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Forderungen der Industrie für die bilateralen FTA zwischen EU, Malaysia, den Philippinen & Thailand

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POSITION | FREIHANDELSABKOMMEN | EU – SÜDOSTASIEN

Forderungen

der Industrie

für die bilateralen FTA zwischen EU und Malaysia, den Philippinen & Thailand

Notwendige Weichenstellungen für den erfolgreichen Verhandlungsabschluss

März 2026

Zusammenfassung

Südostasien ist eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt und gewinnt für die deutsche Industrie zunehmend an Bedeutung. In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, Handelskriegen und Chinas wachsendem Einfluss wird die Region als Ziel für deutsche Diversifizierungsstrategien immer attraktiver. Freihandelsabkommen (FTA) sind ein entscheidender Hebel für die EU, um Exportmärkte zu sichern, Unternehmen neue Handelsmöglichkeiten zu eröffnen, Disruptionen der Lieferketten zu verhindern und damit geopolitische Risiken zu minimieren. Bilaterale FTA der EU mit Malaysia, den Philippinen und Thailand würden Handelshemmnisse abbauen, den Marktzugang für europäische Waren, Dienstleistungen und öffentliche Beschaffungswesen verbessern, den Datentransfer agiler gestalten und geistige Eigentumsrechte stärken. Als Blaupause kann das jüngst erfolgreich abgeschlossene FTA zwischen der EU und Indonesien gelten, welches genau diese Bereiche regelt Zudem könnten diese Abkommen als Modell für Partnerschaften mit weiteren Staaten der Südostasiatischen Staatengemeinschaft (ASEAN) dazu dienen, das Geschäftsumfeld allgemein zu verbessern und die strategische Präsenz der EU in der Region zu festigen Die ASEAN-Region ist bereits durch die Handelsabkommen wie dem Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) und dem Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP) stark mit anderen Regionen Asiens vernetzt. Ohne vergleichbare EU-Abkommen sind europäische Unternehmen gegenüber ost- und südostasiatischen Wettbewerbern im Nachteil. Der Abschluss der FTA sowie verbindliche und von allen Parteien respektierte Investitionsschutzabkommen mit einem klaren Streitbeilegungsmechanismus zwischen der EU und den südostasiatischen Ländern würden die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen in der Region verbessern und die (wirtschaftliche) Partnerschaft zwischen den beiden Wirtschaftsräumen erheblich stärken. Erfolgreiche Abkommen mit Malaysia, Thailand und den Philippinen wären langfristig ein Meilenstein für ein EU-ASEAN-FTA Freihandelsabkommen bestehen bereits mit Singapur und Vietnam. Das Abkommen mit Indonesien ist inzwischen ausverhandelt. Der Text durchläuft nun auf EU-Seite die nächsten Schritte: Übersetzung, rechtliche Überprüfung und Abstimmung im Rat und EP.

Es gilt, Verhandlungen pragmatischer zu führen. Die Verhandlungsparteien müssen bereit sein, sich zu bewegen und ggf. Positionen aufzugeben, die sie in anderen FTA beibehalten haben. Von der Handelsliberalisierung sollten nur die sensibelsten (unten definiert) und für die Handelspartner strategisch wichtigsten Bereiche ausgenommen sein. Es sollte dabei eine neue Balance zwischen

Nachhaltigkeitsanforderungen und Wirtschaftsinteressen bei Freihandelsabkommen gefunden werden. Nachhaltigkeitskapitel müssen gut handhabbar gemacht werden. Realistische Forderungen und Bedarfe der Partnerländer müssen stärker Beachtung finden (kein „One-size fits all“-Ansatz) Eine Überfrachtung der Verhandlungen mit handelsfremden Themen soll vermieden werden Die EU-Kommission sollte sich in ihren Verhandlungen vor allem auf die Bereiche konzentrieren, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen. Insbesondere die vollständige Abschaffung von Einfuhrzöllen, Handelsbeschränkungen, Lokalisierungsanforderungen und die Harmonisierung von Normen und Standardisierung auf Grundlage internationaler Regeln müssen in den Vertragstexten verankert werden.

Die EU sollte wirtschaftliche Partnerschaften gezielt dort ausbauen, wo sie beiderseitigen Nutzen bringen und mit überzeugenden Angeboten dort präsent sein, wo Kooperation den europäischen Interessen dient. Dabei ist es notwendig, die gegenseitigen roten Linien der Verhandlungspartner zu kennen Ein Scheitern eines der Abkommen könnte die südostasiatischen Länder zu alternativen Partnern treiben. Die Zollpolitik der neuen US-Administration ist ein weiterer Baustein, der für beide Seiten die Dringlichkeit für einen raschen Abschluss erhöht, wie am Beispiel des EU-Indonesien-FTA oder aber auch anhand des eben erst abgeschlossenen EU-Indien-FTA aus dem Januar 2026 eindrücklich zu sehen ist Die EU-Kommission und die südostasiatischen Länder müssen die bilateralen Abkommen als strategische Weichenstellung in einer sich wandelnden geopolitischen Weltordnung begreifen und so zügig wie möglich abschließen Die Bundesregierung muss dieses Bestreben deutlicher unterstützen.

Einleitung

Handelspolitische Bedeutung der Region Südostasiens

Südostasien zählt zu den dynamischsten Wirtschaftsregionen der Welt und gewinnt für die deutsche Industrie zunehmend an Bedeutung. Eine junge Bevölkerung, eine wachsende kaufkräftige Mittelschicht und eine stetig steigende Wirtschaftskraft machen insbesondere Indonesien (BIP 2024: 1.396,3 Mrd. US$) (2025, GTAI), Thailand (BIP 2024: 526,4 Mrd. US$) (2025, GTAI), Singapur (BIP 2024: 547,4 Mrd. US$) (2025, GTAI), die Philippinen (BIP 2024: 461,6 Mrd. US$) (2025, GTAI), Vietnam (BIP 2024: 459,5 Mrd. US$) (2025, GTAI) und Malaysia (BIP 2024: 419,6 Mrd. US$) (2025, GTAI) zu attraktiven Wachstumsmärkten für die deutsche Industrie.

Im Jahr 2024 exportierte die deutsche Wirtschaft Waren im Wert von 27,56 Mrd. EUR in die ASEANRegion. Die wichtigsten Absatzmärkte waren dabei Singapur (7,06 Mrd. EUR), Malaysia (6,60 Mrd. EUR), Thailand (5,05 Mrd. EUR), Indonesien (2,87 Mrd. EUR) und die Philippinen (1,95 Mrd. EUR) Während die EU bereits Freihandelsabkommen mit Singapur und Vietnam abgeschlossen und diese implementiert hat, steht beim Abkommen mit Indonesien noch eine Übersetzung, rechtliche Überprüfung und Abstimmung im Rat und EP an. Die Verhandlungen mit Malaysia, Thailand und den Philippinen sollten gleichzeitig zügig vorangetrieben werden. Gespräche mit Vertretern auf EU-Ebene deuten auf einen Abschluss des EU-Philippinen-FTA noch in diesem Jahr hin Ende 2027 läuft zudem eine besondere Anreizregelung aus, die den Philippinen für mehr als 7.200 Produkte zollfreien Zugang zum EU-Markt gewährt. Malaysia schreitet ebenfalls voran, wenngleich nicht ganz so schnell. In Thailand scheint sich nach der Wahl vom 8. Februar politische Kontinuität durchgesetzt zu haben. Der zuständige Handelsminister soll sein Amt behalten und das Verhandlungsmandat mit der EU weiterführen. Da die thailändische Wirtschaft zudem seit Längerem in einer Krise steckt und nicht so stark wie andere südostasiatische Länder wächst, kann ein Freihandelsabkommen Wachstumsimpulse für Thailand freisetzen

Zügiger Verhandlungsabschluss durch mehr Pragmatik

Die Region ist handelspolitisch bereits durch die Abkommen RCEP und CPTPP eng mit Ost- und Südasien vernetzt. Besonders für die deutsche Industrie – allen voran die Automobilbranche – entsteht dadurch ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber chinesischen, japanischen und südkoreanischen Wettbewerbern. Um diesen Rückstand aufzuholen, begrüßt der BDI die erfolgreich abgeschlossenen FTA-Verhandlungen mit Indonesien (2025) sowie die gegenwärtig zu verhandelnden Freihandelsabkommen mit Thailand (2023) und die kürzlich erst wieder aufgenommenen Gespräche mit Malaysia (2025) und den Philippinen (2024) Der von EU-Handelskommissar Maros Šefčovič angekündigte Zeithorizont sieht den Abschluss der FTA mit den drei ASEAN-Staaten bis 2027 vor.

Als einen weiteren positiven Schritt sieht der BDI die Austragung des ersten Handels- und Investitionsdialogformats im November 2025 zwischen der EU und den Mitgliedern des CPTPP und fordert die EU gleichzeitig zu einer Intensivierung des Dialogs und eines konkreten Umsetzungsplans auf Inzwischen haben sich die EU und die CPTPP-Staaten zur Aufnahme von konkreten Prüfgesprächen in diesem Jahr entschieden Beide Blöcke vereinen 32 Prozent des globalen BIP und 37 Prozent des Welthandels auf sich. Besonders hervorgehoben wurde die wachsende Bedeutung des digitalen Handels, bei dem beide Seiten eine engere Zusammenarbeit anstreben, um Handelshemmnisse abzubauen und globale Standards zu setzen. Zum CPTPP-Verbund gehören Australien, Brunei, Kanada, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam. Das Vereinigte Königreich ist Ende 2024 beigetreten.

Die EU verfügt über bilaterale Freihandelsabkommen mit neun der zwölf CPTPP-Mitgliedern; eine Vertiefung der Beziehungen zu den verbleibenden drei Staaten – Australien, Malaysia und Brunei –könnte den Weg für umfassendere regionale Abkommen wie beispielsweise eine EU-CPTPP Assoziierung oder ein EU-ASEAN-Minus-X freimachen. Mit Australien und Malaysia wird gerade verhandelt, ein EU-Australien FTA steht wohl kurz vor dem Abschluss Ein potenzieller, konsolidierter EU-CPTPPASEAN Freihandelsblock erscheint nun im Kontext der jüngsten Finalisierung des EU-Indonesien-Abkommens möglich. Hier gelang es, eine pragmatische Lösung im gegenseitigen Interesse zu erzielen und die vielen langjährigen Streitpunkte (zumindest teilweise) aufzulösen

In Zeiten geopolitischer Unsicherheiten, Handelskonflikten und des wachsenden Einflusses Chinas, gewinnt Südostasien zudem als Ziel deutscher Diversifizierungsstrategien an strategischer Bedeutung. Während China, die USA und Japan ihre strategische Präsenz dort in den letzten Jahren verstärkt haben, droht Europa den Anschluss zu verlieren. Lange Verzögerungen gefährden nicht nur die bisherigen Fortschritte in den Verhandlungen, sondern auch die wirtschaftlichen Vorteile für beide Seiten. Die südostasiatischen Länder einen sich in ihrem starken Interesse an einem zügigen Abschluss der bilateralen Abkommen und verhalten sich grundlegend flexibel und entgegenkommend. Die Zollpolitik der US-Administration erhöht für beide Seiten die Dringlichkeit eines raschen Abschlusses Dieses Chancenfenster muss jetzt genutzt werden. Die EU-Kommission muss besser auf ihre Verhandlungspartner zugehen und auch Zugeständnisse machen, um die bilateralen Abkommen als strategische Weichenstellung in einer sich wandelnden geopolitischen Ordnung so zügig wie möglich abzuschließen.

Herausforderungen der weiteren FTA-Verhandlungen

Die Verhandlungen mit den drei ASEAN-Staaten Philippinen, Malaysia und Thailand verlaufen unterschiedlich und stehen vor spezifischen Hürden. Die Gespräche über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Malaysia begannen 2010, wurden jedoch zwei Jahre später unterbrochen Ausschlaggebend waren die Umweltvorschriften der EU. Mit Malaysia ist der Marktzugang für Palmöl umstritten – die EU lehnt ihn aus Umweltgründen ab, während das Land dies als Diskriminierung sieht und die WTO eingeschaltet hat. Anfang 2025 wurden die Verhandlungen erneut aufgenommen. Mit Indonesien bestand ein quasi identischer Streitfall, der nun allerdings im Abkommen durch teilweise zollfreie Importquoten von Palmöl in die EU sowie eine Anerkennung des indonesischen Zertifizierungssystems für nachhaltiges Palmöl (ISPO) gelöst wurde und für Malaysia (Stichwort: Meistbegünstigungsprinzip) ähnlich geregelt werden kann Mit Thailand erschweren Konflikte über den Schutz der Fischereiindustrie die Gespräche. Bei den Philippinen sind Bürokratie und hohe Energiepreise zentrale Herausforderungen. Alle drei Staaten (und weiterhin auch Indonesien) betrachten eine Reihe europäischer Regulierungen als signifikante Handelshemmnisse, so z. B. CBAM, die geplante Entwaldungsverordnung (EUDR) oder das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD).

In der praktischen Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zeigen sich insbesondere bei der Erhebung und Weitergabe von Geolokationsdaten erhebliche Herausforderungen in internationalen Lieferketten. In wichtigen Erzeugerländern wie Indonesien und Malaysia bestehen nationale Rechtsvorschriften – etwa zum Datenschutz – die die systematische Erfassung, Verarbeitung oder grenzüberschreitende Übermittlung präziser Standortdaten landwirtschaftlicher Flächen einschränken. Gleichzeitig verpflichtet die EUDR den Erstinverkehrbringer eines betroffenen Rohstoffs auf dem EUMarkt, präzise geografische Koordinaten der Produktionsflächen anzugeben, um die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten und die Entwaldungsfreiheit der Produkte nachzuweisen. Diese divergierenden Anforderungen führen zu einem Spannungsfeld zwischen EU-Recht und den Rahmenbedingungen in den Erzeugerländern. Fehlen die erforderlichen Geodaten oder sind sie rechtlich nicht zugänglich,

Forderungen der Industrie für die bilateralen FTA zwischen EU und Malaysia, den Philippinen & Thailand

können keine ordnungsgemäßen Sorgfaltserklärungen erstellt und die zugehörigen Referenznummern weitergegeben werden, sodass die rechtmäßige Bereitstellung der Erzeugnisse auf dem EU-Markt verhindert ist. In der Folge können Angebotsengpässe auftreten und nachgelagerte Unternehmen in der EU sind gezwungen, ihre Lieferketten anzupassen oder alternative Bezugsquellen zu erschließen. Besonders relevant ist dies für stark importabhängige Rohstoffe wie Palm(kern)öl, von denen rund zwei Drittel der EU-Importe aus Indonesien und Malaysia stammen.

Forderungen der deutschen Industrie zu den Freihandelsabkommen mit Malaysia, den Philippinen & Thailand

1 Tarifäre Handelshemmnisse

ASEAN hat bereits Handelsabkommen mit China, Japan und Südkorea abgeschlossen – dazu kommen je nach Land alternative Freihandelszonen wie CPTPP und RCEP. Dies führt zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Derzeit zwingen beispielsweise hohe Zölle auf neue vollmontierte Fahrzeuge europäische Fahrzeughersteller dazu, Kapital in einfache lokale Montageaktivitäten zu investieren – primär zur Vermeidung von Zöllen statt zur Förderung hochwertiger Innovation. Um generell einen gleichberechtigten Zugang zu den jeweiligen Märkten sicherzustellen, dürfen die potenziellen Zollreduzierungen in den EU-Handelsabkommen mit den jeweiligen südostasiatischen Ländern nicht hinter denen mit China, Japan und Südkorea zurückfallen.

Ziel in Verhandlungen zwischen gleichberechtigten Partnern sollten also vollständige Zollsenkungen sein. Asymmetrische Zollsenkungsvereinbarungen (z. B. Liberalisierung der Märkte zu 90 Prozent, während der EU-Markt zu 95 Prozent geöffnet ist) dürfen nicht dauerhaft ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen festschreiben und können nur für klar definierte Übergangsfristen angewandt werden

In nachweislich sensiblen Industriesektoren können längere Übergangsfristen vereinbart werden. Übergangsfristen beim Abschmelzen der Zölle sollten eine sofortige initiale Zollsenkung beinhalten, könnten sich aber über mehrere Jahre erstrecken – ähnlich wie beim EU-Vietnam oder EU-Indien-Freihandelsabkommen Quoten sind aus Sicht des BDI kein Mittel der ersten Wahl. Zudem gilt es zu bedenken, dass eine wirksame und konsequente Zolldurchsetzung und die daraus resultierenden Vorteile im Übrigen nicht von der Gegenseite mit Maßnahmen wie Verbrauchsteuern oder nicht-tarifären Handelshemmnissen konterkariert werden dürfen

2. Nichttarifäre Handelshemmnisse

Deutsche Unternehmen sehen sich in den verhandelnden ASEAN-Ländern mit nichttarifären Handelshemmnissen und bürokratischen Hürden konfrontiert Beispiel: In Malaysia ist u. a. für den PKW-Import eine behördliche Genehmigung (Approved Permit, AP) erforderlich. Dieses System soll die Anzahl und Art der importierten Fahrzeuge kontrollieren, was den freien Handel einschränkt und insbesondere die Planungs- und Geschäftssicherheit der deutschen Unternehmen beeinträchtigt. Die Lizenzpflicht für Importe sollte abgeschafft werden, da sie den freien Handel einschränkt. Zudem benötigen Fahrzeuge vor der Erstzulassung eine malaysische Typgenehmigung (Vehicle Type Approval, VTA), die enge Grenzen bei den Modellvarianten setzt. Im Commercial Vehicle-Bereich führt das dazu, dass Fahrzeugmodelle, die geringfügige technische Abweichungen (z. B. andere Motorenklasse) aufweisen, eine neue Typengenehmigung benötigen. Die Anerkennung der EU-Gesamtfahrzeug-

Typgenehmigung (Whole Vehicle Type Approval) würde die Vorlaufzeiten erheblich verkürzen und einen Großteil der Doppelprüfungen vermeiden.

Der BDI fordert, dass in allen FTA wirksame Regelungen gegen nichttarifäre Handelshemmnisse verankert werden. Bereits bestehende Handelshemmnisse müssen durch präzise Vorgaben abgebaut werden. Beijeder neuen Zollsenkungsstufe seitens der EU sollten klare Konditionierungen greifen, insbesondere eine Überprüfung des Stands des Abbaus nichttarifärer Handelshemmnisse. Vorzusehen ist die frühzeitige gegenseitige Unterrichtung bei der Setzung neuer Standards und technischer Regulierungen, transparente wechselseitige Konsultationsmechanismen und ein wirksamer Streitbeilegungsmechanismus.

2.1 Ursprungsregeln

Um eine bürokratiearme Handhabe für europäische Unternehmen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen – sicherzustellen, sollten die Ursprungsregeln so einfach wie möglich gestaltet werden und so weit wie möglich mit anderen europäischen FTA harmonisiert werden. Da die Ursprungsregeln entscheidend sind, um vom Präferenzzoll im Handel zu profitieren, fordert der BDI die Ursprungsregeln sowie die Verfahren zum Ursprungsnachweis praxisgerecht und unbürokratisch zu gestalten.

Ein besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die digitale Umsetzbarkeit und Prozess-Standardisierung gelegt werden, um Prozesse zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen. Die deutsche Industrie setzt sich für einheitliche, industrieübergreifende Wertschöpfungsregeln in Höhe von 50 Prozent auf der Grundlage der EU-Berechnungsmethode (EEU) im Rahmen der Ursprungsregeln für Industriegüter (Kapitel 25 bis 96) ein. Darüber hinaus sollten für die Bestimmung des Präferenzursprungs ausdrücklich auch alternative Regeln möglich sein. Die einzelnen Sektoren sollten eng in die Ausgestaltung der produktspezifischen Ursprungsregeln einbezogen werden, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Regeln umsetzen und die Produktionsprozesse widerspiegeln können Ursprungsregeln aber auch Zollvorschriften und andere technische Einzelheiten sollten für einzelne Branchen in einem separaten Annex in dem Freihandelsabkommen behandelt werden – ähnlich wie beim EU-Vietnam-Freihandelsabkommen.

Im Handelsabkommen zwischen der EU und Indonesien heißt es dazu, dass klare Regeln für den Warenursprung festgelegt werden. So wird sichergestellt, dass nur Produkte, die tatsächlich in der EU oder in Indonesien wesentlich verarbeitet wurden, von Zollvergünstigungen profitieren. Die Ursprungsnachweise basieren auf modernen Selbstzertifizierungsverfahren, was die Abläufe für Unternehmen –insbesondere für kleine und mittlere Betriebe – deutlich vereinfachen soll. Die Überprüfung erfolgt in enger Zusammenarbeit der Zollbehörden beider Seiten und kann auch bei Bedarf eine administrative Abstimmung zwischen der EU und Indonesien umfassen. Damit entspricht das Abkommen dem Standard aller modernen FTAs.

2.2 Normung und Standardisierung

Technische Handelshemmnisse, insbesondere nationale, einzigartige und redundante Testanforderungen, schaffen zusätzliche bürokratische Hürden in den verhandelnden ASEAN-Ländern. Dies führt zu längeren Zulassungszeiten, Verzögerungen in der Produktion und erheblich höheren Kosten für Unternehmen. Nationale Standards sowie die damit verbundenen Anforderungen an Normung,

Zertifizierung, Testing und Reporting erschweren den Marktzugang für deutsche Unternehmen in Malaysia, Thailand und den Philippinen. Insbesondere Produktregistrierung, Produktstandards sowie Umwelt- und Kennzeichnungsauflagen führen zu erheblichen Einschränkungen deutscher Exporte. Das Hauptziel dieser nationalen Standards ist die erzwungene Lokalisierung der Produktion. Dadurch bleiben Waren häufig länger im Zoll, bevor sie freigegeben werden. In einigen ASEAN-Staaten, insbesondere in Thailand, besteht zudem die Tendenz, Produkte vor Ort erneut zu testen – eine Praxis, die der BDI entschieden ablehnt Jährlich wiederholte Audits beim Hersteller führen weder zu einer Verbesserung der Sicherheit noch der Qualität. Stattdessen wird der Prozess unnötig kompliziert und die Produkte für die Kunden teurer. Diese Problematik lässt sich besonders in den Branchen Automobil, Elektro und Maschinenbau beobachten.

Uneinheitliche Normung und Standardisierung beeinträchtigen die Handelsaktivitäten deutscher Unternehmen, insbesondere in Thailand und Indonesien. In Thailand stellt die verpflichtende Thailand Industrial Standard (TIS)-Zertifizierung ein erhebliches Handelshemmnis dar. Sie betrifft 60 Produkte aus zehn Branchen, darunter Landwirtschaft, Baumaterialien, Konsumgüter, Elektrogeräte und Fahrzeuge, und erfordert lokale Sicherheitsstandards sowie Fabrikinspektionen. Der verpflichtende QRCode unter dem TIS-Zeichen macht sensible Daten vor Markteinführung öffentlich und verdoppelt den Aufwand neben dem verpflichtenden Eco-Sticker. In Indonesien verursachte der Indonesia National Standard (SNI) seit 2014 zusätzlichen Compliance-Aufwand, insbesondere im Aftersales-Bereich, und bleibt kostspielig sowie aufwendig. Indonesien verlangt häufig eine erneute Prüfung durch Dritte für bestimmte importierte Produkte, die bereits in der EU getestet wurden. Jedes Unternehmen muss dabei eigene Lizenzen für importierte Produkte einholen, selbst wenn sie zur gleichen Tochtergesellschaft oder Unternehmensgruppe gehören. Dies führt zu einer doppelten Belastung durch Produktprüfungen und Qualitätsbewertungen. Diese Prüf- und Zertifizierungsanforderungen betreffen vor allem Konsumgüter, aber auch bestimmte elektrische und elektronische Industriekomponenten wie Leistungsschalter, Leuchten und Stromkabel. Eine ähnliche Problematik betriff auch die deutsche Automobilindustrie. Durch das EU-Indonesien FTA wurden hier essenzielle Fortschritte erzielt: Für Schlüsselbranchen wie Elektronik, Maschinenbau und energieeffiziente Produkte hat Indonesien zugestimmt, Zertifikate und Prüfberichte von in der EU akkreditierten Stellen anzuerkennen. Wenn also Deutschland beispielsweise ein Auto nach Indonesien exportiert, das bereits nach EU-Standards zertifiziert wurde, muss Indonesien diese Zertifizierung akzeptieren und von einer erneuten Prüfung absehen.

Nationale technische Vorschriften und Regulierungen müssen zwingend an internationale Standards angepasst werden. Alle technischen Anforderungen sollten vollständig an die UNECE-Regelungen angeglichen werden – zusätzlich zu den bereits in ASEAN vereinbarten 19 Vorschriften. Eine uneingeschränkte Anerkennung aller UNECE-Regelungen und Zertifikate ohne zusätzliche Auflagen ist entscheidend, um doppelte Tests zu vermeiden. Zudem sollten einzigartige und überflüssige Anforderungen abgeschafft werden, darunter die begrenzte Gültigkeit von Testberichten auf maximal zwei Jahre pro Lizenzgenehmigung sowie die zusätzliche Pflicht zum Conformity of Production (COP)-Testbericht. Auch die Vorgabe, dass Produktprototypentests individuell von jeder Fabrik durchgeführt werden müssen, abweichend vom UNECE-Typgenehmigungsverfahren, sollte entfallen. Nichtunterzeichner des UNECE-Übereinkommens von 1958, wie Indonesien, wurden im Rahmen der FTA-Verhandlungen zur Unterzeichnung und Umsetzung bewegt. Mit Inkrafttreten des Abkommens oder dem Beitritt Indonesiens spätestens 2033 (was auch immer früher eintritt) wird Indonesien EU-Fahrzeuge akzeptieren, die gemäß Regelung 86 des UNECE-1958-Übereinkommens zertifiziert sind. Dies beseitigt die Notwendigkeit doppelter Prüfungen und stellt sicher, dass in der EU ausgestellte UNECE-Typgenehmigungszertifikate in Indonesien anerkannt werden. Die Freihandelsabkommen müssen klare Verweise auf internationale Standards wie ISO, IEC und ITU enthalten, um künftige technische Handelshemmnisse zu verhindern. Ein umfassender Anhang für sensible Sektoren, insbesondere die Automobilindustrie,

sollte regulatorische Angleichung fördern und Handelsbarrieren abbauen. Zudem ist eine gegenseitige Anerkennung von Prüfinstituten essenziell.

3. Öffentliches Auftragswesen

Die Möglichkeit deutscher Unternehmen an der Beteiligung am öffentlichen Auftragswesen in Thailand, Malaysia und den Philippinen wurde in den letzten Jahren grundsätzlich verbessert, indem transparentere Vergabeverfahren und zügigere Bearbeitungszeiten eingeführt wurden Dennoch bestehen grundsätzlich in den südostasiatischen Ländern umständliche bürokratische Verfahren sowie umfangreiche Dokumentationsanforderungen, die die Teilnahme am öffentlichen Beschaffungsmarkt einschränken

Als Teilnahmebedingung an den Ausschreibungen ist es für ausländische Unternehmen verpflichtend, ein lokales Unternehmen zu gründen (Malaysia) oder einen lokalen Partner vorzuweisen (Philippinen). Diese Bedingung fällt besonders zulasten von KMU aus und sollte deswegen abgeschafft werden

Beispiel Digitalwirtschaft:

In Malaysia werden bei öffentlichen Ausschreibungen lokale Anbieter bestimmter Anwendungen der Digitalwirtschaft bevorzugt. Das malaysische Cloud Service Provider-Regime bevorzugt beispielsweise faktisch bestimmte digitale Dienstanbieter, zunächst mit einem Schwerpunkt auf digitale Infrastrukturanbieter. Viele dieser Anbieter sind gleichzeitig im Software-as-a-Service (SaaS)-Bereich tätig, sodass ihre bevorzugte Aufnahme in Regierungsprogramme ihnen erhebliche Vorteile bei öffentlichen Ausschreibungen verschaffen kann. Diese Bevorzugung bestimmter Cloud-Anbieter verzerrt den Wettbewerb um öffentliche Aufträge.

Beispiel Pharma:

Nach den derzeit geltenden nationalen Regelungen für das öffentliche Beschaffungswesen im thailändischen Pharmasektor werden staatseigene pharmazeutische Unternehmen bevorzugt behandelt. Diese Unternehmen – insbesondere die Government Pharmaceutical Organization (GPO) – genießen Privilegien, die privatwirtschaftlichen inländischen oder ausländischen Unternehmen, einschließlich deutscher Pharmaunternehmen, nicht zur Verfügung stehen. Konkret verpflichten die geltenden Vorschriften Krankenhäuser dazu, Arzneimittel ausschließlich von der GPO zu beziehen, sofern diese die betreffenden Produkte herstellt – selbst dann, wenn die Preise der GPO über denen anderer Bieter liegen. Diese Praxis verzerrt die Marktmechanismen im öffentlichen Gesundheits- und Pharmasektor. In diesem Zusammenhang sollte Thailand einen Beitritt zum WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) ernsthaft prüfen.

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Indonesien war bislang für deutsche Unternehmen besonders erschwert, da hier die Anforderungen an lokale Inhalte („local content“) restriktiver gestaltet werden. Das Abkommen mit Indonesien schreibt nun vor, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge transparent, fair und ohne Diskriminierung erfolgen muss. Mit Inkrafttreten wird sichergestellt, dass Unternehmen nicht aufgrund ausländischer Eigentumsverhältnisse benachteiligt werden. Alle in Indonesien ansässigen EU-Unternehmen genießen eine Gleichbehandlung gegenüber indonesischen Unternehmen (und vice versa indonesische Unternehmen in der EU).

Es ist zusammengefasst dringend erforderlich, die Anforderungen an die öffentliche Auftragsvergabe in Thailand, Malaysia und den Philippinen transparenter und einheitlicher zu gestalten, um fairen Wettbewerb sicherzustellen und europäischen sowie deutschen Unternehmen einen reziproken, diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Südostasien zu ermöglichen. Konkrete Forderungen sind: Verbindliche Transparenzregeln für den gesamten Vergabeprozess, klare Fristen im Auswahl- und Entscheidungsprozess, klare Entscheidungskriterien, Einführung eines nationalen Standards, der für alle öffentlichen Ausschreibungen aller Regierungsebenen (zentral, regional, kommunal) bindend ist, Annäherung an europäische Vertragsgestaltung und Rechtsprechung (z. B. Einbeziehung von Haftungsausschlussbedingungen in den Ausschreibungsunterlagen) und die Einrichtung einer neutralen Schlichtungsstelle, die sich mit Verfahrens- und Prozessbeschwerden befasst.

Ebenso wie in der EU bzw. in Deutschland und in den übrigen Mitgliedstaaten des Government Procurement Agreement (GPA) sollte auch in Südostasien für große öffentliche Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten ein effektiver Vergaberechtsschutz eingeführt werden. Im Rahmen dieses effektiven Vergaberechtsschutzes, der durch unabhängige Verwaltungsspruchkörper bzw. Gerichte ausgeübt wird, können Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe effektiv gerügt und überprüft werden. Dabei können betroffene Unternehmen nicht nur Schadensersatz, sondern unter Umständen auch eine Korrektur des fehlerhaften Vergabeverfahrens wie z. B. die Wiedereinsetzung eines zu Unrecht ausgeschlossenen Bieters in das Verfahren erreichen.

Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für einheimische und ausländische Unternehmen zu schaffen. Gesetzliche und administrative Hürden sollten abgebaut werden, um einen fairen Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu ermöglichen. Soweit in bestimmten, außergewöhnlichen Fällen dennoch Ausnahmen vom wichtigen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter zulässig sein sollten, müssten dafür klare und eindeutige Regelungen geschaffen werden.

4 Streitschlichtung, Schutzinstrumente, Investitionsregeln

Langwierige Genehmigungsprozesse und hohe Steuerbelastungen von Auslandsinvestitionen erschweren deutschen Unternehmen derzeit den Marktzugang in Malaysia, den Philippinen und Thailand Die FTA mit den südostasiatischen Ländern bergen das Potenzial, schneller und effektiver eine weitreichende Liberalisierung der Investitionsregeln zu erreichen. Der BDI fordert, dass FTA mit den südostasiatischen Ländern zu Liberalisierungen für ausländische Investoren führen (Meistbegünstigung und Inländerbehandlung) und verbleibende Genehmigungsprozesse vereinfacht und transparent ausgestaltet werden. Kernpunkt muss der freie Transfer von Gewinnen ausländischer Töchter an den Mutterkonzern sein Zusätzlich führen in Malaysia Bumiputra Quoten (Beteiligung der indigenen malaiischen Bevölkerung) zu komplexen Investitionsbedingungen. Obwohl der allgemeine Foreign Equity Cap abgeschafft wurde, bestehen weiterhin Beteiligungsgrenzen und Auflagen. Aufenthaltsgenehmigungen des für den Aufbau und Betrieb der Tochterfirma notwendigen Schlüsselpersonals sollten ermöglicht werden in dem Rahmen, den auch die EU-Mitglieder für Investoren aus Malaysia, den Philippinen und Thailand anbieten können. Der BDI fordert außerdem, dass die Schutzinstrumente gegen wettbewerbsverzerrende Importe, also Antidumping- oder Antisubventionsverfahren, auch gegenüber den Verhandlungsländern in unveränderter Form zum Einsatz kommen.

FTA der EU sollten wirkungsvolle Streitschlichtungsmechanismen beinhalten. Die Streitschlichtung sollte analog zu den Mechanismen der WTO-Streitschlichtung (Einrichtung unabhängiger Panels, klare Verfahrensfristen, als letzte Konsequenz Autorisierung zur Rücknahme von Konzessionen)

Forderungen der Industrie für die bilateralen FTA zwischen EU und Malaysia, den Philippinen & Thailand

ausgestaltet sein. Als Orientierung kann das zwischen EU und Chile festgelegte Streitbeilegungsverfahren dienen oder das FTA der EU mit Südkorea oder Indonesien, welches einen im Vergleich zum etablierten WTO-Verfahren raschen Streitschlichtungsmechanismus vorsieht. Darüber hinaus sollte auch der direkte Zugang von Unternehmen zur Streitschlichtung angestrebt werden.

5. Schutz geistigen Eigentums

Der Schutz geistigen Eigentums sollte in Malaysia, den Philippinen und Thailand gestärkt werden. Wünschenswert ist eine Beschleunigung von Streitverfahren, die den effektiven Schutz von Patenten stärkt und größere Rechtssicherheit schafft. Essenziell ist außerdem der Schutz durch Patente im Bereich new and emerging technologies. Wichtig hierfür ist eine effiziente und schnelle Erteilung von Patenten durch die nationalen Patentämter

Zur Kompensation von langwierigen Entwicklungszeiten im Bereich Pharmazeutika und zur Förderung von Investitionen in diesem Bereich, sollte eine Patentlaufzeitverlängerung vergleichbar zu Europa eingeführt werden. FTA mit Beteiligung der EU müssen die lückenlose Umsetzung der WTO-TRIPSVerpflichtungen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) sicherstellen, die eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit beim Schutz geistigen Eigentums darstellen. Dennoch bedarf es noch Verbesserungen bei der Umsetzung der TRIPS-Verpflichtungen in Malaysia, den Philippinen und Thailand. Ein derartiges System muss internationalen Standards entsprechen. Das Working Requirement beispielsweise in den Philippinen mit Möglichkeit der Zwangslizenzvergabe an Dritte ist ungünstig für Patentinhaber und sollte abgeschafft werden.

Die ASEAN-Landwirtschaft braucht zudem widerstandsfähige Pflanzensorten, um Klimarisiken, Schädlinge und neue Marktanforderungen zu bewältigen. Dafür ist ein starker IP-Schutz essenziell. Thailand, Philippinen und Malaysia sollten deshalb der UPOV-Konvention 1991 beitreten, um Züchtungsinnovationen zu fördern – besonders angesichts neuer Biotechnologien und Genom-Editierung. In diesem Zusammenhang und zur Förderung von Innovation und Investitionen in Forschungs- und Entwicklungskapazitäten, insbesondere in den Bereichen Pharmazeutika und Landwirtschaft, empfiehlt der BDI Patentlaufzeitverlängerung zum Ausgleich bürokratischer Verzögerungen, den Schutz regulatorischer Daten (Regulatory Data Protection, RDP) für exklusive Nutzung vertraulicher Zulassungsdaten, ein Patent Linkage System zwischen Patent- und Zulassungsbehörden zur Vermeidung von Streitfällen (Etablierung eines Governance-Rahmes) sowie die Straffung des regulatorischen Systems für mehr Transparenz, Geschwindigkeit und Technologietransfer bei Patentregistrierung, einschließlich Einspruchsverfahren und bedingter Flexibilitäten.

Im Kapitel zum geistigen Eigentum des EU-Indonesien FTA werden relevante internationale Vereinbarungen (TRIPS) zum geistigen Eigentum festgelegt, die die Vertragsparteien einhalten müssen. Damit schafft das Abkommen mehr Verpflichtungen für Indonesien, denen das Land nun nachkommen muss. Damit gelingt ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums europäischer Marken. Dieser Mechanismus stellt Rechtsmittel sicher und bietet wirksame Instrumente zur Bekämpfung gefälschter Produkte, unterstützt kleine Unternehmen und kommt letztendlich auch indonesischen Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute

6. Datentransfer & Datenregulierung

Unternehmen der deutschen Digitalwirtschaft stoßen in Südostasien immer wieder auf Hindernisse für den freien Datenfluss. Besonders problematisch ist es, wenn Unternehmen gezwungen werden, die Speicherung und Verarbeitung von Daten aus intransparenten oder unklaren Gründen zu lokalisieren. Der aktuelle Grad der Datenlokalisierung übersteigt die vorhandene physische Dateninfrastruktur. Zunehmende Beschränkungen grenzüberschreitender Datenübertragungen beeinträchtigen zudem Forschungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Auf den Philippinen wurden in den letzten Jahren mehrere gesetzgeberische und regulatorische Initiativen für die Datenlokalisierung ausländischer Unternehmen angestoßen. Es wird davon ausgegangen, dass weitere Maßnahmen zur Datenlokalisierung folgen werden, getrieben durch politische Interessen im Zusammenhang mit der Datenzentrumsbranche. Handelsabkommen sollten solchen Entwicklungen vorbeugen, indem sie klar definieren, in welchen Fällen eine solche Anforderung verhältnismäßig und notwendig für nationale Sicherheitsziele wäre. In Indonesien stellt die ESO/ESP-Registrierung deutsche Unternehmen vor erhebliche Compliance-Hürden. Sie erfordert die verpflichtende Offenlegung von Unternehmensdaten oder sogar Kundendaten auf behördliche Anforderung – ohne klare und eng begrenzte Kriterien, wann und in welchen rechtlichen Verfahren ein solcher Zugriff gerechtfertigt wäre. Diese weit gefassten Bestimmungen schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit und greifen unverhältnismäßig in die unternehmerische Datenhoheit ein. Zudem zwingen geplante Gesetzesvorgaben öffentliche ESOs dazu, Cloud-Computing-Dienste des National Data Center zu nutzen. Zwar ist theoretisch die Nutzung von Drittanbietern möglich, falls die Kapazitäten des National Data Center nicht ausreichen, doch in der Praxis führt dies zu einer faktischen Verpflichtung zur Datenspeicherung im National Data Center – und damit zu einer de-facto-Datenlokalisierung. Diese Vorschriften erschweren nicht nur den freien Datenfluss, sondern stellen auch einen massiven Eingriff in unternehmerische IT-Strategien dar. Indonesien gehört(e) außerdem zu den wenigen Ländern, die sich offen gegen eine Verlängerung des WTO-Moratoriums zur Aussetzung von Zöllen auf elektronische Übertragungen aussprechen. Auch hierüber haben die EU und Indonesien verhandelt und weitreichende Schritte veranlasst. Das EU-Indonesien FTA stärkt die Regeln für den digitalen Handel. Es schützt den grenzüberschreitenden Datenverkehr und verbietet Zölle auf elektronische Übertragungen, wozu Software, Messaging-Dienste und digitale Medien zählen. Für Indonesien ist dieses Verbot ein Novum.

Eine echte Wahlfreiheit für Unternehmen und Behörden sowie klare, verhältnismäßige Kriterien für den behördlichen Datenzugriff sind essenziell. Die FTA sollten politisch motivierten Maßnahmen zur Datenlokalisierung entschieden entgegenwirken, indem sie klar und verbindlich definieren, wann eine solche Anforderung verhältnismäßig und sicherheitsrelevant ist. Die Datenschutzgesetze der jeweiligen Länder sollten globale Interoperabilität und einen freien Datenfluss fördern. Die Regulierung nichtpersonenbezogener Daten sollte umgesetzt und idealerweise mit den europäischen Richtlinien in Einklang gebracht werden. Zudem sollte das Potenzial für eine verstärkte Zusammenarbeit zur Harmonisierung der Datenregulierung zwischen den Verhandlungsstaaten und der EU vollständig ausgeschöpft werden.

Die Regierungen der südostasiatischen Länder sollten ein kohärentes, umfassendes und effizientes Rahmenwerk für Datenschutz und Privatsphäre anstreben, das die rechtmäßige Nutzung von Daten erleichtert, ohne Innovationen zu behindern. Sie müssen Gesetzesänderungen beschleunigen, um den Anwendungsbereich und die Haftung bei Verstößen gegen softwarebezogene Verpflichtungen – wie Lizenzierung, Hosting und Nutzerdaten – zu klären, die von mehreren Ländern ausgeführt werden können. Darüber hinaus ist eine klare Regelung für die Nutzung globaler und lokaler Datensätze beim Training von KI-Modellen erforderlich.

7. Umgang mit nicht-handelspolitischen Inhalten

Grundlegende Politikziele der EU, wie die Förderung von Demokratie und Menschenrechten sowie die Einhaltung international vereinbarter Umwelt- und Sozialstandards, werden von der deutschen Industrie unterstützt. Deutsche Unternehmen übernehmen seit vielen Jahrzehnten Verantwortung für Umwelt, Mitarbeiter, Kunden und die Gesellschaft in Südostasien. Bei ihren Investitionen orientieren sich deutsche Firmen an den Richtlinien für multilaterale Unternehmen der OECD und fördern damit ökologische und soziale Standards Um beim Bürokratieabbau weiterzukommen, sollte bei der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auf Berichtspflichten verzichtet werden und diese auf freiwilliger Basis erfolgen. Auf Sanktionsmechanismen wie beispielsweise bei Sozialstandards sollte verzichtetund das Abkommen nicht mit Themen überfrachten werden, die über den unmittelbaren Handel hinausgehen. Für solche Fragen stehen andere politische Kanäle zur Verfügung.

Es bleibt demnach festzuhalten: Handelsabkommen sind entscheidend, um Europa und Deutschland eine robuste, widerstandsfähige Wirtschaft und eine diversifizierte Rohstoffversorgung zu sichern. Sie fördern regelbasierten Handel, erweitern den Zugang zu kritischen Ressourcen und schaffen bessere Markt- und Investitionsbedingungen. Angesichts einer zunehmend fragmentierten Weltwirtschaft bedarf es eines pragmatischen, realistischen Ansatzes mit den Ländern Südostasiens, der politische Prinzipien mit wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit verbindet.

Erfolgreiche EU-Indonesien FTA-Verhandlungen als Blaupause

Einigen der Herausforderungen zum Trotz haben sich die EU und Indonesien nach fast einem Jahrzehnt der Verhandlungen um ein Handelsabkommen dann doch recht plötzlich auf eine gemeinsame Position verständigt. Am 23. September 2025 einigten sich die Europäische Union und Indonesien auf das umfassende Comprehensive Economic Partnership Agreement (IEU-CEPA) sowie ein angegliedertes Investitionsschutzabkommen (Investment Protection Agreement, IPA). Vorausgegangen war eine Einigung auf höchster politischer Ebene im Juli 2025 zwischen Indonesiens Präsident Prabowo sowie EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen. Indonesien ist die größte Volkswirtschaft Südostasiens, das viertbevölkerungsreichste Land der Welt sowie eine treibende Kraft im südostasiatischen Staatenbund ASEAN (35 Prozent des BIP der ASEAN-Staaten). Das Handelsabkommen mit der EU gilt als „eines der bedeutendsten Handelsabkommen Indonesiens“, so der zuständige indonesische Handelsminister Airlangga Hartarto. Die vollständige Umsetzung wird bis 2027 erwartet – im Einklang mit dem Aufschub der EUDR auf denselben Zeitraum. Der BDI begrüßt den Abschluss des EU-Indonesien FTA ausdrücklich Gleichzeitig mahnt der BDI zur schnellstmöglichen Ratifizierung des IEU-CEPA auf europäischer Ebene (Rat und Parlament) nachdem die Zwischenschritte (Übersetzung, legale Prüfung) erfolgt sind.

Zentrale Inhalte

Das Abkommen sieht vor, Zölle auf den Großteil der zwischen beiden Partnern gehandelten Waren abzuschaffen. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden dadurch 98,5 Prozent der EUAusfuhren nach Indonesien künftig zollfrei sein. Rund 80 Prozent der gegenseitigen Zollsenkungen treten in Kraft, sobald das Abkommen wirksam wird. Die restlichen Senkungen werden innerhalb von fünf Jahren schrittweise umgesetzt. Für europäische Exporteure bedeutet dies dann eine jährliche Einsparung von rund 600 Millionen Euro an Zöllen, die derzeit durchschnittlich bei etwa zehn Prozent liegen. Im Abkommen wurde Indonesien zudem verpflichtet, bestimmte Local Content Vorgaben in Sektoren wie Elektrofahrzeugen und erneuerbaren Energien abzubauen. Denn die derzeitige

Kopplung von Zollvorteilen an Standortzusagen stellt eine Herausforderung für die Deutsche Industrie dar, da hiervon vor Ort ansässige Unternehmen einseitig profitieren

Für die EU und europäische Unternehmen bedeutet das Abkommen erhebliche Vorteile insbesondere in den Bereichen Agrar- und Lebensmittelprodukte, Chemikalien, Maschinen und Automobilindustrie. Indonesien wiederum profitiert vor allem bei Exporten von Palmöl, Textilien und Schuhen Der derzeitige Einfuhrzoll von bis zu 50 Prozent auf Pkw soll innerhalb von fünf Jahren für nahezu alle Pkw-Klassen vollständig abgeschafft werden Nur in wenigen Einzelfällen werden Einfuhrzölle auf automobile Produktgruppen innerhalb von 15 Jahren abgebaut. Damit erfolgt der Zollabbau rascher als beispielweise beim 2020 in Kraft getretenen EU-Vietnam-Freihandelsabkommen Auch für Maschinen und Elektrogeräte gilt: Der Großteil der Exporte wird sofort nach Inkrafttreten des Abkommens zollfrei (aktuell 15 Prozent), der Rest nach fünf Jahren. Für pharmazeutische Produkte erfolgt die fast vollständige Zollbefreiung (aktuell 15 Prozent) innerhalb von drei Jahren, für Chemikalien (aktuell 25 Prozent) innerhalb von fünf Jahren. Damit schafft das Abkommen nicht nur bessere Marktbedingungen, sondern auch Planungssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten.

Das Abkommen führt einen Vorschlag zu flexiblen Ursprungsregeln ein, die einen regionalen Wertschöpfungsanteil von etwa 40 Prozent für die meisten Industrieprodukte vorsehen und sogenannte Kumulationsregeln zulassen. So können Materialien aus anderen ASEAN-Staaten angerechnet werden – ein entscheidender Vorteil für komplexe, grenzüberschreitende Lieferketten. Der BDI fordert generell eine stärkere Angleichung der Definitionen für lokalen Inhalt innerhalb der ASEAN-Staaten sowie einheitliche Verfahren für Präferenznachweise. Diese würden Unternehmen dabei unterstützen, ihre regionalen Lieferketten zu optimieren und die Länder in hochwertigere industrielle Netzwerke einzubinden.

Im Bereich der Investitionen ersetzt das FTA die bisherigen bilateralen Abkommen Indonesiens durch das Investment Court System (ICS) der EU, das auch über eine Berufungsinstanz verfügt. Dies reduziert Rechtsunsicherheiten für langfristige Investitionen. Zudem dürfen EU-Unternehmen künftig in Schlüsselbranchen wie IT- und Telekommunikationsdienste vollständige Eigentumsrechte übernehmen. Neue Investitionschancen entstehen in strategischen Sektoren wie Elektrofahrzeuge, Elektronik und Pharmazeutika, was die Integration der Wertschöpfungsketten beider Seiten fördert.

Das Kapitel Handel und nachhaltige Entwicklung (TSD) verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und der ILO-Arbeitsnormen (bindend). Die EU wird technische Hilfe und Finanzmittel bereitstellen, um Indonesien beim Aufbau von Rückverfolgbarkeitssystemen für Rohstoffe wie Palmöl zu unterstützen. Dadurch wird ein Hauptkonfliktpunkt geschickt in einen Kooperationsmechanismus umgewandelt.

Wirtschaftliche und strategische Bedeutung

Laut der indonesischen Zentralbank, exportierte Indonesien 2024 Waren und Dienstleistungen im Wert von knapp 15,01 Milliarden Euro in die EU und importierte wiederum 10,98 Milliarden Euro, weist also einen Handelsüberschuss gegenüber der EU auf. Indonesiens Hauptausfuhren sind Palmöl, Textilien, Schuhe und Fischereiprodukte, während die EU vor allem Chemikalien, Maschinen, Autos und hochwertige Güter liefert. Das Abkommen sichert der EU nun zudem den Zugang zu kritischen Rohstoffen wie Nickel, Kupfer und Bauxit. Dadurch entsteht ein Handelsraum von über 700 Millionen Verbrauchern, in dem Indonesien als Schlüsselpartner in der Indo-Pazifik-Strategie der EU positioniert ist

Der EU ist dadurch ein Handelsabkommen mit Indonesien gelungen, das sich auf die essenziellen Bereiche wie Marktzugang, einen nahezu vollständigen Zollabbau innerhalb der nächsten fünf Jahre,

Forderungen der Industrie für die bilateralen FTA zwischen EU und Malaysia, den Philippinen & Thailand

Investitionsschutz und fairen Wettbewerbsbedingungen konzentriert. Strittige Punkte vor allem zu Palmöl, Biodiesel und den EU-Abholzungsvorschriften konnten aufgelöst oder zumindest geschickt umgangen werden. Der BDI begrüßt die Verhandlungsergebnisse und regt an, sich in den weiteren Verhandlungen mit Malaysia, Thailand und den Philippinen an den Inhalten des Abkommens zwischen der EU und Indonesien weitestgehend zu orientieren

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