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Kurzfassung PFAS-Beschränkung

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POSITION | CHEMIKALIENPOLITIK | BESCHRÄNKUNG

Kurzfassung Positionspapier PFASBeschränkung Bewertung des Beschränkungsvorschlages

02. Juni 2023 Hintergrund Am 13. Januar 2023 haben die f ederf ührenden Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein Beschränkungsdossier zur Beschränkung aller PFAS (Per- und Polyf luoralkylsubstanzen) eingereicht, welches am 22. März 2023 veröf f entlicht wurde. Im Rahmen einer 6-monatigen öf f entlichen Konsultation kann der Beschränkungsvorschlag derzeit bis zum 25.09.2023 kommentiert werden, bevor die Ausschüsse der ECHA Ihre Stellungnahmen erstellen. Umfang der Beschränkung Mit der Beschränkung soll die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS als solche oder in Gemischen und Erzeugnissen (über bestimmten Konzentrationsgrenzen, s. u.) verboten werden. Der Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags ist sehr weit gef asst und entspricht der OECD-Def inition von PFAS. Er umf asst alle Stof f e, die mindestens eine vollständig f luorierte Methylgruppe (-CF3) oder Methylengruppe (-CF2-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten (insgesamt mehr als 10.000 Stof fe). Dazu gehören auch Fluorpolymere und Polymere mit f luorierten Seitenketten.

Vorgesehene Ausnahmen Im Beschränkungsdossier sind – neben der grundsätzlichen Ausnahme von Feuerlöschschäumen und abbaubaren PFAS – drei Arten von Ausnahmen vorgesehen: ▪

Geringe Anzahl zeitlich unbegrenzter Ausnahmen f ür −

PFAS, die als Wirkstof f e in Pf lanzenschutzmitteln, in Biozidprodukten und in Tier- und Humanarzneimitteln verwendet werden (mit 2-jährlicher Berichtspf licht an die ECHA).

PFAS, die zur Kalibrierung von Messgeräten und als analytische Ref erenzmaterialien verwendet werden.

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Kurzfassung PFAS-Beschränkung by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu