Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst
ISSN 1437-8337
Nr. II / 35. Jg / 7. Woche
Berlin und Bonn / Februar 2019
G 1805
www.behoerdenspiegel.de
Nicht alles ausbügeln
Eine neue Qualität
Sie gibt den Takt vor
Stefan Gelbhaar über fehlendes Engagement bei der Verkehrswende.................................. Seite 23
Dr. Georg Thiel zu Georeferenzierung bei amt lichen Statistiken ��������������������������������������� Seite 32
Alexandra Schütz-Knospe über ihre Arbeit als Musikkorps-Leiterin der Bundeswehr......... Seite 47
Kein Stopp (BS/mfe) Die Übermittlung per sonenbezogener Daten aus verschiedenen Melderegistern an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 kann fortgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maßnahme ab. Die Nachteile, die durch die testweise Übermittlung der Daten einträten, würden nicht genügend überwiegen, um ein Außerkraftsetzen des Zensusvorbereitungsgesetzes zu rechtfertigen. Die nach Wiesbaden weitergereichten Daten sind nicht anonymisiert und umfassen neben Namen und Anschriften unter anderem auch Angaben zu Staatsangehörigkeiten sowie zur Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Die Antragssteller hatten eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geltend gemacht.
Interamt geht an die öffentliche Hand (BS/stb) Das deutschlandweite Stellenportal für den Öffentlichen Dienst Interamt wechselt den Betreiber. Zum 1. Januar 2020 wird der Dienst von der Telekom-Tochter Vivento an das DVZ Datenverarbeitungszen trum Mecklenburg-Vorpommern GmbH gehen. Darüber haben die beiden Unternehmen eine entsprechende Vereinbarung getroffen. DVZ-Geschäftsführer Hubert Ludwig sagt dazu: “Mit Interamt können wir künftig genau die digitale Plattform anbieten, die öffentliche Arbeitgeber beim Recruiting der besten Kandidatinnen und Kandidaten unterstützt.” Mit der Übernahme soll das Stellenportal in seiner Position gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Begrenzte Belegungsrechte (BS/jf) Kommunen, die Wohnungsbaugenossenschaften vergünstigt Bauland für den sozialen Wohnungsbau im sogenannten dritten Förderweg zur Verfügung gestellt haben, haben keine zeitlich unbefristeten Belegungsrechte. Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BHGH) gefällt. Rechtsgrundlage für Geschäfte auf dem dritten Förderweg ist § 88d Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II WoBauG). Danach dard die Dauer der Zweckbestimmung der Belegungsrechte und der vereinbarten Regelung der Miete 15 Jahre nicht überschreiten, wenn nicht auf Grund der Zielsetzung und der Art der Förderung, insbesondere wegen der Bereitstellung von Bauland, “ein längerer Zeitraum” geboten ist. Ein solcher Grund läge zum Beispiel vor, wenn wie im zu entscheidenden Fall ein langfristiger, vergünstigter Kredit gewährt worden wäre. Dann könnten die Belegrechte über die Laufzeit des Kredites bestehen.
Weg von der Politik nach Kassenlage Auskömmliche Finanzierung der Länder notwendig (BS/Jörn Fieseler) Erst der Digitalpakt Schule, nun der Pakt für den Rechtsstaat (siehe Seite 5 in dieser Ausgabe). In beiden Fällen hat der Bund sich bereit erklärt, den Ländern mehr Geld für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Haben die Länder also keine ausreichenden Steuereinnahmen? Müsste eine Umverteilung im Steuersystem zu ihren Gunsten stattfinden? Und wenn schon die Finanzierung in den Blick genommen wird, sollten dann nicht auch die Gesetzgebungskompetenzen neu sortiert werden? Die Mischkompetenzen zwischen Bund und Ländern seien schon mit der Föderalismus-Kommission I getrennt und den einzelnen Ebenen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips zugeordnet worden, berichtet Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer (SPD). “Dadurch war es wieder besser möglich, politische Entscheidungen dort anzusiedeln, wo sie im Sinne der besten Sachkenntnis vor Ort am ehesten getroffen werden und die Verantwortlichkeiten für politische Entscheidungen für den Bürger in transparenter Weise zugeordnet werden können.” Diese Kompetenztrennung sei in den Folgejahren in Teilen wieder eingeschränkt worden. “Dies gilt auch für die derzeitig vorgesehenen Grundgesetzänderungen, wie etwa den Digitalpakt, auch wenn diese zunächst “nur” eine Anschubfinanzierung durch den Bund vorsehen. Dies kann jedoch nicht der Weg sein, den wir in Zukunft weiter verfolgen sollten”, so Schäfer. “Spezialfinanzierungen von Länderaufgaben durch den Bund mit gleichzeitigen Eingriffen in die Länderkompetenzen sind stattdessen auf ein Minimum zu reduzieren.” “Selbstverständlich wäre eine stärkere dauerhafte Beteiligung des Bundes an diversen Aufgaben der Länder und Gemeinden erfreulich”, heißt es aus dem Bremer Finanzsenat. “Jedoch muss diese jeweils im Einzelfall
Bürokratielasten für die Länder auslösen “, konstatiert Dr. Wilfried Bernhardt. Die Ausstattung der Justiz erfolge leider oft nach Kassenlage und weniger nach aktuellem Bedarf, so der ehemalige Staatssekretär aus Sachsen mit Blick auf den Pakt für den Rechtsstaat. Zudem sorge der Bund durch immer neue Gesetze und daraus folgende komplexe Rechtsfragen für ein hohes Streitpotenzial, das die Justiz in den Ländern bewältigen müsse. Bernhardt fordert deshalb, in den Gesetzentwürfen noch klarer darzustellen, welche Folgen durch Bundesgesetze in der Verwaltung und Justiz entstehen, auch durch den Einsatz digitaler Tools in der Gesetzgebung. “Die Sicherung von Länderinteressen in der Gesetzgebung ist Aufgabe des Bundesrates”, entgegnet Toncar. Er könne sich jedoch Für die Aufgabenerfüllung in den Ländern – egal wie teuer – kann die Ausstattung der Verwaltung nicht nach Kassenlage vorstellen, dass sich die Länerfolgen. Wenn das Geld nicht reicht, müssen notfalls mehr Einnahmen her. Foto: BS/©Jürgen Wiesler, stock.adobe.com der bei der Einkommenssteuer stärker differenzieren könnten verhandelt werden.” Doch auch Geld zu finanzieren”, sagt Chris- steht selbst vor erheblichen An- und anstatt des bisherigen fixen im kleinsten Bundesland, dessen tian Haase, Mitglied der CDU/ forderungen, etwa beim Thema prozentualen Anteils am Aufkomfinanzielle Situation sich bereits CSU-Bundestagsfraktion. Auch Cyber-Sicherheit oder bei der men einen eigenen Steuerhebesverbessert hat, hält man ange- sollten sie nicht den Eindruck Finanzierung der Bundeswehr.” atz bekommen. Schäfer möchte sichts der ab 2020 wirkenden bekommen, dass der Pakt für Und während der Bund 2018 stattdessen die sachgerechte FiReform der Bund-Länder-Finanz- den Rechtsstaat weiterführende rund elf Mrd. Euro Überschüs- nanzausstattung von Bund und beziehungen eine grundlegende Hilfen durch den Bund mit sich se verzeichnete, sei es aufseiten Ländern durch den Mechanismus Steuerreform für “aktuell nicht bringe. “Die finanziellen Möglich- der Länder ein Plus von 18,7 der Umsatzsteuerverteilung gevorstellbar”. Ab 2020 bekommen keiten des Bundes sind komplett Mrd. Euro gewesen. “Trotzdem währleisten, “wie dies bislang stehen den Bundesländern für etwa zur Mitfinanzierung des die Länder rund zehn Mrd. Euro ausgeschöpft”, so Haase. Zustimmung erhält er vom die originären Landesaufgaben Bundes an den bei Ländern und mehr. “Die Länder sind dann in der Pflicht und in der Lage, FDP-Bundestagsabgeordneten dann zu wenig Mittel zur Verfü- Kommunen anfallenden Flüchteigene Aufgaben mit eigenem Dr. Florian Toncar: “Der Bund gung, wenn Bundesgesetze neue lingskosten der Fall ist”.
Kommentar
Erst der detaillierte Bauplan, dann die Träume (BS) So manchem aktuellen politischen Vorhaben mangelt es nicht an vollmundiger Unterstützung, wie groß und fortschrittlich die Lösungen werden. Doch aktuell sind Zweifel angebracht, denn den hochgesteckten Zielen folgt keineswegs die dafür notwendige Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen, geschweige denn sie ginge ihr voraus. So soll die Digitalisierung Deutschlands und seiner Verwaltung das Land in die Zukunft katapultieren. Doch wie soll das mit einem nicht flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes gelingen? Ganze Landstriche, damit Bürger und Unternehmen, werden von der zukünftigen Echtzeitkommunikation abgekoppelt. Nach bisherigen Planungen für den Breitbandausbau (Glasfaser) werden bestimmte Geschäftsmodelle in Deutschland, die im europäischen Ausland bereits etabliert sind, gar nicht funktionieren können. Die eingeschränkt geplante Versorgung mit Breitband auf Gigabit-Ebene wird z. B. OnlineBack-up-Lösungen mit großen Datenmengen nicht ermöglichen
bzw. nicht in zeitgerechter Form. Die Verwaltung selbst soll digitalisiert werden, ihre Services sollen online und mobil nutzbar werden. Doch die seit über zehn Jahren diskutierte Konsolidierung der Rechenzentren des Bundes ist gerade in eine bedenkliche Schieflage geraten. Die beiden Dienstleister sind auf absehbare Zeit mit der Selbstorganisation beschäftigt. Zudem müssen 3,5 Mrd. Euro fließen, um Struktur, Organisation und Technik auf den aktuellsten Stand zu bringen. Der politische Wille, dies zu finanzieren, ist im Moment nicht erkennbar. Beim Thema Netze des Bundes sieht es nicht besser aus. Doch ohne diese infrastrukturelle Basis steht die Digitalisierung der
Verwaltung auf tönernen Füßen. Zwar haben etliche Bundesländer bereits ihre Hausaufgaben erledigt, doch was ist mit den 11.000 Kommunen? Vom Vorhaben “Digitalisierung der Streitkräfte” mal ganz zu schweigen. Auf dem digitalen Gefechtsfeld sollen unzählige Sensoren, in Panzern und Hubschraubern verbaut, Daten liefern. Doch leider fehlen derzeit die Panzer und Hubschrauber, die sind zu großen Teilen in der Werkstatt. Wenn man hoch hinaus will, baut man noch immer erst das Fundament. An dieser physikalischen Notwendigkeit vermag auch die “politische Arithmetik” nichts zu verändern. R. Uwe Proll
Wer soll´s richten?