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Brand- und Katastrophenschutz im Barnim (Leseprobe)

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Barnimer Historische Forschungen, Band 5

Brigitta Heine / Lucas Lebrenz (Hg.)

Brand- und Katastrophenschutz

im Barnim von den Anfängen bis zur Gegenwart

BeBra Wissenschaft Verlag

Inhalt

Teil 1: Entwicklungslinien im Brand- und Katastrophenschutz

Kristina Hübener

Das Feuerlöschwesen zwischen 1815 und 1945

Entwicklungslinien in der preußischen Provinz Brandenburg 10

Patrick Richter

Die Feuerwehren im Barnim in der Zeit der SBZ und DDR 32

Lucas Lebrenz

Herausforderungen, Ergebnisse und Perspektiven in mehr als 30 Jahren

Brand- und Katastrophenschutz im Landkreis Barnim 49

Teil 2: Tradition und Gegenwart: Schlaglichter auf einzelne

Barnimer Stützpunkte im Brand- und Katastrophenschutz

Astrid Schaefer

Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Basdorf 64

Lucas Lebrenz

Der Musikzug der Freiwilligen Feuerwehr Bernau 70

Karin Baron

Mal getrennt und mal vereint

Die Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde Breydin (Klobbicke, Tuchen und Trampe) 73

Madlen Richter | Lucas Lebrenz

150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Eberswalde (1875–2025) 81

Sylwo Dubberke | Dustin Lux

Von der Mühle zur Feuerwehr

Die Geschichte der historischen Handdruckspritze aus Heegermühle 93

Christina Schulz

Ein Blick in die Anfangsjahre der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf seit 1926 95

Michael Sommer

Vom Spritzenhaus zur modernen Wache

Historische und bestehende Bauwerke der Feuerwehr in der Gemeinde Panketal

Udo Roeschert

Eine kleine Feuerwehr geht ihren Weg

Zur Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug-Neuehütte

Ulf Kämpfe

Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Schorfheide und ihrer Ortswehren

Ronny Rabenow

Christin Hering

Mit mehr als 100 Jahren so jung wie nie

Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Sommerfelde geht weiter

Frank Grywatzki

Kurt Hering

Volker Bertram

Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG) in Eberswalde

Christian König | Nicole Wenzel

Katastrophenschutz der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Barnim

Mirko Wolter

76 Jahre THW und 30 Jahre THW in Eberswalde

langer Weg zur neuen Liegenschaft

Lucas Lebrenz

Die Entwicklung der Notfallrettung im Landkreis Barnim

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser,

»Helfen in Not, ist unser Gebot« – dieses alte Motto bringt auf den Punkt, was den Brand- und Katastrophenschutz bis heute prägt: das entschlossene Handeln vieler Menschen für die Sicherheit aller. Wer auf die Geschichte dieses Engagements im Barnim blickt, entdeckt nicht nur Löschzüge, Einsatzfahrzeuge und technische Entwicklungen, sondern vor allem Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – oftmals ehrenamtlich, Tag und Nacht, bei jedem Wetter.

Der vorliegende fünfte Band der Barnimer Historischen Forschungen widmet sich dieser besonderen Geschichte. Er erzählt vom langen Weg des Feuerschutzes und der Gefahrenabwehr – von den ersten freiwilligen Zusammenschlüssen im 19. Jahrhundert bis hin zu den modernen Strukturen des heutigen Brand- und Katastrophenschutzes. Entstanden ist ein vielfältiges Werk, das sowohl historische Einordnungen bietet als auch die Akteure von heute zu Wort kommen lässt.

Nicht alle Feuerwehren, Rettungsdienste und Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises konnten sich in diesem Band vorstellen – das wäre bei fast 100 aktiven Wehren und Organisationen kaum möglich. Doch das Buch zeigt eindrucksvoll die ganze Bandbreite der »Blaulichtfamilie« im Barnim: von Rettungsdienst, THW, DLRG und Johannitern bis hin zu den vielen kleinen Ortswehren, die das Rückgrat unseres Systems bilden.

Der Dank gilt allen, die an dieser Publikation mitgewirkt haben – den Autorinnen und Autoren, den Archivarinnen und Archivaren, den ehrenamtlich tätigen Heimatforschenden sowie den Kameradinnen und Kameraden der Hilfsorganisationen, die mit historischem Material und Zeitzeugenberichten zum Gelingen beigetragen haben. Ihre Arbeit zeigt, wie eng Heimatgeschichte und Ehrenamt miteinander verbunden sind.

Selbstverständlich kann dieses Buch die Geschichte des Brand- und Katastrophenschutzes nicht abschließend erzählen. Vielmehr soll es dazu anregen, weiterzuforschen, Erinnerungen zu bewahren und vielleicht auch neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter für dieses unverzichtbare Engagement zu gewinnen. Denn die Herausforderungen unserer Zeit – vom Klimawandel bis zu zunehmenden Unwetter -

ereignissen – zeigen, wie wichtig ein starker, moderner und gut vernetzter Katastrophenschutz ist.

Ich möchte an dieser Stelle auch alle ermutigen, die noch über historische Unterlagen, Fotos oder Dokumente verfügen, diese dem Kreisarchiv anzuvertrauen. Nur so kann dieses wertvolle Wissen dauerhaft für kommende Generationen bewahrt werden.

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich eine spannende Lektüre, interessante Einblicke und vielleicht auch den Impuls, selbst Teil dieser wichtigen Gemeinschaft zu werden.

Den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sowie allen Mitwirkenden in den Hilfsorganisationen sowie im THW sage ich herzlichen Dank. Mögen Sie stets unverletzt an Körper und Seele von Ihren Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen heimkehren.

Ihr

Landrat des Landkreises Barnim

Von der pferdebespannten Handdruckspritze …

… zum modernen Gerätewagen Atemschutz.

Das Feuerlöschwesen zwischen 1815 und 1945

Entwicklungslinien in der preußischen Provinz Brandenburg

Mit der Begrifflichkeit des Feuerlöschwesens wird allgemein die Gesamtheit dessen erfasst, was mit dem Löschen von Schadenfeuern, der Verhinderung seiner weiteren Ausbreitung sowie der Rettung von Gut und Leben zusammenhängt – einschließlich deren Einrichtungen, Organisation und Verwaltung.1 Erstes Ziel war und ist dabei die in geordneter Weise zu erfolgende rasche Löschung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung von Schadenfeuern. Damit gehört die staatliche Übertragung des geregelten Feuerlöschwesens schon seit frühen Zeiten zu den wichtigsten Zweigen der öffentlichen Sicherheit der Städte und Dörfer.

Während des Mittelalters befand sich das Feuerlöschwesen in vielen deutschen Städten in einer anfänglichen Ordnungsphase. In den mit Wällen und Mauern umgebenen Ortschaften jener Zeit, mit ihren engen und verwinkelten Gassen, den strohgedeckten hölzernen Häusern, der dürftigen Wasserversorgung und den primitiven Löschmitteln, musste jeder Brand verheerende Folgen haben; die Zeit des 12. bis 14. Jahrhunderts gilt als Periode der großen Stadtbrände. In diese Epoche fiel aber auch der erstmalige Erlass von Vorschriften über feuersicheres Bauen von Häusern und Feuerungsanlagen sowie die Herausgabe sogenannter Feuerordnungen. Erst mit der Erfindung der Feuerspritze 1518 erhielt die Technik der Brandbekämpfung, die bisher hauptsächlich auf dem Einsatz von Wassereimern beruhte, neue Impulse. Bis zum 17. Jahrhundert hatte sich das System der Feuerordnung fast in allen Städten Mitteleuropas etabliert. Ab Mitte des 18. Jahrhunderts begannen vereinzelt auch in anderen Städten Versuche, einen verbesserten Löschdienst einzurichten.2 Dennoch war man noch bis ins 19. Jahrhundert Brandkatastrophen fast wehrlos ausgeliefert.3

1 Siehe hier und nachfolgend Conversations-Lexikon (Brockhaus). Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie, 2. umgearb., verb. und verm. Aufl., Leipzig 1877, S. 486 ff.; Brockhaus’ Konservations-Lexikon. 14. vollständig neubearb. Aufl., Sechster Band: Elektrodynamik – Forum, Berlin/Leipzig/Wien 1894, S. 734–738; Weiser, Carl: Die deutsche Feuerwehr. Handbuch für das gesamte Feuerlöschwesen, Mainz 1855 sowie Magirus, Conrad Dietrich: Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen nach seiner geschichtlichen Entwicklung in den frühesten Zeiten bis zur Gegenwart, Ulm 1877.

2 Beispielsweise in Hamburg ab 1750.

Das System der Feuerordnungen – Anfänge des Feuerlöschwesens in Brandenburg-Preußen bis 1815 4

Landesherrliche Bemühungen auf dem Gebiet des Brandschutzes reichen bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts zurück. Sie lassen sich vor allem für die Residenzstadt Berlin und die Städte der brandenburgischen Landschaften nachweisen. Schon 1618 erließ Kurfürst Johann Sigismund eine erste Feuerordnung für Berlin. Nach dem Dreißigjährigen Krieg – Kurfürst Friedrich Wilhelm hatte Berlin zum Mittelpunkt seiner Herrschaft bestimmt – wuchsen die Bestrebungen, noch bestehende Bauten und neu errichtete Gebäude vor dem Verlust durch Feuer zu schützen. Dennoch blieben diese eher vage und ohne genauere gesetzliche Regelungen. Erst eine Brunnen- und Gassenordnung für die Residenz- und Hauptstädte Berlin und Cölln bekräftigte die kurfürstlichen Absichten, die ihre Nachdrücklichkeit in der Feuerordnung vom 15. Juli 1672 für beide Residenzstädte fand. Drei Titel beinhalteten Aussagen zu Brandursachen, zu notwendigen Feuerrüstungen und schließlich Hinweise zur Bekämpfung von Bränden, wobei weiterhin ein Einwohnerlöschaufgebot für die Brandbekämpfung zum Einsatz kam.5

Wie musste man sich den Ablauf des Löschens im Falle eines Brandes vorstellen? Die den verschiedenen Zünften angehörenden Handwerksmeister und deren Gehilfen bedienten die Spritzen und galten als Reservemannschaften. Maurer und Zimmerleute waren dafür zuständig, Mauern und manchmal sogar ganze Häuser einzureißen. Gespannbesitzer und Fuhrleute mussten mit ihren Pferdefuhrwerken die Spritzen und Wassertröge zum Brandort fahren. Zwei Jahre nach Erlass der Feuerordnung wurde durch den Magistrat die erste fahrbare Spritze in Berlin angeschafft. Es dauerte dann noch über 30 Jahre, bis 1706 das erste Spritzenhaus gebaut wurde.

Für die vom Krieg durch Zerstörung und Feuer besonders betroffenen Städte der Altmark und Prignitz erließ der Kurfürst am 10. Dezember 1661 ein Patent, in dem er die Bürgermeister und Stadträte anwies, ausreichende Feuerrüstungen in Form von Leitern, ledernen Eimern, Feuerhaken, Wasserbottichen mit Schläuchen sowie großen und kleinen Spritzen bereitzuhalten. Die erforderlichen Finanzmittel dafür sollten die Städtebürger selbst aufbringen. Die im Gegenzug versprochenen steuer-

3 Vgl . Lottmann, Eckart: Die Anfänge des Feuerlöschwesens, in: Die Berliner Feuerwehr (= Berliner Geschichte, Zeitschrift für Geschichte und Kultur, Ausgabe 35), Berlin 2023, S. 7–17, hier S. 7.

4 Grundlegend hier und nachfolgend Krüger, Rolf-Herbert: Der Brandschutz in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert – Zum 300jährigen Bestehen der brandenburgischen-preußischen Feuersozietäten 1718/1719, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 68 (2017), S. 125–163.

5 Siehe Magirus, Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen, S. 11–72 sowie Lottmann, Die Anfänge des Feuerlöschwesens, S. 8.

Erste und letzte Seite der Feuerordnung, 1719.

lichen Vergünstigungen stießen allerdings auf wenig Interesse. Die kurmärkischen Städte und Dörfer beriefen sich im Falle von Brandschäden auf die seit dem späten Mittelalter gewährten Brandhilfen.

Als besonders nachhaltig erwies sich die Feuerordnung von 1701, auch bekannt als die »General-Feuer-Kasse«, die König Friedrich I. für Preußen einführte. Sie regelte die Brandverhütung und -bekämpfung und machte eine Versicherung gegen Feuer für alle Gebäude des Königreichs verpflichtend. Mit der Einrichtung einer General-Feuer-Kasse gelang es, die Versicherungsbeiträge zu verwalten und im Brandfall Entschädigungen zu zahlen. Die Feuerordnung enthielt zudem auch Regeln zur Brandverhütung wie das Verbot von offenem Feuer in Scheunen, die Pflicht zur Reinigung von Schornsteinen und die Bereitstellung von Feuerhaken und -eimern. Ebenso konnten bei Verstößen gegen die Feuerordnung Geld- oder andere Strafen verhängt werden.6

Wie schon festgestellt, zogen fast alle europäischen Regierungen im 18. Jahrhundert Feuerschutz- und Löschbelange an sich und versuchten, diese zu normieren. In Preußen begann der Prozess flächendeckend 1718 mit dem Erlass der Kö-

6 Vgl . Krüger, Der Brandschutz in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert, S. 134 f

Handdruckspritzen aus den Jahren 1736 (l.) und 1884 (r.).

niglich-Preußischen Feuerordnung in den Städten. Friedrich Wilhelm I. gründete mit dem Ziel einer beständigen Erhaltung der Gebäude in Berlin die Feuersozietät sozusagen als Monopolversicherung mit Versicherungszwang. Ein Jahr später wurde die Feuersozietät auch für Brandenburg gegründet. Am 25. Juli 1765 – zwei Jahre nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges – führte Friedrich II. die »Kurmärkische Feuersozietät auf dem platten Lande« ein und erweiterte diese 1777 durch die »Neumärkische Feuersozietät«. Damit hatte sich eine übergreifende Land-Feuersozietät durchgesetzt, die allen Gebäuden der Versicherungsnehmer Schutz gewährte.7 Großbrände führten häufig zur Weiterentwicklung von bisher gängigen Maßnahmen für den Brandschutz. Besonders, wenn die Brandkatastrophe eine solche Dimension wie die des Flächenbrandes vom 26. August 1787 in der kurmärkischen Stadt Neuruppin erreichte.8 Die Stadt brannte fast vollständig nieder: Über 400 Bürgerhäuser, 159 Neben- und Hintergebäude, 228 Ställe und 38 Scheunen, ebenso das

7 Die Sozietät stellte zudem jährlich bedeutende Mittel für die Anlage und Prüfung von Blitzableitern bereit. In späterer Zeit übernahm sie die Prüfung von elektrischen Licht- und Kraftanlagen, ebenso die Ermittlung von Brandstiftern, die Förderung des Löschwesens und der Feuersicherheit. Im Lauf der Zeit erhielt die Feuersozietät unterschiedliche Satzungen und Namensgebungen für ihre sich erweiternden Einsatzgebiete: Neumärkische, Kurmärkische, Land-Feuersozietät, aber auch Sozietät für das platte Land der Provinz Brandenburg. Im täglichen Sprachgebrauch etablierte sich der einfache Name Feuersozietät. Zu ihrer Geschichte siehe ausführlich Brosinsky, Einhard: Die Feuersozietät und die Entwicklung des Feuerlöschwesens in Brandenburg, in: Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V Fachausschuss – Traditionspflege (Hrsg.): Tagungsband 2018. Herbsttagung des Fachausschuss Traditionspflege des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. 13.10.2018 in Mittenwalde/M. »Die Feuerwehren und die Feuersozietät« (= Beiträge zur Feuerwehrgeschichte, H. 31), o. O. o. J., o.S. Ebenso in diesem Heft: Unkenstein, Hans-Dieter: Leistungen der Feuersozietät sowie Nase, Detlef: Leistungen »Weimarer Richtlinie« und 300 Jahre Feuersozietat Berlin-Brandenburg. 8 Ausführlich dazu Reinisch, Ulrich: Der Wiederaufbau der Stadt Neuruppin nach dem Großen Brand von 1787 oder wie die preußische Bürokratie eine Stadt baute. Nach den Akten rekonstruiert (= Forschungen und Beiträge zur Denkmalpflege im Land Brandenburg, Bd. 3), Worms 2001. Siehe auch Krüger, Der Brandschutz in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert, S. 159 f

Stadtpläne von Neuruppin kurz nach dem großen Brand (l.) und nach dem Wiederaufbau, 1789 (r.).

Rathaus, die Pfarrkirche St. Marien, die reformierte Kirche sowie das Kronprinzenpalais wurden Opfer der Flammen. Als Sachschaden wurden 600.000 Reichstaler ermittelt. Lediglich ein Drittel davon deckte mit 220.000 Reichstalern die Entschädigung der Städtefeuersozietät. Bis zum Jahr 1806, ganze 18 Jahre, dauerte der Wiederaufbau; insgesamt kostete er den preußischen Staat über eine Million Taler. Mit den angestrebten hygienischen Verbesserungen und vor allem mit der Einbeziehung der königlich postulierten Grundsätze von Feuersicherheit durch Regularität galt Neuruppin nunmehr als das Beispiel einer »Preußischen Musterstadt«.9

Das Feuerlöschwesen nach 1815 – zugleich eine Geschichte des Brandenburgischen Provinzialfeuerwehrverbandes seit 1877

Da auf dem Wiener Kongress 1814/15 die künftigen Grenzen Europas neu festlegt wurden, ordnete auch Preußen sein Gesamtterritorium neu.10 Letztendlich kam es zu einer Umstrukturierung in zehn Provinzen. Die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 veränderte den territorialen

9 Zusätzliche Gelder wie beispielsweise 60.000 Reichstaler aus einer Kirchenkollekte und 130.000 Reichstaler an Staatsgeldern waren nötig, aber nicht ausreichend, um die Wiederherstellung der Stadt zu finanzieren. Nie wieder wurde ein so kostspieliger Wiederaufbau nach einem Brand in Preußen umgesetzt. Im Ergebnis entstand ein Musterbeispiel einer klassizistischen Stadtanlage.

10 Die am 9. Juni 1815 unterzeichnete Schlussakte des Wiener Kongresses war ein wichtiges Dokument zur Neuordnung Europas nach den Napoleonischen Kriegen. Sie fasste die Ergebnisse des Kongresses in 121 Artikeln zusammen und beinhaltete unter anderem die territoriale Neuverteilung, die Wiederherstellung der alten europäischen Ordnung und die Schaffung eines neuen Kräftegleichgewichts. Siehe dazu u. a . Bleyer, Alexandra: Das System Metternich. Die Neuordnung Europas nach Napoleon, Darmstadt 2014 und Lentz, Thierry: 1815. Der Wiener Kongress und die Neugründung Europas, München 2014.

Bestand der bisherigen Mark Brandenburg, nunmehr der Provinz Brandenburg.11 Mit der Angliederung der bisher sächsischen Niederlausitz – einschließlich des Verwaltungssitzes Lübben – an Preußen übertrug sich die Gesetzgebung zur »Feuersozietät« auf die neu hinzugekommenen Gebiete.12 Dennoch gab es noch beim Erscheinen der Schrift »Die Regelung des Feuerlöschwesens in Preußen« von Fritz Tiedt im Jahr 1929 kein Feuerlöschgesetz in Preußen, das eine einheitliche Regelung des Feuerlöschwesens beinhaltete.13 Vielmehr misstraute der Staat jahrzehntelang politisch und fachlich dem bürgerlichen Engagement, was zu Vorbehalten und Verboten führte. Das änderte sich in Preußen erst um die Jahrhundertwende mit dem »Gesetz, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlasse von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden« vom 21. Dezember 1904. Jetzt endlich wurden Freiwillige Feuerwehren von Staat und Kommunen gezielt gefördert.

Gesetzlichkeiten zum Brandschutz in der Provinz Brandenburg von 1815 bis 190014

Datum Gesetz

30. Oktober 1832In einer Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg wird die Forderung erhoben, für die Dörfer eine Feuerlöschordnung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen.

11. Oktober 1847Die »Feuerpolizei und Löschordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg« wird erlassen und in Kraft gesetzt.

31. Oktober 1878Erlass einer »Revidierten Feuerpolizei- und Löschordnung für das platte Land« der Provinz Brandenburg, die am 1. April 1879 in Kraft tritt. Brandbekämpfung und Brandverhütungsmaßnahmen sind damit geregelt.

1. April 1879Revidierte Feuerpolizei- und Löschordnung für das platte Land der Provinz Brandenburg.

27. Oktober 1899Ein Erlass fordert, dass »in allen Städten und auch auf dem flachen Land, Freiwillige Feuerwehren zu gründen seien«.

11 Die Neueinteilung der Provinzialverwaltung sah zunächst mit Berlin (ab 1828 zum Regierungsbezirk Potsdam), Potsdam und Frankfurt (Oder) drei Regierungsbezirke vor. Siehe dazu Vogel, Werner: Brandenburg (= Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, Reihe A: Preußen, Bd. 5), Marburg/Lahn 1975, S. 1–37.

12 Siehe dazu Ebert, Rolf: Zur Geschichte der Stadt Lübben (Spreewald). Lübbener Nachschlagebuch A bis K, Lübben 2021, S. 218. Zur Lübbener Geschichte nach 1815 siehe Hübener, Kristina/Mietk, Thomas: Lübben im »langen 19. Jahrhundert«, in: Mietk, Thomas/Neitmann, Klaus (Hrsg.): Lübben. Vom politischen Mittelpunkt der Niederlausitz zur Kreisstadt im Spreewald (= Einzelveröffentlichungen der Brandenburgischen Historischen Kommission e. V., Bd. XIX | Einzelveröffentlichungen des Kreisarchivs Dahme-Spreewald, Bd. 12), Berlin 2025, S. 288–379.

13 Tiedt, Fritz: Die Regelung des Feuerlöschwesens in Preußen. Eine Darstellung für den Unterricht der Freiw. Feuerwehren in Fragen und Antworten, Berlin 1929.

14 Brosinsky, Einhard/Richter, Patrick: Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg dargestellt an regionalen und überregionalen Ereignissen 1718–1990 (= Beiträge zur Feuerwehrgeschichte, H. 12), o. O. o. J., S . 5–11.

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts verstetigte sich mit dem Ausbau einer institutionalisierten Polizei ein Prozess, der Polizei und Feuerschutz eng miteinander verband. Dennoch kann von einer organisierten Brandbekämpfung auch in diesen Jahren kaum die Rede sein: Vereinzelt vorhandene Löschgeräte waren oft noch völlig unzureichend und die Organisation des Feuerlöschwesens stagnierte insgesamt.

Wieder waren es Großbrände wie der Hamburger Brand vom 5. bis 8. Mai 1842, der in allen deutschen Ländern die Menschen interessierte, denn das Feuer vernichtete einen Großteil der Gebäude. Löschmannschaften und Bevölkerung verhinderten schließlich die weitere Ausdehnung des Feuers.15 Ein Jahr darauf führte der Brand des Königlichen Opernhauses Unter den Linden in der Nacht vom 18. auf den 19. August 1843 dazu, dass öffentlich weitreichendere Veränderungen in der Brandbekämpfung diskutiert wurden. Dabei wurde die Anstellung eines Branddirektors und eines Brandmeisters mit umfangreichen Befugnissen in Berlin von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung als zentrale Aufgabe gesehen, um das Feuerlöschwesen effektiv zu verbessern. Schlussendlich bestimmte jedoch der Innenminister nach langjährigen Diskussionen am 16. Januar 1851, dass die Aufsicht des neuen Instituts nicht an die Kommune übergehen, sondern definitiv bei dem königlichen Polizeipräsidium verbleiben solle. Zugleich wurden ein umfänglicher Plan zur Reorganisation des Feuerlöschwesens, den der 1845 als technischer Beamter eingestellte Carl 15 H ier und nachfolgend Lottmann, Die Anfänge des Feuerlöschwesens, S. 16 f

Das Königliche Opernhaus Unter den Linden brennt, 1843.
Ludwig Scabell, erster Leiter der Berliner Feuerwehr.

Historisches Feuerwehrgerät, wie es um 1860 in Benutzung war.

Ludwig Scabell ausarbeitete, sowie der jährliche Etat für eine Feuerwehr festgesetzt.16

Schließlich wurde die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland im Jahr 1851 in der Großen Hamburger Straße 13/14, Berlin-Mitte, ihrer Bestimmung übergeben.17

Nunmehr beruhte zur Mitte des Jahrhunderts der organisierte Feuerwehrdienst auf den Prinzipien der Berufsmäßigkeit und der Freiwilligkeit. In Preußen und anderen deutschen Staaten entstanden vielerorts Freiwillige Feuerwehren.18

16 Scabell, Carl Ludwig: Das Feuerlöschwesen Berlins, Berlin 1853 (Nachdruck Berlin 2012). Carl Ludwig Scabell (1811–1885), Königlicher Brand-Direktor von Berlin, beschreibt in seinem Werk Zustand, Mängel und Reorganisation des Feuerlöschwesens in Berlin um die Mitte des 19. Jahrhunderts im Hinblick auf Ausrüstung und Kosten wie auch das Personal und dessen Funktionen. König Friedrich Wilhelm IV. hatte ihn mit dem Aufbau einer Berufsfeuerwehr beauftragt. Mit großem Enthusiasmus baute Scabell innerhalb kurzer Zeit 18 rund um die Uhr besetzte Feuerwachen auf und sorgte für ein flächendeckendes Telegrafennetz für die Feuerwehr. Er gilt als Begründer einer modern geführten Berufsfeuerwehr.

17 Vgl . Strumpf, Günter: Die Berliner Berufsfeuerwehr. Vorbild für das ganze Land, in: Die Berliner Feuerwehr (= Berliner Geschichte, Zeitschrift für Geschichte und Kultur, Ausgabe 35), Berlin 2023, S. 19–25, hier S. 19–21.

18 Conversations-Lexikon (Brockhaus), Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie, 2. umgearb., verb. und verm. Aufl., Leipzig 1877, S. 487. Siehe auch Magirus, Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen, S. 70 ff.

Gründung von Feuerwehren19

1846 in Baden in Württemberg in Sachsen

1847 in Baden in Württemberg

1848 in Baden in Württemberg in Bayern

1849 in Baden in Württemberg in Bayern

1850 in Baden

1851 in Baden in Preußen

1852 in Baden in Württemberg

in Bayern in Sachsen

1853 in Baden in Württemberg in Bayern

1854 in Baden in Württemberg in Bayern in Sachsen

1855 in Baden in Württemberg in Bayern in Sachsen

Durlach, Maschinenfabrik Carlsruhe, Rastatt

Reutlingen, Hechingen

Grossenhain, Turnerfeuerwehr Leipzig

Eppingen, Ettlingen, Carlsruhe

Tübingen, Ulm, Heilbronn

Mühlburg, Baden

Oehringen, Waldsee, Winnenden

Speyer

Waghäusel

Biberach, Leutkirch, Kirchheim unter Teck

Augsburg

Gegenbach

Freiburg, Mannheim

Berliner Berufsfeuerwehr

Ettlinger Fabrikfeuerwehr, Moosbach, Zell, Villingen. Calw, Ellwangen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Rottenburg, Schorndorf, Stuttgart

Cottern, Dürkheim i. Pfalz

Annaberg

Achern

Balingen, Weinsberg

Zirndorf

Bruchsal, Wehr

Cannstadt, Wangen

Rothenburg a.T., Schweinfurt

Meerane, Chemnitz, Zwickau

Kuppenheim

Eningen

Nördlingen

Kirchberg, Reudnitz

Anfänglich zogen noch Pferdegespanne die Löschkutschen. Um die Jahrhundertwende, also rund 50 Jahre später, konnte auf Automobilbetrieb umgestellt werden. Ab Anfang der 1870er Jahre bildeten sich auch in den Betrieben und Firmen freiwillige Fabrikfeuerwehren, die meist von den Fabrikbesitzern unterstützt und finanziert wurden. Die Werksfeuerwehr des Messingwerkes bei Eberswalde wurde beispielsweise am 6. Dezember 1902 gegründet, 20 Jahre später folgte die Maschinen- und Rohrleitungsfabrik Franz Seiffert & Co. in Heegermühle.20

19 Entnommen aus Magirus, Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen, S. 59.

20 Siehe u. a . Briese, Olaf: Für des Staates Sicherheit. Das Löschwesen im 19. Jahrhundert und die Gründung der ersten Berufsfeuerwehr Deutschlands in Berlin 1851, Berlin 2018. Ebenso https://de.wi-

In der Provinz Brandenburg etablierten sich Freiwillige Feuerwehren 1855 in Wriezen, 1865 in Angermünde und Frankfurt/Oder, 1875 in Eberswalde und in Oderberg, 1882 in Beeskow, 1883 in Fürstenwalde, 1888 in Müncheberg sowie 1904 in Seelow, die nun für die Gemeinde die personelle Absicherung des Brandschutzes übernahmen.21 Ebenso gründeten sich in Landsberg (Warthe) und in Lübben Freiwillige Feuerwehren, auf deren Entwicklung nachfolgend skizzierend eingegangen wird. In Landsberg hatte sich im März 1861 ein Turnverein gegründet. Bereits im ersten halben Jahr seines Bestehens wurde die Gründung einer Feuerlöschabteilung angeregt. Ein Jahr später, im Frühjahr 1862, etablierte sich zunächst die Freiwillige Turner-Feuerwehr.22 Sehr bald – schon ab dem 24. Mai desselben Jahres – formierte sich die Freiwillige Feuerwehr als selbstständige Korporation, der sich sämtliche Mitglieder der Turnerwehr anschlossen. Städtisches Engagement wie beispielsweise die Anschaffung einer mechanischen Leiter 1884 und der Bau eines Spritzenhauses 1892 sowie die Fertigstellung der Wasserleitung 1896 und die Einführung einer elektrischen Alarmanlage erleichterten die Arbeit der Wehr. In Lübben sorgte 1863 eine Feuerserie für Angst und Schrecken in der Bevölkerung. So brannten in der Nacht vom 11. zum 12. August fünf Scheunen und in der Nacht vom 29. zum 30. September weitere Scheunen nieder.23 Sie waren Anlass dafür, dass der Vorstand des MännerTurnvereins am 18. August 1863 beim Lübbener Magistrat eine Genehmigung zur Errichtung einer selbstständigen Turner-Feuerwehr einholte. Mit Übergabe von drei Wasserwagen und einer Spritze gründete sich am 8. Oktober 1863 die Turner-Feuerwehr, der Vorläufer der späteren Freiwilligen Feuerwehr.24 Eine sofort aufgestellte Satzung genehmigte der Magistrat bereits am 24. November 1863. Eine der ersten Aufgaben der neuen Wehr bestand darin, 56 Turner an der Spritze in drei Zügen aus-

kipedia.org/wiki/Feuerwehr_in_Deutschland#Geschichte (letzter Zugriff: 07.07.2024); https:// www.feuerwehrmuseum-berlin.de/content/historik/geschichte/vor-1851.html (letzter Zugriff: 07.07.2024) sowie Frank, Paul Arthur: Das Deutsche Feuerwehrbuch, Dresden/Wien 1929. Siehe auch Tiedt, Die Regelung des Feuerlöschwesens in Preußen und Festschrift zum 29. Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandstag Landsberg (Warthe) vom 3. bis 5. Juli 1926, S. 13–17.

21 Siehe hier und nachfolgend u. a . Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 5 ff. sowie Bock, Karola: Brandschutz und Löschangriffe, in: Felsberg, Stephan (Hrsg.): Trebnitz in der Mark. Ein Dorf erzählt brandenburgische Geschichte, Berlin 2024, S. 186–197.

22 Siehe Festschrift zum 29. Brandenburgischer Provinzial-Feuerwehr-Verbandstag Landsberg (Warthe) vom 3. bis 5. Juli 1926, S. 13–17.

23 Vgl . Hübener/Mietk, Lübben im »langen 19. Jahrhundert«, S. 324 und 363 ff. Siehe auch Neitmann, Klaus/Schröder, Kathrin/Weirauch, Kärstin: »Ist Zierde des Landes gewest«. Lübben (Spreewald) im Spiegel archivalischer Quellen (= Einzelveröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Bd. 2), Berlin 2006, S. 259 f. Auch Personen, die nicht Mitglieder des Turnvereins waren, konnten der Feuerwehr beitreten. Entstehende Kosten wurden von der Stadt getragen.

24 H ier und nachfolgend vgl. 130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Lübben, Lübben 1993, o.S. Siehe auch Ebert, Zur Geschichte der Stadt Lübben (Spreewald), S. 199.

Stempel der Feuerwehr, 1885. Kopf der Deutschen Feuerwehrzeitung, um 1860.

zubilden: Der erste Zug war das Steiger- und Rettungskorps, das aus zwölf Mann bestand, den zweiten Zug bildete das 27 Mann zählende Spritzenkorps und im dritten Zug waren 17 Mann zum Wasserkorps zusammengefasst. Eine Ausrüstung für alle drei Korps gab es noch nicht. Lediglich der erste Zug erhielt Drillichblusen, Lederhelme mit Nackenleder, Steigergurte, Beile und Rettungsleinen. Geübt wurde zunächst am Giebel eines Grundstücks in der Poststraße, ab 1869 stellte der Magistrat Holz zum Bau einer Steigerwand bereit. Die Turner-Feuerwehr unterstand dem Bürgermeister bzw. seinem Stellvertreter in deren Eigenschaft als Feuerkommissar. Seit dem 1. September 1886 regelte eine neue Polizeiverordnung das Feuerlöschwesen in der Stadt, in dem Jahr erfolgte die Trennung der Feuerwehr vom Männer-Turn-Verein.25 Ein Jahr darauf wurde eine einheitliche Bekleidung eingeführt. 26 Alle Kameraden erhielten Lederhelme und schwarz-rote Gurte. Die ersten blauen Tuchuniformen wurden 1898 eingesetzt. Auch die Geräteausstattung wurde ständig verbessert. 1881 finanzierte die Aachen-Münchener Feuerversicherungsgesellschaft aufgrund der guten Leistungen der Wehr eine Handdruckspritze, 1882 übergab die Landesdeputation des Markgraftums Niederlausitz eine Spritze für das Landhaus. Diese wurde 1887 durch eine Saug- und Druckspritze ersetzt. Im selben Jahr wurde ein Schlauchwagen angeschafft und 1888 kam eine mechanische Leiter hinzu. Weiterhin wurde der Gerätepark in den folgenden Jahren erweitert: 1897 durch einen Zubringer, 1907 durch einen 1.000 Liter fassenden, bespannbaren Wasserwagen, 1908 durch einen bespannbaren Löschzug, bestehend aus Geräte- und Mannschaftswagen und einer zweirädrigen Saug- und Druckspritze, 1910 durch einen Rettungsschlauch. Der Brandalarm erfolgte durch Anschlagen der Sturmglocke auf dem Rathaus am Markt, durch sieben Signalisten und zwei Nebelhörner. Drei Jahre später – im November

25 Schon 1885 gehörte sie dem Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehr-Verband an.

26 Vgl . 130 Jahre Freiwillige Feuerwehr Lübben sowie 100 Jahre Freiwillige Feuerwehr Lübben, Lübben 1963.

1913 – wurden erstmals 14 Alarmmelder als Feuermelde-Einrichtungen in Lübben installiert. Die Stadt besaß damit eine zentrale Feuermelder-Einrichtung. Später kam es auch in Dörfern zur Gründung freiwilliger Feuerwehren wie beispielsweise 1907 in Rehfelde, 1908 in Jahnsfelde und Trebnitz, 1910 in Heinersdorf sowie 1911 in Hermersdorf.

Die ersten Feuerwehren erhielten noch keine Ausbildung im eigentlichen Sinn. In der zweiten Hälfte der 1850er Jahre profitierte man von den Turnvereinen, deren Mitglieder »durch ihre auf dem Turnplatz erworbene Kraft und Gewandtheit die Errichtung tüchtiger Steigerabtheilungen« erleichterten.27 Der größte Einfluss auf die Ausbreitung und Entwicklung des Feuerlöschwesens war den Feuerwehrversammlungen zuzuschreiben.28 Aus einem recht kleinen Anfang im Jahr 1853 wuchsen sie zu großen Versammlungen heran: Waren es am 10. Juli 1853 in Plochingen noch Vertreter von zehn Feuerwehren, die teilnahmen, so registrierte man nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs zur 10. Feuerwehrversammlung, die vom 11. bis 14. Juli 1874 in Kassel stattfand, Vertreter von 175 Feuerwehren aus dem gesamten Reich.29 Festgelegt wurde eine Geschäftsordnung für die deutschen Feuerwehrtage und den deutschen Feuerwehrausschuss. Zukünftig sollten die deutschen Feuerwehrtage im Rhythmus von drei Jahren stattfinden. Einen zentralen Platz im Ablauf des Treffens nahmen die Ausschusssitzung, die Hauptversammlung, die Feuerwehrübung und die Ausstellung von Feuerwehr-Requisiten, Modellen und Zeichnungen ein. Damit beabsichtigte der Feuerwehr-Ausschuss die Förderung und Ausbildung des Feuerwehrwesens im Deutschen Reich und in Deutsch-Österreich.30 Seit 1860 erschien zudem die erste Deutsche Feuerwehr-Zeitung.31

Wilhelm Kurtzrock von der Freiwilligen Turnerfeuerwehr Cottbus gehörte als Gast zu den Teilnehmern der 10. Feuerwehrversammlung in Kassel. Er muss sehr beeindruckt gewesen sein, denn am Ende des Treffens fuhr er mit der Idee nach Hause, einen Feuerwehrverband für die Provinz Brandenburg zu gründen.32 Viele Gespräche

27 Magirus, Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen, S. 60.

28 Vgl . ebd., S. 60–64. Hier gibt Magirus eine Übersicht zu sämtlichen abgehaltenen Deutschen Feuerwehrtagen, beginnend mit der ersten Zusammenkunft in Plochingen (10. Juli 1853) bis zur zehnten.

29 Vgl . ebd. Hinzu kamen seit Anfang der 1860er Jahre die Landes- und Bezirksversammlungen, die in den darauffolgenden Jahren nach Zahl und Umfang wuchsen, sodass nach Gründung des Deutschen Kaiserreichs jährlich etwa 20 größere und eine beachtliche Zahl kleinerer Versammlungen abgehalten wurden.

30 Vgl . ebd., S. 63.

31 Die Deutsche Feuerwehr-Zeitung. Technische Blätter für die deutschen Feuerwehren erschien von 1860 bis 1923 in Stuttgart im Kohlhammer Verlag.

32 Grundlegend zum Brandenburgischen Provinzialfeuerverband Naacke, Günther: Die Verbandstage des brandenburgischen Provinzial-Feuerwehrverbandes 1877–1938, Berlin 1994. Ebenso Richter, Patrick: Die Vorsitzenden des Brandenburgischen Provinzial-Feuerverbandes, in: Feuerwehrchronik, 20. Jg., Ausgabe 4, Wuppertal 2024, S. 2–12.

und Vorbereitungen waren notwendig, bis die Turnerwehr Cottbus am 18. Januar 1877 einen Aufruf an alle bekannten Feuerwehren und Magistrate der Provinz zur Gründung des geplanten Verbandes versendete. Mit dem Aufruf wurde zur Versammlung zum 3. und 4. Juni 1877 nach Cottbus eingeladen. Vertreten waren die Städte Cottbus, Cöpenick, Eberswalde, Finsterwalde, Forst, Fürstenberg, Fürstenwalde, Lichtenberg, Lübbenau, Mittenwalde, Oranienburg, Peitz, Perleberg, Sorau, Spremberg und Teltow. Die Teilnehmer beschlossen die Gründung des Verbandes. Zum ersten Vorsitzenden des Brandenburgischen Provinzialfeuerwehrverbandes wählte man Moritz Nommel aus Cottbus. Dazu kam es zur Annahme eines Statuts. Im darauffolgenden Jahr fand bereits der erste Brandenburgische Feuerwehrtag am 26. und 27. Mai 1878 in Eberswalde statt, wobei auch verschiedene Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehren ausgestellt wurden. Fünf Jahre später, 1883, initiierte der Brandenburgische Provinzialfeuerwehrverband ein Treffen, auf dem am 20. Mai 1883 alle Feuerwehrverbände des Königreiches Preußen in Berlin zusammenkamen, um den Preußischen Landesfeuerwehrverband zu gründen.33

33 Vgl . Festschrift zum fünfzigjährigen Bestehen des Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandes (4. Juni 1927), o. O. o. J., S . 9 ff. sowie Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 6. Zum ersten Brandenburgischen Feuerwehrtag siehe auch das in der Bibliothek des Kreisarchivs Barnim vorhandene Programm sowie zum Provinzialfeuerwehrverband im BLHA den Bestand Rep. 65: Brandenburgischer Provinzialfeuerwehrverband 1877–1943, der 79 Akten umfasst.

Wilhelm Kurtzrock.
Moritz Nommel.

Festkarte zum

1. Brandenburgischen Feuerwehrtag in Eberswalde.

Den Intentionen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung folgend, richtete der Provinzialfeuerwehrverband am 1. Oktober 1886 eine Unterstützungskasse für Feuerwehrleute ein. Nach vier Jahren erfolgte deren Auflösung; eine Feuerwehrunfallkasse trat an ihre Stelle.

Auf dem 20. Verbandstag, der am 19. September 1897 in Groß Lichterfelde stattfand, standen vor allem organisatorische Veränderungen der Verbandsstruktur im Mittelpunkt der Diskussion. Im Ergebnis erfolgte eine Aufteilung in fünf Unterverbände.34

Unterverbände des Brandenburgischen Provinzialfeuerwehrverbandes35

I (West) Ost- und Westhavelland, Brandenburg, Zauch-Belzig, Spandau, Ruppin, Ost- und Westprignitz

II (Nord) Nieder- und Oberbarnim, Angermünde, Prenzlau und Templin

III (Süd) Teltow, Beeskow-Storkow, Jüterbog-Luckenwalde und Potsdam

IV (Nordost)Lebus, Königsberg, Soldin, Arnswalde, Friedeberg, Landsberg, West- und Oststernberg und Züllichau

V (Südost)Crossen, Guben, Sorau, Spremberg, Cottbus, Lübben, Calau und Luckau

34 Vgl . Festschrift zum fünfzigjährigen Bestehen des Brandenburgischen Provinzial-Feuerwehr-Verbandes, S. 14. Hier wird die Einteilung in Unterverbände auf den 19. September 1897 datiert. Siehe auch Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 7.

35 Müller, Kurt: Feuerwehr-Schule Kurmark in Beeskow (Schloß Bahrensdorf), Beeskow 1936, S. 23. Er gibt als Datum und Ort für die Bildung den 7. und 8. Juli 1894 in Wittenberge an.

Verabschiedet wurden zudem ein Grundgesetz für den Provinzialfeuerwehrverband und ein Grundgesetz für die Unterverbände. Wenige Jahre darauf erwies sich diese Unterteilung als zu umfänglich. Nunmehr beschloss man eine neue Einteilung in zwölf Unterverbände: Erkner, Teltow, Perleberg, Prenzlau, Angermünde, Nierbar nim, Landsberg/W., Cüstrin, Sommerfeld, Cottbus, Luckenwalde und Finsterwalde, die bis nach dem Ersten Weltkrieg Bestand hatte. Die beiden Unterverbände Teltow und Niederbarnim umfassten dabei jeweils das Gebiet des gleichnamigen Kreises.36

Der erste Verbandstag des Provinzialfeuerwehrverbandes nach dem Weltkrieg fand am 21. Juli 1920 in Berlin-Friedenau statt. Hier wählten die Teilnehmer Branddirektor Erich Tiedt aus Berlin-Britz zum neuen Vorsitzenden des Feuerwehrverbandes der Provinz Brandenburg. Zu diesem Zeitpunkt gab es 579 Wehren mit 21.672 Freiwilligen.37 Auf dem 27. Verbandstag, der 1921 stattfand, setzte Tiedt die schon länger diskutierte Bildung von Kreisverbänden durch, was in einem neuen Grundgesetz für den Brandenburgischen Provinzialfeuerwehrverband festgeschrieben wurde.38 Gleichwohl kam die Verbandsarbeit bedingt durch die Nachkriegsinflation fast zum Erliegen. Mit der Hyperinflation und der weiteren immensen Geldentwertung verschärfte sich die allgemeine Lage enorm. Teilweise entrichteten die Mitglieder jetzt ihre Beiträge in Naturalien an den Verbandsvorstand. Auf dem Höhepunkt der Inflation wurde im November 1923 eine neue Währung geschaffen: die Rentenmark, ab Oktober 1924 schließlich die Reichsmark. Schon am 12. Dezember 1923 wurden die Gemeinden durch einen Ministerialerlass verpflichtet, wieder Beiträge an den Feuerwehrverband zu zahlen.

Das seit 1891 erschienene Verbandsorgan »Brandenburgische Feuerwehr-Zeitung« änderte am 5. Oktober 1924 erstmals seinen Namen in »Preußische Feuerwehr-Zeitung«, da es gleichzeitig als Organ der Verbände Sachsen, Berlin, Pommern, Westpreußen und die Grenzmark Posen-Westpreußen angenommen wurde. In der NS-Zeit lautete der neue Titel der Zeitschrift »Feuerwehr-Verbands-Zeitung früher Preußische Feuerwehr-Zeitung für die Provinzen Brandenburg, Grenzmark-Posen-Westpreussen, Sachsen, Pommern, für Gross-Berlin und den Freistaat Anhalt«. Den Posten als Hauptschriftleiter bekleidete ab Dezember 1933 der in Eberswalde

36 H ier und nachfolgend vgl. ebd. Siehe auch Naake, Günther (†): Vom Unterverband zum Kreisfeuerwehrverband Niederbarnim (= Beiträge zur Feuerwehrgeschichte, H. 22), o. O. o. J., S . 17.

37 Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 8. Siehe dazu auch Brosinsky, Einhard: Branddirektor Erich Tiedt 1859–1929 (= Beiträge zur Feuerwehrgeschichte, H. 11), 2. Aufl., Potsdam 2021, S. 12 f.

38 Der Feuerwehrverband des Stadtkreises Eberswalde bestand aus der Freiwillige Feuerwehr Eberswalde und der 1917 gegründeten Fabrikfeuerwehr der Ardeltwerke.

Kopf der Preußischen Feuerwehrzeitung.

Satzung des Brandenburgischen Provinzialfeuerwehrverbandes, 1930.

lebende und als Kreishistoriker des Kreises Oberbarnim tätige Heimatforscher Rudolf Schmidt.39

39 Das Erscheinen der zuletzt unter dem Titel »Feuerwehrzeitung« firmierenden Zeitschrift konnte bis ins Jahr 1941 (Jg. 51) ermittelt werden. Zum 1. September 1939 wurde die Herausgabe der Zeitschrift »Die Feuerlösch-Polizei«, deren Schriftleiter ebenfalls Rudolf Schmidt war, eingestellt. Unter dem Titel »Deutscher Feuerschutz« erschien ab 1. November 1939 in einer Auflage von 15.000 Exemplaren die Nachfolgezeitschrift.

Wühle, Eberhard: Die Reichsfeuerwehrschule in Eberswalde, in: Eberswalder Jahrbuch für Heimat-, Kultur- und Naturgeschichte 2009, S. 80–89. Ders.: Die Reichsfeuerwehrschule in Eberswalde, in: Feuerwehrchronik, 6. Jg., Nr. 3, S. 61–65. Siehe hierzu Jarausch, Dieter: Die Fachzeitschriften »Die Feuerlösch-Polizei« bzw. »Deutscher Feuerschutz« waren von 1937 bis 1945 nacheinander staat-

Rudolf Schmidt.

Unterricht an der Feuerwehrschule Bahrensdorf und Denkmal für Erich Tiedt, um 1927.

liches Zentralorgan des Feuerlöschwesens im Deutschen Reich, in: Feuerwehrchronik, 6. Jg., Nr. 2, S. 18–39.

Bis zum Erscheinen der Brandenburgischen Feuerwehr-Zeitung konnte für wichtige Informationen zum Feuerlöschwesen die »Deutsche Feuerwehrzeitung«, die seit 1860 erschien, benutzt werden. Sie beinhaltete laut ihrem Untertitel insbesondere technische Blätter für die deutschen Feuerwehren. Die Zeitschrift erschien von 1860 bis 1923 in Stuttgart im Kohlhammer Verlag. Siehe u. a . https://www. deutsche-digitale-bibliothek.de/item/7VB3RYPHZTZ4LBDEBZZRPAN7Q4WFD24W (letzter Zugriff: 11.06.2025).

Erweiterungsbau der Landes-Feuerwehrschule Kurmark, 1936.

Zwischen 1925 und 1927 nahm die Arbeit des Provinzialfeuerwehrverbandes erneut Fahrt auf. In gewisser Weise als Höhepunkt und Krönung der gesamten Verbandsarbeit sowie vor allem des persönlichen Engagements des Verbandsvorsitzenden Erich Tiedt wurde am 9. Juni 1927 die erste deutsche Feuerwehrschule einschließlich einem Erholungsheim im früheren Schloss Bahrensdorf im Kreis Beeskow-Storkow eingeweiht.40 Es war zudem das Jahr des 50-jährigen Bestehens des Provinzialfeuerwehrverbandes, der seinen Statuten 1930 eine neue Satzung gab.41

Nochmals zurück zur Feuerwehrschule: Neben dem Schulungsgebäude, dem Verwaltungs- und Wohnhaus befand sich ein Steiger- und Feuerwachturm mit Sirene in der Anlage. Jeweils für eine Woche wurden ca. 60 Schüler unterrichtet. Die vielfältigen Aus- und Fortbildungslehrgänge, die in zwei Stufen unterteilt waren, endeten jeweils mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.42 1936 erhielt die Schule mit einem Sanitätshaus, einem Gasübungshaus, einer Exerzierhalle und Fahrzeughallen umfangreiche Erweiterungsbauten. Noch im gleichen Jahr erfolgte am 28. Juni die Eröffnung als Landes-Feuerwehrschule Kurmark.43

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten übertrug Oberpräsident und Gauleiter Wilhelm Kube im März 1933 die Führung des Verbandes an den Lübbener Kreisleiter Johannes Gaedicke, der zugleich zum Provinzial-Feuerwehrführer und

40 Dem Begründer der Feuerwehrschule Erich Tiedt (16.02.1859–21.1.1929) setzten die dankbaren Wehren der Provinz Brandenburg nach seinem Tod ein Ehrenmal im Schlosspark Bahrensdorf. Vgl. Müller, Feuerwehr-Schule Kurmark in Beeskow (Schloß Bahrensdorf), S. 10.

41 Vgl . BLHA Rep. 65 Provinzialfeuerwehrverband 326: Dienstanweisungen 1921–1938, o. Bl

42 Siehe BLHA 3B I Pol 2014: Brandenburgischer Provinzialfeuerwehrverband und Kreisfeuerwehrverbände. Allgemeines 1929–1941, Bl. 29–32.

43 Müller, Kurt: Einweihung der Feuerwehrschule Kurmark, in: Kreis-Kalender für den Kreis BeeskowStorkow, Beeskow 1937, S. 110 f

Landesbranddirektor ernannt wurde.44 Bereits am 15. Dezember 1933 verkündete die preußische Regierung das Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG – Feuerlöschgesetz). Es trat mit Wirkung vom 1. Januar 1934 in Kraft. Hier setzte sich dann die Bezeichnung Feuerlöschpolizei durch – obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab. Vielerorts wurde das Gesetz als ein wesentlicher Schritt zur Vereinheitlichung des Feuerlöschwesens in Preußen begrüßt. Die Feuerwehren wurden allerdings damit in die später einsetzende Kriegsvorbereitung mit einbezogen. Nach dem Gesetz waren die Provinzialfeuerwehrverbände Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Verband hatte seinen Sitz in Berlin und war eine Vereinigung der freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Provinz Brandenburg. Es konnten auch kommunale Verwaltungen und gemeinnützige Körperschaften Mitglieder werden. Hauptziel des Verbandes war die Ausbreitung des freiwilligen Feuerwehrwesens und die Fürsorge für die Einsatzbereitschaft sowie die Ausbildung und technische Ausrüstung der einzelnen Feuerwehren. Organe des Verbandes waren der Geschäftsführende Vorstand, der Gesamtvorstand, der Verbandsausschuss und der Verbandstag. Die Verbandswehren schlossen sich weiterhin zu Kreisverbänden zusammen. Die Freiwilligen Feuerwehren mussten nunmehr als Vereine zum Zweck der Bekämpfung von Feuergefahren beim Amtsgericht geführt werden.45 Bis 1937/38 gab es noch verschiedene Entwicklungen: Zunächst erschien 1935 beispielsweise das Lehrbuch »Die Dreiteilung des Löschangriffs« von Provinzialfeuerwehrführer Walter Schnell aus Celle.46 Hierin wird die Mannschaft in sogenannte Trupps (Angriffs-, Wasser- und Schlauchtrupp) unterteilt, was noch bis heute für den Einsatzablauf in den Feuerwehren bedeutsam ist. Im gleichen Jahr veröffentlichte das Landesamt für Freiwillige Feuerwehren eine Musterdienstvorschrift, die letztendlich eine Umsetzung des Führerprinzips auf dieser Ebene darstellte. Die Vorstandssitzungen wurden nun als Führerratssitzungen

44 Ders., Feuerwehr-Schule Kurmark in Beeskow (Schloß Bahrensdorf), S. 24. Ausführlich Blazek, Matthias: Unter dem Hakenkreuz: Die deutschen Feuerwehren 1933–1945, 2. Aufl., Stuttgart 2017; ebenso Linhardt, Andreas: Feuerwehr im Luftschutz 1926–1945. Die Umstrukturierung des öffentlichen Feuerlöschwesens in Deutschland unter Gesichtspunkten des zivilen Luftschutzes, Braunschweig 2002.

45 Die Feuerwehren wurden dem Ortspolizeiverwalter unterstellt. Eine Wahl der Wehrführer fand nicht mehr statt, die Verbände der Freiwilligen Feuerwehren wurden in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Wehren wurden entsprechend dem Ortspolizeibezirk zum Amtsbezirkswehren zusammengefasst. Siehe dazu Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 9 sowie zum Feuerlöschgesetz ausführlich Landesfeuerwehrverband Brandenburg e. V. Fachausschuss – Traditionspflege (Hrsg.): Tagungsband 2013. Herbsttagung des Fachausschuss Traditionspflege des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg e. V. 19.10.2013 »80 Jahre preußisches Feuerlöschgesetz vom 15.12.1933« (= Beiträge zur Feuerwehrgeschichte, Heft 20), o. O. o. J.

46 Schnell, Walter: Die Dreiteilung des Löschangriffs. Ein Leitfaden für die Ausbildung des Einheitsfeuerwehrmannes und die praktische Führung Freiwilliger Feuerwehren auf der Brandstelle, Celle 1935.

Johannes Gaedicke.

Reichsfeuerwehrschule in Eberswalde, 1937/38.

bezeichnet. Mit Wehrbefehlen sollte der militärische Charakter der Feuerwehren untermauert werden.47

Ein besonderes Ereignis wurde am 23. Juli 1936 das Richtfest für die Reichsfeuerwehrschule in Eberswalde. Sie war die einzige Einrichtung dieser Art im Deutschen Reich. In ihrer Ausgabe vom 1. Oktober 1937 berichtete die Zeitschrift »Die Feuerlösch-Polizei« über den Stand zur Fertigstellung der Reichsfeuerwehrschule. Zu lesen war auch, dass die Einweihung für 1938 vorbereitet wurde. Der erste Lehrgang fand vom 18. bis zum 23. Juli 1938 statt. Mit Kriegsbeginn veränderten sich zunehmend die Lehrpläne der Reichsfeuerwehrschule. Mehr und mehr bestimmte die Thematik »Aufbau und Organisation der Luftschutzorte« den Unterricht. 1941 wurde dieser um die Thematik »Das Feuer als Kriegswaffe« erweitert. Darüber hinaus unterstützte die Reichsfeuerwehrschule die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Eberswalde bei größeren Einsätzen. Ab Februar 1945 begann der Prozess der Stilllegung der Einrichtung. Zunächst sollte sie zur Provinzial-Feuerwehrschule nach Celle verlegt werden, um dort den Lehrbetrieb fortzusetzen. Lehrmaterial und Einrichtungsgegenstände wurden abtransportiert – letztendlich konnte der Schulbetrieb aufgrund der vorrückenden Front nicht mehr aufgenommen werden.48

Das Reichsgesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 bildete den Schlussstein für die seit 1933 von den Nationalsozialisten durchgeführte Einbindung

47 Vgl . Brosinsky/Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 9.

48 Siehe dazu ausführlich Wühle, Eberhard: Die Reichsfeuerwehrschule in Eberswalde, in: Eberswalder Jahrbuch für Heimat-, Kultur- und Naturgeschichte 2009, S. 80–89.

des deutschen Feuerlöschwesens in die Polizei. Berufsfeuerwehren wurden im Deutschen Reich jetzt als Feuerschutzpolizei bezeichnet. Zugleich hatten sich die von den Freiwilligen Feuerwehren gebildeten Vereine und Verbände aufzulösen.49 Der Reichsminister des Innern bestimmte den Zeitpunkt der Auflösung und regelt die Rechtsnachfolge. An die Stelle der Vereine trat eine nach Löscheinheiten gegliederte Hilfspolizeitruppe, deren Organisation der Reichsminister des Inneren bestimmte. Das Reichsfeuerlöschgesetz wurde in der Präambel unter anderem mit der wachsenden Bedeutung des Feuerlöschwesens für den Luftschutz begründet. In einer vom Reich geführten Polizeitruppe, zu der nun auch die Feuerwehren zu zählen waren, wurde dem Führerprinzip eine besondere Bedeutung zugemessen. Die Entscheidungen wurden ausschließlich von den Vorgesetzten (Führern) ohne Mitwirkung der Untergebenen getroffen. Eine besondere Bedeutung für die Diktatur kam der Polizei zu, auch der organisierte Brandschutz wurde als Polizeiaufgabe bezeichnet. Ebenso wurde 1938 mit diesem Gesetz die technische Normierung vereinheitlicht und die bis heute verwendete Storz-Kupplung für Schläuche und Armaturen reichsweit eingeführt. Bis dahin hatten die Feuerwehren der einzelnen Länder unterschiedliche

49 Siehe Brosinsky/ Richter, Zeittafel über die Entwicklung des Feuerwehrwesens im Land Brandenburg, S. 10.

Eine Oberbarnimer Feuerwehrfamilie: Brandmeister Schneider in Eisenspalterei und seine vier Söhne, 1938.

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