STELLUNGNAHME | VERKEHRSPOLITIK | FLUGLÄRM
Evaluation der Balanced Approach Regulation
Internationale Standards stärken, konsistente Umsetzung gewährleisten
26. Februar 2026
Hintergrund
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat mit dem Balanced Approach einen globalen Ansatz für das Management von Fluglärm an Flughäfen festgelegt, den die EU mit der Verordnung (EU) 598/2014 umsetzt. Der Balanced Approach setzt die Grundlage für ein international und europäisch einheitliches und faktenbasiertes Management von Fluglärm. In der praktischen Umsetzung ist jedoch eine Schieflage zu Lasten von Wirtschaftsinteressen zu beobachten.
Status quo: Balanced Approach in Dysbalance
Der Balanced Approach ist ein vierstufiges, klar sequenziertes Konzept zur Bewältigung von Fluglärm. Vorrang hat die Reduzierung des Lärms an der Quelle, insbesondere durch leisere Luftfahrzeuge und technologische Innovationen. Die zweite Säule ist eine wirksame und vorausschauende Landnutzungsplanung, die lärmsensible Bebauung im Umfeld von Flughäfen vermeidet. Drittens sind optimierte Flugverfahren einzusetzen, um die Lärmbelastung im Betrieb soweit möglich zu mindern. Als letztes Mittel sind Betriebseinschränkungen – etwa Nachtflugverbote oder Kapazitätsbegrenzungen – möglich, wenn ein konkretes Lärmproblem identifiziert wurde und alle anderen Instrumente ausgeschöpft sind. Diese Reihenfolge ist essenziell, um einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Bevölkerung sowie der Leistungsfähigkeit und Konnektivität des europäischen Luftverkehrs sicherzustellen
In der praktischen Anwendung zeigt sich jedoch in einigen Regionen Europas eine deutliche Schieflage. Während Luftverkehrswirtschaft sowie Flugzeug- und Triebwerkhersteller die aktive Lärmreduzierung an der Quelle durch technologische Fortschritte vorantreiben, bleiben in anderen Bereichen, insbesondere der Landnutzungsplanung, Fortschritte aus und die vorgegebene Sequenz des Balanced Approach wird nicht konsequent eingehalten. Statt zunächst alle vorgesehenen Maßnahmen auszuschöpfen, greifen einzelne Behörden frühzeitig zu Betriebseinschränkungen. Häufig reagieren die Behörden dabei auf historisch gewachsene oder neue Wohnsiedlungen in Flughafennähe, obwohl solche planerischen Fehlentwicklungen nicht im Verantwortungsbereich der Luftverkehrswirtschaft liegen. Beispiele hierfür finden sich etwa an den Flughäfen in Amsterdam, Brüssel, Paris und Dublin.
Die uneinheitliche Anwendung der Verordnung in einigen Regionen führt zu Rechtsunsicherheiten für Luftverkehrswirtschaft und Industrie, beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit des europäischen Luftverkehrsbinnenmarkts, die wirtschaftliche Anbindung von Regionen und steht im Bereich der Luftfracht den Logistikabläufen von Unternehmen entgegen Besonders problematisch ist die unzureichende Verzahnung von Raumordnungsplanung, Flughafenentwicklung und Lärmschutz. Zusätzliche Wohnbebauung in lärmsensiblen Bereichen verschärft das Konfliktpotenzial unabhängig von operativen Verbesserungen und erschwert langfristig tragfähige Lösungen.
Empfehlungen für die Evaluation
Aus Sicht des BDI besteht kein grundlegender Änderungsbedarf am materiellen Regelungsgehalt der Verordnung. Der Balanced Approach ist sachgerecht und ausgewogen. Die Herausforderungen liegen in der praktischen Umsetzung. Die Evaluierung sollte daher auf eine ausgewogenere, europaweit einheitliche und rechtssichere Anwendung abzielen.
Erforderlich sind eine europaweit konsistente und strikt sequenzielle Anwendung aller vier Säulen, eine vorausschauende Landnutzungsplanung, welche die operativen Erfordernisse des Luftverkehrs stärker berücksichtigt sowie eine konsequente Überwachung der Einhaltung der Vorgaben durch die Europäische Kommission im Sinne des Binnenmarkts und der Sicherung europäischer Konnektivität. Diese sollte auch sicherstellen, dass alle im Rahmen des Balanced Approach eingeführten Betriebsbeschränkungen einer kontinuierlichen Überwachung und regelmäßigen Überprüfung unterliegen Sobald aktualisierte Erkenntnisse aus den Säulen 1 bis 3 zeigen, dass eine Beschränkung nicht mehr erforderlich ist, muss sie zwingend gelockert oder aufgehoben werden. Betriebsbeschränkungen dürfen niemals einen dauerhaften Charakter annehmen. So kann der Balanced Approach einen Beitrag zur Entwicklung eines verlässlichen Rahmens leisten, der den Schutz der Bevölkerung effektiv gewährleistet und zugleich die Leistungsfähigkeit des europäischen Luftverkehrssystems für Passagiere und Fracht langfristig erhält.
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