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Behörden Spiegel Juli 2023

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Leitmedium für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. VI / 39. Jg / 28. Woche

Berlin und Bonn / Juli 2023

G 1805

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Vorgezogene Entscheidungen Das neue Disziplinargesetz spaltet die Meinungen (BS/Marco Feldmann/Sven Rudolf) Der Vorschlag für das neue Disziplinargesetz steht in der Kritik. In dem Entwurf zieht man die Entscheidung vor den Prozess, um Vertrauensverlust durch lange Verfahren zu vermeiden. Die Meinungen zum Entwurf gehen jedoch auseinander. Das gemeinsame Ziel der Entfernung verfassungs- und demokratiefeindlicher Beamter aus dem Dienst bleibt bestehen.

U

m dieses Ziel zu erreichen, plant die Bundesregierung, umfassende Disziplinarbefugnisse an die Disziplinarbehörden zu verteilen. Damit wird auch die Disziplinarklage abgeschafft. Der Rechtschutz soll durch eine Vollkontrolle durch ein Verwaltungsgericht im Anschluss an die Entscheidung der Disziplinarbehörde gewährleistet werden. Bis zum Urteil des Gerichtes hat die Entscheidung der Disziplinarbehörde jedoch Bestand. Der gesamte Prozess als solcher kann sich aber nach wie vor in die Länge ziehen, denn eine vorgelagerte Entscheidung beschleunigt nicht unbedingt den gesamten Prozess, sollten hier verkomplizierende Umstände auftreten. Eine fehlende Beschleunigung ist jedoch nicht der einzige Punkt, der am Entwurf kritisiert

Adressfeld

wird. Weitere diskutierte Punkte waren das Ansehen und die Wahrnehmung des Beamtentums. Zwar gab Prof. Klaus F. Gärditz von der Universität Bonn an, dass der Entwurf keine Form der Diskriminierung beinhalte und auch Johann Saathoff, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat (BMI), sagte, die Reform sei kein Misstrauensvotum gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes. Denn auch nach der Novelle bleibe der Rechtsschutz erhalten.

Die Reform ist kein Misstrauensvotum gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“

Heiko Teggatz, stellvertretender Bundesvorsitzender der DBB Beamtenbunds und Tarifunion und zeitgleich Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, legte jedoch dar, dass mit dem Gesetzentwurf die Integrität der Bundesbeamten infrage gestellt werde, was eine Botschaft des Misstrauens sende und eine komplette

Kehrtwende zum bisherigen Vorgehen darstelle. Der Entwurf wird also klar unterschiedlich wahrgenommen.

Willkür statt Beschleunigung Ein weiterer Kritikpunkt, den Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, anführt, ist die Rückstellung/Abschaffung der Disziplinarklage als solche, denn dadurch fehle eine frühe unparteiische Bewertung des Falles. Auch der Bundesvorsitzende des DBB, Ulrich Silberbach sagte, mit dem neuen Verfahren würde ein Tor für Willkür geöffnet, denn selbst schwerwiegende Entscheidungen oblägen dann Institutionen, denen es gegebenenfalls an nötiger Distanz und Neutralität fehle. Es müssten also zusätzliche Maßnahmen zur Wahrung der Neutralität des entscheidenden Gremiums getroffen werden. Keine Gefahr für Willkür sieht hingegen Stefan Jordan vom Referat Beschäftigungsbedingungen des Bundeskriminalamtes (BKA). Die Voraussetzungen für eine Entfernung aus dem Dienst seien derart hoch, dass in der Regel Vergehen vorlägen, die auch strafbar seien, sodass im Rahmen des Disziplinarverfahrens immer auch Strafanzeige erstattet werde. Er sagt, es werde nichts am Schuldgrundsatz und der Unschuldsvermutung geändert. Gleichzeitig weist unter anderem der DBB darauf hin, dass mit dem neuen Verfahren keine Beschleunigung beim Abschluss des Verfahrens er-

zielt werde. Stattdessen sollte lieber in bessere Schulung der in den Behörden verantwortlichen Stellen investiert werden, um Disziplinarverfahren zu beschleunigen. Hier fehle es häufig nämlich an passendem Fachwissen, um den Prozess schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen. Auch ein Ausbau der bearbeitenden Gerichte könne hier eine Beschleunigung erzielen. Ein Gegenbeispiel dafür sei, so Jordan, das BKA, wo bereits ausschließlich Spezialisten im Bereich der Verwaltungsermittlung agierten.

Tor für Willkür.“

Aber auch für neutrales Fachpersonal sollte der Gesetzesentwurf nachgebessert werden. So empfehlen juristische Vertreter die Formulierungen bzgl. Extremismus im Gesetzestext nachzuschärfen und hier besser vom Schwur auf die freiheitlich demokratischen Grundordnung und von der Verfassungstreue zu sprechen. Auch wenn der Gesetzesentwurf die Entscheidungen beschleunige, sollte er, so ein Teil der Experten, nicht die einzige Anpassung zur Entfernung von Extremisten aus dem Dienst bleiben. So sollten es durch zusätzliche Maßnahmen gestützt werden.

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Es geht zwar voran bei der Digitalisierung der Schulen, aber in NRW fehlt immer noch ein Gesamtkonzept. Seite 11

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