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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)2024/1689

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STELLUNGNAHME | DIGITALISIERUNG | KI

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)2024/1689 Vorschläge zum Durchführungsgesetz der KI-Verordnung

10. Oktober 2025 Vorbemerkung Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, mit dem sich dem Fachkräftemangel begegnen lässt und Ressourcen wirtschaftlicher genutzt werden können. Die Verordnung (EU) 2024/1689 (im Folgenden „KI-VO“) ist in diesem Zusammenhang von großer volkswirtschaftlicher Relevanz. Um Unternehmen Rechtssicherheit im Umgang mit KI zu bieten, ist es von herausragender Bedeutung, dass der vorliegende Entwurf zur Durchführung der KI-VO (im Folgenden „KI-VO-DG-E“) das Gesetzgebungsverfahren zügig durchläuft. Dabei ist nach Überzeugung des BDI zuvorderst eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Durchsetzungsstruktur sicherzustellen, um die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken. Damit KI-gestützte Innovationen vorangetrieben werden, muss die Aufsichtsstruktur transparent und stakeholderinklusiv ausgestaltet sein, indem etwa relevante Stakeholder frühzeitig einbezogen werden. Kleinteilige Strukturen und konkurrierende Aktivitäten verschiedener Ressorts behindern eine weitsichtige institutionelle Zuständigkeitsklärung für Künstliche Intelligenz. Darüber hinaus muss die Durchführung der Verordnung eng durch sektorspezifische technische Leitlinien begleitet werden, die auch neue technologische Entwicklungen spiegeln und, wo nötig, entsprechend ohne langwierige Gesetzgebungsverfahren angepasst werden. Eine sich rasant entwickelnde Technologie wie Künstliche Intelligenz muss sich institutionell in agiler Gesetzgebung niederschlagen. Damit nationale Aufsichtsbehörden gelingen können, sollten diese aus Sicht der Industrie nicht nur Sanktionsfunktionen erfüllen. Die nationale Aufsicht über die KI-VO muss das Schaffen eines gemeinsamen Binnenmarktes für KI, Innovations- und Investitionsförderung sowie die Förderung der allgemeinen Nutzung von KI in Wirtschaft und Forschung sicherstellen. Zudem sind die Vorgaben des AI Acts insbesondere für bereits stark regulierte Bereiche (Annex I) im Zuge des Simplification-Prozesses zu vereinfachen und bürokratische Hürden abzubauen.

Polina Khubbeeva | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1586 | p.khubbeeva@bdi.eu | www.bdi.eu


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