Skip to main content

PFAS-Beschränkungsverfahren

Page 1

POSITION | CHEMIKALIENPOLITIK | PFAS

PFAS-Beschränkungsverfahren Position zum aktuellen Stand des Verfahrens/zum aktualisierten Hintergrunddokument vom 20.08.2025

6. Oktober2025 Zusammenfassung Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im August 2025 den aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht (überarbeitetes Hintergrunddokument der einreichenden Behörden). Im Rahmen der Überarbeitung wurden weitere bisher nicht berücksichtigte Sektoren und Anwendungen identifiziert und alternative Regulierungsoptionen bewertet. Auch wenn das überarbeitete Hintergrunddokument nun zusätzliche Ausnahmen vorsieht, stellt dieses keinen grundlegenden Wendepunkt dar. Der grundsätzliche Ansatz eines umfassenden und undifferenzierten PFAS-Verbots mit zeitlich begrenzten, sehr spezifischen Ausnahmen bleibt bestehen. Ein umfassendes und undifferenziertes Verbot aller PFAS, unabhängig von ihrer Risikobewertung, hätte massive negative Auswirkungen auf die gesamte Industrie und die Innovationsund Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Die deutsche Industrie sieht sich daher in ihrer Position bestärkt: Um die negativen Auswirkungen des Beschränkungsvorhabens auf die deutsche Industrie zu begrenzen, muss der Regulierungsansatz im weiteren Verfahren grundlegend revidiert werden. Der BDI fordert: ▪

Regulierung auf Basis eines risikobasierten Ansatzes: Umkehr des Regulierungsansatzes – statt eines pauschalen Verbots mit vielen Ausnahmen sollte eine gezielte Regulierung risikobehafteter PFAS-Verwendungen vorgesehen werden.

Ausnahme für Fluorpolymere: Fluorpolymere sollten vollständig ausgenommen werden, um Komplexität und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Implementierung eines Review-Mechanismus: Ausnahmen müssen überprüfbar, verlängerbar und neu beantragbar sein, um auf technische Entwicklungen und fehlende Alternativen flexibel reagieren zu können.

Sicherstellung der Umsetzbarkeit: Die Regulierung muss praktikabel und vollziehbar sein – z. B. durch grundlegende, unbefristete Ausnahmen zur Reduktion der Komplexität.

Planungssicherheit für Unternehmen: Die Industrie braucht schnell Klarheit, um Investitionsunsicherheiten zu vermeiden. Die Verzögerung darf jedoch nicht zulasten einer fundierten Bewertung gehen.

Dr. Mirjam Merz | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1466 | m.merz@bdi.eu | www.bdi.eu


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
PFAS-Beschränkungsverfahren by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu