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Globale Mindeststeuer: Entwicklungen gefährde Wettbewerbsfähigkeit

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POSITION | STEUERPOLITIK | PILLAR TWO

Globale Mindeststeuer: Entwicklungen gefährden Wettbewerbsfähigkeit Notwendiger Schutz der deutschen Wirtschaft

7. März 2025 Die aktuelle US-Steuerpolitik unter Präsident Donald Trump birgt im Zusammenspiel mit der globalen Mindeststeuer erhebliche Risiken für die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Politische Entscheidungsträger müssen dringend Maßnahmen ergreifen, um drohende Belastungen für europäische Unternehmen zu minimieren, Wettbewerbsnachteile auszugleichen und den Standort Europa zu sichern.

Drohende erhebliche Mehrbelastungen für deutsche Unternehmen US-Präsident Trump hat eine Beteiligung der USA an der globalen Mindeststeuer ausgeschlossen und plant zusätzliche steuerpolitische1 Maßnahmen, die europäische Unternehmen massiv benachteiligen. Bereits in diesem Jahr könnten diese Regelungen in Kraft treten. Besonders besorgniserregend sind: ▪

Memorandum vom 20.01.2025: Untersuchung, ob ausländische Staaten Steuerabkommen nicht einhalten oder durch diskriminierende und extraterritoriale Steuerregelungen US-amerikanische Unternehmen benachteiligt sind. Bis zum 1. April 2025 sollen Ergebnisse und mögliche Gegenmaßnahmen präsentiert werden. Zudem verweist ein weiteres Memorandum auf den seit Jahrzehnten existierenden, aber noch nie angewandten Abschnitt 891 des US-Steuergesetzbuchs, der eine Verdoppelung der Steuersätze für Unternehmen aus den o. g. Ländern vorsieht.

Republikanischer Vorschlag (H.R. 591, Abschnitt 899 IRC): Dieser sieht den Wegfall der reduzierten DBA-Quellensteuersätze und die Einführung von Sondersteuersätzen von bis zu 20 Prozent auf US-Einkünfte von Unternehmen aus Ländern mit vermeintlich diskriminierenden Steuerpraktiken vor. Dies betrifft Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen und Lizenzen. Als diskriminierende Steuerregime werden hier die Undertaxed Profits Rule (UTPR) oder Digital Services Taxes (DST) genannt.

Im Fokus der US-Kritik steht insbesondere die UTPR als Kernstück des Mindestbesteuerungskonzepts der OECD. Die im Deutschen als "Sekundärergänzungssteuer" bezeichnete UTPR zielt darauf ab,

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Darüber hinaus sind zahlreiche weitere kostspielige Vergeltungsmaßnahmen von Trump geplant (u. a. gegen die europäische Mehrwertsteuer), die aber aufgrund einer unmittelbaren Verbindung zu Zöllen nicht rein steuerlich gelöst werden können. Hierfür müssen eigene Lösungen erarbeitet werden.

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. | Abteilung Steuer- und Finanzpolitik | steuerpolitik@bdi.eu | www.bdi.eu


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