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Zur Durchführung von EU-AI Act und EU Data Act

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POSITION | DIGITALISIERUNG | EU-AI ACT UND EU-DATA ACT

Zur Durchführung von EU-AI Act und EU Data Act Wie die deutsche Industrie von einer innovationsfreundlichen Durchsetzungspraxis europäischer Digitalgesetze profitieren kann.

Juni 2024 Executive Summary Mit der „EU KI-Verordnung“ und „EU-Datenverordnung (VO [EU] 2023/2854) (im Folgenden: EU-AI Act und dem EU-Data Act) hat der EU-Gesetzgeber gleich zwei für die deutsche Industrie bedeutsame und tiefgreifende Rechtsakte verabschiedet. Schließlich sind Künstliche Intelligenz (KI) und Datenwirtschaft kritische Schlüsselfaktoren für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Damit die neuen EU-Digitalverordnungen ihre intendierte innovationspolitische Wirkung bei Hersteller- und Anwenderindustrien entfalten können, spielt die Durchsetzung der Rechtsakte in Deutschland eine zentrale Rolle. Eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Durchsetzungsstruktur ist nach Überzeugung des BDI deshalb notwendig, um die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu stärken. Gemeinsame Kernbotschaften zur Durchsetzung des EU-AI Act und des EU-Data Acts ▪

Die behördlichen Aufsichtsstrukturen zur digitalpolitischen Gesetzgebung ist bereits stark fragmentiert , weshalb eine zentrale Behörde als “Single Point of Contact” für die Implementierung des EU-Data Act und des EU-AI Act sowohl im behördlichen Innenverhältnis in der Abstimmung mit weiteren zuständigen Behörden als auch im Außenverhältnis gegenüber Unternehmen fungieren und damit die verantwortliche Anlaufstelle für Unternehmen darstellen sowie selbstständig die Koordination mit weiteren zuständigen Behörden übernehmen sollte. Eine solche Kompetenzbündelung sollte zunächst bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgen. Hierbei sollten bestehende Strukturen genutzt und die Perspektive der Industrie – insbesondere im (Business-to-Business)Bereich – berücksichtigt werden.

Nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen aus der Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verdient die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in den bevorstehenden Durchführungsgesetzen besondere Aufmerksamkeit. Eine größtmögliche Bündelung von Kompetenzen auf Bundesebene muss angestrebt werden, um unterschiedliche und sich widersprechende Rechtsauslegung tunlichst zu vermeiden. Sektoral zuständige Behörden sollten in der Entscheidungspraxis eng einbezogen werden, um ihr Domänenwissen zu nutzen. Es sollten effiziente Formen der Zusammenarbeit geschaffen werden, ohne die festgelegten Kompetenzen und Zuständigkeiten zu untergraben.

Polina Khubbeeva und Dr. Michael Dose | Digitalisierung und Innovation | T: +49 30 2028-1586 | p.khubbeeva@bdi.eu | www.bdi.eu


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Zur Durchführung von EU-AI Act und EU Data Act by Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. - Issuu