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#Tax2025: Digitalisierung des Steuerrechts_neu

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POSITION | STEUERPOLITIK | DIGITALISIERUNG

Digitalisierung des Steuerrechts – große Schritte erforderlich Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland

April 2023 Dringender Handlungsbedarf in Deutschland Die Digitalisierung des Steuerrechts ist eine der dringend anstehenden steuerpolitischen Aufgaben. In Deutschland besteht erheblicher Handlungsbedarf. Zwar gibt es seit mehreren Jahren die Elektronische Steuererklärung, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und die E-Bilanz. Von einer Digitalisierung, die den gesamten Prozess von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis zur steuerlichen Betriebsprüfung umfasst, ist die deutsche Finanzverwaltung aber noch zu weit entfernt. Mit Blick auf fehlende Ressourcen bei den Unternehmen, aber auch bei der Finanzverwaltung sind jetzt weitreichende Verbesserungen und Fortschritte notwendig.

Digitales Steuerverfahren ist ein wesentlicher Standortvorteil Digitale Steuerverfahren sind ein entscheidender Standortvorteil für die Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Andere Staaten sind Deutschland dabei einen Schritt voraus: So wickelt Österreich mit dem E-Government-Portal „FinanzOnline“ das gesamte Besteuerungsverfahren digital ab – von der Erstellung und Übermittlung von Steuererklärungen bis zur Zustellung von Steuerbescheiden. In Deutschland ist das Besteuerungsverfahren dagegen noch viel zu oft ein papiergebundener Prozess. Dies führt zu Medienbrüchen, digitalen Einbahnstraßen und Effizienzverlusten.

Konkrete Schritte zu einem digitalen Besteuerungsverfahren notwendig Steuerpflichtige und Finanzverwaltung müssen in einem durchgehend digitalen Prozess miteinander kommunizieren können. Konkret heißt das, dass auf die elektronische Steuererklärung ein digitaler Steuerbescheid folgen muss. Im Bereich der steuerlichen Betriebsprüfung müssen die digitale Kommunikation ausgeweitet und der digitale Datenaustausch ausgebaut und standardisiert werden. Zudem muss – wie im Koalitionsvertrag verankert – sichergestellt werden, dass steuerliche Regelungen auch digital umsetzbar sind. Es gilt daher, bereits im Gesetzgebungsverfahren die digitale Umsetzung und Befolgung neuer Normen zu überprüfen. Vergleichbar mit der Überprüfung der Bürokratiebelastung neuer Regelungen durch den Nationalen Normenkontrollrat müssen Gesetzesinitiativen konsequent einem Digitalcheck unterzogen werden.

Benjamin Koller | Abteilung Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1584 | b.koller@bdi.eu | www.bdi.eu


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