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Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) Schlanke und unbürokratische Umsetzung erforderlich
15. März 2024 Zusammenfassung Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED - 2010/75/EU) wird grundlegend neu gefasst. Die Verhandlungen auf europäischer Ebene stehen kurz vor dem Abschluss. Nach Inkrafttreten der sog. IED – vermutlich im ersten Halbjahr 2024 – müssen die Änderungen der Richtlinie innerhalb von 22 Monaten in deutsches Recht umgesetzt werden. In diesem Papier formuliert der BDI Wünsche an die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen in deutsches Recht. Die Änderungen der IED bedeuten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand und zusätzliche Bürokratie für die Betreiber von Industrieanlagen. Genehmigungsverfahren werden sich erheblich verlängern und noch komplexer werden. Gleichzeitig hat die deutsche Industrie in einem herausfordernden weltwirtschaftlichen Umfeld bereits mit einer Vielzahl von standortspezifischen Nachteilen zu kämpfen. Gerade deshalb dürfen Investitionen nicht erschwert und die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen. Folgende Herausforderungen sollten bei der Umsetzung berücksichtigt werden: Schlanke und unbürokratische Umsetzung Bei der Umsetzung der IED in deutsches Recht sollte alles dafür getan werden, die Umsetzung möglichst schlank (1:1-Umsetzung) und unbürokratisch vorzunehmen. Bei der Umsetzung müssen alle europarechtlich möglichen Spielräume genutzt werden, um die Genehmigungsverfahren in Deutschland nicht noch weiter zu verlangsamen, sondern zu beschleunigen. Ziel sollte trotz der IED-Umsetzung eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sein, da sonst die Klimaneutralität der Industrie in weite Ferne rückt. Weitere Vorschläge zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung erforderlich Zusätzlich sollte jeglicher durch die IED bedingter zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Genehmigungsbehörden und die Anlagenbetreiber gleichzeitig durch Entlastungsmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Die deutsche Industrie bittet Bund und Länder daher dringend darum, dass parallel zur IED-Umsetzung auch Vorschläge zur weiteren Entbürokratisierung und