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Evaluation der Balanced Approach Regulation

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STELLUNGNAHME | VERKEHRSPOLITIK | FLUGLÄRM

Evaluation der Balanced Approach Regulation Internationale Standards stärken, konsistente Umsetzung gewährleisten

26. Februar 2026 Hintergrund Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat mit dem Balanced Approach einen globalen Ansatz für das Management von Fluglärm an Flughäfen festgelegt, den die EU mit der Verordnung (EU) 598/2014 umsetzt. Der Balanced Approach setzt die Grundlage für ein international und europäisch einheitliches und faktenbasiertes Management von Fluglärm. In der praktischen Umsetzung ist jedoch eine Schieflage zu Lasten von Wirtschaftsinteressen zu beobachten.

Status quo: Balanced Approach in Dysbalance Der Balanced Approach ist ein vierstufiges, klar sequenziertes Konzept zur Bewältigung von Fluglärm. Vorrang hat die Reduzierung des Lärms an der Quelle, insbesondere durch leisere Luftfahrzeuge und technologische Innovationen. Die zweite Säule ist eine wirksame und vorausschauende Landnutzungsplanung, die lärmsensible Bebauung im Umfeld von Flughäfen vermeidet. Drittens sind optimierte Flugverfahren einzusetzen, um die Lärmbelastung im Betrieb soweit möglich zu mindern. Als letztes Mittel sind Betriebseinschränkungen – etwa Nachtflugverbote oder Kapazitätsbegrenzungen – möglich, wenn ein konkretes Lärmproblem identifiziert wurde und alle anderen Instrumente ausgeschöpft sind. Diese Reihenfolge ist essenziell, um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Bevölkerung sowie der Leistungsfähigkeit und Konnektivität des europäischen Luftverkehrs sicherzustellen In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch in einigen Regionen Europas eine deutliche Schieflage. Während Luftverkehrswirtschaft sowie Flugzeug- und Triebwerkhersteller die aktive Lärmreduzierung an der Quelle durch technologische Fortschritte vorantreiben, bleiben in anderen Bereichen, insbesondere der Landnutzungsplanung, Fortschritte aus und die vorgegebene Sequenz des Balanced Approach wird nicht konsequent eingehalten. Statt zunächst alle vorgesehenen Maßnahmen auszuschöpfen, greifen einzelne Behörden frühzeitig zu Betriebseinschränkungen. Häufig reagieren die Behörden dabei auf historisch gewachsene oder neue Wohnsiedlungen in Flughafennähe, obwohl solche planerischen Fehlentwicklungen nicht im Verantwortungsbereich der Luftverkehrswirtschaft liegen. Beispiele hierfür finden sich etwa an den Flughäfen in Amsterdam, Brüssel, Paris und Dublin.

Marco Kutscher | Bereich Energie, Mobilität und Umwelt | T: +49 30 2028-1751 | m.kutscher@bdi.eu | www.bdi.eu


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