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Raus aus der Pandemie: 10 Forderungen an die Bundesregierung

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POSITION | WIRTSCHAFTSPOLITIK | COVID-19

Raus aus der Pandemie Zehn Forderungen an die Bundesregierung

21. Mai 2021 Einleitung Die Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft in den nächsten Monaten sind positiv. Dennoch besteht weiterhin große Unsicherheit mit Blick auf den weiteren Pandemieverlauf. Sorge bereiten vor allem ein schleppendes Impftempo in weiten Teilen der Welt sowie die Möglichkeit weiterer Infektionswellen getrieben von neuen Virusmutanten. So prognostiziert die Welthandelsorganisation ein weltweites Wachstum sowohl des Güterhandels als auch des weltweiten BIP. Dieses ist aber geprägt von regionalen Ungleichgewichten. Insbesondere die positiven Zeichen der wirtschaftlichen Erholung in den USA und in China geben Anlass zur Hoffnung – gerade auch für die exportorientierte deutsche Industrie. Jedoch sorgen der asymmetrische Hochlauf der Weltwirtschaft und eine nach wie vor dramatische Situation in anderen Teilen der Welt für Unsicherheit. Langfristig werden deutsche Unternehmen nur dann erfolgreich sein, wenn die Coronapandemie in Deutschland, Europa und der Welt unter Kontrolle ist. Nur so wird eine vollständige Rückkehr zum Normalbetrieb in Betrieben sowie im nationalen und internationalen Handel möglich sein. Mit sinkender Inzidenz wird der Ruf nach Öffnungen in Deutschland lauter. Trotz mahnender Worte der Wissenschaft und der Bundespolitik überbieten sich die Länder mit verschiedenen Öffnungsstrategien. Diese unsystematische Herangehensweise beim Hochlauf der wirtschaftlichen Aktivität erhöht Unsicherheit und vermindert Planbarkeit. Es braucht vielmehr eine konsequente Öffnungsstrategie, die die Gesamtheit der deutschen Wirtschaft und ihrer Beschäftigten einbezieht. Die Bundesregierung muss die Rückkehr zur Normalität von Gesellschaft und Wirtschaft besser synchronisieren. So reichen Lockerungen der Corona-Beschränkungen nur für Geimpfte und Genesene allein nicht aus. Erforderlich sind aus wirtschaftlichen ebenso wie psychologischen Gründen konkrete Öffnungsperspektiven und internationale Vereinbarungen beispielsweise bei internationalen Reisen bzw. der Wiederaufnahme des internationalen Messebetriebs. Ziel muss eine sichere und verlässliche Öffnung der Wirtschaft und Gesellschaft sein, die auch epidemiologisch verantwortbar ist. Der BDI formuliert nachfolgend zehn Forderungen an die Bundesregierung für einen ganzheitlichen Weg der Wirtschaft aus der Pandemie – und eine erfolgreiche nachhaltige globale Pandemiebekämpfung.


Raus aus der Pandemie

Zehn Forderungen an die Bundesregierung für einen Weg aus der Pandemie 1. Reisefreiheit und den reibungslosen Güter- und Warenverkehr wiederherstellen Um die Ausbreitung des Virus über nationale Grenzen hinweg einzuschränken, haben Staaten weltweit eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen – darunter Reiseverbote, Grenzkontrollen, Testregime, Selbstisolierung und Quarantäneauflagen. Der bestehende Flickenteppich von Ansätzen erschwert jedoch Geschäftsreisen und behindert nach wie vor den Wiederhochlauf der Wirtschaft durch Beeinträchtigungen in der Mobilität und im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Beispielsweise sind Entsendungen von Beschäftigten für Montage, Wartung und zur Geschäftsanbahnung ins Ausland ein wichtiger Bestandteil internationaler Geschäftstätigkeit der exportorientierten deutschen Unternehmen und somit unabdingbar für eine vollständige wirtschaftliche Erholung. Die Sicherstellung einer besseren Koordination von Gesundheitsstandards und -protokollen ist grundlegend für eine schnellere Erholung der internationalen Mobilität. Es bedarf daher eines transparenten und effektiven Ansatzes beim stufenweisen Abbau von Beschränkungen und einheitliche Regularien, die die Rückkehr zu einem reibungslosen Güter- und Warenverkehr sowie einen möglichst schnellen Neustart des Reiseverkehrs ermöglichen, sowohl für Geschäftsals auch für Urlaubszwecke. Nur so kann die stetig steigende Auslandsnachfrage, die insbesondere aus Drittländern kommt, auch weiter bedient werden. Für die Logistik und den Güterverkehr ist die neue Einreiseverordnung des Bundes vom 13. Mai 2021 daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, ein bundeseinheitliches Einreiseregime für Reisende zu schaffen. Dieses wird für im grenzüberschreitenden Personen-, Waren- und Güterverkehr tätiges Personal durch praxistaugliche Ausnahmeregelungen ergänzt. Für den freien Waren- und Güterverkehr müssen Grenzübertritte bei allen Verkehrsträgern unbürokratisch und reibungslos ermöglicht und Einreisrestriktionen evidenzbasiert abgebaut werden. 2. Pauschale Testnachweispflicht im Flugverkehr durch evidenzbasierten Ansatz ersetzen Mit der nur im Luftverkehr geltenden pauschalen Testnachweispflicht vor Abflug bei Einreise aus NichtRisikogebieten werden die Prozessabläufe im internationalen Luftverkehr unnötig verkompliziert. Hier bedarf es einer raschen Anpassung bzw. Gleichstellung zu anderen Verkehrsträgern und damit der Rückkehr zu einem evidenzbasierten Ansatz, beispielsweise indem generell Genesene und geimpfte Personen von der Testpflicht ausgenommen werden. Vielversprechend und für den internationalen Reiseverkehr unabdingbar sind internationale Ansätze wie die IATA Travel Pass Initiative - eine App für Reisende, die unter anderem Labore, Behörden und Reiseanbieter verknüpft. Dadurch werden Dokumente überprüfbar und die Erfüllung von Reisevoraussetzungen abgeklärt. Wesentliches Element der Wiederbelebung des Passagierflugverkehrs, ist u. a. die Erweiterung der dringend benötigten Luftfrachtkapazitäten. Rund 50 Prozent der internationalen Luftfracht wird als sogenannte “Belly-Fracht” in Passagiermaschinen transportiert. 3. Digitaler und international anerkannter Impfpass muss Mobilität wieder ermöglichen Im Kampf gegen die Pandemie sind auch digitale Hilfsinstrumente zum Einsatz gekommen. Allen voran die Corona-Warn-App, gefolgt von spezifischen Cluster-Nachverfolgungs-Apps wie Luca und anderen. Der Erfolg der Öffnungsphase wird national, europäisch und auch international maßgeblich davon abhängen, inwieweit Bürgerinnen und Bürger ihren Impfstatus einwandfrei und fälschungssicher

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nachweisen können. Nur so kann private und geschäftliche Mobilität Hand in Hand mit einer kontinuierlichen Pandemiekontrolle gehen. Während die klassischen Impfpässe anfällig für Fälschungen sind, müssen digitale Impfnachweise fälschungssicher sein. Entscheidend ist, dass der von der Bundesregierung beauftragte digitale Impfnachweis so schnell wie möglich eingeführt wird, damit private und auch geschäftliche Reisen, die in vielen Fällen zwingend notwendig sind, baldmöglichst sichergestellt werden können. Er muss nicht nur kostenlos zur Verfügung gestellt werden, sondern daneben auch private sowie notwendige Geschäftsreisen in Drittstaaten ermöglichen. Darüber hinaus muss die Bundesregierung gemeinsam mit der EU-Kommission parallel schon jetzt daran arbeiten, dass der europäische digitale Grüne Impfnachweis auch über Europa hinaus anerkannt wird. Am 17. März 2021 hat die EU-Kommission die Einführung digitaler Grüner Impfnachweise initiiert. Mit ihnen soll für EU-Bürgerinnen und -Bürger die sichere Ausübung ihres Rechts auf freien Personenverkehr gewährleistet werden. Der Grüne Impfnachweis ist das politisch-technische Element, um die einzelnen, digitalen Impfnachweise der EU-Mitgliedstaaten miteinander zu verbinden. 4. Digitalisierung zum Schlüssel der Pandemiebekämpfung machen Datenflüsse spielen bei der Pandemiebekämpfung eine zentrale Rolle. Dafür müssen die notwendigen Schnittstellen zwischen Gesundheitsbehörden und digitalen Nachverfolgungsinstrumenten funktionieren. Dabei darf der Schutz personenbezogener Daten im Rahmen einer weltweiten Pandemiebekämpfung nicht als absolutes Dogma gesetzt werden, während deshalb andere Grundfreiheiten pandemiebedingt massiver eingeschränkt werden müssen als dies bei vertretbaren Kompromissen im Datenschutz nötig wäre. Bei Maßnahmen der Pandemiebekämpfung müssen das Recht auf informelle Selbstbestimmung und andere Freiheitsrechte sorgfältig abgewogen werden. 5. Betriebsärzte vollumfänglich in die Impfstrategie der Bundesregierung einbeziehen Unternehmen haben seit Beginn der Coronapandemie massiv in den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Gesundheitsgefährdungen durch das SARS-Cov-2-Virus investiert, beispielsweise durch passgenaue betriebliche Hygiene-, Test- und Home-Office-Konzepte. Sie unterstützen seit Februar 2021 freiwillig die Impfstrategie der Bundesregierung durch die Erarbeitung eines Konzeptes für das Impfen durch Betriebsärztinnen und -ärzte und durch den Aufbau betriebsärztlicher Impfstraßen in ganz Deutschland. Betriebsärztinnen und -ärzte bzw. betriebsärztliche Dienste müssen zum 1. Juni vollumfänglich in die Impfstrategie der Bundesregierung einbezogen werden und über ausreichende Impfstoffdosen verfügen, sobald die Impfpriorisierung zum 7. Juni bundesweit aufgehoben wird. Andernfalls ist zu befürchten, dass Hausärztinnen und -ärzte durch die Aufhebung der Impfpriorisierung überfordert werden. Betriebsärztinnen und -ärzte bzw. betriebsärztliche Dienste können den acht Millionen Beschäftigten in der Industrie einen niedrigschwelligen Zugang zu Corona Schutzimpfungen ermöglichen und damit Hausärztinnen und -ärzte und Impfzentren entlasten. Dafür muss das Impfkonzept für Betriebsärztinnen und -ärzte bzw. betriebsärztliche Dienste schneller als bisher bundeseinheitlich umgesetzt und eine bedarfsgerechte Zuteilung von Impfstoffdosen sichergestellt werden.

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6. Rückkehr in Betriebe und normalen Geschäftsbetrieb wiederherstellen Die Impffortschritte in Gesellschaft und Unternehmen müssen mit einer parallelen Rückkehr in einen normalen Geschäftsbetrieb verbunden sein. Bund und Länder sollten hierfür gemeinsam mit der deutschen Wirtschaft ein klares Stufenkonzept entwickeln. Darin ist festzulegen, wann und wie bei welchen Beschäftigtengruppen in den Unternehmen bestehende Coronaschutzauflagen (Home-Office, Testangebotspflichten, betriebliche Hygieneauflagen, Quarantänezeiten im Geschäftsverkehr etc.) in Korrelation mit der steigenden Anzahl von geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf ein Mindestmaß verringert bzw. ganz abgeschafft werden können. Es muss zudem sichergestellt sein, dass digitale Impfnachweise rechtssicher von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verwendet werden dürfen. 7. Deutschland muss sich für eine erfolgreiche internationale Impfkampagne einsetzen Der effektivste Weg die Pandemie wirksam einzudämmen, ist eine weltweite Impfkampagne. Durch eine Aussetzung des Patentschutzes würde das Ziel, die Pandemie wirksam einzudämmen, nicht schneller erreicht werden. Für die Bewältigung aktueller Versorgungsengpässe würde der Aufbau zusätzlicher Produktionsanlagen mit einer Errichtungszeit von sechs Monaten viel zu spät kommen. Alle Prognosen zur Impfstoffproduktion bis zum kommenden Jahr stimmen darin überein, dass dann mehr Impfstoff verfügbar sein wird, als für die Impfung der Weltbevölkerung notwendig ist. Die Aussetzung des Schutzes geistigen Eigentums schafft im Kampf gegen die Pandemie keinen zusätzlichen Beitrag, stellt aber die Verbindlichkeit des internationalen Patentrechts grundlegend in Frage. Gerade die schnelle Entwicklung mehrerer Impfstoffe auf freien Märkten hat gezeigt, wie wichtig der Wettbewerb von Innovationen und ihre entsprechende Absicherung ist. Sinnvoller wäre, wenn die WTO-Mitglieder rasch alle Handelsbarrieren in Form nationaler Exportverbote für Impfstoffe, impfrelevanter Vorprodukte oder Produktionsausrüstung aufheben würden. Das würde die Impfproduktion deutlich beschleunigen und die wünschenswerte zeitnahe Versorgung von Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützen. 8. Die Corona-Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung dürfen nicht verfrüht auslaufen Als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie stellte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern ein umfangreiches Maßnahmenpaket zusammen. Hierzu gehören das Kurzarbeitergeld, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, KfW-Kredite und Zuschuss-, Garantie, und Eigenkapitalprogramme. Diese Programme haben wesentlich zur Krisenbekämpfung beigetragen, wenngleich auch ab und an eine noch schnellere Umsetzung wünschenswert gewesen wäre. Hilfsmaßnahmen nun verfrüht auslaufen zu lassen würde positive Effekte mindern. Die Verlängerung der KfW-Programme, des Großbürgschaftsprogramms sowie des Start-up-Programms bis Ende Dezember 2021 ist hierbei ein Schritt in die richtige Richtung. 9. Ausweitung der Verlustverrechnung und Abschreibung schafft Investitionsanreize Die Bundesregierung hat Unternehmen mit zahlreichen steuerlichen Sofortmaßnahmen unterstützt und weitreichende Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen für die Jahre 2020/2021 geschaffen. Die beiden Corona-Steuerhilfegesetze ermöglichten darüber hinaus sinnvolle Maßnahmen wie die zeitlich befristete degressive AfA und eine Erhöhung der Höchstgrenze des Verlustrücktrags.

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Jedoch wurde keine durchgreifende Ausweitung der Verlustverrechnung vorgenommen, um die notwendige Liquidität der Unternehmen zu stärken. Ein Großteil der Wirtschaft kann die krisenbedingten Verluste, die sich selbst im Mittelstand häufig in zweistelliger Millionenhöhe bewegen, damit nach wie vor nicht vollständig mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnen. Um schnell und unbürokratisch Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, benötigen Unternehmen eine durchgreifende Ausweitung der Verlustverrechnung und eine Verlängerung der degressiven AfA auch nach 2021. 10. Lehren aus der Pandemie in einem intelligentem Pandemieschutzkonzept verankern Aufgrund der weltweiten Ausbreitung ist davon auszugehen, dass mit der Coronapandemie auch in den kommenden Jahren Gesundheitsrisiken für Deutschland und Europa verbunden sein werden. Dabei besteht auch die Gefahr von erneuten Viruseinschleppungen sowie neuer Virusmutationen nach Deutschland. Zur Vorsorge auf dieses Szenario müssen Bund und Länder den nationalen Pandemieschutzplan auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einem intelligenten Pandemieschutzkonzept für alle Inzidenzen weiterentwickeln: ▪

Dieses muss klare Regeln enthalten, wann, wo und durch wen bei welchem Infektionsgeschehen Test-, Hygiene-, Impf- und Quarantänemaßnahmen in welcher Ausprägung und in welcher regionalen Verzahnung zu ergreifen sind.

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Erforderliche Melde- und Infrastrukturen sind so auszubauen, dass sie schnellstmöglich handlungsfähig sind – was u. a. eine digitale Meldekette in Gesundheitsämtern, Laboren, Teststellen und den anderen beteiligen Krisenstellen notwendig macht.

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Es sind regional die für diese Maßnahmen erforderlichen Akutbedarfe an Schutzgütern, Tests, Medikamenten und (Auffrischungs-)Impfstoffen, Desinfektionsmitteln und – anlagen vorzuhalten und Bereitstellungspläne zu erstellen. Bei nicht lagerfähigen Gütern sind mit Herstellern Notfalllieferverträge zu vereinbaren, die gegen eine Vorhaltevergütung im Vorfeld festlegen, welche Mengen zu welchem Preis in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können.

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International sind Notgüter handelsrechtlich von Export- und Handelsbeschränkungen im Fall eines z. B. durch die WHO festgestellten medizinischen Notfalls zu befreien. Die bisherige Coronapandemie hat gezeigt, dass durch Handelsbeschränkungen bei Impfstoffen und Krisengütern die nationalen wie internationalen Coronabekämpfungsmaßnahmen unnötig erschwert wurden – zu Lasten aller Staaten.

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Alle Maßnahmen und Pläne sind durch eine festgelegte Krisenkommunikation und klaren Zuständigkeiten zu flankieren und regelmäßig zu proben, um im Notfall unnötige Zeitverzögerungen zu vermeiden. Dieser nationale Pandemieschutzplan muss kompatibel zu Konzepten auf EU-Ebene sein, um schneller und effektiver das Pandemiegeschehen in Europa eindämmen zu können.

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Impressum Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Breite Straße 29, 10178 Berlin www.bdi.eu T: +49 30 2028-0 Redaktion Jürgen Hasler Leiter Abteilung Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1629 J.Hasler@bdi.eu Rabea Knorr Stellvertretende Leiterin Abteilung Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1421 R.Knorr@bdi.eu Katharina Will Referentin Abteilung Strategische Planung und Koordination T: +49 30 2028-1446 K.Will@bdi.eu BDI Dokumentennummer: D 1386

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