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Behörden Spiegel März 2023

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. III / 39. Jg / 10. Woche

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / März 2023

Korruption – ein Gift für Staaten

Die Agentur ist bereit

“Ich gehöre in den Unterrichtsraum”

Dr. Katarina Barley über Bekämpfungsstrategien ������������������������������ Seite 4

Klaus Müller zu neuen Aufgaben der BNetzA ������������������������������������������������������� Seite 5

Kai Lütkenhaus über seine Arbeit am IdF NRW ���������������������������������������������� Seite 39

Deutlich mehr Aufgriffe (BS/mfe) Die Kräfte der Bayerischen Grenzpolizei hatten im vergangenen Jahr mehr als 56.000 Fälle zu bearbeiten. Das bedeutet einen Anstieg um 5,5 Prozentpunkte im Vergleich zu 2021 sowie einen Rekordwert seit Bestehen der Behörde. Festgestellt wurden erheblich mehr unerlaubte Einreisen und Rauschgiftdelikte. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte einen deutlichen Ausbau der Bayerischen Grenzpolizei an. Seit ihrer Gründung im Juli 2018, die keineswegs unumstritten war, ist die Zahl der Grenzpolizistinnen und Grenzpolizisten bereits um 300 auf 800 gestiegen. Zielmarke seien 1.000 Stellen im Jahr 2025, so der Ressortchef.

Einfacheres Verfahren (BS/jb) Nach der Erdbebenkatas­ trophe in der Türkei und Nordsyrien koordiniert das Auswärtige Amt (AA) mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ein vereinfachtes, pragmatisches Visumverfahren. Eine Einreise nach Deutschland ohne gültiges Visum ist weiterhin nicht möglich. Das Verfahren richtet sich exklusiv an türkische Staatsangehörige. Diese müssen nachvollziehbar vom Erdbeben betroffen sein. Betroffenheit kennzeichnet sich durch Obdachlosigkeit oder behandlungsbedürftige Verletzungen. Des Weiteren muss ein Nachweis über unmittelbare Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades zu einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dauerhaftem Aufenthaltstitel erbracht werden. Ein Familienmitglied unterschreibt eine Verpflichtungserklärung, wonach es für entstehende Kosten, z. B. bei Krankenhausaufenthalten, aufkommt. Abschließend muss gewährleistet sein, dass die einreisewillige Person zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen hatte.

Adressfeld

G 1805

Nach dem Krieg wird Deutschland Garantiemacht Neben Landes- und Bündnisverteidigung Aufgabe Nummer drei (BS/Uwe Proll) Kriege können vier Tage dauern oder sich dreißig Jahre hinziehen. Sie können regional begrenzt bleiben oder globale Wirkungen mit schlimmsten Folgen entfalten. Es kann sogar ein Weltkrieg entstehen. Die völkerrechtswidrige Invasion Russlands in die Ukraine währt nun mehr als ein Jahr und ein Ende ist nicht in Sicht. Daran ändert auch nichts, dass die UN-Vollversammlung mit großer Mehrheit zum Ende aufruft und China einen ersten – wenn auch untauglichen – Friedensvorschlag gemacht hat. Selbst wenn eine Melange aus Linken, Rechten und Feministinnen in einer neuen Friedensbewegung hierzulande dazu aufruft: Nur die Russen können den Krieg beenden, ob Wladimir Putin selbst, sei dahingestellt. Für ein Ende dieses Krieges bedarf es nur eines Federstrichs in Moskau. Dort gäbe es dann aber einen Gesichtsverlust. Die Ukraine kämpft um ihre Existenz. Einen Frieden kann Kiew nach momentaner Lage nicht anstreben. Aber längst ist dieser Krieg in Europa einer mit globaler Wirkung. Doch was kommt danach, wenn es zum Schweigen der Waffen käme? Was würde das für Europa und Deutschland zur Folge haben? Die Zeit nach dem Krieg ist längst Thema nicht nur von Think Tanks, sondern auch zahlreicher Regierungen. Ein schneller NATO-Beitritt der Ukraine wie auch eine ExpressMitgliedschaft in der EU sind verantwortungslos gestreute Illusionen. Dann wäre der Artikel fünf des NATO-Vertrages gültig: also der Bündnisfall. Doch auch der Vertrag über die Europäische Union sieht in Artikel 42 Absatz 7 Folgendes vor: “Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates schulden die anderen Mitgliedsstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung (…)”. Es wird weder

Noch ist an ein Ende des Krieges in der Ukraine nicht zu denken. Aber selbst wenn es irgendwann dazu kommen sollte, werden Deutschland und die Ukraine eng verbunden bleiben. Foto: BS/Eric, stock.adobe.com; ZEN SUMR, stocvk.adobe.com

zu dem einen noch dem anderen kommen. Nicht nur, weil diesen Fall keiner herbeisehnt, sondern auch, weil die Verfasstheit der Ukraine – abgesehen von der zerstörten Infrastruktur – auf Korruption und nach wie vor einem Oligarchen-System beruht. Das ist mit den Werten der EU nicht kompatibel. Dennoch

wird es nach einer Waffenruhe, einem Waffenstillstand und infolge eines Friedensvertrags zwischen Russland und der Ukraine Garanten des Friedens geben müssen. Diese müssen nicht nur diplomatisch, sondern auch militärisch Willens und in der Lage sein, den Vertrag zu garantieren. Die Ukraine hat bereits

eine Reihe von Staaten genannt, die sie als Garantiemächte für notwendig erachtet: Dazu zählen u. a. die USA, Großbritannien, Polen und Frankreich, aber eben auch Deutschland. Im politischen Salon wird derzeit noch die völkerrechtskonforme Formel gepflegt, durch Waffenlieferungen sei man

nicht Kriegspartei. Russland sieht das naturgemäß anders. Doch sollte es wann immer zu einem Friedensvertrag kommen, ist Deutschland Garantiemacht. Und das mit allem Wenn und Aber. Die Bundesrepublik wäre also auch verpflichtet, bei Vertragsverletzungen unmittelbar militärischen Beistand zu leisten. Daher dürfte die Zeit nach dem Krieg eine weitaus größere Herausforderung für die deutsche Politik und vor allem die Gesellschaft werden, als es die jetzige ist. Wehrhaftigkeit, Kriegswirtschaft und deutsche Truppen in der Ukraine sind Voraussetzungen für die Garantiemacht Deutschland. Diese fängt trotz der angekündigten Zeitenwende zu Teilen aber langsam wieder an, in einen Friedenstaumel zu geraten. Die deutsche Realität nach Kriegsende wird bedingungsloser und damit härter sein, als es die Situation im Moment vortäuscht. Nach einem Kriegsende, wann auch immer es dazu kommen wird, wird Deutschland vom Helfer zum Akteur. Für die Bundesregierung wäre es also in der Zeit, wenn sie die Zeitenwende exekutieren und auch einen Blick auf die Rolle Deutschlands und der Bundeswehr nach einem hoffentlich baldigen Ende des Krieges werfen würde. Es wird eine schwierigere Zeit, als wir sie jetzt durchleben.

Kommentar

Was kann der Staat leisten, was muss er leisten? (BS) Der Vorschlag stößt auf Skepsis: Eine Kommission einzurichten, die sämtliche Gesetze auf den Vollzug und dessen Aufwand hin überprüft und am Ende auch brauchbare Ergebnisse liefert. “Das klappt doch eh nicht”, war eine Reaktion auf den Titeltext der letzten Ausgabe des Behörden Spiegel. Aber wie soll es dann gehen? Das Personal wird knapper werden. Und wenn die Aufgaben daran nicht angepasst werden, haben wir bald überall Berliner Verhältnisse. Was nützt es auf der einen Seite, wenn im Einwohnermeldegesetz eine ZweiWochen-Frist zur Ummeldung vorgeschrieben wird, die ummeldungswillige Person aber vier Wochen auf einen Termin im Bürgeramt warten muss? Auf der anderen Seite muss man sich fragen, welche Aufgabe wem übergestülpt wird. Rolf Hartmann liefert dazu mit der Überprüfung der PreisangabenVerordnung ein sehr schönes Beispiel (siehe Seite 3). Und manche Aufgabe wirkt eher wie eine Schikane von Unternehmen. Zum Beispiel in der LogistikBranche, wenn die Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer Wochen nach den Fahrten durch

eine Auswertung der Fahrtenschreiber kontrolliert und bei Verstößen Bußgelder verhängt werden. Natürlich haben all diese Aufgaben einen Sinn und einen Zweck. Im ersten Beispiel geht es nicht nur um die Verteilung von Finanzmitteln nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern auch um etliche andere Verwaltungsabläufe, bei denen persönliche Daten benötigt werden. Bei den anderen um Verbraucherschutz und den Schutz von Menschenleben im Straßenverkehr. Doch was nützen all diese Regelungen, wenn sie nicht eingehalten oder kontrolliert werden? Sicher lässt sich die eine oder andere Aufgabe digitalisieren. Zum Beispiel die Ummeldung, wenn dort die Schriftformerfordernis entfallen kann (siehe Seite 21). Bei anderen Auf-

gaben sollte überlegt werden, wann und wie es sinnvoll ist, zu kontrollieren. Dabei muss eines klar sein. Wenn das zur Verfügung stehende Personal künftig deutlich weniger wird, wird nicht mehr alles so abbildbar sein. Dann verkommen gut gemeinte Ansätze zur Farce. Es sinkt das Ansehen des Staates. Deshalb wäre es besser, endlich den Schritt nachzuholen, der in den letzten 30 Jahren Verwaltungsmodernisierung übersprungen wurde. Eine ehrliche Aufgabenkritik mit der Frage, was staatliche Pflichtaufgaben sind und was nicht. Und darauf aufbauend die Frage zu stellen, wer diese Aufgaben erfüllt. Für manches kann man auch andere beleihen. Ähnlich wie beim TÜV, den Schornsteinfegern oder den Notaren. Jörn Fieseler

Gewinnen, ohne zu wackeln


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