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Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

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STELLUNGNAHME

Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

2. September 2025 Vorabbemerkung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 29.08.2025 um 11:30 Uhr einen nicht im Ressortkreis abgestimmten Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) versendet und für die Verbändeanhörung eine Frist von weniger als einem Tag gesetzt. Die Änderungen zielen darauf ab, die Verhängung von Bußgeldern restriktiver zu gestalten und die Abschaffung der LkSG-Berichtspflicht umzusetzen. Die vom BMAS gesetzte Rückmeldefrist von wenigen Stunden steht im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag (Z. 1865 ff. „Gute Gesetzgebung“) verankerten Grundsätzen, wonach bei Gesetzgebungsverfahren in der Regel eine vierwöchige Frist zur Stellungnahme vorgesehen ist. Wir kritisieren die kurze Frist von wenigen Stunden sehr deutlich, denn sie bietet keine Möglichkeit für eine inhaltliche Auseinandersetzung und Abstimmung mit unseren Mitgliedern. Die Frist liegt zudem innerhalb der Ferien in einigen Bundesländern, so u. a. in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg. Das Vorgehen hinterlässt erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Verbändeanhörung. Wir haben es uns daher vorbehalten, unsere Anmerkungen zum Gesetzesentwurf nachträglich beim BMAS einzureichen.


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