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EU-Steueromnibus: Position der Wirtschaft Analyse der Vorschläge der EU-Kommission aus Sicht der Wirtschaft
August 2026 Chance zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts nutzen Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 greift die EU-Kommission zentrale Forderungen der Wirtschaft auf und legt einen überfälligen Vorschlag zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts vor. Der Ansatz ist richtig: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und bessere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen stärken den Binnenmarkt und Europas Wettbewerbsfähigkeit. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern. Die internationale Unternehmensbesteuerung ist zu einem kaum beherrschbaren Flickenteppich gewachsen. Immer neue, häufig übereilt und technisch überkomplex ausgestaltete Regulierungsinitiativen führen zu erheblicher Bürokratie, steigender Rechtsunsicherheit und einer sinkenden Standortattraktivität. Seit Jahren weist die Wirtschaft darauf hin. Transparenz im Steuerrecht ist unverzichtbar – überbordende Compliance-Pflichten hingegen belasten Unternehmen massiv und müssen konsequent auf ein sinnvolles Maß zurückgeführt werden. Doppelregulierungen konsequent abbauen Das EU-Unternehmenssteuerrecht ist in weiten Teilen noch nicht an die Einführung der globalen Mindeststeuer (Pillar Two) der OECD angepasst. Große Unternehmensgruppen müssen heute parallel mehrere komplexe Vorschriften und inhaltlich überlappende Regelwerke anwenden (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung nach der Antisteuervermeidungsrichtlinie/ATAD, Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen/DAC 6 und Pillar Two). Dies führt zu vermeidbaren Doppelstrukturen und erheblichen administrativen Belastungen ohne erkennbaren zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Finanzverwaltungen. Der Vorschlag der EU-Kommission, Pillar-Two-Unternehmen gezielt von parallelen Regelungen auszunehmen, ist daher folgerichtig und muss ohne Abstriche umgesetzt werden. Investitionen erleichtern und Verfahren vereinfachen Quellensteuern auf Zins-, Lizenz- und Dividendenzahlungen belasten die Liquidität von Unternehmen bei späterer Erstattung erheblich und stellen ein signifikantes Investitionshemmnis dar. Die Ausweitung der Quellensteuerbefreiung im Rahmen der Zins- und Lizenzrichtlinie und der MutterTochter-Richtlinie sowie der Abbau von damit verbundenen Verfahrenshürden innerhalb der EU sind zentrale Schritte der EU-Kommission zur Stärkung des Binnenmarktes. Wer innerhalb Europas investiert, braucht verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten. Daher ist der Vorschlag der EU-Kommission zur Herausnahme regelmäßig nicht missbrauchsanfälliger externer
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