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Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA

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Stellungnahme

Netzentgeltkomponenten: Orientierungspunkte der BNetzA

Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett)

Referentenentwurf/ Regierungsentwurf

Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

Stand: 16 01 2026

Stellungnahme: Orientierungspunkte Netzentgeltkomponenten

1. Einleitung

Die Bundesnetzagentur hat am 20.11.2025 ihr Diskussionspapier „Netzentgeltkomponenten: Orientierungspunkte der BNetzA“ veröffentlicht. Darin skizziert sie ihre Ansätze für die zukünftigen Bausteine der allgemeinen Netzentgelte sowie deren Zusammenspiel. Der BDI bedankt sich für die Möglichkeit der Konsultation und nimmt im Folgenden Stellung zu den Grundgedanken des Papiers. Ebenso bedanken wir uns für die Teilnahmemöglichkeit am Branchen-WorkshopderBNetzA zum Grundmodell derEntgeltkomponentenfürdie Spannungsebenenoberhalb derNiederspannung am 02.12.2025 in Bonn. Die Eindrücke, die dort entstanden sind, flossen ebenso in diese Stellungnahme ein. Der BDI behält sich vor, weitere Punkte gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Diskussion zu AgNes und einer Gesamtschau der Vorschläge zur künftigen Systematik zu kommentieren.

2. Finanzierungs- und Anreizfunktion

Der BDI begrüßt zunächst die von der BNetzA vorgesehene konzeptionelle Aufteilung der allgemeinen Netzentgelte in Komponenten mit Finanzierungsfunktion und solchen mit Anreizfunktion. Dieser Gedanke bietet eine sachgerechte und transparente Grundstruktur im Sinne einer gut durchdachten Netzentgelt-Systematik – vorausgesetzt, dass größere Umverteilungseffekte bei der Netzentgeltbelastung vermieden werden können Das Orientierungspapier befasst sich hierbei v.a. mit der Finanzierungsfunktion. Da der dementsprechende Experten-Workshop sich ausschließlich mit dieser Funktion beschäftigte, konzentriert sich diese Stellungnahme ebenso auf die Stimmigkeit dieses Elementes. Dabei ist zu beachten, dass auch von den Komponenten mit Finanzierungsfunktion Anreizwirkungen ausgehen

3. Vorschlag zur Finanzierungsfunktion

Die Finanzierungsfunktion soll durch eine frei wählbare Kapazitätsbuchung und zwei Arbeitspreise (AP) erfüllt werden. AP 1 soll für die Last bis zur gewählten Kapazität und der höhere AP 2 für Verbräuche oberhalb der gewählten Kapazität gelten. Die BNetzA betont hierbei, dass AP 2 nicht für den Anreiz eines flexiblen Abnahmeverhaltens gedacht ist, sondern lediglich dazu dienen soll, dass die Verbraucher ihre Kapazität möglichst praxisnah anmelden.

Der BDI hat in seiner Stellungnahme zum generellen AgNes-Diskussionspapier vom 27.06.2025 darauf hingewiesen, dass die Buchung von Kapazitäten als Alternative zum Leistungspreis in der Industrie mit Blick auf deren

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Praktikabilität und Risiken bisherunterschiedlich eingeschätztwird,unddeshalb um eine Vertiefung dieses Themas in den angekündigten ExpertenWorkshops mit einer starken Einbeziehung der betroffenen Stakeholder gebeten.

Dies hat die BNetzA mit ihrem Vorschlag nun getan und die Bedenken gegenüber einem Kapazitätspreis bei den Endabnehmern damit spürbar abgeschwächt. Es soll weder die maximale oder vertragliche Netzanschlusskapazität (NAK) bepreist werden, noch ist von starken Pönalen bei Abweichung von der gebuchten Kapazität die Rede. Beide Vorbehalte trugen den Bedenken Rechnung, dass eine zu strikte Ausrichtung der Netzentgelte auf eine im Voraus definierte Netzanschlusskapazität eine wirtschaftlich sinnvolle Optimierung der Netznutzung durch Lastanpassung verhindert. Wichtig ist auch, dass es nicht zu einem Verlust vertraglich zugesicherter Netzanschlusskapazität kommt. Dies wäre ein Hemmnis für die Elektrifizierung und könnte zudem die wirtschaftliche Erholung der derzeit historisch schlecht ausgelasteten Industrie verhindern. Nicht gebuchte Teile der vertraglichen Netzanschlusskapazität müssen weiterhin nutzbar bleiben, die physische Nutzung der gesamten Netzanschlusskapazität muss jederzeit möglich sein.

Diedurch den BNetzA-Vorschlagmöglich werdendeFlexibilitätim Umgang mit der gebuchten Kapazität reduziert auch die Bedenken hinsichtlich des Planungsaufwandes und des Pönalenrisikos bei Abweichungen deutlich. Vor diesem Hintergrund erscheint der BNetzA-Vorschlag zur Einführung eines Kapazitätspreises, auch unter Berücksichtigung der Praktikabilität, grundsätzlich sinnvoll.

Zentral ist dabei, dass bei dem Wechsel in ein neues Entgeltsystem größere Umverteilungseffekte vermieden werden In jedem Falle muss gewährleistet sein, dass der Kapazitätspreis nicht höher ausfällt als die heutige Leistungspreiskomponente und keine strukturellen Zusatzbelastungen entstehen.

Auch die Möglichkeit von Lastspitzen ohne zusätzliche Kostenrisiken war bereits zu Beginn des AgNes-ProzesseseineKernforderungdes BDI. Abnehmer sollten auf Preissignale aus Markt und Netz reagieren können, sodass systemdienliche Lastspitzen bzw. ein flexibler Lastgang möglich werden, ohne damit in Kostenrisiken zu geraten. Auch dies wäre mit dem neuen Ansatz möglich, solange AP 2 moderat höher als AP 1 ist. Die gewählte Kapazität könnte ohne zusätzliche Pönale sowohl unter- als auch überschritten werden, wobei im letzteren Fall „nur“ der höhere AP 2 bezahlt werden

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müsste. Dies erlaubt es, Produktion und damit Last kurzfristig zu erhöhen, sofern das System dies zulässt.

Zugleich haben die Diskussionen im Rahmen des Experten-Workshops am 02.12.2025 aber auch gezeigt, dass gerade die Einführung des AP 2 zu unbeabsichtigten Effekten führen kann, die im Gegensatz zur anvisierten Netzdienlichkeit stehen:

Zeitgleiche Lastspitzen: Wenn sich die Abnehmer mit ihrer neuen Möglichkeit der flexiblen Kapazitätsüberschreitung ohne gravierendes Kostenrisiko einzig am Marktpreis ausrichten,könnten zeitgleichehohe Lasten zunehmen, die Netzengpässe verschärfen, sofern der Marktpreis die Netzsituation nicht akkurat widerspiegelt

LastausreizungstattFlexibilisierung: DieAufteilung in zwei statischeAPs innerhalb der Finanzierungsfunktion könnte dazu führen, dass die Abnehmer versuchen, ihre gebuchte Kapazität immer voll auszureizen, da AP 1 auch bei geringerer Last genauso hoch wäre. Bei Überschreitung der gewählten Kapazität spricht aus Abnehmersicht ebenfalls wenig dagegen, die Last maximal zu erhöhen, weil ja auch hier AP 2 nicht mehr weiter ansteigen würde. Eine gleichmäßige hohe Abnahme deutlich über der gewählten Kapazität wäre zeitweise die Folge.

AP 2 als intuitiver Flexibilisierungsanreiz: Der AP 2 soll laut BNetzA lediglich der Finanzierungsfunktion dienen. Da er höher als AP 1 wäre, wodurch ein Optimierungsanreiz entsteht, löst er aber bereits in den bisherigen Diskussionen Impulse hin zu einem flexiblen Verhalten aus. Dieser Flexibilitätsanreiz soll aber eigentlich von einem dynamischen Netzentgelt innerhalb der Anreizfunktion gesetzt werden. In diesem Zusammenhang weist der BDI auch auf die steigende Zahl von Netzentgeltkomponenten im aktuellen BNetzA-Vorschlag hin, die zu einem gewissen Risiko gegenläufiger Elemente führt. Die Parametrierung muss hierbei sicherstellen, dass einzelne Elemente nicht „gegeneinander“ arbeiten und/oder sich gegenseitig übermäßig verstärken.

Zu starke Verschiebung der Finanzierungsfunktion auf den Arbeitspreis: Die vorgestellte Systematik könnte – je nach Parametrierung – einen vergleichsweise großen Teil der Netzkostenfinanzierung in die Arbeitspreise verlagern, was gerade die Netzbetreiber kritisieren. Laut deren Einschätzung ist deren zentraler Kostenfaktor aber die Kapazitätsbereithaltung, sodass der Netzentgeltfokus auch auf dem Kapazitätspreis selbst liegen müsse. Diese

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Argumentation ist aus Sicht des BDI nachvollziehbar und sollte bei der Parametrierung und der Festlegung des Verhältnisses des Kapazitätspreises zu AP 1 / AP 2 im Sinne der Kostenreflexivität nicht vernachlässigt werden. Auch die Bedenken, dass zu große Abweichungsmöglichkeiten der Verbraucher von ihrer Kapazitätsbuchung nach oben (Differenz zwischen bestellter Kapazität und vertraglich vereinbarter Netzanschlusskapazität) die Einnahmen aus dem Kapazitätspreis für die Netzbetreiber schlecht planbar machen, sind nachvollziehbar Eine einfache bzw. zu strenge Limitierung der Abweichungsmöglichkeit nach oben ist hierbei allerdings der falsche Weg. Dies würde einerseits die Möglichkeit zur Nutzung systemdienlicher Lastspitzen schmälern, andererseits würde ein sehr hoher AP 2 bzw. eine Pönale als finanzielle Limitierung der Abweichungsmöglichkeit dazu führen, dass die obenbeschriebenenVorbehaltederindustriellen Abnehmergegenüber einem Kapazitätspreis wieder steigen.

4. Fazit

Ein Ansatz zur Lösung der dargestellten Schwachpunkte könnte es sein, eine Alternative zur intendierten Wirkung des AP 2 zu entwickeln. Gelänge es, den Verbrauchern nur in netzdienlichen Situationen das Kostenrisiko einer Kapazitätsüberschreitung zu nehmen, ohne dafür eine zusätzliche feste Kostenkomponente einzuführen, könnte das in seinen Grundzügen gut durchdachteneue System ohne eineneueKomplexitätssteigerungbeibehalten werden. In jedem Fall sollte bei einer Weiterentwicklung des AP 2 eine geringe Komplexität und Vorhersehbarkeit im Fokus stehen.

Die Einschätzung dieser Option und generell des bestehenden BNetzA-Vorschlages ist aus Industriesicht aufgrund fehlender quantitativer Daten und einer konkreten Berechnungsformel außerordentlich schwierig. Die Parametrierung der Entgeltkomponenten ist allerdings entscheidend für die Funktionsweise der Systematik, sodass der BDI die BNetzA darum bittet, ihren Vorschlag mit diesen Daten und Formeln zu spezifizieren, um ihn auf dieser Grundlage im Laufe des weiteren AgNes-Prozesses fundierter bewerten zu können. Auch wäre im Sinne einer sauberen Terminologie und Verständlichkeit eine Glossar-Sektion in der Festlegung hilfreich, da der häufige Wechsel bzw. die teilweise synonyme Verwendung der Begriffe Kapazität, Arbeit und Leistung das Verständnis des Konzeptes erschweren

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Über den BDI

Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Underbietet InformationenundwirtschaftspolitischeBeratung füralle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

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