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Vorschläge zum steuerlichen Bürokratieabbau

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POSITION | STEUERN UND FINANZPOLITIK | STEUERPOLITIK

Vorschläge zum steuerlichen Bürokratieabbau Steuervereinfachung und Digitalisierung zur Stärkung der Wirtschaft

September 2025 Handlungsbedarf aus Sicht der Unternehmenspraxis Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes, bürokratiearmes und digitaltaugliches Steuerrecht, das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt. Gemeinsam mit der unternehmerischen Praxis hat der BDI steuerrechtliche Regelungen identifiziert, die in der betrieblichen Praxis unnötigen Zeit-, Ressourcen- und Bürokratieaufwand erzeugen. Diese Regelungen sollten zeitnah reformiert und modernisiert werden, um – nach dem Investitionssofortprogramm – einen weiteren steuerpolitischen Impuls für Investitionsentscheidungen zugunsten des Standorts Deutschland zu setzen. Die nachfolgenden Vorschläge des BDI berücksichtigen die Haushaltslage und zielen nicht auf aufkommenswirksame Entlastungen, sondern auf einen notwendigen und zielgerichteten Bürokratieabbau. Angesichts des zunehmenden Steuerwettbewerbs ist ein Abbau von Steuerbürokratie ein wesentlicher Standortfaktor in Deutschland, der mit Blick auf die personellen und finanziellen Ressourcen sowohl der Wirtschaft als auch der Finanzverwaltung zugutekommt. Zahlreiche Vorschläge des BDI decken sich zudem mit den Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“, die das Bundesministerium der Finanzen eingesetzt hatte. Zu den Vorschlägen zählen Erleichterungen für Mittelstand und Personenunternehmen (z. B. hinsichtlich der Thesaurierungsregelung), Bürokratieabbau bei der Gewerbesteuer und der Forschungszulage, Verbesserungen für die Stammhäuser deutscher Konzerne (z. B. durch die Einführung einer modernen Gruppenbesteuerung), Vereinfachungen im internationalen Steuerrecht und Verfahrensrecht sowie Prozessverbesserungen und Digitalisierungsfortschritte (z. B. bei Sachzuwendungen, steuerlichen Betriebsprüfungen und durch ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer). Dringend notwendige Vereinfachungen bei der globalen Mindeststeuer adressiert der BDI in einem separaten Positionspapier.

Abteilung Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028 0 | steuerpolitik@bdi.eu | www.bdi.eu


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