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Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung

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POSITION | STEUERPOLITIK | EU TAX DECLUTTERING

Decluttering und Bürokratieabbau bei der EU-Unternehmensbesteuerung Impulse aus der Wirtschaft

März 2026

EU-Unternehmensbesteuerung vereinfachen – Tax Decluttering jetzt umsetzen Die internationale Unternehmensbesteuerung ist in den vergangenen Jahren zu einem kaum noch beherrschbaren Flickenteppich gewachsen. Immer neue Regulierungsinitiativen – häufig übereilt, oft technisch überkomplex – haben zu erheblicher Bürokratie, steigender Rechtsunsicherheit und sinkender Standortattraktivität geführt. Diese Entwicklung wird zusätzlich durch eine über das unionsrechtlich geforderte Maß hinausgehende Verschärfung der EU-Vorgaben bei deren Umsetzung in nationales Recht (Goldplating) verstärkt.1 Mit dem Arbeitsprogramm 2026 der EU-Kommission („Europe’s Independence Moment“) wurde eine Vereinfachungsagenda angekündigt. Gleichzeitig hat die jüngste Einigung auf OECD-Ebene bei der globalen Mindeststeuer eine klare Verantwortung an die Politik aufgetragen, sich weiter für echte Vereinfachungen einzusetzen. Die Wirtschaft erwartet nun konkrete Maßnahmen der EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, für die sich die deutsche Bundesregierung einsetzen sollte. Ein wichtiger Schritt dafür ist, den Bürokratieaufwand und die zahlreichen redundanten Berichtspflichten in der EU-Unternehmensbesteuerung zu reduzieren.

S TEUER -O MNIBUS 2026: C HANCE AUF BÜROKRATIEABBAU KONSEQUENT NUTZEN Für das zweite Quartal 2026 plant die EU-Kommission einen umfassenden „Steuer-Omnibus“, der eine Vereinfachung u. a. der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD), Mutter-Tochter-Richtlinie sowie Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie vorsieht. 1. Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) Insbesondere bei der ATAD gibt es erheblichen Entbürokratisierungsbedarf. Vor diesem Hintergrund muss auch das Zusammenspiel mit der globalen Mindeststeuer (Pillar II) berücksichtigt werden, mit der ein neues, einzigartig komplexes Regelsystem existiert. Unternehmen, die vom Anwendungsbereich von Pillar II erfasst sind, müssen von einigen Regelungen der ATAD

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Eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim zeigt, dass Deutschland – neben Frankreich und Polen – die ATAD sowie weitere damit verbundene Regelungen verglichen mit anderen EU-Staaten am restriktivsten umsetzt (ZEW Discussion Paper, No. 26002, Rethinking Anti-Tax Avoidance Measures in the European Union). Die Möglichkeiten zum Abbau von Goldplating sind daher zahlreich.

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