
Stellungnahme
Rahmenfestlegung der Allgemeinen
Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
- Kostenwälzung
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: 17 04 2026

Stellungnahme | BNetzA-Orientierungspunkte – Kostenwälzung
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung..........................................................................3 Einleitung.........................................................................................4
1. Allgemein...................................................................................5
2. Entkopplung der Kostenwälzung von der Struktur der regulärenNetzentgelte....................................................................5
3. Festlegung des Schlüsselungsprinzips auf den netzbezogenenLetztverbrauch......................................................6
4. WirkungdervorgeschlagenenKostenwälzungssystematik.7
5. AbschaffungderabrechnungsrelevantenUmspannebenen 9 ÜberdenBDI..................................................................................10 Impressum.....................................................................................10

Stellungnahme | BNetzA-Orientierungspunkte – Kostenwälzung
Zusammenfassung
Der BDI begrüßt grundsätzlich, dass die BNetzA die bisherige Kostenwälzung im Rahmen von AgNes reformieren will, da das bestehende System die tatsächliche Kostenverursachung nicht sachgerecht abbildet und damit keine faire Verteilung der Kosten vorgelagerter Netzebenen gewährleistet.
Die von der BNetzA vorgeschlagene Entkopplung der Kostenwälzung von der Struktur der regulären Netzentgelte sowie die Orientierung am netzbezogenen Letztverbrauch erscheinen dem BDI grundsätzlich nachvollziehbar. Beides kann zu einer planbareren und transparenteren Kostenallokation beitragen. Zudem spricht sich der BDIfür eine jährliche Aktualisierung der Verteilungsschlüssel aus, um veränderte Netz- und Verbrauchsstrukturen sachgerecht abzubilden.
Eine kostenreflexivere Systematik kann jedoch nur erreicht werden, wenn sichergestellt wird, dass Mehrbelastungen ausschließlich in solchen Netzen entstehen, die durch Rückspeisungen tatsächlich Kostensteigerungen in vorgelagerten Netzebenen verursachen. Zwar wäre eine stärkere Kostenbeteiligung solcher Ebenen sachgerecht, in denen durch dezentrale Erzeugung höhere Anforderungen an vorgelagerte Netze entstehen. Der vorliegende Vorschlag differenziert jedoch nicht ausreichend zwischen netzdienlicher und netzbelastenderdezentralerErzeugung. AusSicht des BDIist daher entscheidend, dass eine neue Kostenwälzungssystematik die netzentlastende Wirkung steuerbarer dezentraler Erzeugung angemessen berücksichtigt und klar von netzbelastenden Rückspeisungen abgrenzt. Industriekunden in Mittelund Niederspannung dürfen nicht zusätzlich indirekt belastet werden. Dies gilt auch für die Bahnstromversorgung; auch hier darf eine neue Wälzung nicht zu unangemessenen neuen Belastungen für Eisenbahnen führen.
Kritisch sieht der BDI die vorgeschlagene Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen, da dies für dort angeschlossene Netznutzer nicht zu rechtfertigende Nachteile mit sich bringen und dem Prinzip der Kostenreflexivität widersprechen würde. Der BDI spricht sich daher für die Beibehaltung der heutigen Systematik mit separaten Netz- und Umspannebenen aus.
Mit Vorlage des letzten Einzelthemas des AgNes-Prozesses ist es nun umso dringlicher, quantifizierte Kostenabschätzungen und Kosten-Nutzen-Analysen vorzulegen, dieklar aufzeigen, wiedieeinzelnenReformaspekteineinandergreifen und welche Gesamtwirkungen hieraus für unterschiedliche Netznutzer resultieren.
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Stellungnahme | BNetzA-Orientierungspunkte – Kostenwälzung
Einleitung
Am 5. März 2026 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Orientierungspunkten zur Kostenwälzung als letztes Unterthema zur Diskussion im Rahmen des AgNes-Prozesses. Der BDI bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zur vorgeschlagenen Kostenwälzungssystematik sowie den Workshop, der hierzu am 10.03.2026 in Bonn stattgefunden hat. Im Folgenden wird auf die Eckpunkte der Orientierungspunkte aus Sicht des BDI eingegangen. Der BDI behält sich vor, weitere Punkte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Diskussion zu AgNes und einer Gesamtschau der Vorschläge zur künftigen Systematik zu kommentieren.
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1. Allgemein
Ähnlich wie die BNetzA, erkennt auch der BDI die Notwendigkeit eines neuen Systems der Kostenwälzung zwischen den Netzebenen. Die aktuelle Funktionsweise der Kostenwälzung ist weder kostenreflexiv noch stellt sie eine aus Gesamtsicht faire Beteiligung an den Kosten vorgelagerter Netzebenen sicher. Tarifanomalien werden hierdurch ermöglicht und auch die Anschlusswahl ggbfs. falsch angereizt. Insofern begrüßt der BDI, dass auch die Kostenwälzung im Rahmen des AgNes-Prozesses überarbeitet werden soll.
Für die Ausgestaltung der neuen Kostenwälzungssystematik ist eine transparente Datenbasis unumgänglich. Wie in den vorherigen BDI-Stellungnahmen zum AgNes-Prozess plädiert der BDI auch beim Thema Kostenwälzung für eine umfassende Quantifizierung, die eine Abschätzung der konkreten Auswirkungen auf einzelne Netznutzer ermöglicht. Die bislang überwiegend qualitative Betrachtung bleibt dabei unzureichend, solange konkrete Zahlen, Daten und Fakten – insbesondere zu den tatsächlichen Mehr- bzw. Minderbelastungen einzelner Netznutzer – fehlen Eine qualifizierte Bewertung der AgNes-Einzelthemen ohne eine Kostenabschätzung, die das Zusammenspiel der verschiedenen von der BNetzA anvisierten Änderungen berücksichtigt, ist nicht möglich, sondern würde auf rein qualitativen und theoretischen Annahmen beruhen. Aktualisierte Berechnungen zu den Wirkungen der vorgeschlagenen Kostenwälzung sind zudem unumgänglich, da von einer deutlichen Erhöhung der Wälzungskosten aus dem Übertragungsnetz seit 2021 auszugehen ist.
2. Entkopplung der Kostenwälzung von der Struktur der regulärenNetzentgelte
Die BNetzA stellt verschiedene Änderungsoptionen der Kostenwälzungssystematik zur Diskussion, wobei sie sich für die Entkopplung der Kostenwälzung von der Struktur der regulären Netzentgelte ausspricht. Eine bidirektionale Kostenwälzung hält auch der BDI für unsachgemäß, da die Kosten des Netzausbaus vorrangig durch das Vorhalten von Transportkapazität entstehen, nicht durch den Stromfluss per se. Eine top-down Kostenwälzung erscheintinsofernsinnvoll,alsdasshierdurchdieKostendesStromnetzessachgerecht verteilt werden können. Der BDI spricht sich zudem im Rahmen des AgNes-Prozesses fortlaufend dafür aus, die Komplexität der neuen Netzentgeltsystematik so gering wie möglich zu halten; eine bidirektionale Kostenwälzung würde diesem Ziel entgegenlaufen.
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Eine kapazitätsbasierte Netzentgeltstruktur auch für die Kostenwälzung erscheint im Sinne einer kohärenten Ausgestaltung zunächst nachvollziehbar. Das Risiko sachlich unbegründeter Umverteilungen zwischen den Ebenen aufgrund der damit geforderten Kapazitätsbestellung müsste allerdings eingehend geprüft werden. Der Grundgedanke ist, dass das Nutzungsverhalten vonNetzbetreibernvondemderLetztverbraucherabhängtunddaherAnreize fürdas Netznutzungsverhaltenins Leere laufen könnten Trotzderprinzipiellen Offenheit für eine kapazitätsbasierte Kostenwälzung hält der BDI demnach einen Gleichlauf von Kostenwälzung und Entgeltstruktur, wie auch die BNetzA, für nicht zwingend notwendig.
3. Festlegung des Schlüsselungsprinzips auf den netzbezogenenLetztverbrauch
Die Wahl des netzbezogenen Letztverbrauchs als präferiertes Schlüsselungsprinzip einer entkoppelten Kostenwälzung hält der BDI aufgrund der damit ermöglichten ausgewogenen Kostenallokation für prinzipiell nachvollziehbar. Auf Ebenen mit viel dezentraler Erzeugung, in denen Rückspeisungen in vorgelagerte Netze erfolgen, wäre dann eine faire Beteiligung an den VorhaltekostenvonTransportkapazitätenaufhöherenEbenenmöglich,wasderBDI als sachgemäß erachtet Auch würde eine hohe Stabilität der Kostenallokation ermöglicht, was im Sinne der Planbarkeit und Transparenz begrüßenswert ist. Der BDI unterstreicht, dass hierbei nicht einzelne Letztverbraucher bepreist, sondern Netzkosten auf nachgelagerte Netzebenen und deren Kunden verteilt werden. Wie im nächsten Abschnitt ausgeführt, muss allerdings sichergestellt werden, dass es in nachgelagerten Netzen ohne Rückspeisung in vorgelagerte Ebenen zu keinen Kostensteigerungen kommt. Dies würde die reale Kostenverursachung nachgelagerter Netze nicht adäquat widerspiegeln, die aufgrund regelbarer Erzeugung keine zusätzlichen Kosten in höheren Ebenen verursachen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass durch die intendierte Glättung von Tarifanomalien netzdienliche Standortanreize abgeschwächt werden können, insbesondere für die Ansiedlung flexibel einsetzbarer Verbraucher in erzeugungsdominierten Verteilnetzen. Diese Anreize müssen auch in einer neuen Logik der Kostenwälzung Bestand haben.
Um die realen Kosten bestmöglich abzubilden, plädiert der BDIfür eine jährliche Aktualisierung der Verteilungsschlüssel. Nur so kann sich ein Verteilungsschlüssel den sich ändernden Rahmenbedingungen, z.B. durch Betriebsstilllegungen oder Neuansiedlungen, annähern.
4. WirkungdervorgeschlagenenKostenwälzungssystematik
Durch die vorgeschlagene Kostenwälzungssystematik nach netzbezogenem Letztverbrauch würden untere Netzebenen tendenziell mehrbelastet, während sich für die Hochspannungsebene eine deutliche Entlastung ergäbe. Die BNetzA merkt hierbei allerdings an, dass die Mehrbelastungen in der Mittelund Niederspannungsebene prozentual geringer ausfielen als die Entlastungen in der Hochspannungsebene.
Aus Industrie-Sicht ist diese Verschiebung der Kostenbeteiligung zwischen den Netzebenen differenziert zu betrachten. Der BDI stimmt zu, dass Mehrbelastungen in Ebenen, die besonders vom EE-Mehrkostenausgleich profitieren, gerechtfertigt sind. Der EE-Mehrkostenausgleich entschärft nämlich nicht die Problematik der unterproportionalen Kostenbeteiligung von VerteilnetzbetreibernmiteinemhohenAnteildezentralerErzeugung. DieKosten vorgelagerter Netze entstehen zu einem großen Teil in den unteren Ebenen, was sich auch in der Kostenallokation durch die Kostenwälzung widerspiegeln sollte
Zugleich weist der BDI darauf hin, dass eine fehlende Differenzierung zwischen netzdienlicher und netzbelastender dezentraler Erzeugung nicht sachgerecht wäre und zu einer eingeschränkten Kostenreflexivität führen würde Hierbei ist anzumerken, dass industrielle Netze, anders als öffentliche Verteilnetze, von KWK-Anlagen geprägt sind, deren Betrieb sich am Lastbedarf des angeschlossenen Netznutzers orientiert. Im Gegensatz zu öffentlichen Verteilnetzen treten aus diesem Grund in industriellen Netzen keine Tarifanomalien auf Von höheren gewälzten Netzkosten wären allerdings gerade auch industrielle Netze mit dezentralen Erzeugungsanlagen und integrierte Industriekunden (Kundenanlagen) in kommunalen Netzen mit einem hohen Anteil dezentraler Erzeugung potenziell betroffen. Der BDI sieht es daher als dringendnotwendig an, Industrienetzemitdezentralerund steuerbarerErzeugung klar abzugrenzen von Verteilnetzen, die durch Rückspeisungen die Netzkosten erhöhen. Nur wenn sichergestellt werden kann, dass es in Industrienetzen mit regelbaren Erzeugungsanlagen zu keinen Kostensteigerungen kommt, kann die vorgeschlagene Kostenwälzungssystematik als kostenreflexiv gelten
Zudem darf aus BDI-Sicht eine neue Netzkostenwälzung nicht zu Fremdkosten im Bahnstromsystem führen. Eine neue Netzkostenwälzung auf Basis der netzbezogenen Letztverbrauchermenge wäre ohne eine Berücksichtigung der direkten Bahnstromerzeugung und der Rückspeisung von Bremsenergie der
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Eisenbahnen nicht angemessen. Die 16,7 Hz Bahnstromversorgung weist einen sehr hohen Anteil von direkter Stromerzeugung aus zunehmend erneuerbaren Energiequellen auf. Damit wird ein sehr hoher Anteil des Letztverbrauchs von elektrischen Eisenbahnen nicht über Bezüge aus den vorgelagerten öffentlichen 50 Hz-Stromnetzen gedeckt. Auch werden wesentliche Systemdienstleistungen im Bahnstromsystem ohne Beteiligung der vorgelagerten 50 Hz-Netzbetreiber erbracht. Eine Einspeisung aus dem Bahnstromsystem „nach oben“ in die vorgelagerten 50 Hz-Netzgebiete findet weder aktuell noch zukünftig statt. Aus diesen Gründen wäre eine deutlich steigende Belastung des klimafreundlichen Eisenbahnverkehrs durch eine neue Netzkostenwälzung nicht angemessen. Eine Kostenwälzung auf der Basis des Letztverbrauchs von Eisenbahnen würde die Verkehre auf der Schiene unangemessen mit fremden Kosten belasten und eine Verkehrsverlagerung auf die Schiene konterkarieren.
Die BNetzA sollte deshalb eine Lösung dafür finden, wie im Rahmen der Kostenwälzung eine netzentlastende Wirkung lastnaher dezentraler Erzeugung angemessen berücksichtigt werden und von einer netzbelastenden Wirkung abgegrenzt werden kann. In komplexen Standortstrukturen mit Erzeugung am Standort, industriellen Netzen oder Kundenanlagen muss zwingend auf den saldierten Lastgang abgestellt werden.
In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass Mehrbelastungen ausschließlich in solchen Netzen bewirkt werden, die tatsächlich (durch Rückspeisungen) zu Kostensteigerungen in vorgelagerten Netzebenen beitragen.
Zudem gibt der BDI zu bedenken, dass gerade an nachgelagerten Ebenen viele Industriekunden angeschlossen sind, die in der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage nicht indirekt durch eine neue Kostenwälzungssystematik zusätzlich belastet werden dürfen Die BNetzA betont, dass die Mehrbelastungen in den unteren Verteilnetzebenen „aufgrund der dort größeren Letztverbraucherkollektive prozentual erheblich geringer ausfallen als die Entlastungen in der Hochspannungsebene.“ Der BDI unterstreicht an dieser Stelle, dass Industriekunden in der Mittelspannung, die nicht von individuellen Netzentgelten nach § 19 StromNEV profitieren, nicht mit zusätzlichen Kostensteigerungen belastet werden dürfen.
5. Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen
Der BDI steht einer potenziellen Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen, wie von der BNetzA vorgeschlagen, kritisch gegenüber. Dies hätte neben eigentumsrechtlichen Fragen auch nicht zu rechtfertigende Nachteile für an Umspannebenen angeschlossene Netznutzer zur Folge, die aktuell Netzentgelte für singulär genutzte Betriebsmittel entrichten. Würden Umspannebenen mit der nachgelagerten Netzebene zusammengelegt, müssten Kunden weitverzweigte Leitungsinfrastruktur mitfinanzieren, die sie nicht selbst nutzen. Dies widerspräche dem Grundprinzip der Kostenreflexivität. Auch würde dies dem Investitions- und Vertrauensschutz schaden, da viele Unternehmen in der Vergangenheit auf Grundlage der bestehenden Netzebenen-Systematik in Netzanbindungen, Standorte und Produktionsanlagen investiert haben. Insofern spricht sich der BDI für die Beibehaltung der heutigen Systematik mit separaten Netz- und Umspannebenen aus.
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ÜberdenBDI
Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Underbietet InformationenundwirtschaftspolitischeBeratung füralle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.
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