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Behörden Spiegel März 2018

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Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. III / 33. Jg / 10. Woche

Berlin und Bonn / März 2018

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Freie Fahrt im ÖPNV

Auf Vertrauen aufgebaut

“Der BRH hält jung!”

Peter Beuth zum Nahverkehrsticket

Paul Chaffey zum norwegischen

Silke Steiert über ihre Ausgabenkontrolle

in Hessen ....... ��������������������������������������������� Seite 4

E-Government .. ����������������������������������������. Seite 26

bei den Vereinten Nationen .....................Seite 47

Verfahren beschleunigen

(BS/mfe) Oberverwaltungsgerichte sollen in Asylsachen künftig Grundsatzentscheidungen treffen können. Dies soll durch die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln erfolgen. Dadurch könnten die Gerichte der zweiten In­ stanz zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen klären. Auf diese könnten sich dann die erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte, bei denen inzwischen 324.000 Asylverfahren anhängig sind, berufen und damit die Verfahren beschleunigen. Das versprechen sich zumindest Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen durch eine entsprechende Bundesratsinitiative, die nun im Innenausschuss der Länderkammer behandelt wird. Ein weiteres Ziel der Länder ist eine Erhöhung der Rechtssicherheit.

Ladesäule 2.0 (BS/ab) In jeder Kommunen stehen sie: Verteilerkästen für das Internet und die Telefonkommunikation. Aber inwieweit diese noch andere Zwecke erfüllen können, wurde länger diskutiert. Nun besteht Gewissheit. Die Verteilerkästen sollen zu Stromtankstellen umgerüstet werden. Bei 12.000 Kästen neuerer Bauart soll dieses Konzept funktionieren, sodass ab Sommer die ersten zur Verfügung stehen könnten. Dann können Fahrer eines E-Autos ihr Fahrzeug daran laden. Aber ein genauer Zeitplan besteht laut Telekom nicht. Denn dieser hängt von Absprachen mit den Kommunen und dem magentafarbenen Konzern ab. Auch inwieweit der Strom dann abgerechnet werde, müsse noch geklärt werden. Der Bund selbst fördert bis 2020 den Bau von mindestens 100.000 Ladesäulen.

Mehr gewichten? Belange des Öffentlichen Dienstes im Bundestag (BS/Jörn Fieseler) Die Linke votiert für die Einsetzung eines ständigen Ausschusses für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung. Auch für einen ständigen Ausschuss zum Öffentlichen Dienst, ganz nach bayrischem Vorbild, gibt es außerparlamentarische Forderungen. Alternativ wäre auch ein Modell möglich, wie es in Hamburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen umgesetzt worden ist. Entscheidend ist jedoch etwas anderes. Die Zuordnung des Bau-Themas zum Innenausschuss sei weder sachgerecht noch zielführend, begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Etwas differenzierter erläutert der Bundesvorsitzende vom DBB Beamtenbund und Tarifunion, Ulrich Silberbach, den zweiten geforderten Ausschuss: Es sei nicht immer davon auszugehen, dass die Bundespolitiker immer gleich von sich aus auf die Interessenvertretungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst zugingen, um sich Beratung zu holen. Deshalb solle das Gremium eingerichtet werden, das in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubinden sei. Die Forderung kommt nicht von ungefähr: “Dadurch könnten wir unseren Input und die Qualität der Gesetze sicher verbessern”, nimmt der DBBChef die eigenen Einflussmöglichkeiten und die Belange von Tarifbeschäftigten und Beamten gleichzeitig in den Blick. Sollten die Vorschläge umgesetzt werden, müsste dafür das Plenum die Einsetzung beschließen. Das ist im ersten Fall unwahrscheinlich, weil es um einen Antrag der Linken geht, der wohl kaum die parlamentarische Mehrheit erreicht. Und im zweiten Fall? “Der Innenausschuss ist ausreichend, um auch das Recht des Öffentlichen Dienstes ausführlich und umfassend zu beraten”, sagt der

leichter einrichten. Jeder Ausschuss kann Unterausschüsse mit bestimmten Aufgaben einrichten. “Damit die Belange des Öffentlichen Dienstes die ihnen zukommende Beachtung finden, wollen wir sie in einem ständigen, zentralen Ausschuss behandeln, der über alle Rechte eines vollwertigen Ausschusses verfügt, und sie nicht an einen Unterausschuss mit eingeschränkten Kompetenzen delegieren”, erteilt Harbarth auch diesem Vorschlag eine Absage. Mihalic bringt es auf den Punkt: “Respekt und Anerkennung für die Leistungen der Menschen, die für unser Gemeinwesen arbeiten, sind wichtig. Dieser Respekt bemisst sich jedoch nicht daran, ob zu einer bestimmten Materie ein gesonderter Ausschuss eingerichtet wird.” Das sei eine Frage der SelbstorgaDie Frage, ob die Belange des Öffentlichen Dienstes in der parlamentarischen Diskussion stärker betont und sich in nisation des Bundestages und der Ausschussstruktur des Deutschen Bundestages wiederfinden müssen, können nur im Parlament geklärt werden. müsse allen zu behandelnden Die Bereitschaft, einen zusätzlichen Ausschuss einzurichten, hält sich jedoch in Grenzen. Rechnung tragen. Foto: © 0605alex, Fotolia.com Themen Stattdessen drückten sich StelInnenpolitische Sprecher der de für die Bereiche Innen und kein ständiger Ausschuss, dann lenwert und Wertschätzung des SPD-Fraktion, Burkhard Lisch- Recht der CDU/CSU-Fraktion, vielleicht ein Unterausschuss Öffentlichen Dienstes durch die ka. Seine Fraktion werde in der Dr. Stephan Harbarth. Außer- “Öffentlicher Dienst” im In- Behandlung in Initiativen und aktuellen Wahlperiode darauf dem hatte der Bundestag in der nenausschuss? Diese Variante Anfragen aus. “Darüber hinaus achten, dass die Herausforde- letzten Legislatur insgesamt 28 haben Hamburg und NRW (an- ist es wichtig, dass das Parlarungen und Bedürfnisse des Öf- Ausschüsse, anders als der gegliedert an den Haushaltsaus- ment Informationen und Disfentlichen Dienstes umfassend bayerische Landtag, der aktuell schuss) und Berlin (angegliedert kussionen in die Öffentlichkeit und ausgiebig im Innenaus- 13 ständige Ausschüsse einge- an den Hauptausschuss) ge- trägt. Hier sind alle Parlamenschuss behandelt werden. setzt habe, ergänzt Irene Mihalic, wählt. Ein solches Gremium lie- tarierinnen und Parlamentarier Ähnlich äußert sich der stell- Sprecherin für Innenpolitik bei ße sich laut Geschäftsordnung gefragt§, so die Grünen-Politivertretende Fraktionsvorsitzen- Bündnis 90/Die Grünen. Wenn des Deutschen Bundestages kerin.

Kommentar

Es ist die Qualität, die zählt

(BS) Trennscharf zwischen gewinnorientierten und nicht-kommerziellen Veranstaltungen zu unterscheiden, fällt schwer. Das zeigt nicht zuletzt das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zu Gebührenbescheiden im Zusammenhang mit Fußballspielen. Schließlich wohnt jeder Veranstaltung eine gewisse Gewinnerzie(BS/mfe) Ab Anfang kommen- lungsabsicht inne.

Landesweite Einführung geplant

den Jahres sollen Polizisten in ganz Bayern mit Körperkameras ausgestattet werden. Die Einführung soll, nachdem sich die Bodycams in einem Pilotversuch “in jeder Hinsicht bewährt” hätten, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) deutlich machte, stufenweise erfolgen. Zunächst sollen jene Polizeiinspektionen mit den Geräten ausgestattet werden, in denen es die meisten Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte gibt. Ressortchef Herrmann rechnet mit Kosten von circa 1,5 Millionen Euro für den Freistaat, sofern alle bayerischen Polizeiinspektionen mit durchschnittlich vier Systemen ausgestattet und weitere Technik und Ausrüstung für die Kameraführer angeschafft würden.

Und sei es nur aufgrund des Verkaufs von Speisen und Getränken oder dem Sammeln von Almosen. So ist der Richterspruch als Ermahnung an Veranstalter wie DFL und DFB zu verstehen, eindeutig mehr für die Sicherheit ihrer Spiele selbst zu sorgen. Als eindeutig gewinnorientiert dürfte eine Veranstaltung gelten, wenn für sie Eintritt erhoben wird. Doch was ist mit Events, die kostenlos für Teilnehmer sind aber Millionen durch Sponsoren einnehmen. Diese Unschärfe macht deutlich, dass es bei der Sicherheit von Veranstaltungen und einer eventuellen Beteiligung des Veranstalters an polizeilichem Mehraufwand nicht auf Teilnehmerzahlen ankommt. Es ist egal, ob die Grenze bei 1.000, 3.000 oder, wie Bre-

men es versucht hat, bei 5.000 Personen fest gemacht wird. Die tatsächlichen Mehrkosten eines Polizeieinsatzes lassen sich im Vorhinein ohnehin nicht exakt bestimmen. Der Kräfteansatz ist abhängig von den jeweiligen Erkenntnissen der Behörden und dem Ergebnis des Sicherheitsgesprächs. Entscheidend sind die Vorkehrungen vor Ort. Werden etwa Zutrittsverbote konsequent durchgesetzt, ist der Sicherheit deutlich mehr geholfen, als wenn nur darauf abgestellt wird, dass ab einer Teilnehmerzahl von mehr als 5.000 Personen verschärfte Anforderungen gelten. Dann würden sich auch Diskussionen erübrigen, ob Brauchtumsveranstaltungen künftig einer Gebührenpflicht

unterlägen oder nicht. Ist das Konzert mit Volksmusik traditionelles Brauchtum, der Karnevalsumzug mit Schlagermusik ein kommerzielles Event? Wollen Veranstalter Kostenbescheiden entgehen, müssen sie selbst deutlich mehr Engagement zeigen als bisher. Aber auch die aktuelle Rechtsprechung und natürlich auch der Gesetzgeber sind gefordert, sich von willkürlich erscheinenden, quantitativen Maßstäben zu lösen. Über die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen entscheidet ihre Qualität, nicht ihre Quantität. Das gilt nicht nur für Fußballspiele.

Marco Feldmann

No NOGROKO

S001_BS03_All_cl


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