POSTION | UMWELTPOLITIK | WASSERWIRTSCHAFT
Hochwasserschutzgesetz III Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes
05.11.2024 Einleitung Der Bundesverband der deutschen Industrie unterstützt das Ziel der Bundesregierung durch geeignete Klarstellungen wesentliche Anforderungen des Hochwasserschutzes zu betonen und deren Einhaltung besser zu gewährleisten und Planungs- und Genehmigungsverfahren zur naturverträglichen Realisierung von Energie- und Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. Problematisch sind aus Sicht der Industrie jedoch die gefundenen unflexiblen Regelungen zur Möglichkeit einer Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche einzuführen und zum Ausnahmekatalog für die Zulässigkeit der Ausweisung oder Umoder Überplanung von Bauplanung sowie für die Zulässigkeit von Bauvorhaben jeweils in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten anzupassen, um das Schadenspotenzial und damit die Risiken zu minimieren. Der vorliegende Entwurf konterkariert leider die ausdrücklich zu begrüßenden Ziele der Bundesregierung Bauvorhaben zu beschleunigen. Damit verbinden sich erheblich negative Auswirkungen auf die zügige Sanierung der Infrastruktur. Da keine Übergangsregelung vorgesehen ist, würden auch bereits in Planung befindliche Brückenmaßnahmen aufgrund der notwendigen Umplanung der Brücken und des notwendigen Planrechtsverfahrens erheblich verzögert. Für die Generalsanierungen vorgesehene Maßnahmen an Brücken über Gewässer könnten vielfach nicht mehr mit umgesetzt werden. Die Standortprobleme, die in Deutschland zu der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise geführt haben, werden mittlerweile von allen politischen Seiten erkannt. Die beiden identifizierten Hauptfaktoren sind Energiepreise und überbordende Bürokratie. Trotz gegenteiliger Beteuerungen aus der Politik werden bürokratische Vorgaben aber nicht abgebaut, sondern immer weiter erhöht. Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, wie zu den uferlosen Berichtspflichten (CSRD, Energierecht etc.) nun auch noch weitere Auskunftspflichten im Naturschutzrecht normiert werden können.
RAin Catrin Schiffer | Umwelt, Technik und Nachhaltigkeit | T: +49 30 2028-1582 | c.schiffer@bdi.eu | www.bdi.eu