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Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

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STELLUNGNAHME

Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

17. Oktober 2025

Aussetzen statt Anpassen: Chance für echte Entlastung nutzen Der BDI unterstützt die Zielsetzung der Bundesregierung, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten zu verhindern und hohe Standards einzuhalten. Für die deutsche Industrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Lieferketten und die Achtung von Menschenrechten selbstverständlich. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung verpasst die Chance zu echter Entlastung. Die vorgeschlagenen Änderungen schwächen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) lediglich in Teilbereichen ab. Ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau wird nicht erreicht, denn die Kernvorgaben des Gesetzes gelten nach der Legalitätspflicht fort: Rechtstreue Unternehmen müssen sich an alle Sorgfaltspflichten des Gesetzes halten – auch, wenn die Nichteinhaltung in großen Teilen nicht sanktioniert wird und keine Berichte einzureichen sind. Um kurzfristig ein Level Playing Field auf dem europäischen Binnenmarkt herzustellen und echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, fordert der BDI eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen. Es wäre angebracht, zunächst die finalen inhaltlichen Änderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) abzuwarten und das LkSG anschließend – unter Ausschöpfung der durch die „Stop-the-clock-Richtlinie“ (2025/794) verlängerten Umsetzungs- und Anwendungsfristen – weiterzuentwickeln. Sollte das LkSG wider Erwarten nicht ausgesetzt werden, fordern wir den Gesetzgeber auf, folgende operative Herausforderungen anzugehen.


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Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu