

Neuer Schwung am Bau
Was jetzt dafür zu tun ist
4. Juni 2026
Executive Summary
Die Wertschöpfungskette Bau, zu der neben dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie zahlreichen Bauzulieferindustrien, Planern und Architekten auch die Immobilienwirtschaft zählt, hat einen Anteil von rund 20 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und knapp 3,5 Millionen Beschäftigte. Sie ist damit ein zentraler Konjunkturmotor für die deutsche Wirtschaft insgesamt. Darüber hinaus ist die Bau- und Immobilienwirtschaft ein Schlüsselsektor für die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher Herausforderungen wie die Beseitigung des Wohnungsmangels, die Transformation des Gebäudebestands sowie die Erweiterung bei der Verkehrsinfrastruktur. Der BDI fordert die konsequente Umsetzung der baupolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags sowie darüberhinausgehende Impulse – für neuen Schwung am Bau.
I. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen durch harmonisierte Regelwerke, reduzierte Prüftiefen sowie weitreichende Experimentierklauseln für alle Bereiche – von Wohnungs-bis Infrastrukturbau – konsequent beschleunigt werden.
II. Der weiterhin hohe Bedarf insbesondere an bezahlbarem Wohnraum erfordert deutlich mehr Neubautätigkeit; dafür müssen Baukosten wirksam gesenkt, wirtschaftlich vertretbare Standards festgeschrieben, Produktivitätsreserven im Planen und Bauen gehoben sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen geschaffen werden. Volatile Förderungsbedingungen müssen systematisch überprüft und reduziert werden.
III. Brachflächen und Randgebiete bereits erschlossener Flächen müssen durch ein gezieltes Förderprogramm, vereinfachtes Bauplanungsrecht und reduzierte Prüfpflichten schnell und ökologisch sinnvoll aktiviert werden.
IV. Die Stärkung der Infrastruktur erfordert planbare, mehrjährige Finanzierung und eine konsequente Ausrichtung an langfristigen Entwicklungszielen.
V. Die Sicherung von heimischen Baurohstoffen muss im Rahmen von Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsprozessen beschleunigt werden, um eine langfristige und nachhaltige Versorgung der Bauwirtschaft zu gewährleisten.
1. Bezahlbarkeit von Wohnen, Betrieb und Bauen
In vielen Wachstumsregionen bestehen nach wie vor gravierende Engpässe bei der Wohnraumversorgung. Angesichts weiter steigender Mieten wird das Wohnen immer mehr zur sozialen Frage, auch für eine große Gruppe der mittleren Einkommensklasse. Die Baukosten werden dabei maßgeblich durch verschiedene Faktoren beeinflusst Regulatorische Anforderungen und Standards sollten die verpflichtenden europäischen Standards, etwa durch die EPBD, nicht überschreiten. Da darüber hinaus bereits heute vielerorts – vor allem in Ballungszentren – Wohnraummangel herrscht, besteht dringender Handlungsbedarf, um eine bedarfsgerechte Wohnungsbautätigkeit zu gewährleisten.
Der BDI fordert:
▪ Neubaustandard: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schreibt im Neubau keine weiteren Verschärfungen an der Gebäudehülle vor. Das ist zu begrüßen. Sollte eine weitere Anpassung an europäische Standards notwendig werden, sollten Anforderungen nicht pauschal verschärft werden, sondern sich an Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit orientieren.
▪ Baukostendämpfung und Produktivitätssteigerung: Maßnahmen zur Dämpfung der Baukosten und zur Effizienzsteigerung müssen konsequent vorangetrieben werden, etwa durch weitergehende Angleichungen der Landesbauordnungen auf Grundlage der Musterbauordnung und der verstärkten Zulassung von Typengenehmigungen. Die Pläne zur Stärkung des seriellen, modularen und systemischen Bauens, der Digitalisierung und Standardisierung müssen umgesetzt und weiterentwickelt werden, insbesondere durch BIM (Building Information Modeling)-Einsatz im öffentlichen Bau und standardisierte Open-BIM-Schnittstellen, die auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugänglich sind.
▪ Fachkräftesicherung: Zur Sicherstellung der Baukapazitäten müssen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und - qualifizierung verstärkt werden. Dazu zählen die Stärkung der beruflichen Bildung sowie die Förderung von Automatisierung und Digitalisierung zur Entlastung der vorhandenen Kapazitäten.
▪ Förderung: Für die Gewährleistung des bezahlbaren Wohnens und Bauens für die Breite der Bevölkerung werden attraktive, langfristig verlässliche und transparente Förderprogramme benötigt, etwa durch Investitionszuschüsse sowie Kredite, deren Zins deutlich unterhalb der aktuellen Marktkonditionen liegt. Durch eine Rahmenlaufzeit der Förder- und Kreditprogramme sollte Planungssicherheit hergestellt werden. Förderangebote sind unverzichtbar, mindestens bis eine mehrjährige Marktstabilisierung erreicht ist. Dabei sind Erfolgskontrollen sowie Transparenz bei der Mittelverwendung nötig. Kurzfristige Förderstopps und häufige Programmänderungen sind zu vermeiden, was auch eine grundsätzliche Anforderung im Gebäudebereich ist
▪ Wohneigentumsbildung: Die Stärkung der Wohneigentumsbildung kann ein wichtiger Beitrag zur Vermögensbildung und zur Entlastung der Mietmärkte sein. Zur Attraktivierung wäre die Einführung einer begrenzten steuerlichen Schuldzins-Abzugsfähigkeit für selbstgenutztes Wohneigentum ein sinnvoller Beitrag, ebenso wie die Schaffung von eigenkapitalersetzenden KfW-Nachrangdarlehen. Die Länder sollten reduzierte Grunderwerbsteuersätze für Ersterwerber von Wohneigentum prüfen.
2. Baulandaktivierung und effiziente Flächennutzung
Vielerorts existieren ungenutzte Brachflächen sowie leerstehende und sanierungsbedürftige Gebäudebestände, selbst in Städten und Metropolregionen mit großem Wachstumsdruck. Aufgrund von Beschränkungen für ein Nebeneinander bzw. Kombinationen von Wohnen und Gewerbe bleiben Potenziale für die Schaffung von Wohnraum ungenutzt. Der durch die Bundesregierung eingeführte „BauTurbo” ist etwa durch die Erleichterung von Nachverdichtungen und die Ermöglichung von Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des Wohnungsbaus.
Der BDI fordert:
▪ Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe: Die Kombination von Wohnungs- und Wirtschaftsbau muss weiter erleichtert werden. Hierfür ist die Schaffung bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen (Baugesetzbuch, BauGB, und Baunutzungsverordnung, BauNVO) und geeigneter technischer Maßnahmen, z. B. beim Lärmschutz („Hamburger Fenster“), erforderlich. Die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) muss im Rahmen der heranrückenden Wohnbebauung an gewerbliche bzw. industrielle Nutzung sichergestellt werden. Die im Rahmen des „Bau-Turbos“ beschlossene Flexibilisierung der Lärmvorschriften ist zu begrüßen. Es braucht aber eine dauerhafte Lösung für die Konfliktlage zwischen gewerblicher Nutzung und heranrückender Wohnbebauung in der TA Lärm, um den dringend erforderlichen Bau von Wohnungen gerade in gemischtgenutzten Lagen zu vereinfachen. Das betrifft auch das Bauen im Bestand.
▪ Brachflächennutzung und Flächenentwidmung: Brachflächen müssen systematisch erfasst und nutzbar gemacht werden, um ihre Potenziale zu erschließen. Dazu braucht es auch ein Förderprogramm zur Brachflächenentwicklung. Aus den Mitteln finanziert werden sollten beispielsweise Brachflächenankaufprogramme für Kommunen und Privateigentümer. Um auch die Nutzung eisenbahnrechtlich zwar noch gewidmeter, aber für den Eisenbahnverkehr auch langfristig nicht benötigter Brachflächen insbesondere für den Wohnungsbau, wieder zu ermöglichen, ist die Rechtslage wiederherzustellen, die hierzu bis Ende 2023 bestand.
▪ Baulandinanspruchnahme: Flächeninanspruchnahme insbesondere angrenzend an bereits erschlossene Flächen ist keineswegs gleichbedeutend mit Versiegelung oder Verhinderung von Grundwasserneubildung, zumal auch Siedlungs- und Verkehrsflächen ökologisch hochwertig gestaltet werden können. Daher sollte geprüft werden, ob auch im Sinne einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht für entsprechende Vorhaben auf Umweltverträglichkeitsprüfungen verzichtet werden kann.
3. Infrastruktur modernisieren: Investitionen absichern, Verfahren beschleunigen
Leistungsfähige Infrastrukturen sind das Rückgrat des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Der Modernisierungsbedarf ist hoch. Investitionen scheitern jedoch nicht nur an langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, sondern auch an fehlender langfristiger Finanzierungssicherheit. Wer Kapazitäten im Markt aufbauen, Projekte priorisieren und schneller umsetzen will, braucht beides: verlässliche, überjährige Finanzierungsstrukturen und deutlich effizientere Verfahren
Der BDI fordert:
▪ Investitionshochlauf und Nutzerfinanzierung: Investitionen in Bestand, Aus- und Neubau von Infrastruktur brauchen verlässliche, überjährige und in der Regel verkehrsträgerbezogene Finanzierungskreisläufe. Nur so entstehen Planungssicherheit für öffentliche Auftraggeber, belastbare Investitionssignale für Unternehmen und die Voraussetzungen für einen Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft. Der Bund sollte Einnahmen aus Nutzungsentgelten gemeinsam mit ergänzenden Haushaltsmitteln in mehrjährigen Finanzierungsvereinbarungen bündeln und mit rollierenden Infrastrukturentwicklungsplänen verknüpfen.
▪ Sondervermögen: Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) kann einen wichtigen Investitionsschub auslösen – im Neubau wie auch im Bestand. Dafür muss aber sichergestellt werden, dass die Mittel vollständig zusätzlich investiv eingesetzt werden und nicht reguläre Investitionen des Kernhaushalts ersetzen. Nur unter dieser Voraussetzung kann das Sondervermögen dauerhafte Wachstumsimpulse entfalten und die Infrastruktur substanziell stärken.
▪ Planungs- und Genehmigungsverfahren:
Der eingeschlagene Weg zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten muss konsequent weiterverfolgt werden. Hierzu sollten gesetzliche Genehmigungstatbestände systematisch überprüft und auf das notwendige Maß reduziert werden Soweit Genehmigungsprozesse Antragsunterlagen von Unternehmen erfordern, sollten diese auf die für die Bewertung der Umweltauswirkungen tatsächlich relevanten Unterlagen begrenzt werden. Die Prüftiefe der Verwaltungsgerichte ist zu reduzieren, europarechtliche Vorgaben sind strikt 1:1 umsetzen und das EU-Umweltrecht stärker zu konsolidieren.
Die inzwischen in unübersichtlich vielen Gesetzen verankerten Beschleunigungsmaßnahmen sollten vereinheitlicht und auf weitere Bereiche übertragen werden Das gilt über den Bereich der Erneuerbare Energien hinaus auch in zahlreichen anderen Bereichen wie Wohnungs(um)bau, Infrastruktur, Industrieanlagen und Rohstoffgewinnungsstätten.
▪ Innovationsbeschleunigung: Der Entwurf zum Reallabor-Gesetz sollte um tragfähige Experimentierklauseln in den Fachgesetzen für den Bau- und Infrastrukturbereich ergänzt werden Die Pilotierung innovativer Baustoffe, Planungen und Verfahren stößt weiterhin auf hohe Hürden, besonders im Zulassungsrecht Erfolgreiche Reallabore sollten daher dazu beitragen, behördliche Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
4. Rohstoffgewinnung und zirkuläre Wertschöpfung
Die flächendeckende dezentrale Versorgung mit Baurohstoffen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für das Bauen und den Erhalt der heimischen Wertschöpfungsketten. Die Circular Economy leistet durch das Recycling und weitere industrielle Nebenprodukte wertvolle Beiträge sowohl zur Rohstoffversorgung als auch zur Ressourcenschonung. Es bedarf weiterer politischer Anstrengungen, um die Rohstoffversorgung nachhaltig zu sichern.
Der BDI fordert:
▪ Rohstoffsicherung: Um eine langfristige, sichere und bedarfsgerechte Versorgung der Bauwirtschaft zu gewährleisten, muss die Sicherung von heimischen Baurohstoffen sowie deren Gewinnung durch vorausschauende und vereinfachte Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsprozesse gestärkt und beschleunigt werden.
▪ Rohstoffe der Circular Economy: Das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Abfällen muss zügig geregelt werden. Es muss rechtliche Klarheit geschaffen werden, unter welchen Voraussetzungen gütegesichert hergestellte mineralische Rohstoffe der Circular Economy auf den Markt gebracht werden können.
▪ Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: In der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie müssen für alle Wirtschaftsbereiche erreichbare Ziele formuliert und dabei Primärrohstoffe und Rohstoffe der Circular Economy zusammengedacht werden. Eine pauschale Vorgabe der Zielgröße zur Absenkung des Primärrohstoffeinsatzes ist nicht dazu geeignet, zielgenaue und positive Effekte für die zirkuläre Wertschöpfung in Deutschland auszulösen.

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BDI Dokumentennummer: D 2264