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Behörden Spiegel März 2019

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. III / 35. Jg / 11. Woche

Berlin und Bonn / März 2019

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Vorreiter sucht Mitstreiter

Beschaffungsamt treibt Digitalisierung an

Dem Wohl der Patienten verpflichtet

Dr. Andreas Dressel über die doppelte Schuldenbremse als neues Ziel ................ Seite 7

Dr. Birgit Settekorn zum übergreifenden System für den Beschaffungsprozess ........ Seite 8

Stabsfeldwebel Jörg Inslob über die medizinische Pflege bei der Bundeswehr ...................... Seite 48

Digitale Daseinsvorsorge (BS/wim) Der Digitale Staat beleuchtet am 2. und 3. April wieder die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation. Mit Keynotes u.a. von Staatsministerin Dorothee Bär und einem breitgefächerten Programm wird darüber diskutiert, wie der Weg in die digitale Zukunft von Staat und Verwaltung erfolgreich umgesetzt werden kann. In diesem Jahr blickt der Digitale Staat zum niederländischen Nachbarn. Staatssekretär Raymond Knops wird darstellen, wie die Digitalisierung der Verwaltung dort umgesetzt wird. Neben dem Hauptprogramm gibt es zudem wieder drei thematische Programmstränge sowie ein “Meet and Match”, mehrere Pitch Events und die “Nacht des Scheiterns”. Weitere Informationen zum Digi www.digitaler-staat.org .

EU rügt zu wenige Alternativen

Wider die Verfassungsfeindlichkeit Parteizugehörigkeit versus beamtenrechtliche Treuepflicht (BS/Jörn Fieseler) Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften mit den Verpflichtungen von Beamten und Tarifbeschäftigten zu prüfen. Die Frage stellt sich aktuell in Zusammenhang mit der AfD (siehe Seite 5 in dieser Ausgabe), es hat sie aber schon einmal gegeben: 1972, mit dem sogenannten Radikalenerlass als Antwort. Drei Jahre später hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich in einem Beschluss klar zur Treuepflicht von Beamten geäußert. Seitdem sind die rechtlichen Regelungen eindeutig. Es bleibt eine Schwäche des Rechtsstaates, die zugleich seine Stärke ist. Der Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im Öffentlichen Dienst gab das wieder, was damals schon in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern normiert war: “In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zudem aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.” Dies ist Ausdruck der in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten “ist auf die Beamtenschaft kein Verlass mehr, so sind die Gesellschaft und ihr Staat in kritischen Situationen verloren”, heißt im Beschluss 2 BvL 13/73 des BVerfG vom 22. Mai 1975. - Beamte leisten Ihren Amtseid auf die Verfassung und sind verpflichtet, die freiheitliche demokratische Ordnung zu - achten und sich aktiv für diese einzusetzen. In ihrem Rahmen können sie sich auch politisch engagieren. te darf an Erscheinungen des Foto: BS/Stiebel Staates Kritik üben, sogar für “Bei nicht verbotenen Parteien Vorsitzender und Fachvorstand Änderungen der bestehenden fassung, sondern insbesondere, Verhältnisse eintreten, solange er dass sich jeder Beamte eindeutig und Organisationen muss der Beamtenpolitik beim DBB Besich innerhalb des verfassungs- von Gruppen und Bestrebungen Beamte etwa aus Protest eine amtenbund und Tarifunion. rechtlichen Rahmens bewegt und distanziert, die diesen Staat, sei- Veranstaltung verlassen, in der Oder er tritt aktiv und für die die darin vorgesehenen Mittel ne verfassungsmäßigen Organe Angriffe auf die freiheitliche de- Öffentlichkeit sichtbar gegen nutzt. Zugleich fordert die Treue- und die geltende Verfassungs- mokratische Grundordnung im diese Ziele ein. Doch während bei der Einstel ordnung angreifen, bekämpfen Sinne des Grundgesetzes erfol“nicht nur eine formal korrek- und diffamieren”, heißt es in dem gen und für eine Unterrichtung lung von Bewerbern schon der te, im übrigen uninteressierte, Beschluss weiter. Bei verbotenen ! Zweifel ausreicht, ob sie jederzeit kühle, innerlich distanzierte Hal- Parteien und Vereinen ist dies solche Angriffe sorgen”, erläu- für die freiheitlich demokratitung gegenüber Staat und Ver- eindeutig. tert Friedhelm Schäfer, Zweiter sche Grundordnung eintreten,

(BS/ab) Deutschland droht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt zu werden. Denn die EU-Kommission hält die Umsetzung der Richtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe (AFID, 2014/94/EU) für unbefriedigend. Aus ihrer Sicht treibt die Bundesregierung den Netzausbau für die Alternativen nicht genügend voran, wie sie im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens mitteilte. Auch wenn die Regierung daran arbeite, die Ladeinfrastruktur auszubauen, sei ein anderer Teilaspekt besonders kritisch: Es geht der EU um die grenzüberschreitende Mobilität. Diese sei aufgrund fehlender ' ' $* nicht gewährleistet, wodurch ausländische Fahrzeuge in * - Kommentar ten. Das Bundesverkehrsministerium muss nun eine zweite Stellungnahme abgeben. Ist diese (BS) Während sich andere Gesellschaften wie selbstverständlich mit ihrer Sicherheitspolitik intensiv auseinicht zufriedenstellend, landet nandersetzen, ist die Befassung damit in Deutschland unterentwickelt. Zudem sollte ein Blick heute immer zugleich auf die Innere und Äußere Sicherheit gelegt werden. Dazu fünf Thesen. der Fall vor dem EuGH.

Sicherheitspolitik – wie selbstverständlich darüber sprechen

Islam statt rechts lohnt es sich in seinen Ursachen, Auf der Suche nach rechten Ex- insbesondere in seinen Wirkuntremisten und Terroristen, auch gen zu betrachten. (BS/ab) Hessen fordert eine Er- ' weiterung der Strafprozessord- < $* ! = ! Welle folgt auf Welle nung, um bei besonders schwerer (siehe Seite 12), die zeigt, wie marAnalysen – auch laut Zahlen der Steuerhinterziehung auch die ginal dieses Thema zahlenmäßig UN – kommt eine neue, mächtiÜberwachung der Telekommu- ist. Es entsteht der Eindruck, gere Flüchtlingswelle auf Europa * " dass die real hohe existierende zukommen. An den Außengrenzen “Der Rechtsstaat muss wehrhaft Terrorgefahr von islamistischer der EU ist bisher kaum etwas passein und alle ihm zur Verfügung Seite zugunsten eines innenpo- siert. Grenzen müssen kontrolliert stehenden Mittel nutzen, um litisch in Wahlzeiten hilfreich und die inneren Strukturen müsschwere Steuerhinterziehung passenden Rechtsradikalismus sen resilient gemacht werden, das zu bekämpfen”, sagte Hessens verschoben wird. gilt für den juristischen Rahmen Finanzminister Dr. Thomas wie die materielle Unterstützung. Schäfer ! Cyber- folgt Atomzeitalter Sich mit 2015 zu beschäftigen, kürzlich beschlossenen Entwurf 8 > $ macht nur Sinn, um die nächste eines Gesetzes gegen illegale Be- effektiver als eine Cyber-Waffe. Migrationswelle zu antizipieren. schäftigung und Sozialleistungs- Sie bringt keine eigenen Kräfte missbrauch hierfür ergänzen. in Gefahr, ist kostengünstig und Lage der Lage Dieser hat die Telekommunika- präzise platziert, kann bedarfsgeFast alle Fertigkeiten und Fätionsüberwachung der beim Zoll recht dimensioniert werden. Der higkeiten zu einer verteidigungsangesiedelten Finanzkontrolle Angreifer kann anonym bleiben. bereiten Gesellschaft sind in ' " ! +68'; Den Stromausfall in Venezuela Deutschland verloren gegangen.

Überwachung bei Hinterziehung

Truppentransportwege müssen neu erkundet und Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, Kommunen und Polizei neu geübt werden. Es gibt viele Lagezentren und Leitstellen, alle fokussiert auf das jeweilige “Silo”. Die Bundeswehr betrachtet die militärischen Aspekte, das BSI die Cyber-Verläufe, das Auswärtige Amt die ferne Lage in Afrika und die Polizei die vor Ort. Notwendig wäre ein gemeinsames Lagebild, eine übergeordnete Zusammenfassung der für die Organisationen wichtigen Einzelbilder. Digital statt föderal Zentrale Datenbanken, die auch für Ersteinschreiter, also den Polizisten auf der Straße, zur Verfügung stehen, müssen her. Digital R. Uwe Proll

Man in the middle

muss bei schon verbeamteten Personen ein begangenes konkretes Dienstvergehen vorliegen. In einem Disziplinarverfahren ist die Verletzung jener Amts " #! die bloße Mitgliedschaft für eine Entfernung aus dem Öffentlichen terlich noch nicht entschieden. Allgemein wird dies verneint. Zudem sie dem Dienstherrn nicht kenntlich gemacht werden muss. Aber: “Wenn Beamte solchen Organisationen bei Anlass aktiv entgegen treten müssen, legt das den Schluss nahe, dass sie nicht Mitglied sein dürfen. Denn regelmäßig stärkt schon die Mitgliedschaft die Position der Vereinigung und durch die Zahlung von Beiträgen erfolgt auch eine $ % & Schäfer. Es muss jeder Einzelfall für sich geprüft und entschieden werden. Dabei sind Beamte nach wie vor Staatsbürger. Auch für sie gilt das Rechtsstaatsprinzip: Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Selbst jemand, der die freiheitlich demokratische Grundordnung angreift, wird nach deren Regeln und Normen beurteilt. Daran wird auch die aktuelle Prüfung im Bundesinnenministerium (BMI) nichts ändern. Neue Normen oder eine Verschärfung bestehender Regeln sind daher unwahrscheinlich.


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