Skip to main content

PFAS-Beschränkung

Page 1

POSITION | CHEMIKALIENPOLITIK | BESCHRÄNKUNG

PFAS-Beschränkung Bewertung des Beschränkungsvorschlages

24. April 2023 Hintergrund Am 13. Januar 2023 haben die federführenden Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein Beschränkungsdossier zur Beschränkung aller PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) eingereicht. Dieses wurde am 07.02.2023 vorab veröffentlicht. Am 22.03.2023 wurde die Konformität des Beschränkungsvorschlages durch die Ausschüsse der ECHA bestätigt und eine öffentliche Konsultation gestartet. Das Dossier ist sehr umfangreich und besteht aus einem Annex XV-Report mit 7 Anhängen (Annexes) sowie 4 Anlagen (Appendices). Umfang der Beschränkung Mit der Beschränkung soll die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS als solche oder in Gemischen und Erzeugnissen (über bestimmten Konzentrationsgrenzen, s. u.) verboten werden. Der Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags entspricht der OECD-Definition von PFAS. Er umfasst alle Stoffe, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (-CF3) oder Methylengruppe (-CF2-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten (insgesamt mehr als 10.000 Stoffe). Dazu gehören auch Fluorpolymere und Polymere mit fluorierten Seitenketten. Im Beschränkungsdossier werden zwei Beschränkungsoptionen untersucht: I.

Vollständiges Verbot aller PFAS mit einer Übergangfrist von 18 Monaten

II.

Vollständiges Verbot aller PFAS mit verwendungsspezifischen und überwiegend zeitlich begrenzten Ausnahmen (6,5 Jahre oder 13,5 Jahre nach In-Kraft-Treten) sowie im Übrigen einer Übergangsfrist von 18 Monaten

Im Beschränkungsdossier wird Option II als die zu bevorzugende Option bewertet. Für Gemische und Erzeugnisse werden folgende Grenzwerte für das vollständige Verbot aller PFAS vorgeschlagen: -

≥ 25 ppb für jedes PFAS, das mit gezielter Analytik bestimmt wird (Polymere PFAS sind ausgenommen)


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
PFAS-Beschränkung by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu