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Omnibuspaket der Europäischen Kommission - Überarbeitung der CSRD

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POSITION|STEUERPOLITIK|CSRDIMEU-OMNIBUS

OmnibuspaketderEuropäischen Kommission-ÜberarbeitungderCSRD

SchnelleUmsetzungundzusätzlicheVereinfachungennotwendig

12.Mai2025

OmnibuspaketvereinfachtNachhaltigkeitsberichterstattung

DerBDIbegrüßtdasvonderEuropäischenKommissionam26.Februar2025vorgestellteOmnibuspaket,mitdemeinedeutlicheVereinfachungderumfassendennachhaltigkeitsbezogenenBerichtspflichten(CSRD,CSDDD,CBAMundEU-Taxonomie)erfolgensoll.ImOmnibuspaketsind zahlreichederMaßnahmenzurVereinfachungundReduzierungderCSRD-Berichtspflichtenenthalten,diederBDIimAustauschmitderWirtschaftzuvorvorgeschlagenhatte.

SchnelleUmsetzungerforderlich

NunsindschnelleEinigungendesEuropäischenParlamentssowiederEU-Mitgliedsstaatenfüreine zeitnaheUmsetzungderangekündigtenNachbesserungenderCSRDnotwendig.SehrpositivistzunächstdiebereitserfolgteeuropäischeEinigungzuderVerschiebungderCSRD-Berichtspflichten umzweiJahrefürneuberichtspflichtigeUnternehmen(sog.Stop-the--Verfahren). DadurcherhaltenbetroffeneUnternehmen,welchesichaktuellmitteninderUmsetzungbefinden,zunächstRechtssicherheit.ZudemmüssenjetztaberauchalleweiterenimRahmendesOmnibuspaketsangestoßenenVereinfachungenschnellumgesetztwerden.Dazugehöreninsbesonderedie deutlicheAnhebungderGrößenschwellenundeinesignifikanteReduzierungderBerichtsstandards (ESRS).

WeitereVereinfachungennotwendig

ZusätzlichsindauchüberdenOmnibushinausgehendeErleichterungennotwendig.Hieristunter anderemessenziell,dassauchdiebereitsberichtspflichtigenUnternehmendererstenWelle schnellunmittelbareEntlastungenerhalten.BeispielsweisesolltendieanverschiedenenStellen Phase-i-RegelungenzurVeröffentlichungzusätzlicherDatenpunktenacheinem bzw.mehrerenJahrenderBerichterstattungausgesetztwerden,biseineÜberarbeitungderESRS stattgefundenhatundzurAnwendungkommt.Außerdemmüssenunteranderemeinevollständige AbkehrvonderdigitalenKennzeichnungundeineEinschränkungvonVerfolgungs-undSanktionsrisikenerfolgen.

JulianWinkler|SteuernundFinanzpolitik|T:+4915151840811|j.winkler@bdi.eu|www.bdi.eu

Inhaltsverzeichnis

1.InhaltundBewertungderOmnibus-VorschlägehinsichtlichderCSRD...............................3

a)VerschiebungderCSRDfürneuberichtspflichtigeUnternehmenumzweiJahre(erfolgt).....3

b)BeschränkungdesAnwendungsbereichsaufUnternehmenmitmehrals1000Mitarbeitenden.3

c)VereinfachungderESRS..............................................................................................................4 d)

e)KeineEntwicklungzusätzlicherSektorstandards..........................................................................5

2.WeiterenotwendigeErleichterungenfürUnternehmen..........................................................6 a)

b)AbschaffungderdigitalenKennzeichnung(ESEF/XBRL)............................................................6

c)EinschränkungvonVerfolgungs-undSanktionsmöglichkeiten....................................................7

d)VereinheitlichungderBerichtsgrenzenvonFinanz-undNachhaltigkeitsberichterstattung..........7

e)AusweitungdesKonzernprivilegsaufallekonzernweitenTochtergesellschaften........................7

f)WeitergehendesStreamliningdernachhaltigkeitsbezogenenBerichtspflichten..........................7

g)FreieWählbarkeitderSprachedesNachhaltigkeitsberichts........................................................8 Impressum...........................................................................................................................................9

1.InhaltundBewertungderOmnibus-VorschlägehinsichtlichderCSRD

ImFolgendenerfolgteinegenaueBetrachtungundBewertungdereinzelnenVorschlägedesOmnibuspaketszurCSRD:

a)VerschiebungderCSRDfürneuberichtspflichtigeUnternehmenumzweiJahre(erfolgt)

IneinemerstenSchrittwurdendieCSRD-BerichtspflichtenfürneuberichtspflichtigeUnternehmenum zweiJahreverschobenStop-the-clock-Verfahren).DiesbetrifftlautaktuellgeltendemRechterstensnichtkapitalmarktorientiertegroßeUnternehmen(sog.Welle2:Bilanzsumme>25Mio.Euro, Umsatzerlöse>50Mio.Euround>250Mitarbeitende)1,welcheeigentlichab2025CSRD-berichtspflichtiggewordenwären.DiesesindsomiterstabdemJahr2027CSRD-berichtspflichtig(Bericht fälligin2028).ZweitensbetrifftdieskapitalmarktorientierteKMU(sog.Welle3:Bilanzsumme >450T.Euro,Umsatzerlöse>900T.Euround>10Mitarbeitende)2,welcheeigentlichab2026CSRDberichtspflichtiggewordenwären.DiesesindsomiterstabdemJahr20283CSRD-berichtspflichtig (Berichtfälligin2029)

[Anmerkung:BeieinernachträglichenzusätzlichenUmsetzungvonPunkt1b)VerringerungdesAnwendungsbereichsaufUnternehmenmitmehrals1000MitarbeitendendieWelle3komplett,sowievieleUnternehmenderWelle14undWelle2(=alleUnternehmen<1000Mitarbeitende,unabhängigvonderKapitalmarktorientierung)ausderBerichtspflichtherausfallen.AusdiesemGrundwardieschnelleUmsetzungvonPunkt1a)Verschiebungessentiell,umZeitfürdie weitereninhaltlichenErleichterungenwiePunkt1b)zugewinnen.]

Bewertung:Sehrpositiv.DieerfolgteVerschiebungderBerichtspflichtenfürneuberichtspflichtige UnternehmenwurdevomBDIgefordertundistzubegrüßen.MitderVerschiebungkannvermieden werden,dassbestimmteUnternehmenfürdasGeschäftsjahr2025(Welle2)oder2026(Welle3)für einekurzeZeitberichtspflichtigwerdenundanschließenddurcheinemöglicheErhöhungderSchwellenwerte(sieheb)zukünftigwiedervondieserPflichtbefreitwerden.Dadurchwerdenhohe,unnötige KostenfürbetroffeneUnternehmenvermieden.

NachdererfolgtenVerschiebungistnuneinerascheEinigungüberdievorgeschlageneninhaltlichen Änderungendringendnotwendig,umvollständigeRechtssicherheitfürdiebetroffenenUnternehmenzuschaffen.

b)BeschränkungdesAnwendungsbereichsaufUnternehmenmitmehrals1000Mitarbeitenden

ZukünftigsollennurnochdiejenigengroßenUnternehmenberichtspflichtigsein,diemehrals1.000 Mitarbeitendehaben.DiefinanziellenSchwellenwertebleibendagegenunverändert,somitmussweiterhinvondenweiterenGrößenkriterieni.S.d.§267HGBentwederdieUmsatzschwellevon50

1 ZweivondreiEigenschaftenmüssenzutreffen.

2 ZweivondreiEigenschaftenmüssenzutreffen.

3 -

4 GroßekapitalmarktorientierteUnternehmenmitmehrals500Mitarbeitenden,welcheinderVergangenheitNFRD-berichtspflichtiggewesensind.

Mio.EuroodereineBilanzsummevon25Mio.Euroüberschrittenwerden.5

Bewertung:Positiv.EineVerringerungdesAnwendungsbereichsderberichtspflichtigenUnternehmen wurdevomBDIebenfallsgefordertundistzubegrüßen.LautEU-Angabenwürdensoetwa80Prozent derUnternehmenvomAnwendungsbereichausgenommenwerden

AllerdingssolltebeiderneuenDefinitiondesAnwendungskreisesnebenderangedachtenAnhebung aufmehrals1000MitarbeitendeebenfallseineAnhebungderSchwellenwertefürdieUmsatzerlöseaufmindestens450Mio.EuroUmsatzerfolgen.EinemaximaleHarmonisierungzwischen denSchwellenwertenderCS3D,CSRDundderEU-TaxonomieermöglichteinekonsistenteBerichterstattung.

c)VereinfachungderESRS

DieEuropeanSustainabilityReportingStandards(ESRS),welchedieInhaltederNachhaltigkeitsberichterstattungfestlegen,solleninnerhalbvonsechsMonatennachInkrafttretenderinhaltlichenÄnderungendesOmnibuspaketsüberarbeitetwerden.HierwurdeinsbesonderedasZielformuliert,die AnzahlderDatenpunktezureduzieren,indem(i)diejenigengestrichenwerden,diefürdieallgemeineNachhaltigkeitsberichterstattungalsamwenigstenwichtigerachtetwerden,(ii)quantitative DatenpunktegegenübernarrativenTextenbevorzugtwerdenund(iii)weiterzwischenobligatorischenundfreiwilligenDatenpunktenunterschiedenwird,ohnedieInteroperabilitätmitdenglobalenBerichterstattungsstandardszuuntergrabenundohnedieWesentlichkeitsbewertungdereinzelnen Unternehmenzubeeinträchtigen.DieÜberarbeitungwirdauchalleanderenÄnderungenvornehmen, dieangesichtsderErfahrungenmitdererstenAnwendungderESRSalsnotwendigerachtetwerden können.

Bewertung:Positiv.EinedeutlicheVerringerungderBerichtsinhalte(insbesonderederqualitativen Datenpunkte)wurdevomBDIgefordertundistzubegrüßen.Aktuellexistierenknapp1.100Datenpunkte,welchesignifikantreduziertwerdenmüssen,umeinedeutlicheEntlastungundeineerhöhteHandhabbarkeitfüreinengrößerenBereichvonInteressiertenundVerpflichtetenzuermöglichen.

DiedeutlicheReduzierungdergefordertenDatenpunktesolltemöglichstschnellundinausreichendemMaßeerfolgen.EssolltennurfürdieTransformationtatsächlichsteuerungsrelevanteKPIsberichtetwerdenmüssenBeiderÜberarbeitungmussgroßerWertdaraufgelegtwerden,dassunter anderembeiderWesentlichkeitsanalysebereitserfolgteAnstrengungenzukünftignichterneutin veränderterFormdurchgeführtwerdenmüssen.DeraktuellvorhandeneSpielraumderUnternehmenbeiderWesentlichkeitsanalysemussunbedingtgewahrtbleiben.Unteranderemistaucheine AbschaffungvorallemgeschäftssensiblerOffenlegungspflichtenvorzunehmen.

d)EinschränkungdesTrickle--Effekts

--Effekts6,schlägtdieKommissioneinenverhältnismäßigen StandardzurfreiwilligenAnwendungfürnichtCSRD-berichtspflichtigeUnternehmenvor,der aufdemvonderEFRAGentwickeltenVSME-Standardbasierensoll.DiesemVorschlagzufolgewürde

5 EineAusnahmegibtesfürNicht-EU-Muttergesellschaften.DieseunterliegenderCSRDnurdannnoch,wennsieeineninder EUerzieltenUmsatzvon>450Mio.Euro(stattbisher>150Mio.Euro)generierenundentwedereinebilanzrechtlichgroße TochtergesellschaftinderEUodereineBetriebsstättemit>50.Mio.Euro(statt>40Mio.Euro)Umsatzhaben.

6 DatenanfragenvonberichtspflichtigenUnternehmenundBankenanihreGeschäftspartnerinderWertschöpfungskette

dieKommissiondiesenfreiwilligenStandardalsdelegiertenRechtsakterlassen.InderZwischenzeitbeabsichtigtdieKommission,aufderGrundlagedesvonderEFRAGentwickeltenVSME-StandardssobaldwiemöglicheineEmpfehlungzurfreiwilligenNachhaltigkeitsberichterstattungzuveröffentlichen,umderMarktnachfragegerechtzuwerden.

AußerdemsollendieRegelungenderNachhaltigkeitsberichterstattunggroßerUnternehmenkleinere UnternehmenindenvorgelagertenWertschöpfungskettennichtübermäßigbelasten.DieObergrenze fürdieWertschöpfungskette(-chain-)sollausgeweitetundgestärktwerden.Die GrenzesolldurchdiesenneuenfreiwilligenStandarddefiniertwerden.

Bewertung:Positiv.EinverhältnismäßigerundoffiziellerfreiwilligerStandardfürnichtberichtspflichtigeUnternehmenundinsbesonderedie --capwurden vomBDIgefordertundsindzubegrüßen.SomitkönntenalleUnternehmenmitbiszu1000BeschäftigtenstärkervorunverhältnismäßigvielenunddiversenFragebögengeschütztundderTrickle-Effekterheblichverringertwerden.

ÄquivalentsolltenindenWertschöpfungskettenberichtspflichtigerUnternehmenlautESRSSet 1ausschließlichsolcheInformationenerhobenwerdenmüssen,welcheauchindemnochzuerarbeitendenfreiwilligenBerichtsstandardfürnichtberichtspflichtigeUnternehmenenthaltensind.AnsonstenentstehenfürdieberichtspflichtigenUnternehmenHerausforderungen,anihreDatenzugelangen.

--EffektsmussüberdieangedachtenRegelungenhinaussichergestelltwerden,dasseineBeschränkungderAbfragenaufdirekteGeschäftspartner(Tier-1)erfolgt,daansonstenoftwedergroßerEinflussnochDatenverfügbarkeiten voninderWertschöpfungsketteweiterentfernterGeschäftspartnervorliegen.Insgesamtsolltehierein risikobasierterAnsatzgewähltwerden.

e)KeineEntwicklungzusätzlicherSektorstandards

VorgesehenistaucheineAbkehrvonderEntwicklungweiterersektorspezifischerStandards,umzusätzlicheBerichtspflichtenfürdieUnternehmenzuvermeiden.

Bewertung:Sehrpositiv.EinVerzichtaufdieEntwicklungweiterersektorspezifischerStandards wurdevomBDIgefordertundistzubegrüßen.DieAnzahldervorgeschriebenenDatenpunkte,welche Unternehmenmeldenmüssen,darfkeinesfallsweiteransteigen.JemehrLeistungsindikatorenberichtetwerdenmüssen,destogeringerfälltihreSteuerungsfunktionaus.DieAuferlegungseparater,detaillierterneuerRegelnfürjedeBranchewürdedieKomplexitätvervielfachenunddiedeutscheWirtschaftweiterzurückwerfen.

f)Beibehaltung Prüfsicherheit

DarüberhinaussollauchfürdieZukunftkeinePrüfungmithinreichenderSicherheit rnlediglichdiebereitsjetztinderCSRDverankerteverpflichtende PrüfungmitbegrenzterSicherheit .DieswirdKlarheitdarüberschaffen,dassdie KostenfürdieZuverlässigkeitsgewährfürUnternehmen,dieindenAnwendungsbereichfallen,inZukunftnichtsteigenwerden.

Bewertung:Sehrpositiv.EinVerzichtaufdieAusweitungderPrüfungaufhinreichendeSicherheit wurdevomBDIgefordertundistzubegrüßen.DadurchwerdenunnötigeKostenfürdiebetroffenen Unternehmenverhindert,ohnedenWertfürnachhaltigeInvestitionenzubeeinträchtigen.

2.WeiterenotwendigeErleichterungenfürUnternehmen

IndemOmnibuspaketsindbereitsvielewichtigeErleichterungenfürUnternehmenzurpraxistauglichenÜberarbeitungderCSRDaufgeführt.DennochsindinsbesonderefolgendeweitereMaßnahmen füreineeffektiveAusgestaltungderNachhaltigkeitsberichterstattungzusätzlichnotwendig:

a)VereinfachungenauchfürbereitsberichtspflichtigeUnternehmenWelle

FürvieleaktuellberichtspflichtigeUnternehmen(Welle1)geltenabnächstemJahrschärfereBerichtsregelungendurchdasEinsetzenbestimmterPhase-ins.HiermusseinEinfrierendesEinsetzensder Phase-in-Regelungenvorgenommenwerden,bisdiegeplanteÜberarbeitungderkonkretenBerichtsinhaltenachdenESRSabgeschlossenwordenist.AnderweitigbestehtdasRisiko,dassfüreinebegrenzteZeiteineAusweitungderBerichtsinhalteinklusiveAufbauentsprechenderRessourcenerfolgt, welchemitderÜberarbeitungderESRSmöglicherweisewiederhinfälligwerden.DadiePlanungen dazuinnerhalbderUnternehmenoftbereitsbegonnenhaben,sollteeinederartigeErleichterungmit dernotwendigenDringlichkeitbetrachtetwerden,sodassUnternehmennochvorderSommerpause Rechtssicherheiterhalten.DieEU-KommissionsolltedaherunverzüglicheinenDelegiertenRechtsaktvorlegen.

AußerdemwerdenaktuellbereitsberichtspflichtigeUnternehmenderWelle1mit501bis1000MitarbeitendenbeieinerAnhebungderGrößenschwellenauf1000MitarbeitendedemnächstvoraussichtlichausderBerichtspflichtrausfallen.Dahermusszusätzlichzudem-the--VerfahrenebenfallszeitnaheineAussetzungderBerichtspflichtfüraktuellberichtspflichtigeUnternehmenmit 501bis1000Mitarbeitendenerfolgen.

b)AbschaffungderdigitalenKennzeichnung(ESEF/XBRL)

DiedigitaleKennzeichnungvonTextpassagen,WörternoderZahlenimNachhaltigkeitsberichthatdas Ziel,dieDatenmaschinenlesbarundfürdenFinanzmarktzugänglichzumachen.Allerdingsstellt diesdieUnternehmenvorgroßeHerausforderungen,dapersonelleundtechnischeKapazitätenbereitgestelltwerdenmüssenundhoheKostenfürdieEinführungunddenBetriebdernotwendigenITToolsanfallen.Zugänglichkeit,EinfachheitundVergleichbarkeitsindentscheidendfüreineeffektiveBerichterstattungundAnalyse.

InderPraxiserfülltdieXBRL-TechnologiedieseAnforderungenüberhauptnicht.InZeitendersich rasantentwickelndenAnwendungenvonkünstlicherIntelligenzistdieXBRL-Technologienichtmehr zeitgemäßunderhöhtdieKomplexitätunddenAufwandfürdiebetroffenenUnternehmenenorm

AuchdieEuropäischeKommissionhatdasklareZieldesBürokratieabbausundderVereinfachung hervorgehoben.7Wirforderndaherdringend,dassdieserangekündigteBürokratieabbauernsthaftumgesetztwirdunddasXBRL-TaggingfüralleBerichtspflichtensofortabgeschafftwird.

AlsMindestforderungsolltesichergestelltwerden,dassdasTaggingnurfürdenendgültigenBericht (sog.Offenlegungslösung)undnichtbereitsfürdieGenehmigungsversiondurchdenVorstand(sog. Aufstellungslösung)erforderlichwird.DasspartKosten,ZeitunderhöhtdieRechtssicherheitimAufstellungs-undPrüfungsprozess

7 KommissionwillBürokratieundHürdenfürUnternehmenabbauen-EuropäischeKommission

c)EinschränkungvonVerfolgungs-undSanktionsmöglichkeiten

IndenerstenJahrenderBerichterstattungmüssenVerfolgungs-undSanktionsmöglichkeiteneingeschränktwerden.DieMöglichkeitderunternehmensindividuellenDurchführungderWesentlichkeitsanalysesowieeinegeradeindenerstenJahrenungenügendeDatenlagebeiderChancen-und Risikobewertungführendazu,dassDiskrepanzenzwischenderSammlungundBewertungderChancenundRisikendurchdasUnternehmenunddurchDritteentstehenkönnen.Darausergebensich SanktionsrisikengegenüberUnternehmen,welcheindenerstenJahrenderNachhaltigkeitsberichterstattungbegrenztwerdensollten.AußerdemsolltenbiszumErlassvonPrüfstandardsdurchdieKommissiondieordnungsrechtlichenSanktionsmöglichkeitengegenWirtschaftsprüferausgesetztwerden.

DieUnsicherheitüberdieAuslegungderVorschrifteninVerbindungmithohenKostenundReputationsschäden,welchedieNichteinhaltungderVorschriftensowohlfürdiePrüferalsauchfürdieUnternehmenmitsichbringen,führtdarüberhinauszueinererheblichenÜbererfüllungderVorschriften Gold-Plating,waswiederumTrickle--Effektnegativverstärkt

d)VereinheitlichungderBerichtsgrenzenvonFinanz-undNachhaltigkeitsberichterstattung UmdieKomplexitätweiterzureduzierenunddiegewünschteVerzahnungnachhaltigkeits-undfinanzbezogenerBerichterstattungzuerreichen,solltendieBerichtsgrenzenvonFinanz-undNachhaltigkeitsberichterstattungvereinheitlichtwerden.BisherwirdinderCSRDbzw.dendazugehörigen s reportingboundaries chen.

UnternehmenwerdenaktuellhäufigvonWirtschaftsprüfernaufgefordert,Gruppengesellschaften,die aufgrundfinanziellerNicht-WesentlichkeitimJahresabschlussnichteinbezogenwerdenmüssen,im Nachhaltigkeitsberichtzuberücksichtigen.DasichdieseGesellschafteninderRegelebenfallsnicht wesentlichaufdieNachhaltigkeitsperformanceauswirken,stehtderpotenziellnotwendigeAufwand einerzusätzlichenDatenerhebunginkeinemVerhältniszumerwartetenNutzen e)AusweitungdesKonzernprivilegsaufallekonzernweitenTochtergesellschaften

GroßekapitalmarktorientierteTochtergesellschaftenvonberichtspflichtigenUnternehmenkönnenaktuellnichtvomKonzernprivilegGebrauchmachenundmüssendahergesondertberichten.Diesgilt auch,wennsieeinensehrbegrenztenUnternehmenszweckhaben,wiez.B.Zweckgesellschaften. DiesführtzueinemunnötigenMehraufwandfürdieEU-Unternehmen,ohnedasseinMehrwertfürdie NutzerderNachhaltigkeitsberichterstattungdarausentsteht.DahersolltedasKonzernprivileginder CSRDdahingehenderweitertwerden,dasszukünftigallekonzernweitenTochterunternehmen,unabhängigvonihrerGrößeundKapitalmarktorientierung,voneinereigenständigenBerichtspflichtbefreitsind,soferndieMuttergesellschafteinenNachhaltigkeitsberichtnachdenESRSerstellt. f)WeitergehendesStreamliningdernachhaltigkeitsbezogenenBerichtspflichten

DieverschiedenennachhaltigkeitsbezogenenBerichtspflichtensolltennacheinem--Prinzipweiterzusammengeführtwerden,umdoppelteodergleichgelagerteBerichtspflichtenzuvermeiden.WeiterhinsollteverstärktaufeineverbesserteInteroperabilitätmitinternationalenNachhaltigkeitsberichtsstandardswiediedesInternationalSustainabilityStandardsBoard(ISSB)abgezielt werden.AußerdemisteineVereinheitlichungmitderSFDR(SustainableFinanceDisclosureRegulation)unddendarausfolgendenVorgabenfürdiePrincipleAdverseImpactFactors(PAIs)

notwendig.BereitsheutegibtesdeutlicheUnterschiede,diebeikapitalmarktorientiertenUnternehmen zueinerzusätzlichenfaktischenBerichtspflichtführen.

g)FreieWählbarkeitderSprachedesNachhaltigkeitsberichts

JenachBerichtsebenemussderNachhaltigkeitsberichtinDeutsch,EnglischoderderLandessprache einesUnternehmensstandortsvorgelegtwerden.DieWahlderSprachedesNachhaltigkeitsberichts sollteimErmessendesUnternehmensimHinblickaufdiejeweiligenAdressatenliegen.

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FrauDr.MonikaWünnemann AbteilungsleiterinSteuernundFinanzpolitik T:+49302028-1507 m.wuennemann@bdi.eu

HerrJulianWinkler ReferentSteuernundFinanzpolitik T:+4915151840811

j.winkler@bdi.eu

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