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Wertschöpfung neu denken

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FORDERUNG | PRODUKTPOLITIK | CIRCULAR ECONOMY

Wertschöpfung neu denken Forderungen für einen zirkulären Industriestandort für die 21. Legislaturperiode

11. Februar 2025 1. Ausgangslage Der Koalitionsvertrag zur 20. Legislaturperiode enthielt zahlreiche Regelungsvorhaben für die Rahmenbedingungen zur zirkuläre Wertschöpfung, die nicht umgesetzt oder nicht mehr abgeschlossen wurden. Vorarbeiten wurden zum Beispiel für eine Verordnung zur Bestimmung des Endes der Abfalleigenschaft für mineralische Ersatzbaustoffe oder für eine Novelle von § 21 des Verpackungsgesetzes erarbeitet. Zudem konnte die Novelle der Gewerbeabfallverordnung noch in das parlamentarische Verfahren eingebracht und eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verabschiedet werden, zu deren Umsetzung die Einrichtung einer Stakeholder-Plattform sowie die Verwendung von weiteren Haushaltsmitteln zur Förderung der zirkulären Wertschöpfung erforderlich sein wird. Damit das zirkuläre Wirtschaften aber zu einem echten Erfolgsfaktor für den Standort Deutschland werden kann, müssen folgende grundlegende Bedingungen politisch in den Blick genommen werden: –

Die Rahmenbedingungen für den Industriestandort Deutschland inklusive wettbewerbsfähiger Energiekosten, zügiger Genehmigungsverfahren, digitaler Infrastruktur und Fachkräfteausbildung müssen so gestaltet werden, dass Unternehmen auch im globalen Standortwettbewerb in Deutschland produzieren, investieren und innovieren können.

Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, dass zirkuläre Strategien auch als Geschäftsmodelle auf einem freien europäischen Binnenmarkt realisiert werden können. Hierzu bedarf es, je nach Branche, auch der Etablierung grüner Leitmärkte. Dabei müssen vergabeund zuwendungsrechtliche Fragen sowie die Finanzierung zweifelsfrei geklärt werden.

Den angestrebten Produkt- und Materialkreisläufen muss ein kohärenter Rechtsrahmen zur Seite gestellt werden, der zum einen widerspruchsfreie Definitionen und Vorgaben macht und zum anderen die Schnittstellen zwischen Produkt-, Abfall- und Stoffrecht so definiert, dass Kreisläufe ermöglicht und nicht verhindert werden. Entsprechend muss auch eine ressortübergreifende Governance mit zentraler Koordinierung in der Bundesregierung aussehen.

Das europäische Modell einer ganzheitlichen Circular Economy muss im Rahmen der internationalen Handels- und Klimaschutzpolitik sowie Normungs- und Standardisierungsarbeit verankert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

Dr. Claas Oehlmann | BDI-Initiative Circular Economy | T: +49 30 2028-2606 | C.Oehlmann@ice.bdi.eu | www.bdi.eu


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