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Omnibuspaket der Europäischen Kommission - Überarbeitung der CSRD

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POSITION | STEUERPOLITIK | CSRD IM EU-OMNIBUS

Omnibuspaket der Europäischen Kommission - Überarbeitung der CSRD Schnelle Umsetzung und zusätzliche Vereinfachungen notwendig

12. Mai 2025 Omnibuspaket vereinfacht Nachhaltigkeitsberichterstattung Der BDI begrüßt das von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellte Omnibuspaket, mit dem eine deutliche Vereinfachung der umfassenden nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (CSRD, CSDDD, CBAM und EU-Taxonomie) erfolgen soll. Im Omnibuspaket sind zahlreiche der Maßnahmen zur Vereinfachung und Reduzierung der CSRD-Berichtspflichten enthalten, die der BDI im Austausch mit der Wirtschaft zuvor vorgeschlagen hatte.

Schnelle Umsetzung erforderlich Nun sind schnelle Einigungen des Europäischen Parlaments sowie der EU-Mitgliedsstaaten für eine zeitnahe Umsetzung der angekündigten Nachbesserungen der CSRD notwendig. Sehr positiv ist zunächst die bereits erfolgte europäische Einigung zu der Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten um zwei Jahre für neu berichtspflichtige Unternehmen (sog. „Stop-the-clock“-Verfahren). Dadurch erhalten betroffene Unternehmen, welche sich aktuell mitten in der Umsetzung befinden, zunächst Rechtssicherheit. Zudem müssen jetzt aber auch alle weiteren im Rahmen des Omnibuspakets angestoßenen Vereinfachungen schnell umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die deutliche Anhebung der Größenschwellen und eine signifikante Reduzierung der Berichtsstandards (ESRS).

Weitere Vereinfachungen notwendig Zusätzlich sind auch über den Omnibus hinausgehende Erleichterungen notwendig. Hier ist unter anderem essenziell, dass auch die bereits berichtspflichtigen Unternehmen der ersten Welle schnell unmittelbare Entlastungen erhalten. Beispielsweise sollten die an verschiedenen Stellen vorgesehenen „Phase-in“-Regelungen zur Veröffentlichung zusätzlicher Datenpunkte nach einem bzw. mehreren Jahren der Berichterstattung ausgesetzt werden, bis eine Überarbeitung der ESRS stattgefunden hat und zur Anwendung kommt. Außerdem müssen unter anderem eine vollständige Abkehr von der digitalen Kennzeichnung und eine Einschränkung von Verfolgungs- und Sanktionsrisiken erfolgen.

Julian Winkler | Steuern und Finanzpolitik | T: +49 151 51840811| j.winkler@bdi.eu | www.bdi.eu


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