
Position
Gemeinsame Stellungnahme zu den aktuellen Bürokratieabbau-Initiativen der Bundesregierung im Bereich der amtlichen Statistik

Langtitel, Beispiel: (Arial, 20 Pt, fett)
Referentenentwurf/ Regierungsentwurf
Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Berlin, 11.05 2026
Gemeinsame Stellungnahme zu den aktuellen Bürokratieabbau-Initiativen der Bundesregierung im Bereich der amtlichen Statistik

Inhalt

Zusammenfassung..........................................................................3
Bürokratieabbau: Amtliche Statistik im Fokus.............................4
1. Rückblick auf bisherige Entlastungserfolge ..........................4
2. Kosten-Nutzen-Abwägung als Leitgedanke ...........................5
3. Reformprojekt SysdU mit eSTATISTIK.core 6
4. Vierteljährliche Produktionserhebung....................................7
Kritischer Blick auf weitere Maßnahmen ......................................9
1. Auftragsbestandsstatistik im Verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe......................................................................9
2. Strukturerhebung im Bauhauptgewerbe ..............................10
3. Investitionserhebung der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe.........................................................................................11
4. Außenhandelsstatistik auf Bundesländerebene..................11
Schlussfolgerungen für den weiteren Reformprozess ..............12
Über den BDI..................................................................................13
Über die BDA.................................................................................13
Impressum.....................................................................................13

Zusammenfassung

• Die Bundesregierung plant eine umfassende Überprüfung und Reduktion statistischer Berichtspflichten für Unternehmen. In der Vergangenheit konnte die ZahlderMeldepflichtigenbereitsdeutlichreduziertwerden,mitnachweisbarem Erfolg: Durch Statistikpflichten verursachte Bürokratiekosten liegen aktuell bei 0,5 Prozent.
• Entlastungspotenziale sind dennoch weiterhin vorhanden: Unternehmen kritisieren Doppelmeldungen, uneinheitliche Meldewege und statistische Merkmale, die nicht aus dem Rechnungswesen ableitbar sind. Eine gezielte und schnelle Optimierung der Statistikmeldeverfahren ist daher notwendig.
• Statistische Daten sind unverzichtbar, um wirtschaftliche Entwicklungen fundiert zu beurteilen und Trends frühzeitig zu erkennen. Daher sollten Anpassungen im statistischen System erst nach einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Abwägung erfolgen.
• Das Reformprojekt SysdU (System der Unternehmensstatistiken) setzt sich zum Ziel, alle Einzelstatistiken im Gesamtsystem der Unternehmensstatistiken neu auszurichten: die bisherige Erhebungsstruktur soll vereinfacht, über alle Wirtschaftsbereiche vereinheitlicht, Doppelerhebungen beseitigt und der Meldeaufwand reduziert werden. Diese Bemühungen sind zu begrüßen und müssen mit Nachdruck weiterverfolgt werden.
• Die automatisierte Datenübertragung aus dem betrieblichen Rechnungswesen über eSTATISTIK.core ist hierfür ein zentraler Ansatzpunkt, den wir unterstützen. Um die Anwendung der automatisierten Meldungen ausweiten zu können, werden Möglichkeiten einer Harmonisierung der Erhebungsmerkmale mit den Daten im betrieblichen Rechnungswesen ausgelotet.
• Kritisch sehen wir die geplante Einstellung der vierteljährlichen Produktionserhebung im Rahmen von SysdU, die Abschaffung der Auftragsbestandsstatistik, der Strukturerhebung im Bauhauptgewerbe, der Investitionserhebung der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie der Außenhandelsstatistik auf Bundesländerebene. Die Ergebnisse dieser Statistiken werden intensiv genutzt und bilden eine unverzichtbare Grundlage für die daten- und faktenbasierte Konjunkturbeobachtung und -berichterstattung.

Bürokratieabbau: Amtliche Statistik im Fokus

Im Rahmen der aktuellen Bürokratieabbau-Agenda der Bundesregierung werden auch die amtliche Statistik und insbesondere die bestehenden Berichtspflichten für die Unternehmenin den Blick genommen.Erklärtes Ziel ist eineumfassende Überprüfungund deutliche Reduzierung der Meldungen für Unternehmen. Laut Koalitionsvertrag sollen innerhalb eines zweijährigen Moratoriums alle Statistikpflichten auf den Prüfstand gestellt und in Teilen ausgesetzt werden. Bei den fünf für die Wirtschaft aufwändigsten Statistiken sollen die Merkmalskataloge an die europäischen Datenvorgaben angepasst und damit eine nationale Übererfüllung von EU-Vorgaben beseitigt werden. Konkrete Entlastungsvorschläge mit Blick auf Streichungen von Statistiken finden sich im aktuellen Referentenentwurf eineserstenUnternehmensstatistikreformgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. BDI und BDA haben im Rahmen der öffentlichen Stakeholder-Konsultation eine eigene Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingebracht, die sich in Teilen mit den folgenden Ausführungen decken.
1. Rückblick auf bisherige Entlastungserfolge
Die Entlastung der Unternehmen von statistischen Meldepflichten steht nicht nur ganz oben auf der politischen Agenda der jetzigen Bundesregierung, sondern war Anliegen all ihrer Vorgängerinnen in den letzten Jahrzehnten, mit nachweisbarem Erfolg: Die durch StatistikpflichtenverursachtenBürokratiekostenbleibenseit Jahren unterhalb der 1-Prozent-Marke und liegen aktuell bei 0,5 Prozent. Es wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen spürbar zu entlasten. Dazu zählen die verstärkte Nutzung von Verwaltungsdaten sowie der Einsatz von Mixmodellen und Mikrodatenaustausch als Ersatz für (Teile von) Primärerhebungen oder um Informationen zu gewinnen, ohne die Unternehmen zusätzlich zu befragen. In der Intrahandelsstatistik wurden in mehreren Runden die Meldeschwellen deutlich angehoben mit dem Ergebnis, dass Unternehmen vollständig oder teilweise von der Meldepflicht befreit wurden, zuletzt 40 Prozent der zuvor Meldepflichtigen. Kleine Unternehmen und Start-ups wurden gezielt entlastet,indemsievonStatistikpflichtenausgenommenodernurnochingrößerenAbständen einbezogen werden. In der Folge sind mittlerweile über 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland von statistischen Meldepflichten befreit. 13 Prozent melden zu einer, sieben Prozent zu mehr als einer und nur knapp zwei Prozent zu mehr als fünf Erhebungen (Analyse des Statistischen Landesamtes Sachsen).

2. Kosten-Nutzen-Abwägung als Leitgedanke

Für die betroffenen Unternehmen stellt dennoch jede statistische Erhebung einen spürbaren Aufwand dar. Die Berichtspflicht bindet erhebliche zeitliche und finanzielle Ressourcen, die nicht für das Kerngeschäft zur Verfügung stehen. Meldepflichtige Unternehmen kritisieren zu Recht Doppelmeldungen von gleichen Merkmalen in unterschiedlicher Periodizität, sie klagen über verschiedene Meldezugänge mit unterschiedlichen Zugangsidentifikationen je nach Erhebung. Unternehmen müssen Merkmale melden,dienichtimbetrieblichenRechnungswesenvorliegenbzw.betriebsinternkeine Bedeutung haben und daher nicht erfasst werden und somit allein für die Statistikmeldung berechnet werden müssen. Das zeigt: Entlastungspotenziale sind im Bereich der amtlichen Statistik auch weiterhin vorhanden, eine gezielte Überprüfung der Statistikpflichten ist daher auch zukünftig notwendig.
Statistische Daten bilden aber auch eine unverzichtbare Grundlage für die sachgerechte Bewertung der strukturellen und konjunkturellen Lage von Wirtschaftsbranchen. Sie ermöglichen belastbare daten- und faktenbasierte Analysen und tragen wesentlich dazu bei, wirtschaftliche Entwicklungen und Trends frühzeitig zu erkennen. Unternehmen benötigen präzise statistische Informationen, um Investitionen zu planen, FachkräftebedarfeeinzuschätzenoderneueGeschäftsmodellezuentwickeln. FürstaatlichesHandeln sind amtliche Statistiken unverzichtbar, sei es bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage, der Ausgestaltung von Förderprogrammen, der Planung langfristiger Infrastrukturinvestitionen oder der Überprüfung politischer Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit. Amtliche Daten sind eine wichtige Grundlage für Tarifverhandlungen und werden benötigt, um die Entwicklung des BIP, welches die Grundlage für Steueraufkommen ist, zielgenauer vorherzusagen. Entgelterhebungen werden zur Flankierung von Tarifverhandlungen herangezogen, um die jährliche Entgeltentwicklung für bestimmte Jobs nach Branchen abbilden zu können.
Auch der BDI und die BDA sowie ihre Mitgliedsverbände sind intensive Nutzer amtlicher Daten über alle Fachstatistiken hinweg. Die Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen fließen ebenso in die tägliche Verbandsarbeit ein wie die tief gegliederten Konjunktur- und Strukturstatistiken im Produzierenden Gewerbe sowie die Außenhandelsdaten der Intra- und Extrahandelsstatistik. Aber auch die Daten der Preisstatistiken und Umweltstatistiken oder die Ergebnisse der Themenveröffentlichungen zum Arbeitsmarkt bilden die Grundlage vieler Analysen und Positionen der Industrieverbände.


Bürokratieabbau in der amtlichen Statistik setzt somit voraus, sowohl den Erhebungsaufwand als auchden fachlichenundgesellschaftlichenNutzeneinerStatistik sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Pauschale Kürzungen statistischer Berichtspflichten, so wie aktuell in Teilen diskutiert, bergen die Gefahr von nicht vertretbaren Informationsverlusten, die Fehlentscheidungen in Wirtschaft und Politik nach sich ziehen und das statistische Gesamtsystem schwächen. Deshalb ist stets zu prüfen, ob die von Unternehmen getragenen Kosten angemessen sind und dem tatsächlichen Informationsbedarf entsprechen. Bevor statistische Pflichten reduziert oder ausgesetzt werden, braucht es eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse, die methodische Folgen sowie Auswirkungen auf Datenverfügbarkeit, Aussagekraft und Vergleichbarkeit berücksichtigt.
3. Reformprojekt SysdU mit eSTATISTIK.core
Im Rahmen des Zukunftsprojekts SysdU befassen sich die Statistischen Ämter von Bund und Ländern mit genau diesen und weiteren Fragestellungen. Ziel ist eine umfassende Reform des gesamten Systems der Unternehmensstatistiken, um den Meldeaufwand der Unternehmen weiter deutlich zu reduzieren, aber gleichzeitig die Datenbedarfe auf allen Ebenen in guter Qualität auch weiterhin zu erfüllen.
Zentrale Bausteine des Reformprojektes sind die Überprüfung und Reduktion des Erhebungsumfangs und die Zusammenlegung von Erhebungen. Wir begrüßen die ganzheitliche Überprüfung aller Einzelstatistiken im Gesamtsystem der Unternehmensstatistiken und die Überlegungen zur umfassenden Neuausrichtung der Erhebungsstruktur, um beispielsweise die viel diskutierten Inkohärenzen zwischen Struktur- und Konjunkturstatistiken besser zu erklären und so die Aussagefähigkeit der Statistiken insgesamt zu verbessern. So könnten Analysen zur Struktur und Entwicklung der Vernetzung von Industrie und Dienstleistungen zukünftig systematisch und fortlaufend mit amtlichen Daten gefüttert werden.
Ein wesentlicher Entlastungshebel ist – generell für die automatisierte Datenübermittlung im Bereich der amtlichen Statistikmeldungen, aber auch konkret im genannten Projekt – die Nutzung von eSTATISTIK.core. Um die Ausweitung der automatisierten Datenmeldung zu ermöglichen, werden sich die Statistischen Ämter im Projektverlauf intensiv mit den Möglichkeiten einer Harmonisierung der Erhebungsmerkmale mit den DatenimbetrieblichenRechnungswesenbeschäftigen.WirbegrüßendiesenAnsatzund würdigen die Anstrengungen der Statistischen Ämter, die Nutzung eSTATISTIK.core für die Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. In der breiten Anwendung sehen wir


einen zentralen Schlüssel, um die Meldepflichten für die Unternehmen deutlich belastungsärmer auszurichten. Damit dieses Potenzial vollständig ausgeschöpft werden kann, braucht es eine Ausweitung von eSTATISTIK.core auf weitere Statistiken und eine zielgerichtete und zügige Unterstützung der Unternehmen bei der praktischen Anwendung des Verfahrens. Gerade kleine Unternehmen ohne eigene IT-Abteilung benötigen kostenfreie und einfach nutzbare Softwarelösungen, damit eine Datenübertragung ohne teure Zusatzmodule, komplexe Installationen oder spezialisiertes IT-Know-how gelingen kann. Auch müssen die Statistischen Landesämter noch stärker befähigt werden, bei Fragen zur Nutzung, Implementierung und laufenden Anwendung von eSTATISTIK.core die Unternehmen aktiv zu unterstützen. Eine weitere Voraussetzung für die Nutzung ist zudem der Aufbau einer soliden Vertrauensbasis. Viele Unternehmen sind geradein Zeiten zunehmenderCyberangriffe zurückhaltenddamit, direkteZugriffe aufinterneAbrechnungsprogrammezuzulassen.HierbedarfesweitererproaktiverAufklärungsarbeit durch die Statistischen Ämter, bei der die Verbände gern unterstützen.
SysdUlegtin seinerKonzeptionierungden Schwerpunkt aufdie Weiterentwicklung der Erhebungs- und Verarbeitungsprozesse statistischer Daten. Um einen konsistenten und ganzheitlichen Ansatz bei der Neustrukturierung der Unternehmensstatistiken zu erreichen, sollte auch die nutzerfreundliche Bereitstellung der Ergebnisse systematisch mitgedacht werden. Die Umsetzung einer zentralen Datenbank mit der einheitlichen Bereitstellung aller amtlichen Bund- und Länderstatistiken würde die Neugestaltung der Unternehmensstatistiken konsequent vervollständigen.
4. Vierteljährliche Produktionserhebung
Des Weiteren sind im Rahmen von SysdU weitreichende Änderungen in der Produktionsstatistik geplant. So soll die vierteljährlich auf GP 9-Steller-Ebene erhobene Produktionsstatistik eingestellt und auf eine künftig nur noch einjährige Produktionsstatistik auf 8-Steller-Ebene (PRODCOM) umgestellt werden. Diese Pläne lehnen wir in dieser Ausrichtung ab.
Die Verbände und Unternehmen sind intensive Nutzer der amtlichen Produktionsstatistik, sowohl der monatlichen (Güteraggregate) als auch vierteljährlichen und jährlichen Ergebnisse auf tiefer Gliederungsebene (GP-9-Steller-Ebene). Die geplanten Änderungen hätten für die Verbände und deren Mitglieder erhebliche Informationsverluste für die Analyse und Bewertung der konjunkturellen Entwicklung einzelner Industriebranchen zur Folge. In vielen Wirtschaftsbranchen ermöglicht erst die neunte Stelle der Güterklassifikation Aussagen über die Höhe der Produktion wichtiger Teilbranchen.


Beispielsweise würden Ergebnisse für die Produktion von Elektrofahrzeugen (GP 291024500) wegfallen und damit ein zentraler Indikator für den technologischen Wandel einer deutschen Schlüsselbranche. Aussagen über konjunkturelle Schwankungen, Nachfrageentwicklungen, Produktionsunterbrechungen und Lieferkettenprobleme bei E-Fahrzeugen wären nicht mehr möglich.
Ein weiteres Beispiel ist die Baustoff-Steine-Erden-Industrie, die sehr heterogen aufgestelltistundderenProduktezumTeilerstauf9-Steller-EbenehinsichtlichHerstellungsweise und Verwendung sachgerecht differenziert werden. Durch die Umstellung würden für etliche Teilbranchen keine Produktionszahlen mehr zur Verfügung stehen, so für die Porenbeton-, Leichtbeton- und Kalksandsteinindustrie. Darüber hinaus würden weitere Branchen wichtige Unterscheidungsmerkmale verlieren, so z. B. die Feuerfest, Ziegel- oder Gipsindustrie. Auch ist die vierteljährliche Produktionsstatistik ein zentraler Früh- und Konjunkturindikator. So gelten Produktionszahlen für Mauersteine als belastbarer Frühindikator für die Wohnungsbautätigkeit. Eine ausschließlich jährliche Veröffentlichung würde kurzfristige Markt- und Konjunkturanalysen erheblich einschränken, Prognosen und Investitionsentscheidungen erschweren und die datenbasierte Begleitung wirtschafts- und baupolitischer Maßnahmen beeinträchtigen. Gerade in einer Phase angespannter Baukonjunktur und tiefgreifender Transformation ist eine differenzierte Datenbasis am aktuellen Rand unverzichtbar.
Der Wegfall der unterjährigen Produktionsergebnisse würde die Möglichkeiten der Konjunkturbeobachtung deutlich einschränken. So weisen einzelne Teilbranchen des Maschinenbaus, wie Verpackungsmaschinen, Waagen, Druckereimaschinen und Industrieroboter, sehr unterschiedliche Konjunkturverläufe auf, die in der Darstellung nach WZ-4-Stellern nicht mehr erkennbar wären und damit nicht mehr unterjährig angemessen beobachtet werden könnten. Auch die unterjährigen Veränderungen in der KFZ-BranchesowieimSonstigenFahrzeugbausindwirtschaftlichbedeutsam.DieHerstellung von Schiffen und Flugzeugen unterliegt starken konjunkturellen Schwankungen, welche durch eine jährliche Statistik nicht ausreichend dargestellt werden würden. DasVolumeneinzelner Aufträgeistdortsehrhoch,sodassdieSchwankungenmitHilfe einer vierteljährlichen bzw. monatlichen Erhebung besser erfasst, bewertet und geglättet werden können
Ähnliche Bedarfe nach unterjährigen und tief gegliederten Daten gibt es auch in anderen, vor allem auch mittelständisch geprägten Industrien, wie beispielsweise in der Möbelindustrie. Die Branche zeichnet sich durch eine hohe Produkt- und Marktsegmentierung (u. a. Küchenmöbel-, Polstermöbel-, Wohn-, Schlaf-, Büro- und Objektmöbel)


sowie durch kurze konjunkturelle Reaktionszeiten aus. Aussagen zur wirtschaftlichen Lage, zu NachfrageentwicklungenundzustrukturellenVeränderungensind deshalb nur auf ausreichend differenzierten statistischen Ebenen und mit unterjähriger Aktualität belastbar möglich. Eine Reduktion statistischer Erhebungen, Gliederungstiefen oder Veröffentlichungsfrequenzen birgt aus Sicht der Möbelindustrie das erhebliche Risiko, dasskonjunkturelleWendepunkte,strukturelleNachfrageverschiebungenundregionale Unterschiede erst mit Verzögerung oder gar nicht mehr erkannt werden. Gerade die Möbelindustrie reagiert sehr sensibel auf Entwicklungen im Wohnungsbau, im Objektgeschäft, auf Veränderungen der Kredit- und Zinsbedingungen sowie auf das Konsumklima. Unterjährige Produktions- und Konjunkturdaten sind daher ein unverzichtbares Instrument für betriebliche Planung, Investitionsentscheidungen, Beschäftigungssicherung und wirtschaftspolitische Bewertung.
Kritischer Blick auf weitere Maßnahmen
Darüber hinaus stehen weitere Vorhaben zum Bürokratieabbau in der amtlichen Statistik im Raum. Aus der Perspektive der Datennutzung sehen wir mögliche Risiken hinsichtlich drohender Lücken in der statistischen Berichterstattung, auf die wir nachfolgend hinweisen möchten.
1. Auftragsbestandsstatistik im Verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe
Die Ergebnisse der Auftragsbestandserhebung im Verarbeitenden Gewerbe und im Bauhauptgewerbe werden intensiv genutzt, sowohl die Indizes als auch die Reichweiten. Die Auftragsbestandsstatistik im Verarbeitenden Gewerbe wurde 2014 aus guten Gründen (wieder)eingeführt.WährendderWirtschaftskrise2008/2009 zeigtesich,dass zwar zahlreiche Aufträge vergeben wurden, diese jedoch anschließend in erheblichem Umfangwiederstorniert wurden.VerlässlicheInformationenüberdastatsächlicheAusmaß dieses Vorgangs lagen damals jedoch nicht vor. Um die konjunkturelle Entwicklung künftig präziser erfassen zu können, wurden die bestehenden Konjunkturindikatoren deshalb um den Auftragsbestand ergänzt.
Angesichts der zunehmenden gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten und Krisen und der damit einhergehenden potenziellen Auftragsstornierungen brauchen wir auch weiterhin eine Ergänzungdes Auftragseingangsum denAuftragsbestand, um ein adäquates Bild der aktuellen konjunkturellen Lage zu zeigen. Schließlich wird der Auftragseingang nicht nachträglich um zwischenzeitig erfolgte Stornierungen bereinigt. Nur der


Auftragsbestand ist ein geeigneter Indikator, um zu beurteilen, ob Stornierungen schon aufdiebestehendeAuftragslagedurchgeschlagenhabenundum zusehen,wievielAuftragsvolumen noch auf dem Markt ist. Hier reichen die Umfrageergebnisse des ifo Instituts nicht aus, da nur nach der Betroffenheit gefragt wird und nicht nach dem Volumen. Die amtliche Statistik sollte der zunehmend volatilen Entwicklung im Weltgeschehen Rechnung tragen und die Erhebung des Auftragsbestandes beibehalten, damit Wirtschaft und Politik auch in Zukunft adäquat auf Krisen reagieren können.
2. Strukturerhebung im Bauhauptgewerbe
Auch die Streichungspläne im Bauhauptgewerbe werden kritisch gesehen und sollten in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden. Die derzeitige Strukturstatistik im Bauhauptgewerbe, die sogenannte Ergänzungserhebung, liefert insbesondere über die Umsatz- und Beschäftigten-Struktur des Bauhauptgewerbes und dessen Wirtschaftszweige wichtige Informationen differenziert nach Beschäftigtengrößenklassen und bei den Beschäftigten zusätzlich nach Stellung im Betrieb. Sie ist damit derzeit die einzige belastbare Quelle zur Beobachtung des – teilweise auch politisch initiierten – strukturellen Wandels in der Branche. Sie ist derzeit auch die einzige Erhebung, welche die Zahl der Beschäftigten und den Wert des Umsatzes für alle Betriebe differenziert nach Wirtschaftszweigen und Bausparten veröffentlicht. Die Unternehmen des Bauhauptgewerbes sind sehr heterogen aufgestellt, eine differenzierte Betrachtung ist somit unerlässlich, insbesondere auf 4-Steller-Ebene, da ansonsten so wichtige Wirtschaftszweige wie Bau von Straßen, Brücken- und Tunneln, Bahnverkehrsstrecken und Kabelleitungen nicht mehr detailliert analysiert werden können. Für diese Analyse sind konsistente Zeitreihennötig,ansonstenist es nichtmöglich,StrukturveränderungenohneBruchund Informationsverlust darzustellen. Angesichts der großen Herausforderungen zur Modernisierung Deutschlands Infrastruktur sollte von einer Streichung der Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe unbedingt abgesehen werden.


3. Investitionserhebung der Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe
Wirbegrüßen, dass dievorgesehenenPlänezurStreichungder Investitionserhebungder Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe, im Bergbau sowie in der Gewinnung von Steinen und Erden zum 30. Juni 2026 noch einmal überdacht und die hierzu geäußerten Befürchtungen berücksichtigt wurden. Die Investitionserhebung der Betriebe liefert ein detailliertes Bild über Struktur, Umfang und Entwicklung der Investitionstätigkeit nach Branchen und Regionen und damit faktenbasierte Informationen zum Investitionsverhalten, Standortattraktivität und Strukturwandel. Unternehmen und Verbände nutzen die Ergebnisse für Markt-, Branchen- und Wettbewerbsanalysen, um branchenspezifische Trends zu erkennen, strukturelle Herausforderungen sichtbar zu machen, wirtschaftspolitische Maßnahmen zu bewerten und gegebenenfalls Anpassungsbedarfe zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Investitions- und Wachstumsschwäche der deutschen Industrie und daraus abzuleitende unternehmerische und politischeHandlungsbedarfewerdensolideStrukturdatenzum Investitionsverhaltender Unternehmen und Betriebe mehr denn je benötigt.
Insofern halten wir es für sinnvoll, die Investitionserhebung der Betriebe zunächst weiterzuführen undvorab zuprüfen,obdiegeplante Integrationin dieInvestitionserhebung bei Unternehmen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe methodisch umsetzbar ist. Ob das am Ende gelingt und ob dies mit insgesamt niedrigeren Bürokratiekosten verbunden sein wird, bleibt abzuwarten. Die bisherige Erhebung sollte erst dann entfallen, wenn die wesentlichen Merkmale der Investitionserhebung durch das neue Verfahren abgesichert vorliegen.
4. Außenhandelsstatistik auf Bundesländerebene
Die Statistik zeigt, wie intensiv jedes Bundesland am internationalen Warenverkehr beteiligt ist undmacht sichtbar, welche Bundesländer besonders exportstark sind, wie sich ihre Handelsstrukturen unterscheiden und welche Güter regional dominieren. Entwicklungen auf internationalen Märkten können frühzeitig erkannt, strukturelle Trends im Außenhandel eingeordnet und regionale, branchenspezifische Besonderheiten belastbar analysiert werden. Die Folgen handelspolitischer Umwälzungen, der Einfluss mittelfristiger Wechselkursentwicklungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit auf ausländischen Märkten, die frühzeitige Erfassung grundlegender struktureller Verschiebungen auf Absatz- und Produzentenmärkten, die Möglichkeit einer sinnvollen


Abwägung außen- und handelspolitischer Entscheidungen in Abhängigkeit der aktuellen Größe und möglicher Konsequenzen für das zukünftige Handelsvolumen mit ausländischen Partnern sind nur einige konkrete Fragestellungen, auf die zukünftig keine Antworten mehr gegeben werden können, sollte die Außenhandelsstatistik auf Landesebene abgeschafft werden. Auch hätte dies fatale Folgen für die Qualität industriepolitischer Entscheidungen auf Bundesebene, wenn auf diese Weise die Möglichkeit einer regional differenzierten Betrachtungsweise nach Regionen bzw. Ländern verloren ginge. Gerade für die exportorientierte deutsche Industrie ist es von erheblicher Bedeutung, Chancen, Risiken, Schwächen und Stärken im internationalen Umfeld auch auf regionaler Ebene identifizieren zu können. Die Einstellung der Außenhandelsstatistik auf Bundesländerebene lehnen wir daher ab.
Schlussfolgerungen für den
weiteren Reformprozess
Eine moderne und zukunftsfähige amtliche Statistik braucht sowohl effiziente Prozesse als auch eine stabile, verlässliche Datengrundlage. Maßnahmen zum Bürokratieabbau sollten daher so gestaltet werden, dass sie den Meldeaufwand spürbar reduzieren, ohne zugleich zentraleInformationsbedarfezugefährden.Entscheidendisteinausgewogener Ansatz, der Entlastung ermöglicht und zugleich den hohen fachlichen Ansprüchen an ein leistungsfähiges Statistiksystem gerecht wird. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, das auf Konsistenz angelegte Gesamtsystem der amtlichen Statistik zu erhalten, weiter zu verbessern und so auszurichten, dass es den zukünftigen Informationsanforderungen gerecht wird.

Über den BDI

Der BDI transportiert die Interessen der deutschen Industrie an die politisch Verantwortlichen. Damit unterstützt er die Unternehmen im globalen Wettbewerb. Er verfügt über ein weit verzweigtes Netzwerk in Deutschland und Europa, auf allen wichtigen Märkten und in internationalen Organisationen. Der BDI sorgt für die politische Flankierung internationaler Markterschließung. Und er bietet Informationen und wirtschaftspolitische Beratung für alle industrierelevanten Themen. Der BDI ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Mio. Beschäftigten. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.
Über die BDA
Die BDA organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen Interessen der gesamten deutschen Wirtschaft. Wir bündeln die Interessen von einer Million Betrieben mit rund 30,5 Millionen Beschäftigten. Diese Betriebe sind der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden.
Impressum
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.bdi.eu
T: +49 30 2028-0
Lobbyregisternummer: R000534
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
www.arbeitgeber.de
T: +49 30 2033-0
Transparency Register: 7749519702-29

Ansprechpartner
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Solveigh Jäger
Senior Referentin Abteilung Volkswirtschaft
T: +49 30 2028-1533
s.jaeger@bdi.eu

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Jens Hertha
Referent Abteilung EU, Internationales, Wirtschaft
T: +49 303 2033-1909
j.hertha@arbeitgeber.de