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EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten
Weichen für defossilisierten Straßenverkehr durch konsistenten Gesamtansatz ohne zusätzliche Quotenvorgaben stellen
8. September 2025
Einführung
Das Gelingen der klimaneutralen Transformation des europäischen Verkehrssektors bei gleichzeitigem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit stellt eine große Herausforderung für europäische und deutsche Mobilitätsindustrien und -dienstleister dar. Die Defossilisierung des Straßenverkehrs ist dabei zentral: Die Straße ist der Hauptverkehrsträger in Europa und sichert für die EU-Wirtschaft leistungsfähige sowie resiliente Logistikketten. Zugleich ist die Straße größter Emittent von CO2-Emissionen im Verkehr. Zudem sind die Automobil- und Zulieferindustrie von strategischer Bedeutung für den Industriestandort Deutschland und Europa. Deshalb erschwert es die Defossilisierung der Straße in besonderem Maße, dass die EU mit dem Fit for 55-Paket zwar den ordnungspolitischen Rahmen für eine klimaneutrale Mobilität gesetzt hat. Sie hat es aber versäumt, einen erforderlichen kohärenten, technologieoffenen und wettbewerbsneutralen Gesamtansatz einschließlich der für den Erfolg der Transformation erforderlichen Rahmenbedingungen vorzulegen. Ohne einen solchen Gesamtansatz werden die Transformation und die Defossilisierung des Straßenverkehrs nicht gelingen.
BDI-Empfehlungen zur EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten:
▪ Keine neuen Vorgaben für Unternehmensflotten einführen
▪ Besonderheiten von Fahrzeugflotten für Wartungs- oder Servicezwecke berücksichtigen
▪ Kohärenten, technologieoffenen und wettbewerbsneutralen Gesamtansatz für die Transformation und die Defossilisierung des Straßenverkehrs vorlegen
BDI-Empfehlungen zur EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten:
Keine neuen Vorgaben für Unternehmensflotten einführen
Vor dem Hintergrund des fehlenden konsistenten Gesamtansatzes lehnt der BDI die Einführung neuer Vorgaben, v. a. in Form von verpflichtenden Quoten, für unterschiedliche Nutzergruppen von Unternehmensfahrzeugflotten ab. Solange bestehende Regulierungsinstrumente nicht konsistent ineinandergreifen, können die Auswirkungen weiterer Quotenvorgaben für die vielfältigen Einsatzbedarfe von Straßenfahrzeugen in Unternehmensflotten nicht sicher abgeschätzt werden.
Besonderheiten von Fahrzeugflotten für Wartungs- oder Servicezwecke berücksichtigen
Eine Sonderanwendung stellen Fahrzeugflotten für Wartungs- oder Servicezwecke von Infrastrukturbetreibern und Mobilitätsdienstleistern dar, v. a. auch für den Betrieb von Schienennetzen bzw. kritischen Infrastrukturen. Diese Fahrzeuge verfügen i.d.R. über eine spezifische Ausstattung und unterliegen besonderen Anforderungen an deren Einsatzbereitschaft. Leistungsfähige und resiliente Verkehrsinfrastrukturen sowie ein intermodaler Ansatz für klimafreundliche Mobilität erfordern es daher, Betreiber von Fahrzeugflotten von Quotenverpflichtungen auszunehmen, wenn deren Flotten hauptsächlich, d. h. zu mehr als 50 Prozent, aus Fahrzeugen bestehen, die für den Betrieb von Teilen der kritischen Infrastruktur in der EU unerlässlich sind. Dies muss die EU-Kommission für den Fall sicherstellen, dass sie sich, trotz aller grundsätzlichen Bedenken und dem Fehlen der notwendigen Voraussetzungen, für neue Vorgaben für Unternehmensflotten ausspricht.
Kohärenten, technologieoffenen und wettbewerbsneutralen Gesamtansatz für die Transformation und die Defossilisierung des Straßenverkehrs vorlegen
Um den weiteren Hochlauf von alternativen Antrieben und erneuerbaren Kraftstoffen abzusichern, muss die EU-Kommission sich jetzt auf vorhandene Instrumente konzentrieren und für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen sorgen. Leitinstrumente für eine technologieoffene und wettbewerbsneutrale Antriebs- und Molekülwende sind der EU-weite, vorauslaufende, flächendeckende und bedarfsgerechte Aufbau von Lade- und H2-Tankinfrastrukturen sowie klare CO2-Preissignale im Straßenverkehr. Dafür muss die EU eine weitgehend einheitliche Einführung des ETS 2 ab 2027 sicherstellen und schnellstmöglich die Novelle der Energiesteuerrichtlinie (ETD) mit Anreizen für Strom und den Einsatz von CO2-neutralen Kraftstoffen verabschieden. Zudem gilt es, den Beitrag der Bestandsflotten von Pkw und Nutzfahrzeugen zur Defossilisierung durch die Beimischung CO2-armer und zunehmend CO2-neutraler Kraftstoffe zu nutzen. Dazu gehört, umgehend eine neue Fahrzeugkategorie in der Flottenregulierung (Pkw/Vans) zu definieren, welche nur mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden. Außerdem müssen die Reviews der CO2-Flottenregulierungen zusammen mit dem Review der AFIR auf 2025 vorgezogen werden. Es ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden. Das Ambitionsniveau der AFIR für Lade- und H2-Tankinfrastruktur ist für alle Fahrzeugkategorien an die strengen Vorgaben der Flottenregulierungen anzupassen. Für Anhänger kann der vorgesehene Review erst erfolgen, wenn die Auswertung der Monitoringdaten vorliegt. Auch die Rolle von fortschrittlichen PHEVs gilt es über 2035 hinaus stärker zu berücksichtigen.
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