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Revision des New Legislative Framework (NLF)

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POSITION | TECHNIKPOLITIK | NORMUNG

Revision des New Legislative Framework (NLF) Öffentliche Konsultation

26. Januar 2026 Zusammenfassung Das System des New Legislative Framework (NLF) gehört zu den erfolgreichsten und einflussreichsten Rechtsvorschriften der EU. Denn es bildet das Fundament des europäischen Binnenmarktes und hat dazu beigetragen, einen fragmentierten Markt der Nationalstaaten zu einem gemeinsamen europäischen Markt zusammenzufügen, in dem Waren über Staatsgrenzen hinweg zirkulieren können. Das System ist Grundvoraussetzung für eine starke und wettbewerbsfähige Industrie. Daher befürworten wir eine zielgerichtete Anpassung des NLF an aktuelle und zukünftige Herausforderungen. Folgende Schwerpunkte sind für uns entscheidend: ▪ Die Überarbeitung der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 muss eng mit der des NLF abgestimmt werden, um ein kohärentes Regelwerk sicherzustellen. Dabei müssen harmonisierte europäische Normen weiterhin das Instrument für die Vermutung der Konformität im Rahmen von EURechtsvorschriften bleiben, vorrangig auf internationalen Normen basieren und der gesamte Prozess bis zur Bereitstellung beschleunigt und optimiert werden. ▪ Die Harmonisierung von Definitionen und Begriffen muss konsequent umgesetzt werden, um Rechtssicherheit und Kohärenz im EU-Rechtsrahmen zu gewährleisten. Dabei sollten die Musterbestimmungen des Beschlusses 768/2008/EG ohne Änderungen angewendet und Abweichungen künftig nur mit einer Begründung in den Erwägungsgründen zugelassen werden. ▪ Bei der Überarbeitung der Konformitätsbewertungsverfahren muss der bestehende Modulsatz des NLF unverändert beibehalten und die Wahlfreiheit für Modul A deutlich ausgeweitet werden, um unnötige regulatorische Belastungen zu vermeiden. Zudem fordern wir eine Abkehr vom Trend zur verpflichtenden Drittzertifizierung hin zu einer risikoorientierten Ausgestaltung der Konformitätsbewertungsmodule, um den effizienten Einsatz von Fachkräften zu ermöglichen und die Marktüberwachung zu stärken. ▪ Akkreditierung und Konformitätsbewertung müssen europaweit weiter harmonisiert werden, wobei das bestehende Wettbewerbsverbot zwischen nationalen Akkreditierungsstellen zwingend beibehalten werden muss, um Qualität, Transparenz und internationale Anschlussfähigkeit weiterhin zu

Helena Weizel | Abteilung Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1589 | h.weizel@bdi.eu | www.bdi.eu


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