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Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - zu mehr Klimaneutralität und hin zur Wärmewende

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STELLUNGNAHME | ENEGIEPOLITIK | STROM

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – zu mehr Klimaneutralität und hin zur Wärmewende Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen

17. Juli 2024 A. Einleitung In Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag sollen bis zum Jahr 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugt und ein geothermisches Potenzial von 10 TWh so weit wie möglich erschlossen werden. Die Anzahl von Wärmepumpen, die Erdwärme nutzen, soll erheblich gesteigert werden. Deutschland muss auch insoweit noch Geschwindigkeit aufnehmen. Bis Februar des Jahres 2022 wurden beispielsweise weniger als 50 Projekte der tiefen Geothermie mit einer thermischen Leistung von knapp 350 MW realisiert. Ferner wurden im Jahre 2023 nur rund 23.000 dezentrale Sole- und Wasserwärmepumpen (Erdwärmepumpen) von insgesamt 356.000 Wärmepumpen installiert. Das vorliegende Artikelgesetz schafft mit dem GeoWG (Artikel 1) ein eigenes neues Gesetz. Das Bundesberggesetz (BBergG, Artikel 2), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Artikel 3) sowie Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Artikel 4), in denen jeweils Änderungen zur bestehenden Gesetzeslage vorgenommen werden, sind ebenfalls Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Positiv ist, dass die Regelungen zur Beschleunigung von Zulassungsverfahren mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in einem Gesetz gebündelt werden. Der BDI begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf. Der Entwurf ist für das Gelingen der geplanten Wärmewende essenziell. Positiv ist ebenfalls, dass nicht nur für Geothermieanlagen, sondern zugleich auch für Wärmespeicher und Wärmepumpen entsprechende Regelungen im Entwurf vorgesehen sind. Wir regen in diesem Zusammenhang an, dass das geplante GeoWG von den geplanten Regelungen der RED III Artikel 15c ff. betreffend der Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien in Bezug auf Geothermieinfrastruktur Gebrauch macht. Deshalb sollten vorgenannte europäische Regelungen (u.a. Ausweisung von ausreichend großen Beschleunigungsgebieten ohne UVP-Pflicht) auch im Rahmen des GeoWG Eingang finden. Ein Schwerpunkt sollte hierbei insbesondere auf Gebiete mit erwartbarem geothermalem Potenzial und Bereiche im urbanen Raum sowie andere Gebiete mit erwartbarem hohen Wärmebedarf mit und ohne existierende Wärmenetze gelegt werden.


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Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - zu mehr Klimaneutralität und hin zur Wärmewende by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu