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Innovationskraft stärken, wettbewerbsfähig bleiben Prioritäten der deutschen Industrie für das nächste Forschungsrahmenprogramm und den Wettbewerbsfähigkeitsfonds
13. Januar 2026 Executive Summary Europa steht an einem Scheideweg: Klimawandel, technologischer Wandel, geopolitische Konflikte und demografische Herausforderungen verändern unsere Gesellschaft und Wirtschaft tiefgreifend. Gleichzeitig wächst die Innovationslücke zu den USA und China immer weiter. In der Innovationsfähigkeit zeigt sich: Europa verliert an Dynamik. Das haben auch Mario Draghi und Manuel Heitor in ihren Berichten gezeigt und verdeutlicht: Damit Europa auch in Zukunft selbstbestimmt und wirtschaftlich stark bleibt, müssen Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsförderung im Mittelpunkt der europäischen Wirtschaftsagenda stehen und mehr Geld in Forschung und Innovation investiert werden. Der BDI begrüßt, dass das nächste Forschungsrahmenprogramm und der europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds Europas Wettbewerbsfähigkeit besser stärken soll. Für die kommenden Verhandlungen empfiehlt die deutsche Industrie folgende Maßnahmen: Politische Empfehlungen auf einen Blick: ▪
Budget und Finanzierung: Die deutsche Industrie fordert deutliche Budgetsteigerungen durch entsprechende Prioritätensetzung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für Forschung und Innovation, um Europas Innovationskraft und globale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Das Gesamtbudget für das 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sollte 200 Mrd. EUR betragen, mit einer Aufstockung der Säule 2 auf mindestens 56 % des Gesamtbudgets, um im Schulterschluss zwischen Industrie und Forschung die Innovationlücke Europas zu schließen.
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Industrieorientierung und strategische Ausrichtung: In der Programmgestaltung fordert die Industrie eine stärkere Ausrichtung auf angewandte Forschung mit industriegetriebene Schwerpunktsetzungen und einen klaren Fokus auf wirtschaftliche Skalierung. Die Verzahnung von FP10 und ECF sollte klar definiert werden und nationale und europäische Maßnahmen müssen enger verzahnt werden.
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Europäische Partnerschaften und Kooperationen: Europäische Partnerschaften sollten stärker industriegeführt sein und innovations- und ergebnisorientiert bleiben, ohne verpflichtende
Lukas Martin | Innovation, Sicherheit und Technologie | T: +3227921017 | l.martin@bdi.eu | www.bdi.eu
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finanzielle Beiträge der Unternehmen. Kooperationen mit assoziierten und gleichgesinnten Drittstaaten sind für Schlüsseltechnologien unverzichtbar. ▪
Geistiges Eigentum und technologische Souveränität: Der freie, sichere Umgang mit geistigem Eigentum ist zentral für technologische Souveränität und globale Wettbewerbsfähigkeit. Exportbeschränkungen oder Überregulierung gefährden Investitionen und internationale Kooperationen.
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Vereinfachungen: Es braucht eine echte Vereinfachung der Förderinstrumente: kürzere Verfahren, weniger Bürokratie, klare Regeln und Planungssicherheit für Unternehmen. Nur so können FP10 und ECF ihr Potenzial zur Stärkung der europäischen Industrie voll entfalten.
Budget und Finanzierung Im Rahmen der laufenden Verhandlungen dürfen keine Kürzungen der Budgets für das nächste Forschungsrahmenprogramm (FP10) und den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) vorgenommen werden. Stattdessen sollte das im Draghi-Bericht vorgeschlagene Gesamtbudget von 200 Mrd. EUR für Forschung und Innovation für FP10 angestrebt werden und weitere Mittel für Forschung und Innovation eingesetzt werden. Für die Umsetzung des Forschungsrahmenprogramms sollten ab 2028 mindestens die vorgeschlagenen 175 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (Art. 6). Gleichzeitig bedarf es einer anteilig deutlichen Aufstockung der Mittel für Säule 2, da deren Anteil mit derzeit 75 Mrd. EUR auf 43% des Gesamtbudgets gesunken ist, verglichen mit 56% in FP9. Dies wird der Bedeutung des Transfers von Wissen in die industrielle Anwendung und damit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit nicht gerecht. Der BDI empfiehlt, den Budgetanteil von Säule 2 mindestens auf das Niveau von 56% in FP9 anzuheben. Die Innovationslücke Europas lässt sich nur effizient und wirksam schließen, wenn Investitionen in F&I in Forschung und Industrie abgestimmt erfolgen. Um eine hohe Beteiligung der Industrie auch bei hochrisikobehafteten niedrigen Technologiereifegraden („TRL“) sicherzustellen und gleichzeitig optimale Finanzierungsbedingungen zu schaffen, sollte keine pauschale Begrenzung der Förderfähigkeit direkter zzgl. indirekter Kosten auf 70% eingeführt werden. Vielmehr sollte für Aktivitäten niedrigerer TRLs die etablierte Förderrate von 100% zzgl. indirekter Kosten beibehalten werden, damit sich Unternehmen frühzeitig mit noch nicht ausgereiften Technologien auseinandersetzen. Wenn das künftige Forschungsrahmenprogramm Maßnahmen mit Dual Use Anteil unterstützt, ist es notwendig, eine transparente und klare Regelung zur Mittelverwendung und -ausstattung zu schaffen, um eine gezielte und effiziente Nutzung der Ressourcen sowie Planungssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten und zusätzliche Mittel für diese Projekte zur Verfügung zu stellen. Die Verknüpfung zwischen FP10, ECF und verteidigungsrelevanten Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Fähigkeitenentwicklung muss in diesem Zusammenhang geklärt werden. Es sollten keine Doppelstrukturen für die Förderung von Unternehmen aller Größen im Bereich der Verteidigungsforschung entstehen. Die deutsche Industrie empfiehlt, eine enge Abstimmung zwischen den relevanten Stakeholdern zu gewährleisten, um bedarfsgerechte Spill-Over-Effekte zu erzielen. Die Kommission muss das Thema Forschungssicherheit in den Vordergrund rücken.
Industrieorientierung und strategische Ausrichtung Sowohl der Wettbewerbsfähigkeitsfonds als auch das Forschungsrahmenprogramm müssen zu wirtschaftlicher Skalierung beitragen. Die im Vorschlag zum ECF vorgesehene Vereinfachung der EUFörderstruktur ist grundsätzlich zu begrüßen. Die geplante Bündelung bestehender Programme, einheitliche Regeln und ein zentraler digitaler Zugang können dazu beitragen, den Zugang zu EU-Fördermitteln transparenter, effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten. Dafür ist es notwendig, FP10 und ECF so auszugestalten, dass eine wirtschaftliche Skalierung tatsächlich ermöglicht wird. Die
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politischen Zielsetzungen des ECF sollten technologieneutral gestaltet und in enger Abstimmung mit der Industrie definiert werden. Nur durch industriegetriebene Schwerpunktsetzungen kann gewährleistet werden, dass der ECF einen tatsächlichen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie leistet. Der BDI empfiehlt daher, in einem zusätzlichen „Window“ für industrielle Technologien die Entwicklung industrieller Lösungen zur Skalierung von Schlüsseltechnologien und Key Enabling Technologies zu ermöglichen. Dies wird durch einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Förderraum ermöglicht, der systemische Innovationen in der Breite schafft und gleichzeitig die souveräne Entwicklung und Produktion neuer Technologien am Standort gewährleistet. Die Definition der „Policy Windows“ im Vorschlag zum European Competitiveness Fund hat richtigerweise zum Ziel, die Ressourcen auf die strategischen Prioritäten und Politikziele der EU zu fokussieren. Vor allem mit Blick auf die Übernahme dieser Prioritäten in FP10 entsteht aber die Gefahr, dass grundlegende, horizontale Schlüssel- und Zukunftstechnologien und ihre sektor- und politikbereichsübergreifende Bedeutung nicht ausreichend Beachtung finden und Synergien verlorengehen. Industrielle Querschnittstechnologien (Advanced Materials, Advanced Manufacturing, industrielle KI, Halbleiter, Robotik sowie Quanten- und Datentechnologien) sowie industrielle Lösungen für die Skalierung von Prozesstechnologien und Deep Tech sollten daher in einer eigenständigen, industriegeführten Querschnittspriorität gebündelt und koordiniert werden. Darüber hinaus ist eine klare und konsistente Definition der Verzahnung von ECF und FP10 erforderlich. Es muss nachvollziehbar dargelegt werden, wie die einzelnen Instrumente des ECF mit FP10 verknüpft werden, wie Synergien zwischen beiden Programmen funktionieren und effizient genutzt werden können. Da ein erheblicher Teil der unter „Wettbewerbsfähigkeit“ veranschlagten Mittel für bislang nicht näher definierte (verteidigungspolitische) Zwecke vorgesehen ist, ist es wichtig, dass der ECF in seiner weiteren Ausgestaltung klar auf wirtschaftliche Wirkung, strategische Kohärenz und die Stärkung europäischer Schlüsseltechnologien und Key Enabling Technologies ausgerichtet bleibt. Zudem sollte ein erhöhtes Budget für Säule 2 in FP10 dafür genutzt werden, eine wirkungsvolle und industriegetriebene Perspektive in der Säule 2 zu stärken – mit Fokus auf kommerzielle Anwendungen, strategische Marktpositionen und wirtschaftliche Skalierbarkeit. Eine Co-Finanzierung aus europäischen und nationalen Mitteln sollte erleichtert werden. Dies sollte in jedem Fall mit einer Verringerung bürokratischer und formeller Hürden für die Zuwendungsempfänger sowohl bei der Beantragung der Mittel als auch bei der Durchführung der Projekte einhergehen, die heute auch in Programmen wie z.B. EFRE und IPCEI enorm hoch sind. Es sollte sichergestellt werden, dass neben Forschungsinfrastrukturen, vor allem auch Technologieinfrastrukturen gefördert werden. Dabei sollte stets auf die Deckung eines hohen Bedarfs für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und gesellschaftlicher Bedeutung bei angewandten Forschungsprojekten geachtet werden. Unternehmen aller Größenklassen müssen im Rahmen des ECF und FP10 weiterhin prominent berücksichtigt werden, da sie eine entscheidende Rolle in der industriellen Umsetzung und Skalierung von Innovationen spielen. Der Fokus sollte daher künftig verstärkt auf der angewandten Forschung liegen. Zudem sollte eine marktorientierte Prioritätensetzung erfolgen. Der schnelle Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und MidCaps zu Zuschüssen muss erleichtert werden. Hinsichtlich der sogenannten „Moonshots“ bedarf es einer eindeutigen Klärung ihrer Definition und strategischen Rolle im Rahmen von FP10. Moonshots sollten keine eigenständigen Instrumente darstellen und keine bestehenden Förderinstrumente oder Partnerschaften ersetzen. Vielmehr sollten sie als konzeptionelles und prozessuales Element verstanden werden – ohne eigenes Budget und ohne institutionelle Doppelstrukturen aber klar zur Erreichung der europäischen Souveränitätsziele beitragen. Zudem sollten Moonshots ausschließlich dann verfolgt werden, wenn sie evidenzbasiert sind und auf realistischen Zielen beruhen. Eine enge Abstimmung mit nationalen Initiativen wie der HightechAgenda in Deutschland ist dabei sicherzustellen. Die deutsche Industrie empfiehlt, bisherige Missionen, die unter FP9 gefördert wurden, abzuschließen und in der bisherigen Form nicht unter FP10 weiterzuführen. Hinsichtlich nationaler Forschungs- und Innovationsförderungen sollte eine enge Koordinierung mit den Mitgliedstaaten erfolgen. Arbeitsprogramme, „targeted actions“ und „accelerated actions“ müssen klar definiert und nachvollziehbar strukturiert werden, um Planungssicherheit für Unternehmen zu
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gewährleisten. Die Einbindung der Industrie in Programmkomitees und Expertengruppen muss – wie bisher – aufrechterhalten bleiben, um einen inklusiven und transparenten Prozess sicherzustellen.
Europäische Partnerschaften und Kooperationen Europäische Partnerschaften haben sich in der Vergangenheit als wichtiger Erfolgsfaktor erwiesen, weswegen diese unbedingt weitergeführt werden sollten. Die kollaborative Forschung ist ein Schlüsselfaktor für erfolgreiche Innovationsökosysteme in Europa. Daher sollte die kollaborative Forschung gestärkt werden. Die Europäischen Partnerschaften sollten auch zukünftig klar innovationsund ergebnisorientiert sein und weiterhin ohne einen direkten finanziellen Beitrag von Unternehmen („in-cash contributions“) erfolgen (Art. 11, FP10). Ein solcher finanzieller In-Cash-Beitrag würde die Beteiligung der Industrie erheblich einschränken und künftig zu weniger Anreizen für eine Beteiligung führen. Partnerschaften sollten nicht als Selbstzweck verstanden werden, sondern als Instrument zur Förderung von Innovationen. Ihr Erfolg bemisst sich nicht an ihrer bloßen Existenz, sondern daran, ob sie konkrete technologische Fortschritte und marktfähige Lösungen hervorbringen. Die Einführung verpflichtender finanzieller Beiträge seitens der Industrie würde den Kern der Partnerschaftsidee untergraben und das Prinzip gemeinsamer Verantwortung schwächen, da die Industrie in Projekten themenspezifisch erhebliche Eigenfinanzierung einbringt. Die Industrie sollte eine führende Rolle in der Ausgestaltung und Steuerung der Partnerschaften einnehmen. Dies erfordert weniger Detailvorgaben durch die Europäische Kommission und eine stärkere Einbindung der Unternehmen in die Governance-Strukturen, um praxisnahe, wettbewerbsorientierte Ergebnisse zu ermöglichen. Nur durch industriegeführte Prozesse kann gewährleistet werden, dass Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Anwendungen überführt werden und zur Nutzung in Europa zur Verfügung stehen. Zudem sollte die administrativ aufwändige Berichterstattung zu „in-kind contributions to operational activities“ (IKOP) und „in-kind contributions to additional activities“ (IKAA) deutlich reduziert oder abgeschafft werden, da diese für alle Partner eine doppelte Berichtspflicht bedeuten und zu unverhältnismäßigem Mehraufwand führt. Die unter IKOP und IKAA berichteten Aktivitäten sind bereits durch Vorgänge in den Unternehmen dokumentiert, weshalb eine doppelte Berichterstattung keinen zusätzlichen Nutzen darstellt. Einer besseren Klärung bedarf es bei der Kooperation mit Unternehmen und Forschungsinstituten aus Drittstaaten in den Partnerschaften. Europa darf sich im Forschungs- und Innovationsbereich nicht abschotten, sondern sollte weiterhin mit gleichgesinnten Partnerländern zusammenarbeiten. Viele Schlüsseltechnologien – etwa in den Bereichen Halbleiter, Wasserstoff, Luftfahrt, Quantentechnologien, KI, Advanced Materials oder Biotech – können nur in enger Zusammenarbeit mit globalen Partnern erfolgreich entwickelt werden. Europäische Unternehmen sind daher auf den Zugang zu entsprechenden Fähigkeiten und Infrastrukturen angewiesen – Strategische Partnerländer können zum Beispiel über einzigartige und großangelegte Testanlagen verfügen, die für die experimentelle Validierung disruptiver Technologien unerlässlich sind, sowie über wichtige Kompetenzen mit starken Ingenieur- und Forschungsteams. Die Beibehaltung eines ganzheitlichen Ansatzes ab Beginn des nächsten Forschungsrahmenprogramms ist daher unerlässlich, um mit anderen Teilen der Welt konkurrieren zu können. Langjährige Partnerländer dürfen im Rahmen der „EU-Preference“-Politik (Art. 10, ECF) daher nicht als Konkurrenten betrachtet werden. Vielmehr sollte ein partnerschaftliches Miteinander etabliert werden, das gegenseitigen Nutzen schafft und die europäische Innovationskraft stärkt. Gleichzeitig muss das Risiko des Wissensabfluss aus öffentlich finanzierter Forschung an Unternehmen aus Nicht-Partnerländern minimiert und Wissenschaftsfreiheit mit sicherheitspolitischen Interessen in Einklang gebracht werden. Der BDI empfiehlt, hierzu eine interessensgeleitete, konsistente und verlässliche Strategie für die Zusammenarbeit mit assoziierten Staaten und „likeminded countries“ zu erarbeiten, um die Forschungssicherheit in der EU und internationalen Zusammenarbeit weiter zu stärken. Innerhalb der europäischen Partnerschaften spielen Important Projects of Common European Interest (IPCEIs) eine Schlüsselrolle für erfolgreiche Innovationsökosysteme in Europa. Begrüßenswert ist, dass künftig auch einzelne Projekte, die Teil eines IPCEI sind, über den ECF kofinanziert werden können – etwa zur Erweiterung der Beteiligung von KMU oder zur breiteren geografischen Abdeckung.
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Wir empfehlen, IPCEIs deshalb mit zusätzlichen Mitteln aus dem ECF aufzustocken und eng mit dem ECF zu verzahnen. Dies würde die Skalierung strategisch relevanter Technologien weiter beschleunigen und Forschung, Entwicklung und industrielle Anwendung stärken. Bei der Ausgestaltung von IPCEIs muss stets die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im Vordergrund stehen. Die Komplexität und Dauer der aktuellen IPCEI-Antragsprozesse und der Prozesse während der Projektdurchführung stellen jedoch eine erhebliche Belastung für die Unternehmen dar und schrecken insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab. IPCEIs müssen daher in diesem Zusammenhang beschleunigt, vereinfacht und entbürokratisiert werden, um einen echten Mehrwert für die Innovationskraft der europäischen Industrie leisten zu können.
Geistiges Eigentum und technologische Souveränität Die deutsche Industrie begrüßt, dass der ECF gezielt zur Stärkung der technologischen und wirtschaftlichen Souveränität der EU beitragen soll. Die in Artikel 10 des ECF vorgesehenen Förderbedingungen können dabei ein geeignetes Instrument sein, sofern sie gezielt, verhältnismäßig und auf sicherheitspolitisch oder strategisch begründete Fälle beschränkt angewendet werden. Kritisch wäre hingegen eine übermäßige Lokalisierung von Anforderungen – etwa bei Produktionsstandorten, Lieferketten oder Eigentumsverhältnissen, insbesondere da, wo die Stärke global agierender europäischer Unternehmen auf global verzweigten Lieferketten und eigenen Standorten außerhalb Europas basiert. Die Wettbewerbsfähigkeit solcher Unternehmen würde durch Restriktionen aus Art. 10 (ECF) zur „EUPreference“ geschwächt und damit unmittelbar der angestrebte Erfolg des ECF gefährdet. Der freie und gesicherte globale Transfer von geistigem Eigentum (IP) ist eine zentrale Voraussetzung für internationale Kooperation, erfolgreiche Marktzugänge und die Stärkung der europäischen Innovationskraft und ist damit ein entscheidender Beitrag zur technologischen Souveränität Europas. Die EU sollte daher den Fokus stärker auf die Industrialisierung von geistigem Eigentum legen. Nur wenn IP systematisch in wirtschaftliche Wertschöpfung überführt wird, kann die EU langfristig technologische Führerschaft erlangen und ihre Technologiesouveränität sichern – dadurch schottet sich Europa nicht ab und kann gleichzeitig in Schlüsseltechnologien eigenständig agieren und offen für internationale Kooperationen bleiben. Die von der Europäischen Kommission geplanten Beschränkungen für den Export von IP würden daher digitale Geschäftsmodelle und die europäische Wettbewerbsfähigkeit enorm beschränken. Europäische Unternehmen operieren global und benötigen die Möglichkeit, IP auch außerhalb der EU zu verwerten, soweit dem nicht allgemein geltende Exportkontrollregelungen entgegenstehen. Eine Beschränkung auf den europäischen Raum würde Innovationskraft, Wachstum und internationale Partnerschaften erheblich beeinträchtigen und damit die globale Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen einschränken. Artikel 10 (ECF) darf nicht zu übermäßigen Einschränkungen beim Ergebnis- und Technologietransfer außerhalb der EU führen. Die Anwendung des Artikels 10 (ECF) birgt zusätzliches Potenzial für erhebliche bürokratische Hürden und muss daher im Einzelfall sorgsam gegenüber den Interessen der europäischen Unternehmen abgewogen werden. Die Erfahrungen aus IPCEI Projekten zeigen, dass europäische Unternehmen ihr Know-How nur sehr umständlich durch Einzelfallgenehmigungen an ihren nicht-europäischen Standorten nutzen können. Pauschale Verbote und komplexe und langwierige Einzelfallgenehmigungen verursachen erhebliche Wettbewerbsnachteile für global agierende Unternehmen mit Sitz in der EU. Um Unternehmen die benötigte Planungssicherheit zu geben, sollten Fertigungs- und Entwicklungsstandorte in Nicht-EU-Ländern weiterhin vereinfacht in Unternehmen integriert werden können und Transfers innerhalb von Unternehmen künftig leichter funktionieren. Gleichzeitig sollte sichergestellt werden, dass der Besitz des IPs in Europa nicht verloren geht. Der Zugang zu IP sollte zudem nur dann gewährt werden, wenn dies für die Umsetzung gemeinsamer Projekte tatsächlich erforderlich ist. Bezüglich der Zugriffs- und Nutzungsrechte von Ergebnissen im ECF (Artikel 54 und 81) durch die europäischen Institutionen warnt die deutsche Industrie davor, dass diese Vorgaben als allgemeine Bedingung für die Finanzierung dazu führen können, dass kritische Vermögenswerte oder Know-How in die Hände von Wettbewerbern gelangen, was den Grundsatz der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts untergraben würde. Solche Bedingungen würden die Attraktivität des Instruments weiter
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verschlechtern und möglicherweise dazu führen, dass in Europa entwickelte Innovationen von Drittländern finanziert werden. Die deutsche Industrie empfiehlt, den Grundsatz der Notwendigkeit für Hintergrundwissen beizubehalten, angemessene Grenzen für Zugriffsrechte festzulegen und einen geringen Aufwand für das IP-Management zu ermöglichen. Um Widersprüche zu vermeiden und Kohärenz zwischen Förderinstrumenten zu gewährleisten, sollten zudem die Regeln zu IP in FP10 und ECF angeglichen werden. Durch Rechtsklarheit und Leitlinien zu IP-Management, insbesondere bei Mischfinanzierungsoder Partnerschaftsprojekten, können Verwaltungsaufwand und rechtliche Risiken minimiert werden. Darüber hinaus empfehlen wir, Klarheit über die in Artikel 10 des ECF beabsichtigten Definitionen von „eligible“ und „ineligible third countries“ in einer Liste transparent zu führen und regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Die teilnahmeberechtigten Länder sollten entsprechend nach Artikel 10 des ECF in Projekten und Prozessen wie EU-Länder angesehen werden.
Vereinfachungen Das Momentum aus der Simplifizierungsagenda der Europäischen Kommission und die Forderungen der Berichte von Mario Draghi und Manuel Heitor sollten dazu genutzt werden, eine deutliche Vereinfachung des kommenden Forschungsrahmenprogramms zu ermöglichen – dazu zählen eine Vereinfachung des Berichtswesens, weniger verbindliche Vorhaben, schnellere Verfahren und verkürzte Bewilligungszeiten durch beschleunigte Bewertung und vereinfachte Anforderungen. Aber auch Projekt-Laufzeiten müssen flexibler an die Entwicklungszyklen der jeweiligen Technologiefelder angepasst werden, um Marktentwicklungen gerecht zu werden – dies ist notwendig bei verkürzten Entwicklungszyklen einiger Technologien, wie auch bei sehr langen Entwicklungszyklen hochkomplexer Technologien. Die Kombinierbarkeit von Förderinstrumenten und eine gezielte Unterstützung entlang des gesamten Investitionszyklus ist vor dem Hintergrund langjähriger Forderungen nach weniger Bürokratie, besserer Koordination und Skalierung ein gutes Signal. Entscheidend wird jedoch sein, dass die angekündigten Vereinfachungen in der Praxis tatsächlich spürbar werden. Nur wenn Verfahren wirklich entlastet und beschleunigt werden, kann der ECF sein Potenzial zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voll entfalten. Die Vereinfachungen sollten jedoch mit Augenmaß vorgenommen werden. Es darf dabei zu keinen Unsicherheiten und Interpretationsspielräumen kommen. Solche Unsicherheiten entstehen insbesondere dann, wenn die Europäische Kommission zu viel Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Arbeitsprogramme erhält. Unternehmen benötigen ein klares Verständnis, wie Arbeitsprogramme konkret funktionieren und wie sie ihre Projekte sicher und planbar umsetzen können und sollten daher eine führende Rolle in der Ausgestaltung der Programme übernehmen. Der BDI empfiehlt in diesem Zusammenhang, verbindliche Zulassungs- und Vergabekriterien zu definieren. Der pauschale Einsatz von „Lump Sums“ ist aus Industriesicht kritisch zu bewerten. Insbesondere die Komplexität der Lump-Sum-Mechanismen erschwert die Antragstellung und Abrechnungen und steht der angestrebten Beteiligungssteigerung entgegen. Die Abrechnung tatsächlich geleisteter Stunden auf Basis jeweils üblicher Abrechnungspraxis auf nationaler Ebene sollte fortgeführt werden. Insgesamt hat die Antragskomplexität in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Eine wirksame Vereinfachung muss daher die tatsächlichen Belastungen der Antragsteller reduzieren – nicht neue administrative Hürden schaffen. Open Call by Default bieten zudem zwar grundsätzlich Vereinfachungspotential und Technologieneutralität, sind aber nicht immer am besten geeignet und sollten daher nicht standardmäßig ohne Berücksichtigung des Kontexts verwendet werden. Zentral ist außerdem eine klarere Definition und kohärente Umsetzung des „Single Rulebook“ – es muss eine enge Verzahnung beider Programme gewährleistet werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und eine effiziente Nutzung der Mittel sicherzustellen. Darüber hinaus sollte das „Competitiveness Coordination Tool“ konkret zur Vereinfachung beitragen.
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Redaktion Lukas Martin Senior Representative Innovation, Security and Technology T: +3227921017 L.Martin@bdi.eu
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