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5-Punkte-Plan für eine Steuerpolitik der Zukunft

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POSITION | STEUERPOLITIK | 5 PUNKTE-PLAN

5 Punkte-Plan für eine Steuerpolitik der Zukunft BDI-“Steuerpolitik der Zukunft”

Oktober 2021 Sofortprogramm für die 20. Legislaturperiode Nach der Bundestagswahl ist die neue Bundesregierung gefordert, dringend anstehende steuerpolitische Maßnahmen umzusetzen, um Innovationen und Beschäftigung in der neuen Legislaturperiode zu sichern. Die Herausforderungen sind groß: Ein Abbau der hohen Neuverschuldung und notwendige Investitionen in Klimaschutz sowie die digitale Transformation müssen in Einklang gebracht werden.

Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen sind ein entscheidender Wachstumsimpuls für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die neue Bundesregierung muss in der 20. Legislaturperiode endlich mutige Reformschritte in der Steuerpolitik umsetzen. Dafür schlägt der BDI ein Sofortprogramm für eine wachstumsfördernde „Steuerpolitik der Zukunft“ vor:

Wachstum und Beschäftigung sichern: 5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik ▪

Innovationsschub für den Standort: Attraktive Unternehmensteuern schaffen

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Unternehmen und Beschäftigung sichern: Abschreibung und Verlustverrechnung verbessern

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Globale Mindeststeuer nutzen: überflüssigen Ballast abwerfen

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Klimaziele erreichen: Umweltsteuern standortfreundlich reformieren

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Steuerverfahren modernisieren: Kooperation und Digitalisierung vorantreiben

Dr. Monika Wünnemann | Steuern und Finanzpolitik | T: +49 30 2028-1507 | m.wuennemann@bdi.eu | www.bdi.eu


5 Punkte-Plan für eine Steuerpolitik der Zukunft

Inhaltsverzeichnis Sofortprogramm für die 20. Legislaturperiode................................................................................. 1 Wachstum und Beschäftigung sichern: 5 Punkte-Plan zur Steuerpolitik ..................................... 1 Innovationsschub für den Standort: Attraktive Unternehmensteuern schaffen .......................... 3 Unternehmen und Beschäftigung sichern: Abschreibung und Verlustverrechnung verbessern ........................................................................................................................................... 3 Globale Mindeststeuer nutzen: überflüssigen Ballast abwerfen ................................................... 4 Klimaziele erreichen: Umweltsteuern standortfreundlich reformieren ......................................... 4 Steuerverfahren modernisieren: Kooperation und Digitalisierung vorantreiben ......................... 5 Impressum ........................................................................................................................................... 6

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5 Punkte-Plan für eine Steuerpolitik der Zukunft

Innovationsschub für den Standort: Attraktive Unternehmensteuern schaffen Attraktive Unternehmensteuern sind eine wesentliche Voraussetzung zur Stärkung der Wirtschaft nach der Krise und eine notwendige Rückführung der Staatsverschuldung. Steuererhöhungen zulasten von Beschäftigung oder die Wiedereinführung einer Vermögensteuer sind daher der falsche Weg und kontraproduktiv. Wachstum und Beschäftigung in Deutschland sollten durch eine Steuerbelastung der Unternehmen von rund 25 Prozent unterstützt werden. Hierzu ist insbesondere eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags geboten und daneben eine entsprechende Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes (oder alternativ eine partielle Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer), um eine international wettbewerbsfähige Besteuerung von einbehaltenen Gewinnen der Unternehmen zu erreichen. Ebenso ist eine Anpassung der Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung überfällig. Für die Personenunternehmen sind eine Nachbesserung des Optionsmodells und der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) notwendig, um einbehaltene Gewinne für Reinvestitionen zu nutzen. Zum Anreiz von Investitionen am Standort Deutschland muss die bewährte steuerliche Forschungszulage ausgeweitet werden: Hierzu sollte die Bemessungsgrundlage mindestens verdoppelt (mind. 8 Mio. Euro) und der Fördersatz auf 30 Prozent erhöht werden. Nur so kann das Ziel erreicht werden, 3,5 Prozent des BIP bis 2025 in FuE zu investieren. BDI-Vorschlag: – Innovationen und Beschäftigung durch attraktive Unternehmensteuern mit einer Steuerbelastung von rund 25 Prozent stärken. – Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage mindestens verdoppeln und den Fördersatz auf 30 Prozent erhöhen. – Optionsmodell und Thesaurierung für Personenunternehmen nachbessern. – Niedrigsteuergrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung auf 15 Prozent senken.

Unternehmen und Beschäftigung sichern: Abschreibung und Verlustverrechnung verbessern Für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Deutschland sind höhere Investitionen und Innovationen in Deutschland notwendig. Dies muss durch bessere Abschreibungsbedingungen und einer weiteren Verbesserung der Verlustverrechnung unterstützt werden. Im Rahmen eines Sofortprogramms sollten eine zeitlich unbefristete degressive Abschreibung für bewegliche Anlagegüter und Sofortabschreibungen für Investitionen in die Digitalisierung und in Klimaschutz (zum Beispiel für Energieeffizienzsteigerungen von Gebäuden und Anlagen) eingeführt werden. Zudem ist eine durchgreifende Verbesserung der Verlustverrechnung notwendig, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. Konkret muss der Verlustrücktrag auf mindestens zwei Jahre ausgeweitet und das Rücktragsvolumen spürbar erhöht werden. Beim Verlustvortrag muss der

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Gesetzgeber die Mindestbesteuerung zumindest befristet für die Verluste aussetzen, die in der Krise entstanden sind. BDI-Vorschlag: – Zeitlich unbefristete degressive Abschreibung einführen. – Sofortabschreibung für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. – Zeitraum für den Verlustrücktrag auf mindestens zwei Jahre ausweiten und Rücktragsvolumen weiter erhöhen. – Verlustvortrag für die Corona-Verluste unbegrenzt zulassen (befristete Aussetzung der Mindestbesteuerung).

Globale Mindeststeuer nutzen: überflüssigen Ballast abwerfen Eine globale Mindeststeuer für Unternehmensgewinne und eine neue Verteilung des Steueraufkommens aus den Unternehmensgewinnen schaffen eine weltweit abgestimmte Lösung, um eine Steuervermeidung durch Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Damit wird ein „Level Playing Field“ geschaffen, auf das sich alle Staaten weltweit einigen können. Die Umsetzung der OECD-Vorschläge zur Neuverteilung des Steueraufkommens und zur globalen Mindeststeuer wird jedoch unverhältnismäßigen Aufwand für die Unternehmen und die Finanzverwaltung hervorrufen sowie hohe Doppelbesteuerungsrisiken begründen. Es darf keine zusätzlichen Sondersteuern geben, etwa in Form einer einseitigen EU-Digitalsteuer. Ebenso müssen bestehende Anti-Missbrauchsregelungen abgeschafft (bzw. zumindest nachgebessert) werden, insbesondere die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, sodass Doppelbelastungen der Unternehmen und überschießende Bürokratie beseitigt werden. BDI-Vorschlag: – Umsetzung der OECD-Vorschläge zur Neuverteilung des Steueraufkommens und zur globalen Mindeststeuer deutlich vereinfachen und Doppelbesteuerung vermeiden. – Zusätzliche Sondersteuern verhindern und bestehende Anti-Missbrauchsregelungen abschaffen.

Klimaziele erreichen: Umweltsteuern standortfreundlich reformieren Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei den Energiesteuern an der Spitze und die Unternehmen zahlen in Deutschland die höchsten Strompreise in der Europäischen Union. Die Stromsteuer in Deutschland muss spürbar gesenkt werden und wettbewerbsfähige Energiekosten für die energieintensive Industrie gewährleistet werden. Darüber hinaus ist eine Steuerentlastung klimaneutraler Energieträger notwendig. Dies sollte über Art. 19 der Energiesteuerrichtlinie beantragt werden. Ebenso müssen die im Jahr 2021 ausgelaufenen

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Energieeffizienzvereinbarungen (Spitzenausgleich) verlängert werden, um wettbewerbsfähige Energiekosten für das produzierende Gewerbe sicherzustellen. BDI-Vorschlag: – Stromsteuer auf den EU-Mindeststeuersatz absenken. – Klimaneutrale Energieträger entlasten und die Entlastung des produzierenden Gewerbes (Spitzenausgleich) fortführen.

Steuerverfahren modernisieren: Kooperation und Digitalisierung vorantreiben Zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist eine stärkere Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen notwendig. Hierbei sollten gegenseitige Transparenz und kooperative Prüfungsmethoden zu einer Beschleunigung des Besteuerungsverfahrens führen. Es bedarf einer stärkeren Standardisierung und Digitalisierung von steuerlichen Prozessen, um Effizienzgewinne und eine Prozessoptimierung auf beiden Seiten – Unternehmen und Finanzverwaltung – zu erzielen. Entscheidend ist, dass flächendeckend automatisierte Prozesse eingeführt werden, um das Besteuerungsverfahren für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu vereinfachen. BDI-Vorschlag: – Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen verstärken. – Steuerliche Prozesse vollständig digitalisieren. – Digitalisierung bereits im Gesetzgebungsverfahren mitberücksichtigen.

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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Dr. Monika Wünnemann Abteilungsleiterin T: +49 30 2028-1507 m.wuennemann@bdi.eu Cedric von der Hellen Stv. Abteilungsleiter T: +49 30 2028 1602 c.hellen@bdi.eu Dr. Nadja Fochmann T: +49 30 2028 1458 n.fochmann@bdi.eu Philipp Gmoser T: +32 2 792 1012 p.gmoser@bdi.eu Benjamin Koller T: +49 30 2028 1584 b.koller@bdi.eu Annette Selter T: +49 30 2028 1430 a.selter@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D1454

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