digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes klagen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die FDP-Abgeordneten glauben trotzdem an seine Wirksamkeit und vergleichen den Rechtsanspruch mit dem Klagerecht bei Untätigkeit der Verwaltung. Während die FDP und die Grünen gedrängt haben, war die SPD lange skeptisch. Vielleicht auch, weil sie stärker in den Landesregierungen und Kommunen vertreten ist. „Mir ging es darum, dass die Kommunen keinem destruktiven Druck ausgesetzt sind“, skizziert Sozialdemokrat Mesarosch seine Position zum
Rechtsanspruch. Mit der gefundenen Lösung könne er leben. Sie betreffe schließlich nur den Bund. Besonders problematisch wäre ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen der Länder und Kommunen gewesen, da hier noch die großen Digitalisierungslücken liegen. Die Länder hätten also für absehbare Klagen gegen ihre Kommunen stimmen müssen. Eine solche Regelung hätte das Gesetz möglicherweise für den Bundesrat untragbar gemacht.
Der nächste Haushalt als Feuerprobe Bleibt noch die Frage des Geldes. Der nächste Haushalt werde die Feuerprobe, konstatiert Sozialdemokrat Mesarosch. Es könne nicht sein, dass die Verwaltungsdigitalisierung endlich Fahrt aufnehme und dann das Geld ausgehe. „Die Millionen müssen kommen“, fordert Mesarosch. Aber das ist ein künftiges Problem. Zunächst geht alles schnell und relativ reibungslos. Die zweite und dritte Lesung erfolgte kurz vor Redaktionsschluss. Die Abgeordneten nahmen das Gesetz an. Damit biegt das OZG 2.0 in die Zielgerade ein. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Dessen nächste Sitzung ist Ende März. Danach könnte das Onlinezugangsgesetz endlich über die Ziellinie laufen.
18.000 Megawatt Windkraft Die Anzahl an Windparks in Nord- und Ostsee soll weiter steigen. Seite 11
Es grünt so grün in Deutschlands Städten Ein Netzwerk stärkt die Bedeutung von Natur in Kommunen. Seite 15
Berlins Polizeipräsidentin im Interview Barbara Slowik erläutert Strategien zur Personalgewinnung. Seite 36