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Datenschutzhürden in der industriellen Gesundheitswirtschaft

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POSITION | GESUNDHEITS- UND WIRTSCHAFTSPOLITIK | IGW

Datenschutzhürden in der industriellen Gesundheitswirtschaft Handlungsempfehlungen zur rechtssicheren Nutzung von Gesundheitsdaten

2. Juli 2025 Executive Summary Die industrielle Gesundheitswirtschaft (iGW) ist ein zentraler Innovationstreiber und systemrelevant für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung. Ihre Leistungsfähigkeit basiert maßgeblich auf der intelligenten Nutzung medizinischer Daten – etwa für die Entwicklung neuer Therapien, digitaler Medizintechnologien sowie innovativer Anwendungen in Versorgung und Produktion. Gleichzeitig ist sie mit einer Million Beschäftigten, hoher Exportstärke und einer Bruttowertschöpfung von 103 Milliarden Euro ein bedeutender Wirtschafts- und Standortfaktor. Um dieses Potenzial zu heben, braucht es einen innovationsfreundlichen und rechtssicheren Datenschutzrahmen. Die bisweilen uneinheitliche Auslegung datenschutzrechtlicher Vorgaben erschwert die Durchführung von Forschungsprojekten, bremst medizinische Innovationen aus und gefährdet Deutschlands Anschlussfähigkeit im europäischen Gesundheitsdatenraum; verstärkt wird dies durch eine Heterogenität der Rechtslage: So enthalten etwa Landeskrankenhausgesetze unterschiedliche und teils unklare, rechtliche Vorgaben, die Auswirkungen auf die Datenweitergabe zu Forschungszwecken oder die Einbindung externer Auftragsverarbeiter haben. Während andere europäische Länder unter derselben europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) pragmatischere Wege finden, Gesundheitsdaten sowohl für Forschungszwecke als auch für innovative Versorgungslösungen und Geschäftsmodelle nutzbar zu machen, erschwert in Deutschland ein komplexes, uneinheitliches Regelwerk die Forschungs- und Entwicklungsarbeit erheblich. Dies beeinträchtigt nicht nur die Innovationskraft der iGW, sondern auch ihre Resilienz in einem zunehmend dynamischen globalen Umfeld. Ein ineffizienter und rechtsunsicherer Zugang zu Gesundheitsdaten schwächt die internationale Wettbewerbsfähigkeit und zwingt Forschungseinrichtungen und Unternehmen zunehmend dazu, Studieninfrastrukturen und Technologien im Ausland zu nutzen, obwohl ausländische Versorgungsdaten nur begrenzt auf den deutschen Kontext übertragbar sind. Der Koalitionsvertrag 2025 greift diese Herausforderungen auf und kündigt einheitliche Auslegungen und Vereinfachungen beim Datenschutz an, u. a. durch eine Reform der Datenschutzaufsicht, der Bündelung von Kompetenzen bei der Bundesdatenschutzbeauftragten und einer stärkeren Betrachtung der Datennutzung bei gleichzeitiger Maxime des Datenschutzes. Aus Sicht der iGW sind jedoch weitergehende Maßnahmen auf sämtlichen Zuständigkeitsebenen erforderlich, um die notwendige Rechtssicherheit und Interoperabilität entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen.

Maria Kusmina | Industrielle Gesundheitswirtschaft | T: +49 30 2028-1505 | m.kusmina@bdi.eu | www.bdi.eu


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Datenschutzhürden in der industriellen Gesundheitswirtschaft by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu