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Stellungnahme zum Referentenentwurf ANK 2.0

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Stellungnahme

Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0 Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett) Referentenentwurf/ Regierungsentwurf Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 28.08.2026


Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0

Inhaltsverzeichnis Einleitung ......................................................................................... 3 1. Maßnahmenübergreifende Flächenfolgenabschätzung ........ 4 2. Kein pauschales überragendes öffentliche Interesse für Moorerhalt, Moorschutz und die Wiedervernässung ................... 4 3. Baustoffpotenziale realistisch nutzen ..................................... 6 4. Datenverfügbarkeit und Planungsdaten mit Augenmaß gestalten .......................................................................................... 7 Fazit .................................................................................................. 7 Über den BDI.................................................................................... 9 Impressum ....................................................................................... 9


Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0

Einleitung Mit dem Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme zu stärken und die im Klimaschutzgesetz festgelegten Ziele für den Landnutzungssektor zu erreichen. Hintergrund ist die im Projektionsbericht 2026 ausgewiesene erhebliche Ziellücke im Landnutzungssektor, die insbesondere auf Emissionen aus entwässerten Mooren, den Rückgang der Waldsenkenleistung sowie die Folgen des Klimawandels für natürliche Ökosysteme zurückgeführt wird. Hierzu sieht das ANK 2.0 zusätzliche Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Moorschutz, Waldumbau, Holznutzung, Bodenschutz, Landschaftswasserhaushalt sowie Gewässer- und Auenrenaturierung vor. Gleichzeitig soll das Programm zur Umsetzung weiterer nationaler und europäischer Ziele, insbesondere der EU-Wiederherstellungsverordnung, beitragen. Der BDI unterstützt das Ziel, die Resilienz natürlicher Ökosysteme zu stärken und deren Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität und Klimaanpassung zu verbessern. Seine Umsetzung muss jedoch mit den Anforderungen einer wettbewerbsfähigen Industrie, einer sicheren Rohstoffversorgung, einer erfolgreichen Energiewende sowie dem Ausbau und Erhalt von Infrastruktur in Einklang gebracht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt verbindet der Entwurf umfangreiche Zielpfade und Flächenansprüche mit erheblichen öffentlichen und privaten Finanzierungsbedarfen, ohne die kumulativen Auswirkungen auf Flächenverfügbarkeit, Rohstoffversorgung, Investitionen und industrielle Wertschöpfung abzubilden. Die Maßnahmen des ANK sollten daher ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Zielsetzungen gleichermaßen berücksichtigen, bestehende Zielkonflikte sowie wirtschaftliche Folgenabschätzungen transparent adressieren und die Resilienz heimischer Rohstoffund Wertschöpfungsketten als Voraussetzung für allgemein politische Ziele wie Wohnungsbau, Infrastrukturvorhaben, Energiewende und Transformation benennen. Insgesamt enthält der Entwurf aus Sicht des BDI fachlich sinnvolle Ansätze. Gleichzeitig bestehen aber bei einzelnen Maßnahmen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit, der zunehmenden Konkurrenz zwischen Schutz- und Nutzungsansprüchen sowie der vorgesehenen Privilegierung einzelner Schutzgüter.

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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0

1. Maßnahmenübergreifende Flächenfolgenabschätzung Mehrere Maßnahmen des ANK, insbesondere in den Bereichen Moorschutz, Landschaftswasserhaushalt, Auen- und Gewässerrenaturierung sowie Wiedervernässung (1.a1-4, 2.c1, 5.b1-3), können kumulativ mittelbar erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Flächen für wirtschaftliche Nutzungen haben. Dies betrifft nicht nur die Gewinnung heimischer Rohstoffe, sondern auch Industrie- und Infrastrukturvorhaben, den Ausbau erneuerbarer Energien, den Wohnungsbau sowie weitere für die Transformation und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wichtige Projekte. Der BDI unterstützt die Ziele des Natürlichen Klimaschutzes. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die verfügbaren Flächen in Deutschland bereits heute unterschiedlichen konkurrierenden Nutzungsansprüchen unterliegen. Zusätzliche Flächenbedarfe für Renaturierungs-, Wiedervernässungs- oder Ausgleichsmaßnahmen können bestehende Nutzungskonflikte weiter verschärfen. Daher sollten mögliche Auswirkungen auf die Flächenverfügbarkeit frühzeitig bewertet und in die Ausgestaltung der Maßnahmen einbezogen werden. Zudem sollte anerkannt werden, dass wirtschaftlich genutzte Flächen bereits heute Beiträge zu Biodiversität, Klimaanpassung und Naturschutz leisten können. Natürlicher Klimaschutz sollte nicht ausschließlich über Nutzungsrücknahme betrachtet werden. Auch produktiv genutzte und rohstoffwirtschaftliche Flächen und industrielle Brachflächen können einen eigenständigen Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität und Klimaanpassung leisten. Solche Potenziale sollten im ANK stärker berücksichtigt werden. 2. Kein pauschales überragendes öffentliche Interesse für Moorerhalt, Moorschutz und die Wiedervernässung Besonders kritisch bewertet der BDI die geplante Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für Moorerhalt, Moorschutz und Wiedervernässungsvorhaben im Rahmen der Maßnahme 1.a4. Zwar stellt der Entwurf klar, dass das Prinzip der Freiwilligkeit bei Wiedervernässungsvorhaben sowie bei Vorhaben zum Moorerhalt bzw. Moorschutz unberührt bleiben soll. Die Freiwilligkeit betrifft jedoch in erster Linie die Mitwirkung der Flächeneigentümer. Sie verhindert nicht, dass den Belangen des Moorschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren ein besonderes rechtliches Gewicht verliehen wird und sich dadurch die

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Abwägungssystematik zulasten anderer gewichtiger öffentlicher Interessen verschiebt. Die Wahrung der Freiwilligkeit ersetzt daher keine ausgewogene Berücksichtigung konkurrierender Belange, insbesondere der industriellen Produktion, der Rohstoffsicherung, des Ausbaus von Infrastruktur und Energienetzen, der Versorgungssicherheit sowie der industriellen Transformation. Dies gilt umso mehr, als zahlreiche standortgebundene industrielle Vorhaben aufgrund geologischer, technischer oder infrastruktureller Anforderungen nicht auf alternative Flächen ausweichen können. Zudem fehlt bislang ein belastbarer Nachweis, dass die bestehenden naturschutzrechtlichen Instrumente für einen wirksamen Schutz von Mooren nicht ausreichen. Moorschutzflächen unterliegen bereits heute umfangreichen naturschutz-, wasser- und planungsrechtlichen Schutzmechanismen. Diese Regelwerke ermöglichen eine einzelfallbezogene Berücksichtigung des Moorund Klimaschutzes und sehen zugleich differenzierte Abwägungs-, Ausnahme- und Befreiungsmechanismen vor. Die Erforderlichkeit einer zusätzlichen pauschalen Aufwertung des Moorschutzes gegenüber anderen öffentlichen Interessen wird daher nicht hinreichend begründet. Die vorgesehene Regelung ist zudem im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NatInfG) zu betrachten. Der BDI hat in diesem Zusammenhang bereits darauf hingewiesen, dass pauschale Vorrangregelungen zugunsten bestimmter Natur- und Klimaschutzbelange eine strukturelle Abwägungsasymmetrie zulasten nicht entsprechend privilegierten Vorhaben schaffen können. Das Problem liegt dabei nicht allein in einem zusätzlichen Schutz von Mooren, sondern vor allem in der abstrakten Vorverlagerung ihrer Gewichtung: Noch bevor die konkreten Umstände des Einzelfalls, die Intensität der jeweiligen Betroffenheit und die Bedeutung konkurrierender Vorhaben berücksichtigt werden, erhält der Moorschutz einen gesetzlich hervorgehobenen Stellenwert. Dadurch treten Vorhaben in den Bereichen Rohstoffgewinnung, Industrie, Infrastruktur und Versorgungssicherheit in der Abwägung strukturell zurück, werden erschwert oder faktisch ausgeschlossen. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil auch diese Vorhaben gewichtigen öffentlichen Interessen dienen und vielfach unverzichtbare Voraussetzungen für Versorgungssicherheit, Infrastruktur, Energiewende, Klimaschutz, Resilienz und wirtschaftliche Transformation darstellen. Die pauschale Privilegierung eines einzelnen Belangs kann somit Vorhaben beeinträchtigen, die ihrerseits zur Erreichung zentraler klima-, energie- und industriepolitischer Ziele erforderlich sind.

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Aus Sicht des BDI sollte daher auf die Einführung eines pauschalen überragenden öffentlichen Interesses für Moorerhalt und Moorschutz verzichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass regionalplanerisch gesicherte und zu sichernde industrielle Flächen und Gewinnungsstandorte, Anschlussflächen, Erweiterungsvorhaben sowie erforderliche Betriebs-, Aufbereitungs- und Transportflächen nicht verdrängt oder entwertet werden. Darüber hinaus ist die grundsätzliche Privilegierung natürlicher Infrastruktur im NatInfG kritisch zu überprüfen, da von ihr eine deutlich breitere und rechtlich weiterreichende Vorprägung künftiger Abwägungsentscheidungen ausgehen kann. 3. Baustoffpotenziale realistisch nutzen Der BDI begrüßt grundsätzlich die Förderung nachhaltiger und langlebiger Baustofflösungen. Sie muss jedoch in eine umfassende Strategie für klimafreundliches Bauen eingebettet werden, die den wachsenden Bedarf an Wohnraum, Infrastruktur und Industrieanlagen berücksichtigt. Da künftig insgesamt mehr gebaut werden muss, kommt es darauf an, die Potenziale aller geeigneten Baustoffe und Bauweisen bestmöglich zu nutzen und die jeweiligen Stärken unterschiedlicher Werkstoffe miteinander zu verbinden. Ausgangspunkt einer solchen Strategie muss eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung von Bauprodukten sein. Maßgeblich für ihre Bewertung sollten insbesondere Lebenszyklusbetrachtungen, technische Eignung, Dauerhaftigkeit, Kreislauffähigkeit, regionale Verfügbarkeit und Versorgungssicherheit sein. Holz kann innerhalb dieses Materialmixes einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourceneffizienz leisten, allerdings nicht nur im Bereich Holzbau, sondern in jeder Form der stofflichen Holzverwendung (etwa auch Möbel, Verpackung oder Papier). Zugleich muss das realistische Potenzial des Holzbaus betrachtet werden, denn Holzbau ist in der Praxis nahezu immer hybrider Bau, da Holz regelmäßig mit anderen Materialien wie Beton, Stahl, Glas oder mineralischen Baustoffen kombiniert wird. Auch bei einer stärkeren Nutzung von Holz werden andere Baustoffe daher weiterhin benötigt, etwa aufgrund statischer, technischer, brandschutzbezogener oder wirtschaftlicher Anforderungen. Die Zukunft des Bauens liegt deshalb nicht in der vollständigen Ersetzung einzelner Werkstoffe, sondern in intelligenten hybriden Konstruktionen und einer möglichst effizienten Verwendung aller eingesetzten Materialien.

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Eine stärkere stoffliche Nutzung von Holz setzt im Übrigen voraus, dass geeignete Rohstoffmengen langfristig und verlässlich verfügbar sind. Dafür ist eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung von zentraler Bedeutung. Nur bewirtschaftete Wälder können dauerhaft sowohl die vielfältigen ökologischen Funktionen des Waldes erfüllen als auch den nachwachsenden Rohstoff bereitstellen, der für Holzprodukte und damit den entsprechenden Produktespeicher benötigt wird. Eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung muss deshalb die Stabilität und Anpassungsfähigkeit der Wälder sichern und zugleich eine kontinuierliche Rohstoffversorgung gewährleisten. Durch den Waldumbau hin zu klimaresilienten Mischwäldern entsteht dadurch ein Spannungsfeld: Einerseits soll die stoffliche Holznutzung ausgeweitet werden. Andererseits kann der notwendige Waldumbau dazu führen, dass gerade jene Nadelholzsortimente knapper werden, auf denen Teile des heutigen Holzbaus beruhen. Die politischen Zielsetzungen für Waldumbau, Waldbewirtschaftung, Rohstoffversorgung und klimafreundliches Bauen müssen daher wie bei allen Rohstoffverfügbarkeits- und Verwertungsbetrachtungen enger miteinander verzahnt werden.

4. Datenverfügbarkeit und Planungsdaten mit Augenmaß gestalten Der BDI sieht die geplante Zusammenführung relevanter Daten aus Planungs- und Genehmigungsverfahren grundsätzlich als Möglichkeit, Monitoring und Verfahrenseffizienz zu verbessern. Gleichzeitig müssen Datenschutz, Eigentumsrechte, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, sowie sensiblen Standort- und Lagerstättendaten ausdrücklich geschützt werden. Die Nutzung und Zusammenführung von Daten sollten transparent, verhältnismäßig, begründet und zweckgebunden erfolgen; die pauschale Weitergabe an Dritte ist abzulehnen. Zusätzliche bürokratische Belastungen für Unternehmen und Vorhabenträger durch neue Erhebungs- und Übermittlungspflichten sollten vermieden werden. Fazit Der BDI unterstützt das Ziel des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, die Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme zu stärken und die Resilienz von Wäldern, Mooren und Gewässern zu erhöhen. Voraussetzung

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für eine erfolgreiche Umsetzung ist jedoch, dass Natürlicher Klimaschutz mit den Erfordernissen von Rohstoffversorgung, industrieller Wertschöpfung, Energiewende und Infrastrukturentwicklung in Einklang gebracht wird. Der Entwurf sollte daher bestehende Zielkonflikte stärker berücksichtigen und ausgewogener ausgestaltet werden. Der BDI setzt sich daher insbesondere für die folgenden Punkte ein: ▪

keine Einführung eines pauschalen überragenden öffentlichen Interesses für Moorerhalt, Moorschutz und Wiedervernässung, da dies die Abwägungssystematik in Planungs- und Genehmigungsverfahren zulasten anderer wichtiger öffentlicher Interessen verschieben würde

▪

Flächenverfügbarkeit und Nutzungskonflikte ausgewogen berücksichtigen: Die Auswirkungen der Maßnahmen des ANK auf die Flächenverfügbarkeit für Naturschutz und industrielle Belange sollten frühzeitig bewertet werden. Flächenkonkurrenzen sind zu minimieren und unterschiedliche öffentliche Interessen gleichrangig zu berücksichtigen. Die Auswahl, Priorisierung und Ausgestaltung von Maßnahmen des ANK sollte auf einer transparenten und standortbezogenen Abwägung beruhen. Zudem sollten die Beiträge wirtschaftlich genutzter Flächen zu Biodiversität, Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz stärker anerkannt werden. Bei der Bewertung zusätzlicher Flächenansprüche sollte die kumulative Wirkung verschiedener europäischer und nationaler Instrumente berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere das Zusammenwirken von Wiederherstellungsverordnung, Natürlichem Klimaschutz, Natura-2000-Anforderungen, Wasserrecht und weiteren naturschutzrechtlichen Vorgaben.

▪

eine realistische Baustoffpolitik, die alle Baustoffe anhand von Lebenszyklusbetrachtungen, technischer Eignung, Dauerhaftigkeit, Kreislauffähigkeit und Versorgungssicherheit bewertet und realistisch berücksichtigt, dass Holz eine begrenzte Ressource ist und der notwendige Waldumbau die Verfügbarkeit wichtiger Holzsortimente künftig einschränken kann

▪

ein verhältnismäßiger und rechtssicherer Umgang mit Planungsund Genehmigungsdaten, der Bürokratie vermeidet und betriebliche Interessen angemessen schützt.

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Über den BDI Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Lobbyregisternummer: R000534

Ansprechpartnerin Christina Amelsberg Referentin Energie, Mobilität, Umwelt T: +49 30 2028 1701 c.amelsberg@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 2357

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