
Stellungnahme
Rahmenfestlegung der Allgemeinen
Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
- Dynamische Netzentgeltkomponente
Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett)
Referentenentwurf/ Regierungsentwurf
Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Stand: 27.02.2026

Stellungnahme | BNetzA-Orientierungspunkte – Dynamische Netzentgeltkomponente
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung..........................................................................3
Einleitung.........................................................................................5
1. Zielsetzung: Anreize für Netznutzungsverhalten...................6
2. Notwendige Quantifizierung und Kosten-Nutzen-Analyse....6
3. Grundcharakteristika dynamischer Netzentgelte...................7
4. Verteilungseffekte.....................................................................8
5. Differenzierung nach und Weitergabe über Netzebenen.......8
6. Freiwilligkeit..............................................................................9
Über den BDI..................................................................................11
Impressum.....................................................................................11
Stellungnahme | BNetzA-Orientierungspunkte – Dynamische Netzentgeltkomponente

Zusammenfassung
DerBDIhatinseinerStellungnahmezuAgNesdieKriterienPlan-undHandhabbarkeit, die Beachtung des Verursacherprinzips und der Kosteneffizienz sowie das Prinzip der Freiwilligkeit als maßgeblich für die Entwicklung der neuen Netzentgeltsystematik beschrieben. Der Ausgestaltungsvorschlag für die dynamischen Netzentgelte wird diesen Kriterien bisher nur teilweise gerecht.
Die BNetzA legt einerseits viel Wert auf ein stimmiges Verrechnungssystem hinsichtlich Verursacherprinzip und Kosteneffizienz. Mit Blick auf die Planund Handhabbarkeit spricht sie die absehbaren Probleme ebenfalls an. Trotzdem ergeben sich aus Sicht des BDI durch die vorgeschlagene Systematik Komplexitäten, die für industrielle Verbraucher kaum händelbar sind. Besondersaufdem Expertenworkshopwurdeklar, dass dynamischeNetzentgelte hochkomplex und in der Praxis kaum umsetzbar sind, und den Strommarkt verzerren würden. Hier sollte unbedingt genauer zwischen den durch dynamische Netzentgelte bisher nicht belegten erzielbaren Kosteneinsparungen und dem damit verbundenen Bürokratieaufbau abgewogen werden
Die grundsätzliche Zielsetzung der BNetzA, durch geeignete Instrumente ein netzdienliches Verhalten anzureizen und damit die Kosten des Netzausbaus und des Engpassmanagements zu dämpfen, teilt der BDI. Letztlich stellt sich aber die Frage, ob nicht ein Mix aus anderen Instrumenten wie z.B. eine Ergänzung des kostenbasierten Redispatch durch marktbasierten Redispatch, regional differenzierte Baukostenzuschüsse und gezielter Netzausbau den dynamischen Netzentgelten überlegen ist. Ein marktbasierter Redispatch hätte zudem für Verbraucher den Vorteil der Freiwilligkeit in der Teilnahme. Ergänzend wären zudem zeitvariabel-statische Netzentgelte für Verbraucher denkbar, womit die meisten Akteure deutlich besser umgehen könnten, und die künftig in noch viel stärkerem Maße PV-geprägte Engpasssituation angemessen abbilden können.
Die grundsätzliche Geltung der dynamischen Entgelte für alle Netznutzer, allerdings mit regional und zeitlich gestaffelter Einführung je nach Handhabbarkeit für einzelne Gruppen, sieht der BDI mit Blick auf die Prinzipien der Verursachergerechtigkeit, der Freiwilligkeit und der Planbarkeit skeptisch.
Der BDI erinnert in diesem Bezug aber auch an die ursprüngliche Motivation für die Etablierung dynamischer Netzentgelte: Die Begrenzung bzw. Senkung der Netzkosten sollte bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen. Eine Entgeltkomponente, die Anreize zu einem flexiblen

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Abnahmeverhalten setzt, bleibt daher sinnvoll. Diese kann in einem Testbetrieb auf Praxistauglichkeit überprüft werden.
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Einleitung
Die Bundesnetzagentur hat am 17.12.2025 ihr Diskussionspapier „Dynamische Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA“ veröffentlicht. Darin skizziert sie ihre Ansätze für die Gestaltung der Anreizkomponente in der zukünftigen Netzentgelt-Systematik. Der BDI bedankt sich für die Möglichkeit der Konsultation und nimmt im Folgenden Stellung zu den Grundgedanken des Papiers. Ebenso bedanken wir uns für die Teilnahmemöglichkeit am Expertenworkshop der BNetzA zu dynamischen Netzentgelten am 14.01.2025 in Bonn. Die Eindrücke, die dort entstanden sind, flossen ebenso in diese Stellungnahme ein. Der BDI behält sich vor, weitere Punkte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Diskussion zu AgNes und einer Gesamtschau der Vorschläge zur künftigen Systematik zu kommentieren.
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1. Zielsetzung: Anreize für Netznutzungsverhalten
DerBDIunterstützt bei derAnreizfunktiondas vonderBNetzAausgegebene Ziel einer möglichst treffgenauen Einbeziehung der Netzkostenwirkung durch die Netznutzer bei ihren Investitions- und/oder Nutzungsentscheidungen. Neben dem Fokus der Netzentgelte auf der technischen und finanziellen Optimierung des Netzes sollte gerade die Anreizfunktion einen kosteneffizienten Netzausbau und -betrieb unterstützen. Die Herleitung des dynamischen Arbeitspreises anhand einer Grenzkostenbetrachtung, also der „tatsächlichen Kostenwirkungen einer Einsatzentscheidung“ entspricht theoretisch diesem Ansatz, erscheint aber praktisch angesichts der notwendigen regionalen Differenzierung und der Prognostizierung eines Marktergebnisses vor dessen Eintreten kaum umsetzbar.
Auch eine klare Abgrenzung der Instrumente und die Vermeidung von Doppelfunktionenwirdbefürwortet,genausodieOrientierunganrealistischerschließbaren und nennenswerten Flexibilitätspotenzialen. Die BNetzA zeigt in dieser Hinsicht gerade mit folgender Aussage eine sensible Herangehensweise ohne Vorfestlegungen bei der Konstruktion des dynamischen Netzentgeltes: „Falls nämlich zu befürchten wäre, dass Anreize wirkungslos oder sogar kontraproduktiv wären, sollte auf die Anreizsetzung verzichtet werden. Zudem ist anzustreben, dass die Ziele mit vertretbarem Umsetzungsaufwand und vermittelbaren Umverteilungswirkungen erreicht werden können.“ Der BDI begrüßt diese pragmatische Sicht auf das Instrument, fordert aber auch die notwendige Konsequenz bei der Einhaltung dieses Grundsatzes
2. Notwendige Quantifizierung und Kosten-Nutzen-Analyse
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die sich abzeichnende hohe Komplexität und den unklaren Effekt dynamischer Netzentgelte hin. Wie der Expertenworkshop gezeigt hat, hat sich bei Betroffenen kein klares Stimmungsbild zum Mehrwert des Instruments gezeigt. Befunde der Übertragungsnetzbetreiber deuten auf eine nur sehr geringe Wirkung bei kurzfristigen Engpässen hin. Im Workshop zu den Speicherentgelten am 30.1.2026 wurde sogar deutlich die Befürchtung geäußert, dass es zu kontraproduktiven Effekten kommen könnte, d.h. einem Anstieg der Redispatchkosten. Die Bewertung wird wesentlich dadurch erschwert, dass es bisher keine Quantifizierung von Modellen gibt, die eine Kosten-Nutzen-Analyse erlauben Bisher findet noch eine rein qualitative Diskussion des Konzepts statt. Vor einer Einführung sollten jedoch zunächst Kosten und Nutzen der Einführung sowie Alternativen evaluiert werden. Nur, wenn der volkswirtschaftliche und

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netzdienlicheNutzen im VergleichzuUmsetzungs-undBürokratiekostenfür das gesamte Stromsystem positiv ist, sollte eine Einführung in Erwägung gezogen werden.
3. Grundcharakteristika dynamischer Netzentgelte
Aus industrieller Abnehmersicht hängt die Sinnhaftigkeit dynamischer Netzentgelte von den Faktoren Digitalisierung, Planbarkeit und Verbrauchsverhalten ab. Für ein Industrieunternehmen, das auf gleichbleibenden Strombezug angewiesen ist, bringen dagegen alle dynamischen Ausgestaltungsvarianten Nachteile. Die Kalkulierbarkeit von Netzkosten kann erheblich erschwert werden. Für diese Abnehmer ist ein konstantes, planbares Netzentgelt weiterhin ideal. Es muss zudem verhindert werden, dass bestimmte Netznutzer aufgrund ihrer geographischen Verortung im Netz dauerhaft und unverschuldet belastet werden. Die Industrie ist hiervon potenziell besonders häufig betroffen.
In diesem Zusammenhang ist eine evolutionäre Entwicklung sowie Implementierung von statischen zu sinnvolle Anreize setzenden Netzentgelten denkbar. Voraussetzung dafür wäre ein klar nachgewiesener Mehrwert entsprechender Anpassungen. Diese können je nach Digitalisierungsgrad und Kundeninteresseoptimiertwerden.AuchhierfürzeigtsichdieBNetzAoffen, indem sie schreibt: „Die Methodik sollte zudem auch nach ihrer erstmaligen Entwicklung und Erprobung kontinuierlich auf ihre Wirkungen hin beobachtet und nach Bedarf weiterentwickelt werden.“
Eine problembezogene Erhebung dynamischer Netzentgelte, also „wo und wenn Netzengpässe bereits vorhanden oder für die nahe Zukunft absehbar sind“, teilt der BDI, genauso wie die Logik symmetrisch-vorzeichengerechter Netzentgelte. Akteure, die Netzkosten verursachen, beteiligen sich über die Anreizkomponente an den Netzkosten; solche, die systemdienlich fahren und dabei Kosten einsparen, erwirtschaften positive Erträge. Im Idealfall entsteht so ein Geschäftsmodell für systemdienliches Verhalten Grundsätzlich sollte die Anreizfunktion jedoch dazu führen, dass netzbelastendes Verhalten gänzlich unterlassen wird, wodurch zusätzliche Netzkosten erst gar nicht entstehen.
Der BDI weist hierbei allerdings auf ein potenzielles Kostenrisiko für klassische Verbraucher vor und hinter typischen Engpässen hin: Je nach Standortlage würde hier eine Lasterhöhung tendenziell immer belohnt bzw. immer bestraft. Dies würde für bestehende industrielle Strukturen als dauerhafter struktureller Standortvor- oder -nachteil wirken. Zu diesem Zweck muss in der Systematik sichergestellt werden, dass der Durchschnitt der

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dynamischen Arbeitspreiskomponente in jeder betrachteten Netzregion über das Jahr betrachtet 0 beträgt. Damit würde die Anreizfunktion erhalten werden, dauerhafte Mehrkosten in bestimmten Regionen wären jedoch ausgeschlossen.
Die beabsichtigte Wirkrichtung der dynamischen Netzentgelte kann allerdings durch die sich abzeichnenden komplexen Berechnungen und Wechselwirkungen v.a. mit den Marktpreisen und einer regionalisierten Angebots- und Nachfragekurve gefährdet werden. Auch die bereits jetzt absehbaren individuellen Konstellationen würden zu vielen Sonderregelungen führen. Durch beides würde die Chance auf ein einfacheres System durch die AgNes-Reform vertan. Eine Netzentgeltsystematik, bei der Netzkosten für Verbraucher kaum noch kalkulierbar sind, muss vermieden werden. Der BNetzA-Vorschlag kann aus Sicht des BDI diese Planbarkeit noch nicht leisten. Die kurzfristige Berechnung, Veröffentlichung und Taktung nach 15Minuten-Intervallen ist für den Großteil der industriellen Verbraucher nicht handhabbar. Auch die Verrechnung über mehrere Netzebenen würde zu unvorhersehbaren Preissignalen führen, mit denen Industriekunden kaum umgehen können.
4. Verteilungseffekte
Der BDI betont, dass die AgNes-Reform die individuelle Kostenbelastung der Verbraucher nicht steigern darf Die BNetzA weist in dieser Hinsicht zurecht auf mögliche „systematische Mehr- oder Minderbelastungen von Netznutzern durch ein dynamisches Arbeitsentgelt hin, die sich aus der dann zielgenaueren Abbildung der netzseitigen Kostenwirkungen“ ergeben. Als Schlüssel zur Nutzung der Minderbelastung bzw. Vermeidung von Mehrbelastungen sieht die BNetzA die Erbringung von Flexibilität. Hier räumt sie ein, dass weniger flexible Netznutzer diese Mehrbelastung nicht unbedingt ausgleichen können. Vor diesem Hintergrund regt sie eine zunächst reduzierte Spreizung von Preisstufen an, um Mehrbelastungen anfangs zu dämpfen und die Nutzung von Flexibilitätspotenzialen anzureizen. Diese Option sieht der BDI kritisch, da sich dadurch eine sich ständig verändernde Anreizwirkung ergeben würde, die industriellen Potenziale aber meistens über eine einmalige Investition erschlossen werden, und diese Potenziale eben nicht mit einer sich verschärfenden Anreizwirkung größer werden würden.
5. Differenzierung nach und Weitergabe über Netzebenen
Überraschend und aus Sicht des BDI etwas zu eng gegriffen ist in diesem Zusammenhang die Fokussierung des Instrumentes auf Redispatch-

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Kosten. Dies sieht der BDI skeptisch. Zum einen würde eine absehbar aufwendige Entgeltkomponente für einen im Vergleich zu den gesamten Netzausbaukosten übersichtlichen Kostenblock entstehen, was zu einem Ungleichgewicht von Kosten und Nutzen der Komponente führen könnte. Zum anderen müsste dann sowohl den Herausforderungen in der Niederspannung sowie dem generellen Netzausbau mit weiteren Instrumenten begegnet werden, was das Gesamtkonstrukt sehr komplex machen würde.
Die Erwägungen der BNetzA zur Anwendung des Instruments auf Netzengpässe in den maximal vier höchsten Netzebenen sind zwar nachvollziehbar. Je nach Entwicklung der Engpassdynamik müsste allerdings in der Betrachtung der Netzebenen immer wieder nachgeschärft und verändert werden, was eine ständige Planungsunsicherheit zur Folge hätte. Die Möglichkeit zeitvariabler Netzentgelte als Übergangsregelung für Netzebenen, für die dynamische Netzentgelte (noch) nicht machbar sind, stellt zumindest eine praktikablere Nutzungsmöglichkeit dar, würde dies doch den Planungs- und Reaktionsmöglichkeiten der Industrie hinsichtlich Vorlauf und Granularität entgegenkommen.
Eine nachvollziehbarere Grundlage für die Nutzbarkeit dynamischer Netzentgelte wäre das Vorhandensein einer Lastgangmessung oder eines intelligentes Messsystems. Hier plädiert der BDI für einen umfassenderen Ansatz über Netzentgelte hinaus, der auch Flexibilitäten auf der Niederspannungsebene und v.a. den generellen Netzausbau stärker adressiert.
Skeptisch sieht der BDI hierbei auch die Verrechnung dynamischer NetzentgelteübermehrerenachgelagerteNetzebenen hinweg.Dies würdeeine sehr komplex werdende Systematik erfordern, die die beabsichtigte Anreizwirkung zu netzdienlichem Verhalten stark verwässern könnte. Die Adressierung aller „Netznutzer, die an Netzebenen unterhalb der Ebene mit dem Engpass angeschlossen sind“, mag konzeptuell nachvollziehbar sein, würde aber auch eine verbindliche Geltung der dynamischen Netzentgelte für alle Nutzer bedeuten, die nur durch Ausnahmeregelungen veränderbar wäre, die wiederum kompliziert und unübersichtlich werden können. Diese Sichtweise unterstreicht die BNetzA allerdings, indem sie schreibt: „Die Bundesnetzagentur sieht es daher als zielführend an, dynamische Netzentgelte perspektivisch für Netznutzer aller Netzebenen einzuführen.“
6. Freiwilligkeit
Mit Blick auf die Freiwilligkeit sendet das BNetzA-Papier widersprüchliche Signale Einerseits wird davon gesprochen, dass „Anreize (…) auf ein rein freiwilliges Verhalten der Netznutzer (setzen), das auch anders ausfallen

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kann.“ Auch die Absage an Verbrauchsabregelungen als „Standardoption“ für das künftige System wird positiv wahrgenommen. Andererseits schreibt die BNetzA: „Für Netznutzergruppen, für die eine Anwendung festgelegt wurde, soll die Anwendung eines für ihre Anschlussnetzebene und den Ort ihres Anschlusspunkts ermittelten dynamischen Entgelts grundsätzlich verpflichtend sein.“
Zwar betont die BNetzA ihren differenzierten Blick auf die Nutzergruppe der klassischen Verbraucher, indem sie auf eine andere Kerntätigkeit sowie das dort fehlende eigenständige Geschäftsmodell verweist und die Gefahr von „systematische(n) Mehr- oder Minderbelastungen durch die Einführung von dynamischen Netzentgelten“ herausstellt. Allerdings unterschätzt sie aus Sicht des BDI mit ihrer Befürwortung einer grundsätzlichen Anwendung dynamischer Netzentgelte für diese Gruppe die daraus entstehende Druckwirkung auf die Unternehmen. Allein die Möglichkeit einer „zeitlichen Staffelung“ würde diese Drucksituation nicht entschärfen.
Im Sinneder Akzeptanz fürdieEnergiewende und des Erhalts der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Einbezug von klassischen Verbrauchern zur Erbringung von Flexibilitätsdienstleistungen auf freiwilliger Basis geschehen, und durch Anreize sowie den Abbau regulatorischer Hemmnisse ausgelöst werden. Dementsprechend sollten auch dynamische Netzentgelte grundsätzlich freiwillig nutzbar sein und zunächst in einer Testphase erprobt werden. Eine Quantifizierung und Kosten-Nutzen-Analyse wäre bereits hierfür wichtig, sollte spätestens aber in einen solchen Testbetrieb integriert werden.
Der BDI spricht sich weiterhin dafür aus, den Netznutzern eine Anreizkomponente in Form von dynamischen Netzentgelten anzubieten, und in diesem Fall die Finanzierungskomponente zu verringern oder ganz darauf zu verzichten. So würde ein klarer Anreiz zur Flexibilitätserbringung geschaffen, ohneUnternehmenmit eingeschränktem Flexibilisierungspotential zubestrafen.

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