POSITION | STEUERN UND FINANZPOLITIK | BÜROKRATIE
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Grundlegende Vereinfachungen und Reduzierung von Vorgaben
November 2024 Bürokratieabbau zur Stärkung der Unternehmen und der Verwaltung Seit langem bremsen bürokratische Hürden die Unternehmen aller Größen und Branchen bei Ansiedlungen, Produktionsumstellungen, Inbetriebnahme neuer Anlagen oder in ihren Betriebsabläufen. Der bürokratische Aufwand bindet personelle, finanzielle und zeitliche Ressourcen. Insbesondere im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts sind die Belastungen aus Anzeige-, Antrags- und Nachweispflichten besonders groß. Aus Sicht der Wirtschaft besteht im Strom- und Energiesteuerrecht dringender Handlungsbedarf zur Vereinfachung und zur Reduzierung der Verwaltungsvorgaben. Damit einher geht die Forderung nach einer anwendertauglichen digitalen Verwaltung. Dafür muss das sich seit 2016 in der Entwicklung befindende Energie- und Stromsteuerportal (MoeVe) in der Grundkonzeption an die Notwendigkeiten digitaler Systeme angepasst werden. Hohe Komplexität der steuerlichen Regelungen Das Strom- und Energiesteuerrecht ist sehr komplex durch die unterschiedlichen Besteuerungssystematiken. Im Strombereich: Besteuerung bei Entnahme aus dem Versorgernetz durch Versorger, Eigenerzeuger oder Letztverbraucher, die den Strom aus dem Ausland beziehen. Im Energiebereich: Besteuerung bei Entnahme aus dem Steuerlager, Bezug aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedsstaates (geregelt im EMCS - European Movement and Control System), bei der Einfuhr aus Drittländern bzw. bei Entnahme aus dem Netz für Gase durch den Verwender, woran sich Fragen der Sachherrschaft mit den entsprechenden Rechtsfragen anschließen. Die im Strom- und Energiesteuerrecht angelegten Steuerbegünstigungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, aber auch zur Umsetzung der europäischen Besteuerungsgrundsätze mit der verpflichtenden Vermeidung von Doppelbesteuerung in der Energie- und Stromproduktion, schaffen eine große Komplexität. Darunter fällt auch die für die Wirtschaft so wichtige und von der Energiesteuerrichtlinie (ETD) ermöglichte vollständige Steuerbefreiung für Energieerzeugnisse und Strom, die für bestimmte Produktionsprozesse (darunter Elektrolyse, metallurgische und mineralogische Prozesse) verwendet werden.
Annette Selter | Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1430 | a.selter@bdi.eu | www.bdi.eu